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Document van 15 mei 2012
gepubliceerd op 18 juli 2012

Impact van de pensioenhervorming op de lopende stelsels van verlof voorafgaand aan het pensioen voor de beroepsbrandweerlieden. - Duitse vertaling

bron
federale overheidsdienst binnenlandse zaken
numac
2012000420
pub.
18/07/2012
prom.
15/05/2012
staatsblad
https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi/article_body(...)
Document Qrcode

FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN


15 MEI 2012. - Impact van de pensioenhervorming op de lopende stelsels van verlof voorafgaand aan het pensioen voor de beroepsbrandweerlieden. - Duitse vertaling


De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van de Minister van Binnenlandse Zaken van 15 mei 2012 betreffende de impact van de pensioenhervorming op de lopende stelsels van verlof voorafgaand aan het pensioen voor de beroepsbrandweerlieden (Belgisch Staatsblad van 21 juni 2012).

Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse vertaling in Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES 15. MAI 2012 - Auswirkungen der Pensionsreform auf die laufenden Regelungen über den Vorruhestandsurlaub der Berufsmitglieder der öffentlichen Feuerwehrdienste An die Frauen und Herren Provinzgouverneure Vorliegendes Rundschreiben richtet sich an die Gemeindebehörden mit Feuerwehrdienst. Anhand des Gesetzes vom 28. Dezember 2011 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen (Artikel 85 und folgende) ist eine Pensionsreform durchgeführt worden.

Diese Reform sieht eine Änderung der Bedingungen für die vorzeitige Pensionierung vor. So wird das Mindestalter progressiv auf 62 Jahre erhöht, wobei dieses Alter an eine Laufbahnbedingung von mindestens 40 Dienstjahren gebunden ist.

In Bezug auf Regelungen, in denen der Verhältnissatz vorteilhafter ist als ein Sechzigstel, sieht Artikel 89 des vorerwähnten Gesetzes vor, dass der König die Abweichungen und Modalitäten für die Verlängerung der Laufbahn von sechzig auf zweiundsechzig Jahre bestimmt. Alle Pensionsanträge werden in Erwartung der Veröffentlichung dieses Erlasses ausgesetzt.

Berufsfeuerwehrleute, die an der Bekämpfung von Bränden direkt beteiligt sind, kommen in den Genuss eines Verhältnissatzes von einem Fünfzigstel (so wie in Artikel 158 Absatz 3 Nr. 2 des Neuen Gemeindegesetzes vorgesehen).

Für diese Personalmitglieder legt der König noch genauere Bestimmungen fest. In Erwartung dieser Bestimmungen sind die Auswirkungen der Pensionsreform schwer einzuschätzen. Dies ist insbesondere der Fall für die geltenden Regelungen über den Vorruhestandsurlaub, die auf der Grundlage des Königlichen Erlasses vom 3. Juni 1999 über die Einführung der Möglichkeit eines Vorruhestandsurlaubs für die Mitglieder eines Berufsfeuerwehrdienstes eingeführt worden sind.

Unter Berücksichtigung der in Artikel 46 des Gesetzes vom 15. Mai 1984 zur Festlegung von Massnahmen zur Harmonisierung der Pensionsregelungen erwähnten neuen Bedingungen ist es nicht sicher, dass die Personalmitglieder, die auf den Vorruhestand zurückgreifen, die Vorpension im Alter von 60 Jahren in Anspruch nehmen können.

Angesichts dieser Ungewissheit bitte ich Sie, vorsichtshalber und zum Schutz der Finanzen der Gemeinde, alle Anträge auf Vorruhestandsurlaub von Berufsfeuerwehrleuten, für die der Anspruch auf Vorpension im Alter von 60 Jahren noch ungewiss ist, mit sofortiger Wirkung auszusetzen.

Kein Problem stellen Anträge dar, die vor dem 28. November 2011 eingereicht worden sind und für die der Urlaub im darauffolgenden Jahr einsetzt. Die Regierung hat beschlossen, dass die Personen in diesem Fall ihren Anspruch auf vorzeitige Pensionierung mit 60 Jahren behalten.

Kein Problem stellen Anträge dar, für die die Vorpension des Betreffenden vor dem 1. Januar 2013 einsetzt. Artikel 92 des vorerwähnten Gesetzes vom 28. Dezember 2011 sieht nämlich vor, dass die Änderungen auf Pensionen Anwendung finden, die ab dem 1. Januar 2013 einsetzen.

Für alle Anträge, die ab dem 28. November 2011 eingereicht worden sind, ist nachzuprüfen, ob der Betreffende genug zulässige Dienstjahre für die Eröffnung des Pensionsanspruchs geleistet hat. Auf Antrag des Betreffenden kann der Pensionsdienst für den öffentlichen Sektor (PDÖS) verbindliche Auskünfte dazu erteilen.

Darf ich Sie bitten, vorliegendes Rundschreiben an alle Behörden Ihrer Provinz mit Feuerwehrdienst zu richten.

Mit freundlichen Grüssen Die Ministerin des Innern Frau J. MILQUET

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