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Document van 10 september 2002
gepubliceerd op 31 juli 2003

OOP 37 betreffende de rave-party's Duitse vertaling

bron
federale overheidsdienst binnenlandse zaken
numac
2003000095
pub.
31/07/2003
prom.
10/09/2002
staatsblad
https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi/article_body(...)
Document Qrcode

FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN


10 SEPTEMBER 2002. - OOP 37 betreffende de rave-party's Duitse vertaling


De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief OOP 37 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 10 september 2002 betreffende de rave-party's (Belgisch Staatsblad van 14 december 2002), opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling van het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES 10. SEPTEMBER 2002 - OOP 37 über die Raveparties An die Frau Provinzgouverneurin An die Herren Provinzgouverneure An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt Zur Information: An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei An die Frauen und Herren Bezirkskommissare An die Frauen und Herren Bürgermeister An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale Polizei Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, im Laufe des Jahres 2002 sind an der französischen Grenze (Viroinval, Bodange, Cerfontaine, Florenville und Léglise) verschiedene Fälle von "Raveparties" festgestellt worden. Veranstaltungen dieser Art waren bereits vorher in Belgien festgestellt worden. So fanden 1995 Versammlungen in der Umgebung von Riemst auf dem Plateau von Caestert statt und es wurden Treffen in Grotten veranstaltet. Ähnliche Ereignisse konnten ebenfalls in anderen europäischen Nachbarländern wie Frankreich und den Niederlanden festgestellt werden.

Es ist meistens schwierig, objektive Angaben zur Anzahl Raveparties zu erhalten, die in Belgien und im Ausland stattgefunden haben, denn in den meisten Fällen werden diese Parties heimlich veranstaltet.

Vorliegendes Rundschreiben soll Ihnen einen Überblick über diese Problematik verschaffen und eine Strategie vorschlagen, um dieses Phänomen, das in Belgien zunehmend an Bedeutung gewinnt, einzudämmen.

Beschreibung des Phänomens Hauptmerkmal der Raveparties ist der Umstand, dass sie meistens in letzter Minute und ohne offizielle Ankündigung bei den betreffenden Gemeindebehörden organisiert werden. Sie finden hauptsächlich an Orten statt, die von vornherein nicht für diese Art Aktivitäten bestimmt sind, meistens im Freien auf einem Gemeindegrundstück oder auf privatem Eigentum (zum Beispiel auf einem Feld).

Diese Parties bringen zahlreiche Belästigungen mit sich und sind Anlass zu verschiedenen Verstössen. Raveparties verursachen in der Tat Lärm, führen zu Schäden an den Orten, an denen sie organisiert werden, und stören die Ruhe der Anrainer.

Manchmal gehen sie mit Vandalismus und verschiedenen Taten einher, die auf Alkoholkonsum, Drogenhandel und Drogenkonsum zurückzuführen sind.

Die Veranstalter benachrichtigen die Teilnehmer per Internet oder SMS-Mitteilungen und teilen ihnen im allerletzten Moment den Weg zum Partyort mit, manchmal in Form einer Schnitzeljagd.

Die Musikanlage wird nachts an einem Ort geschafft, der wahrscheinlich im Voraus ausgekundschaftet worden ist. Es handelt sich hierbei um leistungsstarke Lautsprecheranlagen, die geliehen und in Mietlastwagen befördert werden. 2002 sind die meisten Raveparties hierzulande von Franzosen veranstaltet worden. Die Teilnehmer waren auch grösstenteils Franzosen; es befanden sich aber auch einige Luxemburger und Deutsche darunter.

Die Teilnehmer sind zwar im Allgemeinen nicht gewalttätig, aber im Umfeld mancher Veranstalter hat sich bereits ein harter Kern herausgebildet.

Lokale Verantwortlichkeit in puncto vorherige Identifizierung des Phänomens Die erste Verantwortung liegt in dieser Hinsicht auf lokaler Ebene.

Sachverhalte wie Störungen der öffentlichen Ordnung, Lärmbelästigungen, die die öffentliche Ruhe beeinträchtigen, und Nichteinhaltung der öffentlichen Hygiene müssen im Prinzip rechtzeitig unterbunden und von den lokalen Behörden geahndet werden, da es sich um Verstösse gegen verschiedene Gemeindevorschriften handelt, die in puncto Lärmbelästigung, nächtliche Ruhestörung, Hygiene, Brandschutz ... bestehen.

Die Frage, ob solche Parties einer vorherigen Erlaubnis unterworfen werden müssen oder nicht, fällt ebenfalls in die Zuständigkeit der lokalen Ebene. Im Prinzip unterliegen Versammlungen im Freien aufgrund von Artikel 19 der Verfassung den Polizeigesetzen. Deshalb sind Bürger, die sich im Freien versammeln wollen, nicht von der Pflicht entbunden, sich den Polizeiverordnungen der Gemeinderäte zu unterwerfen. Diese schreiben meistens vorbeugende Massnahmen wie die Beantragung einer vorherigen Erlaubnis vor. Der Bürgermeister hat also die Möglichkeit, diese Parties entweder zu verbieten oder zu erlauben, wobei er strenge Regeln auferlegen kann, die die Veranstalter einhalten müssen. Er kann solche Treffen auch verbieten, wenn er der Ansicht ist, die Sicherheitsbedingungen seien nicht erfüllt.

Es muss jedoch festgestellt werden, dass diese Parties fast nie den Gegenstand eines Erlaubnisantrags bilden. Die Person, die offiziell für die Party verantwortlich ist, also der Veranstalter, gibt sich im Allgemeinen nicht bei den verantwortlichen Gemeindebehörden zu erkennen. Unter solchen Umständen wird es für die Gemeindebehörde überhaupt schwierig, mit dem Veranstalter Absprachen zu treffen.

Die Gemeindebehörden müssen also vorrangig Nachdruck auf den präventiven Aspekt und auf die präventive Identifizierung dieser Phänomene legen.

Vor allem müssen die Veranstalter identifiziert werden, damit die Bedingungen für die Veranstaltung eines solchen Ereignisses mit ihnen ausgehandelt werden können. Diese Arbeit muss in Absprache mit allen betroffenen Akteuren ausgeführt werden.

Ein Bürgermeister, der bereits mit diesem Phänomen konfrontiert worden ist oder in Zukunft nicht mehr damit konfrontiert werden möchte, hat immer die Möglichkeit, vorbeugend eine Polizeiverordnung zu erlassen, damit solche Ereignisse, namentlich das Versammeln von Personen an unpassenden öffentlichen Orten, verboten oder geregelt werden.

Die Verantwortung der lokalen Behörden ist auch sehr wichtig, da sie eigentlich am ehesten in der Lage sind, diese Problematik anzugehen.

Einrichtung eines Netzes für Informationssammmlung und -austausch auf lokaler Ebene In Bezug auf die Informationssammlung und die vorhergehende Identifizierung der Veranstalter solcher Parties muss das Problem auf multidisziplinäre Weise angegangen werden.

Es ist also wichtig, eine Strategie zur vorherigen Sammlung von Informationen im Hinblick auf eine Zusammenarbeit und einen Informationsaustausch zwischen den Polizeizonen und auch den Bezirken zu entwickeln.

Damit ein Maximum an Informationen gesammelt werden kann, muss auf lokaler Ebene ein Netz errichtet werden zum effizienten Informationsaustausch zwischen allen betroffenen Partnern wie den Bürgermeistern, der lokalen Polizei, den Dircos und der Staatsanwaltschaft sowie anderen Akteuren, die relevante Informationen erhalten können, wie zum Beispiel den Zollverantwortlichen (Kontrolle der Durchfahrt von Lastwagen an den Grenzen) und den Vertretern der Umweltpolizei (DPE) und der Abteilung Natur und Forstwesen (DNF) der Wallonischen Region (Feststellung verdächtiger Bewegungen auf Wiesen und in Wäldern, insbesondere wenn die Veranstalter nach geeigneten Orten suchen).

Es muss auch eine gemeinsame Aktion ausgearbeitet werden, damit die Veranstalter über die Konsultierung der verschiedenen Netze, die - wie Internet und Mitteilungen über GSM, ... - gewöhnlich benutzt werden, um Ort und Zeitpunkt dieser Raveparties mitzuteilen, identifiziert werden können.

Es ist zudem wichtig, Informationen auf internationaler Ebene, zumindest mit Frankreich, auszutauschen, da die letzten Raveparties, die in Belgien festgestellt worden sind, einen grenzüberschreitenden Charakter aufwiesen.

Frankreich, das ebenfalls mit dieser Problematik konfrontiert ist, hat in der Tat bereits selbst Massnahmen ergriffen, um dieses Phänomen zu bekämpfen.

Es ist äusserst wichtig, dass die betroffenen belgischen Polizeidienste Kontakte mit den französischen Polizeidiensten und notfalls mit den Polizeidiensten anderer Länder knüpfen, um Angaben über deren Methoden zur Ermittlung von Informationen und über Informationen zu erhalten, die diese den belgischen Diensten liefern könnten.

An der französisch-belgischen Grenze ist die Zusammenarbeit bereits vor kurzem durch die Errichtung eines gemeinsamen Kommissariats und die Einführung gemischter Streifen verstärkt worden. Der Informationsaustausch wird noch erleichtert werden können, da die operativen Kontaktstellen, die an beiden Seiten der Grenze aktiviert worden sind, eine gute Informationsübertragungsstelle darstellen. Ein permanenter Informationsaustausch mit Frankreich ist auf jeden Fall ein wichtiger Erfolgsfaktor.

Die föderale Polizei hat auch eine bedeutende Rolle beim Einholen und Austausch von Informationen auf internationaler Ebene zu spielen, und zwar über ihre Verbindungsoffiziere in den betreffenden Ländern.

Polizeilicher Aspekt Raveparties sind schwer vorauszusehen und finden zu Zeitpunkten und an Orten statt, wo es schwierig ist, ein grosses Polizeiaufgebot bereitzustellen.

Raveparties werden generell in ländlichen Zonen sowie nachts und am Wochenende organisiert, entweder an Orten, wo die Polizeizone über keinen grossen Personalbestand verfügt, und zu Zeitpunkten, zu denen der Personalbestand der Polizeizone nicht vollzählig ist.

Für die Polizeidienste ist es auch schwierig einzugreifen, wenn die Raveparty bereits begonnen hat, allein wegen der grossen Anzahl Teilnehmer (zwischen 1.000 und 2.000 Teilnehmer) und der unzureichenden Mittel, über die die Polizeidienste verfügen, um unter solchen Umständen einzugreifen.

Hieraus wird bereits ersichtlich, wie wichtig es ist, eine Politik zu entwickeln, bei der man vor dem Ereignis aktiv wird und nicht erst, wenn es schon stattfindet. Daher müssen die Orte und die Zeitpunkte, wo solche Parties organisiert werden könnten, vorher herausgefunden werden.

Die lokalen Polizisten sind am ehesten in der Lage, in erster Instanz einzugreifen, insbesondere um die Informationen in Bezug auf die Veranstalter oder Verantwortlichen einzuholen und die ersten Feststellungen zu machen.

Im Idealfall müssten die Polizeidienste schnell eingreifen, das heisst, wenn der Veranstalter beginnt, sein Material zu installieren.

Damit der Einsatz der lokalen Polizei möglichst optimal verläuft, müssen auf lokaler Ebene Absprachen getroffen werden, um zu bestimmen, wie die Polizeizonen sich organisieren sollten, um die Problematik ohne automatische Anforderung der föderalen Ebene in den Griff zu bekommen. Es sollte daher eine Anpassung des Einsatzes der Polizeibestände in Erwägung gezogen werden.

Als Erstes können die benachbarten Polizeizonen um Beistand gebeten werden, im Rahmen der überlokalen Solidarität, die aufgrund von Zusammenarbeitsabkommen oder aufgrund von Artikel 43 des Gesetzes über das Polizeiamt eingerichtet worden ist.

Die lokale Ebene kann ebenfalls die föderale Ebene, namentlich die ständige föderale Einsatzreserve, um Verstärkung bitten. Letztere ist rund um die Uhr verfügbar, sofern sie nicht für einen anderen Auftrag im Einsatz ist. In äusserst dringenden Fällen kann diese Verstärkung auch durch zusammengestellte Einheiten geleistet werden, die für andere geplante Ereignisse eingesetzt werden.

Koordinierung auf Ebene der Provinz Die Gouverneur fungiert auf Ebene seiner Provinz als Koordinator und hat die Aufgabe, die nötigen Impulse auf lokaler Ebene zu geben, damit die Bürgermeister eine gemeinsame Politik für die Sammlung relevanter Informationen entwickeln.

Auf gerichtlicher Ebene Die Staatsanwaltschaften können eine entscheidende Rolle in diesem Bereich spielen, da diese Phänomene eine Reihe strafrechtlicher Verstösse mit sich bringen.

In einem Schreiben habe ich den Minister der Justiz an das Ausmass dieser Parties erinnert und ihm hierbei vorgeschlagen, eine Politik zu entwickeln, die es ermöglicht, die verschiedenen Verstösse, die bei diesen Versammlungen festgestellt werden, auf effiziente Weise zu sanktionieren (Feststellung der Verstösse, Suche nach Beweisen, Identifizierung des Täters, Sanktionierung der Verstösse, Beschlagnahme).

Schliesslich möchte ich Sie darauf hinweisen, dass vor allem der südliche Teil des Landes, hauptsächlich die Provinzen Namur und Luxemburg, in den vergangenen Monaten des Jahres 2002 von diesem Phänomen der Raveparties betroffen war. Es ist zwar schwierig vorauszusehen, wie sich dieses Phänomen weiter entwickeln wird, jedoch ist es nicht ausgeschlossen, dass es auf andere Orte des Landes übergreifen wird. In der Vergangenheit sind solche Veranstaltungen bereits in der Provinz Wallonisch-Brabant und an der holländischen Grenze festgestellt worden.

Ich bitte die Frauen und Herren Gouverneure, vorliegendes Rundschreiben an die Bürgermeister ihrer Provinz und an die Bezirkskommissare weiterzuleiten.

Hochachtungsvoll Der Minister A. DUQUESNE

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