gepubliceerd op 05 maart 2007
Administratie van de ondernemings- en inkomensfiscaliteit. - Inkomstenbelastingen. - Bericht tot vaststelling van de modellen van attesten uit te reiken door de verzekeraars met betrekking tot individuele levensverzekeringscontracten waarvan de pre Verwaltung des Steuerwesens der Unternehmen und Einkünfte. - Einkommensteuern. - Bekanntmachung(...)
FEDERALE OVERHEIDSDIENST FINANCIEN
Administratie van de ondernemings- en inkomensfiscaliteit. - Inkomstenbelastingen. - Bericht tot vaststelling van de modellen van attesten uit te reiken door de verzekeraars met betrekking tot individuele levensverzekeringscontracten waarvan de premies recht kunnen geven op de aftrek voor enige woning of op een belastingvermindering. - Duitse vertaling
Verwaltung des Steuerwesens der Unternehmen und Einkünfte. - Einkommensteuern. - Bekanntmachung über die Festlegung der Bescheinigungen, die von den Versicherern auszustellen sind bezüglich individueller Lebensversicherungsverträge, deren Prämien Anrecht geben können auf den Abzug für die einzige Wohnung oder auf eine Steuerermässigung (1) Artikel 62 B, 632 und 255 KE/EStGB 92, jeweils ersetzt und eingefügt durch die Artikel 1, 2 und 5 des Königlichen Erlasses vom 10 Juni 2006, der den KE/EStGB 92 in Sachen Anwendungsmodalitäten bezüglich der Steuervorteile für Hypothekenanleihen und individuelle Lebensversicherungsverträge abändert (BS vom 19. Juni 2006), unterwirft die Gewährung des Abzugs für die einzige Wohnung, die Ermässigung für langfristiges Sparen und die erhöhte Ermässigung für Bausparen der Bedingung, dass der Steuerpflichtige die Bescheinigungen vorlegt, deren Muster vom Minister der Finanzen oder seinem Vertreter festgelegt werden und die vom Versicherer ausgestellt werden.
Es handelt sich einerseits um eine einmalige Grundbescheinigung, durch welche der Versicherer die Elemente mitteilt, die beweisen, dass der Versicherungsvertrag in Betracht gezogen werden kann für die Anwendung der Artikel 104 9. und 1451 2. EStGB 92 oder des Artikels 1451 2.
EStGB 92, so wie er anwendbar bleibt aufgrund von Artikel 526 §2 Abs. 2 EStGB 92, und andererseits um eine jährliche Zahlungsbescheinigung, durch welche derselbe Versicherer den Betrag der während des steuerbaren Zeitraums getätigten Zahlungen mitteilt, sowie einer bestimmten Anzahl von Angaben, die notwendig sind, um zu überprüfen, ob die gesetzlichen und verordnungsmässigen Bedingungen noch immer erfüllt sind.
Die offiziellen Muster dieser Bescheinigungen finden Sie jeweils unter Anlage 1 und Anlage 2 der vorliegenden Bekanntmachung.
Die Bescheinigungen können nur ausgestellt werden, wenn der Versicherer feststellen kann, dass die Versicherungsprämie in Betracht gezogen werden kann für den Abzug für die einzige Wohnung oder Anrecht geben kann auf eine der vorgenannten Steuerermässigungen. Daraus ergibt sich, dass keine Bescheinigung erstellt werden darf, wenn aus den Elementen, über die der Versicherer verfügt, hervorgeht, dass die gesetzlichen und verordnungsmässigen Bedingungen, denen die Versicherungsverträge genügen müssen, um Anrecht auf die oben genannten Steuervorteile zu geben, nicht erfüllt sind.
Nachstehend finden Sie noch einige Erläuterungen in Bezug auf den Gebrauch dieser Bescheinigungen.
Format der Bescheinigungen Sowohl die Grundbescheinigung als auch die Zahlungsbescheinigung müssen im A4-Format erstellt werden.
Texte in Kursivschrift Alle Texte, die in den Mustern kursiv geschrieben sind, enthalten Erläuterungen zu den einzutragenden Angaben. Diese müssen nicht auf den auszustellenden Bescheinigungen übernommen werden.
Anfangsdatum des Vertrags Dieses Datum stimmt nicht notwendigerweise mit dem Datum überein, an dem der Vertrag abgeschlossen worden ist. In den unter Nr. 1451/10 ComIR 92 vorgesehenen Fällen ist es zweckmässig, hier das tatsächliche Wirksamkeitsdatum des Vertrags einzutragen (Datum, das zur Festlegung der nachfolgenden Fälligkeitsdaten der Prämien dient).
Begünstigte(r) im Todesfall Falls die Versicherung weder für die Wiederherstellung, noch als Sicherheit einer Hypothekenanleihe dient, die für eine Wohnung aufgenommen wurde, ist es zweckmässig, den Ehepartner (oder gesetzlich Zusammenlebenden) und/oder einen oder mehrere Verwandte bis zum zweiten Grad des Versicherten anzugeben.
Grundsätzlich sollen die Identität und die Eigenschaft (d.h. der Verwandtschaftsgrad mit dem Versicherten) des(r) Begünstigten vermerkt werden. Falls jedoch sämtliche im Vertrag aufgenommenen Begünstigten zu den in Artikel 1454 2. b zweiter Spiegelstrich EStGB 92 angeführten Personenkategorie gehören, akzeptiert die Verwaltung, dass nur die Eigenschaft dieses(r) Begünstigten vermerkt wird unter der Voraussetzung, dass diese näher bezeichnet wird (z.B. Ehepartner, gesetzlich Zusammenwohnender, Kinder, Eltern, Brüder und Schwestern, aber nicht die gesetzlichen Erben).
Dient die Versicherung für die Wiederherstellung oder als Sicherheit einer Hypothekenanleihe, die für eine Wohnung aufgenommen wurde, muss in Rubrik 6 der Grundbescheinigung die Formel "die Personen, die infolge des Todes des Versicherten das Volleigentum oder den Niessbrauch der in Rubrik 5 bezeichneten Wohnung erwerben" übernommen werden.
Bei Vertragsbeginn versicherter Betrag Für die individuellen Lebensversicherungsverträge mit variablen Prämien, in denen bei Vertragsbeginn kein versicherter Betrag für den Todes- und/oder Erlebensfall vereinbart ist, muss der Vermerk "betrifft einen Vertrag mit variablen Prämien, kein versicherter Betrag vereinbart" in Rubrik 7 a und/oder b der Grundbescheinigung übernommen werden. Änderung des Vertragsablaufdatums Änderungen, die seit Vertragsabschluss am vertraglichen Ablaufdatum vorgenommen worden sind, müssen in Rubrik 4 der Zahlungsbescheinigung übernommen werden. Sobald eine Änderung vorgenommen worden ist, muss sie immer vermerkt werden. Diese Abänderung ist nicht ausschliesslich auf der Zahlungsbescheinigung des Jahres, in dessen Verlauf die Abänderung vorgenommen wurde, zu vermerken, sondern ebenfalls auf denjenigen der darauffolgenden Jahre.
Falls nach dieser Änderung die Versicherungsdauer (seit Anfangsdatum des Vertrages bis zum neuen vorgesehenen Ablaufdatum) noch mindestens 10 Jahre beträgt, kann der Vermerk des Datums des vollständigen Wirksamwerdens der Abänderung in Rubrik 4 b auf den Vermerk des Jahres begrenzt werden, in dem die Abänderung eingetreten ist. Dies hebt jedoch die Verpflichtung, das neue vorgesehene Ablaufdatum in Rubrik 4 einzutragen, nicht auf.
Falls die Änderungen über mehrere Jahre hinweg vorgenommen wurden, braucht nur die letzte Änderung (und ihr Wirksamkeitsdatum) vermerkt zu werden.
Falls das vorgesehene Ablaufdatum der Versicherung niemals abgeändert worden ist, genügt es, in Rubrik 4 b der Zahlungsbescheinigung den Vermerk "unverändert" zu übernehmen. Änderung des Vertragsgegenstands In Rubrik 5 der Zahlungsbescheinigung müssen die vom Versicherer festgestellten Änderungen aufgenommen werden, die seit Vertragsabschluss am Vertragsgegenstand (der Umstand, ob die Versicherung als Sicherheit oder für die Wiederherstellung einer Hypothekenanleihe, die für eine Wohnung aufgenommen wurde, dient oder nicht) vorgenommen worden sind. Sobald eine Änderung vorgenommen worden ist, muss sie immer vermerkt werden. Diese Abänderung ist nicht ausschliesslich auf der Zahlungsbescheinigung des Jahres, in dessen Verlauf die Abänderung vorgenommen wurde, zu vermerken, sondern ebenfalls auf denjenigen der darauffolgenden Jahre.
Falls die Änderungen über mehrere Jahre hinweg vorgenommen wurden, braucht nur die letzte Änderung (und ihr Wirksamkeitsdatum) vermerkt zu werden.
Falls der Vertragsgegenstand niemals abgeändert worden ist, genügt es, in Rubrik 5 b der Zahlungsbescheinigung den Vermerk "unverändert" zu übernehmen. Änderung des(r) Begünstigten im Todesfall In Rubrik 6 der Zahlungsbescheinigung müssen die Änderungen aufgenommen werden, die seit Vertragsabschluss in Bezug auf den(die) im Vertrag vereinbarten Begünstigten im Todesfall vorgenommen worden sind. Sobald eine Änderung vorgenommen worden ist, muss sie immer vermerkt werden. Diese Abänderung ist nicht ausschliesslich auf der Zahlungsbescheinigung des Jahres, in dessen Verlauf die Änderung vorgenommen wurde, zu vermerken, sondern ebenfalls auf denjenigen der darauffolgenden Jahre.
Falls die Änderungen über mehrere Jahre hinweg vorgenommen wurden, braucht nur die letzte Änderung (und ihr Wirksamkeitsdatum) vermerkt zu werden.
Die unter dem Titel "Begünstigte(r) im Todesfall" weiter oben angeführten Hinweise gelten mutatis mutandis zum Ausfüllender Rubrik 6 a der Zahlungsbescheinigung "neue(r) Begünstigte(r) im Todesfall".
Falls der(die) Begünstigte(n) im Todesfall niemals abgeändert worden ist(sind), genügt es, in Rubrik 6 b der Zahlungsbescheinigung den Vermerk "unverändert" zu übernehmen.
Unterschrift Angesichts der grossen Anzahl von Bescheinigungen, die verschiedene Versicherer ausstellen müssen, kann die Unterschrift, mit der die Grundbescheinigung von einem Bevollmächtigten des Versicherers versehen werden soll, auch durch eine gedruckte Wiedergabe der Originalunterschrift ersetzt werden.
Datum der Inkrafttretung Artikel 6 des vorgenannten Königlichen Erlasses vom 10. Juni 2006 sieht vor, dass dieser Erlass ab Steuerjahr 2006 in Kraft tritt.
Daraus ergibt sich Folgendes: - Die Prämien, für die eine Steuerermässigung beantragt wird, müssen ab dem Steuerjahr 2006 mit einer Zahlungsbescheinigung, wie sie unter Artikel 632 2. b oder 255 2. b KE/EStGB 92 bezeichnet ist, belegt sein.
Bezüglich des Steuerjahres 2006 gestattet die Verwaltung jedoch, dass die Steuerermässigungen für individuelle Lebensversicherungsprämien ebenfalls gewährt werden kann, wenn der Steuerpflichtige einen Zahlungsnachweis über die Prämien vorlegt. - Die Prämien, für die der Abzug für die einzige Wohnung beantragt wird, müssen mit einer Zahlungsbescheinigung, wie sie unter Artikel 62 B 2. KE/EStGB 92 bezeichnet ist, belegt sein.
Bezüglich des Steuerjahres 2006 gestattet die Verwaltung jedoch, dass der Abzug für die einzige Wohnung ebenfalls für die Prämien individueller Lebensversicherungen gewährt werden kann, wenn der Steuerpflichtige einen Zahlungsnachweis über die Prämien vorlegt. - Prämien, für die der Abzug für die einzige Wohnung oder eine Steuerermässigung zum ersten Mal beantragt wird, müssen ferner ab dem Steuerjahr 2006 belegt sein mit einer einmaligen Grundbescheinigung, so wie sie in Artikel 62 B 1., 632 2. a oder 255 2. a KE/EStGB 92 bezeichnet ist und wovon ein Muster in Anlage 1 zu dieser Bekanntmachung dargestellt ist.
In Bezug auf die Verträge über individuelle Lebensversicherungen, die im Laufe des Jahres 2005 abgeschlossen worden sind, gestattet die Verwaltung jedoch, dass der Abzug für die einzige Wohnung oder die Steuerermässigung für die Prämien von individuellen Lebensversicherungen ebenfalls gewährt werden kann, wenn der Steuerpflichtige eine Bescheinigung vorlegt, die in Übereinstimmung mit den vorangehenden Vorschriften erstellt wurde.
Falls eine Grundbescheinigung oder eine Kopie der Grundbescheinigung zum ersten Mal ab dem 1. Januar 2005 für eine Versicherung ausgestellt werden muss, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurde, kann : - entweder eine einmalige Bescheinigung benutzt werden, die in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ausgestellt wurde, - oder es kann eine Bescheinigung benutzt werden, die in Übereinstimmung mit den in dieser Bekanntmachung angeführten Vorschriften erstellt wurde und wovon ein offizielles Muster im Anhang 1 dargestellt ist. _______ Fussnoten (1) Bericht in het Nederlands, zie Belgisch Staatsblad van 9 november 2006, blz.60061.
Anlage 1 . . . . . . (Bezeichnung und Adresse . . . . . . der Einrichtung, . . . . . . welche die . . . . . . Bescheinigung ausstellt) GRUNDBESCHEINIGUNG DER INDIVIDUELLEN LEBENSVERSICHERUNG ausgestellt gemäss Artikel 62 B 1., 632 2. a oder 255 2. a des KE/EStGB 92 im Hinblick auf die eventuelle (1) Gewährung des Abzugs für die einzige Wohnung oder einer Steuerermässigung 1.Identität und Anschrift des Versicherungsnehmers (der gleichzeitig Versicherter und Begünstigter der eventuellen Leistungen im Erlebensfall ist) : . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2. Referenz des Vertrags : .. . . . 3. Anfangsdatum des Vertrags : .. . . . 4. Datum des Vertragsendes : .. . . .
Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld 6. Begünstigte(r) im Todesfall : .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7. Bei Vertragsbeginn versicherter Betrag : a) Leistungen im Erlebensfall : .. . . . b) im Todesfall : .. . . . . . . . . . (Datum) . . . . . . (Unterschrift) . . . . . . (Name) Bevollmächtigter (1) Diese Bescheinigung eröffnet nicht automatisch das Recht auf den Abzug für die einzige Wohnung oder auf eine Steuerermässigung.Die Steuervorteile können nur gewährt werden, wenn sämtliche gesetzliche und verordnungsmässigen Bedingungen in diesem Bereich erfüllt sind.
Anlage 2 . . . . . . (Bezeichnung und Adresse . . . . . (Datum) . . . . . der Einrichtung, . . . . . welche die . . . . . Bescheinigung ausstellt) ZAHLUNGSBESCHEINIGUNG ÜBER DIE INDIVIDUELLE LEBENSVERSICHERUNG... (Zahlungsjahr) ausgestellt gemäss Artikel 62 B 2., 632 2. b oder 255 2. b des KE/EStGB 92 im Hinblick auf die eventuelle (1) Gewährung des Abzugs für die einzige Wohnung oder einer Steuerermässigung 1. Identität und Anschrift des Versicherungsnehmers (der gleichzeitig Versicherter und Begünstigter der eventuellen Leistungen im Erlebensfall ist) : .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2. Referenz des Vertrags : .. . . . 3. Anfangsdatum des Vertrags : .. . . . 4. Änderung des Vertragsablaufdatums : a) neues Datum des Vertragsendes : .. . . . b) Wirksamkeitsdatum : .. . . . 5. Änderung des Vertragsgegenstands : Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld b) Wirksamkeitsdatum : .. . . . 6. Änderung des(r) Begünstigten im Todesfall : a) neue(r) Begünstigte(r) im Todesfall : .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . b) Wirksamkeitsdatum : .. . . . 7. Am 31/12/... versicherter Betrag (Jahr der Zahlung) : a) Leistungen im Erlebensfall : .. . . . b) im Todesfall : .. . . .
Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld (1) Diese Bescheinigung eröffnet nicht automatisch das Recht auf den Abzug für die einzige Wohnung oder auf eine Steuerermässigung.Die Steuervorteile können nur gewährt werden, wenn sämtliche gesetzliche und verordnungsmässigen Bedingungen in diesem Bereich erfüllt sind.