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Administratie van de ondernemings- en inkomensfiscaliteit. - Inkomstenbelastingen. - Bericht tot vaststelling van de modellen van attesten uit te reiken door de verzekeraars met betrekking tot individuele levensverzekeringscontracten waarvan de pre Verwaltung des Steuerwesens der Unternehmen und Einkünfte. - Einkommensteuern. - Bekanntmachung(...) Administration de la fiscalité des entreprises et des revenus. - Impôts sur les revenus. - Avis déterminant les modèles des attestations à délivrer par les assureurs concernant les contrats d'assurance-vie individuelle dont les primes peuvent donne Verwaltung des Steuerwesens der Unternehmen und Einkünfte. - Einkommensteuern. - Bekanntmachung(...)
FEDERALE OVERHEIDSDIENST FINANCIEN Administratie van de ondernemings- en inkomensfiscaliteit. - Inkomstenbelastingen. - Bericht tot vaststelling van de modellen van attesten uit te reiken door de verzekeraars met betrekking tot individuele levensverzekeringscontracten waarvan de premies recht kunnen geven op de aftrek voor enige woning of op een belastingvermindering. - Duitse vertaling Verwaltung des Steuerwesens der Unternehmen und Einkünfte. - SERVICE PUBLIC FEDERAL FINANCES Administration de la fiscalité des entreprises et des revenus. - Impôts sur les revenus. - Avis déterminant les modèles des attestations à délivrer par les assureurs concernant les contrats d'assurance-vie individuelle dont les primes peuvent donner droit à la déduction pour habitation unique ou à une réduction d'impôt. Traduction allemande Verwaltung des Steuerwesens der Unternehmen und Einkünfte. -
Einkommensteuern. - Bekanntmachung über die Festlegung der Einkommensteuern. - Bekanntmachung über die Festlegung der
Bescheinigungen, die von den Versicherern auszustellen sind bezüglich Bescheinigungen, die von den Versicherern auszustellen sind bezüglich
individueller Lebensversicherungsverträge, deren Prämien Anrecht geben individueller Lebensversicherungsverträge, deren Prämien Anrecht geben
können auf den Abzug für die einzige Wohnung oder auf eine können auf den Abzug für die einzige Wohnung oder auf eine
Steuerermässigung (1) Steuerermässigung (1)
Artikel 62 B, 632 und 255 KE/EStGB 92, jeweils ersetzt und eingefügt Artikel 62 B, 632 und 255 KE/EStGB 92, jeweils ersetzt und eingefügt
durch die Artikel 1, 2 und 5 des Königlichen Erlasses vom 10 Juni durch die Artikel 1, 2 und 5 des Königlichen Erlasses vom 10 Juni
2006, der den KE/EStGB 92 in Sachen Anwendungsmodalitäten bezüglich 2006, der den KE/EStGB 92 in Sachen Anwendungsmodalitäten bezüglich
der Steuervorteile für Hypothekenanleihen und individuelle der Steuervorteile für Hypothekenanleihen und individuelle
Lebensversicherungsverträge abändert (BS vom 19. Juni 2006), Lebensversicherungsverträge abändert (BS vom 19. Juni 2006),
unterwirft die Gewährung des Abzugs für die einzige Wohnung, die unterwirft die Gewährung des Abzugs für die einzige Wohnung, die
Ermässigung für langfristiges Sparen und die erhöhte Ermässigung für Ermässigung für langfristiges Sparen und die erhöhte Ermässigung für
Bausparen der Bedingung, dass der Steuerpflichtige die Bescheinigungen Bausparen der Bedingung, dass der Steuerpflichtige die Bescheinigungen
vorlegt, deren Muster vom Minister der Finanzen oder seinem Vertreter vorlegt, deren Muster vom Minister der Finanzen oder seinem Vertreter
festgelegt werden und die vom Versicherer ausgestellt werden. festgelegt werden und die vom Versicherer ausgestellt werden.
Es handelt sich einerseits um eine einmalige Grundbescheinigung, durch Es handelt sich einerseits um eine einmalige Grundbescheinigung, durch
welche der Versicherer die Elemente mitteilt, die beweisen, dass der welche der Versicherer die Elemente mitteilt, die beweisen, dass der
Versicherungsvertrag in Betracht gezogen werden kann für die Anwendung Versicherungsvertrag in Betracht gezogen werden kann für die Anwendung
der Artikel 104 9. und 1451 2. EStGB 92 oder des Artikels 1451 2. der Artikel 104 9. und 1451 2. EStGB 92 oder des Artikels 1451 2.
EStGB 92, so wie er anwendbar bleibt aufgrund von Artikel 526 §2 Abs. EStGB 92, so wie er anwendbar bleibt aufgrund von Artikel 526 §2 Abs.
2 EStGB 92, und andererseits um eine jährliche Zahlungsbescheinigung, 2 EStGB 92, und andererseits um eine jährliche Zahlungsbescheinigung,
durch welche derselbe Versicherer den Betrag der während des durch welche derselbe Versicherer den Betrag der während des
steuerbaren Zeitraums getätigten Zahlungen mitteilt, sowie einer steuerbaren Zeitraums getätigten Zahlungen mitteilt, sowie einer
bestimmten Anzahl von Angaben, die notwendig sind, um zu überprüfen, bestimmten Anzahl von Angaben, die notwendig sind, um zu überprüfen,
ob die gesetzlichen und verordnungsmässigen Bedingungen noch immer ob die gesetzlichen und verordnungsmässigen Bedingungen noch immer
erfüllt sind. erfüllt sind.
Die offiziellen Muster dieser Bescheinigungen finden Sie jeweils unter Die offiziellen Muster dieser Bescheinigungen finden Sie jeweils unter
Anlage 1 und Anlage 2 der vorliegenden Bekanntmachung. Anlage 1 und Anlage 2 der vorliegenden Bekanntmachung.
Die Bescheinigungen können nur ausgestellt werden, wenn der Die Bescheinigungen können nur ausgestellt werden, wenn der
Versicherer feststellen kann, dass die Versicherungsprämie in Betracht Versicherer feststellen kann, dass die Versicherungsprämie in Betracht
gezogen werden kann für den Abzug für die einzige Wohnung oder Anrecht gezogen werden kann für den Abzug für die einzige Wohnung oder Anrecht
geben kann auf eine der vorgenannten Steuerermässigungen. Daraus geben kann auf eine der vorgenannten Steuerermässigungen. Daraus
ergibt sich, dass keine Bescheinigung erstellt werden darf, wenn aus ergibt sich, dass keine Bescheinigung erstellt werden darf, wenn aus
den Elementen, über die der Versicherer verfügt, hervorgeht, dass die den Elementen, über die der Versicherer verfügt, hervorgeht, dass die
gesetzlichen und verordnungsmässigen Bedingungen, denen die gesetzlichen und verordnungsmässigen Bedingungen, denen die
Versicherungsverträge genügen müssen, um Anrecht auf die oben Versicherungsverträge genügen müssen, um Anrecht auf die oben
genannten Steuervorteile zu geben, nicht erfüllt sind. genannten Steuervorteile zu geben, nicht erfüllt sind.
Nachstehend finden Sie noch einige Erläuterungen in Bezug auf den Nachstehend finden Sie noch einige Erläuterungen in Bezug auf den
Gebrauch dieser Bescheinigungen. Gebrauch dieser Bescheinigungen.
Format der Bescheinigungen Format der Bescheinigungen
Sowohl die Grundbescheinigung als auch die Zahlungsbescheinigung Sowohl die Grundbescheinigung als auch die Zahlungsbescheinigung
müssen im A4-Format erstellt werden. müssen im A4-Format erstellt werden.
Texte in Kursivschrift Texte in Kursivschrift
Alle Texte, die in den Mustern kursiv geschrieben sind, enthalten Alle Texte, die in den Mustern kursiv geschrieben sind, enthalten
Erläuterungen zu den einzutragenden Angaben. Diese müssen nicht auf Erläuterungen zu den einzutragenden Angaben. Diese müssen nicht auf
den auszustellenden Bescheinigungen übernommen werden. den auszustellenden Bescheinigungen übernommen werden.
Anfangsdatum des Vertrags Anfangsdatum des Vertrags
Dieses Datum stimmt nicht notwendigerweise mit dem Datum überein, an Dieses Datum stimmt nicht notwendigerweise mit dem Datum überein, an
dem der Vertrag abgeschlossen worden ist. In den unter Nr. 1451/10 dem der Vertrag abgeschlossen worden ist. In den unter Nr. 1451/10
ComIR 92 vorgesehenen Fällen ist es zweckmässig, hier das tatsächliche ComIR 92 vorgesehenen Fällen ist es zweckmässig, hier das tatsächliche
Wirksamkeitsdatum des Vertrags einzutragen (Datum, das zur Festlegung Wirksamkeitsdatum des Vertrags einzutragen (Datum, das zur Festlegung
der nachfolgenden Fälligkeitsdaten der Prämien dient). der nachfolgenden Fälligkeitsdaten der Prämien dient).
Begünstigte(r) im Todesfall Begünstigte(r) im Todesfall
Falls die Versicherung weder für die Wiederherstellung, noch als Falls die Versicherung weder für die Wiederherstellung, noch als
Sicherheit einer Hypothekenanleihe dient, die für eine Wohnung Sicherheit einer Hypothekenanleihe dient, die für eine Wohnung
aufgenommen wurde, ist es zweckmässig, den Ehepartner (oder gesetzlich aufgenommen wurde, ist es zweckmässig, den Ehepartner (oder gesetzlich
Zusammenlebenden) und/oder einen oder mehrere Verwandte bis zum Zusammenlebenden) und/oder einen oder mehrere Verwandte bis zum
zweiten Grad des Versicherten anzugeben. zweiten Grad des Versicherten anzugeben.
Grundsätzlich sollen die Identität und die Eigenschaft (d.h. der Grundsätzlich sollen die Identität und die Eigenschaft (d.h. der
Verwandtschaftsgrad mit dem Versicherten) des(r) Begünstigten vermerkt Verwandtschaftsgrad mit dem Versicherten) des(r) Begünstigten vermerkt
werden. Falls jedoch sämtliche im Vertrag aufgenommenen Begünstigten werden. Falls jedoch sämtliche im Vertrag aufgenommenen Begünstigten
zu den in Artikel 1454 2. b zweiter Spiegelstrich EStGB 92 angeführten zu den in Artikel 1454 2. b zweiter Spiegelstrich EStGB 92 angeführten
Personenkategorie gehören, akzeptiert die Verwaltung, dass nur die Personenkategorie gehören, akzeptiert die Verwaltung, dass nur die
Eigenschaft dieses(r) Begünstigten vermerkt wird unter der Eigenschaft dieses(r) Begünstigten vermerkt wird unter der
Voraussetzung, dass diese näher bezeichnet wird (z.B. Ehepartner, Voraussetzung, dass diese näher bezeichnet wird (z.B. Ehepartner,
gesetzlich Zusammenwohnender, Kinder, Eltern, Brüder und Schwestern, gesetzlich Zusammenwohnender, Kinder, Eltern, Brüder und Schwestern,
aber nicht die gesetzlichen Erben). aber nicht die gesetzlichen Erben).
Dient die Versicherung für die Wiederherstellung oder als Sicherheit Dient die Versicherung für die Wiederherstellung oder als Sicherheit
einer Hypothekenanleihe, die für eine Wohnung aufgenommen wurde, muss einer Hypothekenanleihe, die für eine Wohnung aufgenommen wurde, muss
in Rubrik 6 der Grundbescheinigung die Formel "die Personen, die in Rubrik 6 der Grundbescheinigung die Formel "die Personen, die
infolge des Todes des Versicherten das Volleigentum oder den infolge des Todes des Versicherten das Volleigentum oder den
Niessbrauch der in Rubrik 5 bezeichneten Wohnung erwerben" übernommen Niessbrauch der in Rubrik 5 bezeichneten Wohnung erwerben" übernommen
werden. werden.
Bei Vertragsbeginn versicherter Betrag Bei Vertragsbeginn versicherter Betrag
Für die individuellen Lebensversicherungsverträge mit variablen Für die individuellen Lebensversicherungsverträge mit variablen
Prämien, in denen bei Vertragsbeginn kein versicherter Betrag für den Prämien, in denen bei Vertragsbeginn kein versicherter Betrag für den
Todes- und/oder Erlebensfall vereinbart ist, muss der Vermerk Todes- und/oder Erlebensfall vereinbart ist, muss der Vermerk
"betrifft einen Vertrag mit variablen Prämien, kein versicherter "betrifft einen Vertrag mit variablen Prämien, kein versicherter
Betrag vereinbart" in Rubrik 7 a und/oder b der Grundbescheinigung Betrag vereinbart" in Rubrik 7 a und/oder b der Grundbescheinigung
übernommen werden. übernommen werden.
Änderung des Vertragsablaufdatums Änderung des Vertragsablaufdatums
Änderungen, die seit Vertragsabschluss am vertraglichen Ablaufdatum Änderungen, die seit Vertragsabschluss am vertraglichen Ablaufdatum
vorgenommen worden sind, müssen in Rubrik 4 der Zahlungsbescheinigung vorgenommen worden sind, müssen in Rubrik 4 der Zahlungsbescheinigung
übernommen werden. Sobald eine Änderung vorgenommen worden ist, muss übernommen werden. Sobald eine Änderung vorgenommen worden ist, muss
sie immer vermerkt werden. Diese Abänderung ist nicht ausschliesslich sie immer vermerkt werden. Diese Abänderung ist nicht ausschliesslich
auf der Zahlungsbescheinigung des Jahres, in dessen Verlauf die auf der Zahlungsbescheinigung des Jahres, in dessen Verlauf die
Abänderung vorgenommen wurde, zu vermerken, sondern ebenfalls auf Abänderung vorgenommen wurde, zu vermerken, sondern ebenfalls auf
denjenigen der darauffolgenden Jahre. denjenigen der darauffolgenden Jahre.
Falls nach dieser Änderung die Versicherungsdauer (seit Anfangsdatum Falls nach dieser Änderung die Versicherungsdauer (seit Anfangsdatum
des Vertrages bis zum neuen vorgesehenen Ablaufdatum) noch mindestens des Vertrages bis zum neuen vorgesehenen Ablaufdatum) noch mindestens
10 Jahre beträgt, kann der Vermerk des Datums des vollständigen 10 Jahre beträgt, kann der Vermerk des Datums des vollständigen
Wirksamwerdens der Abänderung in Rubrik 4 b auf den Vermerk des Jahres Wirksamwerdens der Abänderung in Rubrik 4 b auf den Vermerk des Jahres
begrenzt werden, in dem die Abänderung eingetreten ist. Dies hebt begrenzt werden, in dem die Abänderung eingetreten ist. Dies hebt
jedoch die Verpflichtung, das neue vorgesehene Ablaufdatum in Rubrik 4 jedoch die Verpflichtung, das neue vorgesehene Ablaufdatum in Rubrik 4
einzutragen, nicht auf. einzutragen, nicht auf.
Falls die Änderungen über mehrere Jahre hinweg vorgenommen wurden, Falls die Änderungen über mehrere Jahre hinweg vorgenommen wurden,
braucht nur die letzte Änderung (und ihr Wirksamkeitsdatum) vermerkt braucht nur die letzte Änderung (und ihr Wirksamkeitsdatum) vermerkt
zu werden. zu werden.
Falls das vorgesehene Ablaufdatum der Versicherung niemals abgeändert Falls das vorgesehene Ablaufdatum der Versicherung niemals abgeändert
worden ist, genügt es, in Rubrik 4 b der Zahlungsbescheinigung den worden ist, genügt es, in Rubrik 4 b der Zahlungsbescheinigung den
Vermerk "unverändert" zu übernehmen. Vermerk "unverändert" zu übernehmen.
Änderung des Vertragsgegenstands Änderung des Vertragsgegenstands
In Rubrik 5 der Zahlungsbescheinigung müssen die vom Versicherer In Rubrik 5 der Zahlungsbescheinigung müssen die vom Versicherer
festgestellten Änderungen aufgenommen werden, die seit festgestellten Änderungen aufgenommen werden, die seit
Vertragsabschluss am Vertragsgegenstand (der Umstand, ob die Vertragsabschluss am Vertragsgegenstand (der Umstand, ob die
Versicherung als Sicherheit oder für die Wiederherstellung einer Versicherung als Sicherheit oder für die Wiederherstellung einer
Hypothekenanleihe, die für eine Wohnung aufgenommen wurde, dient oder Hypothekenanleihe, die für eine Wohnung aufgenommen wurde, dient oder
nicht) vorgenommen worden sind. Sobald eine Änderung vorgenommen nicht) vorgenommen worden sind. Sobald eine Änderung vorgenommen
worden ist, muss sie immer vermerkt werden. Diese Abänderung ist nicht worden ist, muss sie immer vermerkt werden. Diese Abänderung ist nicht
ausschliesslich auf der Zahlungsbescheinigung des Jahres, in dessen ausschliesslich auf der Zahlungsbescheinigung des Jahres, in dessen
Verlauf die Abänderung vorgenommen wurde, zu vermerken, sondern Verlauf die Abänderung vorgenommen wurde, zu vermerken, sondern
ebenfalls auf denjenigen der darauffolgenden Jahre. ebenfalls auf denjenigen der darauffolgenden Jahre.
Falls die Änderungen über mehrere Jahre hinweg vorgenommen wurden, Falls die Änderungen über mehrere Jahre hinweg vorgenommen wurden,
braucht nur die letzte Änderung (und ihr Wirksamkeitsdatum) vermerkt braucht nur die letzte Änderung (und ihr Wirksamkeitsdatum) vermerkt
zu werden. zu werden.
Falls der Vertragsgegenstand niemals abgeändert worden ist, genügt es, Falls der Vertragsgegenstand niemals abgeändert worden ist, genügt es,
in Rubrik 5 b der Zahlungsbescheinigung den Vermerk "unverändert" zu in Rubrik 5 b der Zahlungsbescheinigung den Vermerk "unverändert" zu
übernehmen. übernehmen.
Änderung des(r) Begünstigten im Todesfall Änderung des(r) Begünstigten im Todesfall
In Rubrik 6 der Zahlungsbescheinigung müssen die Änderungen In Rubrik 6 der Zahlungsbescheinigung müssen die Änderungen
aufgenommen werden, die seit Vertragsabschluss in Bezug auf den(die) aufgenommen werden, die seit Vertragsabschluss in Bezug auf den(die)
im Vertrag vereinbarten Begünstigten im Todesfall vorgenommen worden im Vertrag vereinbarten Begünstigten im Todesfall vorgenommen worden
sind. Sobald eine Änderung vorgenommen worden ist, muss sie immer sind. Sobald eine Änderung vorgenommen worden ist, muss sie immer
vermerkt werden. Diese Abänderung ist nicht ausschliesslich auf der vermerkt werden. Diese Abänderung ist nicht ausschliesslich auf der
Zahlungsbescheinigung des Jahres, in dessen Verlauf die Änderung Zahlungsbescheinigung des Jahres, in dessen Verlauf die Änderung
vorgenommen wurde, zu vermerken, sondern ebenfalls auf denjenigen der vorgenommen wurde, zu vermerken, sondern ebenfalls auf denjenigen der
darauffolgenden Jahre. darauffolgenden Jahre.
Falls die Änderungen über mehrere Jahre hinweg vorgenommen wurden, Falls die Änderungen über mehrere Jahre hinweg vorgenommen wurden,
braucht nur die letzte Änderung (und ihr Wirksamkeitsdatum) vermerkt braucht nur die letzte Änderung (und ihr Wirksamkeitsdatum) vermerkt
zu werden. zu werden.
Die unter dem Titel "Begünstigte(r) im Todesfall" weiter oben Die unter dem Titel "Begünstigte(r) im Todesfall" weiter oben
angeführten Hinweise gelten mutatis mutandis zum Ausfüllender Rubrik 6 angeführten Hinweise gelten mutatis mutandis zum Ausfüllender Rubrik 6
a der Zahlungsbescheinigung "neue(r) Begünstigte(r) im Todesfall". a der Zahlungsbescheinigung "neue(r) Begünstigte(r) im Todesfall".
Falls der(die) Begünstigte(n) im Todesfall niemals abgeändert worden Falls der(die) Begünstigte(n) im Todesfall niemals abgeändert worden
ist(sind), genügt es, in Rubrik 6 b der Zahlungsbescheinigung den ist(sind), genügt es, in Rubrik 6 b der Zahlungsbescheinigung den
Vermerk "unverändert" zu übernehmen. Vermerk "unverändert" zu übernehmen.
Unterschrift Unterschrift
Angesichts der grossen Anzahl von Bescheinigungen, die verschiedene Angesichts der grossen Anzahl von Bescheinigungen, die verschiedene
Versicherer ausstellen müssen, kann die Unterschrift, mit der die Versicherer ausstellen müssen, kann die Unterschrift, mit der die
Grundbescheinigung von einem Bevollmächtigten des Versicherers Grundbescheinigung von einem Bevollmächtigten des Versicherers
versehen werden soll, auch durch eine gedruckte Wiedergabe der versehen werden soll, auch durch eine gedruckte Wiedergabe der
Originalunterschrift ersetzt werden. Originalunterschrift ersetzt werden.
Datum der Inkrafttretung Datum der Inkrafttretung
Artikel 6 des vorgenannten Königlichen Erlasses vom 10. Juni 2006 Artikel 6 des vorgenannten Königlichen Erlasses vom 10. Juni 2006
sieht vor, dass dieser Erlass ab Steuerjahr 2006 in Kraft tritt. sieht vor, dass dieser Erlass ab Steuerjahr 2006 in Kraft tritt.
Daraus ergibt sich Folgendes: Daraus ergibt sich Folgendes:
- Die Prämien, für die eine Steuerermässigung beantragt wird, müssen - Die Prämien, für die eine Steuerermässigung beantragt wird, müssen
ab dem Steuerjahr 2006 mit einer Zahlungsbescheinigung, wie sie unter ab dem Steuerjahr 2006 mit einer Zahlungsbescheinigung, wie sie unter
Artikel 632 2. b oder 255 2. b KE/EStGB 92 bezeichnet ist, belegt Artikel 632 2. b oder 255 2. b KE/EStGB 92 bezeichnet ist, belegt
sein. sein.
Bezüglich des Steuerjahres 2006 gestattet die Verwaltung jedoch, dass Bezüglich des Steuerjahres 2006 gestattet die Verwaltung jedoch, dass
die Steuerermässigungen für individuelle Lebensversicherungsprämien die Steuerermässigungen für individuelle Lebensversicherungsprämien
ebenfalls gewährt werden kann, wenn der Steuerpflichtige einen ebenfalls gewährt werden kann, wenn der Steuerpflichtige einen
Zahlungsnachweis über die Prämien vorlegt. Zahlungsnachweis über die Prämien vorlegt.
- Die Prämien, für die der Abzug für die einzige Wohnung beantragt - Die Prämien, für die der Abzug für die einzige Wohnung beantragt
wird, müssen mit einer Zahlungsbescheinigung, wie sie unter Artikel 62 wird, müssen mit einer Zahlungsbescheinigung, wie sie unter Artikel 62
B 2. KE/EStGB 92 bezeichnet ist, belegt sein. B 2. KE/EStGB 92 bezeichnet ist, belegt sein.
Bezüglich des Steuerjahres 2006 gestattet die Verwaltung jedoch, dass Bezüglich des Steuerjahres 2006 gestattet die Verwaltung jedoch, dass
der Abzug für die einzige Wohnung ebenfalls für die Prämien der Abzug für die einzige Wohnung ebenfalls für die Prämien
individueller Lebensversicherungen gewährt werden kann, wenn der individueller Lebensversicherungen gewährt werden kann, wenn der
Steuerpflichtige einen Zahlungsnachweis über die Prämien vorlegt. Steuerpflichtige einen Zahlungsnachweis über die Prämien vorlegt.
- Prämien, für die der Abzug für die einzige Wohnung oder eine - Prämien, für die der Abzug für die einzige Wohnung oder eine
Steuerermässigung zum ersten Mal beantragt wird, müssen ferner ab dem Steuerermässigung zum ersten Mal beantragt wird, müssen ferner ab dem
Steuerjahr 2006 belegt sein mit einer einmaligen Grundbescheinigung, Steuerjahr 2006 belegt sein mit einer einmaligen Grundbescheinigung,
so wie sie in Artikel 62 B 1., 632 2. a oder 255 2. a KE/EStGB 92 so wie sie in Artikel 62 B 1., 632 2. a oder 255 2. a KE/EStGB 92
bezeichnet ist und wovon ein Muster in Anlage 1 zu dieser bezeichnet ist und wovon ein Muster in Anlage 1 zu dieser
Bekanntmachung dargestellt ist. Bekanntmachung dargestellt ist.
In Bezug auf die Verträge über individuelle Lebensversicherungen, die In Bezug auf die Verträge über individuelle Lebensversicherungen, die
im Laufe des Jahres 2005 abgeschlossen worden sind, gestattet die im Laufe des Jahres 2005 abgeschlossen worden sind, gestattet die
Verwaltung jedoch, dass der Abzug für die einzige Wohnung oder die Verwaltung jedoch, dass der Abzug für die einzige Wohnung oder die
Steuerermässigung für die Prämien von individuellen Steuerermässigung für die Prämien von individuellen
Lebensversicherungen ebenfalls gewährt werden kann, wenn der Lebensversicherungen ebenfalls gewährt werden kann, wenn der
Steuerpflichtige eine Bescheinigung vorlegt, die in Übereinstimmung Steuerpflichtige eine Bescheinigung vorlegt, die in Übereinstimmung
mit den vorangehenden Vorschriften erstellt wurde. mit den vorangehenden Vorschriften erstellt wurde.
Falls eine Grundbescheinigung oder eine Kopie der Grundbescheinigung Falls eine Grundbescheinigung oder eine Kopie der Grundbescheinigung
zum ersten Mal ab dem 1. Januar 2005 für eine Versicherung ausgestellt zum ersten Mal ab dem 1. Januar 2005 für eine Versicherung ausgestellt
werden muss, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurde, kann : werden muss, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurde, kann :
- entweder eine einmalige Bescheinigung benutzt werden, die in - entweder eine einmalige Bescheinigung benutzt werden, die in
Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften zum Zeitpunkt des Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses ausgestellt wurde, Vertragsabschlusses ausgestellt wurde,
- oder es kann eine Bescheinigung benutzt werden, die in - oder es kann eine Bescheinigung benutzt werden, die in
Übereinstimmung mit den in dieser Bekanntmachung angeführten Übereinstimmung mit den in dieser Bekanntmachung angeführten
Vorschriften erstellt wurde und wovon ein offizielles Muster im Anhang Vorschriften erstellt wurde und wovon ein offizielles Muster im Anhang
1 dargestellt ist. 1 dargestellt ist.
_______ _______
Fussnoten Fussnoten
(1) Bericht in het Nederlands, zie Belgisch Staatsblad van 9 november (1) Avis en langue française, voir Moniteur belge du 9 novembre 2006,
2006, blz. 60061. p. 60061.
Anlage 1 Anlage 1
. . . . . . (Bezeichnung und Adresse . . . . . . (Bezeichnung und Adresse
. . . . . . der Einrichtung, . . . . . . der Einrichtung,
. . . . . . welche die . . . . . . welche die
. . . . . . Bescheinigung ausstellt) . . . . . . Bescheinigung ausstellt)
GRUNDBESCHEINIGUNG DER INDIVIDUELLEN LEBENSVERSICHERUNG GRUNDBESCHEINIGUNG DER INDIVIDUELLEN LEBENSVERSICHERUNG
ausgestellt gemäss Artikel 62 B 1., 632 2. a oder 255 2. a des ausgestellt gemäss Artikel 62 B 1., 632 2. a oder 255 2. a des
KE/EStGB 92 im Hinblick auf die KE/EStGB 92 im Hinblick auf die
eventuelle (1) Gewährung des Abzugs für die einzige Wohnung oder einer eventuelle (1) Gewährung des Abzugs für die einzige Wohnung oder einer
Steuerermässigung Steuerermässigung
1.Identität und Anschrift des Versicherungsnehmers (der gleichzeitig 1.Identität und Anschrift des Versicherungsnehmers (der gleichzeitig
Versicherter und Begünstigter der eventuellen Leistungen im Versicherter und Begünstigter der eventuellen Leistungen im
Erlebensfall ist) : Erlebensfall ist) :
. . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . .
2. Referenz des Vertrags : . . . . . 2. Referenz des Vertrags : . . . . .
3. Anfangsdatum des Vertrags : . . . . . 3. Anfangsdatum des Vertrags : . . . . .
4. Datum des Vertragsendes : . . . . . 4. Datum des Vertragsendes : . . . . .
Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld Pour la consultation du tableau, voir image
6. Begünstigte(r) im Todesfall : . . . . . 6. Begünstigte(r) im Todesfall : . . . . .
. . . . . . . . . .
. . . . . . . . . .
. . . . . . . . . .
7. Bei Vertragsbeginn versicherter Betrag : 7. Bei Vertragsbeginn versicherter Betrag :
a) Leistungen im Erlebensfall : . . . . . a) Leistungen im Erlebensfall : . . . . .
b) im Todesfall : . . . . . b) im Todesfall : . . . . .
. . . . . . (Datum) . . . . . . (Unterschrift) . . . . . . (Datum) . . . . . . (Unterschrift)
. . . . . . (Name) . . . . . . (Name)
Bevollmächtigter Bevollmächtigter
(1) Diese Bescheinigung eröffnet nicht automatisch das Recht auf den (1) Diese Bescheinigung eröffnet nicht automatisch das Recht auf den
Abzug für die einzige Wohnung oder auf eine Steuerermässigung. Die Abzug für die einzige Wohnung oder auf eine Steuerermässigung. Die
Steuervorteile können nur gewährt werden, wenn sämtliche gesetzliche Steuervorteile können nur gewährt werden, wenn sämtliche gesetzliche
und verordnungsmässigen Bedingungen in diesem Bereich erfüllt sind. und verordnungsmässigen Bedingungen in diesem Bereich erfüllt sind.
Anlage 2 Anlage 2
. . . . . . (Bezeichnung und Adresse . . . . . (Datum) . . . . . . (Bezeichnung und Adresse . . . . . (Datum)
. . . . . der Einrichtung, . . . . . der Einrichtung,
. . . . . welche die . . . . . welche die
. . . . . Bescheinigung ausstellt) . . . . . Bescheinigung ausstellt)
ZAHLUNGSBESCHEINIGUNG ÜBER DIE INDIVIDUELLE ZAHLUNGSBESCHEINIGUNG ÜBER DIE INDIVIDUELLE
LEBENSVERSICHERUNG... (Zahlungsjahr) LEBENSVERSICHERUNG... (Zahlungsjahr)
ausgestellt gemäss Artikel 62 B 2., 632 2. b oder 255 2. b des ausgestellt gemäss Artikel 62 B 2., 632 2. b oder 255 2. b des
KE/EStGB 92 im Hinblick auf die KE/EStGB 92 im Hinblick auf die
eventuelle (1) Gewährung des Abzugs für die einzige Wohnung oder einer eventuelle (1) Gewährung des Abzugs für die einzige Wohnung oder einer
Steuerermässigung Steuerermässigung
1. Identität und Anschrift des Versicherungsnehmers (der gleichzeitig 1. Identität und Anschrift des Versicherungsnehmers (der gleichzeitig
Versicherter und Begünstigter der eventuellen Leistungen im Versicherter und Begünstigter der eventuellen Leistungen im
Erlebensfall ist) : Erlebensfall ist) :
. . . . . . . . . .
. . . . . . . . . .
. . . . . . . . . .
. . . . . . . . . .
2. Referenz des Vertrags : . . . . . 2. Referenz des Vertrags : . . . . .
3. Anfangsdatum des Vertrags : . . . . . 3. Anfangsdatum des Vertrags : . . . . .
4. Änderung des Vertragsablaufdatums : 4. Änderung des Vertragsablaufdatums :
a) neues Datum des Vertragsendes : . . . . . a) neues Datum des Vertragsendes : . . . . .
b) Wirksamkeitsdatum : . . . . . b) Wirksamkeitsdatum : . . . . .
5. Änderung des Vertragsgegenstands : 5. Änderung des Vertragsgegenstands :
Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld Pour la consultation du tableau, voir image
b) Wirksamkeitsdatum : . . . . . b) Wirksamkeitsdatum : . . . . .
6. Änderung des(r) Begünstigten im Todesfall : 6. Änderung des(r) Begünstigten im Todesfall :
a) neue(r) Begünstigte(r) im Todesfall : . . . . . a) neue(r) Begünstigte(r) im Todesfall : . . . . .
. . . . . . . . . .
. . . . . . . . . .
. . . . . . . . . .
b) Wirksamkeitsdatum : . . . . . b) Wirksamkeitsdatum : . . . . .
7. Am 31/12/... versicherter Betrag (Jahr der Zahlung) : 7. Am 31/12/... versicherter Betrag (Jahr der Zahlung) :
a) Leistungen im Erlebensfall : . . . . . a) Leistungen im Erlebensfall : . . . . .
b) im Todesfall : . . . . . b) im Todesfall : . . . . .
Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld Pour la consultation du tableau, voir image
(1) Diese Bescheinigung eröffnet nicht automatisch das Recht auf den (1) Diese Bescheinigung eröffnet nicht automatisch das Recht auf den
Abzug für die einzige Wohnung oder auf eine Steuerermässigung. Die Abzug für die einzige Wohnung oder auf eine Steuerermässigung. Die
Steuervorteile können nur gewährt werden, wenn sämtliche gesetzliche Steuervorteile können nur gewährt werden, wenn sämtliche gesetzliche
und verordnungsmässigen Bedingungen in diesem Bereich erfüllt sind. und verordnungsmässigen Bedingungen in diesem Bereich erfüllt sind.
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