gepubliceerd op 18 april 2008
Koninklijke besluiten. - Regering. - Ontslagen. - Benoemingen. - Duitse vertaling
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN
20 MAART 2008. - Koninklijke besluiten. - Regering. - Ontslagen. - Benoemingen. - Duitse vertaling
De respectievelijk in bijlagen 1 en 2 gevoegde teksten zijn de Duitse vertaling : -van de koninklijke besluiten van 20 maart 2008 betreffende de Regering. - Ontslagen. - Benoemingen (Belgisch Staatsblad van 21 maart 2008); - van het koninklijk besluit van 27 maart 2008 betreffende de Regering. - Benoeming (Belgisch Staatsblad van 2 april 2008).
Deze vertalingen zijn opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse vertaling in Malmedy.
Anlage 1 FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS 20. MÄRZ 2008 - Königliche Erlasse - Regierung - Rücktritte - Ernennungen ALBERT II., König der Belgier, Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! Aufgrund von Artikel 96 der Verfassung Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: Artikel 1 - Der von Herrn Y. LETERME angebotene Rücktritt von seinem Amt als Vizepremierminister und Minister des Haushalts, der Mobilität und der Institutionellen Reformen wird angenommen.
Er wird zum Premierminister ernannt.
Art. 2 - Vorliegender Erlass tritt am heutigen Tag in Kraft.
Art. 3 - Unser Premierminister ist mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 20. März 2008 ALBERT Von Königs wegen: Der Premierminister G. VERHOFSTADT
ALBERT II., König der Belgier, Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! Aufgrund von Artikel 96 der Verfassung Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: Artikel 1 - Der von Herrn G. VERHOFSTADT angebotene Rücktritt von seinem Amt als Premierminister wird angenommen.
Art. 2 - Vorliegender Erlass tritt am heutigen Tag in Kraft.
Art. 3 - Unser Premierminister ist mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 20. März 2008 ALBERT Von Königs wegen: Der Premierminister Y. LETERME
ALBERT II., König der Belgier, Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! Aufgrund von Artikel 96 der Verfassung;
Auf Vorschlag Unseres Premierministers Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: Artikel 1 - Die von folgenden Personen angebotenen Rücktritte werden angenommen: der Rücktritt von Herrn D. REYNDERS von seinem Amt als Vizepremierminister und Minister der Finanzen und der Institutionellen Reformen, der Rücktritt von Frau L. ONKELINX von ihrem Amt als Ministerin der Sozialen Angelegenheiten und der Volksgesundheit, der Rücktritt von Herrn P. DEWAEL von seinem Amt als Minister des Innern, der Rücktritt von Herrn K. DE GUCHT von seinem Amt als Minister der Auswärtigen Angelegenheiten, der Rücktritt von Frau S. LARUELLE von ihrem Amt als Ministerin der Wirtschaft, der Selbständigen und der Landwirtschaft, der Rücktritt von Herrn Ch. DUPONT von seinem Amt als Minister der Pensionen und der Sozialen Eingliederung, der Rücktritt von Herrn J. PIETTE von seinem Amt als Minister der Beschäftigung, der Rücktritt von Herrn J. VANDEURZEN von seinem Amt als Minister der Justiz, der Rücktritt von Herrn P. DE CREM von seinem Amt als Minister der Landesverteidigung, der Rücktritt von Herrn P. MAGNETTE von seinem Amt als Minister des Klimas und der Energie, der Rücktritt von Herrn Ch. MICHEL von seinem Amt als Minister der Entwicklungszusammenarbeit, der Rücktritt von Frau I. VERVOTTE von ihrem Amt als Ministerin des Öffentlichen Dienstes und der Öffentlichen Unternehmen.
Art. 2 - Vorliegender Erlass tritt am heutigen Tag in Kraft.
Art. 3 - Unser Premierminister ist mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 20. März 2008 ALBERT Von Königs wegen: Der Premierminister Y. LETERME ALBERT II., König der Belgier, Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! Aufgrund der Artikel 96 und 104 der Verfassung;
Auf Vorschlag Unseres Premierministers Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: Artikel 1 - Herr D. REYNDERS, Mitglied der Abgeordnetenkammer und ehemaliger Vizepremierminister, wird zum Vizepremierminister und Minister der Finanzen und der Institutionellen Reformen ernannt, Frau L. ONKELINX, Mitglied der Abgeordnetenkammer und ehemalige Vizepremierministerin, wird zur Vizepremierministerin und Ministerin der Sozialen Angelegenheiten und der Volksgesundheit ernannt, Herr P. DEWAEL, Staatsminister, Mitglied der Abgeordnetenkammer und ehemaliger Vizepremierminister, wird zum Vizepremierminister und Minister des Innern ernannt, Herr J. VANDEURZEN, Mitglied der Abgeordnetenkammer und ehemaliger Minister, wird zum Vizepremierminister und Minister der Justiz und der Institutionellen Reformen ernannt, Frau J. MILQUET, Mitglied der Abgeordnetenkammer, wird zur Vizepremierministerin und Ministerin der Beschäftigung und der Chancengleichheit ernannt, Herr K. DE GUCHT, Staatsminister, Mitglied der Abgeordnetenkammer und ehemaliger Minister, wird zum Minister der Auswärtigen Angelegenheiten ernannt, Frau S. LARUELLE, Mitglied der Abgeordnetenkammer und ehemalige Ministerin, wird zur Ministerin der KMB, der Selbständigen, der Landwirtschaft und der Wissenschaftspolitik ernannt, Frau M. ARENA, ehemalige Ministerin, wird zur Ministerin der Sozialen Eingliederung, der Pensionen und der Grossstädte ernannt, Herr P. DE CREM, Mitglied der Abgeordnetenkammer und ehemaliger Minister, wird zum Minister der Landesverteidigung ernannt, Herr P. MAGNETTE, ehemaliger Minister, wird zum Minister des Klimas und der Energie ernannt, Herr Ch. MICHEL, Mitglied der Abgeordnetenkammer und ehemaliger Minister, wird zum Minister der Entwicklungszusammenarbeit ernannt, Frau I. VERVOTTE, Mitglied der Abgeordnetenkammer und ehemalige Ministerin, wird zur Ministerin des Öffentlichen Dienstes und der Öffentlichen Unternehmen ernannt, Herr V. VAN QUICKENBORNE, Mitglied der Abgeordnetenkammer und ehemaliger Staatssekretär, wird zum Minister für Unternehmung und Vereinfachung ernannt, Frau A. TURTELBOOM wird zur Ministerin der Migrations- und Asylpolitik ernannt.
Art. 2 - Herr E. SCHOUPPE, Senator, wird zum Staatssekretär für Mobilität, der dem Premierminister beigeordnet ist, ernannt, Herr C. DEVLIES, Mitglied der Abgeordnetenkammer, wird zum Staatssekretär für die Koordinierung der Betrugsbekämpfung, der dem Premierminister beigeordnet ist, ernannt, Herr B. CLERFAYT, Mitglied der Abgeordnetenkammer, wird zum Staatssekretär, der dem Minister der Finanzen beigeordnet ist, ernannt, Herr O. CHASTEL, Mitglied der Abgeordnetenkammer, wird zum Staatssekretär, der mit der Vorbereitung der EU-Präsidentschaft beauftragt und dem Minister der Auswärtigen Angelegenheiten beigeordnet ist, ernannt, Herr F. LALOUX wird zum Staatssekretär für Armutsbekämpfung, der der Ministerin der Sozialen Eingliederung, der Pensionen und der Grossstädte beigeordnet ist, ernannt, Frau J. FERNANDEZ-FERNANDEZ wird zur Staatssekretärin für Personen mit Behinderung, die der Ministerin der Sozialen Angelegenheiten und der Volksgesundheit beigeordnet ist, ernannt, Herr M. WATHELET, Mitglied der Abgeordnetenkammer, wird zum Staatssekretär für Haushalt, der dem Premierminister beigeordnet ist, und zum Staatssekretär für Familienpolitik, der der Ministerin der Beschäftigung beigeordnet ist, ernannt.
Art. 3 - Vorliegender Erlass tritt am heutigen Tag in Kraft.
Art. 4 - Unser Premierminister ist mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 20. März 2008 ALBERT Von Königs wegen: Der Premierminister Y. LETERME
Anlage 2 FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS 27. MÄRZ 2008 - Königlicher Erlass - Regierung - Ernennung ALBERT II., König der Belgier, Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! Aufgrund von Artikel 104 der Verfassung;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 20. März 2008 zur Ernennung der Regierungsmitglieder;
Aufgrund des Vorschlags Unseres Premierministers Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: Artikel 1 - Artikel 2 Absatz 4 des Königlichen Erlasses vom 20. März 2008 zur Ernennung der Regierungsmitglieder wird wie folgt ersetzt: « Herr O. CHASTEL, Mitglied der Abgeordnetenkammer, wird zum Staatssekretär für Auswärtige Angelegenheiten, der mit der Vorbereitung der EU-Präsidentschaft beauftragt und dem Minister der Auswärtigen Angelegenheiten beigeordnet ist, ernannt, ».
Art. 2 - Vorliegender Erlass wird wirksam mit 20. März 2008.
Art. 3 - Unser Premierminister ist mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Châteauneuf-de-Grasse, den 27. März 2008 ALBERT Von Königs wegen: Der Premierminister Y. LETERME