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Meertalige weergave van Arrest van 20/03/2008
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Koninklijke besluiten. - Regering. - Ontslagen. - Benoemingen. - Duitse vertaling Arrêtés royaux. - Gouvernement. - Démissions. - Nominations. - Traduction allemande
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR
20 MAART 2008. - Koninklijke besluiten. - Regering. - Ontslagen. - 20 MARS 2008. - Arrêtés royaux. - Gouvernement. - Démissions. -
Benoemingen. - Duitse vertaling Nominations. - Traduction allemande
De respectievelijk in bijlagen 1 en 2 gevoegde teksten zijn de Duitse Les textes figurant respectivement aux annexes 1re et 2 constituent la
vertaling : traduction en langue allemande :
-van de koninklijke besluiten van 20 maart 2008 betreffende de -des arrêtés royaux du 20 mars 2008 concernant le Gouvernement. -
Regering. - Ontslagen. - Benoemingen (Belgisch Staatsblad van 21 maart Démissions. - Nominations (Moniteur belge du 21 mars 2008);
2008); - van het koninklijk besluit van 27 maart 2008 betreffende de - de l'arrêté royal du 27 mars 2008 concernant le Gouvernement.
Regering. - Benoeming (Belgisch Staatsblad van 2 april 2008). Nomination (Moniteur belge du 2 avril 2008).
Deze vertalingen zijn opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse Ces traductions ont été établies par le Service central de traduction
vertaling in Malmedy. allemande à Malmedy.
Anlage 1 Anlage 1
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS
20. MÄRZ 2008 - Königliche Erlasse - Regierung - Rücktritte - 20. MÄRZ 2008 - Königliche Erlasse - Regierung - Rücktritte -
Ernennungen Ernennungen
ALBERT II., König der Belgier, ALBERT II., König der Belgier,
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss!
Aufgrund von Artikel 96 der Verfassung Aufgrund von Artikel 96 der Verfassung
Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: Haben Wir beschlossen und erlassen Wir:
Artikel 1 - Der von Herrn Y. LETERME angebotene Rücktritt von seinem Artikel 1 - Der von Herrn Y. LETERME angebotene Rücktritt von seinem
Amt als Vizepremierminister und Minister des Haushalts, der Mobilität Amt als Vizepremierminister und Minister des Haushalts, der Mobilität
und der Institutionellen Reformen wird angenommen. und der Institutionellen Reformen wird angenommen.
Er wird zum Premierminister ernannt. Er wird zum Premierminister ernannt.
Art. 2 - Vorliegender Erlass tritt am heutigen Tag in Kraft. Art. 2 - Vorliegender Erlass tritt am heutigen Tag in Kraft.
Art. 3 - Unser Premierminister ist mit der Ausführung des vorliegenden Art. 3 - Unser Premierminister ist mit der Ausführung des vorliegenden
Erlasses beauftragt. Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 20. März 2008 Gegeben zu Brüssel, den 20. März 2008
ALBERT ALBERT
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Premierminister Der Premierminister
G. VERHOFSTADT G. VERHOFSTADT
ALBERT II., König der Belgier, ALBERT II., König der Belgier,
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss!
Aufgrund von Artikel 96 der Verfassung Aufgrund von Artikel 96 der Verfassung
Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: Haben Wir beschlossen und erlassen Wir:
Artikel 1 - Der von Herrn G. VERHOFSTADT angebotene Rücktritt von Artikel 1 - Der von Herrn G. VERHOFSTADT angebotene Rücktritt von
seinem Amt als Premierminister wird angenommen. seinem Amt als Premierminister wird angenommen.
Art. 2 - Vorliegender Erlass tritt am heutigen Tag in Kraft. Art. 2 - Vorliegender Erlass tritt am heutigen Tag in Kraft.
Art. 3 - Unser Premierminister ist mit der Ausführung des vorliegenden Art. 3 - Unser Premierminister ist mit der Ausführung des vorliegenden
Erlasses beauftragt. Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 20. März 2008 Gegeben zu Brüssel, den 20. März 2008
ALBERT ALBERT
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Premierminister Der Premierminister
Y. LETERME Y. LETERME
ALBERT II., König der Belgier, ALBERT II., König der Belgier,
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss!
Aufgrund von Artikel 96 der Verfassung; Aufgrund von Artikel 96 der Verfassung;
Auf Vorschlag Unseres Premierministers Auf Vorschlag Unseres Premierministers
Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: Haben Wir beschlossen und erlassen Wir:
Artikel 1 - Die von folgenden Personen angebotenen Rücktritte werden Artikel 1 - Die von folgenden Personen angebotenen Rücktritte werden
angenommen: angenommen:
der Rücktritt von Herrn D. REYNDERS von seinem Amt als der Rücktritt von Herrn D. REYNDERS von seinem Amt als
Vizepremierminister und Minister der Finanzen und der Institutionellen Vizepremierminister und Minister der Finanzen und der Institutionellen
Reformen, Reformen,
der Rücktritt von Frau L. ONKELINX von ihrem Amt als Ministerin der der Rücktritt von Frau L. ONKELINX von ihrem Amt als Ministerin der
Sozialen Angelegenheiten und der Volksgesundheit, Sozialen Angelegenheiten und der Volksgesundheit,
der Rücktritt von Herrn P. DEWAEL von seinem Amt als Minister des der Rücktritt von Herrn P. DEWAEL von seinem Amt als Minister des
Innern, Innern,
der Rücktritt von Herrn K. DE GUCHT von seinem Amt als Minister der der Rücktritt von Herrn K. DE GUCHT von seinem Amt als Minister der
Auswärtigen Angelegenheiten, Auswärtigen Angelegenheiten,
der Rücktritt von Frau S. LARUELLE von ihrem Amt als Ministerin der der Rücktritt von Frau S. LARUELLE von ihrem Amt als Ministerin der
Wirtschaft, der Selbständigen und der Landwirtschaft, Wirtschaft, der Selbständigen und der Landwirtschaft,
der Rücktritt von Herrn Ch. DUPONT von seinem Amt als Minister der der Rücktritt von Herrn Ch. DUPONT von seinem Amt als Minister der
Pensionen und der Sozialen Eingliederung, Pensionen und der Sozialen Eingliederung,
der Rücktritt von Herrn J. PIETTE von seinem Amt als Minister der der Rücktritt von Herrn J. PIETTE von seinem Amt als Minister der
Beschäftigung, Beschäftigung,
der Rücktritt von Herrn J. VANDEURZEN von seinem Amt als Minister der der Rücktritt von Herrn J. VANDEURZEN von seinem Amt als Minister der
Justiz, Justiz,
der Rücktritt von Herrn P. DE CREM von seinem Amt als Minister der der Rücktritt von Herrn P. DE CREM von seinem Amt als Minister der
Landesverteidigung, Landesverteidigung,
der Rücktritt von Herrn P. MAGNETTE von seinem Amt als Minister des der Rücktritt von Herrn P. MAGNETTE von seinem Amt als Minister des
Klimas und der Energie, Klimas und der Energie,
der Rücktritt von Herrn Ch. MICHEL von seinem Amt als Minister der der Rücktritt von Herrn Ch. MICHEL von seinem Amt als Minister der
Entwicklungszusammenarbeit, Entwicklungszusammenarbeit,
der Rücktritt von Frau I. VERVOTTE von ihrem Amt als Ministerin des der Rücktritt von Frau I. VERVOTTE von ihrem Amt als Ministerin des
Öffentlichen Dienstes und der Öffentlichen Unternehmen. Öffentlichen Dienstes und der Öffentlichen Unternehmen.
Art. 2 - Vorliegender Erlass tritt am heutigen Tag in Kraft. Art. 2 - Vorliegender Erlass tritt am heutigen Tag in Kraft.
Art. 3 - Unser Premierminister ist mit der Ausführung des vorliegenden Art. 3 - Unser Premierminister ist mit der Ausführung des vorliegenden
Erlasses beauftragt. Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 20. März 2008 Gegeben zu Brüssel, den 20. März 2008
ALBERT ALBERT
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Premierminister Der Premierminister
Y. LETERME Y. LETERME
ALBERT II., König der Belgier, ALBERT II., König der Belgier,
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss!
Aufgrund der Artikel 96 und 104 der Verfassung; Aufgrund der Artikel 96 und 104 der Verfassung;
Auf Vorschlag Unseres Premierministers Auf Vorschlag Unseres Premierministers
Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: Haben Wir beschlossen und erlassen Wir:
Artikel 1 - Herr D. REYNDERS, Mitglied der Abgeordnetenkammer und Artikel 1 - Herr D. REYNDERS, Mitglied der Abgeordnetenkammer und
ehemaliger Vizepremierminister, wird zum Vizepremierminister und ehemaliger Vizepremierminister, wird zum Vizepremierminister und
Minister der Finanzen und der Institutionellen Reformen ernannt, Minister der Finanzen und der Institutionellen Reformen ernannt,
Frau L. ONKELINX, Mitglied der Abgeordnetenkammer und ehemalige Frau L. ONKELINX, Mitglied der Abgeordnetenkammer und ehemalige
Vizepremierministerin, wird zur Vizepremierministerin und Ministerin Vizepremierministerin, wird zur Vizepremierministerin und Ministerin
der Sozialen Angelegenheiten und der Volksgesundheit ernannt, der Sozialen Angelegenheiten und der Volksgesundheit ernannt,
Herr P. DEWAEL, Staatsminister, Mitglied der Abgeordnetenkammer und Herr P. DEWAEL, Staatsminister, Mitglied der Abgeordnetenkammer und
ehemaliger Vizepremierminister, wird zum Vizepremierminister und ehemaliger Vizepremierminister, wird zum Vizepremierminister und
Minister des Innern ernannt, Minister des Innern ernannt,
Herr J. VANDEURZEN, Mitglied der Abgeordnetenkammer und ehemaliger Herr J. VANDEURZEN, Mitglied der Abgeordnetenkammer und ehemaliger
Minister, wird zum Vizepremierminister und Minister der Justiz und der Minister, wird zum Vizepremierminister und Minister der Justiz und der
Institutionellen Reformen ernannt, Institutionellen Reformen ernannt,
Frau J. MILQUET, Mitglied der Abgeordnetenkammer, wird zur Frau J. MILQUET, Mitglied der Abgeordnetenkammer, wird zur
Vizepremierministerin und Ministerin der Beschäftigung und der Vizepremierministerin und Ministerin der Beschäftigung und der
Chancengleichheit ernannt, Chancengleichheit ernannt,
Herr K. DE GUCHT, Staatsminister, Mitglied der Abgeordnetenkammer und Herr K. DE GUCHT, Staatsminister, Mitglied der Abgeordnetenkammer und
ehemaliger Minister, wird zum Minister der Auswärtigen Angelegenheiten ehemaliger Minister, wird zum Minister der Auswärtigen Angelegenheiten
ernannt, ernannt,
Frau S. LARUELLE, Mitglied der Abgeordnetenkammer und ehemalige Frau S. LARUELLE, Mitglied der Abgeordnetenkammer und ehemalige
Ministerin, wird zur Ministerin der KMB, der Selbständigen, der Ministerin, wird zur Ministerin der KMB, der Selbständigen, der
Landwirtschaft und der Wissenschaftspolitik ernannt, Landwirtschaft und der Wissenschaftspolitik ernannt,
Frau M. ARENA, ehemalige Ministerin, wird zur Ministerin der Sozialen Frau M. ARENA, ehemalige Ministerin, wird zur Ministerin der Sozialen
Eingliederung, der Pensionen und der Grossstädte ernannt, Eingliederung, der Pensionen und der Grossstädte ernannt,
Herr P. DE CREM, Mitglied der Abgeordnetenkammer und ehemaliger Herr P. DE CREM, Mitglied der Abgeordnetenkammer und ehemaliger
Minister, wird zum Minister der Landesverteidigung ernannt, Minister, wird zum Minister der Landesverteidigung ernannt,
Herr P. MAGNETTE, ehemaliger Minister, wird zum Minister des Klimas Herr P. MAGNETTE, ehemaliger Minister, wird zum Minister des Klimas
und der Energie ernannt, und der Energie ernannt,
Herr Ch. MICHEL, Mitglied der Abgeordnetenkammer und ehemaliger Herr Ch. MICHEL, Mitglied der Abgeordnetenkammer und ehemaliger
Minister, wird zum Minister der Entwicklungszusammenarbeit ernannt, Minister, wird zum Minister der Entwicklungszusammenarbeit ernannt,
Frau I. VERVOTTE, Mitglied der Abgeordnetenkammer und ehemalige Frau I. VERVOTTE, Mitglied der Abgeordnetenkammer und ehemalige
Ministerin, wird zur Ministerin des Öffentlichen Dienstes und der Ministerin, wird zur Ministerin des Öffentlichen Dienstes und der
Öffentlichen Unternehmen ernannt, Öffentlichen Unternehmen ernannt,
Herr V. VAN QUICKENBORNE, Mitglied der Abgeordnetenkammer und Herr V. VAN QUICKENBORNE, Mitglied der Abgeordnetenkammer und
ehemaliger Staatssekretär, wird zum Minister für Unternehmung und ehemaliger Staatssekretär, wird zum Minister für Unternehmung und
Vereinfachung ernannt, Vereinfachung ernannt,
Frau A. TURTELBOOM wird zur Ministerin der Migrations- und Asylpolitik Frau A. TURTELBOOM wird zur Ministerin der Migrations- und Asylpolitik
ernannt. ernannt.
Art. 2 - Herr E. SCHOUPPE, Senator, wird zum Staatssekretär für Art. 2 - Herr E. SCHOUPPE, Senator, wird zum Staatssekretär für
Mobilität, der dem Premierminister beigeordnet ist, ernannt, Mobilität, der dem Premierminister beigeordnet ist, ernannt,
Herr C. DEVLIES, Mitglied der Abgeordnetenkammer, wird zum Herr C. DEVLIES, Mitglied der Abgeordnetenkammer, wird zum
Staatssekretär für die Koordinierung der Betrugsbekämpfung, der dem Staatssekretär für die Koordinierung der Betrugsbekämpfung, der dem
Premierminister beigeordnet ist, ernannt, Premierminister beigeordnet ist, ernannt,
Herr B. CLERFAYT, Mitglied der Abgeordnetenkammer, wird zum Herr B. CLERFAYT, Mitglied der Abgeordnetenkammer, wird zum
Staatssekretär, der dem Minister der Finanzen beigeordnet ist, Staatssekretär, der dem Minister der Finanzen beigeordnet ist,
ernannt, ernannt,
Herr O. CHASTEL, Mitglied der Abgeordnetenkammer, wird zum Herr O. CHASTEL, Mitglied der Abgeordnetenkammer, wird zum
Staatssekretär, der mit der Vorbereitung der EU-Präsidentschaft Staatssekretär, der mit der Vorbereitung der EU-Präsidentschaft
beauftragt und dem Minister der Auswärtigen Angelegenheiten beauftragt und dem Minister der Auswärtigen Angelegenheiten
beigeordnet ist, ernannt, beigeordnet ist, ernannt,
Herr F. LALOUX wird zum Staatssekretär für Armutsbekämpfung, der der Herr F. LALOUX wird zum Staatssekretär für Armutsbekämpfung, der der
Ministerin der Sozialen Eingliederung, der Pensionen und der Ministerin der Sozialen Eingliederung, der Pensionen und der
Grossstädte beigeordnet ist, ernannt, Grossstädte beigeordnet ist, ernannt,
Frau J. FERNANDEZ-FERNANDEZ wird zur Staatssekretärin für Personen mit Frau J. FERNANDEZ-FERNANDEZ wird zur Staatssekretärin für Personen mit
Behinderung, die der Ministerin der Sozialen Angelegenheiten und der Behinderung, die der Ministerin der Sozialen Angelegenheiten und der
Volksgesundheit beigeordnet ist, ernannt, Volksgesundheit beigeordnet ist, ernannt,
Herr M. WATHELET, Mitglied der Abgeordnetenkammer, wird zum Herr M. WATHELET, Mitglied der Abgeordnetenkammer, wird zum
Staatssekretär für Haushalt, der dem Premierminister beigeordnet ist, Staatssekretär für Haushalt, der dem Premierminister beigeordnet ist,
und zum Staatssekretär für Familienpolitik, der der Ministerin der und zum Staatssekretär für Familienpolitik, der der Ministerin der
Beschäftigung beigeordnet ist, ernannt. Beschäftigung beigeordnet ist, ernannt.
Art. 3 - Vorliegender Erlass tritt am heutigen Tag in Kraft. Art. 3 - Vorliegender Erlass tritt am heutigen Tag in Kraft.
Art. 4 - Unser Premierminister ist mit der Ausführung des vorliegenden Art. 4 - Unser Premierminister ist mit der Ausführung des vorliegenden
Erlasses beauftragt. Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 20. März 2008 Gegeben zu Brüssel, den 20. März 2008
ALBERT ALBERT
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Premierminister Der Premierminister
Y. LETERME Y. LETERME
Anlage 2 Anlage 2
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS
27. MÄRZ 2008 - Königlicher Erlass - Regierung - Ernennung 27. MÄRZ 2008 - Königlicher Erlass - Regierung - Ernennung
ALBERT II., König der Belgier, ALBERT II., König der Belgier,
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss!
Aufgrund von Artikel 104 der Verfassung; Aufgrund von Artikel 104 der Verfassung;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 20. März 2008 zur Ernennung der Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 20. März 2008 zur Ernennung der
Regierungsmitglieder; Regierungsmitglieder;
Aufgrund des Vorschlags Unseres Premierministers Aufgrund des Vorschlags Unseres Premierministers
Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: Haben Wir beschlossen und erlassen Wir:
Artikel 1 - Artikel 2 Absatz 4 des Königlichen Erlasses vom 20. März Artikel 1 - Artikel 2 Absatz 4 des Königlichen Erlasses vom 20. März
2008 zur Ernennung der Regierungsmitglieder wird wie folgt ersetzt: 2008 zur Ernennung der Regierungsmitglieder wird wie folgt ersetzt:
« Herr O. CHASTEL, Mitglied der Abgeordnetenkammer, wird zum « Herr O. CHASTEL, Mitglied der Abgeordnetenkammer, wird zum
Staatssekretär für Auswärtige Angelegenheiten, der mit der Staatssekretär für Auswärtige Angelegenheiten, der mit der
Vorbereitung der EU-Präsidentschaft beauftragt und dem Minister der Vorbereitung der EU-Präsidentschaft beauftragt und dem Minister der
Auswärtigen Angelegenheiten beigeordnet ist, ernannt, ». Auswärtigen Angelegenheiten beigeordnet ist, ernannt, ».
Art. 2 - Vorliegender Erlass wird wirksam mit 20. März 2008. Art. 2 - Vorliegender Erlass wird wirksam mit 20. März 2008.
Art. 3 - Unser Premierminister ist mit der Ausführung des vorliegenden Art. 3 - Unser Premierminister ist mit der Ausführung des vorliegenden
Erlasses beauftragt. Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Châteauneuf-de-Grasse, den 27. März 2008 Gegeben zu Châteauneuf-de-Grasse, den 27. März 2008
ALBERT ALBERT
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Premierminister Der Premierminister
Y. LETERME Y. LETERME
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