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| Loi portant des dispositions diverses relatives à l'Agence fédérale pour la Sécurité de la Chaîne alimentaire. - Traduction allemande | Wet houdende diverse bepalingen met betrekking tot het Federaal Agentschap voor de Veiligheid van de Voedselketen. - Duitse vertaling |
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| SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 7 JANVIER 2003. - Loi portant des dispositions diverses relatives à l'Agence fédérale pour la Sécurité de la Chaîne alimentaire. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 7 JANUARI 2003. - Wet houdende diverse bepalingen met betrekking tot het Federaal Agentschap voor de Veiligheid van de Voedselketen. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de wet van 7 |
| loi du 7 janvier 2003 portant des dispositions diverses relatives à | januari 2003 houdende diverse bepalingen met betrekking tot het |
| l'Agence fédérale pour la Sécurité de la Chaîne alimentaire (Moniteur | Federaal Agentschap voor de Veiligheid van de Voedselketen (Belgisch |
| belge du 6 mars 2003). | Staatsblad van 6 maart 2003). |
| Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse |
| allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. |
| FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST VOLKSGESUNDHEIT, SICHERHEIT DER | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST VOLKSGESUNDHEIT, SICHERHEIT DER |
| NAHRUNGSMITTELKETTE UND UMWELT | NAHRUNGSMITTELKETTE UND UMWELT |
| 7. JANUAR 2003 - Gesetz zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in | 7. JANUAR 2003 - Gesetz zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in |
| Bezug auf die Föderalagentur für die Sicherheit der | Bezug auf die Föderalagentur für die Sicherheit der |
| Nahrungsmittelkette | Nahrungsmittelkette |
| ALBERT II., König der Belgier, | ALBERT II., König der Belgier, |
| Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! | Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! |
| Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es: | Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es: |
| Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 78 der | Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 78 der |
| Verfassung erwähnte Angelegenheit. | Verfassung erwähnte Angelegenheit. |
| Art. 2 - Zur Finanzierung von Sonderaufträgen, die von der | Art. 2 - Zur Finanzierung von Sonderaufträgen, die von der |
| Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette im Rahmen | Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette im Rahmen |
| der Überwachung der Nahrungsmittel ausgeführt werden, kann zu Lasten | der Überwachung der Nahrungsmittel ausgeführt werden, kann zu Lasten |
| der Betreiber von Lebensmittelunternehmen eine Gebühr oder ein | der Betreiber von Lebensmittelunternehmen eine Gebühr oder ein |
| Gesundheitsbeitrag erhoben werden, deren Betrag auf Vorschlag des für | Gesundheitsbeitrag erhoben werden, deren Betrag auf Vorschlag des für |
| die Volksgesundheit zuständigen Ministers unter Berücksichtigung der | die Volksgesundheit zuständigen Ministers unter Berücksichtigung der |
| Art Nahrungsmittel oder der Tätigkeit des Betreibers pro Einheit oder | Art Nahrungsmittel oder der Tätigkeit des Betreibers pro Einheit oder |
| pro kg festgelegt wird. | pro kg festgelegt wird. |
| Der König bestimmt durch einen im Ministerrat beratenen Erlass die | Der König bestimmt durch einen im Ministerrat beratenen Erlass die |
| Sonderaufträge, die betroffenen Betreiber, den Betrag der Gebühr oder | Sonderaufträge, die betroffenen Betreiber, den Betrag der Gebühr oder |
| des Gesundheitsbeitrags sowie den Modus ihrer Berechnung, Eintreibung, | des Gesundheitsbeitrags sowie den Modus ihrer Berechnung, Eintreibung, |
| Fakturierung, Bezahlung und Bindung an den Verbraucherpreisindex. Er | Fakturierung, Bezahlung und Bindung an den Verbraucherpreisindex. Er |
| bestimmt die Dienste, die mit der Eintreibung beauftragt sind. Darüber | bestimmt die Dienste, die mit der Eintreibung beauftragt sind. Darüber |
| hinaus bestimmt Er gegebenenfalls die besonderen Regeln in Bezug auf | hinaus bestimmt Er gegebenenfalls die besonderen Regeln in Bezug auf |
| die Überwälzung der Gebühr beziehungsweise des Gesundheitsbeitrags und | die Überwälzung der Gebühr beziehungsweise des Gesundheitsbeitrags und |
| die Folgen bei Nichtzahlung oder verspäteter Zahlung. Diese dem König | die Folgen bei Nichtzahlung oder verspäteter Zahlung. Diese dem König |
| erteilten Vollmachten erlöschen sechs Monate nach Inkrafttreten des | erteilten Vollmachten erlöschen sechs Monate nach Inkrafttreten des |
| vorliegenden Gesetzes. Im Fall eines Gesundheitsbeitrags werden die in | vorliegenden Gesetzes. Im Fall eines Gesundheitsbeitrags werden die in |
| Ausführung des vorliegenden Gesetzes ergangenen Erlasse von Rechts | Ausführung des vorliegenden Gesetzes ergangenen Erlasse von Rechts |
| wegen mit rückwirkender Kraft bis zum Datum ihres Inkrafttretens | wegen mit rückwirkender Kraft bis zum Datum ihres Inkrafttretens |
| aufgehoben, falls sie nicht binnen dem Kalenderjahr, das auf das Datum | aufgehoben, falls sie nicht binnen dem Kalenderjahr, das auf das Datum |
| ihres Inkrafttretens folgt, vom Gesetzgeber bestätigt worden sind. | ihres Inkrafttretens folgt, vom Gesetzgeber bestätigt worden sind. |
| Art. 3 - [Abänderungsbestimmungen] | Art. 3 - [Abänderungsbestimmungen] |
| Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem | Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem |
| Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt | Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt |
| veröffentlicht wird. | veröffentlicht wird. |
| Gegeben zu Brüssel, den 7. Januar 2003 | Gegeben zu Brüssel, den 7. Januar 2003 |
| ALBERT | ALBERT |
| Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
| Der Minister des Verbraucherschutzes, der Volksgesundheit und der | Der Minister des Verbraucherschutzes, der Volksgesundheit und der |
| Umwelt | Umwelt |
| J. TAVERNIER | J. TAVERNIER |
| Mit dem Staatssiegel versehen: | Mit dem Staatssiegel versehen: |
| Der Minister der Justiz | Der Minister der Justiz |
| M. VERWILGHEN | M. VERWILGHEN |