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Transfert des illégaux Précisions. - Traduction allemande | Overbrenging van illegalen Preciseringen. - Duitse vertaling |
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MINISTERE DE L'INTERIEUR | MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN |
9 JUILLET 2001. - Transfert des illégaux Précisions. - Traduction | 9 JULI 2001. - Overbrenging van illegalen Preciseringen. - Duitse |
allemande | vertaling |
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van |
circulaire du Ministre de l'Intérieur du 9 juillet 2001 relatif au | de Minister van Binnenlandse Zaken van 9 juli 2001 betreffende de |
transfert des illégaux (Moniteur belge du 26 juillet 2001), établie | overbrenging van illegalen (Belgisch Staatsblad van 26 juli 2001), |
par le Service central de traduction allemande du Commissariat | opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling van het |
d'arrondissement adjoint à Malmedy. | Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. |
MINISTERIUM DES INNERN | MINISTERIUM DES INNERN |
9. JULI 2001 - Überführung von Personen, die sich illegal im | 9. JULI 2001 - Überführung von Personen, die sich illegal im |
Königreich aufhalten - Nähere Angaben | Königreich aufhalten - Nähere Angaben |
An die Frauen und Herren Provinzgouverneure | An die Frauen und Herren Provinzgouverneure |
An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
An den Herrn Generaldirektor des Ausländeramts | An den Herrn Generaldirektor des Ausländeramts |
Zur Information: | Zur Information: |
An die Mitglieder des Provinzialen Unterstützungsteams | An die Mitglieder des Provinzialen Unterstützungsteams |
An die Frauen und Herren Bezirkskommissare | An die Frauen und Herren Bezirkskommissare |
An den Generalkommissar der Föderalen Polizei | An den Generalkommissar der Föderalen Polizei |
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die | An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die |
Gemeindepolizei | Gemeindepolizei |
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, | Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, |
Sehr geehrte Frau Bürgermeister, sehr geehrter Herr Bürgermeister, | Sehr geehrte Frau Bürgermeister, sehr geehrter Herr Bürgermeister, |
1. Vorbemerkungen | 1. Vorbemerkungen |
Die Kontrolle ausländischer Bürger und die Verfahren in Bezug auf | Die Kontrolle ausländischer Bürger und die Verfahren in Bezug auf |
Personen, die sich illegal im Königreich aufhalten, sind Gegenstand | Personen, die sich illegal im Königreich aufhalten, sind Gegenstand |
mehrerer Gesetze oder Rundschreiben. Zur Erinnerung werden erwähnt: | mehrerer Gesetze oder Rundschreiben. Zur Erinnerung werden erwähnt: |
das Gesetz vom 15. Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, | das Gesetz vom 15. Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, |
den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern, | den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern, |
das Rundschreiben vom 27. Januar 1998 über den von den Beamten der | das Rundschreiben vom 27. Januar 1998 über den von den Beamten der |
Verwaltungspolizei oder der Gerichtspolizei erstellten administrativen | Verwaltungspolizei oder der Gerichtspolizei erstellten administrativen |
Kontrollbericht über Ausländer, das Rundschreiben vom 4. Dezember 1998 | Kontrollbericht über Ausländer, das Rundschreiben vom 4. Dezember 1998 |
über das Entfernen von Personen, die sich illegal im Königreich | über das Entfernen von Personen, die sich illegal im Königreich |
aufhalten und das Rundschreiben vom 8. März 2001 über das Entfernen | aufhalten und das Rundschreiben vom 8. März 2001 über das Entfernen |
abgewiesener Asylsuchender aus dem belgischen Staatsgebiet. | abgewiesener Asylsuchender aus dem belgischen Staatsgebiet. |
In diesem Zusammenhang handeln die Polizeidienste gemäss den | In diesem Zusammenhang handeln die Polizeidienste gemäss den |
Bestimmungen des Gesetzes vom 5. August 1992 über das Polizeiamt und | Bestimmungen des Gesetzes vom 5. August 1992 über das Polizeiamt und |
des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei | des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei |
Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes. | Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes. |
Durch diese verschiedenen Bestimmungen werden unter anderem die | Durch diese verschiedenen Bestimmungen werden unter anderem die |
Verfahren in Bezug auf die Überführung von Personen, die sich illegal | Verfahren in Bezug auf die Überführung von Personen, die sich illegal |
im Königreich aufhalten, geregelt. Trotzdem hat sich herausgestellt, | im Königreich aufhalten, geregelt. Trotzdem hat sich herausgestellt, |
dass es angesichts der Einsetzung der föderalen Polizei zum 1. Januar | dass es angesichts der Einsetzung der föderalen Polizei zum 1. Januar |
2001 und der progressiven Einsetzung der lokalen Polizei bis | 2001 und der progressiven Einsetzung der lokalen Polizei bis |
spätestens 1. Januar 2002 für bestimmte Fälle keine eindeutigen | spätestens 1. Januar 2002 für bestimmte Fälle keine eindeutigen |
Richtlinien gibt. Dies hat einen Koordinationsmangel bei der | Richtlinien gibt. Dies hat einen Koordinationsmangel bei der |
Ausführung bestimmter Überführungen und Verzögerungen bei der | Ausführung bestimmter Überführungen und Verzögerungen bei der |
Bearbeitung von Verwaltungsakten oder bei der Ausführung der vom | Bearbeitung von Verwaltungsakten oder bei der Ausführung der vom |
Ausländeramt getroffenen Massnahmen zur Folge. | Ausländeramt getroffenen Massnahmen zur Folge. |
Im vorliegenden Rundschreiben wird nochmals daran erinnert, welche | Im vorliegenden Rundschreiben wird nochmals daran erinnert, welche |
Fälle vorkommen können und wie die Überführung der betreffenden | Fälle vorkommen können und wie die Überführung der betreffenden |
Personen erfolgen muss. | Personen erfolgen muss. |
Eine Harmonisierung der Richtlinien und gegebenenfalls eine Anpassung | Eine Harmonisierung der Richtlinien und gegebenenfalls eine Anpassung |
an die neuen polizeilichen Begebenheiten werden nach der definitiven | an die neuen polizeilichen Begebenheiten werden nach der definitiven |
Einsetzung der lokalen Polizei erfolgen. | Einsetzung der lokalen Polizei erfolgen. |
2. Grundsätze | 2. Grundsätze |
Die Ausführung der nachstehend beschriebenen Überführungen ist eine | Die Ausführung der nachstehend beschriebenen Überführungen ist eine |
Aufgabe föderaler Art, die aber gegebenenfalls ganz oder teilweise der | Aufgabe föderaler Art, die aber gegebenenfalls ganz oder teilweise der |
lokalen Ebene anvertraut werden kann. | lokalen Ebene anvertraut werden kann. |
Aus Gründen der Kohärenz und der Klarheit muss jedoch ein | Aus Gründen der Kohärenz und der Klarheit muss jedoch ein |
Kontinuitätsprinzip bei der Polizeiarbeit angewandt werden. Konkret | Kontinuitätsprinzip bei der Polizeiarbeit angewandt werden. Konkret |
bedeutet das, dass der Polizeidienst, der einen geplanten oder nicht | bedeutet das, dass der Polizeidienst, der einen geplanten oder nicht |
geplanten Aufgriff vorgenommen hat, alle sich daraus ergebenden | geplanten Aufgriff vorgenommen hat, alle sich daraus ergebenden |
Aufgaben wahrnimmt. Unter Berücksichtigung der Aufgaben der föderalen | Aufgaben wahrnimmt. Unter Berücksichtigung der Aufgaben der föderalen |
Polizei und der lokalen Polizei, so wie sie im Gesetz vom 7. Dezember | Polizei und der lokalen Polizei, so wie sie im Gesetz vom 7. Dezember |
1998 beschrieben sind, muss trotzdem eine Unterstützung auf föderaler | 1998 beschrieben sind, muss trotzdem eine Unterstützung auf föderaler |
Ebene vorgesehen werden können. Diesbezügliche Modalitäten werden | Ebene vorgesehen werden können. Diesbezügliche Modalitäten werden |
nachstehend beschrieben. | nachstehend beschrieben. |
Im Rahmen geplanter Polizeieinsätze muss insbesondere die Koordination | Im Rahmen geplanter Polizeieinsätze muss insbesondere die Koordination |
zwischen den Polizeidiensten und dem Ausländeramt verstärkt werden. | zwischen den Polizeidiensten und dem Ausländeramt verstärkt werden. |
3. Überführungskategorien und Aufteilung der Verantwortung | 3. Überführungskategorien und Aufteilung der Verantwortung |
3.1 Kategorie 1: Aufgriff einer oder mehrerer Personen, die sich | 3.1 Kategorie 1: Aufgriff einer oder mehrerer Personen, die sich |
illegal im Königreich aufhalten, bei einer unangekündigten | illegal im Königreich aufhalten, bei einer unangekündigten |
Polizeikontrolle | Polizeikontrolle |
Nach Kontaktierung des Ausländeramtes müssen Personen, die sich | Nach Kontaktierung des Ausländeramtes müssen Personen, die sich |
illegal im Königreich aufhalten, wenn sie nicht auf freien Fuss | illegal im Königreich aufhalten, wenn sie nicht auf freien Fuss |
gesetzt werden, in ein geschlossenes Zentrum, das so nahe wie möglich | gesetzt werden, in ein geschlossenes Zentrum, das so nahe wie möglich |
am Aufgriffsort liegt und dessen Aufnahmekapazität die Aufnahme | am Aufgriffsort liegt und dessen Aufnahmekapazität die Aufnahme |
ermöglicht, oder zum Flughafen Zaventem gebracht werden. | ermöglicht, oder zum Flughafen Zaventem gebracht werden. |
Der Dienst, der den Aufgriff vorgenommen hat (lokale Polizei oder | Der Dienst, der den Aufgriff vorgenommen hat (lokale Polizei oder |
föderale Polizei), sorgt für die Kontakte mit dem Ausländeramt und die | föderale Polizei), sorgt für die Kontakte mit dem Ausländeramt und die |
vorgeschriebenen Verwaltungsverfahren. Bei einem Beschluss zur | vorgeschriebenen Verwaltungsverfahren. Bei einem Beschluss zur |
Überführung in ein geschlossenes Zentrum oder zum Flughafen Zaventem | Überführung in ein geschlossenes Zentrum oder zum Flughafen Zaventem |
ist dieser Dienst auch mit der Überführung beauftragt. | ist dieser Dienst auch mit der Überführung beauftragt. |
Werden durch die Anzahl der zu überführenden Personen die verfügbaren | Werden durch die Anzahl der zu überführenden Personen die verfügbaren |
Kapazitäten innerhalb des Polizeidienstes, der den Aufgriff | Kapazitäten innerhalb des Polizeidienstes, der den Aufgriff |
vorgenommen hat, überschritten, kann je nach verfügbaren Mitteln und | vorgenommen hat, überschritten, kann je nach verfügbaren Mitteln und |
Organisation des Dienstes die Unterstützung der föderalen Polizei | Organisation des Dienstes die Unterstützung der föderalen Polizei |
angefordert werden. Gegebenenfalls gewährleistet der Polizeidienst, | angefordert werden. Gegebenenfalls gewährleistet der Polizeidienst, |
der den Aufgriff vorgenommen hat, die Bewachung der betreffenden | der den Aufgriff vorgenommen hat, die Bewachung der betreffenden |
Personen bis zur Überführung. | Personen bis zur Überführung. |
Die Kontaktstelle der föderalen Polizei wird der Bereitschaftsdienst | Die Kontaktstelle der föderalen Polizei wird der Bereitschaftsdienst |
der Direktion der Einsätze und der Information im Bereich | der Direktion der Einsätze und der Information im Bereich |
Verwaltungspolizei (DGA/DAO) sein. | Verwaltungspolizei (DGA/DAO) sein. |
3.2 Kategorie 2: Aufgriff einer oder mehrerer Personen, die sich | 3.2 Kategorie 2: Aufgriff einer oder mehrerer Personen, die sich |
illegal im Königreich aufhalten, bei einem von einem Polizeidienst | illegal im Königreich aufhalten, bei einem von einem Polizeidienst |
geplanten Einsatz | geplanten Einsatz |
Nach Kontaktierung des Ausländeramtes müssen Personen, die sich | Nach Kontaktierung des Ausländeramtes müssen Personen, die sich |
illegal im Königreich aufhalten, wenn sie nicht auf freien Fuss | illegal im Königreich aufhalten, wenn sie nicht auf freien Fuss |
gesetzt werden, in ein geschlossenes Zentrum, das so nahe wie möglich | gesetzt werden, in ein geschlossenes Zentrum, das so nahe wie möglich |
am Aufgriffsort liegt und dessen Aufnahmekapazität die Aufnahme | am Aufgriffsort liegt und dessen Aufnahmekapazität die Aufnahme |
ermöglicht, oder zum Flughafen Zaventem gebracht werden. | ermöglicht, oder zum Flughafen Zaventem gebracht werden. |
Der Polizeidienst, der den Einsatz geplant hat, muss bei den | Der Polizeidienst, der den Einsatz geplant hat, muss bei den |
Vorbereitungen die mögliche Überführung einer oder mehrerer Personen | Vorbereitungen die mögliche Überführung einer oder mehrerer Personen |
berücksichtigen. Der betreffende Polizeidienst sieht selber | berücksichtigen. Der betreffende Polizeidienst sieht selber |
Möglichkeiten des Transports zu einem geschlossenen Zentrum oder zum | Möglichkeiten des Transports zu einem geschlossenen Zentrum oder zum |
Flughafen Zaventem vor. Die Unterstützung der föderalen Polizei kann | Flughafen Zaventem vor. Die Unterstützung der föderalen Polizei kann |
je nach verfügbaren Mitteln und Organisation des Dienstes vorgesehen | je nach verfügbaren Mitteln und Organisation des Dienstes vorgesehen |
werden. | werden. |
Die Kontaktstelle der föderalen Polizei wird der Bereitschaftsdienst | Die Kontaktstelle der föderalen Polizei wird der Bereitschaftsdienst |
der Direktion der Einsätze und der Information im Bereich | der Direktion der Einsätze und der Information im Bereich |
Verwaltungspolizei (DGA/DAO) sein. | Verwaltungspolizei (DGA/DAO) sein. |
3.3 Kategorie 3: Aufgriff einer oder mehrerer Personen, die sich | 3.3 Kategorie 3: Aufgriff einer oder mehrerer Personen, die sich |
illegal im Königreich aufhalten, aufgrund individueller Anweisungen | illegal im Königreich aufhalten, aufgrund individueller Anweisungen |
des Ausländeramtes | des Ausländeramtes |
Hier sind vor allem abgewiesene Asylsuchende betroffen, die sich in | Hier sind vor allem abgewiesene Asylsuchende betroffen, die sich in |
einem offenen Zentrum oder an einer Privatadresse aufhalten. Diese | einem offenen Zentrum oder an einer Privatadresse aufhalten. Diese |
Personen müssen entweder unmittelbar oder über ein geschlossenes | Personen müssen entweder unmittelbar oder über ein geschlossenes |
Zentrum, dessen Aufnahmekapazität die Aufnahme ermöglicht, zum | Zentrum, dessen Aufnahmekapazität die Aufnahme ermöglicht, zum |
Flughafen Zaventem überführt werden. | Flughafen Zaventem überführt werden. |
Die lokale Polizei ist mit der Fahndung nach, dem Aufgriff und der | Die lokale Polizei ist mit der Fahndung nach, dem Aufgriff und der |
Überführung der vom Ausländeramt bestimmten Personen beauftragt. Sie | Überführung der vom Ausländeramt bestimmten Personen beauftragt. Sie |
ist mit dem diesbezüglichen Verwaltungsverfahren und der Bewachung der | ist mit dem diesbezüglichen Verwaltungsverfahren und der Bewachung der |
aufgegriffenen Personen beauftragt. Ist auf lokaler Ebene keine | aufgegriffenen Personen beauftragt. Ist auf lokaler Ebene keine |
Transportmöglichkeit verfügbar oder erweist sich die Frist als zu | Transportmöglichkeit verfügbar oder erweist sich die Frist als zu |
lange (mehr als 24 Stunden), kann ein Antrag auf Unterstützung bei der | lange (mehr als 24 Stunden), kann ein Antrag auf Unterstützung bei der |
föderalen Polizei eingereicht werden. Diese plant dann je nach | föderalen Polizei eingereicht werden. Diese plant dann je nach |
verfügbaren Mitteln und Organisation des Dienstes die Überführung | verfügbaren Mitteln und Organisation des Dienstes die Überführung |
innerhalb einer annehmbaren Frist. | innerhalb einer annehmbaren Frist. |
Die Kontaktstelle der föderalen Polizei wird der Bereitschaftsdienst | Die Kontaktstelle der föderalen Polizei wird der Bereitschaftsdienst |
der Direktion der Einsätze und der Information im Bereich | der Direktion der Einsätze und der Information im Bereich |
Verwaltungspolizei (DGA/DAO) sein. | Verwaltungspolizei (DGA/DAO) sein. |
3.4 Kategorie 4: Überführung einer oder mehrerer Personen, die sich | 3.4 Kategorie 4: Überführung einer oder mehrerer Personen, die sich |
illegal im Königreich aufhalten, von einem geschlossenen Zentrum in | illegal im Königreich aufhalten, von einem geschlossenen Zentrum in |
ein anderes oder von einem geschlossenen Zentrum zum Flughafen | ein anderes oder von einem geschlossenen Zentrum zum Flughafen |
Zaventem | Zaventem |
Diese Überführungen erfolgen auf Initiative des Ausländeramtes. | Diese Überführungen erfolgen auf Initiative des Ausländeramtes. |
Das Ausländeramt kümmert sich um die Überführung der betroffenen | Das Ausländeramt kümmert sich um die Überführung der betroffenen |
Personen. | Personen. |
4. Nähere Angaben zu den Überführungen zum Flughafen Zaventem | 4. Nähere Angaben zu den Überführungen zum Flughafen Zaventem |
Wie bereits im Rundschreiben vom 4. Dezember 1998 über die | Wie bereits im Rundschreiben vom 4. Dezember 1998 über die |
Zurückweisung von Personen, die sich illegal im Königreich aufhalten, | Zurückweisung von Personen, die sich illegal im Königreich aufhalten, |
bestimmt, wird daran erinnert, dass bei Überführungen zum Flughafen | bestimmt, wird daran erinnert, dass bei Überführungen zum Flughafen |
Zaventem der Polizeidienst, der die Überführung gewährleistet, der | Zaventem der Polizeidienst, der die Überführung gewährleistet, der |
DGA/DAO den Verwaltungsbericht per Fax (Fax: 02/646 49 40) übermitteln | DGA/DAO den Verwaltungsbericht per Fax (Fax: 02/646 49 40) übermitteln |
muss; zu vermerken sind Ort, Datum und Uhrzeit, wo die Person, die | muss; zu vermerken sind Ort, Datum und Uhrzeit, wo die Person, die |
entfernt wird, der föderalen Polizei, Sicherheitsabteilung Nationaler | entfernt wird, der föderalen Polizei, Sicherheitsabteilung Nationaler |
Flughafen (DSAN/VDNL), übergeben wird. | Flughafen (DSAN/VDNL), übergeben wird. |
Der Polizeidienst, der die Überführung zum Flughafen gewährleistet, | Der Polizeidienst, der die Überführung zum Flughafen gewährleistet, |
setzt sich mit der Abteilung "Entfernung" der DSAN/VDNL (Telefon | setzt sich mit der Abteilung "Entfernung" der DSAN/VDNL (Telefon |
02/706 67 34 - Bereitschaftsdienst von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) in | 02/706 67 34 - Bereitschaftsdienst von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) in |
Verbindung, um die praktischen Modalitäten zu vereinbaren. | Verbindung, um die praktischen Modalitäten zu vereinbaren. |
Der betreffende Polizeidienst muss sich mindestens zwei Stunden und | Der betreffende Polizeidienst muss sich mindestens zwei Stunden und |
höchstens drei Stunden vor dem Abflug bei der DSAN/VDNL einfinden. Die | höchstens drei Stunden vor dem Abflug bei der DSAN/VDNL einfinden. Die |
zu entfernenden Personen dürfen die Nacht nicht bei der DSAN/VDNL | zu entfernenden Personen dürfen die Nacht nicht bei der DSAN/VDNL |
verbringen. | verbringen. |
Ich bitte Sie, alle Bürgermeister Ihrer Provinz so schnell wie möglich | Ich bitte Sie, alle Bürgermeister Ihrer Provinz so schnell wie möglich |
vom vorliegenden Rundschreiben in Kenntnis zu setzen. | vom vorliegenden Rundschreiben in Kenntnis zu setzen. |
Ich möchte Sie ebenfalls bitten, das Datum, an dem das vorliegende | Ich möchte Sie ebenfalls bitten, das Datum, an dem das vorliegende |
Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht wird, im | Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht wird, im |
Verwaltungsblatt zu vermerken. | Verwaltungsblatt zu vermerken. |
Der Minister des Innern, | Der Minister des Innern, |
A. DUQUESNE | A. DUQUESNE |