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Directive ministérielle MFO-4 relative aux missions fédérales de sécurité, de surveillance et de contrôle par les services de police dans le cadre de la réglementation en matière de sécurité privée. - Traduction allemande | Ministeriële richtlijn MFO-4 betreffende de federale opdrachten van beveiliging, toezicht en controle door de politiediensten in het kader van de regelgeving inzake private veiligheid. - Duitse vertaling |
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN |
4 NOVEMBRE 2002. - Directive ministérielle MFO-4 relative aux missions | 4 NOVEMBER 2002. - Ministeriële richtlijn MFO-4 betreffende de |
fédérales de sécurité, de surveillance et de contrôle par les services | federale opdrachten van beveiliging, toezicht en controle door de |
de police dans le cadre de la réglementation en matière de sécurité | politiediensten in het kader van de regelgeving inzake private |
privée. - Traduction allemande | veiligheid. - Duitse vertaling |
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de richtlijn MFO-4 |
directive MFO-4 du Ministre de l'Intérieur du 4 novembre 2002 relative | van de Minister van Binnenlandse Zaken van 4 november 2002 betreffende |
aux missions fédérales de sécurité, de surveillance et de contrôle par | de federale opdrachten van beveiliging, toezicht en controle door de |
les services de police dans le cadre de la réglementation en matière | politiediensten in het kader van de regelgeving inzake private |
de sécurité privée (Moniteur belge du 14 novembre 2002), établie par | veiligheid (Belgisch Staatsblad van 14 november 2002), opgemaakt door |
le Service central de traduction allemande du Commissariat | de Centrale dienst voor Duitse vertaling van het |
d'arrondissement adjoint à Malmedy. | Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
4. NOVEMBER 2002 - Ministerielle Richtlinie MFO-4 über die föderalen | 4. NOVEMBER 2002 - Ministerielle Richtlinie MFO-4 über die föderalen |
Sicherheits-, Überwachungs- und Kontrollaufträge der Polizeidienste im | Sicherheits-, Überwachungs- und Kontrollaufträge der Polizeidienste im |
Rahmen der Regelung in Sachen private Sicherheit | Rahmen der Regelung in Sachen private Sicherheit |
An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
Zur Information: | Zur Information: |
An die Frau Provinzgouverneurin | An die Frau Provinzgouverneurin |
An die Herren Provinzgouverneure | An die Herren Provinzgouverneure |
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt |
An die Frauen und Herren Bezirkskommissare | An die Frauen und Herren Bezirkskommissare |
An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei | An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei |
An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei | An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei |
1. Gegenstand | 1. Gegenstand |
Die Schaffung einer neuen auf zwei Ebenen integrierten Polizeistruktur | Die Schaffung einer neuen auf zwei Ebenen integrierten Polizeistruktur |
hat zur Folge, dass die Aufträge, die in der Vergangenheit durch | hat zur Folge, dass die Aufträge, die in der Vergangenheit durch |
besondere Gesetze ganz bestimmten Polizeidiensten (Gemeindepolizei, | besondere Gesetze ganz bestimmten Polizeidiensten (Gemeindepolizei, |
Gendarmerie, Gerichtspolizei) übertragen wurden, auf der Grundlage | Gendarmerie, Gerichtspolizei) übertragen wurden, auf der Grundlage |
einer Verteilung der Zuständigkeiten unter föderale und lokale Polizei | einer Verteilung der Zuständigkeiten unter föderale und lokale Polizei |
revidiert werden müssen. | revidiert werden müssen. |
Dies gilt auch für die Aufträge, die allen oder ganz bestimmten | Dies gilt auch für die Aufträge, die allen oder ganz bestimmten |
Polizeidiensten durch das Gesetz vom 10. April 1990 über | Polizeidiensten durch das Gesetz vom 10. April 1990 über |
Wachunternehmen, Sicherheitsunternehmen und interne Wachdienste, | Wachunternehmen, Sicherheitsunternehmen und interne Wachdienste, |
nachstehend Bewachungsgesetz genannt, und seine Ausführungserlasse und | nachstehend Bewachungsgesetz genannt, und seine Ausführungserlasse und |
durch das Gesetz vom 19. Juli 1991 zur Regelung des Berufs des | durch das Gesetz vom 19. Juli 1991 zur Regelung des Berufs des |
Privatdetektivs, nachstehend Detektivgesetz genannt, und seine | Privatdetektivs, nachstehend Detektivgesetz genannt, und seine |
Ausführungserlasse anvertraut worden sind. | Ausführungserlasse anvertraut worden sind. |
In Artikel 3 Absatz 3 des Gesetzes über die integrierte Polizei | In Artikel 3 Absatz 3 des Gesetzes über die integrierte Polizei |
(nachstehend GIP genannt) wird festgelegt, dass die föderale Polizei | (nachstehend GIP genannt) wird festgelegt, dass die föderale Polizei |
auf dem gesamten Staatsgebiet unter Berücksichtigung der Prinzipien | auf dem gesamten Staatsgebiet unter Berücksichtigung der Prinzipien |
der Spezialität und der Subsidiarität die spezialisierten und | der Spezialität und der Subsidiarität die spezialisierten und |
überlokalen verwaltungs- und gerichtspolizeilichen Aufträge sowie | überlokalen verwaltungs- und gerichtspolizeilichen Aufträge sowie |
Aufträge zur Unterstützung der lokalen Polizeidienste und der | Aufträge zur Unterstützung der lokalen Polizeidienste und der |
Polizeibehörden gewährleistet. | Polizeibehörden gewährleistet. |
In Artikel 3 Absatz 2 des GIP wird festgelegt, dass die lokale Polizei | In Artikel 3 Absatz 2 des GIP wird festgelegt, dass die lokale Polizei |
auf lokaler Ebene die polizeiliche Grundfunktion gewährleistet. Dabei | auf lokaler Ebene die polizeiliche Grundfunktion gewährleistet. Dabei |
handelt es sich um alle zur Bewältigung von lokalen Ereignissen und | handelt es sich um alle zur Bewältigung von lokalen Ereignissen und |
Sachverhalten auf dem Gebiet einer Polizeizone erforderlichen | Sachverhalten auf dem Gebiet einer Polizeizone erforderlichen |
verwaltungs- und gerichtspolizeilichen Aufträge. Die lokale Polizei | verwaltungs- und gerichtspolizeilichen Aufträge. Die lokale Polizei |
ist ebenfalls mit der Erfüllung bestimmter Polizeiaufträge mit | ist ebenfalls mit der Erfüllung bestimmter Polizeiaufträge mit |
föderalem Charakter beauftragt. | föderalem Charakter beauftragt. |
Gemäss den Artikeln 61 und 62 des GIP bestimmt der Minister des Innern | Gemäss den Artikeln 61 und 62 des GIP bestimmt der Minister des Innern |
und der Minister der Justiz, jeder im Rahmen seiner Zuständigkeiten, | und der Minister der Justiz, jeder im Rahmen seiner Zuständigkeiten, |
diese Aufträge mit föderalem Charakter anhand verbindlicher | diese Aufträge mit föderalem Charakter anhand verbindlicher |
Richtlinien, die an die Bürgermeister gerichtet werden. | Richtlinien, die an die Bürgermeister gerichtet werden. |
Vorliegende Richtlinie hat zum Ziel, die Aufträge mit föderalem | Vorliegende Richtlinie hat zum Ziel, die Aufträge mit föderalem |
Charakter im Rahmen des Bewachungsgesetzes und des Detektivgesetzes | Charakter im Rahmen des Bewachungsgesetzes und des Detektivgesetzes |
und ihrer Ausführungserlasse festzulegen. | und ihrer Ausführungserlasse festzulegen. |
Für die lokale Polizei gilt das vorliegende Rundschreiben insbesondere | Für die lokale Polizei gilt das vorliegende Rundschreiben insbesondere |
als verbindliche Richtlinie in Bezug auf die Aufträge mit föderalem | als verbindliche Richtlinie in Bezug auf die Aufträge mit föderalem |
Charakter, die in folgenden Bestimmungen erwähnt sind: | Charakter, die in folgenden Bestimmungen erwähnt sind: |
- Artikel 62 Nr. 3: die für die Durchführung von | - Artikel 62 Nr. 3: die für die Durchführung von |
verwaltungspolizeilichen Sonderaufträgen unverzichtbaren | verwaltungspolizeilichen Sonderaufträgen unverzichtbaren |
Polizeimassnahmen, | Polizeimassnahmen, |
- Artikel 62 Nr. 4: Unterstützung von Beamten, die mit einer | - Artikel 62 Nr. 4: Unterstützung von Beamten, die mit einer |
Inspektion, einer Kontrolle oder einer Feststellung beauftragt sind, | Inspektion, einer Kontrolle oder einer Feststellung beauftragt sind, |
- Artikel 62 Nr. 5: bestimmte Aufträge zur Überwachung, zur Kontrolle | - Artikel 62 Nr. 5: bestimmte Aufträge zur Überwachung, zur Kontrolle |
oder zum besonderen Schutz von Personen und von beweglichen und | oder zum besonderen Schutz von Personen und von beweglichen und |
unbeweglichen Gütern, | unbeweglichen Gütern, |
- Artikel 62 Nr. 6: Ermittlung von Informationen, die von den | - Artikel 62 Nr. 6: Ermittlung von Informationen, die von den |
Föderalbehörden benötigt werden, | Föderalbehörden benötigt werden, |
- Artikel 62 Nr. 9: ausnahmsweise und zeitlich befristet: bestimmte | - Artikel 62 Nr. 9: ausnahmsweise und zeitlich befristet: bestimmte |
spezifische Überwachungs- und Kontrollaufträge im Fall ernsthafter | spezifische Überwachungs- und Kontrollaufträge im Fall ernsthafter |
oder unmittelbarer Gefährdung der öffentlichen Ordnung einschliesslich | oder unmittelbarer Gefährdung der öffentlichen Ordnung einschliesslich |
Risiken ernsthafter Gefährdung von Personen und Gütern. | Risiken ernsthafter Gefährdung von Personen und Gütern. |
Für die föderale Polizei, die bei der Erfüllung ihrer | Für die föderale Polizei, die bei der Erfüllung ihrer |
verwaltungspolizeilichen Aufträge der Amtsgewalt des Ministers des | verwaltungspolizeilichen Aufträge der Amtsgewalt des Ministers des |
Innern untersteht, gilt das vorliegende Rundschreiben als Richtlinie | Innern untersteht, gilt das vorliegende Rundschreiben als Richtlinie |
im Sinne von Artikel 97 des GIP. | im Sinne von Artikel 97 des GIP. |
Der Rechtssicherheit halber möchte ich jedoch bestimmte Aufträge mit | Der Rechtssicherheit halber möchte ich jedoch bestimmte Aufträge mit |
rein föderalem oder lokalem Charakter erläutern. | rein föderalem oder lokalem Charakter erläutern. |
2. Die Ausführung von Kontrollen | 2. Die Ausführung von Kontrollen |
2.1 Aufträge und Befugnisse | 2.1 Aufträge und Befugnisse |
Gemäss Artikel 252 des GIP werden die Aufträge und die Befugnisse, die | Gemäss Artikel 252 des GIP werden die Aufträge und die Befugnisse, die |
der Gemeindepolizei oder den Mitgliedern ihres Personals durch die | der Gemeindepolizei oder den Mitgliedern ihres Personals durch die |
Gesetze und Erlasse mit Verordnungscharakter übertragen werden, von | Gesetze und Erlasse mit Verordnungscharakter übertragen werden, von |
der lokalen Polizei oder den Mitgliedern ihres Personals ausgeübt. In | der lokalen Polizei oder den Mitgliedern ihres Personals ausgeübt. In |
Artikel 253 Absatz 1 des GIP wird festgelegt, dass die Aufträge und | Artikel 253 Absatz 1 des GIP wird festgelegt, dass die Aufträge und |
die Befugnisse, die der Gendarmerie oder der Gerichtspolizei bei der | die Befugnisse, die der Gendarmerie oder der Gerichtspolizei bei der |
Staatsanwaltschaft oder den Mitgliedern ihres Personals durch die | Staatsanwaltschaft oder den Mitgliedern ihres Personals durch die |
Gesetze und Erlasse mit Verordnungscharakter übertragen werden, von | Gesetze und Erlasse mit Verordnungscharakter übertragen werden, von |
der föderalen Polizei oder den Mitgliedern ihres Personals ausgeübt | der föderalen Polizei oder den Mitgliedern ihres Personals ausgeübt |
werden. | werden. |
In Artikel 16 Absatz 1 des Bewachungsgesetzes wird Folgendes | In Artikel 16 Absatz 1 des Bewachungsgesetzes wird Folgendes |
vorgesehen: "Die Mitglieder der Polizeidienste und die vom König | vorgesehen: "Die Mitglieder der Polizeidienste und die vom König |
bestimmten Beamten und Bediensteten überwachen die Anwendung des | bestimmten Beamten und Bediensteten überwachen die Anwendung des |
vorliegenden Gesetzes und seiner Ausführungserlasse." | vorliegenden Gesetzes und seiner Ausführungserlasse." |
In Artikel 1 des in Anwendung von Artikel 17 des Detektivgesetzes | In Artikel 1 des in Anwendung von Artikel 17 des Detektivgesetzes |
ergangenen Königlichen Erlasses vom 10. Juni 1992 über die Bestimmung | ergangenen Königlichen Erlasses vom 10. Juni 1992 über die Bestimmung |
der zur Überwachung der Anwendung des Gesetzes vom 19. Juli 1991 zur | der zur Überwachung der Anwendung des Gesetzes vom 19. Juli 1991 zur |
Regelung des Berufs des Privatdetektivs befugten Beamten wird | Regelung des Berufs des Privatdetektivs befugten Beamten wird |
Folgendes festgelegt: "Die Mitglieder der Gemeindepolizei, der | Folgendes festgelegt: "Die Mitglieder der Gemeindepolizei, der |
Gerichtspolizei bei der Staatsanwaltschaft und der Gendarmerie sowie | Gerichtspolizei bei der Staatsanwaltschaft und der Gendarmerie sowie |
die zu diesem Zweck vom Minister des Innern bestimmten Beamten der | die zu diesem Zweck vom Minister des Innern bestimmten Beamten der |
Generaldirektion der Allgemeinen Polizei des Königreichs sind befugt, | Generaldirektion der Allgemeinen Polizei des Königreichs sind befugt, |
die Anwendung des Gesetzes vom 19. Juli 1991 zur Regelung des Berufs | die Anwendung des Gesetzes vom 19. Juli 1991 zur Regelung des Berufs |
des Privatdetektivs zu überwachen." | des Privatdetektivs zu überwachen." |
Der Gesetzgeber will eindeutig eine möglichst weitläufige Kontrolle | Der Gesetzgeber will eindeutig eine möglichst weitläufige Kontrolle |
der Anwendung des Bewachungsgesetzes und des Detektivgesetzes | der Anwendung des Bewachungsgesetzes und des Detektivgesetzes |
vorsehen. Folglich ist daraus zu schliessen, dass ausser den | vorsehen. Folglich ist daraus zu schliessen, dass ausser den |
vereidigten Beamten der APK, Direktion Private Sicherheit, sowohl die | vereidigten Beamten der APK, Direktion Private Sicherheit, sowohl die |
föderale Polizei als auch die lokale Polizei beauftragt sind, | föderale Polizei als auch die lokale Polizei beauftragt sind, |
Verstösse gegen das Bewachungsgesetz, das Detektivgesetz und ihre | Verstösse gegen das Bewachungsgesetz, das Detektivgesetz und ihre |
Ausführungserlasse festzustellen. Kontrollen von Werttransporten sowie | Ausführungserlasse festzustellen. Kontrollen von Werttransporten sowie |
Kontrollen, die eventuell die Ausübung von Zwangsmassnahmen | Kontrollen, die eventuell die Ausübung von Zwangsmassnahmen |
beinhalten, zum Beispiel weil sie eine bestimmte Gefahr in sich bergen | beinhalten, zum Beispiel weil sie eine bestimmte Gefahr in sich bergen |
(zum Beispiel Diskotheken), werden in der Regel immer von den | (zum Beispiel Diskotheken), werden in der Regel immer von den |
Polizeidiensten oder zumindest von vereidigten Beamten zusammen mit | Polizeidiensten oder zumindest von vereidigten Beamten zusammen mit |
den Polizeidiensten durchgeführt. | den Polizeidiensten durchgeführt. |
Der Minister des Innern darf der APK den Auftrag erteilen, allgemeine | Der Minister des Innern darf der APK den Auftrag erteilen, allgemeine |
Inspektionsaufträge mit den Polizeidiensten zu koordinieren. | Inspektionsaufträge mit den Polizeidiensten zu koordinieren. |
Sowohl die föderale Polizei als auch die lokale Polizei sind an den | Sowohl die föderale Polizei als auch die lokale Polizei sind an den |
auf Initiative des Ministers des Innern organisierten Kontrollaktionen | auf Initiative des Ministers des Innern organisierten Kontrollaktionen |
beteiligt. Für die föderale Polizei schliesst dies unter anderem die | beteiligt. Für die föderale Polizei schliesst dies unter anderem die |
Beteiligung der Gerichtspolizeidienste (GPD) und der Koordinations- | Beteiligung der Gerichtspolizeidienste (GPD) und der Koordinations- |
und Unterstützungsdienste (KUD) mit ein. | und Unterstützungsdienste (KUD) mit ein. |
Die APK bietet ihre Mitwirkung bei den Vorbereitungen in Bezug auf die | Die APK bietet ihre Mitwirkung bei den Vorbereitungen in Bezug auf die |
juristische Unterstützung und Einbringung von Kenntnissen über die | juristische Unterstützung und Einbringung von Kenntnissen über die |
Unternehmen beziehungsweise Personen, die zu kontrollieren sind. | Unternehmen beziehungsweise Personen, die zu kontrollieren sind. |
In dem Masse, wie die Teilnahme an solchen grossangelegten Kontrollen | In dem Masse, wie die Teilnahme an solchen grossangelegten Kontrollen |
durch ein lokales Polizeikorps einen Einsatz ausserhalb der eigenen | durch ein lokales Polizeikorps einen Einsatz ausserhalb der eigenen |
Zone mit sich bringt, können diese überlokalen Verstärkungsleistungen | Zone mit sich bringt, können diese überlokalen Verstärkungsleistungen |
auf die "belastbare Kapazität" dieser Zone angerechnet werden | auf die "belastbare Kapazität" dieser Zone angerechnet werden |
(Anwendung von Artikel 62 Nr. 10 des GIP und der ministeriellen | (Anwendung von Artikel 62 Nr. 10 des GIP und der ministeriellen |
Richtlinie MFO-2 über die personelle Kapazitätsverwaltung und über die | Richtlinie MFO-2 über die personelle Kapazitätsverwaltung und über die |
Gewährung von Verstärkung durch die lokale Polizei bei | Gewährung von Verstärkung durch die lokale Polizei bei |
verwaltungspolizeilichen Aufträgen). | verwaltungspolizeilichen Aufträgen). |
Spezifische Kontrollen oder ganz bestimmte Inspektionsaufträge im | Spezifische Kontrollen oder ganz bestimmte Inspektionsaufträge im |
Rahmen einer behördlichen Untersuchung einer oder mehrerer Unternehmen | Rahmen einer behördlichen Untersuchung einer oder mehrerer Unternehmen |
werden auf direkte Anforderung der APK von der lokalen Polizei | werden auf direkte Anforderung der APK von der lokalen Polizei |
durchgeführt. | durchgeführt. |
2.2 Einsatzleitung und Koordination | 2.2 Einsatzleitung und Koordination |
2.2.1 Grundsätze | 2.2.1 Grundsätze |
In Bezug auf die Einsatzleitung und die Koordination bei der | In Bezug auf die Einsatzleitung und die Koordination bei der |
Ausführung eines Auftrags föderaler Art steht die einheitliche | Ausführung eines Auftrags föderaler Art steht die einheitliche |
Befehlsgewalt im Zentrum der Polizeireform und des Gesetzes über die | Befehlsgewalt im Zentrum der Polizeireform und des Gesetzes über die |
integrierte Polizei (Art. 61 Absatz 5 des GIP und Art. 7/1 bis 7/3 des | integrierte Polizei (Art. 61 Absatz 5 des GIP und Art. 7/1 bis 7/3 des |
Gesetzes über das Polizeiamt). | Gesetzes über das Polizeiamt). |
Die Leitung und die Koordination eines Polizeieinsatzes werden | Die Leitung und die Koordination eines Polizeieinsatzes werden |
entweder vom Korpschef einer lokalen Polizei oder vom Dirco ausgeübt | entweder vom Korpschef einer lokalen Polizei oder vom Dirco ausgeübt |
(siehe unten Nr. 2.2.2 und 2.2.3). | (siehe unten Nr. 2.2.2 und 2.2.3). |
Dies tut den Befugnissen und Verantwortlichkeiten der Verwaltungs- und | Dies tut den Befugnissen und Verantwortlichkeiten der Verwaltungs- und |
Gerichtsbehörden sowie des Generalkommissariats, der jeweiligen | Gerichtsbehörden sowie des Generalkommissariats, der jeweiligen |
Generaldirektionen oder der dekonzentrierten Gerichtspolizeidienste | Generaldirektionen oder der dekonzentrierten Gerichtspolizeidienste |
keinen Abbruch. Gemäss Artikel 99 des GIP gewährleistet der | keinen Abbruch. Gemäss Artikel 99 des GIP gewährleistet der |
Generalkommissar die Koordination zwischen den Generaldirektionen, | Generalkommissar die Koordination zwischen den Generaldirektionen, |
achtet er auf die nötige Unterstützung bei Operationen und achtet er | achtet er auf die nötige Unterstützung bei Operationen und achtet er |
insbesondere darauf, dass der Dirco und der DirJud ihre Tätigkeiten | insbesondere darauf, dass der Dirco und der DirJud ihre Tätigkeiten |
koordinieren. Die betroffenen Verwaltungs- und Gerichtsbehörden können | koordinieren. Die betroffenen Verwaltungs- und Gerichtsbehörden können |
den Dirco und den DirJud bitten, die Auswirkung einer geplanten Aktion | den Dirco und den DirJud bitten, die Auswirkung einer geplanten Aktion |
auf die laufenden Akten einzuschätzen, insbesondere wenn bedeutende | auf die laufenden Akten einzuschätzen, insbesondere wenn bedeutende |
Mittel aus einer oder mehreren Polizeizonen eingesetzt werden müssen. | Mittel aus einer oder mehreren Polizeizonen eingesetzt werden müssen. |
Die Kontrollaufträge im Rahmen des Bewachungsgesetzes und seiner | Die Kontrollaufträge im Rahmen des Bewachungsgesetzes und seiner |
Ausführungserlasse sind immer verwaltungspolizeiliche Aufträge. Die | Ausführungserlasse sind immer verwaltungspolizeiliche Aufträge. Die |
Nichteinhaltung dieser Normen wird hauptsächlich mit administrativen | Nichteinhaltung dieser Normen wird hauptsächlich mit administrativen |
Geldstrafen bestraft. Dies schliesst jedoch nicht aus, dass während | Geldstrafen bestraft. Dies schliesst jedoch nicht aus, dass während |
solcher Operationen die Einhaltung anderer mit gerichtlichen Strafen | solcher Operationen die Einhaltung anderer mit gerichtlichen Strafen |
geahndeter Normen ebenfalls kontrolliert wird. In diesem Fall umfasst | geahndeter Normen ebenfalls kontrolliert wird. In diesem Fall umfasst |
die Aktion sowohl verwaltungspolizeiliche als auch | die Aktion sowohl verwaltungspolizeiliche als auch |
gerichtspolizeiliche Komponenten. | gerichtspolizeiliche Komponenten. |
Aktionen im Rahmen des Detektivgesetzes und seiner Ausführungserlasse | Aktionen im Rahmen des Detektivgesetzes und seiner Ausführungserlasse |
werden immer als Aufträge betrachtet, die sowohl | werden immer als Aufträge betrachtet, die sowohl |
verwaltungspolizeiliche als auch gerichtspolizeiliche Komponenten | verwaltungspolizeiliche als auch gerichtspolizeiliche Komponenten |
umfassen. | umfassen. |
Laut Artikel 104 des GIP ist der | Laut Artikel 104 des GIP ist der |
Verwaltungspolizeidirektor-Koordinator damit betraut, auf Antrag der | Verwaltungspolizeidirektor-Koordinator damit betraut, auf Antrag der |
zuständigen Behörden die Unterstützung durch die föderale Ebene bei | zuständigen Behörden die Unterstützung durch die föderale Ebene bei |
überlokalen Aufträgen, die sowohl eine verwaltungspolizeiliche als | überlokalen Aufträgen, die sowohl eine verwaltungspolizeiliche als |
auch eine gerichtspolizeiliche Komponente umfassen, zu koordinieren. | auch eine gerichtspolizeiliche Komponente umfassen, zu koordinieren. |
2.2.2 Aufträge, deren Ausführung auf eine Polizeizone beschränkt ist | 2.2.2 Aufträge, deren Ausführung auf eine Polizeizone beschränkt ist |
In diesem Fall werden die Einsatzleitung und die Koordination im | In diesem Fall werden die Einsatzleitung und die Koordination im |
Prinzip dem Korpschef der lokalen Polizei anvertraut. | Prinzip dem Korpschef der lokalen Polizei anvertraut. |
Die Möglichkeiten, von diesem Prinzip abzuweichen, sind Folgende: | Die Möglichkeiten, von diesem Prinzip abzuweichen, sind Folgende: |
a) Der Korpschef der Zone, in der der Auftrag ausgeführt werden soll, | a) Der Korpschef der Zone, in der der Auftrag ausgeführt werden soll, |
kann beantragen, dass die Einsatzkoordination und die Leitung vom | kann beantragen, dass die Einsatzkoordination und die Leitung vom |
Verwaltungspolizeidirektor-Koordinator wahrgenommen werden. In diesem | Verwaltungspolizeidirektor-Koordinator wahrgenommen werden. In diesem |
Fall muss der Korpschef sich diesbezüglich vorher mit dem | Fall muss der Korpschef sich diesbezüglich vorher mit dem |
Bürgermeister beraten haben. | Bürgermeister beraten haben. |
Im Rahmen der in der vorliegenden Richtlinie erwähnten Angelegenheit, | Im Rahmen der in der vorliegenden Richtlinie erwähnten Angelegenheit, |
in der der Minister des Innern nicht nur eine allgemeine, sondern auch | in der der Minister des Innern nicht nur eine allgemeine, sondern auch |
eine besondere verwaltungspolizeiliche Amtsgewalt ausübt, bin ich | eine besondere verwaltungspolizeiliche Amtsgewalt ausübt, bin ich |
bereit, nach Möglichkeit auf solche Anträge einzugehen. | bereit, nach Möglichkeit auf solche Anträge einzugehen. |
b) Für die Fälle, in denen der Auftrag gleichzeitig von der lokalen | b) Für die Fälle, in denen der Auftrag gleichzeitig von der lokalen |
und der föderalen Polizei ausgeführt wird, kann in Abweichung vom oben | und der föderalen Polizei ausgeführt wird, kann in Abweichung vom oben |
erwähnten Prinzip in einer verbindlichen Richtlinie des Ministers die | erwähnten Prinzip in einer verbindlichen Richtlinie des Ministers die |
Polizeiebene bestimmt werden, die mit der Einsatzleitung betraut ist. | Polizeiebene bestimmt werden, die mit der Einsatzleitung betraut ist. |
Ich möchte diese allgemeine Abweichungsmöglichkeit für die Anwendung | Ich möchte diese allgemeine Abweichungsmöglichkeit für die Anwendung |
der vorliegenden Richtlinie nicht berücksichtigten. | der vorliegenden Richtlinie nicht berücksichtigten. |
c) wenn die föderale Polizei aus eigener Initiative oder auf meinen | c) wenn die föderale Polizei aus eigener Initiative oder auf meinen |
Befehl hin bei der Ausführung überlokaler Aufträge eingreift und ich | Befehl hin bei der Ausführung überlokaler Aufträge eingreift und ich |
aufgrund der besonderen Umstände dieses Einsatzes beschliesse, dem | aufgrund der besonderen Umstände dieses Einsatzes beschliesse, dem |
Verwaltungspolizeidirektor-Koordinator diese Funktion anzuvertrauen. | Verwaltungspolizeidirektor-Koordinator diese Funktion anzuvertrauen. |
Ausser in Dringlichkeitsfällen wird dieser Beschluss in Absprache mit | Ausser in Dringlichkeitsfällen wird dieser Beschluss in Absprache mit |
dem Bürgermeister gefasst. | dem Bürgermeister gefasst. |
2.2.3 Überlokale Verstärkungsaufträge, deren Ausführung sich auf | 2.2.3 Überlokale Verstärkungsaufträge, deren Ausführung sich auf |
mehrere Polizeizonen erstreckt | mehrere Polizeizonen erstreckt |
In diesen Fällen gilt das Prinzip, wonach die Einsatzleitung und die | In diesen Fällen gilt das Prinzip, wonach die Einsatzleitung und die |
Koordination dem Dirco anvertraut werden. | Koordination dem Dirco anvertraut werden. |
Im Gesetz werden mögliche Ausnahmen zu diesem Prinzip vorgesehen: | Im Gesetz werden mögliche Ausnahmen zu diesem Prinzip vorgesehen: |
a) Im Fall eines gemeinsamen Einsatzes der lokalen Polizeidienste | a) Im Fall eines gemeinsamen Einsatzes der lokalen Polizeidienste |
können die Bürgermeister, auf deren Gebiet der Auftrag ausgeführt | können die Bürgermeister, auf deren Gebiet der Auftrag ausgeführt |
wird, gemeinsam beschliessen, dem von ihnen bestimmten Korpschef der | wird, gemeinsam beschliessen, dem von ihnen bestimmten Korpschef der |
lokalen Polizei die Einsatzleitung und die Koordination anzuvertrauen. | lokalen Polizei die Einsatzleitung und die Koordination anzuvertrauen. |
b) Im Fall eines gemeinsamen Einsatzes der föderalen und der lokalen | b) Im Fall eines gemeinsamen Einsatzes der föderalen und der lokalen |
Polizei können der Minister des Innern und die Bürgermeister, auf | Polizei können der Minister des Innern und die Bürgermeister, auf |
deren Gebiet der Auftrag ausgeführt wird, gemeinsam beschliessen, dem | deren Gebiet der Auftrag ausgeführt wird, gemeinsam beschliessen, dem |
von ihnen bestimmten Korpschef der lokalen Polizei die Einsatzleitung | von ihnen bestimmten Korpschef der lokalen Polizei die Einsatzleitung |
und die Koordination anzuvertrauen. | und die Koordination anzuvertrauen. |
Im Rahmen dieser Richtlinie ist es meiner Meinung nach angemessen, so | Im Rahmen dieser Richtlinie ist es meiner Meinung nach angemessen, so |
viel wie möglich von dem Grundprinzip Gebrauch zu machen (Dirco). | viel wie möglich von dem Grundprinzip Gebrauch zu machen (Dirco). |
2.3 Unterstützung | 2.3 Unterstützung |
In Artikel 16 Absatz 4 des Bewachungsgesetzes und Artikel 17 in fine | In Artikel 16 Absatz 4 des Bewachungsgesetzes und Artikel 17 in fine |
des Detektivgesetzes wird festgelegt, dass die Beamten und | des Detektivgesetzes wird festgelegt, dass die Beamten und |
Bediensteten bei der Ausübung ihres Amtes den Beistand der | Bediensteten bei der Ausübung ihres Amtes den Beistand der |
Gemeindepolizei und der Gendarmerie anfordern können. Laut Artikel 62 | Gemeindepolizei und der Gendarmerie anfordern können. Laut Artikel 62 |
Nr. 4 des GIP ist die Unterstützung der vereidigten Beamten der APK | Nr. 4 des GIP ist die Unterstützung der vereidigten Beamten der APK |
als lokaler Polizeiauftrag mit föderalem Charakter zu betrachten. | als lokaler Polizeiauftrag mit föderalem Charakter zu betrachten. |
3. Aufträge im Rahmen von Untersuchungen bezüglich Leumundsbedingungen | 3. Aufträge im Rahmen von Untersuchungen bezüglich Leumundsbedingungen |
In Artikel 6bis des Bewachungsgesetzes wird festgelegt, dass die | In Artikel 6bis des Bewachungsgesetzes wird festgelegt, dass die |
Untersuchung bezüglich der Leumundsbedingungen des Wachpersonals auf | Untersuchung bezüglich der Leumundsbedingungen des Wachpersonals auf |
Verlangen des vom Minister des Innern bestimmten Beamten oder auf | Verlangen des vom Minister des Innern bestimmten Beamten oder auf |
Verlangen des Ministers der Justiz im Rahmen seiner Begutachtung, wie | Verlangen des Ministers der Justiz im Rahmen seiner Begutachtung, wie |
in Artikel 2 § 1 des Gesetzes vorgesehen, erfolgt. Sie wird je nach | in Artikel 2 § 1 des Gesetzes vorgesehen, erfolgt. Sie wird je nach |
Fall von den in Artikel 16 Absatz 1 dieses Gesetzes erwähnten | Fall von den in Artikel 16 Absatz 1 dieses Gesetzes erwähnten |
Personen, von den Polizeidiensten oder von der Staatssicherheit | Personen, von den Polizeidiensten oder von der Staatssicherheit |
durchgeführt. | durchgeführt. |
Bei diesen Untersuchungen soll überprüft werden, ob die betroffenen | Bei diesen Untersuchungen soll überprüft werden, ob die betroffenen |
Personen den für die auszuübende Tätigkeit notwendigen | Personen den für die auszuübende Tätigkeit notwendigen |
Leumundsbedingungen entsprechen und keine Taten begangen haben, die, | Leumundsbedingungen entsprechen und keine Taten begangen haben, die, |
selbst wenn sie nicht Gegenstand einer strafrechtlichen Verurteilung | selbst wenn sie nicht Gegenstand einer strafrechtlichen Verurteilung |
gewesen sind, einen schweren Verstoss gegen die Berufspflichten | gewesen sind, einen schweren Verstoss gegen die Berufspflichten |
darstellen und daher die Vertrauenswürdigkeit des Betreffenden | darstellen und daher die Vertrauenswürdigkeit des Betreffenden |
beeinträchtigen. | beeinträchtigen. |
Im Gesetz wird bestimmt, dass die Angaben, die untersucht werden | Im Gesetz wird bestimmt, dass die Angaben, die untersucht werden |
dürfen, Auskünfte gerichts- oder verwaltungspolizeilicher Art und | dürfen, Auskünfte gerichts- oder verwaltungspolizeilicher Art und |
berufliche Angaben sein müssen. Von den Polizeidiensten wird erwartet, | berufliche Angaben sein müssen. Von den Polizeidiensten wird erwartet, |
dass sie den Beamten, der sie mit der Ausführung einer solchen | dass sie den Beamten, der sie mit der Ausführung einer solchen |
Untersuchung beauftragt hat, von allen Begebenheiten in Kenntnis | Untersuchung beauftragt hat, von allen Begebenheiten in Kenntnis |
setzen, die Aufschluss über die moralischen und beruflichen | setzen, die Aufschluss über die moralischen und beruflichen |
Gewohnheiten des Betreffenden geben. Dass einige Tatsachen zu | Gewohnheiten des Betreffenden geben. Dass einige Tatsachen zu |
strafrechtlichen Sanktionen führen können (oder geführt haben können), | strafrechtlichen Sanktionen führen können (oder geführt haben können), |
bedeutet keinesfalls, dass die Erlaubnis der Gerichtsbehörden | bedeutet keinesfalls, dass die Erlaubnis der Gerichtsbehörden |
erforderlich ist, um den Beamten, der die Untersuchung bezüglich der | erforderlich ist, um den Beamten, der die Untersuchung bezüglich der |
Leumundsbedingungen beantragt hat, von diesen Begebenheiten in | Leumundsbedingungen beantragt hat, von diesen Begebenheiten in |
Kenntnis zu setzen. Da der Gebrauch dieser Angaben im Bewachungsgesetz | Kenntnis zu setzen. Da der Gebrauch dieser Angaben im Bewachungsgesetz |
und im Detektivgesetz festgeschrieben ist, kann eine detaillierte | und im Detektivgesetz festgeschrieben ist, kann eine detaillierte |
Beschreibung der Begebenheiten sofort ohne vorherige Genehmigung der | Beschreibung der Begebenheiten sofort ohne vorherige Genehmigung der |
Gerichtsbehörden übermittelt werden. | Gerichtsbehörden übermittelt werden. |
Dies betrifft sowohl Informationen der föderalen als auch der lokalen | Dies betrifft sowohl Informationen der föderalen als auch der lokalen |
Polizei. Die lokale Polizei, die die Untersuchung durchführt, ist je | Polizei. Die lokale Polizei, die die Untersuchung durchführt, ist je |
nach Fall diejenige, in der die betroffene Person im | nach Fall diejenige, in der die betroffene Person im |
Bevölkerungsregister eingetragen ist oder beschäftigt ist, oder | Bevölkerungsregister eingetragen ist oder beschäftigt ist, oder |
diejenige, die alle Protokolle zu Lasten des Betroffenen aufgestellt | diejenige, die alle Protokolle zu Lasten des Betroffenen aufgestellt |
hat. | hat. |
Die Art und Weise, wie der Auftrag ausgeführt werden muss, ist | Die Art und Weise, wie der Auftrag ausgeführt werden muss, ist |
Gegenstand spezifischer Richtlinien, die der föderalen oder der | Gegenstand spezifischer Richtlinien, die der föderalen oder der |
lokalen Polizei mit jedem Auftrag übermittelt werden. | lokalen Polizei mit jedem Auftrag übermittelt werden. |
4. Der administrative Informationsbericht | 4. Der administrative Informationsbericht |
Dem Minister des Innern muss die Möglichkeit gegeben werden, die in | Dem Minister des Innern muss die Möglichkeit gegeben werden, die in |
Sachen private Sicherheit geführte Politik zu beurteilen und | Sachen private Sicherheit geführte Politik zu beurteilen und |
anzupassen sowie administrative Massnahmen und Verwaltungssanktionen | anzupassen sowie administrative Massnahmen und Verwaltungssanktionen |
zu ergreifen. Darum möchte ich, dass die Polizeidienste meine Dienste | zu ergreifen. Darum möchte ich, dass die Polizeidienste meine Dienste |
systematisch über jeden Zwischenfall informieren, in den Personal | systematisch über jeden Zwischenfall informieren, in den Personal |
mitglieder der Wachunternehmen, der internen Wachdienste, der | mitglieder der Wachunternehmen, der internen Wachdienste, der |
Sicherheitsunternehmen oder Privatdetektive bei der Ausübung ihrer | Sicherheitsunternehmen oder Privatdetektive bei der Ausübung ihrer |
Funktionen (als Täter oder Opfer) verwickelt sind. | Funktionen (als Täter oder Opfer) verwickelt sind. |
Beispiele: | Beispiele: |
- Überfall gegen einen Werttransport, | - Überfall gegen einen Werttransport, |
- Schlägerei in einer Diskothek, in die Türsteher verwickelt sind, | - Schlägerei in einer Diskothek, in die Türsteher verwickelt sind, |
- Diebstahl durch Wachleute in dem Geschäft, das sie überwachen, | - Diebstahl durch Wachleute in dem Geschäft, das sie überwachen, |
- Zwischenfälle beim Schiessen, | - Zwischenfälle beim Schiessen, |
- Zwischenfälle mit Hunden, | - Zwischenfälle mit Hunden, |
- Meldungen, Anzeigen zu Lasten dieser Personen bei der Ausübung ihrer | - Meldungen, Anzeigen zu Lasten dieser Personen bei der Ausübung ihrer |
Funktionen, wie bei Belästigung durch einen Privatdetektiv, | Funktionen, wie bei Belästigung durch einen Privatdetektiv, |
Rassismus..., | Rassismus..., |
- Zwischenfälle, bei denen Privatdetektive oder Wachleute bei der | - Zwischenfälle, bei denen Privatdetektive oder Wachleute bei der |
Ausübung ihrer Tätigkeiten das Opfer sind. | Ausübung ihrer Tätigkeiten das Opfer sind. |
In solchen Fällen müssen meine Dienste (APK) einen administrativen | In solchen Fällen müssen meine Dienste (APK) einen administrativen |
Bericht erhalten, in dem der Vorfall, Ort und Zeitpunkt des Vorfalls, | Bericht erhalten, in dem der Vorfall, Ort und Zeitpunkt des Vorfalls, |
die betroffenen Wachunternehmen und Wachleute sowie ihre (vermutliche) | die betroffenen Wachunternehmen und Wachleute sowie ihre (vermutliche) |
Rolle bei diesem Vorfall angegeben sind. Dieser administrative Bericht | Rolle bei diesem Vorfall angegeben sind. Dieser administrative Bericht |
muss keine gerichtlichen Informationen, Protokolle oder Vernehmungen | muss keine gerichtlichen Informationen, Protokolle oder Vernehmungen |
beinhalten. Eventuell werden die Protokollnummern und der | beinhalten. Eventuell werden die Protokollnummern und der |
Polizeidienst, der das Protokoll aufgestellt hat, angegeben. Die | Polizeidienst, der das Protokoll aufgestellt hat, angegeben. Die |
zuständigen Beamten der APK müssen dann selbst mit der | zuständigen Beamten der APK müssen dann selbst mit der |
Staatsanwaltschaft Kontakt aufnehmen, wenn sie für die Ausführung | Staatsanwaltschaft Kontakt aufnehmen, wenn sie für die Ausführung |
ihrer gesetzlichen Aufträge die Protokolle, Vernehmungen oder anderen | ihrer gesetzlichen Aufträge die Protokolle, Vernehmungen oder anderen |
gerichtlichen Informationen erhalten müssen. | gerichtlichen Informationen erhalten müssen. |
Die betroffenen Polizeidienste müssen meinen Diensten (APK) diese | Die betroffenen Polizeidienste müssen meinen Diensten (APK) diese |
Berichte sofort übermitteln. Eine Kopie muss jedoch an den Dirco | Berichte sofort übermitteln. Eine Kopie muss jedoch an den Dirco |
geschickt werden. | geschickt werden. |
5. Aufträge im Rahmen des geschützten Werttransports | 5. Aufträge im Rahmen des geschützten Werttransports |
Der geschützte Werttransport bildet eine spezifische Kategorie von | Der geschützte Werttransport bildet eine spezifische Kategorie von |
Wachtätigkeiten. Manche Formen des geschützten Werttransports | Wachtätigkeiten. Manche Formen des geschützten Werttransports |
erfordern eine spezifische Überwachung in der Umgebung der | erfordern eine spezifische Überwachung in der Umgebung der |
Haltestellen dieser Transporte, damit das Gehsteigrisiko begrenzt | Haltestellen dieser Transporte, damit das Gehsteigrisiko begrenzt |
wird. Andere Transporte erfordern eine spezifische Eskorte seitens der | wird. Andere Transporte erfordern eine spezifische Eskorte seitens der |
Polizeidienste, damit das Fahrzeugrisiko und gegebenenfalls das | Polizeidienste, damit das Fahrzeugrisiko und gegebenenfalls das |
Gehsteigrisiko begrenzt wird. Die Kontrolle der Werttransportfahrzeuge | Gehsteigrisiko begrenzt wird. Die Kontrolle der Werttransportfahrzeuge |
und der Besatzung hinsichtlich der Anwendung der Rechtsvorschriften | und der Besatzung hinsichtlich der Anwendung der Rechtsvorschriften |
über Werttransporte werden von den Polizeidiensten durchgeführt. | über Werttransporte werden von den Polizeidiensten durchgeführt. |
? Absicherung der Haltestellen | ? Absicherung der Haltestellen |
Die Durchführung einer zonalen Kontrolle dieser Haltestellen der | Die Durchführung einer zonalen Kontrolle dieser Haltestellen der |
Werttransporte, die sich in der betreffenden Polizeizone befinden und | Werttransporte, die sich in der betreffenden Polizeizone befinden und |
bei denen ein Gehsteigrisiko besteht, ist ein Auftrag der lokalen | bei denen ein Gehsteigrisiko besteht, ist ein Auftrag der lokalen |
Polizei (polizeiliche Grundfunktion). Der Minister des Innern kann | Polizei (polizeiliche Grundfunktion). Der Minister des Innern kann |
jedoch von diesem Grundsatz abweichen (zum Beispiel Flughafen | jedoch von diesem Grundsatz abweichen (zum Beispiel Flughafen |
Brüssel-National). Durch diese zonale Kontrolle vergewissert sich die | Brüssel-National). Durch diese zonale Kontrolle vergewissert sich die |
Polizei, dass die Handhabung der Werte durch die Wachleute an den | Polizei, dass die Handhabung der Werte durch die Wachleute an den |
Haltestellen auf sichere Weise verlaufen kann und dass die Sicherheit | Haltestellen auf sichere Weise verlaufen kann und dass die Sicherheit |
auf den Wegen innerhalb der Zone von und zu den Haltestellen überprüft | auf den Wegen innerhalb der Zone von und zu den Haltestellen überprüft |
wird. Diese zonale Kontrolle kann von den Polizeistreifen durchgeführt | wird. Diese zonale Kontrolle kann von den Polizeistreifen durchgeführt |
werden, die auf dem Gebiet der Zone tätig sind. Diese Kontrolle wird | werden, die auf dem Gebiet der Zone tätig sind. Diese Kontrolle wird |
für jede Haltestelle auf sporadische Weise organisiert, jedoch so, | für jede Haltestelle auf sporadische Weise organisiert, jedoch so, |
dass ihre Ausführung für Dritte nicht vorhersehbar ist. | dass ihre Ausführung für Dritte nicht vorhersehbar ist. |
Ort und Zeitpunkt der Handhabung der Werte an den Haltestellen sowie | Ort und Zeitpunkt der Handhabung der Werte an den Haltestellen sowie |
die benutzte Strecke werden den lokalen Polizeidiensten durch die | die benutzte Strecke werden den lokalen Polizeidiensten durch die |
föderale Polizei mitgeteilt. Gemäss den Artikeln 18 und 19 § 1 Nr. 3 | föderale Polizei mitgeteilt. Gemäss den Artikeln 18 und 19 § 1 Nr. 3 |
des Königlichen Erlasses vom 21. Juni 2001 zur Regelung bestimmter | des Königlichen Erlasses vom 21. Juni 2001 zur Regelung bestimmter |
Schutzmethoden für Werttransporte erhält die föderale Polizei diese | Schutzmethoden für Werttransporte erhält die föderale Polizei diese |
Informationen von den Wachunternehmen und leitet sie auf die vom | Informationen von den Wachunternehmen und leitet sie auf die vom |
Minister des Innern bestimmte Weise an die lokalen Polizeidienste | Minister des Innern bestimmte Weise an die lokalen Polizeidienste |
weiter. | weiter. |
Der Minister des Innern kann anhand spezifischer Richtlinien den | Der Minister des Innern kann anhand spezifischer Richtlinien den |
Auftrag erteilen, diese Kontrolle während bestimmter Zeiträume oder an | Auftrag erteilen, diese Kontrolle während bestimmter Zeiträume oder an |
bestimmten Stellen zu verstärken. Sollte eine solche zusätzliche | bestimmten Stellen zu verstärken. Sollte eine solche zusätzliche |
Kontrolle aus dem Rahmen der polizeilichen Grundfunktion fallen, | Kontrolle aus dem Rahmen der polizeilichen Grundfunktion fallen, |
werden diese Aufgaben gegebenenfalls als Aufträge föderaler Art | werden diese Aufgaben gegebenenfalls als Aufträge föderaler Art |
betrachtet, die von der lokalen Polizei ausgeführt werden. | betrachtet, die von der lokalen Polizei ausgeführt werden. |
? Begleitung der Werttransporte | ? Begleitung der Werttransporte |
Die Begleitung der Werttransporte ist im Prinzip ein föderaler | Die Begleitung der Werttransporte ist im Prinzip ein föderaler |
Auftrag, der von der föderalen Polizei ausgeführt wird. Die Art und | Auftrag, der von der föderalen Polizei ausgeführt wird. Die Art und |
Weise, wie diese Begleitung vonstatten geht, ist Gegenstand | Weise, wie diese Begleitung vonstatten geht, ist Gegenstand |
spezifischer Richtlinien. Unter bestimmten aussergewöhnlichen | spezifischer Richtlinien. Unter bestimmten aussergewöhnlichen |
Umständen kann der Minister des Innern jedoch für die Ausführung | Umständen kann der Minister des Innern jedoch für die Ausführung |
dieses Auftrags ebenfalls auf die lokale Polizei zurückgreifen. In | dieses Auftrags ebenfalls auf die lokale Polizei zurückgreifen. In |
diesem Fall handelt es sich um einen Auftrag der föderalen Polizei, | diesem Fall handelt es sich um einen Auftrag der föderalen Polizei, |
der von der lokalen Polizei ausgeführt wird. | der von der lokalen Polizei ausgeführt wird. |
? Kontrolle der Anwendung des Gesetzes | ? Kontrolle der Anwendung des Gesetzes |
Die föderale Polizei nimmt die Kontrolle der Anwendung der Regelung in | Die föderale Polizei nimmt die Kontrolle der Anwendung der Regelung in |
Bezug auf den geschützten Geldtransport für die Transportfahrzeuge und | Bezug auf den geschützten Geldtransport für die Transportfahrzeuge und |
ihre Besatzung wahr, wenn diese Fahrzeuge für zonale oder | ihre Besatzung wahr, wenn diese Fahrzeuge für zonale oder |
internationale Transporte eingesetzt werden. | internationale Transporte eingesetzt werden. |
Die lokale Polizei nimmt diese Kontrolle wahr, wenn diese Fahrzeuge | Die lokale Polizei nimmt diese Kontrolle wahr, wenn diese Fahrzeuge |
für einen Einzeltransport eingesetzt werden. Die lokale Polizei erhält | für einen Einzeltransport eingesetzt werden. Die lokale Polizei erhält |
hierzu Anweisungen von der föderalen Polizei, die die Ausführung der | hierzu Anweisungen von der föderalen Polizei, die die Ausführung der |
Kontrollen auf Bitte der APK überwacht. | Kontrollen auf Bitte der APK überwacht. |
6. Verbindlicher Charakter der vorliegenden Richtlinie | 6. Verbindlicher Charakter der vorliegenden Richtlinie |
Ich erinnere Sie daran, dass diese Richtlinie definitionsgemäss | Ich erinnere Sie daran, dass diese Richtlinie definitionsgemäss |
verbindlich ist und dass ich aufgrund von Artikel 63 des GIP bei | verbindlich ist und dass ich aufgrund von Artikel 63 des GIP bei |
Nichteinhaltung dieser Richtlinie nach Beratung mit dem betroffenen | Nichteinhaltung dieser Richtlinie nach Beratung mit dem betroffenen |
Bürgermeister beziehungsweise dem betroffenen Polizeikollegium die | Bürgermeister beziehungsweise dem betroffenen Polizeikollegium die |
lokale Polizei anweisen kann, diese Richtlinie auszuführen. | lokale Polizei anweisen kann, diese Richtlinie auszuführen. |
Um eine solche Massnahme zu vermeiden, bitte ich Sie, mich auf dem | Um eine solche Massnahme zu vermeiden, bitte ich Sie, mich auf dem |
Laufenden zu halten, wenn Sie zu irgendeinem Zeitpunkt der Meinung | Laufenden zu halten, wenn Sie zu irgendeinem Zeitpunkt der Meinung |
sind, dass die Ausführung der vorliegenden Richtlinie die Ausführung | sind, dass die Ausführung der vorliegenden Richtlinie die Ausführung |
der lokalen Aufträge sehr beeinträchtigen könnte. | der lokalen Aufträge sehr beeinträchtigen könnte. |
Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
A. DUQUESNE | A. DUQUESNE |