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Circulaire n° 685. - Directives dans le cadre des mesures particulières COVID-19 pour les membres du personnel de la Fonction publique fédérale en matière d'organisation du travail. - Traduction allemande Omzendbrief nr. 685. - Richtlijnen in het kader van de bijzondere COVID-19-maatregelen voor de personeelsleden van het federaal openbaar ambt inzake de organisatie van het werk. - Duitse vertaling
SERVICE PUBLIC FEDERAL STRATEGIE ET APPUI 1er SEPTEMBRE 2020. - Circulaire n° 685. - Directives dans le cadre des mesures particulières COVID-19 pour les membres du personnel de la Fonction publique fédérale en matière d'organisation du travail. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la circulaire n° 685 du Ministre de la Fonction publique du 1er septembre 2020 - Directives dans le cadre des mesures particulières COVID-19 pour les membres du personnel de la Fonction publique fédérale en FEDERALE OVERHEIDSDIENST BELEID EN ONDERSTEUNING 1 SEPTEMBER 2020. - Omzendbrief nr. 685. - Richtlijnen in het kader van de bijzondere COVID-19-maatregelen voor de personeelsleden van het federaal openbaar ambt inzake de organisatie van het werk. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief nr. 685 van de Minister van Ambtenarenzaken van 1 september 2020 - Richtlijnen in het kader van de bijzondere COVID-19-maatregelen voor de personeelsleden van het federaal openbaar ambt inzake de
matière d'organisation du travail (Moniteur belge du 7 septembre 2020). organisatie van het werk (Belgisch Staatsblad van 7 september 2020).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse
allemande à Malmedy. vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST STRATEGIE UND UNTERSTÜTZUNG FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST STRATEGIE UND UNTERSTÜTZUNG
1. SEPTEMBER 2020 - Rundschreiben Nr. 685 - Richtlinien im Rahmen der 1. SEPTEMBER 2020 - Rundschreiben Nr. 685 - Richtlinien im Rahmen der
besonderen COVID-19-Maßnahmen für Personalmitglieder des föderalen besonderen COVID-19-Maßnahmen für Personalmitglieder des föderalen
öffentlichen Dienstes in Sachen Arbeitsorganisation öffentlichen Dienstes in Sachen Arbeitsorganisation
An die föderalen öffentlichen Dienste und die Dienste, die ihnen An die föderalen öffentlichen Dienste und die Dienste, die ihnen
unterstehen, an das Ministerium der Landesverteidigung und an die unterstehen, an das Ministerium der Landesverteidigung und an die
Einrichtungen öffentlichen Interesses, die dem föderalen Einrichtungen öffentlichen Interesses, die dem föderalen
administrativen öffentlichen Dienst unterstehen, so wie er in Artikel administrativen öffentlichen Dienst unterstehen, so wie er in Artikel
1 des Gesetzes vom 22. Juli 1993 zur Festlegung bestimmter Maßnahmen 1 des Gesetzes vom 22. Juli 1993 zur Festlegung bestimmter Maßnahmen
in Bezug auf den öffentlichen Dienst bestimmt ist in Bezug auf den öffentlichen Dienst bestimmt ist
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Damen und Herren,
in Erwägung der Dringlichkeit, begründet durch die Tatsache, dass sich in Erwägung der Dringlichkeit, begründet durch die Tatsache, dass sich
das Coronavirus COVID-19 auf dem europäischen Gebiet und in Belgien das Coronavirus COVID-19 auf dem europäischen Gebiet und in Belgien
ausbreitet und dass dringende Maßnahmen ergriffen werden, um das ausbreitet und dass dringende Maßnahmen ergriffen werden, um das
Risiko für die Volksgesundheit zu verringern; Risiko für die Volksgesundheit zu verringern;
In der Erwägung, dass zur Verringerung des Risikos für die In der Erwägung, dass zur Verringerung des Risikos für die
Volksgesundheit unter anderem folgende Maßnahmen getroffen worden Volksgesundheit unter anderem folgende Maßnahmen getroffen worden
sind: "Homeoffice", die Einführung des "Quarantäne-Zertifikats" für sind: "Homeoffice", die Einführung des "Quarantäne-Zertifikats" für
Arbeitnehmer, die sich möglicherweise in einer Inkubationszeit für das Arbeitnehmer, die sich möglicherweise in einer Inkubationszeit für das
COVID-19-Virus befinden, und für eine große Anzahl Arbeitnehmer, die COVID-19-Virus befinden, und für eine große Anzahl Arbeitnehmer, die
geschützt werden müssen, weil sie aufgrund ihrer medizinischen geschützt werden müssen, weil sie aufgrund ihrer medizinischen
Situation zu einer Risikogruppe gehören, sowie die Einführung der Situation zu einer Risikogruppe gehören, sowie die Einführung der
"Quarantäne" für die Rückkehr von nicht unbedingt notwendigen Reisen, "Quarantäne" für die Rückkehr von nicht unbedingt notwendigen Reisen,
wie touristischen Reisen, gemäß den vom FÖD Auswärtige Angelegenheiten wie touristischen Reisen, gemäß den vom FÖD Auswärtige Angelegenheiten
mitgeteilten Farbcodes; mitgeteilten Farbcodes;
In Erwägung der Notwendigkeit, die Konsequenzen für das Personal des In Erwägung der Notwendigkeit, die Konsequenzen für das Personal des
föderalen administrativen öffentlichen Dienstes zu verdeutlichen und föderalen administrativen öffentlichen Dienstes zu verdeutlichen und
zu präzisieren, zu präzisieren,
müssen folgende Richtlinien angeführt werden: müssen folgende Richtlinien angeführt werden:
1. In Sachen Arbeitsorganisation: 1. In Sachen Arbeitsorganisation:
Es wird auf die Richtlinien verwiesen, die erwähnt sind in Artikel 2 Es wird auf die Richtlinien verwiesen, die erwähnt sind in Artikel 2
des Ministeriellen Erlasses vom 30. Juni 2020 zur Festlegung von des Ministeriellen Erlasses vom 30. Juni 2020 zur Festlegung von
Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus
COVID-19, zuletzt abgeändert durch den Ministeriellen Erlass vom 28. COVID-19, zuletzt abgeändert durch den Ministeriellen Erlass vom 28.
Juli 2020 oder durch jede andere Bestimmung, durch die vorerwähnter Juli 2020 oder durch jede andere Bestimmung, durch die vorerwähnter
Artikel 2 ersetzt oder abgeändert wird und deren Anwendungsbereich dem Artikel 2 ersetzt oder abgeändert wird und deren Anwendungsbereich dem
Anwendungsbereich des vorliegenden Rundschreibens entspricht. Anwendungsbereich des vorliegenden Rundschreibens entspricht.
2. In Sachen Quarantäne-Zertifikat: 2. In Sachen Quarantäne-Zertifikat:
Wenn sich ein Personalmitglied aufgrund eines Quarantäne-Zertifikats Wenn sich ein Personalmitglied aufgrund eines Quarantäne-Zertifikats
nicht zu seinem Arbeitsplatz begeben kann, erbringt es seine nicht zu seinem Arbeitsplatz begeben kann, erbringt es seine
Leistungen im Homeoffice. Wenn die Funktion des Personalmitglieds Leistungen im Homeoffice. Wenn die Funktion des Personalmitglieds
nicht im Homeoffice ausgeübt werden kann, wird das Personalmitglied nicht im Homeoffice ausgeübt werden kann, wird das Personalmitglied
dem leitenden Beamten zur Verfügung gestellt. Der leitende Beamte oder dem leitenden Beamten zur Verfügung gestellt. Der leitende Beamte oder
sein Beauftragter betraut das Personalmitglied mit Aufgaben, die sein Beauftragter betraut das Personalmitglied mit Aufgaben, die
möglichst mit seiner Funktion zusammenhängen und die es an seinem möglichst mit seiner Funktion zusammenhängen und die es an seinem
Wohnort erledigen muss. Gegebenenfalls können Mitglieder des Wohnort erledigen muss. Gegebenenfalls können Mitglieder des
technischen Personals im Rahmen ihres allgemeinen Kompetenzniveaus mit technischen Personals im Rahmen ihres allgemeinen Kompetenzniveaus mit
administrativen Aufgaben betraut werden. Andernfalls werden die administrativen Aufgaben betraut werden. Andernfalls werden die
Personalmitglieder für die Zeiträume, in denen ihnen keine Aufgaben Personalmitglieder für die Zeiträume, in denen ihnen keine Aufgaben
zugewiesen werden, freigestellt. zugewiesen werden, freigestellt.
Ein Personalmitglied, das von einer nicht unbedingt notwendigen Reise Ein Personalmitglied, das von einer nicht unbedingt notwendigen Reise
aus dem Ausland zurückkehrt und ein Quarantäne-Zertifikat erhält, aus dem Ausland zurückkehrt und ein Quarantäne-Zertifikat erhält,
befindet sich jedoch in der unter Nummer 3 beschriebenen Situation. befindet sich jedoch in der unter Nummer 3 beschriebenen Situation.
3. Im Falle einer obligatorischen oder empfohlenen Quarantäne: 3. Im Falle einer obligatorischen oder empfohlenen Quarantäne:
Wenn ein Personalmitglied von einer nicht unbedingt notwendigen Reise Wenn ein Personalmitglied von einer nicht unbedingt notwendigen Reise
zurückkehrt und eine Quarantäne gemäß den vom FÖD Auswärtige zurückkehrt und eine Quarantäne gemäß den vom FÖD Auswärtige
Angelegenheiten mitgeteilten Empfehlungen oder Verpflichtungen Angelegenheiten mitgeteilten Empfehlungen oder Verpflichtungen
einhalten muss, sind folgende Regeln zu beachten, wobei zwischen 2 einhalten muss, sind folgende Regeln zu beachten, wobei zwischen 2
Hypothesen zu unterscheiden ist: Hypothesen zu unterscheiden ist:
- Wenn bei seiner Abreise zu einer nicht unbedingt notwendigen - Wenn bei seiner Abreise zu einer nicht unbedingt notwendigen
Auslandsreise die Regel galt, dass bei der Rückkehr eine Auslandsreise die Regel galt, dass bei der Rückkehr eine
obligatorische oder empfohlene Quarantänezeit einzuhalten sei, obligatorische oder empfohlene Quarantänezeit einzuhalten sei,
erbringt das Personalmitglied seine Leistungen im Homeoffice, sofern erbringt das Personalmitglied seine Leistungen im Homeoffice, sofern
der leitende Beamte oder sein Beauftragter es aufgrund der der leitende Beamte oder sein Beauftragter es aufgrund der
dienstlichen Erfordernisse für notwendig erachtet, dass das dienstlichen Erfordernisse für notwendig erachtet, dass das
Personalmitglied während der Quarantänezeit seine Leistungen erbringt. Personalmitglied während der Quarantänezeit seine Leistungen erbringt.
Wenn die Funktion des Personalmitglieds nicht im Homeoffice ausgeübt Wenn die Funktion des Personalmitglieds nicht im Homeoffice ausgeübt
werden kann oder der leitende Beamte oder sein Beauftragter kein werden kann oder der leitende Beamte oder sein Beauftragter kein
Homeoffice gewährt, nimmt das Personalmitglied Urlaub (Jahresurlaub, Homeoffice gewährt, nimmt das Personalmitglied Urlaub (Jahresurlaub,
Ausgleichsurlaub, anderen Urlaub), um den Zeitraum der Quarantäne Ausgleichsurlaub, anderen Urlaub), um den Zeitraum der Quarantäne
abzudecken, abzudecken,
- Wenn bei seiner Abreise zu einer nicht unbedingt notwendigen - Wenn bei seiner Abreise zu einer nicht unbedingt notwendigen
Auslandsreise die Regel galt, dass bei der Rückkehr keine Auslandsreise die Regel galt, dass bei der Rückkehr keine
obligatorische oder empfohlene Quarantänezeit einzuhalten sei, sind obligatorische oder empfohlene Quarantänezeit einzuhalten sei, sind
die in Nummer 2 Absatz 1 vorgesehenen Regeln anwendbar. die in Nummer 2 Absatz 1 vorgesehenen Regeln anwendbar.
Die Beweislast dafür, dass zum Zeitpunkt der Abreise in den geltenden Die Beweislast dafür, dass zum Zeitpunkt der Abreise in den geltenden
Regeln keine obligatorische oder empfohlene Quarantäne bei der Regeln keine obligatorische oder empfohlene Quarantäne bei der
Rückkehr aus dem Ausland vorgesehen war, obliegt dem Personalmitglied. Rückkehr aus dem Ausland vorgesehen war, obliegt dem Personalmitglied.
Vorliegendes Rundschreiben findet keine Anwendung auf Geschäftsreisen; Vorliegendes Rundschreiben findet keine Anwendung auf Geschäftsreisen;
für Geschäftsreisen wird auf Nummer 1 verwiesen. für Geschäftsreisen wird auf Nummer 1 verwiesen.
Vorliegendes Rundschreiben tritt am 1. September 2020 in Kraft. Vorliegendes Rundschreiben tritt am 1. September 2020 in Kraft.
Der Minister des Öffentlichen Dienstes Der Minister des Öffentlichen Dienstes
D. CLARINVAL D. CLARINVAL
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