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allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la circulaire du
Ministre de la Mobilité et des Transports e FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST MOBILITÄT UND TRANSPORTWESEN Ministerielles
Rundschreiben über(...)"
Circulaire ministérielle relative aux réservations de stationnement pour les personnes handicapées Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la circulaire du Ministre de la Mobilité et des Transports e FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST MOBILITÄT UND TRANSPORTWESEN Ministerielles Rundschreiben über(...) | Ministeriële omzendbrief betreffende parkeerplaatsen, voorbehouden voor personen met een handicap. - Duitse vertaling De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van de Minister van Mobiliteit en Vervoer en van de Regerings FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST MOBILITÄT UND TRANSPORTWESEN Ministerielles Rundschreiben über(...) |
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR Circulaire ministérielle relative aux réservations de stationnement pour les personnes handicapées Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la circulaire du Ministre de la Mobilité et des Transports et du Commissaire du Gouvernement à la Sécurité sociale relative aux réservations de stationnement pour les personnes handicapées (Moniteur belge du 25 avril 2003), établie par le Service central de traduction allemande du Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy. | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN Ministeriële omzendbrief betreffende parkeerplaatsen, voorbehouden voor personen met een handicap. - Duitse vertaling De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van de Minister van Mobiliteit en Vervoer en van de Regeringscommissaris voor de Sociale Zekerheid betreffende parkeerplaatsen, voorbehouden voor personen met een handicap (Belgisch Staatsblad van 25 april 2003), opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse vertaling van het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST MOBILITÄT UND TRANSPORTWESEN | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST MOBILITÄT UND TRANSPORTWESEN |
Ministerielles Rundschreiben über reservierte Parkplätze für Personen | Ministerielles Rundschreiben über reservierte Parkplätze für Personen |
mit Behinderung | mit Behinderung |
An die Damen und Herren Gouverneure, Bezirkskommissare, Bürgermeister | An die Damen und Herren Gouverneure, Bezirkskommissare, Bürgermeister |
und Schöffen, | und Schöffen, |
mit vorliegendem Rundschreiben werden die Richtlinien des | mit vorliegendem Rundschreiben werden die Richtlinien des |
Rundschreibens vom 3. April 2001 über denselben Gegenstand | Rundschreibens vom 3. April 2001 über denselben Gegenstand |
aktualisiert und ergänzt. | aktualisiert und ergänzt. |
Aus den Erfahrungen, die seit der Anwendung des vorerwähnten | Aus den Erfahrungen, die seit der Anwendung des vorerwähnten |
Rundschreibens gemacht worden sind, und aus den Kontakten mit den | Rundschreibens gemacht worden sind, und aus den Kontakten mit den |
Vereinigungen, die Personen mit Behinderung vertreten, geht Folgendes | Vereinigungen, die Personen mit Behinderung vertreten, geht Folgendes |
hervor: | hervor: |
1. Die empfohlene Norm, auf Parkplätzen mit zahlreichen verfügbaren | 1. Die empfohlene Norm, auf Parkplätzen mit zahlreichen verfügbaren |
Stellplätzen einen reservierten Stellplatz von fünfzig (Punkt 1.1.1 | Stellplätzen einen reservierten Stellplatz von fünfzig (Punkt 1.1.1 |
des Rundschreibens vom 03.04.2001) bereitzustellen, erweist sich in | des Rundschreibens vom 03.04.2001) bereitzustellen, erweist sich in |
den meisten Fällen als unzureichend. | den meisten Fällen als unzureichend. |
Es ist daher angebracht, die empfohlene Norm auf 3 Stellplätze von 50 | Es ist daher angebracht, die empfohlene Norm auf 3 Stellplätze von 50 |
zu erhöhen. | zu erhöhen. |
2. Bedauerlicherweise muss festgestellt werden, dass die reservierten | 2. Bedauerlicherweise muss festgestellt werden, dass die reservierten |
Stellplätze allzu oft unberechtigterweise besetzt werden. | Stellplätze allzu oft unberechtigterweise besetzt werden. |
Bei der neuen Klassifizierung der schweren Verstösse nach Graden wird | Bei der neuen Klassifizierung der schweren Verstösse nach Graden wird |
das unberechtigte Besetzen eines solchen Stellplatzes künftig als | das unberechtigte Besetzen eines solchen Stellplatzes künftig als |
schwerer Verstoss ersten Grades angesehen. | schwerer Verstoss ersten Grades angesehen. |
Neben polizeilichen Kontrollen sind folgende Massnahmen angebracht: | Neben polizeilichen Kontrollen sind folgende Massnahmen angebracht: |
2.1 das internationale Symbol für Personen mit Behinderung, wie es auf | 2.1 das internationale Symbol für Personen mit Behinderung, wie es auf |
dem Verkehrsschild abgebildet ist, nach Möglichkeit zusätzlich auf dem | dem Verkehrsschild abgebildet ist, nach Möglichkeit zusätzlich auf dem |
Boden in Weiss abbilden | Boden in Weiss abbilden |
2.2 für Parkplätze, die sich nicht in der Nähe eines von einer Person | 2.2 für Parkplätze, die sich nicht in der Nähe eines von einer Person |
mit Behinderung bewohnten Hauses befinden und also auf allgemeine | mit Behinderung bewohnten Hauses befinden und also auf allgemeine |
Weise angelegt sind, neben der Abbildung des in 2.1 beschriebenen | Weise angelegt sind, neben der Abbildung des in 2.1 beschriebenen |
Symbols, auch hier abhängig von den Möglichkeiten: | Symbols, auch hier abhängig von den Möglichkeiten: |
- entweder dem Belag des reservierten Stellplatzes beziehungsweise der | - entweder dem Belag des reservierten Stellplatzes beziehungsweise der |
reservierten Stellplätze eine andere Farbe geben. | reservierten Stellplätze eine andere Farbe geben. |
Aus Gründen der Einheitlichkeit sollte die Farbe Blau verwendet | Aus Gründen der Einheitlichkeit sollte die Farbe Blau verwendet |
werden. | werden. |
Es muss jedoch darauf geachtet werden, dass der so behandelte Belag | Es muss jedoch darauf geachtet werden, dass der so behandelte Belag |
nicht rutschig wird, | nicht rutschig wird, |
- oder nötigenfalls, um eventuelles Rutschen zu vermeiden, sich darauf | - oder nötigenfalls, um eventuelles Rutschen zu vermeiden, sich darauf |
beschränken, parallel zur weissen Abgrenzung des Stellplatzes | beschränken, parallel zur weissen Abgrenzung des Stellplatzes |
angrenzend ein 10 bis 15 cm breites Feld in Blau anzubringen. | angrenzend ein 10 bis 15 cm breites Feld in Blau anzubringen. |
Die Ministerin der Mobilität und des Transportwesens | Die Ministerin der Mobilität und des Transportwesens |
Frau I. DURANT | Frau I. DURANT |
Die Regierungskommissarin für Soziale Sicherheit | Die Regierungskommissarin für Soziale Sicherheit |
Frau G. VAN GOOL | Frau G. VAN GOOL |