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Circulaire ministérielle relative aux réservations de stationnement pour les personnes handicapées Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la circulaire du Ministre de la Mobilité et des Transports e FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST MOBILITÄT UND TRANSPORTWESEN Ministerielles Rundschreiben über(...) Ministeriële omzendbrief betreffende parkeerplaatsen, voorbehouden voor personen met een handicap. - Duitse vertaling De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van de Minister van Mobiliteit en Vervoer en van de Regerings FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST MOBILITÄT UND TRANSPORTWESEN Ministerielles Rundschreiben über(...)
SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR Circulaire ministérielle relative aux réservations de stationnement pour les personnes handicapées Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la circulaire du Ministre de la Mobilité et des Transports et du Commissaire du Gouvernement à la Sécurité sociale relative aux réservations de stationnement pour les personnes handicapées (Moniteur belge du 25 avril 2003), établie par le Service central de traduction allemande du Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy. FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN Ministeriële omzendbrief betreffende parkeerplaatsen, voorbehouden voor personen met een handicap. - Duitse vertaling De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van de Minister van Mobiliteit en Vervoer en van de Regeringscommissaris voor de Sociale Zekerheid betreffende parkeerplaatsen, voorbehouden voor personen met een handicap (Belgisch Staatsblad van 25 april 2003), opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse vertaling van het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST MOBILITÄT UND TRANSPORTWESEN FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST MOBILITÄT UND TRANSPORTWESEN
Ministerielles Rundschreiben über reservierte Parkplätze für Personen Ministerielles Rundschreiben über reservierte Parkplätze für Personen
mit Behinderung mit Behinderung
An die Damen und Herren Gouverneure, Bezirkskommissare, Bürgermeister An die Damen und Herren Gouverneure, Bezirkskommissare, Bürgermeister
und Schöffen, und Schöffen,
mit vorliegendem Rundschreiben werden die Richtlinien des mit vorliegendem Rundschreiben werden die Richtlinien des
Rundschreibens vom 3. April 2001 über denselben Gegenstand Rundschreibens vom 3. April 2001 über denselben Gegenstand
aktualisiert und ergänzt. aktualisiert und ergänzt.
Aus den Erfahrungen, die seit der Anwendung des vorerwähnten Aus den Erfahrungen, die seit der Anwendung des vorerwähnten
Rundschreibens gemacht worden sind, und aus den Kontakten mit den Rundschreibens gemacht worden sind, und aus den Kontakten mit den
Vereinigungen, die Personen mit Behinderung vertreten, geht Folgendes Vereinigungen, die Personen mit Behinderung vertreten, geht Folgendes
hervor: hervor:
1. Die empfohlene Norm, auf Parkplätzen mit zahlreichen verfügbaren 1. Die empfohlene Norm, auf Parkplätzen mit zahlreichen verfügbaren
Stellplätzen einen reservierten Stellplatz von fünfzig (Punkt 1.1.1 Stellplätzen einen reservierten Stellplatz von fünfzig (Punkt 1.1.1
des Rundschreibens vom 03.04.2001) bereitzustellen, erweist sich in des Rundschreibens vom 03.04.2001) bereitzustellen, erweist sich in
den meisten Fällen als unzureichend. den meisten Fällen als unzureichend.
Es ist daher angebracht, die empfohlene Norm auf 3 Stellplätze von 50 Es ist daher angebracht, die empfohlene Norm auf 3 Stellplätze von 50
zu erhöhen. zu erhöhen.
2. Bedauerlicherweise muss festgestellt werden, dass die reservierten 2. Bedauerlicherweise muss festgestellt werden, dass die reservierten
Stellplätze allzu oft unberechtigterweise besetzt werden. Stellplätze allzu oft unberechtigterweise besetzt werden.
Bei der neuen Klassifizierung der schweren Verstösse nach Graden wird Bei der neuen Klassifizierung der schweren Verstösse nach Graden wird
das unberechtigte Besetzen eines solchen Stellplatzes künftig als das unberechtigte Besetzen eines solchen Stellplatzes künftig als
schwerer Verstoss ersten Grades angesehen. schwerer Verstoss ersten Grades angesehen.
Neben polizeilichen Kontrollen sind folgende Massnahmen angebracht: Neben polizeilichen Kontrollen sind folgende Massnahmen angebracht:
2.1 das internationale Symbol für Personen mit Behinderung, wie es auf 2.1 das internationale Symbol für Personen mit Behinderung, wie es auf
dem Verkehrsschild abgebildet ist, nach Möglichkeit zusätzlich auf dem dem Verkehrsschild abgebildet ist, nach Möglichkeit zusätzlich auf dem
Boden in Weiss abbilden Boden in Weiss abbilden
2.2 für Parkplätze, die sich nicht in der Nähe eines von einer Person 2.2 für Parkplätze, die sich nicht in der Nähe eines von einer Person
mit Behinderung bewohnten Hauses befinden und also auf allgemeine mit Behinderung bewohnten Hauses befinden und also auf allgemeine
Weise angelegt sind, neben der Abbildung des in 2.1 beschriebenen Weise angelegt sind, neben der Abbildung des in 2.1 beschriebenen
Symbols, auch hier abhängig von den Möglichkeiten: Symbols, auch hier abhängig von den Möglichkeiten:
- entweder dem Belag des reservierten Stellplatzes beziehungsweise der - entweder dem Belag des reservierten Stellplatzes beziehungsweise der
reservierten Stellplätze eine andere Farbe geben. reservierten Stellplätze eine andere Farbe geben.
Aus Gründen der Einheitlichkeit sollte die Farbe Blau verwendet Aus Gründen der Einheitlichkeit sollte die Farbe Blau verwendet
werden. werden.
Es muss jedoch darauf geachtet werden, dass der so behandelte Belag Es muss jedoch darauf geachtet werden, dass der so behandelte Belag
nicht rutschig wird, nicht rutschig wird,
- oder nötigenfalls, um eventuelles Rutschen zu vermeiden, sich darauf - oder nötigenfalls, um eventuelles Rutschen zu vermeiden, sich darauf
beschränken, parallel zur weissen Abgrenzung des Stellplatzes beschränken, parallel zur weissen Abgrenzung des Stellplatzes
angrenzend ein 10 bis 15 cm breites Feld in Blau anzubringen. angrenzend ein 10 bis 15 cm breites Feld in Blau anzubringen.
Die Ministerin der Mobilität und des Transportwesens Die Ministerin der Mobilität und des Transportwesens
Frau I. DURANT Frau I. DURANT
Die Regierungskommissarin für Soziale Sicherheit Die Regierungskommissarin für Soziale Sicherheit
Frau G. VAN GOOL Frau G. VAN GOOL
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