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Circulaire ZPZ 20 : Transition d'une concertation pentagonale locale et d'une charte de sécurité vers un conseil zonal de sécurité et un plan zonal de sécurité. - Traduction allemande | Omzendbrief ZPZ 20 : Transitie van lokaal vijfhoeksoverleg en veiligheidscharter naar zonale veiligheidsraad en zonaal veiligheidsplan. - Duitse vertaling |
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MINISTERE DE L'INTERIEUR 1er AOUT 2001. - Circulaire ZPZ 20 : Transition d'une concertation pentagonale locale et d'une charte de sécurité vers un conseil zonal de sécurité et un plan zonal de sécurité. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la circulaire ZPZ 20 du Ministre de l'Intérieur du 1er août 2001 relative à la transition d'une concertation pentagonale locale et d'une charte de sécurité vers un conseil zonal de sécurité et un plan zonal de | MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN 1 AUGUSTUS 2001. - Omzendbrief ZPZ 20 : Transitie van lokaal vijfhoeksoverleg en veiligheidscharter naar zonale veiligheidsraad en zonaal veiligheidsplan. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief ZPZ 20 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 1 augustus 2001 betreffende de transitie van lokaal vijfhoeksoverleg en veiligheidscharter naar zonale veiligheidsraad en zonaal |
sécurité (Moniteur belge du 7 septembre 2001), établie par le Service | veiligheidsplan (Belgisch Staatsblad van 7 september 2001), opgemaakt |
central de traduction allemande du Commissariat d'arrondissement | door de Centrale dienst voor Duitse vertaling van het |
adjoint à Malmedy. | Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. |
MINISTERIUM DES INNERN | MINISTERIUM DES INNERN |
1. AUGUST 2001 - Rundschreiben ZPZ 20: Übergang von einem | 1. AUGUST 2001 - Rundschreiben ZPZ 20: Übergang von einem |
Fünfeck-Beratungsorgan auf lokaler Ebene und einer Sicherheitscharte | Fünfeck-Beratungsorgan auf lokaler Ebene und einer Sicherheitscharte |
zu einem zonalen Sicherheitsrat und einem zonalen Sicherheitsplan | zu einem zonalen Sicherheitsrat und einem zonalen Sicherheitsplan |
An die Frau Provinzgouverneurin | An die Frau Provinzgouverneurin |
An die Herren Provinzgouverneure | An die Herren Provinzgouverneure |
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt |
An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
Zur Information: | Zur Information: |
An die Frauen und Herren Bezirkskommissare | An die Frauen und Herren Bezirkskommissare |
An die Mitglieder des Provinzialen Unterstützungsteams | An die Mitglieder des Provinzialen Unterstützungsteams |
An den Herrn Generalkommissar der Föderalen Polizei | An den Herrn Generalkommissar der Föderalen Polizei |
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die | An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die |
Gemeindepolizei | Gemeindepolizei |
1. Rückblick | 1. Rückblick |
Als aus den Tätigkeiten der Parlamentarischen Untersuchungskommission | Als aus den Tätigkeiten der Parlamentarischen Untersuchungskommission |
" Untersuchung über die Organisation der Bekämpfung des Banditenwesens | " Untersuchung über die Organisation der Bekämpfung des Banditenwesens |
und des Terrorismus" hervorging, dass es in diesem Land an einer | und des Terrorismus" hervorging, dass es in diesem Land an einer |
koordinierten und kohärenten Polizeipolitik fehlte, wurde das | koordinierten und kohärenten Polizeipolitik fehlte, wurde das |
Startsignal für die Entwicklung aktueller Rechtsvorschriften und einer | Startsignal für die Entwicklung aktueller Rechtsvorschriften und einer |
zeitgemässen Polizeiordnung sowie für die Einführung von Konzepten | zeitgemässen Polizeiordnung sowie für die Einführung von Konzepten |
moderner Managementtechniken innerhalb der Polizeiorganisationen | moderner Managementtechniken innerhalb der Polizeiorganisationen |
gegeben. | gegeben. |
Mit dem Gesetz vom 5. August 1992 über das Polizeiamt sind die | Mit dem Gesetz vom 5. August 1992 über das Polizeiamt sind die |
notwendigen Voraussetzungen geschaffen worden, um die Mängel zu | notwendigen Voraussetzungen geschaffen worden, um die Mängel zu |
beheben. Durch Artikel 10 § 1 des ursprünglichen Gesetzes sind die | beheben. Durch Artikel 10 § 1 des ursprünglichen Gesetzes sind die |
Polizeibehörden verpflichtet worden, sich systematisch zu beraten, um | Polizeibehörden verpflichtet worden, sich systematisch zu beraten, um |
die Koordinierung der verwaltungs- und gerichtspolizeilichen Aufgaben | die Koordinierung der verwaltungs- und gerichtspolizeilichen Aufgaben |
sowie die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Polizeidiensten zu | sowie die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Polizeidiensten zu |
verbessern. Unter § 2 ist eine ähnliche Beratung auf Ebene der Provinz | verbessern. Unter § 2 ist eine ähnliche Beratung auf Ebene der Provinz |
organisiert worden. | organisiert worden. |
In Ausführung dieses Gesetzes sind die allgemeinen Regeln der | In Ausführung dieses Gesetzes sind die allgemeinen Regeln der |
Fünfeck-Beratung im Königlichen Erlass vom 10. April 1995 (Belgisches | Fünfeck-Beratung im Königlichen Erlass vom 10. April 1995 (Belgisches |
Staatsblatt vom 20. Juni 1995) festgelegt worden. Anschliessend sind | Staatsblatt vom 20. Juni 1995) festgelegt worden. Anschliessend sind |
diese Regeln im Ministeriellen Rundschreiben vom 22. Mai 1995 | diese Regeln im Ministeriellen Rundschreiben vom 22. Mai 1995 |
(Belgisches Staatsblatt vom 20. Juni 1995) erläutert worden. | (Belgisches Staatsblatt vom 20. Juni 1995) erläutert worden. |
Als sich daraus ableitende logische Folge wurden Ende 1995 die | Als sich daraus ableitende logische Folge wurden Ende 1995 die |
Interpolizeizonen eingerichtet (Rundschreiben IPZ 1 vom 5. Dezember | Interpolizeizonen eingerichtet (Rundschreiben IPZ 1 vom 5. Dezember |
1995, veröffentlicht im Belgisches Staatsblatt vom 17. September | 1995, veröffentlicht im Belgisches Staatsblatt vom 17. September |
1996). Die zu verfolgende lokale Polizeipolitik ist dabei in einer | 1996). Die zu verfolgende lokale Polizeipolitik ist dabei in einer |
Sicherheitscharte festgeschrieben worden. | Sicherheitscharte festgeschrieben worden. |
2. Ein neuer Anfang | 2. Ein neuer Anfang |
Mit dem Gesetz zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten | Mit dem Gesetz zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten |
integrierten Polizeidienstes hat der Gesetzgeber die Polizeilandschaft | integrierten Polizeidienstes hat der Gesetzgeber die Polizeilandschaft |
von Grund auf neu geordnet und die Verantwortlichkeiten und Befugnisse | von Grund auf neu geordnet und die Verantwortlichkeiten und Befugnisse |
auf lokaler und föderaler Ebene genauestens abgegrenzt. Natürlich | auf lokaler und föderaler Ebene genauestens abgegrenzt. Natürlich |
müssen die oben erwähnten Koordinierungs-, Beratungs- und politischen | müssen die oben erwähnten Koordinierungs-, Beratungs- und politischen |
Strukturen an die neue Realität angepasst werden. | Strukturen an die neue Realität angepasst werden. |
2.1 Auf föderaler Ebene | 2.1 Auf föderaler Ebene |
2.1.1 Im föderalen Plan für Sicherheit und Strafvollzugspolitik wird | 2.1.1 Im föderalen Plan für Sicherheit und Strafvollzugspolitik wird |
die gesamte Sicherheitspolitik der Regierung für die Dauer der | die gesamte Sicherheitspolitik der Regierung für die Dauer der |
Legislaturperiode festgelegt. | Legislaturperiode festgelegt. |
2.1.2 Der nationale Sicherheitsplan (1) ist der Plan für die | 2.1.2 Der nationale Sicherheitsplan (1) ist der Plan für die |
Polizeidienste, der alle zwei Jahre von den Ministern des Innern und | Polizeidienste, der alle zwei Jahre von den Ministern des Innern und |
der Justiz erstellt wird. Dieser Plan gewährleistet eine globale und | der Justiz erstellt wird. Dieser Plan gewährleistet eine globale und |
integrierte Vorgehensweise im Bereich Sicherheit und sorgt für ein | integrierte Vorgehensweise im Bereich Sicherheit und sorgt für ein |
koordiniertes Auftreten der föderalen und der lokalen Polizei, da in | koordiniertes Auftreten der föderalen und der lokalen Polizei, da in |
ihm die vorrangigen Sicherheitsaspekte bestimmt und die Beteiligung | ihm die vorrangigen Sicherheitsaspekte bestimmt und die Beteiligung |
der lokalen Polizei an föderalen Prioritäten und Aufträgen beschrieben | der lokalen Polizei an föderalen Prioritäten und Aufträgen beschrieben |
werden. Die Leitlinien dieses Plans werden dem Parlament mitgeteilt. | werden. Die Leitlinien dieses Plans werden dem Parlament mitgeteilt. |
Der nationale Sicherheitsplan wird durch die Direktion der | Der nationale Sicherheitsplan wird durch die Direktion der |
integrierten Polizeiarbeit (CGF), die dem Generalkommissar der | integrierten Polizeiarbeit (CGF), die dem Generalkommissar der |
Föderalen Polizei unterstellt ist, vorbereitet. | Föderalen Polizei unterstellt ist, vorbereitet. |
2.1.3 Der föderale Polizeirat (2) gibt eine mit Gründen versehene | 2.1.3 Der föderale Polizeirat (2) gibt eine mit Gründen versehene |
Stellungnahme zum Entwurf des nationalen Sicherheitsplans ab und | Stellungnahme zum Entwurf des nationalen Sicherheitsplans ab und |
evaluiert regelmässig dessen Ausführung. Die Stellungnahme des | evaluiert regelmässig dessen Ausführung. Die Stellungnahme des |
föderalen Polizeirats wird dem Parlament ebenfalls mitgeteilt. | föderalen Polizeirats wird dem Parlament ebenfalls mitgeteilt. |
Der föderale Polizeirat (3) ist so zusammengesetzt, dass alle von der | Der föderale Polizeirat (3) ist so zusammengesetzt, dass alle von der |
Sicherheitspolitik betroffenen Akteure vertreten sind. Die Mitglieder | Sicherheitspolitik betroffenen Akteure vertreten sind. Die Mitglieder |
werden durch einen im Ministerrat beratenen Königlichen Erlass für | werden durch einen im Ministerrat beratenen Königlichen Erlass für |
einen erneuerbaren Zeitraum von vier Jahren eingesetzt. | einen erneuerbaren Zeitraum von vier Jahren eingesetzt. |
2.2 Auf provinzialer Ebene | 2.2 Auf provinzialer Ebene |
Im Verwaltungszyklus der Sicherheitspläne kommt die provinziale Ebene | Im Verwaltungszyklus der Sicherheitspläne kommt die provinziale Ebene |
nicht vor, was nicht bedeutet, dass diese Verwaltungsebene nichts zu | nicht vor, was nicht bedeutet, dass diese Verwaltungsebene nichts zu |
der Sicherheitspolitik beiträgt, im Gegenteil. Das | der Sicherheitspolitik beiträgt, im Gegenteil. Das |
Fünfeck-Beratungsorgan auf Ebene der Provinz, das besser | Fünfeck-Beratungsorgan auf Ebene der Provinz, das besser |
Beratungsorgan auf Ebene der Provinz genannt würde, ist durch den | Beratungsorgan auf Ebene der Provinz genannt würde, ist durch den |
abgeänderten Artikel 9 des Gesetzes über das Polizeiamt an die | abgeänderten Artikel 9 des Gesetzes über das Polizeiamt an die |
Polizeistrukturen angepasst worden und dient den zonalen | Polizeistrukturen angepasst worden und dient den zonalen |
Sicherheitsräten zum Ansporn. Die Stellungnahmen dieses | Sicherheitsräten zum Ansporn. Die Stellungnahmen dieses |
Beratungsorgans werden sowohl den zonalen Sicherheitsräten als auch | Beratungsorgans werden sowohl den zonalen Sicherheitsräten als auch |
den föderalen Behörden mitgeteilt. | den föderalen Behörden mitgeteilt. |
Diese Brückenfunktion garantiert ein permanentes Feed-back für die | Diese Brückenfunktion garantiert ein permanentes Feed-back für die |
föderale und die lokale Ebene, die mit der Vorbereitung der | föderale und die lokale Ebene, die mit der Vorbereitung der |
Sicherheitspläne beauftragt sind. | Sicherheitspläne beauftragt sind. |
2.3 Auf lokaler Ebene | 2.3 Auf lokaler Ebene |
2.3.1 In jeder Polizeizone sind die Behörden, die mit der Verwaltung | 2.3.1 In jeder Polizeizone sind die Behörden, die mit der Verwaltung |
(in Bezug auf die Tätigkeiten der Verwaltungspolizei und der | (in Bezug auf die Tätigkeiten der Verwaltungspolizei und der |
Gerichtspolizei) der Polizeidienste beauftragt sind, verpflichtet, | Gerichtspolizei) der Polizeidienste beauftragt sind, verpflichtet, |
sich systematisch mit den Chefs der lokalen und der föderalen | sich systematisch mit den Chefs der lokalen und der föderalen |
Polizeidienste zu beraten. Diese Beratung findet im zonalen | Polizeidienste zu beraten. Diese Beratung findet im zonalen |
Sicherheitsrat (4) statt. Neben dem sehr wichtigen Auftrag, die | Sicherheitsrat (4) statt. Neben dem sehr wichtigen Auftrag, die |
Ausführung verwaltungs- und gerichtspolizeilicher Aufträge zu | Ausführung verwaltungs- und gerichtspolizeilicher Aufträge zu |
koordinieren, hat der zonale Sicherheitsrat einen wahrscheinlich noch | koordinieren, hat der zonale Sicherheitsrat einen wahrscheinlich noch |
wichtigeren Auftrag: die Entwicklung einer auf die Polizeizone | wichtigeren Auftrag: die Entwicklung einer auf die Polizeizone |
zugeschnittenen globalen Vorgehensweise im Bereich Sicherheit. Der | zugeschnittenen globalen Vorgehensweise im Bereich Sicherheit. Der |
zonale Sicherheitsrat ist also Nachfolger des Fünfeck-Beratungsorgans | zonale Sicherheitsrat ist also Nachfolger des Fünfeck-Beratungsorgans |
auf lokaler Ebene mit weitgehenderen Befugnissen und einer grösseren | auf lokaler Ebene mit weitgehenderen Befugnissen und einer grösseren |
Verantwortung. | Verantwortung. |
2.3.2 Die globale Vorgehensweise im Bereich lokale Sicherheit, über | 2.3.2 Die globale Vorgehensweise im Bereich lokale Sicherheit, über |
die die Polizeibehörden eventuell Bericht erstatten müssen, wird nun | die die Polizeibehörden eventuell Bericht erstatten müssen, wird nun |
in einem zonalen Sicherheitsplan (5) anstatt in einer | in einem zonalen Sicherheitsplan (5) anstatt in einer |
Sicherheitscharte aufgeführt. Auf Ebene der Politik muss der zonale | Sicherheitscharte aufgeführt. Auf Ebene der Politik muss der zonale |
Sicherheitsplan ein leistungsstärkeres Instrument werden, in dem die | Sicherheitsplan ein leistungsstärkeres Instrument werden, in dem die |
Prioritäten der Politik in Übereinstimmung mit den föderalen | Prioritäten der Politik in Übereinstimmung mit den föderalen |
Leitlinien deutlich zum Ausdruck kommen. Dies erfordert eine präzise | Leitlinien deutlich zum Ausdruck kommen. Dies erfordert eine präzise |
Verteilung menschlicher und finanzieller Mittel auf die verschiedenen | Verteilung menschlicher und finanzieller Mittel auf die verschiedenen |
Aktionspläne. | Aktionspläne. |
2.4 Sicherheitspläne als Instrument einer integrierten Polizeipolitik | 2.4 Sicherheitspläne als Instrument einer integrierten Polizeipolitik |
2.4.1 Die Leitlinien des ersten Nationalen Sicherheitsplans 2001 sind | 2.4.1 Die Leitlinien des ersten Nationalen Sicherheitsplans 2001 sind |
Ende 2000 bekannt gegeben worden. Das Leitmotiv ist eine globale und | Ende 2000 bekannt gegeben worden. Das Leitmotiv ist eine globale und |
integrierte polizeiliche Vorgehensweise im Bereich Sicherheit, mit der | integrierte polizeiliche Vorgehensweise im Bereich Sicherheit, mit der |
die Kohärenz der gesamten Polizeistrukturen gewährleistet werden muss. | die Kohärenz der gesamten Polizeistrukturen gewährleistet werden muss. |
2.4.2 Neben der klaren Aufgabenverteilung zwischen föderaler und | 2.4.2 Neben der klaren Aufgabenverteilung zwischen föderaler und |
lokaler Polizei werden zudem die Möglichkeiten der gegenseitigen | lokaler Polizei werden zudem die Möglichkeiten der gegenseitigen |
Unterstützung (operative oder nicht-operative) und die Überwachung | Unterstützung (operative oder nicht-operative) und die Überwachung |
verstärkt. Beide Elemente dieses dynamischen und interaktiven | verstärkt. Beide Elemente dieses dynamischen und interaktiven |
Prozesses werden in einem getrennten Merkblatt ausführlich | Prozesses werden in einem getrennten Merkblatt ausführlich |
beschrieben. | beschrieben. |
Die erforderliche Beteiligung der lokalen Polizei für das Erreichen | Die erforderliche Beteiligung der lokalen Polizei für das Erreichen |
der föderalen prioritären Ziele lässt den lokalen Verantwortlichen im | der föderalen prioritären Ziele lässt den lokalen Verantwortlichen im |
Verwaltungsbereich noch genügend Spielraum, um ihre eigene | Verwaltungsbereich noch genügend Spielraum, um ihre eigene |
Sicherheitspolitik verfolgen zu können. | Sicherheitspolitik verfolgen zu können. |
2.4.3 Prioritäten bestimmen = Entscheidungen treffen | 2.4.3 Prioritäten bestimmen = Entscheidungen treffen |
Man hat sich klar dafür entschieden, eine begrenzte Anzahl Initiativen | Man hat sich klar dafür entschieden, eine begrenzte Anzahl Initiativen |
optimal durchzuführen, anstatt alles in Angriff nehmen zu wollen, | optimal durchzuführen, anstatt alles in Angriff nehmen zu wollen, |
womit man die Mittel verzetteln und wenig konkrete Resultate erzielen | womit man die Mittel verzetteln und wenig konkrete Resultate erzielen |
würde. Aus diesem Grund ist die interne Politikabstimmung zwischen den | würde. Aus diesem Grund ist die interne Politikabstimmung zwischen den |
verschiedenen Behörden und Polizeidiensten einer der ausschlaggebenden | verschiedenen Behörden und Polizeidiensten einer der ausschlaggebenden |
Erfolgsfaktoren der Polizeireform. | Erfolgsfaktoren der Polizeireform. |
Diese Politikabstimmung findet im Rahmen des Planungsprozesses, | Diese Politikabstimmung findet im Rahmen des Planungsprozesses, |
insbesondere im Verwaltungszyklus für die föderale und die lokale | insbesondere im Verwaltungszyklus für die föderale und die lokale |
Polizei, statt. | Polizei, statt. |
3. Der zonale Sicherheitsrat | 3. Der zonale Sicherheitsrat |
3.1 Zusammensetzung | 3.1 Zusammensetzung |
3.1.1 Die Zusammensetzung des zonalen Sicherheitsrats ist in Artikel | 3.1.1 Die Zusammensetzung des zonalen Sicherheitsrats ist in Artikel |
35 des Gesetzes zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten | 35 des Gesetzes zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten |
integrierten Polizeidienstes (GIP) festgelegt: | integrierten Polizeidienstes (GIP) festgelegt: |
- der/die Bürgermeister, | - der/die Bürgermeister, |
- der Prokurator des Königs, | - der Prokurator des Königs, |
- der Korpschef der lokalen Polizei, | - der Korpschef der lokalen Polizei, |
- der Verwaltungspolizeidirektor-Koordinator oder sein Stellvertreter, | - der Verwaltungspolizeidirektor-Koordinator oder sein Stellvertreter, |
- Sachverständige auf Einladung. | - Sachverständige auf Einladung. |
Da die meisten Korpschefs der lokalen Polizei noch bestellt werden | Da die meisten Korpschefs der lokalen Polizei noch bestellt werden |
müssen, können die zonalen Sicherheitsräte erst im 2. Semester 2001 | müssen, können die zonalen Sicherheitsräte erst im 2. Semester 2001 |
formell eingerichtet werden. Auf keinen Fall muss die in Artikel 248 | formell eingerichtet werden. Auf keinen Fall muss die in Artikel 248 |
des GIP vorgesehene formelle Einrichtung der lokalen Polizei | des GIP vorgesehene formelle Einrichtung der lokalen Polizei |
abgewartet werden, um mit der Vorarbeit zur Politik in Bezug auf den | abgewartet werden, um mit der Vorarbeit zur Politik in Bezug auf den |
zonalen Sicherheitsplan zu beginnen. Die restlichen Monate der | zonalen Sicherheitsplan zu beginnen. Die restlichen Monate der |
Übergangsperiode müssen maximal genutzt werden. | Übergangsperiode müssen maximal genutzt werden. |
Die verschiedenen Partner des ehemaligen lokalen | Die verschiedenen Partner des ehemaligen lokalen |
Fünfeck-Beratungsorgans, d.h. des zukünftigen zonalen Sicherheitsrats, | Fünfeck-Beratungsorgans, d.h. des zukünftigen zonalen Sicherheitsrats, |
können zum Zeitpunkt des Übergangs Erfahrungen austauschen und ihre | können zum Zeitpunkt des Übergangs Erfahrungen austauschen und ihre |
Erwartungen äussern. | Erwartungen äussern. |
Sobald der künftige Inhaber des Amtes als | Sobald der künftige Inhaber des Amtes als |
Verwaltungspolizeidirektor-Koordinator offiziell bekannt ist | Verwaltungspolizeidirektor-Koordinator offiziell bekannt ist |
(unbestrittener Vorschlag), sollte er den Versammlungen des zonalen | (unbestrittener Vorschlag), sollte er den Versammlungen des zonalen |
Sicherheitsrats beiwohnen. | Sicherheitsrats beiwohnen. |
3.1.2 Sachverständige | 3.1.2 Sachverständige |
Wie das Fünfeck-Beratungsorgan kann der zonale Sicherheitsrat | Wie das Fünfeck-Beratungsorgan kann der zonale Sicherheitsrat |
Sachverständige einladen, damit sie an den Tätigkeiten teilnehmen. | Sachverständige einladen, damit sie an den Tätigkeiten teilnehmen. |
So ist es zweifellos angebracht, den Direktor des dekonzentrierten | So ist es zweifellos angebracht, den Direktor des dekonzentrierten |
Gerichtspolizeidienstes systematisch in die Versammlungen des zonalen | Gerichtspolizeidienstes systematisch in die Versammlungen des zonalen |
Sicherheitsrats miteinzubeziehen. | Sicherheitsrats miteinzubeziehen. |
Zudem kann es von Nutzen sein, je nach Akte auf das Gutachten eines | Zudem kann es von Nutzen sein, je nach Akte auf das Gutachten eines |
ehemaligen Korpschefs, eines Vorbeugungsbeamten oder eines Technikers | ehemaligen Korpschefs, eines Vorbeugungsbeamten oder eines Technikers |
zurückzugreifen. | zurückzugreifen. |
3.1.3 Stellvertretung | 3.1.3 Stellvertretung |
Angesichts der Bedeutung dieses Verwaltungsorgans ist es natürlich | Angesichts der Bedeutung dieses Verwaltungsorgans ist es natürlich |
angebracht, dass die Amtsinhaber persönlich an den Versammlungen | angebracht, dass die Amtsinhaber persönlich an den Versammlungen |
teilnehmen. Wenn es wirklich nicht anders geht, kann man auf | teilnehmen. Wenn es wirklich nicht anders geht, kann man auf |
bevollmächtigte Stellvertreter zurückgreifen, wobei es sich am besten | bevollmächtigte Stellvertreter zurückgreifen, wobei es sich am besten |
immer um dieselben Personen handelt, die in diesen Versammlungen | immer um dieselben Personen handelt, die in diesen Versammlungen |
verbindliche Vereinbarungen treffen. | verbindliche Vereinbarungen treffen. |
3.2 Aufträge | 3.2 Aufträge |
Die Aufträge des zonalen Sicherheitsrats werden im Gesetz aufgeführt: | Die Aufträge des zonalen Sicherheitsrats werden im Gesetz aufgeführt: |
3.2.1 Besprechung und Vorbereitung des zonalen Sicherheitsplans | 3.2.1 Besprechung und Vorbereitung des zonalen Sicherheitsplans |
Auf die Sicherheitscharten, die für die Interpolizeizonen erstellt | Auf die Sicherheitscharten, die für die Interpolizeizonen erstellt |
worden sind, folgt der zonale Sicherheitsplan, der jedoch etwas weiter | worden sind, folgt der zonale Sicherheitsplan, der jedoch etwas weiter |
geht. Es muss für eine Übereinstimmung mit dem nationalen | geht. Es muss für eine Übereinstimmung mit dem nationalen |
Sicherheitsplan gesorgt werden, damit die Polizeipolitik auf föderaler | Sicherheitsplan gesorgt werden, damit die Polizeipolitik auf föderaler |
und auf lokaler Ebene kohärent und synergetisch wird; schnell wird es | und auf lokaler Ebene kohärent und synergetisch wird; schnell wird es |
dann eine ständige Interaktion zwischen den beiden Ebenen geben. | dann eine ständige Interaktion zwischen den beiden Ebenen geben. |
Der Verwaltungspolizeidirektor-Koordinator muss die Polizeibehörden | Der Verwaltungspolizeidirektor-Koordinator muss die Polizeibehörden |
über den Inhalt des nationalen Sicherheitsplans informieren und für | über den Inhalt des nationalen Sicherheitsplans informieren und für |
die Abstimmung des zonalen Sicherheitsplans auf die föderalen | die Abstimmung des zonalen Sicherheitsplans auf die föderalen |
Prioritäten sorgen. | Prioritäten sorgen. |
Der zonale Sicherheitsplan wird vom Korpschef der lokalen Polizei | Der zonale Sicherheitsplan wird vom Korpschef der lokalen Polizei |
vorbereitet. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Vademekum | vorbereitet. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Vademekum |
Sicherheitspläne. | Sicherheitspläne. |
3.2.2 Förderung einer optimalen Koordination der Ausführung der | 3.2.2 Förderung einer optimalen Koordination der Ausführung der |
Aufträge der Verwaltungspolizei und der Gerichtspolizei | Aufträge der Verwaltungspolizei und der Gerichtspolizei |
In den GIP, GPA (6), Col 6/99 und in den Richtlinien des Ministers der | In den GIP, GPA (6), Col 6/99 und in den Richtlinien des Ministers der |
Justiz vom 16. März 1999 sind schon einige Zuständigkeitsabgrenzungen | Justiz vom 16. März 1999 sind schon einige Zuständigkeitsabgrenzungen |
und Koordinationsmechanismen zwischen den lokalen und den föderalen | und Koordinationsmechanismen zwischen den lokalen und den föderalen |
Polizeidiensten vorgesehen. Da es unmöglich ist, alles vorzusehen, | Polizeidiensten vorgesehen. Da es unmöglich ist, alles vorzusehen, |
bleibt der zonale Sicherheitsrat das bestgeeignete Beratungsorgan, um | bleibt der zonale Sicherheitsrat das bestgeeignete Beratungsorgan, um |
schnell und flexibel auf neue oder unerwartete Ereignisse zu | schnell und flexibel auf neue oder unerwartete Ereignisse zu |
reagieren. | reagieren. |
3.2.3 Evaluation der Ausführung des zonalen Sicherheitsplans | 3.2.3 Evaluation der Ausführung des zonalen Sicherheitsplans |
Solch eine Evaluation ermöglicht es, den zonalen Sicherheitsplan zu | Solch eine Evaluation ermöglicht es, den zonalen Sicherheitsplan zu |
verbessern und die Vorbeugungs-, Ermittlungs- und Fahndungspolitik | verbessern und die Vorbeugungs-, Ermittlungs- und Fahndungspolitik |
permanent aufeinander abzustimmen. Auch dieser Aspekt wird ausführlich | permanent aufeinander abzustimmen. Auch dieser Aspekt wird ausführlich |
im Vademekum Sicherheitspläne behandelt. | im Vademekum Sicherheitspläne behandelt. |
3.3 Vorsitz | 3.3 Vorsitz |
Die anwesenden Polizeibehörden sind dafür zuständig, eine pragmatische | Die anwesenden Polizeibehörden sind dafür zuständig, eine pragmatische |
und praktische Regelung in dieser Angelegenheit zu vereinbaren und sie | und praktische Regelung in dieser Angelegenheit zu vereinbaren und sie |
in einer Geschäftsordnung festzulegen. Die Möglichkeiten sind | in einer Geschäftsordnung festzulegen. Die Möglichkeiten sind |
dieselben wie die des lokalen Fünfeck-Beratungsorgans. | dieselben wie die des lokalen Fünfeck-Beratungsorgans. |
3.4 Versammlungen | 3.4 Versammlungen |
3.4.1 Angesichts des Aufgabenpakets des zonalen Sicherheitsrats ist | 3.4.1 Angesichts des Aufgabenpakets des zonalen Sicherheitsrats ist |
eine gründliche Vorbereitung der Versammlungen mehr denn je notwendig. | eine gründliche Vorbereitung der Versammlungen mehr denn je notwendig. |
Die Teilnehmer müssen zur rechten Zeit die nötigen Berichte erhalten, | Die Teilnehmer müssen zur rechten Zeit die nötigen Berichte erhalten, |
um auf dem Laufenden zu sein, wenn sie an den Versammlungen | um auf dem Laufenden zu sein, wenn sie an den Versammlungen |
teilnehmen. | teilnehmen. |
Während sich das Fünfeck-Beratungsorgan mindestens zwei Mal pro Jahr | Während sich das Fünfeck-Beratungsorgan mindestens zwei Mal pro Jahr |
versammeln musste, erlegen wir jetzt keine Versammlungsanzahl mehr | versammeln musste, erlegen wir jetzt keine Versammlungsanzahl mehr |
auf. Die Tagesordnung des zonalen Sicherheitsrats wird durch den | auf. Die Tagesordnung des zonalen Sicherheitsrats wird durch den |
Verwaltungszyklus bestimmt, der zur Erstellung der Sicherheitspläne | Verwaltungszyklus bestimmt, der zur Erstellung der Sicherheitspläne |
führt. Selbstverständlich müssen von diesen Versammlungen Protokolle | führt. Selbstverständlich müssen von diesen Versammlungen Protokolle |
gemacht werden. Eine Kopie dieser Protokolle wird der Provinz und der | gemacht werden. Eine Kopie dieser Protokolle wird der Provinz und der |
föderalen Ebene übermittelt (CGL, siehe Punkt 5.5). | föderalen Ebene übermittelt (CGL, siehe Punkt 5.5). |
3.4.2 Streitsachen | 3.4.2 Streitsachen |
Kennt und versteht man die jeweiligen Befugnisse und | Kennt und versteht man die jeweiligen Befugnisse und |
Verantwortlichkeiten, fördert das ohne Zweifel das Konsensmodell im | Verantwortlichkeiten, fördert das ohne Zweifel das Konsensmodell im |
Entscheidungsprozess. Für den wohl kaum eintretenden Fall, dass ein | Entscheidungsprozess. Für den wohl kaum eintretenden Fall, dass ein |
dauernder Streitpunkt zwischen den lokalen Verwaltungsbehörden und | dauernder Streitpunkt zwischen den lokalen Verwaltungsbehörden und |
Gerichtsbehörden bestehen sollte, kann eine Beratung auf Ebene der | Gerichtsbehörden bestehen sollte, kann eine Beratung auf Ebene der |
Provinz in Betracht gezogen werden, bevor die föderale Ebene | Provinz in Betracht gezogen werden, bevor die föderale Ebene |
eingeschaltet wird. | eingeschaltet wird. |
3.5 Sekretariatsgeschäfte | 3.5 Sekretariatsgeschäfte |
Der Sekretär des Polizeirats und/oder des Polizeikollegiums ist der | Der Sekretär des Polizeirats und/oder des Polizeikollegiums ist der |
bestgeeignete Beamte, um die Funktion des Sekretärs des zonalen | bestgeeignete Beamte, um die Funktion des Sekretärs des zonalen |
Sicherheitsrats auszuüben. In den Eingemeindezonen werden die | Sicherheitsrats auszuüben. In den Eingemeindezonen werden die |
Sekretariatsgeschäfte am besten von einem Direktionsmitglied des | Sekretariatsgeschäfte am besten von einem Direktionsmitglied des |
Logistikkaders wahrgenommen, das vom Korpschef bestimmt wird. Diese | Logistikkaders wahrgenommen, das vom Korpschef bestimmt wird. Diese |
Vereinbarungen werden in der Geschäftsordnung aufgeführt. | Vereinbarungen werden in der Geschäftsordnung aufgeführt. |
4. Der zonale Sicherheitsplan | 4. Der zonale Sicherheitsplan |
4.1 Allgemeines | 4.1 Allgemeines |
In unserem Vorwort, das anlässlich der Verteilung des "Vademekums | In unserem Vorwort, das anlässlich der Verteilung des "Vademekums |
Sicherheitspläne" erstellt worden ist, wird die Wichtigkeit der | Sicherheitspläne" erstellt worden ist, wird die Wichtigkeit der |
Sicherheitspläne in einer den Bedürfnissen der Bevölkerung angepassten | Sicherheitspläne in einer den Bedürfnissen der Bevölkerung angepassten |
integrierten Polizeipolitik hervorgehoben. Die vorgeschlagene und | integrierten Polizeipolitik hervorgehoben. Die vorgeschlagene und |
wissenschaftlich fundierte Methodik muss es ermöglichen, für das | wissenschaftlich fundierte Methodik muss es ermöglichen, für das |
gesamte Land die Sicherheitsprobleme auf einheitliche Weise anzugehen, | gesamte Land die Sicherheitsprobleme auf einheitliche Weise anzugehen, |
Aktionspläne zu erstellen und deren Auswirkungen zu evaluieren. | Aktionspläne zu erstellen und deren Auswirkungen zu evaluieren. |
4.2 Kommunale Sicherheitspläne | 4.2 Kommunale Sicherheitspläne |
Die Gemeindebehörde muss (Art. 242 bis NGG) ein allgemeines | Die Gemeindebehörde muss (Art. 242 bis NGG) ein allgemeines |
Richtlinienprogramm erstellen, in dem die wichtigsten politischen | Richtlinienprogramm erstellen, in dem die wichtigsten politischen |
Projekte der kommenden Legislaturperiode festgelegt sind. Binnen drei | Projekte der kommenden Legislaturperiode festgelegt sind. Binnen drei |
Monaten nach der Wahl der Bürgermeister- und Schöffenkollegien muss | Monaten nach der Wahl der Bürgermeister- und Schöffenkollegien muss |
dem Gemeinderat ein allgemeines Richtlinienprogramm zwecks Billigung | dem Gemeinderat ein allgemeines Richtlinienprogramm zwecks Billigung |
vorgelegt werden. Für 2001 muss dies vor dem 1. Juni geschehen. Dieses | vorgelegt werden. Für 2001 muss dies vor dem 1. Juni geschehen. Dieses |
allgemeine Richtlinienprogramm wird, nachdem es gebilligt worden ist, | allgemeine Richtlinienprogramm wird, nachdem es gebilligt worden ist, |
gemäss den selben Modalitäten wie für die angenommenen Verordnungen | gemäss den selben Modalitäten wie für die angenommenen Verordnungen |
und Verfügungen (Art. 112 NGG) durch den Bürgermeister veröffentlicht. | und Verfügungen (Art. 112 NGG) durch den Bürgermeister veröffentlicht. |
Ein integraler Sicherheitsplan der Gemeinde (in dem Schema des | Ein integraler Sicherheitsplan der Gemeinde (in dem Schema des |
Vademekums, in dem die Zusammenhänge zwischen den verschiedenen | Vademekums, in dem die Zusammenhänge zwischen den verschiedenen |
Sicherheitsplänen veranschaulicht werden, spricht man von einem | Sicherheitsplänen veranschaulicht werden, spricht man von einem |
lokalen Sicherheitsplan) ist ein wichtiger Teil dieses | lokalen Sicherheitsplan) ist ein wichtiger Teil dieses |
Richtlinienprogramms. | Richtlinienprogramms. |
4.3 Zonaler Sicherheitsplan | 4.3 Zonaler Sicherheitsplan |
4.3.1 Festlegung der vorrangigen Aufträge und Zielsetzungen (Art. 36 | 4.3.1 Festlegung der vorrangigen Aufträge und Zielsetzungen (Art. 36 |
Nr. 1 GIP). | Nr. 1 GIP). |
Aus dem lokalen Sicherheitsplan der Eingemeindezonen oder aus den | Aus dem lokalen Sicherheitsplan der Eingemeindezonen oder aus den |
verschiedenen Gemeindeplänen der Mehrgemeindezonen werden die | verschiedenen Gemeindeplänen der Mehrgemeindezonen werden die |
Prioritäten und Zielsetzungen destilliert, die dann mit der | Prioritäten und Zielsetzungen destilliert, die dann mit der |
Vorbeugungs-, Ermittlungs- und Fahndungspolitik des Prokurators des | Vorbeugungs-, Ermittlungs- und Fahndungspolitik des Prokurators des |
Königs in eine globale Vorgehensweise im Bereich Sicherheit für die | Königs in eine globale Vorgehensweise im Bereich Sicherheit für die |
Zone integriert werden. Der Plan gibt deutlich wieder, was die lokalen | Zone integriert werden. Der Plan gibt deutlich wieder, was die lokalen |
Polizeidienste tun, um ihre Ziele zu erreichen. | Polizeidienste tun, um ihre Ziele zu erreichen. |
4.3.2 Festlegung der Kapazität für die lokalen Aufträge (Art. 36 Nr. 2 | 4.3.2 Festlegung der Kapazität für die lokalen Aufträge (Art. 36 Nr. 2 |
GIP). | GIP). |
Die Dualität in den Aufträgen der Polizeidienste, Verwaltungspolizei | Die Dualität in den Aufträgen der Polizeidienste, Verwaltungspolizei |
und Gerichtspolizei, kann nicht genau unterschieden werden. Trotzdem | und Gerichtspolizei, kann nicht genau unterschieden werden. Trotzdem |
ist es wichtig, dass das zur Verfügung stehende Personal durch eine | ist es wichtig, dass das zur Verfügung stehende Personal durch eine |
genaue Kapazitätsmessung, als Planungs- und Evaluationsinstrument, auf | genaue Kapazitätsmessung, als Planungs- und Evaluationsinstrument, auf |
die verwaltungspolizeilichen und gerichtspolizeilichen Aufträge | die verwaltungspolizeilichen und gerichtspolizeilichen Aufträge |
verteilt wird, damit diese Aufträge jederzeit ausgeführt werden | verteilt wird, damit diese Aufträge jederzeit ausgeführt werden |
können. | können. |
4.3.3 Festlegung der Kapazität für die Aufträge mit föderalem | 4.3.3 Festlegung der Kapazität für die Aufträge mit föderalem |
Charakter (Art. 36 Nr. 3 GIP). | Charakter (Art. 36 Nr. 3 GIP). |
Diese Aufträge können durch verbindliche Richtlinien von dem Minister | Diese Aufträge können durch verbindliche Richtlinien von dem Minister |
des Innern oder dem Minister der Justiz (Art. 61-62 des GIP; diese | des Innern oder dem Minister der Justiz (Art. 61-62 des GIP; diese |
Richtlinien werden noch ausgearbeitet) auferlegt werden oder | Richtlinien werden noch ausgearbeitet) auferlegt werden oder |
Gegenstand von Forderungen gegenseitiger Unterstützung der Zonen zur | Gegenstand von Forderungen gegenseitiger Unterstützung der Zonen zur |
Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung sein | Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung sein |
(Art. 64 GIP). | (Art. 64 GIP). |
Eine präzise Messung und Verteilung der Kapazität ist folglich ein | Eine präzise Messung und Verteilung der Kapazität ist folglich ein |
unentbehrliches Verwaltungsinstrument. | unentbehrliches Verwaltungsinstrument. |
4.3.4 Beschreibung der Aufträge, die eine einzelne Gemeinde der Zone | 4.3.4 Beschreibung der Aufträge, die eine einzelne Gemeinde der Zone |
betreffen (Art. 36 Nr. 4 GIP). | betreffen (Art. 36 Nr. 4 GIP). |
In Mehrgemeindezonen wird der Gemeinde die Möglichkeit gelassen, | In Mehrgemeindezonen wird der Gemeinde die Möglichkeit gelassen, |
besondere Zielsetzungen anzustreben, die von dieser Verwaltung | besondere Zielsetzungen anzustreben, die von dieser Verwaltung |
getrennt finanziert werden. Dieser Zusatzbeitrag einer Gemeinde an die | getrennt finanziert werden. Dieser Zusatzbeitrag einer Gemeinde an die |
Zone darf nur dazu dienen, diese besondere Zielsetzung, die | Zone darf nur dazu dienen, diese besondere Zielsetzung, die |
ausführlich im zonalen Sicherheitsplan beschrieben werden muss, | ausführlich im zonalen Sicherheitsplan beschrieben werden muss, |
anzustreben. | anzustreben. |
4.3.5 Erstellung des Plans | 4.3.5 Erstellung des Plans |
In der Anlage zum Vademekum zonale Sicherheitspläne befindet sich ein | In der Anlage zum Vademekum zonale Sicherheitspläne befindet sich ein |
Muster zur Erstellung der zonalen Sicherheitspläne. Es ist wichtig, | Muster zur Erstellung der zonalen Sicherheitspläne. Es ist wichtig, |
dass jeder dieses Schema genauestens befolgt. Dadurch wird die | dass jeder dieses Schema genauestens befolgt. Dadurch wird die |
Einrichtung einer relationalen Datenbank, auf die die Polizeizonen | Einrichtung einer relationalen Datenbank, auf die die Polizeizonen |
Zugriff haben werden, auf föderaler Ebene ermöglicht. | Zugriff haben werden, auf föderaler Ebene ermöglicht. |
4.3.6 Billigung des Plans | 4.3.6 Billigung des Plans |
Nachdem die lokalen Verwaltungsorgane den zonalen Sicherheitsplan | Nachdem die lokalen Verwaltungsorgane den zonalen Sicherheitsplan |
gebilligt haben, was eine vorherige Billigung des Plans durch den/die | gebilligt haben, was eine vorherige Billigung des Plans durch den/die |
Bürgermeister und den Prokurator des Königs voraussetzt, wird er den | Bürgermeister und den Prokurator des Königs voraussetzt, wird er den |
Ministern des Innern und der Justiz zwecks Billigung vorgelegt; diese | Ministern des Innern und der Justiz zwecks Billigung vorgelegt; diese |
müssen sich binnen einer Frist von zwei Monaten ab Empfang des Plans | müssen sich binnen einer Frist von zwei Monaten ab Empfang des Plans |
dazu äussern. Gegebenenfalls wird eine Anpassung oder Änderung | dazu äussern. Gegebenenfalls wird eine Anpassung oder Änderung |
verlangt. | verlangt. |
Die Gemeinderäte werden über den gebilligten Plan informiert, mit | Die Gemeinderäte werden über den gebilligten Plan informiert, mit |
Ausnahme der Abschnitte, die vom zonalen Sicherheitsrat als | Ausnahme der Abschnitte, die vom zonalen Sicherheitsrat als |
vertraulich eingestuft werden. | vertraulich eingestuft werden. |
Der definitive Plan wird der provinzialen und der föderalen Ebene | Der definitive Plan wird der provinzialen und der föderalen Ebene |
übermittelt (CGL). | übermittelt (CGL). |
4.3.7 Ausführung des Plans | 4.3.7 Ausführung des Plans |
Sollte sich im Laufe des Ausführungsjahrs herausstellen, dass die | Sollte sich im Laufe des Ausführungsjahrs herausstellen, dass die |
vorgesehene Kapazität für die Durchführung der vorgesehenen Aufträge | vorgesehene Kapazität für die Durchführung der vorgesehenen Aufträge |
unzureichend ist, schafft der zonale Sicherheitsrat Abhilfe. | unzureichend ist, schafft der zonale Sicherheitsrat Abhilfe. |
5. Übergangsjahr 2001 | 5. Übergangsjahr 2001 |
5.1 Vorbereitung des zonalen Sicherheitsplans 2002 | 5.1 Vorbereitung des zonalen Sicherheitsplans 2002 |
Die Vorbereitung, Festlegung, Ausführung, Evaluation und Abfassung des | Die Vorbereitung, Festlegung, Ausführung, Evaluation und Abfassung des |
Sicherheitsplans umfassen einen vollständigen Jahreszyklus. Es bleibt | Sicherheitsplans umfassen einen vollständigen Jahreszyklus. Es bleibt |
also nicht genügend Zeit, um die Methodologie auf die Sicherheitspläne | also nicht genügend Zeit, um die Methodologie auf die Sicherheitspläne |
2002 korrekt anzuwenden. | 2002 korrekt anzuwenden. |
Damit die verfügbare Zeit bestmöglich genutzt werden kann, ist | Damit die verfügbare Zeit bestmöglich genutzt werden kann, ist |
beschlossen worden, dass der zonale Sicherheitsplan 2002 ein Testplan | beschlossen worden, dass der zonale Sicherheitsplan 2002 ein Testplan |
sein wird, in dem die lokale Sicherheitscharte in Anwendung der im | sein wird, in dem die lokale Sicherheitscharte in Anwendung der im |
Vademekum Sicherheitspläne vorgeschriebenen Methodologie | Vademekum Sicherheitspläne vorgeschriebenen Methodologie |
fortgeschrieben wird. | fortgeschrieben wird. |
Es ist auf jeden Fall nicht mehr möglich, die "Aufgabenverteilung | Es ist auf jeden Fall nicht mehr möglich, die "Aufgabenverteilung |
Gendarmeriebrigade - Gemeindepolizei" der Sicherheitscharte zu | Gendarmeriebrigade - Gemeindepolizei" der Sicherheitscharte zu |
übernehmen; man denkt und handelt gemäss den integrierten | übernehmen; man denkt und handelt gemäss den integrierten |
Polizeidiensten, was zu einem erhöhten und effizienteren Einsatz der | Polizeidiensten, was zu einem erhöhten und effizienteren Einsatz der |
zur Verfügung stehenden Personalkapazität führt. | zur Verfügung stehenden Personalkapazität führt. |
Die Gelegenheit sollte auf jeden Fall genutzt werden, um die für die | Die Gelegenheit sollte auf jeden Fall genutzt werden, um die für die |
Politik der Polizeizone relevanten Zahlenangaben zu aktualisieren. | Politik der Polizeizone relevanten Zahlenangaben zu aktualisieren. |
5.2 Leitfaden zum zonalen Sicherheitsplan (+ Diskette) | 5.2 Leitfaden zum zonalen Sicherheitsplan (+ Diskette) |
Im Augenblick wird der "Leitfaden zum zonalen Sicherheitsplan" | Im Augenblick wird der "Leitfaden zum zonalen Sicherheitsplan" |
fertiggestellt, der Ihnen mit dem "Vademekum Sicherheitspläne" | fertiggestellt, der Ihnen mit dem "Vademekum Sicherheitspläne" |
ermöglicht, die richtige Methodologie bei der Erstellung Ihres zonalen | ermöglicht, die richtige Methodologie bei der Erstellung Ihres zonalen |
Sicherheitsplans anzuwenden. Der Leitfaden wird Ihnen so schnell wie | Sicherheitsplans anzuwenden. Der Leitfaden wird Ihnen so schnell wie |
möglich zugeschickt. | möglich zugeschickt. |
5.3 Leitfaden zum Zyklus der integrierten Polizei | 5.3 Leitfaden zum Zyklus der integrierten Polizei |
Die Überwachung und Unterstützung durch die föderale Polizei werden | Die Überwachung und Unterstützung durch die föderale Polizei werden |
ausführlich in einem Leitfaden beschrieben, der Ihnen in Kürze | ausführlich in einem Leitfaden beschrieben, der Ihnen in Kürze |
übermittelt wird. | übermittelt wird. |
Der Zyklus für die Erstellung und Billigung der zonalen | Der Zyklus für die Erstellung und Billigung der zonalen |
Sicherheitspläne ist, so wie er im Vademekum festgelegt wird, hier | Sicherheitspläne ist, so wie er im Vademekum festgelegt wird, hier |
aufgeführt. | aufgeführt. |
5.4 Testzonen | 5.4 Testzonen |
In etwa fünf freiwilligen und für die verschiedenen Typen | In etwa fünf freiwilligen und für die verschiedenen Typen |
repräsentativen Testzonen soll trotzdem ein zonaler Sicherheitsplan | repräsentativen Testzonen soll trotzdem ein zonaler Sicherheitsplan |
2002 entwickelt werden, um alle über die "best practice" in dieser | 2002 entwickelt werden, um alle über die "best practice" in dieser |
Sache auf dem Laufenden zu halten. | Sache auf dem Laufenden zu halten. |
In 2002 werden ebenfall eine bestimmte Anzahl Referenzzonen | In 2002 werden ebenfall eine bestimmte Anzahl Referenzzonen |
ausgewählt, um zu der Implementierung des Verwaltungszyklus | ausgewählt, um zu der Implementierung des Verwaltungszyklus |
beizutragen. | beizutragen. |
5.5 Fortbildung | 5.5 Fortbildung |
Im Herbst 2001 sind Fortbildungslehrgänge für alle Zonenchefs der | Im Herbst 2001 sind Fortbildungslehrgänge für alle Zonenchefs der |
lokalen Polizei vorgesehen, in denen das Vademekum, der Leitfaden mit | lokalen Polizei vorgesehen, in denen das Vademekum, der Leitfaden mit |
der dazugehörenden Diskette und der Leitfaden zum Zyklus der | der dazugehörenden Diskette und der Leitfaden zum Zyklus der |
integrierten Polizei erklärt werden. | integrierten Polizei erklärt werden. |
5.6 Übermittlung | 5.6 Übermittlung |
Jegliche Korrespondenz über die zonalen Sicherheitspläne muss dem | Jegliche Korrespondenz über die zonalen Sicherheitspläne muss dem |
Generalkommissar der Lokalen Polizei, rue Royale 47 in 1000 BRÜSSEL, | Generalkommissar der Lokalen Polizei, rue Royale 47 in 1000 BRÜSSEL, |
der mit der weiteren Koordination und Ausführung beauftragt ist, | der mit der weiteren Koordination und Ausführung beauftragt ist, |
übermittelt werden. | übermittelt werden. |
Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
A. DUQUESNE | A. DUQUESNE |
Der Minister der Justiz | Der Minister der Justiz |
M. VERWILGHEN | M. VERWILGHEN |
_______ | _______ |
Fussnoten | Fussnoten |
(1) Art. 4 des Gesetzes zur Organisation eines auf zwei Ebenen | (1) Art. 4 des Gesetzes zur Organisation eines auf zwei Ebenen |
strukturierten integrierten Polizeidienstes (GIP). | strukturierten integrierten Polizeidienstes (GIP). |
(2) Art. 7 GIP. | (2) Art. 7 GIP. |
(3) Art. 6 GIP. | (3) Art. 6 GIP. |
(4) Art. 35 GIP. | (4) Art. 35 GIP. |
(5) Art. 36 GIP. | (5) Art. 36 GIP. |
(6) GPA: Gesetz über das Polizeiamt. | (6) GPA: Gesetz über das Polizeiamt. |