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Circulaire relative à l'intervention financière pour l'aménagement dans les commissariats de police de locaux d'accueil pour les victimes de violences physiques et sexuelles ainsi qu'à la procédure de sélection au sein des corps de police des candidats à la formation «Accueil des victimes d'actes de violence physique et sexuelle». - Traduction allemande | Omzendbrief betreffende de financiële tegemoetkoming voor de inrichting in de politiecommissariaten van lokalen voor de opvang van slachtoffers van fysisch en seksueel geweld evenals de procedure voor selectie binnen de politiekorpsen van kandidaten voor de opleiding «Opvang van slachtoffers van fysisch en seksueel geweld». - Duitse vertaling |
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MINISTERE DE L'INTERIEUR | MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN |
27 NOVEMBRE 1997. Circulaire relative à l'intervention financière pour | 27 NOVEMBER 1997. Omzendbrief betreffende de financiële tegemoetkoming |
l'aménagement dans les commissariats de police de locaux d'accueil | voor de inrichting in de politiecommissariaten van lokalen voor de |
pour les victimes de violences physiques et sexuelles ainsi qu'à la | opvang van slachtoffers van fysisch en seksueel geweld evenals de |
procédure de sélection au sein des corps de police des candidats à la | procedure voor selectie binnen de politiekorpsen van kandidaten voor |
formation «Accueil des victimes d'actes de violence physique et | de opleiding «Opvang van slachtoffers van fysisch en seksueel geweld». |
sexuelle». - Traduction allemande | - Duitse vertaling |
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van |
circulaire du Ministre de l'Intérieur et du Ministre de l'Emploi et du | de Minister van Binnenlandse Zaken en de Minister van Tewerkstelling |
Travail du 27 novembre 1997 relative à l'intervention financière pour | en Arbeid van 27 november 1997 betreffende de financiële |
l'aménagement dans les commissariats de police de locaux d'accueil | tegemoetkoming voor de inrichting in de politiecommissariaten van |
pour les victimes de violences physiques et sexuelles ainsi qu'à la | lokalen voor de opvang van slachtoffers van fysisch en seksueel geweld |
procédure de sélection au sein des corps de police des candidats à la | evenals de procedure voor selectie binnen de politiekorpsen van |
formation «Accueil des victimes d'actes de violence physique et | kandidaten voor de opleiding «Opvang van slachtoffers van fysisch en |
sexuelle» (Moniteur belge du 10 décembre 1997), établie par le Service | seksueel geweld» (Belgisch Staatsblad van 10 december 1997), opgemaakt |
central de traduction allemande du Commissariat d'Arrondissement | door de Centrale dienst voor Duitse vertaling van het |
adjoint à Malmedy. | Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. |
MINISTERIUM DES INNERN | MINISTERIUM DES INNERN |
UND MINISTERIUM DER BESCHÄFTIGUNG UND DER ARBEIT | UND MINISTERIUM DER BESCHÄFTIGUNG UND DER ARBEIT |
27. NOVEMBER 1997 - Rundschreiben über die finanzielle Beihilfe für | 27. NOVEMBER 1997 - Rundschreiben über die finanzielle Beihilfe für |
die Einrichtung von Empfangsräumen in den Polizeikommissariaten für | die Einrichtung von Empfangsräumen in den Polizeikommissariaten für |
Opfer körperlicher und sexueller Gewalt und über das Verfahren zur | Opfer körperlicher und sexueller Gewalt und über das Verfahren zur |
Auswahl von Kandidaten innerhalb der Polizeikorps für die Ausbildung « | Auswahl von Kandidaten innerhalb der Polizeikorps für die Ausbildung « |
Empfang von Opfern körperlicher und sexueller Gewalt » | Empfang von Opfern körperlicher und sexueller Gewalt » |
An die Frau Provinzgouverneurin und die Herren Provinzgouverneure | An die Frau Provinzgouverneurin und die Herren Provinzgouverneure |
Zur Information: | Zur Information: |
An die Frauen und Herren Bezirkskommissare | An die Frauen und Herren Bezirkskommissare |
An die Frauen und Herren Bürgermeister und Schöffen | An die Frauen und Herren Bürgermeister und Schöffen |
An die Frauen und Herren Korpschefs | An die Frauen und Herren Korpschefs |
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, | Sehr geehrte Frau Gouverneurin, |
Sehr geehrter Herr Gouverneur, | Sehr geehrter Herr Gouverneur, |
der Empfang von Opfern körperlicher oder sexueller Gewalt stellt ein | der Empfang von Opfern körperlicher oder sexueller Gewalt stellt ein |
reelles Bedürfnis dar, mit dem die Polizeibeamten konfrontiert werden, | reelles Bedürfnis dar, mit dem die Polizeibeamten konfrontiert werden, |
worauf sie häufig jedoch weder aus materieller Sicht noch von ihrer | worauf sie häufig jedoch weder aus materieller Sicht noch von ihrer |
Ausbildung her vorbereitet sind. | Ausbildung her vorbereitet sind. |
Anhand des vorliegenden Rundschreibens sollen den Polizisten sämtliche | Anhand des vorliegenden Rundschreibens sollen den Polizisten sämtliche |
Mittel zur Verfügung gestellt werden, die es ihnen ermöglichen, einem | Mittel zur Verfügung gestellt werden, die es ihnen ermöglichen, einem |
Ereignis, das einen Menschen zum Opfer macht, effizient | Ereignis, das einen Menschen zum Opfer macht, effizient |
gegenüberzutreten; damit soll erreicht werden, dass Opfer in einer | gegenüberzutreten; damit soll erreicht werden, dass Opfer in einer |
ruhigen und differenzierten Atmosphäre von speziell ausgebildetem | ruhigen und differenzierten Atmosphäre von speziell ausgebildetem |
Personal empfangen und vernommen werden können. Dies in der Absicht, | Personal empfangen und vernommen werden können. Dies in der Absicht, |
jeder « sekundären Opferwerdung », mit der eine der Situation | jeder « sekundären Opferwerdung », mit der eine der Situation |
unangepasste Behandlung unweigerlich einhergehen würde, vorzubeugen. | unangepasste Behandlung unweigerlich einhergehen würde, vorzubeugen. |
Frau Miet Smet, Ministerin der Beschäftigung und der Arbeit und der | Frau Miet Smet, Ministerin der Beschäftigung und der Arbeit und der |
Politik der Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen ist für | Politik der Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen ist für |
diese Problematik sensibilisiert worden und hat folglich veranlasst, | diese Problematik sensibilisiert worden und hat folglich veranlasst, |
dass in den Polizeikommissariaten eigens für diese Zwecke | dass in den Polizeikommissariaten eigens für diese Zwecke |
ausgestattete Empfangs- und Vernehmungsräume eingerichtet werden. | ausgestattete Empfangs- und Vernehmungsräume eingerichtet werden. |
Im Einvernehmen mit der Ministerin der Beschäftigung und der Arbeit | Im Einvernehmen mit der Ministerin der Beschäftigung und der Arbeit |
und der Politik der Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen und | und der Politik der Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen und |
unter Berücksichtigung der Auswirkungen ihrer Initiative auf den | unter Berücksichtigung der Auswirkungen ihrer Initiative auf den |
Haushalt ihres Ministeriums hat der Minister des Innern beschlossen, | Haushalt ihres Ministeriums hat der Minister des Innern beschlossen, |
dass sich sein Ministerium finanziell an der Weiterführung dieser | dass sich sein Ministerium finanziell an der Weiterführung dieser |
Aktion beteiligt. In einer Übergangsphase können beide Ministerien | Aktion beteiligt. In einer Übergangsphase können beide Ministerien |
gemeinsam die Finanzierung von höchstens 21 Empfangsräumen jährlich | gemeinsam die Finanzierung von höchstens 21 Empfangsräumen jährlich |
gewährleisten: Sieben werden vom Ministerium der Beschäftigung und der | gewährleisten: Sieben werden vom Ministerium der Beschäftigung und der |
Arbeit finanziert, während vierzehn zu Lasten des Ministeriums des | Arbeit finanziert, während vierzehn zu Lasten des Ministeriums des |
Innern gehen. Ab 1999 wird das Ministerium des Innern alleine für die | Innern gehen. Ab 1999 wird das Ministerium des Innern alleine für die |
Weiterführung des Projekts und die Finanzierung der Einrichtung von | Weiterführung des Projekts und die Finanzierung der Einrichtung von |
jährlich höchstens 21 von den Gemeinden beantragten Räumen aufkommen. | jährlich höchstens 21 von den Gemeinden beantragten Räumen aufkommen. |
Damit die somit geschaffenen Strukturen lebensfähig sind, muss | Damit die somit geschaffenen Strukturen lebensfähig sind, muss |
Personal beschäftigt werden, das nicht nur besonders geschult ist, | Personal beschäftigt werden, das nicht nur besonders geschult ist, |
sondern durch sein Einfühlungsvermögen für die Problematik auch als | sondern durch sein Einfühlungsvermögen für die Problematik auch als |
Katalysator innerhalb des Kommissariats wirkt. | Katalysator innerhalb des Kommissariats wirkt. |
I. Einrichtung eines Empfangsraums in den Kommissariaten | I. Einrichtung eines Empfangsraums in den Kommissariaten |
1. Auswahlkriterien | 1. Auswahlkriterien |
1.1. Die für die Einrichtung eines Empfangsraums in Frage kommenden | 1.1. Die für die Einrichtung eines Empfangsraums in Frage kommenden |
Gemeindepolizeikorps werden auf der Grundlage einer Kombination | Gemeindepolizeikorps werden auf der Grundlage einer Kombination |
folgender Parameter bestimmt: | folgender Parameter bestimmt: |
- Gemeinde oder Interpolizeizone von mindestens 15 000 Einwohnern, | - Gemeinde oder Interpolizeizone von mindestens 15 000 Einwohnern, |
- Bereitschaftsdienst rund um die Uhr, | - Bereitschaftsdienst rund um die Uhr, |
- genügend Platz für die Einrichtung eines Empfangsraums, | - genügend Platz für die Einrichtung eines Empfangsraums, |
- eigens für die Vernehmung von Opfern körperlicher und sexueller | - eigens für die Vernehmung von Opfern körperlicher und sexueller |
Gewalt geschultes Personal. | Gewalt geschultes Personal. |
1.2. Die Auswahl der aufgrund vorliegender Kriterien in Frage | 1.2. Die Auswahl der aufgrund vorliegender Kriterien in Frage |
kommenden Kommissariate erfolgt während der Übergangsphase im | kommenden Kommissariate erfolgt während der Übergangsphase im |
Einvernehmen zwischen dem Ministerium der Beschäftigung und der Arbeit | Einvernehmen zwischen dem Ministerium der Beschäftigung und der Arbeit |
und dem Ministerium des Innern; danach entscheidet nur noch das | und dem Ministerium des Innern; danach entscheidet nur noch das |
Ministerium des Innern. | Ministerium des Innern. |
2. Bestimmung und Einrichtung des Empfangsraums | 2. Bestimmung und Einrichtung des Empfangsraums |
2.1. Ziel ist es, innerhalb des Kommissariats einen Raum einzurichten, | 2.1. Ziel ist es, innerhalb des Kommissariats einen Raum einzurichten, |
der als Empfangs- und Vernehmungsraum für Opfer körperlicher und | der als Empfangs- und Vernehmungsraum für Opfer körperlicher und |
sexueller Gewalt dienen soll. | sexueller Gewalt dienen soll. |
2.2. Dieser Raum sollte zu keinen anderen Zwecken als zum Empfang | 2.2. Dieser Raum sollte zu keinen anderen Zwecken als zum Empfang |
solcher Opfer benutzt werden; diesbezüglich wird es allerdings einen | solcher Opfer benutzt werden; diesbezüglich wird es allerdings einen |
Ermessensspielraum geben, sofern im Polizeikommissariat keine Räume | Ermessensspielraum geben, sofern im Polizeikommissariat keine Räume |
zur Exklusivnutzung effektiv zur Verfügung stehen. | zur Exklusivnutzung effektiv zur Verfügung stehen. |
2.3. Die angestrebte Zielsetzung besteht darin, Opfern einen | 2.3. Die angestrebte Zielsetzung besteht darin, Opfern einen |
angepassten Empfang in einer ruhigen und differenzierten Atmosphäre zu | angepassten Empfang in einer ruhigen und differenzierten Atmosphäre zu |
bereiten; alle dahingehenden Anpassungen des Raums - eine ausführliche | bereiten; alle dahingehenden Anpassungen des Raums - eine ausführliche |
Auflistung ist jedoch nicht möglich - werden bewertet. | Auflistung ist jedoch nicht möglich - werden bewertet. |
2.4. Besondere Aufmerksamkeit ist den jüngsten Verbrechensopfern, | 2.4. Besondere Aufmerksamkeit ist den jüngsten Verbrechensopfern, |
sprich Kindern, zu schenken. Es muss ein kindgerechter Raum vorgesehen | sprich Kindern, zu schenken. Es muss ein kindgerechter Raum vorgesehen |
und in diesem Sinne speziell eingerichtet werden. | und in diesem Sinne speziell eingerichtet werden. |
In diesem Raum sollte eine Videokamera verfügbar sein, damit die | In diesem Raum sollte eine Videokamera verfügbar sein, damit die |
Aussage des Kindes aufgezeichnet werden kann; es sollte soweit möglich | Aussage des Kindes aufgezeichnet werden kann; es sollte soweit möglich |
von wiederholten Befragungen verschont bleiben, die es auf | von wiederholten Befragungen verschont bleiben, die es auf |
traumatisierende Weise erneut mit der erlebten Gewalt konfrontieren. | traumatisierende Weise erneut mit der erlebten Gewalt konfrontieren. |
3. Zuschüsse | 3. Zuschüsse |
3.1. Der Antrag auf Bezuschussung muss vor dem 30. Juni des | 3.1. Der Antrag auf Bezuschussung muss vor dem 30. Juni des |
betreffenden Haushaltsjahrs eingereicht werden, damit er bei dem in | betreffenden Haushaltsjahrs eingereicht werden, damit er bei dem in |
Nr. 1.2. vorgesehenen Auswahlverfahren berücksichtigt werden kann. Der | Nr. 1.2. vorgesehenen Auswahlverfahren berücksichtigt werden kann. Der |
Bewerbung für das Auswahlverfahren muss ein Beweis dafür beigefügt | Bewerbung für das Auswahlverfahren muss ein Beweis dafür beigefügt |
werden, dass ein Mitglied des betreffenden Polizeikorps an einer | werden, dass ein Mitglied des betreffenden Polizeikorps an einer |
Ausbildung über den Empfang von Opfern körperlicher und sexueller | Ausbildung über den Empfang von Opfern körperlicher und sexueller |
Gewalt teilgenommen hat oder zur Teilnahme an einer solchen Ausbildung | Gewalt teilgenommen hat oder zur Teilnahme an einer solchen Ausbildung |
eingeschrieben ist. | eingeschrieben ist. |
Bewerbungen, die bei zwei aufeinanderfolgenden Auswahlverfahren nicht | Bewerbungen, die bei zwei aufeinanderfolgenden Auswahlverfahren nicht |
berücksichtigt werden, verlieren ihre Gültigkeit. | berücksichtigt werden, verlieren ihre Gültigkeit. |
3.2. Die Übernahme der Kosten für die Einrichtung eines Raums zu | 3.2. Die Übernahme der Kosten für die Einrichtung eines Raums zu |
vorerwähnten Zwecken erfolgt in Höhe eines Betrags von höchstens 150 | vorerwähnten Zwecken erfolgt in Höhe eines Betrags von höchstens 150 |
000 F pro Kommissariat. | 000 F pro Kommissariat. |
3.3. Die Zahlung des Zuschusses hängt von der Einreichung folgender | 3.3. Die Zahlung des Zuschusses hängt von der Einreichung folgender |
Unterlagen ab: | Unterlagen ab: |
- Lage des Raums im Kommissariat und Plan der Einrichtung, | - Lage des Raums im Kommissariat und Plan der Einrichtung, |
- Beschreibung der Arbeiten zur Anpassung des Raums, | - Beschreibung der Arbeiten zur Anpassung des Raums, |
- Rechnungen und Kostenvoranschläge, die zur Einrichtung des Raums im | - Rechnungen und Kostenvoranschläge, die zur Einrichtung des Raums im |
Hinblick auf das gesteckte Ziel erforderlich waren. | Hinblick auf das gesteckte Ziel erforderlich waren. |
3.4. Die Zahlung des Zuschusses wird ebenfalls davon abhängen, ob der | 3.4. Die Zahlung des Zuschusses wird ebenfalls davon abhängen, ob der |
beziehungsweise die eigens für den Empfang von Opfern körperlicher und | beziehungsweise die eigens für den Empfang von Opfern körperlicher und |
sexueller Gewalt geschulten Beamten tatsächlich für diesen Zweck | sexueller Gewalt geschulten Beamten tatsächlich für diesen Zweck |
eingesetzt werden. | eingesetzt werden. |
4. Kontrolle | 4. Kontrolle |
4.1. Während der Übergangsphase sind die Beamten der Generaldirektion | 4.1. Während der Übergangsphase sind die Beamten der Generaldirektion |
der Allgemeinen Polizei des Königreichs sowie die provinzialen | der Allgemeinen Polizei des Königreichs sowie die provinzialen |
Koordinator(inn)en des Projekts « Chancengleichheit - Gewalt gegen | Koordinator(inn)en des Projekts « Chancengleichheit - Gewalt gegen |
Frauen » der Frau Ministerin M. Smet beauftragt, die Verwendung des | Frauen » der Frau Ministerin M. Smet beauftragt, die Verwendung des |
gewährten Zuschusses zu kontrollieren und dafür zu sorgen, dass der | gewährten Zuschusses zu kontrollieren und dafür zu sorgen, dass der |
Zuschuss für das gesteckte Ziel verwendet wird. Auf einfache Anfrage | Zuschuss für das gesteckte Ziel verwendet wird. Auf einfache Anfrage |
ihrerseits hin wird ihnen die Gemeinde alle nützlichen Informationen | ihrerseits hin wird ihnen die Gemeinde alle nützlichen Informationen |
bezüglich der Einhaltung dieser Zielsetzung mitteilen. Auf Wunsch | bezüglich der Einhaltung dieser Zielsetzung mitteilen. Auf Wunsch |
erhalten sie Zugang zum eingerichteten Empfangsraum. | erhalten sie Zugang zum eingerichteten Empfangsraum. |
4.2. Ab 1999 wird diese Kontrolle ausschliesslich von den Beamten der | 4.2. Ab 1999 wird diese Kontrolle ausschliesslich von den Beamten der |
Generaldirektion der Allgemeinen Polizei des Königreichs ausgeübt. | Generaldirektion der Allgemeinen Polizei des Königreichs ausgeübt. |
II. Auswahl von Kandidaten für die Ausbildung innerhalb der | II. Auswahl von Kandidaten für die Ausbildung innerhalb der |
Kommissariate | Kommissariate |
1. Kandidaten innerhalb des Polizeipersonals müssen nach dem Kriterium | 1. Kandidaten innerhalb des Polizeipersonals müssen nach dem Kriterium |
ihres grundlegenden Interesses für diese Problematik ausgewählt | ihres grundlegenden Interesses für diese Problematik ausgewählt |
werden, das sie später im Rahmen der Ausbildung « Empfang von Opfern | werden, das sie später im Rahmen der Ausbildung « Empfang von Opfern |
körperlicher und sexueller Gewalt » weiterentwickeln und strukturieren | körperlicher und sexueller Gewalt » weiterentwickeln und strukturieren |
können. Sie müssen sich der persönlichen Implikation bewusst sein, die | können. Sie müssen sich der persönlichen Implikation bewusst sein, die |
ihr Einsatz beim Empfang von Opfern unweigerlich mit sich bringt. | ihr Einsatz beim Empfang von Opfern unweigerlich mit sich bringt. |
2. Sollte kein offenkundiges Interesse von seiten der Kandidaten | 2. Sollte kein offenkundiges Interesse von seiten der Kandidaten |
spürbar sein, kann ein Interview vor einem Prüfungsausschuss, | spürbar sein, kann ein Interview vor einem Prüfungsausschuss, |
bestehend aus dem Lehrkörper für die Ausbildung und einem Vertreter | bestehend aus dem Lehrkörper für die Ausbildung und einem Vertreter |
der Schulleitung, letztlich Aufschluss über das Interesse der | der Schulleitung, letztlich Aufschluss über das Interesse der |
Kandidaten geben. Stellt der Prüfungsausschuss fest, dass es | Kandidaten geben. Stellt der Prüfungsausschuss fest, dass es |
Kandidaten an wirklichem Interesse fehlt, kann er sie von der | Kandidaten an wirklichem Interesse fehlt, kann er sie von der |
Teilnahme an der Ausbildung ausschliessen. | Teilnahme an der Ausbildung ausschliessen. |
3. Den Polizeikorps, deren Kommissariat bereits mit einem Empfangsraum | 3. Den Polizeikorps, deren Kommissariat bereits mit einem Empfangsraum |
ausgestattet ist, die aber zum jetzigen Zeitpunkt noch keinen | ausgestattet ist, die aber zum jetzigen Zeitpunkt noch keinen |
geschulten Polizeibeamten aufweisen, wird empfohlen, für eine | geschulten Polizeibeamten aufweisen, wird empfohlen, für eine |
spezifische Ausbildung zu sorgen. | spezifische Ausbildung zu sorgen. |
4. Der ausgewählte Kandidat muss nach Abschluss seiner Ausbildung | 4. Der ausgewählte Kandidat muss nach Abschluss seiner Ausbildung |
tatsächlich für den Empfang von Opfern eingesetzt werden. Von dieser | tatsächlich für den Empfang von Opfern eingesetzt werden. Von dieser |
Aufgabe kann er nur dann befreit werden, wenn ein anderer | Aufgabe kann er nur dann befreit werden, wenn ein anderer |
Polizeibeamter innerhalb des Polizeikorps die gleiche Ausbildung | Polizeibeamter innerhalb des Polizeikorps die gleiche Ausbildung |
absolviert hat oder wenn es aufgrund dienstlicher Erfordernisse | absolviert hat oder wenn es aufgrund dienstlicher Erfordernisse |
zeitweilig nicht möglich ist, vorerwähnte Funktion aufrechtzuerhalten. | zeitweilig nicht möglich ist, vorerwähnte Funktion aufrechtzuerhalten. |
5. Die Spezialausbildung für Polizeibeamte, die mit der Vernehmung von | 5. Die Spezialausbildung für Polizeibeamte, die mit der Vernehmung von |
Opfern körperlicher und sexueller Gewalt beauftragt sind, wird von | Opfern körperlicher und sexueller Gewalt beauftragt sind, wird von |
folgenden Polizeischulen veranstaltet: | folgenden Polizeischulen veranstaltet: |
- Emilien-Vaes-Polizeiakademie der Provinz Hennegau, | - Emilien-Vaes-Polizeiakademie der Provinz Hennegau, |
- Provinziales Trainings- und Ausbildungszentrum für die Polizei der | - Provinziales Trainings- und Ausbildungszentrum für die Polizei der |
Provinz Lüttich, | Provinz Lüttich, |
- Regionale und Interkommunale Polizeischule von Brüssel, | - Regionale und Interkommunale Polizeischule von Brüssel, |
- Polizeiausbildungszentrum der Stadt Antwerpen, | - Polizeiausbildungszentrum der Stadt Antwerpen, |
- Ostflämische Polizeiakademie der Provinz Ostflandern. | - Ostflämische Polizeiakademie der Provinz Ostflandern. |
III. Nützliche Adressen | III. Nützliche Adressen |
Briefwechsel bezüglich der Anwendung des vorliegenden Rundschreibens | Briefwechsel bezüglich der Anwendung des vorliegenden Rundschreibens |
müssen an folgende Adressen gerichtet werden: | müssen an folgende Adressen gerichtet werden: |
Ministerium des Innern, Allgemeine Polizei des Königreichs, rue Royale | Ministerium des Innern, Allgemeine Polizei des Königreichs, rue Royale |
56 in 1000 Brüssel. | 56 in 1000 Brüssel. |
Ministerium der Beschäftigung und der Arbeit und der Politik der | Ministerium der Beschäftigung und der Arbeit und der Politik der |
Chancengleichheit, rue Belliard 51 in 1040 Brüssel. | Chancengleichheit, rue Belliard 51 in 1040 Brüssel. |
Wir möchten die Frau Gouverneurin und die Herren Gouverneure bitten, | Wir möchten die Frau Gouverneurin und die Herren Gouverneure bitten, |
das Datum, an dem vorliegendes Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt | das Datum, an dem vorliegendes Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt |
veröffentlicht worden ist, im Verwaltungsblatt zu vermerken. | veröffentlicht worden ist, im Verwaltungsblatt zu vermerken. |
Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
J. Vande Lanotte. | J. Vande Lanotte. |
Die Ministerin der Beschäftigung und der Arbeit, beauftragt mit der | Die Ministerin der Beschäftigung und der Arbeit, beauftragt mit der |
Politik der Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen | Politik der Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen |
Frau M. Smet. | Frau M. Smet. |