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Circulaire du 27 novembre 1997
publié le 08 avril 1998

Circulaire relative à l'intervention financière pour l'aménagement dans les commissariats de police de locaux d'accueil pour les victimes de violences physiques et sexuelles ainsi qu'à la procédure de sélection au sein des corps de police des candidats à la formation «Accueil des victimes d'actes de violence physique et sexuelle». - Traduction allemande

source
ministere de l'interieur
numac
1998000058
pub.
08/04/1998
prom.
27/11/1997
moniteur
https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi/article_body(...)
Document Qrcode

MINISTERE DE L'INTERIEUR


27 NOVEMBRE 1997. Circulaire relative à l'intervention financière pour l'aménagement dans les commissariats de police de locaux d'accueil pour les victimes de violences physiques et sexuelles ainsi qu'à la procédure de sélection au sein des corps de police des candidats à la formation «Accueil des victimes d'actes de violence physique et sexuelle». - Traduction allemande


Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la circulaire du Ministre de l'Intérieur et du Ministre de l'Emploi et du Travail du 27 novembre 1997 relative à l'intervention financière pour l'aménagement dans les commissariats de police de locaux d'accueil pour les victimes de violences physiques et sexuelles ainsi qu'à la procédure de sélection au sein des corps de police des candidats à la formation «Accueil des victimes d'actes de violence physique et sexuelle» (Moniteur belge du 10 décembre 1997), établie par le Service central de traduction allemande du Commissariat d'Arrondissement adjoint à Malmedy.

MINISTERIUM DES INNERN UND MINISTERIUM DER BESCHÄFTIGUNG UND DER ARBEIT 27. NOVEMBER 1997 - Rundschreiben über die finanzielle Beihilfe für die Einrichtung von Empfangsräumen in den Polizeikommissariaten für Opfer körperlicher und sexueller Gewalt und über das Verfahren zur Auswahl von Kandidaten innerhalb der Polizeikorps für die Ausbildung « Empfang von Opfern körperlicher und sexueller Gewalt » An die Frau Provinzgouverneurin und die Herren Provinzgouverneure Zur Information: An die Frauen und Herren Bezirkskommissare An die Frauen und Herren Bürgermeister und Schöffen An die Frauen und Herren Korpschefs Sehr geehrte Frau Gouverneurin, Sehr geehrter Herr Gouverneur, der Empfang von Opfern körperlicher oder sexueller Gewalt stellt ein reelles Bedürfnis dar, mit dem die Polizeibeamten konfrontiert werden, worauf sie häufig jedoch weder aus materieller Sicht noch von ihrer Ausbildung her vorbereitet sind. Anhand des vorliegenden Rundschreibens sollen den Polizisten sämtliche Mittel zur Verfügung gestellt werden, die es ihnen ermöglichen, einem Ereignis, das einen Menschen zum Opfer macht, effizient gegenüberzutreten; damit soll erreicht werden, dass Opfer in einer ruhigen und differenzierten Atmosphäre von speziell ausgebildetem Personal empfangen und vernommen werden können. Dies in der Absicht, jeder « sekundären Opferwerdung », mit der eine der Situation unangepasste Behandlung unweigerlich einhergehen würde, vorzubeugen.

Frau Miet Smet, Ministerin der Beschäftigung und der Arbeit und der Politik der Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen ist für diese Problematik sensibilisiert worden und hat folglich veranlasst, dass in den Polizeikommissariaten eigens für diese Zwecke ausgestattete Empfangs- und Vernehmungsräume eingerichtet werden.

Im Einvernehmen mit der Ministerin der Beschäftigung und der Arbeit und der Politik der Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen und unter Berücksichtigung der Auswirkungen ihrer Initiative auf den Haushalt ihres Ministeriums hat der Minister des Innern beschlossen, dass sich sein Ministerium finanziell an der Weiterführung dieser Aktion beteiligt. In einer Übergangsphase können beide Ministerien gemeinsam die Finanzierung von höchstens 21 Empfangsräumen jährlich gewährleisten: Sieben werden vom Ministerium der Beschäftigung und der Arbeit finanziert, während vierzehn zu Lasten des Ministeriums des Innern gehen. Ab 1999 wird das Ministerium des Innern alleine für die Weiterführung des Projekts und die Finanzierung der Einrichtung von jährlich höchstens 21 von den Gemeinden beantragten Räumen aufkommen.

Damit die somit geschaffenen Strukturen lebensfähig sind, muss Personal beschäftigt werden, das nicht nur besonders geschult ist, sondern durch sein Einfühlungsvermögen für die Problematik auch als Katalysator innerhalb des Kommissariats wirkt.

I. Einrichtung eines Empfangsraums in den Kommissariaten 1. Auswahlkriterien 1.1. Die für die Einrichtung eines Empfangsraums in Frage kommenden Gemeindepolizeikorps werden auf der Grundlage einer Kombination folgender Parameter bestimmt: - Gemeinde oder Interpolizeizone von mindestens 15 000 Einwohnern, - Bereitschaftsdienst rund um die Uhr, - genügend Platz für die Einrichtung eines Empfangsraums, - eigens für die Vernehmung von Opfern körperlicher und sexueller Gewalt geschultes Personal. 1.2. Die Auswahl der aufgrund vorliegender Kriterien in Frage kommenden Kommissariate erfolgt während der Übergangsphase im Einvernehmen zwischen dem Ministerium der Beschäftigung und der Arbeit und dem Ministerium des Innern; danach entscheidet nur noch das Ministerium des Innern. 2. Bestimmung und Einrichtung des Empfangsraums 2.1. Ziel ist es, innerhalb des Kommissariats einen Raum einzurichten, der als Empfangs- und Vernehmungsraum für Opfer körperlicher und sexueller Gewalt dienen soll. 2.2. Dieser Raum sollte zu keinen anderen Zwecken als zum Empfang solcher Opfer benutzt werden; diesbezüglich wird es allerdings einen Ermessensspielraum geben, sofern im Polizeikommissariat keine Räume zur Exklusivnutzung effektiv zur Verfügung stehen. 2.3. Die angestrebte Zielsetzung besteht darin, Opfern einen angepassten Empfang in einer ruhigen und differenzierten Atmosphäre zu bereiten; alle dahingehenden Anpassungen des Raums - eine ausführliche Auflistung ist jedoch nicht möglich - werden bewertet. 2.4. Besondere Aufmerksamkeit ist den jüngsten Verbrechensopfern, sprich Kindern, zu schenken. Es muss ein kindgerechter Raum vorgesehen und in diesem Sinne speziell eingerichtet werden.

In diesem Raum sollte eine Videokamera verfügbar sein, damit die Aussage des Kindes aufgezeichnet werden kann; es sollte soweit möglich von wiederholten Befragungen verschont bleiben, die es auf traumatisierende Weise erneut mit der erlebten Gewalt konfrontieren. 3. Zuschüsse 3.1. Der Antrag auf Bezuschussung muss vor dem 30. Juni des betreffenden Haushaltsjahrs eingereicht werden, damit er bei dem in Nr. 1.2. vorgesehenen Auswahlverfahren berücksichtigt werden kann. Der Bewerbung für das Auswahlverfahren muss ein Beweis dafür beigefügt werden, dass ein Mitglied des betreffenden Polizeikorps an einer Ausbildung über den Empfang von Opfern körperlicher und sexueller Gewalt teilgenommen hat oder zur Teilnahme an einer solchen Ausbildung eingeschrieben ist.

Bewerbungen, die bei zwei aufeinanderfolgenden Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden, verlieren ihre Gültigkeit. 3.2. Die Übernahme der Kosten für die Einrichtung eines Raums zu vorerwähnten Zwecken erfolgt in Höhe eines Betrags von höchstens 150 000 F pro Kommissariat. 3.3. Die Zahlung des Zuschusses hängt von der Einreichung folgender Unterlagen ab: - Lage des Raums im Kommissariat und Plan der Einrichtung, - Beschreibung der Arbeiten zur Anpassung des Raums, - Rechnungen und Kostenvoranschläge, die zur Einrichtung des Raums im Hinblick auf das gesteckte Ziel erforderlich waren. 3.4. Die Zahlung des Zuschusses wird ebenfalls davon abhängen, ob der beziehungsweise die eigens für den Empfang von Opfern körperlicher und sexueller Gewalt geschulten Beamten tatsächlich für diesen Zweck eingesetzt werden. 4. Kontrolle 4.1. Während der Übergangsphase sind die Beamten der Generaldirektion der Allgemeinen Polizei des Königreichs sowie die provinzialen Koordinator(inn)en des Projekts « Chancengleichheit - Gewalt gegen Frauen » der Frau Ministerin M. Smet beauftragt, die Verwendung des gewährten Zuschusses zu kontrollieren und dafür zu sorgen, dass der Zuschuss für das gesteckte Ziel verwendet wird. Auf einfache Anfrage ihrerseits hin wird ihnen die Gemeinde alle nützlichen Informationen bezüglich der Einhaltung dieser Zielsetzung mitteilen. Auf Wunsch erhalten sie Zugang zum eingerichteten Empfangsraum. 4.2. Ab 1999 wird diese Kontrolle ausschliesslich von den Beamten der Generaldirektion der Allgemeinen Polizei des Königreichs ausgeübt.

II. Auswahl von Kandidaten für die Ausbildung innerhalb der Kommissariate 1. Kandidaten innerhalb des Polizeipersonals müssen nach dem Kriterium ihres grundlegenden Interesses für diese Problematik ausgewählt werden, das sie später im Rahmen der Ausbildung « Empfang von Opfern körperlicher und sexueller Gewalt » weiterentwickeln und strukturieren können.Sie müssen sich der persönlichen Implikation bewusst sein, die ihr Einsatz beim Empfang von Opfern unweigerlich mit sich bringt. 2. Sollte kein offenkundiges Interesse von seiten der Kandidaten spürbar sein, kann ein Interview vor einem Prüfungsausschuss, bestehend aus dem Lehrkörper für die Ausbildung und einem Vertreter der Schulleitung, letztlich Aufschluss über das Interesse der Kandidaten geben.Stellt der Prüfungsausschuss fest, dass es Kandidaten an wirklichem Interesse fehlt, kann er sie von der Teilnahme an der Ausbildung ausschliessen. 3. Den Polizeikorps, deren Kommissariat bereits mit einem Empfangsraum ausgestattet ist, die aber zum jetzigen Zeitpunkt noch keinen geschulten Polizeibeamten aufweisen, wird empfohlen, für eine spezifische Ausbildung zu sorgen.4. Der ausgewählte Kandidat muss nach Abschluss seiner Ausbildung tatsächlich für den Empfang von Opfern eingesetzt werden.Von dieser Aufgabe kann er nur dann befreit werden, wenn ein anderer Polizeibeamter innerhalb des Polizeikorps die gleiche Ausbildung absolviert hat oder wenn es aufgrund dienstlicher Erfordernisse zeitweilig nicht möglich ist, vorerwähnte Funktion aufrechtzuerhalten. 5. Die Spezialausbildung für Polizeibeamte, die mit der Vernehmung von Opfern körperlicher und sexueller Gewalt beauftragt sind, wird von folgenden Polizeischulen veranstaltet: - Emilien-Vaes-Polizeiakademie der Provinz Hennegau, - Provinziales Trainings- und Ausbildungszentrum für die Polizei der Provinz Lüttich, - Regionale und Interkommunale Polizeischule von Brüssel, - Polizeiausbildungszentrum der Stadt Antwerpen, - Ostflämische Polizeiakademie der Provinz Ostflandern. III. Nützliche Adressen Briefwechsel bezüglich der Anwendung des vorliegenden Rundschreibens müssen an folgende Adressen gerichtet werden: Ministerium des Innern, Allgemeine Polizei des Königreichs, rue Royale 56 in 1000 Brüssel.

Ministerium der Beschäftigung und der Arbeit und der Politik der Chancengleichheit, rue Belliard 51 in 1040 Brüssel.

Wir möchten die Frau Gouverneurin und die Herren Gouverneure bitten, das Datum, an dem vorliegendes Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden ist, im Verwaltungsblatt zu vermerken.

Der Minister des Innern J. Vande Lanotte.

Die Ministerin der Beschäftigung und der Arbeit, beauftragt mit der Politik der Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen Frau M. Smet.

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