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Circulaire ministérielle OOP 44 relative au contrôle renforcé sur la base de l'article 34 de la loi sur la fonction de police. - Traduction allemande | Ministeriële omzendbrief OOP 44 betreffende de versterkte controle op basis van artikel 34 van de wet op het politieambt. - Duitse vertaling |
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN |
23 OCTOBRE 2015. - Circulaire ministérielle OOP 44 relative au | 23 OKTOBER 2015. - Ministeriële omzendbrief OOP 44 betreffende de |
contrôle renforcé sur la base de l'article 34 de la loi sur la | versterkte controle op basis van artikel 34 van de wet op het |
fonction de police. - Traduction allemande | politieambt. - Duitse vertaling |
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief OOP |
circulaire OOP 44 du Vice-Premier Ministre et Ministre de la Sécurité | 44 van de Vice-Eerste Minister en Minister van Veiligheid en |
et de l'Intérieur du 23 octobre 2015 relative au contrôle renforcé sur | Binnenlandse Zaken van 23 oktober 2015 betreffende de versterkte |
la base de l'article 34 de la loi sur la fonction de police (Moniteur | controle op basis van artikel 34 van de wet op het politieambt |
belge du 3 novembre 2015). | (Belgisch Staatsblad van 3 november 2015). |
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse |
allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
23. OKTOBER 2015 - Ministerielles Rundschreiben OOP 44 über die | 23. OKTOBER 2015 - Ministerielles Rundschreiben OOP 44 über die |
verstärkte Kontrolle | verstärkte Kontrolle |
auf der Grundlage von Artikel 34 des Gesetzes über das Polizeiamt | auf der Grundlage von Artikel 34 des Gesetzes über das Polizeiamt |
An die Frauen und Herren Provinzgouverneure | An die Frauen und Herren Provinzgouverneure |
An den Herrn Hohen Beamten, beauftragt mit der Ausübung von | An den Herrn Hohen Beamten, beauftragt mit der Ausübung von |
Zuständigkeiten der Brüsseler Agglomeration | Zuständigkeiten der Brüsseler Agglomeration |
An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei | An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei |
An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Ausländeramt | An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Ausländeramt |
An die Frau Generalkommissarin der föderalen Polizei | An die Frau Generalkommissarin der föderalen Polizei |
An den Herrn Generalinspektor der Generalinspektion der föderalen und | An den Herrn Generalinspektor der Generalinspektion der föderalen und |
der lokalen Polizei | der lokalen Polizei |
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die Kontrolle | An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die Kontrolle |
über die Polizeidienste | über die Polizeidienste |
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die Kontrolle | An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die Kontrolle |
über die Nachrichtendienste | über die Nachrichtendienste |
Zur Information: | Zur Information: |
An den Herrn Minister der Justiz | An den Herrn Minister der Justiz |
An die Frau Ministerin der Mobilität | An die Frau Ministerin der Mobilität |
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale | An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale |
Polizei | Polizei |
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, | Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, |
Sehr geehrter Herr Hoher Beamter, | Sehr geehrter Herr Hoher Beamter, |
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, | Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, |
Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, | Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, |
Sehr geehrter Herr Generaldirektor, | Sehr geehrter Herr Generaldirektor, |
Sehr geehrte Frau Generalkommissarin, | Sehr geehrte Frau Generalkommissarin, |
Sehr geehrter Herr Generalinspektor, | Sehr geehrter Herr Generalinspektor, |
Sehr geehrter Herr Vorsitzender des Ausschusses P, | Sehr geehrter Herr Vorsitzender des Ausschusses P, |
Sehr geehrter Herr Vorsitzender des Ausschusses N, | Sehr geehrter Herr Vorsitzender des Ausschusses N, |
Sehr geehrte Damen und Herren, | Sehr geehrte Damen und Herren, |
1. Einleitung | 1. Einleitung |
Die Erfüllung unserer Verpflichtungen in Sachen Aufnahme und | Die Erfüllung unserer Verpflichtungen in Sachen Aufnahme und |
Unterstützung der Personen, die aus den von bewaffneten Konflikten | Unterstützung der Personen, die aus den von bewaffneten Konflikten |
betroffenen Gebieten flüchten, darf nicht zu Lasten der notwendigen | betroffenen Gebieten flüchten, darf nicht zu Lasten der notwendigen |
Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit sowohl auf dem | Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit sowohl auf dem |
nationalen Hoheitsgebiet als auch allgemein im Schengen-Raum gehen. | nationalen Hoheitsgebiet als auch allgemein im Schengen-Raum gehen. |
Im Hinblick auf die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und | Im Hinblick auf die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und |
unter Berücksichtigung der derzeitigen geopolitischen Lage und | unter Berücksichtigung der derzeitigen geopolitischen Lage und |
Sicherheitslage muss die Bekämpfung von Phänomenen wie "Foreign | Sicherheitslage muss die Bekämpfung von Phänomenen wie "Foreign |
Terrorist Fighters" oder Menschenhandel und Menschenschmuggel | Terrorist Fighters" oder Menschenhandel und Menschenschmuggel |
fortgeführt und verstärkt werden. | fortgeführt und verstärkt werden. |
Der außergewöhnliche Zustrom von Asylsuchenden in das nationale | Der außergewöhnliche Zustrom von Asylsuchenden in das nationale |
Hoheitsgebiet und die heikle Situation, in der sich diese Personen | Hoheitsgebiet und die heikle Situation, in der sich diese Personen |
befinden, erfordern geeignete Maßnahmen, damit einerseits die | befinden, erfordern geeignete Maßnahmen, damit einerseits die |
vorerwähnten polizeilichen Zielsetzungen erfüllt und andererseits die | vorerwähnten polizeilichen Zielsetzungen erfüllt und andererseits die |
in diesem Rahmen angewandten Kontrollen kohärent und effizient | in diesem Rahmen angewandten Kontrollen kohärent und effizient |
durchgeführt werden können. | durchgeführt werden können. |
2. Identitätskontrollen | 2. Identitätskontrollen |
Aufgrund von Artikel 34 § 3 des Gesetzes über das Polizeiamt können | Aufgrund von Artikel 34 § 3 des Gesetzes über das Polizeiamt können |
die Behörden der Verwaltungspolizei zur Sicherstellung der Beachtung | die Behörden der Verwaltungspolizei zur Sicherstellung der Beachtung |
der Gesetzesbestimmungen über die Einreise ins Staatsgebiet, den | der Gesetzesbestimmungen über die Einreise ins Staatsgebiet, den |
Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern sowie | Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern sowie |
zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit im Rahmen ihrer | zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit im Rahmen ihrer |
Befugnisse Identitätskontrollen vorschreiben, die von den | Befugnisse Identitätskontrollen vorschreiben, die von den |
Polizeidiensten unter den von diesen Behörden bestimmten Umständen | Polizeidiensten unter den von diesen Behörden bestimmten Umständen |
vorzunehmen sind. | vorzunehmen sind. |
Da die Asylsuchenden über mehrere Zugangswege nach Belgien gelangen, | Da die Asylsuchenden über mehrere Zugangswege nach Belgien gelangen, |
die nicht unbedingt vorgesehen sind und daher nicht ausgestattet sind, | die nicht unbedingt vorgesehen sind und daher nicht ausgestattet sind, |
um die Einreisekontrollen an den Außengrenzen des Schengen-Raums | um die Einreisekontrollen an den Außengrenzen des Schengen-Raums |
auszuführen, halten sich auf belgischem Staatsgebiet zahlreiche | auszuführen, halten sich auf belgischem Staatsgebiet zahlreiche |
Asylsuchende auf, die nicht identifiziert werden konnten. | Asylsuchende auf, die nicht identifiziert werden konnten. |
In meiner Eigenschaft als Behörde der Verwaltungspolizei, die für die | In meiner Eigenschaft als Behörde der Verwaltungspolizei, die für die |
öffentliche Sicherheit zuständig ist, erlaube ich einstweilen den | öffentliche Sicherheit zuständig ist, erlaube ich einstweilen den |
Personalmitgliedern der föderalen Polizei, die Identität aller | Personalmitgliedern der föderalen Polizei, die Identität aller |
Asylsuchenden zu kontrollieren, die in den Räumen des Ausländeramts | Asylsuchenden zu kontrollieren, die in den Räumen des Ausländeramts |
vorstellig werden. | vorstellig werden. |
Zu diesem Zweck fordere ich das Ausländeramt auf, den Polizeidiensten | Zu diesem Zweck fordere ich das Ausländeramt auf, den Polizeidiensten |
die im Rahmen seiner Aufträge gesammelten Identifizierungsdaten | die im Rahmen seiner Aufträge gesammelten Identifizierungsdaten |
mitzuteilen, und zwar auf der Grundlage von Artikel 44/11/9 § 4 des | mitzuteilen, und zwar auf der Grundlage von Artikel 44/11/9 § 4 des |
Gesetzes über das Polizeiamt. | Gesetzes über das Polizeiamt. |
3. Informationsaustausch mit der lokalen Polizei | 3. Informationsaustausch mit der lokalen Polizei |
Zwecks Rationalisierung der Polizeiarbeit einerseits und zur | Zwecks Rationalisierung der Polizeiarbeit einerseits und zur |
Vermeidung, dass Asylsuchende unnötigen Polizeikontrollen unterzogen | Vermeidung, dass Asylsuchende unnötigen Polizeikontrollen unterzogen |
werden, andererseits muss die föderale Polizei die lokalen | werden, andererseits muss die föderale Polizei die lokalen |
Polizeizonen über bereits erfolgte Identitätskontrollen und | Polizeizonen über bereits erfolgte Identitätskontrollen und |
gegebenenfalls deren Ergebnis informieren. | gegebenenfalls deren Ergebnis informieren. |
Diese Informationen beeinträchtigen jedoch nicht die Befugnisse der | Diese Informationen beeinträchtigen jedoch nicht die Befugnisse der |
lokal zuständigen Polizeibehörden und der lokalen Polizeidienste | lokal zuständigen Polizeibehörden und der lokalen Polizeidienste |
hinsichtlich der Durchführung punktueller Polizeikontrollen auf der | hinsichtlich der Durchführung punktueller Polizeikontrollen auf der |
Grundlage des Gesetzes über das Polizeiamt. | Grundlage des Gesetzes über das Polizeiamt. |
Vorliegendes Rundschreiben tritt am 26. Oktober 2015 in Kraft. | Vorliegendes Rundschreiben tritt am 26. Oktober 2015 in Kraft. |
Der Vizepremierminister und Minister der Sicherheit und des Innern | Der Vizepremierminister und Minister der Sicherheit und des Innern |
J. JAMBON | J. JAMBON |