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Circulaire interministérielle PLP 44 relative à la procédure de dépôt des plans zonaux de sécurité et de leur approbation par les Ministres de l'Intérieur et de la Justice. - Traduction allemande | Interministeriële omzendbrief PLP 44 betreffende de procedure tot indiening van de zonale veiligheidsplannen en de goedkeuring ervan door de Ministers van Binnenlandse Zaken en Justitie. - Duitse vertaling |
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN |
21 AOUT 2008. - Circulaire interministérielle PLP 44 relative à la | 21 AUGUSTUS 2008. - Interministeriële omzendbrief PLP 44 betreffende |
procédure de dépôt des plans zonaux de sécurité et de leur approbation | de procedure tot indiening van de zonale veiligheidsplannen en de |
par les Ministres de l'Intérieur et de la Justice. - Traduction | goedkeuring ervan door de Ministers van Binnenlandse Zaken en |
allemande | Justitie. - Duitse vertaling |
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la | De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief PLP |
circulaire PLP 44 du Ministre de l'Intérieur et du Ministre de la | 44 van de Minister van Binnenlandse Zaken en de Minister van Justitie |
Justice du 21 août 2008 relative à la procédure de dépôt des plans | van 21 augustus 2008 betreffende de procedure tot indiening van de |
zonaux de sécurité et de leur approbation par les Ministres de | zonale veiligheidsplannen en de goedkeuring ervan door de Ministers |
l'Intérieur et de la Justice (Moniteur belge du 21 août 2008). | van Binnenlandse Zaken en Justitie (Belgisch Staatsblad van 21 |
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | augustus 2008). Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse |
allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
21. AUGUST 2008 - Interministerielles Rundschreiben PLP 44 in Bezug | 21. AUGUST 2008 - Interministerielles Rundschreiben PLP 44 in Bezug |
auf das Verfahren zur Hinterlegung der zonalen Sicherheitspläne und | auf das Verfahren zur Hinterlegung der zonalen Sicherheitspläne und |
deren Billigung durch den Minister des Innern und den Minister der | deren Billigung durch den Minister des Innern und den Minister der |
Justiz | Justiz |
An die Frauen und Herren Provinzgouverneure | An die Frauen und Herren Provinzgouverneure |
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt |
An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
Zur Information: | Zur Information: |
An die Frauen und Herren Generalprokuratoren | An die Frauen und Herren Generalprokuratoren |
An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei | An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei |
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale | An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale |
Polizei | Polizei |
An die Frauen und Herren Bezirkskommissare | An die Frauen und Herren Bezirkskommissare |
An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei | An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei |
Pour la consultation du tableau, voir image | Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld |
1. Allgemeiner Rahmen | 1. Allgemeiner Rahmen |
1.1 Zielsetzungen des vorliegenden Rundschreibens | 1.1 Zielsetzungen des vorliegenden Rundschreibens |
Mit vorliegendem Rundschreiben sollen das Verfahren zur Einreichung | Mit vorliegendem Rundschreiben sollen das Verfahren zur Einreichung |
der zonalen Sicherheitspläne 2009-2012 und ihre Billigung durch den | der zonalen Sicherheitspläne 2009-2012 und ihre Billigung durch den |
Minister des Innern und den Minister der Justiz, wie bereits im | Minister des Innern und den Minister der Justiz, wie bereits im |
Rundschreiben PLP 35 beschrieben, aktualisiert werden. | Rundschreiben PLP 35 beschrieben, aktualisiert werden. |
Im Rundschreiben wird die neue Philosophie in Sachen integrale und | Im Rundschreiben wird die neue Philosophie in Sachen integrale und |
integrierte Sicherheitspolitik, die im ersten Teil des nationalen | integrierte Sicherheitspolitik, die im ersten Teil des nationalen |
Sicherheitsplans 2008-2011 aufgeführt ist, berücksichtigt. | Sicherheitsplans 2008-2011 aufgeführt ist, berücksichtigt. |
Der zonale Sicherheitsplan und seine Billigung fallen in diesen | Der zonale Sicherheitsplan und seine Billigung fallen in diesen |
globalen Kontext. Der zonale Sicherheitsplan, mit dem die | globalen Kontext. Der zonale Sicherheitsplan, mit dem die |
Polizeiaktivität auf lokaler Ebene geplant und umgesetzt werden soll, | Polizeiaktivität auf lokaler Ebene geplant und umgesetzt werden soll, |
ist Teil eines gross angelegten Prozesses im Rahmen einer integralen | ist Teil eines gross angelegten Prozesses im Rahmen einer integralen |
und integrierten Vorgehensweise im Bereich Sicherheit und wird daher | und integrierten Vorgehensweise im Bereich Sicherheit und wird daher |
unter Berücksichtigung verschiedener anderer Planungsinstrumente | unter Berücksichtigung verschiedener anderer Planungsinstrumente |
ausgearbeitet, die sowohl auf föderaler (politische Leitlinien der | ausgearbeitet, die sowohl auf föderaler (politische Leitlinien der |
Minister, nationaler Sicherheitsplan) als auch auf lokaler Ebene | Minister, nationaler Sicherheitsplan) als auch auf lokaler Ebene |
(integraler lokaler Sicherheitsplan, politische Leitlinien der | (integraler lokaler Sicherheitsplan, politische Leitlinien der |
Bürgermeister; Kriminalpolitik der Prokuratoren des Königs: Plan der | Bürgermeister; Kriminalpolitik der Prokuratoren des Königs: Plan der |
Staatsanwaltschaft) vorgesehen sind. | Staatsanwaltschaft) vorgesehen sind. |
Der zonale Sicherheitsplan ist zugleich ein Hebel, um exzellente | Der zonale Sicherheitsplan ist zugleich ein Hebel, um exzellente |
Polizeiarbeit zu leisten (1). Dieser Plan bietet die Möglichkeit, | Polizeiarbeit zu leisten (1). Dieser Plan bietet die Möglichkeit, |
mittels einer optimalen Verwaltung eine informationsgesteuerte | mittels einer optimalen Verwaltung eine informationsgesteuerte |
Arbeitsweise auf der Grundlage der Pfeiler der | Arbeitsweise auf der Grundlage der Pfeiler der |
gemeinschaftsorientierten Polizeiarbeit zu entwickeln. Dies setzt | gemeinschaftsorientierten Polizeiarbeit zu entwickeln. Dies setzt |
voraus, dass polizeipolitische Entscheidungen getroffen werden, die | voraus, dass polizeipolitische Entscheidungen getroffen werden, die |
letztendlich in einen Mehrjahresfinanzplan umgesetzt werden. | letztendlich in einen Mehrjahresfinanzplan umgesetzt werden. |
1.2 Rechtlicher Rahmen und Arbeitsrahmen | 1.2 Rechtlicher Rahmen und Arbeitsrahmen |
Das vorliegende ministerielle Rundschreiben wird in Anwendung der | Das vorliegende ministerielle Rundschreiben wird in Anwendung der |
Artikel 35 bis 37 GIP (2) erlassen. | Artikel 35 bis 37 GIP (2) erlassen. |
Es wird wärmstens empfohlen, drei wichtige Arbeitsunterlagen für die | Es wird wärmstens empfohlen, drei wichtige Arbeitsunterlagen für die |
Erstellung der zonalen Sicherheitspläne 2009-2012 zu berücksichtigen. | Erstellung der zonalen Sicherheitspläne 2009-2012 zu berücksichtigen. |
- das Vademekum der Sicherheitspläne, | - das Vademekum der Sicherheitspläne, |
- den Leitfaden zum Zyklus der Polizeipolitik auf lokaler Ebene, | - den Leitfaden zum Zyklus der Polizeipolitik auf lokaler Ebene, |
- den Leitfaden zur Erstellung des zonalen Sicherheitsplans 2009-2012. | - den Leitfaden zur Erstellung des zonalen Sicherheitsplans 2009-2012. |
Zudem ist es wichtig, auf eine vierte Arbeitsunterlage, den | Zudem ist es wichtig, auf eine vierte Arbeitsunterlage, den |
methodologischen Leitfaden für eine lokale Sicherheitsdiagnose (3), | methodologischen Leitfaden für eine lokale Sicherheitsdiagnose (3), |
hinzuweisen, der unter anderem von den Städten und Gemeinden befolgt | hinzuweisen, der unter anderem von den Städten und Gemeinden befolgt |
wird, die über einen strategischen Sicherheits- und Vorbeugungsplan | wird, die über einen strategischen Sicherheits- und Vorbeugungsplan |
verfügen. Diese Städte und Gemeinden haben in der Tat eine lokale | verfügen. Diese Städte und Gemeinden haben in der Tat eine lokale |
Sicherheitsdiagnose erstellen müssen, um in den Genuss eines | Sicherheitsdiagnose erstellen müssen, um in den Genuss eines |
strategischen Sicherheits- und Vorbeugungsplans zu kommen. Sowohl | strategischen Sicherheits- und Vorbeugungsplans zu kommen. Sowohl |
dieser methodologische Leitfaden als auch der Inhalt der bestehenden | dieser methodologische Leitfaden als auch der Inhalt der bestehenden |
lokalen Sicherheitsdiagnosen sind besonders nützliche Unterlagen beim | lokalen Sicherheitsdiagnosen sind besonders nützliche Unterlagen beim |
Scanning und bei der Analyse. In diesem Rahmen wird eine enge | Scanning und bei der Analyse. In diesem Rahmen wird eine enge |
Zusammenarbeit mit dem Vorbeugungsbeamten wärmstens empfohlen. | Zusammenarbeit mit dem Vorbeugungsbeamten wärmstens empfohlen. |
1.3 Betroffene Dienste | 1.3 Betroffene Dienste |
Gemäss Artikel 37, § 3, GIP wird der zonale Sicherheitsplan, nachdem | Gemäss Artikel 37, § 3, GIP wird der zonale Sicherheitsplan, nachdem |
die Bürgermeister und der Prokurator des Königs ihn gebilligt haben, | die Bürgermeister und der Prokurator des Königs ihn gebilligt haben, |
dem Minister des Innern und dem Minister der Justiz zur Billigung | dem Minister des Innern und dem Minister der Justiz zur Billigung |
vorgelegt; diese müssen sich binnen einer Frist von zwei Monaten ab | vorgelegt; diese müssen sich binnen einer Frist von zwei Monaten ab |
Empfang des Plans dazu äussern. | Empfang des Plans dazu äussern. |
Konkret sind folgende Instanzen an der Vorbereitung des Beschlusses | Konkret sind folgende Instanzen an der Vorbereitung des Beschlusses |
der Minister beteiligt: | der Minister beteiligt: |
? Die Generaldirektion Sicherheit und Vorbeugung (GD SV) - Direktion | ? Die Generaldirektion Sicherheit und Vorbeugung (GD SV) - Direktion |
Integrale Lokale Sicherheit (SLIV) - bereitet die Beschlüsse des | Integrale Lokale Sicherheit (SLIV) - bereitet die Beschlüsse des |
Ministers des Innern vor und unterbreitet ihm Vorschläge in den | Ministers des Innern vor und unterbreitet ihm Vorschläge in den |
Angelegenheiten, die zur globalen Strategie und zu den Prioritäten | Angelegenheiten, die zur globalen Strategie und zu den Prioritäten |
seiner Zuständigkeiten gehören. In diesem Rahmen ist sie mit dem | seiner Zuständigkeiten gehören. In diesem Rahmen ist sie mit dem |
Verfahren zur Billigung der zonalen Sicherheitspläne betraut (4). | Verfahren zur Billigung der zonalen Sicherheitspläne betraut (4). |
? Die Dienststelle für Kriminalpolitik (DKP) ist eine beratende | ? Die Dienststelle für Kriminalpolitik (DKP) ist eine beratende |
Instanz, die dem Minister der Justiz untersteht. Der Generalberater | Instanz, die dem Minister der Justiz untersteht. Der Generalberater |
für Kriminalpolitik informiert im Rahmen seiner Aufträge den Minister | für Kriminalpolitik informiert im Rahmen seiner Aufträge den Minister |
der Justiz über alles, was für die Kriminalitätsbekämpfung wichtig | der Justiz über alles, was für die Kriminalitätsbekämpfung wichtig |
ist, und teilt ihm alle Vorschläge mit, die er für zweckdienlich hält | ist, und teilt ihm alle Vorschläge mit, die er für zweckdienlich hält |
(5). | (5). |
In dieser Eigenschaft ist die DKP mit dem Verfahren zur Billigung der | In dieser Eigenschaft ist die DKP mit dem Verfahren zur Billigung der |
zonalen Sicherheitspläne für den Minister der Justiz betraut. | zonalen Sicherheitspläne für den Minister der Justiz betraut. |
? Die Direktion der Beziehungen mit der lokalen Polizei (CGL) gibt | ? Die Direktion der Beziehungen mit der lokalen Polizei (CGL) gibt |
eine technische Stellungnahme zu der Methodologie bei der Erstellung | eine technische Stellungnahme zu der Methodologie bei der Erstellung |
der zonalen Sicherheitspläne ab. Die technische Stellungnahme der CGL | der zonalen Sicherheitspläne ab. Die technische Stellungnahme der CGL |
wird der Generaldirektion Sicherheit und Vorbeugung des FÖD Inneres | wird der Generaldirektion Sicherheit und Vorbeugung des FÖD Inneres |
und der Dienststelle für Kriminalpolitik des FÖD Justiz übermittelt. | und der Dienststelle für Kriminalpolitik des FÖD Justiz übermittelt. |
2. Erinnerung an die Grundsätze des Zyklus | 2. Erinnerung an die Grundsätze des Zyklus |
2.1 Kontextualisierung des Verfahrens zur Billigung der zonalen | 2.1 Kontextualisierung des Verfahrens zur Billigung der zonalen |
Sicherheitspläne | Sicherheitspläne |
Es ist wichtig, das Billigungsverfahren in den Zyklus der | Es ist wichtig, das Billigungsverfahren in den Zyklus der |
Polizeipolitik zu situieren. Der Zyklus der Polizeipolitik besteht aus | Polizeipolitik zu situieren. Der Zyklus der Polizeipolitik besteht aus |
vier Phasen: | vier Phasen: |
a. Vorbereitung der Polizeipolitik (Januar bis März/April des Jahres | a. Vorbereitung der Polizeipolitik (Januar bis März/April des Jahres |
der Vorbereitung). In dieser Phase finden das Scanning und die Analyse | der Vorbereitung). In dieser Phase finden das Scanning und die Analyse |
statt. | statt. |
b. Definition der Polizeipolitik (April bis Dezember). Diese zweite | b. Definition der Polizeipolitik (April bis Dezember). Diese zweite |
Phase ist aus mehreren Phasen zusammengesetzt: | Phase ist aus mehreren Phasen zusammengesetzt: |
- Zunächst trifft der zonale Sicherheitsrat die strategischen mit | - Zunächst trifft der zonale Sicherheitsrat die strategischen mit |
Argumenten untermauerten politischen Entscheidungen und arbeitet einen | Argumenten untermauerten politischen Entscheidungen und arbeitet einen |
Entwurf des zonalen Plans aus (April bis Juni). Dieser muss dann vom | Entwurf des zonalen Plans aus (April bis Juni). Dieser muss dann vom |
zonalen Sicherheitsrat angenommen werden und mindestens die | zonalen Sicherheitsrat angenommen werden und mindestens die |
Unterschrift der lokalen Behörden (Bürgermeister und Prokurator des | Unterschrift der lokalen Behörden (Bürgermeister und Prokurator des |
Königs) tragen. Der Gemeinde- beziehungsweise Polizeirat, soweit es | Königs) tragen. Der Gemeinde- beziehungsweise Polizeirat, soweit es |
ihn betrifft, wird hierüber informiert und erteilt seine Billigung für | ihn betrifft, wird hierüber informiert und erteilt seine Billigung für |
die in seine Zuständigkeit fallenden Teile (Artikel 37, Absatz 1, | die in seine Zuständigkeit fallenden Teile (Artikel 37, Absatz 1, |
GIP). | GIP). |
- Nachdem der Plan von allen Parteien gebilligt worden ist, wird er ab | - Nachdem der Plan von allen Parteien gebilligt worden ist, wird er ab |
dem 1. September und spätestens bis zum 30. September 2008 der | dem 1. September und spätestens bis zum 30. September 2008 der |
betroffenen Verwaltung des FÖD Inneres übermittelt. Diese Verwaltungen | betroffenen Verwaltung des FÖD Inneres übermittelt. Diese Verwaltungen |
des FÖD Inneres und des FÖD Justiz bereiten das Billigungsverfahren in | des FÖD Inneres und des FÖD Justiz bereiten das Billigungsverfahren in |
Absprache mit der CGL vor. Sie können auch den Zonen vorschlagen, | Absprache mit der CGL vor. Sie können auch den Zonen vorschlagen, |
ihren Plan anzupassen, wenn er den Kriterien nicht entspricht (3.3.1). | ihren Plan anzupassen, wenn er den Kriterien nicht entspricht (3.3.1). |
Die beiden zuständigen Minister billigen die eventuell angepassten | Die beiden zuständigen Minister billigen die eventuell angepassten |
Pläne spätestens zwei Monate nach Hinterlegung der endgültigen | Pläne spätestens zwei Monate nach Hinterlegung der endgültigen |
Fassung. | Fassung. |
c. Ausführung der Polizeipolitik während der vier Jahre nach dem | c. Ausführung der Polizeipolitik während der vier Jahre nach dem |
Vorbereitungsjahr durch das Erstellen von jährlichen Aktionsplänen. | Vorbereitungsjahr durch das Erstellen von jährlichen Aktionsplänen. |
Während des gesamten Zyklus verfolgt der zonale Sicherheitsrat ständig | Während des gesamten Zyklus verfolgt der zonale Sicherheitsrat ständig |
die Lage und nimmt er regelmässig Zwischenbewertungen vor. Diese | die Lage und nimmt er regelmässig Zwischenbewertungen vor. Diese |
Bewertungen haben eine direkte Auswirkung auf das Erstellen der | Bewertungen haben eine direkte Auswirkung auf das Erstellen der |
nachfolgenden Aktionspläne. | nachfolgenden Aktionspläne. |
d. Bewertung der Polizeipolitik am Ende des Zyklus: Diese eingehende | d. Bewertung der Polizeipolitik am Ende des Zyklus: Diese eingehende |
Bewertung erfolgt unmittelbar am Ende der Ausführungsphase (in jedem | Bewertung erfolgt unmittelbar am Ende der Ausführungsphase (in jedem |
letzten Jahr des Zyklus der Polizeipolitik). Diese Phase dauert | letzten Jahr des Zyklus der Polizeipolitik). Diese Phase dauert |
zwischen drei Monaten und einem Jahr, das vorläufige Zwischenergebnis | zwischen drei Monaten und einem Jahr, das vorläufige Zwischenergebnis |
muss aber für den darauf folgenden Zyklus verfügbar sein. Um den | muss aber für den darauf folgenden Zyklus verfügbar sein. Um den |
folgenden zonalen Sicherheitsplan zu erstellen, wird die Zone sich | folgenden zonalen Sicherheitsplan zu erstellen, wird die Zone sich |
also auf die verfügbaren Zwischenbewertungen stützen. | also auf die verfügbaren Zwischenbewertungen stützen. |
Jede Phase dieses Prozesses ist wichtig und stellt einen Mehrwert dar, | Jede Phase dieses Prozesses ist wichtig und stellt einen Mehrwert dar, |
da sie den Zweck verfolgt, zu einem qualitätvollen und von den | da sie den Zweck verfolgt, zu einem qualitätvollen und von den |
betroffenen Akteuren getragenen zonalen Sicherheitsplan zu gelangen, | betroffenen Akteuren getragenen zonalen Sicherheitsplan zu gelangen, |
der dem zu leistenden Polizeidienst (extern) und den | der dem zu leistenden Polizeidienst (extern) und den |
Verwaltungsfaktoren (intern) Rechnung trägt und zu Verbesserungen und | Verwaltungsfaktoren (intern) Rechnung trägt und zu Verbesserungen und |
Neuerungen in all diesen Bereichen beiträgt. In dieser Hinsicht ist es | Neuerungen in all diesen Bereichen beiträgt. In dieser Hinsicht ist es |
wichtig, auf den strategischen Charakter der zonalen Sicherheitspläne | wichtig, auf den strategischen Charakter der zonalen Sicherheitspläne |
zu verweisen. Der zonale Sicherheitsplan ist ein langfristig | zu verweisen. Der zonale Sicherheitsplan ist ein langfristig |
angelegter Plan. Die jährlichen Aktionspläne sind operative Pläne und | angelegter Plan. Die jährlichen Aktionspläne sind operative Pläne und |
auf eine kurzfristige Ausführung ausgelegt. | auf eine kurzfristige Ausführung ausgelegt. |
Der vollständige Leitfaden zum Zyklus der Polizeipolitik auf lokaler | Der vollständige Leitfaden zum Zyklus der Polizeipolitik auf lokaler |
Ebene ist auf der Webseite www.infozone.be einsehbar. | Ebene ist auf der Webseite www.infozone.be einsehbar. |
Während der vierjährigen Umsetzung des zonalen Sicherheitsplans könnte | Während der vierjährigen Umsetzung des zonalen Sicherheitsplans könnte |
es vorkommen, dass bestimmte Punkte entweder auf Initiative des | es vorkommen, dass bestimmte Punkte entweder auf Initiative des |
zonalen Sicherheitsrates oder infolge einer auf föderaler Ebene | zonalen Sicherheitsrates oder infolge einer auf föderaler Ebene |
vorgenommenen Anpassung angepasst werden müssen. Diese Anpassungen | vorgenommenen Anpassung angepasst werden müssen. Diese Anpassungen |
finden unter der Verantwortung der lokalen Behörden statt. Das in | finden unter der Verantwortung der lokalen Behörden statt. Das in |
vorliegendem Rundschreiben beschriebene Billigungsverfahren findet | vorliegendem Rundschreiben beschriebene Billigungsverfahren findet |
keine Anwendung auf diese Anpassungen. Die Begründung der Anpassungen | keine Anwendung auf diese Anpassungen. Die Begründung der Anpassungen |
muss jedoch im Bericht des zonalen Sicherheitsrates aufgeführt werden. | muss jedoch im Bericht des zonalen Sicherheitsrates aufgeführt werden. |
Die Anpassungen werden in den zonalen Sicherheitsplan aufgenommen. | Die Anpassungen werden in den zonalen Sicherheitsplan aufgenommen. |
2.2 Abstimmung auf den nationalen Sicherheitsplan | 2.2 Abstimmung auf den nationalen Sicherheitsplan |
Mit dem nationalen Sicherheitsplan 2008-2011 wird beabsichtigt, der | Mit dem nationalen Sicherheitsplan 2008-2011 wird beabsichtigt, der |
allgemeinen Polizeipolitik einen Inhalt zu geben und sie zu | allgemeinen Polizeipolitik einen Inhalt zu geben und sie zu |
koordinieren. Folgende Leitlinien werden darin beschrieben: | koordinieren. Folgende Leitlinien werden darin beschrieben: |
- Der nationale Sicherheitsplan trägt dazu bei, eine integrale und | - Der nationale Sicherheitsplan trägt dazu bei, eine integrale und |
integrierte Vorgehensweise der Polizeidienste im Bereich Sicherheit | integrierte Vorgehensweise der Polizeidienste im Bereich Sicherheit |
und Lebensqualität sowie die Kohäsion in ihrem Auftreten zu | und Lebensqualität sowie die Kohäsion in ihrem Auftreten zu |
gewährleisten. Die lokalen Polizeidienste müssen dies im Rahmen des | gewährleisten. Die lokalen Polizeidienste müssen dies im Rahmen des |
lokalen Kontexts und der lokalen Spezifitäten in Absprache mit den | lokalen Kontexts und der lokalen Spezifitäten in Absprache mit den |
zuständigen Behörden bei der Erstellung ihrer Pläne berücksichtigen. | zuständigen Behörden bei der Erstellung ihrer Pläne berücksichtigen. |
- Damit in diesem Land eine integrale und integrierte Vorgehensweise | - Damit in diesem Land eine integrale und integrierte Vorgehensweise |
der Polizei im Bereich Sicherheit erreicht wird, muss effektiv auf | der Polizei im Bereich Sicherheit erreicht wird, muss effektiv auf |
integrierte Weise gearbeitet werden und eine reelle Zusammenarbeit | integrierte Weise gearbeitet werden und eine reelle Zusammenarbeit |
zwischen beiden Polizeiebenen bestehen. Selbst wenn sie dem | zwischen beiden Polizeiebenen bestehen. Selbst wenn sie dem |
Weisungsrecht verschiedener Behörden unterworfen sind und auf | Weisungsrecht verschiedener Behörden unterworfen sind und auf |
verschiedene Weise geleitet werden, dürfen die beiden Ebenen sich | verschiedene Weise geleitet werden, dürfen die beiden Ebenen sich |
nicht nur für den eigenen Tätigkeitsbereich interessieren, sondern sie | nicht nur für den eigenen Tätigkeitsbereich interessieren, sondern sie |
müssen sich bewusst sein, dass sie Teil einer integrierten Polizei | müssen sich bewusst sein, dass sie Teil einer integrierten Polizei |
sind und zusammen ein gemeinsames Ziel verfolgen, nämlich die Erhöhung | sind und zusammen ein gemeinsames Ziel verfolgen, nämlich die Erhöhung |
der Sicherheit und der Lebensqualität in Belgien, und zwar als | der Sicherheit und der Lebensqualität in Belgien, und zwar als |
bevorzugte Partner innerhalb der integralen und integrierten | bevorzugte Partner innerhalb der integralen und integrierten |
Sicherheitskette. | Sicherheitskette. |
- Das bedeutet, dass die nachstehend erwähnten vorrangigen Phänomene | - Das bedeutet, dass die nachstehend erwähnten vorrangigen Phänomene |
zusätzlich zu den mit Gründen und Argumenten untermauerten | zusätzlich zu den mit Gründen und Argumenten untermauerten |
spezifischen lokalen politischen Entscheidungen in die zonalen | spezifischen lokalen politischen Entscheidungen in die zonalen |
Sicherheitspläne aufgenommen werden, insofern die Polizeizone von | Sicherheitspläne aufgenommen werden, insofern die Polizeizone von |
diesen vorrangigen Phänomenen betroffen ist: | diesen vorrangigen Phänomenen betroffen ist: |
schwerwiegende Gewaltdelikte, | schwerwiegende Gewaltdelikte, |
Vermögensdelikte, | Vermögensdelikte, |
schwere Wirtschafts- und Finanzkriminalität, | schwere Wirtschafts- und Finanzkriminalität, |
Drogenherstellung und -handel sowie drogenbedingte Kriminalität, | Drogenherstellung und -handel sowie drogenbedingte Kriminalität, |
schwere Computerkriminalität, | schwere Computerkriminalität, |
schwere Umweltkriminalität, | schwere Umweltkriminalität, |
innerfamiliäre/eheliche Gewalt, | innerfamiliäre/eheliche Gewalt, |
Terrorismus, | Terrorismus, |
Menschenhandel und Schlepperei, | Menschenhandel und Schlepperei, |
Jugendkriminalität (Jugendliche = bis einschliesslich 25 Jahre) und | Jugendkriminalität (Jugendliche = bis einschliesslich 25 Jahre) und |
Kriminalität mit Jugendlichen als Opfer, | Kriminalität mit Jugendlichen als Opfer, |
Verkehrssicherheit, | Verkehrssicherheit, |
Belästigungen und Strassenkriminalität. | Belästigungen und Strassenkriminalität. |
- Ausserdem müssen die im nationalen Sicherheitsplan aufgeführten | - Ausserdem müssen die im nationalen Sicherheitsplan aufgeführten |
Prinzipien einer qualitätvollen und modernen Polizei berücksichtigt | Prinzipien einer qualitätvollen und modernen Polizei berücksichtigt |
werden. | werden. |
Der Minister der Justiz besitzt im Bereich Sicherheitspolitik eine | Der Minister der Justiz besitzt im Bereich Sicherheitspolitik eine |
zweifache Befugnis: Er fertigt nach Stellungnahme des Kollegiums der | zweifache Befugnis: Er fertigt nach Stellungnahme des Kollegiums der |
Generalprokuratoren Richtlinien in Sachen Kriminalpolitik aus und | Generalprokuratoren Richtlinien in Sachen Kriminalpolitik aus und |
koordiniert zusammen mit seinem Kollegen des FÖD Inneres die | koordiniert zusammen mit seinem Kollegen des FÖD Inneres die |
allgemeine Polizeipolitik. | allgemeine Polizeipolitik. |
Zur harmonischen Ausübung dieser zweifachen Befugnis hat der Minister | Zur harmonischen Ausübung dieser zweifachen Befugnis hat der Minister |
der Justiz im Rahmen der integralen und integrierten Vorgehensweise | der Justiz im Rahmen der integralen und integrierten Vorgehensweise |
insbesondere darauf geachtet, dass in den nationalen Sicherheitsplan | insbesondere darauf geachtet, dass in den nationalen Sicherheitsplan |
Anweisungen für die Staatsanwaltschaft aufgenommen werden. | Anweisungen für die Staatsanwaltschaft aufgenommen werden. |
Dementsprechend hat er in seinem allgemeinen Richtlinienplan 2008 | Dementsprechend hat er in seinem allgemeinen Richtlinienplan 2008 |
ebenfalls Nachdruck auf die Tatsache gelegt, dass der neue nationale | ebenfalls Nachdruck auf die Tatsache gelegt, dass der neue nationale |
Sicherheitsplan Grundlage und Bindeglied für die Zusammenarbeit | Sicherheitsplan Grundlage und Bindeglied für die Zusammenarbeit |
zwischen Polizei und Justiz ist. Mit dem Plan sollen die | zwischen Polizei und Justiz ist. Mit dem Plan sollen die |
Arbeitsbeziehungen zwischen der Staatsanwaltschaft und den | Arbeitsbeziehungen zwischen der Staatsanwaltschaft und den |
Polizeidiensten weiter verbessert werden. | Polizeidiensten weiter verbessert werden. |
Die auf nationaler Ebene unternommenen Schritte sollten auf lokaler | Die auf nationaler Ebene unternommenen Schritte sollten auf lokaler |
Ebene bei der Aufstellung der zonalen Sicherheitspläne auch Nachahmung | Ebene bei der Aufstellung der zonalen Sicherheitspläne auch Nachahmung |
finden. | finden. |
Der nationale Sicherheitsplan kann auf der Webseite der CGL | Der nationale Sicherheitsplan kann auf der Webseite der CGL |
(www.infozone.be) eingesehen werden. | (www.infozone.be) eingesehen werden. |
2.3 Die Instanzen - Akteure des Zyklus und ihre Rolle | 2.3 Die Instanzen - Akteure des Zyklus und ihre Rolle |
- Zonaler Sicherheitsrat - Artikel 35 GIP | - Zonaler Sicherheitsrat - Artikel 35 GIP |
Die zonalen Sicherheitspläne werden von den zonalen Sicherheitsräten | Die zonalen Sicherheitspläne werden von den zonalen Sicherheitsräten |
besprochen, vorbereitet und erstellt. Die Polizeibehörden (Prokurator | besprochen, vorbereitet und erstellt. Die Polizeibehörden (Prokurator |
des Königs und Bürgermeister) und die Polizeidienste sind folglich von | des Königs und Bürgermeister) und die Polizeidienste sind folglich von |
Anfang an am zonalen Sicherheitsplan beteiligt, für den sie übrigens | Anfang an am zonalen Sicherheitsplan beteiligt, für den sie übrigens |
alle verantwortlich sind. | alle verantwortlich sind. |
Der Vorsitzende legt der Generaldirektion Sicherheit und Vorbeugung - | Der Vorsitzende legt der Generaldirektion Sicherheit und Vorbeugung - |
Direktion Integrale Lokale Sicherheit, einzige Anlaufstelle, - den von | Direktion Integrale Lokale Sicherheit, einzige Anlaufstelle, - den von |
den Bürgermeistern und vom Prokurator des Königs gebilligten und | den Bürgermeistern und vom Prokurator des Königs gebilligten und |
unterzeichneten zonalen Sicherheitsplan zur Billigung vor. | unterzeichneten zonalen Sicherheitsplan zur Billigung vor. |
Der Bürgermeister-Vorsitzende, an den das Schreiben zur Billigung des | Der Bürgermeister-Vorsitzende, an den das Schreiben zur Billigung des |
zonalen Sicherheitsplans adressiert ist, muss den Mitgliedern des | zonalen Sicherheitsplans adressiert ist, muss den Mitgliedern des |
zonalen Sicherheitsrates dieses Schreiben und die darin enthaltenen | zonalen Sicherheitsrates dieses Schreiben und die darin enthaltenen |
Informationen mitteilen. | Informationen mitteilen. |
Wenn die geplante Kapazität der Zone sich als unzureichend erweist, um | Wenn die geplante Kapazität der Zone sich als unzureichend erweist, um |
ihre Aufträge auszuführen, sucht der zonale Sicherheitsrat nach | ihre Aufträge auszuführen, sucht der zonale Sicherheitsrat nach |
Lösungen. | Lösungen. |
Der zonale Sicherheitsrat ist ebenfalls für die Bewertung der | Der zonale Sicherheitsrat ist ebenfalls für die Bewertung der |
Ausführung des zonalen Sicherheitsplans verantwortlich. | Ausführung des zonalen Sicherheitsplans verantwortlich. |
- Provinziale Beratung - Artikel 162 GIP / Artikel 9/2 GPA (6) | - Provinziale Beratung - Artikel 162 GIP / Artikel 9/2 GPA (6) |
In jeder Provinz wird eine provinziale Beratung zwischen dem | In jeder Provinz wird eine provinziale Beratung zwischen dem |
Gouverneur, dem Generalprokurator beim Appellationshof, den | Gouverneur, dem Generalprokurator beim Appellationshof, den |
Verwaltungspolizeidirektoren-Koordinatoren, den | Verwaltungspolizeidirektoren-Koordinatoren, den |
Gerichtspolizeidirektoren und den Vertretern der lokalen | Gerichtspolizeidirektoren und den Vertretern der lokalen |
Polizeidienste organisiert. Sie spielt eine wichtige Rolle bei der | Polizeidienste organisiert. Sie spielt eine wichtige Rolle bei der |
Unterstützung der Polizeizonen. Ziel ist es, die zonalen | Unterstützung der Polizeizonen. Ziel ist es, die zonalen |
Sicherheitsräte und die interzonale Zusammenarbeit anzuspornen. | Sicherheitsräte und die interzonale Zusammenarbeit anzuspornen. |
Damit eine solche Unterstützung organisiert werden kann, ist es | Damit eine solche Unterstützung organisiert werden kann, ist es |
natürlich wichtig, dass die Polizeizonen dem Gouverneur ihren zonalen | natürlich wichtig, dass die Polizeizonen dem Gouverneur ihren zonalen |
Sicherheitsplan übermitteln. | Sicherheitsplan übermitteln. |
Auf diese Weise werden auch engere Bande zwischen der föderalen und | Auf diese Weise werden auch engere Bande zwischen der föderalen und |
der provinzialen Ebene geknüpft, sodass eine integrierte Sicht | der provinzialen Ebene geknüpft, sodass eine integrierte Sicht |
gestärkt wird. | gestärkt wird. |
- CGL | - CGL |
Die Direktion der Beziehungen mit der lokalen Polizei (CGL) sorgt nach | Die Direktion der Beziehungen mit der lokalen Polizei (CGL) sorgt nach |
Absprache und in enger Zusammenarbeit mit dem | Absprache und in enger Zusammenarbeit mit dem |
Verwaltungspolizeidirektor-Koordinator der föderalen Polizei für eine | Verwaltungspolizeidirektor-Koordinator der föderalen Polizei für eine |
Unterstützung während des gesamten lokalen Zyklus der Polizeipolitik. | Unterstützung während des gesamten lokalen Zyklus der Polizeipolitik. |
Bei dieser Unterstützung geht es um die Entwicklung, Einführung, | Bei dieser Unterstützung geht es um die Entwicklung, Einführung, |
Bewertung und permanente Verbesserung des Verwaltungsprozesses der | Bewertung und permanente Verbesserung des Verwaltungsprozesses der |
lokalen Polizei im Bestreben, exzellente Polizeiarbeit zu leisten. | lokalen Polizei im Bestreben, exzellente Polizeiarbeit zu leisten. |
- Der Dirco (7) | - Der Dirco (7) |
Der Verwaltungspolizeidirektor-Koordinator (Dirco) erstattet Bericht | Der Verwaltungspolizeidirektor-Koordinator (Dirco) erstattet Bericht |
über den Beitrag der lokalen Polizeizone zu den politischen | über den Beitrag der lokalen Polizeizone zu den politischen |
Entscheidungen des nationalen Sicherheitsplans. Durch seine bevorzugte | Entscheidungen des nationalen Sicherheitsplans. Durch seine bevorzugte |
Stellung als Partner innerhalb des zonalen Sicherheitsrates erstattet | Stellung als Partner innerhalb des zonalen Sicherheitsrates erstattet |
er seinem Übergeordneten, d.h. dem Generalkommissar der föderalen | er seinem Übergeordneten, d.h. dem Generalkommissar der föderalen |
Polizei, Bericht. Ferner erstattet der Dirco aufgrund seiner | Polizei, Bericht. Ferner erstattet der Dirco aufgrund seiner |
gesetzlichen Verpflichtung (Artikel 104 Nr. 6 GIP) Bericht über die | gesetzlichen Verpflichtung (Artikel 104 Nr. 6 GIP) Bericht über die |
Ausführung der in den Artikeln 61 bis einschliesslich 64 GIP | Ausführung der in den Artikeln 61 bis einschliesslich 64 GIP |
festgelegten föderalen Aufträge durch die lokale Polizei. Die | festgelegten föderalen Aufträge durch die lokale Polizei. Die |
praktischen Modalitäten für all diese Berichte werden auf Ebene des | praktischen Modalitäten für all diese Berichte werden auf Ebene des |
Generalkommissars geregelt. | Generalkommissars geregelt. |
3. Billigungsverfahren | 3. Billigungsverfahren |
Gemäss Artikel 36 GIP sind alle Polizeizonen verpflichtet, einen | Gemäss Artikel 36 GIP sind alle Polizeizonen verpflichtet, einen |
zonalen Sicherheitsplan zu erstellen. | zonalen Sicherheitsplan zu erstellen. |
3.1 Frist | 3.1 Frist |
Unter Berücksichtigung dieser Verpflichtung und der Billigungsfrist | Unter Berücksichtigung dieser Verpflichtung und der Billigungsfrist |
von zwei Monaten (eventuell um einen Monat verlängert bei | von zwei Monaten (eventuell um einen Monat verlängert bei |
Missbilligung des Plans) müssen die zonalen Sicherheitspläne ab dem 1. | Missbilligung des Plans) müssen die zonalen Sicherheitspläne ab dem 1. |
September und spätestens bis zum 30. September 2008 eingereicht | September und spätestens bis zum 30. September 2008 eingereicht |
werden. | werden. |
Wir verweisen auf die Wichtigkeit der Einhaltung dieser Frist, damit | Wir verweisen auf die Wichtigkeit der Einhaltung dieser Frist, damit |
das ganze Verfahren spätestens im Laufe des Monats Dezember | das ganze Verfahren spätestens im Laufe des Monats Dezember |
abgeschlossen werden kann und die Ausführung der Aktionspläne mit dem | abgeschlossen werden kann und die Ausführung der Aktionspläne mit dem |
Monat Januar im darauf folgenden Jahr beginnen kann. | Monat Januar im darauf folgenden Jahr beginnen kann. |
3.2 Zulässigkeit | 3.2 Zulässigkeit |
Die zweimonatige Billigungsfrist beginnt erst, wenn folgende | Die zweimonatige Billigungsfrist beginnt erst, wenn folgende |
Bedingungen erfüllt sind: | Bedingungen erfüllt sind: |
- Der Plan muss mindestens vom Bürgermeister (von den Bürgermeistern) | - Der Plan muss mindestens vom Bürgermeister (von den Bürgermeistern) |
und vom Prokurator des Königs unterzeichnet sein. | und vom Prokurator des Königs unterzeichnet sein. |
- Der Vorsitzende des zonalen Sicherheitsrates schickt ein Exemplar | - Der Vorsitzende des zonalen Sicherheitsrates schickt ein Exemplar |
auf CD-ROM an folgende Adresse: | auf CD-ROM an folgende Adresse: |
Generaldirektion Sicherheit und Vorbeugung (GD SV) | Generaldirektion Sicherheit und Vorbeugung (GD SV) |
Direktion Integrale Lokale Sicherheit (SLIV) | Direktion Integrale Lokale Sicherheit (SLIV) |
Zu Händen von Philip Willekens - Direktor | Zu Händen von Philip Willekens - Direktor |
Boulevard de Waterloo 76 | Boulevard de Waterloo 76 |
1000 Brüssel. | 1000 Brüssel. |
Die GD SV muss unverzüglich ein Exemplar des zonalen Sicherheitsplans | Die GD SV muss unverzüglich ein Exemplar des zonalen Sicherheitsplans |
an die Dienststelle für Kriminalpolitik, die ebenfalls mit der | an die Dienststelle für Kriminalpolitik, die ebenfalls mit der |
Billigung der zonalen Sicherheitspläne betraut ist, und zwecks | Billigung der zonalen Sicherheitspläne betraut ist, und zwecks |
Stellungnahme an die Direktion der Beziehungen mit der lokalen Polizei | Stellungnahme an die Direktion der Beziehungen mit der lokalen Polizei |
schicken. | schicken. |
Ist der Plan für zulässig erklärt, schickt die GD SV dem Vorsitzenden | Ist der Plan für zulässig erklärt, schickt die GD SV dem Vorsitzenden |
des zonalen Sicherheitsrates systematisch eine Empfangsbestätigung. | des zonalen Sicherheitsrates systematisch eine Empfangsbestätigung. |
Die Empfangsbestätigung dient zur Bestimmung des Datums des Anfangs | Die Empfangsbestätigung dient zur Bestimmung des Datums des Anfangs |
der Billigungsfrist. | der Billigungsfrist. |
Im Fall von Nichtzulässigkeit des zonalen Sicherheitsplans wird dem | Im Fall von Nichtzulässigkeit des zonalen Sicherheitsplans wird dem |
Vorsitzenden des zonalen Sicherheitsrates ebenfalls ein Schreiben | Vorsitzenden des zonalen Sicherheitsrates ebenfalls ein Schreiben |
zugestellt, in dem um Abhilfe in Bezug auf die angegebenen Punkte | zugestellt, in dem um Abhilfe in Bezug auf die angegebenen Punkte |
gebeten wird. Mit diesem Schreiben läuft die Billigungsfrist noch | gebeten wird. Mit diesem Schreiben läuft die Billigungsfrist noch |
nicht an. | nicht an. |
3.3 Billigung des zonalen Sicherheitsplans | 3.3 Billigung des zonalen Sicherheitsplans |
3.3.1 Formale und inhaltliche Kriterien | 3.3.1 Formale und inhaltliche Kriterien |
? Kriterien in puncto Form | ? Kriterien in puncto Form |
Es wird nachdrücklich empfohlen, dem Muster des Leitfadens zur | Es wird nachdrücklich empfohlen, dem Muster des Leitfadens zur |
Erstellung der zonalen Sicherheitspläne 2009-2012 (www.infozone.be) zu | Erstellung der zonalen Sicherheitspläne 2009-2012 (www.infozone.be) zu |
folgen. Hierdurch entsteht ein Gleichgewicht zwischen einerseits einer | folgen. Hierdurch entsteht ein Gleichgewicht zwischen einerseits einer |
bestimmten Einheitlichkeit, durch die die zonalen Sicherheitspläne | bestimmten Einheitlichkeit, durch die die zonalen Sicherheitspläne |
lesbarer und verständlicher werden und man sich vergewissern kann, | lesbarer und verständlicher werden und man sich vergewissern kann, |
dass alle wichtigen Punkte berücksichtigt werden, und andererseits | dass alle wichtigen Punkte berücksichtigt werden, und andererseits |
einer dynamischen Reflexion, die auf die Lösung spezifischer Probleme | einer dynamischen Reflexion, die auf die Lösung spezifischer Probleme |
der Zone ausgerichtet ist. | der Zone ausgerichtet ist. |
? Kriterien in puncto Inhalt: wichtigste Elemente, denen die | ? Kriterien in puncto Inhalt: wichtigste Elemente, denen die |
genehmigenden Dienste Beachtung schenken | genehmigenden Dienste Beachtung schenken |
- Zusammenhang und Komplementarität des zonalen Sicherheitsplans mit | - Zusammenhang und Komplementarität des zonalen Sicherheitsplans mit |
dem nationalen Sicherheitsplan und den aktuellen politischen | dem nationalen Sicherheitsplan und den aktuellen politischen |
Leitlinien des Ministers der Justiz, des Ministers des Innern und des | Leitlinien des Ministers der Justiz, des Ministers des Innern und des |
Staatssekretärs für Mobilität (unter anderem Versammlung aller | Staatssekretärs für Mobilität (unter anderem Versammlung aller |
Hauptakteure der Verkehrssicherheit 2007) sowie mit den politischen | Hauptakteure der Verkehrssicherheit 2007) sowie mit den politischen |
Leitlinien der lokalen Behörden, beispielsweise dem integrierten | Leitlinien der lokalen Behörden, beispielsweise dem integrierten |
lokalen Sicherheitsplan, dem Plan der Staatsanwaltschaft usw. | lokalen Sicherheitsplan, dem Plan der Staatsanwaltschaft usw. |
- Aufgrund von Artikel 37 GIP wird der zonale Sicherheitsplan unter | - Aufgrund von Artikel 37 GIP wird der zonale Sicherheitsplan unter |
Berücksichtigung des nationalen Sicherheitsplans erstellt. Die Zone | Berücksichtigung des nationalen Sicherheitsplans erstellt. Die Zone |
muss natürlich nicht die Gesamtheit der Phänomene des nationalen | muss natürlich nicht die Gesamtheit der Phänomene des nationalen |
Sicherheitsplans auswählen (Qualität geht vor Quantität), aber sie | Sicherheitsplans auswählen (Qualität geht vor Quantität), aber sie |
muss begründen, warum bestimmte Phänomene berücksichtigt werden und | muss begründen, warum bestimmte Phänomene berücksichtigt werden und |
andere nicht, | andere nicht, |
- Zusammenhang zwischen dem zonalen Sicherheitsplan und anderen | - Zusammenhang zwischen dem zonalen Sicherheitsplan und anderen |
politischen Instrumenten auf Ebene der Vorbeugung und der Sicherheit | politischen Instrumenten auf Ebene der Vorbeugung und der Sicherheit |
(Strategiepläne für Vorbeugung und Sicherheit usw.), | (Strategiepläne für Vorbeugung und Sicherheit usw.), |
- Benutzung mehrerer objektiver und subjektiver Quellen, | - Benutzung mehrerer objektiver und subjektiver Quellen, |
- Beitrag der lokalen Polizei zur Ausführung der in Artikel 61 GIP | - Beitrag der lokalen Polizei zur Ausführung der in Artikel 61 GIP |
erwähnten Aufträge mit föderalem Charakter, | erwähnten Aufträge mit föderalem Charakter, |
- Einhaltung der Mindestnormen in Bezug auf das Einsatzpersonal und | - Einhaltung der Mindestnormen in Bezug auf das Einsatzpersonal und |
das Verwaltungs- und Logistikpersonal der lokalen Polizei (8) sowie | das Verwaltungs- und Logistikpersonal der lokalen Polizei (8) sowie |
der Normen in Bezug auf die Organisation und die Arbeitsweise der | der Normen in Bezug auf die Organisation und die Arbeitsweise der |
lokalen Polizei zur Gewährleistung von gleichwertigen | lokalen Polizei zur Gewährleistung von gleichwertigen |
Mindestdienstleistungen zu Gunsten der Bevölkerung (9) und, falls die | Mindestdienstleistungen zu Gunsten der Bevölkerung (9) und, falls die |
Mindestnormen beziehungsweise die Normen in Bezug auf die Organisation | Mindestnormen beziehungsweise die Normen in Bezug auf die Organisation |
und Arbeitsweise nicht eingehalten werden, ausführliche Rechtfertigung | und Arbeitsweise nicht eingehalten werden, ausführliche Rechtfertigung |
der Nichteinhaltung dieser Normen sowie Vermerk der geplanten | der Nichteinhaltung dieser Normen sowie Vermerk der geplanten |
Berichtigungsmassnahmen, | Berichtigungsmassnahmen, |
- Begründung der strategischen Ziele, | - Begründung der strategischen Ziele, |
- im Rahmen der Weiterverfolgung und der Verwirklichung der | - im Rahmen der Weiterverfolgung und der Verwirklichung der |
strategischen Ziele, Bestimmung von kritischen Erfolgsfaktoren und von | strategischen Ziele, Bestimmung von kritischen Erfolgsfaktoren und von |
strategischen Indikatoren, | strategischen Indikatoren, |
- Berücksichtigung der im Rahmen des vorherigen zonalen | - Berücksichtigung der im Rahmen des vorherigen zonalen |
Sicherheitsplans formulierten Bemerkungen und Empfehlungen, | Sicherheitsplans formulierten Bemerkungen und Empfehlungen, |
- Mitteilung, die intern oder extern an die Polizeipolitik der | - Mitteilung, die intern oder extern an die Polizeipolitik der |
Polizeizone gemacht wird, | Polizeizone gemacht wird, |
- Berücksichtigung einer Zwischenbewertung des vorherigen zonalen | - Berücksichtigung einer Zwischenbewertung des vorherigen zonalen |
Sicherheitsplans durch den zonalen Sicherheitsrat. | Sicherheitsplans durch den zonalen Sicherheitsrat. |
3.3.2 Beschluss zur Billigung oder Missbilligung | 3.3.2 Beschluss zur Billigung oder Missbilligung |
? Administrative Bearbeitung | ? Administrative Bearbeitung |
Wenn bei der Prüfung des Plans Mängel oder Unzulänglichkeiten in Bezug | Wenn bei der Prüfung des Plans Mängel oder Unzulänglichkeiten in Bezug |
auf die Form festgestellt werden, können die betroffenen Verwaltungen | auf die Form festgestellt werden, können die betroffenen Verwaltungen |
die Zone in gegenseitigem Einvernehmen bitten, die Akte zu | die Zone in gegenseitigem Einvernehmen bitten, die Akte zu |
vervollständigen. | vervollständigen. |
Zum Beispiel bei: | Zum Beispiel bei: |
- fehlenden Anlagen, | - fehlenden Anlagen, |
- fehlenden Erläuterungen, | - fehlenden Erläuterungen, |
- fehlendem Organigramm, | - fehlendem Organigramm, |
- fehlendem Argumentationsmuster, | - fehlendem Argumentationsmuster, |
- fehlender Kapazitätstabelle, | - fehlender Kapazitätstabelle, |
-... | -... |
Dadurch wird die zweimonatige Billigungsfrist am Tag der Zurücksendung | Dadurch wird die zweimonatige Billigungsfrist am Tag der Zurücksendung |
des Plans unterbrochen und bei Hinterlegung des geänderten Plans bei | des Plans unterbrochen und bei Hinterlegung des geänderten Plans bei |
der GD SV neu angesetzt. | der GD SV neu angesetzt. |
? Beschluss | ? Beschluss |
Gemäss Artikel 37 Absatz 3 GIP wird der Plan, nachdem die | Gemäss Artikel 37 Absatz 3 GIP wird der Plan, nachdem die |
Bürgermeister und der Prokurator des Königs ihn gebilligt haben, dem | Bürgermeister und der Prokurator des Königs ihn gebilligt haben, dem |
Minister des Innern und dem Minister der Justiz zur Billigung | Minister des Innern und dem Minister der Justiz zur Billigung |
vorgelegt, die sich binnen einer Frist von zwei Monaten ab Empfang des | vorgelegt, die sich binnen einer Frist von zwei Monaten ab Empfang des |
Plans dazu äussern müssen. Nach Ablauf dieser Frist wird ihre | Plans dazu äussern müssen. Nach Ablauf dieser Frist wird ihre |
Billigung als erteilt betrachtet. | Billigung als erteilt betrachtet. |
In diesem Fall können zwei Arten von Billigung erteilt werden: | In diesem Fall können zwei Arten von Billigung erteilt werden: |
- Einfache Billigung: Die hierbei eventuell gemachten Empfehlungen | - Einfache Billigung: Die hierbei eventuell gemachten Empfehlungen |
beeinträchtigen nicht die Qualität des Plans. Es handelt sich eher um | beeinträchtigen nicht die Qualität des Plans. Es handelt sich eher um |
Ratschläge, wie die Qualität des Plans beim nächsten Mal noch | Ratschläge, wie die Qualität des Plans beim nächsten Mal noch |
verbessert werden könnte (Beispiel: unübersichtliche Struktur, ...), | verbessert werden könnte (Beispiel: unübersichtliche Struktur, ...), |
- Billigung mit Bemerkungen: Die Bemerkungen betreffen grundlegendere | - Billigung mit Bemerkungen: Die Bemerkungen betreffen grundlegendere |
Elemente und schwerwiegendere Unzulänglichkeiten, die im nächsten Plan | Elemente und schwerwiegendere Unzulänglichkeiten, die im nächsten Plan |
behoben werden müssen. Diese Billigung muss als Warnung verstanden | behoben werden müssen. Diese Billigung muss als Warnung verstanden |
werden: Sollte die Zone sie bei der Erstellung des nächsten Plans | werden: Sollte die Zone sie bei der Erstellung des nächsten Plans |
nicht berücksichtigen, könnte dies zu einer Missbilligung führen | nicht berücksichtigen, könnte dies zu einer Missbilligung führen |
(Beispiele: nicht erreichte und nicht nachgewiesene Normen in puncto | (Beispiele: nicht erreichte und nicht nachgewiesene Normen in puncto |
Organisation und Arbeitsweise, nichtssagende oder unzureichende | Organisation und Arbeitsweise, nichtssagende oder unzureichende |
Bewertung des vorherigen zonalen Sicherheitsplans, ...). | Bewertung des vorherigen zonalen Sicherheitsplans, ...). |
Wenn der Minister des Innern und der Minister der Justiz den Plan | Wenn der Minister des Innern und der Minister der Justiz den Plan |
(insgesamt oder teilweise) missbilligen, muss die Zone ihnen binnen | (insgesamt oder teilweise) missbilligen, muss die Zone ihnen binnen |
einer Frist von einem Monat eine neue Fassung vorlegen. In diesem Fall | einer Frist von einem Monat eine neue Fassung vorlegen. In diesem Fall |
beschränkt sich die Billigungsfrist auf einen Monat. | beschränkt sich die Billigungsfrist auf einen Monat. |
Ein Plan wird missbilligt, wenn darin zu schwerwiegende und nicht zu | Ein Plan wird missbilligt, wenn darin zu schwerwiegende und nicht zu |
rechtfertigende Unzulänglichkeiten festgestellt werden, die eine | rechtfertigende Unzulänglichkeiten festgestellt werden, die eine |
Bewertung verhindern (Beispiel: Nichtberücksichtigung der in der | Bewertung verhindern (Beispiel: Nichtberücksichtigung der in der |
vorherigen Billigung enthaltenen Bemerkungen, wie oben erwähnt usw.). | vorherigen Billigung enthaltenen Bemerkungen, wie oben erwähnt usw.). |
? Notifizierung des Beschlusses | ? Notifizierung des Beschlusses |
Die GD SV schickt den Beschluss an den Bürgermeister-Vorsitzenden des | Die GD SV schickt den Beschluss an den Bürgermeister-Vorsitzenden des |
zonalen Sicherheitsrates, der seinerseits die anderen Mitglieder des | zonalen Sicherheitsrates, der seinerseits die anderen Mitglieder des |
zonalen Sicherheitsrates in einer speziell hierzu einberufenen Sitzung | zonalen Sicherheitsrates in einer speziell hierzu einberufenen Sitzung |
darüber informiert. | darüber informiert. |
Wir bitten die Mitglieder des zonalen Sicherheitsrates ebenfalls, | Wir bitten die Mitglieder des zonalen Sicherheitsrates ebenfalls, |
diese Informationen an ihre jeweiligen Instanzen weiterzuleiten. | diese Informationen an ihre jeweiligen Instanzen weiterzuleiten. |
3.4 Ausführung des zonalen Sicherheitsplans | 3.4 Ausführung des zonalen Sicherheitsplans |
Ist der zonale Sicherheitsplan von den Ministern gebilligt, muss er | Ist der zonale Sicherheitsplan von den Ministern gebilligt, muss er |
selbstverständlich ausgeführt werden. Die Ausführung des zonalen | selbstverständlich ausgeführt werden. Die Ausführung des zonalen |
Sicherheitsplans erstreckt sich über einen Zeitraum von vier Jahren. | Sicherheitsplans erstreckt sich über einen Zeitraum von vier Jahren. |
Wir erinnern daran, dass der Korpschef für die Umsetzung der lokalen | Wir erinnern daran, dass der Korpschef für die Umsetzung der lokalen |
Polizeipolitik (Artikel 44 GIP) unter der Amtsgewalt des | Polizeipolitik (Artikel 44 GIP) unter der Amtsgewalt des |
Bürgermeisters beziehungsweise des Polizeikollegiums (Artikel 45 GIP) | Bürgermeisters beziehungsweise des Polizeikollegiums (Artikel 45 GIP) |
verantwortlich ist. | verantwortlich ist. |
Zunächst müssen die im zonalen Sicherheitsplan festgelegten | Zunächst müssen die im zonalen Sicherheitsplan festgelegten |
strategischen Entscheidungen in operative Aktionspläne umgesetzt | strategischen Entscheidungen in operative Aktionspläne umgesetzt |
werden. | werden. |
Aktionspläne werden erstellt, um komplexe Phänomene eines bestimmten | Aktionspläne werden erstellt, um komplexe Phänomene eines bestimmten |
Ausmasses anzugehen, die in Zusammenarbeit mit anderen Partnern der | Ausmasses anzugehen, die in Zusammenarbeit mit anderen Partnern der |
Sicherheitskette angepackt werden. In diesem Zusammenhang wird der | Sicherheitskette angepackt werden. In diesem Zusammenhang wird der |
polizeilichen Vorbeugungsarbeit systematisch Beachtung geschenkt. | polizeilichen Vorbeugungsarbeit systematisch Beachtung geschenkt. |
Hierfür sind die Kapazität und besondere Mittel unentbehrlich. Ferner | Hierfür sind die Kapazität und besondere Mittel unentbehrlich. Ferner |
ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass zahlreiche Aktivitäten, die | ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass zahlreiche Aktivitäten, die |
in den Aktionsplänen vorgesehen sind, in die übliche Arbeit einbezogen | in den Aktionsplänen vorgesehen sind, in die übliche Arbeit einbezogen |
werden können. | werden können. |
Die Aktionspläne werden vorzugsweise transversal durch die gesamte | Die Aktionspläne werden vorzugsweise transversal durch die gesamte |
polizeiliche Organisation von einer Projektgruppe unter Führung eines | polizeiliche Organisation von einer Projektgruppe unter Führung eines |
Projektleiters ausgearbeitet (10). | Projektleiters ausgearbeitet (10). |
Auch wenn die Ausführungsphase vier Jahre dauert, gelten die | Auch wenn die Ausführungsphase vier Jahre dauert, gelten die |
Aktionspläne weiterhin für ein Jahr. Sie müssen nämlich flexibel | Aktionspläne weiterhin für ein Jahr. Sie müssen nämlich flexibel |
bleiben und je nach Zwischenbewertung angepasst werden können. | bleiben und je nach Zwischenbewertung angepasst werden können. |
Damit diese Ausführungsphase verfolgt werden kann, müssen vorher klare | Damit diese Ausführungsphase verfolgt werden kann, müssen vorher klare |
Indikatoren festgelegt werden. Ziel ist es, die Umsetzung des zonalen | Indikatoren festgelegt werden. Ziel ist es, die Umsetzung des zonalen |
Sicherheitsplans bewerten zu können. Diese Zwischenbewertungen müssen | Sicherheitsplans bewerten zu können. Diese Zwischenbewertungen müssen |
dem zonalen Sicherheitsrat unterbreitet werden; danach sind | dem zonalen Sicherheitsrat unterbreitet werden; danach sind |
Anpassungen möglich. | Anpassungen möglich. |
Nach Ablauf der vierjährigen Ausführungszeit muss diese Phase | Nach Ablauf der vierjährigen Ausführungszeit muss diese Phase |
ebenfalls einer globalen Bewertung unterzogen werden, für die der | ebenfalls einer globalen Bewertung unterzogen werden, für die der |
zonale Sicherheitsrat verantwortlich ist. | zonale Sicherheitsrat verantwortlich ist. |
Diese Bewertungen bilden natürlich eine unverzichtbare Grundlage für | Diese Bewertungen bilden natürlich eine unverzichtbare Grundlage für |
die Vorbereitung des nächsten zonalen Sicherheitsplans. | die Vorbereitung des nächsten zonalen Sicherheitsplans. |
4. Föderale Unterstützung auf lokaler Ebene | 4. Föderale Unterstützung auf lokaler Ebene |
4.1 Generaldirektion Sicherheit und Vorbeugung (GD SV) | 4.1 Generaldirektion Sicherheit und Vorbeugung (GD SV) |
Die GD SV steht den lokalen und provinzialen Behörden sowie den | Die GD SV steht den lokalen und provinzialen Behörden sowie den |
Polizeizonen zur Verfügung für alle Informationen in Bezug auf: | Polizeizonen zur Verfügung für alle Informationen in Bezug auf: |
- das vorliegende Rundschreiben und das diesbezügliche Verfahren, | - das vorliegende Rundschreiben und das diesbezügliche Verfahren, |
- die föderalen politischen Entscheidungen, insbesondere des Ministers | - die föderalen politischen Entscheidungen, insbesondere des Ministers |
des Innern, | des Innern, |
- die Fortschritte der zonalen Sicherheitspläne. | - die Fortschritte der zonalen Sicherheitspläne. |
Die GD SV möchte die lokale Ebene auf konstruktive Weise unterstützen | Die GD SV möchte die lokale Ebene auf konstruktive Weise unterstützen |
durch eine bessere Begleitung der zonalen Sicherheitsräte und der | durch eine bessere Begleitung der zonalen Sicherheitsräte und der |
Beratungsorgane auf Ebene der Provinz sowohl auf Ebene der internen | Beratungsorgane auf Ebene der Provinz sowohl auf Ebene der internen |
Verwaltung als auch auf Ebene der Unsicherheitsphänomene. | Verwaltung als auch auf Ebene der Unsicherheitsphänomene. |
Informationen zu den Personen, die diesbezüglich kontaktiert werden | Informationen zu den Personen, die diesbezüglich kontaktiert werden |
können, finden Sie auf der Webseite der GD SV unter der Adresse | können, finden Sie auf der Webseite der GD SV unter der Adresse |
www.besafe.be. | www.besafe.be. |
4.2 Dienststelle für Kriminalpolitik (DKP) | 4.2 Dienststelle für Kriminalpolitik (DKP) |
Die DKP steht den lokalen Gerichtsbehörden zur Verfügung für alle | Die DKP steht den lokalen Gerichtsbehörden zur Verfügung für alle |
Informationen in Bezug auf: | Informationen in Bezug auf: |
- das vorliegende Rundschreiben, | - das vorliegende Rundschreiben, |
- die föderalen politischen Entscheidungen, insbesondere des Ministers | - die föderalen politischen Entscheidungen, insbesondere des Ministers |
der Justiz, | der Justiz, |
- die Erstellung der zonalen Sicherheitspläne im Allgemeinen. | - die Erstellung der zonalen Sicherheitspläne im Allgemeinen. |
Die DKP wird ebenfalls die Arbeiten der zonalen Sicherheitsräte, der | Die DKP wird ebenfalls die Arbeiten der zonalen Sicherheitsräte, der |
Beratungsorgane auf Ebene der Provinz und der | Beratungsorgane auf Ebene der Provinz und der |
Ermittlungsberatungsorgane in den sie betreffenden Bereichen näher | Ermittlungsberatungsorgane in den sie betreffenden Bereichen näher |
verfolgen und dabei insbesondere über die Kompetenznetze « Polizei » | verfolgen und dabei insbesondere über die Kompetenznetze « Polizei » |
und « Kriminalpolitik » des Kollegiums der Generalprokuratoren die | und « Kriminalpolitik » des Kollegiums der Generalprokuratoren die |
relevanten politischen Informationen ermitteln, um nützliche | relevanten politischen Informationen ermitteln, um nützliche |
politische Empfehlungen abzugeben. | politische Empfehlungen abzugeben. |
4.3 Direktion Verkehrssicherheit DVS - FÖD Mobilität und | 4.3 Direktion Verkehrssicherheit DVS - FÖD Mobilität und |
Transportwesen | Transportwesen |
Die DVS steht den lokalen Polizeizonen zur Verfügung für alle | Die DVS steht den lokalen Polizeizonen zur Verfügung für alle |
Informationen in Bezug auf: | Informationen in Bezug auf: |
- das vorliegende Rundschreiben, | - das vorliegende Rundschreiben, |
- die föderalen politischen Entscheidungen, insbesondere des | - die föderalen politischen Entscheidungen, insbesondere des |
Staatssekretärs für Mobilität, | Staatssekretärs für Mobilität, |
- die Unterstützung für die Aktionspläne in Bezug auf die | - die Unterstützung für die Aktionspläne in Bezug auf die |
Verkehrssicherheit. | Verkehrssicherheit. |
4.4 Direktion der Beziehungen mit der lokalen Polizei (CGL) | 4.4 Direktion der Beziehungen mit der lokalen Polizei (CGL) |
Die Direktion der Beziehungen mit der lokalen Polizei (CGL) sorgt nach | Die Direktion der Beziehungen mit der lokalen Polizei (CGL) sorgt nach |
Absprache und in enger Zusammenarbeit mit dem | Absprache und in enger Zusammenarbeit mit dem |
Verwaltungspolizeidirektor-Koordinator der föderalen Polizei für eine | Verwaltungspolizeidirektor-Koordinator der föderalen Polizei für eine |
Unterstützung während des gesamten lokalen Zyklus der Polizeipolitik. | Unterstützung während des gesamten lokalen Zyklus der Polizeipolitik. |
Bei dieser Unterstützung geht es um die Entwicklung, Einführung, | Bei dieser Unterstützung geht es um die Entwicklung, Einführung, |
Bewertung und permanente Verbesserung der Verwaltungsprozesse der | Bewertung und permanente Verbesserung der Verwaltungsprozesse der |
lokalen Polizei im Bestreben, exzellente Polizeiarbeit zu leisten | lokalen Polizei im Bestreben, exzellente Polizeiarbeit zu leisten |
durch: | durch: |
- die methodischen Hilfsmittel und die verschiedenen Leitfäden, die in | - die methodischen Hilfsmittel und die verschiedenen Leitfäden, die in |
Zusammenarbeit mit zahlreichen Partnern entwickelt worden sind, | Zusammenarbeit mit zahlreichen Partnern entwickelt worden sind, |
- eine direktere technische und methodische Unterstützung (bei der | - eine direktere technische und methodische Unterstützung (bei der |
Vorbereitung und Ausarbeitung des zonalen Sicherheitsplans, der | Vorbereitung und Ausarbeitung des zonalen Sicherheitsplans, der |
Ausarbeitung der Aktionspläne, der Weiterverfolgung und | Ausarbeitung der Aktionspläne, der Weiterverfolgung und |
Berichterstattung über die Ausführung beim zonale Sicherheitsrat | Berichterstattung über die Ausführung beim zonale Sicherheitsrat |
usw.), | usw.), |
- eine ständige Information über dieses Thema, | - eine ständige Information über dieses Thema, |
- Ausbildungen (insbesondere der Mitarbeiter der Polizeipolitik und | - Ausbildungen (insbesondere der Mitarbeiter der Polizeipolitik und |
der Prozessbegleiter innerhalb der Zonen und provinzialen Netzwerke | der Prozessbegleiter innerhalb der Zonen und provinzialen Netzwerke |
für optimale Verwaltung), | für optimale Verwaltung), |
- die Unterstützung und Begleitung der Beratungsorgane auf Ebene der | - die Unterstützung und Begleitung der Beratungsorgane auf Ebene der |
Provinz und der zonalen Sicherheitsräte, damit die methodischen | Provinz und der zonalen Sicherheitsräte, damit die methodischen |
Hilfsmittel und die Unterstützung der lokalen Bedürfnisse so gut wie | Hilfsmittel und die Unterstützung der lokalen Bedürfnisse so gut wie |
möglich angewandt werden. | möglich angewandt werden. |
5. Informationsaustausch | 5. Informationsaustausch |
Im Rahmen dieses integrierten Prozesses ist es wichtig, den Dialog und | Im Rahmen dieses integrierten Prozesses ist es wichtig, den Dialog und |
den Informationsaustausch zu optimieren. | den Informationsaustausch zu optimieren. |
Folgende Unterlagen werden der Generaldirektion Sicherheit und | Folgende Unterlagen werden der Generaldirektion Sicherheit und |
Vorbeugung zugeschickt, die die Informationen auf Verlangen an die | Vorbeugung zugeschickt, die die Informationen auf Verlangen an die |
Dienststelle für Kriminalpolitik des FÖD Justiz, an die Direktion | Dienststelle für Kriminalpolitik des FÖD Justiz, an die Direktion |
Verkehrssicherheit des FÖD Mobilität und Transportwesen und an die | Verkehrssicherheit des FÖD Mobilität und Transportwesen und an die |
Direktion der Beziehungen mit der lokalen Polizei der föderalen | Direktion der Beziehungen mit der lokalen Polizei der föderalen |
Polizei weiterleitet: | Polizei weiterleitet: |
- die Berichte des zonalen Sicherheitsrates, | - die Berichte des zonalen Sicherheitsrates, |
- die Jahresberichte der Polizeizonen, | - die Jahresberichte der Polizeizonen, |
- die Berichte der Beratungsorgane auf Ebene der Provinz (Art. 162 | - die Berichte der Beratungsorgane auf Ebene der Provinz (Art. 162 |
GIP), | GIP), |
- die vom zonalen Sicherheitsrat gebilligten Aktionspläne, die Teil | - die vom zonalen Sicherheitsrat gebilligten Aktionspläne, die Teil |
des zonalen Sicherheitsplans sind, spätestens für den 31. Dezember vor | des zonalen Sicherheitsplans sind, spätestens für den 31. Dezember vor |
dem Jahr, in dem sie ausgeführt werden. | dem Jahr, in dem sie ausgeführt werden. |
Der Austausch von Informationen und Dokumenten erfolgt am besten auf | Der Austausch von Informationen und Dokumenten erfolgt am besten auf |
elektronischem Weg. | elektronischem Weg. |
Mit vorliegendem Rundschreiben wird das Rundschreiben PLP 35 vom 7. | Mit vorliegendem Rundschreiben wird das Rundschreiben PLP 35 vom 7. |
Mai 2004 in Bezug auf das Verfahren zur Hinterlegung der zonalen | Mai 2004 in Bezug auf das Verfahren zur Hinterlegung der zonalen |
Sicherheitspläne und deren Genehmigung ersetzt und aufgehoben (B.S. | Sicherheitspläne und deren Genehmigung ersetzt und aufgehoben (B.S. |
vom 2. Juni 2004; deutsche Übersetzung: B.S. vom 21. September 2004). | vom 2. Juni 2004; deutsche Übersetzung: B.S. vom 21. September 2004). |
Wir bitten die Frauen und Herren Gouverneure, das Datum, an dem das | Wir bitten die Frauen und Herren Gouverneure, das Datum, an dem das |
vorliegende Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht | vorliegende Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht |
worden ist, im Verwaltungsblatt zu vermerken. | worden ist, im Verwaltungsblatt zu vermerken. |
Wir bitten Sie zudem, die Bürgermeister Ihrer Provinz vom Vorstehenden | Wir bitten Sie zudem, die Bürgermeister Ihrer Provinz vom Vorstehenden |
in Kenntnis zu setzen. | in Kenntnis zu setzen. |
Der Minister der Justiz | Der Minister der Justiz |
J. VANDEURZEN | J. VANDEURZEN |
Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
P. DEWAEL | P. DEWAEL |
_______ | _______ |
Fussnoten | Fussnoten |
(1) W. Bruggeman, J.-M. Van Branteghem, D. Van Nuffel (eds), Vers | (1) W. Bruggeman, J.-M. Van Branteghem, D. Van Nuffel (eds), Vers |
l'excellence dans la fonction de police, Naar een excellente | l'excellence dans la fonction de police, Naar een excellente |
politiezorg, Brüssel, Politeia, 2007. | politiezorg, Brüssel, Politeia, 2007. |
Rundschreiben CP 1 vom 27. Mai 2003 über die Definition der Auslegung | Rundschreiben CP 1 vom 27. Mai 2003 über die Definition der Auslegung |
des Begriffs Community Policing, die auf den auf zwei Ebenen | des Begriffs Community Policing, die auf den auf zwei Ebenen |
strukturierten integrierten Polizeidienst anwendbar ist (B.S. vom 9. | strukturierten integrierten Polizeidienst anwendbar ist (B.S. vom 9. |
Juli 2003; deutsche Übersetzung: B.S. vom 18. November 2003). | Juli 2003; deutsche Übersetzung: B.S. vom 18. November 2003). |
Ministerielles Rundschreiben CP 2 vom 3. November 2004 zur Förderung | Ministerielles Rundschreiben CP 2 vom 3. November 2004 zur Förderung |
der organisatorischen Entwicklung der lokalen Polizei im Hinblick auf | der organisatorischen Entwicklung der lokalen Polizei im Hinblick auf |
eine bürgernahe Polizeiarbeit (B.S. vom 29. Dezember 2004; deutsche | eine bürgernahe Polizeiarbeit (B.S. vom 29. Dezember 2004; deutsche |
Übersetzung: B.S. vom 2. Mai 2005). | Übersetzung: B.S. vom 2. Mai 2005). |
(2) Gesetz vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen | (2) Gesetz vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen |
strukturierten integrierten Polizeidienstes (B.S. vom 5. Januar 1999; | strukturierten integrierten Polizeidienstes (B.S. vom 5. Januar 1999; |
deutsche Übersetzung: B.S. vom 22. April 2000). | deutsche Übersetzung: B.S. vom 22. April 2000). |
(3) www.besafe.be. | (3) www.besafe.be. |
(4) Ministerieller Erlass vom 22. April 2003 zur Festlegung des | (4) Ministerieller Erlass vom 22. April 2003 zur Festlegung des |
Verfahrens zur administrativen Behandlung der im Gesetz vom 7. | Verfahrens zur administrativen Behandlung der im Gesetz vom 7. |
Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten | Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten |
integrierten Polizeidienstes erwähnten Angelegenheiten (B.S. vom 23. | integrierten Polizeidienstes erwähnten Angelegenheiten (B.S. vom 23. |
Mai.2003). | Mai.2003). |
(5) Königlicher Erlass vom 14. Januar 1994 zur Schaffung einer | (5) Königlicher Erlass vom 14. Januar 1994 zur Schaffung einer |
Dienststelle für Kriminalpolitik, Art. 4 (B.S. vom 3. März 1994). | Dienststelle für Kriminalpolitik, Art. 4 (B.S. vom 3. März 1994). |
(6) Gesetz vom 5. August 1992 über das Polizeiamt (B.S. vom 22. | (6) Gesetz vom 5. August 1992 über das Polizeiamt (B.S. vom 22. |
Dezember 1992; deutsche Übersetzung: B.S. vom 15. Februar 1996). | Dezember 1992; deutsche Übersetzung: B.S. vom 15. Februar 1996). |
(7) Ministerieller Erlass vom 3. November 2006 zur Festlegung der | (7) Ministerieller Erlass vom 3. November 2006 zur Festlegung der |
Funktionsbeschreibung des Verwaltungspolizeidirektor-Koordinators und | Funktionsbeschreibung des Verwaltungspolizeidirektor-Koordinators und |
der daraus hervorgehenden Profilanforderungen (B.S. vom 13. November | der daraus hervorgehenden Profilanforderungen (B.S. vom 13. November |
2006): « Der Verwaltungspolizeidirektor-Koordinator ermutigt die | 2006): « Der Verwaltungspolizeidirektor-Koordinator ermutigt die |
Zonen, Systeme in Sachen organisatorische Entwicklung und | Zonen, Systeme in Sachen organisatorische Entwicklung und |
Qualitätshandeln einzuführen, und unterstützt sie auf ihren Antrag hin | Qualitätshandeln einzuführen, und unterstützt sie auf ihren Antrag hin |
bei der Einführung dieser Systeme » (ministerielles Rundschreiben CP | bei der Einführung dieser Systeme » (ministerielles Rundschreiben CP |
2). | 2). |
(8) Königlicher Erlass vom 5. September 2001 zur Festlegung des | (8) Königlicher Erlass vom 5. September 2001 zur Festlegung des |
Mindestbestandes an Einsatzpersonal und an Verwaltungs- und | Mindestbestandes an Einsatzpersonal und an Verwaltungs- und |
Logistikpersonal der lokalen Polizei (B.S. vom 12. Oktober 2001; | Logistikpersonal der lokalen Polizei (B.S. vom 12. Oktober 2001; |
deutsche Übersetzung: B.S. vom 12. Juli 2002). | deutsche Übersetzung: B.S. vom 12. Juli 2002). |
(9) Königlicher Erlass vom 17. September 2001 zur Festlegung der | (9) Königlicher Erlass vom 17. September 2001 zur Festlegung der |
Organisations- und Arbeitsnormen der lokalen Polizei im Hinblick auf | Organisations- und Arbeitsnormen der lokalen Polizei im Hinblick auf |
die Gewährleistung von gleichwertigen Mindestdienstleistungen zu | die Gewährleistung von gleichwertigen Mindestdienstleistungen zu |
Gunsten der Bevölkerung (B.S. vom 12. Oktober 2001; deutsche | Gunsten der Bevölkerung (B.S. vom 12. Oktober 2001; deutsche |
Übersetzung: B.S. vom 11. April 2002). | Übersetzung: B.S. vom 11. April 2002). |
(10) Siehe den Leitfaden zum Zyklus der Polizeipolitik auf lokaler | (10) Siehe den Leitfaden zum Zyklus der Polizeipolitik auf lokaler |
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