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Vue multilingue de Circulaire du 17/12/1999
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Circulaire relative à la loi du 4 mai 1999 modifiant certaines dispositions relatives au mariage. - Traduction allemande Omzendbrief inzake de wet van 4 mei 1999 tot wijziging van een aantal bepalingen betreffende het huwelijk. Duitse vertaling
MINISTERE DE L'INTERIEUR 17 DECEMBRE 1999. - Circulaire relative à la loi du 4 mai 1999 modifiant certaines dispositions relatives au mariage. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN 17 DECEMBER 1999. - Omzendbrief inzake de wet van 4 mei 1999 tot wijziging van een aantal bepalingen betreffende het huwelijk. Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van
circulaire du Ministre de la Justice du 17 décembre 1999 relative à la de Minister van Justitie van 17 december 1999 inzake de wet van 4 mei
loi du 4 mai 1999 modifiant certaines dispositions relatives au 1999 tot wijziging van een aantal bepalingen betreffende het huwelijk
mariage (Moniteur belge du 31 décembre 1999), établie par le Service (Belgisch Staatsblad van 31 december 1999), opgemaakt door de Centrale
central de traduction allemande du Commissariat d'arrondissement dienst voor Duitse vertaling van het
adjoint à Malmedy. Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy.
MINISTERIUM DER JUSTIZ MINISTERIUM DER JUSTIZ
17. DEZEMBER 1999 - Rundschreiben über das Gesetz vom 4. Mai 1999 zur 17. DEZEMBER 1999 - Rundschreiben über das Gesetz vom 4. Mai 1999 zur
Abänderung einiger Bestimmungen über die Ehe Abänderung einiger Bestimmungen über die Ehe
An die Frauen und Herren Generalprokuratoren bei den Appellationshöfen An die Frauen und Herren Generalprokuratoren bei den Appellationshöfen
An die Frauen und Herren Standesbeamten des Königreichs An die Frauen und Herren Standesbeamten des Königreichs
Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit auf die Bestimmungen des Gesetzes vom Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit auf die Bestimmungen des Gesetzes vom
4. Mai 1999 zur Abänderung einiger Bestimmungen über die Ehe lenken. 4. Mai 1999 zur Abänderung einiger Bestimmungen über die Ehe lenken.
Neben der Einführung einer Anzahl Massnahmen in bezug auf Scheinehen Neben der Einführung einer Anzahl Massnahmen in bezug auf Scheinehen
bezweckt dieses Gesetz, bestimmte vor der Eheschliessung zu bezweckt dieses Gesetz, bestimmte vor der Eheschliessung zu
erledigende Formalitäten zu modernisieren. erledigende Formalitäten zu modernisieren.
Das im Belgischen Staatsblatt vom 1. Juli 1999 veröffentlichte Gesetz Das im Belgischen Staatsblatt vom 1. Juli 1999 veröffentlichte Gesetz
tritt am 1. Januar 2000 in Kraft. Ich habe es für zweckmässig tritt am 1. Januar 2000 in Kraft. Ich habe es für zweckmässig
erachtet, Ihnen hiermit nähere Angaben in bezug auf die ab diesem erachtet, Ihnen hiermit nähere Angaben in bezug auf die ab diesem
Datum anwendbaren neuen Bestimmungen zu übermitteln. Datum anwendbaren neuen Bestimmungen zu übermitteln.
Dieses Rundschreiben ersetzt das Rundschreiben vom 1. Juli 1994 über Dieses Rundschreiben ersetzt das Rundschreiben vom 1. Juli 1994 über
die Umstände, unter denen der Standesbeamte die Eheschliessung die Umstände, unter denen der Standesbeamte die Eheschliessung
verweigern kann (Belgisches Staatsblatt vom 7. Juli 1994), die Nummern verweigern kann (Belgisches Staatsblatt vom 7. Juli 1994), die Nummern
1 bis 3 des Rundschreibens vom 28. August 1997 über das Verfahren des 1 bis 3 des Rundschreibens vom 28. August 1997 über das Verfahren des
Aufgebots und die Dokumente, die vorgelegt werden müssen, um ein Visum Aufgebots und die Dokumente, die vorgelegt werden müssen, um ein Visum
im Hinblick auf die Schliessung einer Ehe im Königreich oder ein Visum im Hinblick auf die Schliessung einer Ehe im Königreich oder ein Visum
zur Familienzusammenführung aufgrund einer im Ausland geschlossenen zur Familienzusammenführung aufgrund einer im Ausland geschlossenen
Ehe zu erhalten (Belgisches Staatsblatt vom 1. Oktober 1997, deutsche Ehe zu erhalten (Belgisches Staatsblatt vom 1. Oktober 1997, deutsche
Übersetzung Belgisches Staatsblatt vom 23. Januar 1998), und das Übersetzung Belgisches Staatsblatt vom 23. Januar 1998), und das
Rundschreiben vom 25. November 1992 über das Register der Rundschreiben vom 25. November 1992 über das Register der
Aufgebotsurkunden und -bescheinigungen. Aufgebotsurkunden und -bescheinigungen.
A) Ankündigungsurkunde - Aufhebung des Systems des Aufgebots A) Ankündigungsurkunde - Aufhebung des Systems des Aufgebots
Ab dem 1. Januar 2000 wird das System des Aufgebots aufgehoben und Ab dem 1. Januar 2000 wird das System des Aufgebots aufgehoben und
durch eine neue Formalität, die Ankündigung der Eheschliessung, durch eine neue Formalität, die Ankündigung der Eheschliessung,
ersetzt; diese muss von einem der zukünftigen Ehegatten oder von ersetzt; diese muss von einem der zukünftigen Ehegatten oder von
beiden beim Standesbeamten gemacht werden, der sie beurkundet (neue beiden beim Standesbeamten gemacht werden, der sie beurkundet (neue
Artikel 63 und 64 des Zivilgesetzbuches). Artikel 63 und 64 des Zivilgesetzbuches).
Will man eine Ehe eingehen, muss man dies beim Standesbeamten der Will man eine Ehe eingehen, muss man dies beim Standesbeamten der
Gemeinde ankündigen, wo einer der zukünftigen Ehegatten am Datum der Gemeinde ankündigen, wo einer der zukünftigen Ehegatten am Datum der
Erstellung der Urkunde über die Ankündigung der Eheschliessung im Erstellung der Urkunde über die Ankündigung der Eheschliessung im
Bevölkerungsregister, im Fremdenregister oder im Warteregister Bevölkerungsregister, im Fremdenregister oder im Warteregister
eingetragen ist. Um das Recht auf Eheschliessung zu gewährleisten, ist eingetragen ist. Um das Recht auf Eheschliessung zu gewährleisten, ist
ebenfalls Folgendes vorgesehen: Ist keiner der zukünftigen Ehegatten ebenfalls Folgendes vorgesehen: Ist keiner der zukünftigen Ehegatten
in einem dieser Register eingetragen oder stimmt der aktuelle Wohnort in einem dieser Register eingetragen oder stimmt der aktuelle Wohnort
eines oder beider zukünftigen Ehegatten aus berechtigten Gründen mit eines oder beider zukünftigen Ehegatten aus berechtigten Gründen mit
dieser Eintragung nicht überein (zum Beispiel im Falle von dieser Eintragung nicht überein (zum Beispiel im Falle von
Binnenschiffern oder bei Krankenhausaufenthalt des Betreffenden usw.), Binnenschiffern oder bei Krankenhausaufenthalt des Betreffenden usw.),
kann die Ankündigung beim Standesbeamten der Gemeinde des aktuellen kann die Ankündigung beim Standesbeamten der Gemeinde des aktuellen
Wohnorts eines der zukünftigen Ehegatten erfolgen (die blosse Wohnorts eines der zukünftigen Ehegatten erfolgen (die blosse
Tatsache, dass die Betreffenden die Uhrzeiten vorziehen, zu denen es Tatsache, dass die Betreffenden die Uhrzeiten vorziehen, zu denen es
in einer bestimmten Gemeinde möglich ist zu heiraten, dass es in in einer bestimmten Gemeinde möglich ist zu heiraten, dass es in
bestimmten Gemeinden billiger ist, an einem bestimmten Tag zu bestimmten Gemeinden billiger ist, an einem bestimmten Tag zu
heiraten, oder eine schönere Umgebung usw. sind zum Beispiel keine heiraten, oder eine schönere Umgebung usw. sind zum Beispiel keine
berechtigten Gründe). berechtigten Gründe).
Von nun an besteht für Belgier, die im Ausland wohnen und nicht im Von nun an besteht für Belgier, die im Ausland wohnen und nicht im
Bevölkerungsregister einer belgischen Gemeinde eingetragen sind, Bevölkerungsregister einer belgischen Gemeinde eingetragen sind,
ebenfalls die Möglichkeit, eine Ankündigung der Eheschliessung in ebenfalls die Möglichkeit, eine Ankündigung der Eheschliessung in
Belgien zu machen und folglich in Belgien zu heiraten. Es muss nur Belgien zu machen und folglich in Belgien zu heiraten. Es muss nur
einer der zukünftigen Ehegatten die belgische Staatsangehörigkeit einer der zukünftigen Ehegatten die belgische Staatsangehörigkeit
besitzen. In diesen Fällen kann die Ankündigung beim Standesbeamten besitzen. In diesen Fällen kann die Ankündigung beim Standesbeamten
der Gemeinde, wo einer der zukünftigen Ehegatten zuletzt im der Gemeinde, wo einer der zukünftigen Ehegatten zuletzt im
Bevölkerungsregister, im Fremdenregister oder im Warteregister Bevölkerungsregister, im Fremdenregister oder im Warteregister
eingetragen war oder wo ein Verwandter bis zum zweiten Grad eines der eingetragen war oder wo ein Verwandter bis zum zweiten Grad eines der
zukünftigen Ehegatten am Datum der Erstellung der Urkunde eingetragen zukünftigen Ehegatten am Datum der Erstellung der Urkunde eingetragen
ist, oder beim Standesbeamten des Geburtsorts eines der zukünftigen ist, oder beim Standesbeamten des Geburtsorts eines der zukünftigen
Ehegatten erfolgen. In Ermangelung dessen kann die Ankündigung beim Ehegatten erfolgen. In Ermangelung dessen kann die Ankündigung beim
Standesbeamten der Stadt Brüssel gemacht werden. Zur Verdeutlichung Standesbeamten der Stadt Brüssel gemacht werden. Zur Verdeutlichung
muss bemerkt werden, dass die Ankündigung in der Gemeinde, wo einer muss bemerkt werden, dass die Ankündigung in der Gemeinde, wo einer
der zukünftigen Ehegatten zuletzt im Fremdenregister oder im der zukünftigen Ehegatten zuletzt im Fremdenregister oder im
Warteregister eingetragen war, sich auf die Fälle bezieht, wo der Warteregister eingetragen war, sich auf die Fälle bezieht, wo der
Betreffende zum Zeitpunkt, zu dem er das Staatsgebiet verlassen hat, Betreffende zum Zeitpunkt, zu dem er das Staatsgebiet verlassen hat,
die belgische Staatsangehörigkeit noch nicht besass. die belgische Staatsangehörigkeit noch nicht besass.
Wenn mindestens einer der zukünftigen Ehegatten am Tag der Erstellung Wenn mindestens einer der zukünftigen Ehegatten am Tag der Erstellung
der Ankündigungsurkunde nicht im Bevölkerungsregister, im der Ankündigungsurkunde nicht im Bevölkerungsregister, im
Fremdenregister oder im Warteregister der Gemeinde, in der die Fremdenregister oder im Warteregister der Gemeinde, in der die
Ankündigung gemacht wird, eingetragen ist oder dort nicht seinen Ankündigung gemacht wird, eingetragen ist oder dort nicht seinen
aktuellen Wohnort hat, muss der Standesbeamte, der die Urkunde aktuellen Wohnort hat, muss der Standesbeamte, der die Urkunde
ausgefertigt hat, durch einfachen Brief oder anhand moderner ausgefertigt hat, durch einfachen Brief oder anhand moderner
Kommunikationsmittel dem Standesbeamten der Gemeinde, wo dieser Kommunikationsmittel dem Standesbeamten der Gemeinde, wo dieser
zukünftige Ehegatte oder diese zukünftigen Ehegatten in den zukünftige Ehegatte oder diese zukünftigen Ehegatten in den
vorerwähnten Registern eingetragen sind oder ihren aktuellen Wohnort vorerwähnten Registern eingetragen sind oder ihren aktuellen Wohnort
haben, sofort eine Abschrift der Urkunde übermitteln. So kann der haben, sofort eine Abschrift der Urkunde übermitteln. So kann der
letztgenannte Standesbeamte ebenfalls überprüfen, ob keine letztgenannte Standesbeamte ebenfalls überprüfen, ob keine
Ehehindernisse bestehen. Gegebenenfalls teilt er dies binnen zehn Ehehindernisse bestehen. Gegebenenfalls teilt er dies binnen zehn
Tagen dem Standesbeamten mit, der die Urkunde über die Ankündigung der Tagen dem Standesbeamten mit, der die Urkunde über die Ankündigung der
Eheschliessung ausgefertigt hat. So kann er zum Beispiel auch Eheschliessung ausgefertigt hat. So kann er zum Beispiel auch
mitteilen, dass die Betreffenden in seiner Gemeinde bereits vergeblich mitteilen, dass die Betreffenden in seiner Gemeinde bereits vergeblich
versucht haben, eine Ankündigung zu machen oder eine Ehe einzugehen. versucht haben, eine Ankündigung zu machen oder eine Ehe einzugehen.
Die eventuelle Mitteilung über das Vorhandensein von Ehehindernissen Die eventuelle Mitteilung über das Vorhandensein von Ehehindernissen
wird schriftlich, durch einfachen Brief oder anhand moderner wird schriftlich, durch einfachen Brief oder anhand moderner
Kommunikationsmittel, übermittelt. Kommunikationsmittel, übermittelt.
Bei der Ankündigung der Eheschliessung müssen dem Standesbeamten für Bei der Ankündigung der Eheschliessung müssen dem Standesbeamten für
jeden der zukünftigen Ehegatten die in Artikel 64 aufgezählten jeden der zukünftigen Ehegatten die in Artikel 64 aufgezählten
Dokumente vorgelegt werden. Mit dieser Bestimmung wird bezweckt, der Dokumente vorgelegt werden. Mit dieser Bestimmung wird bezweckt, der
bestehenden Rechtsunsicherheit in bezug auf die für eine bestehenden Rechtsunsicherheit in bezug auf die für eine
Eheschliessung vorzulegenden Dokumente ein Ende zu setzen. Das Eheschliessung vorzulegenden Dokumente ein Ende zu setzen. Das
Vorlegen folgender Dokumente ist erforderlich: Vorlegen folgender Dokumente ist erforderlich:
1. eine gleichlautende Abschrift der Geburtsurkunde: Das ist eine 1. eine gleichlautende Abschrift der Geburtsurkunde: Das ist eine
Wiederholung dessen, was im aktuellen Artikel 70 des Zivilgesetzbuches Wiederholung dessen, was im aktuellen Artikel 70 des Zivilgesetzbuches
bereits vorgesehen ist. Für Personen, die ausserstande sind, die für bereits vorgesehen ist. Für Personen, die ausserstande sind, die für
die Eheschliessung erforderliche Geburtsurkunde vorzulegen, bleibt die die Eheschliessung erforderliche Geburtsurkunde vorzulegen, bleibt die
Möglichkeit bestehen, diese durch eine vom zuständigen Friedensrichter Möglichkeit bestehen, diese durch eine vom zuständigen Friedensrichter
ausgestellte Offenkundigkeitsurkunde zu ersetzen; die Bestimmung von ausgestellte Offenkundigkeitsurkunde zu ersetzen; die Bestimmung von
Artikel 72bis des Zivilgesetzbuches bleibt ebenfalls bestehen, Artikel 72bis des Zivilgesetzbuches bleibt ebenfalls bestehen,
2. ein Identitätsnachweis: ein Dokument, aus dem die Identität des 2. ein Identitätsnachweis: ein Dokument, aus dem die Identität des
Betreffenden hervorgeht (z. B. Personalausweis, Pass), Betreffenden hervorgeht (z. B. Personalausweis, Pass),
3. ein Staatsangehörigkeitsnachweis, 3. ein Staatsangehörigkeitsnachweis,
4. ein Nachweis des Ledigenstandes und gegebenenfalls ein Nachweis der 4. ein Nachweis des Ledigenstandes und gegebenenfalls ein Nachweis der
Auflösung bzw. der Erklärung der Nichtigkeit früherer Ehen, Auflösung bzw. der Erklärung der Nichtigkeit früherer Ehen,
5. ein Nachweis der Eintragung im Bevölkerungsregister, im 5. ein Nachweis der Eintragung im Bevölkerungsregister, im
Fremdenregister oder im Warteregister und/oder ein Nachweis des Fremdenregister oder im Warteregister und/oder ein Nachweis des
aktuellen Wohnorts: Auf dieser Grundlage kann der Standesbeamte aktuellen Wohnorts: Auf dieser Grundlage kann der Standesbeamte
überprüfen, ob er zuständig ist, überprüfen, ob er zuständig ist,
6. gegebenenfalls ein legalisierter schriftlicher Nachweis, der von 6. gegebenenfalls ein legalisierter schriftlicher Nachweis, der von
dem bei der Ankündigung der Eheschliessung abwesenden zukünftigen dem bei der Ankündigung der Eheschliessung abwesenden zukünftigen
Ehegatten ausgeht und aus dem hervorgeht, dass dieser der Ankündigung Ehegatten ausgeht und aus dem hervorgeht, dass dieser der Ankündigung
zustimmt: Dieses Dokument muss nur vorgelegt werden, wenn die zustimmt: Dieses Dokument muss nur vorgelegt werden, wenn die
Ankündigung nur von einem der zukünftigen Ehegatten gemacht wird, Ankündigung nur von einem der zukünftigen Ehegatten gemacht wird,
7. jedes andere authentische Schriftstück, aus dem hervorgeht, dass 7. jedes andere authentische Schriftstück, aus dem hervorgeht, dass
der Betreffende die durch das Gesetz vorgeschriebenen Bedingungen der Betreffende die durch das Gesetz vorgeschriebenen Bedingungen
erfüllt, um eine Ehe eingehen zu können: Hier handelt es sich erfüllt, um eine Ehe eingehen zu können: Hier handelt es sich
insbesondere um die sogenannten « Bescheinigungen über ein im Ausland insbesondere um die sogenannten « Bescheinigungen über ein im Ausland
geltendes Recht », die es dem Standesbeamten ermöglichen müssen zu geltendes Recht », die es dem Standesbeamten ermöglichen müssen zu
überprüfen, ob die durch das anwendbare Recht gestellten Bedingungen überprüfen, ob die durch das anwendbare Recht gestellten Bedingungen
erfüllt sind, oder um jedes andere Dokument, das der Standesbeamte für erfüllt sind, oder um jedes andere Dokument, das der Standesbeamte für
notwendig erachtet, um zu überprüfen, ob die erforderlichen notwendig erachtet, um zu überprüfen, ob die erforderlichen
Bedingungen erfüllt sind (z. B. eine eventuell vom Jugendgericht Bedingungen erfüllt sind (z. B. eine eventuell vom Jugendgericht
gewährte Befreiung vom Erfordernis der Ehemündigkeit usw.). gewährte Befreiung vom Erfordernis der Ehemündigkeit usw.).
Sind die vorgelegten Dokumente in einer Fremdsprache erstellt, kann Sind die vorgelegten Dokumente in einer Fremdsprache erstellt, kann
der Standesbeamte hiervon eine für gleichlautend erklärte Übersetzung der Standesbeamte hiervon eine für gleichlautend erklärte Übersetzung
beantragen. beantragen.
Es muss darauf geachtet werden, dass die vorgelegten ausländischen Es muss darauf geachtet werden, dass die vorgelegten ausländischen
Dokumente ordnungsgemäss legalisiert werden. In diesem Zusammenhang Dokumente ordnungsgemäss legalisiert werden. In diesem Zusammenhang
kann unter anderem auf das Rundschreiben vom 17. Februar 1993 über die kann unter anderem auf das Rundschreiben vom 17. Februar 1993 über die
Legalisation im Ausland ausgestellter Personenstandsurkunden Legalisation im Ausland ausgestellter Personenstandsurkunden
(Belgisches Staatsblatt vom 16. März 1993) und auf die einschlägigen (Belgisches Staatsblatt vom 16. März 1993) und auf die einschlägigen
Anweisungen des Ministers der Auswärtigen Angelegenheiten verwiesen Anweisungen des Ministers der Auswärtigen Angelegenheiten verwiesen
werden. werden.
Der Standesbeamte weigert sich, die Ankündigungsurkunde auszufertigen, Der Standesbeamte weigert sich, die Ankündigungsurkunde auszufertigen,
wenn die interessehabenden Parteien es versäumen, die in Artikel 64 wenn die interessehabenden Parteien es versäumen, die in Artikel 64
des Zivilgesetzbuches aufgezählten Dokumente vorzulegen. Hier ist des Zivilgesetzbuches aufgezählten Dokumente vorzulegen. Hier ist
nicht nur der Fall gemeint, in dem der Standesbeamte der Meinung ist, nicht nur der Fall gemeint, in dem der Standesbeamte der Meinung ist,
dass die Betreffenden die für die Zusammenstellung der Heiratsakte dass die Betreffenden die für die Zusammenstellung der Heiratsakte
erforderlichen Dokumente nicht vorlegen, sondern es sind auch die erforderlichen Dokumente nicht vorlegen, sondern es sind auch die
Fälle gemeint, in denen diese Dokumente unzureichend legalisiert Fälle gemeint, in denen diese Dokumente unzureichend legalisiert
worden sind, oder die Fälle, in denen offensichtlicher und belegter worden sind, oder die Fälle, in denen offensichtlicher und belegter
Betrug vorliegt (falsche oder gefälschte Dokumente). Es obliegt dem Betrug vorliegt (falsche oder gefälschte Dokumente). Es obliegt dem
Standesbeamten zu entscheiden, ob die in Artikel 64 des Standesbeamten zu entscheiden, ob die in Artikel 64 des
Zivilgesetzbuches aufgezählten Bedingungen erfüllt sind und ob die Zivilgesetzbuches aufgezählten Bedingungen erfüllt sind und ob die
Heiratsakte vollständig ist, was ihn betrifft. Die mit Gründen Heiratsakte vollständig ist, was ihn betrifft. Die mit Gründen
versehene Weigerungsentscheidung wird den Parteien unverzüglich per versehene Weigerungsentscheidung wird den Parteien unverzüglich per
Einschreiben mit Rückschein notifiziert oder unmittelbar gegen Einschreiben mit Rückschein notifiziert oder unmittelbar gegen
Empfangsbestätigung ausgehändigt. In dieser Notifizierung müssen Empfangsbestätigung ausgehändigt. In dieser Notifizierung müssen
ausserdem die Beschwerdemöglichkeiten vermerkt werden, über die die ausserdem die Beschwerdemöglichkeiten vermerkt werden, über die die
Betreffenden verfügen. Gleichzeitig übermittelt der Standesbeamte dem Betreffenden verfügen. Gleichzeitig übermittelt der Standesbeamte dem
Prokurator des Königs des Gerichtsbezirks, wo die Weigerung erfolgt Prokurator des Königs des Gerichtsbezirks, wo die Weigerung erfolgt
ist, durch einfachen Brief eine Abschrift seiner Entscheidung zusammen ist, durch einfachen Brief eine Abschrift seiner Entscheidung zusammen
mit einer Abschrift aller zweckdienlichen Unterlagen. So verfügt der mit einer Abschrift aller zweckdienlichen Unterlagen. So verfügt der
Prokurator des Königs im Falle einer eventuellen Beschwerde gegen die Prokurator des Königs im Falle einer eventuellen Beschwerde gegen die
Weigerungsentscheidung des Standesbeamten sofort über die nötigen Weigerungsentscheidung des Standesbeamten sofort über die nötigen
Informationen und kann auch von Amts wegen gegen diese Entscheidung Informationen und kann auch von Amts wegen gegen diese Entscheidung
vorgehen, wenn er es für notwendig erachtet. Wenn einer der vorgehen, wenn er es für notwendig erachtet. Wenn einer der
zukünftigen Ehegatten oder beide am Tag der Weigerung des zukünftigen Ehegatten oder beide am Tag der Weigerung des
Standesbeamten, die Ankündigungsurkunde auszufertigen, nicht im Standesbeamten, die Ankündigungsurkunde auszufertigen, nicht im
Bevölkerungsregister, im Fremdenregister oder im Warteregister der Bevölkerungsregister, im Fremdenregister oder im Warteregister der
Gemeinde eingetragen sind oder dort nicht ihren aktuellen Wohnort Gemeinde eingetragen sind oder dort nicht ihren aktuellen Wohnort
haben, muss der Standesbeamte, der sich geweigert hat, die haben, muss der Standesbeamte, der sich geweigert hat, die
Ankündigungsurkunde auszufertigen, dem Standesbeamten der Gemeinde, wo Ankündigungsurkunde auszufertigen, dem Standesbeamten der Gemeinde, wo
dieser zukünftige Ehegatte bzw. diese zukünftigen Ehegatten in den dieser zukünftige Ehegatte bzw. diese zukünftigen Ehegatten in den
obenerwähnten Registern eingetragen sind oder ihren aktuellen Wohnort obenerwähnten Registern eingetragen sind oder ihren aktuellen Wohnort
haben, die Weigerungsentscheidung schriftlich, durch einfachen Brief haben, die Weigerungsentscheidung schriftlich, durch einfachen Brief
oder anhand moderner Kommunikationsmittel, zur Kenntnis bringen. Wenn oder anhand moderner Kommunikationsmittel, zur Kenntnis bringen. Wenn
die Betreffenden sich später bei dieser Gemeinde melden, weiss der die Betreffenden sich später bei dieser Gemeinde melden, weiss der
Standesbeamte bereits, dass Probleme eventuell auftauchen können, und Standesbeamte bereits, dass Probleme eventuell auftauchen können, und
er kann mit dem Standesbeamten, der ihm die Weigerung zur Kenntnis er kann mit dem Standesbeamten, der ihm die Weigerung zur Kenntnis
gebracht hat, Kontakt aufnehmen. gebracht hat, Kontakt aufnehmen.
Gegen die Weigerung des Standesbeamten, eine Ankündigungsurkunde Gegen die Weigerung des Standesbeamten, eine Ankündigungsurkunde
auszufertigen, ist für die Betreffenden eine Beschwerdemöglichkeit auszufertigen, ist für die Betreffenden eine Beschwerdemöglichkeit
vorgesehen. Eine solche Beschwerde kann binnen einem Monat nach vorgesehen. Eine solche Beschwerde kann binnen einem Monat nach
Notifizierung der Weigerungsentscheidung beim Gericht erster Instanz Notifizierung der Weigerungsentscheidung beim Gericht erster Instanz
eingelegt werden. eingelegt werden.
Die Ankündigungsurkunden müssen in ein einfaches Register eingetragen Die Ankündigungsurkunden müssen in ein einfaches Register eingetragen
werden, das jeweils am Ende des Jahres bei der Kanzlei des Gerichts werden, das jeweils am Ende des Jahres bei der Kanzlei des Gerichts
erster Instanz hinterlegt werden muss. Für die Ankündigungsurkunde erster Instanz hinterlegt werden muss. Für die Ankündigungsurkunde
kann folgender Text vorgeschlagen werden: kann folgender Text vorgeschlagen werden:
« URKUNDE ÜBER DIE ANKÜNDIGUNG DER EHESCHLIESSUNG « URKUNDE ÜBER DIE ANKÜNDIGUNG DER EHESCHLIESSUNG
Nr. Am heutigen Tag, dem (Datum + Jahr), um (Uhrzeit) beurkundet der Nr. Am heutigen Tag, dem (Datum + Jahr), um (Uhrzeit) beurkundet der
Unterzeichnete, (Name des Standesbeamten), Standesbeamter der Gemeinde Unterzeichnete, (Name des Standesbeamten), Standesbeamter der Gemeinde
(Gemeinde), die Ankündigung der Eheschliessung von (Name, Vorname(n)), (Gemeinde), die Ankündigung der Eheschliessung von (Name, Vorname(n)),
geboren in (Geburtsort) am (Geburtsdatum), mit Wohnsitz geboren in (Geburtsort) am (Geburtsdatum), mit Wohnsitz
beziehungsweise Wohnort in (Adresse), und (Name, Vorname(n)), geboren beziehungsweise Wohnort in (Adresse), und (Name, Vorname(n)), geboren
in (Geburtsort) am (Geburtsdatum), mit Wohnsitz beziehungsweise in (Geburtsort) am (Geburtsdatum), mit Wohnsitz beziehungsweise
Wohnort in (Adresse), die die Ehe eingehen wollen. Wohnort in (Adresse), die die Ehe eingehen wollen.
Auf Erklärung von (Name und Vorname(n) des Abgebers/der Abgeber der Auf Erklärung von (Name und Vorname(n) des Abgebers/der Abgeber der
Erklärung) Erklärung)
Nach Verlesung dieser Urkunde unterzeichnet mit dem Abgeber/den Nach Verlesung dieser Urkunde unterzeichnet mit dem Abgeber/den
Abgebern der Erklärung Abgebern der Erklärung
(Unterschriften des Standesbeamten und des Abgebers/der Abgeber der (Unterschriften des Standesbeamten und des Abgebers/der Abgeber der
Erklärung) » Erklärung) »
B) Spezifischer Nichtigkeitsgrund B) Spezifischer Nichtigkeitsgrund
Durch die Einfügung eines neuen Artikels 146bis in Titel V Buch I Durch die Einfügung eines neuen Artikels 146bis in Titel V Buch I
Kapitel I des Zivilgesetzbuches (« Für die Eingehung einer Ehe Kapitel I des Zivilgesetzbuches (« Für die Eingehung einer Ehe
erforderliche Eigenschaften und Bedingungen ») wird ein spezifischer erforderliche Eigenschaften und Bedingungen ») wird ein spezifischer
Nichtigkeitsgrund für Scheinehen vorgesehen. In diesem Artikel wird Nichtigkeitsgrund für Scheinehen vorgesehen. In diesem Artikel wird
ausdrücklich bestimmt, dass es zu keiner Eheschliessung kommt, obwohl ausdrücklich bestimmt, dass es zu keiner Eheschliessung kommt, obwohl
die förmlichen Einwilligungen zur Eheschliessung gegeben worden sind, die förmlichen Einwilligungen zur Eheschliessung gegeben worden sind,
wenn aus der Gesamtheit der Umstände hervorgeht, dass die Absicht wenn aus der Gesamtheit der Umstände hervorgeht, dass die Absicht
wenigstens eines Ehegatten offensichtlich nicht die Bildung einer wenigstens eines Ehegatten offensichtlich nicht die Bildung einer
dauerhaften Lebensgemeinschaft, sondern nur die Erlangung eines an die dauerhaften Lebensgemeinschaft, sondern nur die Erlangung eines an die
Rechtsstellung der Ehegatten gebundenen aufenthaltsrechtlichen Rechtsstellung der Ehegatten gebundenen aufenthaltsrechtlichen
Vorteils ist. Vorteils ist.
Ein Verweis auf Artikel 146bis wird ausserdem in Artikel 184 des Ein Verweis auf Artikel 146bis wird ausserdem in Artikel 184 des
Zivilgesetzbuches eingefügt. Dadurch wird im Gesetz ausdrücklich Zivilgesetzbuches eingefügt. Dadurch wird im Gesetz ausdrücklich
vorgesehen, dass die Nichtigkeit einer Ehe aufgrund der Tatsache, dass vorgesehen, dass die Nichtigkeit einer Ehe aufgrund der Tatsache, dass
es sich um eine Scheinehe handelt, betrieben werden kann. Jede Ehe, es sich um eine Scheinehe handelt, betrieben werden kann. Jede Ehe,
die in Übertretung des Artikels 146bis des Zivilgesetzbuches die in Übertretung des Artikels 146bis des Zivilgesetzbuches
eingegangen worden ist, kann von den Ehegatten selbst, von all eingegangen worden ist, kann von den Ehegatten selbst, von all
denjenigen, die daran ein Interesse haben, und von der denjenigen, die daran ein Interesse haben, und von der
Staatsanwaltschaft angefochten werden. Staatsanwaltschaft angefochten werden.
C) Eheschliessung - Weigerung des Standesbeamten C) Eheschliessung - Weigerung des Standesbeamten
Im neuen Artikel 165 des Zivilgesetzbuches wird bestimmt, dass die Ehe Im neuen Artikel 165 des Zivilgesetzbuches wird bestimmt, dass die Ehe
nicht vor dem vierzehnten Tag nach dem Datum der Erstellung der nicht vor dem vierzehnten Tag nach dem Datum der Erstellung der
Ankündigungsurkunde geschlossen werden darf. Ist die Ehe binnen sechs Ankündigungsurkunde geschlossen werden darf. Ist die Ehe binnen sechs
Monaten nach Ablauf dieser Frist von vierzehn Tagen nicht geschlossen Monaten nach Ablauf dieser Frist von vierzehn Tagen nicht geschlossen
worden, darf sie erst geschlossen werden, nachdem eine neue worden, darf sie erst geschlossen werden, nachdem eine neue
Ankündigung gemacht worden ist. Wie es auch im System des Aufgebots Ankündigung gemacht worden ist. Wie es auch im System des Aufgebots
der Fall war, kann der zuständige Prokurator des Königs bei Vorliegen der Fall war, kann der zuständige Prokurator des Königs bei Vorliegen
schwerwiegender Gründe von der Ankündigung und von jeglicher Wartezeit schwerwiegender Gründe von der Ankündigung und von jeglicher Wartezeit
Befreiung erteilen. Er kann ebenfalls aus denselben Gründen die Befreiung erteilen. Er kann ebenfalls aus denselben Gründen die
obenerwähnte Frist von sechs Monaten verlängern. Dieselben Befugnisse obenerwähnte Frist von sechs Monaten verlängern. Dieselben Befugnisse
werden bestimmten diplomatischen und konsularischen Vertretern für die werden bestimmten diplomatischen und konsularischen Vertretern für die
in ihren Kanzleien vorzunehmenden Trauungen zuerkannt. Im Rahmen eines in ihren Kanzleien vorzunehmenden Trauungen zuerkannt. Im Rahmen eines
Verfahrens zur Aufhebung des Einspruchs gegen die Eheschliessung oder Verfahrens zur Aufhebung des Einspruchs gegen die Eheschliessung oder
im Rahmen der Beschwerde gegen die Weigerung, die Trauung vorzunehmen, im Rahmen der Beschwerde gegen die Weigerung, die Trauung vorzunehmen,
kann der befasste Richter um eine Verlängerung der obenerwähnten Frist kann der befasste Richter um eine Verlängerung der obenerwähnten Frist
von sechs Monaten ersucht werden. So kann vermieden werden, dass die von sechs Monaten ersucht werden. So kann vermieden werden, dass die
Parteien eine zweite Ankündigung machen müssen. In den obenerwähnten Parteien eine zweite Ankündigung machen müssen. In den obenerwähnten
Fällen der Befreiung von der Ankündigung oder von der Wartezeit oder Fällen der Befreiung von der Ankündigung oder von der Wartezeit oder
der Verlängerung der vorgeschriebenen Fristen wird empfohlen, in der der Verlängerung der vorgeschriebenen Fristen wird empfohlen, in der
Heiratsakte immer eine Abschrift der betreffenden Entscheidungen Heiratsakte immer eine Abschrift der betreffenden Entscheidungen
aufzubewahren. aufzubewahren.
Die Ehe muss öffentlich vor dem Standesbeamten geschlossen werden, der Die Ehe muss öffentlich vor dem Standesbeamten geschlossen werden, der
die Urkunde über die Ankündigung der Eheschliessung ausgefertigt hat. die Urkunde über die Ankündigung der Eheschliessung ausgefertigt hat.
Ab dem Zeitpunkt der Ankündigung sollten die zukünftigen Ehegatten auf Ab dem Zeitpunkt der Ankündigung sollten die zukünftigen Ehegatten auf
das Vorhergehende und auf die verschiedenen durch das Gesetz das Vorhergehende und auf die verschiedenen durch das Gesetz
vorgesehenen Fristen hingewiesen werden. vorgesehenen Fristen hingewiesen werden.
Durch den neuen Artikel 167 des Zivilgesetzbuches wird für den Durch den neuen Artikel 167 des Zivilgesetzbuches wird für den
Standesbeamten eine ausdrückliche Möglichkeit eingeführt, die Standesbeamten eine ausdrückliche Möglichkeit eingeführt, die
Eheschliessung aufzuschieben oder zu verweigern. Eheschliessung aufzuschieben oder zu verweigern.
Der Standesbeamte weigert sich, die Trauung vorzunehmen, wenn Der Standesbeamte weigert sich, die Trauung vorzunehmen, wenn
ersichtlich wird, dass die für die Eingehung der Ehe vorgeschriebenen ersichtlich wird, dass die für die Eingehung der Ehe vorgeschriebenen
Eigenschaften und Bedingungen nicht erfüllt sind, oder wenn er der Eigenschaften und Bedingungen nicht erfüllt sind, oder wenn er der
Meinung ist, dass die Eheschliessung gegen die Grundsätze der Meinung ist, dass die Eheschliessung gegen die Grundsätze der
öffentlichen Ordnung verstösst. Das neue Gesetz bietet dem öffentlichen Ordnung verstösst. Das neue Gesetz bietet dem
Standesbeamten eine Rechtsgrundlage, um sich zu weigern, die Trauung Standesbeamten eine Rechtsgrundlage, um sich zu weigern, die Trauung
vorzunehmen. Der Standesbeamte muss nämlich überprüfen, ob alle vorzunehmen. Der Standesbeamte muss nämlich überprüfen, ob alle
formalen und inhaltlichen Bedingungen, die für die Eheschliessung formalen und inhaltlichen Bedingungen, die für die Eheschliessung
erforderlich sind, erfüllt sind. Damit soll betont werden, dass der erforderlich sind, erfüllt sind. Damit soll betont werden, dass der
Standesbeamte im Rahmen der Eheschliessung nicht nur eine passive, Standesbeamte im Rahmen der Eheschliessung nicht nur eine passive,
sondern auch eine aktive und präventive Rolle zu erfüllen hat. Die sondern auch eine aktive und präventive Rolle zu erfüllen hat. Die
vorherige Untersuchung, anhand deren überprüft wird, ob die vorherige Untersuchung, anhand deren überprüft wird, ob die
zukünftigen Ehegatten alle inhaltlichen und formalen Bedingungen zukünftigen Ehegatten alle inhaltlichen und formalen Bedingungen
erfüllen, gehört zu seinen wesentlichen Befugnissen. Die vom erfüllen, gehört zu seinen wesentlichen Befugnissen. Die vom
Standesbeamten durchgeführte Kontrolle bezieht sich sowohl auf die Standesbeamten durchgeführte Kontrolle bezieht sich sowohl auf die
Erfüllung der positiven Bedingungen als auch auf das Erfüllung der positiven Bedingungen als auch auf das
Nichtvorhandensein von Ehehindernissen. Diese Kontrolle umfasst auch Nichtvorhandensein von Ehehindernissen. Diese Kontrolle umfasst auch
die Überprüfung, ob es sich bei der geplanten Ehe nicht um eine die Überprüfung, ob es sich bei der geplanten Ehe nicht um eine
Scheinehe handelt. So muss der Standesbeamte ebenfalls überprüfen, ob Scheinehe handelt. So muss der Standesbeamte ebenfalls überprüfen, ob
die Bestimmungen von Artikel 146bis eingehalten werden. Es soll jedoch die Bestimmungen von Artikel 146bis eingehalten werden. Es soll jedoch
vermieden werden, dass jede Mischehe prima-facie als verdächtig vermieden werden, dass jede Mischehe prima-facie als verdächtig
bezeichnet wird. Aufgrund der prinzipiellen Freiheit der Wahl des bezeichnet wird. Aufgrund der prinzipiellen Freiheit der Wahl des
Ehepartners ist in diesem Zusammenhang eine bestimmte Vorsicht Ehepartners ist in diesem Zusammenhang eine bestimmte Vorsicht
geboten. Wenn aus der Gesamtheit der Umstände jedoch hervorgeht, dass geboten. Wenn aus der Gesamtheit der Umstände jedoch hervorgeht, dass
die Absicht wenigstens eines der zukünftigen Ehegatten offensichtlich die Absicht wenigstens eines der zukünftigen Ehegatten offensichtlich
nicht die Bildung einer dauerhaften Lebensgemeinschaft, sondern nur nicht die Bildung einer dauerhaften Lebensgemeinschaft, sondern nur
die Erlangung eines an die Rechtsstellung der Ehegatten gebundenen die Erlangung eines an die Rechtsstellung der Ehegatten gebundenen
aufenthaltsrechtlichen Vorteils ist, muss der Standesbeamte sich aufenthaltsrechtlichen Vorteils ist, muss der Standesbeamte sich
weigern, die Trauung vorzunehmen. Beruft man sich auf den weigern, die Trauung vorzunehmen. Beruft man sich auf den
Scheincharakter der Eheschliessung, muss man über Elemente verfügen, Scheincharakter der Eheschliessung, muss man über Elemente verfügen,
die deutlich darauf hinweisen, dass das Ziel der Ehe offensichtlich die deutlich darauf hinweisen, dass das Ziel der Ehe offensichtlich
nicht die Bildung der obenerwähnten dauerhaften Lebensgemeinschaft nicht die Bildung der obenerwähnten dauerhaften Lebensgemeinschaft
ist. Eine Kombination unter anderem der folgenden Faktoren kann ein ist. Eine Kombination unter anderem der folgenden Faktoren kann ein
ernster Hinweis dafür sein, dass eine Scheinehe angestrebt wird: ernster Hinweis dafür sein, dass eine Scheinehe angestrebt wird:
- Die Parteien verstehen einander nicht oder haben Schwierigkeiten, - Die Parteien verstehen einander nicht oder haben Schwierigkeiten,
miteinander zu reden, oder verständigen sich mit Hilfe eines miteinander zu reden, oder verständigen sich mit Hilfe eines
Dolmetschers. Dolmetschers.
- Die Parteien sind sich vor der Eheschliessung nie begegnet. - Die Parteien sind sich vor der Eheschliessung nie begegnet.
- Eine der Parteien wohnt ständig mit einer anderen Person zusammen. - Eine der Parteien wohnt ständig mit einer anderen Person zusammen.
- Die Parteien kennen den Namen oder die Staatsangehörigkeit ihres - Die Parteien kennen den Namen oder die Staatsangehörigkeit ihres
zukünftigen Ehepartners nicht. zukünftigen Ehepartners nicht.
- Einer der zukünftigen Ehepartner weiss nicht, wo der andere - Einer der zukünftigen Ehepartner weiss nicht, wo der andere
arbeitet. arbeitet.
- Die Aussagen über die Umstände der Begegnung weisen eine - Die Aussagen über die Umstände der Begegnung weisen eine
offensichtliche Divergenz auf. offensichtliche Divergenz auf.
- Für die Eheschliessung wird ein Geldbetrag in Aussicht gestellt. - Für die Eheschliessung wird ein Geldbetrag in Aussicht gestellt.
- Eine der beiden Parteien geht der Prostitution nach. - Eine der beiden Parteien geht der Prostitution nach.
- Ein Vermittler tritt auf. - Ein Vermittler tritt auf.
- Es besteht ein grosser Altersunterschied. - Es besteht ein grosser Altersunterschied.
In diesem Rahmen kann der Standesbeamte sich unter anderem auf In diesem Rahmen kann der Standesbeamte sich unter anderem auf
Folgendes stützen: Folgendes stützen:
- die von ihm überprüften Erklärungen der zukünftigen Ehegatten, der - die von ihm überprüften Erklärungen der zukünftigen Ehegatten, der
Verwandten, oder der unmittelbar betroffenen Personen, Verwandten, oder der unmittelbar betroffenen Personen,
- gewisse Schriften, - gewisse Schriften,
- polizeidienstliche Untersuchungen. - polizeidienstliche Untersuchungen.
Es muss betont werden, dass das Recht auf Eheschliessung durch Artikel Es muss betont werden, dass das Recht auf Eheschliessung durch Artikel
12 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und 12 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und
Grundfreiheiten (gebilligt durch das Gesetz vom 13. Mai 1955, B.S. vom Grundfreiheiten (gebilligt durch das Gesetz vom 13. Mai 1955, B.S. vom
19. August 1955) und Artikel 23 des Internationalen Pakts über 19. August 1955) und Artikel 23 des Internationalen Pakts über
bürgerliche und politische Rechte gewährleistet wird. Dieses Recht ist bürgerliche und politische Rechte gewährleistet wird. Dieses Recht ist
der Aufenthaltssituation der betreffenden Parteien nicht der Aufenthaltssituation der betreffenden Parteien nicht
untergeordnet. Demzufolge darf sich der Standesbeamte aus dem untergeordnet. Demzufolge darf sich der Standesbeamte aus dem
alleinigen Grund, dass ein Ausländer sich illegal im Königreich alleinigen Grund, dass ein Ausländer sich illegal im Königreich
aufhält, nicht weigern, die Ankündigungsurkunde auszufertigen und die aufhält, nicht weigern, die Ankündigungsurkunde auszufertigen und die
Trauung vorzunehmen. Trauung vorzunehmen.
Im Falle einer Weigerung notifiziert der Standesbeamte unverzüglich Im Falle einer Weigerung notifiziert der Standesbeamte unverzüglich
seine mit Gründen versehene Entscheidung den interessehabenden seine mit Gründen versehene Entscheidung den interessehabenden
Parteien per Einschreiben mit Rückschein oder händigt sie ihnen Parteien per Einschreiben mit Rückschein oder händigt sie ihnen
unmittelbar gegen Empfangsbestätigung aus. In dieser Notifizierung unmittelbar gegen Empfangsbestätigung aus. In dieser Notifizierung
müssen ausserdem die Beschwerdemöglichkeiten vermerkt werden, über die müssen ausserdem die Beschwerdemöglichkeiten vermerkt werden, über die
die Betreffenden verfügen. Gleichzeitig sendet er dem zuständigen die Betreffenden verfügen. Gleichzeitig sendet er dem zuständigen
Prokurator des Königs durch einfachen Brief eine Abschrift zusammen Prokurator des Königs durch einfachen Brief eine Abschrift zusammen
mit einer Abschrift aller zweckdienlichen Unterlagen zu. So verfügt mit einer Abschrift aller zweckdienlichen Unterlagen zu. So verfügt
der Prokurator des Königs im Falle einer eventuellen Beschwerde gegen der Prokurator des Königs im Falle einer eventuellen Beschwerde gegen
die Weigerungsentscheidung sofort über die nötigen Informationen und die Weigerungsentscheidung sofort über die nötigen Informationen und
kann auch von Amts wegen gegen die Entscheidung des Standesbeamten kann auch von Amts wegen gegen die Entscheidung des Standesbeamten
vorgehen, wenn er es für notwendig erachtet. Wenn einer der vorgehen, wenn er es für notwendig erachtet. Wenn einer der
zukünftigen Ehegatten oder beide am Tag der Weigerung nicht im zukünftigen Ehegatten oder beide am Tag der Weigerung nicht im
Bevölkerungsregister, im Fremdenregister oder im Warteregister der Bevölkerungsregister, im Fremdenregister oder im Warteregister der
Gemeinde eingetragen sind oder dort nicht ihren aktuellen Wohnort Gemeinde eingetragen sind oder dort nicht ihren aktuellen Wohnort
haben, informiert der Standesbeamte ebenfalls unverzüglich den haben, informiert der Standesbeamte ebenfalls unverzüglich den
Standesbeamten der Gemeinde, wo dieser zukünftige Ehegatte oder diese Standesbeamten der Gemeinde, wo dieser zukünftige Ehegatte oder diese
zukünftigen Ehegatten in diesen Registern eingetragen sind oder ihren zukünftigen Ehegatten in diesen Registern eingetragen sind oder ihren
aktuellen Wohnort in Belgien haben, über seine Weigerungsentscheidung. aktuellen Wohnort in Belgien haben, über seine Weigerungsentscheidung.
So kann vermieden werden, dass die Betreffenden sich dann bei dieser So kann vermieden werden, dass die Betreffenden sich dann bei dieser
Gemeinde melden, um erneut zu versuchen, die Ehe zu schliessen. Gegen Gemeinde melden, um erneut zu versuchen, die Ehe zu schliessen. Gegen
die Weigerung, die Ehe zu schliessen, können die interessehabenden die Weigerung, die Ehe zu schliessen, können die interessehabenden
Parteien binnen einem Monat beim Gericht erster Instanz Beschwerde Parteien binnen einem Monat beim Gericht erster Instanz Beschwerde
einlegen. einlegen.
Besteht die ernsthafte Vermutung, dass die für die Eingehung der Ehe Besteht die ernsthafte Vermutung, dass die für die Eingehung der Ehe
erforderlichen Eigenschaften und Bedingungen nicht erfüllt sind oder erforderlichen Eigenschaften und Bedingungen nicht erfüllt sind oder
dass die Eheschliessung gegen die Grundsätze der öffentlichen Ordnung dass die Eheschliessung gegen die Grundsätze der öffentlichen Ordnung
verstossen würde, kann der Standesbeamte die Eheschliessung um verstossen würde, kann der Standesbeamte die Eheschliessung um
höchstens zwei Monate ab dem von den interessehabenden Parteien höchstens zwei Monate ab dem von den interessehabenden Parteien
ausgewählten Eheschliessungsdatum aufschieben. Es wird empfohlen, den ausgewählten Eheschliessungsdatum aufschieben. Es wird empfohlen, den
interessehabenden Parteien unverzüglich die mit Gründen versehene interessehabenden Parteien unverzüglich die mit Gründen versehene
Entscheidung, die Eheschliessung aufzuschieben, per Einschreiben mit Entscheidung, die Eheschliessung aufzuschieben, per Einschreiben mit
Rückschein zur Kenntnis zu bringen oder unmittelbar gegen Rückschein zur Kenntnis zu bringen oder unmittelbar gegen
Empfangsbestätigung auszuhändigen. Wenn der Standesbeamte es für Empfangsbestätigung auszuhändigen. Wenn der Standesbeamte es für
notwendig erachtet, kann er den zuständigen Prokurator des Königs notwendig erachtet, kann er den zuständigen Prokurator des Königs
diesbezüglich befragen. Der Aufschub der Eheschliessung muss es dem diesbezüglich befragen. Der Aufschub der Eheschliessung muss es dem
Standesbeamten ermöglichen, eine zusätzliche Untersuchung vorzunehmen, Standesbeamten ermöglichen, eine zusätzliche Untersuchung vorzunehmen,
um zu überprüfen, ob es sich um eine mögliche Scheinehe handelt (zum um zu überprüfen, ob es sich um eine mögliche Scheinehe handelt (zum
Beispiel wenn die vorgesehene Frist zwischen der Ankündigung und dem Beispiel wenn die vorgesehene Frist zwischen der Ankündigung und dem
ausgewählten Eheschliessungsdatum zu kurz wäre, um die Untersuchung ausgewählten Eheschliessungsdatum zu kurz wäre, um die Untersuchung
vor der Eheschliessung vorzunehmen). vor der Eheschliessung vorzunehmen).
Hat der Standesbeamte binnen der obenerwähnten Frist von zwei Monaten Hat der Standesbeamte binnen der obenerwähnten Frist von zwei Monaten
keine endgültige Entscheidung getroffen, muss er die Trauung keine endgültige Entscheidung getroffen, muss er die Trauung
vornehmen, selbst wenn die in Artikel 165 § 3 erwähnte Frist von sechs vornehmen, selbst wenn die in Artikel 165 § 3 erwähnte Frist von sechs
Monaten verstrichen ist. Monaten verstrichen ist.
D) Jährliche Tabellen und Stempelsteuer D) Jährliche Tabellen und Stempelsteuer
Vorerwähntes Rundschreiben vom 25. November 1992 bezog sich auf die Vorerwähntes Rundschreiben vom 25. November 1992 bezog sich auf die
Erstellung jährlicher alphabetischer Tabellen für das Register der Erstellung jährlicher alphabetischer Tabellen für das Register der
Aufgebotsurkunden und auf die Erhebung von Stempelsteuern auf die an Aufgebotsurkunden und auf die Erhebung von Stempelsteuern auf die an
Privatpersonen ausgestellten Aufgebotsbescheinigungen. Ich bin der Privatpersonen ausgestellten Aufgebotsbescheinigungen. Ich bin der
Meinung, dass die dort dargelegten Grundsätze in bezug auf das Meinung, dass die dort dargelegten Grundsätze in bezug auf das
Aufgebot ebenfalls angewandt werden müssen, was die Urkunden über die Aufgebot ebenfalls angewandt werden müssen, was die Urkunden über die
Ankündigung der Eheschliessung betrifft. Ankündigung der Eheschliessung betrifft.
Gemäss dem neuen Artikel 63 § 2 letzter Absatz des Zivilgesetzbuches Gemäss dem neuen Artikel 63 § 2 letzter Absatz des Zivilgesetzbuches
müssen die Ankündigungsurkunden nur in ein einfaches Register müssen die Ankündigungsurkunden nur in ein einfaches Register
eingetragen werden, im Gegensatz zu den Personenstandsurkunden, die eingetragen werden, im Gegensatz zu den Personenstandsurkunden, die
aufgrund von Artikel 40 des Zivilgesetzbuches in ein oder mehrere aufgrund von Artikel 40 des Zivilgesetzbuches in ein oder mehrere
doppelt geführte Register eingetragen werden müssen. Ausserdem wird doppelt geführte Register eingetragen werden müssen. Ausserdem wird
mit der Ankündigungsurkunde bezweckt, die Erfüllung der Formalität der mit der Ankündigungsurkunde bezweckt, die Erfüllung der Formalität der
Eheschliessungsankündigung festzustellen. Aus dem Vorhergehenden kann Eheschliessungsankündigung festzustellen. Aus dem Vorhergehenden kann
abgeleitet werden, dass das Register der Urkunden über die Ankündigung abgeleitet werden, dass das Register der Urkunden über die Ankündigung
der Eheschliessung im Grunde kein Personenstandsregister im engeren der Eheschliessung im Grunde kein Personenstandsregister im engeren
Sinne ist und dass folglich für dieses Register keine jährliche Sinne ist und dass folglich für dieses Register keine jährliche
alphabetische Tabelle erstellt werden muss. alphabetische Tabelle erstellt werden muss.
Da der Begriff « Personenstandsregister » im Stempelsteuergesetzbuch Da der Begriff « Personenstandsregister » im Stempelsteuergesetzbuch
dieselbe Bedeutung hat wie im allgemeinen Recht, muss das dieselbe Bedeutung hat wie im allgemeinen Recht, muss das
Vorhergehende berücksichtigt werden, um den Anwendungsbereich von Vorhergehende berücksichtigt werden, um den Anwendungsbereich von
Artikel 8 Nr. 13 dieses Gesetzbuches festzulegen. Dieser Artikel Artikel 8 Nr. 13 dieses Gesetzbuches festzulegen. Dieser Artikel
bezieht sich nur auf die an Privatpersonen ausgestellten Auszüge aus bezieht sich nur auf die an Privatpersonen ausgestellten Auszüge aus
den Personenstandsregistern und auf die von den Standesbeamten, von den Personenstandsregistern und auf die von den Standesbeamten, von
Bürgermeistern oder von ihren Beauftragten an Privatpersonen Bürgermeistern oder von ihren Beauftragten an Privatpersonen
ausgestellten Bescheinigungen, in denen Fakten bestätigt werden, die ausgestellten Bescheinigungen, in denen Fakten bestätigt werden, die
aus diesen Registern hervorgehen. aus diesen Registern hervorgehen.
Aufgrund des Vorhergehenden sind die an Privatpersonen ausgestellten Aufgrund des Vorhergehenden sind die an Privatpersonen ausgestellten
Auszüge aus einer Urkunde über die Ankündigung der Eheschliessung und Auszüge aus einer Urkunde über die Ankündigung der Eheschliessung und
die Bescheinigungen über die Ankündigung der Eheschliessung der die Bescheinigungen über die Ankündigung der Eheschliessung der
Stempelsteuer nicht unterworfen, da sie nicht in den Anwendungsbereich Stempelsteuer nicht unterworfen, da sie nicht in den Anwendungsbereich
von Artikel 8 Nr. 13 des Stempelsteuergesetzbuches fallen. von Artikel 8 Nr. 13 des Stempelsteuergesetzbuches fallen.
E) Eheschliessungsurkunde E) Eheschliessungsurkunde
Durch das Gesetz vom 4. Mai 1999 werden in Artikel 76 des Durch das Gesetz vom 4. Mai 1999 werden in Artikel 76 des
Zivilgesetzbuches ebenfalls eine Anzahl Abänderungen angebracht. Zivilgesetzbuches ebenfalls eine Anzahl Abänderungen angebracht.
Der vorher in der Eheschliessungsurkunde angebrachte Vermerk der Der vorher in der Eheschliessungsurkunde angebrachte Vermerk der
Aufgebote in den verschiedenen Wohnsitzen wird nicht durch einen Aufgebote in den verschiedenen Wohnsitzen wird nicht durch einen
Vermerk der Ankündigungsurkunde ersetzt. Vermerk der Ankündigungsurkunde ersetzt.
Weiter muss von nun an der Beruf der Zeugen nicht mehr in der Weiter muss von nun an der Beruf der Zeugen nicht mehr in der
Eheschliessungsurkunde vermerkt werden. Eheschliessungsurkunde vermerkt werden.
F) Vor den belgischen diplomatischen und konsularischen Vertretern F) Vor den belgischen diplomatischen und konsularischen Vertretern
vorzunehmende Trauungen vorzunehmende Trauungen
Die Befugnis der belgischen diplomatischen und konsularischen Die Befugnis der belgischen diplomatischen und konsularischen
Vertreter, denen die Funktionen des Standesbeamten übertragen worden Vertreter, denen die Funktionen des Standesbeamten übertragen worden
sind, wird ebenfalls auf Eheschliessungen ausgedehnt, die mindestens sind, wird ebenfalls auf Eheschliessungen ausgedehnt, die mindestens
einen Belgier/eine Belgierin betreffen. einen Belgier/eine Belgierin betreffen.
G) Übergangsbestimmungen G) Übergangsbestimmungen
Auf vorzunehmende Trauungen, deren Aufgebote vor dem 1. Januar 2000 Auf vorzunehmende Trauungen, deren Aufgebote vor dem 1. Januar 2000
bekanntgemacht werden, finden die alten Bestimmungen weiterhin bekanntgemacht werden, finden die alten Bestimmungen weiterhin
Anwendung. Anwendung.
Der Minister der Justiz Der Minister der Justiz
M. VERWILGHEN M. VERWILGHEN
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