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Circulaire relative à la loi du 4 mai 1999 modifiant certaines dispositions relatives au mariage. - Traduction allemande | Omzendbrief inzake de wet van 4 mei 1999 tot wijziging van een aantal bepalingen betreffende het huwelijk. Duitse vertaling |
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MINISTERE DE L'INTERIEUR 17 DECEMBRE 1999. - Circulaire relative à la loi du 4 mai 1999 modifiant certaines dispositions relatives au mariage. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la | MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN 17 DECEMBER 1999. - Omzendbrief inzake de wet van 4 mei 1999 tot wijziging van een aantal bepalingen betreffende het huwelijk. Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van |
circulaire du Ministre de la Justice du 17 décembre 1999 relative à la | de Minister van Justitie van 17 december 1999 inzake de wet van 4 mei |
loi du 4 mai 1999 modifiant certaines dispositions relatives au | 1999 tot wijziging van een aantal bepalingen betreffende het huwelijk |
mariage (Moniteur belge du 31 décembre 1999), établie par le Service | (Belgisch Staatsblad van 31 december 1999), opgemaakt door de Centrale |
central de traduction allemande du Commissariat d'arrondissement | dienst voor Duitse vertaling van het |
adjoint à Malmedy. | Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. |
MINISTERIUM DER JUSTIZ | MINISTERIUM DER JUSTIZ |
17. DEZEMBER 1999 - Rundschreiben über das Gesetz vom 4. Mai 1999 zur | 17. DEZEMBER 1999 - Rundschreiben über das Gesetz vom 4. Mai 1999 zur |
Abänderung einiger Bestimmungen über die Ehe | Abänderung einiger Bestimmungen über die Ehe |
An die Frauen und Herren Generalprokuratoren bei den Appellationshöfen | An die Frauen und Herren Generalprokuratoren bei den Appellationshöfen |
An die Frauen und Herren Standesbeamten des Königreichs | An die Frauen und Herren Standesbeamten des Königreichs |
Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit auf die Bestimmungen des Gesetzes vom | Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit auf die Bestimmungen des Gesetzes vom |
4. Mai 1999 zur Abänderung einiger Bestimmungen über die Ehe lenken. | 4. Mai 1999 zur Abänderung einiger Bestimmungen über die Ehe lenken. |
Neben der Einführung einer Anzahl Massnahmen in bezug auf Scheinehen | Neben der Einführung einer Anzahl Massnahmen in bezug auf Scheinehen |
bezweckt dieses Gesetz, bestimmte vor der Eheschliessung zu | bezweckt dieses Gesetz, bestimmte vor der Eheschliessung zu |
erledigende Formalitäten zu modernisieren. | erledigende Formalitäten zu modernisieren. |
Das im Belgischen Staatsblatt vom 1. Juli 1999 veröffentlichte Gesetz | Das im Belgischen Staatsblatt vom 1. Juli 1999 veröffentlichte Gesetz |
tritt am 1. Januar 2000 in Kraft. Ich habe es für zweckmässig | tritt am 1. Januar 2000 in Kraft. Ich habe es für zweckmässig |
erachtet, Ihnen hiermit nähere Angaben in bezug auf die ab diesem | erachtet, Ihnen hiermit nähere Angaben in bezug auf die ab diesem |
Datum anwendbaren neuen Bestimmungen zu übermitteln. | Datum anwendbaren neuen Bestimmungen zu übermitteln. |
Dieses Rundschreiben ersetzt das Rundschreiben vom 1. Juli 1994 über | Dieses Rundschreiben ersetzt das Rundschreiben vom 1. Juli 1994 über |
die Umstände, unter denen der Standesbeamte die Eheschliessung | die Umstände, unter denen der Standesbeamte die Eheschliessung |
verweigern kann (Belgisches Staatsblatt vom 7. Juli 1994), die Nummern | verweigern kann (Belgisches Staatsblatt vom 7. Juli 1994), die Nummern |
1 bis 3 des Rundschreibens vom 28. August 1997 über das Verfahren des | 1 bis 3 des Rundschreibens vom 28. August 1997 über das Verfahren des |
Aufgebots und die Dokumente, die vorgelegt werden müssen, um ein Visum | Aufgebots und die Dokumente, die vorgelegt werden müssen, um ein Visum |
im Hinblick auf die Schliessung einer Ehe im Königreich oder ein Visum | im Hinblick auf die Schliessung einer Ehe im Königreich oder ein Visum |
zur Familienzusammenführung aufgrund einer im Ausland geschlossenen | zur Familienzusammenführung aufgrund einer im Ausland geschlossenen |
Ehe zu erhalten (Belgisches Staatsblatt vom 1. Oktober 1997, deutsche | Ehe zu erhalten (Belgisches Staatsblatt vom 1. Oktober 1997, deutsche |
Übersetzung Belgisches Staatsblatt vom 23. Januar 1998), und das | Übersetzung Belgisches Staatsblatt vom 23. Januar 1998), und das |
Rundschreiben vom 25. November 1992 über das Register der | Rundschreiben vom 25. November 1992 über das Register der |
Aufgebotsurkunden und -bescheinigungen. | Aufgebotsurkunden und -bescheinigungen. |
A) Ankündigungsurkunde - Aufhebung des Systems des Aufgebots | A) Ankündigungsurkunde - Aufhebung des Systems des Aufgebots |
Ab dem 1. Januar 2000 wird das System des Aufgebots aufgehoben und | Ab dem 1. Januar 2000 wird das System des Aufgebots aufgehoben und |
durch eine neue Formalität, die Ankündigung der Eheschliessung, | durch eine neue Formalität, die Ankündigung der Eheschliessung, |
ersetzt; diese muss von einem der zukünftigen Ehegatten oder von | ersetzt; diese muss von einem der zukünftigen Ehegatten oder von |
beiden beim Standesbeamten gemacht werden, der sie beurkundet (neue | beiden beim Standesbeamten gemacht werden, der sie beurkundet (neue |
Artikel 63 und 64 des Zivilgesetzbuches). | Artikel 63 und 64 des Zivilgesetzbuches). |
Will man eine Ehe eingehen, muss man dies beim Standesbeamten der | Will man eine Ehe eingehen, muss man dies beim Standesbeamten der |
Gemeinde ankündigen, wo einer der zukünftigen Ehegatten am Datum der | Gemeinde ankündigen, wo einer der zukünftigen Ehegatten am Datum der |
Erstellung der Urkunde über die Ankündigung der Eheschliessung im | Erstellung der Urkunde über die Ankündigung der Eheschliessung im |
Bevölkerungsregister, im Fremdenregister oder im Warteregister | Bevölkerungsregister, im Fremdenregister oder im Warteregister |
eingetragen ist. Um das Recht auf Eheschliessung zu gewährleisten, ist | eingetragen ist. Um das Recht auf Eheschliessung zu gewährleisten, ist |
ebenfalls Folgendes vorgesehen: Ist keiner der zukünftigen Ehegatten | ebenfalls Folgendes vorgesehen: Ist keiner der zukünftigen Ehegatten |
in einem dieser Register eingetragen oder stimmt der aktuelle Wohnort | in einem dieser Register eingetragen oder stimmt der aktuelle Wohnort |
eines oder beider zukünftigen Ehegatten aus berechtigten Gründen mit | eines oder beider zukünftigen Ehegatten aus berechtigten Gründen mit |
dieser Eintragung nicht überein (zum Beispiel im Falle von | dieser Eintragung nicht überein (zum Beispiel im Falle von |
Binnenschiffern oder bei Krankenhausaufenthalt des Betreffenden usw.), | Binnenschiffern oder bei Krankenhausaufenthalt des Betreffenden usw.), |
kann die Ankündigung beim Standesbeamten der Gemeinde des aktuellen | kann die Ankündigung beim Standesbeamten der Gemeinde des aktuellen |
Wohnorts eines der zukünftigen Ehegatten erfolgen (die blosse | Wohnorts eines der zukünftigen Ehegatten erfolgen (die blosse |
Tatsache, dass die Betreffenden die Uhrzeiten vorziehen, zu denen es | Tatsache, dass die Betreffenden die Uhrzeiten vorziehen, zu denen es |
in einer bestimmten Gemeinde möglich ist zu heiraten, dass es in | in einer bestimmten Gemeinde möglich ist zu heiraten, dass es in |
bestimmten Gemeinden billiger ist, an einem bestimmten Tag zu | bestimmten Gemeinden billiger ist, an einem bestimmten Tag zu |
heiraten, oder eine schönere Umgebung usw. sind zum Beispiel keine | heiraten, oder eine schönere Umgebung usw. sind zum Beispiel keine |
berechtigten Gründe). | berechtigten Gründe). |
Von nun an besteht für Belgier, die im Ausland wohnen und nicht im | Von nun an besteht für Belgier, die im Ausland wohnen und nicht im |
Bevölkerungsregister einer belgischen Gemeinde eingetragen sind, | Bevölkerungsregister einer belgischen Gemeinde eingetragen sind, |
ebenfalls die Möglichkeit, eine Ankündigung der Eheschliessung in | ebenfalls die Möglichkeit, eine Ankündigung der Eheschliessung in |
Belgien zu machen und folglich in Belgien zu heiraten. Es muss nur | Belgien zu machen und folglich in Belgien zu heiraten. Es muss nur |
einer der zukünftigen Ehegatten die belgische Staatsangehörigkeit | einer der zukünftigen Ehegatten die belgische Staatsangehörigkeit |
besitzen. In diesen Fällen kann die Ankündigung beim Standesbeamten | besitzen. In diesen Fällen kann die Ankündigung beim Standesbeamten |
der Gemeinde, wo einer der zukünftigen Ehegatten zuletzt im | der Gemeinde, wo einer der zukünftigen Ehegatten zuletzt im |
Bevölkerungsregister, im Fremdenregister oder im Warteregister | Bevölkerungsregister, im Fremdenregister oder im Warteregister |
eingetragen war oder wo ein Verwandter bis zum zweiten Grad eines der | eingetragen war oder wo ein Verwandter bis zum zweiten Grad eines der |
zukünftigen Ehegatten am Datum der Erstellung der Urkunde eingetragen | zukünftigen Ehegatten am Datum der Erstellung der Urkunde eingetragen |
ist, oder beim Standesbeamten des Geburtsorts eines der zukünftigen | ist, oder beim Standesbeamten des Geburtsorts eines der zukünftigen |
Ehegatten erfolgen. In Ermangelung dessen kann die Ankündigung beim | Ehegatten erfolgen. In Ermangelung dessen kann die Ankündigung beim |
Standesbeamten der Stadt Brüssel gemacht werden. Zur Verdeutlichung | Standesbeamten der Stadt Brüssel gemacht werden. Zur Verdeutlichung |
muss bemerkt werden, dass die Ankündigung in der Gemeinde, wo einer | muss bemerkt werden, dass die Ankündigung in der Gemeinde, wo einer |
der zukünftigen Ehegatten zuletzt im Fremdenregister oder im | der zukünftigen Ehegatten zuletzt im Fremdenregister oder im |
Warteregister eingetragen war, sich auf die Fälle bezieht, wo der | Warteregister eingetragen war, sich auf die Fälle bezieht, wo der |
Betreffende zum Zeitpunkt, zu dem er das Staatsgebiet verlassen hat, | Betreffende zum Zeitpunkt, zu dem er das Staatsgebiet verlassen hat, |
die belgische Staatsangehörigkeit noch nicht besass. | die belgische Staatsangehörigkeit noch nicht besass. |
Wenn mindestens einer der zukünftigen Ehegatten am Tag der Erstellung | Wenn mindestens einer der zukünftigen Ehegatten am Tag der Erstellung |
der Ankündigungsurkunde nicht im Bevölkerungsregister, im | der Ankündigungsurkunde nicht im Bevölkerungsregister, im |
Fremdenregister oder im Warteregister der Gemeinde, in der die | Fremdenregister oder im Warteregister der Gemeinde, in der die |
Ankündigung gemacht wird, eingetragen ist oder dort nicht seinen | Ankündigung gemacht wird, eingetragen ist oder dort nicht seinen |
aktuellen Wohnort hat, muss der Standesbeamte, der die Urkunde | aktuellen Wohnort hat, muss der Standesbeamte, der die Urkunde |
ausgefertigt hat, durch einfachen Brief oder anhand moderner | ausgefertigt hat, durch einfachen Brief oder anhand moderner |
Kommunikationsmittel dem Standesbeamten der Gemeinde, wo dieser | Kommunikationsmittel dem Standesbeamten der Gemeinde, wo dieser |
zukünftige Ehegatte oder diese zukünftigen Ehegatten in den | zukünftige Ehegatte oder diese zukünftigen Ehegatten in den |
vorerwähnten Registern eingetragen sind oder ihren aktuellen Wohnort | vorerwähnten Registern eingetragen sind oder ihren aktuellen Wohnort |
haben, sofort eine Abschrift der Urkunde übermitteln. So kann der | haben, sofort eine Abschrift der Urkunde übermitteln. So kann der |
letztgenannte Standesbeamte ebenfalls überprüfen, ob keine | letztgenannte Standesbeamte ebenfalls überprüfen, ob keine |
Ehehindernisse bestehen. Gegebenenfalls teilt er dies binnen zehn | Ehehindernisse bestehen. Gegebenenfalls teilt er dies binnen zehn |
Tagen dem Standesbeamten mit, der die Urkunde über die Ankündigung der | Tagen dem Standesbeamten mit, der die Urkunde über die Ankündigung der |
Eheschliessung ausgefertigt hat. So kann er zum Beispiel auch | Eheschliessung ausgefertigt hat. So kann er zum Beispiel auch |
mitteilen, dass die Betreffenden in seiner Gemeinde bereits vergeblich | mitteilen, dass die Betreffenden in seiner Gemeinde bereits vergeblich |
versucht haben, eine Ankündigung zu machen oder eine Ehe einzugehen. | versucht haben, eine Ankündigung zu machen oder eine Ehe einzugehen. |
Die eventuelle Mitteilung über das Vorhandensein von Ehehindernissen | Die eventuelle Mitteilung über das Vorhandensein von Ehehindernissen |
wird schriftlich, durch einfachen Brief oder anhand moderner | wird schriftlich, durch einfachen Brief oder anhand moderner |
Kommunikationsmittel, übermittelt. | Kommunikationsmittel, übermittelt. |
Bei der Ankündigung der Eheschliessung müssen dem Standesbeamten für | Bei der Ankündigung der Eheschliessung müssen dem Standesbeamten für |
jeden der zukünftigen Ehegatten die in Artikel 64 aufgezählten | jeden der zukünftigen Ehegatten die in Artikel 64 aufgezählten |
Dokumente vorgelegt werden. Mit dieser Bestimmung wird bezweckt, der | Dokumente vorgelegt werden. Mit dieser Bestimmung wird bezweckt, der |
bestehenden Rechtsunsicherheit in bezug auf die für eine | bestehenden Rechtsunsicherheit in bezug auf die für eine |
Eheschliessung vorzulegenden Dokumente ein Ende zu setzen. Das | Eheschliessung vorzulegenden Dokumente ein Ende zu setzen. Das |
Vorlegen folgender Dokumente ist erforderlich: | Vorlegen folgender Dokumente ist erforderlich: |
1. eine gleichlautende Abschrift der Geburtsurkunde: Das ist eine | 1. eine gleichlautende Abschrift der Geburtsurkunde: Das ist eine |
Wiederholung dessen, was im aktuellen Artikel 70 des Zivilgesetzbuches | Wiederholung dessen, was im aktuellen Artikel 70 des Zivilgesetzbuches |
bereits vorgesehen ist. Für Personen, die ausserstande sind, die für | bereits vorgesehen ist. Für Personen, die ausserstande sind, die für |
die Eheschliessung erforderliche Geburtsurkunde vorzulegen, bleibt die | die Eheschliessung erforderliche Geburtsurkunde vorzulegen, bleibt die |
Möglichkeit bestehen, diese durch eine vom zuständigen Friedensrichter | Möglichkeit bestehen, diese durch eine vom zuständigen Friedensrichter |
ausgestellte Offenkundigkeitsurkunde zu ersetzen; die Bestimmung von | ausgestellte Offenkundigkeitsurkunde zu ersetzen; die Bestimmung von |
Artikel 72bis des Zivilgesetzbuches bleibt ebenfalls bestehen, | Artikel 72bis des Zivilgesetzbuches bleibt ebenfalls bestehen, |
2. ein Identitätsnachweis: ein Dokument, aus dem die Identität des | 2. ein Identitätsnachweis: ein Dokument, aus dem die Identität des |
Betreffenden hervorgeht (z. B. Personalausweis, Pass), | Betreffenden hervorgeht (z. B. Personalausweis, Pass), |
3. ein Staatsangehörigkeitsnachweis, | 3. ein Staatsangehörigkeitsnachweis, |
4. ein Nachweis des Ledigenstandes und gegebenenfalls ein Nachweis der | 4. ein Nachweis des Ledigenstandes und gegebenenfalls ein Nachweis der |
Auflösung bzw. der Erklärung der Nichtigkeit früherer Ehen, | Auflösung bzw. der Erklärung der Nichtigkeit früherer Ehen, |
5. ein Nachweis der Eintragung im Bevölkerungsregister, im | 5. ein Nachweis der Eintragung im Bevölkerungsregister, im |
Fremdenregister oder im Warteregister und/oder ein Nachweis des | Fremdenregister oder im Warteregister und/oder ein Nachweis des |
aktuellen Wohnorts: Auf dieser Grundlage kann der Standesbeamte | aktuellen Wohnorts: Auf dieser Grundlage kann der Standesbeamte |
überprüfen, ob er zuständig ist, | überprüfen, ob er zuständig ist, |
6. gegebenenfalls ein legalisierter schriftlicher Nachweis, der von | 6. gegebenenfalls ein legalisierter schriftlicher Nachweis, der von |
dem bei der Ankündigung der Eheschliessung abwesenden zukünftigen | dem bei der Ankündigung der Eheschliessung abwesenden zukünftigen |
Ehegatten ausgeht und aus dem hervorgeht, dass dieser der Ankündigung | Ehegatten ausgeht und aus dem hervorgeht, dass dieser der Ankündigung |
zustimmt: Dieses Dokument muss nur vorgelegt werden, wenn die | zustimmt: Dieses Dokument muss nur vorgelegt werden, wenn die |
Ankündigung nur von einem der zukünftigen Ehegatten gemacht wird, | Ankündigung nur von einem der zukünftigen Ehegatten gemacht wird, |
7. jedes andere authentische Schriftstück, aus dem hervorgeht, dass | 7. jedes andere authentische Schriftstück, aus dem hervorgeht, dass |
der Betreffende die durch das Gesetz vorgeschriebenen Bedingungen | der Betreffende die durch das Gesetz vorgeschriebenen Bedingungen |
erfüllt, um eine Ehe eingehen zu können: Hier handelt es sich | erfüllt, um eine Ehe eingehen zu können: Hier handelt es sich |
insbesondere um die sogenannten « Bescheinigungen über ein im Ausland | insbesondere um die sogenannten « Bescheinigungen über ein im Ausland |
geltendes Recht », die es dem Standesbeamten ermöglichen müssen zu | geltendes Recht », die es dem Standesbeamten ermöglichen müssen zu |
überprüfen, ob die durch das anwendbare Recht gestellten Bedingungen | überprüfen, ob die durch das anwendbare Recht gestellten Bedingungen |
erfüllt sind, oder um jedes andere Dokument, das der Standesbeamte für | erfüllt sind, oder um jedes andere Dokument, das der Standesbeamte für |
notwendig erachtet, um zu überprüfen, ob die erforderlichen | notwendig erachtet, um zu überprüfen, ob die erforderlichen |
Bedingungen erfüllt sind (z. B. eine eventuell vom Jugendgericht | Bedingungen erfüllt sind (z. B. eine eventuell vom Jugendgericht |
gewährte Befreiung vom Erfordernis der Ehemündigkeit usw.). | gewährte Befreiung vom Erfordernis der Ehemündigkeit usw.). |
Sind die vorgelegten Dokumente in einer Fremdsprache erstellt, kann | Sind die vorgelegten Dokumente in einer Fremdsprache erstellt, kann |
der Standesbeamte hiervon eine für gleichlautend erklärte Übersetzung | der Standesbeamte hiervon eine für gleichlautend erklärte Übersetzung |
beantragen. | beantragen. |
Es muss darauf geachtet werden, dass die vorgelegten ausländischen | Es muss darauf geachtet werden, dass die vorgelegten ausländischen |
Dokumente ordnungsgemäss legalisiert werden. In diesem Zusammenhang | Dokumente ordnungsgemäss legalisiert werden. In diesem Zusammenhang |
kann unter anderem auf das Rundschreiben vom 17. Februar 1993 über die | kann unter anderem auf das Rundschreiben vom 17. Februar 1993 über die |
Legalisation im Ausland ausgestellter Personenstandsurkunden | Legalisation im Ausland ausgestellter Personenstandsurkunden |
(Belgisches Staatsblatt vom 16. März 1993) und auf die einschlägigen | (Belgisches Staatsblatt vom 16. März 1993) und auf die einschlägigen |
Anweisungen des Ministers der Auswärtigen Angelegenheiten verwiesen | Anweisungen des Ministers der Auswärtigen Angelegenheiten verwiesen |
werden. | werden. |
Der Standesbeamte weigert sich, die Ankündigungsurkunde auszufertigen, | Der Standesbeamte weigert sich, die Ankündigungsurkunde auszufertigen, |
wenn die interessehabenden Parteien es versäumen, die in Artikel 64 | wenn die interessehabenden Parteien es versäumen, die in Artikel 64 |
des Zivilgesetzbuches aufgezählten Dokumente vorzulegen. Hier ist | des Zivilgesetzbuches aufgezählten Dokumente vorzulegen. Hier ist |
nicht nur der Fall gemeint, in dem der Standesbeamte der Meinung ist, | nicht nur der Fall gemeint, in dem der Standesbeamte der Meinung ist, |
dass die Betreffenden die für die Zusammenstellung der Heiratsakte | dass die Betreffenden die für die Zusammenstellung der Heiratsakte |
erforderlichen Dokumente nicht vorlegen, sondern es sind auch die | erforderlichen Dokumente nicht vorlegen, sondern es sind auch die |
Fälle gemeint, in denen diese Dokumente unzureichend legalisiert | Fälle gemeint, in denen diese Dokumente unzureichend legalisiert |
worden sind, oder die Fälle, in denen offensichtlicher und belegter | worden sind, oder die Fälle, in denen offensichtlicher und belegter |
Betrug vorliegt (falsche oder gefälschte Dokumente). Es obliegt dem | Betrug vorliegt (falsche oder gefälschte Dokumente). Es obliegt dem |
Standesbeamten zu entscheiden, ob die in Artikel 64 des | Standesbeamten zu entscheiden, ob die in Artikel 64 des |
Zivilgesetzbuches aufgezählten Bedingungen erfüllt sind und ob die | Zivilgesetzbuches aufgezählten Bedingungen erfüllt sind und ob die |
Heiratsakte vollständig ist, was ihn betrifft. Die mit Gründen | Heiratsakte vollständig ist, was ihn betrifft. Die mit Gründen |
versehene Weigerungsentscheidung wird den Parteien unverzüglich per | versehene Weigerungsentscheidung wird den Parteien unverzüglich per |
Einschreiben mit Rückschein notifiziert oder unmittelbar gegen | Einschreiben mit Rückschein notifiziert oder unmittelbar gegen |
Empfangsbestätigung ausgehändigt. In dieser Notifizierung müssen | Empfangsbestätigung ausgehändigt. In dieser Notifizierung müssen |
ausserdem die Beschwerdemöglichkeiten vermerkt werden, über die die | ausserdem die Beschwerdemöglichkeiten vermerkt werden, über die die |
Betreffenden verfügen. Gleichzeitig übermittelt der Standesbeamte dem | Betreffenden verfügen. Gleichzeitig übermittelt der Standesbeamte dem |
Prokurator des Königs des Gerichtsbezirks, wo die Weigerung erfolgt | Prokurator des Königs des Gerichtsbezirks, wo die Weigerung erfolgt |
ist, durch einfachen Brief eine Abschrift seiner Entscheidung zusammen | ist, durch einfachen Brief eine Abschrift seiner Entscheidung zusammen |
mit einer Abschrift aller zweckdienlichen Unterlagen. So verfügt der | mit einer Abschrift aller zweckdienlichen Unterlagen. So verfügt der |
Prokurator des Königs im Falle einer eventuellen Beschwerde gegen die | Prokurator des Königs im Falle einer eventuellen Beschwerde gegen die |
Weigerungsentscheidung des Standesbeamten sofort über die nötigen | Weigerungsentscheidung des Standesbeamten sofort über die nötigen |
Informationen und kann auch von Amts wegen gegen diese Entscheidung | Informationen und kann auch von Amts wegen gegen diese Entscheidung |
vorgehen, wenn er es für notwendig erachtet. Wenn einer der | vorgehen, wenn er es für notwendig erachtet. Wenn einer der |
zukünftigen Ehegatten oder beide am Tag der Weigerung des | zukünftigen Ehegatten oder beide am Tag der Weigerung des |
Standesbeamten, die Ankündigungsurkunde auszufertigen, nicht im | Standesbeamten, die Ankündigungsurkunde auszufertigen, nicht im |
Bevölkerungsregister, im Fremdenregister oder im Warteregister der | Bevölkerungsregister, im Fremdenregister oder im Warteregister der |
Gemeinde eingetragen sind oder dort nicht ihren aktuellen Wohnort | Gemeinde eingetragen sind oder dort nicht ihren aktuellen Wohnort |
haben, muss der Standesbeamte, der sich geweigert hat, die | haben, muss der Standesbeamte, der sich geweigert hat, die |
Ankündigungsurkunde auszufertigen, dem Standesbeamten der Gemeinde, wo | Ankündigungsurkunde auszufertigen, dem Standesbeamten der Gemeinde, wo |
dieser zukünftige Ehegatte bzw. diese zukünftigen Ehegatten in den | dieser zukünftige Ehegatte bzw. diese zukünftigen Ehegatten in den |
obenerwähnten Registern eingetragen sind oder ihren aktuellen Wohnort | obenerwähnten Registern eingetragen sind oder ihren aktuellen Wohnort |
haben, die Weigerungsentscheidung schriftlich, durch einfachen Brief | haben, die Weigerungsentscheidung schriftlich, durch einfachen Brief |
oder anhand moderner Kommunikationsmittel, zur Kenntnis bringen. Wenn | oder anhand moderner Kommunikationsmittel, zur Kenntnis bringen. Wenn |
die Betreffenden sich später bei dieser Gemeinde melden, weiss der | die Betreffenden sich später bei dieser Gemeinde melden, weiss der |
Standesbeamte bereits, dass Probleme eventuell auftauchen können, und | Standesbeamte bereits, dass Probleme eventuell auftauchen können, und |
er kann mit dem Standesbeamten, der ihm die Weigerung zur Kenntnis | er kann mit dem Standesbeamten, der ihm die Weigerung zur Kenntnis |
gebracht hat, Kontakt aufnehmen. | gebracht hat, Kontakt aufnehmen. |
Gegen die Weigerung des Standesbeamten, eine Ankündigungsurkunde | Gegen die Weigerung des Standesbeamten, eine Ankündigungsurkunde |
auszufertigen, ist für die Betreffenden eine Beschwerdemöglichkeit | auszufertigen, ist für die Betreffenden eine Beschwerdemöglichkeit |
vorgesehen. Eine solche Beschwerde kann binnen einem Monat nach | vorgesehen. Eine solche Beschwerde kann binnen einem Monat nach |
Notifizierung der Weigerungsentscheidung beim Gericht erster Instanz | Notifizierung der Weigerungsentscheidung beim Gericht erster Instanz |
eingelegt werden. | eingelegt werden. |
Die Ankündigungsurkunden müssen in ein einfaches Register eingetragen | Die Ankündigungsurkunden müssen in ein einfaches Register eingetragen |
werden, das jeweils am Ende des Jahres bei der Kanzlei des Gerichts | werden, das jeweils am Ende des Jahres bei der Kanzlei des Gerichts |
erster Instanz hinterlegt werden muss. Für die Ankündigungsurkunde | erster Instanz hinterlegt werden muss. Für die Ankündigungsurkunde |
kann folgender Text vorgeschlagen werden: | kann folgender Text vorgeschlagen werden: |
« URKUNDE ÜBER DIE ANKÜNDIGUNG DER EHESCHLIESSUNG | « URKUNDE ÜBER DIE ANKÜNDIGUNG DER EHESCHLIESSUNG |
Nr. Am heutigen Tag, dem (Datum + Jahr), um (Uhrzeit) beurkundet der | Nr. Am heutigen Tag, dem (Datum + Jahr), um (Uhrzeit) beurkundet der |
Unterzeichnete, (Name des Standesbeamten), Standesbeamter der Gemeinde | Unterzeichnete, (Name des Standesbeamten), Standesbeamter der Gemeinde |
(Gemeinde), die Ankündigung der Eheschliessung von (Name, Vorname(n)), | (Gemeinde), die Ankündigung der Eheschliessung von (Name, Vorname(n)), |
geboren in (Geburtsort) am (Geburtsdatum), mit Wohnsitz | geboren in (Geburtsort) am (Geburtsdatum), mit Wohnsitz |
beziehungsweise Wohnort in (Adresse), und (Name, Vorname(n)), geboren | beziehungsweise Wohnort in (Adresse), und (Name, Vorname(n)), geboren |
in (Geburtsort) am (Geburtsdatum), mit Wohnsitz beziehungsweise | in (Geburtsort) am (Geburtsdatum), mit Wohnsitz beziehungsweise |
Wohnort in (Adresse), die die Ehe eingehen wollen. | Wohnort in (Adresse), die die Ehe eingehen wollen. |
Auf Erklärung von (Name und Vorname(n) des Abgebers/der Abgeber der | Auf Erklärung von (Name und Vorname(n) des Abgebers/der Abgeber der |
Erklärung) | Erklärung) |
Nach Verlesung dieser Urkunde unterzeichnet mit dem Abgeber/den | Nach Verlesung dieser Urkunde unterzeichnet mit dem Abgeber/den |
Abgebern der Erklärung | Abgebern der Erklärung |
(Unterschriften des Standesbeamten und des Abgebers/der Abgeber der | (Unterschriften des Standesbeamten und des Abgebers/der Abgeber der |
Erklärung) » | Erklärung) » |
B) Spezifischer Nichtigkeitsgrund | B) Spezifischer Nichtigkeitsgrund |
Durch die Einfügung eines neuen Artikels 146bis in Titel V Buch I | Durch die Einfügung eines neuen Artikels 146bis in Titel V Buch I |
Kapitel I des Zivilgesetzbuches (« Für die Eingehung einer Ehe | Kapitel I des Zivilgesetzbuches (« Für die Eingehung einer Ehe |
erforderliche Eigenschaften und Bedingungen ») wird ein spezifischer | erforderliche Eigenschaften und Bedingungen ») wird ein spezifischer |
Nichtigkeitsgrund für Scheinehen vorgesehen. In diesem Artikel wird | Nichtigkeitsgrund für Scheinehen vorgesehen. In diesem Artikel wird |
ausdrücklich bestimmt, dass es zu keiner Eheschliessung kommt, obwohl | ausdrücklich bestimmt, dass es zu keiner Eheschliessung kommt, obwohl |
die förmlichen Einwilligungen zur Eheschliessung gegeben worden sind, | die förmlichen Einwilligungen zur Eheschliessung gegeben worden sind, |
wenn aus der Gesamtheit der Umstände hervorgeht, dass die Absicht | wenn aus der Gesamtheit der Umstände hervorgeht, dass die Absicht |
wenigstens eines Ehegatten offensichtlich nicht die Bildung einer | wenigstens eines Ehegatten offensichtlich nicht die Bildung einer |
dauerhaften Lebensgemeinschaft, sondern nur die Erlangung eines an die | dauerhaften Lebensgemeinschaft, sondern nur die Erlangung eines an die |
Rechtsstellung der Ehegatten gebundenen aufenthaltsrechtlichen | Rechtsstellung der Ehegatten gebundenen aufenthaltsrechtlichen |
Vorteils ist. | Vorteils ist. |
Ein Verweis auf Artikel 146bis wird ausserdem in Artikel 184 des | Ein Verweis auf Artikel 146bis wird ausserdem in Artikel 184 des |
Zivilgesetzbuches eingefügt. Dadurch wird im Gesetz ausdrücklich | Zivilgesetzbuches eingefügt. Dadurch wird im Gesetz ausdrücklich |
vorgesehen, dass die Nichtigkeit einer Ehe aufgrund der Tatsache, dass | vorgesehen, dass die Nichtigkeit einer Ehe aufgrund der Tatsache, dass |
es sich um eine Scheinehe handelt, betrieben werden kann. Jede Ehe, | es sich um eine Scheinehe handelt, betrieben werden kann. Jede Ehe, |
die in Übertretung des Artikels 146bis des Zivilgesetzbuches | die in Übertretung des Artikels 146bis des Zivilgesetzbuches |
eingegangen worden ist, kann von den Ehegatten selbst, von all | eingegangen worden ist, kann von den Ehegatten selbst, von all |
denjenigen, die daran ein Interesse haben, und von der | denjenigen, die daran ein Interesse haben, und von der |
Staatsanwaltschaft angefochten werden. | Staatsanwaltschaft angefochten werden. |
C) Eheschliessung - Weigerung des Standesbeamten | C) Eheschliessung - Weigerung des Standesbeamten |
Im neuen Artikel 165 des Zivilgesetzbuches wird bestimmt, dass die Ehe | Im neuen Artikel 165 des Zivilgesetzbuches wird bestimmt, dass die Ehe |
nicht vor dem vierzehnten Tag nach dem Datum der Erstellung der | nicht vor dem vierzehnten Tag nach dem Datum der Erstellung der |
Ankündigungsurkunde geschlossen werden darf. Ist die Ehe binnen sechs | Ankündigungsurkunde geschlossen werden darf. Ist die Ehe binnen sechs |
Monaten nach Ablauf dieser Frist von vierzehn Tagen nicht geschlossen | Monaten nach Ablauf dieser Frist von vierzehn Tagen nicht geschlossen |
worden, darf sie erst geschlossen werden, nachdem eine neue | worden, darf sie erst geschlossen werden, nachdem eine neue |
Ankündigung gemacht worden ist. Wie es auch im System des Aufgebots | Ankündigung gemacht worden ist. Wie es auch im System des Aufgebots |
der Fall war, kann der zuständige Prokurator des Königs bei Vorliegen | der Fall war, kann der zuständige Prokurator des Königs bei Vorliegen |
schwerwiegender Gründe von der Ankündigung und von jeglicher Wartezeit | schwerwiegender Gründe von der Ankündigung und von jeglicher Wartezeit |
Befreiung erteilen. Er kann ebenfalls aus denselben Gründen die | Befreiung erteilen. Er kann ebenfalls aus denselben Gründen die |
obenerwähnte Frist von sechs Monaten verlängern. Dieselben Befugnisse | obenerwähnte Frist von sechs Monaten verlängern. Dieselben Befugnisse |
werden bestimmten diplomatischen und konsularischen Vertretern für die | werden bestimmten diplomatischen und konsularischen Vertretern für die |
in ihren Kanzleien vorzunehmenden Trauungen zuerkannt. Im Rahmen eines | in ihren Kanzleien vorzunehmenden Trauungen zuerkannt. Im Rahmen eines |
Verfahrens zur Aufhebung des Einspruchs gegen die Eheschliessung oder | Verfahrens zur Aufhebung des Einspruchs gegen die Eheschliessung oder |
im Rahmen der Beschwerde gegen die Weigerung, die Trauung vorzunehmen, | im Rahmen der Beschwerde gegen die Weigerung, die Trauung vorzunehmen, |
kann der befasste Richter um eine Verlängerung der obenerwähnten Frist | kann der befasste Richter um eine Verlängerung der obenerwähnten Frist |
von sechs Monaten ersucht werden. So kann vermieden werden, dass die | von sechs Monaten ersucht werden. So kann vermieden werden, dass die |
Parteien eine zweite Ankündigung machen müssen. In den obenerwähnten | Parteien eine zweite Ankündigung machen müssen. In den obenerwähnten |
Fällen der Befreiung von der Ankündigung oder von der Wartezeit oder | Fällen der Befreiung von der Ankündigung oder von der Wartezeit oder |
der Verlängerung der vorgeschriebenen Fristen wird empfohlen, in der | der Verlängerung der vorgeschriebenen Fristen wird empfohlen, in der |
Heiratsakte immer eine Abschrift der betreffenden Entscheidungen | Heiratsakte immer eine Abschrift der betreffenden Entscheidungen |
aufzubewahren. | aufzubewahren. |
Die Ehe muss öffentlich vor dem Standesbeamten geschlossen werden, der | Die Ehe muss öffentlich vor dem Standesbeamten geschlossen werden, der |
die Urkunde über die Ankündigung der Eheschliessung ausgefertigt hat. | die Urkunde über die Ankündigung der Eheschliessung ausgefertigt hat. |
Ab dem Zeitpunkt der Ankündigung sollten die zukünftigen Ehegatten auf | Ab dem Zeitpunkt der Ankündigung sollten die zukünftigen Ehegatten auf |
das Vorhergehende und auf die verschiedenen durch das Gesetz | das Vorhergehende und auf die verschiedenen durch das Gesetz |
vorgesehenen Fristen hingewiesen werden. | vorgesehenen Fristen hingewiesen werden. |
Durch den neuen Artikel 167 des Zivilgesetzbuches wird für den | Durch den neuen Artikel 167 des Zivilgesetzbuches wird für den |
Standesbeamten eine ausdrückliche Möglichkeit eingeführt, die | Standesbeamten eine ausdrückliche Möglichkeit eingeführt, die |
Eheschliessung aufzuschieben oder zu verweigern. | Eheschliessung aufzuschieben oder zu verweigern. |
Der Standesbeamte weigert sich, die Trauung vorzunehmen, wenn | Der Standesbeamte weigert sich, die Trauung vorzunehmen, wenn |
ersichtlich wird, dass die für die Eingehung der Ehe vorgeschriebenen | ersichtlich wird, dass die für die Eingehung der Ehe vorgeschriebenen |
Eigenschaften und Bedingungen nicht erfüllt sind, oder wenn er der | Eigenschaften und Bedingungen nicht erfüllt sind, oder wenn er der |
Meinung ist, dass die Eheschliessung gegen die Grundsätze der | Meinung ist, dass die Eheschliessung gegen die Grundsätze der |
öffentlichen Ordnung verstösst. Das neue Gesetz bietet dem | öffentlichen Ordnung verstösst. Das neue Gesetz bietet dem |
Standesbeamten eine Rechtsgrundlage, um sich zu weigern, die Trauung | Standesbeamten eine Rechtsgrundlage, um sich zu weigern, die Trauung |
vorzunehmen. Der Standesbeamte muss nämlich überprüfen, ob alle | vorzunehmen. Der Standesbeamte muss nämlich überprüfen, ob alle |
formalen und inhaltlichen Bedingungen, die für die Eheschliessung | formalen und inhaltlichen Bedingungen, die für die Eheschliessung |
erforderlich sind, erfüllt sind. Damit soll betont werden, dass der | erforderlich sind, erfüllt sind. Damit soll betont werden, dass der |
Standesbeamte im Rahmen der Eheschliessung nicht nur eine passive, | Standesbeamte im Rahmen der Eheschliessung nicht nur eine passive, |
sondern auch eine aktive und präventive Rolle zu erfüllen hat. Die | sondern auch eine aktive und präventive Rolle zu erfüllen hat. Die |
vorherige Untersuchung, anhand deren überprüft wird, ob die | vorherige Untersuchung, anhand deren überprüft wird, ob die |
zukünftigen Ehegatten alle inhaltlichen und formalen Bedingungen | zukünftigen Ehegatten alle inhaltlichen und formalen Bedingungen |
erfüllen, gehört zu seinen wesentlichen Befugnissen. Die vom | erfüllen, gehört zu seinen wesentlichen Befugnissen. Die vom |
Standesbeamten durchgeführte Kontrolle bezieht sich sowohl auf die | Standesbeamten durchgeführte Kontrolle bezieht sich sowohl auf die |
Erfüllung der positiven Bedingungen als auch auf das | Erfüllung der positiven Bedingungen als auch auf das |
Nichtvorhandensein von Ehehindernissen. Diese Kontrolle umfasst auch | Nichtvorhandensein von Ehehindernissen. Diese Kontrolle umfasst auch |
die Überprüfung, ob es sich bei der geplanten Ehe nicht um eine | die Überprüfung, ob es sich bei der geplanten Ehe nicht um eine |
Scheinehe handelt. So muss der Standesbeamte ebenfalls überprüfen, ob | Scheinehe handelt. So muss der Standesbeamte ebenfalls überprüfen, ob |
die Bestimmungen von Artikel 146bis eingehalten werden. Es soll jedoch | die Bestimmungen von Artikel 146bis eingehalten werden. Es soll jedoch |
vermieden werden, dass jede Mischehe prima-facie als verdächtig | vermieden werden, dass jede Mischehe prima-facie als verdächtig |
bezeichnet wird. Aufgrund der prinzipiellen Freiheit der Wahl des | bezeichnet wird. Aufgrund der prinzipiellen Freiheit der Wahl des |
Ehepartners ist in diesem Zusammenhang eine bestimmte Vorsicht | Ehepartners ist in diesem Zusammenhang eine bestimmte Vorsicht |
geboten. Wenn aus der Gesamtheit der Umstände jedoch hervorgeht, dass | geboten. Wenn aus der Gesamtheit der Umstände jedoch hervorgeht, dass |
die Absicht wenigstens eines der zukünftigen Ehegatten offensichtlich | die Absicht wenigstens eines der zukünftigen Ehegatten offensichtlich |
nicht die Bildung einer dauerhaften Lebensgemeinschaft, sondern nur | nicht die Bildung einer dauerhaften Lebensgemeinschaft, sondern nur |
die Erlangung eines an die Rechtsstellung der Ehegatten gebundenen | die Erlangung eines an die Rechtsstellung der Ehegatten gebundenen |
aufenthaltsrechtlichen Vorteils ist, muss der Standesbeamte sich | aufenthaltsrechtlichen Vorteils ist, muss der Standesbeamte sich |
weigern, die Trauung vorzunehmen. Beruft man sich auf den | weigern, die Trauung vorzunehmen. Beruft man sich auf den |
Scheincharakter der Eheschliessung, muss man über Elemente verfügen, | Scheincharakter der Eheschliessung, muss man über Elemente verfügen, |
die deutlich darauf hinweisen, dass das Ziel der Ehe offensichtlich | die deutlich darauf hinweisen, dass das Ziel der Ehe offensichtlich |
nicht die Bildung der obenerwähnten dauerhaften Lebensgemeinschaft | nicht die Bildung der obenerwähnten dauerhaften Lebensgemeinschaft |
ist. Eine Kombination unter anderem der folgenden Faktoren kann ein | ist. Eine Kombination unter anderem der folgenden Faktoren kann ein |
ernster Hinweis dafür sein, dass eine Scheinehe angestrebt wird: | ernster Hinweis dafür sein, dass eine Scheinehe angestrebt wird: |
- Die Parteien verstehen einander nicht oder haben Schwierigkeiten, | - Die Parteien verstehen einander nicht oder haben Schwierigkeiten, |
miteinander zu reden, oder verständigen sich mit Hilfe eines | miteinander zu reden, oder verständigen sich mit Hilfe eines |
Dolmetschers. | Dolmetschers. |
- Die Parteien sind sich vor der Eheschliessung nie begegnet. | - Die Parteien sind sich vor der Eheschliessung nie begegnet. |
- Eine der Parteien wohnt ständig mit einer anderen Person zusammen. | - Eine der Parteien wohnt ständig mit einer anderen Person zusammen. |
- Die Parteien kennen den Namen oder die Staatsangehörigkeit ihres | - Die Parteien kennen den Namen oder die Staatsangehörigkeit ihres |
zukünftigen Ehepartners nicht. | zukünftigen Ehepartners nicht. |
- Einer der zukünftigen Ehepartner weiss nicht, wo der andere | - Einer der zukünftigen Ehepartner weiss nicht, wo der andere |
arbeitet. | arbeitet. |
- Die Aussagen über die Umstände der Begegnung weisen eine | - Die Aussagen über die Umstände der Begegnung weisen eine |
offensichtliche Divergenz auf. | offensichtliche Divergenz auf. |
- Für die Eheschliessung wird ein Geldbetrag in Aussicht gestellt. | - Für die Eheschliessung wird ein Geldbetrag in Aussicht gestellt. |
- Eine der beiden Parteien geht der Prostitution nach. | - Eine der beiden Parteien geht der Prostitution nach. |
- Ein Vermittler tritt auf. | - Ein Vermittler tritt auf. |
- Es besteht ein grosser Altersunterschied. | - Es besteht ein grosser Altersunterschied. |
In diesem Rahmen kann der Standesbeamte sich unter anderem auf | In diesem Rahmen kann der Standesbeamte sich unter anderem auf |
Folgendes stützen: | Folgendes stützen: |
- die von ihm überprüften Erklärungen der zukünftigen Ehegatten, der | - die von ihm überprüften Erklärungen der zukünftigen Ehegatten, der |
Verwandten, oder der unmittelbar betroffenen Personen, | Verwandten, oder der unmittelbar betroffenen Personen, |
- gewisse Schriften, | - gewisse Schriften, |
- polizeidienstliche Untersuchungen. | - polizeidienstliche Untersuchungen. |
Es muss betont werden, dass das Recht auf Eheschliessung durch Artikel | Es muss betont werden, dass das Recht auf Eheschliessung durch Artikel |
12 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und | 12 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und |
Grundfreiheiten (gebilligt durch das Gesetz vom 13. Mai 1955, B.S. vom | Grundfreiheiten (gebilligt durch das Gesetz vom 13. Mai 1955, B.S. vom |
19. August 1955) und Artikel 23 des Internationalen Pakts über | 19. August 1955) und Artikel 23 des Internationalen Pakts über |
bürgerliche und politische Rechte gewährleistet wird. Dieses Recht ist | bürgerliche und politische Rechte gewährleistet wird. Dieses Recht ist |
der Aufenthaltssituation der betreffenden Parteien nicht | der Aufenthaltssituation der betreffenden Parteien nicht |
untergeordnet. Demzufolge darf sich der Standesbeamte aus dem | untergeordnet. Demzufolge darf sich der Standesbeamte aus dem |
alleinigen Grund, dass ein Ausländer sich illegal im Königreich | alleinigen Grund, dass ein Ausländer sich illegal im Königreich |
aufhält, nicht weigern, die Ankündigungsurkunde auszufertigen und die | aufhält, nicht weigern, die Ankündigungsurkunde auszufertigen und die |
Trauung vorzunehmen. | Trauung vorzunehmen. |
Im Falle einer Weigerung notifiziert der Standesbeamte unverzüglich | Im Falle einer Weigerung notifiziert der Standesbeamte unverzüglich |
seine mit Gründen versehene Entscheidung den interessehabenden | seine mit Gründen versehene Entscheidung den interessehabenden |
Parteien per Einschreiben mit Rückschein oder händigt sie ihnen | Parteien per Einschreiben mit Rückschein oder händigt sie ihnen |
unmittelbar gegen Empfangsbestätigung aus. In dieser Notifizierung | unmittelbar gegen Empfangsbestätigung aus. In dieser Notifizierung |
müssen ausserdem die Beschwerdemöglichkeiten vermerkt werden, über die | müssen ausserdem die Beschwerdemöglichkeiten vermerkt werden, über die |
die Betreffenden verfügen. Gleichzeitig sendet er dem zuständigen | die Betreffenden verfügen. Gleichzeitig sendet er dem zuständigen |
Prokurator des Königs durch einfachen Brief eine Abschrift zusammen | Prokurator des Königs durch einfachen Brief eine Abschrift zusammen |
mit einer Abschrift aller zweckdienlichen Unterlagen zu. So verfügt | mit einer Abschrift aller zweckdienlichen Unterlagen zu. So verfügt |
der Prokurator des Königs im Falle einer eventuellen Beschwerde gegen | der Prokurator des Königs im Falle einer eventuellen Beschwerde gegen |
die Weigerungsentscheidung sofort über die nötigen Informationen und | die Weigerungsentscheidung sofort über die nötigen Informationen und |
kann auch von Amts wegen gegen die Entscheidung des Standesbeamten | kann auch von Amts wegen gegen die Entscheidung des Standesbeamten |
vorgehen, wenn er es für notwendig erachtet. Wenn einer der | vorgehen, wenn er es für notwendig erachtet. Wenn einer der |
zukünftigen Ehegatten oder beide am Tag der Weigerung nicht im | zukünftigen Ehegatten oder beide am Tag der Weigerung nicht im |
Bevölkerungsregister, im Fremdenregister oder im Warteregister der | Bevölkerungsregister, im Fremdenregister oder im Warteregister der |
Gemeinde eingetragen sind oder dort nicht ihren aktuellen Wohnort | Gemeinde eingetragen sind oder dort nicht ihren aktuellen Wohnort |
haben, informiert der Standesbeamte ebenfalls unverzüglich den | haben, informiert der Standesbeamte ebenfalls unverzüglich den |
Standesbeamten der Gemeinde, wo dieser zukünftige Ehegatte oder diese | Standesbeamten der Gemeinde, wo dieser zukünftige Ehegatte oder diese |
zukünftigen Ehegatten in diesen Registern eingetragen sind oder ihren | zukünftigen Ehegatten in diesen Registern eingetragen sind oder ihren |
aktuellen Wohnort in Belgien haben, über seine Weigerungsentscheidung. | aktuellen Wohnort in Belgien haben, über seine Weigerungsentscheidung. |
So kann vermieden werden, dass die Betreffenden sich dann bei dieser | So kann vermieden werden, dass die Betreffenden sich dann bei dieser |
Gemeinde melden, um erneut zu versuchen, die Ehe zu schliessen. Gegen | Gemeinde melden, um erneut zu versuchen, die Ehe zu schliessen. Gegen |
die Weigerung, die Ehe zu schliessen, können die interessehabenden | die Weigerung, die Ehe zu schliessen, können die interessehabenden |
Parteien binnen einem Monat beim Gericht erster Instanz Beschwerde | Parteien binnen einem Monat beim Gericht erster Instanz Beschwerde |
einlegen. | einlegen. |
Besteht die ernsthafte Vermutung, dass die für die Eingehung der Ehe | Besteht die ernsthafte Vermutung, dass die für die Eingehung der Ehe |
erforderlichen Eigenschaften und Bedingungen nicht erfüllt sind oder | erforderlichen Eigenschaften und Bedingungen nicht erfüllt sind oder |
dass die Eheschliessung gegen die Grundsätze der öffentlichen Ordnung | dass die Eheschliessung gegen die Grundsätze der öffentlichen Ordnung |
verstossen würde, kann der Standesbeamte die Eheschliessung um | verstossen würde, kann der Standesbeamte die Eheschliessung um |
höchstens zwei Monate ab dem von den interessehabenden Parteien | höchstens zwei Monate ab dem von den interessehabenden Parteien |
ausgewählten Eheschliessungsdatum aufschieben. Es wird empfohlen, den | ausgewählten Eheschliessungsdatum aufschieben. Es wird empfohlen, den |
interessehabenden Parteien unverzüglich die mit Gründen versehene | interessehabenden Parteien unverzüglich die mit Gründen versehene |
Entscheidung, die Eheschliessung aufzuschieben, per Einschreiben mit | Entscheidung, die Eheschliessung aufzuschieben, per Einschreiben mit |
Rückschein zur Kenntnis zu bringen oder unmittelbar gegen | Rückschein zur Kenntnis zu bringen oder unmittelbar gegen |
Empfangsbestätigung auszuhändigen. Wenn der Standesbeamte es für | Empfangsbestätigung auszuhändigen. Wenn der Standesbeamte es für |
notwendig erachtet, kann er den zuständigen Prokurator des Königs | notwendig erachtet, kann er den zuständigen Prokurator des Königs |
diesbezüglich befragen. Der Aufschub der Eheschliessung muss es dem | diesbezüglich befragen. Der Aufschub der Eheschliessung muss es dem |
Standesbeamten ermöglichen, eine zusätzliche Untersuchung vorzunehmen, | Standesbeamten ermöglichen, eine zusätzliche Untersuchung vorzunehmen, |
um zu überprüfen, ob es sich um eine mögliche Scheinehe handelt (zum | um zu überprüfen, ob es sich um eine mögliche Scheinehe handelt (zum |
Beispiel wenn die vorgesehene Frist zwischen der Ankündigung und dem | Beispiel wenn die vorgesehene Frist zwischen der Ankündigung und dem |
ausgewählten Eheschliessungsdatum zu kurz wäre, um die Untersuchung | ausgewählten Eheschliessungsdatum zu kurz wäre, um die Untersuchung |
vor der Eheschliessung vorzunehmen). | vor der Eheschliessung vorzunehmen). |
Hat der Standesbeamte binnen der obenerwähnten Frist von zwei Monaten | Hat der Standesbeamte binnen der obenerwähnten Frist von zwei Monaten |
keine endgültige Entscheidung getroffen, muss er die Trauung | keine endgültige Entscheidung getroffen, muss er die Trauung |
vornehmen, selbst wenn die in Artikel 165 § 3 erwähnte Frist von sechs | vornehmen, selbst wenn die in Artikel 165 § 3 erwähnte Frist von sechs |
Monaten verstrichen ist. | Monaten verstrichen ist. |
D) Jährliche Tabellen und Stempelsteuer | D) Jährliche Tabellen und Stempelsteuer |
Vorerwähntes Rundschreiben vom 25. November 1992 bezog sich auf die | Vorerwähntes Rundschreiben vom 25. November 1992 bezog sich auf die |
Erstellung jährlicher alphabetischer Tabellen für das Register der | Erstellung jährlicher alphabetischer Tabellen für das Register der |
Aufgebotsurkunden und auf die Erhebung von Stempelsteuern auf die an | Aufgebotsurkunden und auf die Erhebung von Stempelsteuern auf die an |
Privatpersonen ausgestellten Aufgebotsbescheinigungen. Ich bin der | Privatpersonen ausgestellten Aufgebotsbescheinigungen. Ich bin der |
Meinung, dass die dort dargelegten Grundsätze in bezug auf das | Meinung, dass die dort dargelegten Grundsätze in bezug auf das |
Aufgebot ebenfalls angewandt werden müssen, was die Urkunden über die | Aufgebot ebenfalls angewandt werden müssen, was die Urkunden über die |
Ankündigung der Eheschliessung betrifft. | Ankündigung der Eheschliessung betrifft. |
Gemäss dem neuen Artikel 63 § 2 letzter Absatz des Zivilgesetzbuches | Gemäss dem neuen Artikel 63 § 2 letzter Absatz des Zivilgesetzbuches |
müssen die Ankündigungsurkunden nur in ein einfaches Register | müssen die Ankündigungsurkunden nur in ein einfaches Register |
eingetragen werden, im Gegensatz zu den Personenstandsurkunden, die | eingetragen werden, im Gegensatz zu den Personenstandsurkunden, die |
aufgrund von Artikel 40 des Zivilgesetzbuches in ein oder mehrere | aufgrund von Artikel 40 des Zivilgesetzbuches in ein oder mehrere |
doppelt geführte Register eingetragen werden müssen. Ausserdem wird | doppelt geführte Register eingetragen werden müssen. Ausserdem wird |
mit der Ankündigungsurkunde bezweckt, die Erfüllung der Formalität der | mit der Ankündigungsurkunde bezweckt, die Erfüllung der Formalität der |
Eheschliessungsankündigung festzustellen. Aus dem Vorhergehenden kann | Eheschliessungsankündigung festzustellen. Aus dem Vorhergehenden kann |
abgeleitet werden, dass das Register der Urkunden über die Ankündigung | abgeleitet werden, dass das Register der Urkunden über die Ankündigung |
der Eheschliessung im Grunde kein Personenstandsregister im engeren | der Eheschliessung im Grunde kein Personenstandsregister im engeren |
Sinne ist und dass folglich für dieses Register keine jährliche | Sinne ist und dass folglich für dieses Register keine jährliche |
alphabetische Tabelle erstellt werden muss. | alphabetische Tabelle erstellt werden muss. |
Da der Begriff « Personenstandsregister » im Stempelsteuergesetzbuch | Da der Begriff « Personenstandsregister » im Stempelsteuergesetzbuch |
dieselbe Bedeutung hat wie im allgemeinen Recht, muss das | dieselbe Bedeutung hat wie im allgemeinen Recht, muss das |
Vorhergehende berücksichtigt werden, um den Anwendungsbereich von | Vorhergehende berücksichtigt werden, um den Anwendungsbereich von |
Artikel 8 Nr. 13 dieses Gesetzbuches festzulegen. Dieser Artikel | Artikel 8 Nr. 13 dieses Gesetzbuches festzulegen. Dieser Artikel |
bezieht sich nur auf die an Privatpersonen ausgestellten Auszüge aus | bezieht sich nur auf die an Privatpersonen ausgestellten Auszüge aus |
den Personenstandsregistern und auf die von den Standesbeamten, von | den Personenstandsregistern und auf die von den Standesbeamten, von |
Bürgermeistern oder von ihren Beauftragten an Privatpersonen | Bürgermeistern oder von ihren Beauftragten an Privatpersonen |
ausgestellten Bescheinigungen, in denen Fakten bestätigt werden, die | ausgestellten Bescheinigungen, in denen Fakten bestätigt werden, die |
aus diesen Registern hervorgehen. | aus diesen Registern hervorgehen. |
Aufgrund des Vorhergehenden sind die an Privatpersonen ausgestellten | Aufgrund des Vorhergehenden sind die an Privatpersonen ausgestellten |
Auszüge aus einer Urkunde über die Ankündigung der Eheschliessung und | Auszüge aus einer Urkunde über die Ankündigung der Eheschliessung und |
die Bescheinigungen über die Ankündigung der Eheschliessung der | die Bescheinigungen über die Ankündigung der Eheschliessung der |
Stempelsteuer nicht unterworfen, da sie nicht in den Anwendungsbereich | Stempelsteuer nicht unterworfen, da sie nicht in den Anwendungsbereich |
von Artikel 8 Nr. 13 des Stempelsteuergesetzbuches fallen. | von Artikel 8 Nr. 13 des Stempelsteuergesetzbuches fallen. |
E) Eheschliessungsurkunde | E) Eheschliessungsurkunde |
Durch das Gesetz vom 4. Mai 1999 werden in Artikel 76 des | Durch das Gesetz vom 4. Mai 1999 werden in Artikel 76 des |
Zivilgesetzbuches ebenfalls eine Anzahl Abänderungen angebracht. | Zivilgesetzbuches ebenfalls eine Anzahl Abänderungen angebracht. |
Der vorher in der Eheschliessungsurkunde angebrachte Vermerk der | Der vorher in der Eheschliessungsurkunde angebrachte Vermerk der |
Aufgebote in den verschiedenen Wohnsitzen wird nicht durch einen | Aufgebote in den verschiedenen Wohnsitzen wird nicht durch einen |
Vermerk der Ankündigungsurkunde ersetzt. | Vermerk der Ankündigungsurkunde ersetzt. |
Weiter muss von nun an der Beruf der Zeugen nicht mehr in der | Weiter muss von nun an der Beruf der Zeugen nicht mehr in der |
Eheschliessungsurkunde vermerkt werden. | Eheschliessungsurkunde vermerkt werden. |
F) Vor den belgischen diplomatischen und konsularischen Vertretern | F) Vor den belgischen diplomatischen und konsularischen Vertretern |
vorzunehmende Trauungen | vorzunehmende Trauungen |
Die Befugnis der belgischen diplomatischen und konsularischen | Die Befugnis der belgischen diplomatischen und konsularischen |
Vertreter, denen die Funktionen des Standesbeamten übertragen worden | Vertreter, denen die Funktionen des Standesbeamten übertragen worden |
sind, wird ebenfalls auf Eheschliessungen ausgedehnt, die mindestens | sind, wird ebenfalls auf Eheschliessungen ausgedehnt, die mindestens |
einen Belgier/eine Belgierin betreffen. | einen Belgier/eine Belgierin betreffen. |
G) Übergangsbestimmungen | G) Übergangsbestimmungen |
Auf vorzunehmende Trauungen, deren Aufgebote vor dem 1. Januar 2000 | Auf vorzunehmende Trauungen, deren Aufgebote vor dem 1. Januar 2000 |
bekanntgemacht werden, finden die alten Bestimmungen weiterhin | bekanntgemacht werden, finden die alten Bestimmungen weiterhin |
Anwendung. | Anwendung. |
Der Minister der Justiz | Der Minister der Justiz |
M. VERWILGHEN | M. VERWILGHEN |