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Circulaire concernant la modification du Code de la nationalité belge - Traduction allemande Circulaire betreffende de wijziging van het Wetboek van de Belgische nationaliteit - Duitse vertaling
MINISTERE DE L'INTERIEUR MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN
14 JUIN 1999. - Circulaire concernant la modification du Code de la 14 JUNI 1999. - Circulaire betreffende de wijziging van het Wetboek
nationalité belge - (G/D) Traduction allemande van de Belgische nationaliteit - (G/D) Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de circulaire van
circulaire du Ministre de la Justice du 14 juin 1999 concernant la de Minister van Justitie van 14 juni 1999 betreffende de wijziging van
modification du Code de la nationalité belge (Moniteur belge du 3 août het Wetboek van de Belgische nationaliteit (Belgisch Staatsblad van 3
1999), établie par le Service central de traduction allemande du augustus 1999), opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse
Commissariat d'Arrondissement adjoint à Malmedy. vertaling van het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy.
MINISTERIUM DER JUSTIZ MINISTERIUM DER JUSTIZ
14. JUNI 1999 - Rundschreiben über die Abänderung des Gesetzbuches 14. JUNI 1999 - Rundschreiben über die Abänderung des Gesetzbuches
über die belgische Staatsangehörigkeit über die belgische Staatsangehörigkeit
An die Frau Provinzgouverneurin und die Herren Provinzgouverneure An die Frau Provinzgouverneurin und die Herren Provinzgouverneure
An die Frauen und Herren Generalprokuratoren bei den Appellationshöfen An die Frauen und Herren Generalprokuratoren bei den Appellationshöfen
An die Frauen und Herren Bürgermeister und Standesbeamten des An die Frauen und Herren Bürgermeister und Standesbeamten des
Königreichs Königreichs
Im Belgischen Staatsblatt vom 6. März 1999 ist das Gesetz vom 22. Im Belgischen Staatsblatt vom 6. März 1999 ist das Gesetz vom 22.
Dezember 1998 zur Abänderung des Gesetzbuches über die belgische Dezember 1998 zur Abänderung des Gesetzbuches über die belgische
Staatsangehörigkeit hinsichtlich des Einbürgerungsverfahrens Staatsangehörigkeit hinsichtlich des Einbürgerungsverfahrens
veröffentlicht worden. veröffentlicht worden.
Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des sechsten Monats nach dem Monat Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des sechsten Monats nach dem Monat
in Kraft, im Laufe dessen es im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht in Kraft, im Laufe dessen es im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht
worden ist, das heisst am 1. September 1999 (Artikel 7 des Gesetzes). worden ist, das heisst am 1. September 1999 (Artikel 7 des Gesetzes).
Es enthält Bestimmungen zur Harmonisierung des Verfahrens zum Erwerb Es enthält Bestimmungen zur Harmonisierung des Verfahrens zum Erwerb
der belgischen Staatsangehörigkeit durch Option und des Verfahrens zum der belgischen Staatsangehörigkeit durch Option und des Verfahrens zum
Erwerb der belgischen Staatsangehörigkeit durch Erwerb der belgischen Staatsangehörigkeit durch
Staatsangehörigkeitserklärung. In der Tat wird für diese beiden Arten Staatsangehörigkeitserklärung. In der Tat wird für diese beiden Arten
des Erwerbs der belgischen Staatsangehörigkeit ein fast identisches des Erwerbs der belgischen Staatsangehörigkeit ein fast identisches
Verfahren eingeführt. Verfahren eingeführt.
Durch diese Reform des Gesetzbuches über die belgische Durch diese Reform des Gesetzbuches über die belgische
Staatsangehörigkeit (GBStA) wird die Arbeitslast der Gerichte Staatsangehörigkeit (GBStA) wird die Arbeitslast der Gerichte
vermindert: Fortan müssen diese nur noch über eine beschränkte Anzahl vermindert: Fortan müssen diese nur noch über eine beschränkte Anzahl
Anträge auf Erwerb der belgischen Staatsangehörigkeit entscheiden Anträge auf Erwerb der belgischen Staatsangehörigkeit entscheiden
(siehe weiter unten). (siehe weiter unten).
Einige Änderungen betreffen ebenfalls das Einbürgerungsverfahren. Einige Änderungen betreffen ebenfalls das Einbürgerungsverfahren.
Dieses Gesetz bezweckt weiter, dem Standesbeamten eine zentralere Dieses Gesetz bezweckt weiter, dem Standesbeamten eine zentralere
Rolle in den verschiedenen Verfahren zum Erwerb der belgischen Rolle in den verschiedenen Verfahren zum Erwerb der belgischen
Staatsangehörigkeit zuzuteilen. Staatsangehörigkeit zuzuteilen.
Es muss darauf hingewiesen werden, dass die Grundbedingungen für den Es muss darauf hingewiesen werden, dass die Grundbedingungen für den
Erwerb der belgischen Staatsangehörigkeit bei gleich welchem Verfahren Erwerb der belgischen Staatsangehörigkeit bei gleich welchem Verfahren
unverändert bleiben. unverändert bleiben.
1. Verfahren zum Erwerb der belgischen Staatsangehörigkeit durch 1. Verfahren zum Erwerb der belgischen Staatsangehörigkeit durch
Staatsangehörigkeitserklärung (Artikel 12bis des GBStA) Staatsangehörigkeitserklärung (Artikel 12bis des GBStA)
Wie früher muss die Staatsangehörigkeitserklärung immer noch vor dem Wie früher muss die Staatsangehörigkeitserklärung immer noch vor dem
Standesbeamten des Ortes abgegeben werden, wo der Betreffende seinen Standesbeamten des Ortes abgegeben werden, wo der Betreffende seinen
Hauptwohnort hat. Hauptwohnort hat.
Der Standesbeamte beurkundet die Erklärung auf einem losen Blatt. Er Der Standesbeamte beurkundet die Erklärung auf einem losen Blatt. Er
übermittelt der Staatsanwaltschaft beim Gericht erster Instanz des übermittelt der Staatsanwaltschaft beim Gericht erster Instanz des
betreffenden Amtsbereiches zusammen mit einer Abschrift der Belege betreffenden Amtsbereiches zusammen mit einer Abschrift der Belege
eine Abschrift der Erklärung zwecks Stellungnahme. eine Abschrift der Erklärung zwecks Stellungnahme.
Nachdem der Prokurator des Königs überprüft hat, ob die Nachdem der Prokurator des Königs überprüft hat, ob die
Gesetzesbestimmungen erfüllt sind, bestätigt er unverzüglich den Gesetzesbestimmungen erfüllt sind, bestätigt er unverzüglich den
Empfang dieser Unterlagen. Empfang dieser Unterlagen.
Innerhalb zweier Monate nach dieser Empfangsbestätigung kann er eine Innerhalb zweier Monate nach dieser Empfangsbestätigung kann er eine
negative Stellungnahme in bezug auf den Erwerb der belgischen negative Stellungnahme in bezug auf den Erwerb der belgischen
Staatsangehörigkeit abgeben, wenn ein Hindernis vorliegt wegen Staatsangehörigkeit abgeben, wenn ein Hindernis vorliegt wegen
schwerwiegender persönlicher Fakten. schwerwiegender persönlicher Fakten.
Die negative Stellungnahme muss mit Gründen versehen sein. Die negative Stellungnahme muss mit Gründen versehen sein.
Ist der Prokurator des Königs der Ansicht, keine negative Ist der Prokurator des Königs der Ansicht, keine negative
Stellungnahme abgeben zu müssen, übermittelt er dem Standesbeamten Stellungnahme abgeben zu müssen, übermittelt er dem Standesbeamten
eine Bescheinigung in diesem Sinne; der Standesbeamte ist dann eine Bescheinigung in diesem Sinne; der Standesbeamte ist dann
verpflichtet, die Erklärung unmittelbar gemäss Artikel 22 § 4 des verpflichtet, die Erklärung unmittelbar gemäss Artikel 22 § 4 des
GBStA einzutragen und zu vermerken. GBStA einzutragen und zu vermerken.
Der Standesbeamte ist verpflichtet, die Erklärung von Amts wegen Der Standesbeamte ist verpflichtet, die Erklärung von Amts wegen
gemäss Artikel 22 § 4 des GBStA einzutragen und zu vermerken, wenn ihm gemäss Artikel 22 § 4 des GBStA einzutragen und zu vermerken, wenn ihm
bei Ablauf der zweimonatigen Frist keine negative Stellungnahme oder bei Ablauf der zweimonatigen Frist keine negative Stellungnahme oder
keine Bescheinigung darüber, dass keine negative Stellungnahme keine Bescheinigung darüber, dass keine negative Stellungnahme
abgegeben wird, übermittelt worden ist. abgegeben wird, übermittelt worden ist.
Der Standesbeamte notifiziert dem Abgeber der Erklärung deren Der Standesbeamte notifiziert dem Abgeber der Erklärung deren
Eintragung. Der Betreffende wird ab der Eintragung Belgier. Eintragung. Der Betreffende wird ab der Eintragung Belgier.
Gibt der Prokurator des Königs eine negative Stellungnahme ab, wird Gibt der Prokurator des Königs eine negative Stellungnahme ab, wird
diese Stellungnahme auf sein Betreiben gleichzeitig dem Standesbeamten diese Stellungnahme auf sein Betreiben gleichzeitig dem Standesbeamten
und, per Einschreiben, dem Betreffenden notifiziert. und, per Einschreiben, dem Betreffenden notifiziert.
Die wesentlichste Neuerung, die durch das neue Gesetz eingeführt Die wesentlichste Neuerung, die durch das neue Gesetz eingeführt
worden ist, besteht darin, dass im Fall einer negativen Stellungnahme worden ist, besteht darin, dass im Fall einer negativen Stellungnahme
des Prokurators des Königs die Erklärung im Prinzip in einen des Prokurators des Königs die Erklärung im Prinzip in einen
Einbürgerungsantrag umgewandelt wird, ausser wenn der Betreffende die Einbürgerungsantrag umgewandelt wird, ausser wenn der Betreffende die
Befassung des Gerichts erster Instanz beantragt. Der Betreffende hat Befassung des Gerichts erster Instanz beantragt. Der Betreffende hat
in der Tat folgende Wahl: Entweder nimmt er die Umwandlung seiner in der Tat folgende Wahl: Entweder nimmt er die Umwandlung seiner
Erklärung in einen Einbürgerungsantrag an (Buchstabe a)), oder er Erklärung in einen Einbürgerungsantrag an (Buchstabe a)), oder er
beantragt innerhalb fünfzehn Tagen nach Empfang der negativen beantragt innerhalb fünfzehn Tagen nach Empfang der negativen
Stellungnahme die Befassung des Gerichts erster Instanz (Buchstabe Stellungnahme die Befassung des Gerichts erster Instanz (Buchstabe
b)). b)).
a) Umwandlung in einen Einbürgerungsantrag a) Umwandlung in einen Einbürgerungsantrag
Beantragt der Betreffende nicht die Befassung des Gerichts (siehe Beantragt der Betreffende nicht die Befassung des Gerichts (siehe
weiter unten Buchstabe b), wird seine Erklärung automatisch in einen weiter unten Buchstabe b), wird seine Erklärung automatisch in einen
Einbürgerungsantrag umgewandelt. Einbürgerungsantrag umgewandelt.
Der Standesbeamte übermittelt dem Greffier der Abgeordnetenkammer, Der Standesbeamte übermittelt dem Greffier der Abgeordnetenkammer,
Dienst Einbürgerungen, Boulevard du Régent 35, 1000 Brüssel, die Akte Dienst Einbürgerungen, Boulevard du Régent 35, 1000 Brüssel, die Akte
des Betreffenden und die negative Stellungnahme des Prokurators des des Betreffenden und die negative Stellungnahme des Prokurators des
Königs. Königs.
Diese Übermittlung gilt als Einbürgerungsantrag, über den die Diese Übermittlung gilt als Einbürgerungsantrag, über den die
Abgeordnetenkammer gemäss Artikel 21 § 4 des GBStA und gemäss den in Abgeordnetenkammer gemäss Artikel 21 § 4 des GBStA und gemäss den in
ihrer Geschäftsordnung bestimmten Modalitäten befindet. ihrer Geschäftsordnung bestimmten Modalitäten befindet.
Im Laufe der vorbereitenden Arbeiten zum Gesetz ist präzisiert worden, Im Laufe der vorbereitenden Arbeiten zum Gesetz ist präzisiert worden,
dass die Umwandlung der Erklärung in einen Einbürgerungsantrag nur dass die Umwandlung der Erklärung in einen Einbürgerungsantrag nur
möglich ist, wenn der Betreffende die Grundbedingungen für die möglich ist, wenn der Betreffende die Grundbedingungen für die
Einbürgerung erfüllt (siehe Bericht von Herrn Vandenberghe, Einbürgerung erfüllt (siehe Bericht von Herrn Vandenberghe,
Parlamentsdokument Senat, Nr. 1130/3, S. 10). Parlamentsdokument Senat, Nr. 1130/3, S. 10).
Die für die Staatsangehörigkeitserklärung gestellten Bedingungen (in Die für die Staatsangehörigkeitserklärung gestellten Bedingungen (in
Belgien geboren sein, seit seiner Geburt seinen Hauptwohnort in Belgien geboren sein, seit seiner Geburt seinen Hauptwohnort in
Belgien gehabt haben, das Alter von achtzehn Jahren erreicht haben und Belgien gehabt haben, das Alter von achtzehn Jahren erreicht haben und
weniger als dreissig Jahre alt sein) sind strikter als die für die weniger als dreissig Jahre alt sein) sind strikter als die für die
Einbürgerung gestellten Bedingungen (achtzehn Jahre alt sein und in Einbürgerung gestellten Bedingungen (achtzehn Jahre alt sein und in
der Regel seit mindestens fünf Jahren seinen Hauptwohnort in Belgien der Regel seit mindestens fünf Jahren seinen Hauptwohnort in Belgien
festgelegt haben). Demnach treten bei der Umwandlung einer festgelegt haben). Demnach treten bei der Umwandlung einer
Staatsangehörigkeitserklärung in einen Einbürgerungsantrag keine Staatsangehörigkeitserklärung in einen Einbürgerungsantrag keine
Probleme auf. Es können jedoch Probleme in bezug auf die Probleme auf. Es können jedoch Probleme in bezug auf die
Grundbedingungen bei der Umwandlung einer Optionserklärung in einen Grundbedingungen bei der Umwandlung einer Optionserklärung in einen
Einbürgerungsantrag entstehen (siehe Nr. 2 weiter unten). Einbürgerungsantrag entstehen (siehe Nr. 2 weiter unten).
b) Antrag auf Befassung des Gerichts b) Antrag auf Befassung des Gerichts
Innerhalb fünfzehn Tagen nach Empfang der negativen Stellungnahme des Innerhalb fünfzehn Tagen nach Empfang der negativen Stellungnahme des
Prokurators des Königs kann der Betreffende den Standesbeamten per Prokurators des Königs kann der Betreffende den Standesbeamten per
Einschreiben auffordern, seine Akte dem Gericht erster Instanz des Einschreiben auffordern, seine Akte dem Gericht erster Instanz des
betreffenden Amtsbereiches zu übermitteln. betreffenden Amtsbereiches zu übermitteln.
Der Standesbeamte setzt in diesem Fall den Prokurator des Königs davon Der Standesbeamte setzt in diesem Fall den Prokurator des Königs davon
in Kenntnis und übermittelt dem Gericht erster Instanz des in Kenntnis und übermittelt dem Gericht erster Instanz des
betreffenden Amtsbereiches die Akte mit den Belegen und der negativen betreffenden Amtsbereiches die Akte mit den Belegen und der negativen
Stellungnahme. Stellungnahme.
Nachdem das Gericht den Betreffenden angehört oder geladen hat, Nachdem das Gericht den Betreffenden angehört oder geladen hat,
befindet es über die Begründetheit der negativen Stellungnahme. Die befindet es über die Begründetheit der negativen Stellungnahme. Die
Entscheidung muss mit Gründen versehen werden. Entscheidung muss mit Gründen versehen werden.
Die Entscheidung wird dem Betreffenden auf Betreiben des Prokurators Die Entscheidung wird dem Betreffenden auf Betreiben des Prokurators
des Königs notifiziert. des Königs notifiziert.
Der Betreffende und der Prokurator des Königs können innerhalb Der Betreffende und der Prokurator des Königs können innerhalb
fünfzehn Tagen ab der Notifizierung durch einen an den Appellationshof fünfzehn Tagen ab der Notifizierung durch einen an den Appellationshof
gerichteten Antrag Berufung gegen die Entscheidung einlegen. gerichteten Antrag Berufung gegen die Entscheidung einlegen.
Der Appellationshof befindet, nachdem er die Stellungnahme des Der Appellationshof befindet, nachdem er die Stellungnahme des
Generalprokurators eingeholt und den Betreffenden angehört oder Generalprokurators eingeholt und den Betreffenden angehört oder
geladen hat. geladen hat.
Ladungen und Notifizierungen erfolgen auf dem Verwaltungsweg. Ladungen und Notifizierungen erfolgen auf dem Verwaltungsweg.
Der Tenor der endgültigen Entscheidung zur Aufhebung der negativen Der Tenor der endgültigen Entscheidung zur Aufhebung der negativen
Stellungnahme wird auf Betreiben der Staatsanwaltschaft dem Stellungnahme wird auf Betreiben der Staatsanwaltschaft dem
Standesbeamten zugeschickt. Standesbeamten zugeschickt.
Der Standesbeamte muss die Erklärung unmittelbar gemäss den Der Standesbeamte muss die Erklärung unmittelbar gemäss den
Bestimmungen von Artikel 22 § 4 des GBStA eintragen und vermerken. Bestimmungen von Artikel 22 § 4 des GBStA eintragen und vermerken.
Die Eintragung wird dem Betreffenden auf Betreiben des Standesbeamten Die Eintragung wird dem Betreffenden auf Betreiben des Standesbeamten
notifiziert. Der Betreffende wird ab der Eintragung Belgier. notifiziert. Der Betreffende wird ab der Eintragung Belgier.
Entscheidet der Betreffende sich für ein Gerichtsverfahren, so ist es Entscheidet der Betreffende sich für ein Gerichtsverfahren, so ist es
selbstverständlich, dass diese Wahl definitiv ist und der späteren selbstverständlich, dass diese Wahl definitiv ist und der späteren
Umwandlung seiner Erklärung in einen Einbürgerungsantrag im Wege Umwandlung seiner Erklärung in einen Einbürgerungsantrag im Wege
steht. steht.
2. Verfahren zum Erwerb der belgischen Staatsangehörigkeit durch 2. Verfahren zum Erwerb der belgischen Staatsangehörigkeit durch
Option (Artikel 15 des GBStA) Option (Artikel 15 des GBStA)
Abgesehen von einigen kleineren Unterschieden ist das Verfahren zum Abgesehen von einigen kleineren Unterschieden ist das Verfahren zum
Erwerb der belgischen Staatsangehörigkeit durch Option fortan Erwerb der belgischen Staatsangehörigkeit durch Option fortan
vollständig mit dem Verfahren zum Erwerb der belgischen vollständig mit dem Verfahren zum Erwerb der belgischen
Staatsangehörigkeit durch Staatsangehörigkeitserklärung vergleichbar Staatsangehörigkeit durch Staatsangehörigkeitserklärung vergleichbar
(Artikel 12bis des GBStA). (Artikel 12bis des GBStA).
Das Verfahren zum Erwerb der belgischen Staatsangehörigkeit durch Das Verfahren zum Erwerb der belgischen Staatsangehörigkeit durch
Option ist das Verfahren, das in folgenden Fällen angewandt wird: Option ist das Verfahren, das in folgenden Fällen angewandt wird:
- Erwerb der belgischen Staatsangehörigkeit durch Option (« Option der - Erwerb der belgischen Staatsangehörigkeit durch Option (« Option der
Jugendlichen » - Artikel 13 und 14 des GBStA), Jugendlichen » - Artikel 13 und 14 des GBStA),
- Erwerb der belgischen Staatsangehörigkeit von seiten des - Erwerb der belgischen Staatsangehörigkeit von seiten des
ausländischen Ehepartners eines Belgiers (Artikel 16 des GBStA), ausländischen Ehepartners eines Belgiers (Artikel 16 des GBStA),
- Erwerb der belgischen Staatsangehörigkeit aufgrund des Besitzes des - Erwerb der belgischen Staatsangehörigkeit aufgrund des Besitzes des
Standes eines Belgiers (Artikel 17 des GBStA), Standes eines Belgiers (Artikel 17 des GBStA),
- Wiedererlangung der belgischen Staatsangehörigkeit (Artikel 24 des - Wiedererlangung der belgischen Staatsangehörigkeit (Artikel 24 des
GBStA). GBStA).
Die Grundbedingungen für diese verschiedenen Arten des Erwerbs und für Die Grundbedingungen für diese verschiedenen Arten des Erwerbs und für
die Wiedererlangung der belgischen Staatsangehörigkeit bleiben die Wiedererlangung der belgischen Staatsangehörigkeit bleiben
unverändert. unverändert.
Das Verfahren hingegen ist grundlegend geändert worden. Das Verfahren hingegen ist grundlegend geändert worden.
Wie früher muss die Optionserklärung vor dem Standesbeamten des Ortes Wie früher muss die Optionserklärung vor dem Standesbeamten des Ortes
abgegeben werden, in dem der Betreffende seinen Hauptwohnort hat. abgegeben werden, in dem der Betreffende seinen Hauptwohnort hat.
Der Standesbeamte muss der Staatsanwaltschaft beim Gericht erster Der Standesbeamte muss der Staatsanwaltschaft beim Gericht erster
Instanz des betreffenden Amtsbereiches unverzüglich eine Abschrift der Instanz des betreffenden Amtsbereiches unverzüglich eine Abschrift der
Erklärung und eine Abschrift der Belege zwecks Stellungnahme Erklärung und eine Abschrift der Belege zwecks Stellungnahme
übermitteln. übermitteln.
Hat der Betreffende seinen Hauptwohnort im Ausland, wird seine Hat der Betreffende seinen Hauptwohnort im Ausland, wird seine
Erklärung vor dem Leiter der belgischen diplomatischen Mission oder Erklärung vor dem Leiter der belgischen diplomatischen Mission oder
konsularischen Vertretung dieses Wohnortes abgegeben; dieser konsularischen Vertretung dieses Wohnortes abgegeben; dieser
übermittelt der Staatsanwaltschaft beim Gericht erster Instanz von übermittelt der Staatsanwaltschaft beim Gericht erster Instanz von
Brüssel die Abschrift der Erklärung und eine Abschrift der Belege Brüssel die Abschrift der Erklärung und eine Abschrift der Belege
zwecks Stellungnahme. zwecks Stellungnahme.
Der Prokurator des Königs bestätigt unverzüglich den Empfang dieser Der Prokurator des Königs bestätigt unverzüglich den Empfang dieser
Unterlagen. Unterlagen.
Innerhalb vier Monaten nach der Empfangsbestätigung kann er eine Innerhalb vier Monaten nach der Empfangsbestätigung kann er eine
negative Stellungnahme in bezug auf den Erwerb der belgischen negative Stellungnahme in bezug auf den Erwerb der belgischen
Staatsangehörigkeit abgeben, wenn ein Hindernis vorliegt wegen Staatsangehörigkeit abgeben, wenn ein Hindernis vorliegt wegen
schwerwiegender persönlicher Fakten oder wenn er aus bestimmten schwerwiegender persönlicher Fakten oder wenn er aus bestimmten
Gründen der Ansicht ist, dass der Wille des Betreffenden zur Gründen der Ansicht ist, dass der Wille des Betreffenden zur
Eingliederung unzureichend ist, oder wenn die Grundbedingungen nicht Eingliederung unzureichend ist, oder wenn die Grundbedingungen nicht
erfüllt sind. erfüllt sind.
Die negative Stellungnahme muss mit Gründen versehen sein. Die negative Stellungnahme muss mit Gründen versehen sein.
Was die Wiedererlangung der belgischen Staatsangehörigkeit betrifft Was die Wiedererlangung der belgischen Staatsangehörigkeit betrifft
(Artikel 24 des GBStA), ist darauf hinzuweisen, dass der Prokurator (Artikel 24 des GBStA), ist darauf hinzuweisen, dass der Prokurator
des Königs der Ansicht sein kann, keine negative Stellungnahme abgeben des Königs der Ansicht sein kann, keine negative Stellungnahme abgeben
zu müssen, selbst wenn die in Artikel 24 des GBStA festgelegte zu müssen, selbst wenn die in Artikel 24 des GBStA festgelegte
Bedingung in bezug auf den Wohnort nicht erfüllt oder der Verlust der Bedingung in bezug auf den Wohnort nicht erfüllt oder der Verlust der
belgischen Staatsangehörigkeit die Folge eines Verzichts ist, nachdem belgischen Staatsangehörigkeit die Folge eines Verzichts ist, nachdem
er die Umstände, unter denen der Betreffende die belgische er die Umstände, unter denen der Betreffende die belgische
Staatsangehörigkeit verloren hat, und die Gründe, weshalb er sie Staatsangehörigkeit verloren hat, und die Gründe, weshalb er sie
wiedererlangen möchte, beurteilt hat (Artikel 24 Absatz 2 des GBStA, wiedererlangen möchte, beurteilt hat (Artikel 24 Absatz 2 des GBStA,
so wie er durch Artikel 5 des Gesetzes abgeändert worden ist). so wie er durch Artikel 5 des Gesetzes abgeändert worden ist).
Ist der Prokurator des Königs der Ansicht, keine negative Ist der Prokurator des Königs der Ansicht, keine negative
Stellungnahme abgeben zu müssen, übermittelt er dem Standesbeamten Stellungnahme abgeben zu müssen, übermittelt er dem Standesbeamten
eine Bescheinigung in diesem Sinne; der Standesbeamte ist dann eine Bescheinigung in diesem Sinne; der Standesbeamte ist dann
verpflichtet, die Optionserklärung unmittelbar gemäss Artikel 22 § 4 verpflichtet, die Optionserklärung unmittelbar gemäss Artikel 22 § 4
des GBStA einzutragen und zu vermerken. des GBStA einzutragen und zu vermerken.
Bei Ablauf der viermonatigen Frist und mangels negativer Stellungnahme Bei Ablauf der viermonatigen Frist und mangels negativer Stellungnahme
beziehungsweise Übermittlung einer Bescheinigung darüber, dass keine beziehungsweise Übermittlung einer Bescheinigung darüber, dass keine
negative Stellungnahme abgegeben wird, ist der Standesbeamte negative Stellungnahme abgegeben wird, ist der Standesbeamte
verpflichtet, die Optionserklärung von Amts wegen gemäss Artikel 22 § verpflichtet, die Optionserklärung von Amts wegen gemäss Artikel 22 §
4 des GBStA einzutragen und zu vermerken. 4 des GBStA einzutragen und zu vermerken.
Der Standesbeamte notifiziert dem Abgeber der Optionserklärung deren Der Standesbeamte notifiziert dem Abgeber der Optionserklärung deren
Eintragung. Der Betreffende wird ab der Eintragung Belgier. Eintragung. Der Betreffende wird ab der Eintragung Belgier.
Gibt der Prokurator des Königs eine negative Stellungnahme ab, wird Gibt der Prokurator des Königs eine negative Stellungnahme ab, wird
diese Stellungnahme auf sein Betreiben gleichzeitig dem Standesbeamten diese Stellungnahme auf sein Betreiben gleichzeitig dem Standesbeamten
und, per Einschreiben, dem Betreffenden notifiziert. und, per Einschreiben, dem Betreffenden notifiziert.
Im Fall einer negativen Stellungnahme wird die Optionserklärung im Im Fall einer negativen Stellungnahme wird die Optionserklärung im
Prinzip in einen Einbürgerungsantrag umgewandelt, ausser wenn der Prinzip in einen Einbürgerungsantrag umgewandelt, ausser wenn der
Betreffende die Befassung des Gerichts erster Instanz beantragt. Betreffende die Befassung des Gerichts erster Instanz beantragt.
Der Betreffende hat in der Tat folgende Wahl: Entweder nimmt er die Der Betreffende hat in der Tat folgende Wahl: Entweder nimmt er die
Umwandlung seiner Erklärung in einen Einbürgerungsantrag an (siehe Nr. Umwandlung seiner Erklärung in einen Einbürgerungsantrag an (siehe Nr.
1 Buchstabe a) weiter oben), oder er beantragt innerhalb fünfzehn 1 Buchstabe a) weiter oben), oder er beantragt innerhalb fünfzehn
Tagen nach Empfang der negativen Stellungnahme die Befassung des Tagen nach Empfang der negativen Stellungnahme die Befassung des
Gerichts erster Instanz (siehe Nr. 1 Buchstabe b) weiter oben). In Gerichts erster Instanz (siehe Nr. 1 Buchstabe b) weiter oben). In
beiden Fällen wird das Verfahren genauso fortgesetzt wie das beiden Fällen wird das Verfahren genauso fortgesetzt wie das
Verfahren, das infolge einer Staatsangehörigkeitserklärung befolgt Verfahren, das infolge einer Staatsangehörigkeitserklärung befolgt
wird. Demnach ist es angezeigt, auf obenstehende Erläuterungen zu wird. Demnach ist es angezeigt, auf obenstehende Erläuterungen zu
verweisen. verweisen.
Wie bereits weiter oben erwähnt, kann eine Optionserklärung im Fall Wie bereits weiter oben erwähnt, kann eine Optionserklärung im Fall
einer negativen Stellungnahme nicht in einen Einbürgerungsantrag einer negativen Stellungnahme nicht in einen Einbürgerungsantrag
umgewandelt werden, wenn der Betreffende die Grundbedingungen für die umgewandelt werden, wenn der Betreffende die Grundbedingungen für die
Einbürgerung nicht erfüllt. In diesem Fall kann ausschliesslich das Einbürgerung nicht erfüllt. In diesem Fall kann ausschliesslich das
Gerichtsverfahren befolgt werden. Gerichtsverfahren befolgt werden.
So besteht zum Beispiel eine der Grundbedingungen von Artikel 14 des So besteht zum Beispiel eine der Grundbedingungen von Artikel 14 des
GBStA darin, dass der Betreffende entweder vom Alter von vierzehn bis GBStA darin, dass der Betreffende entweder vom Alter von vierzehn bis
zum Alter von achtzehn Jahren oder während mindestens neun Jahren zum Alter von achtzehn Jahren oder während mindestens neun Jahren
seinen Hauptwohnort in Belgien gehabt hat. Es ist also möglich, dass seinen Hauptwohnort in Belgien gehabt hat. Es ist also möglich, dass
eine Person, die zwischen dem Alter von vierzehn und achtzehn Jahren eine Person, die zwischen dem Alter von vierzehn und achtzehn Jahren
ihren Hauptwohnort in Belgien gehabt hat und im Alter von achtzehn ihren Hauptwohnort in Belgien gehabt hat und im Alter von achtzehn
Jahren eine Optionserklärung abgibt, nicht die in der Regel für die Jahren eine Optionserklärung abgibt, nicht die in der Regel für die
Einreichung eines Einbürgerungsantrags erforderliche Bedingung, seit Einreichung eines Einbürgerungsantrags erforderliche Bedingung, seit
mindestens fünf Jahren ihren Wohnort in Belgien zu haben, erfüllt. In mindestens fünf Jahren ihren Wohnort in Belgien zu haben, erfüllt. In
diesem Fall kann die Optionserklärung nicht in einen diesem Fall kann die Optionserklärung nicht in einen
Einbürgerungsantrag umgewandelt werden, ausser wenn der Betreffende Einbürgerungsantrag umgewandelt werden, ausser wenn der Betreffende
nachweisen kann, dass ihn während der vorgeschriebenen Zeit wahre nachweisen kann, dass ihn während der vorgeschriebenen Zeit wahre
Bande mit Belgien verbunden haben. Bande mit Belgien verbunden haben.
Gemeinsame Anmerkung zum Verfahren in bezug auf die Gemeinsame Anmerkung zum Verfahren in bezug auf die
Staatsangehörigkeitserklärung (Artikel 12bis des GBStA) und die Staatsangehörigkeitserklärung (Artikel 12bis des GBStA) und die
Optionserklärung (Artikel 15 des GBStA): Optionserklärung (Artikel 15 des GBStA):
Wenn der Prokurator des Königs dem Betreffenden seine negative Wenn der Prokurator des Königs dem Betreffenden seine negative
Stellungnahme notifiziert, liegt es an ihm, den Betreffenden so Stellungnahme notifiziert, liegt es an ihm, den Betreffenden so
ausführlich wie nur möglich über die verschiedenen Möglichkeiten in ausführlich wie nur möglich über die verschiedenen Möglichkeiten in
bezug auf die Fortsetzung der Bearbeitung seines Antrags auf Erwerb bezug auf die Fortsetzung der Bearbeitung seines Antrags auf Erwerb
der belgischen Staatsangehörigkeit zu unterrichten. Er muss ihn der belgischen Staatsangehörigkeit zu unterrichten. Er muss ihn
ebenfalls davon in Kenntnis setzen, dass er im Fall einer Umwandlung ebenfalls davon in Kenntnis setzen, dass er im Fall einer Umwandlung
seiner Erklärung in einen Einbürgerungsantrag bei der Kanzlei der seiner Erklärung in einen Einbürgerungsantrag bei der Kanzlei der
Abgeordnetenkammer einen Erwiderungsschriftsatz einreichen kann. Abgeordnetenkammer einen Erwiderungsschriftsatz einreichen kann.
Schliesslich teilt der Prokurator des Königs ihm ebenfalls mit, dass Schliesslich teilt der Prokurator des Königs ihm ebenfalls mit, dass
die Abgeordnetenkammer den Einbürgerungsantrag erst nach Erhalt einer die Abgeordnetenkammer den Einbürgerungsantrag erst nach Erhalt einer
Quittung bearbeitet, die der Einnehmer des Registrierungsamtes dem Quittung bearbeitet, die der Einnehmer des Registrierungsamtes dem
Betreffenden ausstellt und in der bestätigt wird, dass er die in Betreffenden ausstellt und in der bestätigt wird, dass er die in
Sachen Einbürgerung geschuldeten Registrierungsgebühren entrichtet Sachen Einbürgerung geschuldeten Registrierungsgebühren entrichtet
hat. hat.
3. Einbürgerungsverfahren (Artikel 21 des GBStA) 3. Einbürgerungsverfahren (Artikel 21 des GBStA)
Durch Artikel 4 des Gesetzes werden einige Punkte des Durch Artikel 4 des Gesetzes werden einige Punkte des
Einbürgerungsverfahrens abgeändert, ohne jedoch die Grundbedingungen Einbürgerungsverfahrens abgeändert, ohne jedoch die Grundbedingungen
zu berühren. zu berühren.
Das Formular zur Beantragung der Einbürgerung ist entsprechend Das Formular zur Beantragung der Einbürgerung ist entsprechend
angepasst worden (siehe Königlichen Erlass vom 13. Juni 1999 zur angepasst worden (siehe Königlichen Erlass vom 13. Juni 1999 zur
Abänderung, was die Anlage betrifft, des Königlichen Erlasses vom 13. Abänderung, was die Anlage betrifft, des Königlichen Erlasses vom 13.
Dezember 1995 zur Bestimmung des Inhalts des Formulars zur Beantragung Dezember 1995 zur Bestimmung des Inhalts des Formulars zur Beantragung
der Einbürgerung und der dem Antrag beizufügenden Urkunden und Belege der Einbürgerung und der dem Antrag beizufügenden Urkunden und Belege
und zur Festlegung des Datums des Inkrafttretens des Gesetzes vom 13. und zur Festlegung des Datums des Inkrafttretens des Gesetzes vom 13.
April 1995 zur Abänderung des Einbürgerungsverfahrens und des April 1995 zur Abänderung des Einbürgerungsverfahrens und des
Gesetzbuches über die belgische Staatsangehörigkeit). Ab dem 1. Gesetzbuches über die belgische Staatsangehörigkeit). Ab dem 1.
September 1999 dürfen ausschliesslich die neuen Formulare verwendet September 1999 dürfen ausschliesslich die neuen Formulare verwendet
werden. werden.
Fortan kann der Antragsteller seinen Einbürgerungsantrag entweder an Fortan kann der Antragsteller seinen Einbürgerungsantrag entweder an
die Abgeordnetenkammer oder an den Standesbeamten seines die Abgeordnetenkammer oder an den Standesbeamten seines
Hauptwohnortes richten. Hauptwohnortes richten.
Richtet der Antragsteller seinen Antrag an den Standesbeamten, Richtet der Antragsteller seinen Antrag an den Standesbeamten,
bestätigt dieser unverzüglich den Empfang. bestätigt dieser unverzüglich den Empfang.
Der Standesbeamte überprüft, ob das Antragsformular ordnungsgemäss Der Standesbeamte überprüft, ob das Antragsformular ordnungsgemäss
ausgefüllt ist und ob über der Unterschrift des Antragstellers ausgefüllt ist und ob über der Unterschrift des Antragstellers
folgender handschriftliche Vermerk angebracht worden ist: « Ich folgender handschriftliche Vermerk angebracht worden ist: « Ich
erkläre, die belgische Staatsangehörigkeit erwerben und die Verfassung erkläre, die belgische Staatsangehörigkeit erwerben und die Verfassung
und die Gesetze des belgischen Volkes beachten zu wollen » (siehe und die Gesetze des belgischen Volkes beachten zu wollen » (siehe
Artikel 21 § 1 Absatz 4 des GBStA, so wie er durch Artikel 4 des Artikel 21 § 1 Absatz 4 des GBStA, so wie er durch Artikel 4 des
Gesetzes eingefügt worden ist). Gesetzes eingefügt worden ist).
Anschliessend überprüft er, ob die Urkunden und Belege, so wie sie im Anschliessend überprüft er, ob die Urkunden und Belege, so wie sie im
Königlichen Erlass vom 13. Dezember 1995 zur Bestimmung des Inhalts Königlichen Erlass vom 13. Dezember 1995 zur Bestimmung des Inhalts
des Formulars zur Beantragung der Einbürgerung und der dem Antrag des Formulars zur Beantragung der Einbürgerung und der dem Antrag
beizufügenden Urkunden und Belege und zur Festlegung des Datums des beizufügenden Urkunden und Belege und zur Festlegung des Datums des
Inkrafttretens des Gesetzes vom 13. April 1995 zur Abänderung des Inkrafttretens des Gesetzes vom 13. April 1995 zur Abänderung des
Einbürgerungsverfahrens und des Gesetzbuches über die belgische Einbürgerungsverfahrens und des Gesetzbuches über die belgische
Staatsangehörigkeit (Belgisches Staatsblatt vom 16. Dezember 1995; Staatsangehörigkeit (Belgisches Staatsblatt vom 16. Dezember 1995;
offizielle deutsche Übersetzung Belgisches Staatsblatt vom 13. Juli offizielle deutsche Übersetzung Belgisches Staatsblatt vom 13. Juli
1996) aufgezählt sind, dem Antrag beigefügt worden sind. 1996) aufgezählt sind, dem Antrag beigefügt worden sind.
Gegebenenfalls fordert er den Antragsteller auf, die Akte zu Gegebenenfalls fordert er den Antragsteller auf, die Akte zu
vervollständigen. vervollständigen.
Innerhalb fünfzehn Tagen nach Empfang des Einbürgerungsantrags Innerhalb fünfzehn Tagen nach Empfang des Einbürgerungsantrags
übermittelt der Standesbeamte der Abgeordnetenkammer den Antrag und übermittelt der Standesbeamte der Abgeordnetenkammer den Antrag und
alle ihm ausgehändigten Aktenstücke. alle ihm ausgehändigten Aktenstücke.
Die Abgeordnetenkammer befindet gemäss den im Gesetz und in ihrer Die Abgeordnetenkammer befindet gemäss den im Gesetz und in ihrer
Geschäftsordnung bestimmten Modalitäten über die Verleihung der Geschäftsordnung bestimmten Modalitäten über die Verleihung der
Einbürgerung. Einbürgerung.
Allgemeine Anmerkungen: Allgemeine Anmerkungen:
Die Modalitäten, nach denen die Staatsanwaltschaft beim Gericht erster Die Modalitäten, nach denen die Staatsanwaltschaft beim Gericht erster
Instanz die Untersuchung im Hinblick auf das Vorlegen einer Instanz die Untersuchung im Hinblick auf das Vorlegen einer
Stellungnahme im Rahmen der verschiedenen Verfahren zum Erwerb der Stellungnahme im Rahmen der verschiedenen Verfahren zum Erwerb der
belgischen Staatsangehörigkeit durchführt, werden auf mein Betreiben belgischen Staatsangehörigkeit durchführt, werden auf mein Betreiben
nach Stellungnahme des Kollegiums der Generalprokuratoren in nach Stellungnahme des Kollegiums der Generalprokuratoren in
Richtlinien festgelegt werden. Diese Richtlinien sind für alle Richtlinien festgelegt werden. Diese Richtlinien sind für alle
Mitglieder der Staatsanwaltschaft zwingend und werden den zuständigen Mitglieder der Staatsanwaltschaft zwingend und werden den zuständigen
Behörden mitgeteilt werden (siehe Artikel 24bis des GBStA, eingefügt Behörden mitgeteilt werden (siehe Artikel 24bis des GBStA, eingefügt
durch Artikel 6 des Gesetzes). durch Artikel 6 des Gesetzes).
Ich weise Sie ebenfalls darauf hin, dass für die Fristberechnung die Ich weise Sie ebenfalls darauf hin, dass für die Fristberechnung die
allgemeinen Grundsätze gelten und dass die mehrfach in den Artikeln allgemeinen Grundsätze gelten und dass die mehrfach in den Artikeln
12bis, 15 und 21 des GBStA verwendeten Begriffe « unmittelbar » und « 12bis, 15 und 21 des GBStA verwendeten Begriffe « unmittelbar » und «
unverzüglich » den dahingehenden Willen des Gesetzgebers wiedergeben, unverzüglich » den dahingehenden Willen des Gesetzgebers wiedergeben,
dass der Standesbeamte und der Prokurator des Königs ihre dass der Standesbeamte und der Prokurator des Königs ihre
Verpflichtungen ohne jegliche Verzögerung erfüllen. Verpflichtungen ohne jegliche Verzögerung erfüllen.
Schliesslich unterliegen die Erklärungen, die vor dem 1. September Schliesslich unterliegen die Erklärungen, die vor dem 1. September
1999 (Datum des Inkrafttretens dieses Gesetzes) auf der Grundlage der 1999 (Datum des Inkrafttretens dieses Gesetzes) auf der Grundlage der
früher anwendbaren Bestimmungen der Artikel 12bis, 13, 14, 16, 17 und früher anwendbaren Bestimmungen der Artikel 12bis, 13, 14, 16, 17 und
24 des GBStA abgegeben worden sind, weiterhin diesen Bestimmungen. 24 des GBStA abgegeben worden sind, weiterhin diesen Bestimmungen.
Brüssel, den 14. Juni 1999 Brüssel, den 14. Juni 1999
Der Minister der Justiz Der Minister der Justiz
T. VAN PARYS T. VAN PARYS
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