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Vue multilingue de Circulaire du 14/12/2001
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Circulaire PLP 16bis relative au passage vers le cadre administratif et logistique de la police locale, en vertu de l'article 235, alinéas 2, 3 et 4 de la LPI. - Traduction allemande Omzendbrief PLP 16bis betreffende de overgang naar het administratief en logistiek kader van de lokale politie krachtens artikel 235, tweede, derde en vierde lid, WPG. - Duitse vertaling
MINISTERE DE L'INTERIEUR MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN
14 DECEMBRE 2001. - Circulaire PLP 16bis relative au passage vers le 14 DECEMBER 2001. - Omzendbrief PLP 16bis betreffende de overgang naar
cadre administratif et logistique de la police locale, en vertu de het administratief en logistiek kader van de lokale politie krachtens
l'article 235, alinéas 2, 3 et 4 de la LPI. - Traduction allemande artikel 235, tweede, derde en vierde lid, WPG. - Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief PLP
circulaire PLP 16bis du Ministre de l'Intérieur du 14 décembre 2001 16bis van de Minister van Binnenlandse Zaken van 14 december 2001
relative au passage vers le cadre administratif et logistique de la betreffende de overgang naar het administratief en logistiek kader van
police locale, en vertu de l'article 235, alinéas 2, 3 et 4 de la LPI de lokale politie krachtens artikel 235, tweede, derde en vierde lid,
(Moniteur belge du 16 janvier 2002), établie par le Service central de WPG (Belgisch Staatsblad van 16 januari 2002), opgemaakt door de
traduction allemande du Commissariat d'arrondissement adjoint à Centrale dienst voor Duitse vertaling van het
Malmedy. Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy.
MINISTERIUM DES INNERN MINISTERIUM DES INNERN
14. DEZEMBER 2001 - Rundschreiben PLP 16bis über den Übergang zum 14. DEZEMBER 2001 - Rundschreiben PLP 16bis über den Übergang zum
Verwaltungs- und Logistikkader der lokalen Polizei aufgrund von Verwaltungs- und Logistikkader der lokalen Polizei aufgrund von
Artikel 235 Absatz 2, 3 und 4 des GIP Artikel 235 Absatz 2, 3 und 4 des GIP
An die Frau Provinzgouverneurin An die Frau Provinzgouverneurin
An die Herren Provinzgouverneure An die Herren Provinzgouverneure
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt
Zur Information: Zur Information:
An die Frauen und Herren Bürgermeister An die Frauen und Herren Bürgermeister
An den Herrn Generalkommissar der Föderalen Polizei An den Herrn Generalkommissar der Föderalen Polizei
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die
Gemeindepolizei Gemeindepolizei
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, Sehr geehrte Frau Gouverneurin,
Sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrter Herr Gouverneur,
das am 11. Dezember 2001 im Belgischen Staatsblatt veröffentlichte das am 11. Dezember 2001 im Belgischen Staatsblatt veröffentlichte
Rundschreiben PLP 16 vom 28. November 2001 bedarf einiger Anpassungen. Rundschreiben PLP 16 vom 28. November 2001 bedarf einiger Anpassungen.
Diese Anpassungen betreffen einerseits die Personalmitglieder, die in Diese Anpassungen betreffen einerseits die Personalmitglieder, die in
Anwendung von Artikel 235 Absatz 3 auf freiwilliger Basis zur Anwendung von Artikel 235 Absatz 3 auf freiwilliger Basis zur
Polizeizone übergegangen sind und andererseits die Bedingungen und Polizeizone übergegangen sind und andererseits die Bedingungen und
Modalitäten einer eventuellen letzten Anwerbung von nichtpolizeilichen Modalitäten einer eventuellen letzten Anwerbung von nichtpolizeilichen
Gemeindepersonalmitgliedern, um sie vor Einrichtung der Polizeizone Gemeindepersonalmitgliedern, um sie vor Einrichtung der Polizeizone
dem Polizeidienst zuzuweisen. dem Polizeidienst zuzuweisen.
Personalmitglieder, die in Artikel 235 Absatz 3 des GIP erwähnt sind Personalmitglieder, die in Artikel 235 Absatz 3 des GIP erwähnt sind
In Punkt 7 des vorerwähnten Rundschreibens PLP 16 wird vorgesehen, In Punkt 7 des vorerwähnten Rundschreibens PLP 16 wird vorgesehen,
dass in Bezug auf die nichtpolizeilichen Gemeindepersonalmitglieder, dass in Bezug auf die nichtpolizeilichen Gemeindepersonalmitglieder,
die in den lokalen Polizeikorps beschäftigt sind, der Übergang nur ab die in den lokalen Polizeikorps beschäftigt sind, der Übergang nur ab
dem Datum der Einrichtung der betreffenden lokalen Polizei stattfinden dem Datum der Einrichtung der betreffenden lokalen Polizei stattfinden
darf. darf.
Im besagten Rundschreiben werden die lokalen Behörden aufgefordert, Im besagten Rundschreiben werden die lokalen Behörden aufgefordert,
ihre endgültige Entscheidung über die (freiwillige) Bestellung der ihre endgültige Entscheidung über die (freiwillige) Bestellung der
oben erwähnten Personalmitglieder spätestens am Tag vor dem Datum der oben erwähnten Personalmitglieder spätestens am Tag vor dem Datum der
Einrichtung der betreffenden lokalen Polizei zu treffen. Einrichtung der betreffenden lokalen Polizei zu treffen.
Wir haben jedoch festgestellt, dass die meisten Polizeizonen, die Wir haben jedoch festgestellt, dass die meisten Polizeizonen, die
zurzeit reorganisiert werden, ihre nichtpolizeilichen zurzeit reorganisiert werden, ihre nichtpolizeilichen
Personalmitglieder noch nicht zu dieser Wahl aufgefordert haben und Personalmitglieder noch nicht zu dieser Wahl aufgefordert haben und
dass es den Gemeinderäten daher nicht möglich ist, diese Liste so dass es den Gemeinderäten daher nicht möglich ist, diese Liste so
schnell wie möglich endgültig zu erstellen. schnell wie möglich endgültig zu erstellen.
In Abweichung von Punkt 7 des vorerwähnten Rundschreibens PLP 16 wird In Abweichung von Punkt 7 des vorerwähnten Rundschreibens PLP 16 wird
ab Errichtung der lokalen Polizei durch Königlichen Erlass ein ab Errichtung der lokalen Polizei durch Königlichen Erlass ein
Zeitraum von einem Monat bewilligt, damit die lokalen Behörden diese Zeitraum von einem Monat bewilligt, damit die lokalen Behörden diese
Liste der freiwilligen nichtpolizeilichen Personalmitglieder definitiv Liste der freiwilligen nichtpolizeilichen Personalmitglieder definitiv
erstellen können. erstellen können.
Ich bitte Sie, die Polizeizonen Ihrer Provinz unverzüglich davon in Ich bitte Sie, die Polizeizonen Ihrer Provinz unverzüglich davon in
Kenntnis zu setzen. Kenntnis zu setzen.
Ich bitte Sie zudem, das Datum, an dem das vorliegende Rundschreiben Ich bitte Sie zudem, das Datum, an dem das vorliegende Rundschreiben
im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden ist, im im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden ist, im
Verwaltungsblatt Ihrer Provinz zu vermerken. Verwaltungsblatt Ihrer Provinz zu vermerken.
Der Minister des Innern Der Minister des Innern
A. DUQUESNE A. DUQUESNE
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