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Vue multilingue de Circulaire du 12/03/2015
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Circulaire ministérielle. - Instructions relatives à l'élaboration du premier plan du personnel pour le personnel opérationnel de la zone et à la tutelle d'approbation sur ce plan. - Traduction allemande Ministeriële Omzendbrief. - Instructies m.b.t. het opstellen van het eerste personeelsplan voor het operationeel personeel van de zone en het goedkeuringstoezicht op dit plan. - Duitse vertaling
SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN
12 MARS 2015. - Circulaire ministérielle. - Instructions relatives à 12 MAART 2015. - Ministeriële Omzendbrief. - Instructies m.b.t. het
l'élaboration du premier plan du personnel pour le personnel opstellen van het eerste personeelsplan voor het operationeel
opérationnel de la zone et à la tutelle d'approbation sur ce plan. - personeel van de zone en het goedkeuringstoezicht op dit plan. -
Traduction allemande Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van
circulaire du Ministre de l'Intérieur du 12 mars 2015. - Instructions de Minister van Binnenlandse Zaken van 12 maart 2015. - Instructies
relatives à l'élaboration du premier plan du personnel pour le m.b.t. het opstellen van het eerste personeelsplan voor het
personnel opérationnel de la zone et à la tutelle d'approbation sur ce operationeel personeel van de zone en het goedkeuringstoezicht op dit
plan (Moniteur belge du 1er avril 2015). plan (Belgisch Staatsblad van 1 april 2015).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse
allemande à Malmedy. vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
12. MÄRZ 2015 - Ministerielles Rundschreiben - Anweisungen in Bezug 12. MÄRZ 2015 - Ministerielles Rundschreiben - Anweisungen in Bezug
auf die Erstellung des ersten Personalplans des Einsatzpersonals der auf die Erstellung des ersten Personalplans des Einsatzpersonals der
Zone und die Genehmigungsaufsicht über diesen Plan Zone und die Genehmigungsaufsicht über diesen Plan
An die Vorsitzenden der Hilfeleistungszonen und der vorläufigen Zonen An die Vorsitzenden der Hilfeleistungszonen und der vorläufigen Zonen
Vorliegendes Rundschreiben ist für die zuständigen Behörden der Vorliegendes Rundschreiben ist für die zuständigen Behörden der
vorläufigen Zonen und der Hilfeleistungszonen bestimmt. vorläufigen Zonen und der Hilfeleistungszonen bestimmt.
1. Kontext 1. Kontext
Gemäß Artikel 102 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Gemäß Artikel 102 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile
Sicherheit muss der Zonenrat den Personalplan der Zone auf Vorschlag Sicherheit muss der Zonenrat den Personalplan der Zone auf Vorschlag
des Zonenkommandanten festlegen. Für den Personalplan des des Zonenkommandanten festlegen. Für den Personalplan des
Einsatzpersonals berücksichtigt der Rat die vom König festgelegten Einsatzpersonals berücksichtigt der Rat die vom König festgelegten
Kriterien, das heißt die im Königlichen Erlass vom 29. Juni 2014 zur Kriterien, das heißt die im Königlichen Erlass vom 29. Juni 2014 zur
Bestimmung der Kriterien zur Festlegung des Personalplans des Bestimmung der Kriterien zur Festlegung des Personalplans des
Einsatzpersonals der Zonen festgelegten Kriterien. Einsatzpersonals der Zonen festgelegten Kriterien.
Gemäß Artikel 223 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 muss der erste Gemäß Artikel 223 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 muss der erste
Personalplan des Einsatzpersonals spätestens vor Ende des sechsten Personalplan des Einsatzpersonals spätestens vor Ende des sechsten
Monats nach Einsetzung des Rates erstellt werden. Monats nach Einsetzung des Rates erstellt werden.
In Artikel 127 des Gesetzes wird im Rahmen der besonderen spezifischen In Artikel 127 des Gesetzes wird im Rahmen der besonderen spezifischen
Aufsicht eine Genehmigungsaufsicht über den zonalen Beschluss in Bezug Aufsicht eine Genehmigungsaufsicht über den zonalen Beschluss in Bezug
auf den Personalplan vorgesehen. auf den Personalplan vorgesehen.
Ich stelle jedoch fest, dass mehrere Zonen bereits erste Anwerbungen Ich stelle jedoch fest, dass mehrere Zonen bereits erste Anwerbungen
vornehmen möchten aufgrund der Personalbewegungen zwischen den Zonen, vornehmen möchten aufgrund der Personalbewegungen zwischen den Zonen,
der Integrierung der Offiziere in die neuen Dienstgrade, der neuen der Integrierung der Offiziere in die neuen Dienstgrade, der neuen
Aufgaben der Zonen, der neuen Arbeitszeitregelungen, der Erfordernisse Aufgaben der Zonen, der neuen Arbeitszeitregelungen, der Erfordernisse
in Sachen Operativität und der Verpflichtungen, die sich aus dem in Sachen Operativität und der Verpflichtungen, die sich aus dem
Königlichen Erlass vom 10. November 2012 zur Festlegung der Königlichen Erlass vom 10. November 2012 zur Festlegung der
Mindestbedingungen für die schnellstmögliche angemessene Hilfe und der Mindestbedingungen für die schnellstmögliche angemessene Hilfe und der
angemessenen Mittel ergeben, der Bemerkungen der Inspektion der angemessenen Mittel ergeben, der Bemerkungen der Inspektion der
Feuerwehrdienste usw.. Feuerwehrdienste usw..
Für die Anwerbung von Einsatzpersonal ist ein Personalplan nötig. Die Für die Anwerbung von Einsatzpersonal ist ein Personalplan nötig. Die
Erstellung des Personalplans gemäß den Bestimmungen des Königlichen Erstellung des Personalplans gemäß den Bestimmungen des Königlichen
Erlasses vom 29. Juni 2014 wird jedoch für viele Zonen kurzfristig Erlasses vom 29. Juni 2014 wird jedoch für viele Zonen kurzfristig
schwer ausführbar sein, da bestimmte Instrumente hierfür noch nicht schwer ausführbar sein, da bestimmte Instrumente hierfür noch nicht
ausreichend ausgearbeitet sind oder gar nicht existieren. Ich denke ausreichend ausgearbeitet sind oder gar nicht existieren. Ich denke
dabei an das mehrjährige allgemeine Richtlinienprogramm der Zone, in dabei an das mehrjährige allgemeine Richtlinienprogramm der Zone, in
dem das Dienstleistungsniveau, die Arbeitszeitregelungen für dem das Dienstleistungsniveau, die Arbeitszeitregelungen für
Berufsfeuerwehrleute beziehungsweise die Dienstzeitregelungen für Berufsfeuerwehrleute beziehungsweise die Dienstzeitregelungen für
freiwillige Feuerwehrleute festgelegt werden. freiwillige Feuerwehrleute festgelegt werden.
2. Timing des ersten Personalplans und Arbeitsweise in Erwartung des 2. Timing des ersten Personalplans und Arbeitsweise in Erwartung des
ersten Personalplans ersten Personalplans
Daher habe ich die Absicht, Artikel 223 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 Daher habe ich die Absicht, Artikel 223 des Gesetzes vom 15. Mai 2007
abzuändern und den Zonen Zeit zu geben, den Personalplan bis zum Ende abzuändern und den Zonen Zeit zu geben, den Personalplan bis zum Ende
des zwölften Monats (anstelle des sechsten Monats) nach Einsetzung des des zwölften Monats (anstelle des sechsten Monats) nach Einsetzung des
Zonenrates zu erstellen. Zonenrates zu erstellen.
In Ergänzung zu dieser Abänderung habe ich beschlossen, folgende In Ergänzung zu dieser Abänderung habe ich beschlossen, folgende
Arbeitsweise für die Anwerbung, Beförderung, Mobilität und Arbeitsweise für die Anwerbung, Beförderung, Mobilität und
Professionalisierung von Einsatzpersonal anzuwenden: Professionalisierung von Einsatzpersonal anzuwenden:
In den ersten sechs Monaten nach Einsetzung des Zonenrates reicht ein In den ersten sechs Monaten nach Einsetzung des Zonenrates reicht ein
mit Gründen versehener Beschluss des Zonenrates für die Anwerbung, mit Gründen versehener Beschluss des Zonenrates für die Anwerbung,
Beförderung, Mobilität und Professionalisierung des Einsatzpersonals. Beförderung, Mobilität und Professionalisierung des Einsatzpersonals.
In den folgenden sechs Monaten muss sich der mit Gründen versehene In den folgenden sechs Monaten muss sich der mit Gründen versehene
Beschluss des Zonenrates auf einen vorläufigen Personalplan stützen, Beschluss des Zonenrates auf einen vorläufigen Personalplan stützen,
der aus einer "Momentaufnahme" des bestehenden Stellenplans der Zone, der aus einer "Momentaufnahme" des bestehenden Stellenplans der Zone,
ergänzt durch den dringendsten Personalbedarf, besteht. ergänzt durch den dringendsten Personalbedarf, besteht.
Selbstverständlich stellen diese Anweisungen kein Hindernis für die Selbstverständlich stellen diese Anweisungen kein Hindernis für die
Zonen dar, die schon bereit wären, einen ersten Personalplan gemäß den Zonen dar, die schon bereit wären, einen ersten Personalplan gemäß den
Bestimmungen des Königlichen Erlasses vom 29. Juni 2014 zu erstellen. Bestimmungen des Königlichen Erlasses vom 29. Juni 2014 zu erstellen.
3. Genehmigungsaufsicht über den ersten Personalplan 3. Genehmigungsaufsicht über den ersten Personalplan
Die durch das Gesetz vom 15. Mai 2007 organisierte Die durch das Gesetz vom 15. Mai 2007 organisierte
Genehmigungsaufsicht über den Personalplan des Einsatzpersonals wird Genehmigungsaufsicht über den Personalplan des Einsatzpersonals wird
über den ersten Personalplan ausgeübt, der gemäß den Bestimmungen des über den ersten Personalplan ausgeübt, der gemäß den Bestimmungen des
Gesetzes und des Königlichen Erlasses vom 29. Juni 2014 zur Bestimmung Gesetzes und des Königlichen Erlasses vom 29. Juni 2014 zur Bestimmung
der Kriterien zur Festlegung des Personalplans des Einsatzpersonals der Kriterien zur Festlegung des Personalplans des Einsatzpersonals
der Zonen vom Rat festgelegt worden ist. der Zonen vom Rat festgelegt worden ist.
4. Konzertierung mit den repräsentativen Gewerkschaftsorganisationen 4. Konzertierung mit den repräsentativen Gewerkschaftsorganisationen
Ich möchte hier auch an die Verpflichtungen erinnern, die sich aus der Ich möchte hier auch an die Verpflichtungen erinnern, die sich aus der
Anwendung des Gesetzes vom 19. Dezember 1974 zur Regelung der Anwendung des Gesetzes vom 19. Dezember 1974 zur Regelung der
Beziehungen zwischen den öffentlichen Behörden und den Gewerkschaften Beziehungen zwischen den öffentlichen Behörden und den Gewerkschaften
der Bediensteten, die von diesen Behörden abhängen (1), ergeben, der Bediensteten, die von diesen Behörden abhängen (1), ergeben,
nämlich die Verpflichtung, sich mit den repräsentativen nämlich die Verpflichtung, sich mit den repräsentativen
Gewerkschaftsorganisationen über den Personalplan zu konzertieren. Gewerkschaftsorganisationen über den Personalplan zu konzertieren.
5. Spätere Änderungen 5. Spätere Änderungen
Nach Festlegung des ersten Personalplans kann dieser - nach demselben Nach Festlegung des ersten Personalplans kann dieser - nach demselben
im Gesetz festgelegten Verfahren - entsprechend den eventuell im Gesetz festgelegten Verfahren - entsprechend den eventuell
geänderten Bedürfnissen und Umständen in der Zone angepasst werden. geänderten Bedürfnissen und Umständen in der Zone angepasst werden.
Auf jeden Fall muss bei der Erstellung eines neuen mehrjährigen Auf jeden Fall muss bei der Erstellung eines neuen mehrjährigen
allgemeinen Richtlinienprogramms geprüft werden, ob der Personalplan allgemeinen Richtlinienprogramms geprüft werden, ob der Personalplan
angepasst werden muss. angepasst werden muss.
Der Minister der Sicherheit und des Innern Der Minister der Sicherheit und des Innern
J. JAMBON J. JAMBON
Fußnote Fußnote
(1) Artikel 11 § 1 Nr. 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 1974 zur (1) Artikel 11 § 1 Nr. 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 1974 zur
Regelung der Beziehungen zwischen den öffentlichen Behörden und den Regelung der Beziehungen zwischen den öffentlichen Behörden und den
Gewerkschaften der Bediensteten, die von diesen Behörden abhängen. Gewerkschaften der Bediensteten, die von diesen Behörden abhängen.
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