← Retour vers "Circulaire GPI 64 concernant le report des congés de 2008 et l'octroi de certains congés en 2009. - Traduction allemande "
| Circulaire GPI 64 concernant le report des congés de 2008 et l'octroi de certains congés en 2009. - Traduction allemande | Omzendbrief GPI 64 betreffende de overdracht van verloven van 2008 en de toekenning van sommige verloven in 2009. - Duitse vertaling |
|---|---|
| SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN |
| 10 DECEMBRE 2008. - Circulaire GPI 64 concernant le report des congés | 10 DECEMBER 2008. - Omzendbrief GPI 64 betreffende de overdracht van |
| de 2008 et l'octroi de certains congés en 2009. - Traduction allemande | verloven van 2008 en de toekenning van sommige verloven in 2009. - Duitse vertaling |
| Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI |
| circulaire GPI 64 du 10 décembre 2008 concernant le report des congés | 64 van 10 december 2008 betreffende de overdracht van verloven van |
| de 2008 et l'octroi de certains congés en 2009 (Moniteur belge du 16 | 2008 en de toekenning van sommige verloven in 2009 (Belgisch |
| décembre 2008). | Staatsblad van 16 december 2008). |
| Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse |
| allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. |
| FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
| 10. DEZEMBER 2008 - Rundschreiben GPI 64 in Bezug auf die Übertragung | 10. DEZEMBER 2008 - Rundschreiben GPI 64 in Bezug auf die Übertragung |
| von Urlaubstagen des Jahres 2008 und die Gewährung bestimmter | von Urlaubstagen des Jahres 2008 und die Gewährung bestimmter |
| Urlaubstage im Jahr 2009 | Urlaubstage im Jahr 2009 |
| An die Frauen und Herren Provinzgouverneure | An die Frauen und Herren Provinzgouverneure |
| An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt |
| An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
| An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien | An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien |
| An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei | An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei |
| An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei | An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei |
| Zur Information: | Zur Information: |
| An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheits- und | An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheits- und |
| Vorbeugungspolitik | Vorbeugungspolitik |
| An den Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale Polizei | An den Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale Polizei |
| Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, | Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, |
| Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, | Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, |
| Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, | Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, |
| Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, | Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, |
| Sehr geehrter Herr Generalkommissar, | Sehr geehrter Herr Generalkommissar, |
| nachstehend finden Sie die Richtlinien in Bezug auf die Übertragung | nachstehend finden Sie die Richtlinien in Bezug auf die Übertragung |
| von Urlaubstagen des Jahres 2008, die Richtlinien für das Jahr 2009 in | von Urlaubstagen des Jahres 2008, die Richtlinien für das Jahr 2009 in |
| Bezug auf die verordnungsrechtlichen Feiertage, die vom | Bezug auf die verordnungsrechtlichen Feiertage, die vom |
| Generalkommissar oder vom Korpschef gewährt werden, und die Daten, an | Generalkommissar oder vom Korpschef gewährt werden, und die Daten, an |
| denen bestimmte Ersatzurlaubstage genommen werden müssen. | denen bestimmte Ersatzurlaubstage genommen werden müssen. |
| 1. Übertragung der Urlaubstage des Jahres 2008 | 1. Übertragung der Urlaubstage des Jahres 2008 |
| Im Rahmen der Neubewertung des Statuts der Personalmitglieder der | Im Rahmen der Neubewertung des Statuts der Personalmitglieder der |
| Polizeidienste ist beschlossen worden, dass der Jahresurlaub ohne | Polizeidienste ist beschlossen worden, dass der Jahresurlaub ohne |
| weitere Formalitäten bis zum 1. April des folgenden Kalenderjahres | weitere Formalitäten bis zum 1. April des folgenden Kalenderjahres |
| genommen werden kann. Die in Artikel VIII.1 AEPol/ST7 erwähnte | genommen werden kann. Die in Artikel VIII.1 AEPol/ST7 erwähnte |
| Bedingung für die Verweigerung des beantragten Urlaubs ist folglich | Bedingung für die Verweigerung des beantragten Urlaubs ist folglich |
| nicht anwendbar. Das bedeutet, dass der vor diesem Datum beantragte | nicht anwendbar. Das bedeutet, dass der vor diesem Datum beantragte |
| Urlaub gewährt werden muss und es demnach keine andere | Urlaub gewährt werden muss und es demnach keine andere |
| Übertragungsmöglichkeit geben wird. | Übertragungsmöglichkeit geben wird. |
| Bis zur formellen Anpassung der diesbezüglichen | Bis zur formellen Anpassung der diesbezüglichen |
| Verordnungsbestimmungen kann der Jahresurlaub von 2008, der nicht | Verordnungsbestimmungen kann der Jahresurlaub von 2008, der nicht |
| genommen worden ist, von allen Personalmitgliedern der Polizeidienste | genommen worden ist, von allen Personalmitgliedern der Polizeidienste |
| bedingungslos bis zum 1. April 2009 genommen werden. | bedingungslos bis zum 1. April 2009 genommen werden. |
| 2. Urlaubskalender 2009 | 2. Urlaubskalender 2009 |
| 2.1 Verordnungsrechtliche Feiertage, die von der dafür zuständigen | 2.1 Verordnungsrechtliche Feiertage, die von der dafür zuständigen |
| Behörde festgelegt werden | Behörde festgelegt werden |
| Zwei verordnungsrechtliche Feiertage werden in Anwendung von Artikel | Zwei verordnungsrechtliche Feiertage werden in Anwendung von Artikel |
| I.I.1 Nr. 19 RSPol vom Generalkommissar beziehungsweise von den | I.I.1 Nr. 19 RSPol vom Generalkommissar beziehungsweise von den |
| Behörden, die er für die föderale Polizei bestimmt, oder vom Korpschef | Behörden, die er für die föderale Polizei bestimmt, oder vom Korpschef |
| beziehungsweise vom Dienst, den er für die lokale Polizei bestimmt, | beziehungsweise vom Dienst, den er für die lokale Polizei bestimmt, |
| gewährt. | gewährt. |
| Richtlinien für das Jahr 2009 : | Richtlinien für das Jahr 2009 : |
| Für die föderale Polizei werden die beiden vom Generalkommissar | Für die föderale Polizei werden die beiden vom Generalkommissar |
| gewährten verordnungsrechtlichen Feiertage ab Anfang des Jahres 2009 | gewährten verordnungsrechtlichen Feiertage ab Anfang des Jahres 2009 |
| dem Urlaubsblatt hinzugefügt. | dem Urlaubsblatt hinzugefügt. |
| Sie können unter den gleichen Bedingungen wie der Jahresurlaub | Sie können unter den gleichen Bedingungen wie der Jahresurlaub |
| genommen werden. | genommen werden. |
| Für die lokale Polizei kann der Korpschef nach Beratung im | Für die lokale Polizei kann der Korpschef nach Beratung im |
| betreffenden Basiskonzertierungsausschuss die beiden Tage entweder am | betreffenden Basiskonzertierungsausschuss die beiden Tage entweder am |
| Anfang des Jahres dem Urlaubsblatt hinzufügen oder auf zwei bestimmte | Anfang des Jahres dem Urlaubsblatt hinzufügen oder auf zwei bestimmte |
| Daten festlegen oder einen Tag dem Urlaubsblatt hinzufügen und den | Daten festlegen oder einen Tag dem Urlaubsblatt hinzufügen und den |
| anderen auf ein bestimmtes Datum festlegen. | anderen auf ein bestimmtes Datum festlegen. |
| 2.2 Ersatzurlaubstage für die gesetzlichen und verordnungsrechtlichen | 2.2 Ersatzurlaubstage für die gesetzlichen und verordnungsrechtlichen |
| Feiertage, die auf einen Samstag oder einen Sonntag fallen | Feiertage, die auf einen Samstag oder einen Sonntag fallen |
| Im Jahr 2009 fallen zwei gesetzliche Feiertage (15. August und 1. | Im Jahr 2009 fallen zwei gesetzliche Feiertage (15. August und 1. |
| November) und zwei verordnungsrechtliche Feiertage (15. November und | November) und zwei verordnungsrechtliche Feiertage (15. November und |
| 26. Dezember) auf einen Samstag oder einen Sonntag. Die | 26. Dezember) auf einen Samstag oder einen Sonntag. Die |
| Personalmitglieder haben folglich ein Anrecht auf vier | Personalmitglieder haben folglich ein Anrecht auf vier |
| Ersatzurlaubstage. Aufgrund von Artikel VIII.III.13 Absatz 2 RSPol | Ersatzurlaubstage. Aufgrund von Artikel VIII.III.13 Absatz 2 RSPol |
| sind die ersten drei dieser vier Tage für alle Personalmitglieder der | sind die ersten drei dieser vier Tage für alle Personalmitglieder der |
| Polizeidienste auf den 2. Januar, den 22. Mai beziehungsweise den 20. | Polizeidienste auf den 2. Januar, den 22. Mai beziehungsweise den 20. |
| Juli 2009 festgelegt worden, sodass drei Brückentage geschaffen | Juli 2009 festgelegt worden, sodass drei Brückentage geschaffen |
| werden. Der vierte dieser Tage wird dem Urlaubsblatt hinzugefügt und | werden. Der vierte dieser Tage wird dem Urlaubsblatt hinzugefügt und |
| kann unter den gleichen Bedingungen wie die Jahresurlaubstage genommen | kann unter den gleichen Bedingungen wie die Jahresurlaubstage genommen |
| werden. | werden. |
| Sollten die Korpschefs der lokalen Polizei bereits einen der von ihnen | Sollten die Korpschefs der lokalen Polizei bereits einen der von ihnen |
| zu bestimmenden verordnungsrechtlichen Feiertage (siehe Nummer 2.1) | zu bestimmenden verordnungsrechtlichen Feiertage (siehe Nummer 2.1) |
| auf den 2. Januar, den 22. Mai oder den 20. Juli festgelegt haben, | auf den 2. Januar, den 22. Mai oder den 20. Juli festgelegt haben, |
| können sie von dieser Regel abweichen. | können sie von dieser Regel abweichen. |
| 3. Bezüglich der Rechtsstellung der Personalmitglieder, die an diesen | 3. Bezüglich der Rechtsstellung der Personalmitglieder, die an diesen |
| Urlaubstagen arbeiten müssen, verweise ich Sie auf die Richtlinien im | Urlaubstagen arbeiten müssen, verweise ich Sie auf die Richtlinien im |
| Rundschreiben GPI 34 vom 11. März 2003 in Bezug auf bestimmte im Jahr | Rundschreiben GPI 34 vom 11. März 2003 in Bezug auf bestimmte im Jahr |
| 2003 gewährte Urlaubstage. | 2003 gewährte Urlaubstage. |
| Der Vize-Premierminister und Minister des Innern | Der Vize-Premierminister und Minister des Innern |
| P. DEWAEL | P. DEWAEL |