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Circulaire GPI 64 concernant le report des congés de 2008 et l'octroi de certains congés en 2009. - Traduction allemande | Omzendbrief GPI 64 betreffende de overdracht van verloven van 2008 en de toekenning van sommige verloven in 2009. - Duitse vertaling |
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN |
10 DECEMBRE 2008. - Circulaire GPI 64 concernant le report des congés | 10 DECEMBER 2008. - Omzendbrief GPI 64 betreffende de overdracht van |
de 2008 et l'octroi de certains congés en 2009. - Traduction allemande | verloven van 2008 en de toekenning van sommige verloven in 2009. - Duitse vertaling |
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI |
circulaire GPI 64 du 10 décembre 2008 concernant le report des congés | 64 van 10 december 2008 betreffende de overdracht van verloven van |
de 2008 et l'octroi de certains congés en 2009 (Moniteur belge du 16 | 2008 en de toekenning van sommige verloven in 2009 (Belgisch |
décembre 2008). | Staatsblad van 16 december 2008). |
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse |
allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
10. DEZEMBER 2008 - Rundschreiben GPI 64 in Bezug auf die Übertragung | 10. DEZEMBER 2008 - Rundschreiben GPI 64 in Bezug auf die Übertragung |
von Urlaubstagen des Jahres 2008 und die Gewährung bestimmter | von Urlaubstagen des Jahres 2008 und die Gewährung bestimmter |
Urlaubstage im Jahr 2009 | Urlaubstage im Jahr 2009 |
An die Frauen und Herren Provinzgouverneure | An die Frauen und Herren Provinzgouverneure |
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt |
An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien | An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien |
An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei | An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei |
An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei | An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei |
Zur Information: | Zur Information: |
An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheits- und | An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheits- und |
Vorbeugungspolitik | Vorbeugungspolitik |
An den Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale Polizei | An den Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale Polizei |
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, | Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, |
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, | Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, |
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, | Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, |
Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, | Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, |
Sehr geehrter Herr Generalkommissar, | Sehr geehrter Herr Generalkommissar, |
nachstehend finden Sie die Richtlinien in Bezug auf die Übertragung | nachstehend finden Sie die Richtlinien in Bezug auf die Übertragung |
von Urlaubstagen des Jahres 2008, die Richtlinien für das Jahr 2009 in | von Urlaubstagen des Jahres 2008, die Richtlinien für das Jahr 2009 in |
Bezug auf die verordnungsrechtlichen Feiertage, die vom | Bezug auf die verordnungsrechtlichen Feiertage, die vom |
Generalkommissar oder vom Korpschef gewährt werden, und die Daten, an | Generalkommissar oder vom Korpschef gewährt werden, und die Daten, an |
denen bestimmte Ersatzurlaubstage genommen werden müssen. | denen bestimmte Ersatzurlaubstage genommen werden müssen. |
1. Übertragung der Urlaubstage des Jahres 2008 | 1. Übertragung der Urlaubstage des Jahres 2008 |
Im Rahmen der Neubewertung des Statuts der Personalmitglieder der | Im Rahmen der Neubewertung des Statuts der Personalmitglieder der |
Polizeidienste ist beschlossen worden, dass der Jahresurlaub ohne | Polizeidienste ist beschlossen worden, dass der Jahresurlaub ohne |
weitere Formalitäten bis zum 1. April des folgenden Kalenderjahres | weitere Formalitäten bis zum 1. April des folgenden Kalenderjahres |
genommen werden kann. Die in Artikel VIII.1 AEPol/ST7 erwähnte | genommen werden kann. Die in Artikel VIII.1 AEPol/ST7 erwähnte |
Bedingung für die Verweigerung des beantragten Urlaubs ist folglich | Bedingung für die Verweigerung des beantragten Urlaubs ist folglich |
nicht anwendbar. Das bedeutet, dass der vor diesem Datum beantragte | nicht anwendbar. Das bedeutet, dass der vor diesem Datum beantragte |
Urlaub gewährt werden muss und es demnach keine andere | Urlaub gewährt werden muss und es demnach keine andere |
Übertragungsmöglichkeit geben wird. | Übertragungsmöglichkeit geben wird. |
Bis zur formellen Anpassung der diesbezüglichen | Bis zur formellen Anpassung der diesbezüglichen |
Verordnungsbestimmungen kann der Jahresurlaub von 2008, der nicht | Verordnungsbestimmungen kann der Jahresurlaub von 2008, der nicht |
genommen worden ist, von allen Personalmitgliedern der Polizeidienste | genommen worden ist, von allen Personalmitgliedern der Polizeidienste |
bedingungslos bis zum 1. April 2009 genommen werden. | bedingungslos bis zum 1. April 2009 genommen werden. |
2. Urlaubskalender 2009 | 2. Urlaubskalender 2009 |
2.1 Verordnungsrechtliche Feiertage, die von der dafür zuständigen | 2.1 Verordnungsrechtliche Feiertage, die von der dafür zuständigen |
Behörde festgelegt werden | Behörde festgelegt werden |
Zwei verordnungsrechtliche Feiertage werden in Anwendung von Artikel | Zwei verordnungsrechtliche Feiertage werden in Anwendung von Artikel |
I.I.1 Nr. 19 RSPol vom Generalkommissar beziehungsweise von den | I.I.1 Nr. 19 RSPol vom Generalkommissar beziehungsweise von den |
Behörden, die er für die föderale Polizei bestimmt, oder vom Korpschef | Behörden, die er für die föderale Polizei bestimmt, oder vom Korpschef |
beziehungsweise vom Dienst, den er für die lokale Polizei bestimmt, | beziehungsweise vom Dienst, den er für die lokale Polizei bestimmt, |
gewährt. | gewährt. |
Richtlinien für das Jahr 2009 : | Richtlinien für das Jahr 2009 : |
Für die föderale Polizei werden die beiden vom Generalkommissar | Für die föderale Polizei werden die beiden vom Generalkommissar |
gewährten verordnungsrechtlichen Feiertage ab Anfang des Jahres 2009 | gewährten verordnungsrechtlichen Feiertage ab Anfang des Jahres 2009 |
dem Urlaubsblatt hinzugefügt. | dem Urlaubsblatt hinzugefügt. |
Sie können unter den gleichen Bedingungen wie der Jahresurlaub | Sie können unter den gleichen Bedingungen wie der Jahresurlaub |
genommen werden. | genommen werden. |
Für die lokale Polizei kann der Korpschef nach Beratung im | Für die lokale Polizei kann der Korpschef nach Beratung im |
betreffenden Basiskonzertierungsausschuss die beiden Tage entweder am | betreffenden Basiskonzertierungsausschuss die beiden Tage entweder am |
Anfang des Jahres dem Urlaubsblatt hinzufügen oder auf zwei bestimmte | Anfang des Jahres dem Urlaubsblatt hinzufügen oder auf zwei bestimmte |
Daten festlegen oder einen Tag dem Urlaubsblatt hinzufügen und den | Daten festlegen oder einen Tag dem Urlaubsblatt hinzufügen und den |
anderen auf ein bestimmtes Datum festlegen. | anderen auf ein bestimmtes Datum festlegen. |
2.2 Ersatzurlaubstage für die gesetzlichen und verordnungsrechtlichen | 2.2 Ersatzurlaubstage für die gesetzlichen und verordnungsrechtlichen |
Feiertage, die auf einen Samstag oder einen Sonntag fallen | Feiertage, die auf einen Samstag oder einen Sonntag fallen |
Im Jahr 2009 fallen zwei gesetzliche Feiertage (15. August und 1. | Im Jahr 2009 fallen zwei gesetzliche Feiertage (15. August und 1. |
November) und zwei verordnungsrechtliche Feiertage (15. November und | November) und zwei verordnungsrechtliche Feiertage (15. November und |
26. Dezember) auf einen Samstag oder einen Sonntag. Die | 26. Dezember) auf einen Samstag oder einen Sonntag. Die |
Personalmitglieder haben folglich ein Anrecht auf vier | Personalmitglieder haben folglich ein Anrecht auf vier |
Ersatzurlaubstage. Aufgrund von Artikel VIII.III.13 Absatz 2 RSPol | Ersatzurlaubstage. Aufgrund von Artikel VIII.III.13 Absatz 2 RSPol |
sind die ersten drei dieser vier Tage für alle Personalmitglieder der | sind die ersten drei dieser vier Tage für alle Personalmitglieder der |
Polizeidienste auf den 2. Januar, den 22. Mai beziehungsweise den 20. | Polizeidienste auf den 2. Januar, den 22. Mai beziehungsweise den 20. |
Juli 2009 festgelegt worden, sodass drei Brückentage geschaffen | Juli 2009 festgelegt worden, sodass drei Brückentage geschaffen |
werden. Der vierte dieser Tage wird dem Urlaubsblatt hinzugefügt und | werden. Der vierte dieser Tage wird dem Urlaubsblatt hinzugefügt und |
kann unter den gleichen Bedingungen wie die Jahresurlaubstage genommen | kann unter den gleichen Bedingungen wie die Jahresurlaubstage genommen |
werden. | werden. |
Sollten die Korpschefs der lokalen Polizei bereits einen der von ihnen | Sollten die Korpschefs der lokalen Polizei bereits einen der von ihnen |
zu bestimmenden verordnungsrechtlichen Feiertage (siehe Nummer 2.1) | zu bestimmenden verordnungsrechtlichen Feiertage (siehe Nummer 2.1) |
auf den 2. Januar, den 22. Mai oder den 20. Juli festgelegt haben, | auf den 2. Januar, den 22. Mai oder den 20. Juli festgelegt haben, |
können sie von dieser Regel abweichen. | können sie von dieser Regel abweichen. |
3. Bezüglich der Rechtsstellung der Personalmitglieder, die an diesen | 3. Bezüglich der Rechtsstellung der Personalmitglieder, die an diesen |
Urlaubstagen arbeiten müssen, verweise ich Sie auf die Richtlinien im | Urlaubstagen arbeiten müssen, verweise ich Sie auf die Richtlinien im |
Rundschreiben GPI 34 vom 11. März 2003 in Bezug auf bestimmte im Jahr | Rundschreiben GPI 34 vom 11. März 2003 in Bezug auf bestimmte im Jahr |
2003 gewährte Urlaubstage. | 2003 gewährte Urlaubstage. |
Der Vize-Premierminister und Minister des Innern | Der Vize-Premierminister und Minister des Innern |
P. DEWAEL | P. DEWAEL |