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Vue multilingue de Circulaire du 10/12/2008
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Circulaire GPI 64 concernant le report des congés de 2008 et l'octroi de certains congés en 2009. - Traduction allemande Omzendbrief GPI 64 betreffende de overdracht van verloven van 2008 en de toekenning van sommige verloven in 2009. - Duitse vertaling
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10 DECEMBRE 2008. - Circulaire GPI 64 concernant le report des congés 10 DECEMBER 2008. - Omzendbrief GPI 64 betreffende de overdracht van
de 2008 et l'octroi de certains congés en 2009. - Traduction allemande verloven van 2008 en de toekenning van sommige verloven in 2009. - Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI
circulaire GPI 64 du 10 décembre 2008 concernant le report des congés 64 van 10 december 2008 betreffende de overdracht van verloven van
de 2008 et l'octroi de certains congés en 2009 (Moniteur belge du 16 2008 en de toekenning van sommige verloven in 2009 (Belgisch
décembre 2008). Staatsblad van 16 december 2008).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse
allemande à Malmedy. vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
10. DEZEMBER 2008 - Rundschreiben GPI 64 in Bezug auf die Übertragung 10. DEZEMBER 2008 - Rundschreiben GPI 64 in Bezug auf die Übertragung
von Urlaubstagen des Jahres 2008 und die Gewährung bestimmter von Urlaubstagen des Jahres 2008 und die Gewährung bestimmter
Urlaubstage im Jahr 2009 Urlaubstage im Jahr 2009
An die Frauen und Herren Provinzgouverneure An die Frauen und Herren Provinzgouverneure
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt
An die Frauen und Herren Bürgermeister An die Frauen und Herren Bürgermeister
An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien
An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei
An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei
Zur Information: Zur Information:
An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheits- und An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheits- und
Vorbeugungspolitik Vorbeugungspolitik
An den Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale Polizei An den Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale Polizei
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur,
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender,
Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef,
Sehr geehrter Herr Generalkommissar, Sehr geehrter Herr Generalkommissar,
nachstehend finden Sie die Richtlinien in Bezug auf die Übertragung nachstehend finden Sie die Richtlinien in Bezug auf die Übertragung
von Urlaubstagen des Jahres 2008, die Richtlinien für das Jahr 2009 in von Urlaubstagen des Jahres 2008, die Richtlinien für das Jahr 2009 in
Bezug auf die verordnungsrechtlichen Feiertage, die vom Bezug auf die verordnungsrechtlichen Feiertage, die vom
Generalkommissar oder vom Korpschef gewährt werden, und die Daten, an Generalkommissar oder vom Korpschef gewährt werden, und die Daten, an
denen bestimmte Ersatzurlaubstage genommen werden müssen. denen bestimmte Ersatzurlaubstage genommen werden müssen.
1. Übertragung der Urlaubstage des Jahres 2008 1. Übertragung der Urlaubstage des Jahres 2008
Im Rahmen der Neubewertung des Statuts der Personalmitglieder der Im Rahmen der Neubewertung des Statuts der Personalmitglieder der
Polizeidienste ist beschlossen worden, dass der Jahresurlaub ohne Polizeidienste ist beschlossen worden, dass der Jahresurlaub ohne
weitere Formalitäten bis zum 1. April des folgenden Kalenderjahres weitere Formalitäten bis zum 1. April des folgenden Kalenderjahres
genommen werden kann. Die in Artikel VIII.1 AEPol/ST7 erwähnte genommen werden kann. Die in Artikel VIII.1 AEPol/ST7 erwähnte
Bedingung für die Verweigerung des beantragten Urlaubs ist folglich Bedingung für die Verweigerung des beantragten Urlaubs ist folglich
nicht anwendbar. Das bedeutet, dass der vor diesem Datum beantragte nicht anwendbar. Das bedeutet, dass der vor diesem Datum beantragte
Urlaub gewährt werden muss und es demnach keine andere Urlaub gewährt werden muss und es demnach keine andere
Übertragungsmöglichkeit geben wird. Übertragungsmöglichkeit geben wird.
Bis zur formellen Anpassung der diesbezüglichen Bis zur formellen Anpassung der diesbezüglichen
Verordnungsbestimmungen kann der Jahresurlaub von 2008, der nicht Verordnungsbestimmungen kann der Jahresurlaub von 2008, der nicht
genommen worden ist, von allen Personalmitgliedern der Polizeidienste genommen worden ist, von allen Personalmitgliedern der Polizeidienste
bedingungslos bis zum 1. April 2009 genommen werden. bedingungslos bis zum 1. April 2009 genommen werden.
2. Urlaubskalender 2009 2. Urlaubskalender 2009
2.1 Verordnungsrechtliche Feiertage, die von der dafür zuständigen 2.1 Verordnungsrechtliche Feiertage, die von der dafür zuständigen
Behörde festgelegt werden Behörde festgelegt werden
Zwei verordnungsrechtliche Feiertage werden in Anwendung von Artikel Zwei verordnungsrechtliche Feiertage werden in Anwendung von Artikel
I.I.1 Nr. 19 RSPol vom Generalkommissar beziehungsweise von den I.I.1 Nr. 19 RSPol vom Generalkommissar beziehungsweise von den
Behörden, die er für die föderale Polizei bestimmt, oder vom Korpschef Behörden, die er für die föderale Polizei bestimmt, oder vom Korpschef
beziehungsweise vom Dienst, den er für die lokale Polizei bestimmt, beziehungsweise vom Dienst, den er für die lokale Polizei bestimmt,
gewährt. gewährt.
Richtlinien für das Jahr 2009 : Richtlinien für das Jahr 2009 :
Für die föderale Polizei werden die beiden vom Generalkommissar Für die föderale Polizei werden die beiden vom Generalkommissar
gewährten verordnungsrechtlichen Feiertage ab Anfang des Jahres 2009 gewährten verordnungsrechtlichen Feiertage ab Anfang des Jahres 2009
dem Urlaubsblatt hinzugefügt. dem Urlaubsblatt hinzugefügt.
Sie können unter den gleichen Bedingungen wie der Jahresurlaub Sie können unter den gleichen Bedingungen wie der Jahresurlaub
genommen werden. genommen werden.
Für die lokale Polizei kann der Korpschef nach Beratung im Für die lokale Polizei kann der Korpschef nach Beratung im
betreffenden Basiskonzertierungsausschuss die beiden Tage entweder am betreffenden Basiskonzertierungsausschuss die beiden Tage entweder am
Anfang des Jahres dem Urlaubsblatt hinzufügen oder auf zwei bestimmte Anfang des Jahres dem Urlaubsblatt hinzufügen oder auf zwei bestimmte
Daten festlegen oder einen Tag dem Urlaubsblatt hinzufügen und den Daten festlegen oder einen Tag dem Urlaubsblatt hinzufügen und den
anderen auf ein bestimmtes Datum festlegen. anderen auf ein bestimmtes Datum festlegen.
2.2 Ersatzurlaubstage für die gesetzlichen und verordnungsrechtlichen 2.2 Ersatzurlaubstage für die gesetzlichen und verordnungsrechtlichen
Feiertage, die auf einen Samstag oder einen Sonntag fallen Feiertage, die auf einen Samstag oder einen Sonntag fallen
Im Jahr 2009 fallen zwei gesetzliche Feiertage (15. August und 1. Im Jahr 2009 fallen zwei gesetzliche Feiertage (15. August und 1.
November) und zwei verordnungsrechtliche Feiertage (15. November und November) und zwei verordnungsrechtliche Feiertage (15. November und
26. Dezember) auf einen Samstag oder einen Sonntag. Die 26. Dezember) auf einen Samstag oder einen Sonntag. Die
Personalmitglieder haben folglich ein Anrecht auf vier Personalmitglieder haben folglich ein Anrecht auf vier
Ersatzurlaubstage. Aufgrund von Artikel VIII.III.13 Absatz 2 RSPol Ersatzurlaubstage. Aufgrund von Artikel VIII.III.13 Absatz 2 RSPol
sind die ersten drei dieser vier Tage für alle Personalmitglieder der sind die ersten drei dieser vier Tage für alle Personalmitglieder der
Polizeidienste auf den 2. Januar, den 22. Mai beziehungsweise den 20. Polizeidienste auf den 2. Januar, den 22. Mai beziehungsweise den 20.
Juli 2009 festgelegt worden, sodass drei Brückentage geschaffen Juli 2009 festgelegt worden, sodass drei Brückentage geschaffen
werden. Der vierte dieser Tage wird dem Urlaubsblatt hinzugefügt und werden. Der vierte dieser Tage wird dem Urlaubsblatt hinzugefügt und
kann unter den gleichen Bedingungen wie die Jahresurlaubstage genommen kann unter den gleichen Bedingungen wie die Jahresurlaubstage genommen
werden. werden.
Sollten die Korpschefs der lokalen Polizei bereits einen der von ihnen Sollten die Korpschefs der lokalen Polizei bereits einen der von ihnen
zu bestimmenden verordnungsrechtlichen Feiertage (siehe Nummer 2.1) zu bestimmenden verordnungsrechtlichen Feiertage (siehe Nummer 2.1)
auf den 2. Januar, den 22. Mai oder den 20. Juli festgelegt haben, auf den 2. Januar, den 22. Mai oder den 20. Juli festgelegt haben,
können sie von dieser Regel abweichen. können sie von dieser Regel abweichen.
3. Bezüglich der Rechtsstellung der Personalmitglieder, die an diesen 3. Bezüglich der Rechtsstellung der Personalmitglieder, die an diesen
Urlaubstagen arbeiten müssen, verweise ich Sie auf die Richtlinien im Urlaubstagen arbeiten müssen, verweise ich Sie auf die Richtlinien im
Rundschreiben GPI 34 vom 11. März 2003 in Bezug auf bestimmte im Jahr Rundschreiben GPI 34 vom 11. März 2003 in Bezug auf bestimmte im Jahr
2003 gewährte Urlaubstage. 2003 gewährte Urlaubstage.
Der Vize-Premierminister und Minister des Innern Der Vize-Premierminister und Minister des Innern
P. DEWAEL P. DEWAEL
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