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Vue multilingue de Circulaire du 05/07/2000
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Circulaire GPI 2. - Réforme de la police. - Utilisation par les services de police de l'emblème de la nouvelle police intégrée, structurée à deux niveaux. - Traduction allemande Omzendbrief GPI 2. - Politiehervorming. - Gebruik door de politiediensten van het logo van de nieuwe geïntegreerde politie, gestructureerd op twee niveaus. - Duitse vertaling
MINISTERE DE L'INTERIEUR MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN
5 JUILLET 2000. - Circulaire GPI 2. - Réforme de la police. - 5 JULI 2000. - Omzendbrief GPI 2. - Politiehervorming. - Gebruik door
Utilisation par les services de police de l'emblème de la nouvelle de politiediensten van het logo van de nieuwe geïntegreerde politie,
police intégrée, structurée à deux niveaux. - Traduction allemande gestructureerd op twee niveaus. - Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI
circulaire GPI 2 du Ministre de l'Intérieur et du Ministre de la 2 van de Minister van Binnenlandse Zaken en de Minister van Justitie
Justice du 5 juillet 2000 relative à la réforme de la police.- van 5 juli 2000 betreffende de politiehervorming.- Gebruik door de
Utilisation par les services de police de l'emblème de la nouvelle politiediensten van het logo van de nieuwe geïntegreerde politie,
police intégrée, structurée à deux niveaux (Moniteur belge du 15 août gestructureerd op twee niveaus (Belgisch Staatsblad van 15 augustus
2000), établie par le Service central de traduction allemande du 2000), opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling van het
Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy. Adjunct-arrondissementscommissariaat in almedy.
MINISTERIUM DES INNERN MINISTERIUM DES INNERN
5. JULI 2000 - Rundschreiben GPI 2 - Polizeireform 5. JULI 2000 - Rundschreiben GPI 2 - Polizeireform
Benutzung des Emblems der neuen, auf zwei Ebenen strukturierten Benutzung des Emblems der neuen, auf zwei Ebenen strukturierten
integrierten Polizei durch die Polizeidienste integrierten Polizei durch die Polizeidienste
An die Frauen und Herren Provinzgouverneure An die Frauen und Herren Provinzgouverneure
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt
An den Herrn Kommandanten der Gendarmerie An den Herrn Kommandanten der Gendarmerie
An den Herrn Generalkommissar der Gerichtspolizei für gerichtliche An den Herrn Generalkommissar der Gerichtspolizei für gerichtliche
Aufträge Aufträge
Zur Information: Zur Information:
An die Frauen und Herren Bezirkskommissare, An die Frauen und Herren Bezirkskommissare,
An die Frauen und Herren Bürgermeister, An die Frauen und Herren Bürgermeister,
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, Sehr geehrte Frau Gouverneurin,
Sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrter Herr Gouverneur,
Sehr geehrter Herr Kommandant der Gendarmerie, Sehr geehrter Herr Kommandant der Gendarmerie,
Sehr geehrter Herr Generalkommissar der Gerichtspolizei, Sehr geehrter Herr Generalkommissar der Gerichtspolizei,
seit dem 5. Januar 1999, dem Datum der Veröffentlichung des Gesetzes seit dem 5. Januar 1999, dem Datum der Veröffentlichung des Gesetzes
vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen
strukturierten integrierten Polizeidienstes, hat sich der Prozess der strukturierten integrierten Polizeidienstes, hat sich der Prozess der
Polizeireform beschleunigt. Polizeireform beschleunigt.
In diesem Zusammenhang ist beschlossen worden, ein neues Polizeiemblem In diesem Zusammenhang ist beschlossen worden, ein neues Polizeiemblem
zu entwerfen, durch das die neue, integrierte Polizei sowohl für die zu entwerfen, durch das die neue, integrierte Polizei sowohl für die
Bevölkerung als auch für die Polizeibeamten erkennbar werden soll. Das Bevölkerung als auch für die Polizeibeamten erkennbar werden soll. Das
neue Emblem, das im Anschluss an einen Wettbewerb ausgewählt worden neue Emblem, das im Anschluss an einen Wettbewerb ausgewählt worden
ist, stellt eine Flamme und eine Hand auf einem kreisförmigen blauen ist, stellt eine Flamme und eine Hand auf einem kreisförmigen blauen
Hintergrund dar. Dieses Emblem soll sowohl von der lokalen Polizei als Hintergrund dar. Dieses Emblem soll sowohl von der lokalen Polizei als
auch von der föderalen Polizei an verschiedenen Stellen angebracht auch von der föderalen Polizei an verschiedenen Stellen angebracht
werden. Unsere Dienste bereiten einen Entwurf eines Königlichen werden. Unsere Dienste bereiten einen Entwurf eines Königlichen
Erlasses zur Festlegung des Emblems aufgrund von Artikel 141 des Erlasses zur Festlegung des Emblems aufgrund von Artikel 141 des
obenerwähnten Gesetzes vom 7. Dezember 1998 vor. obenerwähnten Gesetzes vom 7. Dezember 1998 vor.
Wir sind aber der Meinung, es wäre besser, mit der Reproduktion des Wir sind aber der Meinung, es wäre besser, mit der Reproduktion des
Emblems zu warten, bis es eine einheitliche « visuelle Identität » Emblems zu warten, bis es eine einheitliche « visuelle Identität »
bekommen hat. In den kommenden Monaten wird diese « visuelle Identität bekommen hat. In den kommenden Monaten wird diese « visuelle Identität
» Gestalt annehmen. » Gestalt annehmen.
Deshalb wäre es unserer Meinung nach auch etwas verfrüht, das Emblem Deshalb wäre es unserer Meinung nach auch etwas verfrüht, das Emblem
der zukünftigen integrierten Polizei bereits jetzt zu benutzen. der zukünftigen integrierten Polizei bereits jetzt zu benutzen.
Daher haben wir beschlossen, dass das Emblem der neuen, integrierten Daher haben wir beschlossen, dass das Emblem der neuen, integrierten
Polizei vor dem 1. Januar 2002 in keiner Weise (z.B. Fahrzeuge, Polizei vor dem 1. Januar 2002 in keiner Weise (z.B. Fahrzeuge,
Uniforme, Plakate, Briefkopf...) von einem Polizeikorps benutzt, d.h. Uniforme, Plakate, Briefkopf...) von einem Polizeikorps benutzt, d.h.
gebraucht oder reproduziert, werden darf. gebraucht oder reproduziert, werden darf.
Die föderale Polizei wird das Emblem hingegen ab dem 1. Januar 2001 Die föderale Polizei wird das Emblem hingegen ab dem 1. Januar 2001
benutzen. benutzen.
Ausnahmen von diesem Verbot, das Emblem zu benutzen, sind jedoch in Ausnahmen von diesem Verbot, das Emblem zu benutzen, sind jedoch in
folgenden Fällen möglich: folgenden Fällen möglich:
- in Korps der lokalen Polizei, die ab dem 1. Januar 2001 - in Korps der lokalen Polizei, die ab dem 1. Januar 2001
einsatzbereit sein werden, einsatzbereit sein werden,
- in Korps der Gemeindepolizei und in territorialen - in Korps der Gemeindepolizei und in territorialen
Gendarmeriebrigaden, die an Pilotprojekten der lokalen Polizei Gendarmeriebrigaden, die an Pilotprojekten der lokalen Polizei
teilnehmen werden, unter den Bedingungen, die der Minister des Innern teilnehmen werden, unter den Bedingungen, die der Minister des Innern
in einem spezifischen Rundschreiben bestimmen wird, in einem spezifischen Rundschreiben bestimmen wird,
- im Rahmen gemeinsamer Initiativen der Gemeindepolizei, der - im Rahmen gemeinsamer Initiativen der Gemeindepolizei, der
Gendarmerie oder der Gerichtspolizei im Zusammenhang mit der Gendarmerie oder der Gerichtspolizei im Zusammenhang mit der
Einrichtung der auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei, Einrichtung der auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei,
und zwar mit Erlaubnis des Ministers des Innern und gemäss den von ihm und zwar mit Erlaubnis des Ministers des Innern und gemäss den von ihm
bestimmten Bedingungen. bestimmten Bedingungen.
Jeder Antrag auf Abweichung von diesem Verbot muss vom Leiter der Zone Jeder Antrag auf Abweichung von diesem Verbot muss vom Leiter der Zone
oder vom Initiator der gemeinsamen Initiative beim Minister des Innern oder vom Initiator der gemeinsamen Initiative beim Minister des Innern
eingereicht werden. eingereicht werden.
Wir bitten Sie, sämtliche betroffenen Polizeikorps, die Ihrem Wir bitten Sie, sämtliche betroffenen Polizeikorps, die Ihrem
Amtsbereich unterstehen, über das Voranstehende zu informieren, dafür Amtsbereich unterstehen, über das Voranstehende zu informieren, dafür
zu sorgen, dass dieses Rundschreiben beachtet wird, und uns strittige zu sorgen, dass dieses Rundschreiben beachtet wird, und uns strittige
Fälle gegebenenfalls mitzuteilen. Fälle gegebenenfalls mitzuteilen.
Der Minister des Innern Der Minister des Innern
A. DUQUESNE A. DUQUESNE
Der Minister der Justiz Der Minister der Justiz
M. VERWILGHEN M. VERWILGHEN
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