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Circulaire GPI 2. - Réforme de la police. - Utilisation par les services de police de l'emblème de la nouvelle police intégrée, structurée à deux niveaux. - Traduction allemande | Omzendbrief GPI 2. - Politiehervorming. - Gebruik door de politiediensten van het logo van de nieuwe geïntegreerde politie, gestructureerd op twee niveaus. - Duitse vertaling |
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MINISTERE DE L'INTERIEUR | MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN |
5 JUILLET 2000. - Circulaire GPI 2. - Réforme de la police. - | 5 JULI 2000. - Omzendbrief GPI 2. - Politiehervorming. - Gebruik door |
Utilisation par les services de police de l'emblème de la nouvelle | de politiediensten van het logo van de nieuwe geïntegreerde politie, |
police intégrée, structurée à deux niveaux. - Traduction allemande | gestructureerd op twee niveaus. - Duitse vertaling |
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI |
circulaire GPI 2 du Ministre de l'Intérieur et du Ministre de la | 2 van de Minister van Binnenlandse Zaken en de Minister van Justitie |
Justice du 5 juillet 2000 relative à la réforme de la police.- | van 5 juli 2000 betreffende de politiehervorming.- Gebruik door de |
Utilisation par les services de police de l'emblème de la nouvelle | politiediensten van het logo van de nieuwe geïntegreerde politie, |
police intégrée, structurée à deux niveaux (Moniteur belge du 15 août | gestructureerd op twee niveaus (Belgisch Staatsblad van 15 augustus |
2000), établie par le Service central de traduction allemande du | 2000), opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling van het |
Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy. | Adjunct-arrondissementscommissariaat in almedy. |
MINISTERIUM DES INNERN | MINISTERIUM DES INNERN |
5. JULI 2000 - Rundschreiben GPI 2 - Polizeireform | 5. JULI 2000 - Rundschreiben GPI 2 - Polizeireform |
Benutzung des Emblems der neuen, auf zwei Ebenen strukturierten | Benutzung des Emblems der neuen, auf zwei Ebenen strukturierten |
integrierten Polizei durch die Polizeidienste | integrierten Polizei durch die Polizeidienste |
An die Frauen und Herren Provinzgouverneure | An die Frauen und Herren Provinzgouverneure |
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt |
An den Herrn Kommandanten der Gendarmerie | An den Herrn Kommandanten der Gendarmerie |
An den Herrn Generalkommissar der Gerichtspolizei für gerichtliche | An den Herrn Generalkommissar der Gerichtspolizei für gerichtliche |
Aufträge | Aufträge |
Zur Information: | Zur Information: |
An die Frauen und Herren Bezirkskommissare, | An die Frauen und Herren Bezirkskommissare, |
An die Frauen und Herren Bürgermeister, | An die Frauen und Herren Bürgermeister, |
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, | Sehr geehrte Frau Gouverneurin, |
Sehr geehrter Herr Gouverneur, | Sehr geehrter Herr Gouverneur, |
Sehr geehrter Herr Kommandant der Gendarmerie, | Sehr geehrter Herr Kommandant der Gendarmerie, |
Sehr geehrter Herr Generalkommissar der Gerichtspolizei, | Sehr geehrter Herr Generalkommissar der Gerichtspolizei, |
seit dem 5. Januar 1999, dem Datum der Veröffentlichung des Gesetzes | seit dem 5. Januar 1999, dem Datum der Veröffentlichung des Gesetzes |
vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen | vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen |
strukturierten integrierten Polizeidienstes, hat sich der Prozess der | strukturierten integrierten Polizeidienstes, hat sich der Prozess der |
Polizeireform beschleunigt. | Polizeireform beschleunigt. |
In diesem Zusammenhang ist beschlossen worden, ein neues Polizeiemblem | In diesem Zusammenhang ist beschlossen worden, ein neues Polizeiemblem |
zu entwerfen, durch das die neue, integrierte Polizei sowohl für die | zu entwerfen, durch das die neue, integrierte Polizei sowohl für die |
Bevölkerung als auch für die Polizeibeamten erkennbar werden soll. Das | Bevölkerung als auch für die Polizeibeamten erkennbar werden soll. Das |
neue Emblem, das im Anschluss an einen Wettbewerb ausgewählt worden | neue Emblem, das im Anschluss an einen Wettbewerb ausgewählt worden |
ist, stellt eine Flamme und eine Hand auf einem kreisförmigen blauen | ist, stellt eine Flamme und eine Hand auf einem kreisförmigen blauen |
Hintergrund dar. Dieses Emblem soll sowohl von der lokalen Polizei als | Hintergrund dar. Dieses Emblem soll sowohl von der lokalen Polizei als |
auch von der föderalen Polizei an verschiedenen Stellen angebracht | auch von der föderalen Polizei an verschiedenen Stellen angebracht |
werden. Unsere Dienste bereiten einen Entwurf eines Königlichen | werden. Unsere Dienste bereiten einen Entwurf eines Königlichen |
Erlasses zur Festlegung des Emblems aufgrund von Artikel 141 des | Erlasses zur Festlegung des Emblems aufgrund von Artikel 141 des |
obenerwähnten Gesetzes vom 7. Dezember 1998 vor. | obenerwähnten Gesetzes vom 7. Dezember 1998 vor. |
Wir sind aber der Meinung, es wäre besser, mit der Reproduktion des | Wir sind aber der Meinung, es wäre besser, mit der Reproduktion des |
Emblems zu warten, bis es eine einheitliche « visuelle Identität » | Emblems zu warten, bis es eine einheitliche « visuelle Identität » |
bekommen hat. In den kommenden Monaten wird diese « visuelle Identität | bekommen hat. In den kommenden Monaten wird diese « visuelle Identität |
» Gestalt annehmen. | » Gestalt annehmen. |
Deshalb wäre es unserer Meinung nach auch etwas verfrüht, das Emblem | Deshalb wäre es unserer Meinung nach auch etwas verfrüht, das Emblem |
der zukünftigen integrierten Polizei bereits jetzt zu benutzen. | der zukünftigen integrierten Polizei bereits jetzt zu benutzen. |
Daher haben wir beschlossen, dass das Emblem der neuen, integrierten | Daher haben wir beschlossen, dass das Emblem der neuen, integrierten |
Polizei vor dem 1. Januar 2002 in keiner Weise (z.B. Fahrzeuge, | Polizei vor dem 1. Januar 2002 in keiner Weise (z.B. Fahrzeuge, |
Uniforme, Plakate, Briefkopf...) von einem Polizeikorps benutzt, d.h. | Uniforme, Plakate, Briefkopf...) von einem Polizeikorps benutzt, d.h. |
gebraucht oder reproduziert, werden darf. | gebraucht oder reproduziert, werden darf. |
Die föderale Polizei wird das Emblem hingegen ab dem 1. Januar 2001 | Die föderale Polizei wird das Emblem hingegen ab dem 1. Januar 2001 |
benutzen. | benutzen. |
Ausnahmen von diesem Verbot, das Emblem zu benutzen, sind jedoch in | Ausnahmen von diesem Verbot, das Emblem zu benutzen, sind jedoch in |
folgenden Fällen möglich: | folgenden Fällen möglich: |
- in Korps der lokalen Polizei, die ab dem 1. Januar 2001 | - in Korps der lokalen Polizei, die ab dem 1. Januar 2001 |
einsatzbereit sein werden, | einsatzbereit sein werden, |
- in Korps der Gemeindepolizei und in territorialen | - in Korps der Gemeindepolizei und in territorialen |
Gendarmeriebrigaden, die an Pilotprojekten der lokalen Polizei | Gendarmeriebrigaden, die an Pilotprojekten der lokalen Polizei |
teilnehmen werden, unter den Bedingungen, die der Minister des Innern | teilnehmen werden, unter den Bedingungen, die der Minister des Innern |
in einem spezifischen Rundschreiben bestimmen wird, | in einem spezifischen Rundschreiben bestimmen wird, |
- im Rahmen gemeinsamer Initiativen der Gemeindepolizei, der | - im Rahmen gemeinsamer Initiativen der Gemeindepolizei, der |
Gendarmerie oder der Gerichtspolizei im Zusammenhang mit der | Gendarmerie oder der Gerichtspolizei im Zusammenhang mit der |
Einrichtung der auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei, | Einrichtung der auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei, |
und zwar mit Erlaubnis des Ministers des Innern und gemäss den von ihm | und zwar mit Erlaubnis des Ministers des Innern und gemäss den von ihm |
bestimmten Bedingungen. | bestimmten Bedingungen. |
Jeder Antrag auf Abweichung von diesem Verbot muss vom Leiter der Zone | Jeder Antrag auf Abweichung von diesem Verbot muss vom Leiter der Zone |
oder vom Initiator der gemeinsamen Initiative beim Minister des Innern | oder vom Initiator der gemeinsamen Initiative beim Minister des Innern |
eingereicht werden. | eingereicht werden. |
Wir bitten Sie, sämtliche betroffenen Polizeikorps, die Ihrem | Wir bitten Sie, sämtliche betroffenen Polizeikorps, die Ihrem |
Amtsbereich unterstehen, über das Voranstehende zu informieren, dafür | Amtsbereich unterstehen, über das Voranstehende zu informieren, dafür |
zu sorgen, dass dieses Rundschreiben beachtet wird, und uns strittige | zu sorgen, dass dieses Rundschreiben beachtet wird, und uns strittige |
Fälle gegebenenfalls mitzuteilen. | Fälle gegebenenfalls mitzuteilen. |
Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
A. DUQUESNE | A. DUQUESNE |
Der Minister der Justiz | Der Minister der Justiz |
M. VERWILGHEN | M. VERWILGHEN |