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Circulaire PLP 21. - Réforme des polices. - Intervention de l'autorité fédérale dans le financement des corps de la police locale. - Subvention fédérale. - Surcoût admissible. - Traduction allemande | Omzendbrief PLP 21. - Politiehervorming. - Tussenkomst van de federale overheid in de financiering van de lokale politiekorpsen. - Federale toelage. - Aanvaardbare meerkost. - Duitse vertaling |
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MINISTERE DE L'INTERIEUR | MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN |
4 JANVIER 2002. - Circulaire PLP 21. - Réforme des polices. - | 4 JANUARI 2002. - Omzendbrief PLP 21. - Politiehervorming. - |
Intervention de l'autorité fédérale dans le financement des corps de | Tussenkomst van de federale overheid in de financiering van de lokale |
la police locale. - Subvention fédérale. - Surcoût admissible. - | politiekorpsen. - Federale toelage. - Aanvaardbare meerkost. - Duitse |
Traduction allemande | vertaling |
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief PLP |
circulaire PLP 21du Ministre de l'Intérieur du 4 janvier 2002 relative | 21 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 4 januari 2002 |
à la réforme des polices. - Intervention de l'autorité fédérale dans | betreffende de politiehervorming. - Tussenkomst van de federale |
le financement des corps de la police locale - Subvention fédérale - | overheid in de financiering van de lokale politiekorpsen - Federale |
Surcoût admissible (Moniteur belge du 27 février 2002), établie par le | toelage - Aanvaardbare meerkost (Belgisch Staatsblad van 27 februari |
Service central de traduction allemande du Commissariat | 2002), opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling van het |
d'arrondissement adjoint à Malmedy. | Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. |
MINISTERIUM DES INNERN | MINISTERIUM DES INNERN |
4. JANUAR 2002 - Rundschreiben PLP 21 - Polizeireform Beteiligung der | 4. JANUAR 2002 - Rundschreiben PLP 21 - Polizeireform Beteiligung der |
Föderalbehörde an der Finanzierung der lokalen Polizeikorps | Föderalbehörde an der Finanzierung der lokalen Polizeikorps |
Föderale Subvention - Zulässige Mehrkosten | Föderale Subvention - Zulässige Mehrkosten |
An die Frau Provinzgouverneurin, | An die Frau Provinzgouverneurin, |
An die Herren Provinzgouverneure, | An die Herren Provinzgouverneure, |
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt, | An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt, |
An die Frauen und Herren Bürgermeister, | An die Frauen und Herren Bürgermeister, |
An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizeikorps, | An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizeikorps, |
Zur Information: | Zur Information: |
An die Frauen und Herren Bezirkskommissare, | An die Frauen und Herren Bezirkskommissare, |
An den Herrn Generalkommissar der Föderalen Polizei, | An den Herrn Generalkommissar der Föderalen Polizei, |
An den Herrn Generaldirektor der Allgemeinen Polizei des Königreichs, | An den Herrn Generaldirektor der Allgemeinen Polizei des Königreichs, |
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die | An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die |
Gemeindepolizei. | Gemeindepolizei. |
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, | Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, |
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, | Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, |
Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, | Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, |
wie ich es in meinem Rundschreiben PLP 17 vom 6. Dezember 2001 | wie ich es in meinem Rundschreiben PLP 17 vom 6. Dezember 2001 |
angekündigt habe, wird die föderale Subvention den Polizeizonen für | angekündigt habe, wird die föderale Subvention den Polizeizonen für |
das Jahr 2001 in Form von Vorschüssen gezahlt, die endgültige | das Jahr 2001 in Form von Vorschüssen gezahlt, die endgültige |
Subvention wird erst im Laufe des zweiten Halbjahres 2002 festgelegt. | Subvention wird erst im Laufe des zweiten Halbjahres 2002 festgelegt. |
Die Berichtigung wird entsprechend den zulässigen tatsächlichen | Die Berichtigung wird entsprechend den zulässigen tatsächlichen |
Mehrkosten erfolgen. | Mehrkosten erfolgen. |
Unter zulässigen Mehrkosten sind nicht nur Mehrkosten zu verstehen, | Unter zulässigen Mehrkosten sind nicht nur Mehrkosten zu verstehen, |
die sich aus der Anwendung des neuen Statuts ergeben, sondern | die sich aus der Anwendung des neuen Statuts ergeben, sondern |
ebenfalls Mehrkosten, die eine Folge der normalen Arbeitsweise eines | ebenfalls Mehrkosten, die eine Folge der normalen Arbeitsweise eines |
lokalen Polizeikorps sind, das heisst, die unmittelbar auf die | lokalen Polizeikorps sind, das heisst, die unmittelbar auf die |
Durchführung der Polizeireform zurückzuführen sind. Dies betrifft | Durchführung der Polizeireform zurückzuführen sind. Dies betrifft |
also: | also: |
- genaue statutarische Mehrkosten der Gendarmen und des Verwaltungs- | - genaue statutarische Mehrkosten der Gendarmen und des Verwaltungs- |
und Logistikpersonals, das vorher den Gendarmeriebrigaden angehörte, | und Logistikpersonals, das vorher den Gendarmeriebrigaden angehörte, |
- statutarische Mehrkosten der Gemeindepolizei, | - statutarische Mehrkosten der Gemeindepolizei, |
- bestimmte Betriebskosten. | - bestimmte Betriebskosten. |
Städte- und Gemeindeverbände werden eng an der Bestimmung der | Städte- und Gemeindeverbände werden eng an der Bestimmung der |
Parameter, der Methodologie und des Ergebnisses dieser Schätzung | Parameter, der Methodologie und des Ergebnisses dieser Schätzung |
beteiligt. In dieser Schätzung sind in gleicher Weise die Einsparungen | beteiligt. In dieser Schätzung sind in gleicher Weise die Einsparungen |
(insbesondere die Ausgaben, die nicht mehr vorgenommen werden müssen) | (insbesondere die Ausgaben, die nicht mehr vorgenommen werden müssen) |
zu berücksichtigen, die die Zonen mit Hilfe der föderalen | zu berücksichtigen, die die Zonen mit Hilfe der föderalen |
Unterstützung erzielt haben. Eine korrekte Schätzung der | Unterstützung erzielt haben. Eine korrekte Schätzung der |
statutarischen Mehrkosten ist bis zum 31. März 2002 abzuschliessen. | statutarischen Mehrkosten ist bis zum 31. März 2002 abzuschliessen. |
Unter der Verantwortung des Generalinspektors der Generalinspektion | Unter der Verantwortung des Generalinspektors der Generalinspektion |
der föderalen Polizei und der lokalen Polizei ist ein Team mit dem | der föderalen Polizei und der lokalen Polizei ist ein Team mit dem |
Ziel gebildet worden, die Daten über die zulässigen Mehrkosten zu | Ziel gebildet worden, die Daten über die zulässigen Mehrkosten zu |
sammeln und zu verarbeiten. | sammeln und zu verarbeiten. |
Die Arbeiten dieses Teams werden pro lokales Korps (Zone) organisiert. | Die Arbeiten dieses Teams werden pro lokales Korps (Zone) organisiert. |
Um diese Arbeiten zu erleichtern, werden die Frauen und Herren | Um diese Arbeiten zu erleichtern, werden die Frauen und Herren |
Korpschefs der lokalen Polizei gebeten, die Akten der verschiedenen | Korpschefs der lokalen Polizei gebeten, die Akten der verschiedenen |
Personalmitglieder zusammenzutragen und für die Verfügbarkeit der | Personalmitglieder zusammenzutragen und für die Verfügbarkeit der |
Daten zu sorgen, die für die Bestimmung der finanziellen Rechte | Daten zu sorgen, die für die Bestimmung der finanziellen Rechte |
erforderlich sind (vorliegendem Schreiben beigefügt finden Sie | erforderlich sind (vorliegendem Schreiben beigefügt finden Sie |
Informationsblätter, in dem die erforderlichen individuellen Daten für | Informationsblätter, in dem die erforderlichen individuellen Daten für |
jedes Personalmitglied in der durch dieses Team vorgeschlagenen Form | jedes Personalmitglied in der durch dieses Team vorgeschlagenen Form |
und Reihenfolge kompiliert werden - Muster in der Anlage). Das so | und Reihenfolge kompiliert werden - Muster in der Anlage). Das so |
gebildete Team arbeitet eng mit dem Sozialsekretariat der integrierten | gebildete Team arbeitet eng mit dem Sozialsekretariat der integrierten |
Polizei zusammen, um zu vermeiden, dass dieselben Daten mehrfach | Polizei zusammen, um zu vermeiden, dass dieselben Daten mehrfach |
übermittelt werden müssen. | übermittelt werden müssen. |
Dieses Team wird es sich mit dem Ziel, ein Höchstmass an Zeit zu | Dieses Team wird es sich mit dem Ziel, ein Höchstmass an Zeit zu |
gewinnen, zur Aufgabe machen, unmittelbar bei den verschiedenen Zonen | gewinnen, zur Aufgabe machen, unmittelbar bei den verschiedenen Zonen |
die unstrittigen Angaben in Zusammenhang mit den personenbezogenen | die unstrittigen Angaben in Zusammenhang mit den personenbezogenen |
Daten individueller Art zu sammeln. | Daten individueller Art zu sammeln. |
Während einer zweiten Phase sammeln sie die übrigen Angaben, die | Während einer zweiten Phase sammeln sie die übrigen Angaben, die |
notwendig sind, um letztendlich die zulässigen Mehrkosten in Funktion | notwendig sind, um letztendlich die zulässigen Mehrkosten in Funktion |
der Parameter zu bestimmen, die in enger Zusammenarbeit zwischen der | der Parameter zu bestimmen, die in enger Zusammenarbeit zwischen der |
Föderalbehörde und den Vertretern der verschiedenen Städte- und | Föderalbehörde und den Vertretern der verschiedenen Städte- und |
Gemeindeverbände definiert worden sind. | Gemeindeverbände definiert worden sind. |
Ich werde es nicht versäumen, Sie durch ein kommendes Rundschreiben | Ich werde es nicht versäumen, Sie durch ein kommendes Rundschreiben |
über die Ergebnisse dieser Konzertierung, die berücksichtigten | über die Ergebnisse dieser Konzertierung, die berücksichtigten |
Parameter und die Methodologie auf dem Laufenden zu halten. | Parameter und die Methodologie auf dem Laufenden zu halten. |
Gleichzeitig werden die vorläufigen Ergebnisse Zone pro Zone | Gleichzeitig werden die vorläufigen Ergebnisse Zone pro Zone |
mitgeteilt und den lokalen Behörden wird die Möglichkeit gegeben, im | mitgeteilt und den lokalen Behörden wird die Möglichkeit gegeben, im |
Rahmen eines kontradiktorischen Verfahrens ihre Bemerkungen zu machen. | Rahmen eines kontradiktorischen Verfahrens ihre Bemerkungen zu machen. |
Gegebenenfalls werden die Berechnungen angepasst oder die von den | Gegebenenfalls werden die Berechnungen angepasst oder die von den |
lokalen Behörden angemeldeten Vorbehalte in den Schlussbericht | lokalen Behörden angemeldeten Vorbehalte in den Schlussbericht |
aufgenommen, der der Regierung übermittelt wird. | aufgenommen, der der Regierung übermittelt wird. |
Die Mitglieder dieses Teams werden mit einer speziellen | Die Mitglieder dieses Teams werden mit einer speziellen |
Identifizierungskarte ausgestattet, um den Auftrag nachweisen zu | Identifizierungskarte ausgestattet, um den Auftrag nachweisen zu |
können, der ihnen innerhalb des Teams erteilt worden ist. Was die mit | können, der ihnen innerhalb des Teams erteilt worden ist. Was die mit |
den lokalen Verantwortlichen zu knüpfenden Kontakte betrifft, können | den lokalen Verantwortlichen zu knüpfenden Kontakte betrifft, können |
sie sich auf die Provinzkoordinatoren der Direktion der Beziehungen | sie sich auf die Provinzkoordinatoren der Direktion der Beziehungen |
mit der lokalen Polizei (CGL) stützen. | mit der lokalen Polizei (CGL) stützen. |
Ich bitte Sie, die Bürgermeister Ihrer Provinz binnen kürzester Frist | Ich bitte Sie, die Bürgermeister Ihrer Provinz binnen kürzester Frist |
vom Vorangehenden in Kenntnis zu setzen. | vom Vorangehenden in Kenntnis zu setzen. |
Ich möchte ausserdem die Frauen und Herren Provinzgouverneure bitten, | Ich möchte ausserdem die Frauen und Herren Provinzgouverneure bitten, |
das Datum, an dem das vorliegende Rundschreiben im Belgischen | das Datum, an dem das vorliegende Rundschreiben im Belgischen |
Staatsblatt veröffentlicht worden ist, im Verwaltungsblatt zu | Staatsblatt veröffentlicht worden ist, im Verwaltungsblatt zu |
vermerken. | vermerken. |
Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
A. DUQUESNE | A. DUQUESNE |