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Circulaire du 04 janvier 2002
publié le 02 août 2002

Circulaire PLP 21. - Réforme des polices. - Intervention de l'autorité fédérale dans le financement des corps de la police locale. - Subvention fédérale. - Surcoût admissible. - Traduction allemande

source
ministere de l'interieur
numac
2002000486
pub.
02/08/2002
prom.
04/01/2002
moniteur
https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi/article_body(...)
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MINISTERE DE L'INTERIEUR


4 JANVIER 2002. - Circulaire PLP 21. - Réforme des polices. - Intervention de l'autorité fédérale dans le financement des corps de la police locale. - Subvention fédérale. - Surcoût admissible. - Traduction allemande


Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la circulaire PLP 21du Ministre de l'Intérieur du 4 janvier 2002 relative à la réforme des polices. - Intervention de l'autorité fédérale dans le financement des corps de la police locale - Subvention fédérale - Surcoût admissible (Moniteur belge du 27 février 2002), établie par le Service central de traduction allemande du Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy.

MINISTERIUM DES INNERN 4. JANUAR 2002 - Rundschreiben PLP 21 - Polizeireform Beteiligung der Föderalbehörde an der Finanzierung der lokalen Polizeikorps Föderale Subvention - Zulässige Mehrkosten An die Frau Provinzgouverneurin, An die Herren Provinzgouverneure, An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt, An die Frauen und Herren Bürgermeister, An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizeikorps, Zur Information: An die Frauen und Herren Bezirkskommissare, An den Herrn Generalkommissar der Föderalen Polizei, An den Herrn Generaldirektor der Allgemeinen Polizei des Königreichs, An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die Gemeindepolizei. Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, wie ich es in meinem Rundschreiben PLP 17 vom 6. Dezember 2001 angekündigt habe, wird die föderale Subvention den Polizeizonen für das Jahr 2001 in Form von Vorschüssen gezahlt, die endgültige Subvention wird erst im Laufe des zweiten Halbjahres 2002 festgelegt.

Die Berichtigung wird entsprechend den zulässigen tatsächlichen Mehrkosten erfolgen.

Unter zulässigen Mehrkosten sind nicht nur Mehrkosten zu verstehen, die sich aus der Anwendung des neuen Statuts ergeben, sondern ebenfalls Mehrkosten, die eine Folge der normalen Arbeitsweise eines lokalen Polizeikorps sind, das heisst, die unmittelbar auf die Durchführung der Polizeireform zurückzuführen sind. Dies betrifft also: - genaue statutarische Mehrkosten der Gendarmen und des Verwaltungs- und Logistikpersonals, das vorher den Gendarmeriebrigaden angehörte, - statutarische Mehrkosten der Gemeindepolizei, - bestimmte Betriebskosten.

Städte- und Gemeindeverbände werden eng an der Bestimmung der Parameter, der Methodologie und des Ergebnisses dieser Schätzung beteiligt. In dieser Schätzung sind in gleicher Weise die Einsparungen (insbesondere die Ausgaben, die nicht mehr vorgenommen werden müssen) zu berücksichtigen, die die Zonen mit Hilfe der föderalen Unterstützung erzielt haben. Eine korrekte Schätzung der statutarischen Mehrkosten ist bis zum 31. März 2002 abzuschliessen.

Unter der Verantwortung des Generalinspektors der Generalinspektion der föderalen Polizei und der lokalen Polizei ist ein Team mit dem Ziel gebildet worden, die Daten über die zulässigen Mehrkosten zu sammeln und zu verarbeiten.

Die Arbeiten dieses Teams werden pro lokales Korps (Zone) organisiert.

Um diese Arbeiten zu erleichtern, werden die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei gebeten, die Akten der verschiedenen Personalmitglieder zusammenzutragen und für die Verfügbarkeit der Daten zu sorgen, die für die Bestimmung der finanziellen Rechte erforderlich sind (vorliegendem Schreiben beigefügt finden Sie Informationsblätter, in dem die erforderlichen individuellen Daten für jedes Personalmitglied in der durch dieses Team vorgeschlagenen Form und Reihenfolge kompiliert werden - Muster in der Anlage). Das so gebildete Team arbeitet eng mit dem Sozialsekretariat der integrierten Polizei zusammen, um zu vermeiden, dass dieselben Daten mehrfach übermittelt werden müssen.

Dieses Team wird es sich mit dem Ziel, ein Höchstmass an Zeit zu gewinnen, zur Aufgabe machen, unmittelbar bei den verschiedenen Zonen die unstrittigen Angaben in Zusammenhang mit den personenbezogenen Daten individueller Art zu sammeln.

Während einer zweiten Phase sammeln sie die übrigen Angaben, die notwendig sind, um letztendlich die zulässigen Mehrkosten in Funktion der Parameter zu bestimmen, die in enger Zusammenarbeit zwischen der Föderalbehörde und den Vertretern der verschiedenen Städte- und Gemeindeverbände definiert worden sind.

Ich werde es nicht versäumen, Sie durch ein kommendes Rundschreiben über die Ergebnisse dieser Konzertierung, die berücksichtigten Parameter und die Methodologie auf dem Laufenden zu halten.

Gleichzeitig werden die vorläufigen Ergebnisse Zone pro Zone mitgeteilt und den lokalen Behörden wird die Möglichkeit gegeben, im Rahmen eines kontradiktorischen Verfahrens ihre Bemerkungen zu machen.

Gegebenenfalls werden die Berechnungen angepasst oder die von den lokalen Behörden angemeldeten Vorbehalte in den Schlussbericht aufgenommen, der der Regierung übermittelt wird.

Die Mitglieder dieses Teams werden mit einer speziellen Identifizierungskarte ausgestattet, um den Auftrag nachweisen zu können, der ihnen innerhalb des Teams erteilt worden ist. Was die mit den lokalen Verantwortlichen zu knüpfenden Kontakte betrifft, können sie sich auf die Provinzkoordinatoren der Direktion der Beziehungen mit der lokalen Polizei (CGL) stützen.

Ich bitte Sie, die Bürgermeister Ihrer Provinz binnen kürzester Frist vom Vorangehenden in Kenntnis zu setzen.

Ich möchte ausserdem die Frauen und Herren Provinzgouverneure bitten, das Datum, an dem das vorliegende Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden ist, im Verwaltungsblatt zu vermerken.

Der Minister des Innern A. DUQUESNE

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