← Retour vers  "Arrêté royal déterminant les modalités d'application du remboursement des avoirs éventuels dans le cadre des articles 11, § 7, alinéa 6 et 111/2, § 1, alinéa 5, de la loi du 13 juin 2005 relative aux communications électroniques. - Traduction allemande "
                    
                        
                        
                
              | Arrêté royal déterminant les modalités d'application du remboursement des avoirs éventuels dans le cadre des articles 11, § 7, alinéa 6 et 111/2, § 1, alinéa 5, de la loi du 13 juin 2005 relative aux communications électroniques. - Traduction allemande | Koninklijk besluit tot bepaling van de voorwaarden die gelden voor de terugbetaling van de eventuele resterende tegoeden in het kader van artikelen 11, § 7, zesde lid, en 111/2, § 1, vijfde lid, van de wet van 13 juni 2005 betreffende de elektronische communicatie. - Duitse vertaling | 
|---|---|
| SERVICE PUBLIC FEDERAL ECONOMIE, P.M.E., CLASSES MOYENNES ET ENERGIE | FEDERALE OVERHEIDSDIENST ECONOMIE, K.M.O., MIDDENSTAND EN ENERGIE | 
| 30 JUILLET 2022. - Arrêté royal déterminant les modalités | 30 JULI 2022. - Koninklijk besluit tot bepaling van de voorwaarden die | 
| d'application du remboursement des avoirs éventuels dans le cadre des | gelden voor de terugbetaling van de eventuele resterende tegoeden in | 
| articles 11, § 7, alinéa 6 et 111/2, § 1, alinéa 5, de la loi du 13 | het kader van artikelen 11, § 7, zesde lid, en 111/2, § 1, vijfde lid, | 
| juin 2005 relative aux communications électroniques. - Traduction | van de wet van 13 juni 2005 betreffende de elektronische communicatie. | 
| allemande | - Duitse vertaling | 
| Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk | 
| l'arrêté royal du 30 juillet 2022 déterminant les modalités | besluit van 30 juli 2022 tot bepaling van de voorwaarden die gelden | 
| d'application du remboursement des avoirs éventuels dans le cadre des | voor de terugbetaling van de eventuele resterende tegoeden in het | 
| articles 11, § 7, alinéa 6 et 111/2, § 1, alinéa 5, de la loi du 13 | kader van artikelen 11, § 7, zesde lid, en 111/2, § 1, vijfde lid, van | 
| juin 2005 relative aux communications électroniques (Moniteur belge du | de wet van 13 juni 2005 betreffende de elektronische communicatie | 
| 3 octobre 2022). | (Belgisch Staatsblad van 3 oktober 2022). | 
| Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse | 
| allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. | 
| FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST WIRTSCHAFT, KMB, MITTELSTAND UND ENERGIE | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST WIRTSCHAFT, KMB, MITTELSTAND UND ENERGIE | 
| 30. JULI 2022 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Modalitäten für | 30. JULI 2022 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Modalitäten für | 
| die Anwendung der Erstattung etwaiger Restguthaben im Rahmen der | die Anwendung der Erstattung etwaiger Restguthaben im Rahmen der | 
| Artikel 11 § 7 Absatz 6 und 111/2 § 1 Absatz 5 des Gesetzes vom 13. | Artikel 11 § 7 Absatz 6 und 111/2 § 1 Absatz 5 des Gesetzes vom 13. | 
| Juni 2005 über die elektronische Kommunikation | Juni 2005 über die elektronische Kommunikation | 
| PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, | PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, | 
| Unser Gruß! | Unser Gruß! | 
| Aufgrund des Gesetzes vom 13. Juni 2005 über die elektronische | Aufgrund des Gesetzes vom 13. Juni 2005 über die elektronische | 
| Kommunikation, der Artikel 11 § 7 Absatz 6 und 111/2 § 1 Absatz 5, | Kommunikation, der Artikel 11 § 7 Absatz 6 und 111/2 § 1 Absatz 5, | 
| eingefügt durch das Gesetz vom 21. Dezember 2021 zur Umsetzung des | eingefügt durch das Gesetz vom 21. Dezember 2021 zur Umsetzung des | 
| europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation und zur | europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation und zur | 
| Abänderung diverser Bestimmungen im Bereich der elektronischen | Abänderung diverser Bestimmungen im Bereich der elektronischen | 
| Kommunikation; | Kommunikation; | 
| Aufgrund des Vorschlags des Belgischen Instituts für Post- und | Aufgrund des Vorschlags des Belgischen Instituts für Post- und | 
| Fernmeldewesen vom 18. Januar 2022; | Fernmeldewesen vom 18. Januar 2022; | 
| Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 6. April 2022; | Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 6. April 2022; | 
| Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 21. | Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 21. | 
| April 2022; | April 2022; | 
| Aufgrund der öffentlichen Anhörung, die vom Belgischen Institut für | Aufgrund der öffentlichen Anhörung, die vom Belgischen Institut für | 
| Post- und Fernmeldewesen vom 1. Februar 2022 bis zum 4. März 2022 | Post- und Fernmeldewesen vom 1. Februar 2022 bis zum 4. März 2022 | 
| organisiert wurde; | organisiert wurde; | 
| Aufgrund des Gutachtens 71.479/4 des Staatsrates vom 2. Juni 2022, | Aufgrund des Gutachtens 71.479/4 des Staatsrates vom 2. Juni 2022, | 
| abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12. | abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12. | 
| Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; | Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; | 
| Auf Vorschlag der Ministerin des Fernmeldewesens | Auf Vorschlag der Ministerin des Fernmeldewesens | 
| Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: | Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: | 
| KAPITEL 1 - Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich | KAPITEL 1 - Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich | 
| Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht man | Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht man | 
| unter: | unter: | 
| 1. "Gesetz vom 13. Juni 2005": das Gesetz vom 13. Juni 2005 über die | 1. "Gesetz vom 13. Juni 2005": das Gesetz vom 13. Juni 2005 über die | 
| elektronische Kommunikation, | elektronische Kommunikation, | 
| 2. "etwaigem Restguthaben": das nicht abgelaufene Guthaben, das der | 2. "etwaigem Restguthaben": das nicht abgelaufene Guthaben, das der | 
| Teilnehmer tatsächlich durch eine finanzielle Transaktion aufgeladen | Teilnehmer tatsächlich durch eine finanzielle Transaktion aufgeladen | 
| hat, um die Dienste des Betreibers zu benutzen, ob Anruf-, Daten- oder | hat, um die Dienste des Betreibers zu benutzen, ob Anruf-, Daten- oder | 
| SMS-Guthaben, mit Ausnahme von vorausbezahlten Pauschalbeträgen, die | SMS-Guthaben, mit Ausnahme von vorausbezahlten Pauschalbeträgen, die | 
| für einen bestimmten Zeitraum Anspruch auf eine bestimmte Anzahl | für einen bestimmten Zeitraum Anspruch auf eine bestimmte Anzahl | 
| Gesprächsminuten oder ein bestimmtes Datenvolumen geben. | Gesprächsminuten oder ein bestimmtes Datenvolumen geben. | 
| Art. 2 - Wenn der Teilnehmer einen für die Öffentlichkeit | Art. 2 - Wenn der Teilnehmer einen für die Öffentlichkeit | 
| zugänglichen, vorausbezahlten elektronischen Mobilfunkdienst verlässt, | zugänglichen, vorausbezahlten elektronischen Mobilfunkdienst verlässt, | 
| der kein nummernunabhängiger interpersoneller Kommunikationsdienst | der kein nummernunabhängiger interpersoneller Kommunikationsdienst | 
| eines Betreibers ist, hat der Teilnehmer auf Antrag Anspruch auf | eines Betreibers ist, hat der Teilnehmer auf Antrag Anspruch auf | 
| Erstattung des etwaigen Restguthabens seitens des abgebenden | Erstattung des etwaigen Restguthabens seitens des abgebenden | 
| Betreibers, wenn er gleichzeitig die mit diesem Dienst verbundene | Betreibers, wenn er gleichzeitig die mit diesem Dienst verbundene | 
| Nummer an einen anderen Betreiber überträgt. | Nummer an einen anderen Betreiber überträgt. | 
| Art. 3 - Hinsichtlich der Erstattung überprüft der abgebende Betreiber | Art. 3 - Hinsichtlich der Erstattung überprüft der abgebende Betreiber | 
| Folgendes: | Folgendes: | 
| 1. Identifizierung des Teilnehmers, | 1. Identifizierung des Teilnehmers, | 
| 2. Anspruch auf Erstattung und ob die geforderten Beträge tatsächlich | 2. Anspruch auf Erstattung und ob die geforderten Beträge tatsächlich | 
| Restguthaben sind und es keinen Betrug hinsichtlich der allgemeinen | Restguthaben sind und es keinen Betrug hinsichtlich der allgemeinen | 
| Bedingungen gibt. | Bedingungen gibt. | 
| Art. 4 - Der abgebende Betreiber muss mindestens zwei verschiedene | Art. 4 - Der abgebende Betreiber muss mindestens zwei verschiedene | 
| Kanäle anbieten, damit der Teilnehmer seinen Erstattungsantrag | Kanäle anbieten, damit der Teilnehmer seinen Erstattungsantrag | 
| einreichen kann. | einreichen kann. | 
| Die Lösung für die Erstattung kann für jeden dieser beiden Kanäle | Die Lösung für die Erstattung kann für jeden dieser beiden Kanäle | 
| gleich sein. | gleich sein. | 
| Art. 5 - Die Erstattung kann auf die vom Teilnehmer bevorzugte Weise | Art. 5 - Die Erstattung kann auf die vom Teilnehmer bevorzugte Weise | 
| erfolgen, unter anderem: | erfolgen, unter anderem: | 
| 1. per Banküberweisung auf eine europäische Bankkontonummer, | 1. per Banküberweisung auf eine europäische Bankkontonummer, | 
| 2. per Gutschrift der Bankkarte, wenn dies für den vorherigen | 2. per Gutschrift der Bankkarte, wenn dies für den vorherigen | 
| Betreiber möglich ist. | Betreiber möglich ist. | 
| Verfügt der Teilnehmer über keine europäische Bankkontonummer, sucht | Verfügt der Teilnehmer über keine europäische Bankkontonummer, sucht | 
| der vorherige Betreiber in Absprache mit dem Teilnehmer nach einer | der vorherige Betreiber in Absprache mit dem Teilnehmer nach einer | 
| durchführbaren Lösung für die Erstattung, mit Ausnahme der | durchführbaren Lösung für die Erstattung, mit Ausnahme der | 
| Barrückzahlung. | Barrückzahlung. | 
| Art. 6 - Der Teilnehmer muss seinen Erstattungsantrag innerhalb einer | Art. 6 - Der Teilnehmer muss seinen Erstattungsantrag innerhalb einer | 
| Frist von einem Monat ab dem Tag der tatsächlichen Übertragung seiner | Frist von einem Monat ab dem Tag der tatsächlichen Übertragung seiner | 
| Nummer an den aufnehmenden Betreiber einreichen. | Nummer an den aufnehmenden Betreiber einreichen. | 
| Art. 7 - Hat der Teilnehmer Anspruch auf eine Erstattung, nimmt der | Art. 7 - Hat der Teilnehmer Anspruch auf eine Erstattung, nimmt der | 
| abgebende Betreiber diese Erstattung innerhalb einer Frist von zwei | abgebende Betreiber diese Erstattung innerhalb einer Frist von zwei | 
| Wochen ab dem Zeitpunkt vor, zu dem die in Artikel 3 vorgeschriebenen | Wochen ab dem Zeitpunkt vor, zu dem die in Artikel 3 vorgeschriebenen | 
| Überprüfungen durchgeführt worden sind, wobei sie die Dauer von zwei | Überprüfungen durchgeführt worden sind, wobei sie die Dauer von zwei | 
| Wochen ab dem Erstattungsantrag nicht überschreiten dürfen. | Wochen ab dem Erstattungsantrag nicht überschreiten dürfen. | 
| Art. 8 - Der Betrag der vom Teilnehmer geschuldeten Verwaltungskosten | Art. 8 - Der Betrag der vom Teilnehmer geschuldeten Verwaltungskosten | 
| für die Bearbeitung des Erstattungsantrags wird auf höchstens 5 EUR | für die Bearbeitung des Erstattungsantrags wird auf höchstens 5 EUR | 
| festgelegt. | festgelegt. | 
| Die MwSt. ist auf diesen Betrag nicht anwendbar. | Die MwSt. ist auf diesen Betrag nicht anwendbar. | 
| Art. 9 - Die Betreiber veröffentlichen auf ihrer Website auf deutliche | Art. 9 - Die Betreiber veröffentlichen auf ihrer Website auf deutliche | 
| und leicht zugängliche Weise die Einzelheiten des Verfahrens und die | und leicht zugängliche Weise die Einzelheiten des Verfahrens und die | 
| Bedingungen für die Erstattung einschließlich der Kosten, die | Bedingungen für die Erstattung einschließlich der Kosten, die | 
| berechnet werden können. | berechnet werden können. | 
| Art. 10 - Vorliegender Erlass tritt drei Monate nach seiner | Art. 10 - Vorliegender Erlass tritt drei Monate nach seiner | 
| Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft. | Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft. | 
| Art. 11 - Der für Fernmeldewesen zuständige Minister ist mit der | Art. 11 - Der für Fernmeldewesen zuständige Minister ist mit der | 
| Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt. | Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt. | 
| Gegeben zu Ile d'Yeu, den 30. Juli 2022 | Gegeben zu Ile d'Yeu, den 30. Juli 2022 | 
| PHILIPPE | PHILIPPE | 
| Von Königs wegen: | Von Königs wegen: | 
| Die Ministerin des Fernmeldewesens | Die Ministerin des Fernmeldewesens | 
| P. DE SUTTER | P. DE SUTTER |