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Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 7 avril 2005 fixant les règles particulières de calcul et de répartition des dotations communales au sein d'une zone de police pluricommunale. - Traduction allemande | Koninklijk besluit tot wijziging van het koninklijk besluit van 7 april 2005 houdende de nadere regels inzake de berekening en de verdeling van de gemeentelijke dotaties in de schoot van een meergemeentenpolitiezone. - Duitse vertaling |
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 29 JUIN 2008. - Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 7 avril 2005 fixant les règles particulières de calcul et de répartition des dotations communales au sein d'une zone de police pluricommunale. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté royal du 29 juin 2008 modifiant l'arrêté royal du 7 avril 2005 fixant les règles particulières de calcul et de répartition des dotations communales au sein d'une zone de police pluricommunale | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 29 JUNI 2008. - Koninklijk besluit tot wijziging van het koninklijk besluit van 7 april 2005 houdende de nadere regels inzake de berekening en de verdeling van de gemeentelijke dotaties in de schoot van een meergemeentenpolitiezone. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 29 juni 2008 tot wijziging van het koninklijk besluit van 7 april 2005 houdende de nadere regels inzake de berekening en de verdeling van de gemeentelijke dotaties in de schoot van een |
(Moniteur belge du 10 juillet 2008). | meergemeentenpolitiezone (Belgisch Staatsblad van 10 juli 2008). |
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse |
allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. |
29. JUNI 2008 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen | 29. JUNI 2008 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen |
Erlasses vom 7. April 2005 zur Festlegung der besonderen Regeln für | Erlasses vom 7. April 2005 zur Festlegung der besonderen Regeln für |
die Berechnung und die Verteilung der kommunalen Dotationen innerhalb | die Berechnung und die Verteilung der kommunalen Dotationen innerhalb |
einer Mehrgemeindepolizeizone | einer Mehrgemeindepolizeizone |
BERICHT AN DEN KÖNIG | BERICHT AN DEN KÖNIG |
Sire, | Sire, |
mit dem Königlichen Erlass, den ich die Ehre habe, Eurer Majestät zur | mit dem Königlichen Erlass, den ich die Ehre habe, Eurer Majestät zur |
Unterschrift vorzulegen, wird bezweckt, die Anwendung des Königlichen | Unterschrift vorzulegen, wird bezweckt, die Anwendung des Königlichen |
Erlasses vom 7. April 2005 zur Festlegung der besonderen Regeln für | Erlasses vom 7. April 2005 zur Festlegung der besonderen Regeln für |
die Berechnung und die Verteilung der kommunalen Dotationen innerhalb | die Berechnung und die Verteilung der kommunalen Dotationen innerhalb |
einer Mehrgemeindepolizeizone bis Ende 2008 zu verlängern. | einer Mehrgemeindepolizeizone bis Ende 2008 zu verlängern. |
Eine Verlängerung ist erforderlich, weil das Gesetz zur Finanzierung | Eine Verlängerung ist erforderlich, weil das Gesetz zur Finanzierung |
der lokalen Polizei noch nicht fertig gestellt ist. Um ein klares Bild | der lokalen Polizei noch nicht fertig gestellt ist. Um ein klares Bild |
von der Problematik der Finanzierung der Polizeizonen zu bekommen, hat | von der Problematik der Finanzierung der Polizeizonen zu bekommen, hat |
der FÖD Inneres eine wissenschaftliche Untersuchung in Auftrag | der FÖD Inneres eine wissenschaftliche Untersuchung in Auftrag |
gegeben. | gegeben. |
Beim ausserordentlichen Ministerrat vom 30. und 31. März 2004 wurde | Beim ausserordentlichen Ministerrat vom 30. und 31. März 2004 wurde |
beschlossen, über eine wissenschaftliche Untersuchung ein neues | beschlossen, über eine wissenschaftliche Untersuchung ein neues |
Finanzierungssystem auszuarbeiten, das in ein Gesetz zur Finanzierung | Finanzierungssystem auszuarbeiten, das in ein Gesetz zur Finanzierung |
der lokalen Polizei münden sollte. Die hierzu notwendigen finanziellen | der lokalen Polizei münden sollte. Die hierzu notwendigen finanziellen |
Mittel wurden bereitgestellt. | Mittel wurden bereitgestellt. |
Anfang und Ende 2005 wurden zwei Ausschreibungen ohne Erfolg | Anfang und Ende 2005 wurden zwei Ausschreibungen ohne Erfolg |
vorgenommen; es ging dabei darum, ein Untersuchungsinstitut zu | vorgenommen; es ging dabei darum, ein Untersuchungsinstitut zu |
bestimmen, das diese Untersuchung im Hinblick auf die Aktualisierung | bestimmen, das diese Untersuchung im Hinblick auf die Aktualisierung |
der so genannten "KUL-Norm" durchführen sollte. | der so genannten "KUL-Norm" durchführen sollte. |
Um einen Ausweg aus dieser Sackgasse zu finden, hat die | Um einen Ausweg aus dieser Sackgasse zu finden, hat die |
"Begleitkommission für die Polizeireform auf lokaler Ebene" eine | "Begleitkommission für die Polizeireform auf lokaler Ebene" eine |
Arbeitsgruppe eingerichtet, damit bereits eine vorbereitende Bewertung | Arbeitsgruppe eingerichtet, damit bereits eine vorbereitende Bewertung |
der verschiedenen Parameter, die bei der Finanzierung eingesetzt | der verschiedenen Parameter, die bei der Finanzierung eingesetzt |
werden, in die Wege geleitet wird. | werden, in die Wege geleitet wird. |
Dann ist eine neue öffentliche Ausschreibung mit einem angepassten | Dann ist eine neue öffentliche Ausschreibung mit einem angepassten |
Zweck für das Untersuchungsprojekt vorgenommen worden. | Zweck für das Untersuchungsprojekt vorgenommen worden. |
Im November 2007 ist die Untersuchung an ein Konglomerat von drei | Im November 2007 ist die Untersuchung an ein Konglomerat von drei |
Untersuchungsinstituten vergeben worden. Das Endresultat wird gegen | Untersuchungsinstituten vergeben worden. Das Endresultat wird gegen |
November 2008 erwartet. Anschliessend soll untersucht werden, wie die | November 2008 erwartet. Anschliessend soll untersucht werden, wie die |
Resultate in eine gesetzgebende Initiative umgesetzt werden können. | Resultate in eine gesetzgebende Initiative umgesetzt werden können. |
Eine Neubewertung des heutigen Königlichen Erlasses sollte nur auf der | Eine Neubewertung des heutigen Königlichen Erlasses sollte nur auf der |
Grundlage der Resultate der oben erwähnten Untersuchung angestellt | Grundlage der Resultate der oben erwähnten Untersuchung angestellt |
werden. | werden. |
Bis dahin wird vorgeschlagen, die Anwendung des Königlichen Erlasses | Bis dahin wird vorgeschlagen, die Anwendung des Königlichen Erlasses |
vom 7. April 2005 zur Festlegung der besonderen Regeln für die | vom 7. April 2005 zur Festlegung der besonderen Regeln für die |
Berechnung und die Verteilung der kommunalen Dotationen innerhalb | Berechnung und die Verteilung der kommunalen Dotationen innerhalb |
einer Mehrgemeindepolizeizone bis Ende 2008 zu verlängern. | einer Mehrgemeindepolizeizone bis Ende 2008 zu verlängern. |
Ich habe die Ehre, | Ich habe die Ehre, |
Sire, | Sire, |
der getreue und ehrerbietige Diener | der getreue und ehrerbietige Diener |
Eurer Majestät | Eurer Majestät |
zu sein. | zu sein. |
Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
P. DEWAEL | P. DEWAEL |
29. JUNI 2008 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen | 29. JUNI 2008 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen |
Erlasses vom 7. April 2005 zur Festlegung der besonderen Regeln für | Erlasses vom 7. April 2005 zur Festlegung der besonderen Regeln für |
die Berechnung und die Verteilung der kommunalen Dotationen innerhalb | die Berechnung und die Verteilung der kommunalen Dotationen innerhalb |
einer Mehrgemeindepolizeizone | einer Mehrgemeindepolizeizone |
ALBERT II., König der Belgier, | ALBERT II., König der Belgier, |
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! | Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! |
Aufgrund des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf | Aufgrund des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf |
zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes, insbesondere | zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes, insbesondere |
des Artikels 40 Absatz 6; | des Artikels 40 Absatz 6; |
Aufgrund der Stellungnahme des Generalinspektors der Finanzen vom 11. | Aufgrund der Stellungnahme des Generalinspektors der Finanzen vom 11. |
Februar 2008; | Februar 2008; |
Aufgrund der Stellungnahme des Bürgermeisterbeirats vom 6. Februar | Aufgrund der Stellungnahme des Bürgermeisterbeirats vom 6. Februar |
2008; | 2008; |
Aufgrund des Gutachtens 44.505/2 des Staatsrates vom 26. Mai 2008, | Aufgrund des Gutachtens 44.505/2 des Staatsrates vom 26. Mai 2008, |
abgegeben in Anwendung des Artikels 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der | abgegeben in Anwendung des Artikels 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der |
koordinierten Gesetze über den Staatsrat; | koordinierten Gesetze über den Staatsrat; |
Auf Vorschlag Unseres Ministers des Innern und aufgrund der | Auf Vorschlag Unseres Ministers des Innern und aufgrund der |
Stellungnahme Unserer Minister, die im Rat darüber beraten haben, | Stellungnahme Unserer Minister, die im Rat darüber beraten haben, |
Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: | Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: |
Artikel 1 - Im letzten Absatz von Artikel 3 des Königlichen Erlasses | Artikel 1 - Im letzten Absatz von Artikel 3 des Königlichen Erlasses |
vom 7. April 2005 zur Festlegung der besonderen Regeln für die | vom 7. April 2005 zur Festlegung der besonderen Regeln für die |
Berechnung und die Verteilung der kommunalen Dotationen innerhalb | Berechnung und die Verteilung der kommunalen Dotationen innerhalb |
einer Mehrgemeindepolizeizone wird die Ziffer "2006" durch die Ziffer | einer Mehrgemeindepolizeizone wird die Ziffer "2006" durch die Ziffer |
"2008" ersetzt. | "2008" ersetzt. |
Art. 2 - Unser Minister des Innern ist mit der Ausführung des | Art. 2 - Unser Minister des Innern ist mit der Ausführung des |
vorliegenden Erlasses beauftragt. | vorliegenden Erlasses beauftragt. |
Gegeben zu Brüssel, den 29. Juni 2008 | Gegeben zu Brüssel, den 29. Juni 2008 |
ALBERT | ALBERT |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
P. DEWAEL | P. DEWAEL |