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Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 8 janvier 2006 déterminant les types d'information associés aux informations visées à l'article 3, alinéa 1er, de la loi du 8 août 1983 organisant un Registre national des personnes physiques. - Traduction allemande | Koninklijk besluit tot wijziging van het koninklijk besluit van 8 januari 2006 tot bepaling van de informatietypes, verbonden met de informatiegegevens bedoeld in artikel 3, eerste lid, van de wet van 8 augustus 1983 tot regeling van een Rijksregister van de natuurlijke personen. - Duitse vertaling |
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 27 JANVIER 2008. - Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 8 janvier 2006 déterminant les types d'information associés aux informations visées à l'article 3, alinéa 1er, de la loi du 8 août 1983 organisant un Registre national des personnes physiques. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 27 JANUARI 2008. - Koninklijk besluit tot wijziging van het koninklijk besluit van 8 januari 2006 tot bepaling van de informatietypes, verbonden met de informatiegegevens bedoeld in artikel 3, eerste lid, van de wet van 8 augustus 1983 tot regeling van een Rijksregister van de natuurlijke personen. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk |
l'arrêté royal du 27 janvier 2008 modifiant l'arrêté royal du 8 | besluit van 27 januari 2008 tot wijziging van het koninklijk besluit |
janvier 2006 déterminant les types d'information associés aux | van 8 januari 2006 tot bepaling van de informatietypes, verbonden met |
informations visées à l'article 3, alinéa 1er, de la loi du 8 août | de informatiegegevens bedoeld in artikel 3, eerste lid, van de wet van |
1983 organisant un Registre national des personnes physiques (Moniteur | 8 augustus 1983 tot regeling van een Rijksregister van de natuurlijke |
belge du 20 février 2008). | personen (Belgisch Staatsblad van 20 februari 2008). |
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse |
allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
27. JANUAR 2008 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen | 27. JANUAR 2008 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen |
Erlasses vom 8. Januar 2006 zur Festlegung der Informationstypen, die | Erlasses vom 8. Januar 2006 zur Festlegung der Informationstypen, die |
mit den in Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes vom 8. August 1983 zur | mit den in Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes vom 8. August 1983 zur |
Organisation eines Nationalregisters der natürlichen Personen | Organisation eines Nationalregisters der natürlichen Personen |
erwähnten Informationen verbunden sind | erwähnten Informationen verbunden sind |
BERICHT AN DEN KÖNIG | BERICHT AN DEN KÖNIG |
Sire, | Sire, |
durch Artikel 166 des am 28. Dezember 2006 im Belgischen Staatsblatt | durch Artikel 166 des am 28. Dezember 2006 im Belgischen Staatsblatt |
veröffentlichten Programmgesetzes vom 27. Dezember 2006 wird in | veröffentlichten Programmgesetzes vom 27. Dezember 2006 wird in |
Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes vom 8. August 1983 zur Organisation | Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes vom 8. August 1983 zur Organisation |
eines Nationalregisters der natürlichen Personen eine vierzehnte | eines Nationalregisters der natürlichen Personen eine vierzehnte |
Information hinzugefügt. Besagte Information erhält die Bezeichnung | Information hinzugefügt. Besagte Information erhält die Bezeichnung |
"Aufenthaltssituation für die in Artikel 2 erwähnten Ausländer" und | "Aufenthaltssituation für die in Artikel 2 erwähnten Ausländer" und |
betrifft Ausländer, die in den Bevölkerungs- und Fremdenregistern, die | betrifft Ausländer, die in den Bevölkerungs- und Fremdenregistern, die |
in den Gemeinden geführt werden, oder im Warteregister (Ausländer, die | in den Gemeinden geführt werden, oder im Warteregister (Ausländer, die |
eine Anerkennung ihrer Rechtsstellung als Flüchtling beantragen) | eine Anerkennung ihrer Rechtsstellung als Flüchtling beantragen) |
eingetragen sind. | eingetragen sind. |
Mit Einführung dieser neuen Information wird bezweckt, bestimmte Daten | Mit Einführung dieser neuen Information wird bezweckt, bestimmte Daten |
nichtbelgischer Staatsangehöriger Partnern des von LASS, LISVS und | nichtbelgischer Staatsangehöriger Partnern des von LASS, LISVS und |
ZDSS koordinierten LIMOSA-Projekts (länderübergreifendes | ZDSS koordinierten LIMOSA-Projekts (länderübergreifendes |
Informationssystem für Migrationsuntersuchung im Bereich der Sozialen | Informationssystem für Migrationsuntersuchung im Bereich der Sozialen |
Administration) zur Verfügung zu stellen. | Administration) zur Verfügung zu stellen. |
Es handelt sich um eine Webanwendung für die obligatorische vorherige | Es handelt sich um eine Webanwendung für die obligatorische vorherige |
Meldung jeder Form von Beschäftigung nichtbelgischer | Meldung jeder Form von Beschäftigung nichtbelgischer |
Staatsangehöriger. | Staatsangehöriger. |
Besagtes Projekt beinhaltet ebenfalls die Schaffung eines zentralen | Besagtes Projekt beinhaltet ebenfalls die Schaffung eines zentralen |
Katasters, das nicht nur Beschäftigungsmeldungen, sondern auch | Katasters, das nicht nur Beschäftigungsmeldungen, sondern auch |
wichtige Daten über die Aufenthaltssituation von Ausländern enthält, | wichtige Daten über die Aufenthaltssituation von Ausländern enthält, |
um föderalen und regionalen Inspektionsdiensten gezieltere Kontrollen | um föderalen und regionalen Inspektionsdiensten gezieltere Kontrollen |
hinsichtlich der Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte zu | hinsichtlich der Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte zu |
ermöglichen und statistische Informationen auf diesem Gebiet erzeugen | ermöglichen und statistische Informationen auf diesem Gebiet erzeugen |
zu können. | zu können. |
Darüber hinaus haben diese Informationen und insbesondere der | Darüber hinaus haben diese Informationen und insbesondere der |
Informationstyp 202 ebenfalls im Rahmen der Anwendung folgender | Informationstyp 202 ebenfalls im Rahmen der Anwendung folgender |
Bestimmungen ihre Bedeutung: | Bestimmungen ihre Bedeutung: |
- Verordnung (EG) Nr. 862/2007 des Europäischen Parlaments und des | - Verordnung (EG) Nr. 862/2007 des Europäischen Parlaments und des |
Rates vom 11. Juli 2007 zu Gemeinschaftsstatistiken über Wanderung und | Rates vom 11. Juli 2007 zu Gemeinschaftsstatistiken über Wanderung und |
internationalen Schutz und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. | internationalen Schutz und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. |
311/76 des Rates über die Erstellung von Statistiken über ausländische | 311/76 des Rates über die Erstellung von Statistiken über ausländische |
Arbeitnehmer, | Arbeitnehmer, |
- Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom | - Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom |
29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer | 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer |
Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu | Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu |
bewegen und aufzuhalten, zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 | bewegen und aufzuhalten, zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 |
und zur Aufhebung der Richtlinien 64/221/EWG, 68/360/EWG, 72/194/EWG, | und zur Aufhebung der Richtlinien 64/221/EWG, 68/360/EWG, 72/194/EWG, |
73/148/EWG, 75/34/EWG, 75/35/EWG, 90/364/EWG, 90/365/EWG und | 73/148/EWG, 75/34/EWG, 75/35/EWG, 90/364/EWG, 90/365/EWG und |
93/96/EWG, | 93/96/EWG, |
- Dekret der Flämischen Regierung vom 28. April 1998, das die | - Dekret der Flämischen Regierung vom 28. April 1998, das die |
flämische Politik hinsichtlich ethnisch-kultureller Minderheiten | flämische Politik hinsichtlich ethnisch-kultureller Minderheiten |
betrifft (decreet van 28 april 1998 inzake het Vlaamse beleid ten | betrifft (decreet van 28 april 1998 inzake het Vlaamse beleid ten |
aanzien van etnisch-culturele minderheden), und Dekret der Flämischen | aanzien van etnisch-culturele minderheden), und Dekret der Flämischen |
Regierung vom 28. Februar 2003, das die flämische Einbürgerungspolitik | Regierung vom 28. Februar 2003, das die flämische Einbürgerungspolitik |
betrifft (decreet van 28 februari 2003 betreffende het Vlaamse | betrifft (decreet van 28 februari 2003 betreffende het Vlaamse |
inburgeringsbeleid). | inburgeringsbeleid). |
Im Streben nach Transparenz ist es notwendig, den Inhalt des im Gesetz | Im Streben nach Transparenz ist es notwendig, den Inhalt des im Gesetz |
zur Organisation eines Nationalregisters der natürlichen Personen | zur Organisation eines Nationalregisters der natürlichen Personen |
bestimmten vierzehnten Informationstyps festzulegen. | bestimmten vierzehnten Informationstyps festzulegen. |
Diese Information enthält Daten in Bezug auf Ausländerkarten und | Diese Information enthält Daten in Bezug auf Ausländerkarten und |
Aufenthaltsdokumente (IT 195), Berufskarten für Ausländer, die eine | Aufenthaltsdokumente (IT 195), Berufskarten für Ausländer, die eine |
selbständige Tätigkeit ausüben (IT 197), Arbeitserlaubnisse (IT 198) | selbständige Tätigkeit ausüben (IT 197), Arbeitserlaubnisse (IT 198) |
und "Sonderinformationen" (IT 202). | und "Sonderinformationen" (IT 202). |
Ursprünglich sollten unter dem Vermerk "Sonderinformationen" alle | Ursprünglich sollten unter dem Vermerk "Sonderinformationen" alle |
zusätzlichen Informationen in Zusammenhang mit der | zusätzlichen Informationen in Zusammenhang mit der |
Aufenthaltssituation von Ausländern erfasst werden, die von den | Aufenthaltssituation von Ausländern erfasst werden, die von den |
Gemeinden fakultativ in einer unstrukturierten alphanumerischen Zone | Gemeinden fakultativ in einer unstrukturierten alphanumerischen Zone |
eingegeben werden. | eingegeben werden. |
Der Staatsrat ist jedoch in seinem Gutachten Nr. 43.561/2 vom 19. | Der Staatsrat ist jedoch in seinem Gutachten Nr. 43.561/2 vom 19. |
September 2007 der Ansicht, dass diese Informationen nicht von | September 2007 der Ansicht, dass diese Informationen nicht von |
Gemeindebehörden bestimmt werden dürfen und in vorliegendem Erlass | Gemeindebehörden bestimmt werden dürfen und in vorliegendem Erlass |
aufgeführt und deutlich festgelegt und strukturiert werden müssen. | aufgeführt und deutlich festgelegt und strukturiert werden müssen. |
Um der Bemerkung des Staatsrates Rechnung zu tragen, wurde der | Um der Bemerkung des Staatsrates Rechnung zu tragen, wurde der |
Informationstyp 202 "Sonderinformationen" derart strukturiert, dass | Informationstyp 202 "Sonderinformationen" derart strukturiert, dass |
der Aufenthaltsgrund und eventuell, im Falle einer | der Aufenthaltsgrund und eventuell, im Falle einer |
Familienzusammenführung, die Erkennungsnummer im Nationalregister der | Familienzusammenführung, die Erkennungsnummer im Nationalregister der |
Person, die das Recht auf eine solche Zusammenführung eröffnet, | Person, die das Recht auf eine solche Zusammenführung eröffnet, |
präzisiert werden. | präzisiert werden. |
Infolgedessen bezweckt der Entwurf eines Königlichen Erlasses, den ich | Infolgedessen bezweckt der Entwurf eines Königlichen Erlasses, den ich |
die Ehre habe, Eurer Majestät zur Unterschrift vorzulegen, die | die Ehre habe, Eurer Majestät zur Unterschrift vorzulegen, die |
Abänderung des Königlichen Erlasses vom 8. Januar 2006 zur Festlegung | Abänderung des Königlichen Erlasses vom 8. Januar 2006 zur Festlegung |
der Informationstypen, die mit den in Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes | der Informationstypen, die mit den in Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes |
vom 8. August 1983 zur Organisation eines Nationalregisters der | vom 8. August 1983 zur Organisation eines Nationalregisters der |
natürlichen Personen erwähnten Informationen verbunden sind, indem der | natürlichen Personen erwähnten Informationen verbunden sind, indem der |
vollständige Inhalt der Information über die "Aufenthaltssituation für | vollständige Inhalt der Information über die "Aufenthaltssituation für |
Ausländer" hinzugefügt wird. | Ausländer" hinzugefügt wird. |
Ich habe die Ehre, | Ich habe die Ehre, |
Sire, | Sire, |
der getreue und ehrerbietige Diener Eurer Majestät | der getreue und ehrerbietige Diener Eurer Majestät |
zu sein. | zu sein. |
Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
P. DEWAEL | P. DEWAEL |
27. JANUAR 2008 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen | 27. JANUAR 2008 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen |
Erlasses vom 8. Januar 2006 zur Festlegung der Informationstypen, die | Erlasses vom 8. Januar 2006 zur Festlegung der Informationstypen, die |
mit den in Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes vom 8. August 1983 zur | mit den in Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes vom 8. August 1983 zur |
Organisation eines Nationalregisters der natürlichen Personen | Organisation eines Nationalregisters der natürlichen Personen |
erwähnten Informationen verbunden sind | erwähnten Informationen verbunden sind |
ALBERT II., König der Belgier, | ALBERT II., König der Belgier, |
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! | Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! |
Aufgrund des Artikels 108 der Verfassung; | Aufgrund des Artikels 108 der Verfassung; |
Aufgrund des Gesetzes vom 8. August 1983 zur Organisation eines | Aufgrund des Gesetzes vom 8. August 1983 zur Organisation eines |
Nationalregisters der natürlichen Personen, insbesondere des Artikels | Nationalregisters der natürlichen Personen, insbesondere des Artikels |
3 Absatz 1 Nr. 14, ergänzt durch das Programmgesetz vom 27. Dezember | 3 Absatz 1 Nr. 14, ergänzt durch das Programmgesetz vom 27. Dezember |
2006; | 2006; |
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 8. Januar 2006 zur Festlegung | Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 8. Januar 2006 zur Festlegung |
der Informationstypen, die mit den in Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes | der Informationstypen, die mit den in Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes |
vom 8. August 1983 zur Organisation eines Nationalregisters der | vom 8. August 1983 zur Organisation eines Nationalregisters der |
natürlichen Personen erwähnten Informationen verbunden sind, | natürlichen Personen erwähnten Informationen verbunden sind, |
abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 22. Januar 2007; | abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 22. Januar 2007; |
In der Erwägung, dass das Gesetz vom 19. Juli 1991 über die | In der Erwägung, dass das Gesetz vom 19. Juli 1991 über die |
Bevölkerungsregister, die Personalausweise, die Ausländerausweise und | Bevölkerungsregister, die Personalausweise, die Ausländerausweise und |
die Aufenthaltsdokumente und zur Abänderung des Gesetzes vom 8. August | die Aufenthaltsdokumente und zur Abänderung des Gesetzes vom 8. August |
1983 zur Organisation eines Nationalregisters der natürlichen Personen | 1983 zur Organisation eines Nationalregisters der natürlichen Personen |
anwendbar ist; | anwendbar ist; |
Aufgrund der Stellungnahme Nr. 24/2007 des Ausschusses für den Schutz | Aufgrund der Stellungnahme Nr. 24/2007 des Ausschusses für den Schutz |
des Privatlebens vom 4. Juli 2007; | des Privatlebens vom 4. Juli 2007; |
Aufgrund des Gutachtens Nr. 43.561/2 des Staatsrates vom 19. September | Aufgrund des Gutachtens Nr. 43.561/2 des Staatsrates vom 19. September |
2007, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der | 2007, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der |
koordinierten Gesetze über den Staatsrat; | koordinierten Gesetze über den Staatsrat; |
Auf Vorschlag Unseres Ministers des Innern | Auf Vorschlag Unseres Ministers des Innern |
Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: | Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: |
Artikel 1 - Artikel 1 des Königlichen Erlasses vom 8. Januar 2006 zur | Artikel 1 - Artikel 1 des Königlichen Erlasses vom 8. Januar 2006 zur |
Festlegung der Informationstypen, die mit den in Artikel 3 Absatz 1 | Festlegung der Informationstypen, die mit den in Artikel 3 Absatz 1 |
des Gesetzes vom 8. August 1983 zur Organisation eines | des Gesetzes vom 8. August 1983 zur Organisation eines |
Nationalregisters der natürlichen Personen erwähnten Informationen | Nationalregisters der natürlichen Personen erwähnten Informationen |
verbunden sind, wird wie folgt ergänzt: | verbunden sind, wird wie folgt ergänzt: |
"14. Aufenthaltssituation für die in Artikel 2 erwähnten Ausländer, | "14. Aufenthaltssituation für die in Artikel 2 erwähnten Ausländer, |
und zwar: | und zwar: |
- Ausländerkarten und Aufenthaltsdokumente, | - Ausländerkarten und Aufenthaltsdokumente, |
- Berufskarten für Ausländer, die eine selbständige Tätigkeit ausüben, | - Berufskarten für Ausländer, die eine selbständige Tätigkeit ausüben, |
- Arbeitserlaubnis, | - Arbeitserlaubnis, |
- Sonderinformationen in Zusammenhang mit der Aufenthaltssituation von | - Sonderinformationen in Zusammenhang mit der Aufenthaltssituation von |
Ausländern: | Ausländern: |
1) Aufenthalt aus einem der folgenden Gründe: | 1) Aufenthalt aus einem der folgenden Gründe: |
1.0.0 Familienzusammenführung, Zusammenwohnen und Adoption | 1.0.0 Familienzusammenführung, Zusammenwohnen und Adoption |
1.1.0 Familienzusammenführung mit einem Nicht-EU-Bürger | 1.1.0 Familienzusammenführung mit einem Nicht-EU-Bürger |
1.1.1 Ehepartner/Lebenspartner | 1.1.1 Ehepartner/Lebenspartner |
1.1.2 Verwandter in aufsteigender Linie | 1.1.2 Verwandter in aufsteigender Linie |
1.1.3 Verwandter in absteigender Linie | 1.1.3 Verwandter in absteigender Linie |
1.2.0 Familienzusammenführung mit einem EU-Bürger (ausser einem | 1.2.0 Familienzusammenführung mit einem EU-Bürger (ausser einem |
Belgier) oder einem Schweizer | Belgier) oder einem Schweizer |
1.2.1 Ehepartner/Lebenspartner | 1.2.1 Ehepartner/Lebenspartner |
1.2.2 Verwandter in aufsteigender Linie | 1.2.2 Verwandter in aufsteigender Linie |
1.2.3 Verwandter in absteigender Linie | 1.2.3 Verwandter in absteigender Linie |
1.3.0 Familienzusammenführung mit einem Belgier | 1.3.0 Familienzusammenführung mit einem Belgier |
1.3.1 Ehepartner/Lebenspartner | 1.3.1 Ehepartner/Lebenspartner |
1.3.2 Verwandter in aufsteigender Linie | 1.3.2 Verwandter in aufsteigender Linie |
1.3.3 Verwandter in absteigender Linie | 1.3.3 Verwandter in absteigender Linie |
1.4.0 Zusammenwohnen (Rundschreiben von 1997) | 1.4.0 Zusammenwohnen (Rundschreiben von 1997) |
1.5.0 Adoption | 1.5.0 Adoption |
2.0.0 Asyl und andere Schutzmassnahmen | 2.0.0 Asyl und andere Schutzmassnahmen |
2.1.0 Flüchtling | 2.1.0 Flüchtling |
2.2.0 Subsidiärer Schutz | 2.2.0 Subsidiärer Schutz |
2.3.0 Vorübergehender Schutz | 2.3.0 Vorübergehender Schutz |
2.4.0 Opfer von Menschenhandel | 2.4.0 Opfer von Menschenhandel |
2.5.0 UMA | 2.5.0 UMA |
2.6.0 Staatenloser | 2.6.0 Staatenloser |
3.0.0 Regularisierung | 3.0.0 Regularisierung |
3.1.0 Art. 9 Absatz 3 - humanitär | 3.1.0 Art. 9 Absatz 3 - humanitär |
3.2.0 Art. 9bis | 3.2.0 Art. 9bis |
3.3.0 Art. 9ter | 3.3.0 Art. 9ter |
3.4.0 Gesetz von 1999 | 3.4.0 Gesetz von 1999 |
4.0.0 Arbeitnehmer | 4.0.0 Arbeitnehmer |
4.1.0 Nicht-EU-Arbeitnehmer | 4.1.0 Nicht-EU-Arbeitnehmer |
4.1.1 Lohnempfänger | 4.1.1 Lohnempfänger |
4.1.2 Selbständiger | 4.1.2 Selbständiger |
4.1.3 Forscher | 4.1.3 Forscher |
4.1.4 Hochqualifizierter Arbeitnehmer | 4.1.4 Hochqualifizierter Arbeitnehmer |
4.1.5 Saisonarbeiter | 4.1.5 Saisonarbeiter |
4.1.6 Begünstigter der Regelung "Reisen und Arbeiten" | 4.1.6 Begünstigter der Regelung "Reisen und Arbeiten" |
4.2.0 Arbeitnehmer aus der EU oder der Schweiz | 4.2.0 Arbeitnehmer aus der EU oder der Schweiz |
4.2.1 Lohnempfänger | 4.2.1 Lohnempfänger |
4.2.2 Selbständiger | 4.2.2 Selbständiger |
4.2.3 MOE-Abkommen | 4.2.3 MOE-Abkommen |
5.0.0 Andere Gründe: | 5.0.0 Andere Gründe: |
5.1.0 Nicht-EU-Staatsangehöriger: | 5.1.0 Nicht-EU-Staatsangehöriger: |
5.1.1 Inhaber eines D-Visums, durch das ein begrenzter zeitweiliger | 5.1.1 Inhaber eines D-Visums, durch das ein begrenzter zeitweiliger |
Aufenthalt gewährt wird | Aufenthalt gewährt wird |
5.2.0 Europäischer Staatsangehöriger | 5.2.0 Europäischer Staatsangehöriger |
5.2.1 Pensionierter | 5.2.1 Pensionierter |
5.2.2 Dienstleistungsempfänger | 5.2.2 Dienstleistungsempfänger |
5.2.3 Rentier | 5.2.3 Rentier |
5.2.4 Verbleiberecht | 5.2.4 Verbleiberecht |
5.2.5 Arbeitssuchender | 5.2.5 Arbeitssuchender |
6.0.0 Student | 6.0.0 Student |
6.1.0 Nicht-EU-Student | 6.1.0 Nicht-EU-Student |
6.1.1 Student | 6.1.1 Student |
6.1.2 Andere Ausbildungsform | 6.1.2 Andere Ausbildungsform |
6.2.0 Student aus der EU oder der Schweiz | 6.2.0 Student aus der EU oder der Schweiz |
7.0.0 Langfristig Aufenthaltsberechtigter | 7.0.0 Langfristig Aufenthaltsberechtigter |
7.1.0 Tätigkeit als Lohnempfänger oder anders | 7.1.0 Tätigkeit als Lohnempfänger oder anders |
7.2.0 Studium oder Ausbildung | 7.2.0 Studium oder Ausbildung |
7.3.0 Andere Ziele | 7.3.0 Andere Ziele |
8.0.0 Ausländer mit Sonderstatus | 8.0.0 Ausländer mit Sonderstatus |
8.1.0 SHAPE | 8.1.0 SHAPE |
8.2.0 NATO | 8.2.0 NATO |
2) Erkennungsnummer im Nationalregister der Person, die das Recht auf | 2) Erkennungsnummer im Nationalregister der Person, die das Recht auf |
Familienzusammenführung eröffnet." | Familienzusammenführung eröffnet." |
Art. 2 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im | Art. 2 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im |
Belgischen Staatsblatt in Kraft. | Belgischen Staatsblatt in Kraft. |
Art. 3 - Unser Minister des Innern ist mit der Ausführung des | Art. 3 - Unser Minister des Innern ist mit der Ausführung des |
vorliegenden Erlasses beauftragt. | vorliegenden Erlasses beauftragt. |
Gegeben zu Brüssel, den 27. Januar 2008 | Gegeben zu Brüssel, den 27. Januar 2008 |
ALBERT | ALBERT |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
P. DEWAEL | P. DEWAEL |