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Vue multilingue de Arrêté Royal du 23/08/2014
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Arrêté royal portant fixation des règles d'inventaire et d'estimation des biens meubles et immeubles des communes utilisés pour l'exécution des missions des services d'incendie. - Traduction allemande Koninklijk besluit houdende vaststelling van de inventaris- en schattingsregels van de roerende en onroerende goederen van de gemeenten aangewend voor de uitvoering van de opdrachten van de brandweerdiensten. - Duitse vertaling
SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 23 AOUT 2014. - Arrêté royal portant fixation des règles d'inventaire et d'estimation des biens meubles et immeubles des communes utilisés pour l'exécution des missions des services d'incendie. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 23 AUGUSTUS 2014. - Koninklijk besluit houdende vaststelling van de inventaris- en schattingsregels van de roerende en onroerende goederen van de gemeenten aangewend voor de uitvoering van de opdrachten van de brandweerdiensten. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk
l'arrêté royal du 23 août 2014 portant fixation des règles besluit van 23 augustus 2014 houdende vaststelling van de inventaris-
d'inventaire et d'estimation des biens meubles et immeubles des en schattingsregels van de roerende en onroerende goederen van de
communes utilisés pour l'exécution des missions des services gemeenten aangewend voor de uitvoering van de opdrachten van de
d'incendie (Moniteur belge du 29 octobre 2014). brandweerdiensten (Belgisch Staatsblad van 29 oktober 2014).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse
allemande à Malmedy. vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
23. AUGUST 2014 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Regeln für das 23. AUGUST 2014 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Regeln für das
Inventar und die Schätzung der beweglichen und unbeweglichen Güter der Inventar und die Schätzung der beweglichen und unbeweglichen Güter der
Gemeinden, die für die Ausführung der Aufträge der Feuerwehrdienste Gemeinden, die für die Ausführung der Aufträge der Feuerwehrdienste
benutzt werden benutzt werden
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit, der Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit, der
Artikel 212 Absatz 2, 213 § 1 Absatz 1, 216 Absatz 2 und 224 Absatz 2; Artikel 212 Absatz 2, 213 § 1 Absatz 1, 216 Absatz 2 und 224 Absatz 2;
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 11. und 28. Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 11. und 28.
Februar 2014; Februar 2014;
Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 19. Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 19.
März 2014; März 2014;
Aufgrund der Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften, die Aufgrund der Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften, die
gemäß den Artikeln 6 und 7 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur gemäß den Artikeln 6 und 7 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur
Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative
Vereinfachung durchgeführt worden ist; Vereinfachung durchgeführt worden ist;
Aufgrund des Gutachtens Nr. 55.961/2 des Staatsrates vom 28. April Aufgrund des Gutachtens Nr. 55.961/2 des Staatsrates vom 28. April
2014, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 2014, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am
12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;
Auf Vorschlag der Ministerin des Innern und aufgrund der Stellungnahme Auf Vorschlag der Ministerin des Innern und aufgrund der Stellungnahme
der Minister, die im Rat darüber beraten haben, der Minister, die im Rat darüber beraten haben,
Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: Haben Wir beschlossen und erlassen Wir:
KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmungen KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht man Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht man
unter: unter:
1. "Gesetz vom 15. Mai 2007": Gesetz vom 15. Mai 2007 über die zivile 1. "Gesetz vom 15. Mai 2007": Gesetz vom 15. Mai 2007 über die zivile
Sicherheit, Sicherheit,
2. "Zone": Hilfeleistungszone, erwähnt in Artikel 14 des Gesetzes vom 2. "Zone": Hilfeleistungszone, erwähnt in Artikel 14 des Gesetzes vom
15. Mai 2007, 15. Mai 2007,
3. "Rat": Rat der Hilfeleistungszone, vorgesehen in Artikel 24 des 3. "Rat": Rat der Hilfeleistungszone, vorgesehen in Artikel 24 des
Gesetzes vom 15. Mai 2007, Gesetzes vom 15. Mai 2007,
4. "Kollegium": Kollegium der Hilfeleistungszone, vorgesehen in 4. "Kollegium": Kollegium der Hilfeleistungszone, vorgesehen in
Artikel 55 des Gesetzes vom 15. Mai 2007, Artikel 55 des Gesetzes vom 15. Mai 2007,
5. "fahrendem Material": Fahrzeuge, die gemäß dem Königlichen Erlass 5. "fahrendem Material": Fahrzeuge, die gemäß dem Königlichen Erlass
vom 20. Juli 2001 über die Zulassung von Fahrzeugen im vom 20. Juli 2001 über die Zulassung von Fahrzeugen im
Fahrzeugverzeichnis eingetragen sind, Fahrzeugverzeichnis eingetragen sind,
6. "hzG": höchstzulässiges Gesamtgewicht eines Fahrzeugs, erwähnt in 6. "hzG": höchstzulässiges Gesamtgewicht eines Fahrzeugs, erwähnt in
Artikel 32 des Königlichen Erlasses vom 15. März 1968 zur Festlegung Artikel 32 des Königlichen Erlasses vom 15. März 1968 zur Festlegung
der allgemeinen Regelung über die technischen Anforderungen an der allgemeinen Regelung über die technischen Anforderungen an
Kraftfahrzeuge, ihre Anhänger, ihre Bestandteile und ihr Kraftfahrzeuge, ihre Anhänger, ihre Bestandteile und ihr
Sicherheitszubehör, Sicherheitszubehör,
7. "Verbrauchsgütern": Güter, die innerhalb kurzer Zeit verbraucht 7. "Verbrauchsgütern": Güter, die innerhalb kurzer Zeit verbraucht
werden. Diese Güter gelten als verbraucht, sobald sie erworben sind, werden. Diese Güter gelten als verbraucht, sobald sie erworben sind,
8. "Feuerwehrdiensten der Klasse X": Feuerwehrdienste, erwähnt in 8. "Feuerwehrdiensten der Klasse X": Feuerwehrdienste, erwähnt in
Artikel 12 Nr. 1 des Königlichen Erlasses vom 8. November 1967 zur Artikel 12 Nr. 1 des Königlichen Erlasses vom 8. November 1967 zur
Organisation der kommunalen und regionalen Feuerwehrdienste und zur Organisation der kommunalen und regionalen Feuerwehrdienste und zur
Koordinierung der Hilfeleistung bei Brand in Friedenszeiten, Koordinierung der Hilfeleistung bei Brand in Friedenszeiten,
9. "Feuerwehrdiensten der Klasse Y": Feuerwehrdienste, erwähnt in 9. "Feuerwehrdiensten der Klasse Y": Feuerwehrdienste, erwähnt in
Artikel 12 Nr. 2 des Königlichen Erlasses vom 8. November 1967 zur Artikel 12 Nr. 2 des Königlichen Erlasses vom 8. November 1967 zur
Organisation der kommunalen und regionalen Feuerwehrdienste und zur Organisation der kommunalen und regionalen Feuerwehrdienste und zur
Koordinierung der Hilfeleistung bei Brand in Friedenszeiten, Koordinierung der Hilfeleistung bei Brand in Friedenszeiten,
10. "Feuerwehrdiensten der Klasse Z": Feuerwehrdienste, erwähnt in 10. "Feuerwehrdiensten der Klasse Z": Feuerwehrdienste, erwähnt in
Artikel 12 Nr. 3 des Königlichen Erlasses vom 8. November 1967 zur Artikel 12 Nr. 3 des Königlichen Erlasses vom 8. November 1967 zur
Organisation der kommunalen und regionalen Feuerwehrdienste und zur Organisation der kommunalen und regionalen Feuerwehrdienste und zur
Koordinierung der Hilfeleistung bei Brand in Friedenszeiten, Koordinierung der Hilfeleistung bei Brand in Friedenszeiten,
11. "Feuerwehrdiensten der Gemeinden, die nicht Gruppenzentrum sind": 11. "Feuerwehrdiensten der Gemeinden, die nicht Gruppenzentrum sind":
Feuerwehrdienste, erwähnt in der letzten Spalte der Anlagen 1 und 2 Feuerwehrdienste, erwähnt in der letzten Spalte der Anlagen 1 und 2
zum Königlichen Erlass vom 8. November 1967 zur Organisation der zum Königlichen Erlass vom 8. November 1967 zur Organisation der
kommunalen und regionalen Feuerwehrdienste und zur Koordinierung der kommunalen und regionalen Feuerwehrdienste und zur Koordinierung der
Hilfeleistung bei Brand in Friedenszeiten, Hilfeleistung bei Brand in Friedenszeiten,
12. "Power Take-Off (PTO)": mechanisches oder hydraulisches System, 12. "Power Take-Off (PTO)": mechanisches oder hydraulisches System,
das externe Werkzeuge, wie eine (Lösch-)Pumpe, eine Winde oder einen das externe Werkzeuge, wie eine (Lösch-)Pumpe, eine Winde oder einen
(Hebe-)Kran, mit Hilfe des Motors des Fahrzeugs, auf dem das Werkzeug (Hebe-)Kran, mit Hilfe des Motors des Fahrzeugs, auf dem das Werkzeug
angebracht ist, antreibt. angebracht ist, antreibt.
KAPITEL 2 - Regeln für das Inventar KAPITEL 2 - Regeln für das Inventar
Art. 2 - Die Gemeinde erstellt unter der Aufsicht des Finanzdirektors Art. 2 - Die Gemeinde erstellt unter der Aufsicht des Finanzdirektors
der Gemeinde und des dienstleitenden Offiziers des kommunalen der Gemeinde und des dienstleitenden Offiziers des kommunalen
Feuerwehrdienstes ein Inventar der in den Artikeln 210 und 215 des Feuerwehrdienstes ein Inventar der in den Artikeln 210 und 215 des
Gesetzes vom 15. Mai 2007 erwähnten Güter, und zwar spätestens drei Gesetzes vom 15. Mai 2007 erwähnten Güter, und zwar spätestens drei
Monate nach Inkrafttreten des vorliegenden Erlasses. Monate nach Inkrafttreten des vorliegenden Erlasses.
Für das Inventar der in Artikel 210 § 1 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 Für das Inventar der in Artikel 210 § 1 des Gesetzes vom 15. Mai 2007
erwähnten Güter verwendet die Gemeinde die in der Anlage beigefügte erwähnten Güter verwendet die Gemeinde die in der Anlage beigefügte
nicht erschöpfende Tabelle. nicht erschöpfende Tabelle.
KAPITEL 3 - Regeln für die Schätzung KAPITEL 3 - Regeln für die Schätzung
Abschnitt 1 - Bewegliche Güter Abschnitt 1 - Bewegliche Güter
Art. 3 - In Bezug auf die in Artikel 210 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 Art. 3 - In Bezug auf die in Artikel 210 des Gesetzes vom 15. Mai 2007
erwähnten beweglichen Güter wird für die Anwendung des vorliegenden erwähnten beweglichen Güter wird für die Anwendung des vorliegenden
Erlasses unterschieden zwischen: Erlasses unterschieden zwischen:
1. fahrendem Material mit hzG unter oder gleich 7,5 Tonnen, 1. fahrendem Material mit hzG unter oder gleich 7,5 Tonnen,
2. fahrendem Material mit hzG über 7,5 Tonnen, 2. fahrendem Material mit hzG über 7,5 Tonnen,
3. nicht fahrendem Material, 3. nicht fahrendem Material,
4. Verbrauchsgütern. 4. Verbrauchsgütern.
Art. 4 - Die Gemeinde, die das Gut überträgt, und die Zone, die das Art. 4 - Die Gemeinde, die das Gut überträgt, und die Zone, die das
Gut erhält, können eine Vereinbarung über die Schätzung der in Artikel Gut erhält, können eine Vereinbarung über die Schätzung der in Artikel
3 Nr. 1 und 2 vorgesehenen Güter schließen. 3 Nr. 1 und 2 vorgesehenen Güter schließen.
Art. 5 - In Ermangelung der in Artikel 4 erwähnten Vereinbarung werden Art. 5 - In Ermangelung der in Artikel 4 erwähnten Vereinbarung werden
die in Artikel 3 Nr. 1 vorgesehenen Güter gemäß folgender Formel die in Artikel 3 Nr. 1 vorgesehenen Güter gemäß folgender Formel
geschätzt: geschätzt:
Pour la consultation du tableau, voir image Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld
wobei: wobei:
EW = Schätzwert, EW = Schätzwert,
EA = Eigenanteil, EA = Eigenanteil,
D = Abschreibung, D = Abschreibung,
t = Anzahl Jahre, in denen das Fahrzeug in der Gemeindebuchführung t = Anzahl Jahre, in denen das Fahrzeug in der Gemeindebuchführung
registriert ist, registriert ist,
tmax = Anzahl Jahre, über die das Gut abgeschrieben wird, tmax = Anzahl Jahre, über die das Gut abgeschrieben wird,
km = Anzahl gefahrener Kilometer zum Zeitpunkt der Schätzung km = Anzahl gefahrener Kilometer zum Zeitpunkt der Schätzung
und und
t ? tmax, t ? tmax,
km ? 200 000. km ? 200 000.
Art. 6 - In Ermangelung der in Artikel 4 erwähnten Vereinbarung werden Art. 6 - In Ermangelung der in Artikel 4 erwähnten Vereinbarung werden
die in Artikel 3 Nr. 2 vorgesehenen Güter gemäß folgender Formel die in Artikel 3 Nr. 2 vorgesehenen Güter gemäß folgender Formel
geschätzt: geschätzt:
Pour la consultation du tableau, voir image Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld
wobei: wobei:
EW = Schätzwert, EW = Schätzwert,
EA = Eigenanteil, EA = Eigenanteil,
D = Abschreibung, D = Abschreibung,
t = Anzahl Jahre, in denen das Fahrzeug in der Gemeindebuchführung t = Anzahl Jahre, in denen das Fahrzeug in der Gemeindebuchführung
registriert ist, registriert ist,
tmax = Anzahl Jahre, über die das Gut abgeschrieben wird, tmax = Anzahl Jahre, über die das Gut abgeschrieben wird,
pto = Anzahl Stunden, die von der Funktion Power Take-Off (PTO) des pto = Anzahl Stunden, die von der Funktion Power Take-Off (PTO) des
Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Schätzung geleistet worden sind, Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Schätzung geleistet worden sind,
ptomax = theoretische Höchstanzahl Stunden, die von der Funktion Power ptomax = theoretische Höchstanzahl Stunden, die von der Funktion Power
Take-Off (PTO) des Fahrzeugs zu leisten sind, Take-Off (PTO) des Fahrzeugs zu leisten sind,
und und
t ? tmax, t ? tmax,
pto ? ptomax. pto ? ptomax.
Art. 7 - Der in den Artikeln 5 und 6 erwähnte Eigenanteil (EA) wird Art. 7 - Der in den Artikeln 5 und 6 erwähnte Eigenanteil (EA) wird
gemäß folgender Formel berechnet: gemäß folgender Formel berechnet:
EA = AW - S - MwSt. EA = AW - S - MwSt.
wobei: wobei:
EA = Eigenanteil, EA = Eigenanteil,
AW = Anschaffungswert des Fahrzeugs, einschließlich MwSt., ohne AW = Anschaffungswert des Fahrzeugs, einschließlich MwSt., ohne
Zubehör, Zubehör,
S = Zuschüsse und Beiträge, die von den verschiedenen Behörden für die S = Zuschüsse und Beiträge, die von den verschiedenen Behörden für die
Anschaffung des Fahrzeugs erhalten worden sind, Anschaffung des Fahrzeugs erhalten worden sind,
MwSt. = Betrag der MwSt., den die Gemeinde, die das Gut überträgt, MwSt. = Betrag der MwSt., den die Gemeinde, die das Gut überträgt,
zurückfordern konnte. zurückfordern konnte.
Art. 8 - Die in den Artikeln 5 und 6 erwähnte Abschreibung (D) wird Art. 8 - Die in den Artikeln 5 und 6 erwähnte Abschreibung (D) wird
gemäß folgender Formel berechnet: gemäß folgender Formel berechnet:
Pour la consultation du tableau, voir image Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld
wobei: wobei:
EA = Eigenanteil, EA = Eigenanteil,
tmax = Anzahl Jahre, über die das Gut abgeschrieben wird. tmax = Anzahl Jahre, über die das Gut abgeschrieben wird.
Art. 9 - Die Anzahl Jahre, über die die in Artikel 3 Nr. 1 und 2 Art. 9 - Die Anzahl Jahre, über die die in Artikel 3 Nr. 1 und 2
vorgesehenen Güter in Ausführung der Artikel 5 und 6 abgeschrieben vorgesehenen Güter in Ausführung der Artikel 5 und 6 abgeschrieben
werden (tmax), wird nach folgenden Kriterien bestimmt: werden (tmax), wird nach folgenden Kriterien bestimmt:
1. Das fahrende Material der Feuerwehrdienste der Klasse X wird über 1. Das fahrende Material der Feuerwehrdienste der Klasse X wird über
10 Jahre abgeschrieben. 10 Jahre abgeschrieben.
2. Das fahrende Material der Feuerwehrdienste der Klasse Y und der 2. Das fahrende Material der Feuerwehrdienste der Klasse Y und der
gemischten Feuerwehrdienste der Klasse Z wird über 15 Jahre gemischten Feuerwehrdienste der Klasse Z wird über 15 Jahre
abgeschrieben. abgeschrieben.
3. Das fahrende Material der anderen Feuerwehrdienste der Klasse Z und 3. Das fahrende Material der anderen Feuerwehrdienste der Klasse Z und
der Feuerwehrdienste der Gemeinden, die nicht Gruppenzentrum sind, der Feuerwehrdienste der Gemeinden, die nicht Gruppenzentrum sind,
wird über 20 Jahre abgeschrieben. wird über 20 Jahre abgeschrieben.
Art. 10 - Die theoretische Höchstanzahl Stunden, die von der Funktion Art. 10 - Die theoretische Höchstanzahl Stunden, die von der Funktion
Power Take-Off zu leisten sind, über die die in Artikel 3 Nr. 2 Power Take-Off zu leisten sind, über die die in Artikel 3 Nr. 2
vorgesehenen Güter in Ausführung von Artikel 6 abgeschrieben werden vorgesehenen Güter in Ausführung von Artikel 6 abgeschrieben werden
(ptomax), wird nach folgenden Kriterien bestimmt: (ptomax), wird nach folgenden Kriterien bestimmt:
1. für Fahrzeuge, die mit einer Feuerlöschpumpe ausgestattet sind: 1. für Fahrzeuge, die mit einer Feuerlöschpumpe ausgestattet sind:
höchstens 500 Stunden, höchstens 500 Stunden,
2. für Fahrzeuge, die nicht mit einer Feuerlöschpumpe ausgestattet 2. für Fahrzeuge, die nicht mit einer Feuerlöschpumpe ausgestattet
sind: höchstens 2 000 Stunden. sind: höchstens 2 000 Stunden.
Art. 11 - Die Anzahl Jahre, über die die in Artikel 3 Nr. 3 Art. 11 - Die Anzahl Jahre, über die die in Artikel 3 Nr. 3
vorgesehenen Güter abgeschrieben werden, wird im gemeinsamen vorgesehenen Güter abgeschrieben werden, wird im gemeinsamen
Einvernehmen zwischen der Zone, die das Gut erhält, und der Gemeinde, Einvernehmen zwischen der Zone, die das Gut erhält, und der Gemeinde,
die das Gut überträgt, unter Berücksichtigung folgender Kriterien die das Gut überträgt, unter Berücksichtigung folgender Kriterien
bestimmt: bestimmt:
1. Güter mit einem Anschaffungswert von höchstens 2.500 EUR 1. Güter mit einem Anschaffungswert von höchstens 2.500 EUR
einschließlich MwSt. werden der Zone ohne Gegenleistung übertragen. einschließlich MwSt. werden der Zone ohne Gegenleistung übertragen.
2. Die Güter werden linear abgeschrieben, mit Ausnahme der in Nr. 1 2. Die Güter werden linear abgeschrieben, mit Ausnahme der in Nr. 1
erwähnten Güter. erwähnten Güter.
3. Güter mit einem Anschaffungswert von über 2.500 EUR und weniger als 3. Güter mit einem Anschaffungswert von über 2.500 EUR und weniger als
50.000 EUR einschließlich MwSt. werden über einen Zeitraum von 50.000 EUR einschließlich MwSt. werden über einen Zeitraum von
höchstens fünf Jahren abgeschrieben. höchstens fünf Jahren abgeschrieben.
In Ermangelung einer Vereinbarung werden diese Güter über einen In Ermangelung einer Vereinbarung werden diese Güter über einen
Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben. Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben.
4. Güter mit einem Anschaffungswert von mindestens 50.000 EUR 4. Güter mit einem Anschaffungswert von mindestens 50.000 EUR
einschließlich MwSt. werden über einen Zeitraum von mindestens fünf einschließlich MwSt. werden über einen Zeitraum von mindestens fünf
und höchstens zehn Jahren abgeschrieben. und höchstens zehn Jahren abgeschrieben.
In Ermangelung einer Vereinbarung werden diese Güter über einen In Ermangelung einer Vereinbarung werden diese Güter über einen
Zeitraum von zehn Jahren abgeschrieben. Zeitraum von zehn Jahren abgeschrieben.
Art. 12 - Verbrauchsgüter werden der Zone ohne Gegenleistung Art. 12 - Verbrauchsgüter werden der Zone ohne Gegenleistung
übertragen. übertragen.
Abschnitt 2 - Unbewegliche Güter Abschnitt 2 - Unbewegliche Güter
Art. 13 - Der Schätzwert für die Übertragung und derjenige für die Art. 13 - Der Schätzwert für die Übertragung und derjenige für die
Zurverfügungstellung der in Artikel 215 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 Zurverfügungstellung der in Artikel 215 des Gesetzes vom 15. Mai 2007
erwähnten Kasernen und der anderen unbeweglichen Güter wird in erwähnten Kasernen und der anderen unbeweglichen Güter wird in
Ermangelung einer Vereinbarung zwischen der Zone, der das Gut Ermangelung einer Vereinbarung zwischen der Zone, der das Gut
übertragen oder zur Verfügung gestellt wird, und der Gemeinde, die die übertragen oder zur Verfügung gestellt wird, und der Gemeinde, die die
Eigentümerin ist, in einem Taxierungsbericht bestimmt, der von einem Eigentümerin ist, in einem Taxierungsbericht bestimmt, der von einem
vom Rat einstimmig bestellten Taxator oder Ausschuss von Taxatoren vom Rat einstimmig bestellten Taxator oder Ausschuss von Taxatoren
erstellt wird. erstellt wird.
Der in Absatz 1 erwähnte Ausschuss von Taxatoren setzt sich aus Der in Absatz 1 erwähnte Ausschuss von Taxatoren setzt sich aus
höchstens drei Taxatoren zusammen. höchstens drei Taxatoren zusammen.
KAPITEL 3 - Schlussbestimmungen KAPITEL 3 - Schlussbestimmungen
Art. 14 - Folgende Bestimmungen treten am ersten Tag des Monats nach Art. 14 - Folgende Bestimmungen treten am ersten Tag des Monats nach
Ablauf einer Frist von zehn Tagen, die am Tag der Veröffentlichung des Ablauf einer Frist von zehn Tagen, die am Tag der Veröffentlichung des
vorliegenden Erlasses im Belgischen Staatsblatt beginnt, in Kraft: vorliegenden Erlasses im Belgischen Staatsblatt beginnt, in Kraft:
1. die Artikel 210 bis 217 des Gesetzes vom 15. Mai 2007, 1. die Artikel 210 bis 217 des Gesetzes vom 15. Mai 2007,
2. vorliegender Erlass. 2. vorliegender Erlass.
Art. 15 - Der für Inneres zuständige Minister ist mit der Ausführung Art. 15 - Der für Inneres zuständige Minister ist mit der Ausführung
des vorliegenden Erlasses beauftragt. des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 23. August 2014 Gegeben zu Brüssel, den 23. August 2014
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Die Ministerin des Innern Die Ministerin des Innern
Frau J. MILQUET Frau J. MILQUET
Anlage zum Königlichen Erlass zur Festlegung der Regeln für das Anlage zum Königlichen Erlass zur Festlegung der Regeln für das
Inventar und die Schätzung der beweglichen und unbeweglichen Güter der Inventar und die Schätzung der beweglichen und unbeweglichen Güter der
Gemeinden, die für die Ausführung der Aufträge der Feuerwehrdienste Gemeinden, die für die Ausführung der Aufträge der Feuerwehrdienste
benutzt werden benutzt werden
Mat.-Code Mat.-Code
Bezeichnung Bezeichnung
Kaufdatum Kaufdatum
Kaufwert Kaufwert
Anzahl gefahrener Kilometer Anzahl gefahrener Kilometer
PTO PTO
11100 11100
Löschfahrzeug: leicht (4x2) Löschfahrzeug: leicht (4x2)
11110 11110
Löschfahrzeug: kompakt Löschfahrzeug: kompakt
11200 11200
Löschfahrzeug: halbschwer (4x2) Löschfahrzeug: halbschwer (4x2)
11300 11300
Löschfahrzeug: schwer (4x2) Löschfahrzeug: schwer (4x2)
11310 11310
Löschfahrzeug: für Industriebrände Löschfahrzeug: für Industriebrände
11400 11400
Löschfahrzeug: schnell - Ersteinsatz (4x2) Löschfahrzeug: schnell - Ersteinsatz (4x2)
12100 12100
Löschfahrzeug: Waldbrände (4x4) Löschfahrzeug: Waldbrände (4x4)
12110 12110
Löschfahrzeug: leicht (4x4) Löschfahrzeug: leicht (4x4)
12200 12200
Löschfahrzeug: halbschwer (4x4) Löschfahrzeug: halbschwer (4x4)
12300 12300
Löschfahrzeug: schwer (4x4) Löschfahrzeug: schwer (4x4)
12400 12400
Löschfahrzeug: schnell - Ersteinsatz (4x4) Löschfahrzeug: schnell - Ersteinsatz (4x4)
13100 13100
Tanklöschfahrzeug + 3 bis 4 000 l (4x2) Tanklöschfahrzeug + 3 bis 4 000 l (4x2)
13200 13200
Tanklöschfahrzeug + 6 bis 8 000 l (4x2) Tanklöschfahrzeug + 6 bis 8 000 l (4x2)
13300 13300
Tanklöschfahrzeug + 10 bis 15 000 l (6x2) Tanklöschfahrzeug + 10 bis 15 000 l (6x2)
13400 13400
Tanklöschfahrzeug ? 20 000 l (6x2) Tanklöschfahrzeug ? 20 000 l (6x2)
13500 13500
Vakuum-Tanklöschfahrzeug Vakuum-Tanklöschfahrzeug
14100 14100
Tanklöschfahrzeug + 3 bis 4 000 l (4x4) Tanklöschfahrzeug + 3 bis 4 000 l (4x4)
14110 14110
Geländegängiges Tanklöschfahrzeug für Waldbrände (4 000 l) Geländegängiges Tanklöschfahrzeug für Waldbrände (4 000 l)
14120 14120
Geländegängiges Tanklöschfahrzeug für Waldbrände (2 000 l) Geländegängiges Tanklöschfahrzeug für Waldbrände (2 000 l)
14200 14200
Tanklöschfahrzeug + 6 bis 8 000 l (4x4) Tanklöschfahrzeug + 6 bis 8 000 l (4x4)
14300 14300
Tanklöschfahrzeug + 10 bis 15 000 l (6x4) Tanklöschfahrzeug + 10 bis 15 000 l (6x4)
14400 14400
Tanklöschfahrzeug ? 20 000 l (6x4) Tanklöschfahrzeug ? 20 000 l (6x4)
15200 15200
Schaumlöschfahrzeug + 6 000 l Schaumlöschfahrzeug + 6 000 l
16200 16200
Schaumtankfahrzeug + 6 000 l Schaumtankfahrzeug + 6 000 l
16300 16300
Schaumtankfahrzeug + 10 000 l Schaumtankfahrzeug + 10 000 l
21100 21100
Drehleiterfahrzeug < 24 m Drehleiterfahrzeug < 24 m
21200 21200
Drehleiterfahrzeug + 24 m (EAL 20) Drehleiterfahrzeug + 24 m (EAL 20)
21300 21300
Drehleiterfahrzeug + 30 m (EAL 25) Drehleiterfahrzeug + 30 m (EAL 25)
21310 21310
Drehleiterfahrzeug + 30 m mit Schwenkarm Drehleiterfahrzeug + 30 m mit Schwenkarm
21320 21320
Drehleiterfahrzeug + 30 m mit Teleskopschwenkarm Drehleiterfahrzeug + 30 m mit Teleskopschwenkarm
21400 21400
Drehleiterfahrzeug + 42 m (EAL 36) Drehleiterfahrzeug + 42 m (EAL 36)
21500 21500
Drehleiterfahrzeug + 50 m (EAL 36) Drehleiterfahrzeug + 50 m (EAL 36)
22200 22200
Teleskopbühne 24 m (EAL 20N) Teleskopbühne 24 m (EAL 20N)
22300 22300
Teleskopbühne 30 m (EAL 25N) Teleskopbühne 30 m (EAL 25N)
23100 23100
Hebebühne < 18 m Hebebühne < 18 m
23200 23200
Hebebühne 18 bis 20 m Hebebühne 18 bis 20 m
23300 23300
Hebebühne + 24 m Hebebühne + 24 m
23400 23400
Hebebühne + 30 m Hebebühne + 30 m
24000 24000
Kranwagen Kranwagen
25000 25000
Bagger Bagger
26110 26110
Leichter Kleintransporter Leichter Kleintransporter
26130 26130
Kleintransporter Kleintransporter
26200 26200
Pick-up mit doppeltem Fahrerhaus Pick-up mit doppeltem Fahrerhaus
26300 26300
Arbeitsfahrzeug Arbeitsfahrzeug
26400 26400
Kipperfahrzeug mit Ladefläche Kipperfahrzeug mit Ladefläche
26500 26500
Mehrzweckfahrzeug 4x4 Mehrzweckfahrzeug 4x4
27100 27100
Sattelzugmaschine Sattelzugmaschine
27900 27900
Sattelanhänger für Vakuumtank Sattelanhänger für Vakuumtank
28100 28100
Gabelstapler Gabelstapler
28200 28200
Kompaktlader auf Rädern Kompaktlader auf Rädern
31050 31050
Feuerwehr-Transporter < 3,5 t (4x2) Feuerwehr-Transporter < 3,5 t (4x2)
31100 31100
Feuerwehr-Transporter < 7,5 t (4x2) Feuerwehr-Transporter < 7,5 t (4x2)
31200 31200
Feuerwehr-Transporter < 7,5 t (4x4) Feuerwehr-Transporter < 7,5 t (4x4)
31300 31300
Feuerwehr-Transporter 7,5-13 t (4x2) Feuerwehr-Transporter 7,5-13 t (4x2)
31400 31400
Feuerwehr-Transporter 7,5-13 t (4x4) Feuerwehr-Transporter 7,5-13 t (4x4)
31500 31500
Feuerwehr-Transporter > 13 t (4x2) Feuerwehr-Transporter > 13 t (4x2)
31600 31600
Feuerwehr-Transporter > 13 t (4x4) Feuerwehr-Transporter > 13 t (4x4)
32100 32100
Bergungsfahrzeug: leicht (4x2) Bergungsfahrzeug: leicht (4x2)
32200 32200
Bergungsfahrzeug: leicht (4x4) Bergungsfahrzeug: leicht (4x4)
32300 32300
Bergungsfahrzeug: schwer (4x2) Bergungsfahrzeug: schwer (4x2)
33100 33100
Trockenlöschfahrzeug (4x2) + 500 kg Trockenlöschfahrzeug (4x2) + 500 kg
33200 33200
Trockenlöschfahrzeug (4x4) + 500 kg Trockenlöschfahrzeug (4x4) + 500 kg
33300 33300
Trockenlöschfahrzeug (4x2) + 750 kg Trockenlöschfahrzeug (4x2) + 750 kg
33400 33400
Trockenlöschfahrzeug (4x4) + 750 kg Trockenlöschfahrzeug (4x4) + 750 kg
33500 33500
Trockenlöschfahrzeug (4x2) + 1 000 kg Trockenlöschfahrzeug (4x2) + 1 000 kg
33600 33600
Trockenlöschfahrzeug (4x4) + 1 000 kg Trockenlöschfahrzeug (4x4) + 1 000 kg
33700 33700
Trockenlöschfahrzeug (4x4) + 2 000 kg Trockenlöschfahrzeug (4x4) + 2 000 kg
33800 33800
Trockenlöschfahrzeug (4x4) + 4 000 kg Trockenlöschfahrzeug (4x4) + 4 000 kg
33900 33900
Trockenlöschanlage auf Anhänger Trockenlöschanlage auf Anhänger
34000 34000
Schlauchfahrzeug Schlauchfahrzeug
35100 35100
Motorspritze auf Fahrzeug Motorspritze auf Fahrzeug
35120 35120
Hochleistungsmotorspritze auf Anhänger Hochleistungsmotorspritze auf Anhänger
35130 35130
Motorspritze + 5 000 l auf Absetzkipper Motorspritze + 5 000 l auf Absetzkipper
35140 35140
Motorspritze > 8 000 l auf Absetzkipper Motorspritze > 8 000 l auf Absetzkipper
35160 35160
Schwimmpumpe + 5 000 l auf Absetzkipper Schwimmpumpe + 5 000 l auf Absetzkipper
35170 35170
Schwimmpumpe > 8 000 l auf Absetzkipper Schwimmpumpe > 8 000 l auf Absetzkipper
35200 35200
Stromaggregat auf Fahrzeug Stromaggregat auf Fahrzeug
35290 35290
Containeraggregat, Tauchpumpen 10 000, Kran Containeraggregat, Tauchpumpen 10 000, Kran
35300 35300
Rettungsboot auf Fahrzeug Rettungsboot auf Fahrzeug
35310 35310
Rettungsboot auf Anhänger Rettungsboot auf Anhänger
35320 35320
Rettungsboot auf Anhänger Rettungsboot auf Anhänger
35390 35390
Rettungsboot Rettungsboot
35400 35400
Werkstattfahrzeug Werkstattfahrzeug
35600 35600
Funkfahrzeug Funkfahrzeug
35900 35900
Umkleidefahrzeug Umkleidefahrzeug
35920 35920
Fahrzeug für Taucher Fahrzeug für Taucher
36100 36100
Kombifahrzeug (4x2) Kombifahrzeug (4x2)
36110 36110
Dienstfahrzeug Van (4x2) Dienstfahrzeug Van (4x2)
36200 36200
Kombifahrzeug (4x4) Kombifahrzeug (4x4)
36210 36210
Dienstfahrzeug Van (4x4) Dienstfahrzeug Van (4x4)
36400 36400
Minibus Minibus
36500 36500
Sicherungsfahrzeug (kompakt) Sicherungsfahrzeug (kompakt)
37100 37100
Wechselladerfahrzeug < 15 t Wechselladerfahrzeug < 15 t
37200 37200
Wechselladerfahrzeug 19 t (4x2) Wechselladerfahrzeug 19 t (4x2)
37220 37220
Wechselladerfahrzeug 19 t mit Kran Wechselladerfahrzeug 19 t mit Kran
37300 37300
Wechselladerfahrzeug 19 t (4x4) Wechselladerfahrzeug 19 t (4x4)
37400 37400
Wechselladerfahrzeug 26 t mit Kran Wechselladerfahrzeug 26 t mit Kran
37500 37500
Wechselladerfahrzeug 26 t ohne Kran Wechselladerfahrzeug 26 t ohne Kran
37700 37700
Geschlossener Container, einrichtbar für Personal Geschlossener Container, einrichtbar für Personal
37720 37720
Einsatzcontainer Einsatzcontainer
37730 37730
SR-Container SR-Container
37740 37740
Container für schweres Bergungsgerät Container für schweres Bergungsgerät
37750 37750
Container für Bergungsmaterial Container für Bergungsmaterial
37760 37760
Rettungscontainer Rettungscontainer
37770 37770
Einheit (in Container) zur Versorgung mit Wasser und zum Abpumpen von Einheit (in Container) zur Versorgung mit Wasser und zum Abpumpen von
Wasser Wasser
37810 37810
Container für Atemschutz Container für Atemschutz
37820 37820
Container für Chemieschutzkleidung Container für Chemieschutzkleidung
37830 37830
Container für Atemschutz und Chemieschutzkleidung Container für Atemschutz und Chemieschutzkleidung
37890 37890
Schwimmpumpen und Druckpumpe 24 000 1 in Container Schwimmpumpen und Druckpumpe 24 000 1 in Container
37910 37910
Container für Schläuche Container für Schläuche
37920 37920
Niedrige offene Pritsche Niedrige offene Pritsche
37930 37930
Niedrige Pritsche mit hydraulischem Kran Niedrige Pritsche mit hydraulischem Kran
37940 37940
Geschlossener einrichtbarer Container Geschlossener einrichtbarer Container
37941 37941
Geschlossener einrichtbarer Container (Basis) Geschlossener einrichtbarer Container (Basis)
37942 37942
Geschlossener einrichtbarer Container mit schwenkbarer Tür Geschlossener einrichtbarer Container mit schwenkbarer Tür
37950 37950
Container mit Wassertank + 8 000 l Container mit Wassertank + 8 000 l
37960 37960
Container mit Schaumtank + 7 000 l Container mit Schaumtank + 7 000 l
37970 37970
Container mit Trockenlöschanlage Container mit Trockenlöschanlage
38500 38500
Sattelanhänger mit Schaumtank 20 000 l Sattelanhänger mit Schaumtank 20 000 l
39100 39100
Krankenwagen 100 - standard Krankenwagen 100 - standard
39200 39200
Krankenwagen 100 - medizinisch Krankenwagen 100 - medizinisch
39300 39300
Krankenwagen 100 - Reanimation Krankenwagen 100 - Reanimation
39500 39500
Krankenwagen: Zweitkombi Krankenwagen: Zweitkombi
41000 41000
Motorspritze 1,5-500 Motorspritze 1,5-500
41001 41001
Motorspritze 1,5-500 Fahrzeug Motorspritze 1,5-500 Fahrzeug
41100 41100
Motorspritze 500-3 Motorspritze 500-3
41200 41200
Motorspritze 500-5 Motorspritze 500-5
41210 41210
Motorspritze 6-500 Motorspritze 6-500
41211 41211
Motorspritze 6-500 Fahrzeug Motorspritze 6-500 Fahrzeug
41300 41300
Motorspritze 1.000-8 Motorspritze 1.000-8
41310 41310
Motorspritze 10-750 Motorspritze 10-750
41320 41320
Motorspritze 10-1000 Motorspritze 10-1000
41321 41321
Motorspritze 10-1000 Fahrzeug Motorspritze 10-1000 Fahrzeug
41400 41400
Motorspritze 1.500-8 Motorspritze 1.500-8
41410 41410
Motorspritze 10-1500 Motorspritze 10-1500
41420 41420
Motorspritze 1.500-8 auf Anhänger Motorspritze 1.500-8 auf Anhänger
41430 41430
Motorspritze MP 15-1000 Motorspritze MP 15-1000
41500 41500
Motorspritze 2.500-3 Motorspritze 2.500-3
41510 41510
Entwässerungspumpe 1 500 l Entwässerungspumpe 1 500 l
41511 41511
Entwässerungspumpe/Schlammpumpe Entwässerungspumpe/Schlammpumpe
41520 41520
Schlammpumpe 3 000 l Schlammpumpe 3 000 l
41530 41530
Schlammpumpe 5 000 l Schlammpumpe 5 000 l
41600 41600
Schwimmpumpe 4 000 l Schwimmpumpe 4 000 l
42100 42100
Stromaggregat < 1,5 kVA Stromaggregat < 1,5 kVA
42200 42200
Stromaggregat 1,5 bis 2,5 kVA Stromaggregat 1,5 bis 2,5 kVA
42300 42300
Stromaggregat 3 bis 4 kVA Stromaggregat 3 bis 4 kVA
42301 42301
Stromaggregat 3 bis 4 kVA Fahrzeug Stromaggregat 3 bis 4 kVA Fahrzeug
42400 42400
Stromaggregat 5 kVA Stromaggregat 5 kVA
42401 42401
Stromaggregat 5 kVA Fahrzeug Stromaggregat 5 kVA Fahrzeug
42500 42500
Stromaggregat 8 kVA Stromaggregat 8 kVA
42501 42501
Stromaggregat 8 kVA Fahrzeug Stromaggregat 8 kVA Fahrzeug
42600 42600
Stromaggregat > 8 kVA Stromaggregat > 8 kVA
43000 43000
Ventilator Ventilator
43100 43100
Druckbelüfter Druckbelüfter
43110 43110
Druckbelüfter 25 000 Druckbelüfter 25 000
43111 43111
Druckbelüfter 25 000 Fahrzeug Druckbelüfter 25 000 Fahrzeug
43120 43120
Druckbelüfter 35 000 Druckbelüfter 35 000
43121 43121
Druckbelüfter 35 000 Fahrzeug Druckbelüfter 35 000 Fahrzeug
43160 43160
Druckbelüfter: groß Druckbelüfter: groß
44100 44100
Leichtschaumerzeuger Leichtschaumerzeuger
44220 44220
Leichtschaumerzeuger / Anhänger Leichtschaumerzeuger / Anhänger
45100 45100
Luftkompressor 200 bar Luftkompressor 200 bar
45200 45200
Luftkompressor 300 bar Luftkompressor 300 bar
45210 45210
Luftkompressor 300 bar 200 l/min Luftkompressor 300 bar 200 l/min
45220 45220
Luftkompressor 300 bar 400 l/min Luftkompressor 300 bar 400 l/min
45300 45300
Hochdruck-Atemluftkompressor (klein) Hochdruck-Atemluftkompressor (klein)
45400 45400
Hochdruck-Atemluftkompressor (groß) Hochdruck-Atemluftkompressor (groß)
51110 51110
Druckschlauch Kl. m 25 Druckschlauch Kl. m 25
51111 51111
Druckschlauch Kl. m 25 auf Fahrzeug Druckschlauch Kl. m 25 auf Fahrzeug
51120 51120
Druckschlauch Kl. m 45 Druckschlauch Kl. m 45
51121 51121
Druckschlauch Kl. m 45 auf Fahrzeug Druckschlauch Kl. m 45 auf Fahrzeug
51130 51130
Druckschlauch Kl. m 70 Druckschlauch Kl. m 70
51131 51131
Druckschlauch Kl. m 70 auf Fahrzeug Druckschlauch Kl. m 70 auf Fahrzeug
51140 51140
Druckschlauch Kl. m 110 Druckschlauch Kl. m 110
51141 51141
Druckschlauch Kl. m 110 auf Fahrzeug Druckschlauch Kl. m 110 auf Fahrzeug
51150 51150
Druckschlauch Kl. m 150 Druckschlauch Kl. m 150
51151 51151
Druckschlauch Kl. m 150 auf Fahrzeug Druckschlauch Kl. m 150 auf Fahrzeug
51160 51160
Druckschlauch Kl. m 200 Druckschlauch Kl. m 200
51210 51210
Druckschlauch Kl. z 25 Druckschlauch Kl. z 25
51220 51220
Druckschlauch Kl. z 45 Druckschlauch Kl. z 45
51230 51230
Druckschlauch Kl. z 70 Druckschlauch Kl. z 70
51240 51240
Druckschlauch Kl. z 110 Druckschlauch Kl. z 110
51250 51250
Druckschlauch Kl. z 150 Druckschlauch Kl. z 150
51300 51300
Druckschlauch: andere Druckschlauch: andere
51410 51410
Druckschlauch HD/MD 3/4" Druckschlauch HD/MD 3/4"
51420 51420
Druckschlauch HD/MD 1" Druckschlauch HD/MD 1"
51430 51430
Druckschlauch HD/MD 1" Druckschlauch HD/MD 1"
51510 51510
Saugschlauch 25 Saugschlauch 25
51520 51520
Saugschlauch 45 Saugschlauch 45
51530 51530
Saugschlauch 70 Saugschlauch 70
51540 51540
Saugschlauch 110 Saugschlauch 110
51550 51550
Saugschlauch 150 Saugschlauch 150
51600 51600
Druckschläuche O 45 mm, zu Schlauchpaketen gefaltet (pro 20 m) Druckschläuche O 45 mm, zu Schlauchpaketen gefaltet (pro 20 m)
52100 52100
Manuelles Wasserstrahlrohr ND Manuelles Wasserstrahlrohr ND
52110 52110
Manuelles Wasserstrahlrohr 25 mm Manuelles Wasserstrahlrohr 25 mm
52120 52120
Manuelles Wasserstrahlrohr 45 mm Manuelles Wasserstrahlrohr 45 mm
52130 52130
Manuelles Wasserstrahlrohr 70 mm Manuelles Wasserstrahlrohr 70 mm
52200 52200
Manueller Wasserwerfer ND Manueller Wasserwerfer ND
52300 52300
Manuelles Wasserstrahlrohr HD Manuelles Wasserstrahlrohr HD
52400 52400
Manuelles Wasserstrahlrohr spez. Manuelles Wasserstrahlrohr spez.
52500 52500
Manuelles Schaumstrahlrohr, wenig Schaumbildung Manuelles Schaumstrahlrohr, wenig Schaumbildung
52600 52600
Manueller Schaumwerfer, wenig Schaumbildung Manueller Schaumwerfer, wenig Schaumbildung
52700 52700
Manuelles Schaumstrahlrohr, mittlere Schaumbildung Manuelles Schaumstrahlrohr, mittlere Schaumbildung
52800 52800
Wasser- und Schaumwerfer 1 500 l Wasser- und Schaumwerfer 1 500 l
auf Stützelement auf Stützelement
52900 52900
Wasser- und Schaumwerfer 3 000 l Wasser- und Schaumwerfer 3 000 l
auf Stützelement auf Stützelement
53000 53000
Wasser- und Schaumwerfer 3 000 l Wasser- und Schaumwerfer 3 000 l
auf Rädern auf Rädern
53100 53100
Wasser- und Schaumwerfer 3 000 l Wasser- und Schaumwerfer 3 000 l
auf Anhänger auf Anhänger
53200 53200
Wasser- und Schaumwerfer 7 000 l Wasser- und Schaumwerfer 7 000 l
auf Anhänger auf Anhänger
53900 53900
Kanone 24 000 l + Schaummischer Kanone 24 000 l + Schaummischer
55000 55000
Kübelspritze Kübelspritze
55010 55010
Rücken-Kübelspritze Rücken-Kübelspritze
56000 56000
Feuerlöscher Feuerlöscher
56130 56130
Pulverlöscher 6 kg Pulverlöscher 6 kg
56140 56140
Pulverlöscher 9 kg Pulverlöscher 9 kg
56150 56150
Pulverlöscher 12 kg Pulverlöscher 12 kg
56230 56230
CO2-Löscher 6 kg CO2-Löscher 6 kg
56240 56240
CO2-Löscher 9 kg CO2-Löscher 9 kg
56250 56250
CO2-Löscher 12 kg CO2-Löscher 12 kg
56340 56340
Wasser- und Schaumlöscher 9 kg Wasser- und Schaumlöscher 9 kg
56350 56350
Wasser- und Schaumlöscher 12 kg Wasser- und Schaumlöscher 12 kg
61100 61100
Funkgerät: fest Funkgerät: fest
61110 61110
Funkgerät: fest - lokale Bedienung Funkgerät: fest - lokale Bedienung
61120 61120
Funkgerät: fest - Bedienung über Telefonleitung Funkgerät: fest - Bedienung über Telefonleitung
61200 61200
Encoder Encoder
61210 61210
Encoder Messenger Encoder Messenger
61220 61220
Encoder SOMS Encoder SOMS
61230 61230
Encoder Page-Allys Encoder Page-Allys
61300 61300
Funkgerät: mobil Funkgerät: mobil
61301 61301
Funkgerät: mobil in Fahrzeug Funkgerät: mobil in Fahrzeug
61310 61310
Funkgerät: mobil Cleartone Funkgerät: mobil Cleartone
61320 61320
Funkgerät: mobil TMR 880 Funkgerät: mobil TMR 880
61400 61400
Funkgerät: tragbar Funkgerät: tragbar
61410 61410
Funkgerät: tragbar THR 880i Funkgerät: tragbar THR 880i
61420 61420
Funkgerät: tragbar MTH 800 mit Ladegerät Funkgerät: tragbar MTH 800 mit Ladegerät
61500 61500
Rufgerät: individuell Rufgerät: individuell
61510 61510
Rufgerät: zu Hause Rufgerät: zu Hause
61520 61520
Rufgerät: professionell Rufgerät: professionell
61550 61550
Kommunikationsset (für Helm oder Gasschutzanzug) Kommunikationsset (für Helm oder Gasschutzanzug)
61600 61600
Batterieladegerät Batterieladegerät
61700 61700
Anrufumleiter Anrufumleiter
61800 61800
Funktelefon Funktelefon
61900 61900
Telefax Telefax
62000 62000
Material zur Beleuchtung des Einsatzorts Material zur Beleuchtung des Einsatzorts
62511 62511
Lichtmast auf Fahrzeug ? 5 m Lichtmast auf Fahrzeug ? 5 m
62521 62521
Lichtmast auf Fahrzeug > 5 m Lichtmast auf Fahrzeug > 5 m
62530 62530
Beleuchtungsanhänger Beleuchtungsanhänger
63000 63000
Isolierende Einsatzausrüstung Isolierende Einsatzausrüstung
66100 66100
Tauchpumpe Tauchpumpe
66110 66110
Tauchpumpe 400 l/min Tauchpumpe 400 l/min
66111 66111
Tauchpumpe 400 l/min auf Fahrzeug Tauchpumpe 400 l/min auf Fahrzeug
66120 66120
Tauchpumpe 800 l/min Tauchpumpe 800 l/min
66130 66130
Tauchpumpe 1500 l/min Tauchpumpe 1500 l/min
66190 66190
Elektrische Entwässerungspumpe mit hoher Leistung, für Überschwemmung Elektrische Entwässerungspumpe mit hoher Leistung, für Überschwemmung
69000 69000
PC (Personal Computer) PC (Personal Computer)
69110 69110
Software Abifire Software Abifire
69120 69120
Software Logsi Software Logsi
71100 71100
Einteilige Leiter Einteilige Leiter
71110 71110
Einteilige Leiter, isolierend Einteilige Leiter, isolierend
71111 71111
Einteilige Leiter, isolierend, auf Fahrzeug Einteilige Leiter, isolierend, auf Fahrzeug
71200 71200
Ausziehleiter Ausziehleiter
71210 71210
Zweiteilige Ausziehleiter + 7,2 m Zweiteilige Ausziehleiter + 7,2 m
71220 71220
Zweiteilige Ausziehleiter + 9,6 m Zweiteilige Ausziehleiter + 9,6 m
71230 71230
Dreiteilige Ausziehleiter ? 14 m Dreiteilige Ausziehleiter ? 14 m
71240 71240
Ausziehleiter auf Rädern 15 m Ausziehleiter auf Rädern 15 m
71250 71250
Ausziehleiter auf Rädern 18 m Ausziehleiter auf Rädern 18 m
71300 71300
Steckleiter Steckleiter
71400 71400
Hakenleiter Hakenleiter
71500 71500
Aufrollbare Leiter Aufrollbare Leiter
72100 72100
Hydraulikaggregat + Spreizer + Schere Hydraulikaggregat + Spreizer + Schere
72101 72101
Hydraulikaggregat + Spreizer + Schere, auf Fahrzeug Hydraulikaggregat + Spreizer + Schere, auf Fahrzeug
72110 72110
Hydraulikpumpe + Spreizer Hydraulikpumpe + Spreizer
72111 72111
Hydraulikpumpe + Spreizer + Schere, auf Fahrzeug Hydraulikpumpe + Spreizer + Schere, auf Fahrzeug
72120 72120
Hydraulikpumpe + Schere Hydraulikpumpe + Schere
72121 72121
Hydraulikpumpe + Schere, auf Fahrzeug Hydraulikpumpe + Schere, auf Fahrzeug
72130 72130
Hydraulischer Hebebock Hydraulischer Hebebock
72131 72131
Hydraulischer Hebebock auf Fahrzeug Hydraulischer Hebebock auf Fahrzeug
72210 72210
Manuelle Zugvorrichtung 3 t Manuelle Zugvorrichtung 3 t
72211 72211
Manuelle Zugvorrichtung 3 t, auf Fahrzeug Manuelle Zugvorrichtung 3 t, auf Fahrzeug
72300 72300
Druckluftschneider Druckluftschneider
72301 72301
Druckluftschneider Fahrzeug Druckluftschneider Fahrzeug
72310 72310
Hebekissen Hebekissen
72311 72311
Hebekissen Fahrzeug Hebekissen Fahrzeug
72400 72400
Trennschleifer Trennschleifer
72401 72401
Trennschleifer Fahrzeug Trennschleifer Fahrzeug
72500 72500
Kettensäge Kettensäge
72501 72501
Kettensäge Fahrzeug Kettensäge Fahrzeug
72611 72611
Fahrzeugwinde < 3,5 t Fahrzeugwinde < 3,5 t
72621 72621
Fahrzeugwinde 3,5 bis 7 t Fahrzeugwinde 3,5 bis 7 t
72631 72631
Fahrzeugwinde > 7 t Fahrzeugwinde > 7 t
77000 77000
Schaummittel Schaummittel
77010 77010
Proteinschaummittel 6/6 Proteinschaummittel 6/6
77020 77020
Proteinschaummittel 3/6 Proteinschaummittel 3/6
77030 77030
Proteinschaummittel 3/3 Proteinschaummittel 3/3
77100 77100
Schaummittel, gegen polare Flüssigkeiten beständig Schaummittel, gegen polare Flüssigkeiten beständig
77110 77110
Proteinschaummittel, gegen polare Flüssigkeiten beständig, 6/6 Proteinschaummittel, gegen polare Flüssigkeiten beständig, 6/6
77120 77120
Proteinschaummittel, gegen polare Flüssigkeiten beständig, 3/6 Proteinschaummittel, gegen polare Flüssigkeiten beständig, 3/6
77130 77130
Proteinschaummittel, gegen polare Flüssigkeiten beständig, 3/3 Proteinschaummittel, gegen polare Flüssigkeiten beständig, 3/3
77150 77150
Synthetisches Schaummittel, gegen polare Flüssigkeiten beständig, 6/6 Synthetisches Schaummittel, gegen polare Flüssigkeiten beständig, 6/6
77160 77160
Synthetisches Schaummittel, gegen polare Flüssigkeiten beständig, 3/6 Synthetisches Schaummittel, gegen polare Flüssigkeiten beständig, 3/6
77170 77170
Synthetisches Schaummittel, gegen polare Flüssigkeiten beständig, 3/3 Synthetisches Schaummittel, gegen polare Flüssigkeiten beständig, 3/3
78100 78100
Ölsperre Ölsperre
78105 78105
Ölsperre für seichte Gewässer Ölsperre für seichte Gewässer
78110 78110
Material zur Abdichtung von Leitungen Material zur Abdichtung von Leitungen
78120 78120
Material zur Abdichtung von Gullys Material zur Abdichtung von Gullys
78130 78130
Abdichtungsplatte für Tankleck Abdichtungsplatte für Tankleck
78140 78140
Leck-Drainkissen unter Druck Leck-Drainkissen unter Druck
78150 78150
Vakuum-Leck-Drainkissen Vakuum-Leck-Drainkissen
78160 78160
Aufblasbares Leck-Dichtkissen für Fässer Aufblasbares Leck-Dichtkissen für Fässer
78170 78170
Sicherheitsfass Sicherheitsfass
78180 78180
Rohr-Dichtmanschette und Leck-Dichtpaste Rohr-Dichtmanschette und Leck-Dichtpaste
78200 78200
Dichtkissen-Set Dichtkissen-Set
78300 78300
Skimmer 12 t/h Skimmer 12 t/h
78310 78310
Skimmer 5 t/h Skimmer 5 t/h
78400 78400
Wasserabweisendes Absorptionsmittel Wasserabweisendes Absorptionsmittel
78410 78410
Wasserabweisendes Absorptionsmittel Wasserabweisendes Absorptionsmittel
Typ 1 Typ 1
78420 78420
Wasserabweisendes Absorptionsmittel Wasserabweisendes Absorptionsmittel
Typ 2 Typ 2
78450 78450
Absorptionsmittel für Säuren und Basen Absorptionsmittel für Säuren und Basen
78800 78800
Dekontaminationseinheit für Personen Dekontaminationseinheit für Personen
78810 78810
Dekontaminationseinheit für Fahrzeuge Dekontaminationseinheit für Fahrzeuge
78850 78850
Aufblasbares Zelt Aufblasbares Zelt
78910 78910
Sandsackabfüllanlage Sandsackabfüllanlage
79000 79000
Schneidbrenner Schneidbrenner
79100 79100
Sandsack Sandsack
81100 81100
Feuerwehrhelm Feuerwehrhelm
81130 81130
Leichter Feuerwehrhelm Leichter Feuerwehrhelm
81140 81140
Sicherheitshelm Sicherheitshelm
81150 81150
Bauhelm Bauhelm
81200 81200
Feuerwehrjacke Feuerwehrjacke
81250 81250
Arbeitsjacke Arbeitsjacke
81260 81260
Blouson Blouson
81270 81270
Regen- und Kälteschutzkleidung Regen- und Kälteschutzkleidung
81290 81290
Signaljacke Signaljacke
81300 81300
Feuerwehrhose Feuerwehrhose
81350 81350
Arbeitshose Arbeitshose
81400 81400
Schuhe Schuhe
81500 81500
Feuerwehrstiefel Feuerwehrstiefel
81560 81560
Wathose Wathose
81600 81600
Gürtel Gürtel
81610 81610
Klettergurt Klettergurt
81620 81620
Ausrüstung zur Absturzsicherung Ausrüstung zur Absturzsicherung
81700 81700
Seil Seil
81800 81800
Feuerwehrhandschuhe Feuerwehrhandschuhe
81850 81850
Arbeitshandschuhe Arbeitshandschuhe
81860 81860
Chemieschutzhandschuhe Chemieschutzhandschuhe
81870 81870
Technische Handschuhe Technische Handschuhe
81900 81900
Schutzbrille Schutzbrille
81910 81910
Staubmaske Staubmaske
82100 82100
Pressluftatmer Pressluftatmer
82101 82101
Pressluftatmer für Fahrzeug Pressluftatmer für Fahrzeug
82190 82190
Reserveflasche für Pressluftatmer Reserveflasche für Pressluftatmer
82200 82200
Regenerationsgerät Regenerationsgerät
82300 82300
(Filtrierender) Atemschutz (Filtrierender) Atemschutz
82400 82400
Kopfschutzhaube und Kleidung Kopfschutzhaube und Kleidung
82500 82500
Explosimeter Explosimeter
82600 82600
Gasspürgerät Gasspürgerät
82610 82610
PID-Detektor PID-Detektor
82620 82620
Gaslecksuchgerät Gaslecksuchgerät
82650 82650
System zur Detektion von Gas mit Prüfröhrchen System zur Detektion von Gas mit Prüfröhrchen
82660 82660
Gasprüfröhrchen und Chips Gasprüfröhrchen und Chips
82700 82700
Wiederbelebungsgerät Wiederbelebungsgerät
82800 82800
Wärmebildkamera Wärmebildkamera
82810 82810
Empfangsgerät für Wärmebildkamera Empfangsgerät für Wärmebildkamera
83100 83100
Radioaktivitätsdetektor Radioaktivitätsdetektor
83110 83110
Ausziehbares Verlängerungsstück, + 3 m AD-T Ausziehbares Verlängerungsstück, + 3 m AD-T
83200 83200
Dosimeter Dosimeter
83210 83210
Lese-Software für Programm 4500 Lese-Software für Programm 4500
83220 83220
Ausziehbares Verlängerungsstück für Dosimeter Ausziehbares Verlängerungsstück für Dosimeter
83300 83300
Kontaminationsdetektor Kontaminationsdetektor
84100 84100
Brandschutzkleidung Brandschutzkleidung
84200 84200
Chemieschutzkleidung (Gas) Chemieschutzkleidung (Gas)
84210 84210
Halbschwere Schutzkleidung gegen gefährliche Gase und Flüssigkeiten Halbschwere Schutzkleidung gegen gefährliche Gase und Flüssigkeiten
84220 84220
Gas- und flüssigkeitsdichte Schutzkleidung für Übungen Gas- und flüssigkeitsdichte Schutzkleidung für Übungen
84230 84230
Schwere Schutzkleidung gegen gefährliche Gase und Flüssigkeiten Schwere Schutzkleidung gegen gefährliche Gase und Flüssigkeiten
84231 84231
Ausbildungslehrgang für Ausbilder in Sachen Benutzung des Ausbildungslehrgang für Ausbilder in Sachen Benutzung des
Gasschutzanzugs Gasschutzanzugs
84240 84240
Schwere Schutzkleidung für Übungen Schwere Schutzkleidung für Übungen
84250 84250
Leichte Schutzkleidung Leichte Schutzkleidung
84260 84260
Leichte Schutzkleidung für Übungen Leichte Schutzkleidung für Übungen
84300 84300
Schutzkleidung gegen Kontamination Schutzkleidung gegen Kontamination
84400 84400
Tauchausrüstung Tauchausrüstung
84500 84500
Krankenwagenfahrerjacke Krankenwagenfahrerjacke
90000 90000
Feuerlöschboot Feuerlöschboot
Gesehen, um Unserem Königlichen Erlass vom 23. August 2014 zur Gesehen, um Unserem Königlichen Erlass vom 23. August 2014 zur
Festlegung der Regeln für das Inventar und die Schätzung der Festlegung der Regeln für das Inventar und die Schätzung der
beweglichen und unbeweglichen Güter der Gemeinden, die für die beweglichen und unbeweglichen Güter der Gemeinden, die für die
Ausführung der Aufträge der Feuerwehrdienste benutzt werden, beigefügt Ausführung der Aufträge der Feuerwehrdienste benutzt werden, beigefügt
zu werden zu werden
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Die Ministerin des Innern Die Ministerin des Innern
Frau J. MILQUET Frau J. MILQUET
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