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Vue multilingue de Arrêté Royal du 22/02/2006
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Arrêté royal établissant la traduction officielle en langue allemande de l'arrêté ministériel du 13 janvier 2006 fixant les modèles de la décision par laquelle le collège des bourgmestre et échevins soit agrée, soit rejette, la demande que les citoyens non belges hors Union européenne établis en Belgique doivent introduire auprès de la commune de leur résidence principale s'ils souhaitent être inscrits sur la liste des électeurs dressée en prévision des élections communales, et le modèle de l'attestation de la déclaration par laquelle le citoyen non belge hors Union européenne s'engage à respecter la Constitution, les lois du peuple belge et la Convention de Sauvegarde des Droits de l'Homme et des Libertés fondamentales Koninklijk besluit tot vaststelling van de officiële Duitse vertaling van het ministerieel besluit van 13 januari 2006 tot vaststelling van de modellen van de beslissing waarbij het college van burgemeester en schepenen de aanvraag ofwel erkent, ofwel verwerpt, die de niet-Belgische burgers buiten de Europese Unie, die in België gevestigd zijn, moeten indienen bij de gemeente van hun hoofdverblijfplaats als zij wensen ingeschreven te worden op de kiezerslijst die opgesteld wordt voor de gemeenteraadsverkiezingen, evenals het model van het attest van de verklaring waarin de niet-Belgische burger buiten de Europese Unie zich ertoe verbindt de Grondwet, de wetten van het Belgische volk en het Verdrag tot Bescherming van de Rechten van de Mens en de fundamentele Vrijheden na te leven
SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 22 FEVRIER 2006. - Arrêté royal établissant la traduction officielle en langue allemande de l'arrêté ministériel du 13 janvier 2006 fixant les modèles de la décision par laquelle le collège des bourgmestre et échevins soit agrée, soit rejette, la demande que les citoyens non belges hors Union européenne établis en Belgique doivent introduire auprès de la commune de leur résidence principale s'ils souhaitent être inscrits sur la liste des électeurs dressée en prévision des FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 22 FEBRUARI 2006. - Koninklijk besluit tot vaststelling van de officiële Duitse vertaling van het ministerieel besluit van 13 januari 2006 tot vaststelling van de modellen van de beslissing waarbij het college van burgemeester en schepenen de aanvraag ofwel erkent, ofwel verwerpt, die de niet-Belgische burgers buiten de Europese Unie, die in België gevestigd zijn, moeten indienen bij de gemeente van hun hoofdverblijfplaats als zij wensen ingeschreven te worden op de kiezerslijst die opgesteld wordt voor de gemeenteraadsverkiezingen,
élections communales, et le modèle de l'attestation de la déclaration evenals het model van het attest van de verklaring waarin de
par laquelle le citoyen non belge hors Union européenne s'engage à niet-Belgische burger buiten de Europese Unie zich ertoe verbindt de
respecter la Constitution, les lois du peuple belge et la Convention Grondwet, de wetten van het Belgische volk en het Verdrag tot
de Sauvegarde des Droits de l'Homme et des Libertés fondamentales Bescherming van de Rechten van de Mens en de fundamentele Vrijheden na te leven
ALBERT II, Roi des Belges, ALBERT II, Koning der Belgen,
A tous, présents et à venir, Salut. Aan allen die nu zijn en hierna wezen zullen, Onze Groet.
Vu la loi du 31 décembre 1983 de réformes institutionnelles pour la Gelet op de wet van 31 december 1983 tot hervorming der instellingen
Communauté germanophone, notamment l'article 76, § 1er, 1°, et § 3, voor de Duitstalige Gemeenschap, inzonderheid op artikel 76, § 1, 1°,
remplacé par la loi du 18 juillet 1990; en § 3, vervangen bij de wet van 18 juli 1990;
Vu le projet de traduction officielle en langue allemande de l'arrêté Gelet op het ontwerp van officiële Duitse vertaling van het
ministériel du 13 janvier 2006 fixant les modèles de la décision par ministerieel besluit van 13 januari 2006 tot vaststelling van de
laquelle le collège des bourgmestre et échevins soit agrée, soit modellen van de beslissing waarbij het college van burgemeester en
rejette, la demande que les citoyens non belges hors Union européenne schepenen de aanvraag ofwel erkent, ofwel verwerpt, die de
établis en Belgique doivent introduire auprès de la commune de leur niet-Belgische burgers buiten de Europese Unie, die in België
résidence principale s'ils souhaitent être inscrits sur la liste des gevestigd zijn, moeten indienen bij de gemeente van hun
électeurs dressée en prévision des élections communales, et le modèle hoofdverblijfplaats als zij wensen ingeschreven te worden op de
de l'attestation de la déclaration par laquelle le citoyen non belge kiezerslijst die opgesteld wordt voor de gemeenteraadsverkiezingen,
hors Union européenne s'engage à respecter la Constitution, les lois evenals het model van het attest van de verklaring waarin de
du peuple belge et la Convention de Sauvegarde des Droits de l'Homme niet-Belgische burger buiten de Europese Unie zich ertoe verbindt de
et des Libertés fondamentales, établi par le Service central de Grondwet, de wetten van het Belgische volk en het Verdrag tot
Bescherming van de Rechten van de Mens en de fundamentele Vrijheden na
traduction allemande auprès du Commissariat d'arrondissement adjoint à te leven, opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling bij
Malmedy; het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy;
Sur la proposition de Notre Ministre de l'Intérieur, Op de voordracht van Onze Minister van Binnenlandse Zaken,
Nous avons arrêté et arrêtons : Hebben Wij besloten en besluiten Wij :

Article 1er.Le texte annexé au présent arrêté constitue la traduction

Artikel 1.De bij dit besluit gevoegde tekst is de officiële Duitse

vertaling van het ministerieel besluit van 13 januari 2006 tot
officielle en langue allemande de l'arrêté ministériel du 13 janvier vaststelling van de modellen van de beslissing waarbij het college van
2006 fixant les modèles de la décision par laquelle le collège des burgemeester en schepenen de aanvraag ofwel erkent, ofwel verwerpt,
bourgmestre et échevins soit agrée, soit rejette, la demande que les die de niet-Belgische burgers buiten de Europese Unie, die in België
citoyens non belges hors Union européenne établis en Belgique doivent gevestigd zijn, moeten indienen bij de gemeente van hun
introduire auprès de la commune de leur résidence principale s'ils hoofdverblijfplaats als zij wensen ingeschreven te worden op de
souhaitent être inscrits sur la liste des électeurs dressée en kiezerslijst die opgesteld wordt voor de gemeenteraadsverkiezingen,
prévision des élections communales, et le modèle de l'attestation de evenals het model van het attest van de verklaring waarin de
la déclaration par laquelle le citoyen non belge hors Union européenne niet-Belgische burger buiten de Europese Unie zich ertoe verbindt de
s'engage à respecter la Constitution, les lois du peuple belge et la Grondwet, de wetten van het Belgische volk en het Verdrag tot
Convention de Sauvegarde des Droits de l'Homme et des Libertés Bescherming van de Rechten van de Mens en de fundamentele Vrijheden na
fondamentales. te leven.

Art. 2.Notre Ministre de l'Intérieur est chargé de l'exécution du

Art. 2.Onze Minister van Binnenlandse Zaken is belast met de

présent arrêté. uitvoering van dit besluit.
Donné à Bruxelles, le 22 février 2006. Gegeven te Brussel, 22 februari 2006.
ALBERT ALBERT
Par le Roi : Van Koningswege :
Le Ministre de l'Intérieur, De Minister van Binnenlandse Zaken,
P. DEWAEL P. DEWAEL
Annexe Bijlage
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
13. JANUAR 2006 - Ministerieller Erlass zur Festlegung der Muster des 13. JANUAR 2006 - Ministerieller Erlass zur Festlegung der Muster des
Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums zur Zulassung Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums zur Zulassung
oder Ablehnung des Antrags, den in Belgien ansässige Nicht-EU-Bürger oder Ablehnung des Antrags, den in Belgien ansässige Nicht-EU-Bürger
bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes einreichen müssen, wenn sie in bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes einreichen müssen, wenn sie in
die im Hinblick auf die Gemeindewahlen erstellte Wählerliste die im Hinblick auf die Gemeindewahlen erstellte Wählerliste
eingetragen werden möchten, und des Musters der Bescheinigung über die eingetragen werden möchten, und des Musters der Bescheinigung über die
Erklärung, mit der Nicht-EU-Bürger sich verpflichten, die Verfassung, Erklärung, mit der Nicht-EU-Bürger sich verpflichten, die Verfassung,
die Gesetze des belgischen Volkes und die Konvention zum Schutz der die Gesetze des belgischen Volkes und die Konvention zum Schutz der
Menschenrechte und Grundfreiheiten zu beachten Menschenrechte und Grundfreiheiten zu beachten
Der Minister des Innern, Der Minister des Innern,
Aufgrund des am 4. August 1932 koordinierten Gemeindewahlgesetzes, Aufgrund des am 4. August 1932 koordinierten Gemeindewahlgesetzes,
insbesondere des Artikels 1bis § 2 Absatz 9, eingefügt durch das insbesondere des Artikels 1bis § 2 Absatz 9, eingefügt durch das
Gesetz vom 27. Januar 1999, und des Artikels 1ter Absatz 1 Nr. 1 Gesetz vom 27. Januar 1999, und des Artikels 1ter Absatz 1 Nr. 1
Buchstabe c) und Absatz 2, eingefügt durch das Gesetz vom 19. März Buchstabe c) und Absatz 2, eingefügt durch das Gesetz vom 19. März
2004 und abgeändert durch das Gesetz vom 23. Dezember 2005; 2004 und abgeändert durch das Gesetz vom 23. Dezember 2005;
Aufgrund des Gutachtens Nr. 38.694/2 des Staatsrates vom 27. Juli Aufgrund des Gutachtens Nr. 38.694/2 des Staatsrates vom 27. Juli
2005, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der 2005, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der
koordinierten Gesetze über den Staatsrat, koordinierten Gesetze über den Staatsrat,
Erlässt: Erlässt:
Artikel 1 - Der Beschluss des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums Artikel 1 - Der Beschluss des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums
zur Zulassung des Antrags, den in Belgien ansässige Nicht-EU-Bürger zur Zulassung des Antrags, den in Belgien ansässige Nicht-EU-Bürger
bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes einreichen müssen, wenn sie in bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes einreichen müssen, wenn sie in
die im Hinblick auf die Gemeindewahlen erstellte Wählerliste die im Hinblick auf die Gemeindewahlen erstellte Wählerliste
eingetragen werden möchten, wird auf einem Formular erstellt, das dem eingetragen werden möchten, wird auf einem Formular erstellt, das dem
Muster in Anlage 1 zu vorliegendem Erlass entspricht. Muster in Anlage 1 zu vorliegendem Erlass entspricht.
Art. 2 - Der Beschluss des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums zur Art. 2 - Der Beschluss des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums zur
Ablehnung des in Artikel 1 erwähnten Antrags wird auf einem Formular Ablehnung des in Artikel 1 erwähnten Antrags wird auf einem Formular
erstellt, das dem Muster in Anlage 2 zu vorliegendem Erlass erstellt, das dem Muster in Anlage 2 zu vorliegendem Erlass
entspricht. entspricht.
Art. 3 - Die Bescheinigung über die Erklärung, mit der Nicht-EU-Bürger Art. 3 - Die Bescheinigung über die Erklärung, mit der Nicht-EU-Bürger
sich verpflichten, die Verfassung, die Gesetze des belgischen Volkes sich verpflichten, die Verfassung, die Gesetze des belgischen Volkes
und die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten und die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten
zu beachten, wird auf einem Formular erstellt, das dem Muster in zu beachten, wird auf einem Formular erstellt, das dem Muster in
Anlage 3 zu vorliegendem Erlass entspricht. Anlage 3 zu vorliegendem Erlass entspricht.
Brüssel, den 13. Januar 2006. Brüssel, den 13. Januar 2006.
P. DEWAEL P. DEWAEL
Anlage 1 - Muster des Beschlusses, durch den das Bürgermeister- und Anlage 1 - Muster des Beschlusses, durch den das Bürgermeister- und
Schöffenkollegium dem Antrag stattgibt, den Nicht-EU-Bürger bei der Schöffenkollegium dem Antrag stattgibt, den Nicht-EU-Bürger bei der
Gemeinde ihres Hauptwohnortes eingereicht haben, um in die im Hinblick Gemeinde ihres Hauptwohnortes eingereicht haben, um in die im Hinblick
auf die Gemeindewahlen erstellte Wählerliste eingetragen zu werden auf die Gemeindewahlen erstellte Wählerliste eingetragen zu werden
Gemeinde . . . . . Gemeinde . . . . .
Verwaltungsbezirk . . . . . Verwaltungsbezirk . . . . .
Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium, Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium,
Aufgrund des am . . . . . (Datum des Einreichens des Antrags) Aufgrund des am . . . . . (Datum des Einreichens des Antrags)
von . . . . . von . . . . .
(Name, Vornamen und vollständige Adresse) eingereichten Antrags auf (Name, Vornamen und vollständige Adresse) eingereichten Antrags auf
Eintragung in die im Hinblick auf die Gemeindewahlen erstellte Eintragung in die im Hinblick auf die Gemeindewahlen erstellte
Wählerliste; Wählerliste;
In der Erwägung, dass der/die Betreffende die In der Erwägung, dass der/die Betreffende die
Wahlberechtigungsbedingungen erfüllt, um als Wähler(in) an diesen Wahlberechtigungsbedingungen erfüllt, um als Wähler(in) an diesen
Wahlen teilzunehmen; Wahlen teilzunehmen;
In der Erwägung, dass der/die Betreffende in den Bevölkerungsregistern In der Erwägung, dass der/die Betreffende in den Bevölkerungsregistern
der Gemeinde eingetragen ist und er/sie seinen/ihren Antrag der Gemeinde eingetragen ist und er/sie seinen/ihren Antrag
fristgerecht eingereicht hat (1), fristgerecht eingereicht hat (1),
Gibt dem von der vorerwähnten Person eingereichten Antrag auf Gibt dem von der vorerwähnten Person eingereichten Antrag auf
Eintragung in die Wählerliste statt (2) (3). Eintragung in die Wählerliste statt (2) (3).
Den . . . . . (Datum) Den . . . . . (Datum)
Im Namen des Kollegiums: Im Namen des Kollegiums:
Pour la consultation du tableau, voir image Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld
Fussnoten (auf der Rückseite anzubringen oder dem Formular beizufügen) Fussnoten (auf der Rückseite anzubringen oder dem Formular beizufügen)
(1) Der Antrag muss für unzulässig erklärt werden, wenn er während des (1) Der Antrag muss für unzulässig erklärt werden, wenn er während des
Zeitraums ab dem Tag der Erstellung der Wählerliste (dem 1. August des Zeitraums ab dem Tag der Erstellung der Wählerliste (dem 1. August des
Jahres, in dem die ordentliche Erneuerung der Gemeinderäte Jahres, in dem die ordentliche Erneuerung der Gemeinderäte
stattfindet) bis zum Tag der Wahl, für die diese Liste erstellt worden stattfindet) bis zum Tag der Wahl, für die diese Liste erstellt worden
ist, eingereicht wird. ist, eingereicht wird.
(2) Vorliegender Beschluss muss dem/der Betreffenden per Einschreiben (2) Vorliegender Beschluss muss dem/der Betreffenden per Einschreiben
notifiziert werden. Ausserdem wird die daraus erfolgende Eintragung in notifiziert werden. Ausserdem wird die daraus erfolgende Eintragung in
den Bevölkerungsregistern vermerkt. den Bevölkerungsregistern vermerkt.
(3) Ausser während des in Fussnote 1 erwähnten Zeitraums kann jede als (3) Ausser während des in Fussnote 1 erwähnten Zeitraums kann jede als
Wähler zugelassene Person bei der Gemeinde, in der sie ihren Wähler zugelassene Person bei der Gemeinde, in der sie ihren
Hauptwohnort hat, schriftlich erklären, dass sie auf diese Eigenschaft Hauptwohnort hat, schriftlich erklären, dass sie auf diese Eigenschaft
verzichtet. verzichtet.
Die Zulassung als Wähler bleibt gültig, solange der Betreffende die Die Zulassung als Wähler bleibt gültig, solange der Betreffende die
Wahlberechtigungsbedingungen erfüllt und auf seine Eigenschaft als Wahlberechtigungsbedingungen erfüllt und auf seine Eigenschaft als
Wähler nicht verzichtet hat, ungeachtet der Gemeinde seines Wohnortes Wähler nicht verzichtet hat, ungeachtet der Gemeinde seines Wohnortes
in Belgien. in Belgien.
Wenn Nicht-EU-Bürger, nachdem sie als Wähler zugelassen worden sind, Wenn Nicht-EU-Bürger, nachdem sie als Wähler zugelassen worden sind,
bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes schriftlich erklärt haben, dass bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes schriftlich erklärt haben, dass
sie auf diese Eigenschaft verzichten, können sie erst nach den sie auf diese Eigenschaft verzichten, können sie erst nach den
Gemeindewahlen, für die sie in dieser Eigenschaft eingetragen worden Gemeindewahlen, für die sie in dieser Eigenschaft eingetragen worden
waren, einen neuen Antrag auf Zulassung als Wähler einreichen. waren, einen neuen Antrag auf Zulassung als Wähler einreichen.
Anlage 2 - Muster des Beschlusses, durch den das Bürgermeister- und Anlage 2 - Muster des Beschlusses, durch den das Bürgermeister- und
Schöffenkollegium den Antrag ablehnt, den Nicht-EU-Bürger bei der Schöffenkollegium den Antrag ablehnt, den Nicht-EU-Bürger bei der
Gemeinde ihres Hauptwohnortes eingereicht haben, um in die im Hinblick Gemeinde ihres Hauptwohnortes eingereicht haben, um in die im Hinblick
auf die Gemeindewahlen erstellte Wählerliste eingetragen zu werden auf die Gemeindewahlen erstellte Wählerliste eingetragen zu werden
Gemeinde . . . . . Gemeinde . . . . .
Verwaltungsbezirk . . . . . Verwaltungsbezirk . . . . .
Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium, Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium,
Aufgrund des am . . . . . (Datum des Einreichens des Antrags) Aufgrund des am . . . . . (Datum des Einreichens des Antrags)
von . . . . . von . . . . .
(Name, Vornamen und vollständige Adresse) eingereichten Antrags auf (Name, Vornamen und vollständige Adresse) eingereichten Antrags auf
Eintragung in die im Hinblick auf die Gemeindewahlen erstellte Eintragung in die im Hinblick auf die Gemeindewahlen erstellte
Wählerliste; Wählerliste;
In der Erwägung, dass der/die Betreffende die nachfolgend In der Erwägung, dass der/die Betreffende die nachfolgend
angeführte(n) Wahlberechtigungsbedingung(en) nicht erfüllt: (1) angeführte(n) Wahlberechtigungsbedingung(en) nicht erfüllt: (1)
. . . . . . . . . .
. . . . . . . . . .
. . . . . . . . . .
Lehnt den von der vorerwähnten Person eingereichten Antrag auf Lehnt den von der vorerwähnten Person eingereichten Antrag auf
Eintragung in die Wählerliste ab (2) (3). Eintragung in die Wählerliste ab (2) (3).
Ein neuer Antrag kann zu denselben Zwecken eingereicht werden, sobald Ein neuer Antrag kann zu denselben Zwecken eingereicht werden, sobald
der Grund für die vorliegende Ablehnung nicht mehr vorhanden ist. der Grund für die vorliegende Ablehnung nicht mehr vorhanden ist.
Den . . . . . (Datum) Den . . . . . (Datum)
Im Namen des Kollegiums: Im Namen des Kollegiums:
Pour la consultation du tableau, voir image Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld
Fussnoten (auf der Rückseite anzubringen oder dem Formular beizufügen) Fussnoten (auf der Rückseite anzubringen oder dem Formular beizufügen)
(1) Hier ausführlich die Gründe angeben, auf deren Grundlage der (1) Hier ausführlich die Gründe angeben, auf deren Grundlage der
Antrag auf Eintragung abzulehnen ist. Antrag auf Eintragung abzulehnen ist.
(2) Vorliegender ordnungsgemäss mit Gründen versehener (2) Vorliegender ordnungsgemäss mit Gründen versehener
Ablehnungsbeschluss muss dem/der Betreffenden per Einschreiben Ablehnungsbeschluss muss dem/der Betreffenden per Einschreiben
notifiziert werden. notifiziert werden.
(3) Der Antragsteller, dem ein solcher Ablehnungsbeschluss notifiziert (3) Der Antragsteller, dem ein solcher Ablehnungsbeschluss notifiziert
wird, kann innerhalb zehn Tagen nach dieser Notifizierung seine wird, kann innerhalb zehn Tagen nach dieser Notifizierung seine
eventuellen Einwände per an das Bürgermeister- und Schöffenkollegium eventuellen Einwände per an das Bürgermeister- und Schöffenkollegium
gerichtetes Einschreiben geltend machen. Das Kollegium entscheidet gerichtetes Einschreiben geltend machen. Das Kollegium entscheidet
innerhalb acht Tagen nach Eingang der Beschwerde, und sein Beschluss innerhalb acht Tagen nach Eingang der Beschwerde, und sein Beschluss
wird dem Betreffenden sofort per Einschreiben notifiziert. wird dem Betreffenden sofort per Einschreiben notifiziert.
Bleibt das Bürgermeister- und Schöffenkollegium bei seinem Bleibt das Bürgermeister- und Schöffenkollegium bei seinem
Ablehnungsbeschluss, kann der Antragsteller innerhalb acht Tagen ab Ablehnungsbeschluss, kann der Antragsteller innerhalb acht Tagen ab
dem Datum der im vorhergehenden Absatz erwähnten Notifizierung beim dem Datum der im vorhergehenden Absatz erwähnten Notifizierung beim
Appellationshof gegen diesen Beschluss Berufung einlegen. Appellationshof gegen diesen Beschluss Berufung einlegen.
Die Berufung wird in Form eines an den Generalprokurator beim Die Berufung wird in Form eines an den Generalprokurator beim
Appellationshof gerichteten Antrags eingereicht. Dieser setzt das Appellationshof gerichteten Antrags eingereicht. Dieser setzt das
Bürgermeister- und Schöffenkollegium der betreffenden Gemeinde sofort Bürgermeister- und Schöffenkollegium der betreffenden Gemeinde sofort
davon in Kenntnis. davon in Kenntnis.
Die Parteien verfügen über eine Frist von zehn Tagen ab dem Einreichen Die Parteien verfügen über eine Frist von zehn Tagen ab dem Einreichen
des Antrags, um neue Schriftsätze einzureichen. Nach Ablauf dieser des Antrags, um neue Schriftsätze einzureichen. Nach Ablauf dieser
Frist übermittelt der Generalprokurator dem Chefgreffier des Frist übermittelt der Generalprokurator dem Chefgreffier des
Appellationshofes binnen zwei Tagen die Akte, der die neuen Appellationshofes binnen zwei Tagen die Akte, der die neuen
Schriftstücke beziehungsweise Schriftsätze beigefügt werden; dieser Schriftstücke beziehungsweise Schriftsätze beigefügt werden; dieser
bestätigt den Empfang der Akte. bestätigt den Empfang der Akte.
Im Übrigen wird das Verfahren vor dem Appellationshof durch die Im Übrigen wird das Verfahren vor dem Appellationshof durch die
Artikel 28 bis 39 des Wahlgesetzbuches geregelt. Artikel 28 bis 39 des Wahlgesetzbuches geregelt.
Der Tenor des Entscheids des Appellationshofes wird unverzüglich und Der Tenor des Entscheids des Appellationshofes wird unverzüglich und
mit allen Mitteln dem Bürgermeister- und Schöffenkollegium, das den mit allen Mitteln dem Bürgermeister- und Schöffenkollegium, das den
betreffenden Beschluss getroffen hat, und den anderen Parteien von der betreffenden Beschluss getroffen hat, und den anderen Parteien von der
Staatsanwaltschaft notifiziert. Staatsanwaltschaft notifiziert.
Er wird sofort zur Ausführung gebracht, wenn er für den Er wird sofort zur Ausführung gebracht, wenn er für den
Berufungskläger zur Anerkennung der Wählereigenschaft führt. Berufungskläger zur Anerkennung der Wählereigenschaft führt.
Über die Berufung wird sowohl in Abwesenheit als in Anwesenheit der Über die Berufung wird sowohl in Abwesenheit als in Anwesenheit der
Parteien entschieden. Die einschlägigen Entscheide des Parteien entschieden. Die einschlägigen Entscheide des
Appellationshofes gelten als kontradiktorische Entscheide; gegen sie Appellationshofes gelten als kontradiktorische Entscheide; gegen sie
kann kein Rechtsmittel eingelegt werden. kann kein Rechtsmittel eingelegt werden.
Anlage 3 - Muster der Bescheinigung über die Erklärung, mit der Anlage 3 - Muster der Bescheinigung über die Erklärung, mit der
Nicht-EU-Bürger, die ihre Eintragung in die im Hinblick auf die Nicht-EU-Bürger, die ihre Eintragung in die im Hinblick auf die
Gemeindewahlen erstellte Wählerliste beantragen, sich verpflichten, Gemeindewahlen erstellte Wählerliste beantragen, sich verpflichten,
die Verfassung, die Gesetze des belgischen Volkes und die Konvention die Verfassung, die Gesetze des belgischen Volkes und die Konvention
zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu beachten zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu beachten
BESCHEINIGUNG BESCHEINIGUNG
Gemeinde.............................................................. Gemeinde..............................................................
Verwaltungsbezirk.................................................. Verwaltungsbezirk..................................................
Der Bevölkerungsdienst bestätigt, dass Herr/Frau . . . . . Der Bevölkerungsdienst bestätigt, dass Herr/Frau . . . . .
(Name und Vornamen) bei Einreichen seines/ihres Antrags auf Eintragung (Name und Vornamen) bei Einreichen seines/ihres Antrags auf Eintragung
in die im Hinblick auf die Gemeindewahlen erstellte Wählerliste in die im Hinblick auf die Gemeindewahlen erstellte Wählerliste
erklärt hat sich zu verpflichten, die Verfassung, die Gesetze des erklärt hat sich zu verpflichten, die Verfassung, die Gesetze des
belgischen Volkes und die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und belgischen Volkes und die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und
Grundfreiheiten zu beachten. Grundfreiheiten zu beachten.
Den . . . . . (Datum) Den . . . . . (Datum)
Gemeindestempel Unterschrift des Beamten Gemeindestempel Unterschrift des Beamten
Gesehen, um dem Ministeriellen Erlass vom 13. Januar 2006 beigefügt zu Gesehen, um dem Ministeriellen Erlass vom 13. Januar 2006 beigefügt zu
werden werden
Der Minister des Innern Der Minister des Innern
P. DEWAEL P. DEWAEL
Vu pour être annexé à Notre arrêté du 22 février 2006. Gezien om te worden gevoegd bij Ons besluit van 22 februari 2006.
ALBERT ALBERT
Par le Roi : Van Koningswege :
Le Ministre de l'Intérieur, De Minister van Binnenlandse Zaken,
P. DEWAEL P. DEWAEL
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