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Arrêté royal déterminant l'état d'épidémie de coronavirus COVID-19 sur le territoire de la Belgique. - Traduction allemande | Koninklijk besluit houdende de afkondiging van de toestand van de coronavirus COVID-19 epidemie op het Belgisch grondgebied. - Duitse vertaling |
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19 AVRIL 2020. - Arrêté royal déterminant l'état d'épidémie de | 19 APRIL 2020. - Koninklijk besluit houdende de afkondiging van de |
coronavirus COVID-19 sur le territoire de la Belgique. - Traduction | toestand van de coronavirus COVID-19 epidemie op het Belgisch |
allemande | grondgebied. - Duitse vertaling |
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk |
l'arrêté royal du 19 avril 2020 déterminant l'état d'épidémie de | besluit van 19 april 2020 houdende de afkondiging van de toestand van |
coronavirus COVID-19 sur le territoire de la Belgique (Moniteur belge | de coronavirus COVID-19 epidemie op het Belgisch grondgebied (Belgisch |
du 22 avril 2020). | Staatsblad van 22 april 2020). |
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse |
allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST VOLKSGESUNDHEIT, SICHERHEIT DER | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST VOLKSGESUNDHEIT, SICHERHEIT DER |
NAHRUNGSMITTELKETTE UND UMWELT | NAHRUNGSMITTELKETTE UND UMWELT |
19. APRIL 2020 - Königlicher Erlass zur Erklärung des Zustands einer | 19. APRIL 2020 - Königlicher Erlass zur Erklärung des Zustands einer |
Epidemie | Epidemie |
des Coronavirus COVID-19 auf belgischem Staatsgebiet | des Coronavirus COVID-19 auf belgischem Staatsgebiet |
BERICHT AN DEN KÖNIG | BERICHT AN DEN KÖNIG |
Sire, | Sire, |
die drei Erlassentwürfe, die ich die Ehre habe, Eurer Majestät zur | die drei Erlassentwürfe, die ich die Ehre habe, Eurer Majestät zur |
Unterschrift vorzulegen, sind der erste Schritt zur Unterstützung der | Unterschrift vorzulegen, sind der erste Schritt zur Unterstützung der |
Krankenhäuser im Kampf gegen die Epidemie des Coronavirus COVID-19, | Krankenhäuser im Kampf gegen die Epidemie des Coronavirus COVID-19, |
von der Belgien betroffen ist. | von der Belgien betroffen ist. |
Die allgemeinen Krankenhäuser und die Pflegeanbieter in den | Die allgemeinen Krankenhäuser und die Pflegeanbieter in den |
Krankenhäusern werden mit unterschiedlichen Mehrkosten oder einem | Krankenhäusern werden mit unterschiedlichen Mehrkosten oder einem |
Rückgang der Einnahmen im Vergleich zum Normalbetrieb konfrontiert. Es | Rückgang der Einnahmen im Vergleich zum Normalbetrieb konfrontiert. Es |
handelt sich um Kosten in Zusammenhang mit der Umsetzung der | handelt sich um Kosten in Zusammenhang mit der Umsetzung der |
Notfallpläne, die erhebliche unvorhergesehene Auswirkungen auf die | Notfallpläne, die erhebliche unvorhergesehene Auswirkungen auf die |
normale Tätigkeit haben, um Mehrkosten für Material, Personal, | normale Tätigkeit haben, um Mehrkosten für Material, Personal, |
Veränderungen der Strukturen usw. und um Einnahmenverluste (Honorare, | Veränderungen der Strukturen usw. und um Einnahmenverluste (Honorare, |
Pauschalen usw.) aufgrund von Absagen geplanter Eingriffe sowohl für | Pauschalen usw.) aufgrund von Absagen geplanter Eingriffe sowohl für |
stationäre als auch für ambulante Patienten. | stationäre als auch für ambulante Patienten. |
Die finanziellen Mittel, die den Krankenhäusern gewöhnlich zur | Die finanziellen Mittel, die den Krankenhäusern gewöhnlich zur |
Verfügung stehen, reichen nicht aus, insbesondere was die Liquidität | Verfügung stehen, reichen nicht aus, insbesondere was die Liquidität |
angeht, um diese außergewöhnlichen Mehrkosten in Verbindung mit einem | angeht, um diese außergewöhnlichen Mehrkosten in Verbindung mit einem |
Rückgang der Einnahmen zu bewältigen (Großeinkäufe, Entlohnung des | Rückgang der Einnahmen zu bewältigen (Großeinkäufe, Entlohnung des |
Personals, Deckung von Arbeitsausfällen, insbesondere bei Ärzten und | Personals, Deckung von Arbeitsausfällen, insbesondere bei Ärzten und |
anderen Pflegeanbietern, und Forderungen der Lieferanten nach einer | anderen Pflegeanbietern, und Forderungen der Lieferanten nach einer |
vollständigen Zahlung bei der Bestellung). | vollständigen Zahlung bei der Bestellung). |
Eine erste Phase besteht darin, den gesetzlichen und | Eine erste Phase besteht darin, den gesetzlichen und |
verordnungsrechtlichen Mechanismus für die Freigabe finanzieller | verordnungsrechtlichen Mechanismus für die Freigabe finanzieller |
Mittel einzurichten, damit den allgemeinen Krankenhäusern schnell ein | Mittel einzurichten, damit den allgemeinen Krankenhäusern schnell ein |
Liquiditätsvorschuss gewährt werden kann und die Modalitäten für die | Liquiditätsvorschuss gewährt werden kann und die Modalitäten für die |
Verteilung dieses Vorschusses auf die Krankenhäuser vorläufig | Verteilung dieses Vorschusses auf die Krankenhäuser vorläufig |
festgelegt werden. | festgelegt werden. |
In einer weiteren Phase werden die vorläufigen Modalitäten für die | In einer weiteren Phase werden die vorläufigen Modalitäten für die |
Verteilung dieses Vorschusses auf den Posten "Honorare" der | Verteilung dieses Vorschusses auf den Posten "Honorare" der |
Pflegeanbieter, einschließlich der Facharztanwärter, und des | Pflegeanbieter, einschließlich der Facharztanwärter, und des |
Krankenhausverwalters über die gewöhnlich in jedem Krankenhaus | Krankenhausverwalters über die gewöhnlich in jedem Krankenhaus |
vereinbarten Rückübertragungen und auf die anderen vom Krankenhaus zu | vereinbarten Rückübertragungen und auf die anderen vom Krankenhaus zu |
tragenden Posten festgelegt. | tragenden Posten festgelegt. |
Schließlich wird zur Regularisierung eine endgültige Verrechnung des | Schließlich wird zur Regularisierung eine endgültige Verrechnung des |
gewährten Vorschusses vorgenommen. Ziel ist es, einen Vergleich | gewährten Vorschusses vorgenommen. Ziel ist es, einen Vergleich |
zwischen den vorläufig als Vorschuss erhaltenen Haushaltsmitteln und | zwischen den vorläufig als Vorschuss erhaltenen Haushaltsmitteln und |
den akzeptablen tatsächlichen finanziellen Auswirkungen (Kosten und | den akzeptablen tatsächlichen finanziellen Auswirkungen (Kosten und |
geringere Einnahmen) zu ermöglichen. Es wird darauf geachtet, dass bei | geringere Einnahmen) zu ermöglichen. Es wird darauf geachtet, dass bei |
den Regularisierungen alle gewährten Haushaltsmittel berücksichtigt | den Regularisierungen alle gewährten Haushaltsmittel berücksichtigt |
werden und keine Doppelfinanzierung vorliegt. | werden und keine Doppelfinanzierung vorliegt. |
Eine Arbeitsgruppe des Föderalen Rates für das Krankenhauswesen wird | Eine Arbeitsgruppe des Föderalen Rates für das Krankenhauswesen wird |
eine Stellungnahme abgeben über die Modalitäten für die | eine Stellungnahme abgeben über die Modalitäten für die |
Regularisierung der Posten zu Lasten des Krankenhauses, das heißt die | Regularisierung der Posten zu Lasten des Krankenhauses, das heißt die |
durch den Finanzmittelhaushalt der Krankenhäuser oder eine andere | durch den Finanzmittelhaushalt der Krankenhäuser oder eine andere |
Finanzierung, die in die Zuständigkeit des LIKIV fällt, gedeckt sind, | Finanzierung, die in die Zuständigkeit des LIKIV fällt, gedeckt sind, |
und über die Maßnahmen, die kurz- und mittelfristig im Rahmen | und über die Maßnahmen, die kurz- und mittelfristig im Rahmen |
desselben Haushalts getroffen werden müssen. | desselben Haushalts getroffen werden müssen. |
Eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe, die sich aus Vertretern der | Eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe, die sich aus Vertretern der |
Krankenhausverbände, Vertretern der Ärztegewerkschaften, Fachärzten in | Krankenhausverbände, Vertretern der Ärztegewerkschaften, Fachärzten in |
den Krankenhäusern, die der Nationalen Kommission Ärzte-Krankenkassen | den Krankenhäusern, die der Nationalen Kommission Ärzte-Krankenkassen |
angehören, und Vertretern der Versicherungsträger zusammensetzt, hat | angehören, und Vertretern der Versicherungsträger zusammensetzt, hat |
die Aufgabe, eine Stellungnahme abzugeben über die | die Aufgabe, eine Stellungnahme abzugeben über die |
Regularisierungsmodalitäten und über die Maßnahmen, die kurz- und | Regularisierungsmodalitäten und über die Maßnahmen, die kurz- und |
mittelfristig in den Bereichen, die in die Zuständigkeit des LIKIV | mittelfristig in den Bereichen, die in die Zuständigkeit des LIKIV |
fallen, getroffen werden müssen. | fallen, getroffen werden müssen. |
Es ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei dieser ersten Phase der | Es ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei dieser ersten Phase der |
Gewährung eines Vorschusses von einer Milliarde Euro um eine | Gewährung eines Vorschusses von einer Milliarde Euro um eine |
Übertragung von Haushaltsmitteln innerhalb der | Übertragung von Haushaltsmitteln innerhalb der |
Gesundheitspflegeversicherung handelt. Je nach Entwicklung der | Gesundheitspflegeversicherung handelt. Je nach Entwicklung der |
Situation und den Analysen der tatsächlichen Bedürfnisse, die | Situation und den Analysen der tatsächlichen Bedürfnisse, die |
durchgeführt werden, könnten in einer zweiten Phase zusätzliche | durchgeführt werden, könnten in einer zweiten Phase zusätzliche |
Haushaltsmittel, die zum derzeitigen Haushaltsplan der | Haushaltsmittel, die zum derzeitigen Haushaltsplan der |
Gesundheitspflege hinzukommen, beantragt werden, damit die normalen | Gesundheitspflege hinzukommen, beantragt werden, damit die normalen |
Tätigkeiten aus den ursprünglichen Teilhaushaltszielen, denen die zu | Tätigkeiten aus den ursprünglichen Teilhaushaltszielen, denen die zu |
übertragenden Beträge entnommen werden, nicht gefährdet werden. Diese | übertragenden Beträge entnommen werden, nicht gefährdet werden. Diese |
Erhöhung des derzeitigen Haushaltsplans der Gesundheitspflege sollte | Erhöhung des derzeitigen Haushaltsplans der Gesundheitspflege sollte |
aufgrund der außergewöhnlichen Art der Ausgaben, die er im Rahmen der | aufgrund der außergewöhnlichen Art der Ausgaben, die er im Rahmen der |
Volksgesundheit decken wird, teilweise vom Staat getragen werden und | Volksgesundheit decken wird, teilweise vom Staat getragen werden und |
nicht nur von der Globalverwaltung der sozialen Sicherheit. | nicht nur von der Globalverwaltung der sozialen Sicherheit. |
Der freigegebene Betrag dient dazu, einen noch unbestimmten Zeitraum | Der freigegebene Betrag dient dazu, einen noch unbestimmten Zeitraum |
abzudecken, in dem die Auswirkungen der Epidemie noch spürbar sein | abzudecken, in dem die Auswirkungen der Epidemie noch spürbar sein |
können. | können. |
Je nach Entwicklung der Krise muss die Maßnahme der direkten | Je nach Entwicklung der Krise muss die Maßnahme der direkten |
Finanzierung möglicherweise wiederholt werden. | Finanzierung möglicherweise wiederholt werden. |
Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass die Situation für die | Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass die Situation für die |
psychiatrischen Krankenhäuser analysiert wird und erforderlichenfalls | psychiatrischen Krankenhäuser analysiert wird und erforderlichenfalls |
Ad-hoc-Maßnahmen ergriffen werden können. | Ad-hoc-Maßnahmen ergriffen werden können. |
Die Arbeitsgruppen werden auch die Maßnahmen bewerten, die auf der | Die Arbeitsgruppen werden auch die Maßnahmen bewerten, die auf der |
Grundlage von Artikel 101 des koordinierten Gesetzes über die | Grundlage von Artikel 101 des koordinierten Gesetzes über die |
Krankenhäuser und andere Pflegeeinrichtungen ergriffen werden können; | Krankenhäuser und andere Pflegeeinrichtungen ergriffen werden können; |
in diesem Artikel ist vorgesehen, dass der Finanzmittelhaushalt der | in diesem Artikel ist vorgesehen, dass der Finanzmittelhaushalt der |
Krankenhäuser pauschal die Kosten decken kann, die verbunden sind mit | Krankenhäuser pauschal die Kosten decken kann, die verbunden sind mit |
Diensten infolge einer Epidemie oder Pandemie, die nach Stellungnahme | Diensten infolge einer Epidemie oder Pandemie, die nach Stellungnahme |
des Hohen Gesundheitsrates vom König durch einen im Ministerrat | des Hohen Gesundheitsrates vom König durch einen im Ministerrat |
beratenen Erlass festgestellt wird. Alle Krankenhäuser, einschließlich | beratenen Erlass festgestellt wird. Alle Krankenhäuser, einschließlich |
der psychiatrischen Krankenhäuser, könnten neben den weiter oben | der psychiatrischen Krankenhäuser, könnten neben den weiter oben |
beschriebenen Liquiditätsproblemen mit Mehrkosten konfrontiert werden. | beschriebenen Liquiditätsproblemen mit Mehrkosten konfrontiert werden. |
Nach derzeitigem Wortlaut des vorerwähnten Artikels 101 können nur | Nach derzeitigem Wortlaut des vorerwähnten Artikels 101 können nur |
Kosten gedeckt werden, die nicht durch den Finanzmittelhaushalt der | Kosten gedeckt werden, die nicht durch den Finanzmittelhaushalt der |
Krankenhäuser gedeckt werden und keinen Anlass zu einer Beteiligung | Krankenhäuser gedeckt werden und keinen Anlass zu einer Beteiligung |
geben, wie erwähnt im koordinierten Gesetz vom 14. Juli 1994 über die | geben, wie erwähnt im koordinierten Gesetz vom 14. Juli 1994 über die |
Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung oder in | Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung oder in |
dessen Ausführungserlassen. Die Lage ist heute jedoch so, dass die | dessen Ausführungserlassen. Die Lage ist heute jedoch so, dass die |
Kosten, die durch den Finanzmittelhaushalt der Krankenhäuser gedeckt | Kosten, die durch den Finanzmittelhaushalt der Krankenhäuser gedeckt |
werden und Anlass zu einer Beteiligung geben, so hoch sind, dass die | werden und Anlass zu einer Beteiligung geben, so hoch sind, dass die |
Beteiligungen absolut nicht ausreichen, um ihre Ausweitung in | Beteiligungen absolut nicht ausreichen, um ihre Ausweitung in |
Zusammenhang mit der Übernahme von COVID-19-Fällen zu decken. Dieser | Zusammenhang mit der Übernahme von COVID-19-Fällen zu decken. Dieser |
Artikel muss also angepasst werden, damit die Kosten, die gewöhnlich | Artikel muss also angepasst werden, damit die Kosten, die gewöhnlich |
übernommen werden, aber deutlich höher ausfallen als in normalen | übernommen werden, aber deutlich höher ausfallen als in normalen |
Zeiten, vom Finanzmittelhaushalt der Krankenhäuser übernommen werden | Zeiten, vom Finanzmittelhaushalt der Krankenhäuser übernommen werden |
können. | können. |
Diese Möglichkeit hängt davon ab, dass der König nach Stellungnahme | Diese Möglichkeit hängt davon ab, dass der König nach Stellungnahme |
des Hohen Gesundheitsrates durch einen im Ministerrat beratenen Erlass | des Hohen Gesundheitsrates durch einen im Ministerrat beratenen Erlass |
den Zustand einer Epidemie oder Pandemie feststellt. | den Zustand einer Epidemie oder Pandemie feststellt. |
Die Entwürfe, die Ihnen vorgelegt werden, ermöglichen es Ihnen also, | Die Entwürfe, die Ihnen vorgelegt werden, ermöglichen es Ihnen also, |
alle notwendigen Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen zu treffen, | alle notwendigen Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen zu treffen, |
damit dieser Vorschuss einerseits sehr kurzfristig ausgezahlt werden | damit dieser Vorschuss einerseits sehr kurzfristig ausgezahlt werden |
kann und andererseits mögliche andere Kosten im Rahmen des | kann und andererseits mögliche andere Kosten im Rahmen des |
gewöhnlichen Finanzmittelhaushalts der Krankenhäuser berücksichtigt | gewöhnlichen Finanzmittelhaushalts der Krankenhäuser berücksichtigt |
werden können. | werden können. |
Als Rechtgrundlage für die ersten beiden Erlasse dient Artikel 5 § 1 | Als Rechtgrundlage für die ersten beiden Erlasse dient Artikel 5 § 1 |
Nr. 2, 3 und 5 des Gesetzes vom 27. März 2020 zur Ermächtigung des | Nr. 2, 3 und 5 des Gesetzes vom 27. März 2020 zur Ermächtigung des |
Königs, Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus | Königs, Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus |
COVID-19 zu ergreifen (II), die notwendige Aufnahmekapazität zu | COVID-19 zu ergreifen (II), die notwendige Aufnahmekapazität zu |
gewährleisten (Nr. 2), für die nichtkommerziellen Sektoren direkte | gewährleisten (Nr. 2), für die nichtkommerziellen Sektoren direkte |
Unterstützung zu bieten (Nr. 3) und Anpassungen im | Unterstützung zu bieten (Nr. 3) und Anpassungen im |
Sozialsicherheitsrecht vorzunehmen (Nr. 5). | Sozialsicherheitsrecht vorzunehmen (Nr. 5). |
Im ersten Entwurf eines Königlichen Erlasses sind die Gewährung und | Im ersten Entwurf eines Königlichen Erlasses sind die Gewährung und |
die Modalitäten für die Verteilung und Auszahlung eines Vorschusses | die Modalitäten für die Verteilung und Auszahlung eines Vorschusses |
für die allgemeinen Krankenhäuser im Rahmen der Epidemie des | für die allgemeinen Krankenhäuser im Rahmen der Epidemie des |
Coronavirus COVID-19 vorgesehen. | Coronavirus COVID-19 vorgesehen. |
In Artikel 1 ist die Freigabe von einer Milliarde Euro aus den | In Artikel 1 ist die Freigabe von einer Milliarde Euro aus den |
bestehenden Haushalten vorgesehen, um die Kontinuität der | bestehenden Haushalten vorgesehen, um die Kontinuität der |
Krankenhausaktivität in den allgemeinen Krankenhäusern finanziell zu | Krankenhausaktivität in den allgemeinen Krankenhäusern finanziell zu |
gewährleisten. | gewährleisten. |
In Artikel 2 werden alle betreffenden Krankenhausaktivitäten bestimmt. | In Artikel 2 werden alle betreffenden Krankenhausaktivitäten bestimmt. |
In Artikel 3 wird der Verteilerschlüssel für die vorläufige Verteilung | In Artikel 3 wird der Verteilerschlüssel für die vorläufige Verteilung |
des Vorschusses auf die allgemeinen Krankenhäuser bestimmt. | des Vorschusses auf die allgemeinen Krankenhäuser bestimmt. |
In Artikel 4 ist die Möglichkeit vorgesehen, den vom LIKIV berechneten | In Artikel 4 ist die Möglichkeit vorgesehen, den vom LIKIV berechneten |
Betrag direkt auf das Bankkonto jedes allgemeinen Krankenhauses | Betrag direkt auf das Bankkonto jedes allgemeinen Krankenhauses |
einzuzahlen. | einzuzahlen. |
In Artikel 5 wird die Herkunft der freigegebenen Haushaltsmittel | In Artikel 5 wird die Herkunft der freigegebenen Haushaltsmittel |
angegeben, die der für Soziale Angelegenheiten zuständige Minister | angegeben, die der für Soziale Angelegenheiten zuständige Minister |
innerhalb der Teilhaushaltsziele der Gesundheitspflege unter | innerhalb der Teilhaushaltsziele der Gesundheitspflege unter |
Berücksichtigung des bereits für das Jahr 2020 festgelegten | Berücksichtigung des bereits für das Jahr 2020 festgelegten |
Globalhaushaltsziels der Gesundheitspflege neu verteilt hat. | Globalhaushaltsziels der Gesundheitspflege neu verteilt hat. |
Mit dem zweiten Entwurf eines Königlichen Erlasses wird Artikel 101 | Mit dem zweiten Entwurf eines Königlichen Erlasses wird Artikel 101 |
des koordinierten Gesetzes vom 10. Juli 2008 über die Krankenhäuser | des koordinierten Gesetzes vom 10. Juli 2008 über die Krankenhäuser |
und andere Pflegeeinrichtungen abgeändert. | und andere Pflegeeinrichtungen abgeändert. |
In Artikel 1 wird der Begriff der "pauschalen" Deckung der Kosten | In Artikel 1 wird der Begriff der "pauschalen" Deckung der Kosten |
gestrichen, damit die tatsächlichen Kosten berücksichtigt werden | gestrichen, damit die tatsächlichen Kosten berücksichtigt werden |
können, die auf der Grundlage der Stellungnahmen der Arbeitsgruppen | können, die auf der Grundlage der Stellungnahmen der Arbeitsgruppen |
unter den besonderen Umständen, die durch das Gesundheitsmanagement | unter den besonderen Umständen, die durch das Gesundheitsmanagement |
der Epidemie bedingt sind, "angenommen" werden. In demselben Artikel | der Epidemie bedingt sind, "angenommen" werden. In demselben Artikel |
wird die Bedingung, dass die Kosten nicht bereits durch eine | wird die Bedingung, dass die Kosten nicht bereits durch eine |
Beteiligung des Staates gedeckt sein dürfen, gestrichen. | Beteiligung des Staates gedeckt sein dürfen, gestrichen. |
Der dritte Entwurf eines Königlichen Erlasses ist die Voraussetzung | Der dritte Entwurf eines Königlichen Erlasses ist die Voraussetzung |
für die Anwendung des vorerwähnten Artikels 101, das heißt die | für die Anwendung des vorerwähnten Artikels 101, das heißt die |
Feststellung des Zustands einer Epidemie in Belgien nach Stellungnahme | Feststellung des Zustands einer Epidemie in Belgien nach Stellungnahme |
des Hohen Gesundheitsrates durch einen im Ministerrat beratenen | des Hohen Gesundheitsrates durch einen im Ministerrat beratenen |
Königlichen Erlass. | Königlichen Erlass. |
Ich habe die Ehre, | Ich habe die Ehre, |
Sire, | Sire, |
der ehrerbietige | der ehrerbietige |
und treue Diener | und treue Diener |
Eurer Majestät zu sein. | Eurer Majestät zu sein. |
Die Ministerin der Sozialen Angelegenheiten und der Volksgesundheit | Die Ministerin der Sozialen Angelegenheiten und der Volksgesundheit |
M. DE BLOCK | M. DE BLOCK |
19. APRIL 2020 - Königlicher Erlass zur Erklärung des Zustands einer | 19. APRIL 2020 - Königlicher Erlass zur Erklärung des Zustands einer |
Epidemie | Epidemie |
des Coronavirus COVID-19 auf belgischem Staatsgebiet | des Coronavirus COVID-19 auf belgischem Staatsgebiet |
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, | PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, |
Unser Gruß! | Unser Gruß! |
Aufgrund des koordinierten Gesetzes vom 10. Juli 2008 über die | Aufgrund des koordinierten Gesetzes vom 10. Juli 2008 über die |
Krankenhäuser und andere Pflegeeinrichtungen, des Artikels 101 Nr. 2, | Krankenhäuser und andere Pflegeeinrichtungen, des Artikels 101 Nr. 2, |
ersetzt durch das Gesetz vom 17. Juli 2015 und abgeändert durch den | ersetzt durch das Gesetz vom 17. Juli 2015 und abgeändert durch den |
Königlichen Erlass Nr. 8 vom 19. April 2020; | Königlichen Erlass Nr. 8 vom 19. April 2020; |
Aufgrund der Stellungnahme des Hohen Gesundheitsrates vom 17. März | Aufgrund der Stellungnahme des Hohen Gesundheitsrates vom 17. März |
2020; | 2020; |
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 2. April 2020; | Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 2. April 2020; |
Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 4. | Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 4. |
April 2020; | April 2020; |
Aufgrund von Artikel 8 § 2 Nr. 1 und 2 des Gesetzes vom 15. Dezember | Aufgrund von Artikel 8 § 2 Nr. 1 und 2 des Gesetzes vom 15. Dezember |
2013 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen | 2013 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen |
administrative Vereinfachung ist vorliegender Erlass von der | administrative Vereinfachung ist vorliegender Erlass von der |
Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften befreit; | Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften befreit; |
Aufgrund der Dringlichkeit, begründet durch die Tatsache, dass Artikel | Aufgrund der Dringlichkeit, begründet durch die Tatsache, dass Artikel |
101 des koordinierten Gesetzes vom 10. Juli 2008 über die | 101 des koordinierten Gesetzes vom 10. Juli 2008 über die |
Krankenhäuser und andere Pflegeeinrichtungen die Übernahme von Kosten | Krankenhäuser und andere Pflegeeinrichtungen die Übernahme von Kosten |
in Zusammenhang mit einer Epidemie, die nach Stellungnahme des Hohen | in Zusammenhang mit einer Epidemie, die nach Stellungnahme des Hohen |
Gesundheitsrates vom König durch einen im Ministerrat beratenen Erlass | Gesundheitsrates vom König durch einen im Ministerrat beratenen Erlass |
festgestellt wird, ermöglicht; dass die Weltgesundheitsorganisation | festgestellt wird, ermöglicht; dass die Weltgesundheitsorganisation |
das Coronavirus COVID-19 am 11. März 2020 als Pandemie qualifiziert | das Coronavirus COVID-19 am 11. März 2020 als Pandemie qualifiziert |
hat; dass der Zustand einer Epidemie des Coronavirus COVID-19 in | hat; dass der Zustand einer Epidemie des Coronavirus COVID-19 in |
Belgien festgestellt werden muss; | Belgien festgestellt werden muss; |
Aufgrund des Gutachtens Nr. 67.212/3 des Staatsrates vom 14. April | Aufgrund des Gutachtens Nr. 67.212/3 des Staatsrates vom 14. April |
2020, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 3 der am | 2020, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 3 der am |
12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; | 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; |
Auf Vorschlag der Ministerin der Sozialen Angelegenheiten und der | Auf Vorschlag der Ministerin der Sozialen Angelegenheiten und der |
Volksgesundheit und aufgrund der Stellungnahme der Minister, die im | Volksgesundheit und aufgrund der Stellungnahme der Minister, die im |
Rat darüber beraten haben, | Rat darüber beraten haben, |
Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: | Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: |
Artikel 1 - In Belgien wird der Zustand einer Epidemie des Coronavirus | Artikel 1 - In Belgien wird der Zustand einer Epidemie des Coronavirus |
COVID-19 erklärt. | COVID-19 erklärt. |
Art. 2 - Vorliegender Erlass wird wirksam mit 11. März 2020. | Art. 2 - Vorliegender Erlass wird wirksam mit 11. März 2020. |
Art. 3 - Der für die Volksgesundheit zuständige Minister ist mit der | Art. 3 - Der für die Volksgesundheit zuständige Minister ist mit der |
Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt. | Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt. |
Gegeben zu Brüssel, den 19. April 2020 | Gegeben zu Brüssel, den 19. April 2020 |
PHILIPPE | PHILIPPE |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Die Ministerin der Volksgesundheit | Die Ministerin der Volksgesundheit |
M. DE BLOCK | M. DE BLOCK |