Etaamb.openjustice.be
Vue multilingue de Arrêté Royal du 19/04/2020
← Retour vers "Arrêté royal déterminant l'état d'épidémie de coronavirus COVID-19 sur le territoire de la Belgique. - Traduction allemande "
Arrêté royal déterminant l'état d'épidémie de coronavirus COVID-19 sur le territoire de la Belgique. - Traduction allemande Koninklijk besluit houdende de afkondiging van de toestand van de coronavirus COVID-19 epidemie op het Belgisch grondgebied. - Duitse vertaling
SERVICE PUBLIC FEDERAL SANTE PUBLIQUE, SECURITE DE LA CHAINE FEDERALE OVERHEIDSDIENST VOLKSGEZONDHEID, VEILIGHEID VAN DE
ALIMENTAIRE ET ENVIRONNEMENT VOEDSELKETEN EN LEEFMILIEU
19 AVRIL 2020. - Arrêté royal déterminant l'état d'épidémie de 19 APRIL 2020. - Koninklijk besluit houdende de afkondiging van de
coronavirus COVID-19 sur le territoire de la Belgique. - Traduction toestand van de coronavirus COVID-19 epidemie op het Belgisch
allemande grondgebied. - Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk
l'arrêté royal du 19 avril 2020 déterminant l'état d'épidémie de besluit van 19 april 2020 houdende de afkondiging van de toestand van
coronavirus COVID-19 sur le territoire de la Belgique (Moniteur belge de coronavirus COVID-19 epidemie op het Belgisch grondgebied (Belgisch
du 22 avril 2020). Staatsblad van 22 april 2020).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse
allemande à Malmedy. vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST VOLKSGESUNDHEIT, SICHERHEIT DER FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST VOLKSGESUNDHEIT, SICHERHEIT DER
NAHRUNGSMITTELKETTE UND UMWELT NAHRUNGSMITTELKETTE UND UMWELT
19. APRIL 2020 - Königlicher Erlass zur Erklärung des Zustands einer 19. APRIL 2020 - Königlicher Erlass zur Erklärung des Zustands einer
Epidemie Epidemie
des Coronavirus COVID-19 auf belgischem Staatsgebiet des Coronavirus COVID-19 auf belgischem Staatsgebiet
BERICHT AN DEN KÖNIG BERICHT AN DEN KÖNIG
Sire, Sire,
die drei Erlassentwürfe, die ich die Ehre habe, Eurer Majestät zur die drei Erlassentwürfe, die ich die Ehre habe, Eurer Majestät zur
Unterschrift vorzulegen, sind der erste Schritt zur Unterstützung der Unterschrift vorzulegen, sind der erste Schritt zur Unterstützung der
Krankenhäuser im Kampf gegen die Epidemie des Coronavirus COVID-19, Krankenhäuser im Kampf gegen die Epidemie des Coronavirus COVID-19,
von der Belgien betroffen ist. von der Belgien betroffen ist.
Die allgemeinen Krankenhäuser und die Pflegeanbieter in den Die allgemeinen Krankenhäuser und die Pflegeanbieter in den
Krankenhäusern werden mit unterschiedlichen Mehrkosten oder einem Krankenhäusern werden mit unterschiedlichen Mehrkosten oder einem
Rückgang der Einnahmen im Vergleich zum Normalbetrieb konfrontiert. Es Rückgang der Einnahmen im Vergleich zum Normalbetrieb konfrontiert. Es
handelt sich um Kosten in Zusammenhang mit der Umsetzung der handelt sich um Kosten in Zusammenhang mit der Umsetzung der
Notfallpläne, die erhebliche unvorhergesehene Auswirkungen auf die Notfallpläne, die erhebliche unvorhergesehene Auswirkungen auf die
normale Tätigkeit haben, um Mehrkosten für Material, Personal, normale Tätigkeit haben, um Mehrkosten für Material, Personal,
Veränderungen der Strukturen usw. und um Einnahmenverluste (Honorare, Veränderungen der Strukturen usw. und um Einnahmenverluste (Honorare,
Pauschalen usw.) aufgrund von Absagen geplanter Eingriffe sowohl für Pauschalen usw.) aufgrund von Absagen geplanter Eingriffe sowohl für
stationäre als auch für ambulante Patienten. stationäre als auch für ambulante Patienten.
Die finanziellen Mittel, die den Krankenhäusern gewöhnlich zur Die finanziellen Mittel, die den Krankenhäusern gewöhnlich zur
Verfügung stehen, reichen nicht aus, insbesondere was die Liquidität Verfügung stehen, reichen nicht aus, insbesondere was die Liquidität
angeht, um diese außergewöhnlichen Mehrkosten in Verbindung mit einem angeht, um diese außergewöhnlichen Mehrkosten in Verbindung mit einem
Rückgang der Einnahmen zu bewältigen (Großeinkäufe, Entlohnung des Rückgang der Einnahmen zu bewältigen (Großeinkäufe, Entlohnung des
Personals, Deckung von Arbeitsausfällen, insbesondere bei Ärzten und Personals, Deckung von Arbeitsausfällen, insbesondere bei Ärzten und
anderen Pflegeanbietern, und Forderungen der Lieferanten nach einer anderen Pflegeanbietern, und Forderungen der Lieferanten nach einer
vollständigen Zahlung bei der Bestellung). vollständigen Zahlung bei der Bestellung).
Eine erste Phase besteht darin, den gesetzlichen und Eine erste Phase besteht darin, den gesetzlichen und
verordnungsrechtlichen Mechanismus für die Freigabe finanzieller verordnungsrechtlichen Mechanismus für die Freigabe finanzieller
Mittel einzurichten, damit den allgemeinen Krankenhäusern schnell ein Mittel einzurichten, damit den allgemeinen Krankenhäusern schnell ein
Liquiditätsvorschuss gewährt werden kann und die Modalitäten für die Liquiditätsvorschuss gewährt werden kann und die Modalitäten für die
Verteilung dieses Vorschusses auf die Krankenhäuser vorläufig Verteilung dieses Vorschusses auf die Krankenhäuser vorläufig
festgelegt werden. festgelegt werden.
In einer weiteren Phase werden die vorläufigen Modalitäten für die In einer weiteren Phase werden die vorläufigen Modalitäten für die
Verteilung dieses Vorschusses auf den Posten "Honorare" der Verteilung dieses Vorschusses auf den Posten "Honorare" der
Pflegeanbieter, einschließlich der Facharztanwärter, und des Pflegeanbieter, einschließlich der Facharztanwärter, und des
Krankenhausverwalters über die gewöhnlich in jedem Krankenhaus Krankenhausverwalters über die gewöhnlich in jedem Krankenhaus
vereinbarten Rückübertragungen und auf die anderen vom Krankenhaus zu vereinbarten Rückübertragungen und auf die anderen vom Krankenhaus zu
tragenden Posten festgelegt. tragenden Posten festgelegt.
Schließlich wird zur Regularisierung eine endgültige Verrechnung des Schließlich wird zur Regularisierung eine endgültige Verrechnung des
gewährten Vorschusses vorgenommen. Ziel ist es, einen Vergleich gewährten Vorschusses vorgenommen. Ziel ist es, einen Vergleich
zwischen den vorläufig als Vorschuss erhaltenen Haushaltsmitteln und zwischen den vorläufig als Vorschuss erhaltenen Haushaltsmitteln und
den akzeptablen tatsächlichen finanziellen Auswirkungen (Kosten und den akzeptablen tatsächlichen finanziellen Auswirkungen (Kosten und
geringere Einnahmen) zu ermöglichen. Es wird darauf geachtet, dass bei geringere Einnahmen) zu ermöglichen. Es wird darauf geachtet, dass bei
den Regularisierungen alle gewährten Haushaltsmittel berücksichtigt den Regularisierungen alle gewährten Haushaltsmittel berücksichtigt
werden und keine Doppelfinanzierung vorliegt. werden und keine Doppelfinanzierung vorliegt.
Eine Arbeitsgruppe des Föderalen Rates für das Krankenhauswesen wird Eine Arbeitsgruppe des Föderalen Rates für das Krankenhauswesen wird
eine Stellungnahme abgeben über die Modalitäten für die eine Stellungnahme abgeben über die Modalitäten für die
Regularisierung der Posten zu Lasten des Krankenhauses, das heißt die Regularisierung der Posten zu Lasten des Krankenhauses, das heißt die
durch den Finanzmittelhaushalt der Krankenhäuser oder eine andere durch den Finanzmittelhaushalt der Krankenhäuser oder eine andere
Finanzierung, die in die Zuständigkeit des LIKIV fällt, gedeckt sind, Finanzierung, die in die Zuständigkeit des LIKIV fällt, gedeckt sind,
und über die Maßnahmen, die kurz- und mittelfristig im Rahmen und über die Maßnahmen, die kurz- und mittelfristig im Rahmen
desselben Haushalts getroffen werden müssen. desselben Haushalts getroffen werden müssen.
Eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe, die sich aus Vertretern der Eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe, die sich aus Vertretern der
Krankenhausverbände, Vertretern der Ärztegewerkschaften, Fachärzten in Krankenhausverbände, Vertretern der Ärztegewerkschaften, Fachärzten in
den Krankenhäusern, die der Nationalen Kommission Ärzte-Krankenkassen den Krankenhäusern, die der Nationalen Kommission Ärzte-Krankenkassen
angehören, und Vertretern der Versicherungsträger zusammensetzt, hat angehören, und Vertretern der Versicherungsträger zusammensetzt, hat
die Aufgabe, eine Stellungnahme abzugeben über die die Aufgabe, eine Stellungnahme abzugeben über die
Regularisierungsmodalitäten und über die Maßnahmen, die kurz- und Regularisierungsmodalitäten und über die Maßnahmen, die kurz- und
mittelfristig in den Bereichen, die in die Zuständigkeit des LIKIV mittelfristig in den Bereichen, die in die Zuständigkeit des LIKIV
fallen, getroffen werden müssen. fallen, getroffen werden müssen.
Es ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei dieser ersten Phase der Es ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei dieser ersten Phase der
Gewährung eines Vorschusses von einer Milliarde Euro um eine Gewährung eines Vorschusses von einer Milliarde Euro um eine
Übertragung von Haushaltsmitteln innerhalb der Übertragung von Haushaltsmitteln innerhalb der
Gesundheitspflegeversicherung handelt. Je nach Entwicklung der Gesundheitspflegeversicherung handelt. Je nach Entwicklung der
Situation und den Analysen der tatsächlichen Bedürfnisse, die Situation und den Analysen der tatsächlichen Bedürfnisse, die
durchgeführt werden, könnten in einer zweiten Phase zusätzliche durchgeführt werden, könnten in einer zweiten Phase zusätzliche
Haushaltsmittel, die zum derzeitigen Haushaltsplan der Haushaltsmittel, die zum derzeitigen Haushaltsplan der
Gesundheitspflege hinzukommen, beantragt werden, damit die normalen Gesundheitspflege hinzukommen, beantragt werden, damit die normalen
Tätigkeiten aus den ursprünglichen Teilhaushaltszielen, denen die zu Tätigkeiten aus den ursprünglichen Teilhaushaltszielen, denen die zu
übertragenden Beträge entnommen werden, nicht gefährdet werden. Diese übertragenden Beträge entnommen werden, nicht gefährdet werden. Diese
Erhöhung des derzeitigen Haushaltsplans der Gesundheitspflege sollte Erhöhung des derzeitigen Haushaltsplans der Gesundheitspflege sollte
aufgrund der außergewöhnlichen Art der Ausgaben, die er im Rahmen der aufgrund der außergewöhnlichen Art der Ausgaben, die er im Rahmen der
Volksgesundheit decken wird, teilweise vom Staat getragen werden und Volksgesundheit decken wird, teilweise vom Staat getragen werden und
nicht nur von der Globalverwaltung der sozialen Sicherheit. nicht nur von der Globalverwaltung der sozialen Sicherheit.
Der freigegebene Betrag dient dazu, einen noch unbestimmten Zeitraum Der freigegebene Betrag dient dazu, einen noch unbestimmten Zeitraum
abzudecken, in dem die Auswirkungen der Epidemie noch spürbar sein abzudecken, in dem die Auswirkungen der Epidemie noch spürbar sein
können. können.
Je nach Entwicklung der Krise muss die Maßnahme der direkten Je nach Entwicklung der Krise muss die Maßnahme der direkten
Finanzierung möglicherweise wiederholt werden. Finanzierung möglicherweise wiederholt werden.
Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass die Situation für die Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass die Situation für die
psychiatrischen Krankenhäuser analysiert wird und erforderlichenfalls psychiatrischen Krankenhäuser analysiert wird und erforderlichenfalls
Ad-hoc-Maßnahmen ergriffen werden können. Ad-hoc-Maßnahmen ergriffen werden können.
Die Arbeitsgruppen werden auch die Maßnahmen bewerten, die auf der Die Arbeitsgruppen werden auch die Maßnahmen bewerten, die auf der
Grundlage von Artikel 101 des koordinierten Gesetzes über die Grundlage von Artikel 101 des koordinierten Gesetzes über die
Krankenhäuser und andere Pflegeeinrichtungen ergriffen werden können; Krankenhäuser und andere Pflegeeinrichtungen ergriffen werden können;
in diesem Artikel ist vorgesehen, dass der Finanzmittelhaushalt der in diesem Artikel ist vorgesehen, dass der Finanzmittelhaushalt der
Krankenhäuser pauschal die Kosten decken kann, die verbunden sind mit Krankenhäuser pauschal die Kosten decken kann, die verbunden sind mit
Diensten infolge einer Epidemie oder Pandemie, die nach Stellungnahme Diensten infolge einer Epidemie oder Pandemie, die nach Stellungnahme
des Hohen Gesundheitsrates vom König durch einen im Ministerrat des Hohen Gesundheitsrates vom König durch einen im Ministerrat
beratenen Erlass festgestellt wird. Alle Krankenhäuser, einschließlich beratenen Erlass festgestellt wird. Alle Krankenhäuser, einschließlich
der psychiatrischen Krankenhäuser, könnten neben den weiter oben der psychiatrischen Krankenhäuser, könnten neben den weiter oben
beschriebenen Liquiditätsproblemen mit Mehrkosten konfrontiert werden. beschriebenen Liquiditätsproblemen mit Mehrkosten konfrontiert werden.
Nach derzeitigem Wortlaut des vorerwähnten Artikels 101 können nur Nach derzeitigem Wortlaut des vorerwähnten Artikels 101 können nur
Kosten gedeckt werden, die nicht durch den Finanzmittelhaushalt der Kosten gedeckt werden, die nicht durch den Finanzmittelhaushalt der
Krankenhäuser gedeckt werden und keinen Anlass zu einer Beteiligung Krankenhäuser gedeckt werden und keinen Anlass zu einer Beteiligung
geben, wie erwähnt im koordinierten Gesetz vom 14. Juli 1994 über die geben, wie erwähnt im koordinierten Gesetz vom 14. Juli 1994 über die
Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung oder in Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung oder in
dessen Ausführungserlassen. Die Lage ist heute jedoch so, dass die dessen Ausführungserlassen. Die Lage ist heute jedoch so, dass die
Kosten, die durch den Finanzmittelhaushalt der Krankenhäuser gedeckt Kosten, die durch den Finanzmittelhaushalt der Krankenhäuser gedeckt
werden und Anlass zu einer Beteiligung geben, so hoch sind, dass die werden und Anlass zu einer Beteiligung geben, so hoch sind, dass die
Beteiligungen absolut nicht ausreichen, um ihre Ausweitung in Beteiligungen absolut nicht ausreichen, um ihre Ausweitung in
Zusammenhang mit der Übernahme von COVID-19-Fällen zu decken. Dieser Zusammenhang mit der Übernahme von COVID-19-Fällen zu decken. Dieser
Artikel muss also angepasst werden, damit die Kosten, die gewöhnlich Artikel muss also angepasst werden, damit die Kosten, die gewöhnlich
übernommen werden, aber deutlich höher ausfallen als in normalen übernommen werden, aber deutlich höher ausfallen als in normalen
Zeiten, vom Finanzmittelhaushalt der Krankenhäuser übernommen werden Zeiten, vom Finanzmittelhaushalt der Krankenhäuser übernommen werden
können. können.
Diese Möglichkeit hängt davon ab, dass der König nach Stellungnahme Diese Möglichkeit hängt davon ab, dass der König nach Stellungnahme
des Hohen Gesundheitsrates durch einen im Ministerrat beratenen Erlass des Hohen Gesundheitsrates durch einen im Ministerrat beratenen Erlass
den Zustand einer Epidemie oder Pandemie feststellt. den Zustand einer Epidemie oder Pandemie feststellt.
Die Entwürfe, die Ihnen vorgelegt werden, ermöglichen es Ihnen also, Die Entwürfe, die Ihnen vorgelegt werden, ermöglichen es Ihnen also,
alle notwendigen Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen zu treffen, alle notwendigen Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen zu treffen,
damit dieser Vorschuss einerseits sehr kurzfristig ausgezahlt werden damit dieser Vorschuss einerseits sehr kurzfristig ausgezahlt werden
kann und andererseits mögliche andere Kosten im Rahmen des kann und andererseits mögliche andere Kosten im Rahmen des
gewöhnlichen Finanzmittelhaushalts der Krankenhäuser berücksichtigt gewöhnlichen Finanzmittelhaushalts der Krankenhäuser berücksichtigt
werden können. werden können.
Als Rechtgrundlage für die ersten beiden Erlasse dient Artikel 5 § 1 Als Rechtgrundlage für die ersten beiden Erlasse dient Artikel 5 § 1
Nr. 2, 3 und 5 des Gesetzes vom 27. März 2020 zur Ermächtigung des Nr. 2, 3 und 5 des Gesetzes vom 27. März 2020 zur Ermächtigung des
Königs, Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus Königs, Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus
COVID-19 zu ergreifen (II), die notwendige Aufnahmekapazität zu COVID-19 zu ergreifen (II), die notwendige Aufnahmekapazität zu
gewährleisten (Nr. 2), für die nichtkommerziellen Sektoren direkte gewährleisten (Nr. 2), für die nichtkommerziellen Sektoren direkte
Unterstützung zu bieten (Nr. 3) und Anpassungen im Unterstützung zu bieten (Nr. 3) und Anpassungen im
Sozialsicherheitsrecht vorzunehmen (Nr. 5). Sozialsicherheitsrecht vorzunehmen (Nr. 5).
Im ersten Entwurf eines Königlichen Erlasses sind die Gewährung und Im ersten Entwurf eines Königlichen Erlasses sind die Gewährung und
die Modalitäten für die Verteilung und Auszahlung eines Vorschusses die Modalitäten für die Verteilung und Auszahlung eines Vorschusses
für die allgemeinen Krankenhäuser im Rahmen der Epidemie des für die allgemeinen Krankenhäuser im Rahmen der Epidemie des
Coronavirus COVID-19 vorgesehen. Coronavirus COVID-19 vorgesehen.
In Artikel 1 ist die Freigabe von einer Milliarde Euro aus den In Artikel 1 ist die Freigabe von einer Milliarde Euro aus den
bestehenden Haushalten vorgesehen, um die Kontinuität der bestehenden Haushalten vorgesehen, um die Kontinuität der
Krankenhausaktivität in den allgemeinen Krankenhäusern finanziell zu Krankenhausaktivität in den allgemeinen Krankenhäusern finanziell zu
gewährleisten. gewährleisten.
In Artikel 2 werden alle betreffenden Krankenhausaktivitäten bestimmt. In Artikel 2 werden alle betreffenden Krankenhausaktivitäten bestimmt.
In Artikel 3 wird der Verteilerschlüssel für die vorläufige Verteilung In Artikel 3 wird der Verteilerschlüssel für die vorläufige Verteilung
des Vorschusses auf die allgemeinen Krankenhäuser bestimmt. des Vorschusses auf die allgemeinen Krankenhäuser bestimmt.
In Artikel 4 ist die Möglichkeit vorgesehen, den vom LIKIV berechneten In Artikel 4 ist die Möglichkeit vorgesehen, den vom LIKIV berechneten
Betrag direkt auf das Bankkonto jedes allgemeinen Krankenhauses Betrag direkt auf das Bankkonto jedes allgemeinen Krankenhauses
einzuzahlen. einzuzahlen.
In Artikel 5 wird die Herkunft der freigegebenen Haushaltsmittel In Artikel 5 wird die Herkunft der freigegebenen Haushaltsmittel
angegeben, die der für Soziale Angelegenheiten zuständige Minister angegeben, die der für Soziale Angelegenheiten zuständige Minister
innerhalb der Teilhaushaltsziele der Gesundheitspflege unter innerhalb der Teilhaushaltsziele der Gesundheitspflege unter
Berücksichtigung des bereits für das Jahr 2020 festgelegten Berücksichtigung des bereits für das Jahr 2020 festgelegten
Globalhaushaltsziels der Gesundheitspflege neu verteilt hat. Globalhaushaltsziels der Gesundheitspflege neu verteilt hat.
Mit dem zweiten Entwurf eines Königlichen Erlasses wird Artikel 101 Mit dem zweiten Entwurf eines Königlichen Erlasses wird Artikel 101
des koordinierten Gesetzes vom 10. Juli 2008 über die Krankenhäuser des koordinierten Gesetzes vom 10. Juli 2008 über die Krankenhäuser
und andere Pflegeeinrichtungen abgeändert. und andere Pflegeeinrichtungen abgeändert.
In Artikel 1 wird der Begriff der "pauschalen" Deckung der Kosten In Artikel 1 wird der Begriff der "pauschalen" Deckung der Kosten
gestrichen, damit die tatsächlichen Kosten berücksichtigt werden gestrichen, damit die tatsächlichen Kosten berücksichtigt werden
können, die auf der Grundlage der Stellungnahmen der Arbeitsgruppen können, die auf der Grundlage der Stellungnahmen der Arbeitsgruppen
unter den besonderen Umständen, die durch das Gesundheitsmanagement unter den besonderen Umständen, die durch das Gesundheitsmanagement
der Epidemie bedingt sind, "angenommen" werden. In demselben Artikel der Epidemie bedingt sind, "angenommen" werden. In demselben Artikel
wird die Bedingung, dass die Kosten nicht bereits durch eine wird die Bedingung, dass die Kosten nicht bereits durch eine
Beteiligung des Staates gedeckt sein dürfen, gestrichen. Beteiligung des Staates gedeckt sein dürfen, gestrichen.
Der dritte Entwurf eines Königlichen Erlasses ist die Voraussetzung Der dritte Entwurf eines Königlichen Erlasses ist die Voraussetzung
für die Anwendung des vorerwähnten Artikels 101, das heißt die für die Anwendung des vorerwähnten Artikels 101, das heißt die
Feststellung des Zustands einer Epidemie in Belgien nach Stellungnahme Feststellung des Zustands einer Epidemie in Belgien nach Stellungnahme
des Hohen Gesundheitsrates durch einen im Ministerrat beratenen des Hohen Gesundheitsrates durch einen im Ministerrat beratenen
Königlichen Erlass. Königlichen Erlass.
Ich habe die Ehre, Ich habe die Ehre,
Sire, Sire,
der ehrerbietige der ehrerbietige
und treue Diener und treue Diener
Eurer Majestät zu sein. Eurer Majestät zu sein.
Die Ministerin der Sozialen Angelegenheiten und der Volksgesundheit Die Ministerin der Sozialen Angelegenheiten und der Volksgesundheit
M. DE BLOCK M. DE BLOCK
19. APRIL 2020 - Königlicher Erlass zur Erklärung des Zustands einer 19. APRIL 2020 - Königlicher Erlass zur Erklärung des Zustands einer
Epidemie Epidemie
des Coronavirus COVID-19 auf belgischem Staatsgebiet des Coronavirus COVID-19 auf belgischem Staatsgebiet
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Aufgrund des koordinierten Gesetzes vom 10. Juli 2008 über die Aufgrund des koordinierten Gesetzes vom 10. Juli 2008 über die
Krankenhäuser und andere Pflegeeinrichtungen, des Artikels 101 Nr. 2, Krankenhäuser und andere Pflegeeinrichtungen, des Artikels 101 Nr. 2,
ersetzt durch das Gesetz vom 17. Juli 2015 und abgeändert durch den ersetzt durch das Gesetz vom 17. Juli 2015 und abgeändert durch den
Königlichen Erlass Nr. 8 vom 19. April 2020; Königlichen Erlass Nr. 8 vom 19. April 2020;
Aufgrund der Stellungnahme des Hohen Gesundheitsrates vom 17. März Aufgrund der Stellungnahme des Hohen Gesundheitsrates vom 17. März
2020; 2020;
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 2. April 2020; Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 2. April 2020;
Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 4. Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 4.
April 2020; April 2020;
Aufgrund von Artikel 8 § 2 Nr. 1 und 2 des Gesetzes vom 15. Dezember Aufgrund von Artikel 8 § 2 Nr. 1 und 2 des Gesetzes vom 15. Dezember
2013 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen 2013 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen
administrative Vereinfachung ist vorliegender Erlass von der administrative Vereinfachung ist vorliegender Erlass von der
Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften befreit; Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften befreit;
Aufgrund der Dringlichkeit, begründet durch die Tatsache, dass Artikel Aufgrund der Dringlichkeit, begründet durch die Tatsache, dass Artikel
101 des koordinierten Gesetzes vom 10. Juli 2008 über die 101 des koordinierten Gesetzes vom 10. Juli 2008 über die
Krankenhäuser und andere Pflegeeinrichtungen die Übernahme von Kosten Krankenhäuser und andere Pflegeeinrichtungen die Übernahme von Kosten
in Zusammenhang mit einer Epidemie, die nach Stellungnahme des Hohen in Zusammenhang mit einer Epidemie, die nach Stellungnahme des Hohen
Gesundheitsrates vom König durch einen im Ministerrat beratenen Erlass Gesundheitsrates vom König durch einen im Ministerrat beratenen Erlass
festgestellt wird, ermöglicht; dass die Weltgesundheitsorganisation festgestellt wird, ermöglicht; dass die Weltgesundheitsorganisation
das Coronavirus COVID-19 am 11. März 2020 als Pandemie qualifiziert das Coronavirus COVID-19 am 11. März 2020 als Pandemie qualifiziert
hat; dass der Zustand einer Epidemie des Coronavirus COVID-19 in hat; dass der Zustand einer Epidemie des Coronavirus COVID-19 in
Belgien festgestellt werden muss; Belgien festgestellt werden muss;
Aufgrund des Gutachtens Nr. 67.212/3 des Staatsrates vom 14. April Aufgrund des Gutachtens Nr. 67.212/3 des Staatsrates vom 14. April
2020, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 3 der am 2020, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 3 der am
12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;
Auf Vorschlag der Ministerin der Sozialen Angelegenheiten und der Auf Vorschlag der Ministerin der Sozialen Angelegenheiten und der
Volksgesundheit und aufgrund der Stellungnahme der Minister, die im Volksgesundheit und aufgrund der Stellungnahme der Minister, die im
Rat darüber beraten haben, Rat darüber beraten haben,
Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: Haben Wir beschlossen und erlassen Wir:
Artikel 1 - In Belgien wird der Zustand einer Epidemie des Coronavirus Artikel 1 - In Belgien wird der Zustand einer Epidemie des Coronavirus
COVID-19 erklärt. COVID-19 erklärt.
Art. 2 - Vorliegender Erlass wird wirksam mit 11. März 2020. Art. 2 - Vorliegender Erlass wird wirksam mit 11. März 2020.
Art. 3 - Der für die Volksgesundheit zuständige Minister ist mit der Art. 3 - Der für die Volksgesundheit zuständige Minister ist mit der
Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt. Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 19. April 2020 Gegeben zu Brüssel, den 19. April 2020
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Die Ministerin der Volksgesundheit Die Ministerin der Volksgesundheit
M. DE BLOCK M. DE BLOCK
^