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Vue multilingue de Arrêté Royal du 18/02/2024
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Arrêté royal portant exécution de l'article 95, § 4, alinéa 7, du Code électoral Traduction allemande Koninklijk besluit tot uitvoering van artikel 95, § 4, zevende lid, van het Kieswetboek. - Duitse vertaling
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18 FEVRIER 2024. - Arrêté royal portant exécution de l'article 95, § 18 FEBRUARI 2024. - Koninklijk besluit tot uitvoering van artikel 95,
4, alinéa 7, du Code électoral Traduction allemande § 4, zevende lid, van het Kieswetboek. - Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk
l'arrêté royal du 18 février 2024 portant exécution de l'article 95, § besluit van 18 februari 2024 tot uitvoering van artikel 95, § 4,
4, alinéa 7, du Code électoral (Moniteur belge du 27 février 2024). zevende lid, van het Kieswetboek (Belgisch Staatsblad van 27 februari
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction 2024). Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse
allemande à Malmedy. vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
18. FEBRUAR 2024 - Königlicher Erlass zur Ausführung von Artikel 95 § 18. FEBRUAR 2024 - Königlicher Erlass zur Ausführung von Artikel 95 §
4 Absatz 7 des Wahlgesetzbuches 4 Absatz 7 des Wahlgesetzbuches
BERICHT AN DEN KÖNIG BERICHT AN DEN KÖNIG
Sire, Sire,
vorliegender Entwurf eines Erlasses zielt darauf ab, Artikel 95 § 4 vorliegender Entwurf eines Erlasses zielt darauf ab, Artikel 95 § 4
Absatz 7 des Wahlgesetzbuches auszuführen. Absatz 7 des Wahlgesetzbuches auszuführen.
Diese Bestimmung des Wahlgesetzbuches soll im Hinblick auf die Diese Bestimmung des Wahlgesetzbuches soll im Hinblick auf die
Verwaltungseffizienz die Übermittlung bestimmter spezifischer Daten Verwaltungseffizienz die Übermittlung bestimmter spezifischer Daten
(Name, Vorname, Nationalregisternummer, Adresse und Beruf) von Bürgern (Name, Vorname, Nationalregisternummer, Adresse und Beruf) von Bürgern
bestimmter Berufskategorien, die als Mitglieder eines bestimmter Berufskategorien, die als Mitglieder eines
Wahlbürovorstandes benannt werden können, zwischen bestimmten Wahlbürovorstandes benannt werden können, zwischen bestimmten
Einrichtungen und den Gemeinden ermöglichen. Die betreffende Einrichtungen und den Gemeinden ermöglichen. Die betreffende
Bestimmung wurde durch das Gesetz vom 28. März 2023, das am 1. Oktober Bestimmung wurde durch das Gesetz vom 28. März 2023, das am 1. Oktober
2023 in Kraft getreten ist, in das Wahlgesetzbuch eingefügt. 2023 in Kraft getreten ist, in das Wahlgesetzbuch eingefügt.
In Bezug auf dieses Gesetz vom 28. März 2023 hat die In Bezug auf dieses Gesetz vom 28. März 2023 hat die
Datenschutzbehörde (DSB) in ihrer Stellungnahme Nr. 209/2022 vom 9. Datenschutzbehörde (DSB) in ihrer Stellungnahme Nr. 209/2022 vom 9.
September 2022 zu einem Gesetzentwurf zur Abänderung verschiedener September 2022 zu einem Gesetzentwurf zur Abänderung verschiedener
Bestimmungen in Wahlangelegenheiten (I) bestimmt (Punkt 63), dass die Bestimmungen in Wahlangelegenheiten (I) bestimmt (Punkt 63), dass die
Ermächtigung des Königs auch umformuliert werden muss, um die Ermächtigung des Königs auch umformuliert werden muss, um die
Modalitäten (Häufigkeit? Kommunikationsmittel? Ende der Modalitäten (Häufigkeit? Kommunikationsmittel? Ende der
Berufsausübung?) der beabsichtigten Verarbeitung personenbezogener Berufsausübung?) der beabsichtigten Verarbeitung personenbezogener
Daten zu präzisieren, die der König durch Verordnung festlegen muss. Daten zu präzisieren, die der König durch Verordnung festlegen muss.
Dies hat der Gesetzgeber getan, indem er Folgendes verabschiedet hat: Dies hat der Gesetzgeber getan, indem er Folgendes verabschiedet hat:
"Der König legt die Modalitäten für die elektronische Mitteilung der "Der König legt die Modalitäten für die elektronische Mitteilung der
in Absatz 6 erwähnten Daten fest, einschließlich Häufigkeit dieser in Absatz 6 erwähnten Daten fest, einschließlich Häufigkeit dieser
Mitteilung, eingesetzter elektronischer Mittel und Verwaltung der Mitteilung, eingesetzter elektronischer Mittel und Verwaltung der
erhaltenen Informationen bei Beendigung der Ausübung eines in Absatz 3 erhaltenen Informationen bei Beendigung der Ausübung eines in Absatz 3
Nr. 1 bis 9 erwähnten Berufs." Nr. 1 bis 9 erwähnten Berufs."
Soweit der Gegenstand dieses Erlasses zur Ausführung dieser Soweit der Gegenstand dieses Erlasses zur Ausführung dieser
Ermächtigung, in dem Folgendes festgelegt wird: Ermächtigung, in dem Folgendes festgelegt wird:
- Häufigkeit der Mitteilung (einmal pro Jahr, um insbesondere bei - Häufigkeit der Mitteilung (einmal pro Jahr, um insbesondere bei
vorgezogenen Wahlen über aktuelle Daten zu verfügen), vorgezogenen Wahlen über aktuelle Daten zu verfügen),
- gesicherte elektronische Kommunikationsmittel, die verwendet werden - gesicherte elektronische Kommunikationsmittel, die verwendet werden
müssen, müssen,
- Maßnahmen, die im Rahmen der Informationsverwaltung zu ergreifen - Maßnahmen, die im Rahmen der Informationsverwaltung zu ergreifen
sind, wenn eine Person den Beruf einer spezifischen Kategorie nicht sind, wenn eine Person den Beruf einer spezifischen Kategorie nicht
mehr ausübt. mehr ausübt.
Im Übrigen hat der Staatsrat in seinem Gutachten Nr. 74.876/2 vom 11. Im Übrigen hat der Staatsrat in seinem Gutachten Nr. 74.876/2 vom 11.
Dezember 2023 empfohlen, die Stellungnahme der Datenschutzbehörde Dezember 2023 empfohlen, die Stellungnahme der Datenschutzbehörde
einzuholen, da der Erlass die Verarbeitung personenbezogener Daten einzuholen, da der Erlass die Verarbeitung personenbezogener Daten
regelt. Diese Formalität wurde eingehalten. regelt. Diese Formalität wurde eingehalten.
Den anderen Bemerkungen des Staatsrates ist ebenfalls Rechnung Den anderen Bemerkungen des Staatsrates ist ebenfalls Rechnung
getragen worden. getragen worden.
Die Datenschutzbehörde fordert uns in ihrer Stellungnahme Nr. 03/2024 Die Datenschutzbehörde fordert uns in ihrer Stellungnahme Nr. 03/2024
vom 19. Januar 2024 auf, die Benutzerverwaltung und den Zugriff auf vom 19. Januar 2024 auf, die Benutzerverwaltung und den Zugriff auf
den digitalen Datenaustauschraum mithilfe eines starken den digitalen Datenaustauschraum mithilfe eines starken
Identifizierungsmittels zu gewährleisten. Dieser Vorschlag wird im Identifizierungsmittels zu gewährleisten. Dieser Vorschlag wird im
Rahmen des technischen Austauschprozesses, der eingerichtet werden Rahmen des technischen Austauschprozesses, der eingerichtet werden
wird, berücksichtigt. wird, berücksichtigt.
Soweit der Gegenstand des vorliegenden Erlassentwurfs. Soweit der Gegenstand des vorliegenden Erlassentwurfs.
Ich habe die Ehre, Ich habe die Ehre,
Sire, Sire,
der ehrerbietige der ehrerbietige
und treue Diener und treue Diener
Eurer Majestät zu sein. Eurer Majestät zu sein.
Die Ministerin des Innern, der Institutionellen Reformen und der Die Ministerin des Innern, der Institutionellen Reformen und der
Demokratischen Erneuerung Demokratischen Erneuerung
A. VERLINDEN A. VERLINDEN
18. FEBRUAR 2024 - Königlicher Erlass zur Ausführung von Artikel 95 § 18. FEBRUAR 2024 - Königlicher Erlass zur Ausführung von Artikel 95 §
4 Absatz 7 des Wahlgesetzbuches 4 Absatz 7 des Wahlgesetzbuches
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Aufgrund des Wahlgesetzbuches, des Artikels 95 § 4 Absatz 7, ersetzt Aufgrund des Wahlgesetzbuches, des Artikels 95 § 4 Absatz 7, ersetzt
durch das Gesetz vom 28. März 2023; durch das Gesetz vom 28. März 2023;
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 29. September Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 29. September
2023; 2023;
Aufgrund des Einverständnisses der Staatssekretärin für Haushalt vom Aufgrund des Einverständnisses der Staatssekretärin für Haushalt vom
27. Oktober 2023; 27. Oktober 2023;
Aufgrund des Gutachtens Nr. 74.876/2 des Staatsrates vom 11. Dezember Aufgrund des Gutachtens Nr. 74.876/2 des Staatsrates vom 11. Dezember
2023, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der 2023, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der
koordinierten Gesetze über den Staatsrat; koordinierten Gesetze über den Staatsrat;
Aufgrund der Stellungnahme Nr. 03/2024 der Datenschutzbehörde vom 19. Aufgrund der Stellungnahme Nr. 03/2024 der Datenschutzbehörde vom 19.
Januar 2024; Januar 2024;
Auf Vorschlag Unserer Ministerin des Innern, der Institutionellen Auf Vorschlag Unserer Ministerin des Innern, der Institutionellen
Reformen und der Demokratischen Erneuerung Reformen und der Demokratischen Erneuerung
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:
Artikel 1 - § 1 - Die in Artikel 95 § 4 Absatz 6 des Wahlgesetzbuches Artikel 1 - § 1 - Die in Artikel 95 § 4 Absatz 6 des Wahlgesetzbuches
erwähnten Daten werden einmal pro Jahr übermittelt. erwähnten Daten werden einmal pro Jahr übermittelt.
§ 2 - Diese Daten werden den Gemeinden gemäß dem folgenden gesicherten § 2 - Diese Daten werden den Gemeinden gemäß dem folgenden gesicherten
Protokoll übermittelt, bei dem die Dienste des Nationalregisters des Protokoll übermittelt, bei dem die Dienste des Nationalregisters des
FÖD Inneres als Vermittler zwischen den in Artikel 95 § 4 Absatz 6 des FÖD Inneres als Vermittler zwischen den in Artikel 95 § 4 Absatz 6 des
Wahlgesetzbuches erwähnten Einrichtungen und den Gemeinden auftreten: Wahlgesetzbuches erwähnten Einrichtungen und den Gemeinden auftreten:
- in Artikel 95 § 4 Absatz 6 des Wahlgesetzbuches erwähnte - in Artikel 95 § 4 Absatz 6 des Wahlgesetzbuches erwähnte
Einrichtungen hinterlegen die Dateien, die die in derselben Bestimmung Einrichtungen hinterlegen die Dateien, die die in derselben Bestimmung
erwähnten Daten enthalten, auf der gesicherten EDV-Plattform der erwähnten Daten enthalten, auf der gesicherten EDV-Plattform der
Dienste des Nationalregisters des FÖD Inneres, Dienste des Nationalregisters des FÖD Inneres,
- die Dienste des Nationalregisters des FÖD Inneres stellen, getrennt - die Dienste des Nationalregisters des FÖD Inneres stellen, getrennt
für jede Gemeinde, eine Datei mit den Daten in Bezug auf eine Gemeinde für jede Gemeinde, eine Datei mit den Daten in Bezug auf eine Gemeinde
auf ihrer gesicherten EDV-Plattform zur Verfügung, auf die jede auf ihrer gesicherten EDV-Plattform zur Verfügung, auf die jede
Gemeinde Zugriff hat. Gemeinde Zugriff hat.
§ 3 - Wenn eine Gemeinde über den in den Paragraphen 1 und 2 erwähnten § 3 - Wenn eine Gemeinde über den in den Paragraphen 1 und 2 erwähnten
Datenaustausch für einen in ihren Bevölkerungsregistern eingetragenen Datenaustausch für einen in ihren Bevölkerungsregistern eingetragenen
Bürger eine Information über die Beendigung der Ausübung eines in Bürger eine Information über die Beendigung der Ausübung eines in
Artikel 95 § 4 Absatz 3 Nr. 1 bis 9 des Wahlgesetzbuches erwähnten Artikel 95 § 4 Absatz 3 Nr. 1 bis 9 des Wahlgesetzbuches erwähnten
Berufs erhält, muss sie die Daten des betreffenden Bürgers in ihren Berufs erhält, muss sie die Daten des betreffenden Bürgers in ihren
Bevölkerungsregistern fortschreiben und darf sie die Daten dieses Bevölkerungsregistern fortschreiben und darf sie die Daten dieses
Bürgers nicht mehr in Anwendung von Artikel 95 § 12 Absatz 1 Nr. 1 Bürgers nicht mehr in Anwendung von Artikel 95 § 12 Absatz 1 Nr. 1
übermitteln. übermitteln.
Art. 2 - Vorliegender Erlass tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung Art. 2 - Vorliegender Erlass tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung
im Belgischen Staatsblatt in Kraft. im Belgischen Staatsblatt in Kraft.
Art. 3 - Unser Minister des Innern, der Institutionellen Reformen und Art. 3 - Unser Minister des Innern, der Institutionellen Reformen und
der Demokratischen Erneuerung ist mit der Ausführung des vorliegenden der Demokratischen Erneuerung ist mit der Ausführung des vorliegenden
Erlasses beauftragt. Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 18. Februar 2024 Gegeben zu Brüssel, den 18. Februar 2024
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Die Ministerin des Innern, der Institutionellen Reformen und der Die Ministerin des Innern, der Institutionellen Reformen und der
Demokratischen Erneuerung Demokratischen Erneuerung
A. VERLINDEN A. VERLINDEN
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