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Arrêté royal établissant la traduction officielle en langue allemande de l'arrêté royal du 12 août 2000 déterminant le modèle du formulaire de procuration à utiliser lors des élections provinciales et communales | Koninklijk besluit tot vaststelling van de officiële Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 12 augustus 2000 tot vaststelling van het model van het volmachtformulier voor de provincie- en gemeenteraadsverkiezingen |
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MINISTERE DE L'INTERIEUR 17 SEPTEMBRE 2000. - Arrêté royal établissant la traduction officielle en langue allemande de l'arrêté royal du 12 août 2000 déterminant le modèle du formulaire de procuration à utiliser lors des élections provinciales et communales | MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN 17 SEPTEMBER 2000. - Koninklijk besluit tot vaststelling van de officiële Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 12 augustus 2000 tot vaststelling van het model van het volmachtformulier voor de provincie- en gemeenteraadsverkiezingen |
ALBERT II, Roi des Belges, | ALBERT II, Koning der Belgen, |
A tous, présents et à venir, Salut. | Aan allen die nu zijn en hierna wezen zullen, Onze Groet. |
Vu la loi du 31 décembre 1983 de réformes institutionnelles pour la | Gelet op de wet van 31 december 1983 tot hervorming der instellingen |
Communauté germanophone, notamment l'article 76, § 1er, 1°, et § 3, | voor de Duitstalige Gemeenschap, inzonderheid op artikel 76, § 1, 1°, |
remplacé par la loi du 18 juillet 1990; | en § 3, vervangen door de wet van 18 juli 1990; |
Vu le projet de traduction officielle en langue allemande de l'arrêté | Gelet op het ontwerp van officiële Duitse vertaling van het koninklijk |
royal du 12 août 2000 déterminant le modèle du formulaire de | besluit van 12 augustus 2000 tot vaststelling van het model van het |
procuration à utiliser lors des élections provinciales et communales, | volmachtformulier voor de provincie- en gemeenteraadsverkiezingen, |
établi par le Service central de traduction allemande du Commissariat | opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling van het |
d'arrondissement adjoint à Malmedy; | Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy; |
Sur la proposition de Notre Ministre de l'Intérieur, | Op de voordracht van Onze Minister van Binnenlandse Zaken, |
Nous avons arrêté et arrêtons : | Hebben Wij besloten en besluiten Wij : |
Article 1er.Le texte annexé au présent arrêté constitue la traduction |
Artikel 1.De bij dit besluit gevoegde tekst is de officiële Duitse |
officielle en langue allemande de l'arrêté royal du 12 août 2000 | vertaling van het koninklijk besluit van 12 augustus 2000 tot |
déterminant le modèle du formulaire de procuration à utiliser lors des | vaststelling van het model van het volmachtformulier voor de |
élections provinciales et communales. | provincie- en gemeenteraadsverkiezingen. |
Art. 2.Notre Ministre de l'Intérieur est chargé de l'exécution du |
Art. 2.Onze Minister van Binnenlandse Zaken is belast met de |
présent arrêté. | uitvoering van dit besluit. |
Donné à Bruxelles, le 17 septembre 2000. | Gegeven te Brussel, 17 september 2000. |
ALBERT | ALBERT |
Par le Roi : | Van Koningswege : |
Le Ministre de l'Intérieur, | De Minister van Binnenlandse Zaken, |
A. DUQUESNE | A. DUQUESNE |
Annexe | Bijlage |
MINISTERIUM DES INNERN | MINISTERIUM DES INNERN |
12. AUGUST 2000 - Königlicher Erlass zur Festlegung des Musters des | 12. AUGUST 2000 - Königlicher Erlass zur Festlegung des Musters des |
bei den Provinzial- und Gemeindewahlen zu verwendenden | bei den Provinzial- und Gemeindewahlen zu verwendenden |
Vollmachtsformulars | Vollmachtsformulars |
ALBERT II., König der Belgier, | ALBERT II., König der Belgier, |
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! | Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! |
Aufgrund des Artikels 147bis des Wahlgesetzbuches, abgeändert durch | Aufgrund des Artikels 147bis des Wahlgesetzbuches, abgeändert durch |
die Gesetze vom 6. Juli 1982, 6. und 28. Juli 1987 und 5. April 1995; | die Gesetze vom 6. Juli 1982, 6. und 28. Juli 1987 und 5. April 1995; |
Aufgrund des Grundlagengesetzes vom 19. Oktober 1921 über die | Aufgrund des Grundlagengesetzes vom 19. Oktober 1921 über die |
Provinzialwahlen, insbesondere des Artikels 9ter, eingefügt durch das | Provinzialwahlen, insbesondere des Artikels 9ter, eingefügt durch das |
ordentliche Gesetz vom 16. Juli 1993 zur Vollendung der föderalen | ordentliche Gesetz vom 16. Juli 1993 zur Vollendung der föderalen |
Staatsstruktur, abgeändert durch das Gesetz vom 5. April 1995; | Staatsstruktur, abgeändert durch das Gesetz vom 5. April 1995; |
Aufgrund des am 4. August 1932 koordinierten Gemeindewahlgesetzes, | Aufgrund des am 4. August 1932 koordinierten Gemeindewahlgesetzes, |
insbesondere des Artikels 42bis, abgeändert durch das Gesetz vom 5. | insbesondere des Artikels 42bis, abgeändert durch das Gesetz vom 5. |
Juli 1976; | Juli 1976; |
Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den | Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den |
Staatsrat, insbesondere des Artikels 3 § 1 Absatz 1, ersetzt durch das | Staatsrat, insbesondere des Artikels 3 § 1 Absatz 1, ersetzt durch das |
Gesetz vom 4. Juli 1989 und abgeändert durch das Gesetz vom 4. August | Gesetz vom 4. Juli 1989 und abgeändert durch das Gesetz vom 4. August |
1996; | 1996; |
Aufgrund der Dringlichkeit; | Aufgrund der Dringlichkeit; |
In der Erwägung, dass es notwendig ist - da die Wählerliste für die | In der Erwägung, dass es notwendig ist - da die Wählerliste für die |
Provinzial- und Gemeindewahlen am 1. August 2000 abgeschlossen worden | Provinzial- und Gemeindewahlen am 1. August 2000 abgeschlossen worden |
ist -, dass die Wähler so schnell wie möglich ab diesem Datum über das | ist -, dass die Wähler so schnell wie möglich ab diesem Datum über das |
Formular verfügen, um einen Bevollmächtigten zu bestimmen, der in | Formular verfügen, um einen Bevollmächtigten zu bestimmen, der in |
ihrem Namen wählt; | ihrem Namen wählt; |
Auf Vorschlag Unseres Ministers des Innern | Auf Vorschlag Unseres Ministers des Innern |
Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: | Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: |
Artikel 1 - Das Vollmachtsformular, das bei den Provinzial- und | Artikel 1 - Das Vollmachtsformular, das bei den Provinzial- und |
Gemeindewahlen zu verwenden ist, entspricht dem Muster in Anlage 1. | Gemeindewahlen zu verwenden ist, entspricht dem Muster in Anlage 1. |
Der Text von Artikel 147bis des Wahlgesetzbuches wird auf der | Der Text von Artikel 147bis des Wahlgesetzbuches wird auf der |
Rückseite des Vollmachtsformulars abgedruckt. | Rückseite des Vollmachtsformulars abgedruckt. |
In dem in Artikel 147bis § 1 Nr. 7 des Wahlgesetzbuches und in Artikel | In dem in Artikel 147bis § 1 Nr. 7 des Wahlgesetzbuches und in Artikel |
9ter § 1 Nr. 7 des Grundlagengesetzes vom 19. Oktober 1921 über die | 9ter § 1 Nr. 7 des Grundlagengesetzes vom 19. Oktober 1921 über die |
Provinzialwahlen vorgesehenen Fall entspricht die vom Bürgermeister | Provinzialwahlen vorgesehenen Fall entspricht die vom Bürgermeister |
ausgestellte Bescheinigung dem in Anlage 2 angeführten Muster. | ausgestellte Bescheinigung dem in Anlage 2 angeführten Muster. |
Art. 2 - § 1 - Bei getrennt stattfindenden Gemeindewahlen werden die | Art. 2 - § 1 - Bei getrennt stattfindenden Gemeindewahlen werden die |
Verweise auf die Provinzialwahlen in den vorerwähnten Mustern | Verweise auf die Provinzialwahlen in den vorerwähnten Mustern |
gestrichen. | gestrichen. |
Bei getrennt stattfindenden Provinzialwahlen werden die Verweise auf | Bei getrennt stattfindenden Provinzialwahlen werden die Verweise auf |
die Gemeindewahlen in den vorerwähnten Mustern gestrichen. | die Gemeindewahlen in den vorerwähnten Mustern gestrichen. |
In diesem Fall wird in dem Text, der auf der Rückseite des | In diesem Fall wird in dem Text, der auf der Rückseite des |
Vollmachtsformulars abgedruckt wird, auf Artikel 9ter des | Vollmachtsformulars abgedruckt wird, auf Artikel 9ter des |
Grundlagengesetzes vom 19. Oktober 1921 über die Provinzialwahlen | Grundlagengesetzes vom 19. Oktober 1921 über die Provinzialwahlen |
verwiesen. | verwiesen. |
§ 2 - In den in Artikel 7 der am 18. Juli 1966 koordinierten Gesetze | § 2 - In den in Artikel 7 der am 18. Juli 1966 koordinierten Gesetze |
über den Sprachengebrauch in Verwaltungsangelegenheiten erwähnten | über den Sprachengebrauch in Verwaltungsangelegenheiten erwähnten |
Gemeinden und in den Gemeinden Comines-Warneton und Voeren, in denen | Gemeinden und in den Gemeinden Comines-Warneton und Voeren, in denen |
neben den gleichzeitigen Provinzial- und Gemeindewahlen die Direktwahl | neben den gleichzeitigen Provinzial- und Gemeindewahlen die Direktwahl |
der Sozialhilferäte stattfindet, werden nach den Wörtern « Provinzial- | der Sozialhilferäte stattfindet, werden nach den Wörtern « Provinzial- |
und Gemeindewahlen » jeweils die Wörter « und Wahlen des | und Gemeindewahlen » jeweils die Wörter « und Wahlen des |
Sozialhilferates » eingefügt. | Sozialhilferates » eingefügt. |
In den in Artikel 331 § 1 des neuen Gemeindegesetzes erwähnten | In den in Artikel 331 § 1 des neuen Gemeindegesetzes erwähnten |
Gemeinden, die die Initiative ergriffen haben, intrakommunale | Gemeinden, die die Initiative ergriffen haben, intrakommunale |
territoriale Organe zu schaffen, und in denen neben den gleichzeitigen | territoriale Organe zu schaffen, und in denen neben den gleichzeitigen |
Provinzial- und Gemeindewahlen die Direktwahl der Distrikträte | Provinzial- und Gemeindewahlen die Direktwahl der Distrikträte |
stattfindet, werden die Wörter « Provinzial- und Gemeindewahlen » | stattfindet, werden die Wörter « Provinzial- und Gemeindewahlen » |
jeweils durch die Wörter « Provinzial-, Gemeinde- und | jeweils durch die Wörter « Provinzial-, Gemeinde- und |
Distriktratswahlen » ersetzt. | Distriktratswahlen » ersetzt. |
Art. 3 - Werden mehrere Wahlen gleichzeitig organisiert, gilt dieselbe | Art. 3 - Werden mehrere Wahlen gleichzeitig organisiert, gilt dieselbe |
Vollmacht für alle Wahlen, und es darf nicht mehr als ein | Vollmacht für alle Wahlen, und es darf nicht mehr als ein |
Bevollmächtigter bestimmt werden. | Bevollmächtigter bestimmt werden. |
Art. 4 - Der Königliche Erlass vom 5. September 1994 zur Festlegung | Art. 4 - Der Königliche Erlass vom 5. September 1994 zur Festlegung |
des Musters des bei den Provinzial- und Gemeindewahlen zu verwendenden | des Musters des bei den Provinzial- und Gemeindewahlen zu verwendenden |
Vollmachtsformulars wird aufgehoben. | Vollmachtsformulars wird aufgehoben. |
Art. 5 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im | Art. 5 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im |
Belgischen Staatsblatt in Kraft. | Belgischen Staatsblatt in Kraft. |
Art. 6 - Unser Minister des Innern ist mit der Ausführung des | Art. 6 - Unser Minister des Innern ist mit der Ausführung des |
vorliegenden Erlasses beauftragt. | vorliegenden Erlasses beauftragt. |
Gegeben zu Nizza, den 12. August 2000 | Gegeben zu Nizza, den 12. August 2000 |
ALBERT | ALBERT |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
A. DUQUESNE | A. DUQUESNE |
Anlage 1 | Anlage 1 |
PROVINZIAL- UND GEMEINDEWAHLEN VOM . . . . . . . . . . . . . . . . . . | PROVINZIAL- UND GEMEINDEWAHLEN VOM . . . . . . . . . . . . . . . . . . |
. | . |
WAHLVOLLMACHT | WAHLVOLLMACHT |
Anlage(n):- eine Bescheinigung | Anlage(n):- eine Bescheinigung |
- gegebenenfalls eine Offenkundigkeitsurkunde (2) | - gegebenenfalls eine Offenkundigkeitsurkunde (2) |
Unterzeichnete(r), . . . . . (Name und Vornamen), | Unterzeichnete(r), . . . . . (Name und Vornamen), |
geboren am . . . . . , | geboren am . . . . . , |
wohnhaft in . . . . . (Strasse), Nr. . . . . . , Bfk. . . . . . ., | wohnhaft in . . . . . (Strasse), Nr. . . . . . , Bfk. . . . . . ., |
als Wähler(in) eingetragen in der Gemeinde . . . . . , | als Wähler(in) eingetragen in der Gemeinde . . . . . , |
bevollmächtigt hiermit . . . . . (Name und Vornamen), | bevollmächtigt hiermit . . . . . (Name und Vornamen), |
geboren am . . . . . , | geboren am . . . . . , |
wohnhaft in . . . . . (Strasse), Nr. . . . . . , Bfk. . . . . . ., | wohnhaft in . . . . . (Strasse), Nr. . . . . . , Bfk. . . . . . ., |
in seinem/ihrem Namen bei den Provinzial- und Gemeindewahlen vom . . . | in seinem/ihrem Namen bei den Provinzial- und Gemeindewahlen vom . . . |
. . | . . |
zu wählen, und zwar aus folgendem Grund: . . . . . | zu wählen, und zwar aus folgendem Grund: . . . . . |
. . . . . , den | . . . . . , den |
........................................................ | ........................................................ |
Pour la consultation du tableau, voir image | Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld |
(1) Der/Die Unterzeichnete, Bürgermeister der Gemeinde . . . . . , | (1) Der/Die Unterzeichnete, Bürgermeister der Gemeinde . . . . . , |
bescheinigt hiermit, dass beide, sowohl Vollmachtgeber(in) als | bescheinigt hiermit, dass beide, sowohl Vollmachtgeber(in) als |
Bevollmächtigte(r), im Bevölkerungsregister der Gemeinde eingetragen | Bevollmächtigte(r), im Bevölkerungsregister der Gemeinde eingetragen |
sind und dass Hr./Fr. . . . . . (Name | sind und dass Hr./Fr. . . . . . (Name |
des/der Bevollmächtigten) der/die . . . . . (hier Verwandtschafts- | des/der Bevollmächtigten) der/die . . . . . (hier Verwandtschafts- |
bzw. | bzw. |
Verschwägerungsverhältnis angeben - siehe unten) von Herrn/Frau . . . | Verschwägerungsverhältnis angeben - siehe unten) von Herrn/Frau . . . |
. . | . . |
(Name des Vollmachtgebers) ist. | (Name des Vollmachtgebers) ist. |
Pour la consultation du tableau, voir image | Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld |
(2) Der/Die Unterzeichnete, Bürgermeister der Gemeinde . . . . . | (2) Der/Die Unterzeichnete, Bürgermeister der Gemeinde . . . . . |
bescheinigt hiermit, dass Hr./Fr. . . . . . (Name des/der | bescheinigt hiermit, dass Hr./Fr. . . . . . (Name des/der |
Bevollmächtigten) | Bevollmächtigten) |
in der Gemeinde im Bevölkerungsregister eingetragen ist, und | in der Gemeinde im Bevölkerungsregister eingetragen ist, und |
bestätigt, dass gemäss der ihm vorgelegten Offenkundigkeitsurkunde | bestätigt, dass gemäss der ihm vorgelegten Offenkundigkeitsurkunde |
der/die Vorerwähnte der/die . . . . . (hier Verwandtschafts- | der/die Vorerwähnte der/die . . . . . (hier Verwandtschafts- |
bzw. Verschwägerungsverhältnis angeben - siehe unten) von Herrn/Frau . | bzw. Verschwägerungsverhältnis angeben - siehe unten) von Herrn/Frau . |
. . . . | . . . . |
(Name des Vollmachtgebers) ist. | (Name des Vollmachtgebers) ist. |
Pour la consultation du tableau, voir image | Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld |
_______ | _______ |
Fussnoten | Fussnoten |
(1) Diese Rubrik ist vom Bürgermeister der Gemeinde auszufüllen, in | (1) Diese Rubrik ist vom Bürgermeister der Gemeinde auszufüllen, in |
der sowohl Vollmachtgeber(in) als auch Bevollmächtigte(r) im | der sowohl Vollmachtgeber(in) als auch Bevollmächtigte(r) im |
Bevölkerungsregister eingetragen sind. | Bevölkerungsregister eingetragen sind. |
(2) Diese Rubrik ist vom Bürgermeister der Gemeinde auszufüllen, in | (2) Diese Rubrik ist vom Bürgermeister der Gemeinde auszufüllen, in |
deren Bevölkerungsregister der/die Bevollmächtigte eingetragen ist, | deren Bevölkerungsregister der/die Bevollmächtigte eingetragen ist, |
wenn der/die Vollmachtgeber(in) in einer anderen Gemeinde wohnhaft | wenn der/die Vollmachtgeber(in) in einer anderen Gemeinde wohnhaft |
ist. | ist. |
Anmerkung: Keine der Rubriken 1 und 2 ist auszufüllen, wenn der/die | Anmerkung: Keine der Rubriken 1 und 2 ist auszufüllen, wenn der/die |
Vollmachtgeber(in) sich aus religiösen Gründen nicht ins Wahlbüro | Vollmachtgeber(in) sich aus religiösen Gründen nicht ins Wahlbüro |
begeben und eine Bescheinigung der betreffenden Behörde der | begeben und eine Bescheinigung der betreffenden Behörde der |
Glaubensgemeinschaft vorlegen kann. | Glaubensgemeinschaft vorlegen kann. |
N.B.: Verwandtschaft bzw. Verschwägerung bis zum dritten Grad | N.B.: Verwandtschaft bzw. Verschwägerung bis zum dritten Grad |
- Vater oder Mutter, Grossvater oder Grossmutter, Urgrossvater oder | - Vater oder Mutter, Grossvater oder Grossmutter, Urgrossvater oder |
Urgrossmutter, Sohn oder Tochter, Enkel oder Enkelin, Urenkel oder | Urgrossmutter, Sohn oder Tochter, Enkel oder Enkelin, Urenkel oder |
Urenkelin | Urenkelin |
- Ehegatte oder Ehegattin, Schwiegervater oder Schwiegermutter, | - Ehegatte oder Ehegattin, Schwiegervater oder Schwiegermutter, |
Grossvater oder Grossmutter des Ehepartners, Urgrossvater oder | Grossvater oder Grossmutter des Ehepartners, Urgrossvater oder |
Urgrossmutter des Ehepartners, Schwiegersohn oder Schwiegertochter, | Urgrossmutter des Ehepartners, Schwiegersohn oder Schwiegertochter, |
Ehegatte der Enkelin oder Ehegattin des Enkels, Ehegatte der Urenkelin | Ehegatte der Enkelin oder Ehegattin des Enkels, Ehegatte der Urenkelin |
oder Ehegattin des Urenkels | oder Ehegattin des Urenkels |
- Bruder oder Schwester, Onkel oder Tante, Neffe oder Nichte, Schwager | - Bruder oder Schwester, Onkel oder Tante, Neffe oder Nichte, Schwager |
oder Schwägerin, Onkel oder Tante des Ehepartners, Neffe oder Nichte | oder Schwägerin, Onkel oder Tante des Ehepartners, Neffe oder Nichte |
des Ehepartners, Ehegatte der Nichte, Ehegattin des Neffen (Eine | des Ehepartners, Ehegatte der Nichte, Ehegattin des Neffen (Eine |
Vollmacht darf nicht an Vettern und Kusinen erteilt werden, da es sich | Vollmacht darf nicht an Vettern und Kusinen erteilt werden, da es sich |
hier um Verwandte vierten Grades handelt) | hier um Verwandte vierten Grades handelt) |
Gesehen, um Unserem Erlass vom 12. August 2000 beigefügt zu werden. | Gesehen, um Unserem Erlass vom 12. August 2000 beigefügt zu werden. |
ALBERT | ALBERT |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
A. DUQUESNE | A. DUQUESNE |
AUSZUG AUS DEM WAHLGESETZBUCH | AUSZUG AUS DEM WAHLGESETZBUCH |
Art. 147bis - § 1 - Folgende Wähler können einen anderen Wähler | Art. 147bis - § 1 - Folgende Wähler können einen anderen Wähler |
bevollmächtigen, um in ihrem Namen zu wählen: | bevollmächtigen, um in ihrem Namen zu wählen: |
1. Wähler, die wegen Krankheit oder Behinderung nicht fähig sind, sich | 1. Wähler, die wegen Krankheit oder Behinderung nicht fähig sind, sich |
ins Wahllokal zu begeben, oder nicht dorthin gebracht werden können. | ins Wahllokal zu begeben, oder nicht dorthin gebracht werden können. |
Diese Unfähigkeit wird durch ein ärztliches Attest bestätigt. Ärzte, | Diese Unfähigkeit wird durch ein ärztliches Attest bestätigt. Ärzte, |
die als Kandidat für die Wahl vorgeschlagen wurden, dürfen kein | die als Kandidat für die Wahl vorgeschlagen wurden, dürfen kein |
solches Attest ausstellen, | solches Attest ausstellen, |
2. Wähler, die aus beruflichen beziehungsweise dienstlichen Gründen: | 2. Wähler, die aus beruflichen beziehungsweise dienstlichen Gründen: |
a) im Ausland bleiben müssen, desgleichen die Wähler, die ihrer | a) im Ausland bleiben müssen, desgleichen die Wähler, die ihrer |
Familie oder ihrem Gefolge angehören und mit ihnen zusammenwohnen, | Familie oder ihrem Gefolge angehören und mit ihnen zusammenwohnen, |
b) unmöglich im Wahllokal vorstellig werden können, obwohl sie sich am | b) unmöglich im Wahllokal vorstellig werden können, obwohl sie sich am |
Wahltag im Königreich aufhalten. | Wahltag im Königreich aufhalten. |
Die unter den Buchstaben a) und b) erwähnte Verhinderung wird durch | Die unter den Buchstaben a) und b) erwähnte Verhinderung wird durch |
eine Bescheinigung der Militär- oder Zivilbehörden oder des | eine Bescheinigung der Militär- oder Zivilbehörden oder des |
Arbeitgebers, denen die Betreffenden unterstellt sind, bestätigt, | Arbeitgebers, denen die Betreffenden unterstellt sind, bestätigt, |
3. Wähler, die den Beruf eines Binnenschiffers oder eines Wander- oder | 3. Wähler, die den Beruf eines Binnenschiffers oder eines Wander- oder |
Jahrmarktsgewerbetreibenden ausüben, und Familienmitglieder, die mit | Jahrmarktsgewerbetreibenden ausüben, und Familienmitglieder, die mit |
ihnen zusammenwohnen. | ihnen zusammenwohnen. |
Die Ausübung des Berufs wird durch eine Bescheinigung des | Die Ausübung des Berufs wird durch eine Bescheinigung des |
Bürgermeisters der Gemeinde, in der der Betreffende im | Bürgermeisters der Gemeinde, in der der Betreffende im |
Bevölkerungsregister eingetragen ist, bestätigt, | Bevölkerungsregister eingetragen ist, bestätigt, |
4. Wähler, denen am Wahltag aufgrund einer gerichtlichen Massnahme die | 4. Wähler, denen am Wahltag aufgrund einer gerichtlichen Massnahme die |
Freiheit entzogen ist. | Freiheit entzogen ist. |
Diese Lage wird durch die Leitung der Anstalt, in der der Betreffende | Diese Lage wird durch die Leitung der Anstalt, in der der Betreffende |
sich befindet, bescheinigt, | sich befindet, bescheinigt, |
5. Wähler, denen es aufgrund ihrer religiösen Überzeugung unmöglich | 5. Wähler, denen es aufgrund ihrer religiösen Überzeugung unmöglich |
ist, sich am Wahltag ins Wahllokal zu begeben. | ist, sich am Wahltag ins Wahllokal zu begeben. |
Diese Verhinderung ist durch eine Bescheinigung der Behörde der | Diese Verhinderung ist durch eine Bescheinigung der Behörde der |
Glaubensgemeinschaft zu rechtfertigen, | Glaubensgemeinschaft zu rechtfertigen, |
6. Studenten, die sich aus Studiengründen unmöglich ins Wahlbüro | 6. Studenten, die sich aus Studiengründen unmöglich ins Wahlbüro |
begeben können, vorausgesetzt, sie legen eine Bescheinigung der | begeben können, vorausgesetzt, sie legen eine Bescheinigung der |
Leitung der Unterrichtsanstalt vor, die sie besuchen, | Leitung der Unterrichtsanstalt vor, die sie besuchen, |
7. Wähler, die aus anderen als den höher angeführten Gründen aufgrund | 7. Wähler, die aus anderen als den höher angeführten Gründen aufgrund |
eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes am Wahltag von zu Hause weg | eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes am Wahltag von zu Hause weg |
sind und daher nicht in der Lage sind, sich ins Wahlbüro zu begeben, | sind und daher nicht in der Lage sind, sich ins Wahlbüro zu begeben, |
sofern diese Verhinderung vorher auf Vorlage der erforderlichen Belege | sofern diese Verhinderung vorher auf Vorlage der erforderlichen Belege |
vom Bürgermeister des Wohnsitzes festgestellt wurde; der König | vom Bürgermeister des Wohnsitzes festgestellt wurde; der König |
bestimmt das Muster der vom Bürgermeister auszustellenden | bestimmt das Muster der vom Bürgermeister auszustellenden |
Bescheinigung. | Bescheinigung. |
Der Antrag muss spätestens am fünfzehnten Tag vor dem Wahltag beim | Der Antrag muss spätestens am fünfzehnten Tag vor dem Wahltag beim |
Bürgermeister des Wohnsitzes eingereicht werden. | Bürgermeister des Wohnsitzes eingereicht werden. |
§ 2 - Als Bevollmächtigter darf ausschliesslich der Ehepartner oder | § 2 - Als Bevollmächtigter darf ausschliesslich der Ehepartner oder |
ein Verwandter beziehungsweise Verschwägerter bis zum dritten Grad | ein Verwandter beziehungsweise Verschwägerter bis zum dritten Grad |
bestimmt werden unter der Voraussetzung, dass er selber Wähler ist. | bestimmt werden unter der Voraussetzung, dass er selber Wähler ist. |
Falls Vollmachtgeber und Bevollmächtigter beide im | Falls Vollmachtgeber und Bevollmächtigter beide im |
Bevölkerungsregister derselben Gemeinde eingetragen sind, bescheinigt | Bevölkerungsregister derselben Gemeinde eingetragen sind, bescheinigt |
der Bürgermeister dieser Gemeinde das Verwandtschaftsverhältnis auf | der Bürgermeister dieser Gemeinde das Verwandtschaftsverhältnis auf |
dem Vollmachtsformular. | dem Vollmachtsformular. |
Sind beide nicht in derselben Gemeinde eingetragen, bescheinigt der | Sind beide nicht in derselben Gemeinde eingetragen, bescheinigt der |
Bürgermeister der Gemeinde, in der der Bevollmächtigte eingetragen | Bürgermeister der Gemeinde, in der der Bevollmächtigte eingetragen |
ist, das Verwandtschaftsverhältnis auf Vorlage einer | ist, das Verwandtschaftsverhältnis auf Vorlage einer |
Offenkundigkeitsurkunde. Die Offenkundigkeitsurkunde wird dem | Offenkundigkeitsurkunde. Die Offenkundigkeitsurkunde wird dem |
Vollmachtsformular beigefügt. | Vollmachtsformular beigefügt. |
In Abweichung von den vorangehenden Absätzen wird der Bevollmächtigte | In Abweichung von den vorangehenden Absätzen wird der Bevollmächtigte |
frei vom Vollmachtgeber bestimmt, wenn es sich um einen Wähler | frei vom Vollmachtgeber bestimmt, wenn es sich um einen Wähler |
handelt, dem es aufgrund seiner religiösen Überzeugung unmöglich ist, | handelt, dem es aufgrund seiner religiösen Überzeugung unmöglich ist, |
sich ins Wahllokal zu begeben. | sich ins Wahllokal zu begeben. |
Jeder Bevollmächtigte darf nur über eine Vollmacht verfügen. | Jeder Bevollmächtigte darf nur über eine Vollmacht verfügen. |
§ 3 - Die Vollmacht wird auf einem Formular ausgestellt, dessen Muster | § 3 - Die Vollmacht wird auf einem Formular ausgestellt, dessen Muster |
vom König festgelegt wird und das kostenlos auf dem | vom König festgelegt wird und das kostenlos auf dem |
Gemeindesekretariat erhältlich ist. | Gemeindesekretariat erhältlich ist. |
In der Vollmacht werden angegeben: die Wahlen, für die sie gültig ist, | In der Vollmacht werden angegeben: die Wahlen, für die sie gültig ist, |
Name, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift des Vollmachtgebers und des | Name, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift des Vollmachtgebers und des |
Bevollmächtigten. | Bevollmächtigten. |
Das Vollmachtsformular wird vom Vollmachtgeber und vom | Das Vollmachtsformular wird vom Vollmachtgeber und vom |
Bevollmächtigten unterzeichnet. | Bevollmächtigten unterzeichnet. |
§ 4 - Um zur Stimmabgabe zugelassen zu werden, übergibt der | § 4 - Um zur Stimmabgabe zugelassen zu werden, übergibt der |
Bevollmächtigte dem Vorstandsvorsitzenden des Wahlbüros, wo der | Bevollmächtigte dem Vorstandsvorsitzenden des Wahlbüros, wo der |
Vollmachtgeber hätte wählen müssen, die Vollmacht und eine der in § 1 | Vollmachtgeber hätte wählen müssen, die Vollmacht und eine der in § 1 |
erwähnten Bescheinigungen und zeigt ihm seinen Personalausweis und | erwähnten Bescheinigungen und zeigt ihm seinen Personalausweis und |
seine Wahlaufforderung vor; darauf vermerkt der Vorsitzende: "Hat | seine Wahlaufforderung vor; darauf vermerkt der Vorsitzende: "Hat |
mittels Vollmacht gewählt". | mittels Vollmacht gewählt". |
§ 5 - Die Vollmachten werden der in Artikel 146 Absatz 1 erwähnten | § 5 - Die Vollmachten werden der in Artikel 146 Absatz 1 erwähnten |
Aufstellung beigefügt und dem Friedensrichter des Kantons mit dieser | Aufstellung beigefügt und dem Friedensrichter des Kantons mit dieser |
Aufstellung übermittelt. | Aufstellung übermittelt. |
Anlage 2 | Anlage 2 |
Gemeinde. . . . . . . . . . . . . . | Gemeinde. . . . . . . . . . . . . . |
PROVINZIAL- UND GEMEINDEWAHLEN VOM . . . . . . . . . . . . . . . . . . | PROVINZIAL- UND GEMEINDEWAHLEN VOM . . . . . . . . . . . . . . . . . . |
. . | . . |
Vollmacht, die bei einem Auslandsaufenthalt aus Gründen, die keine | Vollmacht, die bei einem Auslandsaufenthalt aus Gründen, die keine |
beruflichen Gründe sind, erteilt wird (1) | beruflichen Gründe sind, erteilt wird (1) |
Unterzeichneter, . . . . . , Bürgermeister der Gemeinde | Unterzeichneter, . . . . . , Bürgermeister der Gemeinde |
. . . . . , bescheinigt hiermit nach Kenntnisnahme der vorgelegten | . . . . . , bescheinigt hiermit nach Kenntnisnahme der vorgelegten |
Belege, dass | Belege, dass |
. . . . . (Name und Vornamen) (2), wohnhaft in | . . . . . (Name und Vornamen) (2), wohnhaft in |
. . . . . . ................(Strasse) Nr ...., Bfk .... , eingetragen | . . . . . . ................(Strasse) Nr ...., Bfk .... , eingetragen |
als Wähler(in) unter | als Wähler(in) unter |
der Nummer . . . . . , aufgrund eines vorübergehenden Aufenthaltes | der Nummer . . . . . , aufgrund eines vorübergehenden Aufenthaltes |
im Ausland, und zwar in . . . . . (3), der nicht durch berufliche oder | im Ausland, und zwar in . . . . . (3), der nicht durch berufliche oder |
dienstliche Gründe bedingt ist, unmöglich am Wahltag im Wahlbüro | dienstliche Gründe bedingt ist, unmöglich am Wahltag im Wahlbüro |
vorstellig werden kann. Der/Die Betreffende, der/die seinen/ihren | vorstellig werden kann. Der/Die Betreffende, der/die seinen/ihren |
Antrag vor dem . . . . . (4) eingereicht hat, erfüllt daher die in | Antrag vor dem . . . . . (4) eingereicht hat, erfüllt daher die in |
Artikel 147bis des Wahlgesetzbuches festgelegten Bedingungen, um einen | Artikel 147bis des Wahlgesetzbuches festgelegten Bedingungen, um einen |
anderen Wähler zu bevollmächtigen, in seinem/ihrem Namen zu wählen. | anderen Wähler zu bevollmächtigen, in seinem/ihrem Namen zu wählen. |
. . . . . . . . . . . . . . . , den . . . . . . . . . . . . . . . . . | . . . . . . . . . . . . . . . , den . . . . . . . . . . . . . . . . . |
Pour la consultation du tableau, voir image | Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld |
_______ | _______ |
Fussnoten | Fussnoten |
(1) Bescheinigung, die der Bürgermeister des Wohnsitzes des | (1) Bescheinigung, die der Bürgermeister des Wohnsitzes des |
Vollmachtgebers den in Artikel 147bis § 1 Nr. 7 des Wahlgesetzbuches | Vollmachtgebers den in Artikel 147bis § 1 Nr. 7 des Wahlgesetzbuches |
erwähnten Wählern auszustellen hat. | erwähnten Wählern auszustellen hat. |
Der Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung muss spätestens am | Der Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung muss spätestens am |
fünfzehnten Tag vor der Wahl eingereicht werden. | fünfzehnten Tag vor der Wahl eingereicht werden. |
(2) Vor Name und Vornamen ist der Vermerk "Herr" (Hr.) oder "Frau" | (2) Vor Name und Vornamen ist der Vermerk "Herr" (Hr.) oder "Frau" |
(Fr.) anzubringen. | (Fr.) anzubringen. |
(3) Name des Landes angeben. | (3) Name des Landes angeben. |
(4) Datum des fünfzehnten Tags vor der Wahl eintragen. | (4) Datum des fünfzehnten Tags vor der Wahl eintragen. |
Gesehen, um Unserem Erlass vom 12. August 2000 beigefügt zu werden. | Gesehen, um Unserem Erlass vom 12. August 2000 beigefügt zu werden. |
ALBERT | ALBERT |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
A. DUQUESNE | A. DUQUESNE |
Vu pour être annexé à Notre arrêté du 17 septembre 2000. | Gezien om te worden gevoegd bij Ons besluit van 17 september 2000. |
ALBERT | ALBERT |
Par le Roi : | Van Koningswege : |
Le Ministre de l'Intérieur, | De Minister van Binnenlandse Zaken, |
A. DUQUESNE | A. DUQUESNE |