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Vue multilingue de Arrêté Royal du 13/05/2023
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Arrêté royal sur les bourses d'armes. - Traduction allemande Koninklijk besluit betreffende de wapenbeurzen. - Duitse vertaling
SERVICE PUBLIC FEDERAL JUSTICE FEDERALE OVERHEIDSDIENST JUSTITIE
13 MAI 2023. - Arrêté royal sur les bourses d'armes. - Traduction 13 MEI 2023. - Koninklijk besluit betreffende de wapenbeurzen. -
allemande Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk
l'arrêté royal du 13 mai 2023 sur les bourses d'armes (Moniteur belge besluit van 13 mei 2023 betreffende de wapenbeurzen (Belgisch
du 7 août 2023). Staatsblad van 7 augustus 2023).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse
allemande à Malmedy. vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ
13. MAI 2023 - Königlicher Erlass über Waffenbörsen 13. MAI 2023 - Königlicher Erlass über Waffenbörsen
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Aufgrund des Gesetzes vom 8. Juni 2006 zur Regelung der Aufgrund des Gesetzes vom 8. Juni 2006 zur Regelung der
wirtschaftlichen und individuellen Tätigkeiten mit Waffen, zuletzt wirtschaftlichen und individuellen Tätigkeiten mit Waffen, zuletzt
abgeändert durch das Gesetz vom 6. Dezember 2022 für eine humanere, abgeändert durch das Gesetz vom 6. Dezember 2022 für eine humanere,
schnellere und strengere Justiz IIbis, des Artikels 19 Absatz 1 Nr. 5, schnellere und strengere Justiz IIbis, des Artikels 19 Absatz 1 Nr. 5,
wie abgeändert durch das Gesetz vom 7. Januar 2018 und durch das wie abgeändert durch das Gesetz vom 7. Januar 2018 und durch das
Gesetz vom 28. November 2021; Gesetz vom 28. November 2021;
Aufgrund der Konsultierung des Beirats für Waffen vom 27. Januar 2022; Aufgrund der Konsultierung des Beirats für Waffen vom 27. Januar 2022;
Aufgrund der Stellungnahme 278/2022 der Datenschutzbehörde vom 21. Aufgrund der Stellungnahme 278/2022 der Datenschutzbehörde vom 21.
Dezember 2022; Dezember 2022;
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 5. April 2022; Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 5. April 2022;
Aufgrund des Gutachtens Nr. 72.186/4 des Staatsrates vom 10. Oktober Aufgrund des Gutachtens Nr. 72.186/4 des Staatsrates vom 10. Oktober
2022, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 2022, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am
12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;
Auf Vorschlag Unseres Ministers der Justiz Auf Vorschlag Unseres Ministers der Justiz
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:
Artikel 1 - Zur Vermeidung der Unzulässigkeit wird der Antrag auf Artikel 1 - Zur Vermeidung der Unzulässigkeit wird der Antrag auf
Erlaubnis zur Veranstaltung einer Börse beim Föderalen Waffendienst Erlaubnis zur Veranstaltung einer Börse beim Föderalen Waffendienst
per Einschreiben oder durch elektronische Übermittlung, durch die die per Einschreiben oder durch elektronische Übermittlung, durch die die
Versendung ein sicher feststehendes Datum bekommt und die Zustellung Versendung ein sicher feststehendes Datum bekommt und die Zustellung
spätestens drei Monate vor der Börse gewährleistet wird, eingereicht. spätestens drei Monate vor der Börse gewährleistet wird, eingereicht.
Art. 2 - Der Antrag auf Erlaubnis zur Veranstaltung einer Börse muss Art. 2 - Der Antrag auf Erlaubnis zur Veranstaltung einer Börse muss
mindestens folgende Angaben enthalten: mindestens folgende Angaben enthalten:
- Kenndaten des Antragstellers: Name, Vorname, Staatsangehörigkeit, - Kenndaten des Antragstellers: Name, Vorname, Staatsangehörigkeit,
Postanschrift, E-Mail-Adresse, Geburtsort und -datum. Wenn es sich um Postanschrift, E-Mail-Adresse, Geburtsort und -datum. Wenn es sich um
eine juristische Person handelt: Gesellschaftsname, Gesellschaftssitz, eine juristische Person handelt: Gesellschaftsname, Gesellschaftssitz,
Identität des Geschäftsführers, des Vorsitzenden oder des Identität des Geschäftsführers, des Vorsitzenden oder des
geschäftsführenden Verwalters, Satzung der juristischen Person, geschäftsführenden Verwalters, Satzung der juristischen Person,
Kontaktdaten und E-Mail-Adresse, Kontaktdaten und E-Mail-Adresse,
- Kontaktperson bei der lokalen Polizei des Ortes, an dem die Börse - Kontaktperson bei der lokalen Polizei des Ortes, an dem die Börse
stattfindet, stattfindet,
- Ort, an dem die Börse stattfindet, - Ort, an dem die Börse stattfindet,
- Datum und Dauer der Börse, - Datum und Dauer der Börse,
- vom Veranstalter der Börse erstellte Geschäftsordnung. In der - vom Veranstalter der Börse erstellte Geschäftsordnung. In der
Geschäftsordnung werden der Ort und das Datum der Börse angegeben, die Geschäftsordnung werden der Ort und das Datum der Börse angegeben, die
Aussteller der Börse aufgelistet und wird darauf hingewiesen, dass Aussteller der Börse aufgelistet und wird darauf hingewiesen, dass
minderjährigen Besuchern ohne Begleitung durch einen Erwachsenen der minderjährigen Besuchern ohne Begleitung durch einen Erwachsenen der
Zutritt verboten ist. Diese Geschäftsordnung muss von jedem Aussteller Zutritt verboten ist. Diese Geschäftsordnung muss von jedem Aussteller
unterschrieben werden, unterschrieben werden,
- Art der Waffen, die dort zum Verkauf angeboten werden, - Art der Waffen, die dort zum Verkauf angeboten werden,
- Originalauszug aus dem Strafregister jeder für die Veranstaltung der - Originalauszug aus dem Strafregister jeder für die Veranstaltung der
Börse verantwortlichen Person oder jedes Verwalters der juristischen Börse verantwortlichen Person oder jedes Verwalters der juristischen
Person, die die Börse veranstaltet; der Auszug darf nicht älter als Person, die die Börse veranstaltet; der Auszug darf nicht älter als
zwei Monate sein, zwei Monate sein,
- Brandschutzplan, der nicht älter als zehn Jahre ist und vom - Brandschutzplan, der nicht älter als zehn Jahre ist und vom
zuständigen Feuerwehrdienst gebilligt wurde, sowie Fluchtwegeplan, in zuständigen Feuerwehrdienst gebilligt wurde, sowie Fluchtwegeplan, in
dem die vorgesehenen Notzugänge und -ausgänge sowie die Lage der dem die vorgesehenen Notzugänge und -ausgänge sowie die Lage der
Stände und der Ein- und Ausgänge vermerkt sind, Stände und der Ein- und Ausgänge vermerkt sind,
- Lageplan mit Beschreibung des Weges zum Ort der Börse, - Lageplan mit Beschreibung des Weges zum Ort der Börse,
- falls vorhanden, Börsenprospekt. - falls vorhanden, Börsenprospekt.
Wurde die Börse bereits im vorherigen Kalenderjahr erlaubt, genügt Wurde die Börse bereits im vorherigen Kalenderjahr erlaubt, genügt
eine Erklärung des Veranstalters, dass die notwendigen Unterlagen eine Erklärung des Veranstalters, dass die notwendigen Unterlagen
nicht verändert wurden. Auszüge aus dem Strafregister müssen dem nicht verändert wurden. Auszüge aus dem Strafregister müssen dem
Antrag jedoch jedes Mal beigefügt werden. Antrag jedoch jedes Mal beigefügt werden.
Art. 3 - Bevor die Börse erlaubt wird und nachdem der Föderale Art. 3 - Bevor die Börse erlaubt wird und nachdem der Föderale
Waffendienst einen zulässigen und vollständigen Antrag erhalten hat, Waffendienst einen zulässigen und vollständigen Antrag erhalten hat,
wird er eine Stellungnahme einholen von: wird er eine Stellungnahme einholen von:
- der lokalen Polizei des Wohnortes jeder für die Veranstaltung der - der lokalen Polizei des Wohnortes jeder für die Veranstaltung der
Börse verantwortlichen Person oder jedes Verwalters der juristischen Börse verantwortlichen Person oder jedes Verwalters der juristischen
Person, die die Börse veranstaltet, Person, die die Börse veranstaltet,
- der lokalen Polizei des Ortes, an dem die Börse stattfindet. - der lokalen Polizei des Ortes, an dem die Börse stattfindet.
Enthält die Stellungnahme der lokalen Polizei Bedingungen oder Enthält die Stellungnahme der lokalen Polizei Bedingungen oder
Empfehlungen im Bereich der Sicherheit und Kontrolle, kann der Empfehlungen im Bereich der Sicherheit und Kontrolle, kann der
Föderale Waffendienst den Veranstalter auffordern, seine Föderale Waffendienst den Veranstalter auffordern, seine
Geschäftsordnung anzupassen oder bestimmte Bedingungen zu erfüllen. Geschäftsordnung anzupassen oder bestimmte Bedingungen zu erfüllen.
Art. 4 - Auf der Börse dürfen nur in Artikel 3 § 2 Nr. 1, 2 und 3 des Art. 4 - Auf der Börse dürfen nur in Artikel 3 § 2 Nr. 1, 2 und 3 des
Waffengesetzes erwähnte frei verkäufliche Feuerwaffen und in diesem Waffengesetzes erwähnte frei verkäufliche Feuerwaffen und in diesem
Artikel erwähnte frei verkäufliche Nicht-Feuerwaffen, die Geschosse Artikel erwähnte frei verkäufliche Nicht-Feuerwaffen, die Geschosse
verschießen können, verkauft werden. verschießen können, verkauft werden.
Gemäß der Durchführungsverordnung 2015/2403 der Europäischen Gemäß der Durchführungsverordnung 2015/2403 der Europäischen
Kommission vom 15. Dezember 2015 werden nur Waffen, die nach dem 8. Kommission vom 15. Dezember 2015 werden nur Waffen, die nach dem 8.
April 2016 deaktiviert wurden, als frei verkäufliche Waffen April 2016 deaktiviert wurden, als frei verkäufliche Waffen
eingestuft. eingestuft.
Das Ausstellen erlaubnispflichtiger Waffen ist auf der Börse verboten. Das Ausstellen erlaubnispflichtiger Waffen ist auf der Börse verboten.
Das Vorhandensein und der Verkauf von Patronenhülsen und Geschossen Das Vorhandensein und der Verkauf von Patronenhülsen und Geschossen
ist auf der Börse nur dann erlaubt, wenn sofort und visuell ist auf der Börse nur dann erlaubt, wenn sofort und visuell
festgestellt werden kann, dass sie leer sind und unbrauchbar gemacht festgestellt werden kann, dass sie leer sind und unbrauchbar gemacht
wurden. wurden.
Art. 5 - Nur folgende Personen dürfen auf der Börse Waffen ausstellen Art. 5 - Nur folgende Personen dürfen auf der Börse Waffen ausstellen
und zum Verkauf anbieten: und zum Verkauf anbieten:
- Gemäß Artikel 5 des Waffengesetzes zugelassene Waffenhändler dürfen - Gemäß Artikel 5 des Waffengesetzes zugelassene Waffenhändler dürfen
auf der Börse zugelassene Waffen ausnahmsweise außerhalb ihrer festen auf der Börse zugelassene Waffen ausnahmsweise außerhalb ihrer festen
Niederlassung verkaufen. Sie müssen während der Börse eine Kopie ihrer Niederlassung verkaufen. Sie müssen während der Börse eine Kopie ihrer
Zulassung vorlegen können. Zulassung vorlegen können.
- Waffenhändler mit einer ausländischen Zulassung müssen während der - Waffenhändler mit einer ausländischen Zulassung müssen während der
Börse eine Kopie ihrer Zulassung und eine Übersetzung in die Sprache Börse eine Kopie ihrer Zulassung und eine Übersetzung in die Sprache
des Ortes, an dem die Börse stattfindet, vorlegen können. des Ortes, an dem die Börse stattfindet, vorlegen können.
- Privatpersonen, einschließlich zugelassener Sammler, dürfen Waffen - Privatpersonen, einschließlich zugelassener Sammler, dürfen Waffen
jedoch nur gelegentlich, nicht zu kommerziellen Zwecken oder im Rahmen jedoch nur gelegentlich, nicht zu kommerziellen Zwecken oder im Rahmen
der gewöhnlichen Verwaltung ihres Vermögens verkaufen. der gewöhnlichen Verwaltung ihres Vermögens verkaufen.
Art. 6 - Feuerwaffen, die zu Alarm-, Signal- und Rettungszwecken, zu Art. 6 - Feuerwaffen, die zu Alarm-, Signal- und Rettungszwecken, zu
Schlachtzwecken, für das Harpunieren entworfen oder für industrielle Schlachtzwecken, für das Harpunieren entworfen oder für industrielle
und technische Zwecke bestimmt sind, dürfen nicht auf Börsen zum und technische Zwecke bestimmt sind, dürfen nicht auf Börsen zum
Verkauf angeboten werden. Verkauf angeboten werden.
Art. 7 - Die Erlaubnis zur Veranstaltung einer Börse gilt für eine Art. 7 - Die Erlaubnis zur Veranstaltung einer Börse gilt für eine
Börse oder für mehrere Börsen, die innerhalb eines Kalenderjahres Börse oder für mehrere Börsen, die innerhalb eines Kalenderjahres
stattfinden. stattfinden.
Die Erlaubnis zur Veranstaltung einer Börse kann einem Veranstalter Die Erlaubnis zur Veranstaltung einer Börse kann einem Veranstalter
nicht erteilt werden, wenn er das Waffengesetz oder seine nicht erteilt werden, wenn er das Waffengesetz oder seine
Ausführungserlasse nicht einhält. Ausführungserlasse nicht einhält.
Wird ein Verstoß gegen vorliegenden Erlass oder gegen das Waffengesetz Wird ein Verstoß gegen vorliegenden Erlass oder gegen das Waffengesetz
sowie seine Ausführungserlasse festgestellt, kann die Erlaubnis sowie seine Ausführungserlasse festgestellt, kann die Erlaubnis
entzogen werden. entzogen werden.
Art. 8 - Die Erlaubnis zur Veranstaltung einer Börse wird in Form Art. 8 - Die Erlaubnis zur Veranstaltung einer Börse wird in Form
eines datierten und unterzeichneten Schreibens erteilt, das mit einem eines datierten und unterzeichneten Schreibens erteilt, das mit einem
Prägestempel des Föderalen Waffendienstes versehen ist. Prägestempel des Föderalen Waffendienstes versehen ist.
In der Erlaubnis werden der Veranstalter der Börse, der Ort und das In der Erlaubnis werden der Veranstalter der Börse, der Ort und das
Datum der Börse, die Art der Gegenstände und Waffen, die dort zum Datum der Börse, die Art der Gegenstände und Waffen, die dort zum
Verkauf angeboten werden, und die Verpflichtungen, die für die Verkauf angeboten werden, und die Verpflichtungen, die für die
Teilnehmer gelten, angegeben. Teilnehmer gelten, angegeben.
Die Erlaubnis zur Veranstaltung einer Börse kann an Bedingungen im Die Erlaubnis zur Veranstaltung einer Börse kann an Bedingungen im
Hinblick auf die öffentliche Ordnung und Sicherheit geknüpft werden. Hinblick auf die öffentliche Ordnung und Sicherheit geknüpft werden.
Diese Bedingungen sind auf der Erlaubnis vermerkt. Diese Bedingungen sind auf der Erlaubnis vermerkt.
Der Föderale Waffendienst informiert den Antragsteller per Der Föderale Waffendienst informiert den Antragsteller per
Einschreiben mit Rückschein über den Beschluss über seinen Antrag auf Einschreiben mit Rückschein über den Beschluss über seinen Antrag auf
Erteilung einer Erlaubnis zur Veranstaltung einer Börse und über den Erteilung einer Erlaubnis zur Veranstaltung einer Börse und über den
Beschluss über den Entzug der Erlaubnis. Eine Kopie wird der lokalen Beschluss über den Entzug der Erlaubnis. Eine Kopie wird der lokalen
Polizei der Zone, in der sich der Ort der Börse befindet, übermittelt. Polizei der Zone, in der sich der Ort der Börse befindet, übermittelt.
Art. 9 - Der Minister der Justiz ist mit der Ausführung des Art. 9 - Der Minister der Justiz ist mit der Ausführung des
vorliegenden Erlasses beauftragt. vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 13. Mai 2023 Gegeben zu Brüssel, den 13. Mai 2023
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Minister der Justiz Der Minister der Justiz
V. VAN QUICKENBORNE V. VAN QUICKENBORNE
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