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Arrêté royal modifiant l'article 8 de l'annexe de l'arrêté royal du 14 septembre 1984 établissant la nomenclature des prestations de santé en matière d'assurance obligatoire soins de santé et indemnités. - Traduction allemande Koninklijk besluit tot wijziging van artikel 8 van de bijlage bij het koninklijk besluit van 14 september 1984 tot vaststelling van de nomenclatuur van de geneeskundige verstrekkingen inzake verplichte verzekering voor geneeskundige verzorging en uitkeringen. - Duitse vertaling
INSTITUT NATIONAL D'ASSURANCE MALADIE-INVALIDITE RIJKSINSTITUUT VOOR ZIEKTE- EN INVALIDITEITSVERZEKERING
13 JANVIER 2014. - Arrêté royal modifiant l'article 8 de l'annexe de 13 JANUARI 2014. - Koninklijk besluit tot wijziging van artikel 8 van
l'arrêté royal du 14 septembre 1984 établissant la nomenclature des de bijlage bij het koninklijk besluit van 14 september 1984 tot
prestations de santé en matière d'assurance obligatoire soins de santé vaststelling van de nomenclatuur van de geneeskundige verstrekkingen
inzake verplichte verzekering voor geneeskundige verzorging en
et indemnités. - Traduction allemande uitkeringen. - Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk
l'arrêté royal du 13 janvier 2014 modifiant l'article 8 de l'annexe de besluit van 13 januari 2014 tot wijziging van artikel 8 van de bijlage
l'arrêté royal du 14 septembre 1984 établissant la nomenclature des bij het koninklijk besluit van 14 september 1984 tot vaststelling van
prestations de santé en matière d'assurance obligatoire soins de santé de nomenclatuur van de geneeskundige verstrekkingen inzake verplichte
verzekering voor geneeskundige verzorging en uitkeringen (Belgisch
et indemnités (Moniteur belge du 5 février 2014, err. du 17 février Staatsblad van 5 februari 2014, err. van 17 februari 2014).
2014). Cette traduction a été établie par le Service central de traduction Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse
allemande à Malmedy. vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST SOZIALE SICHERHEIT FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST SOZIALE SICHERHEIT
13. JANUAR 2014 - Königlicher Erlass zur Abänderung von Artikel 8 der 13. JANUAR 2014 - Königlicher Erlass zur Abänderung von Artikel 8 der
Anlage zum Königlichen Erlass vom 14. September 1984 zur Festlegung Anlage zum Königlichen Erlass vom 14. September 1984 zur Festlegung
des Verzeichnisses der Gesundheitsleistungen für die des Verzeichnisses der Gesundheitsleistungen für die
Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Aufgrund des am 14. Juli 1994 koordinierten Gesetzes über die Aufgrund des am 14. Juli 1994 koordinierten Gesetzes über die
Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung, des Artikels Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung, des Artikels
35 § 1, abgeändert durch die Gesetze vom 20. Dezember 1995, 22. 35 § 1, abgeändert durch die Gesetze vom 20. Dezember 1995, 22.
Februar 1998, 24. Dezember 1999, 10. August 2001, 22. August 2002, 5. Februar 1998, 24. Dezember 1999, 10. August 2001, 22. August 2002, 5.
August 2003, 22. Dezember 2003, 9. Juli 2004, 27. April 2005, 27. August 2003, 22. Dezember 2003, 9. Juli 2004, 27. April 2005, 27.
Dezember 2005, und § 2, abgeändert durch das Gesetz vom 20. Dezember Dezember 2005, und § 2, abgeändert durch das Gesetz vom 20. Dezember
1995, durch den Königlichen Erlass vom 25. April 1997, bestätigt durch 1995, durch den Königlichen Erlass vom 25. April 1997, bestätigt durch
das Gesetz vom 12. Dezember 1997, und durch das Gesetz vom 10. August das Gesetz vom 12. Dezember 1997, und durch das Gesetz vom 10. August
2001; 2001;
Aufgrund der Anlage zum Königlichen Erlass vom 14. September 1984 zur Aufgrund der Anlage zum Königlichen Erlass vom 14. September 1984 zur
Festlegung des Verzeichnisses der Gesundheitsleistungen für die Festlegung des Verzeichnisses der Gesundheitsleistungen für die
Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung; Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung;
Aufgrund des Vorschlags der Abkommenskommission Fachkräfte für Aufgrund des Vorschlags der Abkommenskommission Fachkräfte für
Krankenpflege - Versicherungsträger vom 20. März 2013, 19. Juni 2013 Krankenpflege - Versicherungsträger vom 20. März 2013, 19. Juni 2013
und 25. Juni 2013; und 25. Juni 2013;
Aufgrund der Stellungnahme des Dienstes für medizinische Evaluation Aufgrund der Stellungnahme des Dienstes für medizinische Evaluation
und Kontrolle vom 21. Juni 2013; und Kontrolle vom 21. Juni 2013;
Aufgrund der Stellungnahme der Haushaltskontrollkommission vom 17. Aufgrund der Stellungnahme der Haushaltskontrollkommission vom 17.
Juli 2013; Juli 2013;
Aufgrund der Stellungnahme des Aufgrund der Stellungnahme des
Gesundheitspflegeversicherungsausschusses des Landesinstituts für Gesundheitspflegeversicherungsausschusses des Landesinstituts für
Kranken- und Invalidenversicherung vom 22. Juli 2013; Kranken- und Invalidenversicherung vom 22. Juli 2013;
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 28. August 2013; Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 28. August 2013;
Aufgrund des Einverständnisses Unseres Ministers des Haushalts vom 14. Aufgrund des Einverständnisses Unseres Ministers des Haushalts vom 14.
Oktober 2013; Oktober 2013;
Aufgrund des Gutachtens Nr. 54.495/2 des Staatsrates vom 16. Dezember Aufgrund des Gutachtens Nr. 54.495/2 des Staatsrates vom 16. Dezember
2013, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der am 2013, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der am
12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;
Auf Vorschlag Unserer Ministerin der Sozialen Angelegenheiten Auf Vorschlag Unserer Ministerin der Sozialen Angelegenheiten
Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: Haben Wir beschlossen und erlassen Wir:
Artikel 1 - Artikel 8 der Anlage zum Königlichen Erlass vom 14. Artikel 1 - Artikel 8 der Anlage zum Königlichen Erlass vom 14.
September 1984 zur Festlegung des Verzeichnisses der September 1984 zur Festlegung des Verzeichnisses der
Gesundheitsleistungen für die Gesundheitspflege- und Gesundheitsleistungen für die Gesundheitspflege- und
Entschädigungspflichtversicherung, so wie er bis heute abgeändert Entschädigungspflichtversicherung, so wie er bis heute abgeändert
wurde, zuletzt abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 22. wurde, zuletzt abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 22.
November 2013, wird wie folgt abgeändert: November 2013, wird wie folgt abgeändert:
1. In § 1 Absatz 1 wird der zweite Satz wie folgt ersetzt: 1. In § 1 Absatz 1 wird der zweite Satz wie folgt ersetzt:
"Für die unter der Rubrik III von § 1 Nr. 1, 2, 3 und 3bis erwähnten "Für die unter der Rubrik III von § 1 Nr. 1, 2, 3 und 3bis erwähnten
spezifischen fachlichen Krankenpflegeleistungen ist jedoch die spezifischen fachlichen Krankenpflegeleistungen ist jedoch die
Qualifikation eines graduierten oder ihm gleichgestellten Qualifikation eines graduierten oder ihm gleichgestellten
Krankenpflegers, einer Hebamme oder eines brevetierten Krankenpflegers Krankenpflegers, einer Hebamme oder eines brevetierten Krankenpflegers
erforderlich." erforderlich."
2. In § 1 Nr. 1 Rubrik I Buchstabe B wird die Leistung "424314 Im 2. In § 1 Nr. 1 Rubrik I Buchstabe B wird die Leistung "424314 Im
Rahmen einer Kompressionstherapie: Anlegen von Bandagen, Rahmen einer Kompressionstherapie: Anlegen von Bandagen,
Kompressionsverbänden, An- und/oder Ausziehen von Strümpfen W 0,484" Kompressionsverbänden, An- und/oder Ausziehen von Strümpfen W 0,484"
durch folgende Leistungen ersetzt: durch folgende Leistungen ersetzt:
"424314 Im Rahmen einer Kompressionstherapie: Anlegen von Bandagen, "424314 Im Rahmen einer Kompressionstherapie: Anlegen von Bandagen,
Kompressionsverbänden W 0,484 Kompressionsverbänden W 0,484
424933 Im Rahmen einer Kompressionstherapie: An- und/oder Ausziehen 424933 Im Rahmen einer Kompressionstherapie: An- und/oder Ausziehen
von Strümpfen W 0,484". von Strümpfen W 0,484".
3. In § 1 Nr. 1 Rubrik I Buchstabe B werden in der Bezeichnung der 3. In § 1 Nr. 1 Rubrik I Buchstabe B werden in der Bezeichnung der
Leistung 424336 die Wörter "und 424314" durch die Wörter ", 424314 und Leistung 424336 die Wörter "und 424314" durch die Wörter ", 424314 und
424933" ersetzt. 424933" ersetzt.
4. In § 1 Nr. 2 Rubrik I Buchstabe B wird die Leistung "424476 Im 4. In § 1 Nr. 2 Rubrik I Buchstabe B wird die Leistung "424476 Im
Rahmen einer Kompressionstherapie: Anlegen von Bandagen, Rahmen einer Kompressionstherapie: Anlegen von Bandagen,
Kompressionsverbänden, An- und/oder Ausziehen von Strümpfen W 0,730" Kompressionsverbänden, An- und/oder Ausziehen von Strümpfen W 0,730"
durch folgende Leistungen ersetzt: durch folgende Leistungen ersetzt:
"424476 Im Rahmen einer Kompressionstherapie: Anlegen von Bandagen, "424476 Im Rahmen einer Kompressionstherapie: Anlegen von Bandagen,
Kompressionsverbänden W 0,730 Kompressionsverbänden W 0,730
424955 Im Rahmen einer Kompressionstherapie: An- und/oder Ausziehen 424955 Im Rahmen einer Kompressionstherapie: An- und/oder Ausziehen
von Strümpfen W 0,730". von Strümpfen W 0,730".
5. In § 1 Nr. 2 Rubrik I Buchstabe B werden in der Bezeichnung der 5. In § 1 Nr. 2 Rubrik I Buchstabe B werden in der Bezeichnung der
Leistung 424491 die Wörter "und 424476" durch die Wörter ", 424476 und Leistung 424491 die Wörter "und 424476" durch die Wörter ", 424476 und
424955" ersetzt. 424955" ersetzt.
6. Die Überschrift von § 1 Nr. 3 "Während eines Pflegeeinsatzes 6. Die Überschrift von § 1 Nr. 3 "Während eines Pflegeeinsatzes
entweder in der Praxis der Krankenpflegefachkraft oder am gemeinsamen entweder in der Praxis der Krankenpflegefachkraft oder am gemeinsamen
- zeitweiligen oder definitiven - Wohnsitz oder Wohnort von Personen - zeitweiligen oder definitiven - Wohnsitz oder Wohnort von Personen
mit Behinderung oder in einem Erholungsheim erbrachte Leistungen" wird mit Behinderung oder in einem Erholungsheim erbrachte Leistungen" wird
ersetzt durch "Leistungen, die während eines Pflegeeinsatzes entweder ersetzt durch "Leistungen, die während eines Pflegeeinsatzes entweder
in der Praxis der Krankenpflegefachkraft oder in einem Erholungsheim in der Praxis der Krankenpflegefachkraft oder in einem Erholungsheim
erbracht werden". erbracht werden".
7. In § 1 Nr. 3 Rubrik I Buchstabe B wird die Leistung "424616 Im 7. In § 1 Nr. 3 Rubrik I Buchstabe B wird die Leistung "424616 Im
Rahmen einer Kompressionstherapie: Anlegen von Bandagen, Rahmen einer Kompressionstherapie: Anlegen von Bandagen,
Kompressionsverbänden, An- und/oder Ausziehen von Strümpfen W 0,484" Kompressionsverbänden, An- und/oder Ausziehen von Strümpfen W 0,484"
durch folgende Leistungen ersetzt: durch folgende Leistungen ersetzt:
"424616 Im Rahmen einer Kompressionstherapie: Anlegen von Bandagen, "424616 Im Rahmen einer Kompressionstherapie: Anlegen von Bandagen,
Kompressionsverbänden W 0,484 Kompressionsverbänden W 0,484
424970 Im Rahmen einer Kompressionstherapie: An- und/oder Ausziehen 424970 Im Rahmen einer Kompressionstherapie: An- und/oder Ausziehen
von Strümpfen W 0,484". von Strümpfen W 0,484".
8. In § 1 Nr. 3 Rubrik I Buchstabe B werden in der Bezeichnung der 8. In § 1 Nr. 3 Rubrik I Buchstabe B werden in der Bezeichnung der
Leistung 424631 die Wörter "und 424616" durch die Wörter ", 424616 und Leistung 424631 die Wörter "und 424616" durch die Wörter ", 424616 und
424970" ersetzt. 424970" ersetzt.
9. In § 1 wird zwischen den heutigen Nummern 3 und 4 eine Rubrik 3bis 9. In § 1 wird zwischen den heutigen Nummern 3 und 4 eine Rubrik 3bis
mit folgendem Wortlaut eingefügt: mit folgendem Wortlaut eingefügt:
"3bis. Leistungen, die während eines Pflegeeinsatzes am gemeinsamen - "3bis. Leistungen, die während eines Pflegeeinsatzes am gemeinsamen -
zeitweiligen oder definitiven - Wohnsitz oder Wohnort von Personen mit zeitweiligen oder definitiven - Wohnsitz oder Wohnort von Personen mit
Behinderung erbracht werden Behinderung erbracht werden
I. Pflegeeinsatz I. Pflegeeinsatz
A. Grundleistung A. Grundleistung
427696 Erste Grundleistung des Pflegetags W 0,655 427696 Erste Grundleistung des Pflegetags W 0,655
427711 Zweite Grundleistung des Pflegetags W 0,655 427711 Zweite Grundleistung des Pflegetags W 0,655
427733 Dritte oder weitere Grundleistung des Pflegetags W 0,655 427733 Dritte oder weitere Grundleistung des Pflegetags W 0,655
B. Fachliche Krankenpflegeleistungen B. Fachliche Krankenpflegeleistungen
427755 Hygieneleistungen (Körperpflege) W 1,167 427755 Hygieneleistungen (Körperpflege) W 1,167
427770 Verabreichung von Arzneimitteln, darin inbegriffen der Wechsel 427770 Verabreichung von Arzneimitteln, darin inbegriffen der Wechsel
des Heparinblocks, auf direktem intravenösem Weg oder über einen des Heparinblocks, auf direktem intravenösem Weg oder über einen
vorher gelegten intravenösen Katheter W 0,532 vorher gelegten intravenösen Katheter W 0,532
427792 Verabreichung von Arzneimitteln auf intramuskulärem, subkutanem 427792 Verabreichung von Arzneimitteln auf intramuskulärem, subkutanem
oder hypodermischem Weg W 0,484 oder hypodermischem Weg W 0,484
427814 Verabreichung von Arzneimitteln auf intramuskulärem, 427814 Verabreichung von Arzneimitteln auf intramuskulärem,
subkutanem, hypodermischem oder intravenösem Weg über mehrere subkutanem, hypodermischem oder intravenösem Weg über mehrere
Injektionsstellen W 0,508 Injektionsstellen W 0,508
427836 Überwachung einer Wunde mit bioaktivem Verband W 0,484 427836 Überwachung einer Wunde mit bioaktivem Verband W 0,484
427851 Auftragen von Salben oder Arzneiprodukten W 0,484 427851 Auftragen von Salben oder Arzneiprodukten W 0,484
427873 Postoperative Einbringung von Augentropfen und/oder -salbe W 427873 Postoperative Einbringung von Augentropfen und/oder -salbe W
0,484 0,484
427895 Im Rahmen einer Kompressionstherapie: Anlegen von Bandagen, 427895 Im Rahmen einer Kompressionstherapie: Anlegen von Bandagen,
Kompressionsverbänden W 0,484 Kompressionsverbänden W 0,484
427910 Im Rahmen einer Kompressionstherapie: An- und/oder Ausziehen 427910 Im Rahmen einer Kompressionstherapie: An- und/oder Ausziehen
von Strümpfen W 0,484 von Strümpfen W 0,484
427932 Einfache Wundpflege mit Ausnahme der Leistungen 427836, 427851, 427932 Einfache Wundpflege mit Ausnahme der Leistungen 427836, 427851,
427873, 427895 und 427910 W 1,459 427873, 427895 und 427910 W 1,459
427954 Komplexe Wundpflege W 1,759 427954 Komplexe Wundpflege W 1,759
427976 Spezifische Wundpflege W 2,9 427976 Spezifische Wundpflege W 2,9
427991 Besuch eines Relais-Krankenpflegers für spezifische Wundpflege 427991 Besuch eines Relais-Krankenpflegers für spezifische Wundpflege
W 2,8 W 2,8
429030- Legen eines Blasenkatheters, - Blaseninstillation, - 429030- Legen eines Blasenkatheters, - Blaseninstillation, -
Blasenspülung W 0,804 Blasenspülung W 0,804
429052 - aseptische Vulvapflege, - Scheidenspülung, - Aspiration der 429052 - aseptische Vulvapflege, - Scheidenspülung, - Aspiration der
Atemwege W 0,730 Atemwege W 0,730
429074 - manuelle Entfernung von Fäkalomen, - Einlauf und/oder 429074 - manuelle Entfernung von Fäkalomen, - Einlauf und/oder
Verabreichung einer Arzneimittellösung über eine Rektalsonde, - Magen- Verabreichung einer Arzneimittellösung über eine Rektalsonde, - Magen-
und Darmsondierung und -drainage, - Darmspülung, - enterale Ernährung und Darmsondierung und -drainage, - Darmspülung, - enterale Ernährung
über Magensonde, Gastrostomie- oder Enterostomie-sonde W 0,730 über Magensonde, Gastrostomie- oder Enterostomie-sonde W 0,730
II. - Pauschalhonorare pro Pflegetag für sehr pflegebedürftige II. - Pauschalhonorare pro Pflegetag für sehr pflegebedürftige
Patienten Patienten
429096 Pauschalhonorar, A-Pauschale genannt, das nur ein Mal pro 429096 Pauschalhonorar, A-Pauschale genannt, das nur ein Mal pro
Pflegetag für die Gesamtheit der Krankenpflegeleistungen gewährt wird, Pflegetag für die Gesamtheit der Krankenpflegeleistungen gewährt wird,
die für einen Begünstigten erbracht werden, dessen Zustand physischer die für einen Begünstigten erbracht werden, dessen Zustand physischer
Abhängigkeit folgenden Kriterien entspricht: Abhängigkeit folgenden Kriterien entspricht:
- Abhängigkeit für das Kriterium "sich waschen" und das Kriterium - Abhängigkeit für das Kriterium "sich waschen" und das Kriterium
"sich anziehen" (Ergebnis 3 oder 4) und "sich anziehen" (Ergebnis 3 oder 4) und
- Abhängigkeit für das Kriterium "Lagewechsel und Fortbewegung" - Abhängigkeit für das Kriterium "Lagewechsel und Fortbewegung"
und/oder das Kriterium "zur Toilette gehen" (Ergebnis 3 oder 4) W und/oder das Kriterium "zur Toilette gehen" (Ergebnis 3 oder 4) W
3,605 3,605
429111 Pauschalhonorar, B-Pauschale genannt, das nur ein Mal pro 429111 Pauschalhonorar, B-Pauschale genannt, das nur ein Mal pro
Pflegetag für die Gesamtheit der Krankenpflegeleistungen gewährt wird, Pflegetag für die Gesamtheit der Krankenpflegeleistungen gewährt wird,
die für einen Begünstigten erbracht werden, dessen Zustand physischer die für einen Begünstigten erbracht werden, dessen Zustand physischer
Abhängigkeit folgenden Kriterien entspricht: Abhängigkeit folgenden Kriterien entspricht:
- Abhängigkeit für das Kriterium "sich waschen" und das Kriterium - Abhängigkeit für das Kriterium "sich waschen" und das Kriterium
"sich anziehen" (Ergebnis 3 oder 4) und "sich anziehen" (Ergebnis 3 oder 4) und
- Abhängigkeit für das Kriterium "Lagewechsel und Fortbewegung" und - Abhängigkeit für das Kriterium "Lagewechsel und Fortbewegung" und
das Kriterium "zur Toilette gehen" (Ergebnis 3 oder 4) und das Kriterium "zur Toilette gehen" (Ergebnis 3 oder 4) und
- Abhängigkeit für das Kriterium "Kontinenz" und/oder das Kriterium - Abhängigkeit für das Kriterium "Kontinenz" und/oder das Kriterium
"essen" (Ergebnis 3 oder 4) W 6,432 "essen" (Ergebnis 3 oder 4) W 6,432
429133 Pauschalhonorar, C-Pauschale genannt, das nur ein Mal pro 429133 Pauschalhonorar, C-Pauschale genannt, das nur ein Mal pro
Pflegetag für die Gesamtheit der Krankenpflegeleistungen gewährt wird, Pflegetag für die Gesamtheit der Krankenpflegeleistungen gewährt wird,
die für einen Begünstigten erbracht werden, dessen Zustand physischer die für einen Begünstigten erbracht werden, dessen Zustand physischer
Abhängigkeit folgenden Kriterien entspricht: Abhängigkeit folgenden Kriterien entspricht:
- Abhängigkeit für das Kriterium "sich waschen" (Ergebnis 4) und das - Abhängigkeit für das Kriterium "sich waschen" (Ergebnis 4) und das
Kriterium "sich anziehen" (Ergebnis 4), und Kriterium "sich anziehen" (Ergebnis 4), und
- Abhängigkeit für das Kriterium "Lagewechsel und Fortbewegung" - Abhängigkeit für das Kriterium "Lagewechsel und Fortbewegung"
(Ergebnis 4) und das Kriterium "zur Toilette gehen" (Ergebnis 4) und (Ergebnis 4) und das Kriterium "zur Toilette gehen" (Ergebnis 4) und
- Abhängigkeit für das Kriterium "Kontinenz" und für das Kriterium - Abhängigkeit für das Kriterium "Kontinenz" und für das Kriterium
"essen" (wobei eines der beiden Kriterien ein Ergebnis von 4 und das "essen" (wobei eines der beiden Kriterien ein Ergebnis von 4 und das
andere ein Ergebnis von mindestens 3 erreicht) W 8,874 andere ein Ergebnis von mindestens 3 erreicht) W 8,874
III. - Spezifische fachliche Krankenpflegeleistungen III. - Spezifische fachliche Krankenpflegeleistungen
429155 Pauschalhonorar pro Pflegetag, der eine oder mehrere der 429155 Pauschalhonorar pro Pflegetag, der eine oder mehrere der
folgenden spezifischen fachlichen Krankenpflegeleistungen umfasst: folgenden spezifischen fachlichen Krankenpflegeleistungen umfasst:
- Anlegung und/oder Beaufsichtigung von Infusionen (intravenös oder - Anlegung und/oder Beaufsichtigung von Infusionen (intravenös oder
subkutan) subkutan)
- Verabreichung parenteraler Nahrung und/oder Beaufsichtigung - Verabreichung parenteraler Nahrung und/oder Beaufsichtigung
parenteraler Ernährung W 8,934 parenteraler Ernährung W 8,934
429170 Legen eines Dauerkatheters oder einer besonderen Vorrichtung, 429170 Legen eines Dauerkatheters oder einer besonderen Vorrichtung,
die die Verabreichung einer Arzneimittellösung über eine die die Verabreichung einer Arzneimittellösung über eine
implantierbare Kammer ermöglicht W 8,934 implantierbare Kammer ermöglicht W 8,934
429192 Entfernen eines Dauerkatheters oder einer besonderen 429192 Entfernen eines Dauerkatheters oder einer besonderen
Vorrichtung, die die Verabreichung einer Arzneimittellösung über eine Vorrichtung, die die Verabreichung einer Arzneimittellösung über eine
implantierbare Kammer ermöglicht W 8,333 implantierbare Kammer ermöglicht W 8,333
429214 Austausch eines über dem Schambein angebrachten Blasenkatheters 429214 Austausch eines über dem Schambein angebrachten Blasenkatheters
mit Ballon W 2,302 mit Ballon W 2,302
429236 Austausch einer Gastrostomie-Sonde mit Ballon W 2,302 429236 Austausch einer Gastrostomie-Sonde mit Ballon W 2,302
429251 Honorar für die Überwachung und Begleitung bei Verwendung eines 429251 Honorar für die Überwachung und Begleitung bei Verwendung eines
Pumpensystems zur Dauerverabreichung von Analgetika über einen Pumpensystems zur Dauerverabreichung von Analgetika über einen
Epidural- oder Intrathekalkatheter W 2,946 Epidural- oder Intrathekalkatheter W 2,946
IV. IV.
429273 Aufwertung wiederholt notwendiger Leistungen für sehr 429273 Aufwertung wiederholt notwendiger Leistungen für sehr
pflegebedürftige Patienten W 0,134". pflegebedürftige Patienten W 0,134".
10. In § 1 Nr. 4 Rubrik I Buchstabe B wird die Leistung "424771 Im 10. In § 1 Nr. 4 Rubrik I Buchstabe B wird die Leistung "424771 Im
Rahmen einer Kompressionstherapie: Anlegen von Bandagen, Rahmen einer Kompressionstherapie: Anlegen von Bandagen,
Kompressionsverbänden, An- und/oder Ausziehen von Strümpfen W 0,484" Kompressionsverbänden, An- und/oder Ausziehen von Strümpfen W 0,484"
durch folgende Leistungen ersetzt: durch folgende Leistungen ersetzt:
"424771 Im Rahmen einer Kompressionstherapie: Anlegen von Bandagen, "424771 Im Rahmen einer Kompressionstherapie: Anlegen von Bandagen,
Kompressionsverbänden W 0,484 Kompressionsverbänden W 0,484
424992 Im Rahmen einer Kompressionstherapie: An- und/oder Ausziehen 424992 Im Rahmen einer Kompressionstherapie: An- und/oder Ausziehen
von Strümpfen W 0,484". von Strümpfen W 0,484".
11. In § 1 Nr. 4 Rubrik I Buchstabe B werden in der Bezeichnung der 11. In § 1 Nr. 4 Rubrik I Buchstabe B werden in der Bezeichnung der
Leistung 424793 die Wörter "und 424771" durch die Wörter ", 424771 und Leistung 424793 die Wörter "und 424771" durch die Wörter ", 424771 und
424992" ersetzt. 424992" ersetzt.
12. In § 2 werden die ersten drei Gedankenstriche von Absatz 2 wie 12. In § 2 werden die ersten drei Gedankenstriche von Absatz 2 wie
folgt ersetzt: folgt ersetzt:
"- die fachlichen Krankenpflegeleistungen, die erwähnt sind unter der "- die fachlichen Krankenpflegeleistungen, die erwähnt sind unter der
Rubrik I Buchstabe B von § 1 Nr. 1, 2, 3, 3bis und 4, mit Ausnahme der Rubrik I Buchstabe B von § 1 Nr. 1, 2, 3, 3bis und 4, mit Ausnahme der
Leistungen 425110, 425515, 425913, 427755, 424395, 424690, 427991, Leistungen 425110, 425515, 425913, 427755, 424395, 424690, 427991,
424852 und 424874. Die Leistungen 424255, 424410, 424550, 427836 und 424852 und 424874. Die Leistungen 424255, 424410, 424550, 427836 und
424712 müssen nicht verschrieben werden, können jedoch nur für den 424712 müssen nicht verschrieben werden, können jedoch nur für den
Zeitraum bescheinigt werden, für den die Wundpflege mit bioaktivem Zeitraum bescheinigt werden, für den die Wundpflege mit bioaktivem
Verband verschrieben wurde, Verband verschrieben wurde,
- die spezifischen fachlichen Krankenpflegeleistungen, die unter der - die spezifischen fachlichen Krankenpflegeleistungen, die unter der
Rubrik III von § 1 Nr. 1, 2, 3 und 3bis erwähnt sind, Rubrik III von § 1 Nr. 1, 2, 3 und 3bis erwähnt sind,
- die Krankenpflegeleistungen, die im Rahmen eines der unter der - die Krankenpflegeleistungen, die im Rahmen eines der unter der
Rubrik II von § 1 Nr. 1, 2, 3 und 3bis und unter den Rubriken IV und V Rubrik II von § 1 Nr. 1, 2, 3 und 3bis und unter den Rubriken IV und V
von § 1 Nr. 1 und 2 erwähnten Pauschalhonorare erbracht wurden, mit von § 1 Nr. 1 und 2 erwähnten Pauschalhonorare erbracht wurden, mit
Ausnahme der Hygieneleistungen,". Ausnahme der Hygieneleistungen,".
13. In der Überschrift von § 4 werden zwischen der Zahl "3" und den 13. In der Überschrift von § 4 werden zwischen der Zahl "3" und den
Wörtern "und 4" die Wörter ", 3bis" eingefügt. Wörtern "und 4" die Wörter ", 3bis" eingefügt.
14. In § 4 Nr. 1 werden zwischen der Zahl "3" und den Wörtern "und 4" 14. In § 4 Nr. 1 werden zwischen der Zahl "3" und den Wörtern "und 4"
die Wörter ", 3bis" eingefügt. die Wörter ", 3bis" eingefügt.
15. In § 4 Nr. 2 Absatz 2 werden zwischen der Zahl "3" und den Wörtern 15. In § 4 Nr. 2 Absatz 2 werden zwischen der Zahl "3" und den Wörtern
"und 4" die Wörter ", 3bis" eingefügt. "und 4" die Wörter ", 3bis" eingefügt.
16. In § 4 Nr. 2 Absatz 4 werden die Wörter "und 3" durch die Wörter 16. In § 4 Nr. 2 Absatz 4 werden die Wörter "und 3" durch die Wörter
", 3 und 3bis" ersetzt. ", 3 und 3bis" ersetzt.
17. In § 4 Nr. 2 Absatz 6 werden die Wörter "und 3" durch die Wörter 17. In § 4 Nr. 2 Absatz 6 werden die Wörter "und 3" durch die Wörter
", 3 und 3bis" ersetzt. ", 3 und 3bis" ersetzt.
18. Paragraph 4 Nr. 3 wird wie folgt ersetzt: 18. Paragraph 4 Nr. 3 wird wie folgt ersetzt:
"3. Die unter der Rubrik I Buchstabe A von § 1 Nr. 1, 2, 3, 3bis und 4 "3. Die unter der Rubrik I Buchstabe A von § 1 Nr. 1, 2, 3, 3bis und 4
erwähnten Grundleistungen dürfen nur dann angerechnet werden, wenn erwähnten Grundleistungen dürfen nur dann angerechnet werden, wenn
gleichzeitig entweder eine oder mehrere unter der Rubrik I Buchstabe B gleichzeitig entweder eine oder mehrere unter der Rubrik I Buchstabe B
von § 1 Nr. 1, 2, 3, 3bis und 4 erwähnte fachliche von § 1 Nr. 1, 2, 3, 3bis und 4 erwähnte fachliche
Krankenpflegeleistungen, mit Ausnahme der Leistungen 424395, 424690, Krankenpflegeleistungen, mit Ausnahme der Leistungen 424395, 424690,
427991 und 424852, oder eine oder mehrere unter der Rubrik III von § 1 427991 und 424852, oder eine oder mehrere unter der Rubrik III von § 1
Nr. 1, 2, 3 und 3bis erwähnte spezifische fachliche Nr. 1, 2, 3 und 3bis erwähnte spezifische fachliche
Krankenpflegeleistungen bescheinigt werden." Krankenpflegeleistungen bescheinigt werden."
19. Paragraph 4 Nr. 4 wird wie folgt ersetzt: 19. Paragraph 4 Nr. 4 wird wie folgt ersetzt:
"4. Unbeschadet der Bestimmungen von § 6 dürfen die Leistungen 425110, "4. Unbeschadet der Bestimmungen von § 6 dürfen die Leistungen 425110,
423054, 423076, 423091, 424255, 424270, 424292, 424314, 424933, 423054, 423076, 423091, 424255, 424270, 424292, 424314, 424933,
424336, 424351, 424373, 424395, 425176, 425191, 425213, 425515, 424336, 424351, 424373, 424395, 425176, 425191, 425213, 425515,
423253, 423275, 423290, 424410, 424432, 424454, 424476, 424955, 423253, 423275, 423290, 424410, 424432, 424454, 424476, 424955,
424491, 424513, 424535, 425574, 425596, 425611, 425913, 423356, 424491, 424513, 424535, 425574, 425596, 425611, 425913, 423356,
423371, 423393, 424550, 424572, 424594, 424616, 424970, 424631, 423371, 423393, 424550, 424572, 424594, 424616, 424970, 424631,
424653, 424675, 424690, 425972, 425994, 426016, 427755, 427770, 424653, 424675, 424690, 425972, 425994, 426016, 427755, 427770,
427792, 427814, 427836, 427851, 427873, 427895, 427910, 427932, 427792, 427814, 427836, 427851, 427873, 427895, 427910, 427932,
427954, 427976, 427991, 429030, 429052, 429074, 423430, 423452, 427954, 427976, 427991, 429030, 429052, 429074, 423430, 423452,
423474, 424712, 424734, 424756, 424771, 424992, 424793, 424815, 423474, 424712, 424734, 424756, 424771, 424992, 424793, 424815,
424830, 424852, 426370, 426392 und 426414 nur ein einziges Mal pro 424830, 424852, 426370, 426392 und 426414 nur ein einziges Mal pro
Pflegeeinsatz bescheinigt werden." Pflegeeinsatz bescheinigt werden."
20. In § 4 Nr. 6 wird zwischen dem heutigen Buchstaben c) und dem 20. In § 4 Nr. 6 wird zwischen dem heutigen Buchstaben c) und dem
heutigen Buchstaben d) ein Absatz mit folgendem Wortlaut eingefügt: heutigen Buchstaben d) ein Absatz mit folgendem Wortlaut eingefügt:
"d) den Wert W 3,605, wenn mehrere unter den Rubriken I Buchstabe A "d) den Wert W 3,605, wenn mehrere unter den Rubriken I Buchstabe A
und I Buchstabe B von § 1 Nr. 3bis erwähnte Leistungen bescheinigt und I Buchstabe B von § 1 Nr. 3bis erwähnte Leistungen bescheinigt
werden,". werden,".
21. In § 4 Nr. 6 wird der heutige Buchstabe "d)" durch den Buchstaben 21. In § 4 Nr. 6 wird der heutige Buchstabe "d)" durch den Buchstaben
"e)" ersetzt. "e)" ersetzt.
22. In § 4 Nr. 6 werden zwischen der Zahl "424690," und der Zahl 22. In § 4 Nr. 6 werden zwischen der Zahl "424690," und der Zahl
"424852" die Zahl "427991," eingefügt. "424852" die Zahl "427991," eingefügt.
23. In der Überschrift von § 5 werden die Wörter "und 3" durch die 23. In der Überschrift von § 5 werden die Wörter "und 3" durch die
Wörter ", 3 und 3bis" ersetzt. Wörter ", 3 und 3bis" ersetzt.
24. In § 5 Nr. 1 Absatz 1 werden die Wörter "und 3" durch die Wörter 24. In § 5 Nr. 1 Absatz 1 werden die Wörter "und 3" durch die Wörter
", 3 und 3bis" ersetzt. ", 3 und 3bis" ersetzt.
25. In § 5 Nr. 2 Absatz 1 werden die Wörter "und 3" durch die Wörter 25. In § 5 Nr. 2 Absatz 1 werden die Wörter "und 3" durch die Wörter
", 3 und 3bis" ersetzt. ", 3 und 3bis" ersetzt.
26. In § 5 Nr. 2 Buchstabe a) werden zwischen der Zahl "3" und den 26. In § 5 Nr. 2 Buchstabe a) werden zwischen der Zahl "3" und den
Wörtern "und 4" die Wörter ", 3bis" eingefügt. Wörtern "und 4" die Wörter ", 3bis" eingefügt.
27. Paragraph 5 Nr. 2 Buchstabe b) wird wie folgt ersetzt: 27. Paragraph 5 Nr. 2 Buchstabe b) wird wie folgt ersetzt:
"b) die unter der Rubrik I Buchstabe B von § 1 Nr. 1, 2, 3, 3bis und 4 "b) die unter der Rubrik I Buchstabe B von § 1 Nr. 1, 2, 3, 3bis und 4
erwähnten fachlichen Krankenpflegeleistungen, mit Ausnahme der erwähnten fachlichen Krankenpflegeleistungen, mit Ausnahme der
Leistungen 424395, 424690, 427991 und 424852,". Leistungen 424395, 424690, 427991 und 424852,".
28. In § 5 Nr. 2 Buchstabe c) werden die Wörter "und 3" jeweils durch 28. In § 5 Nr. 2 Buchstabe c) werden die Wörter "und 3" jeweils durch
die Wörter ", 3 und 3bis" ersetzt. die Wörter ", 3 und 3bis" ersetzt.
29. In § 5 Nr. 3 Absatz 1 werden die Wörter "und 3" durch die Wörter 29. In § 5 Nr. 3 Absatz 1 werden die Wörter "und 3" durch die Wörter
", 3 und 3bis" ersetzt. ", 3 und 3bis" ersetzt.
30. Paragraph 5 Nr. 3 Buchstabe a) wird wie folgt ersetzt: 30. Paragraph 5 Nr. 3 Buchstabe a) wird wie folgt ersetzt:
"a) für jeden Begünstigten, für den unter der Rubrik II von § 1 Nr. 1, "a) für jeden Begünstigten, für den unter der Rubrik II von § 1 Nr. 1,
2, 3 und 3bis und unter der Rubrik IV von § 1 Nr. 1 und 2 erwähnte 2, 3 und 3bis und unter der Rubrik IV von § 1 Nr. 1 und 2 erwähnte
Pauschalhonorare - mit Ausnahme der PP-Pauschalhonorare - bescheinigt Pauschalhonorare - mit Ausnahme der PP-Pauschalhonorare - bescheinigt
wurden, ist eine Körperpflege (Leistungen 425110, 425515, 425913 oder wurden, ist eine Körperpflege (Leistungen 425110, 425515, 425913 oder
427755) pro Pflegetag durchgeführt worden,". 427755) pro Pflegetag durchgeführt worden,".
31. In § 5 Nr. 3 Buchstabe c) siebte Zeile der Tabelle werden die 31. In § 5 Nr. 3 Buchstabe c) siebte Zeile der Tabelle werden die
Wörter "oder 425913" durch die Wörter ", 425913 oder 427755" ersetzt. Wörter "oder 425913" durch die Wörter ", 425913 oder 427755" ersetzt.
32. In § 5 Nr. 3 Buchstabe c) achte Zeile der Tabelle werden nach der 32. In § 5 Nr. 3 Buchstabe c) achte Zeile der Tabelle werden nach der
Zahl "423393" die Wörter "oder 427770, 427792, 427814" eingefügt. Zahl "423393" die Wörter "oder 427770, 427792, 427814" eingefügt.
33. In § 5 Nr. 3 Buchstabe c) neunte Zeile der Tabelle werden die 33. In § 5 Nr. 3 Buchstabe c) neunte Zeile der Tabelle werden die
Wörter "oder 424550" durch die Wörter ", 424550 oder 427836" ersetzt. Wörter "oder 424550" durch die Wörter ", 424550 oder 427836" ersetzt.
34. In § 5 Nr. 3 Buchstabe c) zehnte Zeile der Tabelle werden die 34. In § 5 Nr. 3 Buchstabe c) zehnte Zeile der Tabelle werden die
Wörter "oder 424572" durch die Wörter ", 424572 oder 427851" ersetzt. Wörter "oder 424572" durch die Wörter ", 424572 oder 427851" ersetzt.
35. In § 5 Nr. 3 Buchstabe c) elfte Zeile der Tabelle werden die 35. In § 5 Nr. 3 Buchstabe c) elfte Zeile der Tabelle werden die
Wörter "oder 424594" durch die Wörter ", 424594 oder 427873" ersetzt. Wörter "oder 424594" durch die Wörter ", 424594 oder 427873" ersetzt.
36. In § 5 Nr. 3 Buchstabe c) zwölfte Zeile der Tabelle werden die 36. In § 5 Nr. 3 Buchstabe c) zwölfte Zeile der Tabelle werden die
Wörter "oder 424616" durch die Wörter ", 424616 oder 427895" ersetzt. Wörter "oder 424616" durch die Wörter ", 424616 oder 427895" ersetzt.
37. In § 5 Nr. 3 Buchstabe c) wird zwischen der heutigen zwölften und 37. In § 5 Nr. 3 Buchstabe c) wird zwischen der heutigen zwölften und
der heutigen dreizehnten Zeile eine Zeile mit folgendem Wortlaut der heutigen dreizehnten Zeile eine Zeile mit folgendem Wortlaut
eingefügt: eingefügt:
424933, 424955, 424970 oder 424933, 424955, 424970 oder
427910 427910
426974 426974
38. In § 5 Nr. 3 Buchstabe c) heutige dreizehnte Zeile der Tabelle 38. In § 5 Nr. 3 Buchstabe c) heutige dreizehnte Zeile der Tabelle
werden die Wörter "oder 424631" durch die Wörter ", 424631 oder werden die Wörter "oder 424631" durch die Wörter ", 424631 oder
427932" ersetzt. 427932" ersetzt.
39. In § 5 Nr. 3 Buchstabe c) heutige vierzehnte Zeile der Tabelle 39. In § 5 Nr. 3 Buchstabe c) heutige vierzehnte Zeile der Tabelle
werden die Wörter "oder 424653" durch die Wörter ", 424653 oder werden die Wörter "oder 424653" durch die Wörter ", 424653 oder
427954" ersetzt. 427954" ersetzt.
40. In § 5 Nr. 3 Buchstabe c) heutige fünfzehnte Zeile der Tabelle 40. In § 5 Nr. 3 Buchstabe c) heutige fünfzehnte Zeile der Tabelle
werden die Wörter "oder 424675" durch die Wörter ", 424675 oder werden die Wörter "oder 424675" durch die Wörter ", 424675 oder
427976" ersetzt. 427976" ersetzt.
41. In § 5 Nr. 3 Buchstabe c) heutige sechzehnte Zeile der Tabelle 41. In § 5 Nr. 3 Buchstabe c) heutige sechzehnte Zeile der Tabelle
werden die Wörter "oder 425972" durch die Wörter ", 425972 oder werden die Wörter "oder 425972" durch die Wörter ", 425972 oder
429030" ersetzt. 429030" ersetzt.
42. In § 5 Nr. 3 Buchstabe c) heutige siebzehnte Zeile der Tabelle 42. In § 5 Nr. 3 Buchstabe c) heutige siebzehnte Zeile der Tabelle
werden die Wörter "oder 425994" durch die Wörter ", 425994 oder werden die Wörter "oder 425994" durch die Wörter ", 425994 oder
429052" ersetzt. 429052" ersetzt.
43. In § 5 Nr. 3 Buchstabe c) heutige achtzehnte Zeile der Tabelle 43. In § 5 Nr. 3 Buchstabe c) heutige achtzehnte Zeile der Tabelle
werden die Wörter "oder 426016" durch die Wörter ", 426016 oder werden die Wörter "oder 426016" durch die Wörter ", 426016 oder
429074" ersetzt. 429074" ersetzt.
44. In § 5 Nr. 3 Buchstabe c) wird zwischen der heutigen neunzehnten 44. In § 5 Nr. 3 Buchstabe c) wird zwischen der heutigen neunzehnten
und der heutigen zwanzigsten Zeile eine Zeile mit folgendem Wortlaut und der heutigen zwanzigsten Zeile eine Zeile mit folgendem Wortlaut
eingefügt: eingefügt:
Vorbereitung der Vorbereitung der
Medikation Medikation
426576 426576
45. In § 5 Nr. 3 Buchstabe c) heutige zwanzigste Zeile werden die 45. In § 5 Nr. 3 Buchstabe c) heutige zwanzigste Zeile werden die
Wörter "und 3" durch die Wörter ", 3 und 3bis" ersetzt. Wörter "und 3" durch die Wörter ", 3 und 3bis" ersetzt.
46. In § 5 Nr. 4 werden die Wörter "und 3" durch die Wörter ", 3 und 46. In § 5 Nr. 4 werden die Wörter "und 3" durch die Wörter ", 3 und
3bis" ersetzt. 3bis" ersetzt.
47. Paragraph 5bis Nr. 2 wird wie folgt ersetzt: 47. Paragraph 5bis Nr. 2 wird wie folgt ersetzt:
"2. Die Leistungen 427011, 427092, 427033, 427114, 427055, 427136, "2. Die Leistungen 427011, 427092, 427033, 427114, 427055, 427136,
427173, 427195, 427070 und 427151 dürfen nur ein einziges Mal pro 427173, 427195, 427070 und 427151 dürfen nur ein einziges Mal pro
Pflegetag von einem graduierten oder ihm gleichgestellten Pflegetag von einem graduierten oder ihm gleichgestellten
Krankenpfleger, einer Hebamme oder einem brevetierten Krankenpfleger Krankenpfleger, einer Hebamme oder einem brevetierten Krankenpfleger
bescheinigt werden und nur für die Tage, an denen tatsächlich bescheinigt werden und nur für die Tage, an denen tatsächlich
Krankenpflege-leistungen erbracht wurden und unter der Bedingung, dass Krankenpflege-leistungen erbracht wurden und unter der Bedingung, dass
dieser graduierte oder ihm gleichgestellte Krankenpfleger, diese dieser graduierte oder ihm gleichgestellte Krankenpfleger, diese
Hebamme oder dieser brevetierte Krankenpfleger die Pflege während Hebamme oder dieser brevetierte Krankenpfleger die Pflege während
einer der an demselben Pflegetag erforderlichen Pflegeeinsätze einer der an demselben Pflegetag erforderlichen Pflegeeinsätze
tatsächlich erbracht hat." tatsächlich erbracht hat."
48. In § 5bis Nr. 3 Buchstabe a) werden zwischen der Zahl "3" und den 48. In § 5bis Nr. 3 Buchstabe a) werden zwischen der Zahl "3" und den
Wörtern "und 4" die Wörter ", 3bis" eingefügt. Wörtern "und 4" die Wörter ", 3bis" eingefügt.
49. Paragraph 5bis Nr. 3 Buchstabe b) wird wie folgt ersetzt: 49. Paragraph 5bis Nr. 3 Buchstabe b) wird wie folgt ersetzt:
"b) die unter der Rubrik I Buchstabe B von § 1 Nr. 1, 2, 3, 3bis und 4 "b) die unter der Rubrik I Buchstabe B von § 1 Nr. 1, 2, 3, 3bis und 4
erwähnten fachlichen Krankenpflegeleistungen, mit Ausnahme der erwähnten fachlichen Krankenpflegeleistungen, mit Ausnahme der
Leistungen 424395, 424690, 427991 und 424852,". Leistungen 424395, 424690, 427991 und 424852,".
50. In § 5bis Nr. 3 Buchstabe c) werden die Wörter "und 3" durch die 50. In § 5bis Nr. 3 Buchstabe c) werden die Wörter "und 3" durch die
Wörter ", 3 und 3bis" ersetzt. Wörter ", 3 und 3bis" ersetzt.
51. In § 5bis Nr. 5 Buchstabe d) wird die fünfte Zeile der Tabelle 51. In § 5bis Nr. 5 Buchstabe d) wird die fünfte Zeile der Tabelle
"Vorbereitung der Medikation" aufgehoben. "Vorbereitung der Medikation" aufgehoben.
52. In § 5bis Nr. 7 werden die Wörter "und 3" durch die Wörter ", 3 52. In § 5bis Nr. 7 werden die Wörter "und 3" durch die Wörter ", 3
und 3bis" ersetzt. und 3bis" ersetzt.
53. Paragraph 5quater Absatz 1 wird wie folgt ersetzt: 53. Paragraph 5quater Absatz 1 wird wie folgt ersetzt:
"Die Leistungen 428035, 428050, 428072 und 429273 können ab dem "Die Leistungen 428035, 428050, 428072 und 429273 können ab dem
dritten, vierten und fünften Besuch bei einem selben Patienten am dritten, vierten und fünften Besuch bei einem selben Patienten am
selben Pflegetag bescheinigt werden für sehr pflegebedürftige selben Pflegetag bescheinigt werden für sehr pflegebedürftige
Patienten, die Begünstigte einer in § 1 Nr. 1 römisch II und IV, in § Patienten, die Begünstigte einer in § 1 Nr. 1 römisch II und IV, in §
1 Nr. 2 römisch II und IV und in § 1 Nr. 3 und 3bis römisch II 1 Nr. 2 römisch II und IV und in § 1 Nr. 3 und 3bis römisch II
beschriebenen Leistung sind, mit Ausnahme der Leistungen 427173 und beschriebenen Leistung sind, mit Ausnahme der Leistungen 427173 und
427195." 427195."
54. In der Überschrift von § 6 werden die Wörter "und 425913" durch 54. In der Überschrift von § 6 werden die Wörter "und 425913" durch
die Wörter ", 425913 und 427755" ersetzt. die Wörter ", 425913 und 427755" ersetzt.
55. Paragraph 6 Nr. 2 wird wie folgt ersetzt: 55. Paragraph 6 Nr. 2 wird wie folgt ersetzt:
"2. Die Leistungen 425110, 425515, 425913 oder 427755, die für einen "2. Die Leistungen 425110, 425515, 425913 oder 427755, die für einen
Begünstigten erbracht werden, der den unter der Rubrik II von § 1 Nr. Begünstigten erbracht werden, der den unter der Rubrik II von § 1 Nr.
1, 2, 3 oder 3bis und unter der Rubrik IV von § 1 Nr. 1 und 2 1, 2, 3 oder 3bis und unter der Rubrik IV von § 1 Nr. 1 und 2
erwähnten Kriterien nicht entspricht, dürfen nur ein Mal pro Pflegetag erwähnten Kriterien nicht entspricht, dürfen nur ein Mal pro Pflegetag
bescheinigt werden." bescheinigt werden."
56. In § 6 Nr. 3 werden die Wörter "oder 425913" durch die Wörter ", 56. In § 6 Nr. 3 werden die Wörter "oder 425913" durch die Wörter ",
425913 oder 427755" ersetzt. 425913 oder 427755" ersetzt.
57. In § 6 Nr. 6 werden die Wörter "und 425913 " durch die Wörter ", 57. In § 6 Nr. 6 werden die Wörter "und 425913 " durch die Wörter ",
425913 und 427755" ersetzt und die Wörter "und 3" werden durch die 425913 und 427755" ersetzt und die Wörter "und 3" werden durch die
Wörter ", 3 und 3bis" ersetzt. Wörter ", 3 und 3bis" ersetzt.
58. In § 7 Nr. 4 werden die Wörter "und 3" durch die Wörter ", 3 und 58. In § 7 Nr. 4 werden die Wörter "und 3" durch die Wörter ", 3 und
3bis" ersetzt. 3bis" ersetzt.
59. Die Überschrift von § 8 wird wie folgt ersetzt: 59. Die Überschrift von § 8 wird wie folgt ersetzt:
" § 8 - Nähere Angaben zur Wundpflege (Leistungen 424255, 424270, " § 8 - Nähere Angaben zur Wundpflege (Leistungen 424255, 424270,
424292, 424314, 424933, 424336, 424351, 424373, 424395, 424410, 424292, 424314, 424933, 424336, 424351, 424373, 424395, 424410,
424432, 424454, 424476, 424955, 424491, 424513, 424535, 424550, 424432, 424454, 424476, 424955, 424491, 424513, 424535, 424550,
424572, 424594, 424616, 424970, 424631, 424653, 424675, 424690, 424572, 424594, 424616, 424970, 424631, 424653, 424675, 424690,
427836, 427851, 427873, 427895, 427910, 427932, 427954, 427976, 427836, 427851, 427873, 427895, 427910, 427932, 427954, 427976,
427991, 424712, 424734, 424756, 424771, 424992, 424793, 424815, 424830 427991, 424712, 424734, 424756, 424771, 424992, 424793, 424815, 424830
und 424852):". und 424852):".
60. In § 8 Nr. 2 erster Satz werden die Wörter "424550 et 424712" 60. In § 8 Nr. 2 erster Satz werden die Wörter "424550 et 424712"
durch die Wörter "424550, 427836 und 424712" ersetzt. durch die Wörter "424550, 427836 und 424712" ersetzt.
61. In Paragraph 8 Nr. 2 wird der dritte Satz wie folgt ersetzt: 61. In Paragraph 8 Nr. 2 wird der dritte Satz wie folgt ersetzt:
"Der Wechsel von bioaktiven Verbänden muss unter den Nummern 424336, "Der Wechsel von bioaktiven Verbänden muss unter den Nummern 424336,
424491, 424631, 427932, 424793, 424351, 424513, 424653, 427954, 424491, 424631, 427932, 424793, 424351, 424513, 424653, 427954,
424815, 424373, 424535, 424675, 427976 oder 424830 bescheinigt 424815, 424373, 424535, 424675, 427976 oder 424830 bescheinigt
werden." werden."
62. In § 8 Nr. 3 werden die Wörter "und 424734" durch die Wörter ", 62. In § 8 Nr. 3 werden die Wörter "und 424734" durch die Wörter ",
427851 und 424734" ersetzt. 427851 und 424734" ersetzt.
63. In § 8 Nr. 4 werden die Wörter "und 424756" durch die Wörter ", 63. In § 8 Nr. 4 werden die Wörter "und 424756" durch die Wörter ",
427873 und 424756" ersetzt. 427873 und 424756" ersetzt.
64. In § 8 Nr. 5 werden zwischen den Wörtern "424653," und der Zahl 64. In § 8 Nr. 5 werden zwischen den Wörtern "424653," und der Zahl
"424815" die Wörter "427954," eingefügt und zwischen der Zahl "424675" "424815" die Wörter "427954," eingefügt und zwischen der Zahl "424675"
und den Wörtern "und 424830" werden die Wörter ", 427976" eingefügt. und den Wörtern "und 424830" werden die Wörter ", 427976" eingefügt.
65. In § 8 Nr. 6 erster Satz werden die Wörter "und 424830" durch die 65. In § 8 Nr. 6 erster Satz werden die Wörter "und 424830" durch die
Wörter ", 427976 und 424830" ersetzt. Wörter ", 427976 und 424830" ersetzt.
66. In § 8 Nr. 6 zweiter Satz werden zwischen der Zahl "424675" und 66. In § 8 Nr. 6 zweiter Satz werden zwischen der Zahl "424675" und
den Wörtern "oder 424830" die Wörter ", 427976" eingefügt und zwischen den Wörtern "oder 424830" die Wörter ", 427976" eingefügt und zwischen
der Zahl "424653" und den Wörtern "oder 424815" werden die Wörter ", der Zahl "424653" und den Wörtern "oder 424815" werden die Wörter ",
427954" eingefügt. 427954" eingefügt.
67. In § 8 Nr. 7 Absatz 1 werden die Wörter "und 424852" durch die 67. In § 8 Nr. 7 Absatz 1 werden die Wörter "und 424852" durch die
Wörter ", 427991 und 424852" ersetzt. Wörter ", 427991 und 424852" ersetzt.
68. Paragraph 8 Nr. 8 wird wie folgt ersetzt: 68. Paragraph 8 Nr. 8 wird wie folgt ersetzt:
"8. Die Leistungen 424255, 424410, 424550, 427836, 424712, 424270, "8. Die Leistungen 424255, 424410, 424550, 427836, 424712, 424270,
424432, 424572, 427851, 424734, 424292, 424454, 424594, 427873, 424432, 424572, 427851, 424734, 424292, 424454, 424594, 427873,
424756, 424314, 424476, 424616, 427895, 424771, 424933, 424955, 424756, 424314, 424476, 424616, 427895, 424771, 424933, 424955,
424970, 427910 und 424992 dürfen während eines selben Einsatzes nicht 424970, 427910 und 424992 dürfen während eines selben Einsatzes nicht
mit einer anderen Leistung des vorliegenden Artikels kumuliert werden, mit einer anderen Leistung des vorliegenden Artikels kumuliert werden,
außer mit einer Grundleistung. außer mit einer Grundleistung.
Die Leistungen 424336, 424491, 424631, 427932, 424793, 424351, 424513, Die Leistungen 424336, 424491, 424631, 427932, 424793, 424351, 424513,
424653, 427954 und 424815 dürfen während eines selben Einsatzes nicht 424653, 427954 und 424815 dürfen während eines selben Einsatzes nicht
mit den Leistungen 424395, 424690, 427991 oder 424852 kumuliert mit den Leistungen 424395, 424690, 427991 oder 424852 kumuliert
werden. werden.
Werden während eines selben Einsatzes verschiedene Leistungen 424336, Werden während eines selben Einsatzes verschiedene Leistungen 424336,
424491, 424631, 427932, 424793, 424351, 424513, 424653, 427954, 424491, 424631, 427932, 424793, 424351, 424513, 424653, 427954,
424815, 424373, 424535, 424675, 427976 und/oder 424830 erbracht, darf 424815, 424373, 424535, 424675, 427976 und/oder 424830 erbracht, darf
die Krankenpflegefachkraft nur die Leistungen mit dem höchsten Tarif die Krankenpflegefachkraft nur die Leistungen mit dem höchsten Tarif
bescheinigen." bescheinigen."
69. In der Überschrift von § 9 werden die Wörter "und 3" durch die 69. In der Überschrift von § 9 werden die Wörter "und 3" durch die
Wörter ", 3 und 3bis" ersetzt. Wörter ", 3 und 3bis" ersetzt.
70. In § 9 Absatz 1 werden die Wörter "und 426171" durch die Wörter ", 70. In § 9 Absatz 1 werden die Wörter "und 426171" durch die Wörter ",
426171 und 429155" ersetzt. 426171 und 429155" ersetzt.
71. Paragraph 9 Absatz 6 wird wie folgt ersetzt: 71. Paragraph 9 Absatz 6 wird wie folgt ersetzt:
"Die Leistungen 421072, 421094, 421116, 429192, 423113, 423312, "Die Leistungen 421072, 421094, 421116, 429192, 423113, 423312,
423415, 429170, 427416, 427431, 427453, 429214, 427475, 427490, 423415, 429170, 427416, 427431, 427453, 429214, 427475, 427490,
427512, 429236, 427534, 427556, 427571 und 429251 dürfen nur ein Mal 427512, 429236, 427534, 427556, 427571 und 429251 dürfen nur ein Mal
pro Pflegetag bescheinigt werden. Sie dürfen nur von einem graduierten pro Pflegetag bescheinigt werden. Sie dürfen nur von einem graduierten
oder gleichgestellten Krankenpfleger, einer Hebamme oder einem oder gleichgestellten Krankenpfleger, einer Hebamme oder einem
brevetierten Krankenpfleger erbracht und bescheinigt werden." brevetierten Krankenpfleger erbracht und bescheinigt werden."
72. Paragraph 9 Absatz 7 wird wie folgt ersetzt: 72. Paragraph 9 Absatz 7 wird wie folgt ersetzt:
"Die Honorare für die Leistungen 423113, 423312, 423415, 429170, "Die Honorare für die Leistungen 423113, 423312, 423415, 429170,
421072, 421094, 421116, 429192, 427416, 427431, 427453, 429214, 421072, 421094, 421116, 429192, 427416, 427431, 427453, 429214,
427475, 427490, 427512 und 429236 decken die Pflegehandlung und das 427475, 427490, 427512 und 429236 decken die Pflegehandlung und das
Material, das erforderlich ist, um diese Handlung auf medizinisch Material, das erforderlich ist, um diese Handlung auf medizinisch
fundierte Weise durchführen zu können, wie beschrieben in einer auf fundierte Weise durchführen zu können, wie beschrieben in einer auf
Vorschlag der Abkommenskommission Fachkräfte für Krankenpflege - Vorschlag der Abkommenskommission Fachkräfte für Krankenpflege -
Versicherungsträger vom Gesundheitspflegeversicherungsausschuss Versicherungsträger vom Gesundheitspflegeversicherungsausschuss
festgelegten Richtlinie." festgelegten Richtlinie."
73. In § 9 Absatz 8 werden zwischen den Wörtern "427453," und der Zahl 73. In § 9 Absatz 8 werden zwischen den Wörtern "427453," und der Zahl
"427475" die Wörter "429214," eingefügt und die Wörter "und 427512" "427475" die Wörter "429214," eingefügt und die Wörter "und 427512"
werden durch die Wörter ", 427512 und 429236" ersetzt. werden durch die Wörter ", 427512 und 429236" ersetzt.
74. In § 9 Absatz 9 werden die Wörter "und 426171 " durch die Wörter 74. In § 9 Absatz 9 werden die Wörter "und 426171 " durch die Wörter
", 426171 und 429155" ersetzt und die Wörter "und 423415 " werden ", 426171 und 429155" ersetzt und die Wörter "und 423415 " werden
durch die Wörter ", 423415 und 429170" ersetzt. durch die Wörter ", 423415 und 429170" ersetzt.
75. In § 9 Absatz 11 werden die Wörter "oder 427571" durch die Wörter 75. In § 9 Absatz 11 werden die Wörter "oder 427571" durch die Wörter
", 427571 oder 429251" ersetzt. ", 427571 oder 429251" ersetzt.
76. In § 9 Absatz 12 werden die Wörter "und 427571" durch die Wörter 76. In § 9 Absatz 12 werden die Wörter "und 427571" durch die Wörter
", 427571 und 429251" ersetzt. ", 427571 und 429251" ersetzt.
77. In § 9 Absatz 13 werden die Wörter "und 427571" durch die Wörter 77. In § 9 Absatz 13 werden die Wörter "und 427571" durch die Wörter
", 427571 und 429251" ersetzt. ", 427571 und 429251" ersetzt.
78. In § 9 Absatz 14 werden die Wörter "und 427571" durch die Wörter 78. In § 9 Absatz 14 werden die Wörter "und 427571" durch die Wörter
", 427571 und 429251" ersetzt. ", 427571 und 429251" ersetzt.
79. Paragraph 9 Absatz 16 wird wie folgt ersetzt: 79. Paragraph 9 Absatz 16 wird wie folgt ersetzt:
"Die unter der Rubrik III von § 1 Nr. 1, 2, 3 und 3bis erwähnten "Die unter der Rubrik III von § 1 Nr. 1, 2, 3 und 3bis erwähnten
spezifischen fachlichen Leistungen dürfen im Laufe eines selben spezifischen fachlichen Leistungen dürfen im Laufe eines selben
Pflegetages mit allen Leistungen von § 1 kumuliert werden; sie dürfen Pflegetages mit allen Leistungen von § 1 kumuliert werden; sie dürfen
im Laufe eines selben Einsatzes jedoch nicht mit den Leistungen im Laufe eines selben Einsatzes jedoch nicht mit den Leistungen
424255, 424410, 424550, 427836, 424712, 424270, 424432, 424572, 424255, 424410, 424550, 427836, 424712, 424270, 424432, 424572,
427851, 424734, 424292, 424454, 424594, 427873, 424756, 424314, 427851, 424734, 424292, 424454, 424594, 427873, 424756, 424314,
424476, 424616, 427895, 424771, 424933, 424955, 424970, 427910, 424476, 424616, 427895, 424771, 424933, 424955, 424970, 427910,
424992, 425736 und 425751 kumuliert werden. Die Leistungen 423113, 424992, 425736 und 425751 kumuliert werden. Die Leistungen 423113,
423312, 423415, 429170, 421072, 421094, 421116 und 429192 dürfen 423312, 423415, 429170, 421072, 421094, 421116 und 429192 dürfen
während eines selben Pflegeeinsatzes nicht untereinander kumuliert während eines selben Pflegeeinsatzes nicht untereinander kumuliert
werden. Die Leistungen 427534, 427556, 427571 und 429251 können im werden. Die Leistungen 427534, 427556, 427571 und 429251 können im
Laufe eines selben Pflegetags nicht mit den Leistungen 424336, 424491, Laufe eines selben Pflegetags nicht mit den Leistungen 424336, 424491,
424631 und 427932 kumuliert werden, wenn es sich dabei um die Pflege 424631 und 427932 kumuliert werden, wenn es sich dabei um die Pflege
einer Wunde an der Punktionsstelle des Katheters handelt. Wird im einer Wunde an der Punktionsstelle des Katheters handelt. Wird im
Laufe eines selben Pflegetags eine andere Wundpflege erbracht, muss Laufe eines selben Pflegetags eine andere Wundpflege erbracht, muss
diese in der krankenpflegerischen Akte angegeben werden." diese in der krankenpflegerischen Akte angegeben werden."
80. In § 10 Nr. 1 werden im zweiten Satz die Wörter "oder 4" durch die 80. In § 10 Nr. 1 werden im zweiten Satz die Wörter "oder 4" durch die
Wörter ", 3bis oder 4" ersetzt und werden im dritten Satz die Wörter Wörter ", 3bis oder 4" ersetzt und werden im dritten Satz die Wörter
"und 4" durch die Wörter ", 3bis und 4" ersetzt. "und 4" durch die Wörter ", 3bis und 4" ersetzt.
Art. 2 - Vorliegender Erlass tritt am ersten Tag des zweiten Monats Art. 2 - Vorliegender Erlass tritt am ersten Tag des zweiten Monats
nach dem Monat seiner Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in nach dem Monat seiner Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in
Kraft. Kraft.
Art. 3 - Der für die Sozialen Angelegenheiten zuständige Minister ist Art. 3 - Der für die Sozialen Angelegenheiten zuständige Minister ist
mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt. mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 13. Januar 2014 Gegeben zu Brüssel, den 13. Januar 2014
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Die Ministerin der Sozialen Angelegenheiten und der Volksgesundheit, Die Ministerin der Sozialen Angelegenheiten und der Volksgesundheit,
beauftragt mit Beliris und den Föderalen Kulturellen Institutionen beauftragt mit Beliris und den Föderalen Kulturellen Institutionen
L. ONKELINX L. ONKELINX
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