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Vue multilingue de Arrêté Royal du 12/10/2005
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Arrêté royal établissant la traduction officielle en langue allemande de l'arrêté royal du 25 mai 2005 déterminant les personnes et institutions ayant accès au Registre des Cartes d'identité Koninklijk besluit tot vaststelling van de officiële Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 25 mei 2005 tot bepaling van de personen en instellingen die toegang hebben tot het Register van de Identiteitskaarten
SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN
12 OCTOBRE 2005. - Arrêté royal établissant la traduction officielle 12 OKTOBER 2005. - Koninklijk besluit tot vaststelling van de
en langue allemande de l'arrêté royal du 25 mai 2005 déterminant les officiële Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 25 mei 2005
personnes et institutions ayant accès au Registre des Cartes tot bepaling van de personen en instellingen die toegang hebben tot
d'identité het Register van de Identiteitskaarten
ALBERT II, Roi des Belges, ALBERT II, Koning der Belgen,
A tous, présents et à venir, Salut. Aan allen die nu zijn en hierna wezen zullen, Onze Groet.
Vu la loi du 31 décembre 1983 de réformes institutionnelles pour la Gelet op de wet van 31 december 1983 tot hervorming der instellingen
Communauté germanophone, notamment l'article 76, § 1er, 1°, et § 3, voor de Duitstalige Gemeenschap, inzonderheid op artikel 76, § 1, 1°,
remplacé par la loi du 18 juillet 1990; en § 3, vervangen bij de wet van 18 juli 1990;
Vu le projet de traduction officielle en langue allemande de l'arrêté Gelet op het ontwerp van officiële Duitse vertaling van het koninklijk
royal du 25 mai 2005 déterminant les personnes et institutions ayant besluit van 25 mei 2005 tot bepaling van de personen en instellingen
accès au Registre des Cartes d'identité, établi par le Service central die toegang hebben tot het Register van de Identiteitskaarten,
de traduction allemande auprès du Commissariat d'arrondissement opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling bij het
adjoint à Malmedy; Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy;
Sur la proposition de Notre Ministre de l'Intérieur, Op de voordracht van Onze Minister van Binnenlandse Zaken,
Nous avons arrêté et arrêtons : Hebben Wij besloten en besluiten Wij :

Article 1er.Le texte annexé au présent arrêté constitue la traduction

Artikel 1.De bij dit besluit gevoegde tekst is de officiële Duitse

officielle en langue allemande de l'arrêté royal du 25 mai 2005 vertaling van het koninklijk besluit van 25 mei 2005 tot bepaling van
déterminant les personnes et institutions ayant accès au Registre des de personen en instellingen die toegang hebben tot het Register van de
Cartes d'identité. Identiteitskaarten.

Art. 2.Notre Ministre de l'Intérieur est chargé de l'exécution du

Art. 2.Onze Minister van Binnenlandse Zaken is belast met de

présent arrêté. uitvoering van dit besluit.
Donné à Bruxelles, le 12 octobre 2005. Gegeven te Brussel, 12 oktober 2005.
ALBERT ALBERT
Par le Roi : Van Koningswege :
Le Ministre de l'Intérieur, De Minister van Binnenlandse Zaken,
P. DEWAEL P. DEWAEL
Annexe Bijlage
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
25. MAI 2005 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Personen und 25. MAI 2005 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Personen und
Einrichtungen, die Zugriff auf das Register der Personalausweise haben Einrichtungen, die Zugriff auf das Register der Personalausweise haben
BERICHT AN DEN KÖNIG BERICHT AN DEN KÖNIG
Sire, Sire,
Artikel 6bis § 1 des Gesetzes vom 19. Juli 1991 über die Artikel 6bis § 1 des Gesetzes vom 19. Juli 1991 über die
Bevölkerungsregister und die Personalausweise und zur Abänderung des Bevölkerungsregister und die Personalausweise und zur Abänderung des
Gesetzes vom 8. August 1983 zur Organisation eines Nationalregisters Gesetzes vom 8. August 1983 zur Organisation eines Nationalregisters
der natürlichen Personen, eingefügt durch das Gesetz vom 25. März der natürlichen Personen, eingefügt durch das Gesetz vom 25. März
2003, schafft einen gesetzlichen Rahmen für die Datei für 2003, schafft einen gesetzlichen Rahmen für die Datei für
Personalausweise, die durch den Königlichen Erlass vom 29. Juli 1985 Personalausweise, die durch den Königlichen Erlass vom 29. Juli 1985
über die Personalausweise eingerichtet worden ist. Diese Datei trägt über die Personalausweise eingerichtet worden ist. Diese Datei trägt
den Namen « Register der Personalausweise ». den Namen « Register der Personalausweise ».
Das Register der Personalausweise umfasst folgende Angaben: Das Register der Personalausweise umfasst folgende Angaben:
1. für jeden Inhaber: Erkennungsnummer des Nationalregisters der 1. für jeden Inhaber: Erkennungsnummer des Nationalregisters der
natürlichen Personen, für die Ausstellung des Personalausweises natürlichen Personen, für die Ausstellung des Personalausweises
beantragte Sprache und laufende Nummer des Ausweises, beantragte Sprache und laufende Nummer des Ausweises,
2. für jeden ausgestellten Personalausweis: 2. für jeden ausgestellten Personalausweis:
a) Antragsdatum mit Ausstellungsdatum des Grunddokuments, a) Antragsdatum mit Ausstellungsdatum des Grunddokuments,
Ausstellungsdatum des Ausweises, Ablaufdatum des Ausweises und Ausstellungsdatum des Ausweises, Ablaufdatum des Ausweises und
gegebenenfalls Vernichtungsdatum, gegebenenfalls Vernichtungsdatum,
b) Ausstellungsdatum und Ausstellungsgemeinde, b) Ausstellungsdatum und Ausstellungsgemeinde,
c) laufende Nummer des Ausweises, c) laufende Nummer des Ausweises,
d) Sequenznummer (erster, zweiter, dritter Ausweis usw.) d) Sequenznummer (erster, zweiter, dritter Ausweis usw.)
e) Information, aus der hervorgeht, dass der Ausweis gültig, e) Information, aus der hervorgeht, dass der Ausweis gültig,
abgelaufen oder vernichtet ist und in diesem Fall den Grund dafür, abgelaufen oder vernichtet ist und in diesem Fall den Grund dafür,
f) Art des Personalausweises, f) Art des Personalausweises,
g) Angabe des Vorhandenseins oder Nichtvorhandenseins der Funktion « g) Angabe des Vorhandenseins oder Nichtvorhandenseins der Funktion «
Elektronische Signatur », Elektronische Signatur »,
h) Datum der letzten Fortschreibung, h) Datum der letzten Fortschreibung,
i) Datum der letzten Fortschreibung in Bezug auf den Hauptwohnort. i) Datum der letzten Fortschreibung in Bezug auf den Hauptwohnort.
Der Zweck dieses Registers der Personalausweise besteht darin, ein Der Zweck dieses Registers der Personalausweise besteht darin, ein
permanentes Verzeichnis der Personalausweise, die in Belgien permanentes Verzeichnis der Personalausweise, die in Belgien
hergestellt und ausgestellt worden sind, zu gewährleisten. Es handelt hergestellt und ausgestellt worden sind, zu gewährleisten. Es handelt
sich dabei um eine vom Nationalregister unabhängige spezifische Datei, sich dabei um eine vom Nationalregister unabhängige spezifische Datei,
die Auskünfte über den elektronischen Personalausweis umfasst und die die Auskünfte über den elektronischen Personalausweis umfasst und die
sehr gut gesichert ist. sehr gut gesichert ist.
In Artikel 6bis § 3 des vorerwähnten Gesetzes vom 19. Juli 1991, In Artikel 6bis § 3 des vorerwähnten Gesetzes vom 19. Juli 1991,
eingefügt durch das Gesetz vom 25. März 2003, ist festgelegt, dass der eingefügt durch das Gesetz vom 25. März 2003, ist festgelegt, dass der
König nach Stellungnahme des Ausschusses für den Schutz des König nach Stellungnahme des Ausschusses für den Schutz des
Privatlebens durch einen im Ministerrat beratenen Erlass bestimmt, wer Privatlebens durch einen im Ministerrat beratenen Erlass bestimmt, wer
auf diese Datei zugreifen kann. auf diese Datei zugreifen kann.
Dies ist der Gegenstand des vorliegenden Erlasses. Dies ist der Gegenstand des vorliegenden Erlasses.
Der Zugriff auf das Register der Personalausweise ist somit den Der Zugriff auf das Register der Personalausweise ist somit den
Mitgliedern der föderalen und lokalen Polizei, den Mitgliedern des Mitgliedern der föderalen und lokalen Polizei, den Mitgliedern des
Ausländeramtes und den Gemeinden erlaubt. Ausländeramtes und den Gemeinden erlaubt.
Allen Anmerkungen, die der Ausschuss für den Schutz des Privatlebens Allen Anmerkungen, die der Ausschuss für den Schutz des Privatlebens
in seiner Stellungnahme vom 21. Oktober 2004 geäussert hat, ist in seiner Stellungnahme vom 21. Oktober 2004 geäussert hat, ist
Rechnung getragen worden. In dem Entwurf des Königlichen Erlasses Rechnung getragen worden. In dem Entwurf des Königlichen Erlasses
werden somit für jede Behörde die Daten des Registers der werden somit für jede Behörde die Daten des Registers der
Personalausweise, auf die zugegriffen werden darf, und die Zwecke, die Personalausweise, auf die zugegriffen werden darf, und die Zwecke, die
die Einsichtnahme dieser Daten erlauben, bestimmt. die Einsichtnahme dieser Daten erlauben, bestimmt.
Was die Empfehlung betrifft, die in derselben Stellungnahme vor der Was die Empfehlung betrifft, die in derselben Stellungnahme vor der
vom Ausschuss erstellten Analyse des Erlassentwurfs aufgenommen ist, vom Ausschuss erstellten Analyse des Erlassentwurfs aufgenommen ist,
nämlich dass dem sektoriellen Ausschuss des Nationalregisters die nämlich dass dem sektoriellen Ausschuss des Nationalregisters die
Befugnis übertragen werden sollte, den Zugriff auf das Register der Befugnis übertragen werden sollte, den Zugriff auf das Register der
Personalausweise zu erteilen (wie es für das Nationalregister der Fall Personalausweise zu erteilen (wie es für das Nationalregister der Fall
ist), können wir nur feststellen, dass es dem Gesetzgeber obliegt, das ist), können wir nur feststellen, dass es dem Gesetzgeber obliegt, das
Verfahren zur Ermächtigung auf die Informationen des Registers der Verfahren zur Ermächtigung auf die Informationen des Registers der
Personalausweise zuzugreifen, wie im Gesetz vom 25. März 2003 Personalausweise zuzugreifen, wie im Gesetz vom 25. März 2003
festgelegt, abzuändern. festgelegt, abzuändern.
A) Föderale und lokale Polizei A) Föderale und lokale Polizei
Wie schon vorher erwähnt ermöglicht das Register der Personalausweise Wie schon vorher erwähnt ermöglicht das Register der Personalausweise
die Erstellung eines permanenten Verzeichnisses der elektronischen die Erstellung eines permanenten Verzeichnisses der elektronischen
Personalausweise. Dieses Verzeichnis ermöglicht die Ermittlung von Personalausweise. Dieses Verzeichnis ermöglicht die Ermittlung von
jeglichem Betrug mit Personalausweisen. Durch diese allgemeine jeglichem Betrug mit Personalausweisen. Durch diese allgemeine
Zielsetzung kann verschiedenen Zielen der Gerichts- und der Zielsetzung kann verschiedenen Zielen der Gerichts- und der
Verwaltungspolizei begegnet werden, nämlich: Verwaltungspolizei begegnet werden, nämlich:
1. der Bekämpfung von: 1. der Bekämpfung von:
- Behinderungen der Ausführung von verwaltungspolizeilichen Aufträgen, - Behinderungen der Ausführung von verwaltungspolizeilichen Aufträgen,
- Menschenhandel und Schlepperei, - Menschenhandel und Schlepperei,
- Betrug und Vertrauensmissbrauch, - Betrug und Vertrauensmissbrauch,
- Geldwäsche, - Geldwäsche,
- Terrorismus, - Terrorismus,
- Verstössen gegen das Gesetz vom 15. Dezember 1980 über die Einreise - Verstössen gegen das Gesetz vom 15. Dezember 1980 über die Einreise
ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen
von Ausländern, von Ausländern,
- Fälschungen und Verwendung von Fälschungen, - Fälschungen und Verwendung von Fälschungen,
- rechtswidriger Verwendung des Namens oder Verwendung falscher Namen, - rechtswidriger Verwendung des Namens oder Verwendung falscher Namen,
2. der Gewährleistung des guten Ablaufs von bestimmten 2. der Gewährleistung des guten Ablaufs von bestimmten
gerichtspolizeilichen Aufträgen, die im Rahmen des Gesetzes vom 6. gerichtspolizeilichen Aufträgen, die im Rahmen des Gesetzes vom 6.
Januar 2003 über besondere Ermittlungsverfahren und einige andere Januar 2003 über besondere Ermittlungsverfahren und einige andere
Untersuchungsverfahren vorgenommen werden (zum Beispiel: Einschleusung Untersuchungsverfahren vorgenommen werden (zum Beispiel: Einschleusung
unter einer falschen Identität oder Zeugenschutz). unter einer falschen Identität oder Zeugenschutz).
Betrug mit Personalausweisen kann bei Ausführung von gerichts- und Betrug mit Personalausweisen kann bei Ausführung von gerichts- und
verwaltungspolizeilichen Aufträgen ermittelt werden, insbesondere: verwaltungspolizeilichen Aufträgen ermittelt werden, insbesondere:
- im Rahmen der Anwendung besonderer Rechtsvorschriften, wie zum - im Rahmen der Anwendung besonderer Rechtsvorschriften, wie zum
Beispiel in Bezug auf den Strassenverkehr, das Führen von Waffen, den Beispiel in Bezug auf den Strassenverkehr, das Führen von Waffen, den
Führerschein, Führerschein,
- bei einer Identitätskontrolle, die im Rahmen von Artikel 34 §§ 1, 2 - bei einer Identitätskontrolle, die im Rahmen von Artikel 34 §§ 1, 2
und 3 des Gesetzes über das Polizeiamt vorgenommen wird, und 3 des Gesetzes über das Polizeiamt vorgenommen wird,
- bei Ausführung von gerichtspolizeilichen Aufträgen. Die - bei Ausführung von gerichtspolizeilichen Aufträgen. Die
gerichtspolizeilichen Aufträge sind in Artikel 5 des Gesetzes über das gerichtspolizeilichen Aufträge sind in Artikel 5 des Gesetzes über das
Polizeiamt festgelegt. Polizeiamt festgelegt.
Im ersten Fall müssen alle Polizeibeamten Zugriff auf diese Daten Im ersten Fall müssen alle Polizeibeamten Zugriff auf diese Daten
haben. Die Polizeibeamten sind ja mit der Überwachung und Kontrolle haben. Die Polizeibeamten sind ja mit der Überwachung und Kontrolle
der Anwendung von bestimmten besonderen Gesetzen und Vorschriften der Anwendung von bestimmten besonderen Gesetzen und Vorschriften
beauftragt. beauftragt.
Im zweiten Fall müssen ebenfalls alle Polizeibeamten Zugriff auf diese Im zweiten Fall müssen ebenfalls alle Polizeibeamten Zugriff auf diese
Daten haben, da ihnen durch Artikel 34 § 1 des Gesetzes über das Daten haben, da ihnen durch Artikel 34 § 1 des Gesetzes über das
Polizeiamt die Befugnis erteilt wird, diese Art der Kontrolle Polizeiamt die Befugnis erteilt wird, diese Art der Kontrolle
durchzuführen. durchzuführen.
Im dritten Fall haben alle Polizeibeamten Zugriff auf das Register der Im dritten Fall haben alle Polizeibeamten Zugriff auf das Register der
Personalausweise, insofern dies für die Erfüllung der Personalausweise, insofern dies für die Erfüllung der
gerichtspolizeilichen Aufträge, die ihnen durch das Gesetz anvertraut gerichtspolizeilichen Aufträge, die ihnen durch das Gesetz anvertraut
sind, notwendig ist. sind, notwendig ist.
Um gegen Betrug mit Personalausweisen vorzugehen müssen die Um gegen Betrug mit Personalausweisen vorzugehen müssen die
Polizeidienste von jedem Inhaber die Erkennungsnummer des Polizeidienste von jedem Inhaber die Erkennungsnummer des
Nationalregisters der natürlichen Personen, die für die Ausstellung Nationalregisters der natürlichen Personen, die für die Ausstellung
des Personalausweises beantragte Sprache und die laufende Nummer des des Personalausweises beantragte Sprache und die laufende Nummer des
Ausweises kennen. Anhand dieser Erkennungsnummer des Nationalregisters Ausweises kennen. Anhand dieser Erkennungsnummer des Nationalregisters
der natürlichen Personen kann überprüft werden, ob der Personalausweis der natürlichen Personen kann überprüft werden, ob der Personalausweis
an eine Personen gebunden ist, die nicht im Nationalregister der an eine Personen gebunden ist, die nicht im Nationalregister der
natürlichen Personen eingetragen ist, oder an eine Person, die sehr natürlichen Personen eingetragen ist, oder an eine Person, die sehr
wohl im Nationalregister eingetragen ist, die aber über mindestens wohl im Nationalregister eingetragen ist, die aber über mindestens
zwei Personalausweise verfügt. Darüber hinaus kann es sein, dass die zwei Personalausweise verfügt. Darüber hinaus kann es sein, dass die
Sprache auf dem Personalausweis nicht mit der Sprache des Wohnsitzes Sprache auf dem Personalausweis nicht mit der Sprache des Wohnsitzes
des Inhabers (in einsprachigen Gebieten) übereinstimmt, was auf einen des Inhabers (in einsprachigen Gebieten) übereinstimmt, was auf einen
Betrug hinweisen kann. Betrug hinweisen kann.
Das Ablaufdatum bezieht sich auf die Situation, in der Polizeibeamte Das Ablaufdatum bezieht sich auf die Situation, in der Polizeibeamte
einen abgelaufenen Personalausweis, der noch immer in Umlauf ist, einen abgelaufenen Personalausweis, der noch immer in Umlauf ist,
kontrollieren. Dies weist entweder auf eine administrative kontrollieren. Dies weist entweder auf eine administrative
Nachlässigkeit oder einen möglichen Handel mit Personalausweisen hin. Nachlässigkeit oder einen möglichen Handel mit Personalausweisen hin.
Anhand des Vernichtungsdatums kann überprüft werden, ob ein Anhand des Vernichtungsdatums kann überprüft werden, ob ein
kontrollierter Personalausweis noch ordnungsgemäss in Umlauf ist oder kontrollierter Personalausweis noch ordnungsgemäss in Umlauf ist oder
nicht. nicht.
Die Aufmerksamkeit der Polizeibeamten soll auf die Angabe der Die Aufmerksamkeit der Polizeibeamten soll auf die Angabe der
Gemeinde, die den Personalausweis ausgestellt hat, und auf das Gemeinde, die den Personalausweis ausgestellt hat, und auf das
Ausstellungsdatum gerichtet sein, wenn sie einen Personalausweis Ausstellungsdatum gerichtet sein, wenn sie einen Personalausweis
kontrollieren, der noch immer in Umlauf ist. kontrollieren, der noch immer in Umlauf ist.
Anhand der Häufigkeit der Anträge auf einen Personalausweis und der Anhand der Häufigkeit der Anträge auf einen Personalausweis und der
Sequenznummer kann ein möglicher Handel (Betrug) mit Personalausweisen Sequenznummer kann ein möglicher Handel (Betrug) mit Personalausweisen
ermittelt werden (wie zum Beispiel wenn eine Person « ihre » ermittelt werden (wie zum Beispiel wenn eine Person « ihre »
Personalausweise einer oder mehreren Zwischenpersonen oder einem oder Personalausweise einer oder mehreren Zwischenpersonen oder einem oder
mehreren Fälschern, die diese Personalausweise retuschieren, verkauft mehreren Fälschern, die diese Personalausweise retuschieren, verkauft
oder gibt). oder gibt).
Anhand der Information, aus der hervorgeht, dass der Personalausweis Anhand der Information, aus der hervorgeht, dass der Personalausweis
gültig, abgelaufen oder vernichtet ist - und in letzterem Fall anhand gültig, abgelaufen oder vernichtet ist - und in letzterem Fall anhand
des Grundes - wird dem Polizeibeamten ermöglicht, eine erste des Grundes - wird dem Polizeibeamten ermöglicht, eine erste
Beurteilung der Informationsquelle vorzunehmen. Beurteilung der Informationsquelle vorzunehmen.
Anhand der Art des Personalausweises (elektronisch oder nicht) kann Anhand der Art des Personalausweises (elektronisch oder nicht) kann
überprüft werden, ob der Inhaber eines Personalausweises tatsächlich überprüft werden, ob der Inhaber eines Personalausweises tatsächlich
einen Personalausweis besitzt, der mit demjenigen übereinstimmt, auf einen Personalausweis besitzt, der mit demjenigen übereinstimmt, auf
den er Anrecht hat, und kann eine zusätzliche Untersuchung vorgenommen den er Anrecht hat, und kann eine zusätzliche Untersuchung vorgenommen
werden, sollte dies nicht der Fall sein. werden, sollte dies nicht der Fall sein.
Anhand des Datums der letzten Fortschreibung kann überprüft werden, ob Anhand des Datums der letzten Fortschreibung kann überprüft werden, ob
die Person auf Verwaltungsebene in Ordnung ist und - im gegenteiligen die Person auf Verwaltungsebene in Ordnung ist und - im gegenteiligen
Fall - warum der abgelaufene Ausweis noch immer in Umlauf ist (diese Fall - warum der abgelaufene Ausweis noch immer in Umlauf ist (diese
Angabe muss mit den anderen Angaben des Registers der Personalausweise Angabe muss mit den anderen Angaben des Registers der Personalausweise
verglichen werden). verglichen werden).
B) Ausländeramt B) Ausländeramt
Das Ausländeramt ist mit der Anwendung des Gesetzes vom 15. Dezember Das Ausländeramt ist mit der Anwendung des Gesetzes vom 15. Dezember
1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die
Niederlassung und das Entfernen von Ausländern und seines Königlichen Niederlassung und das Entfernen von Ausländern und seines Königlichen
Ausführungserlasses vom 8. Oktober 1981 wie auch der diesbezüglichen Ausführungserlasses vom 8. Oktober 1981 wie auch der diesbezüglichen
Belgien bindenden internationalen Abkommen beauftragt. Belgien bindenden internationalen Abkommen beauftragt.
Das Ausländeramt wird oft mit der Tatsache konfrontiert, dass Das Ausländeramt wird oft mit der Tatsache konfrontiert, dass
bestimmte belgische Personalausweise wie gefälschte Dokumente wirken; bestimmte belgische Personalausweise wie gefälschte Dokumente wirken;
der Zugriff auf das Register der Personalausweise soll ermöglichen, der Zugriff auf das Register der Personalausweise soll ermöglichen,
anhand der Nummer des ausgestellten Dokuments festzustellen, ob das anhand der Nummer des ausgestellten Dokuments festzustellen, ob das
Dokument besteht oder nicht. So wird gegen Betrug vorgegangen. Wird Dokument besteht oder nicht. So wird gegen Betrug vorgegangen. Wird
ein Dokument oder ein Aufenthaltsschein gestohlen oder geht eines der ein Dokument oder ein Aufenthaltsschein gestohlen oder geht eines der
Dokumente verloren, ist es wichtig auf dieses Register zugreifen zu Dokumente verloren, ist es wichtig auf dieses Register zugreifen zu
können, um insbesondere zu überprüfen, welches Dokument können, um insbesondere zu überprüfen, welches Dokument
beziehungsweise welchen Aufenthaltsschein die Person besass. beziehungsweise welchen Aufenthaltsschein die Person besass.
Im Rahmen der Anwendung von Artikel 81 des Gesetzes vom 15. Dezember Im Rahmen der Anwendung von Artikel 81 des Gesetzes vom 15. Dezember
1980 ist es ebenfalls wichtig, dass man auf dieses Register zugreifen 1980 ist es ebenfalls wichtig, dass man auf dieses Register zugreifen
kann, um Straftaten gegen dieses Gesetz zu ermitteln und kann, um Straftaten gegen dieses Gesetz zu ermitteln und
festzustellen. festzustellen.
Darüber hinaus sind die Beamten des Ausländeramtes gemäss Artikel 36 Darüber hinaus sind die Beamten des Ausländeramtes gemäss Artikel 36
Nr. 11 des Königlichen Erlasses vom 9. Juni 1999 zur Ausführung des Nr. 11 des Königlichen Erlasses vom 9. Juni 1999 zur Ausführung des
Gesetzes vom 30. April 1999 über die Beschäftigung ausländischer Gesetzes vom 30. April 1999 über die Beschäftigung ausländischer
Arbeitnehmer ebenfalls mit der Überwachung der Einhaltung des Arbeitnehmer ebenfalls mit der Überwachung der Einhaltung des
vorerwähnten Gesetzes vom 30. April 1999 beauftragt. vorerwähnten Gesetzes vom 30. April 1999 beauftragt.
Der Zugriff auf die verschiedenen Angaben des Registers der Der Zugriff auf die verschiedenen Angaben des Registers der
Personalausweise ermöglicht Folgendes zu überprüfen: Personalausweise ermöglicht Folgendes zu überprüfen:
laufende Nummer des Ausweises: Es geht darum zu überprüfen, ob der laufende Nummer des Ausweises: Es geht darum zu überprüfen, ob der
Ausweis gültig ist und dem Inhaber der Erkennungsnummer des Ausweis gültig ist und dem Inhaber der Erkennungsnummer des
Nationalregisters tatsächlich ausgehändigt worden ist, Nationalregisters tatsächlich ausgehändigt worden ist,
Ablaufdatum: Es bezieht sich auf die Situation, in der ein Ablaufdatum: Es bezieht sich auf die Situation, in der ein
abgelaufener Ausweis immer noch in Umlauf ist; es geht darum zu abgelaufener Ausweis immer noch in Umlauf ist; es geht darum zu
überprüfen, ob ein Handel mit Personalausweisen oder eine überprüfen, ob ein Handel mit Personalausweisen oder eine
administrative Nachlässigkeit besteht. administrative Nachlässigkeit besteht.
Anhand der Häufigkeit der Anträge auf einen Personalausweis und der Anhand der Häufigkeit der Anträge auf einen Personalausweis und der
Sequenznummer kann ein möglicher Handel (Betrug) mit Personalausweisen Sequenznummer kann ein möglicher Handel (Betrug) mit Personalausweisen
ermittelt werden. ermittelt werden.
Anhand der Art des Personalausweises (elektronisch oder nicht) kann Anhand der Art des Personalausweises (elektronisch oder nicht) kann
überprüft werden, ob der Inhaber eines Personalausweises tatsächlich überprüft werden, ob der Inhaber eines Personalausweises tatsächlich
einen Personalausweis besitzt, der mit demjenigen übereinstimmt, auf einen Personalausweis besitzt, der mit demjenigen übereinstimmt, auf
den er Anrecht hat. den er Anrecht hat.
Anhand des Datums der letzten Fortschreibung kann überprüft werden, ob Anhand des Datums der letzten Fortschreibung kann überprüft werden, ob
die Person auf Verwaltungsebene in Ordnung ist. Es geht darum zu die Person auf Verwaltungsebene in Ordnung ist. Es geht darum zu
überprüfen, warum ein abgelaufener Personalausweis noch immer in überprüfen, warum ein abgelaufener Personalausweis noch immer in
Umlauf ist. Umlauf ist.
Für die Ausführung dieser Aufgaben sind folgende Personen ermächtigt, Für die Ausführung dieser Aufgaben sind folgende Personen ermächtigt,
auf das Register der Personalausweise zuzugreifen: auf das Register der Personalausweise zuzugreifen:
1. der Generaldirektor der Generaldirektion des Ausländeramtes, 1. der Generaldirektor der Generaldirektion des Ausländeramtes,
2. die Personalmitglieder der in Nr. 1 erwähnten Generaldirektion, die 2. die Personalmitglieder der in Nr. 1 erwähnten Generaldirektion, die
aufgrund ihrer Funktionen und innerhalb der Grenzen ihrer Befugnisse aufgrund ihrer Funktionen und innerhalb der Grenzen ihrer Befugnisse
namentlich und schriftlich zu diesem Zweck bestimmt sind. namentlich und schriftlich zu diesem Zweck bestimmt sind.
C) Gemeinden C) Gemeinden
Die Gemeinden werden ermächtigt, auf alle Daten des Registers der Die Gemeinden werden ermächtigt, auf alle Daten des Registers der
Personalausweise zuzugreifen, insbesondere im Rahmen ihrer Aufgabe der Personalausweise zuzugreifen, insbesondere im Rahmen ihrer Aufgabe der
Fortschreibung der Angaben im Register der Personalausweise. Fortschreibung der Angaben im Register der Personalausweise.
Der Entwurf wurde den Bemerkungen des Staatsrates in seinem Gutachten Der Entwurf wurde den Bemerkungen des Staatsrates in seinem Gutachten
vom 30. März 2005 angepasst. vom 30. März 2005 angepasst.
Der Minister des Innern kontrolliert die Verwendung des Zugriffs auf Der Minister des Innern kontrolliert die Verwendung des Zugriffs auf
das Register der Personalausweise. Zu diesem Zweck wird eine genaue das Register der Personalausweise. Zu diesem Zweck wird eine genaue
Aufzeichnung aller Einsichtnahmen in dieses Registers angelegt. Aufzeichnung aller Einsichtnahmen in dieses Registers angelegt.
Ich habe die Ehre, Ich habe die Ehre,
Sire, Sire,
der getreue und ehrerbietige Diener der getreue und ehrerbietige Diener
Eurer Majestät Eurer Majestät
zu sein. zu sein.
Der Minister des Innern Der Minister des Innern
P. DEWAEL P. DEWAEL
25. MAI 2005 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Personen und 25. MAI 2005 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Personen und
Einrichtungen, die Zugriff auf das Register der Personalausweise haben Einrichtungen, die Zugriff auf das Register der Personalausweise haben
ALBERT II., König der Belgier, ALBERT II., König der Belgier,
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss!
Aufgrund des Gesetzes vom 19. Juli 1991 über die Bevölkerungsregister Aufgrund des Gesetzes vom 19. Juli 1991 über die Bevölkerungsregister
und die Personalausweise und zur Abänderung des Gesetzes vom 8. August und die Personalausweise und zur Abänderung des Gesetzes vom 8. August
1983 zur Organisation eines Nationalregisters der natürlichen 1983 zur Organisation eines Nationalregisters der natürlichen
Personen, insbesondere der Artikel 6bis § 3, eingefügt durch das Personen, insbesondere der Artikel 6bis § 3, eingefügt durch das
Gesetz vom 25. März 2003; Gesetz vom 25. März 2003;
Aufgrund der Stellungnahmen des Ausschusses für den Schutz des Aufgrund der Stellungnahmen des Ausschusses für den Schutz des
Privatlebens vom 27. November 2003 und 21. Oktober 2004; Privatlebens vom 27. November 2003 und 21. Oktober 2004;
Aufgrund der Stellungnahme der Finanzinspektion vom 20. Januar 2005; Aufgrund der Stellungnahme der Finanzinspektion vom 20. Januar 2005;
Aufgrund des Gutachtens Nr. 38.206/2 des Staatsrates vom 30. März Aufgrund des Gutachtens Nr. 38.206/2 des Staatsrates vom 30. März
2005, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der 2005, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der
koordinierten Gesetze über den Staatsrat; koordinierten Gesetze über den Staatsrat;
Auf Vorschlag Unseres Ministers des Innern und aufgrund der Auf Vorschlag Unseres Ministers des Innern und aufgrund der
Stellungnahme Unserer Minister, die im Rat darüber beraten haben, Stellungnahme Unserer Minister, die im Rat darüber beraten haben,
Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: Haben Wir beschlossen und erlassen Wir:
Artikel 1 - § 1 - Die Mitglieder der föderalen und lokalen Polizei Artikel 1 - § 1 - Die Mitglieder der föderalen und lokalen Polizei
haben im Rahmen der Ermittlung von Betrug mit Personalausweisen haben im Rahmen der Ermittlung von Betrug mit Personalausweisen
Zugriff auf die in Artikel 6bis § 1 Nr. 1 und 2 Buchstabe a) bis f) Zugriff auf die in Artikel 6bis § 1 Nr. 1 und 2 Buchstabe a) bis f)
und h) des Gesetzes vom 19. Juli 1991 über die Bevölkerungsregister und h) des Gesetzes vom 19. Juli 1991 über die Bevölkerungsregister
und die Personalausweise erwähnten Angaben. und die Personalausweise erwähnten Angaben.
Durch die in Absatz 1 erwähnte Zielsetzung kann verschiedenen Zielen Durch die in Absatz 1 erwähnte Zielsetzung kann verschiedenen Zielen
der Gerichts- und der Verwaltungspolizei begegnet werden, nämlich der Gerichts- und der Verwaltungspolizei begegnet werden, nämlich
einerseits der Bekämpfung von Menschenhandel und Schlepperei, Betrug einerseits der Bekämpfung von Menschenhandel und Schlepperei, Betrug
und Vertrauensmissbrauch, Geldwäsche, Terrorismus, Fälschungen und und Vertrauensmissbrauch, Geldwäsche, Terrorismus, Fälschungen und
Verwendung von Fälschungen, rechtswidriger Verwendung des Namens oder Verwendung von Fälschungen, rechtswidriger Verwendung des Namens oder
Verwendung falscher Namen, Verstössen gegen das Gesetz vom 15. Verwendung falscher Namen, Verstössen gegen das Gesetz vom 15.
Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die
Niederlassung und das Entfernen von Ausländern und Behinderungen der Niederlassung und das Entfernen von Ausländern und Behinderungen der
Ausführung von verwaltungspolizeilichen Aufträgen und andererseits der Ausführung von verwaltungspolizeilichen Aufträgen und andererseits der
Gewährleistung des guten Ablaufs von bestimmten gerichtspolizeilichen Gewährleistung des guten Ablaufs von bestimmten gerichtspolizeilichen
Aufträgen, die im Rahmen des Gesetzes vom 6. Januar 2003 in Bezug auf Aufträgen, die im Rahmen des Gesetzes vom 6. Januar 2003 in Bezug auf
besondere Ermittlungsmethoden und einige andere Untersuchungsmethoden besondere Ermittlungsmethoden und einige andere Untersuchungsmethoden
vorgenommen werden. vorgenommen werden.
§ 2 - Der Generaldirektor der Generaldirektion des Ausländeramtes und § 2 - Der Generaldirektor der Generaldirektion des Ausländeramtes und
Personalmitglieder dieser Generaldirektion, die aufgrund ihrer Personalmitglieder dieser Generaldirektion, die aufgrund ihrer
Funktionen und innerhalb der Grenzen ihrer Befugnisse namentlich und Funktionen und innerhalb der Grenzen ihrer Befugnisse namentlich und
schriftlich zu diesem Zweck bestimmt sind, haben im Rahmen der schriftlich zu diesem Zweck bestimmt sind, haben im Rahmen der
Ermittlung und Feststellung von Verstössen gegen das Gesetz vom 15. Ermittlung und Feststellung von Verstössen gegen das Gesetz vom 15.
Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die
Niederlassung und das Entfernen von Ausländern und das Gesetz vom 30. Niederlassung und das Entfernen von Ausländern und das Gesetz vom 30.
April 1999 über die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer Zugriff April 1999 über die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer Zugriff
auf die in Artikel 6bis § 1 Nr. 1 und 2 Buchstabe d) bis f) und h) des auf die in Artikel 6bis § 1 Nr. 1 und 2 Buchstabe d) bis f) und h) des
Gesetzes vom 19. Juli 1991 über die Bevölkerungsregister und die Gesetzes vom 19. Juli 1991 über die Bevölkerungsregister und die
Personalausweise erwähnten Angaben. Personalausweise erwähnten Angaben.
§ 3 - Mitglieder des Gemeindepersonals, die aufgrund ihrer Funktionen § 3 - Mitglieder des Gemeindepersonals, die aufgrund ihrer Funktionen
und innerhalb der Grenzen ihrer Befugnisse namentlich und schriftlich und innerhalb der Grenzen ihrer Befugnisse namentlich und schriftlich
zu diesem Zweck bestimmt sind, haben Zugriff auf die in Artikel 6bis § zu diesem Zweck bestimmt sind, haben Zugriff auf die in Artikel 6bis §
1 Nr. 1 und 2 des Gesetzes vom 19. Juli 1991 über die 1 Nr. 1 und 2 des Gesetzes vom 19. Juli 1991 über die
Bevölkerungsregister und die Personalausweise erwähnten Angaben. Bevölkerungsregister und die Personalausweise erwähnten Angaben.
Art. 2 - Die Kontrolle des in Artikel 1 des vorliegenden Erlasses Art. 2 - Die Kontrolle des in Artikel 1 des vorliegenden Erlasses
erwähnten Zugriffs wird anhand einer Aufzeichnung aller Einsichtnahmen erwähnten Zugriffs wird anhand einer Aufzeichnung aller Einsichtnahmen
in das Register der Personalausweise durchgeführt. in das Register der Personalausweise durchgeführt.
Art. 3 - Unser Minister des Innern ist mit der Ausführung des Art. 3 - Unser Minister des Innern ist mit der Ausführung des
vorliegenden Erlasses beauftragt. vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 25. Mai 2005 Gegeben zu Brüssel, den 25. Mai 2005
ALBERT ALBERT
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Minister des Innern Der Minister des Innern
P. DEWAEL P. DEWAEL
Vu pour être annexé à Notre arrêté du 12 octobre 2005. Gezien om te worden gevoegd bij Ons besluit van 12 oktober 2005.
ALBERT ALBERT
Par le Roi : Van Koningswege :
Le Ministre de l'Intérieur, De Minister van Binnenlandse Zaken,
P. DEWAEL P. DEWAEL
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