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Vue multilingue de Arrêté Royal du 12/12/2022
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Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 7 avril 2019 relatif au fonctionnement du point de contact central des comptes et contrats financiers. - Traduction allemande Koninklijk besluit tot wijziging van het koninklijk besluit van 7 april 2019 betreffende de werking van het centraal aanspreekpunt van rekeningen en financiële contracten. - Duitse vertaling
12 DECEMBRE 2022. - Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 7 avril 12 DECEMBER 2022. - Koninklijk besluit tot wijziging van het
2019 relatif au fonctionnement du point de contact central des comptes koninklijk besluit van 7 april 2019 betreffende de werking van het
et contrats financiers. - Traduction allemande centraal aanspreekpunt van rekeningen en financiële contracten. -
Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk
l'arrêté royal du 12 décembre 2022 modifiant l'arrêté royal du 7 avril besluit van 12 december 2022 tot wijziging van het koninklijk besluit
2019 relatif au fonctionnement du point de contact central des comptes van 7 april 2019 betreffende de werking van het centraal aanspreekpunt
et contrats financiers (Moniteur belge du 22 décembre 2022). van rekeningen en financiële contracten (Belgisch Staatsblad van 22
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction december 2022). Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse
allemande à Malmedy. vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER
DIENST JUSTIZ DIENST JUSTIZ
12. DEZEMBER 2022 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen 12. DEZEMBER 2022 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen
Erlasses vom 7. April 2019 über die Funktionsweise der zentralen Erlasses vom 7. April 2019 über die Funktionsweise der zentralen
Kontaktstelle Konten und Finanzverträge Kontaktstelle Konten und Finanzverträge
BERICHT AN DEN KÖNIG BERICHT AN DEN KÖNIG
Sire, Sire,
der Erlass, den die Regierung die Ehre hat, Ihrer Majestät vorzulegen, der Erlass, den die Regierung die Ehre hat, Ihrer Majestät vorzulegen,
bezweckt die Schaffung eines verordnungsrechtlichen Rahmens für die bezweckt die Schaffung eines verordnungsrechtlichen Rahmens für die
Inbetriebnahme eines elektronischen Kanals durch die Belgische Inbetriebnahme eines elektronischen Kanals durch die Belgische
Nationalbank (BNB), der es den betroffenen Personen ermöglicht, das Nationalbank (BNB), der es den betroffenen Personen ermöglicht, das
Recht auf Zugriff auf die Daten auszuüben, die in der zentralen Recht auf Zugriff auf die Daten auszuüben, die in der zentralen
Kontaktstelle Konten und Finanzverträge (ZKS) auf ihren Namen Kontaktstelle Konten und Finanzverträge (ZKS) auf ihren Namen
registriert sind. registriert sind.
Die einzige Möglichkeit, wie eine Person derzeit diese Daten einsehen Die einzige Möglichkeit, wie eine Person derzeit diese Daten einsehen
kann, besteht darin, der BNB einen schriftlichen, datierten und kann, besteht darin, der BNB einen schriftlichen, datierten und
unterzeichneten Antrag auf Einsicht zu schicken oder zu übergeben, dem unterzeichneten Antrag auf Einsicht zu schicken oder zu übergeben, dem
eine Kopie eines Dokuments (wie Personalausweis, Pass oder ein anderes eine Kopie eines Dokuments (wie Personalausweis, Pass oder ein anderes
von einem ausländischen Staat ausgestelltes offizielles von einem ausländischen Staat ausgestelltes offizielles
Identitätsdokument) beigefügt ist, das den Antragsteller (oder, im Identitätsdokument) beigefügt ist, das den Antragsteller (oder, im
Falle einer juristischen Person, seinen Bevollmächtigten) Falle einer juristischen Person, seinen Bevollmächtigten)
beweiskräftig identifiziert. Gemäß Artikel 18 des Königlichen Erlasses beweiskräftig identifiziert. Gemäß Artikel 18 des Königlichen Erlasses
vom 7. April 2019 über die Funktionsweise der ZKS (nachstehend "K.E. vom 7. April 2019 über die Funktionsweise der ZKS (nachstehend "K.E.
ZKS" genannt) wird die Antwort der BNB auf diesen Antrag außerdem ZKS" genannt) wird die Antwort der BNB auf diesen Antrag außerdem
niemals an ihren Schaltern erteilt oder per E-Mail verschickt, sondern niemals an ihren Schaltern erteilt oder per E-Mail verschickt, sondern
ausschließlich per Post verschickt, um das Risiko eines ausschließlich per Post verschickt, um das Risiko eines
Identitätsdiebstahls zu begrenzen: Identitätsdiebstahls zu begrenzen:
- wenn eine natürliche Person betroffen ist: an die im - wenn eine natürliche Person betroffen ist: an die im
Nationalregister der natürlichen Personen vermerkte Adresse der Nationalregister der natürlichen Personen vermerkte Adresse der
betroffenen Person oder, in deren Ermangelung, an die Adresse, die in betroffenen Person oder, in deren Ermangelung, an die Adresse, die in
dem vorgelegten offiziellen Identitätsdokument angegeben ist, dem vorgelegten offiziellen Identitätsdokument angegeben ist,
- wenn eine juristische Person betroffen ist: an die in der Zentralen - wenn eine juristische Person betroffen ist: an die in der Zentralen
Datenbank der Unternehmen vermerkte Adresse des Gesellschaftssitzes Datenbank der Unternehmen vermerkte Adresse des Gesellschaftssitzes
der betroffenen juristischen Person oder, in Ermangelung einer der betroffenen juristischen Person oder, in Ermangelung einer
Eintragung bei dieser Zentralen Datenbank, an die im Nationalregister Eintragung bei dieser Zentralen Datenbank, an die im Nationalregister
der natürlichen Personen vermerkte Adresse ihres Bevollmächtigten der natürlichen Personen vermerkte Adresse ihres Bevollmächtigten
oder, wenn dieser nicht in diesem Nationalregister eingetragen ist, an oder, wenn dieser nicht in diesem Nationalregister eingetragen ist, an
die Adresse, die in dem vorgelegten offiziellen Identitätsdokument die Adresse, die in dem vorgelegten offiziellen Identitätsdokument
angegeben ist. angegeben ist.
Diese Methode hat jedoch folgende Nachteile: Diese Methode hat jedoch folgende Nachteile:
- Sie ist für die BNB arbeitsaufwändig, da die Antwort auf jeden der - Sie ist für die BNB arbeitsaufwändig, da die Antwort auf jeden der
2.170 im Jahr 2021 bearbeiteten Anträge auf Zugriff zunächst eine 2.170 im Jahr 2021 bearbeiteten Anträge auf Zugriff zunächst eine
Einsicht in die Datenbank der ZKS, dann das Ausdrucken des Einsicht in die Datenbank der ZKS, dann das Ausdrucken des
Ergebnisses, anschließend eine weitere Suche nach der offiziellen Ergebnisses, anschließend eine weitere Suche nach der offiziellen
Adresse des Betreffenden im Nationalregister der natürlichen Personen Adresse des Betreffenden im Nationalregister der natürlichen Personen
oder in der Zentralen Datenbank der Unternehmen und schließlich den oder in der Zentralen Datenbank der Unternehmen und schließlich den
Versand der Antwort per Post erforderte. All diese verschiedenen Versand der Antwort per Post erforderte. All diese verschiedenen
Schritte müssen jedoch von Personalmitgliedern der BNB manuell Schritte müssen jedoch von Personalmitgliedern der BNB manuell
durchgeführt werden. durchgeführt werden.
- Daraus folgt, dass sie auch für die betroffene Person langwierig - Daraus folgt, dass sie auch für die betroffene Person langwierig
ist, da die Bearbeitung eines Antrags auf Zugriff vom Absenden dieses ist, da die Bearbeitung eines Antrags auf Zugriff vom Absenden dieses
Antrags durch die betroffene Person bis zum Erhalt der Antwort der BNB Antrags durch die betroffene Person bis zum Erhalt der Antwort der BNB
leicht eine Woche in Anspruch nimmt. Externe Faktoren, wie z.B. die leicht eine Woche in Anspruch nimmt. Externe Faktoren, wie z.B. die
Ankündigung des Fiskus, dass er der Kontrolle der korrekten Erklärung Ankündigung des Fiskus, dass er der Kontrolle der korrekten Erklärung
von ausländischen Konten besondere Aufmerksamkeit widmet, führen von ausländischen Konten besondere Aufmerksamkeit widmet, führen
außerdem von Zeit zu Zeit zu einem massiven Aufkommen von außerdem von Zeit zu Zeit zu einem massiven Aufkommen von
Zugriffsanträgen, die von Steuerpflichtigen eingereicht werden, die Zugriffsanträgen, die von Steuerpflichtigen eingereicht werden, die
sich der Liste der ausländischen Konten vergewissern wollen, die sie sich der Liste der ausländischen Konten vergewissern wollen, die sie
der ZKS bereits in der Vergangenheit mitgeteilt haben. Ein solch der ZKS bereits in der Vergangenheit mitgeteilt haben. Ein solch
massives Aufkommen in kurzer Zeit führt unweigerlich zu einer massives Aufkommen in kurzer Zeit führt unweigerlich zu einer
Überlastung der zuständigen Dienste der BNB, was zu einer Überlastung der zuständigen Dienste der BNB, was zu einer
entsprechenden Verzögerung bei der Bearbeitung und dem Versand der entsprechenden Verzögerung bei der Bearbeitung und dem Versand der
Antworten auf die Zugriffsanträge führt. Es kommt daher vor, dass die Antworten auf die Zugriffsanträge führt. Es kommt daher vor, dass die
Antwort auf Anträge, die relativ kurz vor dem äußersten Datum für die Antwort auf Anträge, die relativ kurz vor dem äußersten Datum für die
Abgabe von Erklärungen zur Steuer der natürlichen Personen gestellt Abgabe von Erklärungen zur Steuer der natürlichen Personen gestellt
werden, den Steuerpflichtigen erst nach diesem Datum erreicht, was bei werden, den Steuerpflichtigen erst nach diesem Datum erreicht, was bei
ihm Unverständnis und Frustration hervorruft. ihm Unverständnis und Frustration hervorruft.
- Schließlich ist sie nicht vollständig sicher, da die Antwort der BNB - Schließlich ist sie nicht vollständig sicher, da die Antwort der BNB
bei der Postzustellung verloren gehen oder sogar von einem Mitglied bei der Postzustellung verloren gehen oder sogar von einem Mitglied
des Umfelds der betroffenen Person, das Zugriff auf deren Post hat und des Umfelds der betroffenen Person, das Zugriff auf deren Post hat und
diese missbrauchen könnte, abgefangen werden kann. diese missbrauchen könnte, abgefangen werden kann.
In seinem Ende Januar 2022 veröffentlichten Entwurf der neuen In seinem Ende Januar 2022 veröffentlichten Entwurf der neuen
Leitlinien Nr. 01/2022 zum Umfang des Auskunftsrechts erinnerte der Leitlinien Nr. 01/2022 zum Umfang des Auskunftsrechts erinnerte der
Europäische Datenschutzausschuss (European Data Protection Board) Europäische Datenschutzausschuss (European Data Protection Board)
daran, dass der für die Verarbeitung Verantwortliche sicherstellen daran, dass der für die Verarbeitung Verantwortliche sicherstellen
muss, dass er geeignete und benutzerfreundliche Kommunikationskanäle muss, dass er geeignete und benutzerfreundliche Kommunikationskanäle
bereitstellt, die von der betroffenen Person leicht genutzt werden bereitstellt, die von der betroffenen Person leicht genutzt werden
können. Personenbezogene Daten sollten vorzugsweise in einer können. Personenbezogene Daten sollten vorzugsweise in einer
dauerhaften Form bereitgestellt werden, zum Beispiel als schriftlicher dauerhaften Form bereitgestellt werden, zum Beispiel als schriftlicher
Text, der in einem gängigen elektronischen Format übermittelt werden Text, der in einem gängigen elektronischen Format übermittelt werden
kann, so dass die betroffene Person die Möglichkeit hat, sie kann, so dass die betroffene Person die Möglichkeit hat, sie
herunterzuladen und zu speichern. Was das Auskunftsrecht in Bezug auf herunterzuladen und zu speichern. Was das Auskunftsrecht in Bezug auf
die in der ZKS registrierten personenbezogenen Daten betrifft, sieht die in der ZKS registrierten personenbezogenen Daten betrifft, sieht
der K.E. ZKS jedoch noch nicht deren elektronische Übermittlung an die der K.E. ZKS jedoch noch nicht deren elektronische Übermittlung an die
betroffene Person vor. betroffene Person vor.
Ab August 2022 wird es für jede natürliche Person, die über eine Ab August 2022 wird es für jede natürliche Person, die über eine
Erkennungsnummer des Nationalregisters der natürlichen Personen oder Erkennungsnummer des Nationalregisters der natürlichen Personen oder
über eine in Artikel 4 des Gesetzes vom 15. Januar 1990 über die über eine in Artikel 4 des Gesetzes vom 15. Januar 1990 über die
Errichtung und Organisation einer Zentralen Datenbank der sozialen Errichtung und Organisation einer Zentralen Datenbank der sozialen
Sicherheit erwähnte Erkennungsnummer (die so genannte "Bis-Nummer") Sicherheit erwähnte Erkennungsnummer (die so genannte "Bis-Nummer")
verfügt, technisch möglich sein, die Daten, die in der ZKS auf ihren verfügt, technisch möglich sein, die Daten, die in der ZKS auf ihren
Namen registriert sind, online einzusehen. Dieser Zugriff erfolgt über Namen registriert sind, online einzusehen. Dieser Zugriff erfolgt über
die Website der BNB unter Verwendung eines gesicherten elektronischen die Website der BNB unter Verwendung eines gesicherten elektronischen
Kommunikationskanals, wobei die hohe Vertraulichkeit der in der ZKS Kommunikationskanals, wobei die hohe Vertraulichkeit der in der ZKS
registrierten personenbezogenen Daten und die potenziell schweren registrierten personenbezogenen Daten und die potenziell schweren
Auswirkungen einer unrechtmäßigen Kenntnisnahme und eines potenziellen Auswirkungen einer unrechtmäßigen Kenntnisnahme und eines potenziellen
Missbrauchs dieser Daten durch einen Dritten berücksichtigt werden. Missbrauchs dieser Daten durch einen Dritten berücksichtigt werden.
Eine solche Lösung gibt es bereits in Bezug auf das Recht auf Zugriff Eine solche Lösung gibt es bereits in Bezug auf das Recht auf Zugriff
auf personenbezogene Daten, die im Namen der betroffenen Person in der auf personenbezogene Daten, die im Namen der betroffenen Person in der
Zentrale für Kredite an Privatpersonen der BNB registriert wurden. Im Zentrale für Kredite an Privatpersonen der BNB registriert wurden. Im
Vergleich zum derzeitigen Verfahren erweist sich eine solche Lösung Vergleich zum derzeitigen Verfahren erweist sich eine solche Lösung
als: als:
- sicherer: Die betroffene Person wird nämlich anhand des Zertifikats - sicherer: Die betroffene Person wird nämlich anhand des Zertifikats
auf ihrem elektronischen Personalausweis eindeutig identifiziert. Die auf ihrem elektronischen Personalausweis eindeutig identifiziert. Die
Authentifizierung der betroffenen Person erfolgt über das CSAM-Portal Authentifizierung der betroffenen Person erfolgt über das CSAM-Portal
des föderalen öffentlichen Dienstes BOSA. Dieses gesicherte Portal des föderalen öffentlichen Dienstes BOSA. Dieses gesicherte Portal
wird zu diesem Zweck bereits von vielen anderen öffentlichen Diensten wird zu diesem Zweck bereits von vielen anderen öffentlichen Diensten
genutzt, u.a. um Zugriff auf sensible Anwendungen wie MyMinFin, genutzt, u.a. um Zugriff auf sensible Anwendungen wie MyMinFin,
MyPension, MeineGesundheit, e-deposit usw. zu geben. Die MyPension, MeineGesundheit, e-deposit usw. zu geben. Die
Authentifizierung der betroffenen Person erfolgt entweder durch das Authentifizierung der betroffenen Person erfolgt entweder durch das
direkte Lesen des Zertifikats auf ihrem elektronischen Personalausweis direkte Lesen des Zertifikats auf ihrem elektronischen Personalausweis
mit einem geeigneten Kartenleser oder durch den qualifizierten Dienst mit einem geeigneten Kartenleser oder durch den qualifizierten Dienst
zur Validierung elektronischer Signaturen ITSME, der von Belgian zur Validierung elektronischer Signaturen ITSME, der von Belgian
Mobile ID angeboten wird. Letztere Anwendung wird auch die Ausübung Mobile ID angeboten wird. Letztere Anwendung wird auch die Ausübung
des Zugriffsrechts von einem Smartphone oder einem Computer aus des Zugriffsrechts von einem Smartphone oder einem Computer aus
ermöglichen, der nicht mit einem Leser für elektronische ermöglichen, der nicht mit einem Leser für elektronische
Personalausweise ausgestattet ist. Die personenbezogenen Daten werden Personalausweise ausgestattet ist. Die personenbezogenen Daten werden
schließlich durch eine gesicherte Anwendung der BNB verarbeitet und schließlich durch eine gesicherte Anwendung der BNB verarbeitet und
verschlüsselt an die betroffene Person übermittelt. Sie sind daher vor verschlüsselt an die betroffene Person übermittelt. Sie sind daher vor
jedem Versuch des Betrugs oder der Manipulation geschützt, jedem Versuch des Betrugs oder der Manipulation geschützt,
- schneller, da das Ergebnis des Antrags schon nach wenigen Sekunden - schneller, da das Ergebnis des Antrags schon nach wenigen Sekunden
auf dem Bildschirm der betroffenen Person angezeigt wird, auf dem Bildschirm der betroffenen Person angezeigt wird,
- benutzerfreundlicher: Die betroffene Person benötigt nur noch ein - benutzerfreundlicher: Die betroffene Person benötigt nur noch ein
Smartphone und/oder einen Computer, um ihr Zugriffsrecht auszuüben. Smartphone und/oder einen Computer, um ihr Zugriffsrecht auszuüben.
Außerdem kann sie wählen, ob sie ihre personenbezogenen Daten nur Außerdem kann sie wählen, ob sie ihre personenbezogenen Daten nur
ansehen oder sie auch als PDF-Datei herunterladen und speichern ansehen oder sie auch als PDF-Datei herunterladen und speichern
möchte. möchte.
Die Ausübung des Zugriffsrechts per Internet wird jedoch nicht möglich Die Ausübung des Zugriffsrechts per Internet wird jedoch nicht möglich
sein: sein:
- für natürliche Personen, die nicht über eine Nationalregisternummer - für natürliche Personen, die nicht über eine Nationalregisternummer
oder eine Bis-Nummer verfügen. Diese Personen haben nämlich keinen oder eine Bis-Nummer verfügen. Diese Personen haben nämlich keinen
elektronischen Personalausweis, der ihre sichere Identifizierung auf elektronischen Personalausweis, der ihre sichere Identifizierung auf
der Grundlage des darauf geladenen elektronischen Zertifikats der Grundlage des darauf geladenen elektronischen Zertifikats
ermöglichen würde. In jedem Fall ist die Anzahl der Zugriffsanträge ermöglichen würde. In jedem Fall ist die Anzahl der Zugriffsanträge
von solchen natürlichen Personen geringfügig (nur einige Dutzend pro von solchen natürlichen Personen geringfügig (nur einige Dutzend pro
Jahr), Jahr),
- für juristische Personen, unabhängig davon, ob sie über eine - für juristische Personen, unabhängig davon, ob sie über eine
Erkennungsnummer der Zentralen Datenbank der Unternehmen verfügen oder Erkennungsnummer der Zentralen Datenbank der Unternehmen verfügen oder
nicht. Die Anzahl Zugriffsanträge von juristischen Personen ist nicht. Die Anzahl Zugriffsanträge von juristischen Personen ist
nämlich völlig geringfügig (nur etwa dreißig pro Jahr) und nämlich völlig geringfügig (nur etwa dreißig pro Jahr) und
rechtfertigt daher nicht die Investitionskosten, die für die rechtfertigt daher nicht die Investitionskosten, die für die
Ausweitung der Anwendung der Einsichtnahme auf juristische Personen Ausweitung der Anwendung der Einsichtnahme auf juristische Personen
nötig sind. nötig sind.
Diese beiden Kategorien von Personen müssen ihr Zugriffsrecht also Diese beiden Kategorien von Personen müssen ihr Zugriffsrecht also
weiterhin über das bisherige Verfahren ausüben. Da die digitale weiterhin über das bisherige Verfahren ausüben. Da die digitale
Revolution noch nicht bei allen angekommen ist, können natürliche Revolution noch nicht bei allen angekommen ist, können natürliche
Personen, die über eine Nationalregisternummer oder Bis-Nummer Personen, die über eine Nationalregisternummer oder Bis-Nummer
verfügen, auch weiterhin das bisherige Zugriffsverfahren nutzen, wenn verfügen, auch weiterhin das bisherige Zugriffsverfahren nutzen, wenn
sie dies wünschen. Der neue elektronische Zugriffskanal wird neben dem sie dies wünschen. Der neue elektronische Zugriffskanal wird neben dem
bestehenden Verfahren angeboten. bestehenden Verfahren angeboten.
Aber auch das bestehende Verfahren selbst kann effizienter, schneller Aber auch das bestehende Verfahren selbst kann effizienter, schneller
und benutzerfreundlicher ablaufen. Zu diesem Zweck wird die BNB ein und benutzerfreundlicher ablaufen. Zu diesem Zweck wird die BNB ein
elektronisches Antragsformular auf ihre Website stellen, wodurch es elektronisches Antragsformular auf ihre Website stellen, wodurch es
jeder betroffenen Person (unabhängig davon, ob sie eine natürliche jeder betroffenen Person (unabhängig davon, ob sie eine natürliche
oder juristische Person ist und, im Falle einer natürlichen Person, oder juristische Person ist und, im Falle einer natürlichen Person,
unabhängig davon, ob sie über eine Nationalregisternummer oder eine unabhängig davon, ob sie über eine Nationalregisternummer oder eine
Bis-Nummer verfügt) ermöglicht wird, den Antrag auf Zugriff auf die Bis-Nummer verfügt) ermöglicht wird, den Antrag auf Zugriff auf die
sie betreffenden personenbezogenen Daten elektronisch und nicht in sie betreffenden personenbezogenen Daten elektronisch und nicht in
Papierform einzureichen, obwohl letztere Möglichkeit natürlich Papierform einzureichen, obwohl letztere Möglichkeit natürlich
weiterhin bestehen wird. Auch für die BNB ist die Verwendung eines weiterhin bestehen wird. Auch für die BNB ist die Verwendung eines
solchen elektronischen Formulars vorteilhaft. Die Kerndaten des solchen elektronischen Formulars vorteilhaft. Die Kerndaten des
Antrags (Identifizierung der betroffenen Person, Gegenstand des Antrags (Identifizierung der betroffenen Person, Gegenstand des
Antrags, Auftreten für eigene Rechnung oder als Bevollmächtigter, Antrags, Auftreten für eigene Rechnung oder als Bevollmächtigter,
beigefügte Kopie der Identitätsdokumente) erscheinen nämlich in beigefügte Kopie der Identitätsdokumente) erscheinen nämlich in
spezifischen Feldern, was die Bearbeitung des Antrags und die Suche in spezifischen Feldern, was die Bearbeitung des Antrags und die Suche in
der Datenbank der ZKS erleichtert und die Gefahr von Eingabefehlern der Datenbank der ZKS erleichtert und die Gefahr von Eingabefehlern
erheblich verringert. erheblich verringert.
Damit die BNB den betroffenen Personen diese neuen Möglichkeiten des Damit die BNB den betroffenen Personen diese neuen Möglichkeiten des
Zugriffs auf die sie betreffenden Daten anbieten kann, müssen sie in Zugriffs auf die sie betreffenden Daten anbieten kann, müssen sie in
Artikel 18 des vorerwähnten Königlichen Erlasses vom 7. April 2019 Artikel 18 des vorerwähnten Königlichen Erlasses vom 7. April 2019
aufgenommen werden, der derzeit nur ein Zugriffsrecht auf der aufgenommen werden, der derzeit nur ein Zugriffsrecht auf der
Grundlage eines Antrags auf Papier vorsieht. Soweit der Gegenstand des Grundlage eines Antrags auf Papier vorsieht. Soweit der Gegenstand des
vorliegenden Erlasses. Kurzfristig wird die Ausübung des vorliegenden Erlasses. Kurzfristig wird die Ausübung des
Zugriffsrechts per Internet jedoch auf die Daten beschränkt bleiben, Zugriffsrechts per Internet jedoch auf die Daten beschränkt bleiben,
die auf den Namen der betroffenen Person in der Datenbank der ZKS die auf den Namen der betroffenen Person in der Datenbank der ZKS
registriert sind. Die Anwendung der BNB ermöglicht es noch nicht, die registriert sind. Die Anwendung der BNB ermöglicht es noch nicht, die
Liste aller Einrichtungen, Behörden und Personen zu erstellen, denen Liste aller Einrichtungen, Behörden und Personen zu erstellen, denen
ihre Daten mitgeteilt worden sind, wie in Artikel 8 § 1 Absatz 2 des ihre Daten mitgeteilt worden sind, wie in Artikel 8 § 1 Absatz 2 des
Gesetzes vom 8. Juli 2018 zur Organisation einer zentralen Gesetzes vom 8. Juli 2018 zur Organisation einer zentralen
Kontaktstelle Konten und Finanzverträge und zur Ausweitung des Kontaktstelle Konten und Finanzverträge und zur Ausweitung des
Zugriffs auf die zentrale Datei der Pfändungs-, Einzugsermächtigungs-, Zugriffs auf die zentrale Datei der Pfändungs-, Einzugsermächtigungs-,
Abtretungs- und Protestmeldungen und der Meldungen einer kollektiven Abtretungs- und Protestmeldungen und der Meldungen einer kollektiven
Schuldenregelung erwähnt. Diese Liste muss noch anhand einer von Schuldenregelung erwähnt. Diese Liste muss noch anhand einer von
Personalmitgliedern der BNB manuell durchgeführten Suche erstellt Personalmitgliedern der BNB manuell durchgeführten Suche erstellt
werden und kann daher vorübergehend wie derzeit nur nach dem alten werden und kann daher vorübergehend wie derzeit nur nach dem alten
Verfahren mitgeteilt werden. Verfahren mitgeteilt werden.
Am 1. November 2022 hat die BNB die Anwendung, die die Ausübung des Am 1. November 2022 hat die BNB die Anwendung, die die Ausübung des
Zugriffsrechts per Internet ermöglicht, implementiert und die Zugriffsrechts per Internet ermöglicht, implementiert und die
elektronischen Antragsformulare zur Verfügung gestellt. Da elektronischen Antragsformulare zur Verfügung gestellt. Da
vorliegender Erlass keine Verpflichtungen für die Bürger mit sich vorliegender Erlass keine Verpflichtungen für die Bürger mit sich
bringt, sondern ihnen lediglich zusätzliche technische Kanäle zur bringt, sondern ihnen lediglich zusätzliche technische Kanäle zur
Ausübung eines persönlichen Rechts bietet, steht dem Inkrafttreten des Ausübung eines persönlichen Rechts bietet, steht dem Inkrafttreten des
Erlasses mit sofortiger Wirkung nichts im Wege. Erlasses mit sofortiger Wirkung nichts im Wege.
Wir haben die Ehre, Wir haben die Ehre,
Sire, Sire,
die ehrerbietigen die ehrerbietigen
und getreuen Diener und getreuen Diener
Eurer Majestät zu sein. Eurer Majestät zu sein.
Der Minister der Finanzen Der Minister der Finanzen
V. VAN PETEGHEM V. VAN PETEGHEM
Der Minister der Justiz Der Minister der Justiz
V. VAN QUICKENBORNE V. VAN QUICKENBORNE
12. DEZEMBER 2022 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen 12. DEZEMBER 2022 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen
Erlasses vom 7. April 2019 über die Funktionsweise der zentralen Erlasses vom 7. April 2019 über die Funktionsweise der zentralen
Kontaktstelle Konten und Finanzverträge Kontaktstelle Konten und Finanzverträge
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Aufgrund der Verfassung, des Artikels 108; Aufgrund der Verfassung, des Artikels 108;
Aufgrund des Gesetzes vom 8. Juli 2018 zur Organisation einer Aufgrund des Gesetzes vom 8. Juli 2018 zur Organisation einer
zentralen Kontaktstelle Konten und Finanzverträge und zur Ausweitung zentralen Kontaktstelle Konten und Finanzverträge und zur Ausweitung
des Zugriffs auf die zentrale Datei der Pfändungs-, des Zugriffs auf die zentrale Datei der Pfändungs-,
Einzugsermächtigungs-, Abtretungs- und Protestmeldungen und der Einzugsermächtigungs-, Abtretungs- und Protestmeldungen und der
Meldungen einer kollektiven Schuldenregelung, des Artikels 6 Absatz 1 Meldungen einer kollektiven Schuldenregelung, des Artikels 6 Absatz 1
Nr. 2; Nr. 2;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 7. April 2019 über die Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 7. April 2019 über die
Funktionsweise der zentralen Kontaktstelle Konten und Finanzverträge; Funktionsweise der zentralen Kontaktstelle Konten und Finanzverträge;
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 5. August 2022; Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 5. August 2022;
Aufgrund des Einverständnisses des Staatssekretärs für Haushalt vom Aufgrund des Einverständnisses des Staatssekretärs für Haushalt vom
18. August 2022; 18. August 2022;
Aufgrund des Gutachtens Nr. 72.124/2 des Staatsrates vom 26. September Aufgrund des Gutachtens Nr. 72.124/2 des Staatsrates vom 26. September
2022, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 2022, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am
12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;
Aufgrund der Stellungnahme Nr. 220/2022 der Datenschutzbehörde vom 29. Aufgrund der Stellungnahme Nr. 220/2022 der Datenschutzbehörde vom 29.
Juli 2022; Juli 2022;
In der Erwägung der Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften, In der Erwägung der Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften,
die gemäß den Artikeln 6 und 7 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur die gemäß den Artikeln 6 und 7 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur
Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative
Vereinfachung durchgeführt worden ist; Vereinfachung durchgeführt worden ist;
Auf Vorschlag des Ministers der Finanzen und des Ministers der Justiz Auf Vorschlag des Ministers der Finanzen und des Ministers der Justiz
Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: Haben Wir beschlossen und erlassen Wir:
Artikel 1 - Artikel 18 des Königlichen Erlasses vom 7. April 2019 über Artikel 1 - Artikel 18 des Königlichen Erlasses vom 7. April 2019 über
die Funktionsweise der zentralen Kontaktstelle Konten und die Funktionsweise der zentralen Kontaktstelle Konten und
Finanzverträge wird wie folgt abgeändert: Finanzverträge wird wie folgt abgeändert:
1. In Absatz 1 werden zwischen den Wörtern "wie in Artikel 13 1. In Absatz 1 werden zwischen den Wörtern "wie in Artikel 13
erwähnt," und den Wörtern "indem er einen schriftlichen, datierten und erwähnt," und den Wörtern "indem er einen schriftlichen, datierten und
unterzeichneten Antrag an den Hauptsitz der BNB richtet" die Wörter unterzeichneten Antrag an den Hauptsitz der BNB richtet" die Wörter
"entweder indem er das elektronische Formular ausfüllt, das auf der "entweder indem er das elektronische Formular ausfüllt, das auf der
Website der Belgischen Nationalbank zur Verfügung gestellt wird, oder" Website der Belgischen Nationalbank zur Verfügung gestellt wird, oder"
eingefügt. eingefügt.
2. Zwischen den Absätzen 3 und 4 wird ein Absatz mit folgendem 2. Zwischen den Absätzen 3 und 4 wird ein Absatz mit folgendem
Wortlaut eingefügt: Wortlaut eingefügt:
"Natürliche Personen, die über eine Erkennungsnummer des "Natürliche Personen, die über eine Erkennungsnummer des
Nationalregisters der natürlichen Personen oder über eine in Artikel 4 Nationalregisters der natürlichen Personen oder über eine in Artikel 4
des Gesetzes vom 15. Januar 1990 über die Errichtung und Organisation des Gesetzes vom 15. Januar 1990 über die Errichtung und Organisation
einer Zentralen Datenbank der sozialen Sicherheit erwähnte einer Zentralen Datenbank der sozialen Sicherheit erwähnte
Erkennungsnummer verfügen, können jedoch auch über die Website der BNB Erkennungsnummer verfügen, können jedoch auch über die Website der BNB
Einsicht in die Daten erhalten, die auf ihren Namen in der ZKS Einsicht in die Daten erhalten, die auf ihren Namen in der ZKS
registriert sind, unter Einhaltung der besonderen technischen registriert sind, unter Einhaltung der besonderen technischen
Anforderungen, die die BNB festlegt, insbesondere im Hinblick auf die Anforderungen, die die BNB festlegt, insbesondere im Hinblick auf die
Gewährleistung der Echtheit der Identität der betroffenen Personen. Gewährleistung der Echtheit der Identität der betroffenen Personen.
Diese besonderen technischen Anforderungen werden auf der Website der Diese besonderen technischen Anforderungen werden auf der Website der
BNB veröffentlicht." BNB veröffentlicht."
Art. 2 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Art. 2 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im
Belgischen Staatsblatt in Kraft. Belgischen Staatsblatt in Kraft.
Art. 3 - Der für Finanzen zuständige Minister, beauftragt mit der Art. 3 - Der für Finanzen zuständige Minister, beauftragt mit der
Koordinierung der Betrugsbekämpfung, und der für Justiz zuständige Koordinierung der Betrugsbekämpfung, und der für Justiz zuständige
Minister sind, jeweils für ihren Bereich, mit der Ausführung des Minister sind, jeweils für ihren Bereich, mit der Ausführung des
vorliegenden Erlasses beauftragt. vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 12. Dezember 2022 Gegeben zu Brüssel, den 12. Dezember 2022
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Minister der Finanzen Der Minister der Finanzen
V. VAN PETEGHEM V. VAN PETEGHEM
Der Minister der Justiz Der Minister der Justiz
V. VAN QUICKENBORNE V. VAN QUICKENBORNE
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