← Retour vers "Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 7 avril 2019 relatif au fonctionnement du point de contact central des comptes et contrats financiers. - Traduction allemande"
Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 7 avril 2019 relatif au fonctionnement du point de contact central des comptes et contrats financiers. - Traduction allemande | Koninklijk besluit tot wijziging van het koninklijk besluit van 7 april 2019 betreffende de werking van het centraal aanspreekpunt van rekeningen en financiële contracten. - Duitse vertaling |
---|---|
12 DECEMBRE 2022. - Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 7 avril | 12 DECEMBER 2022. - Koninklijk besluit tot wijziging van het |
2019 relatif au fonctionnement du point de contact central des comptes | koninklijk besluit van 7 april 2019 betreffende de werking van het |
et contrats financiers. - Traduction allemande | centraal aanspreekpunt van rekeningen en financiële contracten. - |
Duitse vertaling | |
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk |
l'arrêté royal du 12 décembre 2022 modifiant l'arrêté royal du 7 avril | besluit van 12 december 2022 tot wijziging van het koninklijk besluit |
2019 relatif au fonctionnement du point de contact central des comptes | van 7 april 2019 betreffende de werking van het centraal aanspreekpunt |
et contrats financiers (Moniteur belge du 22 décembre 2022). | van rekeningen en financiële contracten (Belgisch Staatsblad van 22 |
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | december 2022). Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse |
allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER |
DIENST JUSTIZ | DIENST JUSTIZ |
12. DEZEMBER 2022 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen | 12. DEZEMBER 2022 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen |
Erlasses vom 7. April 2019 über die Funktionsweise der zentralen | Erlasses vom 7. April 2019 über die Funktionsweise der zentralen |
Kontaktstelle Konten und Finanzverträge | Kontaktstelle Konten und Finanzverträge |
BERICHT AN DEN KÖNIG | BERICHT AN DEN KÖNIG |
Sire, | Sire, |
der Erlass, den die Regierung die Ehre hat, Ihrer Majestät vorzulegen, | der Erlass, den die Regierung die Ehre hat, Ihrer Majestät vorzulegen, |
bezweckt die Schaffung eines verordnungsrechtlichen Rahmens für die | bezweckt die Schaffung eines verordnungsrechtlichen Rahmens für die |
Inbetriebnahme eines elektronischen Kanals durch die Belgische | Inbetriebnahme eines elektronischen Kanals durch die Belgische |
Nationalbank (BNB), der es den betroffenen Personen ermöglicht, das | Nationalbank (BNB), der es den betroffenen Personen ermöglicht, das |
Recht auf Zugriff auf die Daten auszuüben, die in der zentralen | Recht auf Zugriff auf die Daten auszuüben, die in der zentralen |
Kontaktstelle Konten und Finanzverträge (ZKS) auf ihren Namen | Kontaktstelle Konten und Finanzverträge (ZKS) auf ihren Namen |
registriert sind. | registriert sind. |
Die einzige Möglichkeit, wie eine Person derzeit diese Daten einsehen | Die einzige Möglichkeit, wie eine Person derzeit diese Daten einsehen |
kann, besteht darin, der BNB einen schriftlichen, datierten und | kann, besteht darin, der BNB einen schriftlichen, datierten und |
unterzeichneten Antrag auf Einsicht zu schicken oder zu übergeben, dem | unterzeichneten Antrag auf Einsicht zu schicken oder zu übergeben, dem |
eine Kopie eines Dokuments (wie Personalausweis, Pass oder ein anderes | eine Kopie eines Dokuments (wie Personalausweis, Pass oder ein anderes |
von einem ausländischen Staat ausgestelltes offizielles | von einem ausländischen Staat ausgestelltes offizielles |
Identitätsdokument) beigefügt ist, das den Antragsteller (oder, im | Identitätsdokument) beigefügt ist, das den Antragsteller (oder, im |
Falle einer juristischen Person, seinen Bevollmächtigten) | Falle einer juristischen Person, seinen Bevollmächtigten) |
beweiskräftig identifiziert. Gemäß Artikel 18 des Königlichen Erlasses | beweiskräftig identifiziert. Gemäß Artikel 18 des Königlichen Erlasses |
vom 7. April 2019 über die Funktionsweise der ZKS (nachstehend "K.E. | vom 7. April 2019 über die Funktionsweise der ZKS (nachstehend "K.E. |
ZKS" genannt) wird die Antwort der BNB auf diesen Antrag außerdem | ZKS" genannt) wird die Antwort der BNB auf diesen Antrag außerdem |
niemals an ihren Schaltern erteilt oder per E-Mail verschickt, sondern | niemals an ihren Schaltern erteilt oder per E-Mail verschickt, sondern |
ausschließlich per Post verschickt, um das Risiko eines | ausschließlich per Post verschickt, um das Risiko eines |
Identitätsdiebstahls zu begrenzen: | Identitätsdiebstahls zu begrenzen: |
- wenn eine natürliche Person betroffen ist: an die im | - wenn eine natürliche Person betroffen ist: an die im |
Nationalregister der natürlichen Personen vermerkte Adresse der | Nationalregister der natürlichen Personen vermerkte Adresse der |
betroffenen Person oder, in deren Ermangelung, an die Adresse, die in | betroffenen Person oder, in deren Ermangelung, an die Adresse, die in |
dem vorgelegten offiziellen Identitätsdokument angegeben ist, | dem vorgelegten offiziellen Identitätsdokument angegeben ist, |
- wenn eine juristische Person betroffen ist: an die in der Zentralen | - wenn eine juristische Person betroffen ist: an die in der Zentralen |
Datenbank der Unternehmen vermerkte Adresse des Gesellschaftssitzes | Datenbank der Unternehmen vermerkte Adresse des Gesellschaftssitzes |
der betroffenen juristischen Person oder, in Ermangelung einer | der betroffenen juristischen Person oder, in Ermangelung einer |
Eintragung bei dieser Zentralen Datenbank, an die im Nationalregister | Eintragung bei dieser Zentralen Datenbank, an die im Nationalregister |
der natürlichen Personen vermerkte Adresse ihres Bevollmächtigten | der natürlichen Personen vermerkte Adresse ihres Bevollmächtigten |
oder, wenn dieser nicht in diesem Nationalregister eingetragen ist, an | oder, wenn dieser nicht in diesem Nationalregister eingetragen ist, an |
die Adresse, die in dem vorgelegten offiziellen Identitätsdokument | die Adresse, die in dem vorgelegten offiziellen Identitätsdokument |
angegeben ist. | angegeben ist. |
Diese Methode hat jedoch folgende Nachteile: | Diese Methode hat jedoch folgende Nachteile: |
- Sie ist für die BNB arbeitsaufwändig, da die Antwort auf jeden der | - Sie ist für die BNB arbeitsaufwändig, da die Antwort auf jeden der |
2.170 im Jahr 2021 bearbeiteten Anträge auf Zugriff zunächst eine | 2.170 im Jahr 2021 bearbeiteten Anträge auf Zugriff zunächst eine |
Einsicht in die Datenbank der ZKS, dann das Ausdrucken des | Einsicht in die Datenbank der ZKS, dann das Ausdrucken des |
Ergebnisses, anschließend eine weitere Suche nach der offiziellen | Ergebnisses, anschließend eine weitere Suche nach der offiziellen |
Adresse des Betreffenden im Nationalregister der natürlichen Personen | Adresse des Betreffenden im Nationalregister der natürlichen Personen |
oder in der Zentralen Datenbank der Unternehmen und schließlich den | oder in der Zentralen Datenbank der Unternehmen und schließlich den |
Versand der Antwort per Post erforderte. All diese verschiedenen | Versand der Antwort per Post erforderte. All diese verschiedenen |
Schritte müssen jedoch von Personalmitgliedern der BNB manuell | Schritte müssen jedoch von Personalmitgliedern der BNB manuell |
durchgeführt werden. | durchgeführt werden. |
- Daraus folgt, dass sie auch für die betroffene Person langwierig | - Daraus folgt, dass sie auch für die betroffene Person langwierig |
ist, da die Bearbeitung eines Antrags auf Zugriff vom Absenden dieses | ist, da die Bearbeitung eines Antrags auf Zugriff vom Absenden dieses |
Antrags durch die betroffene Person bis zum Erhalt der Antwort der BNB | Antrags durch die betroffene Person bis zum Erhalt der Antwort der BNB |
leicht eine Woche in Anspruch nimmt. Externe Faktoren, wie z.B. die | leicht eine Woche in Anspruch nimmt. Externe Faktoren, wie z.B. die |
Ankündigung des Fiskus, dass er der Kontrolle der korrekten Erklärung | Ankündigung des Fiskus, dass er der Kontrolle der korrekten Erklärung |
von ausländischen Konten besondere Aufmerksamkeit widmet, führen | von ausländischen Konten besondere Aufmerksamkeit widmet, führen |
außerdem von Zeit zu Zeit zu einem massiven Aufkommen von | außerdem von Zeit zu Zeit zu einem massiven Aufkommen von |
Zugriffsanträgen, die von Steuerpflichtigen eingereicht werden, die | Zugriffsanträgen, die von Steuerpflichtigen eingereicht werden, die |
sich der Liste der ausländischen Konten vergewissern wollen, die sie | sich der Liste der ausländischen Konten vergewissern wollen, die sie |
der ZKS bereits in der Vergangenheit mitgeteilt haben. Ein solch | der ZKS bereits in der Vergangenheit mitgeteilt haben. Ein solch |
massives Aufkommen in kurzer Zeit führt unweigerlich zu einer | massives Aufkommen in kurzer Zeit führt unweigerlich zu einer |
Überlastung der zuständigen Dienste der BNB, was zu einer | Überlastung der zuständigen Dienste der BNB, was zu einer |
entsprechenden Verzögerung bei der Bearbeitung und dem Versand der | entsprechenden Verzögerung bei der Bearbeitung und dem Versand der |
Antworten auf die Zugriffsanträge führt. Es kommt daher vor, dass die | Antworten auf die Zugriffsanträge führt. Es kommt daher vor, dass die |
Antwort auf Anträge, die relativ kurz vor dem äußersten Datum für die | Antwort auf Anträge, die relativ kurz vor dem äußersten Datum für die |
Abgabe von Erklärungen zur Steuer der natürlichen Personen gestellt | Abgabe von Erklärungen zur Steuer der natürlichen Personen gestellt |
werden, den Steuerpflichtigen erst nach diesem Datum erreicht, was bei | werden, den Steuerpflichtigen erst nach diesem Datum erreicht, was bei |
ihm Unverständnis und Frustration hervorruft. | ihm Unverständnis und Frustration hervorruft. |
- Schließlich ist sie nicht vollständig sicher, da die Antwort der BNB | - Schließlich ist sie nicht vollständig sicher, da die Antwort der BNB |
bei der Postzustellung verloren gehen oder sogar von einem Mitglied | bei der Postzustellung verloren gehen oder sogar von einem Mitglied |
des Umfelds der betroffenen Person, das Zugriff auf deren Post hat und | des Umfelds der betroffenen Person, das Zugriff auf deren Post hat und |
diese missbrauchen könnte, abgefangen werden kann. | diese missbrauchen könnte, abgefangen werden kann. |
In seinem Ende Januar 2022 veröffentlichten Entwurf der neuen | In seinem Ende Januar 2022 veröffentlichten Entwurf der neuen |
Leitlinien Nr. 01/2022 zum Umfang des Auskunftsrechts erinnerte der | Leitlinien Nr. 01/2022 zum Umfang des Auskunftsrechts erinnerte der |
Europäische Datenschutzausschuss (European Data Protection Board) | Europäische Datenschutzausschuss (European Data Protection Board) |
daran, dass der für die Verarbeitung Verantwortliche sicherstellen | daran, dass der für die Verarbeitung Verantwortliche sicherstellen |
muss, dass er geeignete und benutzerfreundliche Kommunikationskanäle | muss, dass er geeignete und benutzerfreundliche Kommunikationskanäle |
bereitstellt, die von der betroffenen Person leicht genutzt werden | bereitstellt, die von der betroffenen Person leicht genutzt werden |
können. Personenbezogene Daten sollten vorzugsweise in einer | können. Personenbezogene Daten sollten vorzugsweise in einer |
dauerhaften Form bereitgestellt werden, zum Beispiel als schriftlicher | dauerhaften Form bereitgestellt werden, zum Beispiel als schriftlicher |
Text, der in einem gängigen elektronischen Format übermittelt werden | Text, der in einem gängigen elektronischen Format übermittelt werden |
kann, so dass die betroffene Person die Möglichkeit hat, sie | kann, so dass die betroffene Person die Möglichkeit hat, sie |
herunterzuladen und zu speichern. Was das Auskunftsrecht in Bezug auf | herunterzuladen und zu speichern. Was das Auskunftsrecht in Bezug auf |
die in der ZKS registrierten personenbezogenen Daten betrifft, sieht | die in der ZKS registrierten personenbezogenen Daten betrifft, sieht |
der K.E. ZKS jedoch noch nicht deren elektronische Übermittlung an die | der K.E. ZKS jedoch noch nicht deren elektronische Übermittlung an die |
betroffene Person vor. | betroffene Person vor. |
Ab August 2022 wird es für jede natürliche Person, die über eine | Ab August 2022 wird es für jede natürliche Person, die über eine |
Erkennungsnummer des Nationalregisters der natürlichen Personen oder | Erkennungsnummer des Nationalregisters der natürlichen Personen oder |
über eine in Artikel 4 des Gesetzes vom 15. Januar 1990 über die | über eine in Artikel 4 des Gesetzes vom 15. Januar 1990 über die |
Errichtung und Organisation einer Zentralen Datenbank der sozialen | Errichtung und Organisation einer Zentralen Datenbank der sozialen |
Sicherheit erwähnte Erkennungsnummer (die so genannte "Bis-Nummer") | Sicherheit erwähnte Erkennungsnummer (die so genannte "Bis-Nummer") |
verfügt, technisch möglich sein, die Daten, die in der ZKS auf ihren | verfügt, technisch möglich sein, die Daten, die in der ZKS auf ihren |
Namen registriert sind, online einzusehen. Dieser Zugriff erfolgt über | Namen registriert sind, online einzusehen. Dieser Zugriff erfolgt über |
die Website der BNB unter Verwendung eines gesicherten elektronischen | die Website der BNB unter Verwendung eines gesicherten elektronischen |
Kommunikationskanals, wobei die hohe Vertraulichkeit der in der ZKS | Kommunikationskanals, wobei die hohe Vertraulichkeit der in der ZKS |
registrierten personenbezogenen Daten und die potenziell schweren | registrierten personenbezogenen Daten und die potenziell schweren |
Auswirkungen einer unrechtmäßigen Kenntnisnahme und eines potenziellen | Auswirkungen einer unrechtmäßigen Kenntnisnahme und eines potenziellen |
Missbrauchs dieser Daten durch einen Dritten berücksichtigt werden. | Missbrauchs dieser Daten durch einen Dritten berücksichtigt werden. |
Eine solche Lösung gibt es bereits in Bezug auf das Recht auf Zugriff | Eine solche Lösung gibt es bereits in Bezug auf das Recht auf Zugriff |
auf personenbezogene Daten, die im Namen der betroffenen Person in der | auf personenbezogene Daten, die im Namen der betroffenen Person in der |
Zentrale für Kredite an Privatpersonen der BNB registriert wurden. Im | Zentrale für Kredite an Privatpersonen der BNB registriert wurden. Im |
Vergleich zum derzeitigen Verfahren erweist sich eine solche Lösung | Vergleich zum derzeitigen Verfahren erweist sich eine solche Lösung |
als: | als: |
- sicherer: Die betroffene Person wird nämlich anhand des Zertifikats | - sicherer: Die betroffene Person wird nämlich anhand des Zertifikats |
auf ihrem elektronischen Personalausweis eindeutig identifiziert. Die | auf ihrem elektronischen Personalausweis eindeutig identifiziert. Die |
Authentifizierung der betroffenen Person erfolgt über das CSAM-Portal | Authentifizierung der betroffenen Person erfolgt über das CSAM-Portal |
des föderalen öffentlichen Dienstes BOSA. Dieses gesicherte Portal | des föderalen öffentlichen Dienstes BOSA. Dieses gesicherte Portal |
wird zu diesem Zweck bereits von vielen anderen öffentlichen Diensten | wird zu diesem Zweck bereits von vielen anderen öffentlichen Diensten |
genutzt, u.a. um Zugriff auf sensible Anwendungen wie MyMinFin, | genutzt, u.a. um Zugriff auf sensible Anwendungen wie MyMinFin, |
MyPension, MeineGesundheit, e-deposit usw. zu geben. Die | MyPension, MeineGesundheit, e-deposit usw. zu geben. Die |
Authentifizierung der betroffenen Person erfolgt entweder durch das | Authentifizierung der betroffenen Person erfolgt entweder durch das |
direkte Lesen des Zertifikats auf ihrem elektronischen Personalausweis | direkte Lesen des Zertifikats auf ihrem elektronischen Personalausweis |
mit einem geeigneten Kartenleser oder durch den qualifizierten Dienst | mit einem geeigneten Kartenleser oder durch den qualifizierten Dienst |
zur Validierung elektronischer Signaturen ITSME, der von Belgian | zur Validierung elektronischer Signaturen ITSME, der von Belgian |
Mobile ID angeboten wird. Letztere Anwendung wird auch die Ausübung | Mobile ID angeboten wird. Letztere Anwendung wird auch die Ausübung |
des Zugriffsrechts von einem Smartphone oder einem Computer aus | des Zugriffsrechts von einem Smartphone oder einem Computer aus |
ermöglichen, der nicht mit einem Leser für elektronische | ermöglichen, der nicht mit einem Leser für elektronische |
Personalausweise ausgestattet ist. Die personenbezogenen Daten werden | Personalausweise ausgestattet ist. Die personenbezogenen Daten werden |
schließlich durch eine gesicherte Anwendung der BNB verarbeitet und | schließlich durch eine gesicherte Anwendung der BNB verarbeitet und |
verschlüsselt an die betroffene Person übermittelt. Sie sind daher vor | verschlüsselt an die betroffene Person übermittelt. Sie sind daher vor |
jedem Versuch des Betrugs oder der Manipulation geschützt, | jedem Versuch des Betrugs oder der Manipulation geschützt, |
- schneller, da das Ergebnis des Antrags schon nach wenigen Sekunden | - schneller, da das Ergebnis des Antrags schon nach wenigen Sekunden |
auf dem Bildschirm der betroffenen Person angezeigt wird, | auf dem Bildschirm der betroffenen Person angezeigt wird, |
- benutzerfreundlicher: Die betroffene Person benötigt nur noch ein | - benutzerfreundlicher: Die betroffene Person benötigt nur noch ein |
Smartphone und/oder einen Computer, um ihr Zugriffsrecht auszuüben. | Smartphone und/oder einen Computer, um ihr Zugriffsrecht auszuüben. |
Außerdem kann sie wählen, ob sie ihre personenbezogenen Daten nur | Außerdem kann sie wählen, ob sie ihre personenbezogenen Daten nur |
ansehen oder sie auch als PDF-Datei herunterladen und speichern | ansehen oder sie auch als PDF-Datei herunterladen und speichern |
möchte. | möchte. |
Die Ausübung des Zugriffsrechts per Internet wird jedoch nicht möglich | Die Ausübung des Zugriffsrechts per Internet wird jedoch nicht möglich |
sein: | sein: |
- für natürliche Personen, die nicht über eine Nationalregisternummer | - für natürliche Personen, die nicht über eine Nationalregisternummer |
oder eine Bis-Nummer verfügen. Diese Personen haben nämlich keinen | oder eine Bis-Nummer verfügen. Diese Personen haben nämlich keinen |
elektronischen Personalausweis, der ihre sichere Identifizierung auf | elektronischen Personalausweis, der ihre sichere Identifizierung auf |
der Grundlage des darauf geladenen elektronischen Zertifikats | der Grundlage des darauf geladenen elektronischen Zertifikats |
ermöglichen würde. In jedem Fall ist die Anzahl der Zugriffsanträge | ermöglichen würde. In jedem Fall ist die Anzahl der Zugriffsanträge |
von solchen natürlichen Personen geringfügig (nur einige Dutzend pro | von solchen natürlichen Personen geringfügig (nur einige Dutzend pro |
Jahr), | Jahr), |
- für juristische Personen, unabhängig davon, ob sie über eine | - für juristische Personen, unabhängig davon, ob sie über eine |
Erkennungsnummer der Zentralen Datenbank der Unternehmen verfügen oder | Erkennungsnummer der Zentralen Datenbank der Unternehmen verfügen oder |
nicht. Die Anzahl Zugriffsanträge von juristischen Personen ist | nicht. Die Anzahl Zugriffsanträge von juristischen Personen ist |
nämlich völlig geringfügig (nur etwa dreißig pro Jahr) und | nämlich völlig geringfügig (nur etwa dreißig pro Jahr) und |
rechtfertigt daher nicht die Investitionskosten, die für die | rechtfertigt daher nicht die Investitionskosten, die für die |
Ausweitung der Anwendung der Einsichtnahme auf juristische Personen | Ausweitung der Anwendung der Einsichtnahme auf juristische Personen |
nötig sind. | nötig sind. |
Diese beiden Kategorien von Personen müssen ihr Zugriffsrecht also | Diese beiden Kategorien von Personen müssen ihr Zugriffsrecht also |
weiterhin über das bisherige Verfahren ausüben. Da die digitale | weiterhin über das bisherige Verfahren ausüben. Da die digitale |
Revolution noch nicht bei allen angekommen ist, können natürliche | Revolution noch nicht bei allen angekommen ist, können natürliche |
Personen, die über eine Nationalregisternummer oder Bis-Nummer | Personen, die über eine Nationalregisternummer oder Bis-Nummer |
verfügen, auch weiterhin das bisherige Zugriffsverfahren nutzen, wenn | verfügen, auch weiterhin das bisherige Zugriffsverfahren nutzen, wenn |
sie dies wünschen. Der neue elektronische Zugriffskanal wird neben dem | sie dies wünschen. Der neue elektronische Zugriffskanal wird neben dem |
bestehenden Verfahren angeboten. | bestehenden Verfahren angeboten. |
Aber auch das bestehende Verfahren selbst kann effizienter, schneller | Aber auch das bestehende Verfahren selbst kann effizienter, schneller |
und benutzerfreundlicher ablaufen. Zu diesem Zweck wird die BNB ein | und benutzerfreundlicher ablaufen. Zu diesem Zweck wird die BNB ein |
elektronisches Antragsformular auf ihre Website stellen, wodurch es | elektronisches Antragsformular auf ihre Website stellen, wodurch es |
jeder betroffenen Person (unabhängig davon, ob sie eine natürliche | jeder betroffenen Person (unabhängig davon, ob sie eine natürliche |
oder juristische Person ist und, im Falle einer natürlichen Person, | oder juristische Person ist und, im Falle einer natürlichen Person, |
unabhängig davon, ob sie über eine Nationalregisternummer oder eine | unabhängig davon, ob sie über eine Nationalregisternummer oder eine |
Bis-Nummer verfügt) ermöglicht wird, den Antrag auf Zugriff auf die | Bis-Nummer verfügt) ermöglicht wird, den Antrag auf Zugriff auf die |
sie betreffenden personenbezogenen Daten elektronisch und nicht in | sie betreffenden personenbezogenen Daten elektronisch und nicht in |
Papierform einzureichen, obwohl letztere Möglichkeit natürlich | Papierform einzureichen, obwohl letztere Möglichkeit natürlich |
weiterhin bestehen wird. Auch für die BNB ist die Verwendung eines | weiterhin bestehen wird. Auch für die BNB ist die Verwendung eines |
solchen elektronischen Formulars vorteilhaft. Die Kerndaten des | solchen elektronischen Formulars vorteilhaft. Die Kerndaten des |
Antrags (Identifizierung der betroffenen Person, Gegenstand des | Antrags (Identifizierung der betroffenen Person, Gegenstand des |
Antrags, Auftreten für eigene Rechnung oder als Bevollmächtigter, | Antrags, Auftreten für eigene Rechnung oder als Bevollmächtigter, |
beigefügte Kopie der Identitätsdokumente) erscheinen nämlich in | beigefügte Kopie der Identitätsdokumente) erscheinen nämlich in |
spezifischen Feldern, was die Bearbeitung des Antrags und die Suche in | spezifischen Feldern, was die Bearbeitung des Antrags und die Suche in |
der Datenbank der ZKS erleichtert und die Gefahr von Eingabefehlern | der Datenbank der ZKS erleichtert und die Gefahr von Eingabefehlern |
erheblich verringert. | erheblich verringert. |
Damit die BNB den betroffenen Personen diese neuen Möglichkeiten des | Damit die BNB den betroffenen Personen diese neuen Möglichkeiten des |
Zugriffs auf die sie betreffenden Daten anbieten kann, müssen sie in | Zugriffs auf die sie betreffenden Daten anbieten kann, müssen sie in |
Artikel 18 des vorerwähnten Königlichen Erlasses vom 7. April 2019 | Artikel 18 des vorerwähnten Königlichen Erlasses vom 7. April 2019 |
aufgenommen werden, der derzeit nur ein Zugriffsrecht auf der | aufgenommen werden, der derzeit nur ein Zugriffsrecht auf der |
Grundlage eines Antrags auf Papier vorsieht. Soweit der Gegenstand des | Grundlage eines Antrags auf Papier vorsieht. Soweit der Gegenstand des |
vorliegenden Erlasses. Kurzfristig wird die Ausübung des | vorliegenden Erlasses. Kurzfristig wird die Ausübung des |
Zugriffsrechts per Internet jedoch auf die Daten beschränkt bleiben, | Zugriffsrechts per Internet jedoch auf die Daten beschränkt bleiben, |
die auf den Namen der betroffenen Person in der Datenbank der ZKS | die auf den Namen der betroffenen Person in der Datenbank der ZKS |
registriert sind. Die Anwendung der BNB ermöglicht es noch nicht, die | registriert sind. Die Anwendung der BNB ermöglicht es noch nicht, die |
Liste aller Einrichtungen, Behörden und Personen zu erstellen, denen | Liste aller Einrichtungen, Behörden und Personen zu erstellen, denen |
ihre Daten mitgeteilt worden sind, wie in Artikel 8 § 1 Absatz 2 des | ihre Daten mitgeteilt worden sind, wie in Artikel 8 § 1 Absatz 2 des |
Gesetzes vom 8. Juli 2018 zur Organisation einer zentralen | Gesetzes vom 8. Juli 2018 zur Organisation einer zentralen |
Kontaktstelle Konten und Finanzverträge und zur Ausweitung des | Kontaktstelle Konten und Finanzverträge und zur Ausweitung des |
Zugriffs auf die zentrale Datei der Pfändungs-, Einzugsermächtigungs-, | Zugriffs auf die zentrale Datei der Pfändungs-, Einzugsermächtigungs-, |
Abtretungs- und Protestmeldungen und der Meldungen einer kollektiven | Abtretungs- und Protestmeldungen und der Meldungen einer kollektiven |
Schuldenregelung erwähnt. Diese Liste muss noch anhand einer von | Schuldenregelung erwähnt. Diese Liste muss noch anhand einer von |
Personalmitgliedern der BNB manuell durchgeführten Suche erstellt | Personalmitgliedern der BNB manuell durchgeführten Suche erstellt |
werden und kann daher vorübergehend wie derzeit nur nach dem alten | werden und kann daher vorübergehend wie derzeit nur nach dem alten |
Verfahren mitgeteilt werden. | Verfahren mitgeteilt werden. |
Am 1. November 2022 hat die BNB die Anwendung, die die Ausübung des | Am 1. November 2022 hat die BNB die Anwendung, die die Ausübung des |
Zugriffsrechts per Internet ermöglicht, implementiert und die | Zugriffsrechts per Internet ermöglicht, implementiert und die |
elektronischen Antragsformulare zur Verfügung gestellt. Da | elektronischen Antragsformulare zur Verfügung gestellt. Da |
vorliegender Erlass keine Verpflichtungen für die Bürger mit sich | vorliegender Erlass keine Verpflichtungen für die Bürger mit sich |
bringt, sondern ihnen lediglich zusätzliche technische Kanäle zur | bringt, sondern ihnen lediglich zusätzliche technische Kanäle zur |
Ausübung eines persönlichen Rechts bietet, steht dem Inkrafttreten des | Ausübung eines persönlichen Rechts bietet, steht dem Inkrafttreten des |
Erlasses mit sofortiger Wirkung nichts im Wege. | Erlasses mit sofortiger Wirkung nichts im Wege. |
Wir haben die Ehre, | Wir haben die Ehre, |
Sire, | Sire, |
die ehrerbietigen | die ehrerbietigen |
und getreuen Diener | und getreuen Diener |
Eurer Majestät zu sein. | Eurer Majestät zu sein. |
Der Minister der Finanzen | Der Minister der Finanzen |
V. VAN PETEGHEM | V. VAN PETEGHEM |
Der Minister der Justiz | Der Minister der Justiz |
V. VAN QUICKENBORNE | V. VAN QUICKENBORNE |
12. DEZEMBER 2022 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen | 12. DEZEMBER 2022 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen |
Erlasses vom 7. April 2019 über die Funktionsweise der zentralen | Erlasses vom 7. April 2019 über die Funktionsweise der zentralen |
Kontaktstelle Konten und Finanzverträge | Kontaktstelle Konten und Finanzverträge |
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, | PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, |
Unser Gruß! | Unser Gruß! |
Aufgrund der Verfassung, des Artikels 108; | Aufgrund der Verfassung, des Artikels 108; |
Aufgrund des Gesetzes vom 8. Juli 2018 zur Organisation einer | Aufgrund des Gesetzes vom 8. Juli 2018 zur Organisation einer |
zentralen Kontaktstelle Konten und Finanzverträge und zur Ausweitung | zentralen Kontaktstelle Konten und Finanzverträge und zur Ausweitung |
des Zugriffs auf die zentrale Datei der Pfändungs-, | des Zugriffs auf die zentrale Datei der Pfändungs-, |
Einzugsermächtigungs-, Abtretungs- und Protestmeldungen und der | Einzugsermächtigungs-, Abtretungs- und Protestmeldungen und der |
Meldungen einer kollektiven Schuldenregelung, des Artikels 6 Absatz 1 | Meldungen einer kollektiven Schuldenregelung, des Artikels 6 Absatz 1 |
Nr. 2; | Nr. 2; |
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 7. April 2019 über die | Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 7. April 2019 über die |
Funktionsweise der zentralen Kontaktstelle Konten und Finanzverträge; | Funktionsweise der zentralen Kontaktstelle Konten und Finanzverträge; |
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 5. August 2022; | Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 5. August 2022; |
Aufgrund des Einverständnisses des Staatssekretärs für Haushalt vom | Aufgrund des Einverständnisses des Staatssekretärs für Haushalt vom |
18. August 2022; | 18. August 2022; |
Aufgrund des Gutachtens Nr. 72.124/2 des Staatsrates vom 26. September | Aufgrund des Gutachtens Nr. 72.124/2 des Staatsrates vom 26. September |
2022, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am | 2022, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am |
12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; | 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; |
Aufgrund der Stellungnahme Nr. 220/2022 der Datenschutzbehörde vom 29. | Aufgrund der Stellungnahme Nr. 220/2022 der Datenschutzbehörde vom 29. |
Juli 2022; | Juli 2022; |
In der Erwägung der Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften, | In der Erwägung der Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften, |
die gemäß den Artikeln 6 und 7 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur | die gemäß den Artikeln 6 und 7 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur |
Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative | Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative |
Vereinfachung durchgeführt worden ist; | Vereinfachung durchgeführt worden ist; |
Auf Vorschlag des Ministers der Finanzen und des Ministers der Justiz | Auf Vorschlag des Ministers der Finanzen und des Ministers der Justiz |
Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: | Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: |
Artikel 1 - Artikel 18 des Königlichen Erlasses vom 7. April 2019 über | Artikel 1 - Artikel 18 des Königlichen Erlasses vom 7. April 2019 über |
die Funktionsweise der zentralen Kontaktstelle Konten und | die Funktionsweise der zentralen Kontaktstelle Konten und |
Finanzverträge wird wie folgt abgeändert: | Finanzverträge wird wie folgt abgeändert: |
1. In Absatz 1 werden zwischen den Wörtern "wie in Artikel 13 | 1. In Absatz 1 werden zwischen den Wörtern "wie in Artikel 13 |
erwähnt," und den Wörtern "indem er einen schriftlichen, datierten und | erwähnt," und den Wörtern "indem er einen schriftlichen, datierten und |
unterzeichneten Antrag an den Hauptsitz der BNB richtet" die Wörter | unterzeichneten Antrag an den Hauptsitz der BNB richtet" die Wörter |
"entweder indem er das elektronische Formular ausfüllt, das auf der | "entweder indem er das elektronische Formular ausfüllt, das auf der |
Website der Belgischen Nationalbank zur Verfügung gestellt wird, oder" | Website der Belgischen Nationalbank zur Verfügung gestellt wird, oder" |
eingefügt. | eingefügt. |
2. Zwischen den Absätzen 3 und 4 wird ein Absatz mit folgendem | 2. Zwischen den Absätzen 3 und 4 wird ein Absatz mit folgendem |
Wortlaut eingefügt: | Wortlaut eingefügt: |
"Natürliche Personen, die über eine Erkennungsnummer des | "Natürliche Personen, die über eine Erkennungsnummer des |
Nationalregisters der natürlichen Personen oder über eine in Artikel 4 | Nationalregisters der natürlichen Personen oder über eine in Artikel 4 |
des Gesetzes vom 15. Januar 1990 über die Errichtung und Organisation | des Gesetzes vom 15. Januar 1990 über die Errichtung und Organisation |
einer Zentralen Datenbank der sozialen Sicherheit erwähnte | einer Zentralen Datenbank der sozialen Sicherheit erwähnte |
Erkennungsnummer verfügen, können jedoch auch über die Website der BNB | Erkennungsnummer verfügen, können jedoch auch über die Website der BNB |
Einsicht in die Daten erhalten, die auf ihren Namen in der ZKS | Einsicht in die Daten erhalten, die auf ihren Namen in der ZKS |
registriert sind, unter Einhaltung der besonderen technischen | registriert sind, unter Einhaltung der besonderen technischen |
Anforderungen, die die BNB festlegt, insbesondere im Hinblick auf die | Anforderungen, die die BNB festlegt, insbesondere im Hinblick auf die |
Gewährleistung der Echtheit der Identität der betroffenen Personen. | Gewährleistung der Echtheit der Identität der betroffenen Personen. |
Diese besonderen technischen Anforderungen werden auf der Website der | Diese besonderen technischen Anforderungen werden auf der Website der |
BNB veröffentlicht." | BNB veröffentlicht." |
Art. 2 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im | Art. 2 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im |
Belgischen Staatsblatt in Kraft. | Belgischen Staatsblatt in Kraft. |
Art. 3 - Der für Finanzen zuständige Minister, beauftragt mit der | Art. 3 - Der für Finanzen zuständige Minister, beauftragt mit der |
Koordinierung der Betrugsbekämpfung, und der für Justiz zuständige | Koordinierung der Betrugsbekämpfung, und der für Justiz zuständige |
Minister sind, jeweils für ihren Bereich, mit der Ausführung des | Minister sind, jeweils für ihren Bereich, mit der Ausführung des |
vorliegenden Erlasses beauftragt. | vorliegenden Erlasses beauftragt. |
Gegeben zu Brüssel, den 12. Dezember 2022 | Gegeben zu Brüssel, den 12. Dezember 2022 |
PHILIPPE | PHILIPPE |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Der Minister der Finanzen | Der Minister der Finanzen |
V. VAN PETEGHEM | V. VAN PETEGHEM |
Der Minister der Justiz | Der Minister der Justiz |
V. VAN QUICKENBORNE | V. VAN QUICKENBORNE |