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Vue multilingue de Arrêté Royal du 11/05/2005
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Arrêté royal établissant la traduction officielle en langue allemande de l'arrêté royal du 17 février 2005 établissant les modèles de certificats phytosanitaires ou de certificats phytosanitaires de réexportation officiels, accompagnant des végétaux, des produits végétaux ou autres objets en provenance de pays tiers Koninklijk besluit tot vaststelling van de officiële Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 17 februari 2005 tot vaststelling van de modellen van officiële fytosanitaire certificaten of fytosanitaire certificaten voor wederuitvoer waarvan planten, plantaardige producten of andere materialen afkomstig uit derde landen vergezeld moeten gaan
SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN
11 MAI 2005. - Arrêté royal établissant la traduction officielle en 11 MEI 2005. - Koninklijk besluit tot vaststelling van de officiële
langue allemande de l'arrêté royal du 17 février 2005 établissant les Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 17 februari 2005 tot
modèles de certificats phytosanitaires ou de certificats vaststelling van de modellen van officiële fytosanitaire certificaten
phytosanitaires de réexportation officiels, accompagnant des végétaux, of fytosanitaire certificaten voor wederuitvoer waarvan planten,
des produits végétaux ou autres objets en provenance de pays tiers plantaardige producten of andere materialen afkomstig uit derde landen
vergezeld moeten gaan
ALBERT II, Roi des Belges, ALBERT II, Koning der Belgen,
A tous, présents et à venir, Salut. Aan allen die nu zijn en hierna wezen zullen, Onze Groet.
Vu la loi du 31 décembre 1983 de réformes institutionnelles pour la Gelet op de wet van 31 december 1983 tot hervorming der instellingen
Communauté germanophone, notamment l'article 76, § 1er, 1°, et § 3, voor de Duitstalige Gemeenschap, inzonderheid op artikel 76, § 1, 1°,
remplacé par la loi du 18 juillet 1990; en § 3, vervangen bij de wet van 18 juli 1990;
Vu le projet de traduction officielle en langue allemande de l'arrêté Gelet op het ontwerp van officiële Duitse vertaling van het koninklijk
royal du 17 février 2005 établissant les modèles de certificats besluit van 17 februari 2005 tot vaststelling van de modellen van
phytosanitaires ou de certificats phytosanitaires de réexportation officiële fytosanitaire certificaten of fytosanitaire certificaten
officiels, accompagnant des végétaux, des produits végétaux ou autres voor wederuitvoer waarvan planten, plantaardige producten of andere
objets en provenance de pays tiers, établi par le Service central de materialen afkomstig uit derde landen vergezeld moeten gaan, opgemaakt
traduction allemande auprès du Commissariat d'arrondissement adjoint à door de Centrale Dienst voor Duitse vertaling bij het
Malmedy; Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy;
Sur la proposition de Notre Ministre de l'Intérieur, Op de voordracht van Onze Minister van Binnenlandse Zaken,
Nous avons arrêté et arrêtons : Hebben Wij besloten en besluiten Wij :

Article 1er.Le texte annexé au présent arrêté constitue la traduction

Artikel 1.De bij dit besluit gevoegde tekst is de officiële Duitse

officielle en langue allemande de l'arrêté royal du 17 février 2005 vertaling van het koninklijk besluit van 17 februari 2005 tot
établissant les modèles de certificats phytosanitaires ou de vaststelling van de modellen van officiële fytosanitaire certificaten
certificats phytosanitaires de réexportation officiels, accompagnant of fytosanitaire certificaten voor wederuitvoer waarvan planten,
des végétaux, des produits végétaux ou autres objets en provenance de plantaardige producten of andere materialen afkomstig uit derde landen
pays tiers. vergezeld moeten gaan.

Art. 2.Notre Ministre de l'Intérieur est chargé de l'exécution du

Art. 2.Onze Minister van Binnenlandse Zaken is belast met de

présent arrêté. uitvoering van dit besluit.
Donné à Bruxelles, le 11 mai 2005. Gegeven te Brussel, 11 mei 2005.
ALBERT ALBERT
Par le Roi : Van Koningswege :
Le Ministre de l'Intérieur, De Minister van Binnenlandse Zaken,
P. DEWAEL P. DEWAEL
Annexe Bijlage
FÖDERALAGENTUR FÜR DIE SICHERHEIT DER NAHRUNGSMITTELKETTE FÖDERALAGENTUR FÜR DIE SICHERHEIT DER NAHRUNGSMITTELKETTE
17. FEBRUAR 2005 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Muster der 17. FEBRUAR 2005 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Muster der
amtlichen Pflanzengesundheitszeugnisse und amtlichen Pflanzengesundheitszeugnisse und
Pflanzengesundheitszeugnisse für die Wiederausfuhr, die den Pflanzen, Pflanzengesundheitszeugnisse für die Wiederausfuhr, die den Pflanzen,
Pflanzenerzeugnissen und sonstigen Gegenständen aus Drittländern Pflanzenerzeugnissen und sonstigen Gegenständen aus Drittländern
beiliegen beiliegen
ALBERT II., König der Belgier, ALBERT II., König der Belgier,
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss!
Aufgrund des Gesetzes vom 2. April 1971 über die Bekämpfung der Aufgrund des Gesetzes vom 2. April 1971 über die Bekämpfung der
Schadorganismen von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen, insbesondere Schadorganismen von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen, insbesondere
des Artikels 2 § 1, abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 22. des Artikels 2 § 1, abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 22.
Februar 2001 zur Organisation der von der Föderalagentur für die Februar 2001 zur Organisation der von der Föderalagentur für die
Sicherheit der Nahrungsmittelkette durchgeführten Kontrollen; Sicherheit der Nahrungsmittelkette durchgeführten Kontrollen;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 3. Mai 1994 über die Bekämpfung Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 3. Mai 1994 über die Bekämpfung
der Schadorganismen von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen, der Schadorganismen von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen,
insbesondere des Artikels 17 Nr. 2; insbesondere des Artikels 17 Nr. 2;
Aufgrund der Richtlinie 2004/105/EG der Kommission vom 15. Oktober Aufgrund der Richtlinie 2004/105/EG der Kommission vom 15. Oktober
2004 zur Festlegung der Muster der amtlichen 2004 zur Festlegung der Muster der amtlichen
Pflanzengesundheitszeugnisse und Pflanzengesundheitszeugnisse für die Pflanzengesundheitszeugnisse und Pflanzengesundheitszeugnisse für die
Wiederausfuhr, die den in Richtlinie 2000/29/EG des Rates aufgeführten Wiederausfuhr, die den in Richtlinie 2000/29/EG des Rates aufgeführten
Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und sonstigen Gegenständen aus Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und sonstigen Gegenständen aus
Drittländern beiliegen; Drittländern beiliegen;
Aufgrund der Stellungnahme des Wissenschaftlichen Ausschusses der Aufgrund der Stellungnahme des Wissenschaftlichen Ausschusses der
Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette vom 24. Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette vom 24.
Januar 2005; Januar 2005;
Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den
Staatsrat, insbesondere des Artikels 3 § 1, ersetzt durch das Gesetz Staatsrat, insbesondere des Artikels 3 § 1, ersetzt durch das Gesetz
vom 4. Juli 1989 und abgeändert durch das Gesetz vom 4. August 1996; vom 4. Juli 1989 und abgeändert durch das Gesetz vom 4. August 1996;
Aufgrund der Dringlichkeit; Aufgrund der Dringlichkeit;
In der Erwägung, dass in der Richtlinie 2004/105/EG der Kommission vom In der Erwägung, dass in der Richtlinie 2004/105/EG der Kommission vom
15. Oktober 2004 zur Festlegung der Muster der amtlichen 15. Oktober 2004 zur Festlegung der Muster der amtlichen
Pflanzengesundheitszeugnisse und Pflanzengesundheitszeugnisse für die Pflanzengesundheitszeugnisse und Pflanzengesundheitszeugnisse für die
Wiederausfuhr, die den in Richtlinie 2000/29/EG des Rates aufgeführten Wiederausfuhr, die den in Richtlinie 2000/29/EG des Rates aufgeführten
Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und sonstigen Gegenständen aus Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und sonstigen Gegenständen aus
Drittländern beiliegen, den Mitgliedstaaten vorgeschrieben wird, die Drittländern beiliegen, den Mitgliedstaaten vorgeschrieben wird, die
notwendigen Rechtsvorschriften spätestens am 31. Dezember 2004 in notwendigen Rechtsvorschriften spätestens am 31. Dezember 2004 in
Kraft zu setzen, damit dieser Richtlinie nachgekommen wird; Kraft zu setzen, damit dieser Richtlinie nachgekommen wird;
Auf Vorschlag Unseres Ministers der Sozialen Angelegenheiten und der Auf Vorschlag Unseres Ministers der Sozialen Angelegenheiten und der
Volksgesundheit Volksgesundheit
Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: Haben Wir deschlossen und erlassen WIR:
Artikel 1 - § 1 - Den Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und sonstigen Artikel 1 - § 1 - Den Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und sonstigen
Gegenständen, die in Anlage V Teil B zum Königlichen Erlass vom 3. Mai Gegenständen, die in Anlage V Teil B zum Königlichen Erlass vom 3. Mai
1994 über die Bekämpfung der Schadorganismen von Pflanzen und 1994 über die Bekämpfung der Schadorganismen von Pflanzen und
Pflanzenerzeugnissen aufgeführt sind und aus dem Internationalen Pflanzenerzeugnissen aufgeführt sind und aus dem Internationalen
Pflanzenschutzübereinkommen (IPPC) angehörenden Drittländern stammen, Pflanzenschutzübereinkommen (IPPC) angehörenden Drittländern stammen,
müssen Pflanzengesundheitszeugnisse oder Pflanzengesundheitszeugnisse müssen Pflanzengesundheitszeugnisse oder Pflanzengesundheitszeugnisse
für die Wiederausfuhr beiliegen, die gemäss den Mustern in Anlage I für die Wiederausfuhr beiliegen, die gemäss den Mustern in Anlage I
ausgestellt sind. ausgestellt sind.
§ 2 - Die in § 1 erwähnten Zeugnisse werden nur akzeptiert, wenn sie § 2 - Die in § 1 erwähnten Zeugnisse werden nur akzeptiert, wenn sie
unter Berücksichtigung der Internationalen FAO-Standards für unter Berücksichtigung der Internationalen FAO-Standards für
Pflanzenschutzmassnahmen Nr. 12 über Leitlinien für Pflanzenschutzmassnahmen Nr. 12 über Leitlinien für
Pflanzengesundheitszeugnisse ausgefüllt sind. Pflanzengesundheitszeugnisse ausgefüllt sind.
Art. 2 - Den Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und sonstigen Art. 2 - Den Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und sonstigen
Gegenständen, die in Artikel 1 § 1 erwähnt sind, können spätestens bis Gegenständen, die in Artikel 1 § 1 erwähnt sind, können spätestens bis
zum 31. Dezember 2009 Pflanzengesundheitszeugnisse oder zum 31. Dezember 2009 Pflanzengesundheitszeugnisse oder
Pflanzengesundheitszeugnisse für die Wiederausfuhr beiliegen, die Pflanzengesundheitszeugnisse für die Wiederausfuhr beiliegen, die
gemäss den Mustern in Anlage II ausgestellt sind. gemäss den Mustern in Anlage II ausgestellt sind.
Art. 3 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Art. 3 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im
Belgischen Staatsblatt in Kraft. Belgischen Staatsblatt in Kraft.
Art. 4 - Unser für die Volksgesundheit zuständige Minister ist mit der Art. 4 - Unser für die Volksgesundheit zuständige Minister ist mit der
Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt. Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 17. Februar 2005 Gegeben zu Brüssel, den 17. Februar 2005
ALBERT ALBERT
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Minister der Sozialen Angelegenheiten und der Volksgesundheit Der Minister der Sozialen Angelegenheiten und der Volksgesundheit
R. DEMOTTE R. DEMOTTE
ANLAGE I ANLAGE I
MUSTER EINES PFLANZENGESUNDHEITSZEUGNISSES MUSTER EINES PFLANZENGESUNDHEITSZEUGNISSES
Nr. . . . . . Nr. . . . . .
Pflanzenschutzdienst von . . . . . Pflanzenschutzdienst von . . . . .
An: Pflanzenschutzdienst(e) von . . . . . An: Pflanzenschutzdienst(e) von . . . . .
I. Beschreibung der Sendung I. Beschreibung der Sendung
Name und Anschrift des Ausführers: . . . . . Name und Anschrift des Ausführers: . . . . .
Angegebener Name und Anschrift des Empfängers: . . . . . Angegebener Name und Anschrift des Empfängers: . . . . .
Zahl und Beschreibung der Packstücke: . . . . . Zahl und Beschreibung der Packstücke: . . . . .
Unterscheidungsmerkmale: . . . . . Unterscheidungsmerkmale: . . . . .
Ursprungsort: . . . . . Ursprungsort: . . . . .
Angegebene(s) Transportmittel: . . . . . Angegebene(s) Transportmittel: . . . . .
Angegebene Eingangsstelle: . . . . . Angegebene Eingangsstelle: . . . . .
Art der Ware und angegebene Menge: . . . . . Art der Ware und angegebene Menge: . . . . .
Botanischer Name der Pflanzen: . . . . . Botanischer Name der Pflanzen: . . . . .
Hiermit wird bestätigt, dass die oben beschriebenen Pflanzen, Hiermit wird bestätigt, dass die oben beschriebenen Pflanzen,
Pflanzenerzeugnisse oder anderen geregelten Gegenstände nach Pflanzenerzeugnisse oder anderen geregelten Gegenstände nach
geeigneten Verfahren amtlich untersucht und/oder getestet und für frei geeigneten Verfahren amtlich untersucht und/oder getestet und für frei
von Quarantäneschadorganismen, die von der einführenden Vertragspartei von Quarantäneschadorganismen, die von der einführenden Vertragspartei
benannt wurden, befunden wurden und dass sie den geltenden benannt wurden, befunden wurden und dass sie den geltenden
phytosanitären Vorschriften der einführenden Vertragspartei, phytosanitären Vorschriften der einführenden Vertragspartei,
einschliesslich der Vorschriften für geregelte einschliesslich der Vorschriften für geregelte
Nicht-Quarantäneschadorganismen, entsprechen. Nicht-Quarantäneschadorganismen, entsprechen.
Die beschriebenen Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse oder anderen Die beschriebenen Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse oder anderen
geregelten Gegenstände gelten als praktisch frei von anderen geregelten Gegenstände gelten als praktisch frei von anderen
Schadorganismen (*). Schadorganismen (*).
II. Zusätzliche Erklärung II. Zusätzliche Erklärung
III. Behandlung zur Entwesung und/oder Desinfektion III. Behandlung zur Entwesung und/oder Desinfektion
Datum: . . . . . Behandlung: . . . . . Mittel (Wirkstoff): . . . . . Datum: . . . . . Behandlung: . . . . . Mittel (Wirkstoff): . . . . .
Einwirkungsdauer und Temperatur: . . . . . Einwirkungsdauer und Temperatur: . . . . .
Konzentration: . . . . . Konzentration: . . . . .
Zusätzliche Informationen: . . . . . Zusätzliche Informationen: . . . . .
. . . . . . . . . .
Ausstellungsort: . . . . . Ausstellungsort: . . . . .
(Amtssiegel) Name des Kontrollorgans: . . . . . (Amtssiegel) Name des Kontrollorgans: . . . . .
Datum: ............................................. . . . . . Datum: ............................................. . . . . .
(Unterschrift) (Unterschrift)
Mit dem vorliegenden Zeugnis wird seitens des ............ (Name des Mit dem vorliegenden Zeugnis wird seitens des ............ (Name des
Pflanzenschutzdienstes) oder seiner Organe keine finanzielle Haftung Pflanzenschutzdienstes) oder seiner Organe keine finanzielle Haftung
übernommen (*). übernommen (*).
(*) Freiwillige Klausel (*) Freiwillige Klausel
MUSTER EINES PFLANZENGESUNDHEITSZEUGNISSES FÜR DIE WIEDERAUSFUHR MUSTER EINES PFLANZENGESUNDHEITSZEUGNISSES FÜR DIE WIEDERAUSFUHR
Nr. . . . . . Nr. . . . . .
Pflanzenschutzdienst von . . . . . (Wiederausführende Vertragspartei) Pflanzenschutzdienst von . . . . . (Wiederausführende Vertragspartei)
An: Pflanzenschutzdienst(e) von . . . . . (Einführende An: Pflanzenschutzdienst(e) von . . . . . (Einführende
Vertragspartei(en)) Vertragspartei(en))
I. Beschreibung der Sendung I. Beschreibung der Sendung
Name und Anschrift des Ausführers: . . . . . Name und Anschrift des Ausführers: . . . . .
Angegebener Name und Anschrift des Empfängers: . . . . . Angegebener Name und Anschrift des Empfängers: . . . . .
Zahl und Beschreibung der Packstücke: . . . . . Zahl und Beschreibung der Packstücke: . . . . .
Unterscheidungsmerkmale: . . . . . Unterscheidungsmerkmale: . . . . .
Ursprungsort: . . . . . Ursprungsort: . . . . .
Angegebene(s) Transportmittel: . . . . . Angegebene(s) Transportmittel: . . . . .
Angegebene Eingangsstelle: . . . . . Angegebene Eingangsstelle: . . . . .
Art der Ware und angegebene Menge: . . . . . Art der Ware und angegebene Menge: . . . . .
Botanischer Name der Pflanzen: . . . . . Botanischer Name der Pflanzen: . . . . .
Hiermit wird bestätigt, dass die oben beschriebenen Pflanzen, Hiermit wird bestätigt, dass die oben beschriebenen Pflanzen,
Pflanzenerzeugnisse oder anderen geregelten Gegenstände aus Pflanzenerzeugnisse oder anderen geregelten Gegenstände aus
............. (Ursprungsvertragspartei) nach .......... ............. (Ursprungsvertragspartei) nach ..........
(wiederausführende Vertragspartei) eingeführt wurden und dass ihnen (wiederausführende Vertragspartei) eingeführt wurden und dass ihnen
das Pflanzengesundheitszeugnis Nr. ........., dessen (*) Original |BU das Pflanzengesundheitszeugnis Nr. ........., dessen (*) Original |BU
beglaubigte Kopie |BU in der Anlage angeschlossen ist, beigefügt war, beglaubigte Kopie |BU in der Anlage angeschlossen ist, beigefügt war,
dass sie (*) verpackt |BU umgepackt |BU in den ursprünglichen |BU dass sie (*) verpackt |BU umgepackt |BU in den ursprünglichen |BU
neuen |BU Behältern sind und dass sie aufgrund des ursprünglichen neuen |BU Behältern sind und dass sie aufgrund des ursprünglichen
Pflanzengesundheitszeugnisses |BU und einer zusätzlichen Überprüfung Pflanzengesundheitszeugnisses |BU und einer zusätzlichen Überprüfung
|BU als mit den derzeit geltenden phytosanitären Vorschriften der |BU als mit den derzeit geltenden phytosanitären Vorschriften der
einführenden Vertragspartei konform befunden wurden und dass die einführenden Vertragspartei konform befunden wurden und dass die
Sendung während der Lagerung in ................. (wiederausführende Sendung während der Lagerung in ................. (wiederausführende
Vertragspartei) nicht dem Risiko eines Befalls oder einer Infektion Vertragspartei) nicht dem Risiko eines Befalls oder einer Infektion
ausgesetzt wurde. ausgesetzt wurde.
II. Zusätzliche Erklärung II. Zusätzliche Erklärung
III. Behandlung zur Entwesung und/oder Desinfektion III. Behandlung zur Entwesung und/oder Desinfektion
Datum: . . . . . Behandlung: . . . . . Mittel (Wirkstoff): . . . . . Datum: . . . . . Behandlung: . . . . . Mittel (Wirkstoff): . . . . .
Einwirkungsdauer und Temperatur: . . . . . Einwirkungsdauer und Temperatur: . . . . .
Konzentration: . . . . . Konzentration: . . . . .
Zusätzliche Informationen: . . . . . Zusätzliche Informationen: . . . . .
. . . . . . . . . .
Ausstellungsort: . . . . . Ausstellungsort: . . . . .
(Amtssiegel) Name des Kontrollorgans: (Amtssiegel) Name des Kontrollorgans:
Datum: .................... . . . . . Datum: .................... . . . . .
(Unterschrift) (Unterschrift)
Mit dem vorliegenden Zeugnis wird seitens des .............. (Name des Mit dem vorliegenden Zeugnis wird seitens des .............. (Name des
Pflanzenschutzdienstes) oder seiner Organe keine finanzielle Haftung Pflanzenschutzdienstes) oder seiner Organe keine finanzielle Haftung
übernommen (**). übernommen (**).
(*) Zutreffendes ankreuzen (*) Zutreffendes ankreuzen
(**) Freiwillige Klausel (**) Freiwillige Klausel
Gesehen, um Unserem Erlass vom 17. Februar 2005 beigefügt zu werden Gesehen, um Unserem Erlass vom 17. Februar 2005 beigefügt zu werden
ALBERT ALBERT
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Minister der Sozialen Angelegenheiten und der Volksgesundheit Der Minister der Sozialen Angelegenheiten und der Volksgesundheit
R. DEMOTTE R. DEMOTTE
ANLAGE II ANLAGE II
MUSTER EINES PFLANZENGESUNDHEITSZEUGNISSES MUSTER EINES PFLANZENGESUNDHEITSZEUGNISSES
Nr. . . . . . Nr. . . . . .
Pflanzenschutzdienst von . . . . . Pflanzenschutzdienst von . . . . .
An: Pflanzenschutzdienst(e) von . . . . . An: Pflanzenschutzdienst(e) von . . . . .
I. Beschreibung der Sendung I. Beschreibung der Sendung
Name und Anschrift des Ausführers: . . . . . Name und Anschrift des Ausführers: . . . . .
Angegebener Name und Anschrift des Empfängers: . . . . . Angegebener Name und Anschrift des Empfängers: . . . . .
Zahl und Beschreibung der Packstücke: . . . . . Zahl und Beschreibung der Packstücke: . . . . .
Unterscheidungsmerkmale: . . . . . Unterscheidungsmerkmale: . . . . .
Ursprungsort: . . . . . Ursprungsort: . . . . .
Angegebene(s) Transportmittel: . . . . . Angegebene(s) Transportmittel: . . . . .
Angegebene Eingangsstelle: . . . . . Angegebene Eingangsstelle: . . . . .
Art der Ware und angegebene Menge: . . . . . Art der Ware und angegebene Menge: . . . . .
Botanischer Name der Pflanzen: . . . . . Botanischer Name der Pflanzen: . . . . .
Hiermit wird bestätigt, dass die oben beschriebenen Pflanzen oder Hiermit wird bestätigt, dass die oben beschriebenen Pflanzen oder
Pflanzenerzeugnisse nach geeigneten Verfahren untersucht und für frei Pflanzenerzeugnisse nach geeigneten Verfahren untersucht und für frei
von Quarantäneschadorganismen und anderen Schadorganismen befunden von Quarantäneschadorganismen und anderen Schadorganismen befunden
wurden und dass sie den geltenden phytosanitären Vorschriften des wurden und dass sie den geltenden phytosanitären Vorschriften des
einführenden Landes entsprechen. einführenden Landes entsprechen.
II. Behandlung zur Entwesung und/oder Desinfektion II. Behandlung zur Entwesung und/oder Desinfektion
Datum: . . . . . Behandlung: . . . . . Mittel (Wirkstoff): . . . . . Datum: . . . . . Behandlung: . . . . . Mittel (Wirkstoff): . . . . .
Einwirkungsdauer und Temperatur: . . . . . Konzentration: . . . . . Einwirkungsdauer und Temperatur: . . . . . Konzentration: . . . . .
Zusätzliche Informationen: . . . . . Zusätzliche Informationen: . . . . .
. . . . . . . . . .
Zusätzliche Erklärung: . . . . . Zusätzliche Erklärung: . . . . .
Ausstellungsort: . . . . . Ausstellungsort: . . . . .
(Amtssiegel) Name des Kontrollorgans: . . . . . (Amtssiegel) Name des Kontrollorgans: . . . . .
Datum: ................... . . . . . Datum: ................... . . . . .
(Unterschrift) (Unterschrift)
Mit dem vorliegenden Zeugnis wird seitens des .......... (Name des Mit dem vorliegenden Zeugnis wird seitens des .......... (Name des
Pflanzenschutzdienstes) oder seiner Organe keine finanzielle Haftung Pflanzenschutzdienstes) oder seiner Organe keine finanzielle Haftung
übernommen (*). übernommen (*).
(*) Freiwillige Klausel (*) Freiwillige Klausel
MUSTER EINES PFLANZENGESUNDHEITSZEUGNISSES FÜR DIE WIEDERAUSFUHR MUSTER EINES PFLANZENGESUNDHEITSZEUGNISSES FÜR DIE WIEDERAUSFUHR
Nr. . . . . . Nr. . . . . .
Pflanzenschutzdienst von . . . . . (Wiederausführendes Land) Pflanzenschutzdienst von . . . . . (Wiederausführendes Land)
An: Pflanzenschutzdienst(e) von . . . . . (Einführende(s) Land/Länder) An: Pflanzenschutzdienst(e) von . . . . . (Einführende(s) Land/Länder)
I. Beschreibung der Sendung I. Beschreibung der Sendung
Name und Anschrift des Ausführers: . . . . . Name und Anschrift des Ausführers: . . . . .
Angegebener Name und Anschrift des Empfängers: . . . . . Angegebener Name und Anschrift des Empfängers: . . . . .
Zahl und Beschreibung der Packstücke: . . . . . Zahl und Beschreibung der Packstücke: . . . . .
Unterscheidungsmerkmale: . . . . . Unterscheidungsmerkmale: . . . . .
Ursprungsort: . . . . . Ursprungsort: . . . . .
Angegebene(s) Transportmittel: . . . . . Angegebene(s) Transportmittel: . . . . .
Angegebene Eingangsstelle: . . . . . Angegebene Eingangsstelle: . . . . .
Art der Ware und angegebene Menge: . . . . . Art der Ware und angegebene Menge: . . . . .
Botanischer Name der Pflanzen: . . . . . Botanischer Name der Pflanzen: . . . . .
Hiermit wird bestätigt, dass die oben beschriebenen Pflanzen oder Hiermit wird bestätigt, dass die oben beschriebenen Pflanzen oder
Pflanzenerzeugnisse aus ................ (Ursprungsland) nach Pflanzenerzeugnisse aus ................ (Ursprungsland) nach
................. (wiederausführendes Land) eingeführt wurden und dass ................. (wiederausführendes Land) eingeführt wurden und dass
ihnen das Pflanzengesundheitszeugnis Nr. ........., dessen (*) ihnen das Pflanzengesundheitszeugnis Nr. ........., dessen (*)
Original |BU beglaubigte Kopie |BU in der Anlage angeschlossen ist, Original |BU beglaubigte Kopie |BU in der Anlage angeschlossen ist,
beigefügt war, dass sie (*) verpackt |BU umgepackt |BU in den beigefügt war, dass sie (*) verpackt |BU umgepackt |BU in den
ursprünglichen |BU neuen |BU Behältern sind und dass sie aufgrund des ursprünglichen |BU neuen |BU Behältern sind und dass sie aufgrund des
ursprünglichen Pflanzengesundheitszeugnisses |BU und einer ursprünglichen Pflanzengesundheitszeugnisses |BU und einer
zusätzlichen Überprüfung |BU als mit den derzeit geltenden zusätzlichen Überprüfung |BU als mit den derzeit geltenden
phytosanitären Vorschriften des einführenden Landes konform befunden phytosanitären Vorschriften des einführenden Landes konform befunden
wurden und dass die Sendung während der Lagerung in wurden und dass die Sendung während der Lagerung in
................... (wiederausführendes Land) nicht dem Risiko eines ................... (wiederausführendes Land) nicht dem Risiko eines
Befalls oder einer Infektion ausgesetzt wurde. Befalls oder einer Infektion ausgesetzt wurde.
II. Behandlung zur Entwesung und/oder Desinfektion II. Behandlung zur Entwesung und/oder Desinfektion
Datum: . . . . . Behandlung: . . . . . Mittel (Wirkstoff): . . . . . Datum: . . . . . Behandlung: . . . . . Mittel (Wirkstoff): . . . . .
Einwirkungsdauer und Temperatur: . . . . . Konzentration: . . . . . Einwirkungsdauer und Temperatur: . . . . . Konzentration: . . . . .
Zusätzliche Informationen: . . . . . Zusätzliche Informationen: . . . . .
Zusätzliche Erklärung: . . . . . Zusätzliche Erklärung: . . . . .
Ausstellungsort: . . . . . Ausstellungsort: . . . . .
(Amtssiegel) Name des Kontrollorgans: . . . . . (Amtssiegel) Name des Kontrollorgans: . . . . .
Datum: .................... . . . . . Datum: .................... . . . . .
(Unterschrift) (Unterschrift)
Mit dem vorliegenden Zeugnis wird seitens des ........... (Name des Mit dem vorliegenden Zeugnis wird seitens des ........... (Name des
Pflanzenschutzdienstes) oder seiner Organe keine finanzielle Haftung Pflanzenschutzdienstes) oder seiner Organe keine finanzielle Haftung
übernommen (**). übernommen (**).
(*) Zutreffendes ankreuzen (*) Zutreffendes ankreuzen
(**) Freiwillige Klausel (**) Freiwillige Klausel
Gesehen, um Unserem Erlass vom 17. Februar 2005 beigefügt zu werden Gesehen, um Unserem Erlass vom 17. Februar 2005 beigefügt zu werden
ALBERT ALBERT
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Minister der Sozialen Angelegenheiten und der Volksgesundheit Der Minister der Sozialen Angelegenheiten und der Volksgesundheit
R. DEMOTTE R. DEMOTTE
Vu pour être annexé à Notre arrêté du 11 mai 2005. Gezien om te worden gevoegd bij Ons besluit van 11 mei 2005.
ALBERT ALBERT
Par le Roi : Van Koningswege :
Le Ministre de l'Intérieur, De Minister van Binnenlandse Zaken,
P. DEWAEL P. DEWAEL
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