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Arrêté royal fixant les modalités générales de la participation aux loteries publiques instantanées organisées par la Loterie Nationale au moyen des outils de la société de l'information. - Coordination officieuse en langue allemande | Koninklijk besluit tot bepaling van de algemene deelnemingsvoorschriften aan de openbare instantloterijen georganiseerd door de Nationale Loterij met behulp van de instrumenten van de informatiemaatschappij. - Officieuze coördinatie in het Duits |
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SERVICE PUBLIC FEDERAL FINANCES | FEDERALE OVERHEIDSDIENST FINANCIEN |
10 JUILLET 2012. - Arrêté royal fixant les modalités générales de la | 10 JULI 2012. - Koninklijk besluit tot bepaling van de algemene |
participation aux loteries publiques instantanées organisées par la | deelnemingsvoorschriften aan de openbare instantloterijen |
Loterie Nationale au moyen des outils de la société de l'information. | georganiseerd door de Nationale Loterij met behulp van de instrumenten |
- Coordination officieuse en langue allemande | van de informatiemaatschappij. - Officieuze coördinatie in het Duits |
Le texte qui suit constitue la coordination officieuse en langue | De hierna volgende tekst is de officieuze coördinatie in het Duits van |
allemande de l'arrêté royal du 10 juillet 2012 fixant les modalités | het koninklijk besluit van 10 juli 2012 tot bepaling van de algemene |
générales de la participation aux loteries publiques instantanées | deelnemingsvoorschriften aan de openbare instantloterijen |
organisées par la Loterie Nationale au moyen des outils de la société | georganiseerd door de Nationale Loterij met behulp van de instrumenten |
de l'information (Moniteur belge du 16 juillet 2012), tel qu'il a été | van de informatiemaatschappij (Belgisch Staatsblad van 16 juli 2012), |
modifié successivement par : | zoals het achtereenvolgens werd gewijzigd bij : |
- l'arrêté royal du 23 mai 2013 modifiant l'arrêté royal du 24 | -het koninklijk besluit van 23 mei 2013 tot wijziging van het |
novembre 2009 fixant les modalités générales de la participation aux | koninklijk besluit van 24 november 2009 tot bepaling van de algemene |
deelnemingsvoorschriften aan de openbare loterijen en wedstrijden | |
loteries publiques et concours organisés par la Loterie Nationale au | georganiseerd door de Nationale Loterij met behulp van de instrumenten |
moyen des outils de la société de l'information et l'arrêté royal du | van de informatiemaatschappij en het koninklijk besluit van 10 juli |
10 juillet 2012 fixant les modalités générales de la participation aux | 2012 tot bepaling van de algemene deelnemingsvoorschriften aan de |
loteries publiques instantanées organisées par la Loterie Nationale au | openbare instantloterijen georganiseerd door de Nationale Loterij met |
moyen des outils de la société de l'information (Moniteur belge du 12 juillet 2013); | behulp van de instrumenten van de informatiemaatschappij (Belgisch Staatsblad van 12 juli 2013); |
- l'arrêté royal du 26 janvier 2014 modifiant les règles de | - het koninklijk besluit van 26 januari 2014 tot wijziging van de |
participation aux loteries publiques appelées "Pick-3", "Euro | deelnemingsvoorschriften aan de openbare loterijen, genaamd "Pick 3", |
Millions", "Keno", "Lotto", "Joker+" et les modalités générales de la | "Euro Millions", "Keno", "Lotto", "Joker+" en de algemene |
participation aux loteries publiques et concours organisés par la | deelnemingsvoorschriften aan de openbare loterijen en wedstrijden |
Loterie Nationale au moyen des outils de la société de l'information | georganiseerd door de Nationale Loterij met behulp van de instrumenten |
(Moniteur belge du 10 mars 2014); | van de informatiemaatschappij (Belgisch Staatsblad van 10 maart 2014); |
- l'arrêté royal du 21 mai 2015 modifiant l'arrêté royal du 10 juillet | - het koninklijk besluit van 21 mei 2015 tot wijziging van het |
2012 fixant les modalités générales de la participation aux loteries | koninklijk besluit van 10 juli 2012 tot bepaling van de algemene |
deelnemingsvoorschriften aan de openbare instantloterijen | |
publiques instantanées organisées par la Loterie Nationale au moyen | georganiseerd door de Nationale Loterij met behulp van de instrumenten |
des outils de la société de l'information (Moniteur belge du 29 juin 2015); | van de informatiemaatschappij (Belgisch Staatsblad van 29 juni 2015); |
- l'arrêté royal du 30 août 2017 modifiant l'arrêté royal du 10 | - het koninklijk besluit van 30 augustus 2017 tot wijziging van het |
juillet 2012 fixant les modalités générales de la participation aux | koninklijk besluit van 10 juli 2012 tot bepaling van de algemene |
deelnemingsvoorschriften aan de openbare instantloterijen | |
loteries publiques instantanées organisées par la Loterie Nationale au | georganiseerd door de Nationale Loterij met behulp van de instrumenten |
moyen des outils de la société de l'information (Moniteur belge du 9 | van de informatiemaatschappij (Belgisch Staatsblad van 9 oktober |
octobre 2017). | 2017). |
Cette coordination officieuse en langue allemande a été établie par le | Deze officieuze coördinatie in het Duits is opgemaakt door de Centrale |
Service central de traduction allemande à Malmedy. | dienst voor Duitse vertaling in Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN |
10. JULI 2012 - Königlicher Erlass zur Festlegung der allgemeinen | 10. JULI 2012 - Königlicher Erlass zur Festlegung der allgemeinen |
Modalitäten für die Teilnahme an den von der Nationallotterie | Modalitäten für die Teilnahme an den von der Nationallotterie |
organisierten öffentlichen Sofortlotterien über Instrumente der | organisierten öffentlichen Sofortlotterien über Instrumente der |
Informationsgesellschaft | Informationsgesellschaft |
Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht man | Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht man |
unter: | unter: |
1. Sofort-Fernspielen: von der Nationallotterie organisierte | 1. Sofort-Fernspielen: von der Nationallotterie organisierte |
öffentliche Lotterien, an denen über Instrumente der | öffentliche Lotterien, an denen über Instrumente der |
Informationsgesellschaft teilgenommen wird und bei denen die Gewinne | Informationsgesellschaft teilgenommen wird und bei denen die Gewinne |
nicht durch Verlosung zugeteilt werden, sondern anhand der Angabe auf | nicht durch Verlosung zugeteilt werden, sondern anhand der Angabe auf |
einem virtuellen Los, dass etwas gewonnen wurde oder nicht; diese | einem virtuellen Los, dass etwas gewonnen wurde oder nicht; diese |
Angabe erfolgt gemäß einer zufälligen Verteilung und muss vom Spieler | Angabe erfolgt gemäß einer zufälligen Verteilung und muss vom Spieler |
aufgedeckt werden, | aufgedeckt werden, |
2. virtuellen Losen: Lose [oder Spiele], über die an | 2. virtuellen Losen: Lose [oder Spiele], über die an |
Sofort-Fernspielen teilgenommen wird, | Sofort-Fernspielen teilgenommen wird, |
3. [Spielsymbol: den Vermerk oder die Darstellung auf einem virtuellen | 3. [Spielsymbol: den Vermerk oder die Darstellung auf einem virtuellen |
Los eines Buchstabens, eines Worts, einer Ziffer, einer Zahl, einer | Los eines Buchstabens, eines Worts, einer Ziffer, einer Zahl, einer |
Nummer, eines Gewinnbetrags, einer Abbildung, einer Zeichnung, eines | Nummer, eines Gewinnbetrags, einer Abbildung, einer Zeichnung, eines |
Fotos, einer Figur, eines ein- oder mehrfarbigen statischen oder | Fotos, einer Figur, eines ein- oder mehrfarbigen statischen oder |
dynamischen graphischen Bildes oder eines anderen von der | dynamischen graphischen Bildes oder eines anderen von der |
Nationallotterie bestimmten Zeichens gleich welcher Art. Spielsymbole | Nationallotterie bestimmten Zeichens gleich welcher Art. Spielsymbole |
können durch Rubbeln, Enthüllen, Auswählen, Sammeln von etwas, | können durch Rubbeln, Enthüllen, Auswählen, Sammeln von etwas, |
Erreichen eines Ziels oder eine andere Art des Spiels aufgedeckt | Erreichen eines Ziels oder eine andere Art des Spiels aufgedeckt |
werden. Dies kann von einem Sofortspiel zum anderen unterschiedlich | werden. Dies kann von einem Sofortspiel zum anderen unterschiedlich |
sein und ist Bestandteil der Animation des virtuellen Loses,] | sein und ist Bestandteil der Animation des virtuellen Loses,] |
4. Spielzone: eine bedeckte oder nicht bedeckte Zone auf einem | 4. Spielzone: eine bedeckte oder nicht bedeckte Zone auf einem |
virtuellen Los, innerhalb deren ein oder mehrere Spielsymbole oder ein | virtuellen Los, innerhalb deren ein oder mehrere Spielsymbole oder ein |
oder mehrere Spielbereiche vermerkt [oder dargestellt] sind. | oder mehrere Spielbereiche vermerkt [oder dargestellt] sind. |
[Art. 1 einziger Absatz Nr. 2 abgeändert durch Art. 1 Nr. 1 des K.E. | [Art. 1 einziger Absatz Nr. 2 abgeändert durch Art. 1 Nr. 1 des K.E. |
vom 30. August 2017 (B.S. vom 9. Oktober 2017); einziger Absatz Nr. 3 | vom 30. August 2017 (B.S. vom 9. Oktober 2017); einziger Absatz Nr. 3 |
ersetzt durch Art. 1 Nr. 2 des K.E. vom 30. August 2017 (B.S. vom 9. | ersetzt durch Art. 1 Nr. 2 des K.E. vom 30. August 2017 (B.S. vom 9. |
Oktober 2017); einziger Absatz Nr. 4 abgeändert durch Art. 1 Nr. 3 des | Oktober 2017); einziger Absatz Nr. 4 abgeändert durch Art. 1 Nr. 3 des |
K.E. vom 30. August 2017 (B.S. vom 9. Oktober 2017)] | K.E. vom 30. August 2017 (B.S. vom 9. Oktober 2017)] |
Art. 2 - Vorbehaltlich der von Uns in Anwendung von Artikel 3 § 1 | Art. 2 - Vorbehaltlich der von Uns in Anwendung von Artikel 3 § 1 |
Absatz 1 und Artikel 6 § 1 Nr. 1 des Gesetzes vom 19. April 2002 zur | Absatz 1 und Artikel 6 § 1 Nr. 1 des Gesetzes vom 19. April 2002 zur |
Rationalisierung der Arbeit und Verwaltung der Nationallotterie | Rationalisierung der Arbeit und Verwaltung der Nationallotterie |
festgelegten Bestimmungen, durch die die allgemeinen Modalitäten für | festgelegten Bestimmungen, durch die die allgemeinen Modalitäten für |
die Teilnahme an den von der Nationallotterie organisierten | die Teilnahme an den von der Nationallotterie organisierten |
öffentlichen Lotterien und Wettbewerben über Instrumente der | öffentlichen Lotterien und Wettbewerben über Instrumente der |
Informationsgesellschaft festgelegt sind, ist die Teilnahme an | Informationsgesellschaft festgelegt sind, ist die Teilnahme an |
Sofort-Fernspielen Personen vorbehalten, die Inhaber eines | Sofort-Fernspielen Personen vorbehalten, die Inhaber eines |
"Spielerkontos" bei der Nationallotterie sind. | "Spielerkontos" bei der Nationallotterie sind. |
Art. 3 - Sofort-Fernspiele werden der Öffentlichkeit unter einem von | Art. 3 - Sofort-Fernspiele werden der Öffentlichkeit unter einem von |
der Nationallotterie festgelegten Handelsnamen angeboten. | der Nationallotterie festgelegten Handelsnamen angeboten. |
Art. 4 - Sofort-Fernspiele beruhen auf der Ausgabe einer oder mehrerer | Art. 4 - Sofort-Fernspiele beruhen auf der Ausgabe einer oder mehrerer |
Serien virtueller Lose. Jede Serie umfasst eine von der | Serien virtueller Lose. Jede Serie umfasst eine von der |
Nationallotterie festgelegte Anzahl virtueller Lose, die nicht unter | Nationallotterie festgelegte Anzahl virtueller Lose, die nicht unter |
10.000 und nicht über 2.500.000 liegen darf. | 10.000 und nicht über 2.500.000 liegen darf. |
Art. 5 - Der Verkaufspreis eines virtuellen Loses kann von einem | Art. 5 - Der Verkaufspreis eines virtuellen Loses kann von einem |
Sofort-Fernspiel zum anderen variieren. Er wird von der | Sofort-Fernspiel zum anderen variieren. Er wird von der |
Nationallotterie festgelegt und darf nicht weniger als 10 Eurocent und | Nationallotterie festgelegt und darf nicht weniger als 10 Eurocent und |
nicht mehr als 20 EUR betragen. | nicht mehr als 20 EUR betragen. |
Art. 6 - Für jede ausgegebene Serie virtueller Lose wird der | Art. 6 - Für jede ausgegebene Serie virtueller Lose wird der |
Gesamtbetrag der Gewinne von der Nationallotterie festgelegt. Dieser | Gesamtbetrag der Gewinne von der Nationallotterie festgelegt. Dieser |
Gesamtbetrag darf nicht unter 45 Prozent und nicht über 80 Prozent des | Gesamtbetrag darf nicht unter 45 Prozent und nicht über 80 Prozent des |
Ausgabebetrags liegen, der das Ergebnis der Multiplikation zweier | Ausgabebetrags liegen, der das Ergebnis der Multiplikation zweier |
Parameter ist: zum einen der Anzahl der in einer Serie enthaltenen | Parameter ist: zum einen der Anzahl der in einer Serie enthaltenen |
virtuellen Lose und zum anderen des Verkaufspreises eines einzelnen | virtuellen Lose und zum anderen des Verkaufspreises eines einzelnen |
virtuellen Loses. | virtuellen Loses. |
Art. 7 - Für jede ausgegebene Serie virtueller Lose werden die | Art. 7 - Für jede ausgegebene Serie virtueller Lose werden die |
Gewinnbeträge von der Nationallotterie festgelegt. Der niedrigste | Gewinnbeträge von der Nationallotterie festgelegt. Der niedrigste |
Gewinn darf nicht weniger als 10 Eurocent und der höchste Gewinn darf | Gewinn darf nicht weniger als 10 Eurocent und der höchste Gewinn darf |
nicht mehr als 2.500.000 EUR betragen. | nicht mehr als 2.500.000 EUR betragen. |
Art. 8 - Für jede ausgegebene Serie virtueller Lose wird der | Art. 8 - Für jede ausgegebene Serie virtueller Lose wird der |
Prozentsatz der Anzahl virtueller Gewinnlose im Verhältnis zu der | Prozentsatz der Anzahl virtueller Gewinnlose im Verhältnis zu der |
Gesamtanzahl der in der Serie enthaltenen virtuellen Lose von der | Gesamtanzahl der in der Serie enthaltenen virtuellen Lose von der |
Nationallotterie festgelegt. Dieser Prozentsatz darf nicht unter 10 | Nationallotterie festgelegt. Dieser Prozentsatz darf nicht unter 10 |
Prozent liegen. | Prozent liegen. |
Art. 9 - Für jede ausgegebene Serie virtueller Lose werden die Gewinne | Art. 9 - Für jede ausgegebene Serie virtueller Lose werden die Gewinne |
je nach Gewinnbetrag in mehrere Klassen aufgeteilt. Diese Klassen, | je nach Gewinnbetrag in mehrere Klassen aufgeteilt. Diese Klassen, |
deren Anzahl von der Nationallotterie auf mindestens 2 und höchstens | deren Anzahl von der Nationallotterie auf mindestens 2 und höchstens |
100 festgelegt wird, werden in absteigender Reihenfolge nach der Höhe | 100 festgelegt wird, werden in absteigender Reihenfolge nach der Höhe |
des Gewinns geordnet. | des Gewinns geordnet. |
Art. 10 - Für jedes Sofort-Fernspiel wird eine neue Serie virtueller | Art. 10 - Für jedes Sofort-Fernspiel wird eine neue Serie virtueller |
Lose, "zusätzliche Serie" genannt, ausgegeben, wenn die erste Serie | Lose, "zusätzliche Serie" genannt, ausgegeben, wenn die erste Serie |
virtueller Lose, die zum Verkauf ausgegeben wurde: | virtueller Lose, die zum Verkauf ausgegeben wurde: |
1. eine Kategorie virtueller Gewinnlose aufweist, die vollständig | 1. eine Kategorie virtueller Gewinnlose aufweist, die vollständig |
verkauft worden ist, oder | verkauft worden ist, oder |
2. einen Rest nicht verkaufter virtueller Lose aufweist, die alle | 2. einen Rest nicht verkaufter virtueller Lose aufweist, die alle |
Gewinnlose sind, oder | Gewinnlose sind, oder |
3. eine Anzahl nicht verkaufter virtueller Lose aufweist, die dem von | 3. eine Anzahl nicht verkaufter virtueller Lose aufweist, die dem von |
der Nationallotterie festgelegten Prozentsatz von mindestens 10 | der Nationallotterie festgelegten Prozentsatz von mindestens 10 |
Prozent und höchstens 30 Prozent der ursprünglichen Anzahl virtueller | Prozent und höchstens 30 Prozent der ursprünglichen Anzahl virtueller |
Lose entspricht. | Lose entspricht. |
Die virtuellen Lose der ausgegebenen zusätzlichen Serie werden den | Die virtuellen Lose der ausgegebenen zusätzlichen Serie werden den |
restlichen virtuellen Losen der ersten Serie hinzugefügt. Die | restlichen virtuellen Losen der ersten Serie hinzugefügt. Die |
Gesamtanzahl virtueller Lose, die sich aus dieser Zusammenzählung | Gesamtanzahl virtueller Lose, die sich aus dieser Zusammenzählung |
ergibt, wird "globalisierte Anzahl virtueller Lose" genannt. | ergibt, wird "globalisierte Anzahl virtueller Lose" genannt. |
Eine neue zusätzliche Serie wird der globalisierten Anzahl virtueller | Eine neue zusätzliche Serie wird der globalisierten Anzahl virtueller |
Lose hinzugefügt, wenn diese Anzahl: | Lose hinzugefügt, wenn diese Anzahl: |
1. eines der in Absatz 1 Nr. 1 und 2 erwähnten Merkmale aufweist oder | 1. eines der in Absatz 1 Nr. 1 und 2 erwähnten Merkmale aufweist oder |
2. die Anzahl nicht verkaufter virtueller Lose erreicht, die dem in | 2. die Anzahl nicht verkaufter virtueller Lose erreicht, die dem in |
Absatz 1 Nr. 3 erwähnten Prozentsatz entspricht, der auf der Grundlage | Absatz 1 Nr. 3 erwähnten Prozentsatz entspricht, der auf der Grundlage |
der ursprünglichen Anzahl virtueller Lose der ersten ausgegebenen | der ursprünglichen Anzahl virtueller Lose der ersten ausgegebenen |
Serie berechnet wird. | Serie berechnet wird. |
Art. 11 - Der Spielmechanismus eines angebotenen Sofort-Fernspiels | Art. 11 - Der Spielmechanismus eines angebotenen Sofort-Fernspiels |
kann je nach Wahl der Nationallotterie auf folgenden Modalitäten | kann je nach Wahl der Nationallotterie auf folgenden Modalitäten |
beruhen: | beruhen: |
1. Das virtuelle Los weist eine oder mehrere bedeckte Spielzonen auf. | 1. Das virtuelle Los weist eine oder mehrere bedeckte Spielzonen auf. |
Nachdem der Spieler die Spielzonen aufgedeckt hat, lässt ein Teil | Nachdem der Spieler die Spielzonen aufgedeckt hat, lässt ein Teil |
dieser Spielzonen oder lassen alle Spielzonen entweder den in | dieser Spielzonen oder lassen alle Spielzonen entweder den in |
arabischen Zahlen ausgedrückten Betrag des zugeteilten Gewinns oder | arabischen Zahlen ausgedrückten Betrag des zugeteilten Gewinns oder |
einen Vermerk erscheinen, der darauf hinweist, dass nichts gewonnen | einen Vermerk erscheinen, der darauf hinweist, dass nichts gewonnen |
wurde. | wurde. |
2. Das virtuelle Los weist eine oder mehrere Spielzonen und eine oder | 2. Das virtuelle Los weist eine oder mehrere Spielzonen und eine oder |
mehrere bedeckte "Gewinnzonen" auf. Nachdem der Spieler die Spielzonen | mehrere bedeckte "Gewinnzonen" auf. Nachdem der Spieler die Spielzonen |
aufgedeckt hat, lässt ein Teil dieser Spielzonen oder lassen alle | aufgedeckt hat, lässt ein Teil dieser Spielzonen oder lassen alle |
Spielzonen ein Verlierer- oder Gewinner-Spielsymbol erscheinen. Die | Spielzonen ein Verlierer- oder Gewinner-Spielsymbol erscheinen. Die |
Aufdeckung eines oder mehrerer Gewinner-Spielsymbole gibt Anrecht auf | Aufdeckung eines oder mehrerer Gewinner-Spielsymbole gibt Anrecht auf |
den vom Spieler aufzudeckenden Gewinnbetrag, der in einer oder | den vom Spieler aufzudeckenden Gewinnbetrag, der in einer oder |
mehreren "Gewinnzonen" in arabischen Zahlen angegeben ist. | mehreren "Gewinnzonen" in arabischen Zahlen angegeben ist. |
3. Das virtuelle Los weist mehrere bedeckte Spielzonen auf. Nachdem | 3. Das virtuelle Los weist mehrere bedeckte Spielzonen auf. Nachdem |
der Spieler die Spielzonen aufgedeckt hat, lässt ein Teil dieser | der Spieler die Spielzonen aufgedeckt hat, lässt ein Teil dieser |
Spielzonen oder lassen alle Spielzonen Spielsymbole erscheinen, die | Spielzonen oder lassen alle Spielzonen Spielsymbole erscheinen, die |
das virtuelle Los zu einem Gewinnlos machen, wenn diese Spielsymbole | das virtuelle Los zu einem Gewinnlos machen, wenn diese Spielsymbole |
identisch sind oder mit einem oder mehreren Gewinner-Spielsymbolen | identisch sind oder mit einem oder mehreren Gewinner-Spielsymbolen |
übereinstimmen, die sichtbar auf dem virtuellen Los vermerkt sind oder | übereinstimmen, die sichtbar auf dem virtuellen Los vermerkt sind oder |
vom Spieler in einer oder mehreren anderen Spielzonen aufzudecken | vom Spieler in einer oder mehreren anderen Spielzonen aufzudecken |
sind. | sind. |
4. Das virtuelle Los weist eine oder mehrere bedeckte Spielzonen auf. | 4. Das virtuelle Los weist eine oder mehrere bedeckte Spielzonen auf. |
Nachdem der Spieler die Spielzonen aufgedeckt hat, lässt ein Teil | Nachdem der Spieler die Spielzonen aufgedeckt hat, lässt ein Teil |
dieser Spielzonen oder lassen alle Spielzonen einen oder mehrere | dieser Spielzonen oder lassen alle Spielzonen einen oder mehrere |
deutlich abgegrenzte Spielbereiche erscheinen, in denen Spielsymbole | deutlich abgegrenzte Spielbereiche erscheinen, in denen Spielsymbole |
vermerkt sind, die unterschiedlich sein können. Eine oder mehrere | vermerkt sind, die unterschiedlich sein können. Eine oder mehrere |
Spielzonen bringen einen Gewinn, wenn sich dort Gewinner-Spielsymbole | Spielzonen bringen einen Gewinn, wenn sich dort Gewinner-Spielsymbole |
in Spielbereichen befinden, die geometrische Figuren bilden, die mit | in Spielbereichen befinden, die geometrische Figuren bilden, die mit |
vorab festgelegten Gewinn bringenden geometrischen Figuren | vorab festgelegten Gewinn bringenden geometrischen Figuren |
übereinstimmen. | übereinstimmen. |
5. Das virtuelle Los ist mit einem thematischen graphischen Bild, mit | 5. Das virtuelle Los ist mit einem thematischen graphischen Bild, mit |
einer thematischen Bezeichnung oder mit einem sichtbar angegebenen | einer thematischen Bezeichnung oder mit einem sichtbar angegebenen |
oder vom Spieler aufzudeckenden Vermerk in Buchstaben oder Ziffern | oder vom Spieler aufzudeckenden Vermerk in Buchstaben oder Ziffern |
versehen, der es visuell kennzeichnet. Es weist ebenfalls eine oder | versehen, der es visuell kennzeichnet. Es weist ebenfalls eine oder |
mehrere bedeckte Spielzonen auf. Nachdem der Spieler die Spielzonen | mehrere bedeckte Spielzonen auf. Nachdem der Spieler die Spielzonen |
aufgedeckt hat, lässt ein Teil dieser Spielzonen oder lassen alle | aufgedeckt hat, lässt ein Teil dieser Spielzonen oder lassen alle |
Spielzonen ein oder mehrere Spielsymbole erscheinen. Eine oder mehrere | Spielzonen ein oder mehrere Spielsymbole erscheinen. Eine oder mehrere |
Spielzonen bringen einen Gewinn, wenn sie ein oder mehrere | Spielzonen bringen einen Gewinn, wenn sie ein oder mehrere |
Spielsymbole umfassen, die mit dem thematischen graphischen Bild, der | Spielsymbole umfassen, die mit dem thematischen graphischen Bild, der |
thematischen Bezeichnung oder dem visuellen Kennzeichen des virtuellen | thematischen Bezeichnung oder dem visuellen Kennzeichen des virtuellen |
Loses übereinstimmen. | Loses übereinstimmen. |
6. Das virtuelle Los weist eine oder mehrere bedeckte Spielzonen auf. | 6. Das virtuelle Los weist eine oder mehrere bedeckte Spielzonen auf. |
Nachdem der Spieler die Spielzonen aufgedeckt hat, lässt ein Teil | Nachdem der Spieler die Spielzonen aufgedeckt hat, lässt ein Teil |
dieser Spielzonen oder lassen alle Spielzonen ein oder mehrere | dieser Spielzonen oder lassen alle Spielzonen ein oder mehrere |
Spielsymbole erscheinen, die einem bezifferten Wert entsprechen, der | Spielsymbole erscheinen, die einem bezifferten Wert entsprechen, der |
in Punkten, Zahlen, Nummern, Ziffern oder Beträgen ausgedrückt ist, | in Punkten, Zahlen, Nummern, Ziffern oder Beträgen ausgedrückt ist, |
die der Spieler addieren, subtrahieren, multiplizieren oder dividieren | die der Spieler addieren, subtrahieren, multiplizieren oder dividieren |
muss. Das Ergebnis dieser Rechenvorgänge macht die Spielzone zu einer | muss. Das Ergebnis dieser Rechenvorgänge macht die Spielzone zu einer |
Gewinn bringenden Spielzone, wenn es dem Gewinn bringenden Ergebnis | Gewinn bringenden Spielzone, wenn es dem Gewinn bringenden Ergebnis |
entspricht, das sichtbar auf dem virtuellen Los vermerkt oder vom | entspricht, das sichtbar auf dem virtuellen Los vermerkt oder vom |
Spieler aufzudecken ist. | Spieler aufzudecken ist. |
7. Das virtuelle Los weist mehrere bedeckte Spielzonen auf. Diese | 7. Das virtuelle Los weist mehrere bedeckte Spielzonen auf. Diese |
Spielzonen bilden einen "Spielpfad" oder einen "Kurs". Ein virtuelles | Spielzonen bilden einen "Spielpfad" oder einen "Kurs". Ein virtuelles |
Los kann mehrere "Spielpfade" oder "Kurse" umfassen. Für jeden | Los kann mehrere "Spielpfade" oder "Kurse" umfassen. Für jeden |
"Spielpfad" oder "Kurs" deckt der Spieler zuerst die Startzone und | "Spielpfad" oder "Kurs" deckt der Spieler zuerst die Startzone und |
anschließend die andere(n) Spielzone(n) auf, die ihm durch sichtbare | anschließend die andere(n) Spielzone(n) auf, die ihm durch sichtbare |
oder aufzudeckende Vermerke nacheinander angezeigt werden. Der Vorgang | oder aufzudeckende Vermerke nacheinander angezeigt werden. Der Vorgang |
endet, sobald der Spieler entweder eine Zielzone oder eine Spielzone | endet, sobald der Spieler entweder eine Zielzone oder eine Spielzone |
aufgedeckt hat, durch die die Strecke beendet wird. Die Zielzone oder | aufgedeckt hat, durch die die Strecke beendet wird. Die Zielzone oder |
die Spielzone, durch die die Strecke beendet wird, bestimmt die | die Spielzone, durch die die Strecke beendet wird, bestimmt die |
eventuelle Zuteilung eines Gewinns. | eventuelle Zuteilung eines Gewinns. |
8. Das virtuelle Los weist mehrere Spielzonen auf, die ein Gitternetz | 8. Das virtuelle Los weist mehrere Spielzonen auf, die ein Gitternetz |
oder eine andere geometrische Form bilden und bedeckt sind. Der | oder eine andere geometrische Form bilden und bedeckt sind. Der |
Spieler deckt in den Spielzonen Felder auf, die ihm durch sichtbar | Spieler deckt in den Spielzonen Felder auf, die ihm durch sichtbar |
angegebene oder von ihm aufzudeckende Vermerke angezeigt werden. Eine | angegebene oder von ihm aufzudeckende Vermerke angezeigt werden. Eine |
Spielzone, deren aufgedeckte Felder in ihrer Gesamtheit betrachtet | Spielzone, deren aufgedeckte Felder in ihrer Gesamtheit betrachtet |
ganz oder teilweise eine Gewinn bringende Abbildung, ein Gewinn | ganz oder teilweise eine Gewinn bringende Abbildung, ein Gewinn |
bringendes graphisches Bild, eine Gewinn bringende Zeichnung oder eine | bringendes graphisches Bild, eine Gewinn bringende Zeichnung oder eine |
Gewinn bringende Figur erscheinen lassen, bringt einen Gewinn. | Gewinn bringende Figur erscheinen lassen, bringt einen Gewinn. |
9. Das virtuelle Los weist eine oder mehrere Spielzonen auf, die ein | 9. Das virtuelle Los weist eine oder mehrere Spielzonen auf, die ein |
aus einem oder mehreren Spielfeldern bestehendes Spielbrett bilden und | aus einem oder mehreren Spielfeldern bestehendes Spielbrett bilden und |
entweder sichtbar angegeben oder vom Spieler aufzudecken sind. Für | entweder sichtbar angegeben oder vom Spieler aufzudecken sind. Für |
jedes Spielbrett deckt der Spieler zuerst das Startfeld auf. | jedes Spielbrett deckt der Spieler zuerst das Startfeld auf. |
Anschließend deckt er ein zweites Spielfeld auf, das ihm durch das im | Anschließend deckt er ein zweites Spielfeld auf, das ihm durch das im |
Startfeld aufgedeckte Spielsymbol angezeigt wird. Der Spieler deckt so | Startfeld aufgedeckte Spielsymbol angezeigt wird. Der Spieler deckt so |
nach und nach einzeln die Spielfelder auf, die ihm nacheinander | nach und nach einzeln die Spielfelder auf, die ihm nacheinander |
angezeigt werden. Dieser Vorgang endet, sobald er das letzte | angezeigt werden. Dieser Vorgang endet, sobald er das letzte |
aufzudeckende Spielfeld aufdeckt. Die in den Spielfeldern aufgedeckten | aufzudeckende Spielfeld aufdeckt. Die in den Spielfeldern aufgedeckten |
Spielsymbole bestimmen einzeln oder als Gruppe betrachtet die | Spielsymbole bestimmen einzeln oder als Gruppe betrachtet die |
eventuelle Zuteilung eines Gewinns. Für jedes Spielbrett können die | eventuelle Zuteilung eines Gewinns. Für jedes Spielbrett können die |
Spielsymbole, die die nacheinander aufzudeckenden Spielfelder | Spielsymbole, die die nacheinander aufzudeckenden Spielfelder |
anzeigen, außerhalb des Spielbretts sichtbar angegeben oder vom | anzeigen, außerhalb des Spielbretts sichtbar angegeben oder vom |
Spieler aufzudecken sein. | Spieler aufzudecken sein. |
10. Das virtuelle Los weist mehrere Spielzonen auf, von denen eine | 10. Das virtuelle Los weist mehrere Spielzonen auf, von denen eine |
oder mehrere dem Spieler zuerkannt werden; die andere(n) Spielzone(n) | oder mehrere dem Spieler zuerkannt werden; die andere(n) Spielzone(n) |
werden einem oder mehreren fiktiven Gegenspielern zuerkannt. Das | werden einem oder mehreren fiktiven Gegenspielern zuerkannt. Das |
Spielkonzept besteht darin, dass der Spieler ein Spielergebnis | Spielkonzept besteht darin, dass der Spieler ein Spielergebnis |
erzielen muss, das dem des fiktiven Gegenspielers beziehungsweise der | erzielen muss, das dem des fiktiven Gegenspielers beziehungsweise der |
fiktiven Gegenspieler entspricht oder dieses Spielergebnis übertrifft. | fiktiven Gegenspieler entspricht oder dieses Spielergebnis übertrifft. |
Das Ergebnis wird durch eine hierarchische Klassierung der | Das Ergebnis wird durch eine hierarchische Klassierung der |
aufgedeckten Spielsymbole, durch den Einheits- oder Gesamtwert dieser | aufgedeckten Spielsymbole, durch den Einheits- oder Gesamtwert dieser |
Spielsymbole oder durch andere vorab festgelegte Merkmale bestimmt, | Spielsymbole oder durch andere vorab festgelegte Merkmale bestimmt, |
die auf dem virtuellen Los oder am Rande des Loses angegeben sind. | die auf dem virtuellen Los oder am Rande des Loses angegeben sind. |
11. Das virtuelle Los weist eine oder mehrere vom Spieler | 11. Das virtuelle Los weist eine oder mehrere vom Spieler |
aufzudeckende Spielzonen auf, die mehrere Spielfelder umfassen. In | aufzudeckende Spielzonen auf, die mehrere Spielfelder umfassen. In |
jedem Spielfeld ist eine Ziffer, eine Zahl, ein Betrag oder ein | jedem Spielfeld ist eine Ziffer, eine Zahl, ein Betrag oder ein |
Spielsymbol vermerkt, dem ein Wert zugewiesen ist. Das Spielkonzept | Spielsymbol vermerkt, dem ein Wert zugewiesen ist. Das Spielkonzept |
besteht darin, dass der Spieler eine Spielzone erhalten muss, deren | besteht darin, dass der Spieler eine Spielzone erhalten muss, deren |
Spielfelder in einer bestimmten Reihenfolge angeordnete Ziffern, | Spielfelder in einer bestimmten Reihenfolge angeordnete Ziffern, |
Zahlen, Beträge oder Spielsymbole aufweisen. Die Anzahl Ziffern, | Zahlen, Beträge oder Spielsymbole aufweisen. Die Anzahl Ziffern, |
Zahlen, Beträge oder Spielsymbole, die sich in der Spielzone an der | Zahlen, Beträge oder Spielsymbole, die sich in der Spielzone an der |
richtigen Stelle befinden, bestimmt die eventuelle Zuteilung eines | richtigen Stelle befinden, bestimmt die eventuelle Zuteilung eines |
Gewinns. | Gewinns. |
[11/1. Auf dem virtuellen Los soll eine bestimmte Anzahl und/oder eine | [11/1. Auf dem virtuellen Los soll eine bestimmte Anzahl und/oder eine |
bestimmte Sorte von Spielsymbolen aufgedeckt, freigerubbelt, enthüllt, | bestimmte Sorte von Spielsymbolen aufgedeckt, freigerubbelt, enthüllt, |
ausgewählt, gesammelt oder erreicht werden. Die eventuelle Zuteilung | ausgewählt, gesammelt oder erreicht werden. Die eventuelle Zuteilung |
eines Gewinns hängt von der Anzahl und/oder der Sorte von | eines Gewinns hängt von der Anzahl und/oder der Sorte von |
Spielsymbolen ab wie eventuell in einer Legende angegeben. | Spielsymbolen ab wie eventuell in einer Legende angegeben. |
11/2. Das virtuelle Los kann aus einem oder mehreren "Spielpfaden", | 11/2. Das virtuelle Los kann aus einem oder mehreren "Spielpfaden", |
"Kursen" oder "Spielbrettern" bestehen, auf denen sich ein oder | "Kursen" oder "Spielbrettern" bestehen, auf denen sich ein oder |
mehrere Spielsymbole gemäß einer bestimmten Animation, die vom Spieler | mehrere Spielsymbole gemäß einer bestimmten Animation, die vom Spieler |
aktiviert wird oder nicht, fortbewegen müssen und ein bestimmtes Ziel | aktiviert wird oder nicht, fortbewegen müssen und ein bestimmtes Ziel |
erreicht werden muss. Wenn dieses Ziel erreicht ist, wird eventuell | erreicht werden muss. Wenn dieses Ziel erreicht ist, wird eventuell |
ein bestimmter Gewinn zugeteilt wie eventuell in einer Legende | ein bestimmter Gewinn zugeteilt wie eventuell in einer Legende |
angegeben.] | angegeben.] |
12. Das virtuelle Los weist eine oder mehrere Spielzonen auf, die ganz | 12. Das virtuelle Los weist eine oder mehrere Spielzonen auf, die ganz |
oder teilweise vom Spieler aufzudecken sind und bei denen mehrere der | oder teilweise vom Spieler aufzudecken sind und bei denen mehrere der |
in den Nummern 1 bis [11/2] erwähnten Spielmechanismen kombiniert sein | in den Nummern 1 bis [11/2] erwähnten Spielmechanismen kombiniert sein |
können. | können. |
[Gemäß Artikel 11 § 1 des Gesetzes vom 19. April 2002 zur | [Gemäß Artikel 11 § 1 des Gesetzes vom 19. April 2002 zur |
Rationalisierung der Arbeit und Verwaltung der Nationallotterie kann | Rationalisierung der Arbeit und Verwaltung der Nationallotterie kann |
die Nationallotterie andere, eventuell kombinierbare Spielmechanismen | die Nationallotterie andere, eventuell kombinierbare Spielmechanismen |
festlegen, die Teil der Teilnahmeregeln in Bezug auf ein virtuelles | festlegen, die Teil der Teilnahmeregeln in Bezug auf ein virtuelles |
Los sind und auf einem Vorgang beruhen, der das virtuelle Los gemäß | Los sind und auf einem Vorgang beruhen, der das virtuelle Los gemäß |
den Bestimmungen von Artikel 14 zu einem Gewinnlos oder einer Niete | den Bestimmungen von Artikel 14 zu einem Gewinnlos oder einer Niete |
macht.] | macht.] |
[Unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 14 kann die Nationallotterie | [Unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 14 kann die Nationallotterie |
einem Spieler, der das Spielergebnis eines virtuellen Loses nicht | einem Spieler, der das Spielergebnis eines virtuellen Loses nicht |
selber aufdecken möchte, die Möglichkeit bieten, von einem | selber aufdecken möchte, die Möglichkeit bieten, von einem |
"automatischen Modus" Gebrauch zu machen, der dies ganz oder teilweise | "automatischen Modus" Gebrauch zu machen, der dies ganz oder teilweise |
für ihn tut. Wenn der Spieler von diesem automatischen Modus Gebrauch | für ihn tut. Wenn der Spieler von diesem automatischen Modus Gebrauch |
macht, wird davon ausgegangen, dass er das Spielergebnis des | macht, wird davon ausgegangen, dass er das Spielergebnis des |
betreffenden virtuellen Loses akzeptiert.] | betreffenden virtuellen Loses akzeptiert.] |
[Art. 11 Abs. 1 Nr. 11/1 und 11/2 eingefügt durch Art. 2 Nr. 1 des | [Art. 11 Abs. 1 Nr. 11/1 und 11/2 eingefügt durch Art. 2 Nr. 1 des |
K.E. vom 30. August 2017 (B.S. vom 9. Oktober 2017); Abs. 1 Nr. 12 | K.E. vom 30. August 2017 (B.S. vom 9. Oktober 2017); Abs. 1 Nr. 12 |
abgeändert durch Art. 2 Nr. 2 des K.E. vom 30. August 2017 (B.S. vom | abgeändert durch Art. 2 Nr. 2 des K.E. vom 30. August 2017 (B.S. vom |
9. Oktober 2017); neuer Absatz 2 eingefügt durch Art. 2 Nr. 3 des K.E. | 9. Oktober 2017); neuer Absatz 2 eingefügt durch Art. 2 Nr. 3 des K.E. |
vom 30. August 2017 (B.S. vom 9. Oktober 2017); Abs. 3 ersetzt durch | vom 30. August 2017 (B.S. vom 9. Oktober 2017); Abs. 3 ersetzt durch |
Art. 2 Nr. 4 des K.E. vom 30. August 2017 (B.S. vom 9. Oktober 2017)] | Art. 2 Nr. 4 des K.E. vom 30. August 2017 (B.S. vom 9. Oktober 2017)] |
Art. 12 - Ein virtuelles Los kann: | Art. 12 - Ein virtuelles Los kann: |
1. mehrere bedeckte Spielzonen umfassen, von denen nur eine begrenzte | 1. mehrere bedeckte Spielzonen umfassen, von denen nur eine begrenzte |
Anzahl vom Spieler aufgedeckt werden kann. Innerhalb dieser Grenze | Anzahl vom Spieler aufgedeckt werden kann. Innerhalb dieser Grenze |
wählt der Spieler die aufzudeckenden Spielzonen, | wählt der Spieler die aufzudeckenden Spielzonen, |
2. eine oder mehrere Spielzonen umfassen, die dem Spieler, nachdem sie | 2. eine oder mehrere Spielzonen umfassen, die dem Spieler, nachdem sie |
von ihm aufgedeckt worden sind, das Anrecht geben können, eine oder | von ihm aufgedeckt worden sind, das Anrecht geben können, eine oder |
mehrere der in Nr. 3 erwähnten "Bonuszonen" aufzudecken, | mehrere der in Nr. 3 erwähnten "Bonuszonen" aufzudecken, |
3. eine oder mehrere spezifische Zonen, "Bonuszonen" genannt, | 3. eine oder mehrere spezifische Zonen, "Bonuszonen" genannt, |
umfassen, die sich von den in Nr. 1 erwähnten Spielzonen unterscheiden | umfassen, die sich von den in Nr. 1 erwähnten Spielzonen unterscheiden |
und die, nachdem sie vom Spieler aufgedeckt worden sind: | und die, nachdem sie vom Spieler aufgedeckt worden sind: |
a) zur Zuteilung eines oder mehrerer Spielsymbole, die den in anderen | a) zur Zuteilung eines oder mehrerer Spielsymbole, die den in anderen |
Spielzonen aufgedeckten Spielsymbolen hinzugefügt werden, oder zur | Spielzonen aufgedeckten Spielsymbolen hinzugefügt werden, oder zur |
Zuteilung eines Bargewinns oder eines virtuellen Freiloses desselben | Zuteilung eines Bargewinns oder eines virtuellen Freiloses desselben |
Sofort-Fernspiels führen können, | Sofort-Fernspiels führen können, |
b) ein sogenanntes "neutrales" Spielsymbol erscheinen lassen können. | b) ein sogenanntes "neutrales" Spielsymbol erscheinen lassen können. |
Dieses Spielsymbol hat in keiner Weise Einfluss darauf, ob das | Dieses Spielsymbol hat in keiner Weise Einfluss darauf, ob das |
betreffende virtuelle Los einen Gewinn bringt oder nicht, | betreffende virtuelle Los einen Gewinn bringt oder nicht, |
c) ein "negatives" Spielsymbol erscheinen lassen können. Dieses | c) ein "negatives" Spielsymbol erscheinen lassen können. Dieses |
Spielsymbol kann entweder eine oder mehrere Spielzonen zu | Spielsymbol kann entweder eine oder mehrere Spielzonen zu |
Verlierer-Spielzonen machen oder ein oder mehrere bereits in einer | Verlierer-Spielzonen machen oder ein oder mehrere bereits in einer |
oder mehreren anderen Spielzonen aufgedeckte Spielsymbole wertlos | oder mehreren anderen Spielzonen aufgedeckte Spielsymbole wertlos |
machen oder der Aufdeckung weiterer Spielzonen ein Ende setzen oder | machen oder der Aufdeckung weiterer Spielzonen ein Ende setzen oder |
das virtuelle Los zu einer Niete machen, auch wenn der Spieler nicht | das virtuelle Los zu einer Niete machen, auch wenn der Spieler nicht |
alle Zonen, zu deren Aufdeckung er zu Beginn des Spiels aufgefordert | alle Zonen, zu deren Aufdeckung er zu Beginn des Spiels aufgefordert |
wurde, aufgedeckt hat, | wurde, aufgedeckt hat, |
d) einen sichtbar vermerkten oder vom Spieler aufzudeckenden | d) einen sichtbar vermerkten oder vom Spieler aufzudeckenden |
Gewinn-Multiplikator erscheinen lassen können [...], | Gewinn-Multiplikator erscheinen lassen können [...], |
e) ein Spielsymbol erscheinen lassen können, durch das der Spieler | e) ein Spielsymbol erscheinen lassen können, durch das der Spieler |
eventuell ausgewählt wird, um an einer Ziehung teilzunehmen, bei der | eventuell ausgewählt wird, um an einer Ziehung teilzunehmen, bei der |
ein oder mehrere Gewinne zugeteilt werden, | ein oder mehrere Gewinne zugeteilt werden, |
f) Zugang zu einem "Bonusspiel" gewähren können, dessen Ergebnis | f) Zugang zu einem "Bonusspiel" gewähren können, dessen Ergebnis |
unabhängig vom Ergebnis des Hauptspiels entweder einen Gewinn oder ein | unabhängig vom Ergebnis des Hauptspiels entweder einen Gewinn oder ein |
virtuelles Freilos desselben Sofort-Fernspiels zuteilen kann oder das | virtuelles Freilos desselben Sofort-Fernspiels zuteilen kann oder das |
Ergebnis des Hauptspiels beeinflussen kann, unbeschadet der | Ergebnis des Hauptspiels beeinflussen kann, unbeschadet der |
Bestimmungen von Artikel 14, | Bestimmungen von Artikel 14, |
4. außer den "Bonuszonen" eine oder mehrere bedeckte Spielzonen | 4. außer den "Bonuszonen" eine oder mehrere bedeckte Spielzonen |
umfassen, die, nachdem sie vom Spieler aufgedeckt worden sind, die | umfassen, die, nachdem sie vom Spieler aufgedeckt worden sind, die |
gleichen Spielmerkmale aufweisen wie in Nr. 3 erwähnt, | gleichen Spielmerkmale aufweisen wie in Nr. 3 erwähnt, |
5. eine oder mehrere Gewinn bringende Spielzonen umfassen, auf die | 5. eine oder mehrere Gewinn bringende Spielzonen umfassen, auf die |
gegebenenfalls eine Kumulierung der Gewinne angewandt wird, | gegebenenfalls eine Kumulierung der Gewinne angewandt wird, |
6. keine einzige Gewinn bringende Spielzone umfassen, | 6. keine einzige Gewinn bringende Spielzone umfassen, |
[7. eine oder mehrere Spielsymbole umfassen, die nach Aufdeckung einen | [7. eine oder mehrere Spielsymbole umfassen, die nach Aufdeckung einen |
bestimmten Gewinn zuteilen, einen Multiplikator anwenden, das | bestimmten Gewinn zuteilen, einen Multiplikator anwenden, das |
Spielergebnis beeinflussen und/oder einen bestimmten Vorteil | Spielergebnis beeinflussen und/oder einen bestimmten Vorteil |
gewähren.] | gewähren.] |
[Art. 12 einziger Absatz Nr. 3 einziger Absatz Buchstabe d) abgeändert | [Art. 12 einziger Absatz Nr. 3 einziger Absatz Buchstabe d) abgeändert |
durch Art. 3 Nr. 1 des K.E. vom 30. August 2017 (B.S. vom 9. Oktober | durch Art. 3 Nr. 1 des K.E. vom 30. August 2017 (B.S. vom 9. Oktober |
2017); einziger Absatz Nr. 7 eingefügt durch Art. 3 Nr. 2 des K.E. vom | 2017); einziger Absatz Nr. 7 eingefügt durch Art. 3 Nr. 2 des K.E. vom |
30. August 2017 (B.S. vom 9. Oktober 2017)] | 30. August 2017 (B.S. vom 9. Oktober 2017)] |
Art. 13 - Neben Bargewinnen kann es auch Sachgewinne geben. | Art. 13 - Neben Bargewinnen kann es auch Sachgewinne geben. |
Art. 14 - Ob ein virtuelles Los einen Gewinn bringt oder nicht, wird | Art. 14 - Ob ein virtuelles Los einen Gewinn bringt oder nicht, wird |
auf aleatorische Weise durch das Datenverarbeitungssystem der | auf aleatorische Weise durch das Datenverarbeitungssystem der |
Nationallotterie bestimmt, so dass die Spielweise des Spielers | Nationallotterie bestimmt, so dass die Spielweise des Spielers |
keinerlei Einfluss auf die eventuelle Zuteilung eines Gewinns hat. | keinerlei Einfluss auf die eventuelle Zuteilung eines Gewinns hat. |
[Angesichts der mit der Benutzung der Instrumente der | [Angesichts der mit der Benutzung der Instrumente der |
Informationsgesellschaft verbundenen Risiken, auf die die | Informationsgesellschaft verbundenen Risiken, auf die die |
Nationallotterie keinen Einfluss hat, wird der eventuelle Gewinn eines | Nationallotterie keinen Einfluss hat, wird der eventuelle Gewinn eines |
virtuellen Loses informationshalber auf dem Gerät des Spielers | virtuellen Loses informationshalber auf dem Gerät des Spielers |
wiedergegeben unter Vorbehalt einer Bestätigung durch das von der | wiedergegeben unter Vorbehalt einer Bestätigung durch das von der |
Nationallotterie verwaltete Datenverarbeitungssystem, die im Verlauf | Nationallotterie verwaltete Datenverarbeitungssystem, die im Verlauf |
des Spielerkontos bei der Transaktionsnummer des betreffenden Spiels | des Spielerkontos bei der Transaktionsnummer des betreffenden Spiels |
mitgeteilt wird.] | mitgeteilt wird.] |
[Art. 14 Abs. 2 eingefügt durch Art. 4 des K.E. vom 30. August 2017 | [Art. 14 Abs. 2 eingefügt durch Art. 4 des K.E. vom 30. August 2017 |
(B.S. vom 9. Oktober 2017)] | (B.S. vom 9. Oktober 2017)] |
Art. 15 - Wenn der Öffentlichkeit ein Sofort-Fernspiel angeboten wird, | Art. 15 - Wenn der Öffentlichkeit ein Sofort-Fernspiel angeboten wird, |
das einem Sofortspiel entspricht, das von der Nationallotterie in | das einem Sofortspiel entspricht, das von der Nationallotterie in |
materialisierter Form ausgegeben wird und dessen Regeln in Anwendung | materialisierter Form ausgegeben wird und dessen Regeln in Anwendung |
von Artikel 3 § 1 Absatz 1 und Artikel 6 § 1 Nr. 1 des Gesetzes vom | von Artikel 3 § 1 Absatz 1 und Artikel 6 § 1 Nr. 1 des Gesetzes vom |
19. April 2002 zur Rationalisierung der Arbeit und Verwaltung der | 19. April 2002 zur Rationalisierung der Arbeit und Verwaltung der |
Nationallotterie von Uns festgelegt werden, stimmen unbeschadet der | Nationallotterie von Uns festgelegt werden, stimmen unbeschadet der |
Bestimmungen von Artikel 10 Anzahl virtueller Lose und Gewinnplan | Bestimmungen von Artikel 10 Anzahl virtueller Lose und Gewinnplan |
jeder ausgegebenen Serie, Spielmechanismus und Verkaufspreis eines | jeder ausgegebenen Serie, Spielmechanismus und Verkaufspreis eines |
virtuellen Loses mit denen der materialisierten Ausgabe überein. | virtuellen Loses mit denen der materialisierten Ausgabe überein. |
Für jedes Sofort-Fernspiel können die graphische Gestaltung und/oder | Für jedes Sofort-Fernspiel können die graphische Gestaltung und/oder |
die Kolorierung der virtuellen Lose unterschiedlich sein. Dieser | die Kolorierung der virtuellen Lose unterschiedlich sein. Dieser |
Unterschied ändert nichts an den Spielparametern, das heißt: Anzahl | Unterschied ändert nichts an den Spielparametern, das heißt: Anzahl |
virtueller Lose und Gewinnplan jeder ausgegebenen Serie, | virtueller Lose und Gewinnplan jeder ausgegebenen Serie, |
Spielmechanismus und Verkaufspreis eines virtuellen Loses. | Spielmechanismus und Verkaufspreis eines virtuellen Loses. |
Art. 16 - Für jedes angebotene Sofort-Fernspiel wird dem Spieler die | Art. 16 - Für jedes angebotene Sofort-Fernspiel wird dem Spieler die |
Möglichkeit geboten, sich mit dem Spielmechanismus vertraut zu machen, | Möglichkeit geboten, sich mit dem Spielmechanismus vertraut zu machen, |
indem er einen "Versuchsmodus" benutzt. Dieser Modus erfüllt folgende | indem er einen "Versuchsmodus" benutzt. Dieser Modus erfüllt folgende |
Modalitäten: | Modalitäten: |
1. Er wird unter einer von der Nationallotterie festgelegten | 1. Er wird unter einer von der Nationallotterie festgelegten |
Bezeichnung angeboten. | Bezeichnung angeboten. |
2. [Die Ausgabemerkmale des betreffenden Sofort-Fernspiels entsprechen | 2. [Die Ausgabemerkmale des betreffenden Sofort-Fernspiels entsprechen |
denen des zum Verkauf angebotenen Sofort-Fernspiels. Das Spielergebnis | denen des zum Verkauf angebotenen Sofort-Fernspiels. Das Spielergebnis |
kann zwar Gewinn bringend sein oder nicht, teilt jedoch auf keinen | kann zwar Gewinn bringend sein oder nicht, teilt jedoch auf keinen |
Fall einen Gewinn zu.] | Fall einen Gewinn zu.] |
3. Da er kostenlos genutzt wird, beinhaltet er keinerlei Teilnahme an | 3. Da er kostenlos genutzt wird, beinhaltet er keinerlei Teilnahme an |
einem Sofort-Fernspiel. | einem Sofort-Fernspiel. |
4. Er führt weder zu einer Registrierung auf einem Datenträger noch zu | 4. Er führt weder zu einer Registrierung auf einem Datenträger noch zu |
einer Speicherung in einem Verlauf. | einer Speicherung in einem Verlauf. |
[Art. 16 einziger Absatz Nr. 2 ersetzt durch Art. 5 des K.E. vom 30. | [Art. 16 einziger Absatz Nr. 2 ersetzt durch Art. 5 des K.E. vom 30. |
August 2017 (B.S. vom 9. Oktober 2017)] | August 2017 (B.S. vom 9. Oktober 2017)] |
Art. 17 - [Der Kauf eines virtuellen Loses und die Aufdeckung des | Art. 17 - [Der Kauf eines virtuellen Loses und die Aufdeckung des |
Spielergebnisses, durch das ein virtuelles Freilos in Form eines | Spielergebnisses, durch das ein virtuelles Freilos in Form eines |
Gewinns zugeteilt wird, stellen Spielteilnahmen dar.] | Gewinns zugeteilt wird, stellen Spielteilnahmen dar.] |
Jeder Kauf eines virtuellen Loses führt zu einer Bestätigung [...]. | Jeder Kauf eines virtuellen Loses führt zu einer Bestätigung [...]. |
[Art. 17 Abs. 1 ersetzt durch Art. 1 des K.E. vom 21. Mai 2015 (B.S. | [Art. 17 Abs. 1 ersetzt durch Art. 1 des K.E. vom 21. Mai 2015 (B.S. |
vom 29. Juni 2015); Abs. 2 abgeändert durch Art. 6 des K.E. vom 30. | vom 29. Juni 2015); Abs. 2 abgeändert durch Art. 6 des K.E. vom 30. |
August 2017 (B.S. vom 9. Oktober 2017)] | August 2017 (B.S. vom 9. Oktober 2017)] |
Art. 18 - Vorbehaltlich der Bestimmungen von Absatz 3 darf die | Art. 18 - Vorbehaltlich der Bestimmungen von Absatz 3 darf die |
Höchstanzahl Spielteilnahmen ein und desselben Spielers innerhalb | Höchstanzahl Spielteilnahmen ein und desselben Spielers innerhalb |
eines gemäß den Bestimmungen von Absatz 2 Nr. 1 berechneten Zeitraums | eines gemäß den Bestimmungen von Absatz 2 Nr. 1 berechneten Zeitraums |
von 24 Stunden nicht mehr als 75 betragen. Der Spieler kann diese | von 24 Stunden nicht mehr als 75 betragen. Der Spieler kann diese |
Obergrenze verringern oder auf null herabsetzen und sie später wieder | Obergrenze verringern oder auf null herabsetzen und sie später wieder |
erhöhen, ohne dass er dabei die Standardobergrenze von 75 (...) | erhöhen, ohne dass er dabei die Standardobergrenze von 75 (...) |
überschreitet. Wenn der Spieler einen Antrag auf Wiedererhöhung der | überschreitet. Wenn der Spieler einen Antrag auf Wiedererhöhung der |
Obergrenze einreicht, wird ihm eine gemäß den Bestimmungen von Absatz | Obergrenze einreicht, wird ihm eine gemäß den Bestimmungen von Absatz |
2 Nr. 2 berechnete Bedenkzeit von 48 Stunden eingeräumt, bevor die | 2 Nr. 2 berechnete Bedenkzeit von 48 Stunden eingeräumt, bevor die |
Nationallotterie die beantragte Parameteränderung ausführt. Diese | Nationallotterie die beantragte Parameteränderung ausführt. Diese |
Parameteränderung wird erst wirksam, wenn sie in den Parametern des | Parameteränderung wird erst wirksam, wenn sie in den Parametern des |
"Spielerkontos" registriert worden ist. | "Spielerkontos" registriert worden ist. |
Man versteht unter einem Zeitraum von: | Man versteht unter einem Zeitraum von: |
1. 24 Stunden: die 24 Stunden vor dem Zeitpunkt, zu dem die | 1. 24 Stunden: die 24 Stunden vor dem Zeitpunkt, zu dem die |
Nationallotterie (...) eine Spielteilnahme registriert, | Nationallotterie (...) eine Spielteilnahme registriert, |
2. 48 Stunden: die 48 Stunden nach dem Zeitpunkt, zu dem die | 2. 48 Stunden: die 48 Stunden nach dem Zeitpunkt, zu dem die |
Nationallotterie den Antrag auf Wiedererhöhung der Obergrenze erhält. | Nationallotterie den Antrag auf Wiedererhöhung der Obergrenze erhält. |
Wenn die letzte Spielteilnahme innerhalb der in Absatz 1 erwähnten | Wenn die letzte Spielteilnahme innerhalb der in Absatz 1 erwähnten |
Obergrenze oder eine darauf folgende Spielteilnahme zur Zuteilung | Obergrenze oder eine darauf folgende Spielteilnahme zur Zuteilung |
eines Gewinns in Form eines virtuellen Freiloses führt, wird die | eines Gewinns in Form eines virtuellen Freiloses führt, wird die |
Aufdeckung des Spielergebnisses dieses Freiloses für diese Obergrenze | Aufdeckung des Spielergebnisses dieses Freiloses für diese Obergrenze |
nicht berücksichtigt. | nicht berücksichtigt. |
Art. 19 - [ § 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Artikels versteht | Art. 19 - [ § 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Artikels versteht |
man unter: | man unter: |
1. Spielergebnis: die Tatsache, ob ein virtuelles Los einen Gewinn | 1. Spielergebnis: die Tatsache, ob ein virtuelles Los einen Gewinn |
bringt oder nicht, | bringt oder nicht, |
2. Verbindungszeit: den Zeitraum, in dem ein Spieler mit seinem | 2. Verbindungszeit: den Zeitraum, in dem ein Spieler mit seinem |
"Spielerkonto" verbunden ist, zu einer Spielteilnahme übergeht und mit | "Spielerkonto" verbunden ist, zu einer Spielteilnahme übergeht und mit |
dem in Nr. 3 erwähnten Spielvorgang beginnt, | dem in Nr. 3 erwähnten Spielvorgang beginnt, |
3. Spielvorgang: die Handlung eines Spielers, durch die das | 3. Spielvorgang: die Handlung eines Spielers, durch die das |
Spielergebnis eines virtuellen Loses aufgedeckt werden soll. | Spielergebnis eines virtuellen Loses aufgedeckt werden soll. |
§ 2 - Ein Spieler, der einen Spielvorgang in Bezug auf ein bestimmtes | § 2 - Ein Spieler, der einen Spielvorgang in Bezug auf ein bestimmtes |
Sofort-Fernspiel eingeleitet hat, muss zuerst das Spielergebnis | Sofort-Fernspiel eingeleitet hat, muss zuerst das Spielergebnis |
aufdecken, bevor er einen neuen Spielvorgang in Bezug auf dasselbe | aufdecken, bevor er einen neuen Spielvorgang in Bezug auf dasselbe |
Sofort-Fernspiel einleiten kann. | Sofort-Fernspiel einleiten kann. |
[Unter Vorbehalt von Absatz 1 kann die Nationallotterie je nach Art | [Unter Vorbehalt von Absatz 1 kann die Nationallotterie je nach Art |
des Sofortspiels dem Spieler erlauben, mehrere Spielvorgänge | des Sofortspiels dem Spieler erlauben, mehrere Spielvorgänge |
gleichzeitig einzuleiten, aber nur, wenn diese Vorgänge verschiedene | gleichzeitig einzuleiten, aber nur, wenn diese Vorgänge verschiedene |
Sofort-Fernspiele betreffen.] | Sofort-Fernspiele betreffen.] |
§ 3 - Wenn das Spielergebnis eines virtuellen Loses eines bestimmten | § 3 - Wenn das Spielergebnis eines virtuellen Loses eines bestimmten |
Fernspiels dem Spieler aus irgendeinem Grund nicht vor Ende der | Fernspiels dem Spieler aus irgendeinem Grund nicht vor Ende der |
Verbindungszeit angezeigt wird, wird der unterbrochene Spielvorgang | Verbindungszeit angezeigt wird, wird der unterbrochene Spielvorgang |
als nichtig angesehen. | als nichtig angesehen. |
Wenn der betreffende Spieler beim Starten einer neuen Verbindungszeit | Wenn der betreffende Spieler beim Starten einer neuen Verbindungszeit |
ein neues virtuelles Los desselben Fernspiels wie in Absatz 1 erwähnt | ein neues virtuelles Los desselben Fernspiels wie in Absatz 1 erwähnt |
kaufen möchte, wird ein anderer Spielvorgang eingeleitet und wird dem | kaufen möchte, wird ein anderer Spielvorgang eingeleitet und wird dem |
Spieler ein neues virtuelles Los des betreffenden Sofort-Fernspiels | Spieler ein neues virtuelles Los des betreffenden Sofort-Fernspiels |
angeboten. Das Spielergebnis dieses neuen virtuellen Loses entspricht | angeboten. Das Spielergebnis dieses neuen virtuellen Loses entspricht |
immer dem Spielergebnis, das erzielt worden wäre, wenn der | immer dem Spielergebnis, das erzielt worden wäre, wenn der |
Spielvorgang während der vorhergehenden Verbindungszeit zu Ende | Spielvorgang während der vorhergehenden Verbindungszeit zu Ende |
geführt worden wäre. Je nach Art des angebotenen Sofort-Fernspiels | geführt worden wäre. Je nach Art des angebotenen Sofort-Fernspiels |
weist das neue virtuelle Los Spielsymbole auf, deren Position anders | weist das neue virtuelle Los Spielsymbole auf, deren Position anders |
sein kann im Vergleich zu den Spielsymbolen auf dem virtuellen Los, | sein kann im Vergleich zu den Spielsymbolen auf dem virtuellen Los, |
das es ersetzt. | das es ersetzt. |
Ein Spieler, der keine Verbindungszeit starten möchte, um das | Ein Spieler, der keine Verbindungszeit starten möchte, um das |
Spielergebnis des in Absatz 2 erwähnten virtuellen Ersatzloses zu | Spielergebnis des in Absatz 2 erwähnten virtuellen Ersatzloses zu |
erfahren, kann vor Ablauf der in Absatz 4 erwähnten Frist von 30 Tagen | erfahren, kann vor Ablauf der in Absatz 4 erwähnten Frist von 30 Tagen |
die Nationallotterie darum ersuchen, dass sie dieses Spielergebnis | die Nationallotterie darum ersuchen, dass sie dieses Spielergebnis |
selbst aufdeckt. Gegebenenfalls zahlt die Nationallotterie den | selbst aufdeckt. Gegebenenfalls zahlt die Nationallotterie den |
eventuell zugeteilten Gewinn auf das "Spielerkonto" ein. | eventuell zugeteilten Gewinn auf das "Spielerkonto" ein. |
Gegebenenfalls, wenn es sich bei diesem Gewinn um ein virtuelles | Gegebenenfalls, wenn es sich bei diesem Gewinn um ein virtuelles |
Freilos desselben Sofort-Fernspiels handelt, zahlt die | Freilos desselben Sofort-Fernspiels handelt, zahlt die |
Nationallotterie einen Betrag auf das "Spielerkonto" ein, der dem | Nationallotterie einen Betrag auf das "Spielerkonto" ein, der dem |
Verkaufspreis des betreffenden virtuellen Loses entspricht. | Verkaufspreis des betreffenden virtuellen Loses entspricht. |
Wenn der Spieler nach Ablauf eines Zeitraums von 30 Tagen ab dem Tag, | Wenn der Spieler nach Ablauf eines Zeitraums von 30 Tagen ab dem Tag, |
an dem ein Spielvorgang unterbrochen worden ist, keine Verbindungszeit | an dem ein Spielvorgang unterbrochen worden ist, keine Verbindungszeit |
gestartet hat, um das Spielergebnis des virtuellen Ersatzloses zu | gestartet hat, um das Spielergebnis des virtuellen Ersatzloses zu |
erfahren, deckt die Nationallotterie dieses Ergebnis selbst auf und | erfahren, deckt die Nationallotterie dieses Ergebnis selbst auf und |
zahlt den eventuell zugeteilten Gewinn auf sein "Spielerkonto" ein. | zahlt den eventuell zugeteilten Gewinn auf sein "Spielerkonto" ein. |
Gegebenenfalls, wenn es sich bei diesem Gewinn um ein virtuelles | Gegebenenfalls, wenn es sich bei diesem Gewinn um ein virtuelles |
Freilos desselben Sofort-Fernspiels handelt, zahlt die | Freilos desselben Sofort-Fernspiels handelt, zahlt die |
Nationallotterie einen Betrag auf das "Spielerkonto" ein, der dem | Nationallotterie einen Betrag auf das "Spielerkonto" ein, der dem |
Verkaufspreis des betreffenden virtuellen Loses entspricht. | Verkaufspreis des betreffenden virtuellen Loses entspricht. |
§ 4 - Wenn ein Spieler, dem während einer Verbindungszeit ein Gewinn | § 4 - Wenn ein Spieler, dem während einer Verbindungszeit ein Gewinn |
in Form eines virtuellen Freiloses zugeteilt wird, nicht selbst die | in Form eines virtuellen Freiloses zugeteilt wird, nicht selbst die |
Initiative ergreift, vor Ablauf der Frist von 30 Tagen das virtuelle | Initiative ergreift, vor Ablauf der Frist von 30 Tagen das virtuelle |
Freilos zu spielen, geht die Nationallotterie gemäß den Bestimmungen | Freilos zu spielen, geht die Nationallotterie gemäß den Bestimmungen |
von § 3 Absatz 4 vor. | von § 3 Absatz 4 vor. |
§ 5 - Wenn die Nationallotterie: | § 5 - Wenn die Nationallotterie: |
1. Spielparameter eines Sofort-Fernspiels ändert, insbesondere die | 1. Spielparameter eines Sofort-Fernspiels ändert, insbesondere die |
visuelle Gestaltung der [virtuellen] Lose, den Verkaufspreis eines | visuelle Gestaltung der [virtuellen] Lose, den Verkaufspreis eines |
virtuellen Loses, die Zusammensetzung der Serien virtueller Lose, den | virtuellen Loses, die Zusammensetzung der Serien virtueller Lose, den |
Gewinnplan und die Gewinnbeträge oder den Spielmechanismus, durch den | Gewinnplan und die Gewinnbeträge oder den Spielmechanismus, durch den |
eventuell Gewinne zugeteilt werden, geht sie gemäß den Bestimmungen | eventuell Gewinne zugeteilt werden, geht sie gemäß den Bestimmungen |
von § 3 Absatz 4 vor, wenn ein Spieler das Spielergebnis eines | von § 3 Absatz 4 vor, wenn ein Spieler das Spielergebnis eines |
virtuellen Ersatzloses des betreffenden Sofort-Fernspiels vor | virtuellen Ersatzloses des betreffenden Sofort-Fernspiels vor |
Inkrafttreten dieser Änderung noch nicht aufgedeckt hat, | Inkrafttreten dieser Änderung noch nicht aufgedeckt hat, |
2. ein Sofort-Fernspiel aus dem Verkauf nimmt, geht sie gemäß den | 2. ein Sofort-Fernspiel aus dem Verkauf nimmt, geht sie gemäß den |
Bestimmungen von § 3 Absatz 4 vor, wenn ein Spieler das Spielergebnis | Bestimmungen von § 3 Absatz 4 vor, wenn ein Spieler das Spielergebnis |
eines virtuellen Ersatzloses des betreffenden Sofort-Fernspiels vor | eines virtuellen Ersatzloses des betreffenden Sofort-Fernspiels vor |
dieser Rücknahme aus dem Verkauf noch nicht aufgedeckt hat.] | dieser Rücknahme aus dem Verkauf noch nicht aufgedeckt hat.] |
[Art. 19 ersetzt durch Art. 2 des K.E. vom 21. Mai 2015 (B.S. vom 29. | [Art. 19 ersetzt durch Art. 2 des K.E. vom 21. Mai 2015 (B.S. vom 29. |
Juni 2015); § 2 Abs. 2 ersetzt durch Art. 7 Nr. 1 des K.E. vom 30. | Juni 2015); § 2 Abs. 2 ersetzt durch Art. 7 Nr. 1 des K.E. vom 30. |
August 2017 (B.S. vom 9. Oktober 2017); § 5 einziger Absatz Nr. 1 | August 2017 (B.S. vom 9. Oktober 2017); § 5 einziger Absatz Nr. 1 |
abgeändert durch Art. 7 Nr. 2 des K.E. vom 30. August 2017 (B.S. vom | abgeändert durch Art. 7 Nr. 2 des K.E. vom 30. August 2017 (B.S. vom |
9. Oktober 2017)] | 9. Oktober 2017)] |
Art. 20 - Die Nationallotterie kann bestehende Sofort-Fernspiele | Art. 20 - Die Nationallotterie kann bestehende Sofort-Fernspiele |
jederzeit aus dem Verkauf nehmen, wenn sie es für angebracht erachtet. | jederzeit aus dem Verkauf nehmen, wenn sie es für angebracht erachtet. |
[Art. 20/1 - Unabhängig vom Gerätetyp, den der Spieler verwendet, | [Art. 20/1 - Unabhängig vom Gerätetyp, den der Spieler verwendet, |
bleiben die durch vorliegenden Erlass festgelegten Regeln anwendbar. | bleiben die durch vorliegenden Erlass festgelegten Regeln anwendbar. |
Jedoch können die dem Spieler aufgrund der vorerwähnten Regeln | Jedoch können die dem Spieler aufgrund der vorerwähnten Regeln |
gebotenen Möglichkeiten entsprechend der Technologie und/oder den | gebotenen Möglichkeiten entsprechend der Technologie und/oder den |
technischen Merkmalen des vom Spieler verwendeten Gerätetyps von der | technischen Merkmalen des vom Spieler verwendeten Gerätetyps von der |
Nationallotterie begrenzt werden [...].] | Nationallotterie begrenzt werden [...].] |
[Art. 20/1 eingefügt durch Art. 6 des K.E. vom 26. Januar 2014 (B.S. | [Art. 20/1 eingefügt durch Art. 6 des K.E. vom 26. Januar 2014 (B.S. |
vom 10. März 2014) und abgeändert durch Art. 3 des K.E. vom 21. Mai | vom 10. März 2014) und abgeändert durch Art. 3 des K.E. vom 21. Mai |
2015 (B.S. vom 29. Juni 2015)] | 2015 (B.S. vom 29. Juni 2015)] |
Art. 21 - Vorliegender Erlass kann auf der Website der | Art. 21 - Vorliegender Erlass kann auf der Website der |
Nationallotterie eingesehen werden. | Nationallotterie eingesehen werden. |
Art. 22 - Vorliegender Erlass tritt am 16. Juli 2012 in Kraft. | Art. 22 - Vorliegender Erlass tritt am 16. Juli 2012 in Kraft. |
Art. 23 - Der Minister, zu dessen Zuständigkeitsbereich die | Art. 23 - Der Minister, zu dessen Zuständigkeitsbereich die |
Nationallotterie gehört, ist mit der Ausführung des vorliegenden | Nationallotterie gehört, ist mit der Ausführung des vorliegenden |
Erlasses beauftragt. | Erlasses beauftragt. |