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Vue multilingue de Arrêté Royal du 10/07/2012
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Arrêté royal fixant les modalités générales de la participation aux loteries publiques instantanées organisées par la Loterie Nationale au moyen des outils de la société de l'information. - Coordination officieuse en langue allemande Koninklijk besluit tot bepaling van de algemene deelnemingsvoorschriften aan de openbare instantloterijen georganiseerd door de Nationale Loterij met behulp van de instrumenten van de informatiemaatschappij. - Officieuze coördinatie in het Duits
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10 JUILLET 2012. - Arrêté royal fixant les modalités générales de la 10 JULI 2012. - Koninklijk besluit tot bepaling van de algemene
participation aux loteries publiques instantanées organisées par la deelnemingsvoorschriften aan de openbare instantloterijen
Loterie Nationale au moyen des outils de la société de l'information. georganiseerd door de Nationale Loterij met behulp van de instrumenten
- Coordination officieuse en langue allemande van de informatiemaatschappij. - Officieuze coördinatie in het Duits
Le texte qui suit constitue la coordination officieuse en langue De hierna volgende tekst is de officieuze coördinatie in het Duits van
allemande de l'arrêté royal du 10 juillet 2012 fixant les modalités het koninklijk besluit van 10 juli 2012 tot bepaling van de algemene
générales de la participation aux loteries publiques instantanées deelnemingsvoorschriften aan de openbare instantloterijen
organisées par la Loterie Nationale au moyen des outils de la société georganiseerd door de Nationale Loterij met behulp van de instrumenten
de l'information (Moniteur belge du 16 juillet 2012), tel qu'il a été van de informatiemaatschappij (Belgisch Staatsblad van 16 juli 2012),
modifié successivement par : zoals het achtereenvolgens werd gewijzigd bij :
- l'arrêté royal du 23 mai 2013 modifiant l'arrêté royal du 24 -het koninklijk besluit van 23 mei 2013 tot wijziging van het
novembre 2009 fixant les modalités générales de la participation aux koninklijk besluit van 24 november 2009 tot bepaling van de algemene
deelnemingsvoorschriften aan de openbare loterijen en wedstrijden
loteries publiques et concours organisés par la Loterie Nationale au georganiseerd door de Nationale Loterij met behulp van de instrumenten
moyen des outils de la société de l'information et l'arrêté royal du van de informatiemaatschappij en het koninklijk besluit van 10 juli
10 juillet 2012 fixant les modalités générales de la participation aux 2012 tot bepaling van de algemene deelnemingsvoorschriften aan de
loteries publiques instantanées organisées par la Loterie Nationale au openbare instantloterijen georganiseerd door de Nationale Loterij met
moyen des outils de la société de l'information (Moniteur belge du 12 juillet 2013); behulp van de instrumenten van de informatiemaatschappij (Belgisch Staatsblad van 12 juli 2013);
- l'arrêté royal du 26 janvier 2014 modifiant les règles de - het koninklijk besluit van 26 januari 2014 tot wijziging van de
participation aux loteries publiques appelées "Pick-3", "Euro deelnemingsvoorschriften aan de openbare loterijen, genaamd "Pick 3",
Millions", "Keno", "Lotto", "Joker+" et les modalités générales de la "Euro Millions", "Keno", "Lotto", "Joker+" en de algemene
participation aux loteries publiques et concours organisés par la deelnemingsvoorschriften aan de openbare loterijen en wedstrijden
Loterie Nationale au moyen des outils de la société de l'information georganiseerd door de Nationale Loterij met behulp van de instrumenten
(Moniteur belge du 10 mars 2014); van de informatiemaatschappij (Belgisch Staatsblad van 10 maart 2014);
- l'arrêté royal du 21 mai 2015 modifiant l'arrêté royal du 10 juillet - het koninklijk besluit van 21 mei 2015 tot wijziging van het
2012 fixant les modalités générales de la participation aux loteries koninklijk besluit van 10 juli 2012 tot bepaling van de algemene
deelnemingsvoorschriften aan de openbare instantloterijen
publiques instantanées organisées par la Loterie Nationale au moyen georganiseerd door de Nationale Loterij met behulp van de instrumenten
des outils de la société de l'information (Moniteur belge du 29 juin 2015); van de informatiemaatschappij (Belgisch Staatsblad van 29 juni 2015);
- l'arrêté royal du 30 août 2017 modifiant l'arrêté royal du 10 - het koninklijk besluit van 30 augustus 2017 tot wijziging van het
juillet 2012 fixant les modalités générales de la participation aux koninklijk besluit van 10 juli 2012 tot bepaling van de algemene
deelnemingsvoorschriften aan de openbare instantloterijen
loteries publiques instantanées organisées par la Loterie Nationale au georganiseerd door de Nationale Loterij met behulp van de instrumenten
moyen des outils de la société de l'information (Moniteur belge du 9 van de informatiemaatschappij (Belgisch Staatsblad van 9 oktober
octobre 2017). 2017).
Cette coordination officieuse en langue allemande a été établie par le Deze officieuze coördinatie in het Duits is opgemaakt door de Centrale
Service central de traduction allemande à Malmedy. dienst voor Duitse vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN
10. JULI 2012 - Königlicher Erlass zur Festlegung der allgemeinen 10. JULI 2012 - Königlicher Erlass zur Festlegung der allgemeinen
Modalitäten für die Teilnahme an den von der Nationallotterie Modalitäten für die Teilnahme an den von der Nationallotterie
organisierten öffentlichen Sofortlotterien über Instrumente der organisierten öffentlichen Sofortlotterien über Instrumente der
Informationsgesellschaft Informationsgesellschaft
Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht man Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht man
unter: unter:
1. Sofort-Fernspielen: von der Nationallotterie organisierte 1. Sofort-Fernspielen: von der Nationallotterie organisierte
öffentliche Lotterien, an denen über Instrumente der öffentliche Lotterien, an denen über Instrumente der
Informationsgesellschaft teilgenommen wird und bei denen die Gewinne Informationsgesellschaft teilgenommen wird und bei denen die Gewinne
nicht durch Verlosung zugeteilt werden, sondern anhand der Angabe auf nicht durch Verlosung zugeteilt werden, sondern anhand der Angabe auf
einem virtuellen Los, dass etwas gewonnen wurde oder nicht; diese einem virtuellen Los, dass etwas gewonnen wurde oder nicht; diese
Angabe erfolgt gemäß einer zufälligen Verteilung und muss vom Spieler Angabe erfolgt gemäß einer zufälligen Verteilung und muss vom Spieler
aufgedeckt werden, aufgedeckt werden,
2. virtuellen Losen: Lose [oder Spiele], über die an 2. virtuellen Losen: Lose [oder Spiele], über die an
Sofort-Fernspielen teilgenommen wird, Sofort-Fernspielen teilgenommen wird,
3. [Spielsymbol: den Vermerk oder die Darstellung auf einem virtuellen 3. [Spielsymbol: den Vermerk oder die Darstellung auf einem virtuellen
Los eines Buchstabens, eines Worts, einer Ziffer, einer Zahl, einer Los eines Buchstabens, eines Worts, einer Ziffer, einer Zahl, einer
Nummer, eines Gewinnbetrags, einer Abbildung, einer Zeichnung, eines Nummer, eines Gewinnbetrags, einer Abbildung, einer Zeichnung, eines
Fotos, einer Figur, eines ein- oder mehrfarbigen statischen oder Fotos, einer Figur, eines ein- oder mehrfarbigen statischen oder
dynamischen graphischen Bildes oder eines anderen von der dynamischen graphischen Bildes oder eines anderen von der
Nationallotterie bestimmten Zeichens gleich welcher Art. Spielsymbole Nationallotterie bestimmten Zeichens gleich welcher Art. Spielsymbole
können durch Rubbeln, Enthüllen, Auswählen, Sammeln von etwas, können durch Rubbeln, Enthüllen, Auswählen, Sammeln von etwas,
Erreichen eines Ziels oder eine andere Art des Spiels aufgedeckt Erreichen eines Ziels oder eine andere Art des Spiels aufgedeckt
werden. Dies kann von einem Sofortspiel zum anderen unterschiedlich werden. Dies kann von einem Sofortspiel zum anderen unterschiedlich
sein und ist Bestandteil der Animation des virtuellen Loses,] sein und ist Bestandteil der Animation des virtuellen Loses,]
4. Spielzone: eine bedeckte oder nicht bedeckte Zone auf einem 4. Spielzone: eine bedeckte oder nicht bedeckte Zone auf einem
virtuellen Los, innerhalb deren ein oder mehrere Spielsymbole oder ein virtuellen Los, innerhalb deren ein oder mehrere Spielsymbole oder ein
oder mehrere Spielbereiche vermerkt [oder dargestellt] sind. oder mehrere Spielbereiche vermerkt [oder dargestellt] sind.
[Art. 1 einziger Absatz Nr. 2 abgeändert durch Art. 1 Nr. 1 des K.E. [Art. 1 einziger Absatz Nr. 2 abgeändert durch Art. 1 Nr. 1 des K.E.
vom 30. August 2017 (B.S. vom 9. Oktober 2017); einziger Absatz Nr. 3 vom 30. August 2017 (B.S. vom 9. Oktober 2017); einziger Absatz Nr. 3
ersetzt durch Art. 1 Nr. 2 des K.E. vom 30. August 2017 (B.S. vom 9. ersetzt durch Art. 1 Nr. 2 des K.E. vom 30. August 2017 (B.S. vom 9.
Oktober 2017); einziger Absatz Nr. 4 abgeändert durch Art. 1 Nr. 3 des Oktober 2017); einziger Absatz Nr. 4 abgeändert durch Art. 1 Nr. 3 des
K.E. vom 30. August 2017 (B.S. vom 9. Oktober 2017)] K.E. vom 30. August 2017 (B.S. vom 9. Oktober 2017)]
Art. 2 - Vorbehaltlich der von Uns in Anwendung von Artikel 3 § 1 Art. 2 - Vorbehaltlich der von Uns in Anwendung von Artikel 3 § 1
Absatz 1 und Artikel 6 § 1 Nr. 1 des Gesetzes vom 19. April 2002 zur Absatz 1 und Artikel 6 § 1 Nr. 1 des Gesetzes vom 19. April 2002 zur
Rationalisierung der Arbeit und Verwaltung der Nationallotterie Rationalisierung der Arbeit und Verwaltung der Nationallotterie
festgelegten Bestimmungen, durch die die allgemeinen Modalitäten für festgelegten Bestimmungen, durch die die allgemeinen Modalitäten für
die Teilnahme an den von der Nationallotterie organisierten die Teilnahme an den von der Nationallotterie organisierten
öffentlichen Lotterien und Wettbewerben über Instrumente der öffentlichen Lotterien und Wettbewerben über Instrumente der
Informationsgesellschaft festgelegt sind, ist die Teilnahme an Informationsgesellschaft festgelegt sind, ist die Teilnahme an
Sofort-Fernspielen Personen vorbehalten, die Inhaber eines Sofort-Fernspielen Personen vorbehalten, die Inhaber eines
"Spielerkontos" bei der Nationallotterie sind. "Spielerkontos" bei der Nationallotterie sind.
Art. 3 - Sofort-Fernspiele werden der Öffentlichkeit unter einem von Art. 3 - Sofort-Fernspiele werden der Öffentlichkeit unter einem von
der Nationallotterie festgelegten Handelsnamen angeboten. der Nationallotterie festgelegten Handelsnamen angeboten.
Art. 4 - Sofort-Fernspiele beruhen auf der Ausgabe einer oder mehrerer Art. 4 - Sofort-Fernspiele beruhen auf der Ausgabe einer oder mehrerer
Serien virtueller Lose. Jede Serie umfasst eine von der Serien virtueller Lose. Jede Serie umfasst eine von der
Nationallotterie festgelegte Anzahl virtueller Lose, die nicht unter Nationallotterie festgelegte Anzahl virtueller Lose, die nicht unter
10.000 und nicht über 2.500.000 liegen darf. 10.000 und nicht über 2.500.000 liegen darf.
Art. 5 - Der Verkaufspreis eines virtuellen Loses kann von einem Art. 5 - Der Verkaufspreis eines virtuellen Loses kann von einem
Sofort-Fernspiel zum anderen variieren. Er wird von der Sofort-Fernspiel zum anderen variieren. Er wird von der
Nationallotterie festgelegt und darf nicht weniger als 10 Eurocent und Nationallotterie festgelegt und darf nicht weniger als 10 Eurocent und
nicht mehr als 20 EUR betragen. nicht mehr als 20 EUR betragen.
Art. 6 - Für jede ausgegebene Serie virtueller Lose wird der Art. 6 - Für jede ausgegebene Serie virtueller Lose wird der
Gesamtbetrag der Gewinne von der Nationallotterie festgelegt. Dieser Gesamtbetrag der Gewinne von der Nationallotterie festgelegt. Dieser
Gesamtbetrag darf nicht unter 45 Prozent und nicht über 80 Prozent des Gesamtbetrag darf nicht unter 45 Prozent und nicht über 80 Prozent des
Ausgabebetrags liegen, der das Ergebnis der Multiplikation zweier Ausgabebetrags liegen, der das Ergebnis der Multiplikation zweier
Parameter ist: zum einen der Anzahl der in einer Serie enthaltenen Parameter ist: zum einen der Anzahl der in einer Serie enthaltenen
virtuellen Lose und zum anderen des Verkaufspreises eines einzelnen virtuellen Lose und zum anderen des Verkaufspreises eines einzelnen
virtuellen Loses. virtuellen Loses.
Art. 7 - Für jede ausgegebene Serie virtueller Lose werden die Art. 7 - Für jede ausgegebene Serie virtueller Lose werden die
Gewinnbeträge von der Nationallotterie festgelegt. Der niedrigste Gewinnbeträge von der Nationallotterie festgelegt. Der niedrigste
Gewinn darf nicht weniger als 10 Eurocent und der höchste Gewinn darf Gewinn darf nicht weniger als 10 Eurocent und der höchste Gewinn darf
nicht mehr als 2.500.000 EUR betragen. nicht mehr als 2.500.000 EUR betragen.
Art. 8 - Für jede ausgegebene Serie virtueller Lose wird der Art. 8 - Für jede ausgegebene Serie virtueller Lose wird der
Prozentsatz der Anzahl virtueller Gewinnlose im Verhältnis zu der Prozentsatz der Anzahl virtueller Gewinnlose im Verhältnis zu der
Gesamtanzahl der in der Serie enthaltenen virtuellen Lose von der Gesamtanzahl der in der Serie enthaltenen virtuellen Lose von der
Nationallotterie festgelegt. Dieser Prozentsatz darf nicht unter 10 Nationallotterie festgelegt. Dieser Prozentsatz darf nicht unter 10
Prozent liegen. Prozent liegen.
Art. 9 - Für jede ausgegebene Serie virtueller Lose werden die Gewinne Art. 9 - Für jede ausgegebene Serie virtueller Lose werden die Gewinne
je nach Gewinnbetrag in mehrere Klassen aufgeteilt. Diese Klassen, je nach Gewinnbetrag in mehrere Klassen aufgeteilt. Diese Klassen,
deren Anzahl von der Nationallotterie auf mindestens 2 und höchstens deren Anzahl von der Nationallotterie auf mindestens 2 und höchstens
100 festgelegt wird, werden in absteigender Reihenfolge nach der Höhe 100 festgelegt wird, werden in absteigender Reihenfolge nach der Höhe
des Gewinns geordnet. des Gewinns geordnet.
Art. 10 - Für jedes Sofort-Fernspiel wird eine neue Serie virtueller Art. 10 - Für jedes Sofort-Fernspiel wird eine neue Serie virtueller
Lose, "zusätzliche Serie" genannt, ausgegeben, wenn die erste Serie Lose, "zusätzliche Serie" genannt, ausgegeben, wenn die erste Serie
virtueller Lose, die zum Verkauf ausgegeben wurde: virtueller Lose, die zum Verkauf ausgegeben wurde:
1. eine Kategorie virtueller Gewinnlose aufweist, die vollständig 1. eine Kategorie virtueller Gewinnlose aufweist, die vollständig
verkauft worden ist, oder verkauft worden ist, oder
2. einen Rest nicht verkaufter virtueller Lose aufweist, die alle 2. einen Rest nicht verkaufter virtueller Lose aufweist, die alle
Gewinnlose sind, oder Gewinnlose sind, oder
3. eine Anzahl nicht verkaufter virtueller Lose aufweist, die dem von 3. eine Anzahl nicht verkaufter virtueller Lose aufweist, die dem von
der Nationallotterie festgelegten Prozentsatz von mindestens 10 der Nationallotterie festgelegten Prozentsatz von mindestens 10
Prozent und höchstens 30 Prozent der ursprünglichen Anzahl virtueller Prozent und höchstens 30 Prozent der ursprünglichen Anzahl virtueller
Lose entspricht. Lose entspricht.
Die virtuellen Lose der ausgegebenen zusätzlichen Serie werden den Die virtuellen Lose der ausgegebenen zusätzlichen Serie werden den
restlichen virtuellen Losen der ersten Serie hinzugefügt. Die restlichen virtuellen Losen der ersten Serie hinzugefügt. Die
Gesamtanzahl virtueller Lose, die sich aus dieser Zusammenzählung Gesamtanzahl virtueller Lose, die sich aus dieser Zusammenzählung
ergibt, wird "globalisierte Anzahl virtueller Lose" genannt. ergibt, wird "globalisierte Anzahl virtueller Lose" genannt.
Eine neue zusätzliche Serie wird der globalisierten Anzahl virtueller Eine neue zusätzliche Serie wird der globalisierten Anzahl virtueller
Lose hinzugefügt, wenn diese Anzahl: Lose hinzugefügt, wenn diese Anzahl:
1. eines der in Absatz 1 Nr. 1 und 2 erwähnten Merkmale aufweist oder 1. eines der in Absatz 1 Nr. 1 und 2 erwähnten Merkmale aufweist oder
2. die Anzahl nicht verkaufter virtueller Lose erreicht, die dem in 2. die Anzahl nicht verkaufter virtueller Lose erreicht, die dem in
Absatz 1 Nr. 3 erwähnten Prozentsatz entspricht, der auf der Grundlage Absatz 1 Nr. 3 erwähnten Prozentsatz entspricht, der auf der Grundlage
der ursprünglichen Anzahl virtueller Lose der ersten ausgegebenen der ursprünglichen Anzahl virtueller Lose der ersten ausgegebenen
Serie berechnet wird. Serie berechnet wird.
Art. 11 - Der Spielmechanismus eines angebotenen Sofort-Fernspiels Art. 11 - Der Spielmechanismus eines angebotenen Sofort-Fernspiels
kann je nach Wahl der Nationallotterie auf folgenden Modalitäten kann je nach Wahl der Nationallotterie auf folgenden Modalitäten
beruhen: beruhen:
1. Das virtuelle Los weist eine oder mehrere bedeckte Spielzonen auf. 1. Das virtuelle Los weist eine oder mehrere bedeckte Spielzonen auf.
Nachdem der Spieler die Spielzonen aufgedeckt hat, lässt ein Teil Nachdem der Spieler die Spielzonen aufgedeckt hat, lässt ein Teil
dieser Spielzonen oder lassen alle Spielzonen entweder den in dieser Spielzonen oder lassen alle Spielzonen entweder den in
arabischen Zahlen ausgedrückten Betrag des zugeteilten Gewinns oder arabischen Zahlen ausgedrückten Betrag des zugeteilten Gewinns oder
einen Vermerk erscheinen, der darauf hinweist, dass nichts gewonnen einen Vermerk erscheinen, der darauf hinweist, dass nichts gewonnen
wurde. wurde.
2. Das virtuelle Los weist eine oder mehrere Spielzonen und eine oder 2. Das virtuelle Los weist eine oder mehrere Spielzonen und eine oder
mehrere bedeckte "Gewinnzonen" auf. Nachdem der Spieler die Spielzonen mehrere bedeckte "Gewinnzonen" auf. Nachdem der Spieler die Spielzonen
aufgedeckt hat, lässt ein Teil dieser Spielzonen oder lassen alle aufgedeckt hat, lässt ein Teil dieser Spielzonen oder lassen alle
Spielzonen ein Verlierer- oder Gewinner-Spielsymbol erscheinen. Die Spielzonen ein Verlierer- oder Gewinner-Spielsymbol erscheinen. Die
Aufdeckung eines oder mehrerer Gewinner-Spielsymbole gibt Anrecht auf Aufdeckung eines oder mehrerer Gewinner-Spielsymbole gibt Anrecht auf
den vom Spieler aufzudeckenden Gewinnbetrag, der in einer oder den vom Spieler aufzudeckenden Gewinnbetrag, der in einer oder
mehreren "Gewinnzonen" in arabischen Zahlen angegeben ist. mehreren "Gewinnzonen" in arabischen Zahlen angegeben ist.
3. Das virtuelle Los weist mehrere bedeckte Spielzonen auf. Nachdem 3. Das virtuelle Los weist mehrere bedeckte Spielzonen auf. Nachdem
der Spieler die Spielzonen aufgedeckt hat, lässt ein Teil dieser der Spieler die Spielzonen aufgedeckt hat, lässt ein Teil dieser
Spielzonen oder lassen alle Spielzonen Spielsymbole erscheinen, die Spielzonen oder lassen alle Spielzonen Spielsymbole erscheinen, die
das virtuelle Los zu einem Gewinnlos machen, wenn diese Spielsymbole das virtuelle Los zu einem Gewinnlos machen, wenn diese Spielsymbole
identisch sind oder mit einem oder mehreren Gewinner-Spielsymbolen identisch sind oder mit einem oder mehreren Gewinner-Spielsymbolen
übereinstimmen, die sichtbar auf dem virtuellen Los vermerkt sind oder übereinstimmen, die sichtbar auf dem virtuellen Los vermerkt sind oder
vom Spieler in einer oder mehreren anderen Spielzonen aufzudecken vom Spieler in einer oder mehreren anderen Spielzonen aufzudecken
sind. sind.
4. Das virtuelle Los weist eine oder mehrere bedeckte Spielzonen auf. 4. Das virtuelle Los weist eine oder mehrere bedeckte Spielzonen auf.
Nachdem der Spieler die Spielzonen aufgedeckt hat, lässt ein Teil Nachdem der Spieler die Spielzonen aufgedeckt hat, lässt ein Teil
dieser Spielzonen oder lassen alle Spielzonen einen oder mehrere dieser Spielzonen oder lassen alle Spielzonen einen oder mehrere
deutlich abgegrenzte Spielbereiche erscheinen, in denen Spielsymbole deutlich abgegrenzte Spielbereiche erscheinen, in denen Spielsymbole
vermerkt sind, die unterschiedlich sein können. Eine oder mehrere vermerkt sind, die unterschiedlich sein können. Eine oder mehrere
Spielzonen bringen einen Gewinn, wenn sich dort Gewinner-Spielsymbole Spielzonen bringen einen Gewinn, wenn sich dort Gewinner-Spielsymbole
in Spielbereichen befinden, die geometrische Figuren bilden, die mit in Spielbereichen befinden, die geometrische Figuren bilden, die mit
vorab festgelegten Gewinn bringenden geometrischen Figuren vorab festgelegten Gewinn bringenden geometrischen Figuren
übereinstimmen. übereinstimmen.
5. Das virtuelle Los ist mit einem thematischen graphischen Bild, mit 5. Das virtuelle Los ist mit einem thematischen graphischen Bild, mit
einer thematischen Bezeichnung oder mit einem sichtbar angegebenen einer thematischen Bezeichnung oder mit einem sichtbar angegebenen
oder vom Spieler aufzudeckenden Vermerk in Buchstaben oder Ziffern oder vom Spieler aufzudeckenden Vermerk in Buchstaben oder Ziffern
versehen, der es visuell kennzeichnet. Es weist ebenfalls eine oder versehen, der es visuell kennzeichnet. Es weist ebenfalls eine oder
mehrere bedeckte Spielzonen auf. Nachdem der Spieler die Spielzonen mehrere bedeckte Spielzonen auf. Nachdem der Spieler die Spielzonen
aufgedeckt hat, lässt ein Teil dieser Spielzonen oder lassen alle aufgedeckt hat, lässt ein Teil dieser Spielzonen oder lassen alle
Spielzonen ein oder mehrere Spielsymbole erscheinen. Eine oder mehrere Spielzonen ein oder mehrere Spielsymbole erscheinen. Eine oder mehrere
Spielzonen bringen einen Gewinn, wenn sie ein oder mehrere Spielzonen bringen einen Gewinn, wenn sie ein oder mehrere
Spielsymbole umfassen, die mit dem thematischen graphischen Bild, der Spielsymbole umfassen, die mit dem thematischen graphischen Bild, der
thematischen Bezeichnung oder dem visuellen Kennzeichen des virtuellen thematischen Bezeichnung oder dem visuellen Kennzeichen des virtuellen
Loses übereinstimmen. Loses übereinstimmen.
6. Das virtuelle Los weist eine oder mehrere bedeckte Spielzonen auf. 6. Das virtuelle Los weist eine oder mehrere bedeckte Spielzonen auf.
Nachdem der Spieler die Spielzonen aufgedeckt hat, lässt ein Teil Nachdem der Spieler die Spielzonen aufgedeckt hat, lässt ein Teil
dieser Spielzonen oder lassen alle Spielzonen ein oder mehrere dieser Spielzonen oder lassen alle Spielzonen ein oder mehrere
Spielsymbole erscheinen, die einem bezifferten Wert entsprechen, der Spielsymbole erscheinen, die einem bezifferten Wert entsprechen, der
in Punkten, Zahlen, Nummern, Ziffern oder Beträgen ausgedrückt ist, in Punkten, Zahlen, Nummern, Ziffern oder Beträgen ausgedrückt ist,
die der Spieler addieren, subtrahieren, multiplizieren oder dividieren die der Spieler addieren, subtrahieren, multiplizieren oder dividieren
muss. Das Ergebnis dieser Rechenvorgänge macht die Spielzone zu einer muss. Das Ergebnis dieser Rechenvorgänge macht die Spielzone zu einer
Gewinn bringenden Spielzone, wenn es dem Gewinn bringenden Ergebnis Gewinn bringenden Spielzone, wenn es dem Gewinn bringenden Ergebnis
entspricht, das sichtbar auf dem virtuellen Los vermerkt oder vom entspricht, das sichtbar auf dem virtuellen Los vermerkt oder vom
Spieler aufzudecken ist. Spieler aufzudecken ist.
7. Das virtuelle Los weist mehrere bedeckte Spielzonen auf. Diese 7. Das virtuelle Los weist mehrere bedeckte Spielzonen auf. Diese
Spielzonen bilden einen "Spielpfad" oder einen "Kurs". Ein virtuelles Spielzonen bilden einen "Spielpfad" oder einen "Kurs". Ein virtuelles
Los kann mehrere "Spielpfade" oder "Kurse" umfassen. Für jeden Los kann mehrere "Spielpfade" oder "Kurse" umfassen. Für jeden
"Spielpfad" oder "Kurs" deckt der Spieler zuerst die Startzone und "Spielpfad" oder "Kurs" deckt der Spieler zuerst die Startzone und
anschließend die andere(n) Spielzone(n) auf, die ihm durch sichtbare anschließend die andere(n) Spielzone(n) auf, die ihm durch sichtbare
oder aufzudeckende Vermerke nacheinander angezeigt werden. Der Vorgang oder aufzudeckende Vermerke nacheinander angezeigt werden. Der Vorgang
endet, sobald der Spieler entweder eine Zielzone oder eine Spielzone endet, sobald der Spieler entweder eine Zielzone oder eine Spielzone
aufgedeckt hat, durch die die Strecke beendet wird. Die Zielzone oder aufgedeckt hat, durch die die Strecke beendet wird. Die Zielzone oder
die Spielzone, durch die die Strecke beendet wird, bestimmt die die Spielzone, durch die die Strecke beendet wird, bestimmt die
eventuelle Zuteilung eines Gewinns. eventuelle Zuteilung eines Gewinns.
8. Das virtuelle Los weist mehrere Spielzonen auf, die ein Gitternetz 8. Das virtuelle Los weist mehrere Spielzonen auf, die ein Gitternetz
oder eine andere geometrische Form bilden und bedeckt sind. Der oder eine andere geometrische Form bilden und bedeckt sind. Der
Spieler deckt in den Spielzonen Felder auf, die ihm durch sichtbar Spieler deckt in den Spielzonen Felder auf, die ihm durch sichtbar
angegebene oder von ihm aufzudeckende Vermerke angezeigt werden. Eine angegebene oder von ihm aufzudeckende Vermerke angezeigt werden. Eine
Spielzone, deren aufgedeckte Felder in ihrer Gesamtheit betrachtet Spielzone, deren aufgedeckte Felder in ihrer Gesamtheit betrachtet
ganz oder teilweise eine Gewinn bringende Abbildung, ein Gewinn ganz oder teilweise eine Gewinn bringende Abbildung, ein Gewinn
bringendes graphisches Bild, eine Gewinn bringende Zeichnung oder eine bringendes graphisches Bild, eine Gewinn bringende Zeichnung oder eine
Gewinn bringende Figur erscheinen lassen, bringt einen Gewinn. Gewinn bringende Figur erscheinen lassen, bringt einen Gewinn.
9. Das virtuelle Los weist eine oder mehrere Spielzonen auf, die ein 9. Das virtuelle Los weist eine oder mehrere Spielzonen auf, die ein
aus einem oder mehreren Spielfeldern bestehendes Spielbrett bilden und aus einem oder mehreren Spielfeldern bestehendes Spielbrett bilden und
entweder sichtbar angegeben oder vom Spieler aufzudecken sind. Für entweder sichtbar angegeben oder vom Spieler aufzudecken sind. Für
jedes Spielbrett deckt der Spieler zuerst das Startfeld auf. jedes Spielbrett deckt der Spieler zuerst das Startfeld auf.
Anschließend deckt er ein zweites Spielfeld auf, das ihm durch das im Anschließend deckt er ein zweites Spielfeld auf, das ihm durch das im
Startfeld aufgedeckte Spielsymbol angezeigt wird. Der Spieler deckt so Startfeld aufgedeckte Spielsymbol angezeigt wird. Der Spieler deckt so
nach und nach einzeln die Spielfelder auf, die ihm nacheinander nach und nach einzeln die Spielfelder auf, die ihm nacheinander
angezeigt werden. Dieser Vorgang endet, sobald er das letzte angezeigt werden. Dieser Vorgang endet, sobald er das letzte
aufzudeckende Spielfeld aufdeckt. Die in den Spielfeldern aufgedeckten aufzudeckende Spielfeld aufdeckt. Die in den Spielfeldern aufgedeckten
Spielsymbole bestimmen einzeln oder als Gruppe betrachtet die Spielsymbole bestimmen einzeln oder als Gruppe betrachtet die
eventuelle Zuteilung eines Gewinns. Für jedes Spielbrett können die eventuelle Zuteilung eines Gewinns. Für jedes Spielbrett können die
Spielsymbole, die die nacheinander aufzudeckenden Spielfelder Spielsymbole, die die nacheinander aufzudeckenden Spielfelder
anzeigen, außerhalb des Spielbretts sichtbar angegeben oder vom anzeigen, außerhalb des Spielbretts sichtbar angegeben oder vom
Spieler aufzudecken sein. Spieler aufzudecken sein.
10. Das virtuelle Los weist mehrere Spielzonen auf, von denen eine 10. Das virtuelle Los weist mehrere Spielzonen auf, von denen eine
oder mehrere dem Spieler zuerkannt werden; die andere(n) Spielzone(n) oder mehrere dem Spieler zuerkannt werden; die andere(n) Spielzone(n)
werden einem oder mehreren fiktiven Gegenspielern zuerkannt. Das werden einem oder mehreren fiktiven Gegenspielern zuerkannt. Das
Spielkonzept besteht darin, dass der Spieler ein Spielergebnis Spielkonzept besteht darin, dass der Spieler ein Spielergebnis
erzielen muss, das dem des fiktiven Gegenspielers beziehungsweise der erzielen muss, das dem des fiktiven Gegenspielers beziehungsweise der
fiktiven Gegenspieler entspricht oder dieses Spielergebnis übertrifft. fiktiven Gegenspieler entspricht oder dieses Spielergebnis übertrifft.
Das Ergebnis wird durch eine hierarchische Klassierung der Das Ergebnis wird durch eine hierarchische Klassierung der
aufgedeckten Spielsymbole, durch den Einheits- oder Gesamtwert dieser aufgedeckten Spielsymbole, durch den Einheits- oder Gesamtwert dieser
Spielsymbole oder durch andere vorab festgelegte Merkmale bestimmt, Spielsymbole oder durch andere vorab festgelegte Merkmale bestimmt,
die auf dem virtuellen Los oder am Rande des Loses angegeben sind. die auf dem virtuellen Los oder am Rande des Loses angegeben sind.
11. Das virtuelle Los weist eine oder mehrere vom Spieler 11. Das virtuelle Los weist eine oder mehrere vom Spieler
aufzudeckende Spielzonen auf, die mehrere Spielfelder umfassen. In aufzudeckende Spielzonen auf, die mehrere Spielfelder umfassen. In
jedem Spielfeld ist eine Ziffer, eine Zahl, ein Betrag oder ein jedem Spielfeld ist eine Ziffer, eine Zahl, ein Betrag oder ein
Spielsymbol vermerkt, dem ein Wert zugewiesen ist. Das Spielkonzept Spielsymbol vermerkt, dem ein Wert zugewiesen ist. Das Spielkonzept
besteht darin, dass der Spieler eine Spielzone erhalten muss, deren besteht darin, dass der Spieler eine Spielzone erhalten muss, deren
Spielfelder in einer bestimmten Reihenfolge angeordnete Ziffern, Spielfelder in einer bestimmten Reihenfolge angeordnete Ziffern,
Zahlen, Beträge oder Spielsymbole aufweisen. Die Anzahl Ziffern, Zahlen, Beträge oder Spielsymbole aufweisen. Die Anzahl Ziffern,
Zahlen, Beträge oder Spielsymbole, die sich in der Spielzone an der Zahlen, Beträge oder Spielsymbole, die sich in der Spielzone an der
richtigen Stelle befinden, bestimmt die eventuelle Zuteilung eines richtigen Stelle befinden, bestimmt die eventuelle Zuteilung eines
Gewinns. Gewinns.
[11/1. Auf dem virtuellen Los soll eine bestimmte Anzahl und/oder eine [11/1. Auf dem virtuellen Los soll eine bestimmte Anzahl und/oder eine
bestimmte Sorte von Spielsymbolen aufgedeckt, freigerubbelt, enthüllt, bestimmte Sorte von Spielsymbolen aufgedeckt, freigerubbelt, enthüllt,
ausgewählt, gesammelt oder erreicht werden. Die eventuelle Zuteilung ausgewählt, gesammelt oder erreicht werden. Die eventuelle Zuteilung
eines Gewinns hängt von der Anzahl und/oder der Sorte von eines Gewinns hängt von der Anzahl und/oder der Sorte von
Spielsymbolen ab wie eventuell in einer Legende angegeben. Spielsymbolen ab wie eventuell in einer Legende angegeben.
11/2. Das virtuelle Los kann aus einem oder mehreren "Spielpfaden", 11/2. Das virtuelle Los kann aus einem oder mehreren "Spielpfaden",
"Kursen" oder "Spielbrettern" bestehen, auf denen sich ein oder "Kursen" oder "Spielbrettern" bestehen, auf denen sich ein oder
mehrere Spielsymbole gemäß einer bestimmten Animation, die vom Spieler mehrere Spielsymbole gemäß einer bestimmten Animation, die vom Spieler
aktiviert wird oder nicht, fortbewegen müssen und ein bestimmtes Ziel aktiviert wird oder nicht, fortbewegen müssen und ein bestimmtes Ziel
erreicht werden muss. Wenn dieses Ziel erreicht ist, wird eventuell erreicht werden muss. Wenn dieses Ziel erreicht ist, wird eventuell
ein bestimmter Gewinn zugeteilt wie eventuell in einer Legende ein bestimmter Gewinn zugeteilt wie eventuell in einer Legende
angegeben.] angegeben.]
12. Das virtuelle Los weist eine oder mehrere Spielzonen auf, die ganz 12. Das virtuelle Los weist eine oder mehrere Spielzonen auf, die ganz
oder teilweise vom Spieler aufzudecken sind und bei denen mehrere der oder teilweise vom Spieler aufzudecken sind und bei denen mehrere der
in den Nummern 1 bis [11/2] erwähnten Spielmechanismen kombiniert sein in den Nummern 1 bis [11/2] erwähnten Spielmechanismen kombiniert sein
können. können.
[Gemäß Artikel 11 § 1 des Gesetzes vom 19. April 2002 zur [Gemäß Artikel 11 § 1 des Gesetzes vom 19. April 2002 zur
Rationalisierung der Arbeit und Verwaltung der Nationallotterie kann Rationalisierung der Arbeit und Verwaltung der Nationallotterie kann
die Nationallotterie andere, eventuell kombinierbare Spielmechanismen die Nationallotterie andere, eventuell kombinierbare Spielmechanismen
festlegen, die Teil der Teilnahmeregeln in Bezug auf ein virtuelles festlegen, die Teil der Teilnahmeregeln in Bezug auf ein virtuelles
Los sind und auf einem Vorgang beruhen, der das virtuelle Los gemäß Los sind und auf einem Vorgang beruhen, der das virtuelle Los gemäß
den Bestimmungen von Artikel 14 zu einem Gewinnlos oder einer Niete den Bestimmungen von Artikel 14 zu einem Gewinnlos oder einer Niete
macht.] macht.]
[Unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 14 kann die Nationallotterie [Unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 14 kann die Nationallotterie
einem Spieler, der das Spielergebnis eines virtuellen Loses nicht einem Spieler, der das Spielergebnis eines virtuellen Loses nicht
selber aufdecken möchte, die Möglichkeit bieten, von einem selber aufdecken möchte, die Möglichkeit bieten, von einem
"automatischen Modus" Gebrauch zu machen, der dies ganz oder teilweise "automatischen Modus" Gebrauch zu machen, der dies ganz oder teilweise
für ihn tut. Wenn der Spieler von diesem automatischen Modus Gebrauch für ihn tut. Wenn der Spieler von diesem automatischen Modus Gebrauch
macht, wird davon ausgegangen, dass er das Spielergebnis des macht, wird davon ausgegangen, dass er das Spielergebnis des
betreffenden virtuellen Loses akzeptiert.] betreffenden virtuellen Loses akzeptiert.]
[Art. 11 Abs. 1 Nr. 11/1 und 11/2 eingefügt durch Art. 2 Nr. 1 des [Art. 11 Abs. 1 Nr. 11/1 und 11/2 eingefügt durch Art. 2 Nr. 1 des
K.E. vom 30. August 2017 (B.S. vom 9. Oktober 2017); Abs. 1 Nr. 12 K.E. vom 30. August 2017 (B.S. vom 9. Oktober 2017); Abs. 1 Nr. 12
abgeändert durch Art. 2 Nr. 2 des K.E. vom 30. August 2017 (B.S. vom abgeändert durch Art. 2 Nr. 2 des K.E. vom 30. August 2017 (B.S. vom
9. Oktober 2017); neuer Absatz 2 eingefügt durch Art. 2 Nr. 3 des K.E. 9. Oktober 2017); neuer Absatz 2 eingefügt durch Art. 2 Nr. 3 des K.E.
vom 30. August 2017 (B.S. vom 9. Oktober 2017); Abs. 3 ersetzt durch vom 30. August 2017 (B.S. vom 9. Oktober 2017); Abs. 3 ersetzt durch
Art. 2 Nr. 4 des K.E. vom 30. August 2017 (B.S. vom 9. Oktober 2017)] Art. 2 Nr. 4 des K.E. vom 30. August 2017 (B.S. vom 9. Oktober 2017)]
Art. 12 - Ein virtuelles Los kann: Art. 12 - Ein virtuelles Los kann:
1. mehrere bedeckte Spielzonen umfassen, von denen nur eine begrenzte 1. mehrere bedeckte Spielzonen umfassen, von denen nur eine begrenzte
Anzahl vom Spieler aufgedeckt werden kann. Innerhalb dieser Grenze Anzahl vom Spieler aufgedeckt werden kann. Innerhalb dieser Grenze
wählt der Spieler die aufzudeckenden Spielzonen, wählt der Spieler die aufzudeckenden Spielzonen,
2. eine oder mehrere Spielzonen umfassen, die dem Spieler, nachdem sie 2. eine oder mehrere Spielzonen umfassen, die dem Spieler, nachdem sie
von ihm aufgedeckt worden sind, das Anrecht geben können, eine oder von ihm aufgedeckt worden sind, das Anrecht geben können, eine oder
mehrere der in Nr. 3 erwähnten "Bonuszonen" aufzudecken, mehrere der in Nr. 3 erwähnten "Bonuszonen" aufzudecken,
3. eine oder mehrere spezifische Zonen, "Bonuszonen" genannt, 3. eine oder mehrere spezifische Zonen, "Bonuszonen" genannt,
umfassen, die sich von den in Nr. 1 erwähnten Spielzonen unterscheiden umfassen, die sich von den in Nr. 1 erwähnten Spielzonen unterscheiden
und die, nachdem sie vom Spieler aufgedeckt worden sind: und die, nachdem sie vom Spieler aufgedeckt worden sind:
a) zur Zuteilung eines oder mehrerer Spielsymbole, die den in anderen a) zur Zuteilung eines oder mehrerer Spielsymbole, die den in anderen
Spielzonen aufgedeckten Spielsymbolen hinzugefügt werden, oder zur Spielzonen aufgedeckten Spielsymbolen hinzugefügt werden, oder zur
Zuteilung eines Bargewinns oder eines virtuellen Freiloses desselben Zuteilung eines Bargewinns oder eines virtuellen Freiloses desselben
Sofort-Fernspiels führen können, Sofort-Fernspiels führen können,
b) ein sogenanntes "neutrales" Spielsymbol erscheinen lassen können. b) ein sogenanntes "neutrales" Spielsymbol erscheinen lassen können.
Dieses Spielsymbol hat in keiner Weise Einfluss darauf, ob das Dieses Spielsymbol hat in keiner Weise Einfluss darauf, ob das
betreffende virtuelle Los einen Gewinn bringt oder nicht, betreffende virtuelle Los einen Gewinn bringt oder nicht,
c) ein "negatives" Spielsymbol erscheinen lassen können. Dieses c) ein "negatives" Spielsymbol erscheinen lassen können. Dieses
Spielsymbol kann entweder eine oder mehrere Spielzonen zu Spielsymbol kann entweder eine oder mehrere Spielzonen zu
Verlierer-Spielzonen machen oder ein oder mehrere bereits in einer Verlierer-Spielzonen machen oder ein oder mehrere bereits in einer
oder mehreren anderen Spielzonen aufgedeckte Spielsymbole wertlos oder mehreren anderen Spielzonen aufgedeckte Spielsymbole wertlos
machen oder der Aufdeckung weiterer Spielzonen ein Ende setzen oder machen oder der Aufdeckung weiterer Spielzonen ein Ende setzen oder
das virtuelle Los zu einer Niete machen, auch wenn der Spieler nicht das virtuelle Los zu einer Niete machen, auch wenn der Spieler nicht
alle Zonen, zu deren Aufdeckung er zu Beginn des Spiels aufgefordert alle Zonen, zu deren Aufdeckung er zu Beginn des Spiels aufgefordert
wurde, aufgedeckt hat, wurde, aufgedeckt hat,
d) einen sichtbar vermerkten oder vom Spieler aufzudeckenden d) einen sichtbar vermerkten oder vom Spieler aufzudeckenden
Gewinn-Multiplikator erscheinen lassen können [...], Gewinn-Multiplikator erscheinen lassen können [...],
e) ein Spielsymbol erscheinen lassen können, durch das der Spieler e) ein Spielsymbol erscheinen lassen können, durch das der Spieler
eventuell ausgewählt wird, um an einer Ziehung teilzunehmen, bei der eventuell ausgewählt wird, um an einer Ziehung teilzunehmen, bei der
ein oder mehrere Gewinne zugeteilt werden, ein oder mehrere Gewinne zugeteilt werden,
f) Zugang zu einem "Bonusspiel" gewähren können, dessen Ergebnis f) Zugang zu einem "Bonusspiel" gewähren können, dessen Ergebnis
unabhängig vom Ergebnis des Hauptspiels entweder einen Gewinn oder ein unabhängig vom Ergebnis des Hauptspiels entweder einen Gewinn oder ein
virtuelles Freilos desselben Sofort-Fernspiels zuteilen kann oder das virtuelles Freilos desselben Sofort-Fernspiels zuteilen kann oder das
Ergebnis des Hauptspiels beeinflussen kann, unbeschadet der Ergebnis des Hauptspiels beeinflussen kann, unbeschadet der
Bestimmungen von Artikel 14, Bestimmungen von Artikel 14,
4. außer den "Bonuszonen" eine oder mehrere bedeckte Spielzonen 4. außer den "Bonuszonen" eine oder mehrere bedeckte Spielzonen
umfassen, die, nachdem sie vom Spieler aufgedeckt worden sind, die umfassen, die, nachdem sie vom Spieler aufgedeckt worden sind, die
gleichen Spielmerkmale aufweisen wie in Nr. 3 erwähnt, gleichen Spielmerkmale aufweisen wie in Nr. 3 erwähnt,
5. eine oder mehrere Gewinn bringende Spielzonen umfassen, auf die 5. eine oder mehrere Gewinn bringende Spielzonen umfassen, auf die
gegebenenfalls eine Kumulierung der Gewinne angewandt wird, gegebenenfalls eine Kumulierung der Gewinne angewandt wird,
6. keine einzige Gewinn bringende Spielzone umfassen, 6. keine einzige Gewinn bringende Spielzone umfassen,
[7. eine oder mehrere Spielsymbole umfassen, die nach Aufdeckung einen [7. eine oder mehrere Spielsymbole umfassen, die nach Aufdeckung einen
bestimmten Gewinn zuteilen, einen Multiplikator anwenden, das bestimmten Gewinn zuteilen, einen Multiplikator anwenden, das
Spielergebnis beeinflussen und/oder einen bestimmten Vorteil Spielergebnis beeinflussen und/oder einen bestimmten Vorteil
gewähren.] gewähren.]
[Art. 12 einziger Absatz Nr. 3 einziger Absatz Buchstabe d) abgeändert [Art. 12 einziger Absatz Nr. 3 einziger Absatz Buchstabe d) abgeändert
durch Art. 3 Nr. 1 des K.E. vom 30. August 2017 (B.S. vom 9. Oktober durch Art. 3 Nr. 1 des K.E. vom 30. August 2017 (B.S. vom 9. Oktober
2017); einziger Absatz Nr. 7 eingefügt durch Art. 3 Nr. 2 des K.E. vom 2017); einziger Absatz Nr. 7 eingefügt durch Art. 3 Nr. 2 des K.E. vom
30. August 2017 (B.S. vom 9. Oktober 2017)] 30. August 2017 (B.S. vom 9. Oktober 2017)]
Art. 13 - Neben Bargewinnen kann es auch Sachgewinne geben. Art. 13 - Neben Bargewinnen kann es auch Sachgewinne geben.
Art. 14 - Ob ein virtuelles Los einen Gewinn bringt oder nicht, wird Art. 14 - Ob ein virtuelles Los einen Gewinn bringt oder nicht, wird
auf aleatorische Weise durch das Datenverarbeitungssystem der auf aleatorische Weise durch das Datenverarbeitungssystem der
Nationallotterie bestimmt, so dass die Spielweise des Spielers Nationallotterie bestimmt, so dass die Spielweise des Spielers
keinerlei Einfluss auf die eventuelle Zuteilung eines Gewinns hat. keinerlei Einfluss auf die eventuelle Zuteilung eines Gewinns hat.
[Angesichts der mit der Benutzung der Instrumente der [Angesichts der mit der Benutzung der Instrumente der
Informationsgesellschaft verbundenen Risiken, auf die die Informationsgesellschaft verbundenen Risiken, auf die die
Nationallotterie keinen Einfluss hat, wird der eventuelle Gewinn eines Nationallotterie keinen Einfluss hat, wird der eventuelle Gewinn eines
virtuellen Loses informationshalber auf dem Gerät des Spielers virtuellen Loses informationshalber auf dem Gerät des Spielers
wiedergegeben unter Vorbehalt einer Bestätigung durch das von der wiedergegeben unter Vorbehalt einer Bestätigung durch das von der
Nationallotterie verwaltete Datenverarbeitungssystem, die im Verlauf Nationallotterie verwaltete Datenverarbeitungssystem, die im Verlauf
des Spielerkontos bei der Transaktionsnummer des betreffenden Spiels des Spielerkontos bei der Transaktionsnummer des betreffenden Spiels
mitgeteilt wird.] mitgeteilt wird.]
[Art. 14 Abs. 2 eingefügt durch Art. 4 des K.E. vom 30. August 2017 [Art. 14 Abs. 2 eingefügt durch Art. 4 des K.E. vom 30. August 2017
(B.S. vom 9. Oktober 2017)] (B.S. vom 9. Oktober 2017)]
Art. 15 - Wenn der Öffentlichkeit ein Sofort-Fernspiel angeboten wird, Art. 15 - Wenn der Öffentlichkeit ein Sofort-Fernspiel angeboten wird,
das einem Sofortspiel entspricht, das von der Nationallotterie in das einem Sofortspiel entspricht, das von der Nationallotterie in
materialisierter Form ausgegeben wird und dessen Regeln in Anwendung materialisierter Form ausgegeben wird und dessen Regeln in Anwendung
von Artikel 3 § 1 Absatz 1 und Artikel 6 § 1 Nr. 1 des Gesetzes vom von Artikel 3 § 1 Absatz 1 und Artikel 6 § 1 Nr. 1 des Gesetzes vom
19. April 2002 zur Rationalisierung der Arbeit und Verwaltung der 19. April 2002 zur Rationalisierung der Arbeit und Verwaltung der
Nationallotterie von Uns festgelegt werden, stimmen unbeschadet der Nationallotterie von Uns festgelegt werden, stimmen unbeschadet der
Bestimmungen von Artikel 10 Anzahl virtueller Lose und Gewinnplan Bestimmungen von Artikel 10 Anzahl virtueller Lose und Gewinnplan
jeder ausgegebenen Serie, Spielmechanismus und Verkaufspreis eines jeder ausgegebenen Serie, Spielmechanismus und Verkaufspreis eines
virtuellen Loses mit denen der materialisierten Ausgabe überein. virtuellen Loses mit denen der materialisierten Ausgabe überein.
Für jedes Sofort-Fernspiel können die graphische Gestaltung und/oder Für jedes Sofort-Fernspiel können die graphische Gestaltung und/oder
die Kolorierung der virtuellen Lose unterschiedlich sein. Dieser die Kolorierung der virtuellen Lose unterschiedlich sein. Dieser
Unterschied ändert nichts an den Spielparametern, das heißt: Anzahl Unterschied ändert nichts an den Spielparametern, das heißt: Anzahl
virtueller Lose und Gewinnplan jeder ausgegebenen Serie, virtueller Lose und Gewinnplan jeder ausgegebenen Serie,
Spielmechanismus und Verkaufspreis eines virtuellen Loses. Spielmechanismus und Verkaufspreis eines virtuellen Loses.
Art. 16 - Für jedes angebotene Sofort-Fernspiel wird dem Spieler die Art. 16 - Für jedes angebotene Sofort-Fernspiel wird dem Spieler die
Möglichkeit geboten, sich mit dem Spielmechanismus vertraut zu machen, Möglichkeit geboten, sich mit dem Spielmechanismus vertraut zu machen,
indem er einen "Versuchsmodus" benutzt. Dieser Modus erfüllt folgende indem er einen "Versuchsmodus" benutzt. Dieser Modus erfüllt folgende
Modalitäten: Modalitäten:
1. Er wird unter einer von der Nationallotterie festgelegten 1. Er wird unter einer von der Nationallotterie festgelegten
Bezeichnung angeboten. Bezeichnung angeboten.
2. [Die Ausgabemerkmale des betreffenden Sofort-Fernspiels entsprechen 2. [Die Ausgabemerkmale des betreffenden Sofort-Fernspiels entsprechen
denen des zum Verkauf angebotenen Sofort-Fernspiels. Das Spielergebnis denen des zum Verkauf angebotenen Sofort-Fernspiels. Das Spielergebnis
kann zwar Gewinn bringend sein oder nicht, teilt jedoch auf keinen kann zwar Gewinn bringend sein oder nicht, teilt jedoch auf keinen
Fall einen Gewinn zu.] Fall einen Gewinn zu.]
3. Da er kostenlos genutzt wird, beinhaltet er keinerlei Teilnahme an 3. Da er kostenlos genutzt wird, beinhaltet er keinerlei Teilnahme an
einem Sofort-Fernspiel. einem Sofort-Fernspiel.
4. Er führt weder zu einer Registrierung auf einem Datenträger noch zu 4. Er führt weder zu einer Registrierung auf einem Datenträger noch zu
einer Speicherung in einem Verlauf. einer Speicherung in einem Verlauf.
[Art. 16 einziger Absatz Nr. 2 ersetzt durch Art. 5 des K.E. vom 30. [Art. 16 einziger Absatz Nr. 2 ersetzt durch Art. 5 des K.E. vom 30.
August 2017 (B.S. vom 9. Oktober 2017)] August 2017 (B.S. vom 9. Oktober 2017)]
Art. 17 - [Der Kauf eines virtuellen Loses und die Aufdeckung des Art. 17 - [Der Kauf eines virtuellen Loses und die Aufdeckung des
Spielergebnisses, durch das ein virtuelles Freilos in Form eines Spielergebnisses, durch das ein virtuelles Freilos in Form eines
Gewinns zugeteilt wird, stellen Spielteilnahmen dar.] Gewinns zugeteilt wird, stellen Spielteilnahmen dar.]
Jeder Kauf eines virtuellen Loses führt zu einer Bestätigung [...]. Jeder Kauf eines virtuellen Loses führt zu einer Bestätigung [...].
[Art. 17 Abs. 1 ersetzt durch Art. 1 des K.E. vom 21. Mai 2015 (B.S. [Art. 17 Abs. 1 ersetzt durch Art. 1 des K.E. vom 21. Mai 2015 (B.S.
vom 29. Juni 2015); Abs. 2 abgeändert durch Art. 6 des K.E. vom 30. vom 29. Juni 2015); Abs. 2 abgeändert durch Art. 6 des K.E. vom 30.
August 2017 (B.S. vom 9. Oktober 2017)] August 2017 (B.S. vom 9. Oktober 2017)]
Art. 18 - Vorbehaltlich der Bestimmungen von Absatz 3 darf die Art. 18 - Vorbehaltlich der Bestimmungen von Absatz 3 darf die
Höchstanzahl Spielteilnahmen ein und desselben Spielers innerhalb Höchstanzahl Spielteilnahmen ein und desselben Spielers innerhalb
eines gemäß den Bestimmungen von Absatz 2 Nr. 1 berechneten Zeitraums eines gemäß den Bestimmungen von Absatz 2 Nr. 1 berechneten Zeitraums
von 24 Stunden nicht mehr als 75 betragen. Der Spieler kann diese von 24 Stunden nicht mehr als 75 betragen. Der Spieler kann diese
Obergrenze verringern oder auf null herabsetzen und sie später wieder Obergrenze verringern oder auf null herabsetzen und sie später wieder
erhöhen, ohne dass er dabei die Standardobergrenze von 75 (...) erhöhen, ohne dass er dabei die Standardobergrenze von 75 (...)
überschreitet. Wenn der Spieler einen Antrag auf Wiedererhöhung der überschreitet. Wenn der Spieler einen Antrag auf Wiedererhöhung der
Obergrenze einreicht, wird ihm eine gemäß den Bestimmungen von Absatz Obergrenze einreicht, wird ihm eine gemäß den Bestimmungen von Absatz
2 Nr. 2 berechnete Bedenkzeit von 48 Stunden eingeräumt, bevor die 2 Nr. 2 berechnete Bedenkzeit von 48 Stunden eingeräumt, bevor die
Nationallotterie die beantragte Parameteränderung ausführt. Diese Nationallotterie die beantragte Parameteränderung ausführt. Diese
Parameteränderung wird erst wirksam, wenn sie in den Parametern des Parameteränderung wird erst wirksam, wenn sie in den Parametern des
"Spielerkontos" registriert worden ist. "Spielerkontos" registriert worden ist.
Man versteht unter einem Zeitraum von: Man versteht unter einem Zeitraum von:
1. 24 Stunden: die 24 Stunden vor dem Zeitpunkt, zu dem die 1. 24 Stunden: die 24 Stunden vor dem Zeitpunkt, zu dem die
Nationallotterie (...) eine Spielteilnahme registriert, Nationallotterie (...) eine Spielteilnahme registriert,
2. 48 Stunden: die 48 Stunden nach dem Zeitpunkt, zu dem die 2. 48 Stunden: die 48 Stunden nach dem Zeitpunkt, zu dem die
Nationallotterie den Antrag auf Wiedererhöhung der Obergrenze erhält. Nationallotterie den Antrag auf Wiedererhöhung der Obergrenze erhält.
Wenn die letzte Spielteilnahme innerhalb der in Absatz 1 erwähnten Wenn die letzte Spielteilnahme innerhalb der in Absatz 1 erwähnten
Obergrenze oder eine darauf folgende Spielteilnahme zur Zuteilung Obergrenze oder eine darauf folgende Spielteilnahme zur Zuteilung
eines Gewinns in Form eines virtuellen Freiloses führt, wird die eines Gewinns in Form eines virtuellen Freiloses führt, wird die
Aufdeckung des Spielergebnisses dieses Freiloses für diese Obergrenze Aufdeckung des Spielergebnisses dieses Freiloses für diese Obergrenze
nicht berücksichtigt. nicht berücksichtigt.
Art. 19 - [ § 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Artikels versteht Art. 19 - [ § 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Artikels versteht
man unter: man unter:
1. Spielergebnis: die Tatsache, ob ein virtuelles Los einen Gewinn 1. Spielergebnis: die Tatsache, ob ein virtuelles Los einen Gewinn
bringt oder nicht, bringt oder nicht,
2. Verbindungszeit: den Zeitraum, in dem ein Spieler mit seinem 2. Verbindungszeit: den Zeitraum, in dem ein Spieler mit seinem
"Spielerkonto" verbunden ist, zu einer Spielteilnahme übergeht und mit "Spielerkonto" verbunden ist, zu einer Spielteilnahme übergeht und mit
dem in Nr. 3 erwähnten Spielvorgang beginnt, dem in Nr. 3 erwähnten Spielvorgang beginnt,
3. Spielvorgang: die Handlung eines Spielers, durch die das 3. Spielvorgang: die Handlung eines Spielers, durch die das
Spielergebnis eines virtuellen Loses aufgedeckt werden soll. Spielergebnis eines virtuellen Loses aufgedeckt werden soll.
§ 2 - Ein Spieler, der einen Spielvorgang in Bezug auf ein bestimmtes § 2 - Ein Spieler, der einen Spielvorgang in Bezug auf ein bestimmtes
Sofort-Fernspiel eingeleitet hat, muss zuerst das Spielergebnis Sofort-Fernspiel eingeleitet hat, muss zuerst das Spielergebnis
aufdecken, bevor er einen neuen Spielvorgang in Bezug auf dasselbe aufdecken, bevor er einen neuen Spielvorgang in Bezug auf dasselbe
Sofort-Fernspiel einleiten kann. Sofort-Fernspiel einleiten kann.
[Unter Vorbehalt von Absatz 1 kann die Nationallotterie je nach Art [Unter Vorbehalt von Absatz 1 kann die Nationallotterie je nach Art
des Sofortspiels dem Spieler erlauben, mehrere Spielvorgänge des Sofortspiels dem Spieler erlauben, mehrere Spielvorgänge
gleichzeitig einzuleiten, aber nur, wenn diese Vorgänge verschiedene gleichzeitig einzuleiten, aber nur, wenn diese Vorgänge verschiedene
Sofort-Fernspiele betreffen.] Sofort-Fernspiele betreffen.]
§ 3 - Wenn das Spielergebnis eines virtuellen Loses eines bestimmten § 3 - Wenn das Spielergebnis eines virtuellen Loses eines bestimmten
Fernspiels dem Spieler aus irgendeinem Grund nicht vor Ende der Fernspiels dem Spieler aus irgendeinem Grund nicht vor Ende der
Verbindungszeit angezeigt wird, wird der unterbrochene Spielvorgang Verbindungszeit angezeigt wird, wird der unterbrochene Spielvorgang
als nichtig angesehen. als nichtig angesehen.
Wenn der betreffende Spieler beim Starten einer neuen Verbindungszeit Wenn der betreffende Spieler beim Starten einer neuen Verbindungszeit
ein neues virtuelles Los desselben Fernspiels wie in Absatz 1 erwähnt ein neues virtuelles Los desselben Fernspiels wie in Absatz 1 erwähnt
kaufen möchte, wird ein anderer Spielvorgang eingeleitet und wird dem kaufen möchte, wird ein anderer Spielvorgang eingeleitet und wird dem
Spieler ein neues virtuelles Los des betreffenden Sofort-Fernspiels Spieler ein neues virtuelles Los des betreffenden Sofort-Fernspiels
angeboten. Das Spielergebnis dieses neuen virtuellen Loses entspricht angeboten. Das Spielergebnis dieses neuen virtuellen Loses entspricht
immer dem Spielergebnis, das erzielt worden wäre, wenn der immer dem Spielergebnis, das erzielt worden wäre, wenn der
Spielvorgang während der vorhergehenden Verbindungszeit zu Ende Spielvorgang während der vorhergehenden Verbindungszeit zu Ende
geführt worden wäre. Je nach Art des angebotenen Sofort-Fernspiels geführt worden wäre. Je nach Art des angebotenen Sofort-Fernspiels
weist das neue virtuelle Los Spielsymbole auf, deren Position anders weist das neue virtuelle Los Spielsymbole auf, deren Position anders
sein kann im Vergleich zu den Spielsymbolen auf dem virtuellen Los, sein kann im Vergleich zu den Spielsymbolen auf dem virtuellen Los,
das es ersetzt. das es ersetzt.
Ein Spieler, der keine Verbindungszeit starten möchte, um das Ein Spieler, der keine Verbindungszeit starten möchte, um das
Spielergebnis des in Absatz 2 erwähnten virtuellen Ersatzloses zu Spielergebnis des in Absatz 2 erwähnten virtuellen Ersatzloses zu
erfahren, kann vor Ablauf der in Absatz 4 erwähnten Frist von 30 Tagen erfahren, kann vor Ablauf der in Absatz 4 erwähnten Frist von 30 Tagen
die Nationallotterie darum ersuchen, dass sie dieses Spielergebnis die Nationallotterie darum ersuchen, dass sie dieses Spielergebnis
selbst aufdeckt. Gegebenenfalls zahlt die Nationallotterie den selbst aufdeckt. Gegebenenfalls zahlt die Nationallotterie den
eventuell zugeteilten Gewinn auf das "Spielerkonto" ein. eventuell zugeteilten Gewinn auf das "Spielerkonto" ein.
Gegebenenfalls, wenn es sich bei diesem Gewinn um ein virtuelles Gegebenenfalls, wenn es sich bei diesem Gewinn um ein virtuelles
Freilos desselben Sofort-Fernspiels handelt, zahlt die Freilos desselben Sofort-Fernspiels handelt, zahlt die
Nationallotterie einen Betrag auf das "Spielerkonto" ein, der dem Nationallotterie einen Betrag auf das "Spielerkonto" ein, der dem
Verkaufspreis des betreffenden virtuellen Loses entspricht. Verkaufspreis des betreffenden virtuellen Loses entspricht.
Wenn der Spieler nach Ablauf eines Zeitraums von 30 Tagen ab dem Tag, Wenn der Spieler nach Ablauf eines Zeitraums von 30 Tagen ab dem Tag,
an dem ein Spielvorgang unterbrochen worden ist, keine Verbindungszeit an dem ein Spielvorgang unterbrochen worden ist, keine Verbindungszeit
gestartet hat, um das Spielergebnis des virtuellen Ersatzloses zu gestartet hat, um das Spielergebnis des virtuellen Ersatzloses zu
erfahren, deckt die Nationallotterie dieses Ergebnis selbst auf und erfahren, deckt die Nationallotterie dieses Ergebnis selbst auf und
zahlt den eventuell zugeteilten Gewinn auf sein "Spielerkonto" ein. zahlt den eventuell zugeteilten Gewinn auf sein "Spielerkonto" ein.
Gegebenenfalls, wenn es sich bei diesem Gewinn um ein virtuelles Gegebenenfalls, wenn es sich bei diesem Gewinn um ein virtuelles
Freilos desselben Sofort-Fernspiels handelt, zahlt die Freilos desselben Sofort-Fernspiels handelt, zahlt die
Nationallotterie einen Betrag auf das "Spielerkonto" ein, der dem Nationallotterie einen Betrag auf das "Spielerkonto" ein, der dem
Verkaufspreis des betreffenden virtuellen Loses entspricht. Verkaufspreis des betreffenden virtuellen Loses entspricht.
§ 4 - Wenn ein Spieler, dem während einer Verbindungszeit ein Gewinn § 4 - Wenn ein Spieler, dem während einer Verbindungszeit ein Gewinn
in Form eines virtuellen Freiloses zugeteilt wird, nicht selbst die in Form eines virtuellen Freiloses zugeteilt wird, nicht selbst die
Initiative ergreift, vor Ablauf der Frist von 30 Tagen das virtuelle Initiative ergreift, vor Ablauf der Frist von 30 Tagen das virtuelle
Freilos zu spielen, geht die Nationallotterie gemäß den Bestimmungen Freilos zu spielen, geht die Nationallotterie gemäß den Bestimmungen
von § 3 Absatz 4 vor. von § 3 Absatz 4 vor.
§ 5 - Wenn die Nationallotterie: § 5 - Wenn die Nationallotterie:
1. Spielparameter eines Sofort-Fernspiels ändert, insbesondere die 1. Spielparameter eines Sofort-Fernspiels ändert, insbesondere die
visuelle Gestaltung der [virtuellen] Lose, den Verkaufspreis eines visuelle Gestaltung der [virtuellen] Lose, den Verkaufspreis eines
virtuellen Loses, die Zusammensetzung der Serien virtueller Lose, den virtuellen Loses, die Zusammensetzung der Serien virtueller Lose, den
Gewinnplan und die Gewinnbeträge oder den Spielmechanismus, durch den Gewinnplan und die Gewinnbeträge oder den Spielmechanismus, durch den
eventuell Gewinne zugeteilt werden, geht sie gemäß den Bestimmungen eventuell Gewinne zugeteilt werden, geht sie gemäß den Bestimmungen
von § 3 Absatz 4 vor, wenn ein Spieler das Spielergebnis eines von § 3 Absatz 4 vor, wenn ein Spieler das Spielergebnis eines
virtuellen Ersatzloses des betreffenden Sofort-Fernspiels vor virtuellen Ersatzloses des betreffenden Sofort-Fernspiels vor
Inkrafttreten dieser Änderung noch nicht aufgedeckt hat, Inkrafttreten dieser Änderung noch nicht aufgedeckt hat,
2. ein Sofort-Fernspiel aus dem Verkauf nimmt, geht sie gemäß den 2. ein Sofort-Fernspiel aus dem Verkauf nimmt, geht sie gemäß den
Bestimmungen von § 3 Absatz 4 vor, wenn ein Spieler das Spielergebnis Bestimmungen von § 3 Absatz 4 vor, wenn ein Spieler das Spielergebnis
eines virtuellen Ersatzloses des betreffenden Sofort-Fernspiels vor eines virtuellen Ersatzloses des betreffenden Sofort-Fernspiels vor
dieser Rücknahme aus dem Verkauf noch nicht aufgedeckt hat.] dieser Rücknahme aus dem Verkauf noch nicht aufgedeckt hat.]
[Art. 19 ersetzt durch Art. 2 des K.E. vom 21. Mai 2015 (B.S. vom 29. [Art. 19 ersetzt durch Art. 2 des K.E. vom 21. Mai 2015 (B.S. vom 29.
Juni 2015); § 2 Abs. 2 ersetzt durch Art. 7 Nr. 1 des K.E. vom 30. Juni 2015); § 2 Abs. 2 ersetzt durch Art. 7 Nr. 1 des K.E. vom 30.
August 2017 (B.S. vom 9. Oktober 2017); § 5 einziger Absatz Nr. 1 August 2017 (B.S. vom 9. Oktober 2017); § 5 einziger Absatz Nr. 1
abgeändert durch Art. 7 Nr. 2 des K.E. vom 30. August 2017 (B.S. vom abgeändert durch Art. 7 Nr. 2 des K.E. vom 30. August 2017 (B.S. vom
9. Oktober 2017)] 9. Oktober 2017)]
Art. 20 - Die Nationallotterie kann bestehende Sofort-Fernspiele Art. 20 - Die Nationallotterie kann bestehende Sofort-Fernspiele
jederzeit aus dem Verkauf nehmen, wenn sie es für angebracht erachtet. jederzeit aus dem Verkauf nehmen, wenn sie es für angebracht erachtet.
[Art. 20/1 - Unabhängig vom Gerätetyp, den der Spieler verwendet, [Art. 20/1 - Unabhängig vom Gerätetyp, den der Spieler verwendet,
bleiben die durch vorliegenden Erlass festgelegten Regeln anwendbar. bleiben die durch vorliegenden Erlass festgelegten Regeln anwendbar.
Jedoch können die dem Spieler aufgrund der vorerwähnten Regeln Jedoch können die dem Spieler aufgrund der vorerwähnten Regeln
gebotenen Möglichkeiten entsprechend der Technologie und/oder den gebotenen Möglichkeiten entsprechend der Technologie und/oder den
technischen Merkmalen des vom Spieler verwendeten Gerätetyps von der technischen Merkmalen des vom Spieler verwendeten Gerätetyps von der
Nationallotterie begrenzt werden [...].] Nationallotterie begrenzt werden [...].]
[Art. 20/1 eingefügt durch Art. 6 des K.E. vom 26. Januar 2014 (B.S. [Art. 20/1 eingefügt durch Art. 6 des K.E. vom 26. Januar 2014 (B.S.
vom 10. März 2014) und abgeändert durch Art. 3 des K.E. vom 21. Mai vom 10. März 2014) und abgeändert durch Art. 3 des K.E. vom 21. Mai
2015 (B.S. vom 29. Juni 2015)] 2015 (B.S. vom 29. Juni 2015)]
Art. 21 - Vorliegender Erlass kann auf der Website der Art. 21 - Vorliegender Erlass kann auf der Website der
Nationallotterie eingesehen werden. Nationallotterie eingesehen werden.
Art. 22 - Vorliegender Erlass tritt am 16. Juli 2012 in Kraft. Art. 22 - Vorliegender Erlass tritt am 16. Juli 2012 in Kraft.
Art. 23 - Der Minister, zu dessen Zuständigkeitsbereich die Art. 23 - Der Minister, zu dessen Zuständigkeitsbereich die
Nationallotterie gehört, ist mit der Ausführung des vorliegenden Nationallotterie gehört, ist mit der Ausführung des vorliegenden
Erlasses beauftragt. Erlasses beauftragt.
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