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Vue multilingue de Arrêté Royal du 09/03/2022
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Arrêté royal fixant les modalités relatives à l'obligation pour les opérateurs économiques en matière de facturation électronique dans le cadre des marchés publics et des contrats de concession. - Traduction allemande Koninklijk besluit tot vaststelling van de modaliteiten aangaande de verplichting voor de ondernemers op het gebied van de elektronische facturering in het kader van overheidsopdrachten en concessieovereenkomsten. - Duitse vertaling
SERVICE PUBLIC FEDERAL CHANCELLERIE DU PREMIER MINISTRE FEDERALE OVERHEIDSDIENST KANSELARIJ VAN DE EERSTE MINISTER
9 MARS 2022. - Arrêté royal fixant les modalités relatives à 9 MAART 2022. - Koninklijk besluit tot vaststelling van de
l'obligation pour les opérateurs économiques en matière de facturation modaliteiten aangaande de verplichting voor de ondernemers op het
électronique dans le cadre des marchés publics et des contrats de gebied van de elektronische facturering in het kader van
concession. - Traduction allemande overheidsopdrachten en concessieovereenkomsten. - Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk
l'arrêté royal du 9 mars 2022 fixant les modalités relatives à besluit van 9 maart 2022 tot vaststelling van de modaliteiten
l'obligation pour les opérateurs économiques en matière de facturation aangaande de verplichting voor de ondernemers op het gebied van de
électronique dans le cadre des marchés publics et des contrats de elektronische facturering in het kader van overheidsopdrachten en
concession (Moniteur belge du 31 mars 2022). concessieovereenkomsten (Belgisch Staatsblad van 31 maart 2022).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse
allemande à Malmedy. vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS
9. MÄRZ 2022 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Modalitäten in 9. MÄRZ 2022 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Modalitäten in
Bezug auf die Verpflichtung der Wirtschaftsteilnehmer im Bereich der Bezug auf die Verpflichtung der Wirtschaftsteilnehmer im Bereich der
elektronischen Rechnungsstellung im Rahmen von öffentlichen Aufträgen elektronischen Rechnungsstellung im Rahmen von öffentlichen Aufträgen
und Konzessionsverträgen und Konzessionsverträgen
BERICHT AN DEN KÖNIG BERICHT AN DEN KÖNIG
Sire, Sire,
vorliegender Entwurf zielt darauf ab, einige Bestimmungen des Gesetzes vorliegender Entwurf zielt darauf ab, einige Bestimmungen des Gesetzes
vom 7. April 2019 zur Abänderung des Gesetzes vom 17. Juni 2016 über vom 7. April 2019 zur Abänderung des Gesetzes vom 17. Juni 2016 über
die öffentlichen Aufträge, des Gesetzes vom 17. Juni 2016 über die die öffentlichen Aufträge, des Gesetzes vom 17. Juni 2016 über die
Konzessionsverträge, des Gesetzes vom 13. August 2011 über öffentliche Konzessionsverträge, des Gesetzes vom 13. August 2011 über öffentliche
Aufträge und bestimmte Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Aufträge und bestimmte Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in
den Bereichen Verteidigung und Sicherheit und zur Abänderung des den Bereichen Verteidigung und Sicherheit und zur Abänderung des
Gesetzes vom 4. Mai 2016 über die Weiterverwendung von Informationen Gesetzes vom 4. Mai 2016 über die Weiterverwendung von Informationen
des öffentlichen Sektors auszuführen. Dieses Gesetz ist am 16. April des öffentlichen Sektors auszuführen. Dieses Gesetz ist am 16. April
2019 im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden (deutsche 2019 im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden (deutsche
Übersetzung: Belgisches Staatsblatt vom 1. Oktober 2019). Übersetzung: Belgisches Staatsblatt vom 1. Oktober 2019).
Das vorerwähnte Gesetz schreibt vor, dass Vergabestellen ab dem 1. Das vorerwähnte Gesetz schreibt vor, dass Vergabestellen ab dem 1.
April 2019 elektronische Rechnungen, die ihnen von April 2019 elektronische Rechnungen, die ihnen von
Wirtschaftsteilnehmern übermittelt werden, empfangen und verarbeiten Wirtschaftsteilnehmern übermittelt werden, empfangen und verarbeiten
müssen. müssen.
Durch die Artikel 6, 14 und 20 dieses Gesetzes werden Durch die Artikel 6, 14 und 20 dieses Gesetzes werden
Wirtschaftsteilnehmer ebenfalls dazu verpflichtet, ihre Rechnungen Wirtschaftsteilnehmer ebenfalls dazu verpflichtet, ihre Rechnungen
elektronisch an Vergabestellen zu übermitteln. Die Festlegung des elektronisch an Vergabestellen zu übermitteln. Die Festlegung des
Inkrafttretens dieser Verpflichtung wurde jedoch dem König übertragen. Inkrafttretens dieser Verpflichtung wurde jedoch dem König übertragen.
Diese Ermächtigung wird durch diesen Erlass ausgeführt. Er sieht ein Diese Ermächtigung wird durch diesen Erlass ausgeführt. Er sieht ein
gestaffeltes Inkrafttreten vor. Für öffentliche Aufträge und gestaffeltes Inkrafttreten vor. Für öffentliche Aufträge und
Konzessionsverträge, deren geschätzter Wert mindestens den Konzessionsverträge, deren geschätzter Wert mindestens den
Schwellenwert für die europäische Bekanntmachung erreicht, wird die Schwellenwert für die europäische Bekanntmachung erreicht, wird die
Verpflichtung am ersten Tag des Monats nach Ablauf einer Frist von Verpflichtung am ersten Tag des Monats nach Ablauf einer Frist von
sechs Monaten, die am Tag nach der Veröffentlichung des Königlichen sechs Monaten, die am Tag nach der Veröffentlichung des Königlichen
Erlasses im Belgischen Staatsblatt beginnt, wirksam. Für Aufträge und Erlasses im Belgischen Staatsblatt beginnt, wirksam. Für Aufträge und
Konzessionsverträge, deren geschätzter Wert unter diesem Schwellenwert Konzessionsverträge, deren geschätzter Wert unter diesem Schwellenwert
liegt, wird die Verpflichtung am ersten Tag des Monats nach Ablauf liegt, wird die Verpflichtung am ersten Tag des Monats nach Ablauf
einer Frist von zwölf Monaten, die am Tag nach der Veröffentlichung einer Frist von zwölf Monaten, die am Tag nach der Veröffentlichung
des Königlichen Erlasses im Belgischen Staatsblatt beginnt, wirksam. des Königlichen Erlasses im Belgischen Staatsblatt beginnt, wirksam.
Für Aufträge und Konzessionsverträge, deren geschätzter Wert unter Für Aufträge und Konzessionsverträge, deren geschätzter Wert unter
30.000 EUR ohne Mehrwertsteuer liegt, wird die Verpflichtung jedoch 30.000 EUR ohne Mehrwertsteuer liegt, wird die Verpflichtung jedoch
erst am ersten Tag des Monats nach Ablauf einer Frist von achtzehn erst am ersten Tag des Monats nach Ablauf einer Frist von achtzehn
Monaten, die am Tag nach der Veröffentlichung des Königlichen Erlasses Monaten, die am Tag nach der Veröffentlichung des Königlichen Erlasses
im Belgischen Staatsblatt beginnt, wirksam. im Belgischen Staatsblatt beginnt, wirksam.
Darüber hinaus sieht das Gesetz eine Ausnahme von dieser Verpflichtung Darüber hinaus sieht das Gesetz eine Ausnahme von dieser Verpflichtung
für Wirtschaftsteilnehmer vor. So kann bei Aufträgen und für Wirtschaftsteilnehmer vor. So kann bei Aufträgen und
Konzessionsverträgen, deren geschätzter Wert bestimmten Beträgen Konzessionsverträgen, deren geschätzter Wert bestimmten Beträgen
entspricht oder darunter liegt, die elektronische Übermittlung von entspricht oder darunter liegt, die elektronische Übermittlung von
Rechnungen vermieden werden. Das Gesetz ermächtigt den König, diese Rechnungen vermieden werden. Das Gesetz ermächtigt den König, diese
Beträge festzulegen. Beträge festzulegen.
In diesem Erlass wird dieser Betrag auf 3.000 EUR ohne Mehrwertsteuer In diesem Erlass wird dieser Betrag auf 3.000 EUR ohne Mehrwertsteuer
festgelegt, und zwar sowohl für Aufträge in den klassischen Bereichen festgelegt, und zwar sowohl für Aufträge in den klassischen Bereichen
und Sonderbereichen als auch für Konzessionsverträge und für Aufträge und Sonderbereichen als auch für Konzessionsverträge und für Aufträge
in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit. in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit.
Daraus folgt, dass Wirtschaftsteilnehmer grundsätzlich nicht Daraus folgt, dass Wirtschaftsteilnehmer grundsätzlich nicht
verpflichtet sind, ihre Rechnungen elektronisch an Vergabestellen zu verpflichtet sind, ihre Rechnungen elektronisch an Vergabestellen zu
übermitteln, wenn der geschätzte Auftragswert 3.000 EUR entspricht übermitteln, wenn der geschätzte Auftragswert 3.000 EUR entspricht
oder darunter liegt. oder darunter liegt.
Hinsichtlich der Vereinbarkeit dieser Regeln mit dem Grundsatz des Hinsichtlich der Vereinbarkeit dieser Regeln mit dem Grundsatz des
freien Verkehrs ist darauf hinzuweisen, dass die Richtlinie 2014/55/EU freien Verkehrs ist darauf hinzuweisen, dass die Richtlinie 2014/55/EU
in Erwägungsgrund 35 den Mitgliedstaaten die Möglichkeit einräumt, zu in Erwägungsgrund 35 den Mitgliedstaaten die Möglichkeit einräumt, zu
beschließen, dass bei öffentlichen Aufträgen nur elektronische beschließen, dass bei öffentlichen Aufträgen nur elektronische
Rechnungen gestellt werden dürfen; diese Möglichkeit wurde im Übrigen Rechnungen gestellt werden dürfen; diese Möglichkeit wurde im Übrigen
auch von anderen EU-Mitgliedstaaten genutzt. Frankreich zum Beispiel auch von anderen EU-Mitgliedstaaten genutzt. Frankreich zum Beispiel
verpflichtet Unternehmen dazu, ihre Rechnungen an den öffentlichen verpflichtet Unternehmen dazu, ihre Rechnungen an den öffentlichen
Sektor in elektronischer Form zu versenden. Darüber hinaus fand eine Sektor in elektronischer Form zu versenden. Darüber hinaus fand eine
Harmonisierung statt, um grenzübergreifende Ausschreibungen zu Harmonisierung statt, um grenzübergreifende Ausschreibungen zu
ermöglichen. In der Vergangenheit wurden in den EU-Mitgliedstaaten ermöglichen. In der Vergangenheit wurden in den EU-Mitgliedstaaten
unterschiedliche Normen für die elektronische Rechnungsstellung unterschiedliche Normen für die elektronische Rechnungsstellung
verwendet, so dass diese nicht interoperabel waren. Dies wurde durch verwendet, so dass diese nicht interoperabel waren. Dies wurde durch
die Richtlinie 2014/55/EU geändert. Tatsächlich wurde eine semantische die Richtlinie 2014/55/EU geändert. Tatsächlich wurde eine semantische
Norm entwickelt, die die Struktur der elektronischen Rechnung Norm entwickelt, die die Struktur der elektronischen Rechnung
definiert. Diese Norm trägt dazu bei, das Problem der Fragmentierung definiert. Diese Norm trägt dazu bei, das Problem der Fragmentierung
von Lösungen für die elektronische Rechnungsstellung zu lösen. Sie von Lösungen für die elektronische Rechnungsstellung zu lösen. Sie
ergänzt die bestehenden sektoralen Normen durch eine ergänzt die bestehenden sektoralen Normen durch eine
sektorübergreifende und europaweite Norm. Die elektronische sektorübergreifende und europaweite Norm. Die elektronische
Rechnungsstellung entspricht also nicht nur den Bedürfnissen der Rechnungsstellung entspricht also nicht nur den Bedürfnissen der
Vergabestellen, sondern bietet auch eine Lösung für die Probleme der Vergabestellen, sondern bietet auch eine Lösung für die Probleme der
sektor- und grenzübergreifenden Rechnungsstellung. Diese gemeinsame sektor- und grenzübergreifenden Rechnungsstellung. Diese gemeinsame
europäische Norm ermöglicht eine größere Interoperabilität zwischen europäische Norm ermöglicht eine größere Interoperabilität zwischen
den Mitgliedstaaten. Schließlich wurde eine Lösung für den Mitgliedstaaten. Schließlich wurde eine Lösung für
Wirtschaftsteilnehmer gefunden, die nicht über das entsprechende Wirtschaftsteilnehmer gefunden, die nicht über das entsprechende
Informatikmaterial verfügen. Das Mercurius-Portal bietet eine Informatikmaterial verfügen. Das Mercurius-Portal bietet eine
kostenlose Lösung an. Mithilfe eines Internetformulars können kostenlose Lösung an. Mithilfe eines Internetformulars können
Wirtschaftsteilnehmer ihre Rechnungen an Vergabestellen eingeben, die Wirtschaftsteilnehmer ihre Rechnungen an Vergabestellen eingeben, die
elektronische Rechnungen verlangen. So haben sie Zeit, ein Produkt zu elektronische Rechnungen verlangen. So haben sie Zeit, ein Produkt zu
finden, das ihren Bedürfnissen besser entspricht; wenn sie nicht finden, das ihren Bedürfnissen besser entspricht; wenn sie nicht
investieren wollen, da die Nutzung der elektronischen investieren wollen, da die Nutzung der elektronischen
Rechnungsstellung zum Beispiel auf einen Auftrag beschränkt ist, Rechnungsstellung zum Beispiel auf einen Auftrag beschränkt ist,
können sie die Basislösung nutzen. Aus diesen Gründen scheint die können sie die Basislösung nutzen. Aus diesen Gründen scheint die
elektronische Rechnungsstellung also nicht dazu zu führen, dass der elektronische Rechnungsstellung also nicht dazu zu führen, dass der
freie Verkehr eingeschränkt oder der tatsächliche Zugang von freie Verkehr eingeschränkt oder der tatsächliche Zugang von
Wirtschaftsteilnehmern zu öffentlichen Aufträgen erschwert wird. Wirtschaftsteilnehmern zu öffentlichen Aufträgen erschwert wird.
Schließlich sei daran erinnert, dass es den Vergabestellen selbst oder Schließlich sei daran erinnert, dass es den Vergabestellen selbst oder
ihren Aufsichtsbehörden weiterhin freisteht, strengere Maßnahmen in ihren Aufsichtsbehörden weiterhin freisteht, strengere Maßnahmen in
Bezug auf die elektronische Rechnungsstellung zu ergreifen. Sie Bezug auf die elektronische Rechnungsstellung zu ergreifen. Sie
könnten beispielsweise beschließen, den zeitlichen Anwendungsbereich könnten beispielsweise beschließen, den zeitlichen Anwendungsbereich
anzupassen (indem sie ein früheres Datum als das Datum des anzupassen (indem sie ein früheres Datum als das Datum des
Inkrafttretens vorsehen) oder den sachlichen Anwendungsbereich Inkrafttretens vorsehen) oder den sachlichen Anwendungsbereich
anzupassen (indem sie die elektronische Rechnungsstellung auf Aufträge anzupassen (indem sie die elektronische Rechnungsstellung auf Aufträge
für anwendbar erklären, die vom Anwendungsbereich des Gesetzes für anwendbar erklären, die vom Anwendungsbereich des Gesetzes
ausgeschlossen sind). Die Vergabestellen, die von strengeren Maßnahmen ausgeschlossen sind). Die Vergabestellen, die von strengeren Maßnahmen
Gebrauch machen möchten, müssen dies jedoch in ihren Gebrauch machen möchten, müssen dies jedoch in ihren
Auftragsunterlagen erwähnen. Auftragsunterlagen erwähnen.
Wir haben die Ehre, Wir haben die Ehre,
Sire, Sire,
die ehrerbietigen und getreuen Diener die ehrerbietigen und getreuen Diener
Eurer Majestät zu sein. Eurer Majestät zu sein.
Der Premierminister Der Premierminister
A. DE CROO A. DE CROO
Die Ministerin des Öffentlichen Dienstes Die Ministerin des Öffentlichen Dienstes
P. DE SUTTER P. DE SUTTER
Der Minister der KMB Der Minister der KMB
D. CLARINVAL D. CLARINVAL
Der Staatssekretär für Digitalisierung, beauftragt mit der Der Staatssekretär für Digitalisierung, beauftragt mit der
Administrativen Vereinfachung Administrativen Vereinfachung
M. MICHEL M. MICHEL
9. MÄRZ 2022 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Modalitäten in 9. MÄRZ 2022 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Modalitäten in
Bezug auf die Verpflichtung der Wirtschaftsteilnehmer im Bereich der Bezug auf die Verpflichtung der Wirtschaftsteilnehmer im Bereich der
elektronischen Rechnungsstellung im Rahmen von öffentlichen Aufträgen elektronischen Rechnungsstellung im Rahmen von öffentlichen Aufträgen
und Konzessionsverträgen und Konzessionsverträgen
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Aufgrund des Gesetzes vom 17. Juni 2016 über die öffentlichen Aufgrund des Gesetzes vom 17. Juni 2016 über die öffentlichen
Aufträge, des Artikels 14/1 Absatz 4; Aufträge, des Artikels 14/1 Absatz 4;
Aufgrund des Gesetzes vom 17. Juni 2016 über die Konzessionsverträge, Aufgrund des Gesetzes vom 17. Juni 2016 über die Konzessionsverträge,
des Artikels 32/1 Absatz 4; des Artikels 32/1 Absatz 4;
Aufgrund des Gesetzes vom 13. August 2011 über öffentliche Aufträge Aufgrund des Gesetzes vom 13. August 2011 über öffentliche Aufträge
und bestimmte Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den und bestimmte Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den
Bereichen Verteidigung und Sicherheit, des Artikels 11/1 Absatz 4; Bereichen Verteidigung und Sicherheit, des Artikels 11/1 Absatz 4;
Aufgrund des Gesetzes vom 7. April 2019 zur Abänderung des Gesetzes Aufgrund des Gesetzes vom 7. April 2019 zur Abänderung des Gesetzes
vom 17. Juni 2016 über die öffentlichen Aufträge, des Gesetzes vom 17. vom 17. Juni 2016 über die öffentlichen Aufträge, des Gesetzes vom 17.
Juni 2016 über die Konzessionsverträge, des Gesetzes vom 13. August Juni 2016 über die Konzessionsverträge, des Gesetzes vom 13. August
2011 über öffentliche Aufträge und bestimmte Bau-, Liefer- und 2011 über öffentliche Aufträge und bestimmte Bau-, Liefer- und
Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit
und zur Abänderung des Gesetzes vom 4. Mai 2016 über die und zur Abänderung des Gesetzes vom 4. Mai 2016 über die
Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors, des Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors, des
Artikels 26 Absatz 3; Artikels 26 Absatz 3;
Aufgrund der Stellungnahme der Kommission für die Öffentlichen Aufgrund der Stellungnahme der Kommission für die Öffentlichen
Aufträge vom 1. Juni 2021; Aufträge vom 1. Juni 2021;
Aufgrund der Stellungnahme des Hohen Rates für Selbständige und KMB Aufgrund der Stellungnahme des Hohen Rates für Selbständige und KMB
vom 29. Juni 2021; vom 29. Juni 2021;
Aufgrund der Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften, die Aufgrund der Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften, die
gemäß den Artikeln 6 § 1 und 7 § 1 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 gemäß den Artikeln 6 § 1 und 7 § 1 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013
zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative
Vereinfachung am 26. Juli 2021 durchgeführt worden ist; Vereinfachung am 26. Juli 2021 durchgeführt worden ist;
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 5. August 2021; Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 5. August 2021;
Aufgrund des Einverständnisses der Staatssekretärin für Haushalt vom Aufgrund des Einverständnisses der Staatssekretärin für Haushalt vom
22. September 2021; 22. September 2021;
Aufgrund des Gutachtens Nr. 70.734/1 des Staatsrates vom 18. Januar Aufgrund des Gutachtens Nr. 70.734/1 des Staatsrates vom 18. Januar
2022, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 2022, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am
12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;
Auf Vorschlag des Premierministers, der Ministerin des Öffentlichen Auf Vorschlag des Premierministers, der Ministerin des Öffentlichen
Dienstes, des Ministers der KMB und des Staatssekretärs für Dienstes, des Ministers der KMB und des Staatssekretärs für
Digitalisierung, beauftragt mit der Administrativen Vereinfachung, und Digitalisierung, beauftragt mit der Administrativen Vereinfachung, und
aufgrund der Stellungnahme der Minister, die im Rat darüber beraten aufgrund der Stellungnahme der Minister, die im Rat darüber beraten
haben, haben,
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:
Artikel 1 - Die Artikel 6, 14 und 20 des Gesetzes vom 7. April 2019 Artikel 1 - Die Artikel 6, 14 und 20 des Gesetzes vom 7. April 2019
zur Abänderung des Gesetzes vom 17. Juni 2016 über die öffentlichen zur Abänderung des Gesetzes vom 17. Juni 2016 über die öffentlichen
Aufträge, des Gesetzes vom 17. Juni 2016 über die Konzessionsverträge, Aufträge, des Gesetzes vom 17. Juni 2016 über die Konzessionsverträge,
des Gesetzes vom 13. August 2011 über öffentliche Aufträge und des Gesetzes vom 13. August 2011 über öffentliche Aufträge und
bestimmte Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen bestimmte Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen
Verteidigung und Sicherheit und zur Abänderung des Gesetzes vom 4. Mai Verteidigung und Sicherheit und zur Abänderung des Gesetzes vom 4. Mai
2016 über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen 2016 über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen
Sektors treten in Kraft am: Sektors treten in Kraft am:
1. ersten Tag des Monats nach Ablauf einer Frist von sechs Monaten, 1. ersten Tag des Monats nach Ablauf einer Frist von sechs Monaten,
die am Tag nach der Veröffentlichung des vorliegenden Erlasses im die am Tag nach der Veröffentlichung des vorliegenden Erlasses im
Belgischen Staatsblatt beginnt, für öffentliche Aufträge und Belgischen Staatsblatt beginnt, für öffentliche Aufträge und
Konzessionsverträge, deren geschätzter Wert mindestens den Konzessionsverträge, deren geschätzter Wert mindestens den
Schwellenwert für die europäische Bekanntmachung erreicht und die ab Schwellenwert für die europäische Bekanntmachung erreicht und die ab
diesem Datum veröffentlicht werden oder hätten veröffentlicht werden diesem Datum veröffentlicht werden oder hätten veröffentlicht werden
müssen, und für öffentliche Aufträge und Konzessionsverträge, für die müssen, und für öffentliche Aufträge und Konzessionsverträge, für die
in Ermangelung einer Verpflichtung zur vorherigen Bekanntmachung ab in Ermangelung einer Verpflichtung zur vorherigen Bekanntmachung ab
diesem Datum zur Abgabe eines Angebots aufgefordert wird. Für diese diesem Datum zur Abgabe eines Angebots aufgefordert wird. Für diese
öffentlichen Aufträge und Konzessionsverträge ist das zu öffentlichen Aufträge und Konzessionsverträge ist das zu
berücksichtigende Veröffentlichungsdatum das Datum der berücksichtigende Veröffentlichungsdatum das Datum der
Veröffentlichung im Anzeiger der Ausschreibungen, Veröffentlichung im Anzeiger der Ausschreibungen,
2. ersten Tag des Monats nach Ablauf einer Frist von zwölf Monaten, 2. ersten Tag des Monats nach Ablauf einer Frist von zwölf Monaten,
die am Tag nach der Veröffentlichung des vorliegenden Erlasses im die am Tag nach der Veröffentlichung des vorliegenden Erlasses im
Belgischen Staatsblatt beginnt, für öffentliche Aufträge und Belgischen Staatsblatt beginnt, für öffentliche Aufträge und
Konzessionsverträge, deren geschätzter Wert unter dem Schwellenwert Konzessionsverträge, deren geschätzter Wert unter dem Schwellenwert
für die europäische Bekanntmachung liegt, aber mindestens 30.000 EUR für die europäische Bekanntmachung liegt, aber mindestens 30.000 EUR
ohne Mehrwertsteuer erreicht, und die ab diesem Datum veröffentlicht ohne Mehrwertsteuer erreicht, und die ab diesem Datum veröffentlicht
werden oder hätten veröffentlicht werden müssen, und für öffentliche werden oder hätten veröffentlicht werden müssen, und für öffentliche
Aufträge und Konzessionsverträge, für die in Ermangelung einer Aufträge und Konzessionsverträge, für die in Ermangelung einer
Verpflichtung zur vorherigen Bekanntmachung ab diesem Datum zur Abgabe Verpflichtung zur vorherigen Bekanntmachung ab diesem Datum zur Abgabe
eines Angebots aufgefordert wird, eines Angebots aufgefordert wird,
3. ersten Tag des Monats nach Ablauf einer Frist von achtzehn Monaten, 3. ersten Tag des Monats nach Ablauf einer Frist von achtzehn Monaten,
die am Tag nach der Veröffentlichung des vorliegenden Erlasses im die am Tag nach der Veröffentlichung des vorliegenden Erlasses im
Belgischen Staatsblatt beginnt, für öffentliche Aufträge und Belgischen Staatsblatt beginnt, für öffentliche Aufträge und
Konzessionsverträge, deren geschätzter Wert unter 30.000 EUR ohne Konzessionsverträge, deren geschätzter Wert unter 30.000 EUR ohne
Mehrwertsteuer liegt und die ab diesem Datum veröffentlicht werden Mehrwertsteuer liegt und die ab diesem Datum veröffentlicht werden
oder hätten veröffentlicht werden müssen, und für öffentliche Aufträge oder hätten veröffentlicht werden müssen, und für öffentliche Aufträge
und Konzessionsverträge, für die in Ermangelung einer Verpflichtung und Konzessionsverträge, für die in Ermangelung einer Verpflichtung
zur vorherigen Bekanntmachung ab diesem Datum zur Abgabe eines zur vorherigen Bekanntmachung ab diesem Datum zur Abgabe eines
Angebots aufgefordert wird. Angebots aufgefordert wird.
Art. 2 - Der Betrag erwähnt in Artikel 14/1 Absatz 4 des Gesetzes vom Art. 2 - Der Betrag erwähnt in Artikel 14/1 Absatz 4 des Gesetzes vom
17. Juni 2016 über die öffentlichen Aufträge, eingefügt durch das 17. Juni 2016 über die öffentlichen Aufträge, eingefügt durch das
Gesetz vom 7. April 2019, wird auf 3.000 EUR ohne Mehrwertsteuer Gesetz vom 7. April 2019, wird auf 3.000 EUR ohne Mehrwertsteuer
festgelegt. festgelegt.
Art. 3 - Der Betrag erwähnt in Artikel 32/1 Absatz 4 des Gesetzes vom Art. 3 - Der Betrag erwähnt in Artikel 32/1 Absatz 4 des Gesetzes vom
17. Juni 2016 über die Konzessionsverträge, eingefügt durch das Gesetz 17. Juni 2016 über die Konzessionsverträge, eingefügt durch das Gesetz
vom 7. April 2019, wird auf 3.000 EUR ohne Mehrwertsteuer festgelegt. vom 7. April 2019, wird auf 3.000 EUR ohne Mehrwertsteuer festgelegt.
Art. 4 - Der Betrag erwähnt in Artikel 11/1 Absatz 4 des Gesetzes vom Art. 4 - Der Betrag erwähnt in Artikel 11/1 Absatz 4 des Gesetzes vom
13. August 2011 über öffentliche Aufträge und bestimmte Bau-, Liefer- 13. August 2011 über öffentliche Aufträge und bestimmte Bau-, Liefer-
und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und
Sicherheit, eingefügt durch das Gesetz vom 7. April 2019, wird auf Sicherheit, eingefügt durch das Gesetz vom 7. April 2019, wird auf
3.000 EUR ohne Mehrwertsteuer festgelegt. 3.000 EUR ohne Mehrwertsteuer festgelegt.
Art. 5 - Vorliegender Königlicher Erlass tritt an dem in Artikel 1 Nr. Art. 5 - Vorliegender Königlicher Erlass tritt an dem in Artikel 1 Nr.
3 des vorliegenden Erlasses festgelegten Tag in Kraft, außer in Bezug 3 des vorliegenden Erlasses festgelegten Tag in Kraft, außer in Bezug
auf die Anwendung von: auf die Anwendung von:
1. Artikel 1 Nr. 1, der an dem in Artikel 1 Nr. 1 festgelegten Tag in 1. Artikel 1 Nr. 1, der an dem in Artikel 1 Nr. 1 festgelegten Tag in
Kraft tritt, Kraft tritt,
2. Artikel 1 Nr. 2, der an dem in Artikel 1 Nr. 2 festgelegten Tag in 2. Artikel 1 Nr. 2, der an dem in Artikel 1 Nr. 2 festgelegten Tag in
Kraft tritt. Kraft tritt.
Art. 6 - Der Premierminister, der für den Öffentlichen Dienst Art. 6 - Der Premierminister, der für den Öffentlichen Dienst
zuständige Minister, der für die Kleinen und Mittleren Betriebe zuständige Minister, der für die Kleinen und Mittleren Betriebe
zuständige Minister und der für die Digitalisierung zuständige zuständige Minister und der für die Digitalisierung zuständige
Minister sind, jeder für seinen Bereich, mit der Ausführung des Minister sind, jeder für seinen Bereich, mit der Ausführung des
vorliegenden Erlasses beauftragt. vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 9. März 2022 Gegeben zu Brüssel, den 9. März 2022
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Premierminister Der Premierminister
A. DE CROO A. DE CROO
Die Ministerin des Öffentlichen Dienstes Die Ministerin des Öffentlichen Dienstes
P. DE SUTTER P. DE SUTTER
Der Minister der KMB Der Minister der KMB
D. CLARINVAL D. CLARINVAL
Der Staatssekretär für Digitalisierung, beauftragt mit der Der Staatssekretär für Digitalisierung, beauftragt mit der
Administrativen Vereinfachung Administrativen Vereinfachung
M. MICHEL M. MICHEL
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