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Vue multilingue de Arrêté Royal du 07/11/2021
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Arrêté royal déterminant la pondération des fonctions de niveau a de l'inspection générale de la police fédérale et de la police locale. - Traduction allemande Koninklijk besluit tot vaststelling van de weging van de functies van niveau a van de algemene inspectie van de federale politie en van de lokale politie. - Duitse vertaling
SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN
7 NOVEMBRE 2021. - Arrêté royal déterminant la pondération des 7 NOVEMBER 2021. - Koninklijk besluit tot vaststelling van de weging
fonctions de niveau a de l'inspection générale de la police fédérale van de functies van niveau a van de algemene inspectie van de federale
et de la police locale. - Traduction allemande politie en van de lokale politie. - Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk
l'arrêté royal du 7 novembre 2021 déterminant la pondération des besluit van 7 november 2021 tot vaststelling van de weging van de
fonctions de niveau a de l'inspection générale de la police fédérale functies van niveau a van de algemene inspectie van de federale
et de la police locale (Moniteur belge du 6 janvier 2022). politie en van de lokale politie (Belgisch Staatsblad van 6 januari
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction 2022). Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse
allemande à Malmedy. vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
7. NOVEMBER 2021 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Gewichtung 7. NOVEMBER 2021 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Gewichtung
der Funktionen der Stufe A der Generalinspektion der föderalen Polizei der Funktionen der Stufe A der Generalinspektion der föderalen Polizei
und der lokalen Polizei und der lokalen Polizei
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die Generalinspektion und Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die Generalinspektion und
zur Festlegung verschiedener Bestimmungen über die Rechtsstellung zur Festlegung verschiedener Bestimmungen über die Rechtsstellung
bestimmter Mitglieder der Polizeidienste, der Artikel 11 § 2 und 14; bestimmter Mitglieder der Polizeidienste, der Artikel 11 § 2 und 14;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur Festlegung der Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur Festlegung der
Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste (RSPol), des Artikels Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste (RSPol), des Artikels
II.III.14; II.III.14;
Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 5. Juni 2007 über die Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 5. Juni 2007 über die
Gewichtung der Funktionen der Stufe A des Verwaltungs- und Gewichtung der Funktionen der Stufe A des Verwaltungs- und
Logistikkaders der Polizeidienste, des Artikels 2; Logistikkaders der Polizeidienste, des Artikels 2;
Aufgrund der Stellungnahme des Generalinspektors der Finanzen vom 27. Aufgrund der Stellungnahme des Generalinspektors der Finanzen vom 27.
November 2019; November 2019;
Aufgrund der am 20. Januar 2021 an die Staatssekretärin für Haushalt Aufgrund der am 20. Januar 2021 an die Staatssekretärin für Haushalt
und die Ministerin des Öffentlichen Dienstes gerichteten Anträge, in und die Ministerin des Öffentlichen Dienstes gerichteten Anträge, in
Anwendung von Artikel 17 § 1 des Königlichen Erlasses vom 16. November Anwendung von Artikel 17 § 1 des Königlichen Erlasses vom 16. November
1994 über die Verwaltungs- und Haushaltskontrolle; 1994 über die Verwaltungs- und Haushaltskontrolle;
Aufgrund des Einverständnisses der Staatssekretärin für Haushalt vom Aufgrund des Einverständnisses der Staatssekretärin für Haushalt vom
9. Februar 2021; 9. Februar 2021;
Aufgrund der Tatsache, dass die Ministerin des Öffentlichen Dienstes Aufgrund der Tatsache, dass die Ministerin des Öffentlichen Dienstes
keine Stellungnahme innerhalb der vorgegebenen Frist abgegeben hat; keine Stellungnahme innerhalb der vorgegebenen Frist abgegeben hat;
Aufgrund des Antrags auf Begutachtung binnen einer Frist von dreißig Aufgrund des Antrags auf Begutachtung binnen einer Frist von dreißig
Tagen, der am 31. Mai 2021 beim Staatsrat eingereicht worden ist, in Tagen, der am 31. Mai 2021 beim Staatsrat eingereicht worden ist, in
Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12. Januar 1973 Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12. Januar 1973
koordinierten Gesetze über den Staatsrat; koordinierten Gesetze über den Staatsrat;
In der Erwägung, dass kein Gutachten binnen dieser Frist übermittelt In der Erwägung, dass kein Gutachten binnen dieser Frist übermittelt
worden ist; worden ist;
Aufgrund von Artikel 84 § 4 Absatz 2 der am 12. Januar 1973 Aufgrund von Artikel 84 § 4 Absatz 2 der am 12. Januar 1973
koordinierten Gesetze über den Staatsrat; koordinierten Gesetze über den Staatsrat;
Aufgrund des Entscheids Nr. 237.962 des Staatsrates vom 20. April Aufgrund des Entscheids Nr. 237.962 des Staatsrates vom 20. April
2017, mit dem der Königliche Erlass vom 11. November 2014 zur 2017, mit dem der Königliche Erlass vom 11. November 2014 zur
Festlegung der Gewichtung der Stellen der Stufe A der Festlegung der Gewichtung der Stellen der Stufe A der
Generalinspektion der föderalen Polizei und der lokalen Polizei für Generalinspektion der föderalen Polizei und der lokalen Polizei für
nichtig erklärt worden ist; nichtig erklärt worden ist;
In Erwägung des Protokolls der Sitzung 232 vom 3. Juli 2019 des Hohen In Erwägung des Protokolls der Sitzung 232 vom 3. Juli 2019 des Hohen
Konzertierungsausschusses für die Polizeidienste; Konzertierungsausschusses für die Polizeidienste;
In der Erwägung, dass in Anwendung von Artikel II.III.14 § 4 RSPol die In der Erwägung, dass in Anwendung von Artikel II.III.14 § 4 RSPol die
Funktionen der Stufe A des Verwaltungs- und Logistikkaders in fünf Funktionen der Stufe A des Verwaltungs- und Logistikkaders in fünf
Klassen, von A1 bis A5, eingeteilt sind, und zwar nach einer Klassen, von A1 bis A5, eingeteilt sind, und zwar nach einer
Gewichtung, die auf einer zweiachsigen Matrix mit folgenden Kriterien Gewichtung, die auf einer zweiachsigen Matrix mit folgenden Kriterien
beruht: beruht:
1. Achse "Führung": 1. Achse "Führung":
- absteigende Hierarchie (Kriterium 1), - absteigende Hierarchie (Kriterium 1),
- aufsteigende Hierarchie (Kriterium 2), - aufsteigende Hierarchie (Kriterium 2),
- Haushaltsverantwortung (Kriterium 3), - Haushaltsverantwortung (Kriterium 3),
- Autonomie in der Personalverwaltung (Kriterium 4), - Autonomie in der Personalverwaltung (Kriterium 4),
2. Achse "Beitrag": 2. Achse "Beitrag":
- für die Ausübung der Funktion verlangtes Ausbildungsniveau - für die Ausübung der Funktion verlangtes Ausbildungsniveau
(Kriterium 1), (Kriterium 1),
- für die Ausübung der Funktion erforderliche Berufserfahrung - für die Ausübung der Funktion erforderliche Berufserfahrung
(Kriterium 2), (Kriterium 2),
- Komplexität der zu behandelnden Probleme (Kriterium 3), - Komplexität der zu behandelnden Probleme (Kriterium 3),
- Auswirkung der Funktion (Kriterium 4); - Auswirkung der Funktion (Kriterium 4);
In der Erwägung, dass in Anwendung des Ministeriellen Erlasses vom 5. In der Erwägung, dass in Anwendung des Ministeriellen Erlasses vom 5.
Juni 2007 über die Gewichtung der Funktionen der Stufe A des Juni 2007 über die Gewichtung der Funktionen der Stufe A des
Verwaltungs- und Logistikkaders der Polizeidienste jedes Kriterium Verwaltungs- und Logistikkaders der Polizeidienste jedes Kriterium
eine Punktzahl als Ergebnis der Multiplikation eines Wertes mit einem eine Punktzahl als Ergebnis der Multiplikation eines Wertes mit einem
Koeffizienten (1, 2, 4) erhält, der die Bedeutung, die den einzelnen Koeffizienten (1, 2, 4) erhält, der die Bedeutung, die den einzelnen
Kriterien zugewiesen wurde, widerspiegelt; Kriterien zugewiesen wurde, widerspiegelt;
In der Erwägung, dass in Anwendung des Ministeriellen Erlasses vom 5. In der Erwägung, dass in Anwendung des Ministeriellen Erlasses vom 5.
Juni 2007 über die Gewichtung der Funktionen der Stufe A des Juni 2007 über die Gewichtung der Funktionen der Stufe A des
Verwaltungs- und Logistikkaders der Polizeidienste jede der beiden Verwaltungs- und Logistikkaders der Polizeidienste jede der beiden
Achsen vier Progressionsstufen umfasst, auf deren Grundlage die Achsen vier Progressionsstufen umfasst, auf deren Grundlage die
Zuordnung einer Klasse nach einer Matrixlogik, das heißt unter Zuordnung einer Klasse nach einer Matrixlogik, das heißt unter
Berücksichtigung der Stufen auf jeder Achse (horizontale Achse Berücksichtigung der Stufen auf jeder Achse (horizontale Achse
"Führung" und vertikale Achse "Beitrag"), erfolgt, wie nachstehend "Führung" und vertikale Achse "Beitrag"), erfolgt, wie nachstehend
dargestellt: dargestellt:
0 > 9 0 > 9
10 > 14 10 > 14
15 > 22 15 > 22
23 und + 23 und +
4 > 12 4 > 12
KLA1 KLA1
KLA2 KLA2
KLA3 KLA3
KLA4 KLA4
13 > 16 13 > 16
KLA2 KLA2
KLA2 KLA2
KLA3 KLA3
KLA4 KLA4
17 > 20 17 > 20
KLA2 KLA2
KLA3 KLA3
KLA4 KLA4
KLA5 KLA5
21 und + 21 und +
KLA3 KLA3
KLA3 KLA3
KLA4 KLA4
KLA5 KLA5
In Erwägung der Funktionsprofile der Funktionen der Stufe A der In Erwägung der Funktionsprofile der Funktionen der Stufe A der
Generalinspektion der föderalen Polizei und der lokalen Polizei; Generalinspektion der föderalen Polizei und der lokalen Polizei;
In der Erwägung, dass die Gewichtung für die jeweiligen Funktionen In der Erwägung, dass die Gewichtung für die jeweiligen Funktionen
zwecks Konzertierung mit den Gewerkschaftsorganisationen vorgelegt zwecks Konzertierung mit den Gewerkschaftsorganisationen vorgelegt
wurde, um deren Zustimmung zu erlangen; wurde, um deren Zustimmung zu erlangen;
In der Erwägung, dass der Stellenplan der Generalinspektion der In der Erwägung, dass der Stellenplan der Generalinspektion der
föderalen Polizei und lokalen Polizei sieben Kategorien von Funktionen föderalen Polizei und lokalen Polizei sieben Kategorien von Funktionen
der Stufe A umfasst: der Stufe A umfasst:
- Berater allgemeine Verwaltung ICT-Berater (AIG01), - Berater allgemeine Verwaltung ICT-Berater (AIG01),
- Berater allgemeine Verwaltung Jurist-Berater (AIG02), - Berater allgemeine Verwaltung Jurist-Berater (AIG02),
- Berater allgemeine Verwaltung Finanz- und Logistikberater (AIG03), - Berater allgemeine Verwaltung Finanz- und Logistikberater (AIG03),
- Berater allgemeine Verwaltung Personalwesen HRM-Berater (AIG04), - Berater allgemeine Verwaltung Personalwesen HRM-Berater (AIG04),
- Berater allgemeine Verwaltung Forscher-Berater (AIG05), - Berater allgemeine Verwaltung Forscher-Berater (AIG05),
- Berater Junior-Auditor (AIG06), - Berater Junior-Auditor (AIG06),
- Berater Senior-Auditor (AIG07); - Berater Senior-Auditor (AIG07);
In der Erwägung, dass die verschiedenen Kriterien für die Funktion In der Erwägung, dass die verschiedenen Kriterien für die Funktion
eines Beraters allgemeine Verwaltung ICT-Berater (AIG01) mit folgenden eines Beraters allgemeine Verwaltung ICT-Berater (AIG01) mit folgenden
Punktzahlen gewertet werden: Punktzahlen gewertet werden:
In der Erwägung, dass für das Kriterium 1 der Achse "Führung" In der Erwägung, dass für das Kriterium 1 der Achse "Führung"
(absteigende Hierarchie) dem Berater allgemeine Verwaltung ICT-Berater (absteigende Hierarchie) dem Berater allgemeine Verwaltung ICT-Berater
keinerlei Personalmitglied unterstellt ist; dass dieses Kriterium keinerlei Personalmitglied unterstellt ist; dass dieses Kriterium
daher mit 0 Punkten zu werten ist; daher mit 0 Punkten zu werten ist;
Dass für das Kriterium 2 der Achse "Führung" (aufsteigende Hierarchie) Dass für das Kriterium 2 der Achse "Führung" (aufsteigende Hierarchie)
der Berater allgemeine Verwaltung ICT-Berater dem Generalinspektor - der Berater allgemeine Verwaltung ICT-Berater dem Generalinspektor -
entspricht einem CG/DG für die föderale Polizei - direkt Rechenschaft entspricht einem CG/DG für die föderale Polizei - direkt Rechenschaft
ablegt; dass dieses Kriterium daher mit 3 Punkten zu werten ist; ablegt; dass dieses Kriterium daher mit 3 Punkten zu werten ist;
Dass für das Kriterium 3 der Achse "Führung" (Haushaltsverantwortung) Dass für das Kriterium 3 der Achse "Führung" (Haushaltsverantwortung)
der Berater allgemeine Verwaltung ICT-Berater keine der Berater allgemeine Verwaltung ICT-Berater keine
Verpflichtungsermächtigung hat; dass dieses Kriterium daher mit 0 Verpflichtungsermächtigung hat; dass dieses Kriterium daher mit 0
Punkten zu werten ist; Punkten zu werten ist;
Dass für das Kriterium 4 der Achse "Führung" (Autonomie in der Dass für das Kriterium 4 der Achse "Führung" (Autonomie in der
Personalverwaltung) der Berater allgemeine Verwaltung ICT-Berater Personalverwaltung) der Berater allgemeine Verwaltung ICT-Berater
keine Aufgabe im Bewertungssystem hat; dass dieses Kriterium daher mit keine Aufgabe im Bewertungssystem hat; dass dieses Kriterium daher mit
0 Punkten zu werten ist; 0 Punkten zu werten ist;
In der Erwägung, dass für das Kriterium 1 der Achse "Beitrag" (für die In der Erwägung, dass für das Kriterium 1 der Achse "Beitrag" (für die
Ausübung der Funktion verlangtes Ausbildungsniveau) der Berater Ausübung der Funktion verlangtes Ausbildungsniveau) der Berater
allgemeine Verwaltung ICT-Berater über ein spezifisches allgemeine Verwaltung ICT-Berater über ein spezifisches
Universitätsdiplom im Bereich ICT verfügen muss; dass dieses Kriterium Universitätsdiplom im Bereich ICT verfügen muss; dass dieses Kriterium
daher mit 2 Punkten zu werten ist; daher mit 2 Punkten zu werten ist;
Dass für das Kriterium 2 der Achse "Beitrag" (für die Ausübung der Dass für das Kriterium 2 der Achse "Beitrag" (für die Ausübung der
Funktion erforderliche Berufserfahrung) der Berater allgemeine Funktion erforderliche Berufserfahrung) der Berater allgemeine
Verwaltung ICT-Berater über eine Berufserfahrung von mindestens 6 Verwaltung ICT-Berater über eine Berufserfahrung von mindestens 6
Jahren verfügen muss; dass dieses Kriterium daher mit 2 Punkten zu Jahren verfügen muss; dass dieses Kriterium daher mit 2 Punkten zu
werten ist; werten ist;
Dass für das Kriterium 3 der Achse "Beitrag" (Komplexität der zu Dass für das Kriterium 3 der Achse "Beitrag" (Komplexität der zu
behandelnden Probleme) der Berater allgemeine Verwaltung ICT-Berater behandelnden Probleme) der Berater allgemeine Verwaltung ICT-Berater
komplexe Entscheidungen völlig autonom treffen muss, insbesondere bei komplexe Entscheidungen völlig autonom treffen muss, insbesondere bei
der Entwicklung und Programmierung des Informatiksystems der AIG und der Entwicklung und Programmierung des Informatiksystems der AIG und
ihrer Komponenten (eigenes Informatiksystem der AIG, das völlig ihrer Komponenten (eigenes Informatiksystem der AIG, das völlig
unabhängig arbeitet); dass er seine Funktion auch zugunsten des unabhängig arbeitet); dass er seine Funktion auch zugunsten des
Vorsitzenden des Organs für die Kontrolle der polizeilichen Vorsitzenden des Organs für die Kontrolle der polizeilichen
Informationen wahrnimmt; dass er Projektverantwortlicher der Informationen wahrnimmt; dass er Projektverantwortlicher der
integrierten Datenbank der AIG ist; dass er sein Fachwissen auch in integrierten Datenbank der AIG ist; dass er sein Fachwissen auch in
den Dienst der verschiedenen Dienste der AIG stellt, die diese den Dienst der verschiedenen Dienste der AIG stellt, die diese
Funktion im Rahmen ihrer jeweiligen Aufträge gemäß dem Recht auf die Funktion im Rahmen ihrer jeweiligen Aufträge gemäß dem Recht auf die
geforderte Unabhängigkeit der Einrichtung in Anspruch nehmen; dass er geforderte Unabhängigkeit der Einrichtung in Anspruch nehmen; dass er
im Rahmen dieser Aufträge auch die allgemeine ICT- und im Rahmen dieser Aufträge auch die allgemeine ICT- und
Logistikverwaltung einer Polizeizone prüft - ein Auftrag, der Logistikverwaltung einer Polizeizone prüft - ein Auftrag, der
Entscheidungen und Vorschläge für Maßnahmen auf taktischer Ebene Entscheidungen und Vorschläge für Maßnahmen auf taktischer Ebene
beinhaltet; dass er sich also mit Problemen taktischer Art im beinhaltet; dass er sich also mit Problemen taktischer Art im
Zusammenhang mit der Planung und Koordinierung der einzusetzenden Zusammenhang mit der Planung und Koordinierung der einzusetzenden
Mittel befasst; dass dieses Kriterium daher mit 2 Punkten zu werten Mittel befasst; dass dieses Kriterium daher mit 2 Punkten zu werten
ist; ist;
Dass für das Kriterium 4 der Achse "Beitrag" (Auswirkung der Funktion) Dass für das Kriterium 4 der Achse "Beitrag" (Auswirkung der Funktion)
die Funktion des Beraters allgemeine Verwaltung ICT-Berater eine die Funktion des Beraters allgemeine Verwaltung ICT-Berater eine
interne Auswirkung auf die AIG (also auf bis zu 150 interne Auswirkung auf die AIG (also auf bis zu 150
Personalmitglieder) hat; dass er auch unmittelbar zur externen Personalmitglieder) hat; dass er auch unmittelbar zur externen
Auswirkung auf die Einrichtung beiträgt, im Rahmen seines Fachwissens Auswirkung auf die Einrichtung beiträgt, im Rahmen seines Fachwissens
in Bezug auf Audits und Untersuchungen, zur Vorbereitung des Auftrags in Bezug auf Audits und Untersuchungen, zur Vorbereitung des Auftrags
und auch zur Analyse der Situation und zur Ausarbeitung der und auch zur Analyse der Situation und zur Ausarbeitung der
Feststellungen und Empfehlungen in diesem Rahmen, die eine direkte Feststellungen und Empfehlungen in diesem Rahmen, die eine direkte
Auswirkung auf alle betroffenen Komponenten haben (Zonen verschiedener Auswirkung auf alle betroffenen Komponenten haben (Zonen verschiedener
Kategorien, Einheiten der föderalen Polizei ...); dass letztere Kategorien, Einheiten der föderalen Polizei ...); dass letztere
funktionale Auswirkung Einheiten von bis zu 2 000 Personalmitgliedern funktionale Auswirkung Einheiten von bis zu 2 000 Personalmitgliedern
betrifft; dass dieses Kriterium daher mit 3 Punkten zu werten ist; betrifft; dass dieses Kriterium daher mit 3 Punkten zu werten ist;
Dass die Punktzahlen, mit denen die Funktion eines Beraters allgemeine Dass die Punktzahlen, mit denen die Funktion eines Beraters allgemeine
Verwaltung ICT-Berater gewertet wird, somit wie folgt aufgeschlüsselt Verwaltung ICT-Berater gewertet wird, somit wie folgt aufgeschlüsselt
werden: werden:
Achse "Führung" Achse "Führung"
Kriterium 1 Kriterium 1
0 0
Kriterium 2 Kriterium 2
3 3
Kriterium 3 Kriterium 3
0 0
Kriterium 4 Kriterium 4
0 0
Summe Summe
6 6
Achse "Beitrag" Achse "Beitrag"
Kriterium 1 Kriterium 1
2 2
Kriterium 2 Kriterium 2
2 2
Kriterium 3 Kriterium 3
2 2
Kriterium 4 Kriterium 4
3 3
Summe Summe
22 22
Dass folglich die Funktion eines Beraters allgemeine Verwaltung Dass folglich die Funktion eines Beraters allgemeine Verwaltung
ICT-Berater (AIG01) in Klasse 3 gewichtet wird; ICT-Berater (AIG01) in Klasse 3 gewichtet wird;
In der Erwägung, dass die verschiedenen Kriterien für die Funktion In der Erwägung, dass die verschiedenen Kriterien für die Funktion
eines Beraters allgemeine Verwaltung Jurist-Berater (AIG02) mit eines Beraters allgemeine Verwaltung Jurist-Berater (AIG02) mit
folgenden Punktzahlen gewertet werden: folgenden Punktzahlen gewertet werden:
In der Erwägung, dass für das Kriterium 1 der Achse "Führung" In der Erwägung, dass für das Kriterium 1 der Achse "Führung"
(absteigende Hierarchie) dem Berater allgemeine Verwaltung (absteigende Hierarchie) dem Berater allgemeine Verwaltung
Jurist-Berater keinerlei Personalmitglied unterstellt ist; dass dieses Jurist-Berater keinerlei Personalmitglied unterstellt ist; dass dieses
Kriterium daher mit 0 Punkten zu werten ist; Kriterium daher mit 0 Punkten zu werten ist;
Dass für das Kriterium 2 der Achse "Führung" (aufsteigende Dass für das Kriterium 2 der Achse "Führung" (aufsteigende
Hierarchie), obschon im Funktionsprofil vermerkt ist, dass diese Hierarchie), obschon im Funktionsprofil vermerkt ist, dass diese
Funktion dem Generalinspektor und dem Direktor der Direktion Statuten Funktion dem Generalinspektor und dem Direktor der Direktion Statuten
(IGST) rechenschaftspflichtig ist, der Berater allgemeine Verwaltung (IGST) rechenschaftspflichtig ist, der Berater allgemeine Verwaltung
Jurist-Berater in erster Linie direkt dem Direktor der Direktion Jurist-Berater in erster Linie direkt dem Direktor der Direktion
Statuten (IGST) Rechenschaft ablegt; dass sich dies nicht nur aus der Statuten (IGST) Rechenschaft ablegt; dass sich dies nicht nur aus der
Funktionsbeschreibung ergibt, sondern auch aus dem Königlichen Erlass Funktionsbeschreibung ergibt, sondern auch aus dem Königlichen Erlass
vom 20. Juli 2001 über die Arbeitsweise und das Personal der vom 20. Juli 2001 über die Arbeitsweise und das Personal der
Generalinspektion der föderalen Polizei und der lokalen Polizei, und Generalinspektion der föderalen Polizei und der lokalen Polizei, und
er somit einer Funktion des Typs Direktor Rechenschaft ablegt; dass er somit einer Funktion des Typs Direktor Rechenschaft ablegt; dass
die einzige dem allgemeinen Dienst unterstehende Funktion der Stufe A die einzige dem allgemeinen Dienst unterstehende Funktion der Stufe A
der "Berater / Forscher-Berater" ist; dass daraus folgt, dass der der "Berater / Forscher-Berater" ist; dass daraus folgt, dass der
Berater allgemeine Verwaltung Jurist-Berater dem Dienst Statuten Berater allgemeine Verwaltung Jurist-Berater dem Dienst Statuten
untersteht und dass er in erster Linie dem Direktor der Direktion untersteht und dass er in erster Linie dem Direktor der Direktion
Statuten (IGST) Rechenschaft ablegt; dass dieses Kriterium daher mit 2 Statuten (IGST) Rechenschaft ablegt; dass dieses Kriterium daher mit 2
Punkten zu werten ist; Punkten zu werten ist;
Dass für das Kriterium 3 der Achse "Führung" (Haushaltsverantwortung) Dass für das Kriterium 3 der Achse "Führung" (Haushaltsverantwortung)
der Berater allgemeine Verwaltung Jurist-Berater keine der Berater allgemeine Verwaltung Jurist-Berater keine
Verpflichtungsermächtigung hat; dass dieses Kriterium daher mit 0 Verpflichtungsermächtigung hat; dass dieses Kriterium daher mit 0
Punkten zu werten ist; Punkten zu werten ist;
Dass für das Kriterium 4 der Achse "Führung" (Autonomie in der Dass für das Kriterium 4 der Achse "Führung" (Autonomie in der
Personalverwaltung) der Berater allgemeine Verwaltung Jurist-Berater Personalverwaltung) der Berater allgemeine Verwaltung Jurist-Berater
keine Aufgabe im Bewertungssystem hat; dass dieses Kriterium daher mit keine Aufgabe im Bewertungssystem hat; dass dieses Kriterium daher mit
0 Punkten zu werten ist; 0 Punkten zu werten ist;
In der Erwägung, dass für das Kriterium 1 der Achse "Beitrag" (für die In der Erwägung, dass für das Kriterium 1 der Achse "Beitrag" (für die
Ausübung der Funktion verlangtes Ausbildungsniveau) der Berater Ausübung der Funktion verlangtes Ausbildungsniveau) der Berater
allgemeine Verwaltung Jurist-Berater über ein Universitätsdiplom der allgemeine Verwaltung Jurist-Berater über ein Universitätsdiplom der
Rechte oder ein spezifisches Universitätsdiplom verfügen muss; dass Rechte oder ein spezifisches Universitätsdiplom verfügen muss; dass
dieses Kriterium daher mit 2 Punkten zu werten ist; dieses Kriterium daher mit 2 Punkten zu werten ist;
Dass für das Kriterium 2 der Achse "Beitrag" (für die Ausübung der Dass für das Kriterium 2 der Achse "Beitrag" (für die Ausübung der
Funktion erforderliche Berufserfahrung) der Berater allgemeine Funktion erforderliche Berufserfahrung) der Berater allgemeine
Verwaltung Jurist-Berater über eine Berufserfahrung von mindestens 6 Verwaltung Jurist-Berater über eine Berufserfahrung von mindestens 6
Jahren verfügen muss; dass dieses Kriterium daher mit 2 Punkten zu Jahren verfügen muss; dass dieses Kriterium daher mit 2 Punkten zu
werten ist; werten ist;
Dass für das Kriterium 3 der Achse "Beitrag" (Komplexität der zu Dass für das Kriterium 3 der Achse "Beitrag" (Komplexität der zu
behandelnden Probleme) besagte Komplexität sich auf die zu treffenden behandelnden Probleme) besagte Komplexität sich auf die zu treffenden
Entscheidungen und nicht auf die behandelte Thematik bezieht; dass der Entscheidungen und nicht auf die behandelte Thematik bezieht; dass der
Berater allgemeine Verwaltung Jurist-Berater weder eigenständige Berater allgemeine Verwaltung Jurist-Berater weder eigenständige
Entscheidungen trifft noch den Generalinspektor vertritt, vielmehr Entscheidungen trifft noch den Generalinspektor vertritt, vielmehr
Unterstützung und Beratung bietet; dass die Komplexität der Unterstützung und Beratung bietet; dass die Komplexität der
Entscheidungen dieser Funktion somit hauptsächlich operativer Art Entscheidungen dieser Funktion somit hauptsächlich operativer Art
(juristische Unterstützung und Beratung, reaktive Aufgaben, (juristische Unterstützung und Beratung, reaktive Aufgaben,
Zusammenstellung der Rechtsprechung ...) ohne offensichtliche Zusammenstellung der Rechtsprechung ...) ohne offensichtliche
Entwicklungs- oder Entscheidungsautonomie ist; dass dieses Kriterium Entwicklungs- oder Entscheidungsautonomie ist; dass dieses Kriterium
daher mit 1 Punkt zu werten ist; daher mit 1 Punkt zu werten ist;
Dass für das Kriterium 4 der Achse "Beitrag" (Auswirkung der Funktion) Dass für das Kriterium 4 der Achse "Beitrag" (Auswirkung der Funktion)
der Berater allgemeine Verwaltung Jurist-Berater eine interne der Berater allgemeine Verwaltung Jurist-Berater eine interne
Auswirkung auf die AIG wie auf bis zu 150 Personalmitglieder hat; dass Auswirkung auf die AIG wie auf bis zu 150 Personalmitglieder hat; dass
die Funktion im Hinblick auf die externe Auswirkung die Auditoren die Funktion im Hinblick auf die externe Auswirkung die Auditoren
unterstützt und die Durchführung und Umsetzung der von ihnen unterstützt und die Durchführung und Umsetzung der von ihnen
empfohlenen Aktionspläne verfolgt; dass es sich somit um eine empfohlenen Aktionspläne verfolgt; dass es sich somit um eine
unterstützende Funktion ohne Entscheidungsbefugnis handelt; dass diese unterstützende Funktion ohne Entscheidungsbefugnis handelt; dass diese
funktionale Auswirkung strukturell Akte für Akte Einheiten von bis zu funktionale Auswirkung strukturell Akte für Akte Einheiten von bis zu
2 000 Personalmitgliedern betrifft; dass dieses Kriterium daher mit 2 2 000 Personalmitgliedern betrifft; dass dieses Kriterium daher mit 2
Punkten zu werten ist; Punkten zu werten ist;
Dass die Punktzahlen, mit denen die Funktion eines Beraters allgemeine Dass die Punktzahlen, mit denen die Funktion eines Beraters allgemeine
Verwaltung Jurist-Berater gewertet wird, somit wie folgt Verwaltung Jurist-Berater gewertet wird, somit wie folgt
aufgeschlüsselt werden: aufgeschlüsselt werden:
Achse "Führung" Achse "Führung"
Kriterium 1 Kriterium 1
0 0
Kriterium 2 Kriterium 2
2 2
Kriterium 3 Kriterium 3
0 0
Kriterium 4 Kriterium 4
0 0
Summe Summe
4 4
Achse "Beitrag" Achse "Beitrag"
Kriterium 1 Kriterium 1
2 2
Kriterium 2 Kriterium 2
2 2
Kriterium 3 Kriterium 3
1 1
Kriterium 4 Kriterium 4
2 2
Summe Summe
16 16
Dass folglich die Funktion eines Beraters allgemeine Verwaltung Dass folglich die Funktion eines Beraters allgemeine Verwaltung
Jurist-Berater (AIG02) in Klasse 2 gewichtet wird; Jurist-Berater (AIG02) in Klasse 2 gewichtet wird;
In der Erwägung, dass die verschiedenen Kriterien für die Funktion In der Erwägung, dass die verschiedenen Kriterien für die Funktion
eines Beraters allgemeine Verwaltung Finanz- und Logistikberater eines Beraters allgemeine Verwaltung Finanz- und Logistikberater
(AIG03) mit folgenden Punktzahlen gewertet werden: (AIG03) mit folgenden Punktzahlen gewertet werden:
In der Erwägung, dass für das Kriterium 1 der Achse "Führung" In der Erwägung, dass für das Kriterium 1 der Achse "Führung"
(absteigende Hierarchie) dem Berater allgemeine Verwaltung Finanz- und (absteigende Hierarchie) dem Berater allgemeine Verwaltung Finanz- und
Logistikberater eine Person unterstellt ist; dass dieses Kriterium Logistikberater eine Person unterstellt ist; dass dieses Kriterium
daher mit 1 Punkt zu werten ist; daher mit 1 Punkt zu werten ist;
Dass für das Kriterium 2 der Achse "Führung" (aufsteigende Hierarchie) Dass für das Kriterium 2 der Achse "Führung" (aufsteigende Hierarchie)
der Berater allgemeine Verwaltung Finanz- und Logistikberater dem der Berater allgemeine Verwaltung Finanz- und Logistikberater dem
Generalinspektor - dieser entspricht einem CG/DG für die föderale Generalinspektor - dieser entspricht einem CG/DG für die föderale
Polizei - direkt Rechenschaft ablegt; dass dieses Kriterium daher mit Polizei - direkt Rechenschaft ablegt; dass dieses Kriterium daher mit
3 Punkten zu werten ist; 3 Punkten zu werten ist;
Dass für das Kriterium 3 der Achse "Führung" (Haushaltsverantwortung) Dass für das Kriterium 3 der Achse "Führung" (Haushaltsverantwortung)
der Berater allgemeine Verwaltung Finanz- und Logistikberater faktisch der Berater allgemeine Verwaltung Finanz- und Logistikberater faktisch
die dem beigeordneten Generalinspektor vorbehaltenen die dem beigeordneten Generalinspektor vorbehaltenen
Haushaltszuständigkeiten ausübt, die auf 22.000 EUR begrenzt sind, wie Haushaltszuständigkeiten ausübt, die auf 22.000 EUR begrenzt sind, wie
aus Anlage 1 zum Ministeriellen Erlass vom 9. Januar 2001 über die aus Anlage 1 zum Ministeriellen Erlass vom 9. Januar 2001 über die
Übertragung der Befugnis des Ministers des Innern an bestimmte Übertragung der Befugnis des Ministers des Innern an bestimmte
Behörden der föderalen Polizei hinsichtlich der Vergabe und Ausführung Behörden der föderalen Polizei hinsichtlich der Vergabe und Ausführung
von öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen und der von öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen und der
Tätigung verschiedener Ausgaben (Fassung von 2007) hervorgeht; dass Tätigung verschiedener Ausgaben (Fassung von 2007) hervorgeht; dass
dieses Kriterium daher mit 2 Punkten zu werten ist; dieses Kriterium daher mit 2 Punkten zu werten ist;
Dass für das Kriterium 4 der Achse "Führung" (Autonomie in der Dass für das Kriterium 4 der Achse "Führung" (Autonomie in der
Personalverwaltung) der Berater allgemeine Verwaltung Finanz- und Personalverwaltung) der Berater allgemeine Verwaltung Finanz- und
Logistikberater die Funktion eines Bewerters seines Personals ausübt; Logistikberater die Funktion eines Bewerters seines Personals ausübt;
dass dieses Kriterium daher mit 1 Punkt zu werten ist; dass dieses Kriterium daher mit 1 Punkt zu werten ist;
In der Erwägung, dass für das Kriterium 1 der Achse "Beitrag" (für die In der Erwägung, dass für das Kriterium 1 der Achse "Beitrag" (für die
Ausübung der Funktion verlangtes Ausbildungsniveau) der Berater Ausübung der Funktion verlangtes Ausbildungsniveau) der Berater
allgemeine Verwaltung Finanz- und Logistikberater über ein allgemeine Verwaltung Finanz- und Logistikberater über ein
spezifisches Universitätsdiplom in Wirtschafts- und/oder spezifisches Universitätsdiplom in Wirtschafts- und/oder
Finanzverwaltung verfügen muss; dass dieses Kriterium daher mit 2 Finanzverwaltung verfügen muss; dass dieses Kriterium daher mit 2
Punkten zu werten ist; Punkten zu werten ist;
Dass für das Kriterium 2 der Achse "Beitrag" (für die Ausübung der Dass für das Kriterium 2 der Achse "Beitrag" (für die Ausübung der
Funktion erforderliche Berufserfahrung) der Berater allgemeine Funktion erforderliche Berufserfahrung) der Berater allgemeine
Verwaltung Finanz- und Logistikberater über eine Berufserfahrung von Verwaltung Finanz- und Logistikberater über eine Berufserfahrung von
mindestens 6 Jahren in dieser Art von Funktion verfügen muss; dass mindestens 6 Jahren in dieser Art von Funktion verfügen muss; dass
dieses Kriterium daher mit 2 Punkten zu werten ist; dieses Kriterium daher mit 2 Punkten zu werten ist;
Dass für das Kriterium 3 der Achse "Beitrag" (Komplexität der zu Dass für das Kriterium 3 der Achse "Beitrag" (Komplexität der zu
behandelnden Probleme) der Berater allgemeine Verwaltung Finanz- und behandelnden Probleme) der Berater allgemeine Verwaltung Finanz- und
Logistikberater komplexe Entscheidungen völlig autonom treffen muss; Logistikberater komplexe Entscheidungen völlig autonom treffen muss;
dass er die Verwaltung des Haushalts gewährleistet und Entscheidungen dass er die Verwaltung des Haushalts gewährleistet und Entscheidungen
bezüglich der Planung der Finanz- und Haushaltsstrategie der AIG bezüglich der Planung der Finanz- und Haushaltsstrategie der AIG
trifft; dass er zudem in Haushalts- beziehungsweise Finanzfragen oder trifft; dass er zudem in Haushalts- beziehungsweise Finanzfragen oder
in Fragen des öffentlichen Beschaffungswesens berät; dass er die in Fragen des öffentlichen Beschaffungswesens berät; dass er die
Funktion eines direkten Beraters beim Organ für die Kontrolle der Funktion eines direkten Beraters beim Organ für die Kontrolle der
polizeilichen Informationen gewährleistet und sein Fachwissen den polizeilichen Informationen gewährleistet und sein Fachwissen den
verschiedenen Diensten der AIG zur Verfügung stellt, die im Rahmen verschiedenen Diensten der AIG zur Verfügung stellt, die im Rahmen
ihrer jeweiligen Aufträge auf diese Funktionen zurückgreifen; dass er ihrer jeweiligen Aufträge auf diese Funktionen zurückgreifen; dass er
im Rahmen dieser Aufträge auch die allgemeine Verwaltung, die im Rahmen dieser Aufträge auch die allgemeine Verwaltung, die
Finanzverwaltung, die Haushaltsverwaltung und die Logistikverwaltung Finanzverwaltung, die Haushaltsverwaltung und die Logistikverwaltung
einer Polizeizone prüft - ein Auftrag, der Entscheidungen und einer Polizeizone prüft - ein Auftrag, der Entscheidungen und
Vorschläge für Maßnahmen auf taktischer Ebene beinhaltet; dass er sich Vorschläge für Maßnahmen auf taktischer Ebene beinhaltet; dass er sich
also mit Problemen taktischer Art im Zusammenhang mit der Planung und also mit Problemen taktischer Art im Zusammenhang mit der Planung und
Koordinierung der einzusetzenden Mittel befasst; dass dieses Kriterium Koordinierung der einzusetzenden Mittel befasst; dass dieses Kriterium
daher mit 2 Punkten zu werten ist; daher mit 2 Punkten zu werten ist;
Dass für das Kriterium 4 der Achse "Beitrag" (Auswirkung der Funktion) Dass für das Kriterium 4 der Achse "Beitrag" (Auswirkung der Funktion)
der Berater allgemeine Verwaltung Finanz- und Logistikberater eine der Berater allgemeine Verwaltung Finanz- und Logistikberater eine
interne Auswirkung auf die AIG wie auf bis zu 150 Personalmitglieder interne Auswirkung auf die AIG wie auf bis zu 150 Personalmitglieder
hat; dass die Funktion im Hinblick auf die externe Auswirkung die hat; dass die Funktion im Hinblick auf die externe Auswirkung die
Auditoren unterstützt und die Durchführung und Umsetzung der von ihnen Auditoren unterstützt und die Durchführung und Umsetzung der von ihnen
empfohlenen Aktionspläne verfolgt; dass diese funktionale Auswirkung empfohlenen Aktionspläne verfolgt; dass diese funktionale Auswirkung
strukturell Akte für Akte Einheiten von bis zu 2 000 strukturell Akte für Akte Einheiten von bis zu 2 000
Personalmitgliedern betrifft; dass dieses Kriterium daher mit 2 Personalmitgliedern betrifft; dass dieses Kriterium daher mit 2
Punkten zu werten ist; Punkten zu werten ist;
Dass die Punktzahlen, mit denen die Funktion eines Beraters allgemeine Dass die Punktzahlen, mit denen die Funktion eines Beraters allgemeine
Verwaltung Finanz- und Logistikberater gewertet wird, somit wie folgt Verwaltung Finanz- und Logistikberater gewertet wird, somit wie folgt
aufgeschlüsselt werden: aufgeschlüsselt werden:
Achse "Führung" Achse "Führung"
Kriterium 1 Kriterium 1
1 1
Kriterium 2 Kriterium 2
3 3
Kriterium 3 Kriterium 3
2 2
Kriterium 4 Kriterium 4
1 1
Summe Summe
11 11
Achse "Beitrag" Achse "Beitrag"
Kriterium 1 Kriterium 1
2 2
Kriterium 2 Kriterium 2
2 2
Kriterium 3 Kriterium 3
2 2
Kriterium 4 Kriterium 4
2 2
Summe Summe
20 20
Dass folglich die Funktion eines Beraters allgemeine Verwaltung Dass folglich die Funktion eines Beraters allgemeine Verwaltung
Finanz- und Logistikberater (AIG03) in Klasse 3 gewichtet wird; Finanz- und Logistikberater (AIG03) in Klasse 3 gewichtet wird;
In der Erwägung, dass die verschiedenen Kriterien für die Funktion In der Erwägung, dass die verschiedenen Kriterien für die Funktion
eines Beraters allgemeine Verwaltung HRM-Berater (AIG04) mit folgenden eines Beraters allgemeine Verwaltung HRM-Berater (AIG04) mit folgenden
Punktzahlen gewertet werden: Punktzahlen gewertet werden:
In der Erwägung, dass für das Kriterium 1 der Achse "Führung" In der Erwägung, dass für das Kriterium 1 der Achse "Führung"
(absteigende Hierarchie) dem Berater allgemeine Verwaltung (absteigende Hierarchie) dem Berater allgemeine Verwaltung
Personalwesen HRM-Berater ein Personalmitglied unterstellt ist; dass Personalwesen HRM-Berater ein Personalmitglied unterstellt ist; dass
dieses Kriterium daher mit 1 Punkt zu werten ist; dieses Kriterium daher mit 1 Punkt zu werten ist;
Dass für das Kriterium 2 der Achse "Führung" (aufsteigende Hierarchie) Dass für das Kriterium 2 der Achse "Führung" (aufsteigende Hierarchie)
der Berater allgemeine Verwaltung Personalwesen HRM-Berater dem der Berater allgemeine Verwaltung Personalwesen HRM-Berater dem
Generalinspektor - dieser entspricht einem CG/DG für die föderale Generalinspektor - dieser entspricht einem CG/DG für die föderale
Polizei - direkt Rechenschaft ablegt; dass dieses Kriterium daher mit Polizei - direkt Rechenschaft ablegt; dass dieses Kriterium daher mit
3 Punkten zu werten ist; 3 Punkten zu werten ist;
Dass für das Kriterium 3 der Achse "Führung" (Haushaltsverantwortung) Dass für das Kriterium 3 der Achse "Führung" (Haushaltsverantwortung)
der Berater allgemeine Verwaltung Personalwesen HRM-Berater keine der Berater allgemeine Verwaltung Personalwesen HRM-Berater keine
Verpflichtungsermächtigung hat; dass dieses Kriterium daher mit 0 Verpflichtungsermächtigung hat; dass dieses Kriterium daher mit 0
Punkten zu werten ist; Punkten zu werten ist;
Dass für das Kriterium 4 der Achse "Führung" (Autonomie in der Dass für das Kriterium 4 der Achse "Führung" (Autonomie in der
Personalverwaltung) der Berater allgemeine Verwaltung Personalwesen Personalverwaltung) der Berater allgemeine Verwaltung Personalwesen
HRM-Berater die Funktion eines Bewerters seines Personals ausübt; dass HRM-Berater die Funktion eines Bewerters seines Personals ausübt; dass
dieses Kriterium daher mit 1 Punkt zu werten ist; dieses Kriterium daher mit 1 Punkt zu werten ist;
In der Erwägung, dass für das Kriterium 1 der Achse "Beitrag" (für die In der Erwägung, dass für das Kriterium 1 der Achse "Beitrag" (für die
Ausübung der Funktion verlangtes Ausbildungsniveau) im Funktionsprofil Ausübung der Funktion verlangtes Ausbildungsniveau) im Funktionsprofil
ein nicht spezifisches Universitätsdiplom verlangt wird, ohne ein nicht spezifisches Universitätsdiplom verlangt wird, ohne
Unterscheidung zwischen Anwerbung und Mobilität; dass diese Unterscheidung zwischen Anwerbung und Mobilität; dass diese
Anforderung jedoch für Funktionen im Bereich des Personalmanagements Anforderung jedoch für Funktionen im Bereich des Personalmanagements
(HRM) im Fall von Mobilität innerhalb der integrierten Polizei - (HRM) im Fall von Mobilität innerhalb der integrierten Polizei -
Kategorie, in die die Funktion des Beraters allgemeine Verwaltung Kategorie, in die die Funktion des Beraters allgemeine Verwaltung
Personalwesen HRM-Berater fällt - nicht erfüllt zu werden braucht; Personalwesen HRM-Berater fällt - nicht erfüllt zu werden braucht;
dass dieses Kriterium daher mit 0 Punkten zu werten ist; dass dieses Kriterium daher mit 0 Punkten zu werten ist;
Dass für das Kriterium 2 der Achse "Beitrag" (erforderliche Dass für das Kriterium 2 der Achse "Beitrag" (erforderliche
Berufserfahrung), obwohl im Funktionsprofil eine einschlägige Berufserfahrung), obwohl im Funktionsprofil eine einschlägige
Erfahrung von mindestens 9 Jahren vorgesehen ist, für die Funktion des Erfahrung von mindestens 9 Jahren vorgesehen ist, für die Funktion des
Beraters allgemeine Verwaltung Personalwesen HRM-Berater angesichts Beraters allgemeine Verwaltung Personalwesen HRM-Berater angesichts
der ihr zugewiesenen Aufgaben eine solche Erfahrung nicht erforderlich der ihr zugewiesenen Aufgaben eine solche Erfahrung nicht erforderlich
ist; dass eine Erfahrung von mindestens 6 Jahren ausreichend ist; dass eine Erfahrung von mindestens 6 Jahren ausreichend
erscheint, zumal sie bereits über dem liegt, was allgemein im Rahmen erscheint, zumal sie bereits über dem liegt, was allgemein im Rahmen
der föderalen Polizei verlangt wird; dass damit auch die Tatsache der föderalen Polizei verlangt wird; dass damit auch die Tatsache
berücksichtigt wird, dass die AIG eine externe Einrichtung ist, die in berücksichtigt wird, dass die AIG eine externe Einrichtung ist, die in
der Lage sein muss, eine gewisse Autonomie in ihrer Arbeitsweise zu der Lage sein muss, eine gewisse Autonomie in ihrer Arbeitsweise zu
gewährleisten; dass dieses Kriterium daher mit 2 Punkten zu werten gewährleisten; dass dieses Kriterium daher mit 2 Punkten zu werten
ist; ist;
Dass für das Kriterium 3 der Achse "Beitrag" (Komplexität der zu Dass für das Kriterium 3 der Achse "Beitrag" (Komplexität der zu
behandelnden Probleme) der Berater allgemeine Verwaltung Personalwesen behandelnden Probleme) der Berater allgemeine Verwaltung Personalwesen
HRM-Berater komplexe Entscheidungen völlig autonom treffen muss; dass HRM-Berater komplexe Entscheidungen völlig autonom treffen muss; dass
er die Personalverwaltung organisiert und koordiniert, was sich in der er die Personalverwaltung organisiert und koordiniert, was sich in der
Ausarbeitung und Umsetzung von Entscheidungen in verschiedenen Ausarbeitung und Umsetzung von Entscheidungen in verschiedenen
Bereichen der für die Einrichtung spezifischen Verfahren Bereichen der für die Einrichtung spezifischen Verfahren
niederschlägt; dass er sein Fachwissen auch den verschiedenen Diensten niederschlägt; dass er sein Fachwissen auch den verschiedenen Diensten
der AIG zur Verfügung stellt, die im Rahmen ihrer jeweiligen Aufträge der AIG zur Verfügung stellt, die im Rahmen ihrer jeweiligen Aufträge
systematisch auf solche Funktionen zurückgreifen; dass er im Rahmen systematisch auf solche Funktionen zurückgreifen; dass er im Rahmen
dieser Aufträge auch die allgemeine Verwaltung und die dieser Aufträge auch die allgemeine Verwaltung und die
Logistikverwaltung einer Polizeizone prüft - ein Auftrag, der Logistikverwaltung einer Polizeizone prüft - ein Auftrag, der
Entscheidungen und Vorschläge für Maßnahmen auf taktischer Ebene Entscheidungen und Vorschläge für Maßnahmen auf taktischer Ebene
beinhaltet; dass er sich also mit Problemen taktischer Art im beinhaltet; dass er sich also mit Problemen taktischer Art im
Zusammenhang mit der Planung und Koordinierung der einzusetzenden Zusammenhang mit der Planung und Koordinierung der einzusetzenden
Mittel befasst; dass dieses Kriterium daher mit 2 Punkten zu werten Mittel befasst; dass dieses Kriterium daher mit 2 Punkten zu werten
ist; ist;
Dass für das Kriterium 4 der Achse "Beitrag" (Auswirkung der Funktion) Dass für das Kriterium 4 der Achse "Beitrag" (Auswirkung der Funktion)
der Berater allgemeine Verwaltung Personalwesen HRM-Berater eine der Berater allgemeine Verwaltung Personalwesen HRM-Berater eine
interne Auswirkung auf die Organisation wie auf bis zu 150 interne Auswirkung auf die Organisation wie auf bis zu 150
Personalmitglieder hat; dass die Funktion im Hinblick auf die externe Personalmitglieder hat; dass die Funktion im Hinblick auf die externe
Auswirkung die Auditoren unterstützt und die Durchführung und Auswirkung die Auditoren unterstützt und die Durchführung und
Umsetzung der empfohlenen Aktionspläne verfolgt; dass diese Umsetzung der empfohlenen Aktionspläne verfolgt; dass diese
funktionale Auswirkung strukturell Akte für Akte Einheiten von bis zu funktionale Auswirkung strukturell Akte für Akte Einheiten von bis zu
2 000 Personalmitgliedern betrifft; dass dieses Kriterium daher mit 2 2 000 Personalmitgliedern betrifft; dass dieses Kriterium daher mit 2
Punkten zu werten ist; Punkten zu werten ist;
Dass die Punktzahlen, mit denen die Funktion eines Beraters allgemeine Dass die Punktzahlen, mit denen die Funktion eines Beraters allgemeine
Verwaltung Personalwesen HRM-Berater gewertet wird, somit wie folgt Verwaltung Personalwesen HRM-Berater gewertet wird, somit wie folgt
aufgeschlüsselt werden: aufgeschlüsselt werden:
Achse "Führung" Achse "Führung"
Kriterium 1 Kriterium 1
1 1
Kriterium 2 Kriterium 2
3 3
Kriterium 3 Kriterium 3
0 0
Kriterium 4 Kriterium 4
1 1
Summe Summe
9 9
Achse "Beitrag" Achse "Beitrag"
Kriterium 1 Kriterium 1
0 0
Kriterium 2 Kriterium 2
2 2
Kriterium 3 Kriterium 3
2 2
Kriterium 4 Kriterium 4
2 2
Summe Summe
16 16
Dass folglich die Funktion eines Beraters allgemeine Verwaltung Dass folglich die Funktion eines Beraters allgemeine Verwaltung
Personalwesen HRM-Berater (AIG04) in Klasse 2 gewichtet wird; Personalwesen HRM-Berater (AIG04) in Klasse 2 gewichtet wird;
In der Erwägung, dass die verschiedenen Kriterien für die Funktion In der Erwägung, dass die verschiedenen Kriterien für die Funktion
eines Beraters allgemeine Verwaltung Forscher-Berater (AIG05) mit eines Beraters allgemeine Verwaltung Forscher-Berater (AIG05) mit
folgenden Punktzahlen gewertet werden: folgenden Punktzahlen gewertet werden:
In der Erwägung, dass für das Kriterium 1 der Achse "Führung" In der Erwägung, dass für das Kriterium 1 der Achse "Führung"
(absteigende Hierarchie) dem Berater allgemeine Verwaltung (absteigende Hierarchie) dem Berater allgemeine Verwaltung
Forscher-Berater keinerlei Personalmitglied unterstellt ist; dass Forscher-Berater keinerlei Personalmitglied unterstellt ist; dass
dieses Kriterium daher mit 0 Punkten zu werten ist; dieses Kriterium daher mit 0 Punkten zu werten ist;
Dass für das Kriterium 2 der Achse "Führung" (aufsteigende Hierarchie) Dass für das Kriterium 2 der Achse "Führung" (aufsteigende Hierarchie)
der Berater allgemeine Verwaltung Personalwesen Forscher-Berater dem der Berater allgemeine Verwaltung Personalwesen Forscher-Berater dem
Generalinspektor - dieser entspricht einem CG/DG für die föderale Generalinspektor - dieser entspricht einem CG/DG für die föderale
Polizei - direkt Rechenschaft ablegt; dass dies auch durch den Polizei - direkt Rechenschaft ablegt; dass dies auch durch den
Königlichen Erlass vom 20. Juli 2001 über die Arbeitsweise und das Königlichen Erlass vom 20. Juli 2001 über die Arbeitsweise und das
Personal der Generalinspektion der föderalen Polizei und der lokalen Personal der Generalinspektion der föderalen Polizei und der lokalen
Polizei untermauert wird, in dem diese Funktion der unmittelbaren Polizei untermauert wird, in dem diese Funktion der unmittelbaren
Amtsgewalt des Generalinspektors unterstellt wird; dass dieses Amtsgewalt des Generalinspektors unterstellt wird; dass dieses
Kriterium daher mit 3 Punkten zu werten ist; Kriterium daher mit 3 Punkten zu werten ist;
Dass für das Kriterium 3 der Achse "Führung" (Haushaltsverantwortung) Dass für das Kriterium 3 der Achse "Führung" (Haushaltsverantwortung)
der Berater allgemeine Verwaltung Forscher-Berater keine der Berater allgemeine Verwaltung Forscher-Berater keine
Verpflichtungsermächtigung hat; dass dieses Kriterium daher mit 0 Verpflichtungsermächtigung hat; dass dieses Kriterium daher mit 0
Punkten zu werten ist; Punkten zu werten ist;
Dass für das Kriterium 4 der Achse "Führung" (Autonomie in der Dass für das Kriterium 4 der Achse "Führung" (Autonomie in der
Personalverwaltung) der Berater allgemeine Verwaltung Forscher-Berater Personalverwaltung) der Berater allgemeine Verwaltung Forscher-Berater
keine Aufgabe im Bewertungssystem hat; dass dieses Kriterium daher mit keine Aufgabe im Bewertungssystem hat; dass dieses Kriterium daher mit
0 Punkten zu werten ist; 0 Punkten zu werten ist;
In der Erwägung, dass für das Kriterium 1 der Achse "Beitrag" (für die In der Erwägung, dass für das Kriterium 1 der Achse "Beitrag" (für die
Ausübung der Funktion verlangtes Ausbildungsniveau) im Funktionsprofil Ausübung der Funktion verlangtes Ausbildungsniveau) im Funktionsprofil
ein spezifisches Universitätsdiplom verlangt wird, ohne dass ein spezifisches Universitätsdiplom verlangt wird, ohne dass
klargestellt wird, um welches Diplom es sich handeln muss; dass die klargestellt wird, um welches Diplom es sich handeln muss; dass die
Anforderung mit der Anforderung eines nicht spezifischen Anforderung mit der Anforderung eines nicht spezifischen
Universitätsdiploms gleichgestellt wird; dass letztere Universitätsdiploms gleichgestellt wird; dass letztere
Diplomanforderung im Übrigen logisch ist angesichts der Vielfalt und Diplomanforderung im Übrigen logisch ist angesichts der Vielfalt und
der Art der Aufgaben, die der Funktion zugewiesen werden; dass dieses der Art der Aufgaben, die der Funktion zugewiesen werden; dass dieses
Kriterium daher mit 1 Punkt zu werten ist; Kriterium daher mit 1 Punkt zu werten ist;
Dass für das Kriterium 2 der Achse "Beitrag" (erforderliche Dass für das Kriterium 2 der Achse "Beitrag" (erforderliche
Berufserfahrung) der Berater allgemeine Verwaltung Forscher-Berater Berufserfahrung) der Berater allgemeine Verwaltung Forscher-Berater
über eine Berufserfahrung von mindestens 6 Jahren verfügen muss; dass über eine Berufserfahrung von mindestens 6 Jahren verfügen muss; dass
dieses Kriterium daher mit 2 Punkten zu werten ist; dieses Kriterium daher mit 2 Punkten zu werten ist;
Dass für das Kriterium 3 der Achse "Beitrag" (Komplexität der zu Dass für das Kriterium 3 der Achse "Beitrag" (Komplexität der zu
behandelnden Probleme) der Berater allgemeine Verwaltung behandelnden Probleme) der Berater allgemeine Verwaltung
Forscher-Berater komplexe Entscheidungen völlig autonom treffen muss; Forscher-Berater komplexe Entscheidungen völlig autonom treffen muss;
dass er vom Generalinspektor mit der Behandlung von Themen im Bereich dass er vom Generalinspektor mit der Behandlung von Themen im Bereich
der allgemeinen Politik beauftragt wird und mit Aufträgen zur Suche, der allgemeinen Politik beauftragt wird und mit Aufträgen zur Suche,
Analyse und Verarbeitung zweckdienlicher Informationen für die AIG Analyse und Verarbeitung zweckdienlicher Informationen für die AIG
betraut ist; dass er also Probleme taktischer Art behandelt; dass betraut ist; dass er also Probleme taktischer Art behandelt; dass
dieses Kriterium daher mit 2 Punkten zu werten ist; dieses Kriterium daher mit 2 Punkten zu werten ist;
Dass es sich für das Kriterium 4 der Achse "Beitrag" (Auswirkung der Dass es sich für das Kriterium 4 der Achse "Beitrag" (Auswirkung der
Funktion) um die direkte Auswirkung der Funktion auf die Organisation Funktion) um die direkte Auswirkung der Funktion auf die Organisation
selbst handelt; dass der Berater allgemeine Verwaltung selbst handelt; dass der Berater allgemeine Verwaltung
Forscher-Berater auf Ebene der Generalinspektion und der Kabinette, Forscher-Berater auf Ebene der Generalinspektion und der Kabinette,
von denen er abhängt, sachdienliche Informationen und Berichte sammelt von denen er abhängt, sachdienliche Informationen und Berichte sammelt
und verbreitet, die sich auf das Statut / die Arbeitsweise einer und verbreitet, die sich auf das Statut / die Arbeitsweise einer
bestimmten Anzahl Personalmitglieder auswirken können; dass, da diese bestimmten Anzahl Personalmitglieder auswirken können; dass, da diese
Auswirkung nicht strukturell und manchmal indirekt ist, nur eine Auswirkung nicht strukturell und manchmal indirekt ist, nur eine
mittlere Auswirkung auf 600 bis 2 000 Personalmitglieder anerkannt mittlere Auswirkung auf 600 bis 2 000 Personalmitglieder anerkannt
werden kann; dass dieses Kriterium daher mit 2 Punkten zu werten ist; werden kann; dass dieses Kriterium daher mit 2 Punkten zu werten ist;
Dass aus diesen Gründen die Punktzahlen, mit denen die Funktion eines Dass aus diesen Gründen die Punktzahlen, mit denen die Funktion eines
Beraters allgemeine Verwaltung Forscher-Berater gewertet wird, wie Beraters allgemeine Verwaltung Forscher-Berater gewertet wird, wie
folgt aufgeschlüsselt werden: folgt aufgeschlüsselt werden:
Achse "Führung" Achse "Führung"
Kriterium 1 Kriterium 1
0 0
Kriterium 2 Kriterium 2
3 3
Kriterium 3 Kriterium 3
0 0
Kriterium 4 Kriterium 4
0 0
Summe Summe
6 6
Achse "Beitrag" Achse "Beitrag"
Kriterium 1 Kriterium 1
1 1
Kriterium 2 Kriterium 2
2 2
Kriterium 3 Kriterium 3
2 2
Kriterium 4 Kriterium 4
2 2
Summe Summe
18 18
Dass folglich die Funktion eines Beraters allgemeine Verwaltung Dass folglich die Funktion eines Beraters allgemeine Verwaltung
Forscher-Berater (AIG05) in Klasse 2 gewichtet wird; Forscher-Berater (AIG05) in Klasse 2 gewichtet wird;
In der Erwägung, dass die verschiedenen Kriterien für die Funktion In der Erwägung, dass die verschiedenen Kriterien für die Funktion
eines Beraters Junior-Auditor (AIG06) mit folgenden Punktzahlen eines Beraters Junior-Auditor (AIG06) mit folgenden Punktzahlen
gewertet werden: gewertet werden:
In der Erwägung, dass für das Kriterium 1 der Achse "Führung" In der Erwägung, dass für das Kriterium 1 der Achse "Führung"
(absteigende Hierarchie) dem Berater Junior-Auditor keinerlei (absteigende Hierarchie) dem Berater Junior-Auditor keinerlei
Personalmitglied unterstellt ist; dass dieses Kriterium daher mit 0 Personalmitglied unterstellt ist; dass dieses Kriterium daher mit 0
Punkten zu werten ist; Punkten zu werten ist;
Dass für das Kriterium 2 der Achse "Führung" (aufsteigende Hierarchie) Dass für das Kriterium 2 der Achse "Führung" (aufsteigende Hierarchie)
der Berater Junior-Auditor dem Direktor Audit und Inspektion - der Berater Junior-Auditor dem Direktor Audit und Inspektion -
entspricht der Funktion eines Direktors für die föderale Polizei - entspricht der Funktion eines Direktors für die föderale Polizei -
Rechenschaft ablegt; dass dieses Kriterium daher mit 2 Punkten zu Rechenschaft ablegt; dass dieses Kriterium daher mit 2 Punkten zu
werten ist; werten ist;
Dass für das Kriterium 3 der Achse "Führung" (Haushaltsverantwortung) Dass für das Kriterium 3 der Achse "Führung" (Haushaltsverantwortung)
der Berater Junior-Auditor keine Verpflichtungsermächtigung hat; dass der Berater Junior-Auditor keine Verpflichtungsermächtigung hat; dass
dieses Kriterium daher mit 0 Punkten zu werten ist; dieses Kriterium daher mit 0 Punkten zu werten ist;
Dass für das Kriterium 4 der Achse "Führung" (Autonomie in der Dass für das Kriterium 4 der Achse "Führung" (Autonomie in der
Personalverwaltung) der Berater Junior-Auditor keine Aufgabe im Personalverwaltung) der Berater Junior-Auditor keine Aufgabe im
Bewertungssystem hat; dass dieses Kriterium daher mit 0 Punkten zu Bewertungssystem hat; dass dieses Kriterium daher mit 0 Punkten zu
werten ist; werten ist;
In der Erwägung, dass für das Kriterium 1 der Achse "Beitrag" (für die In der Erwägung, dass für das Kriterium 1 der Achse "Beitrag" (für die
Ausübung der Funktion verlangtes Ausbildungsniveau) der Berater Ausübung der Funktion verlangtes Ausbildungsniveau) der Berater
Junior-Auditor über einen spezifischen Universitätsabschluss in einem Junior-Auditor über einen spezifischen Universitätsabschluss in einem
Fachgebiet wie Recht, Kriminologie, Psychologie oder angewandte Fachgebiet wie Recht, Kriminologie, Psychologie oder angewandte
Wissenschaften (Finanzen ...) verfügen muss, da nicht alle Berater Wissenschaften (Finanzen ...) verfügen muss, da nicht alle Berater
Junior-Auditor die gleichen Funktionen haben und damit ein Junior-Auditor die gleichen Funktionen haben und damit ein
multidisziplinäres Team gebildet werden kann; dass dieses Kriterium multidisziplinäres Team gebildet werden kann; dass dieses Kriterium
daher mit 2 Punkten zu werten ist; daher mit 2 Punkten zu werten ist;
Dass für das Kriterium 2 der Achse "Beitrag" (für die Ausübung der Dass für das Kriterium 2 der Achse "Beitrag" (für die Ausübung der
Funktion erforderliche Berufserfahrung) der Berater Junior-Auditor Funktion erforderliche Berufserfahrung) der Berater Junior-Auditor
über eine zweckdienliche Berufserfahrung von mindestens 4 Jahren über eine zweckdienliche Berufserfahrung von mindestens 4 Jahren
verfügen muss; dass dieses Kriterium daher mit 1 Punkt zu werten ist; verfügen muss; dass dieses Kriterium daher mit 1 Punkt zu werten ist;
Dass für das Kriterium 3 der Achse "Beitrag" (Komplexität der zu Dass für das Kriterium 3 der Achse "Beitrag" (Komplexität der zu
behandelnden Probleme) der Berater Junior-Auditor operative und behandelnden Probleme) der Berater Junior-Auditor operative und
taktische Entscheidungen im Hinblick auf die Analyse eines zu taktische Entscheidungen im Hinblick auf die Analyse eines zu
prüfenden Problems trifft und Lösungswege vorschlägt; dass er aber prüfenden Problems trifft und Lösungswege vorschlägt; dass er aber
keine endgültige Entscheidung in Bezug auf die Strategie der keine endgültige Entscheidung in Bezug auf die Strategie der
Generalinspektion oder einer geprüften lokalen Polizeizone trifft, da Generalinspektion oder einer geprüften lokalen Polizeizone trifft, da
die lokalen Behörden frei und verantwortlich entscheiden können; dass die lokalen Behörden frei und verantwortlich entscheiden können; dass
er also Probleme taktischer Art behandelt, bei denen er organisiert er also Probleme taktischer Art behandelt, bei denen er organisiert
und koordiniert; dass dieses Kriterium daher mit 2 Punkten zu werten und koordiniert; dass dieses Kriterium daher mit 2 Punkten zu werten
ist; ist;
Dass für das Kriterium 4 der Achse "Beitrag" (Auswirkung der Funktion) Dass für das Kriterium 4 der Achse "Beitrag" (Auswirkung der Funktion)
der Berater Junior-Auditor die Berater Senior-Auditor unterstützt und der Berater Junior-Auditor die Berater Senior-Auditor unterstützt und
die Durchführung und Umsetzung der von ihm empfohlenen Aktionspläne die Durchführung und Umsetzung der von ihm empfohlenen Aktionspläne
verfolgt; dass es sich um eine Auswirkung handelt, die diese Funktion verfolgt; dass es sich um eine Auswirkung handelt, die diese Funktion
Akte für Akte auf kleinere Einheiten mit strukturell nicht mehr als 2 Akte für Akte auf kleinere Einheiten mit strukturell nicht mehr als 2
000 Personalmitgliedern hat; dass dieses Kriterium daher mit 2 Punkten 000 Personalmitgliedern hat; dass dieses Kriterium daher mit 2 Punkten
zu werten ist; zu werten ist;
Dass die Punktzahlen, mit denen die Funktion eines Beraters Dass die Punktzahlen, mit denen die Funktion eines Beraters
Junior-Auditor gewertet wird, somit wie folgt aufgeschlüsselt werden: Junior-Auditor gewertet wird, somit wie folgt aufgeschlüsselt werden:
Achse "Führung" Achse "Führung"
Kriterium 1 Kriterium 1
0 0
Kriterium 2 Kriterium 2
2 2
Kriterium 3 Kriterium 3
0 0
Kriterium 4 Kriterium 4
0 0
Summe Summe
4 4
Achse "Beitrag" Achse "Beitrag"
Kriterium 1 Kriterium 1
2 2
Kriterium 2 Kriterium 2
1 1
Kriterium 3 Kriterium 3
2 2
Kriterium 4 Kriterium 4
2 2
Summe Summe
18 18
Dass folglich die Funktion eines Beraters Junior-Auditor (AIG06) in Dass folglich die Funktion eines Beraters Junior-Auditor (AIG06) in
Klasse 2 gewichtet wird; Klasse 2 gewichtet wird;
In der Erwägung, dass die verschiedenen Kriterien für die Funktion In der Erwägung, dass die verschiedenen Kriterien für die Funktion
eines Beraters Senior-Auditor (AIG07) mit folgenden Punktzahlen eines Beraters Senior-Auditor (AIG07) mit folgenden Punktzahlen
gewertet werden: gewertet werden:
In der Erwägung, dass für das Kriterium 1 der Achse "Führung" In der Erwägung, dass für das Kriterium 1 der Achse "Führung"
(absteigende Hierarchie) dem Berater Senior-Auditor keinerlei (absteigende Hierarchie) dem Berater Senior-Auditor keinerlei
Personalmitglied unterstellt ist; dass dieses Kriterium daher mit 0 Personalmitglied unterstellt ist; dass dieses Kriterium daher mit 0
Punkten zu werten ist; Punkten zu werten ist;
Dass für das Kriterium 2 der Achse "Führung" (aufsteigende Hierarchie) Dass für das Kriterium 2 der Achse "Führung" (aufsteigende Hierarchie)
der Berater Senior-Auditor dem Direktor Audit und Inspektion - der Berater Senior-Auditor dem Direktor Audit und Inspektion -
entspricht der Funktion eines Direktors für die föderale Polizei - entspricht der Funktion eines Direktors für die föderale Polizei -
Rechenschaft ablegt; dass dieses Kriterium daher mit 2 Punkten zu Rechenschaft ablegt; dass dieses Kriterium daher mit 2 Punkten zu
werten ist; werten ist;
Dass für das Kriterium 3 der Achse "Führung" (Haushaltsverantwortung) Dass für das Kriterium 3 der Achse "Führung" (Haushaltsverantwortung)
der Berater Senior-Auditor keine Verpflichtungsermächtigung hat; dass der Berater Senior-Auditor keine Verpflichtungsermächtigung hat; dass
dieses Kriterium daher mit 0 Punkten zu werten ist; dieses Kriterium daher mit 0 Punkten zu werten ist;
Dass für das Kriterium 4 der Achse "Führung" (Autonomie in der Dass für das Kriterium 4 der Achse "Führung" (Autonomie in der
Personalverwaltung) der Berater Senior-Auditor keine Aufgabe im Personalverwaltung) der Berater Senior-Auditor keine Aufgabe im
Bewertungssystem hat; dass dieses Kriterium daher mit 0 Punkten zu Bewertungssystem hat; dass dieses Kriterium daher mit 0 Punkten zu
werten ist; werten ist;
In der Erwägung, dass für das Kriterium 1 der Achse "Beitrag" (für die In der Erwägung, dass für das Kriterium 1 der Achse "Beitrag" (für die
Ausübung der Funktion verlangtes Ausbildungsniveau) der Berater Ausübung der Funktion verlangtes Ausbildungsniveau) der Berater
Senior-Auditor über einen spezifischen Universitätsabschluss in einem Senior-Auditor über einen spezifischen Universitätsabschluss in einem
Fachgebiet wie Recht, Kriminologie, Psychologie oder angewandte Fachgebiet wie Recht, Kriminologie, Psychologie oder angewandte
Wissenschaften (Finanzen ...) und zusätzlich über ein Zertifikat / Wissenschaften (Finanzen ...) und zusätzlich über ein Zertifikat /
eine Bescheinigung oder ein Brevet im Bereich Audit verfügen muss, eine Bescheinigung oder ein Brevet im Bereich Audit verfügen muss,
das/die einem ergänzenden postuniversitären Diplom entspricht; dass das/die einem ergänzenden postuniversitären Diplom entspricht; dass
dieses Kriterium daher mit 3 Punkten zu werten ist; dieses Kriterium daher mit 3 Punkten zu werten ist;
Dass für das Kriterium 2 der Achse "Beitrag" (erforderliche Dass für das Kriterium 2 der Achse "Beitrag" (erforderliche
Berufserfahrung) im Funktionsprofil die Anforderung einer Berufserfahrung) im Funktionsprofil die Anforderung einer
zweckdienlichen Berufserfahrung von mindestens 6 Jahren als Auditor zweckdienlichen Berufserfahrung von mindestens 6 Jahren als Auditor
vermerkt ist; dass dieses Kriterium daher mit 2 Punkten zu werten ist; vermerkt ist; dass dieses Kriterium daher mit 2 Punkten zu werten ist;
Dass für das Kriterium 3 der Achse "Beitrag" (Komplexität der zu Dass für das Kriterium 3 der Achse "Beitrag" (Komplexität der zu
behandelnden Probleme) der Berater Senior-Auditor operative und behandelnden Probleme) der Berater Senior-Auditor operative und
taktische Entscheidungen im Hinblick auf die Analyse eines zu taktische Entscheidungen im Hinblick auf die Analyse eines zu
prüfenden Problems trifft und Lösungswege vorschlägt; dass er aber prüfenden Problems trifft und Lösungswege vorschlägt; dass er aber
keinerlei endgültige Entscheidung in Bezug auf die Strategie der keinerlei endgültige Entscheidung in Bezug auf die Strategie der
Generalinspektion oder einer geprüften lokalen Polizeizone trifft, da Generalinspektion oder einer geprüften lokalen Polizeizone trifft, da
die lokalen Behörden frei und verantwortlich entscheiden können; dass die lokalen Behörden frei und verantwortlich entscheiden können; dass
dieses Kriterium daher mit 2 Punkten zu werten ist; dieses Kriterium daher mit 2 Punkten zu werten ist;
Dass für das Kriterium 4 der Achse "Beitrag" (Auswirkung der Funktion) Dass für das Kriterium 4 der Achse "Beitrag" (Auswirkung der Funktion)
der Berater Senior-Auditor die Durchführung und Umsetzung der von ihm der Berater Senior-Auditor die Durchführung und Umsetzung der von ihm
empfohlenen Aktionspläne verfolgt; dass es sich um eine funktionale empfohlenen Aktionspläne verfolgt; dass es sich um eine funktionale
Auswirkung handelt, die strukturell Akte für Akte größere Einheiten Auswirkung handelt, die strukturell Akte für Akte größere Einheiten
als diejenigen des Beraters Junior-Auditor, also Einheiten mit bis zu als diejenigen des Beraters Junior-Auditor, also Einheiten mit bis zu
15 000 Personalmitgliedern, das heißt maximal die föderale Polizei 15 000 Personalmitgliedern, das heißt maximal die föderale Polizei
betrifft; dass dieses Kriterium daher mit 3 Punkten zu werten ist; betrifft; dass dieses Kriterium daher mit 3 Punkten zu werten ist;
Dass aus diesen Gründen die Punktzahlen, mit denen die Funktion eines Dass aus diesen Gründen die Punktzahlen, mit denen die Funktion eines
Beraters Senior-Auditor gewertet wird, wie folgt aufgeschlüsselt Beraters Senior-Auditor gewertet wird, wie folgt aufgeschlüsselt
werden: werden:
Achse "Führung" Achse "Führung"
Kriterium 1 Kriterium 1
0 0
Kriterium 2 Kriterium 2
2 2
Kriterium 3 Kriterium 3
0 0
Kriterium 4 Kriterium 4
0 0
Summe Summe
4 4
Achse "Beitrag" Achse "Beitrag"
Kriterium 1 Kriterium 1
3 3
Kriterium 2 Kriterium 2
2 2
Kriterium 3 Kriterium 3
2 2
Kriterium 4 Kriterium 4
3 3
Summe Summe
24 24
Dass folglich die Funktion eines Beraters Senior-Auditor (AIG07) in Dass folglich die Funktion eines Beraters Senior-Auditor (AIG07) in
Klasse 3 gewichtet wird; Klasse 3 gewichtet wird;
Auf Vorschlag der Ministerin des Innern Auf Vorschlag der Ministerin des Innern
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:
Artikel 1 - Der Funktion eines Beraters allgemeine Verwaltung Artikel 1 - Der Funktion eines Beraters allgemeine Verwaltung
ICT-Berater (AIG01) der Generalinspektion der föderalen Polizei und ICT-Berater (AIG01) der Generalinspektion der föderalen Polizei und
der lokalen Polizei wird die Klasse 3 zugeordnet. der lokalen Polizei wird die Klasse 3 zugeordnet.
Art. 2 - Der Funktion eines Beraters allgemeine Verwaltung Art. 2 - Der Funktion eines Beraters allgemeine Verwaltung
Jurist-Berater (AIG02) der Generalinspektion der föderalen Polizei und Jurist-Berater (AIG02) der Generalinspektion der föderalen Polizei und
der lokalen Polizei wird die Klasse 2 zugeordnet. der lokalen Polizei wird die Klasse 2 zugeordnet.
Art. 3 - Der Funktion eines Beraters allgemeine Verwaltung Finanz- und Art. 3 - Der Funktion eines Beraters allgemeine Verwaltung Finanz- und
Logistikberater (AIG03) der Generalinspektion der föderalen Polizei Logistikberater (AIG03) der Generalinspektion der föderalen Polizei
und der lokalen Polizei wird die Klasse 3 zugeordnet. und der lokalen Polizei wird die Klasse 3 zugeordnet.
Art. 4 - Der Funktion eines Beraters allgemeine Verwaltung Art. 4 - Der Funktion eines Beraters allgemeine Verwaltung
Personalwesen HRM-Berater (AIG04) der Generalinspektion der föderalen Personalwesen HRM-Berater (AIG04) der Generalinspektion der föderalen
Polizei und der lokalen Polizei wird die Klasse 2 zugeordnet. Polizei und der lokalen Polizei wird die Klasse 2 zugeordnet.
Art. 5 - Der Funktion eines Beraters allgemeine Verwaltung Art. 5 - Der Funktion eines Beraters allgemeine Verwaltung
Forscher-Berater (AIG05) der Generalinspektion der föderalen Polizei Forscher-Berater (AIG05) der Generalinspektion der föderalen Polizei
und der lokalen Polizei wird die Klasse 2 zugeordnet. und der lokalen Polizei wird die Klasse 2 zugeordnet.
Art. 6 - Der Funktion eines Beraters Junior-Auditor (AIG06) der Art. 6 - Der Funktion eines Beraters Junior-Auditor (AIG06) der
Generalinspektion der föderalen Polizei und der lokalen Polizei wird Generalinspektion der föderalen Polizei und der lokalen Polizei wird
die Klasse 2 zugeordnet. die Klasse 2 zugeordnet.
Art. 7 - Der Funktion eines Beraters Senior-Auditor (AIG07) der Art. 7 - Der Funktion eines Beraters Senior-Auditor (AIG07) der
Generalinspektion der föderalen Polizei und der lokalen Polizei wird Generalinspektion der föderalen Polizei und der lokalen Polizei wird
die Klasse 3 zugeordnet. die Klasse 3 zugeordnet.
Art. 8 - Vorliegender Erlass wird wirksam mit 1. September 2007. Art. 8 - Vorliegender Erlass wird wirksam mit 1. September 2007.
Art. 9 - Der für Inneres zuständige Minister ist mit der Ausführung Art. 9 - Der für Inneres zuständige Minister ist mit der Ausführung
des vorliegenden Erlasses beauftragt. des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 7. November 2021 Gegeben zu Brüssel, den 7. November 2021
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Die Ministerin des Innern Die Ministerin des Innern
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