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Arrêté royal déterminant la pondération des fonctions de niveau a de l'inspection générale de la police fédérale et de la police locale. - Traduction allemande | Koninklijk besluit tot vaststelling van de weging van de functies van niveau a van de algemene inspectie van de federale politie en van de lokale politie. - Duitse vertaling |
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN |
7 NOVEMBRE 2021. - Arrêté royal déterminant la pondération des | 7 NOVEMBER 2021. - Koninklijk besluit tot vaststelling van de weging |
fonctions de niveau a de l'inspection générale de la police fédérale | van de functies van niveau a van de algemene inspectie van de federale |
et de la police locale. - Traduction allemande | politie en van de lokale politie. - Duitse vertaling |
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk |
l'arrêté royal du 7 novembre 2021 déterminant la pondération des | besluit van 7 november 2021 tot vaststelling van de weging van de |
fonctions de niveau a de l'inspection générale de la police fédérale | functies van niveau a van de algemene inspectie van de federale |
et de la police locale (Moniteur belge du 6 janvier 2022). | politie en van de lokale politie (Belgisch Staatsblad van 6 januari |
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | 2022). Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse |
allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
7. NOVEMBER 2021 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Gewichtung | 7. NOVEMBER 2021 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Gewichtung |
der Funktionen der Stufe A der Generalinspektion der föderalen Polizei | der Funktionen der Stufe A der Generalinspektion der föderalen Polizei |
und der lokalen Polizei | und der lokalen Polizei |
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, | PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, |
Unser Gruß! | Unser Gruß! |
Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die Generalinspektion und | Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die Generalinspektion und |
zur Festlegung verschiedener Bestimmungen über die Rechtsstellung | zur Festlegung verschiedener Bestimmungen über die Rechtsstellung |
bestimmter Mitglieder der Polizeidienste, der Artikel 11 § 2 und 14; | bestimmter Mitglieder der Polizeidienste, der Artikel 11 § 2 und 14; |
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur Festlegung der | Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur Festlegung der |
Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste (RSPol), des Artikels | Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste (RSPol), des Artikels |
II.III.14; | II.III.14; |
Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 5. Juni 2007 über die | Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 5. Juni 2007 über die |
Gewichtung der Funktionen der Stufe A des Verwaltungs- und | Gewichtung der Funktionen der Stufe A des Verwaltungs- und |
Logistikkaders der Polizeidienste, des Artikels 2; | Logistikkaders der Polizeidienste, des Artikels 2; |
Aufgrund der Stellungnahme des Generalinspektors der Finanzen vom 27. | Aufgrund der Stellungnahme des Generalinspektors der Finanzen vom 27. |
November 2019; | November 2019; |
Aufgrund der am 20. Januar 2021 an die Staatssekretärin für Haushalt | Aufgrund der am 20. Januar 2021 an die Staatssekretärin für Haushalt |
und die Ministerin des Öffentlichen Dienstes gerichteten Anträge, in | und die Ministerin des Öffentlichen Dienstes gerichteten Anträge, in |
Anwendung von Artikel 17 § 1 des Königlichen Erlasses vom 16. November | Anwendung von Artikel 17 § 1 des Königlichen Erlasses vom 16. November |
1994 über die Verwaltungs- und Haushaltskontrolle; | 1994 über die Verwaltungs- und Haushaltskontrolle; |
Aufgrund des Einverständnisses der Staatssekretärin für Haushalt vom | Aufgrund des Einverständnisses der Staatssekretärin für Haushalt vom |
9. Februar 2021; | 9. Februar 2021; |
Aufgrund der Tatsache, dass die Ministerin des Öffentlichen Dienstes | Aufgrund der Tatsache, dass die Ministerin des Öffentlichen Dienstes |
keine Stellungnahme innerhalb der vorgegebenen Frist abgegeben hat; | keine Stellungnahme innerhalb der vorgegebenen Frist abgegeben hat; |
Aufgrund des Antrags auf Begutachtung binnen einer Frist von dreißig | Aufgrund des Antrags auf Begutachtung binnen einer Frist von dreißig |
Tagen, der am 31. Mai 2021 beim Staatsrat eingereicht worden ist, in | Tagen, der am 31. Mai 2021 beim Staatsrat eingereicht worden ist, in |
Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12. Januar 1973 | Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12. Januar 1973 |
koordinierten Gesetze über den Staatsrat; | koordinierten Gesetze über den Staatsrat; |
In der Erwägung, dass kein Gutachten binnen dieser Frist übermittelt | In der Erwägung, dass kein Gutachten binnen dieser Frist übermittelt |
worden ist; | worden ist; |
Aufgrund von Artikel 84 § 4 Absatz 2 der am 12. Januar 1973 | Aufgrund von Artikel 84 § 4 Absatz 2 der am 12. Januar 1973 |
koordinierten Gesetze über den Staatsrat; | koordinierten Gesetze über den Staatsrat; |
Aufgrund des Entscheids Nr. 237.962 des Staatsrates vom 20. April | Aufgrund des Entscheids Nr. 237.962 des Staatsrates vom 20. April |
2017, mit dem der Königliche Erlass vom 11. November 2014 zur | 2017, mit dem der Königliche Erlass vom 11. November 2014 zur |
Festlegung der Gewichtung der Stellen der Stufe A der | Festlegung der Gewichtung der Stellen der Stufe A der |
Generalinspektion der föderalen Polizei und der lokalen Polizei für | Generalinspektion der föderalen Polizei und der lokalen Polizei für |
nichtig erklärt worden ist; | nichtig erklärt worden ist; |
In Erwägung des Protokolls der Sitzung 232 vom 3. Juli 2019 des Hohen | In Erwägung des Protokolls der Sitzung 232 vom 3. Juli 2019 des Hohen |
Konzertierungsausschusses für die Polizeidienste; | Konzertierungsausschusses für die Polizeidienste; |
In der Erwägung, dass in Anwendung von Artikel II.III.14 § 4 RSPol die | In der Erwägung, dass in Anwendung von Artikel II.III.14 § 4 RSPol die |
Funktionen der Stufe A des Verwaltungs- und Logistikkaders in fünf | Funktionen der Stufe A des Verwaltungs- und Logistikkaders in fünf |
Klassen, von A1 bis A5, eingeteilt sind, und zwar nach einer | Klassen, von A1 bis A5, eingeteilt sind, und zwar nach einer |
Gewichtung, die auf einer zweiachsigen Matrix mit folgenden Kriterien | Gewichtung, die auf einer zweiachsigen Matrix mit folgenden Kriterien |
beruht: | beruht: |
1. Achse "Führung": | 1. Achse "Führung": |
- absteigende Hierarchie (Kriterium 1), | - absteigende Hierarchie (Kriterium 1), |
- aufsteigende Hierarchie (Kriterium 2), | - aufsteigende Hierarchie (Kriterium 2), |
- Haushaltsverantwortung (Kriterium 3), | - Haushaltsverantwortung (Kriterium 3), |
- Autonomie in der Personalverwaltung (Kriterium 4), | - Autonomie in der Personalverwaltung (Kriterium 4), |
2. Achse "Beitrag": | 2. Achse "Beitrag": |
- für die Ausübung der Funktion verlangtes Ausbildungsniveau | - für die Ausübung der Funktion verlangtes Ausbildungsniveau |
(Kriterium 1), | (Kriterium 1), |
- für die Ausübung der Funktion erforderliche Berufserfahrung | - für die Ausübung der Funktion erforderliche Berufserfahrung |
(Kriterium 2), | (Kriterium 2), |
- Komplexität der zu behandelnden Probleme (Kriterium 3), | - Komplexität der zu behandelnden Probleme (Kriterium 3), |
- Auswirkung der Funktion (Kriterium 4); | - Auswirkung der Funktion (Kriterium 4); |
In der Erwägung, dass in Anwendung des Ministeriellen Erlasses vom 5. | In der Erwägung, dass in Anwendung des Ministeriellen Erlasses vom 5. |
Juni 2007 über die Gewichtung der Funktionen der Stufe A des | Juni 2007 über die Gewichtung der Funktionen der Stufe A des |
Verwaltungs- und Logistikkaders der Polizeidienste jedes Kriterium | Verwaltungs- und Logistikkaders der Polizeidienste jedes Kriterium |
eine Punktzahl als Ergebnis der Multiplikation eines Wertes mit einem | eine Punktzahl als Ergebnis der Multiplikation eines Wertes mit einem |
Koeffizienten (1, 2, 4) erhält, der die Bedeutung, die den einzelnen | Koeffizienten (1, 2, 4) erhält, der die Bedeutung, die den einzelnen |
Kriterien zugewiesen wurde, widerspiegelt; | Kriterien zugewiesen wurde, widerspiegelt; |
In der Erwägung, dass in Anwendung des Ministeriellen Erlasses vom 5. | In der Erwägung, dass in Anwendung des Ministeriellen Erlasses vom 5. |
Juni 2007 über die Gewichtung der Funktionen der Stufe A des | Juni 2007 über die Gewichtung der Funktionen der Stufe A des |
Verwaltungs- und Logistikkaders der Polizeidienste jede der beiden | Verwaltungs- und Logistikkaders der Polizeidienste jede der beiden |
Achsen vier Progressionsstufen umfasst, auf deren Grundlage die | Achsen vier Progressionsstufen umfasst, auf deren Grundlage die |
Zuordnung einer Klasse nach einer Matrixlogik, das heißt unter | Zuordnung einer Klasse nach einer Matrixlogik, das heißt unter |
Berücksichtigung der Stufen auf jeder Achse (horizontale Achse | Berücksichtigung der Stufen auf jeder Achse (horizontale Achse |
"Führung" und vertikale Achse "Beitrag"), erfolgt, wie nachstehend | "Führung" und vertikale Achse "Beitrag"), erfolgt, wie nachstehend |
dargestellt: | dargestellt: |
0 > 9 | 0 > 9 |
10 > 14 | 10 > 14 |
15 > 22 | 15 > 22 |
23 und + | 23 und + |
4 > 12 | 4 > 12 |
KLA1 | KLA1 |
KLA2 | KLA2 |
KLA3 | KLA3 |
KLA4 | KLA4 |
13 > 16 | 13 > 16 |
KLA2 | KLA2 |
KLA2 | KLA2 |
KLA3 | KLA3 |
KLA4 | KLA4 |
17 > 20 | 17 > 20 |
KLA2 | KLA2 |
KLA3 | KLA3 |
KLA4 | KLA4 |
KLA5 | KLA5 |
21 und + | 21 und + |
KLA3 | KLA3 |
KLA3 | KLA3 |
KLA4 | KLA4 |
KLA5 | KLA5 |
In Erwägung der Funktionsprofile der Funktionen der Stufe A der | In Erwägung der Funktionsprofile der Funktionen der Stufe A der |
Generalinspektion der föderalen Polizei und der lokalen Polizei; | Generalinspektion der föderalen Polizei und der lokalen Polizei; |
In der Erwägung, dass die Gewichtung für die jeweiligen Funktionen | In der Erwägung, dass die Gewichtung für die jeweiligen Funktionen |
zwecks Konzertierung mit den Gewerkschaftsorganisationen vorgelegt | zwecks Konzertierung mit den Gewerkschaftsorganisationen vorgelegt |
wurde, um deren Zustimmung zu erlangen; | wurde, um deren Zustimmung zu erlangen; |
In der Erwägung, dass der Stellenplan der Generalinspektion der | In der Erwägung, dass der Stellenplan der Generalinspektion der |
föderalen Polizei und lokalen Polizei sieben Kategorien von Funktionen | föderalen Polizei und lokalen Polizei sieben Kategorien von Funktionen |
der Stufe A umfasst: | der Stufe A umfasst: |
- Berater allgemeine Verwaltung ICT-Berater (AIG01), | - Berater allgemeine Verwaltung ICT-Berater (AIG01), |
- Berater allgemeine Verwaltung Jurist-Berater (AIG02), | - Berater allgemeine Verwaltung Jurist-Berater (AIG02), |
- Berater allgemeine Verwaltung Finanz- und Logistikberater (AIG03), | - Berater allgemeine Verwaltung Finanz- und Logistikberater (AIG03), |
- Berater allgemeine Verwaltung Personalwesen HRM-Berater (AIG04), | - Berater allgemeine Verwaltung Personalwesen HRM-Berater (AIG04), |
- Berater allgemeine Verwaltung Forscher-Berater (AIG05), | - Berater allgemeine Verwaltung Forscher-Berater (AIG05), |
- Berater Junior-Auditor (AIG06), | - Berater Junior-Auditor (AIG06), |
- Berater Senior-Auditor (AIG07); | - Berater Senior-Auditor (AIG07); |
In der Erwägung, dass die verschiedenen Kriterien für die Funktion | In der Erwägung, dass die verschiedenen Kriterien für die Funktion |
eines Beraters allgemeine Verwaltung ICT-Berater (AIG01) mit folgenden | eines Beraters allgemeine Verwaltung ICT-Berater (AIG01) mit folgenden |
Punktzahlen gewertet werden: | Punktzahlen gewertet werden: |
In der Erwägung, dass für das Kriterium 1 der Achse "Führung" | In der Erwägung, dass für das Kriterium 1 der Achse "Führung" |
(absteigende Hierarchie) dem Berater allgemeine Verwaltung ICT-Berater | (absteigende Hierarchie) dem Berater allgemeine Verwaltung ICT-Berater |
keinerlei Personalmitglied unterstellt ist; dass dieses Kriterium | keinerlei Personalmitglied unterstellt ist; dass dieses Kriterium |
daher mit 0 Punkten zu werten ist; | daher mit 0 Punkten zu werten ist; |
Dass für das Kriterium 2 der Achse "Führung" (aufsteigende Hierarchie) | Dass für das Kriterium 2 der Achse "Führung" (aufsteigende Hierarchie) |
der Berater allgemeine Verwaltung ICT-Berater dem Generalinspektor - | der Berater allgemeine Verwaltung ICT-Berater dem Generalinspektor - |
entspricht einem CG/DG für die föderale Polizei - direkt Rechenschaft | entspricht einem CG/DG für die föderale Polizei - direkt Rechenschaft |
ablegt; dass dieses Kriterium daher mit 3 Punkten zu werten ist; | ablegt; dass dieses Kriterium daher mit 3 Punkten zu werten ist; |
Dass für das Kriterium 3 der Achse "Führung" (Haushaltsverantwortung) | Dass für das Kriterium 3 der Achse "Führung" (Haushaltsverantwortung) |
der Berater allgemeine Verwaltung ICT-Berater keine | der Berater allgemeine Verwaltung ICT-Berater keine |
Verpflichtungsermächtigung hat; dass dieses Kriterium daher mit 0 | Verpflichtungsermächtigung hat; dass dieses Kriterium daher mit 0 |
Punkten zu werten ist; | Punkten zu werten ist; |
Dass für das Kriterium 4 der Achse "Führung" (Autonomie in der | Dass für das Kriterium 4 der Achse "Führung" (Autonomie in der |
Personalverwaltung) der Berater allgemeine Verwaltung ICT-Berater | Personalverwaltung) der Berater allgemeine Verwaltung ICT-Berater |
keine Aufgabe im Bewertungssystem hat; dass dieses Kriterium daher mit | keine Aufgabe im Bewertungssystem hat; dass dieses Kriterium daher mit |
0 Punkten zu werten ist; | 0 Punkten zu werten ist; |
In der Erwägung, dass für das Kriterium 1 der Achse "Beitrag" (für die | In der Erwägung, dass für das Kriterium 1 der Achse "Beitrag" (für die |
Ausübung der Funktion verlangtes Ausbildungsniveau) der Berater | Ausübung der Funktion verlangtes Ausbildungsniveau) der Berater |
allgemeine Verwaltung ICT-Berater über ein spezifisches | allgemeine Verwaltung ICT-Berater über ein spezifisches |
Universitätsdiplom im Bereich ICT verfügen muss; dass dieses Kriterium | Universitätsdiplom im Bereich ICT verfügen muss; dass dieses Kriterium |
daher mit 2 Punkten zu werten ist; | daher mit 2 Punkten zu werten ist; |
Dass für das Kriterium 2 der Achse "Beitrag" (für die Ausübung der | Dass für das Kriterium 2 der Achse "Beitrag" (für die Ausübung der |
Funktion erforderliche Berufserfahrung) der Berater allgemeine | Funktion erforderliche Berufserfahrung) der Berater allgemeine |
Verwaltung ICT-Berater über eine Berufserfahrung von mindestens 6 | Verwaltung ICT-Berater über eine Berufserfahrung von mindestens 6 |
Jahren verfügen muss; dass dieses Kriterium daher mit 2 Punkten zu | Jahren verfügen muss; dass dieses Kriterium daher mit 2 Punkten zu |
werten ist; | werten ist; |
Dass für das Kriterium 3 der Achse "Beitrag" (Komplexität der zu | Dass für das Kriterium 3 der Achse "Beitrag" (Komplexität der zu |
behandelnden Probleme) der Berater allgemeine Verwaltung ICT-Berater | behandelnden Probleme) der Berater allgemeine Verwaltung ICT-Berater |
komplexe Entscheidungen völlig autonom treffen muss, insbesondere bei | komplexe Entscheidungen völlig autonom treffen muss, insbesondere bei |
der Entwicklung und Programmierung des Informatiksystems der AIG und | der Entwicklung und Programmierung des Informatiksystems der AIG und |
ihrer Komponenten (eigenes Informatiksystem der AIG, das völlig | ihrer Komponenten (eigenes Informatiksystem der AIG, das völlig |
unabhängig arbeitet); dass er seine Funktion auch zugunsten des | unabhängig arbeitet); dass er seine Funktion auch zugunsten des |
Vorsitzenden des Organs für die Kontrolle der polizeilichen | Vorsitzenden des Organs für die Kontrolle der polizeilichen |
Informationen wahrnimmt; dass er Projektverantwortlicher der | Informationen wahrnimmt; dass er Projektverantwortlicher der |
integrierten Datenbank der AIG ist; dass er sein Fachwissen auch in | integrierten Datenbank der AIG ist; dass er sein Fachwissen auch in |
den Dienst der verschiedenen Dienste der AIG stellt, die diese | den Dienst der verschiedenen Dienste der AIG stellt, die diese |
Funktion im Rahmen ihrer jeweiligen Aufträge gemäß dem Recht auf die | Funktion im Rahmen ihrer jeweiligen Aufträge gemäß dem Recht auf die |
geforderte Unabhängigkeit der Einrichtung in Anspruch nehmen; dass er | geforderte Unabhängigkeit der Einrichtung in Anspruch nehmen; dass er |
im Rahmen dieser Aufträge auch die allgemeine ICT- und | im Rahmen dieser Aufträge auch die allgemeine ICT- und |
Logistikverwaltung einer Polizeizone prüft - ein Auftrag, der | Logistikverwaltung einer Polizeizone prüft - ein Auftrag, der |
Entscheidungen und Vorschläge für Maßnahmen auf taktischer Ebene | Entscheidungen und Vorschläge für Maßnahmen auf taktischer Ebene |
beinhaltet; dass er sich also mit Problemen taktischer Art im | beinhaltet; dass er sich also mit Problemen taktischer Art im |
Zusammenhang mit der Planung und Koordinierung der einzusetzenden | Zusammenhang mit der Planung und Koordinierung der einzusetzenden |
Mittel befasst; dass dieses Kriterium daher mit 2 Punkten zu werten | Mittel befasst; dass dieses Kriterium daher mit 2 Punkten zu werten |
ist; | ist; |
Dass für das Kriterium 4 der Achse "Beitrag" (Auswirkung der Funktion) | Dass für das Kriterium 4 der Achse "Beitrag" (Auswirkung der Funktion) |
die Funktion des Beraters allgemeine Verwaltung ICT-Berater eine | die Funktion des Beraters allgemeine Verwaltung ICT-Berater eine |
interne Auswirkung auf die AIG (also auf bis zu 150 | interne Auswirkung auf die AIG (also auf bis zu 150 |
Personalmitglieder) hat; dass er auch unmittelbar zur externen | Personalmitglieder) hat; dass er auch unmittelbar zur externen |
Auswirkung auf die Einrichtung beiträgt, im Rahmen seines Fachwissens | Auswirkung auf die Einrichtung beiträgt, im Rahmen seines Fachwissens |
in Bezug auf Audits und Untersuchungen, zur Vorbereitung des Auftrags | in Bezug auf Audits und Untersuchungen, zur Vorbereitung des Auftrags |
und auch zur Analyse der Situation und zur Ausarbeitung der | und auch zur Analyse der Situation und zur Ausarbeitung der |
Feststellungen und Empfehlungen in diesem Rahmen, die eine direkte | Feststellungen und Empfehlungen in diesem Rahmen, die eine direkte |
Auswirkung auf alle betroffenen Komponenten haben (Zonen verschiedener | Auswirkung auf alle betroffenen Komponenten haben (Zonen verschiedener |
Kategorien, Einheiten der föderalen Polizei ...); dass letztere | Kategorien, Einheiten der föderalen Polizei ...); dass letztere |
funktionale Auswirkung Einheiten von bis zu 2 000 Personalmitgliedern | funktionale Auswirkung Einheiten von bis zu 2 000 Personalmitgliedern |
betrifft; dass dieses Kriterium daher mit 3 Punkten zu werten ist; | betrifft; dass dieses Kriterium daher mit 3 Punkten zu werten ist; |
Dass die Punktzahlen, mit denen die Funktion eines Beraters allgemeine | Dass die Punktzahlen, mit denen die Funktion eines Beraters allgemeine |
Verwaltung ICT-Berater gewertet wird, somit wie folgt aufgeschlüsselt | Verwaltung ICT-Berater gewertet wird, somit wie folgt aufgeschlüsselt |
werden: | werden: |
Achse "Führung" | Achse "Führung" |
Kriterium 1 | Kriterium 1 |
0 | 0 |
Kriterium 2 | Kriterium 2 |
3 | 3 |
Kriterium 3 | Kriterium 3 |
0 | 0 |
Kriterium 4 | Kriterium 4 |
0 | 0 |
Summe | Summe |
6 | 6 |
Achse "Beitrag" | Achse "Beitrag" |
Kriterium 1 | Kriterium 1 |
2 | 2 |
Kriterium 2 | Kriterium 2 |
2 | 2 |
Kriterium 3 | Kriterium 3 |
2 | 2 |
Kriterium 4 | Kriterium 4 |
3 | 3 |
Summe | Summe |
22 | 22 |
Dass folglich die Funktion eines Beraters allgemeine Verwaltung | Dass folglich die Funktion eines Beraters allgemeine Verwaltung |
ICT-Berater (AIG01) in Klasse 3 gewichtet wird; | ICT-Berater (AIG01) in Klasse 3 gewichtet wird; |
In der Erwägung, dass die verschiedenen Kriterien für die Funktion | In der Erwägung, dass die verschiedenen Kriterien für die Funktion |
eines Beraters allgemeine Verwaltung Jurist-Berater (AIG02) mit | eines Beraters allgemeine Verwaltung Jurist-Berater (AIG02) mit |
folgenden Punktzahlen gewertet werden: | folgenden Punktzahlen gewertet werden: |
In der Erwägung, dass für das Kriterium 1 der Achse "Führung" | In der Erwägung, dass für das Kriterium 1 der Achse "Führung" |
(absteigende Hierarchie) dem Berater allgemeine Verwaltung | (absteigende Hierarchie) dem Berater allgemeine Verwaltung |
Jurist-Berater keinerlei Personalmitglied unterstellt ist; dass dieses | Jurist-Berater keinerlei Personalmitglied unterstellt ist; dass dieses |
Kriterium daher mit 0 Punkten zu werten ist; | Kriterium daher mit 0 Punkten zu werten ist; |
Dass für das Kriterium 2 der Achse "Führung" (aufsteigende | Dass für das Kriterium 2 der Achse "Führung" (aufsteigende |
Hierarchie), obschon im Funktionsprofil vermerkt ist, dass diese | Hierarchie), obschon im Funktionsprofil vermerkt ist, dass diese |
Funktion dem Generalinspektor und dem Direktor der Direktion Statuten | Funktion dem Generalinspektor und dem Direktor der Direktion Statuten |
(IGST) rechenschaftspflichtig ist, der Berater allgemeine Verwaltung | (IGST) rechenschaftspflichtig ist, der Berater allgemeine Verwaltung |
Jurist-Berater in erster Linie direkt dem Direktor der Direktion | Jurist-Berater in erster Linie direkt dem Direktor der Direktion |
Statuten (IGST) Rechenschaft ablegt; dass sich dies nicht nur aus der | Statuten (IGST) Rechenschaft ablegt; dass sich dies nicht nur aus der |
Funktionsbeschreibung ergibt, sondern auch aus dem Königlichen Erlass | Funktionsbeschreibung ergibt, sondern auch aus dem Königlichen Erlass |
vom 20. Juli 2001 über die Arbeitsweise und das Personal der | vom 20. Juli 2001 über die Arbeitsweise und das Personal der |
Generalinspektion der föderalen Polizei und der lokalen Polizei, und | Generalinspektion der föderalen Polizei und der lokalen Polizei, und |
er somit einer Funktion des Typs Direktor Rechenschaft ablegt; dass | er somit einer Funktion des Typs Direktor Rechenschaft ablegt; dass |
die einzige dem allgemeinen Dienst unterstehende Funktion der Stufe A | die einzige dem allgemeinen Dienst unterstehende Funktion der Stufe A |
der "Berater / Forscher-Berater" ist; dass daraus folgt, dass der | der "Berater / Forscher-Berater" ist; dass daraus folgt, dass der |
Berater allgemeine Verwaltung Jurist-Berater dem Dienst Statuten | Berater allgemeine Verwaltung Jurist-Berater dem Dienst Statuten |
untersteht und dass er in erster Linie dem Direktor der Direktion | untersteht und dass er in erster Linie dem Direktor der Direktion |
Statuten (IGST) Rechenschaft ablegt; dass dieses Kriterium daher mit 2 | Statuten (IGST) Rechenschaft ablegt; dass dieses Kriterium daher mit 2 |
Punkten zu werten ist; | Punkten zu werten ist; |
Dass für das Kriterium 3 der Achse "Führung" (Haushaltsverantwortung) | Dass für das Kriterium 3 der Achse "Führung" (Haushaltsverantwortung) |
der Berater allgemeine Verwaltung Jurist-Berater keine | der Berater allgemeine Verwaltung Jurist-Berater keine |
Verpflichtungsermächtigung hat; dass dieses Kriterium daher mit 0 | Verpflichtungsermächtigung hat; dass dieses Kriterium daher mit 0 |
Punkten zu werten ist; | Punkten zu werten ist; |
Dass für das Kriterium 4 der Achse "Führung" (Autonomie in der | Dass für das Kriterium 4 der Achse "Führung" (Autonomie in der |
Personalverwaltung) der Berater allgemeine Verwaltung Jurist-Berater | Personalverwaltung) der Berater allgemeine Verwaltung Jurist-Berater |
keine Aufgabe im Bewertungssystem hat; dass dieses Kriterium daher mit | keine Aufgabe im Bewertungssystem hat; dass dieses Kriterium daher mit |
0 Punkten zu werten ist; | 0 Punkten zu werten ist; |
In der Erwägung, dass für das Kriterium 1 der Achse "Beitrag" (für die | In der Erwägung, dass für das Kriterium 1 der Achse "Beitrag" (für die |
Ausübung der Funktion verlangtes Ausbildungsniveau) der Berater | Ausübung der Funktion verlangtes Ausbildungsniveau) der Berater |
allgemeine Verwaltung Jurist-Berater über ein Universitätsdiplom der | allgemeine Verwaltung Jurist-Berater über ein Universitätsdiplom der |
Rechte oder ein spezifisches Universitätsdiplom verfügen muss; dass | Rechte oder ein spezifisches Universitätsdiplom verfügen muss; dass |
dieses Kriterium daher mit 2 Punkten zu werten ist; | dieses Kriterium daher mit 2 Punkten zu werten ist; |
Dass für das Kriterium 2 der Achse "Beitrag" (für die Ausübung der | Dass für das Kriterium 2 der Achse "Beitrag" (für die Ausübung der |
Funktion erforderliche Berufserfahrung) der Berater allgemeine | Funktion erforderliche Berufserfahrung) der Berater allgemeine |
Verwaltung Jurist-Berater über eine Berufserfahrung von mindestens 6 | Verwaltung Jurist-Berater über eine Berufserfahrung von mindestens 6 |
Jahren verfügen muss; dass dieses Kriterium daher mit 2 Punkten zu | Jahren verfügen muss; dass dieses Kriterium daher mit 2 Punkten zu |
werten ist; | werten ist; |
Dass für das Kriterium 3 der Achse "Beitrag" (Komplexität der zu | Dass für das Kriterium 3 der Achse "Beitrag" (Komplexität der zu |
behandelnden Probleme) besagte Komplexität sich auf die zu treffenden | behandelnden Probleme) besagte Komplexität sich auf die zu treffenden |
Entscheidungen und nicht auf die behandelte Thematik bezieht; dass der | Entscheidungen und nicht auf die behandelte Thematik bezieht; dass der |
Berater allgemeine Verwaltung Jurist-Berater weder eigenständige | Berater allgemeine Verwaltung Jurist-Berater weder eigenständige |
Entscheidungen trifft noch den Generalinspektor vertritt, vielmehr | Entscheidungen trifft noch den Generalinspektor vertritt, vielmehr |
Unterstützung und Beratung bietet; dass die Komplexität der | Unterstützung und Beratung bietet; dass die Komplexität der |
Entscheidungen dieser Funktion somit hauptsächlich operativer Art | Entscheidungen dieser Funktion somit hauptsächlich operativer Art |
(juristische Unterstützung und Beratung, reaktive Aufgaben, | (juristische Unterstützung und Beratung, reaktive Aufgaben, |
Zusammenstellung der Rechtsprechung ...) ohne offensichtliche | Zusammenstellung der Rechtsprechung ...) ohne offensichtliche |
Entwicklungs- oder Entscheidungsautonomie ist; dass dieses Kriterium | Entwicklungs- oder Entscheidungsautonomie ist; dass dieses Kriterium |
daher mit 1 Punkt zu werten ist; | daher mit 1 Punkt zu werten ist; |
Dass für das Kriterium 4 der Achse "Beitrag" (Auswirkung der Funktion) | Dass für das Kriterium 4 der Achse "Beitrag" (Auswirkung der Funktion) |
der Berater allgemeine Verwaltung Jurist-Berater eine interne | der Berater allgemeine Verwaltung Jurist-Berater eine interne |
Auswirkung auf die AIG wie auf bis zu 150 Personalmitglieder hat; dass | Auswirkung auf die AIG wie auf bis zu 150 Personalmitglieder hat; dass |
die Funktion im Hinblick auf die externe Auswirkung die Auditoren | die Funktion im Hinblick auf die externe Auswirkung die Auditoren |
unterstützt und die Durchführung und Umsetzung der von ihnen | unterstützt und die Durchführung und Umsetzung der von ihnen |
empfohlenen Aktionspläne verfolgt; dass es sich somit um eine | empfohlenen Aktionspläne verfolgt; dass es sich somit um eine |
unterstützende Funktion ohne Entscheidungsbefugnis handelt; dass diese | unterstützende Funktion ohne Entscheidungsbefugnis handelt; dass diese |
funktionale Auswirkung strukturell Akte für Akte Einheiten von bis zu | funktionale Auswirkung strukturell Akte für Akte Einheiten von bis zu |
2 000 Personalmitgliedern betrifft; dass dieses Kriterium daher mit 2 | 2 000 Personalmitgliedern betrifft; dass dieses Kriterium daher mit 2 |
Punkten zu werten ist; | Punkten zu werten ist; |
Dass die Punktzahlen, mit denen die Funktion eines Beraters allgemeine | Dass die Punktzahlen, mit denen die Funktion eines Beraters allgemeine |
Verwaltung Jurist-Berater gewertet wird, somit wie folgt | Verwaltung Jurist-Berater gewertet wird, somit wie folgt |
aufgeschlüsselt werden: | aufgeschlüsselt werden: |
Achse "Führung" | Achse "Führung" |
Kriterium 1 | Kriterium 1 |
0 | 0 |
Kriterium 2 | Kriterium 2 |
2 | 2 |
Kriterium 3 | Kriterium 3 |
0 | 0 |
Kriterium 4 | Kriterium 4 |
0 | 0 |
Summe | Summe |
4 | 4 |
Achse "Beitrag" | Achse "Beitrag" |
Kriterium 1 | Kriterium 1 |
2 | 2 |
Kriterium 2 | Kriterium 2 |
2 | 2 |
Kriterium 3 | Kriterium 3 |
1 | 1 |
Kriterium 4 | Kriterium 4 |
2 | 2 |
Summe | Summe |
16 | 16 |
Dass folglich die Funktion eines Beraters allgemeine Verwaltung | Dass folglich die Funktion eines Beraters allgemeine Verwaltung |
Jurist-Berater (AIG02) in Klasse 2 gewichtet wird; | Jurist-Berater (AIG02) in Klasse 2 gewichtet wird; |
In der Erwägung, dass die verschiedenen Kriterien für die Funktion | In der Erwägung, dass die verschiedenen Kriterien für die Funktion |
eines Beraters allgemeine Verwaltung Finanz- und Logistikberater | eines Beraters allgemeine Verwaltung Finanz- und Logistikberater |
(AIG03) mit folgenden Punktzahlen gewertet werden: | (AIG03) mit folgenden Punktzahlen gewertet werden: |
In der Erwägung, dass für das Kriterium 1 der Achse "Führung" | In der Erwägung, dass für das Kriterium 1 der Achse "Führung" |
(absteigende Hierarchie) dem Berater allgemeine Verwaltung Finanz- und | (absteigende Hierarchie) dem Berater allgemeine Verwaltung Finanz- und |
Logistikberater eine Person unterstellt ist; dass dieses Kriterium | Logistikberater eine Person unterstellt ist; dass dieses Kriterium |
daher mit 1 Punkt zu werten ist; | daher mit 1 Punkt zu werten ist; |
Dass für das Kriterium 2 der Achse "Führung" (aufsteigende Hierarchie) | Dass für das Kriterium 2 der Achse "Führung" (aufsteigende Hierarchie) |
der Berater allgemeine Verwaltung Finanz- und Logistikberater dem | der Berater allgemeine Verwaltung Finanz- und Logistikberater dem |
Generalinspektor - dieser entspricht einem CG/DG für die föderale | Generalinspektor - dieser entspricht einem CG/DG für die föderale |
Polizei - direkt Rechenschaft ablegt; dass dieses Kriterium daher mit | Polizei - direkt Rechenschaft ablegt; dass dieses Kriterium daher mit |
3 Punkten zu werten ist; | 3 Punkten zu werten ist; |
Dass für das Kriterium 3 der Achse "Führung" (Haushaltsverantwortung) | Dass für das Kriterium 3 der Achse "Führung" (Haushaltsverantwortung) |
der Berater allgemeine Verwaltung Finanz- und Logistikberater faktisch | der Berater allgemeine Verwaltung Finanz- und Logistikberater faktisch |
die dem beigeordneten Generalinspektor vorbehaltenen | die dem beigeordneten Generalinspektor vorbehaltenen |
Haushaltszuständigkeiten ausübt, die auf 22.000 EUR begrenzt sind, wie | Haushaltszuständigkeiten ausübt, die auf 22.000 EUR begrenzt sind, wie |
aus Anlage 1 zum Ministeriellen Erlass vom 9. Januar 2001 über die | aus Anlage 1 zum Ministeriellen Erlass vom 9. Januar 2001 über die |
Übertragung der Befugnis des Ministers des Innern an bestimmte | Übertragung der Befugnis des Ministers des Innern an bestimmte |
Behörden der föderalen Polizei hinsichtlich der Vergabe und Ausführung | Behörden der föderalen Polizei hinsichtlich der Vergabe und Ausführung |
von öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen und der | von öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen und der |
Tätigung verschiedener Ausgaben (Fassung von 2007) hervorgeht; dass | Tätigung verschiedener Ausgaben (Fassung von 2007) hervorgeht; dass |
dieses Kriterium daher mit 2 Punkten zu werten ist; | dieses Kriterium daher mit 2 Punkten zu werten ist; |
Dass für das Kriterium 4 der Achse "Führung" (Autonomie in der | Dass für das Kriterium 4 der Achse "Führung" (Autonomie in der |
Personalverwaltung) der Berater allgemeine Verwaltung Finanz- und | Personalverwaltung) der Berater allgemeine Verwaltung Finanz- und |
Logistikberater die Funktion eines Bewerters seines Personals ausübt; | Logistikberater die Funktion eines Bewerters seines Personals ausübt; |
dass dieses Kriterium daher mit 1 Punkt zu werten ist; | dass dieses Kriterium daher mit 1 Punkt zu werten ist; |
In der Erwägung, dass für das Kriterium 1 der Achse "Beitrag" (für die | In der Erwägung, dass für das Kriterium 1 der Achse "Beitrag" (für die |
Ausübung der Funktion verlangtes Ausbildungsniveau) der Berater | Ausübung der Funktion verlangtes Ausbildungsniveau) der Berater |
allgemeine Verwaltung Finanz- und Logistikberater über ein | allgemeine Verwaltung Finanz- und Logistikberater über ein |
spezifisches Universitätsdiplom in Wirtschafts- und/oder | spezifisches Universitätsdiplom in Wirtschafts- und/oder |
Finanzverwaltung verfügen muss; dass dieses Kriterium daher mit 2 | Finanzverwaltung verfügen muss; dass dieses Kriterium daher mit 2 |
Punkten zu werten ist; | Punkten zu werten ist; |
Dass für das Kriterium 2 der Achse "Beitrag" (für die Ausübung der | Dass für das Kriterium 2 der Achse "Beitrag" (für die Ausübung der |
Funktion erforderliche Berufserfahrung) der Berater allgemeine | Funktion erforderliche Berufserfahrung) der Berater allgemeine |
Verwaltung Finanz- und Logistikberater über eine Berufserfahrung von | Verwaltung Finanz- und Logistikberater über eine Berufserfahrung von |
mindestens 6 Jahren in dieser Art von Funktion verfügen muss; dass | mindestens 6 Jahren in dieser Art von Funktion verfügen muss; dass |
dieses Kriterium daher mit 2 Punkten zu werten ist; | dieses Kriterium daher mit 2 Punkten zu werten ist; |
Dass für das Kriterium 3 der Achse "Beitrag" (Komplexität der zu | Dass für das Kriterium 3 der Achse "Beitrag" (Komplexität der zu |
behandelnden Probleme) der Berater allgemeine Verwaltung Finanz- und | behandelnden Probleme) der Berater allgemeine Verwaltung Finanz- und |
Logistikberater komplexe Entscheidungen völlig autonom treffen muss; | Logistikberater komplexe Entscheidungen völlig autonom treffen muss; |
dass er die Verwaltung des Haushalts gewährleistet und Entscheidungen | dass er die Verwaltung des Haushalts gewährleistet und Entscheidungen |
bezüglich der Planung der Finanz- und Haushaltsstrategie der AIG | bezüglich der Planung der Finanz- und Haushaltsstrategie der AIG |
trifft; dass er zudem in Haushalts- beziehungsweise Finanzfragen oder | trifft; dass er zudem in Haushalts- beziehungsweise Finanzfragen oder |
in Fragen des öffentlichen Beschaffungswesens berät; dass er die | in Fragen des öffentlichen Beschaffungswesens berät; dass er die |
Funktion eines direkten Beraters beim Organ für die Kontrolle der | Funktion eines direkten Beraters beim Organ für die Kontrolle der |
polizeilichen Informationen gewährleistet und sein Fachwissen den | polizeilichen Informationen gewährleistet und sein Fachwissen den |
verschiedenen Diensten der AIG zur Verfügung stellt, die im Rahmen | verschiedenen Diensten der AIG zur Verfügung stellt, die im Rahmen |
ihrer jeweiligen Aufträge auf diese Funktionen zurückgreifen; dass er | ihrer jeweiligen Aufträge auf diese Funktionen zurückgreifen; dass er |
im Rahmen dieser Aufträge auch die allgemeine Verwaltung, die | im Rahmen dieser Aufträge auch die allgemeine Verwaltung, die |
Finanzverwaltung, die Haushaltsverwaltung und die Logistikverwaltung | Finanzverwaltung, die Haushaltsverwaltung und die Logistikverwaltung |
einer Polizeizone prüft - ein Auftrag, der Entscheidungen und | einer Polizeizone prüft - ein Auftrag, der Entscheidungen und |
Vorschläge für Maßnahmen auf taktischer Ebene beinhaltet; dass er sich | Vorschläge für Maßnahmen auf taktischer Ebene beinhaltet; dass er sich |
also mit Problemen taktischer Art im Zusammenhang mit der Planung und | also mit Problemen taktischer Art im Zusammenhang mit der Planung und |
Koordinierung der einzusetzenden Mittel befasst; dass dieses Kriterium | Koordinierung der einzusetzenden Mittel befasst; dass dieses Kriterium |
daher mit 2 Punkten zu werten ist; | daher mit 2 Punkten zu werten ist; |
Dass für das Kriterium 4 der Achse "Beitrag" (Auswirkung der Funktion) | Dass für das Kriterium 4 der Achse "Beitrag" (Auswirkung der Funktion) |
der Berater allgemeine Verwaltung Finanz- und Logistikberater eine | der Berater allgemeine Verwaltung Finanz- und Logistikberater eine |
interne Auswirkung auf die AIG wie auf bis zu 150 Personalmitglieder | interne Auswirkung auf die AIG wie auf bis zu 150 Personalmitglieder |
hat; dass die Funktion im Hinblick auf die externe Auswirkung die | hat; dass die Funktion im Hinblick auf die externe Auswirkung die |
Auditoren unterstützt und die Durchführung und Umsetzung der von ihnen | Auditoren unterstützt und die Durchführung und Umsetzung der von ihnen |
empfohlenen Aktionspläne verfolgt; dass diese funktionale Auswirkung | empfohlenen Aktionspläne verfolgt; dass diese funktionale Auswirkung |
strukturell Akte für Akte Einheiten von bis zu 2 000 | strukturell Akte für Akte Einheiten von bis zu 2 000 |
Personalmitgliedern betrifft; dass dieses Kriterium daher mit 2 | Personalmitgliedern betrifft; dass dieses Kriterium daher mit 2 |
Punkten zu werten ist; | Punkten zu werten ist; |
Dass die Punktzahlen, mit denen die Funktion eines Beraters allgemeine | Dass die Punktzahlen, mit denen die Funktion eines Beraters allgemeine |
Verwaltung Finanz- und Logistikberater gewertet wird, somit wie folgt | Verwaltung Finanz- und Logistikberater gewertet wird, somit wie folgt |
aufgeschlüsselt werden: | aufgeschlüsselt werden: |
Achse "Führung" | Achse "Führung" |
Kriterium 1 | Kriterium 1 |
1 | 1 |
Kriterium 2 | Kriterium 2 |
3 | 3 |
Kriterium 3 | Kriterium 3 |
2 | 2 |
Kriterium 4 | Kriterium 4 |
1 | 1 |
Summe | Summe |
11 | 11 |
Achse "Beitrag" | Achse "Beitrag" |
Kriterium 1 | Kriterium 1 |
2 | 2 |
Kriterium 2 | Kriterium 2 |
2 | 2 |
Kriterium 3 | Kriterium 3 |
2 | 2 |
Kriterium 4 | Kriterium 4 |
2 | 2 |
Summe | Summe |
20 | 20 |
Dass folglich die Funktion eines Beraters allgemeine Verwaltung | Dass folglich die Funktion eines Beraters allgemeine Verwaltung |
Finanz- und Logistikberater (AIG03) in Klasse 3 gewichtet wird; | Finanz- und Logistikberater (AIG03) in Klasse 3 gewichtet wird; |
In der Erwägung, dass die verschiedenen Kriterien für die Funktion | In der Erwägung, dass die verschiedenen Kriterien für die Funktion |
eines Beraters allgemeine Verwaltung HRM-Berater (AIG04) mit folgenden | eines Beraters allgemeine Verwaltung HRM-Berater (AIG04) mit folgenden |
Punktzahlen gewertet werden: | Punktzahlen gewertet werden: |
In der Erwägung, dass für das Kriterium 1 der Achse "Führung" | In der Erwägung, dass für das Kriterium 1 der Achse "Führung" |
(absteigende Hierarchie) dem Berater allgemeine Verwaltung | (absteigende Hierarchie) dem Berater allgemeine Verwaltung |
Personalwesen HRM-Berater ein Personalmitglied unterstellt ist; dass | Personalwesen HRM-Berater ein Personalmitglied unterstellt ist; dass |
dieses Kriterium daher mit 1 Punkt zu werten ist; | dieses Kriterium daher mit 1 Punkt zu werten ist; |
Dass für das Kriterium 2 der Achse "Führung" (aufsteigende Hierarchie) | Dass für das Kriterium 2 der Achse "Führung" (aufsteigende Hierarchie) |
der Berater allgemeine Verwaltung Personalwesen HRM-Berater dem | der Berater allgemeine Verwaltung Personalwesen HRM-Berater dem |
Generalinspektor - dieser entspricht einem CG/DG für die föderale | Generalinspektor - dieser entspricht einem CG/DG für die föderale |
Polizei - direkt Rechenschaft ablegt; dass dieses Kriterium daher mit | Polizei - direkt Rechenschaft ablegt; dass dieses Kriterium daher mit |
3 Punkten zu werten ist; | 3 Punkten zu werten ist; |
Dass für das Kriterium 3 der Achse "Führung" (Haushaltsverantwortung) | Dass für das Kriterium 3 der Achse "Führung" (Haushaltsverantwortung) |
der Berater allgemeine Verwaltung Personalwesen HRM-Berater keine | der Berater allgemeine Verwaltung Personalwesen HRM-Berater keine |
Verpflichtungsermächtigung hat; dass dieses Kriterium daher mit 0 | Verpflichtungsermächtigung hat; dass dieses Kriterium daher mit 0 |
Punkten zu werten ist; | Punkten zu werten ist; |
Dass für das Kriterium 4 der Achse "Führung" (Autonomie in der | Dass für das Kriterium 4 der Achse "Führung" (Autonomie in der |
Personalverwaltung) der Berater allgemeine Verwaltung Personalwesen | Personalverwaltung) der Berater allgemeine Verwaltung Personalwesen |
HRM-Berater die Funktion eines Bewerters seines Personals ausübt; dass | HRM-Berater die Funktion eines Bewerters seines Personals ausübt; dass |
dieses Kriterium daher mit 1 Punkt zu werten ist; | dieses Kriterium daher mit 1 Punkt zu werten ist; |
In der Erwägung, dass für das Kriterium 1 der Achse "Beitrag" (für die | In der Erwägung, dass für das Kriterium 1 der Achse "Beitrag" (für die |
Ausübung der Funktion verlangtes Ausbildungsniveau) im Funktionsprofil | Ausübung der Funktion verlangtes Ausbildungsniveau) im Funktionsprofil |
ein nicht spezifisches Universitätsdiplom verlangt wird, ohne | ein nicht spezifisches Universitätsdiplom verlangt wird, ohne |
Unterscheidung zwischen Anwerbung und Mobilität; dass diese | Unterscheidung zwischen Anwerbung und Mobilität; dass diese |
Anforderung jedoch für Funktionen im Bereich des Personalmanagements | Anforderung jedoch für Funktionen im Bereich des Personalmanagements |
(HRM) im Fall von Mobilität innerhalb der integrierten Polizei - | (HRM) im Fall von Mobilität innerhalb der integrierten Polizei - |
Kategorie, in die die Funktion des Beraters allgemeine Verwaltung | Kategorie, in die die Funktion des Beraters allgemeine Verwaltung |
Personalwesen HRM-Berater fällt - nicht erfüllt zu werden braucht; | Personalwesen HRM-Berater fällt - nicht erfüllt zu werden braucht; |
dass dieses Kriterium daher mit 0 Punkten zu werten ist; | dass dieses Kriterium daher mit 0 Punkten zu werten ist; |
Dass für das Kriterium 2 der Achse "Beitrag" (erforderliche | Dass für das Kriterium 2 der Achse "Beitrag" (erforderliche |
Berufserfahrung), obwohl im Funktionsprofil eine einschlägige | Berufserfahrung), obwohl im Funktionsprofil eine einschlägige |
Erfahrung von mindestens 9 Jahren vorgesehen ist, für die Funktion des | Erfahrung von mindestens 9 Jahren vorgesehen ist, für die Funktion des |
Beraters allgemeine Verwaltung Personalwesen HRM-Berater angesichts | Beraters allgemeine Verwaltung Personalwesen HRM-Berater angesichts |
der ihr zugewiesenen Aufgaben eine solche Erfahrung nicht erforderlich | der ihr zugewiesenen Aufgaben eine solche Erfahrung nicht erforderlich |
ist; dass eine Erfahrung von mindestens 6 Jahren ausreichend | ist; dass eine Erfahrung von mindestens 6 Jahren ausreichend |
erscheint, zumal sie bereits über dem liegt, was allgemein im Rahmen | erscheint, zumal sie bereits über dem liegt, was allgemein im Rahmen |
der föderalen Polizei verlangt wird; dass damit auch die Tatsache | der föderalen Polizei verlangt wird; dass damit auch die Tatsache |
berücksichtigt wird, dass die AIG eine externe Einrichtung ist, die in | berücksichtigt wird, dass die AIG eine externe Einrichtung ist, die in |
der Lage sein muss, eine gewisse Autonomie in ihrer Arbeitsweise zu | der Lage sein muss, eine gewisse Autonomie in ihrer Arbeitsweise zu |
gewährleisten; dass dieses Kriterium daher mit 2 Punkten zu werten | gewährleisten; dass dieses Kriterium daher mit 2 Punkten zu werten |
ist; | ist; |
Dass für das Kriterium 3 der Achse "Beitrag" (Komplexität der zu | Dass für das Kriterium 3 der Achse "Beitrag" (Komplexität der zu |
behandelnden Probleme) der Berater allgemeine Verwaltung Personalwesen | behandelnden Probleme) der Berater allgemeine Verwaltung Personalwesen |
HRM-Berater komplexe Entscheidungen völlig autonom treffen muss; dass | HRM-Berater komplexe Entscheidungen völlig autonom treffen muss; dass |
er die Personalverwaltung organisiert und koordiniert, was sich in der | er die Personalverwaltung organisiert und koordiniert, was sich in der |
Ausarbeitung und Umsetzung von Entscheidungen in verschiedenen | Ausarbeitung und Umsetzung von Entscheidungen in verschiedenen |
Bereichen der für die Einrichtung spezifischen Verfahren | Bereichen der für die Einrichtung spezifischen Verfahren |
niederschlägt; dass er sein Fachwissen auch den verschiedenen Diensten | niederschlägt; dass er sein Fachwissen auch den verschiedenen Diensten |
der AIG zur Verfügung stellt, die im Rahmen ihrer jeweiligen Aufträge | der AIG zur Verfügung stellt, die im Rahmen ihrer jeweiligen Aufträge |
systematisch auf solche Funktionen zurückgreifen; dass er im Rahmen | systematisch auf solche Funktionen zurückgreifen; dass er im Rahmen |
dieser Aufträge auch die allgemeine Verwaltung und die | dieser Aufträge auch die allgemeine Verwaltung und die |
Logistikverwaltung einer Polizeizone prüft - ein Auftrag, der | Logistikverwaltung einer Polizeizone prüft - ein Auftrag, der |
Entscheidungen und Vorschläge für Maßnahmen auf taktischer Ebene | Entscheidungen und Vorschläge für Maßnahmen auf taktischer Ebene |
beinhaltet; dass er sich also mit Problemen taktischer Art im | beinhaltet; dass er sich also mit Problemen taktischer Art im |
Zusammenhang mit der Planung und Koordinierung der einzusetzenden | Zusammenhang mit der Planung und Koordinierung der einzusetzenden |
Mittel befasst; dass dieses Kriterium daher mit 2 Punkten zu werten | Mittel befasst; dass dieses Kriterium daher mit 2 Punkten zu werten |
ist; | ist; |
Dass für das Kriterium 4 der Achse "Beitrag" (Auswirkung der Funktion) | Dass für das Kriterium 4 der Achse "Beitrag" (Auswirkung der Funktion) |
der Berater allgemeine Verwaltung Personalwesen HRM-Berater eine | der Berater allgemeine Verwaltung Personalwesen HRM-Berater eine |
interne Auswirkung auf die Organisation wie auf bis zu 150 | interne Auswirkung auf die Organisation wie auf bis zu 150 |
Personalmitglieder hat; dass die Funktion im Hinblick auf die externe | Personalmitglieder hat; dass die Funktion im Hinblick auf die externe |
Auswirkung die Auditoren unterstützt und die Durchführung und | Auswirkung die Auditoren unterstützt und die Durchführung und |
Umsetzung der empfohlenen Aktionspläne verfolgt; dass diese | Umsetzung der empfohlenen Aktionspläne verfolgt; dass diese |
funktionale Auswirkung strukturell Akte für Akte Einheiten von bis zu | funktionale Auswirkung strukturell Akte für Akte Einheiten von bis zu |
2 000 Personalmitgliedern betrifft; dass dieses Kriterium daher mit 2 | 2 000 Personalmitgliedern betrifft; dass dieses Kriterium daher mit 2 |
Punkten zu werten ist; | Punkten zu werten ist; |
Dass die Punktzahlen, mit denen die Funktion eines Beraters allgemeine | Dass die Punktzahlen, mit denen die Funktion eines Beraters allgemeine |
Verwaltung Personalwesen HRM-Berater gewertet wird, somit wie folgt | Verwaltung Personalwesen HRM-Berater gewertet wird, somit wie folgt |
aufgeschlüsselt werden: | aufgeschlüsselt werden: |
Achse "Führung" | Achse "Führung" |
Kriterium 1 | Kriterium 1 |
1 | 1 |
Kriterium 2 | Kriterium 2 |
3 | 3 |
Kriterium 3 | Kriterium 3 |
0 | 0 |
Kriterium 4 | Kriterium 4 |
1 | 1 |
Summe | Summe |
9 | 9 |
Achse "Beitrag" | Achse "Beitrag" |
Kriterium 1 | Kriterium 1 |
0 | 0 |
Kriterium 2 | Kriterium 2 |
2 | 2 |
Kriterium 3 | Kriterium 3 |
2 | 2 |
Kriterium 4 | Kriterium 4 |
2 | 2 |
Summe | Summe |
16 | 16 |
Dass folglich die Funktion eines Beraters allgemeine Verwaltung | Dass folglich die Funktion eines Beraters allgemeine Verwaltung |
Personalwesen HRM-Berater (AIG04) in Klasse 2 gewichtet wird; | Personalwesen HRM-Berater (AIG04) in Klasse 2 gewichtet wird; |
In der Erwägung, dass die verschiedenen Kriterien für die Funktion | In der Erwägung, dass die verschiedenen Kriterien für die Funktion |
eines Beraters allgemeine Verwaltung Forscher-Berater (AIG05) mit | eines Beraters allgemeine Verwaltung Forscher-Berater (AIG05) mit |
folgenden Punktzahlen gewertet werden: | folgenden Punktzahlen gewertet werden: |
In der Erwägung, dass für das Kriterium 1 der Achse "Führung" | In der Erwägung, dass für das Kriterium 1 der Achse "Führung" |
(absteigende Hierarchie) dem Berater allgemeine Verwaltung | (absteigende Hierarchie) dem Berater allgemeine Verwaltung |
Forscher-Berater keinerlei Personalmitglied unterstellt ist; dass | Forscher-Berater keinerlei Personalmitglied unterstellt ist; dass |
dieses Kriterium daher mit 0 Punkten zu werten ist; | dieses Kriterium daher mit 0 Punkten zu werten ist; |
Dass für das Kriterium 2 der Achse "Führung" (aufsteigende Hierarchie) | Dass für das Kriterium 2 der Achse "Führung" (aufsteigende Hierarchie) |
der Berater allgemeine Verwaltung Personalwesen Forscher-Berater dem | der Berater allgemeine Verwaltung Personalwesen Forscher-Berater dem |
Generalinspektor - dieser entspricht einem CG/DG für die föderale | Generalinspektor - dieser entspricht einem CG/DG für die föderale |
Polizei - direkt Rechenschaft ablegt; dass dies auch durch den | Polizei - direkt Rechenschaft ablegt; dass dies auch durch den |
Königlichen Erlass vom 20. Juli 2001 über die Arbeitsweise und das | Königlichen Erlass vom 20. Juli 2001 über die Arbeitsweise und das |
Personal der Generalinspektion der föderalen Polizei und der lokalen | Personal der Generalinspektion der föderalen Polizei und der lokalen |
Polizei untermauert wird, in dem diese Funktion der unmittelbaren | Polizei untermauert wird, in dem diese Funktion der unmittelbaren |
Amtsgewalt des Generalinspektors unterstellt wird; dass dieses | Amtsgewalt des Generalinspektors unterstellt wird; dass dieses |
Kriterium daher mit 3 Punkten zu werten ist; | Kriterium daher mit 3 Punkten zu werten ist; |
Dass für das Kriterium 3 der Achse "Führung" (Haushaltsverantwortung) | Dass für das Kriterium 3 der Achse "Führung" (Haushaltsverantwortung) |
der Berater allgemeine Verwaltung Forscher-Berater keine | der Berater allgemeine Verwaltung Forscher-Berater keine |
Verpflichtungsermächtigung hat; dass dieses Kriterium daher mit 0 | Verpflichtungsermächtigung hat; dass dieses Kriterium daher mit 0 |
Punkten zu werten ist; | Punkten zu werten ist; |
Dass für das Kriterium 4 der Achse "Führung" (Autonomie in der | Dass für das Kriterium 4 der Achse "Führung" (Autonomie in der |
Personalverwaltung) der Berater allgemeine Verwaltung Forscher-Berater | Personalverwaltung) der Berater allgemeine Verwaltung Forscher-Berater |
keine Aufgabe im Bewertungssystem hat; dass dieses Kriterium daher mit | keine Aufgabe im Bewertungssystem hat; dass dieses Kriterium daher mit |
0 Punkten zu werten ist; | 0 Punkten zu werten ist; |
In der Erwägung, dass für das Kriterium 1 der Achse "Beitrag" (für die | In der Erwägung, dass für das Kriterium 1 der Achse "Beitrag" (für die |
Ausübung der Funktion verlangtes Ausbildungsniveau) im Funktionsprofil | Ausübung der Funktion verlangtes Ausbildungsniveau) im Funktionsprofil |
ein spezifisches Universitätsdiplom verlangt wird, ohne dass | ein spezifisches Universitätsdiplom verlangt wird, ohne dass |
klargestellt wird, um welches Diplom es sich handeln muss; dass die | klargestellt wird, um welches Diplom es sich handeln muss; dass die |
Anforderung mit der Anforderung eines nicht spezifischen | Anforderung mit der Anforderung eines nicht spezifischen |
Universitätsdiploms gleichgestellt wird; dass letztere | Universitätsdiploms gleichgestellt wird; dass letztere |
Diplomanforderung im Übrigen logisch ist angesichts der Vielfalt und | Diplomanforderung im Übrigen logisch ist angesichts der Vielfalt und |
der Art der Aufgaben, die der Funktion zugewiesen werden; dass dieses | der Art der Aufgaben, die der Funktion zugewiesen werden; dass dieses |
Kriterium daher mit 1 Punkt zu werten ist; | Kriterium daher mit 1 Punkt zu werten ist; |
Dass für das Kriterium 2 der Achse "Beitrag" (erforderliche | Dass für das Kriterium 2 der Achse "Beitrag" (erforderliche |
Berufserfahrung) der Berater allgemeine Verwaltung Forscher-Berater | Berufserfahrung) der Berater allgemeine Verwaltung Forscher-Berater |
über eine Berufserfahrung von mindestens 6 Jahren verfügen muss; dass | über eine Berufserfahrung von mindestens 6 Jahren verfügen muss; dass |
dieses Kriterium daher mit 2 Punkten zu werten ist; | dieses Kriterium daher mit 2 Punkten zu werten ist; |
Dass für das Kriterium 3 der Achse "Beitrag" (Komplexität der zu | Dass für das Kriterium 3 der Achse "Beitrag" (Komplexität der zu |
behandelnden Probleme) der Berater allgemeine Verwaltung | behandelnden Probleme) der Berater allgemeine Verwaltung |
Forscher-Berater komplexe Entscheidungen völlig autonom treffen muss; | Forscher-Berater komplexe Entscheidungen völlig autonom treffen muss; |
dass er vom Generalinspektor mit der Behandlung von Themen im Bereich | dass er vom Generalinspektor mit der Behandlung von Themen im Bereich |
der allgemeinen Politik beauftragt wird und mit Aufträgen zur Suche, | der allgemeinen Politik beauftragt wird und mit Aufträgen zur Suche, |
Analyse und Verarbeitung zweckdienlicher Informationen für die AIG | Analyse und Verarbeitung zweckdienlicher Informationen für die AIG |
betraut ist; dass er also Probleme taktischer Art behandelt; dass | betraut ist; dass er also Probleme taktischer Art behandelt; dass |
dieses Kriterium daher mit 2 Punkten zu werten ist; | dieses Kriterium daher mit 2 Punkten zu werten ist; |
Dass es sich für das Kriterium 4 der Achse "Beitrag" (Auswirkung der | Dass es sich für das Kriterium 4 der Achse "Beitrag" (Auswirkung der |
Funktion) um die direkte Auswirkung der Funktion auf die Organisation | Funktion) um die direkte Auswirkung der Funktion auf die Organisation |
selbst handelt; dass der Berater allgemeine Verwaltung | selbst handelt; dass der Berater allgemeine Verwaltung |
Forscher-Berater auf Ebene der Generalinspektion und der Kabinette, | Forscher-Berater auf Ebene der Generalinspektion und der Kabinette, |
von denen er abhängt, sachdienliche Informationen und Berichte sammelt | von denen er abhängt, sachdienliche Informationen und Berichte sammelt |
und verbreitet, die sich auf das Statut / die Arbeitsweise einer | und verbreitet, die sich auf das Statut / die Arbeitsweise einer |
bestimmten Anzahl Personalmitglieder auswirken können; dass, da diese | bestimmten Anzahl Personalmitglieder auswirken können; dass, da diese |
Auswirkung nicht strukturell und manchmal indirekt ist, nur eine | Auswirkung nicht strukturell und manchmal indirekt ist, nur eine |
mittlere Auswirkung auf 600 bis 2 000 Personalmitglieder anerkannt | mittlere Auswirkung auf 600 bis 2 000 Personalmitglieder anerkannt |
werden kann; dass dieses Kriterium daher mit 2 Punkten zu werten ist; | werden kann; dass dieses Kriterium daher mit 2 Punkten zu werten ist; |
Dass aus diesen Gründen die Punktzahlen, mit denen die Funktion eines | Dass aus diesen Gründen die Punktzahlen, mit denen die Funktion eines |
Beraters allgemeine Verwaltung Forscher-Berater gewertet wird, wie | Beraters allgemeine Verwaltung Forscher-Berater gewertet wird, wie |
folgt aufgeschlüsselt werden: | folgt aufgeschlüsselt werden: |
Achse "Führung" | Achse "Führung" |
Kriterium 1 | Kriterium 1 |
0 | 0 |
Kriterium 2 | Kriterium 2 |
3 | 3 |
Kriterium 3 | Kriterium 3 |
0 | 0 |
Kriterium 4 | Kriterium 4 |
0 | 0 |
Summe | Summe |
6 | 6 |
Achse "Beitrag" | Achse "Beitrag" |
Kriterium 1 | Kriterium 1 |
1 | 1 |
Kriterium 2 | Kriterium 2 |
2 | 2 |
Kriterium 3 | Kriterium 3 |
2 | 2 |
Kriterium 4 | Kriterium 4 |
2 | 2 |
Summe | Summe |
18 | 18 |
Dass folglich die Funktion eines Beraters allgemeine Verwaltung | Dass folglich die Funktion eines Beraters allgemeine Verwaltung |
Forscher-Berater (AIG05) in Klasse 2 gewichtet wird; | Forscher-Berater (AIG05) in Klasse 2 gewichtet wird; |
In der Erwägung, dass die verschiedenen Kriterien für die Funktion | In der Erwägung, dass die verschiedenen Kriterien für die Funktion |
eines Beraters Junior-Auditor (AIG06) mit folgenden Punktzahlen | eines Beraters Junior-Auditor (AIG06) mit folgenden Punktzahlen |
gewertet werden: | gewertet werden: |
In der Erwägung, dass für das Kriterium 1 der Achse "Führung" | In der Erwägung, dass für das Kriterium 1 der Achse "Führung" |
(absteigende Hierarchie) dem Berater Junior-Auditor keinerlei | (absteigende Hierarchie) dem Berater Junior-Auditor keinerlei |
Personalmitglied unterstellt ist; dass dieses Kriterium daher mit 0 | Personalmitglied unterstellt ist; dass dieses Kriterium daher mit 0 |
Punkten zu werten ist; | Punkten zu werten ist; |
Dass für das Kriterium 2 der Achse "Führung" (aufsteigende Hierarchie) | Dass für das Kriterium 2 der Achse "Führung" (aufsteigende Hierarchie) |
der Berater Junior-Auditor dem Direktor Audit und Inspektion - | der Berater Junior-Auditor dem Direktor Audit und Inspektion - |
entspricht der Funktion eines Direktors für die föderale Polizei - | entspricht der Funktion eines Direktors für die föderale Polizei - |
Rechenschaft ablegt; dass dieses Kriterium daher mit 2 Punkten zu | Rechenschaft ablegt; dass dieses Kriterium daher mit 2 Punkten zu |
werten ist; | werten ist; |
Dass für das Kriterium 3 der Achse "Führung" (Haushaltsverantwortung) | Dass für das Kriterium 3 der Achse "Führung" (Haushaltsverantwortung) |
der Berater Junior-Auditor keine Verpflichtungsermächtigung hat; dass | der Berater Junior-Auditor keine Verpflichtungsermächtigung hat; dass |
dieses Kriterium daher mit 0 Punkten zu werten ist; | dieses Kriterium daher mit 0 Punkten zu werten ist; |
Dass für das Kriterium 4 der Achse "Führung" (Autonomie in der | Dass für das Kriterium 4 der Achse "Führung" (Autonomie in der |
Personalverwaltung) der Berater Junior-Auditor keine Aufgabe im | Personalverwaltung) der Berater Junior-Auditor keine Aufgabe im |
Bewertungssystem hat; dass dieses Kriterium daher mit 0 Punkten zu | Bewertungssystem hat; dass dieses Kriterium daher mit 0 Punkten zu |
werten ist; | werten ist; |
In der Erwägung, dass für das Kriterium 1 der Achse "Beitrag" (für die | In der Erwägung, dass für das Kriterium 1 der Achse "Beitrag" (für die |
Ausübung der Funktion verlangtes Ausbildungsniveau) der Berater | Ausübung der Funktion verlangtes Ausbildungsniveau) der Berater |
Junior-Auditor über einen spezifischen Universitätsabschluss in einem | Junior-Auditor über einen spezifischen Universitätsabschluss in einem |
Fachgebiet wie Recht, Kriminologie, Psychologie oder angewandte | Fachgebiet wie Recht, Kriminologie, Psychologie oder angewandte |
Wissenschaften (Finanzen ...) verfügen muss, da nicht alle Berater | Wissenschaften (Finanzen ...) verfügen muss, da nicht alle Berater |
Junior-Auditor die gleichen Funktionen haben und damit ein | Junior-Auditor die gleichen Funktionen haben und damit ein |
multidisziplinäres Team gebildet werden kann; dass dieses Kriterium | multidisziplinäres Team gebildet werden kann; dass dieses Kriterium |
daher mit 2 Punkten zu werten ist; | daher mit 2 Punkten zu werten ist; |
Dass für das Kriterium 2 der Achse "Beitrag" (für die Ausübung der | Dass für das Kriterium 2 der Achse "Beitrag" (für die Ausübung der |
Funktion erforderliche Berufserfahrung) der Berater Junior-Auditor | Funktion erforderliche Berufserfahrung) der Berater Junior-Auditor |
über eine zweckdienliche Berufserfahrung von mindestens 4 Jahren | über eine zweckdienliche Berufserfahrung von mindestens 4 Jahren |
verfügen muss; dass dieses Kriterium daher mit 1 Punkt zu werten ist; | verfügen muss; dass dieses Kriterium daher mit 1 Punkt zu werten ist; |
Dass für das Kriterium 3 der Achse "Beitrag" (Komplexität der zu | Dass für das Kriterium 3 der Achse "Beitrag" (Komplexität der zu |
behandelnden Probleme) der Berater Junior-Auditor operative und | behandelnden Probleme) der Berater Junior-Auditor operative und |
taktische Entscheidungen im Hinblick auf die Analyse eines zu | taktische Entscheidungen im Hinblick auf die Analyse eines zu |
prüfenden Problems trifft und Lösungswege vorschlägt; dass er aber | prüfenden Problems trifft und Lösungswege vorschlägt; dass er aber |
keine endgültige Entscheidung in Bezug auf die Strategie der | keine endgültige Entscheidung in Bezug auf die Strategie der |
Generalinspektion oder einer geprüften lokalen Polizeizone trifft, da | Generalinspektion oder einer geprüften lokalen Polizeizone trifft, da |
die lokalen Behörden frei und verantwortlich entscheiden können; dass | die lokalen Behörden frei und verantwortlich entscheiden können; dass |
er also Probleme taktischer Art behandelt, bei denen er organisiert | er also Probleme taktischer Art behandelt, bei denen er organisiert |
und koordiniert; dass dieses Kriterium daher mit 2 Punkten zu werten | und koordiniert; dass dieses Kriterium daher mit 2 Punkten zu werten |
ist; | ist; |
Dass für das Kriterium 4 der Achse "Beitrag" (Auswirkung der Funktion) | Dass für das Kriterium 4 der Achse "Beitrag" (Auswirkung der Funktion) |
der Berater Junior-Auditor die Berater Senior-Auditor unterstützt und | der Berater Junior-Auditor die Berater Senior-Auditor unterstützt und |
die Durchführung und Umsetzung der von ihm empfohlenen Aktionspläne | die Durchführung und Umsetzung der von ihm empfohlenen Aktionspläne |
verfolgt; dass es sich um eine Auswirkung handelt, die diese Funktion | verfolgt; dass es sich um eine Auswirkung handelt, die diese Funktion |
Akte für Akte auf kleinere Einheiten mit strukturell nicht mehr als 2 | Akte für Akte auf kleinere Einheiten mit strukturell nicht mehr als 2 |
000 Personalmitgliedern hat; dass dieses Kriterium daher mit 2 Punkten | 000 Personalmitgliedern hat; dass dieses Kriterium daher mit 2 Punkten |
zu werten ist; | zu werten ist; |
Dass die Punktzahlen, mit denen die Funktion eines Beraters | Dass die Punktzahlen, mit denen die Funktion eines Beraters |
Junior-Auditor gewertet wird, somit wie folgt aufgeschlüsselt werden: | Junior-Auditor gewertet wird, somit wie folgt aufgeschlüsselt werden: |
Achse "Führung" | Achse "Führung" |
Kriterium 1 | Kriterium 1 |
0 | 0 |
Kriterium 2 | Kriterium 2 |
2 | 2 |
Kriterium 3 | Kriterium 3 |
0 | 0 |
Kriterium 4 | Kriterium 4 |
0 | 0 |
Summe | Summe |
4 | 4 |
Achse "Beitrag" | Achse "Beitrag" |
Kriterium 1 | Kriterium 1 |
2 | 2 |
Kriterium 2 | Kriterium 2 |
1 | 1 |
Kriterium 3 | Kriterium 3 |
2 | 2 |
Kriterium 4 | Kriterium 4 |
2 | 2 |
Summe | Summe |
18 | 18 |
Dass folglich die Funktion eines Beraters Junior-Auditor (AIG06) in | Dass folglich die Funktion eines Beraters Junior-Auditor (AIG06) in |
Klasse 2 gewichtet wird; | Klasse 2 gewichtet wird; |
In der Erwägung, dass die verschiedenen Kriterien für die Funktion | In der Erwägung, dass die verschiedenen Kriterien für die Funktion |
eines Beraters Senior-Auditor (AIG07) mit folgenden Punktzahlen | eines Beraters Senior-Auditor (AIG07) mit folgenden Punktzahlen |
gewertet werden: | gewertet werden: |
In der Erwägung, dass für das Kriterium 1 der Achse "Führung" | In der Erwägung, dass für das Kriterium 1 der Achse "Führung" |
(absteigende Hierarchie) dem Berater Senior-Auditor keinerlei | (absteigende Hierarchie) dem Berater Senior-Auditor keinerlei |
Personalmitglied unterstellt ist; dass dieses Kriterium daher mit 0 | Personalmitglied unterstellt ist; dass dieses Kriterium daher mit 0 |
Punkten zu werten ist; | Punkten zu werten ist; |
Dass für das Kriterium 2 der Achse "Führung" (aufsteigende Hierarchie) | Dass für das Kriterium 2 der Achse "Führung" (aufsteigende Hierarchie) |
der Berater Senior-Auditor dem Direktor Audit und Inspektion - | der Berater Senior-Auditor dem Direktor Audit und Inspektion - |
entspricht der Funktion eines Direktors für die föderale Polizei - | entspricht der Funktion eines Direktors für die föderale Polizei - |
Rechenschaft ablegt; dass dieses Kriterium daher mit 2 Punkten zu | Rechenschaft ablegt; dass dieses Kriterium daher mit 2 Punkten zu |
werten ist; | werten ist; |
Dass für das Kriterium 3 der Achse "Führung" (Haushaltsverantwortung) | Dass für das Kriterium 3 der Achse "Führung" (Haushaltsverantwortung) |
der Berater Senior-Auditor keine Verpflichtungsermächtigung hat; dass | der Berater Senior-Auditor keine Verpflichtungsermächtigung hat; dass |
dieses Kriterium daher mit 0 Punkten zu werten ist; | dieses Kriterium daher mit 0 Punkten zu werten ist; |
Dass für das Kriterium 4 der Achse "Führung" (Autonomie in der | Dass für das Kriterium 4 der Achse "Führung" (Autonomie in der |
Personalverwaltung) der Berater Senior-Auditor keine Aufgabe im | Personalverwaltung) der Berater Senior-Auditor keine Aufgabe im |
Bewertungssystem hat; dass dieses Kriterium daher mit 0 Punkten zu | Bewertungssystem hat; dass dieses Kriterium daher mit 0 Punkten zu |
werten ist; | werten ist; |
In der Erwägung, dass für das Kriterium 1 der Achse "Beitrag" (für die | In der Erwägung, dass für das Kriterium 1 der Achse "Beitrag" (für die |
Ausübung der Funktion verlangtes Ausbildungsniveau) der Berater | Ausübung der Funktion verlangtes Ausbildungsniveau) der Berater |
Senior-Auditor über einen spezifischen Universitätsabschluss in einem | Senior-Auditor über einen spezifischen Universitätsabschluss in einem |
Fachgebiet wie Recht, Kriminologie, Psychologie oder angewandte | Fachgebiet wie Recht, Kriminologie, Psychologie oder angewandte |
Wissenschaften (Finanzen ...) und zusätzlich über ein Zertifikat / | Wissenschaften (Finanzen ...) und zusätzlich über ein Zertifikat / |
eine Bescheinigung oder ein Brevet im Bereich Audit verfügen muss, | eine Bescheinigung oder ein Brevet im Bereich Audit verfügen muss, |
das/die einem ergänzenden postuniversitären Diplom entspricht; dass | das/die einem ergänzenden postuniversitären Diplom entspricht; dass |
dieses Kriterium daher mit 3 Punkten zu werten ist; | dieses Kriterium daher mit 3 Punkten zu werten ist; |
Dass für das Kriterium 2 der Achse "Beitrag" (erforderliche | Dass für das Kriterium 2 der Achse "Beitrag" (erforderliche |
Berufserfahrung) im Funktionsprofil die Anforderung einer | Berufserfahrung) im Funktionsprofil die Anforderung einer |
zweckdienlichen Berufserfahrung von mindestens 6 Jahren als Auditor | zweckdienlichen Berufserfahrung von mindestens 6 Jahren als Auditor |
vermerkt ist; dass dieses Kriterium daher mit 2 Punkten zu werten ist; | vermerkt ist; dass dieses Kriterium daher mit 2 Punkten zu werten ist; |
Dass für das Kriterium 3 der Achse "Beitrag" (Komplexität der zu | Dass für das Kriterium 3 der Achse "Beitrag" (Komplexität der zu |
behandelnden Probleme) der Berater Senior-Auditor operative und | behandelnden Probleme) der Berater Senior-Auditor operative und |
taktische Entscheidungen im Hinblick auf die Analyse eines zu | taktische Entscheidungen im Hinblick auf die Analyse eines zu |
prüfenden Problems trifft und Lösungswege vorschlägt; dass er aber | prüfenden Problems trifft und Lösungswege vorschlägt; dass er aber |
keinerlei endgültige Entscheidung in Bezug auf die Strategie der | keinerlei endgültige Entscheidung in Bezug auf die Strategie der |
Generalinspektion oder einer geprüften lokalen Polizeizone trifft, da | Generalinspektion oder einer geprüften lokalen Polizeizone trifft, da |
die lokalen Behörden frei und verantwortlich entscheiden können; dass | die lokalen Behörden frei und verantwortlich entscheiden können; dass |
dieses Kriterium daher mit 2 Punkten zu werten ist; | dieses Kriterium daher mit 2 Punkten zu werten ist; |
Dass für das Kriterium 4 der Achse "Beitrag" (Auswirkung der Funktion) | Dass für das Kriterium 4 der Achse "Beitrag" (Auswirkung der Funktion) |
der Berater Senior-Auditor die Durchführung und Umsetzung der von ihm | der Berater Senior-Auditor die Durchführung und Umsetzung der von ihm |
empfohlenen Aktionspläne verfolgt; dass es sich um eine funktionale | empfohlenen Aktionspläne verfolgt; dass es sich um eine funktionale |
Auswirkung handelt, die strukturell Akte für Akte größere Einheiten | Auswirkung handelt, die strukturell Akte für Akte größere Einheiten |
als diejenigen des Beraters Junior-Auditor, also Einheiten mit bis zu | als diejenigen des Beraters Junior-Auditor, also Einheiten mit bis zu |
15 000 Personalmitgliedern, das heißt maximal die föderale Polizei | 15 000 Personalmitgliedern, das heißt maximal die föderale Polizei |
betrifft; dass dieses Kriterium daher mit 3 Punkten zu werten ist; | betrifft; dass dieses Kriterium daher mit 3 Punkten zu werten ist; |
Dass aus diesen Gründen die Punktzahlen, mit denen die Funktion eines | Dass aus diesen Gründen die Punktzahlen, mit denen die Funktion eines |
Beraters Senior-Auditor gewertet wird, wie folgt aufgeschlüsselt | Beraters Senior-Auditor gewertet wird, wie folgt aufgeschlüsselt |
werden: | werden: |
Achse "Führung" | Achse "Führung" |
Kriterium 1 | Kriterium 1 |
0 | 0 |
Kriterium 2 | Kriterium 2 |
2 | 2 |
Kriterium 3 | Kriterium 3 |
0 | 0 |
Kriterium 4 | Kriterium 4 |
0 | 0 |
Summe | Summe |
4 | 4 |
Achse "Beitrag" | Achse "Beitrag" |
Kriterium 1 | Kriterium 1 |
3 | 3 |
Kriterium 2 | Kriterium 2 |
2 | 2 |
Kriterium 3 | Kriterium 3 |
2 | 2 |
Kriterium 4 | Kriterium 4 |
3 | 3 |
Summe | Summe |
24 | 24 |
Dass folglich die Funktion eines Beraters Senior-Auditor (AIG07) in | Dass folglich die Funktion eines Beraters Senior-Auditor (AIG07) in |
Klasse 3 gewichtet wird; | Klasse 3 gewichtet wird; |
Auf Vorschlag der Ministerin des Innern | Auf Vorschlag der Ministerin des Innern |
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: | Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: |
Artikel 1 - Der Funktion eines Beraters allgemeine Verwaltung | Artikel 1 - Der Funktion eines Beraters allgemeine Verwaltung |
ICT-Berater (AIG01) der Generalinspektion der föderalen Polizei und | ICT-Berater (AIG01) der Generalinspektion der föderalen Polizei und |
der lokalen Polizei wird die Klasse 3 zugeordnet. | der lokalen Polizei wird die Klasse 3 zugeordnet. |
Art. 2 - Der Funktion eines Beraters allgemeine Verwaltung | Art. 2 - Der Funktion eines Beraters allgemeine Verwaltung |
Jurist-Berater (AIG02) der Generalinspektion der föderalen Polizei und | Jurist-Berater (AIG02) der Generalinspektion der föderalen Polizei und |
der lokalen Polizei wird die Klasse 2 zugeordnet. | der lokalen Polizei wird die Klasse 2 zugeordnet. |
Art. 3 - Der Funktion eines Beraters allgemeine Verwaltung Finanz- und | Art. 3 - Der Funktion eines Beraters allgemeine Verwaltung Finanz- und |
Logistikberater (AIG03) der Generalinspektion der föderalen Polizei | Logistikberater (AIG03) der Generalinspektion der föderalen Polizei |
und der lokalen Polizei wird die Klasse 3 zugeordnet. | und der lokalen Polizei wird die Klasse 3 zugeordnet. |
Art. 4 - Der Funktion eines Beraters allgemeine Verwaltung | Art. 4 - Der Funktion eines Beraters allgemeine Verwaltung |
Personalwesen HRM-Berater (AIG04) der Generalinspektion der föderalen | Personalwesen HRM-Berater (AIG04) der Generalinspektion der föderalen |
Polizei und der lokalen Polizei wird die Klasse 2 zugeordnet. | Polizei und der lokalen Polizei wird die Klasse 2 zugeordnet. |
Art. 5 - Der Funktion eines Beraters allgemeine Verwaltung | Art. 5 - Der Funktion eines Beraters allgemeine Verwaltung |
Forscher-Berater (AIG05) der Generalinspektion der föderalen Polizei | Forscher-Berater (AIG05) der Generalinspektion der föderalen Polizei |
und der lokalen Polizei wird die Klasse 2 zugeordnet. | und der lokalen Polizei wird die Klasse 2 zugeordnet. |
Art. 6 - Der Funktion eines Beraters Junior-Auditor (AIG06) der | Art. 6 - Der Funktion eines Beraters Junior-Auditor (AIG06) der |
Generalinspektion der föderalen Polizei und der lokalen Polizei wird | Generalinspektion der föderalen Polizei und der lokalen Polizei wird |
die Klasse 2 zugeordnet. | die Klasse 2 zugeordnet. |
Art. 7 - Der Funktion eines Beraters Senior-Auditor (AIG07) der | Art. 7 - Der Funktion eines Beraters Senior-Auditor (AIG07) der |
Generalinspektion der föderalen Polizei und der lokalen Polizei wird | Generalinspektion der föderalen Polizei und der lokalen Polizei wird |
die Klasse 3 zugeordnet. | die Klasse 3 zugeordnet. |
Art. 8 - Vorliegender Erlass wird wirksam mit 1. September 2007. | Art. 8 - Vorliegender Erlass wird wirksam mit 1. September 2007. |
Art. 9 - Der für Inneres zuständige Minister ist mit der Ausführung | Art. 9 - Der für Inneres zuständige Minister ist mit der Ausführung |
des vorliegenden Erlasses beauftragt. | des vorliegenden Erlasses beauftragt. |
Gegeben zu Brüssel, den 7. November 2021 | Gegeben zu Brüssel, den 7. November 2021 |
PHILIPPE | PHILIPPE |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Die Ministerin des Innern | Die Ministerin des Innern |
A. VERLINDEN | A. VERLINDEN |