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Vue multilingue de Arrêté Royal du 04/06/2020
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Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 20 juillet 2001 portant règlement général de la protection de la population, des travailleurs et de l'environnement contre le danger des rayonnements ionisants et interdisant l'utilisation d'Americium-241 pour les mesures d'épaisseur, de masse ou de densité dans le cadre de la fabrication du textile. - Traduction allemande Koninklijk besluit tot wijziging van het koninklijk besluit van 20 juli 2001 houdende algemeen reglement op de bescherming van de bevolking, van de werknemers en het leefmilieu tegen het gevaar van de ioniserende stralingen houdende de verbodsbepaling betreffende het gebruik van Am-241 voor meting van dikte, massa of densiteit in het kader van de vervaardiging van textiel. - Duitse vertaling
SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 4 JUIN 2020. - Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 20 juillet 2001 portant règlement général de la protection de la population, des travailleurs et de l'environnement contre le danger des rayonnements ionisants et interdisant l'utilisation d'Americium-241 pour les mesures d'épaisseur, de masse ou de densité dans le cadre de la fabrication du textile. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté royal du 4 juin 2020 modifiant l'arrêté royal du 20 juillet 2001 portant règlement général de la protection de la population, des travailleurs et de l'environnement contre le danger des rayonnements ionisants et interdisant l'utilisation d'Americium-241 pour les mesures d'épaisseur, de masse ou de densité dans le cadre de la FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 4 JUNI 2020. - Koninklijk besluit tot wijziging van het koninklijk besluit van 20 juli 2001 houdende algemeen reglement op de bescherming van de bevolking, van de werknemers en het leefmilieu tegen het gevaar van de ioniserende stralingen houdende de verbodsbepaling betreffende het gebruik van Am-241 voor meting van dikte, massa of densiteit in het kader van de vervaardiging van textiel. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 4 juni 2020 tot wijziging van het koninklijk besluit van 20 juli 2001 houdende algemeen reglement op de bescherming van de bevolking, van de werknemers en het leefmilieu tegen het gevaar van de ioniserende stralingen houdende de verbodsbepaling betreffende het gebruik van Am-241 voor meting van dikte, massa of densiteit in het
fabrication du textile (Moniteur belge du 12 juin 2020). kader van de vervaardiging van textiel (Belgisch Staatsblad van 12
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction juni 2020). Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse
allemande à Malmedy. vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES UND FÖDERALAGENTUR FÜR FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES UND FÖDERALAGENTUR FÜR
NUKLEARKONTROLLE NUKLEARKONTROLLE
4. JUNI 2020 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen 4. JUNI 2020 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen
Erlasses vom 20. Juli 2001 zur Festlegung einer allgemeinen Ordnung Erlasses vom 20. Juli 2001 zur Festlegung einer allgemeinen Ordnung
über den Schutz der Bevölkerung, der Arbeitnehmer und der Umwelt gegen über den Schutz der Bevölkerung, der Arbeitnehmer und der Umwelt gegen
die Gefahren ionisierender Strahlungen und über das Verbot der die Gefahren ionisierender Strahlungen und über das Verbot der
Verwendung von Americium-241 für Dicken-, Masse- oder Dichtemessungen Verwendung von Americium-241 für Dicken-, Masse- oder Dichtemessungen
bei der Textilherstellung bei der Textilherstellung
BERICHT AN DEN KÖNIG BERICHT AN DEN KÖNIG
Sire, Sire,
ich habe die Ehre, Eurer Majestät einen Königlichen Erlass zur ich habe die Ehre, Eurer Majestät einen Königlichen Erlass zur
Abänderung des Königlichen Erlasses vom 20. Juli 2001 zur Festlegung Abänderung des Königlichen Erlasses vom 20. Juli 2001 zur Festlegung
einer allgemeinen Ordnung über den Schutz der Bevölkerung, der einer allgemeinen Ordnung über den Schutz der Bevölkerung, der
Arbeitnehmer und der Umwelt gegen die Gefahren ionisierender Arbeitnehmer und der Umwelt gegen die Gefahren ionisierender
Strahlungen zur Unterschrift vorzulegen. Strahlungen zur Unterschrift vorzulegen.
Der Hohe Rat für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz hat am Der Hohe Rat für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz hat am
18. Oktober 2019 seine Stellungnahme über den Entwurf des vorliegenden 18. Oktober 2019 seine Stellungnahme über den Entwurf des vorliegenden
Königlichen Erlasses abgegeben. Königlichen Erlasses abgegeben.
Die Finanzinspektion hat ihre Stellungnahme am 20. März 2020 Die Finanzinspektion hat ihre Stellungnahme am 20. März 2020
abgegeben. abgegeben.
Der Minister des Haushalts hat am 31. März 2020 sein Einverständnis Der Minister des Haushalts hat am 31. März 2020 sein Einverständnis
gegeben. gegeben.
Gemäß den Artikeln 6 und 7 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur Gemäß den Artikeln 6 und 7 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur
Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative
Vereinfachung wurde für vorliegenden Königlichen Erlass auch eine Vereinfachung wurde für vorliegenden Königlichen Erlass auch eine
Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften durchgeführt. Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften durchgeführt.
Der Staatsrat hat am 27. Mai 2020 das Gutachten Nr. 67.313/3 auf der Der Staatsrat hat am 27. Mai 2020 das Gutachten Nr. 67.313/3 auf der
Grundlage von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der koordinierten Gesetze Grundlage von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der koordinierten Gesetze
über den Staatsrat abgegeben. über den Staatsrat abgegeben.
Der Text des Entwurfs ist auf der Grundlage der Bemerkungen des Der Text des Entwurfs ist auf der Grundlage der Bemerkungen des
Staatsrates angepasst worden. Da die Verpflichtung "notice and Staatsrates angepasst worden. Da die Verpflichtung "notice and
comment" bereits erfüllt war, wird dies in der Präambel erwähnt. comment" bereits erfüllt war, wird dies in der Präambel erwähnt.
1. Einleitung 1. Einleitung
Aufgrund von Artikel 20.1.1.1 Buchstabe a) Absatz 1 des Königlichen Aufgrund von Artikel 20.1.1.1 Buchstabe a) Absatz 1 des Königlichen
Erlasses vom 20. Juli 2001 zur Festlegung einer allgemeinen Ordnung Erlasses vom 20. Juli 2001 zur Festlegung einer allgemeinen Ordnung
über den Schutz der Bevölkerung, der Arbeitnehmer und der Umwelt gegen über den Schutz der Bevölkerung, der Arbeitnehmer und der Umwelt gegen
die Gefahren ionisierender Strahlungen (nachstehend abgekürzt die Gefahren ionisierender Strahlungen (nachstehend abgekürzt
"AOSIS"), müssen die verschiedenen Arten von Tätigkeiten, die eine "AOSIS"), müssen die verschiedenen Arten von Tätigkeiten, die eine
Strahlenexposition mit sich bringen, vor ihrer erstmaligen Zulassung Strahlenexposition mit sich bringen, vor ihrer erstmaligen Zulassung
oder ihrer Genehmigung für allgemeine Verwendungen durch die mit oder ihrer Genehmigung für allgemeine Verwendungen durch die mit
diesen Tätigkeiten verbundenen Vorteile gerechtfertigt sein. Dabei diesen Tätigkeiten verbundenen Vorteile gerechtfertigt sein. Dabei
werden alle Vor- und Nachteile abgewogen, einschließlich im Bereich werden alle Vor- und Nachteile abgewogen, einschließlich im Bereich
Gesundheit. Gesundheit.
Darüber hinaus kann die Rechtfertigung der bestehenden Arten von Darüber hinaus kann die Rechtfertigung der bestehenden Arten von
Tätigkeiten gemäß Artikel 20.1.1.1 Buchstabe a) Absatz 2 der AOSIS von Tätigkeiten gemäß Artikel 20.1.1.1 Buchstabe a) Absatz 2 der AOSIS von
der Agentur überprüft werden, sobald wesentliche neue Erkenntnisse der Agentur überprüft werden, sobald wesentliche neue Erkenntnisse
über den Nutzen beziehungsweise die Auswirkungen der Tätigkeit über den Nutzen beziehungsweise die Auswirkungen der Tätigkeit
vorliegen. In Anwendung dieses Grundsatzes können bestimmte bestehende vorliegen. In Anwendung dieses Grundsatzes können bestimmte bestehende
Arten von Tätigkeiten, die eine Strahlenexposition von Einzelpersonen Arten von Tätigkeiten, die eine Strahlenexposition von Einzelpersonen
der Bevölkerung, Lehrlingen beziehungsweise Studenten oder beruflich der Bevölkerung, Lehrlingen beziehungsweise Studenten oder beruflich
exponierten Personen mit sich bringen, vom König verboten werden. exponierten Personen mit sich bringen, vom König verboten werden.
Mit vorliegendem Königlichen Erlass wird bezweckt, eine bereits Mit vorliegendem Königlichen Erlass wird bezweckt, eine bereits
zugelassene Art von Tätigkeiten, und zwar die Benutzung von zugelassene Art von Tätigkeiten, und zwar die Benutzung von
Americium-241-Strahlenquellen für Dicken-, Masse- oder Dichtemessungen Americium-241-Strahlenquellen für Dicken-, Masse- oder Dichtemessungen
im Textilsektor zu verbieten, weil für diese Tätigkeit inzwischen im Textilsektor zu verbieten, weil für diese Tätigkeit inzwischen
brauchbare Alternativen, u.a. Röntgenapparate, mit geringeren Risiken brauchbare Alternativen, u.a. Röntgenapparate, mit geringeren Risiken
in Bezug auf die Sicherheit und den Strahlenschutz bestehen. in Bezug auf die Sicherheit und den Strahlenschutz bestehen.
2. Allgemeine Erläuterungen 2. Allgemeine Erläuterungen
Mit der Abänderung der AOSIS bezweckt der vorliegende Erlass folgende Mit der Abänderung der AOSIS bezweckt der vorliegende Erlass folgende
Tätigkeit zu verbieten: die Benutzung von Tätigkeit zu verbieten: die Benutzung von
Americium-241-Strahlenquellen für Dicken-, Masse- oder Dichtemessungen Americium-241-Strahlenquellen für Dicken-, Masse- oder Dichtemessungen
bei der Textilherstellung. bei der Textilherstellung.
3. Spezifische Erläuterungen 3. Spezifische Erläuterungen
Artikel 1 Artikel 1
Artikel 64 der AOSIS wird durch Punkt 64.8 ergänzt. Artikel 64 der AOSIS wird durch Punkt 64.8 ergänzt.
64.8 64.8
Die Agentur hat die Rechtfertigung dieser bereits erlaubten Tätigkeit Die Agentur hat die Rechtfertigung dieser bereits erlaubten Tätigkeit
überprüft. Diese Tätigkeit ist daraufhin verboten worden, weil überprüft. Diese Tätigkeit ist daraufhin verboten worden, weil
brauchbare Alternativen mit geringeren Risiken in Bezug auf die brauchbare Alternativen mit geringeren Risiken in Bezug auf die
Sicherheit und den Strahlenschutz bestehen. Röntgenapparaten Sicherheit und den Strahlenschutz bestehen. Röntgenapparaten
(ionisierende Strahlungen) wird nämlich der Vorrang gegeben, da kein (ionisierende Strahlungen) wird nämlich der Vorrang gegeben, da kein
Risiko einer Kontamination besteht. Bei der Benutzung von Risiko einer Kontamination besteht. Bei der Benutzung von
Röntgenapparaten entstehen auch keine radioaktiven Abfälle, gibt es Röntgenapparaten entstehen auch keine radioaktiven Abfälle, gibt es
keine Risiken in Bezug auf ionisierende Strahlungen während des keine Risiken in Bezug auf ionisierende Strahlungen während des
Transports und entstehen keine herrenlosen Strahlenquellen. Transports und entstehen keine herrenlosen Strahlenquellen.
Der Beschluss, diese Tätigkeit zu verbieten, ist nach einer Der Beschluss, diese Tätigkeit zu verbieten, ist nach einer
Konzertierungssitzung mit dem Sektor (17/02/17) und einer im Jahr 2017 Konzertierungssitzung mit dem Sektor (17/02/17) und einer im Jahr 2017
in achtundzwanzig Textilunternehmen geführten Inspektionskampagne in achtundzwanzig Textilunternehmen geführten Inspektionskampagne
gefasst worden. gefasst worden.
Das Verbot, Americium-241-Strahlenquellen zu benutzen, ermöglicht Das Verbot, Americium-241-Strahlenquellen zu benutzen, ermöglicht
unter anderem: unter anderem:
a) das Risiko einer radioaktiven Kontamination der Anlagen zu a) das Risiko einer radioaktiven Kontamination der Anlagen zu
vermeiden, vermeiden,
b) das Risiko der Ausbreitung einer radioaktiven Kontamination b) das Risiko der Ausbreitung einer radioaktiven Kontamination
innerhalb und außerhalb von Anlagen bei Bränden zu vermeiden, innerhalb und außerhalb von Anlagen bei Bränden zu vermeiden,
c) das Risiko der Entstehung herrenloser Strahlenquellen bei c) das Risiko der Entstehung herrenloser Strahlenquellen bei
schlechter Verwaltung zu vermeiden. schlechter Verwaltung zu vermeiden.
Artikel 2 Artikel 2
Diese Bestimmung sieht eine Übergangsregelung für die einzige bereits Diese Bestimmung sieht eine Übergangsregelung für die einzige bereits
zugelassene Art von Tätigkeiten vor, und zwar die Benutzung von zugelassene Art von Tätigkeiten vor, und zwar die Benutzung von
Americium-241-Strahlenquellen für Dicken-, Masse- oder Dichtemessungen Americium-241-Strahlenquellen für Dicken-, Masse- oder Dichtemessungen
bei der Textilherstellung. bei der Textilherstellung.
Betreiber, die bei Inkrafttreten des vorliegenden Erlasses über eine Betreiber, die bei Inkrafttreten des vorliegenden Erlasses über eine
Errichtungs- und Betriebsgenehmigung für die Benutzung einer oder Errichtungs- und Betriebsgenehmigung für die Benutzung einer oder
mehrerer Americium-241-Strahlenquellen für Dicken-, Masse- oder mehrerer Americium-241-Strahlenquellen für Dicken-, Masse- oder
Dichtemessungen bei der Textilherstellung verfügen, dürfen bis zum 31. Dichtemessungen bei der Textilherstellung verfügen, dürfen bis zum 31.
Dezember 2025 Americium-241-Strahlenquellen benutzen. Am 31. Dezember Dezember 2025 Americium-241-Strahlenquellen benutzen. Am 31. Dezember
2026 müssen die Americium-241-Strahlenquellen effektiv beseitigt sein 2026 müssen die Americium-241-Strahlenquellen effektiv beseitigt sein
und muss der Nachweis dieser Beseitigung verfügbar sein. und muss der Nachweis dieser Beseitigung verfügbar sein.
Diese Übergangsbestimmung bietet den Betreibern ausreichend Zeit, um Diese Übergangsbestimmung bietet den Betreibern ausreichend Zeit, um
die bestehenden Systeme durch brauchbare Alternativen zu ersetzen und die bestehenden Systeme durch brauchbare Alternativen zu ersetzen und
mit den verschiedenen beteiligten Parteien (Dienst für physikalische mit den verschiedenen beteiligten Parteien (Dienst für physikalische
Kontrolle, externer Sachverständiger einer zugelassenen Einrichtung Kontrolle, externer Sachverständiger einer zugelassenen Einrichtung
und NERAS) die Beseitigung der Strahlenquellen zu organisieren. und NERAS) die Beseitigung der Strahlenquellen zu organisieren.
Artikel 3 Artikel 3
Diese Bestimmung bedarf keiner weiteren Erläuterung. Diese Bestimmung bedarf keiner weiteren Erläuterung.
Ich habe die Ehre, Ich habe die Ehre,
Sire, Sire,
der ehrerbietige der ehrerbietige
und treue Diener und treue Diener
Eurer Majestät zu sein. Eurer Majestät zu sein.
Der Minister der Sicherheit und des Innern Der Minister der Sicherheit und des Innern
P. DE CREM P. DE CREM
4. JUNI 2020 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen 4. JUNI 2020 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen
Erlasses vom 20. Juli 2001 zur Festlegung einer allgemeinen Ordnung Erlasses vom 20. Juli 2001 zur Festlegung einer allgemeinen Ordnung
über den Schutz der Bevölkerung, der Arbeitnehmer und der Umwelt gegen über den Schutz der Bevölkerung, der Arbeitnehmer und der Umwelt gegen
die Gefahren ionisierender Strahlungen und über das Verbot der die Gefahren ionisierender Strahlungen und über das Verbot der
Verwendung von Americium-241 für Dicken-, Masse- oder Dichtemessungen Verwendung von Americium-241 für Dicken-, Masse- oder Dichtemessungen
bei der Textilherstellung bei der Textilherstellung
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß!Aufgrund des Gesetzes vom 15. April 1994 über den Schutz Unser Gruß!Aufgrund des Gesetzes vom 15. April 1994 über den Schutz
der Bevölkerung und der Umwelt gegen die Gefahren ionisierender der Bevölkerung und der Umwelt gegen die Gefahren ionisierender
Strahlungen und über die Föderalagentur für Nuklearkontrolle, des Strahlungen und über die Föderalagentur für Nuklearkontrolle, des
Artikels 3 Absatz 1, 2 und 4, abgeändert durch das Gesetz vom 2. April Artikels 3 Absatz 1, 2 und 4, abgeändert durch das Gesetz vom 2. April
2003; 2003;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 20. Juli 2001 zur Festlegung Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 20. Juli 2001 zur Festlegung
einer allgemeinen Ordnung über den Schutz der Bevölkerung, der einer allgemeinen Ordnung über den Schutz der Bevölkerung, der
Arbeitnehmer und der Umwelt gegen die Gefahren ionisierender Arbeitnehmer und der Umwelt gegen die Gefahren ionisierender
Strahlungen; Strahlungen;
Aufgrund des Beratungsprozesses, der zwischen dem 18. Februar 2019 und Aufgrund des Beratungsprozesses, der zwischen dem 18. Februar 2019 und
dem 15. April 2019 stattgefunden hat; dem 15. April 2019 stattgefunden hat;
Aufgrund der Stellungnahme des Hohen Rates für Gefahrenverhütung und Aufgrund der Stellungnahme des Hohen Rates für Gefahrenverhütung und
Schutz am Arbeitsplatz vom 18. Oktober 2019; Schutz am Arbeitsplatz vom 18. Oktober 2019;
Aufgrund der Stellungnahme der Finanzinspektion vom 20. März 2020; Aufgrund der Stellungnahme der Finanzinspektion vom 20. März 2020;
Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 31. Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 31.
März 2020; März 2020;
Aufgrund der Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften, die Aufgrund der Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften, die
gemäß den Artikeln 6 und 7 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur gemäß den Artikeln 6 und 7 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur
Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative
Vereinfachung durchgeführt worden ist; Vereinfachung durchgeführt worden ist;
Aufgrund des Gutachtens Nr. 67.313/3 des Staatsrates vom 27. Mai 2020, Aufgrund des Gutachtens Nr. 67.313/3 des Staatsrates vom 27. Mai 2020,
abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der am 12. abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der am 12.
Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;
Auf Vorschlag Unseres Ministers des Innern und aufgrund der Auf Vorschlag Unseres Ministers des Innern und aufgrund der
Stellungnahme Unserer Minister, die im Rat darüber beraten haben, Stellungnahme Unserer Minister, die im Rat darüber beraten haben,
Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: Haben Wir beschlossen und erlassen Wir:
Artikel 1 - Artikel 64 des Königlichen Erlasses vom 20. Juli 2001 zur Artikel 1 - Artikel 64 des Königlichen Erlasses vom 20. Juli 2001 zur
Festlegung einer allgemeinen Ordnung über den Schutz der Bevölkerung, Festlegung einer allgemeinen Ordnung über den Schutz der Bevölkerung,
der Arbeitnehmer und der Umwelt gegen die Gefahren ionisierender der Arbeitnehmer und der Umwelt gegen die Gefahren ionisierender
Strahlungen, abgeändert durch die Königlichen Erlasse vom 12. März Strahlungen, abgeändert durch die Königlichen Erlasse vom 12. März
2002, 24. Januar 2006, 10. Oktober 2010, 30. September 2014 und 4. Mai 2002, 24. Januar 2006, 10. Oktober 2010, 30. September 2014 und 4. Mai
2018 wird durch den Punkt 64.8 mit folgendem Wortlaut ergänzt: 2018 wird durch den Punkt 64.8 mit folgendem Wortlaut ergänzt:
"64.8 Es ist verboten, Americium-241-Strahlenquellen für Dicken-, "64.8 Es ist verboten, Americium-241-Strahlenquellen für Dicken-,
Masse- oder Dichtemessungen bei der Textilherstellung zu benutzen." Masse- oder Dichtemessungen bei der Textilherstellung zu benutzen."
Art. 2 - Artikel 81.7bis wird durch folgende Absätze ergänzt: Art. 2 - Artikel 81.7bis wird durch folgende Absätze ergänzt:
"Die in Artikel 64.8 des Königlichen Erlasses vom 20. Juli 2001 zur "Die in Artikel 64.8 des Königlichen Erlasses vom 20. Juli 2001 zur
Festlegung einer allgemeinen Ordnung über den Schutz der Bevölkerung, Festlegung einer allgemeinen Ordnung über den Schutz der Bevölkerung,
der Arbeitnehmer und der Umwelt gegen die Gefahren ionisierender der Arbeitnehmer und der Umwelt gegen die Gefahren ionisierender
Strahlungen erwähnten Betreiber, die über eine Errichtungs- und Strahlungen erwähnten Betreiber, die über eine Errichtungs- und
Betriebsgenehmigung für die Benutzung einer oder mehrerer Betriebsgenehmigung für die Benutzung einer oder mehrerer
Americium-241-Strahlenquellen für Dicken-, Masse- oder Dichtemessungen Americium-241-Strahlenquellen für Dicken-, Masse- oder Dichtemessungen
bei Textilien verfügen, dürfen diese Americium-241-Strahlenquellen bis bei Textilien verfügen, dürfen diese Americium-241-Strahlenquellen bis
zum 31. Dezember 2025 benutzen. zum 31. Dezember 2025 benutzen.
Diese Betreiber müssen ihre Americium-241-Strahlenquellen beseitigen Diese Betreiber müssen ihre Americium-241-Strahlenquellen beseitigen
und spätestens am 31. Dezember 2026 den Nachweis für diese Beseitigung und spätestens am 31. Dezember 2026 den Nachweis für diese Beseitigung
liefern." liefern."
Art. 3 - Der für Inneres zuständige Minister ist mit der Ausführung Art. 3 - Der für Inneres zuständige Minister ist mit der Ausführung
des vorliegenden Erlasses beauftragt. des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 4. Juni 2020 Gegeben zu Brüssel, den 4. Juni 2020
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Minister des Innern Der Minister des Innern
P. DE CREM P. DE CREM
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