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Arrêté royal portant exécution de l'article 115, § 10, alinéa 1er, de la loi du 7 décembre 1998 organisant un service de police intégré, structuré à deux niveaux. - Traduction allemande Koninklijk besluit tot uitvoering van artikel 115, § 10, eerste lid, van de wet van 7 december 1998 tot organisatie van een geïntegreerde politiedienst, gestructureerd op twee niveaus. - Duitse vertaling
3 DECEMBRE 2023. - Arrêté royal portant exécution de l'article 115, § 3 DECEMBER 2023. - Koninklijk besluit tot uitvoering van artikel 115,
10, alinéa 1er, de la loi du 7 décembre 1998 organisant un service de § 10, eerste lid, van de wet van 7 december 1998 tot organisatie van
police intégré, structuré à deux niveaux. - Traduction allemande een geïntegreerde politiedienst, gestructureerd op twee niveaus. -
Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk
l'arrêté royal du 3 décembre 2023 portant exécution de l'article 115, besluit van 3 december 2023 tot uitvoering van artikel 115, § 10,
§ 10, alinéa 1er, de la loi du 7 décembre 1998 organisant un service eerste lid, van de wet van 7 december 1998 tot organisatie van een
de police intégré, structuré à deux niveaux (Moniteur belge du 27 décembre 2023). geïntegreerde politiedienst, gestructureerd op twee niveaus (Belgisch Staatsblad van 27 december 2023).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse
allemande à Malmedy. vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
3. DEZEMBER 2023 - Königlicher Erlass zur Ausführung von Artikel 115 § 3. DEZEMBER 2023 - Königlicher Erlass zur Ausführung von Artikel 115 §
10 Absatz 1 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines 10 Absatz 1 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines
auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Aufgrund des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf Aufgrund des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf
zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes, des Artikels zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes, des Artikels
115 § 10 Absatz 1; 115 § 10 Absatz 1;
Aufgrund der Stellungnahme des Generalinspektors der Finanzen vom 12. Aufgrund der Stellungnahme des Generalinspektors der Finanzen vom 12.
Januar 2023; Januar 2023;
Aufgrund des Einverständnisses der Staatssekretärin für Haushalt vom Aufgrund des Einverständnisses der Staatssekretärin für Haushalt vom
13. März 2023; 13. März 2023;
Aufgrund der Stellungnahme des Bürgermeisterrates vom 7. Juni 2023; Aufgrund der Stellungnahme des Bürgermeisterrates vom 7. Juni 2023;
Aufgrund des Antrags auf Begutachtung binnen einer um fünfzehn Tage Aufgrund des Antrags auf Begutachtung binnen einer um fünfzehn Tage
verlängerten Frist von dreißig Tagen, der am 17. Juli 2023 beim verlängerten Frist von dreißig Tagen, der am 17. Juli 2023 beim
Staatsrat eingereicht worden ist, in Anwendung von Artikel 84 § 1 Staatsrat eingereicht worden ist, in Anwendung von Artikel 84 § 1
Absatz 1 Nr. 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Absatz 1 Nr. 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den
Staatsrat; Staatsrat;
In der Erwägung, dass kein Gutachten binnen dieser Frist übermittelt In der Erwägung, dass kein Gutachten binnen dieser Frist übermittelt
worden ist; worden ist;
Aufgrund des Artikels 84 § 4 Absatz 2 der am 12. Januar 1973 Aufgrund des Artikels 84 § 4 Absatz 2 der am 12. Januar 1973
koordinierten Gesetze über den Staatsrat; koordinierten Gesetze über den Staatsrat;
Auf Vorschlag der Ministerin des Innern und aufgrund der Stellungnahme Auf Vorschlag der Ministerin des Innern und aufgrund der Stellungnahme
der Minister, die im Rat darüber beraten haben, der Minister, die im Rat darüber beraten haben,
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:
Artikel 1 - In vorliegendem Erlass wird die Art der in Artikel 115 § Artikel 1 - In vorliegendem Erlass wird die Art der in Artikel 115 §
10 Absatz 1 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines 10 Absatz 1 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines
auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes erwähnten auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes erwähnten
Unterstützungsaufträge bestimmt, die die föderale Polizei auf Unterstützungsaufträge bestimmt, die die föderale Polizei auf
nichtoperativer Ebene zugunsten der lokalen Polizeizonen kostenlos nichtoperativer Ebene zugunsten der lokalen Polizeizonen kostenlos
erfüllt, und zwar unbeschadet der eigenen Aufträge der föderalen erfüllt, und zwar unbeschadet der eigenen Aufträge der föderalen
Polizei, die den Polizeizonen indirekt zugutekommen. Polizei, die den Polizeizonen indirekt zugutekommen.
Die in Absatz 1 erwähnten Unterstützungsaufträge werden im Rahmen der Die in Absatz 1 erwähnten Unterstützungsaufträge werden im Rahmen der
verfügbaren Haushaltsmittel und Ressourcen erfüllt, ohne dabei die verfügbaren Haushaltsmittel und Ressourcen erfüllt, ohne dabei die
gesetzlichen Aufträge der föderalen Polizei zu beeinträchtigen. gesetzlichen Aufträge der föderalen Polizei zu beeinträchtigen.
Im Zweifelsfall entscheidet der Minister des Innern, ob es sich um Im Zweifelsfall entscheidet der Minister des Innern, ob es sich um
einen in Absatz 1 erwähnten Auftrag handelt. Er holt hierzu die einen in Absatz 1 erwähnten Auftrag handelt. Er holt hierzu die
Stellungnahme des in Artikel 8ter desselben Gesetzes erwähnten Stellungnahme des in Artikel 8ter desselben Gesetzes erwähnten
Koordinierungsausschusses der integrierten Polizei ein. Koordinierungsausschusses der integrierten Polizei ein.
Art. 2 - Die Dienstleistungen, die die föderale Polizei den Art. 2 - Die Dienstleistungen, die die föderale Polizei den
Polizeizonen im Rahmen der in Artikel 1 Absatz 1 erwähnten Polizeizonen im Rahmen der in Artikel 1 Absatz 1 erwähnten
Unterstützungsaufträge anbietet, beruhen auf den vom Unterstützungsaufträge anbietet, beruhen auf den vom
Koordinierungsausschuss der integrierten Polizei validierten Standards Koordinierungsausschuss der integrierten Polizei validierten Standards
der integrierten Polizei. der integrierten Polizei.
Die in Absatz 1 erwähnten Standards betreffen mindestens die Typologie Die in Absatz 1 erwähnten Standards betreffen mindestens die Typologie
der angebotenen Dienstleistungen, die erforderlichen Bedingungen, um der angebotenen Dienstleistungen, die erforderlichen Bedingungen, um
diese Dienstleistungen anzubieten, die Festlegung von Prioritäten diese Dienstleistungen anzubieten, die Festlegung von Prioritäten
sowie die damit verbundenen Richtlinien für den Haushaltsplan. sowie die damit verbundenen Richtlinien für den Haushaltsplan.
Art. 3 - Die nichtoperative Unterstützung, die die föderale Polizei Art. 3 - Die nichtoperative Unterstützung, die die föderale Polizei
der lokalen Polizei kostenlos leistet, betrifft Dienstleistungen, die der lokalen Polizei kostenlos leistet, betrifft Dienstleistungen, die
für die integrierte Arbeitsweise der Polizeidienste von wesentlicher für die integrierte Arbeitsweise der Polizeidienste von wesentlicher
Bedeutung sind, nachstehend "wesentliche Dienstleistungen" genannt. Bedeutung sind, nachstehend "wesentliche Dienstleistungen" genannt.
Art. 4 - Im Rahmen der nichtoperativen Unterstützung erfüllt die Art. 4 - Im Rahmen der nichtoperativen Unterstützung erfüllt die
föderale Polizei zugunsten der Polizeizonen in den Bereichen föderale Polizei zugunsten der Polizeizonen in den Bereichen
Strategie, Politik und Kommunikation sowie in rechtlichen Strategie, Politik und Kommunikation sowie in rechtlichen
Angelegenheiten kostenlos folgende Aufträge: Angelegenheiten kostenlos folgende Aufträge:
1. punktuelle Unterstützung im politischen Bereich, einschließlich der 1. punktuelle Unterstützung im politischen Bereich, einschließlich der
Erstellung strategischer Analysen, sowie im Bereich des polizeilichen Erstellung strategischer Analysen, sowie im Bereich des polizeilichen
Lagebildes, Lagebildes,
2. Unterstützung im Rahmen der Kommunikation innerhalb der 2. Unterstützung im Rahmen der Kommunikation innerhalb der
integrierten Polizei, einschließlich der redaktionellen und visuellen integrierten Polizei, einschließlich der redaktionellen und visuellen
Unterstützung und der Entwicklung von Kommunikationssystemen, die die Unterstützung und der Entwicklung von Kommunikationssystemen, die die
Zurverfügungstellung operativer und nichtoperativer Dokumentation Zurverfügungstellung operativer und nichtoperativer Dokumentation
ermöglichen, ermöglichen,
3. Unterstützung im Rahmen von Werbemaßnahmen für die integrierte 3. Unterstützung im Rahmen von Werbemaßnahmen für die integrierte
Polizei und Verleih von Werbematerial für die integrierte Polizei, Polizei und Verleih von Werbematerial für die integrierte Polizei,
4. Abfassung juristischer Gutachten und Bereitstellung technischer 4. Abfassung juristischer Gutachten und Bereitstellung technischer
Unterstützung im Rahmen der Rechtsvorschriften in Bezug auf die Unterstützung im Rahmen der Rechtsvorschriften in Bezug auf die
Polizeidienste. Polizeidienste.
Art. 5 - Im Rahmen der nichtoperativen Unterstützung erfüllt die Art. 5 - Im Rahmen der nichtoperativen Unterstützung erfüllt die
föderale Polizei zugunsten der Polizeizonen im Bereich Personal föderale Polizei zugunsten der Polizeizonen im Bereich Personal
kostenlos folgende Aufträge: kostenlos folgende Aufträge:
1. medizinische Unterstützung, die Folgendes umfasst: 1. medizinische Unterstützung, die Folgendes umfasst:
a) Eingreifen des Stressteams in Krisensituationen, einschließlich a) Eingreifen des Stressteams in Krisensituationen, einschließlich
derjenigen, die sich aus schweren Gewalttaten ergeben, die von Dritten derjenigen, die sich aus schweren Gewalttaten ergeben, die von Dritten
gegen Polizeipersonal begangen werden, gegen Polizeipersonal begangen werden,
b) Verwaltung der in Artikel X.I.1 Absatz 1 RSPol erwähnten b) Verwaltung der in Artikel X.I.1 Absatz 1 RSPol erwähnten
kostenlosen Gesundheitspflege, kostenlosen Gesundheitspflege,
c) Verwaltung der in Artikel X.I.1 Absatz 3 RSPol erwähnten c) Verwaltung der in Artikel X.I.1 Absatz 3 RSPol erwähnten
Krankenhausversicherungen, Krankenhausversicherungen,
d) Verwaltung der in Teil X Titel II RSPol erwähnten medizinischen d) Verwaltung der in Teil X Titel II RSPol erwähnten medizinischen
Kontrolle, Kontrolle,
e) Arbeitsweise der Kommission für die Eignung des Personals der e) Arbeitsweise der Kommission für die Eignung des Personals der
Polizeidienste und der Berufungskommission für die Eignung des Polizeidienste und der Berufungskommission für die Eignung des
Personals der Polizeidienste, die in Artikel IX.II.1 RSPol erwähnt Personals der Polizeidienste, die in Artikel IX.II.1 RSPol erwähnt
sind, sind,
f) operative medizinische Unterstützung bei Einsätzen, die von der f) operative medizinische Unterstützung bei Einsätzen, die von der
föderalen Polizei gemeinsam mit der lokalen Polizei durchgeführt föderalen Polizei gemeinsam mit der lokalen Polizei durchgeführt
werden, werden,
g) Bereitstellung administrativer Informationen im Bereich g) Bereitstellung administrativer Informationen im Bereich
Arbeitsunfähigkeit und Absentismus, Arbeitsunfähigkeit und Absentismus,
h) ärztliche Tauglichkeitsuntersuchungen im Rahmen der Anwerbung und h) ärztliche Tauglichkeitsuntersuchungen im Rahmen der Anwerbung und
der Auswahl von Polizeianwärtern und für spezielle Funktionen, mit der Auswahl von Polizeianwärtern und für spezielle Funktionen, mit
Ausnahme derjenigen, die im Rahmen von Anwerbungen durchgeführt Ausnahme derjenigen, die im Rahmen von Anwerbungen durchgeführt
werden, die direkt von einer Polizeizone vorgenommen werden, werden, die direkt von einer Polizeizone vorgenommen werden,
2. Unterstützung bei der Anwerbung und Auswahl der Personalmitglieder 2. Unterstützung bei der Anwerbung und Auswahl der Personalmitglieder
der Polizeidienste, der Polizeidienste,
3. Organisation der Auswahl im Rahmen des sozialen Aufstiegs, 3. Organisation der Auswahl im Rahmen des sozialen Aufstiegs,
4. unbeschadet der Aufträge der zugelassenen Schulen, 4. unbeschadet der Aufträge der zugelassenen Schulen,
a) Koordinierung, Organisation und Begleitung der Ausbildungen und a) Koordinierung, Organisation und Begleitung der Ausbildungen und
Trainings in Bezug auf die vereinbarte Kontrolle des öffentlichen Trainings in Bezug auf die vereinbarte Kontrolle des öffentlichen
Raums im Rahmen der belastbaren Kapazität, Raums im Rahmen der belastbaren Kapazität,
b) Bereitstellung bestimmter Ausbildungen, die in Ausführung der b) Bereitstellung bestimmter Ausbildungen, die in Ausführung der
Rechtsvorschriften oder der vom Minister des Innern festgelegten Rechtsvorschriften oder der vom Minister des Innern festgelegten
nationalen Richtlinien durchgeführt werden, nationalen Richtlinien durchgeführt werden,
c) Bereitstellung funktionaler Ausbildungen und Fortbildungen, c) Bereitstellung funktionaler Ausbildungen und Fortbildungen,
d) Bereitstellung von Beförderungsausbildungen, insbesondere des d) Bereitstellung von Beförderungsausbildungen, insbesondere des
Direktionsbrevets, Direktionsbrevets,
e) Bereitstellung bestimmter Ausbildungen in Ausführung von e) Bereitstellung bestimmter Ausbildungen in Ausführung von
Protokollen und Verwaltungsverträgen, die auf der Grundlage des Protokollen und Verwaltungsverträgen, die auf der Grundlage des
Gegenseitigkeitsprinzips mit den zugelassenen Polizeischulen, den Gegenseitigkeitsprinzips mit den zugelassenen Polizeischulen, den
Polizeizonen, dem Ständigen Ausschuss für die lokale Polizei oder Polizeizonen, dem Ständigen Ausschuss für die lokale Polizei oder
Ausbildungseinrichtungen geschlossen wurden, Ausbildungseinrichtungen geschlossen wurden,
5. Verwaltung der Verleihung von Ehrenauszeichnungen, Zuteilung von 5. Verwaltung der Verleihung von Ehrenauszeichnungen, Zuteilung von
Identifizierungsnummern, Verteilung von Antragsformularen für den Identifizierungsnummern, Verteilung von Antragsformularen für den
Erhalt einer Gewerkschaftsprämie und Verwaltung von Abonnements für Erhalt einer Gewerkschaftsprämie und Verwaltung von Abonnements für
die öffentlichen Verkehrsmittel im Rahmen der in Artikel XI.V.1 RSPol die öffentlichen Verkehrsmittel im Rahmen der in Artikel XI.V.1 RSPol
erwähnten Beteiligung, erwähnten Beteiligung,
6. Verwaltung der Mobilität, der Aufrufe zur Bewerbung für ein Mandat, 6. Verwaltung der Mobilität, der Aufrufe zur Bewerbung für ein Mandat,
7. Ausführung von Kompetenzbilanzen und Coaching im Rahmen der Suche 7. Ausführung von Kompetenzbilanzen und Coaching im Rahmen der Suche
nach angepassten Stellen innerhalb der integrierten Polizei. nach angepassten Stellen innerhalb der integrierten Polizei.
Art. 6 - Im Rahmen der nichtoperativen Unterstützung erfüllt die Art. 6 - Im Rahmen der nichtoperativen Unterstützung erfüllt die
föderale Polizei zugunsten der Polizeizonen im Bereich Logistik föderale Polizei zugunsten der Polizeizonen im Bereich Logistik
kostenlos folgende Aufträge: kostenlos folgende Aufträge:
1. was die wesentliche Ausrüstung betrifft, einschließlich 1. was die wesentliche Ausrüstung betrifft, einschließlich
Dienstuniformen, persönlicher und kollektiver Waffenausrüstung, Dienstuniformen, persönlicher und kollektiver Waffenausrüstung,
Identifizierungsmitteln und Polizeifahrzeugen: Identifizierungsmitteln und Polizeifahrzeugen:
a) Abgabe von Stellungnahmen in Bezug auf diesbezügliche öffentliche a) Abgabe von Stellungnahmen in Bezug auf diesbezügliche öffentliche
Aufträge nur dann, wenn ein öffentlicher Auftrag für die Polizeizonen Aufträge nur dann, wenn ein öffentlicher Auftrag für die Polizeizonen
nicht zugänglich ist, nicht zugänglich ist,
b) Abgabe technischer Stellungnahmen nur dann, wenn ein öffentlicher b) Abgabe technischer Stellungnahmen nur dann, wenn ein öffentlicher
Auftrag für die Polizeizonen nicht zugänglich ist, Auftrag für die Polizeizonen nicht zugänglich ist,
c) Vorbereitung, Vergabe und Öffnung diesbezüglicher öffentlicher c) Vorbereitung, Vergabe und Öffnung diesbezüglicher öffentlicher
Aufträge für die Polizeizonen, Aufträge für die Polizeizonen,
d) Festlegung und Bewertung der diesbezüglichen Normen, d) Festlegung und Bewertung der diesbezüglichen Normen,
e) Bereitstellung von Legitimations- und Identifizierungskarten, e) Bereitstellung von Legitimations- und Identifizierungskarten,
2. was die Infrastruktur betrifft: 2. was die Infrastruktur betrifft:
a) Festlegung und Bewertung von Normen in Bezug auf Konzeption und Bau a) Festlegung und Bewertung von Normen in Bezug auf Konzeption und Bau
von Gebäuden, von Gebäuden,
b) Unterrichtung der Polizeizonen in Bezug auf diese Normen. b) Unterrichtung der Polizeizonen in Bezug auf diese Normen.
Art. 7 - Im Rahmen der nichtoperativen Unterstützung erfüllt die Art. 7 - Im Rahmen der nichtoperativen Unterstützung erfüllt die
föderale Polizei zugunsten der Polizeizonen im Bereich Finanzen föderale Polizei zugunsten der Polizeizonen im Bereich Finanzen
kostenlos folgende Aufträge: kostenlos folgende Aufträge:
1. Verwaltung und Vorfinanzierung der Kosten, die bei den in Artikel 1. Verwaltung und Vorfinanzierung der Kosten, die bei den in Artikel
XI.IV.38 RSPol erwähnten internationalen Rechtshilfeersuchen XI.IV.38 RSPol erwähnten internationalen Rechtshilfeersuchen
entstehen, entstehen,
2. Verwaltung des Haushalts in Bezug auf die integrierte Arbeitsweise 2. Verwaltung des Haushalts in Bezug auf die integrierte Arbeitsweise
der Polizeidienste. der Polizeidienste.
Art. 8 - Im Rahmen der nichtoperativen Unterstützung erfüllt die Art. 8 - Im Rahmen der nichtoperativen Unterstützung erfüllt die
föderale Polizei zugunsten der Polizeizonen im Bereich polizeiliche föderale Polizei zugunsten der Polizeizonen im Bereich polizeiliche
Informationen und ICT-Mittel kostenlos folgende Aufträge: Informationen und ICT-Mittel kostenlos folgende Aufträge:
1. Aufträge im Zusammenhang mit der Verwaltung operativer 1. Aufträge im Zusammenhang mit der Verwaltung operativer
polizeilicher Datenbanken, wenn sie für die gesamte integrierte polizeilicher Datenbanken, wenn sie für die gesamte integrierte
Polizei erforderlich sind und eine der in Artikel 44/2 des Gesetzes Polizei erforderlich sind und eine der in Artikel 44/2 des Gesetzes
über das Polizeiamt erwähnten Kategorien von Datenbanken betreffen, über das Polizeiamt erwähnten Kategorien von Datenbanken betreffen,
und zwar nur, was die besonderen Datenbanken betrifft, wenn die und zwar nur, was die besonderen Datenbanken betrifft, wenn die
föderale Polizei allein oder gemeinsam für die Verarbeitung föderale Polizei allein oder gemeinsam für die Verarbeitung
verantwortlich ist, und für die Teile, deren Zusammenlegung zugunsten verantwortlich ist, und für die Teile, deren Zusammenlegung zugunsten
der integrierten Polizei erfolgt, und, was die gemeinsamen Datenbanken der integrierten Polizei erfolgt, und, was die gemeinsamen Datenbanken
betrifft, wenn die föderale Polizei die gemeinsame Datenbank betrifft, wenn die föderale Polizei die gemeinsame Datenbank
verwaltet, verwaltet,
2. Aufträge im Zusammenhang mit der Verwaltung und Entwicklung 2. Aufträge im Zusammenhang mit der Verwaltung und Entwicklung
nichtoperativer polizeilicher Datenbanken, wenn sie für die gesamte nichtoperativer polizeilicher Datenbanken, wenn sie für die gesamte
integrierte Polizei erforderlich sind, integrierte Polizei erforderlich sind,
3. Entwicklung, Verwaltung und Zurverfügungstellung von Datenbanken 3. Entwicklung, Verwaltung und Zurverfügungstellung von Datenbanken
und Informationen, die sich aus den statutarischen Verpflichtungen im und Informationen, die sich aus den statutarischen Verpflichtungen im
Bereich Personal ergeben, Bereich Personal ergeben,
4. Entwicklung und Verwaltung von operativen und nichtoperativen 4. Entwicklung und Verwaltung von operativen und nichtoperativen
Informations- und Kommunikationssystemen der Polizeidienste, wenn Informations- und Kommunikationssystemen der Polizeidienste, wenn
diese Systeme Standards für die integrierte Polizei darstellen und in diese Systeme Standards für die integrierte Polizei darstellen und in
den Informations- und Kommunikationsdiensten des Bezirks eingesetzt den Informations- und Kommunikationsdiensten des Bezirks eingesetzt
werden, werden,
5. Zurverfügungstellung und Verwaltung operativer oder nichtoperativer 5. Zurverfügungstellung und Verwaltung operativer oder nichtoperativer
Daten, die von Dritten bereitgestellt werden, zugunsten der Daten, die von Dritten bereitgestellt werden, zugunsten der
integrierten Polizei, sofern diese Daten der föderalen Polizei integrierten Polizei, sofern diese Daten der föderalen Polizei
kostenlos zur Verfügung gestellt werden, kostenlos zur Verfügung gestellt werden,
6. Implementierung von ICT-Infrastrukturen und -Netzen und 6. Implementierung von ICT-Infrastrukturen und -Netzen und
Bereitstellung der erforderlichen Lizenzen für die grundlegenden Bereitstellung der erforderlichen Lizenzen für die grundlegenden
operativen Prozesse der integrierten Polizei gemäß den Standards der operativen Prozesse der integrierten Polizei gemäß den Standards der
integrierten Polizei, integrierten Polizei,
7. Bestimmung von Normen, Grundsätzen, Entwicklungsprozessen, 7. Bestimmung von Normen, Grundsätzen, Entwicklungsprozessen,
Mindeststandards, Bewertung der Effizienz des Systems und Mindeststandards, Bewertung der Effizienz des Systems und
Qualitätskontrolle operativer und nichtoperativer Informationsflüsse, Qualitätskontrolle operativer und nichtoperativer Informationsflüsse,
wenn sie für die Arbeitsweise der integrierten Polizei erforderlich wenn sie für die Arbeitsweise der integrierten Polizei erforderlich
sind, sind,
8. Bereitstellung von funktionalem oder technischem Fachwissen im 8. Bereitstellung von funktionalem oder technischem Fachwissen im
Bereich Verwaltung operativer oder nichtoperativer Informationen, wenn Bereich Verwaltung operativer oder nichtoperativer Informationen, wenn
dieses Fachwissen für die Arbeitsweise der integrierten Polizei dieses Fachwissen für die Arbeitsweise der integrierten Polizei
erforderlich ist. erforderlich ist.
Art. 9 - Im Rahmen der nichtoperativen Unterstützung erfüllt die Art. 9 - Im Rahmen der nichtoperativen Unterstützung erfüllt die
föderale Polizei zugunsten der Polizeizonen im Bereich föderale Polizei zugunsten der Polizeizonen im Bereich
Datenverarbeitung und -schutz durch den Datenschutzbeauftragten der Datenverarbeitung und -schutz durch den Datenschutzbeauftragten der
föderalen Polizei kostenlos folgende Aufträge: föderalen Polizei kostenlos folgende Aufträge:
1. Abgabe von Stellungnahmen zu Verarbeitungen, für die der Minister 1. Abgabe von Stellungnahmen zu Verarbeitungen, für die der Minister
des Innern und der Minister der Justiz verantwortlich sind, des Innern und der Minister der Justiz verantwortlich sind,
2. Beratung und Bereitstellung von Dokumentation. 2. Beratung und Bereitstellung von Dokumentation.
Art. 10 - Der für Inneres zuständige Minister ist mit der Ausführung Art. 10 - Der für Inneres zuständige Minister ist mit der Ausführung
des vorliegenden Erlasses beauftragt. des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 3. Dezember 2023 Gegeben zu Brüssel, den 3. Dezember 2023
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Die Ministerin des Innern Die Ministerin des Innern
A. VERLINDEN A. VERLINDEN
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