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Arrêté royal portant exécution de l'article 115, § 10, alinéa 1er, de la loi du 7 décembre 1998 organisant un service de police intégré, structuré à deux niveaux. - Traduction allemande | Koninklijk besluit tot uitvoering van artikel 115, § 10, eerste lid, van de wet van 7 december 1998 tot organisatie van een geïntegreerde politiedienst, gestructureerd op twee niveaus. - Duitse vertaling |
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3 DECEMBRE 2023. - Arrêté royal portant exécution de l'article 115, § | 3 DECEMBER 2023. - Koninklijk besluit tot uitvoering van artikel 115, |
10, alinéa 1er, de la loi du 7 décembre 1998 organisant un service de | § 10, eerste lid, van de wet van 7 december 1998 tot organisatie van |
police intégré, structuré à deux niveaux. - Traduction allemande | een geïntegreerde politiedienst, gestructureerd op twee niveaus. - |
Duitse vertaling | |
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk |
l'arrêté royal du 3 décembre 2023 portant exécution de l'article 115, | besluit van 3 december 2023 tot uitvoering van artikel 115, § 10, |
§ 10, alinéa 1er, de la loi du 7 décembre 1998 organisant un service | eerste lid, van de wet van 7 december 1998 tot organisatie van een |
de police intégré, structuré à deux niveaux (Moniteur belge du 27 décembre 2023). | geïntegreerde politiedienst, gestructureerd op twee niveaus (Belgisch Staatsblad van 27 december 2023). |
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse |
allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
3. DEZEMBER 2023 - Königlicher Erlass zur Ausführung von Artikel 115 § | 3. DEZEMBER 2023 - Königlicher Erlass zur Ausführung von Artikel 115 § |
10 Absatz 1 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines | 10 Absatz 1 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines |
auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes | auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes |
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, | PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, |
Unser Gruß! | Unser Gruß! |
Aufgrund des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf | Aufgrund des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf |
zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes, des Artikels | zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes, des Artikels |
115 § 10 Absatz 1; | 115 § 10 Absatz 1; |
Aufgrund der Stellungnahme des Generalinspektors der Finanzen vom 12. | Aufgrund der Stellungnahme des Generalinspektors der Finanzen vom 12. |
Januar 2023; | Januar 2023; |
Aufgrund des Einverständnisses der Staatssekretärin für Haushalt vom | Aufgrund des Einverständnisses der Staatssekretärin für Haushalt vom |
13. März 2023; | 13. März 2023; |
Aufgrund der Stellungnahme des Bürgermeisterrates vom 7. Juni 2023; | Aufgrund der Stellungnahme des Bürgermeisterrates vom 7. Juni 2023; |
Aufgrund des Antrags auf Begutachtung binnen einer um fünfzehn Tage | Aufgrund des Antrags auf Begutachtung binnen einer um fünfzehn Tage |
verlängerten Frist von dreißig Tagen, der am 17. Juli 2023 beim | verlängerten Frist von dreißig Tagen, der am 17. Juli 2023 beim |
Staatsrat eingereicht worden ist, in Anwendung von Artikel 84 § 1 | Staatsrat eingereicht worden ist, in Anwendung von Artikel 84 § 1 |
Absatz 1 Nr. 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den | Absatz 1 Nr. 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den |
Staatsrat; | Staatsrat; |
In der Erwägung, dass kein Gutachten binnen dieser Frist übermittelt | In der Erwägung, dass kein Gutachten binnen dieser Frist übermittelt |
worden ist; | worden ist; |
Aufgrund des Artikels 84 § 4 Absatz 2 der am 12. Januar 1973 | Aufgrund des Artikels 84 § 4 Absatz 2 der am 12. Januar 1973 |
koordinierten Gesetze über den Staatsrat; | koordinierten Gesetze über den Staatsrat; |
Auf Vorschlag der Ministerin des Innern und aufgrund der Stellungnahme | Auf Vorschlag der Ministerin des Innern und aufgrund der Stellungnahme |
der Minister, die im Rat darüber beraten haben, | der Minister, die im Rat darüber beraten haben, |
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: | Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: |
Artikel 1 - In vorliegendem Erlass wird die Art der in Artikel 115 § | Artikel 1 - In vorliegendem Erlass wird die Art der in Artikel 115 § |
10 Absatz 1 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines | 10 Absatz 1 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines |
auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes erwähnten | auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes erwähnten |
Unterstützungsaufträge bestimmt, die die föderale Polizei auf | Unterstützungsaufträge bestimmt, die die föderale Polizei auf |
nichtoperativer Ebene zugunsten der lokalen Polizeizonen kostenlos | nichtoperativer Ebene zugunsten der lokalen Polizeizonen kostenlos |
erfüllt, und zwar unbeschadet der eigenen Aufträge der föderalen | erfüllt, und zwar unbeschadet der eigenen Aufträge der föderalen |
Polizei, die den Polizeizonen indirekt zugutekommen. | Polizei, die den Polizeizonen indirekt zugutekommen. |
Die in Absatz 1 erwähnten Unterstützungsaufträge werden im Rahmen der | Die in Absatz 1 erwähnten Unterstützungsaufträge werden im Rahmen der |
verfügbaren Haushaltsmittel und Ressourcen erfüllt, ohne dabei die | verfügbaren Haushaltsmittel und Ressourcen erfüllt, ohne dabei die |
gesetzlichen Aufträge der föderalen Polizei zu beeinträchtigen. | gesetzlichen Aufträge der föderalen Polizei zu beeinträchtigen. |
Im Zweifelsfall entscheidet der Minister des Innern, ob es sich um | Im Zweifelsfall entscheidet der Minister des Innern, ob es sich um |
einen in Absatz 1 erwähnten Auftrag handelt. Er holt hierzu die | einen in Absatz 1 erwähnten Auftrag handelt. Er holt hierzu die |
Stellungnahme des in Artikel 8ter desselben Gesetzes erwähnten | Stellungnahme des in Artikel 8ter desselben Gesetzes erwähnten |
Koordinierungsausschusses der integrierten Polizei ein. | Koordinierungsausschusses der integrierten Polizei ein. |
Art. 2 - Die Dienstleistungen, die die föderale Polizei den | Art. 2 - Die Dienstleistungen, die die föderale Polizei den |
Polizeizonen im Rahmen der in Artikel 1 Absatz 1 erwähnten | Polizeizonen im Rahmen der in Artikel 1 Absatz 1 erwähnten |
Unterstützungsaufträge anbietet, beruhen auf den vom | Unterstützungsaufträge anbietet, beruhen auf den vom |
Koordinierungsausschuss der integrierten Polizei validierten Standards | Koordinierungsausschuss der integrierten Polizei validierten Standards |
der integrierten Polizei. | der integrierten Polizei. |
Die in Absatz 1 erwähnten Standards betreffen mindestens die Typologie | Die in Absatz 1 erwähnten Standards betreffen mindestens die Typologie |
der angebotenen Dienstleistungen, die erforderlichen Bedingungen, um | der angebotenen Dienstleistungen, die erforderlichen Bedingungen, um |
diese Dienstleistungen anzubieten, die Festlegung von Prioritäten | diese Dienstleistungen anzubieten, die Festlegung von Prioritäten |
sowie die damit verbundenen Richtlinien für den Haushaltsplan. | sowie die damit verbundenen Richtlinien für den Haushaltsplan. |
Art. 3 - Die nichtoperative Unterstützung, die die föderale Polizei | Art. 3 - Die nichtoperative Unterstützung, die die föderale Polizei |
der lokalen Polizei kostenlos leistet, betrifft Dienstleistungen, die | der lokalen Polizei kostenlos leistet, betrifft Dienstleistungen, die |
für die integrierte Arbeitsweise der Polizeidienste von wesentlicher | für die integrierte Arbeitsweise der Polizeidienste von wesentlicher |
Bedeutung sind, nachstehend "wesentliche Dienstleistungen" genannt. | Bedeutung sind, nachstehend "wesentliche Dienstleistungen" genannt. |
Art. 4 - Im Rahmen der nichtoperativen Unterstützung erfüllt die | Art. 4 - Im Rahmen der nichtoperativen Unterstützung erfüllt die |
föderale Polizei zugunsten der Polizeizonen in den Bereichen | föderale Polizei zugunsten der Polizeizonen in den Bereichen |
Strategie, Politik und Kommunikation sowie in rechtlichen | Strategie, Politik und Kommunikation sowie in rechtlichen |
Angelegenheiten kostenlos folgende Aufträge: | Angelegenheiten kostenlos folgende Aufträge: |
1. punktuelle Unterstützung im politischen Bereich, einschließlich der | 1. punktuelle Unterstützung im politischen Bereich, einschließlich der |
Erstellung strategischer Analysen, sowie im Bereich des polizeilichen | Erstellung strategischer Analysen, sowie im Bereich des polizeilichen |
Lagebildes, | Lagebildes, |
2. Unterstützung im Rahmen der Kommunikation innerhalb der | 2. Unterstützung im Rahmen der Kommunikation innerhalb der |
integrierten Polizei, einschließlich der redaktionellen und visuellen | integrierten Polizei, einschließlich der redaktionellen und visuellen |
Unterstützung und der Entwicklung von Kommunikationssystemen, die die | Unterstützung und der Entwicklung von Kommunikationssystemen, die die |
Zurverfügungstellung operativer und nichtoperativer Dokumentation | Zurverfügungstellung operativer und nichtoperativer Dokumentation |
ermöglichen, | ermöglichen, |
3. Unterstützung im Rahmen von Werbemaßnahmen für die integrierte | 3. Unterstützung im Rahmen von Werbemaßnahmen für die integrierte |
Polizei und Verleih von Werbematerial für die integrierte Polizei, | Polizei und Verleih von Werbematerial für die integrierte Polizei, |
4. Abfassung juristischer Gutachten und Bereitstellung technischer | 4. Abfassung juristischer Gutachten und Bereitstellung technischer |
Unterstützung im Rahmen der Rechtsvorschriften in Bezug auf die | Unterstützung im Rahmen der Rechtsvorschriften in Bezug auf die |
Polizeidienste. | Polizeidienste. |
Art. 5 - Im Rahmen der nichtoperativen Unterstützung erfüllt die | Art. 5 - Im Rahmen der nichtoperativen Unterstützung erfüllt die |
föderale Polizei zugunsten der Polizeizonen im Bereich Personal | föderale Polizei zugunsten der Polizeizonen im Bereich Personal |
kostenlos folgende Aufträge: | kostenlos folgende Aufträge: |
1. medizinische Unterstützung, die Folgendes umfasst: | 1. medizinische Unterstützung, die Folgendes umfasst: |
a) Eingreifen des Stressteams in Krisensituationen, einschließlich | a) Eingreifen des Stressteams in Krisensituationen, einschließlich |
derjenigen, die sich aus schweren Gewalttaten ergeben, die von Dritten | derjenigen, die sich aus schweren Gewalttaten ergeben, die von Dritten |
gegen Polizeipersonal begangen werden, | gegen Polizeipersonal begangen werden, |
b) Verwaltung der in Artikel X.I.1 Absatz 1 RSPol erwähnten | b) Verwaltung der in Artikel X.I.1 Absatz 1 RSPol erwähnten |
kostenlosen Gesundheitspflege, | kostenlosen Gesundheitspflege, |
c) Verwaltung der in Artikel X.I.1 Absatz 3 RSPol erwähnten | c) Verwaltung der in Artikel X.I.1 Absatz 3 RSPol erwähnten |
Krankenhausversicherungen, | Krankenhausversicherungen, |
d) Verwaltung der in Teil X Titel II RSPol erwähnten medizinischen | d) Verwaltung der in Teil X Titel II RSPol erwähnten medizinischen |
Kontrolle, | Kontrolle, |
e) Arbeitsweise der Kommission für die Eignung des Personals der | e) Arbeitsweise der Kommission für die Eignung des Personals der |
Polizeidienste und der Berufungskommission für die Eignung des | Polizeidienste und der Berufungskommission für die Eignung des |
Personals der Polizeidienste, die in Artikel IX.II.1 RSPol erwähnt | Personals der Polizeidienste, die in Artikel IX.II.1 RSPol erwähnt |
sind, | sind, |
f) operative medizinische Unterstützung bei Einsätzen, die von der | f) operative medizinische Unterstützung bei Einsätzen, die von der |
föderalen Polizei gemeinsam mit der lokalen Polizei durchgeführt | föderalen Polizei gemeinsam mit der lokalen Polizei durchgeführt |
werden, | werden, |
g) Bereitstellung administrativer Informationen im Bereich | g) Bereitstellung administrativer Informationen im Bereich |
Arbeitsunfähigkeit und Absentismus, | Arbeitsunfähigkeit und Absentismus, |
h) ärztliche Tauglichkeitsuntersuchungen im Rahmen der Anwerbung und | h) ärztliche Tauglichkeitsuntersuchungen im Rahmen der Anwerbung und |
der Auswahl von Polizeianwärtern und für spezielle Funktionen, mit | der Auswahl von Polizeianwärtern und für spezielle Funktionen, mit |
Ausnahme derjenigen, die im Rahmen von Anwerbungen durchgeführt | Ausnahme derjenigen, die im Rahmen von Anwerbungen durchgeführt |
werden, die direkt von einer Polizeizone vorgenommen werden, | werden, die direkt von einer Polizeizone vorgenommen werden, |
2. Unterstützung bei der Anwerbung und Auswahl der Personalmitglieder | 2. Unterstützung bei der Anwerbung und Auswahl der Personalmitglieder |
der Polizeidienste, | der Polizeidienste, |
3. Organisation der Auswahl im Rahmen des sozialen Aufstiegs, | 3. Organisation der Auswahl im Rahmen des sozialen Aufstiegs, |
4. unbeschadet der Aufträge der zugelassenen Schulen, | 4. unbeschadet der Aufträge der zugelassenen Schulen, |
a) Koordinierung, Organisation und Begleitung der Ausbildungen und | a) Koordinierung, Organisation und Begleitung der Ausbildungen und |
Trainings in Bezug auf die vereinbarte Kontrolle des öffentlichen | Trainings in Bezug auf die vereinbarte Kontrolle des öffentlichen |
Raums im Rahmen der belastbaren Kapazität, | Raums im Rahmen der belastbaren Kapazität, |
b) Bereitstellung bestimmter Ausbildungen, die in Ausführung der | b) Bereitstellung bestimmter Ausbildungen, die in Ausführung der |
Rechtsvorschriften oder der vom Minister des Innern festgelegten | Rechtsvorschriften oder der vom Minister des Innern festgelegten |
nationalen Richtlinien durchgeführt werden, | nationalen Richtlinien durchgeführt werden, |
c) Bereitstellung funktionaler Ausbildungen und Fortbildungen, | c) Bereitstellung funktionaler Ausbildungen und Fortbildungen, |
d) Bereitstellung von Beförderungsausbildungen, insbesondere des | d) Bereitstellung von Beförderungsausbildungen, insbesondere des |
Direktionsbrevets, | Direktionsbrevets, |
e) Bereitstellung bestimmter Ausbildungen in Ausführung von | e) Bereitstellung bestimmter Ausbildungen in Ausführung von |
Protokollen und Verwaltungsverträgen, die auf der Grundlage des | Protokollen und Verwaltungsverträgen, die auf der Grundlage des |
Gegenseitigkeitsprinzips mit den zugelassenen Polizeischulen, den | Gegenseitigkeitsprinzips mit den zugelassenen Polizeischulen, den |
Polizeizonen, dem Ständigen Ausschuss für die lokale Polizei oder | Polizeizonen, dem Ständigen Ausschuss für die lokale Polizei oder |
Ausbildungseinrichtungen geschlossen wurden, | Ausbildungseinrichtungen geschlossen wurden, |
5. Verwaltung der Verleihung von Ehrenauszeichnungen, Zuteilung von | 5. Verwaltung der Verleihung von Ehrenauszeichnungen, Zuteilung von |
Identifizierungsnummern, Verteilung von Antragsformularen für den | Identifizierungsnummern, Verteilung von Antragsformularen für den |
Erhalt einer Gewerkschaftsprämie und Verwaltung von Abonnements für | Erhalt einer Gewerkschaftsprämie und Verwaltung von Abonnements für |
die öffentlichen Verkehrsmittel im Rahmen der in Artikel XI.V.1 RSPol | die öffentlichen Verkehrsmittel im Rahmen der in Artikel XI.V.1 RSPol |
erwähnten Beteiligung, | erwähnten Beteiligung, |
6. Verwaltung der Mobilität, der Aufrufe zur Bewerbung für ein Mandat, | 6. Verwaltung der Mobilität, der Aufrufe zur Bewerbung für ein Mandat, |
7. Ausführung von Kompetenzbilanzen und Coaching im Rahmen der Suche | 7. Ausführung von Kompetenzbilanzen und Coaching im Rahmen der Suche |
nach angepassten Stellen innerhalb der integrierten Polizei. | nach angepassten Stellen innerhalb der integrierten Polizei. |
Art. 6 - Im Rahmen der nichtoperativen Unterstützung erfüllt die | Art. 6 - Im Rahmen der nichtoperativen Unterstützung erfüllt die |
föderale Polizei zugunsten der Polizeizonen im Bereich Logistik | föderale Polizei zugunsten der Polizeizonen im Bereich Logistik |
kostenlos folgende Aufträge: | kostenlos folgende Aufträge: |
1. was die wesentliche Ausrüstung betrifft, einschließlich | 1. was die wesentliche Ausrüstung betrifft, einschließlich |
Dienstuniformen, persönlicher und kollektiver Waffenausrüstung, | Dienstuniformen, persönlicher und kollektiver Waffenausrüstung, |
Identifizierungsmitteln und Polizeifahrzeugen: | Identifizierungsmitteln und Polizeifahrzeugen: |
a) Abgabe von Stellungnahmen in Bezug auf diesbezügliche öffentliche | a) Abgabe von Stellungnahmen in Bezug auf diesbezügliche öffentliche |
Aufträge nur dann, wenn ein öffentlicher Auftrag für die Polizeizonen | Aufträge nur dann, wenn ein öffentlicher Auftrag für die Polizeizonen |
nicht zugänglich ist, | nicht zugänglich ist, |
b) Abgabe technischer Stellungnahmen nur dann, wenn ein öffentlicher | b) Abgabe technischer Stellungnahmen nur dann, wenn ein öffentlicher |
Auftrag für die Polizeizonen nicht zugänglich ist, | Auftrag für die Polizeizonen nicht zugänglich ist, |
c) Vorbereitung, Vergabe und Öffnung diesbezüglicher öffentlicher | c) Vorbereitung, Vergabe und Öffnung diesbezüglicher öffentlicher |
Aufträge für die Polizeizonen, | Aufträge für die Polizeizonen, |
d) Festlegung und Bewertung der diesbezüglichen Normen, | d) Festlegung und Bewertung der diesbezüglichen Normen, |
e) Bereitstellung von Legitimations- und Identifizierungskarten, | e) Bereitstellung von Legitimations- und Identifizierungskarten, |
2. was die Infrastruktur betrifft: | 2. was die Infrastruktur betrifft: |
a) Festlegung und Bewertung von Normen in Bezug auf Konzeption und Bau | a) Festlegung und Bewertung von Normen in Bezug auf Konzeption und Bau |
von Gebäuden, | von Gebäuden, |
b) Unterrichtung der Polizeizonen in Bezug auf diese Normen. | b) Unterrichtung der Polizeizonen in Bezug auf diese Normen. |
Art. 7 - Im Rahmen der nichtoperativen Unterstützung erfüllt die | Art. 7 - Im Rahmen der nichtoperativen Unterstützung erfüllt die |
föderale Polizei zugunsten der Polizeizonen im Bereich Finanzen | föderale Polizei zugunsten der Polizeizonen im Bereich Finanzen |
kostenlos folgende Aufträge: | kostenlos folgende Aufträge: |
1. Verwaltung und Vorfinanzierung der Kosten, die bei den in Artikel | 1. Verwaltung und Vorfinanzierung der Kosten, die bei den in Artikel |
XI.IV.38 RSPol erwähnten internationalen Rechtshilfeersuchen | XI.IV.38 RSPol erwähnten internationalen Rechtshilfeersuchen |
entstehen, | entstehen, |
2. Verwaltung des Haushalts in Bezug auf die integrierte Arbeitsweise | 2. Verwaltung des Haushalts in Bezug auf die integrierte Arbeitsweise |
der Polizeidienste. | der Polizeidienste. |
Art. 8 - Im Rahmen der nichtoperativen Unterstützung erfüllt die | Art. 8 - Im Rahmen der nichtoperativen Unterstützung erfüllt die |
föderale Polizei zugunsten der Polizeizonen im Bereich polizeiliche | föderale Polizei zugunsten der Polizeizonen im Bereich polizeiliche |
Informationen und ICT-Mittel kostenlos folgende Aufträge: | Informationen und ICT-Mittel kostenlos folgende Aufträge: |
1. Aufträge im Zusammenhang mit der Verwaltung operativer | 1. Aufträge im Zusammenhang mit der Verwaltung operativer |
polizeilicher Datenbanken, wenn sie für die gesamte integrierte | polizeilicher Datenbanken, wenn sie für die gesamte integrierte |
Polizei erforderlich sind und eine der in Artikel 44/2 des Gesetzes | Polizei erforderlich sind und eine der in Artikel 44/2 des Gesetzes |
über das Polizeiamt erwähnten Kategorien von Datenbanken betreffen, | über das Polizeiamt erwähnten Kategorien von Datenbanken betreffen, |
und zwar nur, was die besonderen Datenbanken betrifft, wenn die | und zwar nur, was die besonderen Datenbanken betrifft, wenn die |
föderale Polizei allein oder gemeinsam für die Verarbeitung | föderale Polizei allein oder gemeinsam für die Verarbeitung |
verantwortlich ist, und für die Teile, deren Zusammenlegung zugunsten | verantwortlich ist, und für die Teile, deren Zusammenlegung zugunsten |
der integrierten Polizei erfolgt, und, was die gemeinsamen Datenbanken | der integrierten Polizei erfolgt, und, was die gemeinsamen Datenbanken |
betrifft, wenn die föderale Polizei die gemeinsame Datenbank | betrifft, wenn die föderale Polizei die gemeinsame Datenbank |
verwaltet, | verwaltet, |
2. Aufträge im Zusammenhang mit der Verwaltung und Entwicklung | 2. Aufträge im Zusammenhang mit der Verwaltung und Entwicklung |
nichtoperativer polizeilicher Datenbanken, wenn sie für die gesamte | nichtoperativer polizeilicher Datenbanken, wenn sie für die gesamte |
integrierte Polizei erforderlich sind, | integrierte Polizei erforderlich sind, |
3. Entwicklung, Verwaltung und Zurverfügungstellung von Datenbanken | 3. Entwicklung, Verwaltung und Zurverfügungstellung von Datenbanken |
und Informationen, die sich aus den statutarischen Verpflichtungen im | und Informationen, die sich aus den statutarischen Verpflichtungen im |
Bereich Personal ergeben, | Bereich Personal ergeben, |
4. Entwicklung und Verwaltung von operativen und nichtoperativen | 4. Entwicklung und Verwaltung von operativen und nichtoperativen |
Informations- und Kommunikationssystemen der Polizeidienste, wenn | Informations- und Kommunikationssystemen der Polizeidienste, wenn |
diese Systeme Standards für die integrierte Polizei darstellen und in | diese Systeme Standards für die integrierte Polizei darstellen und in |
den Informations- und Kommunikationsdiensten des Bezirks eingesetzt | den Informations- und Kommunikationsdiensten des Bezirks eingesetzt |
werden, | werden, |
5. Zurverfügungstellung und Verwaltung operativer oder nichtoperativer | 5. Zurverfügungstellung und Verwaltung operativer oder nichtoperativer |
Daten, die von Dritten bereitgestellt werden, zugunsten der | Daten, die von Dritten bereitgestellt werden, zugunsten der |
integrierten Polizei, sofern diese Daten der föderalen Polizei | integrierten Polizei, sofern diese Daten der föderalen Polizei |
kostenlos zur Verfügung gestellt werden, | kostenlos zur Verfügung gestellt werden, |
6. Implementierung von ICT-Infrastrukturen und -Netzen und | 6. Implementierung von ICT-Infrastrukturen und -Netzen und |
Bereitstellung der erforderlichen Lizenzen für die grundlegenden | Bereitstellung der erforderlichen Lizenzen für die grundlegenden |
operativen Prozesse der integrierten Polizei gemäß den Standards der | operativen Prozesse der integrierten Polizei gemäß den Standards der |
integrierten Polizei, | integrierten Polizei, |
7. Bestimmung von Normen, Grundsätzen, Entwicklungsprozessen, | 7. Bestimmung von Normen, Grundsätzen, Entwicklungsprozessen, |
Mindeststandards, Bewertung der Effizienz des Systems und | Mindeststandards, Bewertung der Effizienz des Systems und |
Qualitätskontrolle operativer und nichtoperativer Informationsflüsse, | Qualitätskontrolle operativer und nichtoperativer Informationsflüsse, |
wenn sie für die Arbeitsweise der integrierten Polizei erforderlich | wenn sie für die Arbeitsweise der integrierten Polizei erforderlich |
sind, | sind, |
8. Bereitstellung von funktionalem oder technischem Fachwissen im | 8. Bereitstellung von funktionalem oder technischem Fachwissen im |
Bereich Verwaltung operativer oder nichtoperativer Informationen, wenn | Bereich Verwaltung operativer oder nichtoperativer Informationen, wenn |
dieses Fachwissen für die Arbeitsweise der integrierten Polizei | dieses Fachwissen für die Arbeitsweise der integrierten Polizei |
erforderlich ist. | erforderlich ist. |
Art. 9 - Im Rahmen der nichtoperativen Unterstützung erfüllt die | Art. 9 - Im Rahmen der nichtoperativen Unterstützung erfüllt die |
föderale Polizei zugunsten der Polizeizonen im Bereich | föderale Polizei zugunsten der Polizeizonen im Bereich |
Datenverarbeitung und -schutz durch den Datenschutzbeauftragten der | Datenverarbeitung und -schutz durch den Datenschutzbeauftragten der |
föderalen Polizei kostenlos folgende Aufträge: | föderalen Polizei kostenlos folgende Aufträge: |
1. Abgabe von Stellungnahmen zu Verarbeitungen, für die der Minister | 1. Abgabe von Stellungnahmen zu Verarbeitungen, für die der Minister |
des Innern und der Minister der Justiz verantwortlich sind, | des Innern und der Minister der Justiz verantwortlich sind, |
2. Beratung und Bereitstellung von Dokumentation. | 2. Beratung und Bereitstellung von Dokumentation. |
Art. 10 - Der für Inneres zuständige Minister ist mit der Ausführung | Art. 10 - Der für Inneres zuständige Minister ist mit der Ausführung |
des vorliegenden Erlasses beauftragt. | des vorliegenden Erlasses beauftragt. |
Gegeben zu Brüssel, den 3. Dezember 2023 | Gegeben zu Brüssel, den 3. Dezember 2023 |
PHILIPPE | PHILIPPE |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Die Ministerin des Innern | Die Ministerin des Innern |
A. VERLINDEN | A. VERLINDEN |