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Arrêté royal modifiant l'AR/CIR 92 en ce qui concerne les règles et modalités d'introduction de l'attestation visée à l'article 2755, § 4, alinéa 7, du Code des impôts sur les revenus 1992. - Traduction allemande | Koninklijk besluit tot wijziging van het KB/WIB 92 met betrekking tot de nadere regels en modaliteiten voor het indienen van de in artikel 2755, § 4, zevende lid, van het Wetboek van de inkomstenbelastingen 1992 bedoelde verklaring. - Duitse vertaling |
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SERVICE PUBLIC FEDERAL FINANCES | FEDERALE OVERHEIDSDIENST FINANCIEN |
3 AVRIL 2019. - Arrêté royal modifiant l'AR/CIR 92 en ce qui concerne | 3 APRIL 2019. - Koninklijk besluit tot wijziging van het KB/WIB 92 met |
les règles et modalités d'introduction de l'attestation visée à | betrekking tot de nadere regels en modaliteiten voor het indienen van |
l'article 2755, § 4, alinéa 7, du Code des impôts sur les revenus | de in artikel 2755, § 4, zevende lid, van het Wetboek van de |
1992. - Traduction allemande | inkomstenbelastingen 1992 bedoelde verklaring. - Duitse vertaling |
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk |
l'arrêté royal du 3 avril 2019 modifiant l'AR/CIR 92 en ce qui | besluit van 3 april 2019 tot wijziging van het KB/WIB 92 met |
concerne les règles et modalités d'introduction de l'attestation visée | betrekking tot de nadere regels en modaliteiten voor het indienen van |
à l'article 2755, § 4, alinéa 7, du Code des impôts sur les revenus | de in artikel 2755, § 4, zevende lid, van het Wetboek van de |
1992 (Moniteur belge du 16 avril 2019). | inkomstenbelastingen 1992 bedoelde verklaring (Belgisch Staatsblad van 16 april 2019). |
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse |
allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN |
3. APRIL 2019 - Königlicher Erlass zur Abänderung des KE/EStGB 92 | 3. APRIL 2019 - Königlicher Erlass zur Abänderung des KE/EStGB 92 |
hinsichtlich der Regeln und Modalitäten für die Einreichung der in | hinsichtlich der Regeln und Modalitäten für die Einreichung der in |
Artikel 2755 § 4 Absatz 7 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 | Artikel 2755 § 4 Absatz 7 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 |
erwähnten Bescheinigung | erwähnten Bescheinigung |
BERICHT AN DEN KÖNIG | BERICHT AN DEN KÖNIG |
Sire, | Sire, |
durch das Gesetz vom 23. März 2019 zur Abänderung des | durch das Gesetz vom 23. März 2019 zur Abänderung des |
Einkommensteuergesetzbuches 1992 in Bezug auf die steuerrechtlichen | Einkommensteuergesetzbuches 1992 in Bezug auf die steuerrechtlichen |
Bestimmungen über den Jobdeal ist eine Befreiung von der Zahlung eines | Bestimmungen über den Jobdeal ist eine Befreiung von der Zahlung eines |
Teils des Berufssteuervorabzugs für die Systemschifffahrt (Artikel 2755 | Teils des Berufssteuervorabzugs für die Systemschifffahrt (Artikel 2755 |
§ 4 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 (EStGB 92)) eingeführt | § 4 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 (EStGB 92)) eingeführt |
worden. Arbeitnehmer in der Binnenschifffahrt, die gemäß der | worden. Arbeitnehmer in der Binnenschifffahrt, die gemäß der |
Systemschifffahrtsregelung arbeiten, gelten für die Anwendung von | Systemschifffahrtsregelung arbeiten, gelten für die Anwendung von |
Artikel 2755 des EStGB 92 als Arbeitnehmer, die Schichtarbeit | Artikel 2755 des EStGB 92 als Arbeitnehmer, die Schichtarbeit |
verrichten. | verrichten. |
Die spezifische Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs | Die spezifische Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs |
für die Systemschifffahrt muss als staatliche Beihilfe betrachtet | für die Systemschifffahrt muss als staatliche Beihilfe betrachtet |
werden, die in den Grenzen der allgemeinen De-minimis-Verordnung | werden, die in den Grenzen der allgemeinen De-minimis-Verordnung |
gewährt wird (Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. | gewährt wird (Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. |
Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags | Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags |
über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen, | über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen, |
nachstehend "Verordnung" genannt). Eine solche Beihilfe kann nur | nachstehend "Verordnung" genannt). Eine solche Beihilfe kann nur |
gewährt werden, wenn das Unternehmen, dem die Beihilfe gewährt wird, | gewährt werden, wenn das Unternehmen, dem die Beihilfe gewährt wird, |
seinem Antrag auf Beihilfe eine Bescheinigung beifügt, in der es | seinem Antrag auf Beihilfe eine Bescheinigung beifügt, in der es |
angibt, dass ihm im laufenden Steuerjahr (Besteuerungszeitraum) und in | angibt, dass ihm im laufenden Steuerjahr (Besteuerungszeitraum) und in |
den beiden vorhergehenden Steuerjahren (Besteuerungszeiträumen) | den beiden vorhergehenden Steuerjahren (Besteuerungszeiträumen) |
zusammengenommen nicht mehr als 200.000 EUR an Beihilfen im Rahmen der | zusammengenommen nicht mehr als 200.000 EUR an Beihilfen im Rahmen der |
De-minimis-Verordnung gewährt worden sind (Artikel 6 Absatz 1 in fine | De-minimis-Verordnung gewährt worden sind (Artikel 6 Absatz 1 in fine |
der Verordnung und Artikel 2755 § 4 Absatz 7 des EStGB 92). | der Verordnung und Artikel 2755 § 4 Absatz 7 des EStGB 92). |
Inhalt und Muster der Bescheinigung | Inhalt und Muster der Bescheinigung |
Durch diesen Erlass wird zunächst die Befugnis, das Muster der | Durch diesen Erlass wird zunächst die Befugnis, das Muster der |
Bescheinigung festzulegen, auf den Minister der Finanzen oder seinen | Bescheinigung festzulegen, auf den Minister der Finanzen oder seinen |
Beauftragten übertragen. | Beauftragten übertragen. |
In der Bescheinigung müssen unter anderem neben den Angaben, die | In der Bescheinigung müssen unter anderem neben den Angaben, die |
erforderlich sind, um das betreffende Unternehmen zu identifizieren, | erforderlich sind, um das betreffende Unternehmen zu identifizieren, |
und den Angaben in Bezug auf den Erklärungszeitraum, für den eine | und den Angaben in Bezug auf den Erklärungszeitraum, für den eine |
Zahlungsbefreiung beantragt wird, alle Beihilfen vermerkt werden, die | Zahlungsbefreiung beantragt wird, alle Beihilfen vermerkt werden, die |
dem betreffenden Unternehmen im laufenden Steuerjahr | dem betreffenden Unternehmen im laufenden Steuerjahr |
(Besteuerungszeitraum) und in den beiden vorhergehenden Steuerjahren | (Besteuerungszeitraum) und in den beiden vorhergehenden Steuerjahren |
(Besteuerungszeiträumen) gewährt worden sind und in den | (Besteuerungszeiträumen) gewährt worden sind und in den |
Anwendungsbereich der De-minimis-Verordnung fallen. Andere | Anwendungsbereich der De-minimis-Verordnung fallen. Andere |
Beihilfemaßnahmen, die in den Anwendungsbereich der allgemeinen | Beihilfemaßnahmen, die in den Anwendungsbereich der allgemeinen |
De-minimis-Verordnung fallen, sind unter anderem die Beihilfe, die der | De-minimis-Verordnung fallen, sind unter anderem die Beihilfe, die der |
Binnenschifffahrt von "Vlaamse Waterweg" im Rahmen der Maßnahmen | Binnenschifffahrt von "Vlaamse Waterweg" im Rahmen der Maßnahmen |
"Palletvervoer" und "Nabehandelingstechnieken" gewährt wird, die | "Palletvervoer" und "Nabehandelingstechnieken" gewährt wird, die |
Beihilfe, die von der Flämischen Region (Vlaio) im Rahmen des | Beihilfe, die von der Flämischen Region (Vlaio) im Rahmen des |
KMB-Portfolios (Beihilfe für Ausbildung und Beratung) gewährt wird, | KMB-Portfolios (Beihilfe für Ausbildung und Beratung) gewährt wird, |
die Beihilfe, die von der Wallonischen Region im Rahmen der | die Beihilfe, die von der Wallonischen Region im Rahmen der |
Sesam-Regelung (Einstellung von Personal) und der Starteo- und | Sesam-Regelung (Einstellung von Personal) und der Starteo- und |
Optimeo-Darlehen gewährt wird, und die Beihilfe für externe | Optimeo-Darlehen gewährt wird, und die Beihilfe für externe |
Ausbildung, die von der Region Brüssel-Hauptstadt gewährt wird. Nicht | Ausbildung, die von der Region Brüssel-Hauptstadt gewährt wird. Nicht |
nur die De-minimis-Beihilfen, die dem Schuldner des | nur die De-minimis-Beihilfen, die dem Schuldner des |
Berufssteuervorabzugs gewährt werden, müssen in die Bescheinigung | Berufssteuervorabzugs gewährt werden, müssen in die Bescheinigung |
aufgenommen werden, sondern gegebenenfalls auch die | aufgenommen werden, sondern gegebenenfalls auch die |
De-minimis-Beihilfen, die den Unternehmen gewährt werden, die Teil | De-minimis-Beihilfen, die den Unternehmen gewährt werden, die Teil |
derselben Gruppe wie der Schuldner des Berufssteuervorabzugs sind | derselben Gruppe wie der Schuldner des Berufssteuervorabzugs sind |
(siehe Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung und Artikel 2755 § 4 Absatz 4 | (siehe Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung und Artikel 2755 § 4 Absatz 4 |
in fine des EStGB 92). | in fine des EStGB 92). |
Gemäß Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung gilt als Bewilligungszeitpunkt | Gemäß Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung gilt als Bewilligungszeitpunkt |
einer De-minimis-Beihilfe der Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen nach | einer De-minimis-Beihilfe der Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen nach |
den diesbezüglichen Vorschriften einen Rechtsanspruch auf die Beihilfe | den diesbezüglichen Vorschriften einen Rechtsanspruch auf die Beihilfe |
erwirbt, und zwar unabhängig davon, wann die De-minimis-Beihilfe | erwirbt, und zwar unabhängig davon, wann die De-minimis-Beihilfe |
tatsächlich an das Unternehmen ausgezahlt wird. Beihilfen müssen immer | tatsächlich an das Unternehmen ausgezahlt wird. Beihilfen müssen immer |
als Barzuschuss in Form von Bruttobeträgen ausgedrückt werden; bei | als Barzuschuss in Form von Bruttobeträgen ausgedrückt werden; bei |
Beihilfen, die nicht in Form von Zuschüssen gewährt werden, entspricht | Beihilfen, die nicht in Form von Zuschüssen gewährt werden, entspricht |
der Beihilfebetrag ihrem Bruttosubventionsäquivalent (Artikel 3 Absatz | der Beihilfebetrag ihrem Bruttosubventionsäquivalent (Artikel 3 Absatz |
6 und Artikel 4 der Verordnung). | 6 und Artikel 4 der Verordnung). |
Die Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs kann für einen | Die Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs kann für einen |
bestimmten Erklärungszeitraum nicht gewährt werden, wenn der | bestimmten Erklärungszeitraum nicht gewährt werden, wenn der |
De-minimis-Höchstbetrag dadurch überschritten werden würde (Artikel 3 | De-minimis-Höchstbetrag dadurch überschritten werden würde (Artikel 3 |
Absatz 7 der Verordnung). Außer bei Berichtigungen gilt als | Absatz 7 der Verordnung). Außer bei Berichtigungen gilt als |
Bewilligungszeitpunkt einer Beihilfe in Form einer Befreiung von der | Bewilligungszeitpunkt einer Beihilfe in Form einer Befreiung von der |
Zahlung des Berufssteuervorabzugs für die Anwendung der Verordnung der | Zahlung des Berufssteuervorabzugs für die Anwendung der Verordnung der |
Zeitpunkt, zu dem die zweite Erklärung zum Berufssteuervorabzug | Zeitpunkt, zu dem die zweite Erklärung zum Berufssteuervorabzug |
(negative Erklärung zum Berufssteuervorabzug) und die | (negative Erklärung zum Berufssteuervorabzug) und die |
De-minimis-Bescheinigung bei der Verwaltung eingereicht werden. Der | De-minimis-Bescheinigung bei der Verwaltung eingereicht werden. Der |
Betrag der Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs, die in | Betrag der Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs, die in |
der zweiten Erklärung für einen bestimmten Erklärungszeitraum | der zweiten Erklärung für einen bestimmten Erklärungszeitraum |
beantragt wird, muss ebenfalls in der Bescheinigung in Bezug auf | beantragt wird, muss ebenfalls in der Bescheinigung in Bezug auf |
diesen Zeitraum vermerkt sein. Auf diese Weise ist der betreffende | diesen Zeitraum vermerkt sein. Auf diese Weise ist der betreffende |
Schuldner des Berufssteuervorabzugs verpflichtet zu prüfen, ob der | Schuldner des Berufssteuervorabzugs verpflichtet zu prüfen, ob der |
De-minimis-Höchstbetrag durch die beantragte Befreiung von der Zahlung | De-minimis-Höchstbetrag durch die beantragte Befreiung von der Zahlung |
des Berufssteuervorabzugs nicht überschritten wird. | des Berufssteuervorabzugs nicht überschritten wird. |
Einreichung der Bescheinigung | Einreichung der Bescheinigung |
In Artikel 2755 § 4 Absatz 7 des EStGB 92 ist bestimmt, dass die | In Artikel 2755 § 4 Absatz 7 des EStGB 92 ist bestimmt, dass die |
Bescheinigung zusammen mit der Erklärung zum Berufssteuervorabzug | Bescheinigung zusammen mit der Erklärung zum Berufssteuervorabzug |
eingereicht werden muss. | eingereicht werden muss. |
Derzeit ist es im FINPROF-System allerdings nicht möglich, der | Derzeit ist es im FINPROF-System allerdings nicht möglich, der |
Erklärung zum Berufssteuervorabzug Anlagen beizufügen. In Anbetracht | Erklärung zum Berufssteuervorabzug Anlagen beizufügen. In Anbetracht |
der begrenzten Anzahl Schuldner des Berufssteuervorabzugs, die für die | der begrenzten Anzahl Schuldner des Berufssteuervorabzugs, die für die |
Maßnahme in Betracht kommen, erschien es nicht angebracht, eine solche | Maßnahme in Betracht kommen, erschien es nicht angebracht, eine solche |
Anwendung zu entwickeln. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, dem FÖD | Anwendung zu entwickeln. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, dem FÖD |
Finanzen eine gescannte Version der ausgefüllten, datierten und | Finanzen eine gescannte Version der ausgefüllten, datierten und |
unterzeichneten Bescheinigung per E-Mail zuzusenden, und zwar genauer | unterzeichneten Bescheinigung per E-Mail zuzusenden, und zwar genauer |
an die auf dem Muster angegebene E-Mail-Adresse. Um die Bearbeitung | an die auf dem Muster angegebene E-Mail-Adresse. Um die Bearbeitung |
dieser E-Mails zu erleichtern, muss im Betreff der E-Mail | dieser E-Mails zu erleichtern, muss im Betreff der E-Mail |
"Bescheinigung Systemschifffahrt" angegeben werden, gefolgt von der | "Bescheinigung Systemschifffahrt" angegeben werden, gefolgt von der |
Unternehmensnummer des Schuldners des Berufssteuervorabzugs. | Unternehmensnummer des Schuldners des Berufssteuervorabzugs. |
Im Hinblick auf die Einhaltung der Bedingung, wonach die Bescheinigung | Im Hinblick auf die Einhaltung der Bedingung, wonach die Bescheinigung |
zusammen mit der Erklärung zum Berufssteuervorabzug eingereicht werden | zusammen mit der Erklärung zum Berufssteuervorabzug eingereicht werden |
muss, muss die Bescheinigung der Verwaltung innerhalb eines begrenzten | muss, muss die Bescheinigung der Verwaltung innerhalb eines begrenzten |
Zeitraums nach Einreichung der Erklärung zum Berufssteuervorabzug | Zeitraums nach Einreichung der Erklärung zum Berufssteuervorabzug |
übermittelt werden. Diese Frist wird auf höchstens zwei Werktage nach | übermittelt werden. Diese Frist wird auf höchstens zwei Werktage nach |
Einreichung der zweiten Erklärung zum Berufssteuervorabzug, in der die | Einreichung der zweiten Erklärung zum Berufssteuervorabzug, in der die |
Anwendung der Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs | Anwendung der Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs |
beantragt wird, festgelegt. Für eine am Freitag, dem 12. Juli 2019, | beantragt wird, festgelegt. Für eine am Freitag, dem 12. Juli 2019, |
eingereichte Erklärung zum Berufssteuervorabzug muss die Bescheinigung | eingereichte Erklärung zum Berufssteuervorabzug muss die Bescheinigung |
der Verwaltung also am Dienstag, dem 16. Juli 2019, per E-Mail | der Verwaltung also am Dienstag, dem 16. Juli 2019, per E-Mail |
zukommen. | zukommen. |
Wird die Bescheinigung der Verwaltung nicht rechtzeitig übermittelt, | Wird die Bescheinigung der Verwaltung nicht rechtzeitig übermittelt, |
kann die in der zweiten Erklärung zum Berufssteuervorabzug beantragte | kann die in der zweiten Erklärung zum Berufssteuervorabzug beantragte |
Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs für die | Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs für die |
Systemschifffahrt nicht gewährt werden. | Systemschifffahrt nicht gewährt werden. |
Inkrafttreten | Inkrafttreten |
Die Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs für die | Die Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs für die |
Systemschifffahrt ist im Prinzip auf die ab dem 1. Januar 2019 | Systemschifffahrt ist im Prinzip auf die ab dem 1. Januar 2019 |
gezahlten oder zuerkannten Entlohnungen anwendbar. Da die Regeln in | gezahlten oder zuerkannten Entlohnungen anwendbar. Da die Regeln in |
Bezug auf die Bescheinigung im Prinzip nicht rückwirkend eingeführt | Bezug auf die Bescheinigung im Prinzip nicht rückwirkend eingeführt |
werden können, tritt dieser Erlass am Tag seiner Veröffentlichung im | werden können, tritt dieser Erlass am Tag seiner Veröffentlichung im |
Belgischen Staatsblatt in Kraft. Dies hindert Schuldner des | Belgischen Staatsblatt in Kraft. Dies hindert Schuldner des |
Berufssteuervorabzugs nicht daran, mittels berichtigender Erklärungen | Berufssteuervorabzugs nicht daran, mittels berichtigender Erklärungen |
dennoch eine Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs für | dennoch eine Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs für |
die Systemschifffahrt für die Entlohnungen beantragen zu können, die | die Systemschifffahrt für die Entlohnungen beantragen zu können, die |
sie vor Inkrafttreten dieses Erlasses 2019 gezahlt oder zuerkannt | sie vor Inkrafttreten dieses Erlasses 2019 gezahlt oder zuerkannt |
haben und für die sie der Staatskasse den Berufssteuervorabzug bereits | haben und für die sie der Staatskasse den Berufssteuervorabzug bereits |
zugeführt haben. Die Bescheinigung muss der Verwaltung spätestens am | zugeführt haben. Die Bescheinigung muss der Verwaltung spätestens am |
zweiten Werktag nach Einreichung der berichtigenden Erklärungen per | zweiten Werktag nach Einreichung der berichtigenden Erklärungen per |
E-Mail übermittelt werden. | E-Mail übermittelt werden. |
Dieser Erlass hat keine budgetären Auswirkungen über die des Gesetzes | Dieser Erlass hat keine budgetären Auswirkungen über die des Gesetzes |
hinaus. Er hat keinerlei direkten oder indirekten Einfluss auf die | hinaus. Er hat keinerlei direkten oder indirekten Einfluss auf die |
Einnahmen und da für die Einreichung der Bescheinigung keine neue | Einnahmen und da für die Einreichung der Bescheinigung keine neue |
Anwendung entwickelt werden muss, entstehen auch keine neuen Ausgaben. | Anwendung entwickelt werden muss, entstehen auch keine neuen Ausgaben. |
Soweit, Sire, die Tragweite des Ihnen vorgelegten Erlasses. | Soweit, Sire, die Tragweite des Ihnen vorgelegten Erlasses. |
Ich habe die Ehre, | Ich habe die Ehre, |
Sire, | Sire, |
der ehrerbietige | der ehrerbietige |
und treue Diener | und treue Diener |
Eurer Majestät zu sein. | Eurer Majestät zu sein. |
Der Vizepremierminister und Minister der Finanzen | Der Vizepremierminister und Minister der Finanzen |
A. DE CROO | A. DE CROO |
3. APRIL 2019 - Königlicher Erlass zur Abänderung des KE/EStGB 92 | 3. APRIL 2019 - Königlicher Erlass zur Abänderung des KE/EStGB 92 |
hinsichtlich der Regeln und Modalitäten für die Einreichung der in | hinsichtlich der Regeln und Modalitäten für die Einreichung der in |
Artikel 2755 § 4 Absatz 7 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 | Artikel 2755 § 4 Absatz 7 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 |
erwähnten Bescheinigung | erwähnten Bescheinigung |
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, | PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, |
Unser Gruß! | Unser Gruß! |
Aufgrund des Einkommensteuergesetzbuches 1992, des Artikels 2755 § 6, | Aufgrund des Einkommensteuergesetzbuches 1992, des Artikels 2755 § 6, |
eingefügt durch das Gesetz vom 23. März 2019; | eingefügt durch das Gesetz vom 23. März 2019; |
Aufgrund des KE/EStGB 92; | Aufgrund des KE/EStGB 92; |
In Erwägung der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 18. März 2019, | In Erwägung der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 18. März 2019, |
in der festgestellt wird, dass vorliegender Erlass keine budgetären | in der festgestellt wird, dass vorliegender Erlass keine budgetären |
Auswirkungen hat; | Auswirkungen hat; |
Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den | Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den |
Staatsrat, des Artikels 3 § 1; | Staatsrat, des Artikels 3 § 1; |
Aufgrund der Dringlichkeit; | Aufgrund der Dringlichkeit; |
In der Erwägung, dass: | In der Erwägung, dass: |
- durch das Gesetz vom 23. März 2019 zur Abänderung des | - durch das Gesetz vom 23. März 2019 zur Abänderung des |
Einkommensteuergesetzbuches 1992 in Bezug auf die steuerrechtlichen | Einkommensteuergesetzbuches 1992 in Bezug auf die steuerrechtlichen |
Bestimmungen über den Jobdeal eine Befreiung von der Zahlung eines | Bestimmungen über den Jobdeal eine Befreiung von der Zahlung eines |
Teils des Berufssteuervorabzugs für die Systemschifffahrt eingeführt | Teils des Berufssteuervorabzugs für die Systemschifffahrt eingeführt |
worden ist, | worden ist, |
- diese Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs auf die ab | - diese Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs auf die ab |
dem 1. Januar 2019 gezahlten oder zuerkannten Entlohnungen anwendbar | dem 1. Januar 2019 gezahlten oder zuerkannten Entlohnungen anwendbar |
ist, | ist, |
- diese Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs nur | - diese Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs nur |
angewandt werden kann, wenn der Schuldner des Berufssteuervorabzugs | angewandt werden kann, wenn der Schuldner des Berufssteuervorabzugs |
gleichzeitig mit seinem Antrag auf Befreiung von der Zahlung des | gleichzeitig mit seinem Antrag auf Befreiung von der Zahlung des |
Berufssteuervorabzugs eine Bescheinigung in Bezug auf die Einhaltung | Berufssteuervorabzugs eine Bescheinigung in Bezug auf die Einhaltung |
der Höchstbeträge für Beihilfen wie erwähnt in der allgemeinen | der Höchstbeträge für Beihilfen wie erwähnt in der allgemeinen |
De-minimis-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission | De-minimis-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission |
vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des | vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des |
Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf | Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf |
De-minimis-Beihilfen) einreicht, | De-minimis-Beihilfen) einreicht, |
- die Regeln und Modalitäten in Bezug auf diese Bescheinigung daher | - die Regeln und Modalitäten in Bezug auf diese Bescheinigung daher |
dringend festgelegt werden müssen, damit die betreffenden Unternehmen | dringend festgelegt werden müssen, damit die betreffenden Unternehmen |
schnellstmöglich von der Maßnahme profitieren können, | schnellstmöglich von der Maßnahme profitieren können, |
- vorliegender Erlass folglich schnellstmöglich ergehen muss; | - vorliegender Erlass folglich schnellstmöglich ergehen muss; |
Auf Vorschlag des Vizepremierministers und Ministers der Finanzen | Auf Vorschlag des Vizepremierministers und Ministers der Finanzen |
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: | Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: |
Artikel 1 - In Kapitel 2 Abschnitt 2bis des KE/EStGB 92 wird ein | Artikel 1 - In Kapitel 2 Abschnitt 2bis des KE/EStGB 92 wird ein |
Artikel 954/1 mit folgendem Wortlaut eingefügt: | Artikel 954/1 mit folgendem Wortlaut eingefügt: |
"Art. 954/1 - § 1 - Das Muster der in Artikel 2755 § 4 Absatz 7 des | "Art. 954/1 - § 1 - Das Muster der in Artikel 2755 § 4 Absatz 7 des |
Einkommensteuergesetzbuches 1992 erwähnten Bescheinigung wird vom | Einkommensteuergesetzbuches 1992 erwähnten Bescheinigung wird vom |
Minister der Finanzen oder von seinem Beauftragten festgelegt. | Minister der Finanzen oder von seinem Beauftragten festgelegt. |
§ 2 - Der Schuldner des Berufssteuervorabzugs, der die Anwendung der | § 2 - Der Schuldner des Berufssteuervorabzugs, der die Anwendung der |
in Artikel 2755 § 4 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 erwähnten | in Artikel 2755 § 4 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 erwähnten |
Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs beantragt, sendet | Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs beantragt, sendet |
spätestens am zweiten Werktag nach dem Tag, an dem die zweite | spätestens am zweiten Werktag nach dem Tag, an dem die zweite |
Erklärung wie in Artikel 952 § 3 erwähnt eingereicht worden ist, eine | Erklärung wie in Artikel 952 § 3 erwähnt eingereicht worden ist, eine |
gescannte Version der in § 1 erwähnten ordnungsgemäß ausgefüllten, | gescannte Version der in § 1 erwähnten ordnungsgemäß ausgefüllten, |
datierten und unterzeichneten Bescheinigung per E-Mail an die auf dem | datierten und unterzeichneten Bescheinigung per E-Mail an die auf dem |
in § 1 erwähnten Muster angegebene E-Mail-Adresse. Der Betreff seiner | in § 1 erwähnten Muster angegebene E-Mail-Adresse. Der Betreff seiner |
E-Mail lautet "Bescheinigung Systemschifffahrt", gefolgt von seiner | E-Mail lautet "Bescheinigung Systemschifffahrt", gefolgt von seiner |
Unternehmensnummer. | Unternehmensnummer. |
Die Verwaltung bestätigt dem Schuldner den Empfang der Bescheinigung | Die Verwaltung bestätigt dem Schuldner den Empfang der Bescheinigung |
mittels Empfangsbestätigung." | mittels Empfangsbestätigung." |
Art. 2 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im | Art. 2 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im |
Belgischen Staatsblatt in Kraft. | Belgischen Staatsblatt in Kraft. |
Art. 3 - Der für Finanzen zuständige Minister ist mit der Ausführung | Art. 3 - Der für Finanzen zuständige Minister ist mit der Ausführung |
des vorliegenden Erlasses beauftragt. | des vorliegenden Erlasses beauftragt. |
Gegeben zu Brüssel, den 3. April 2019 | Gegeben zu Brüssel, den 3. April 2019 |
PHILIPPE | PHILIPPE |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Der Vizepremierminister und Minister der Finanzen | Der Vizepremierminister und Minister der Finanzen |
A. DE CROO | A. DE CROO |