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Arrêté Royal du 03 avril 2019
publié le 23 avril 2020

Arrêté royal modifiant l'AR/CIR 92 en ce qui concerne les règles et modalités d'introduction de l'attestation visée à l'article 2755, § 4, alinéa 7, du Code des impôts sur les revenus 1992. - Traduction allemande

source
service public federal finances
numac
2020030604
pub.
23/04/2020
prom.
03/04/2019
ELI
eli/arrete/2019/04/03/2020030604/moniteur
moniteur
https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi/article_body(...)
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SERVICE PUBLIC FEDERAL FINANCES


3 AVRIL 2019. - Arrêté royal modifiant l'AR/CIR 92 en ce qui concerne les règles et modalités d'introduction de l'attestation visée à l'article 2755, § 4, alinéa 7, du Code des impôts sur les revenus 1992. - Traduction allemande


Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté royal du 3 avril 2019 modifiant l'AR/CIR 92 en ce qui concerne les règles et modalités d'introduction de l'attestation visée à l'article 2755, § 4, alinéa 7, du Code des impôts sur les revenus 1992 (Moniteur belge du 16 avril 2019). Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN 3. APRIL 2019 - Königlicher Erlass zur Abänderung des KE/EStGB 92 hinsichtlich der Regeln und Modalitäten für die Einreichung der in Artikel 2755 § 4 Absatz 7 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 erwähnten Bescheinigung BERICHT AN DEN KÖNIG Sire, durch das Gesetz vom 23.März 2019 zur Abänderung des Einkommensteuergesetzbuches 1992 in Bezug auf die steuerrechtlichen Bestimmungen über den Jobdeal ist eine Befreiung von der Zahlung eines Teils des Berufssteuervorabzugs für die Systemschifffahrt (Artikel 2755 § 4 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 (EStGB 92)) eingeführt worden. Arbeitnehmer in der Binnenschifffahrt, die gemäß der Systemschifffahrtsregelung arbeiten, gelten für die Anwendung von Artikel 2755 des EStGB 92 als Arbeitnehmer, die Schichtarbeit verrichten.

Die spezifische Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs für die Systemschifffahrt muss als staatliche Beihilfe betrachtet werden, die in den Grenzen der allgemeinen De-minimis-Verordnung gewährt wird (Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18.

Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen, nachstehend "Verordnung" genannt). Eine solche Beihilfe kann nur gewährt werden, wenn das Unternehmen, dem die Beihilfe gewährt wird, seinem Antrag auf Beihilfe eine Bescheinigung beifügt, in der es angibt, dass ihm im laufenden Steuerjahr (Besteuerungszeitraum) und in den beiden vorhergehenden Steuerjahren (Besteuerungszeiträumen) zusammengenommen nicht mehr als 200.000 EUR an Beihilfen im Rahmen der De-minimis-Verordnung gewährt worden sind (Artikel 6 Absatz 1 in fine der Verordnung und Artikel 2755 § 4 Absatz 7 des EStGB 92).

Inhalt und Muster der Bescheinigung Durch diesen Erlass wird zunächst die Befugnis, das Muster der Bescheinigung festzulegen, auf den Minister der Finanzen oder seinen Beauftragten übertragen.

In der Bescheinigung müssen unter anderem neben den Angaben, die erforderlich sind, um das betreffende Unternehmen zu identifizieren, und den Angaben in Bezug auf den Erklärungszeitraum, für den eine Zahlungsbefreiung beantragt wird, alle Beihilfen vermerkt werden, die dem betreffenden Unternehmen im laufenden Steuerjahr (Besteuerungszeitraum) und in den beiden vorhergehenden Steuerjahren (Besteuerungszeiträumen) gewährt worden sind und in den Anwendungsbereich der De-minimis-Verordnung fallen. Andere Beihilfemaßnahmen, die in den Anwendungsbereich der allgemeinen De-minimis-Verordnung fallen, sind unter anderem die Beihilfe, die der Binnenschifffahrt von "Vlaamse Waterweg" im Rahmen der Maßnahmen "Palletvervoer" und "Nabehandelingstechnieken" gewährt wird, die Beihilfe, die von der Flämischen Region (Vlaio) im Rahmen des KMB-Portfolios (Beihilfe für Ausbildung und Beratung) gewährt wird, die Beihilfe, die von der Wallonischen Region im Rahmen der Sesam-Regelung (Einstellung von Personal) und der Starteo- und Optimeo-Darlehen gewährt wird, und die Beihilfe für externe Ausbildung, die von der Region Brüssel-Hauptstadt gewährt wird. Nicht nur die De-minimis-Beihilfen, die dem Schuldner des Berufssteuervorabzugs gewährt werden, müssen in die Bescheinigung aufgenommen werden, sondern gegebenenfalls auch die De-minimis-Beihilfen, die den Unternehmen gewährt werden, die Teil derselben Gruppe wie der Schuldner des Berufssteuervorabzugs sind (siehe Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung und Artikel 2755 § 4 Absatz 4 in fine des EStGB 92).

Gemäß Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung gilt als Bewilligungszeitpunkt einer De-minimis-Beihilfe der Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen nach den diesbezüglichen Vorschriften einen Rechtsanspruch auf die Beihilfe erwirbt, und zwar unabhängig davon, wann die De-minimis-Beihilfe tatsächlich an das Unternehmen ausgezahlt wird. Beihilfen müssen immer als Barzuschuss in Form von Bruttobeträgen ausgedrückt werden; bei Beihilfen, die nicht in Form von Zuschüssen gewährt werden, entspricht der Beihilfebetrag ihrem Bruttosubventionsäquivalent (Artikel 3 Absatz 6 und Artikel 4 der Verordnung).

Die Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs kann für einen bestimmten Erklärungszeitraum nicht gewährt werden, wenn der De-minimis-Höchstbetrag dadurch überschritten werden würde (Artikel 3 Absatz 7 der Verordnung). Außer bei Berichtigungen gilt als Bewilligungszeitpunkt einer Beihilfe in Form einer Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs für die Anwendung der Verordnung der Zeitpunkt, zu dem die zweite Erklärung zum Berufssteuervorabzug (negative Erklärung zum Berufssteuervorabzug) und die De-minimis-Bescheinigung bei der Verwaltung eingereicht werden. Der Betrag der Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs, die in der zweiten Erklärung für einen bestimmten Erklärungszeitraum beantragt wird, muss ebenfalls in der Bescheinigung in Bezug auf diesen Zeitraum vermerkt sein. Auf diese Weise ist der betreffende Schuldner des Berufssteuervorabzugs verpflichtet zu prüfen, ob der De-minimis-Höchstbetrag durch die beantragte Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs nicht überschritten wird.

Einreichung der Bescheinigung In Artikel 2755 § 4 Absatz 7 des EStGB 92 ist bestimmt, dass die Bescheinigung zusammen mit der Erklärung zum Berufssteuervorabzug eingereicht werden muss.

Derzeit ist es im FINPROF-System allerdings nicht möglich, der Erklärung zum Berufssteuervorabzug Anlagen beizufügen. In Anbetracht der begrenzten Anzahl Schuldner des Berufssteuervorabzugs, die für die Maßnahme in Betracht kommen, erschien es nicht angebracht, eine solche Anwendung zu entwickeln. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, dem FÖD Finanzen eine gescannte Version der ausgefüllten, datierten und unterzeichneten Bescheinigung per E-Mail zuzusenden, und zwar genauer an die auf dem Muster angegebene E-Mail-Adresse. Um die Bearbeitung dieser E-Mails zu erleichtern, muss im Betreff der E-Mail "Bescheinigung Systemschifffahrt" angegeben werden, gefolgt von der Unternehmensnummer des Schuldners des Berufssteuervorabzugs.

Im Hinblick auf die Einhaltung der Bedingung, wonach die Bescheinigung zusammen mit der Erklärung zum Berufssteuervorabzug eingereicht werden muss, muss die Bescheinigung der Verwaltung innerhalb eines begrenzten Zeitraums nach Einreichung der Erklärung zum Berufssteuervorabzug übermittelt werden. Diese Frist wird auf höchstens zwei Werktage nach Einreichung der zweiten Erklärung zum Berufssteuervorabzug, in der die Anwendung der Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs beantragt wird, festgelegt. Für eine am Freitag, dem 12. Juli 2019, eingereichte Erklärung zum Berufssteuervorabzug muss die Bescheinigung der Verwaltung also am Dienstag, dem 16. Juli 2019, per E-Mail zukommen.

Wird die Bescheinigung der Verwaltung nicht rechtzeitig übermittelt, kann die in der zweiten Erklärung zum Berufssteuervorabzug beantragte Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs für die Systemschifffahrt nicht gewährt werden.

Inkrafttreten Die Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs für die Systemschifffahrt ist im Prinzip auf die ab dem 1. Januar 2019 gezahlten oder zuerkannten Entlohnungen anwendbar. Da die Regeln in Bezug auf die Bescheinigung im Prinzip nicht rückwirkend eingeführt werden können, tritt dieser Erlass am Tag seiner Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft. Dies hindert Schuldner des Berufssteuervorabzugs nicht daran, mittels berichtigender Erklärungen dennoch eine Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs für die Systemschifffahrt für die Entlohnungen beantragen zu können, die sie vor Inkrafttreten dieses Erlasses 2019 gezahlt oder zuerkannt haben und für die sie der Staatskasse den Berufssteuervorabzug bereits zugeführt haben. Die Bescheinigung muss der Verwaltung spätestens am zweiten Werktag nach Einreichung der berichtigenden Erklärungen per E-Mail übermittelt werden.

Dieser Erlass hat keine budgetären Auswirkungen über die des Gesetzes hinaus. Er hat keinerlei direkten oder indirekten Einfluss auf die Einnahmen und da für die Einreichung der Bescheinigung keine neue Anwendung entwickelt werden muss, entstehen auch keine neuen Ausgaben.

Soweit, Sire, die Tragweite des Ihnen vorgelegten Erlasses.

Ich habe die Ehre, Sire, der ehrerbietige und treue Diener Eurer Majestät zu sein.

Der Vizepremierminister und Minister der Finanzen A. DE CROO

3. APRIL 2019 - Königlicher Erlass zur Abänderung des KE/EStGB 92 hinsichtlich der Regeln und Modalitäten für die Einreichung der in Artikel 2755 § 4 Absatz 7 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 erwähnten Bescheinigung PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß! Aufgrund des Einkommensteuergesetzbuches 1992, des Artikels 2755 § 6, eingefügt durch das Gesetz vom 23.März 2019;

Aufgrund des KE/EStGB 92;

In Erwägung der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 18. März 2019, in der festgestellt wird, dass vorliegender Erlass keine budgetären Auswirkungen hat;

Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat, des Artikels 3 § 1;

Aufgrund der Dringlichkeit;

In der Erwägung, dass: - durch das Gesetz vom 23. März 2019 zur Abänderung des Einkommensteuergesetzbuches 1992 in Bezug auf die steuerrechtlichen Bestimmungen über den Jobdeal eine Befreiung von der Zahlung eines Teils des Berufssteuervorabzugs für die Systemschifffahrt eingeführt worden ist, - diese Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs auf die ab dem 1. Januar 2019 gezahlten oder zuerkannten Entlohnungen anwendbar ist, - diese Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs nur angewandt werden kann, wenn der Schuldner des Berufssteuervorabzugs gleichzeitig mit seinem Antrag auf Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs eine Bescheinigung in Bezug auf die Einhaltung der Höchstbeträge für Beihilfen wie erwähnt in der allgemeinen De-minimis-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen) einreicht, - die Regeln und Modalitäten in Bezug auf diese Bescheinigung daher dringend festgelegt werden müssen, damit die betreffenden Unternehmen schnellstmöglich von der Maßnahme profitieren können, - vorliegender Erlass folglich schnellstmöglich ergehen muss;

Auf Vorschlag des Vizepremierministers und Ministers der Finanzen Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: Artikel 1 - In Kapitel 2 Abschnitt 2bis des KE/EStGB 92 wird ein Artikel 954/1 mit folgendem Wortlaut eingefügt: "Art. 954/1 - § 1 - Das Muster der in Artikel 2755 § 4 Absatz 7 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 erwähnten Bescheinigung wird vom Minister der Finanzen oder von seinem Beauftragten festgelegt. § 2 - Der Schuldner des Berufssteuervorabzugs, der die Anwendung der in Artikel 2755 § 4 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 erwähnten Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs beantragt, sendet spätestens am zweiten Werktag nach dem Tag, an dem die zweite Erklärung wie in Artikel 952 § 3 erwähnt eingereicht worden ist, eine gescannte Version der in § 1 erwähnten ordnungsgemäß ausgefüllten, datierten und unterzeichneten Bescheinigung per E-Mail an die auf dem in § 1 erwähnten Muster angegebene E-Mail-Adresse. Der Betreff seiner E-Mail lautet "Bescheinigung Systemschifffahrt", gefolgt von seiner Unternehmensnummer.

Die Verwaltung bestätigt dem Schuldner den Empfang der Bescheinigung mittels Empfangsbestätigung." Art. 2 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft.

Art. 3 - Der für Finanzen zuständige Minister ist mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.

Gegeben zu Brüssel, den 3. April 2019 PHILIPPE Von Königs wegen: Der Vizepremierminister und Minister der Finanzen A. DE CROO

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