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Loi du 14 octobre 2018
publié le 31 janvier 2019

Loi spéciale modifiant la loi spéciale du 8 août 1980 de réformes institutionnelles en ce qui concerne le cumul d'indemnités publiques. - Traduction allemande

source
service public federal interieur
numac
2019010458
pub.
31/01/2019
prom.
14/10/2018
moniteur
https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi/article_body(...)
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR


14 OCTOBRE 2018. - Loi spéciale modifiant la loi spéciale du 8 août 1980 de réformes institutionnelles en ce qui concerne le cumul d'indemnités publiques. - Traduction allemande


Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la loi spéciale du 14 octobre 2018 modifiant la loi spéciale du 8 août 1980 de réformes institutionnelles en ce qui concerne le cumul d'indemnités publiques (Moniteur belge du 26 octobre 2018).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS 14. OKTOBER 2018 - Sondergesetz zur Abänderung des Sondergesetzes vom 8.August 1980 zur Reform der Institutionen, was den gleichzeitigen Bezug öffentlicher Entschädigungen betrifft PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß! Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es: Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 77 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.

Art. 2 - Artikel 31ter § 1bis Absatz 2 des Sondergesetzes vom 8.

August 1980 zur Reform der Institutionen, eingefügt durch das Sondergesetz vom 4. Mai 1999 und abgeändert durch das Sondergesetz vom 27. März 2006, wird durch folgenden Satz ergänzt: "Unter die in vorliegendem Absatz 1 erster Satz erwähnten Entschädigungen, Gehälter oder Anwesenheitsgelder fallen unter anderem die mittelbar oder unmittelbar bezogenen Entschädigungen infolge der Ausübung von Ämtern in Verwaltungsräten, Beiräten und Direktionsausschüssen: a) der Interkommunalen und Interprovinzialen, b) der juristischen Personen, auf die eine oder mehrere öffentliche Behörden gemeinsam mittelbar oder unmittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben: - weil sie mit diesen juristischen Personen einen Geschäftsführungs- oder Verwaltungsvertrag abschließen oder - unmittelbar oder mittelbar mehr als die Hälfte der Mitglieder ihres Verwaltungs-, Geschäftsführungs- oder Leitungsorgans bestimmen oder eine oder mehrere Personen damit beauftragen, die Aufsicht in ihrer Mitte auszuüben, oder- unmittelbar oder mittelbar die Mehrheit des gezeichneten Kapitals halten oder - unmittelbar oder mittelbar über die Mehrheit der mit den Anteilen an der juristischen Person verbundenen Stimmrechte verfügen, c) der juristischen Personen, bei denen das Parlamentsmitglied infolge eines Beschlusses einer öffentlichen Behörde Teil des Verwaltungsrates, des Beirates oder des Direktionsausschusses ist." Art. 3 - Vorliegendes Gesetz tritt am Tag nach der nächsten vollständigen Erneuerung der Abgeordnetenkammer in Kraft.

Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.

Gegeben zu Brüssel, den 14. Oktober 2018 PHILIPPE Von Königs wegen: Der Premierminister Ch. MICHEL Der Vizepremierminister und Minister der Beschäftigung, der Wirtschaft und der Verbraucher, beauftragt mit dem Außenhandel K. PEETERS Der Vizepremierminister und Minister der Sicherheit und des Innern, beauftragt mit der Gebäuderegie J. JAMBON Der Vizepremierminister und Minister der Entwicklungszusammenarbeit, der Digitalen Agenda, des Fernmeldewesens und der Post A. DE CROO Der Vizepremierminister und Minister der Auswärtigen und Europäischen Angelegenheiten, beauftragt mit Beliris und den Föderalen Kulturellen Institutionen D. REYNDERS Mit dem Staatssiegel versehen: Der Minister der Justiz, K. GEENS

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