publié le 04 avril 2025
Code des impôts sur les revenus 1992 Traduction allemande de dispositions modificatives
10 AVRIL 1992. - Code des impôts sur les revenus 1992 Traduction allemande de dispositions modificatives
Les textes figurant respectivement aux annexes 1 et 2 constituent la traduction en langue allemande : - de l'article 8 de la
loi du 29 mars 2024Documents pertinents retrouvés
type
loi
prom.
29/03/2024
pub.
19/04/2024
numac
2024201761
source
service public federal securite sociale
Loi modifiant diverses dispositions relatives aux chèques sport/culture et aux primes pouvoir d'achat
fermer modifiant diverses dispositions relatives aux chèques sport/culture et aux primes pouvoir d'achat (Moniteur belge du 19 avril 2024) ; - de l'article 41 de la
loi du 25 avril 2024Documents pertinents retrouvés
type
loi
prom.
25/04/2024
pub.
16/05/2024
numac
2024202431
source
service public federal securite sociale
Loi portant la réforme des pensions
fermer portant la réforme des pensions (Moniteur belge du 16 mai 2024).
Ces traductions ont été établies par le Service central de traduction allemande à Malmedy.
Anlage 1 FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST SOZIALE SICHERHEIT 29. MÄRZ 2024 - Gesetz zur Abänderung verschiedener Bestimmungen in Bezug auf Sport-/Kulturschecks und Kaufkraftprämien PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß! Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es: (...) KAPITEL 4 - Abänderungen des Einkommensteuergesetzbuches 1992
Art. 8 - Artikel 38/1 § 3 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 wird wie folgt abgeändert: 1. Im heutigen einzigen Absatz Nr.3 werden die Wörter "dass ihre Gültigkeit auf fünfzehn Monate begrenzt ist, vom 1. Juli eines Jahres bis zum 30. September des folgenden Jahres" durch die Wörter "dass ihre Gültigkeit auf fünfzehn Monate ab dem Datum, an dem sie einem Arbeitnehmer oder Unternehmensleiter zur Verfügung gestellt werden, begrenzt ist" ersetzt. 2. Der Paragraph wird durch einen Absatz mit folgendem Wortlaut ergänzt: "Unbeschadet von Absatz 1 Nr.3 kann der Arbeitnehmer oder Unternehmensleiter, der einen Sport-/Kulturscheck erhalten hat, innerhalb von drei Monaten nach dem Ablaufdatum des Sport-/Kulturschecks beim Aussteller einen einmaligen Antrag auf Reaktivierung des Schecks einreichen. Der reaktivierte Sport-/Kulturscheck hat eine Gültigkeitsdauer von drei Monaten." (...) Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 29. März 2024 PHILIPPE Von Königs wegen: Der Minister der Wirtschaft und der Arbeit P.-Y. DERMAGNE Der Minister der Selbständigen D. CLARINVAL Der Minister der Finanzen V. VAN PETEGHEM Der Minister der Sozialen Angelegenheiten F. VANDENBROUCKE Mit dem Staatssiegel versehen: Der Minister der Justiz P. VAN TIGCHELT
Anlage 2 FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST SOZIALE SICHERHEIT 25. APRIL 2024 - Gesetz zur Reform der Pensionen PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß! Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es: (...) TITEL 3 - Pensionsbonus (...) KAPITEL 4 - Gemeinsame Bestimmungen (...) Abschnitt 3 - Abgaben (...)
Art. 41 - Artikel 39 des Einkommensteuergesetzbuches 1992, zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom 21. Januar 2022, wird durch einen Paragraphen 3 mit folgendem Wortlaut ergänzt: " § 3 - Der Pensionsbonus, der in Anwendung von Titel 3 Kapitel 1 des Gesetzes vom 25. April 2024 zur Reform der Pensionen, von Artikel 3/2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2005 über den Solidaritätspakt zwischen den Generationen oder von Artikel 7ter des vorerwähnten Gesetzes vom 23. Dezember 2005 gezahlt oder zuerkannt wird, ist steuerfrei. Der in Absatz 1 erwähnte Pensionsbonus wird auf dem Berechnungsblatt vermerkt, das dem Steuerbescheid des Empfängers in Bezug auf die Steuer der natürlichen Personen beigefügt ist." (...) Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 25. April 2024 PHILIPPE Von Königs wegen: Der Minister der Selbständigen D. CLARINVAL Der Minister der Finanzen V. VAN PETEGHEM Der Minister der Sozialen Angelegenheiten F. VANDENBROUCKE Der Minister der Justiz P. VAN TIGCHELT Die Ministerin der Pensionen K. LALIEUX Mit dem Staatssiegel versehen: Der Minister der Justiz P. VAN TIGCHELT