publié le 09 juin 2015
Loi modifiant l'article 162 du Code d'instruction criminelle. - Traduction allemande
SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR
2 AVRIL 2014. - Loi modifiant l'article 162 du Code d'instruction criminelle. - Traduction allemande
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la loi du 2 avril 2014 modifiant l'article 162 du Code d'instruction criminelle (Moniteur belge du 30 avril 2014).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ 2. APRIL 2014 - Gesetz zur Abänderung von Artikel 162 des Strafprozessgesetzbuches PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß! Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es: Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 78 der Verfassung erwähnte Angelegenheit. Art. 2 - In Artikel 162 Absatz 2 des Strafprozessgesetzbuches, ersetzt durch das Gesetz vom 25. Oktober 1950, wird der zweite Satz, der mit den Wörtern "Sie wird" beginnt und mit den Wörtern "eingeleitet worden ist." endet, durch folgenden Satz ersetzt: "Sie kann in einen Teil beziehungsweise in die Gesamtheit der vom Staat und vom Angeklagten aufgewendeten Verfahrenskosten verurteilt werden, wenn sie die Initiative zur direkten Ladung ergriffen hat oder wenn infolge ihres Auftretens als Zivilpartei eine gerichtliche Untersuchung eingeleitet worden ist." Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 2. April 2014 PHILIPPE Von Königs wegen: Die Ministerin der Justiz Frau A. TURTELBOOM Mit dem Staatssiegel versehen: Die Ministerin der Justiz Frau A. TURTELBOOM