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Vue multilingue de Loi-programme du 18/07/2025
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Loi-programme Traduction allemande d'extraits Loi-programme Traduction allemande d'extraits
18 JUILLET 2025. - Loi-programme Traduction allemande d'extraits 18 JUILLET 2025. - Loi-programme Traduction allemande d'extraits
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande des Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande des
articles 52 à 55 de la loi-programme du 18 juillet 2025 (Moniteur articles 52 à 55 de la loi-programme du 18 juillet 2025 (Moniteur
belge du 29 juillet 2025, err. du 29 août 2025). belge du 29 juillet 2025, err. du 29 août 2025).
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allemande à Malmedy. allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS
18. JULI 2025 - Programmgesetz 18. JULI 2025 - Programmgesetz
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir
sanktionieren es: sanktionieren es:
(...) (...)
TITEL 2 - Finanzen TITEL 2 - Finanzen
(...) (...)
KAPITEL 6 - Abänderungen in Bezug auf die Mehrwertsteuer KAPITEL 6 - Abänderungen in Bezug auf die Mehrwertsteuer
Abschnitt 1 - Ermäßigter Mehrwertsteuersatz in Bezug auf die Abschnitt 1 - Ermäßigter Mehrwertsteuersatz in Bezug auf die
Renovierung von Privatwohnungen, den Abbruch von Gebäuden und den Renovierung von Privatwohnungen, den Abbruch von Gebäuden und den
Wiederaufbau von Wohnungen und die Lieferung bestimmter Brennstoffe Wiederaufbau von Wohnungen und die Lieferung bestimmter Brennstoffe
Art. 52 - In Tabelle A Rubrik XXXI der Anlage zum Königlichen Erlass Art. 52 - In Tabelle A Rubrik XXXI der Anlage zum Königlichen Erlass
Nr. 20 vom 20. Juli 1970 zur Festlegung der Mehrwertsteuersätze und Nr. 20 vom 20. Juli 1970 zur Festlegung der Mehrwertsteuersätze und
zur Einteilung der Güter und Dienstleistungen nach diesen Sätzen, zur Einteilung der Güter und Dienstleistungen nach diesen Sätzen,
eingefügt durch den Königlichen Erlass vom 18. Juli 1986 und eingefügt durch den Königlichen Erlass vom 18. Juli 1986 und
umnummeriert durch den Königlichen Erlass vom 17. März 1992, wird § 4 umnummeriert durch den Königlichen Erlass vom 17. März 1992, wird § 4
durch eine Nr. 3 mit folgendem Wortlaut ergänzt: durch eine Nr. 3 mit folgendem Wortlaut ergänzt:
"3. Leistungen, die sowohl die Lieferung als auch die Befestigung an "3. Leistungen, die sowohl die Lieferung als auch die Befestigung an
einem Gebäude aller oder eines Teils der Bestandteile des spezifischen einem Gebäude aller oder eines Teils der Bestandteile des spezifischen
Teils einer mit fossilen Brennstoffen betriebenen Teils einer mit fossilen Brennstoffen betriebenen
Zentralheizungsanlage umfassen, einschließlich der Brenner und der Zentralheizungsanlage umfassen, einschließlich der Brenner und der
Regelungs- und Kontrollgeräte, die mit dem Heizkessel verbunden sind." Regelungs- und Kontrollgeräte, die mit dem Heizkessel verbunden sind."
Art. 53 - Tabelle A Rubrik XXXVII der Anlage zu demselben Erlass, Art. 53 - Tabelle A Rubrik XXXVII der Anlage zu demselben Erlass,
eingefügt durch das Gesetz vom 27. Dezember 2006, ersetzt durch das eingefügt durch das Gesetz vom 27. Dezember 2006, ersetzt durch das
Gesetz vom 12. Mai 2024 und abgeändert durch das Gesetz vom 10. Gesetz vom 12. Mai 2024 und abgeändert durch das Gesetz vom 10.
Dezember 2024, wird wie folgt ersetzt: Dezember 2024, wird wie folgt ersetzt:
"XXXVII. Abbruch und Wiederaufbau von Wohnungen "XXXVII. Abbruch und Wiederaufbau von Wohnungen
§ 1 - Der ermäßigte Steuersatz ist anwendbar auf Immobilienarbeiten § 1 - Der ermäßigte Steuersatz ist anwendbar auf Immobilienarbeiten
und andere in Rubrik XXXI § 3 Nr. 3 bis 6 aufgezählte Leistungen, die und andere in Rubrik XXXI § 3 Nr. 3 bis 6 aufgezählte Leistungen, die
den Abbruch eines Gebäudes und den damit einhergehenden Wiederaufbau den Abbruch eines Gebäudes und den damit einhergehenden Wiederaufbau
einer Wohnung zum Gegenstand haben, die zur Bewohnung durch den einer Wohnung zum Gegenstand haben, die zur Bewohnung durch den
Bauherrn, der eine natürliche Person ist, bestimmt ist und auf Bauherrn, der eine natürliche Person ist, bestimmt ist und auf
derselben Katasterparzelle wie dieses Gebäude gelegen ist. derselben Katasterparzelle wie dieses Gebäude gelegen ist.
Für den Vorteil des ermäßigten Steuersatzes müssen folgende Für den Vorteil des ermäßigten Steuersatzes müssen folgende
Bedingungen erfüllt sein: Bedingungen erfüllt sein:
1. Die Leistungen betreffen ein Gebäude, das nach Ausführung der 1. Die Leistungen betreffen ein Gebäude, das nach Ausführung der
Arbeiten: Arbeiten:
a) zum Zeitpunkt der ersten Ingebrauchnahme oder der ersten a) zum Zeitpunkt der ersten Ingebrauchnahme oder der ersten
Inbesitznahme als einzige Wohnung und hauptsächlich als eigene Wohnung Inbesitznahme als einzige Wohnung und hauptsächlich als eigene Wohnung
im Sinne von Artikel 5/5 § 4 Absatz 2 bis 8 des Sondergesetzes vom 16. im Sinne von Artikel 5/5 § 4 Absatz 2 bis 8 des Sondergesetzes vom 16.
Januar 1989 bezüglich der Finanzierung der Gemeinschaften und Regionen Januar 1989 bezüglich der Finanzierung der Gemeinschaften und Regionen
vom Bauherrn genutzt wird, der eine natürliche Person ist und dort vom Bauherrn genutzt wird, der eine natürliche Person ist und dort
unverzüglich seinen Wohnsitz nimmt, unverzüglich seinen Wohnsitz nimmt,
b) eine Gesamtwohnfläche von höchstens 200 m2 hat. b) eine Gesamtwohnfläche von höchstens 200 m2 hat.
2. Der Bauherr, der eine natürliche Person ist: 2. Der Bauherr, der eine natürliche Person ist:
a) sendet vor dem Zeitpunkt, zu dem gemäß den Artikeln 22 und 22bis § a) sendet vor dem Zeitpunkt, zu dem gemäß den Artikeln 22 und 22bis §
1 des Gesetzbuches der Steueranspruch entsteht, eine Erklärung an die 1 des Gesetzbuches der Steueranspruch entsteht, eine Erklärung an die
vom Minister der Finanzen oder von seinem Beauftragten angegebene vom Minister der Finanzen oder von seinem Beauftragten angegebene
elektronische Adresse. In dieser Erklärung wird neben der elektronische Adresse. In dieser Erklärung wird neben der
Nationalregisternummer und der Telefonnummer des Einreichers dieser Nationalregisternummer und der Telefonnummer des Einreichers dieser
Erklärung, der Kontaktdaten aller Eigentümer des Gebäudes, das er Erklärung, der Kontaktdaten aller Eigentümer des Gebäudes, das er
abreißen und wieder aufbauen lässt, der jeweiligen Anteile der abreißen und wieder aufbauen lässt, der jeweiligen Anteile der
Eigentümer an diesem Gebäude und der Adresse und der Katasterdaten Eigentümer an diesem Gebäude und der Adresse und der Katasterdaten
dieses Gebäudes angegeben, dass dieses Gebäude dazu bestimmt ist, als dieses Gebäudes angegeben, dass dieses Gebäude dazu bestimmt ist, als
einzige Wohnung und hauptsächlich als eigene Wohnung im Sinne von einzige Wohnung und hauptsächlich als eigene Wohnung im Sinne von
Artikel 5/5 § 4 Absatz 2 bis 8 des Sondergesetzes vom 16. Januar 1989 Artikel 5/5 § 4 Absatz 2 bis 8 des Sondergesetzes vom 16. Januar 1989
bezüglich der Finanzierung der Gemeinschaften und Regionen vom bezüglich der Finanzierung der Gemeinschaften und Regionen vom
Bauherrn genutzt zu werden, der eine natürliche Person ist und dort Bauherrn genutzt zu werden, der eine natürliche Person ist und dort
unverzüglich seinen Wohnsitz nimmt, und dass dieses Gebäude eine unverzüglich seinen Wohnsitz nimmt, und dass dieses Gebäude eine
Gesamtwohnfläche von höchstens 200 m2 haben wird; beigefügt wird Gesamtwohnfläche von höchstens 200 m2 haben wird; beigefügt wird
dieser Erklärung eine Abschrift: dieser Erklärung eine Abschrift:
- der Städtebaugenehmigung, - der Städtebaugenehmigung,
- des Werkvertrags beziehungsweise der Werkverträge, - des Werkvertrags beziehungsweise der Werkverträge,
b) händigt dem beziehungsweise den Dienstleistenden eine Abschrift der b) händigt dem beziehungsweise den Dienstleistenden eine Abschrift der
in Buchstabe a) erwähnten Erklärung aus. in Buchstabe a) erwähnten Erklärung aus.
3. Der Zeitpunkt, zu dem gemäß den Artikeln 22 und 22bis § 1 des 3. Der Zeitpunkt, zu dem gemäß den Artikeln 22 und 22bis § 1 des
Gesetzbuches der Steueranspruch entsteht, tritt spätestens am 31. Gesetzbuches der Steueranspruch entsteht, tritt spätestens am 31.
Dezember des Jahres der ersten Ingebrauchnahme oder der ersten Dezember des Jahres der ersten Ingebrauchnahme oder der ersten
Inbesitznahme der Wohnung ein. Inbesitznahme der Wohnung ein.
4. Auf den vom Dienstleistenden ausgestellten Rechnungen und den 4. Auf den vom Dienstleistenden ausgestellten Rechnungen und den
Duplikaten, die er aufbewahrt, ist auf der Grundlage der in Nr. 2 Duplikaten, die er aufbewahrt, ist auf der Grundlage der in Nr. 2
Buchstabe b) erwähnten Abschrift der Erklärung das Bestehen der Buchstabe b) erwähnten Abschrift der Erklärung das Bestehen der
Voraussetzungen, die die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes Voraussetzungen, die die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes
rechtfertigen, angegeben; außer bei Kollusion zwischen den Parteien rechtfertigen, angegeben; außer bei Kollusion zwischen den Parteien
oder offensichtlicher Nichteinhaltung der vorliegenden Bestimmung oder offensichtlicher Nichteinhaltung der vorliegenden Bestimmung
befreit die in Nr. 2 Buchstabe a) erwähnte Erklärung des Kunden den befreit die in Nr. 2 Buchstabe a) erwähnte Erklärung des Kunden den
Dienstleistenden von seiner Verantwortlichkeit in Bezug auf die Dienstleistenden von seiner Verantwortlichkeit in Bezug auf die
Festlegung des Steuersatzes. Festlegung des Steuersatzes.
Für die Anwendung von Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe a) werden bei der Für die Anwendung von Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe a) werden bei der
Bestimmung, ob die Wohnung die einzige Wohnung des Bauherrn ist, der Bestimmung, ob die Wohnung die einzige Wohnung des Bauherrn ist, der
eine natürliche Person ist, folgende Wohnungen nicht berücksichtigt: eine natürliche Person ist, folgende Wohnungen nicht berücksichtigt:
- andere Wohnungen, deren Miteigentümer, Nackteigentümer oder - andere Wohnungen, deren Miteigentümer, Nackteigentümer oder
Nießbraucher er aufgrund einer Erbschaft ist, Nießbraucher er aufgrund einer Erbschaft ist,
- eine andere Wohnung, die er als eigene Wohnung nutzt, wo er seinen - eine andere Wohnung, die er als eigene Wohnung nutzt, wo er seinen
Wohnsitz begründet hat und die spätestens am 31. Dezember des Jahres Wohnsitz begründet hat und die spätestens am 31. Dezember des Jahres
nach dem Jahr der ersten Ingebrauchnahme oder der ersten Inbesitznahme nach dem Jahr der ersten Ingebrauchnahme oder der ersten Inbesitznahme
der in Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe a) erwähnten Wohnung verkauft worden der in Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe a) erwähnten Wohnung verkauft worden
ist. ist.
Der ermäßigte Steuersatz ist nicht anwendbar auf: Der ermäßigte Steuersatz ist nicht anwendbar auf:
1. Immobilienarbeiten und andere Immobilienleistungen, die sich nicht 1. Immobilienarbeiten und andere Immobilienleistungen, die sich nicht
auf die Wohnung im eigentlichen Sinne beziehen, wie Pflanzenanbau- auf die Wohnung im eigentlichen Sinne beziehen, wie Pflanzenanbau-
oder Gartenarbeiten und Einfriedungsarbeiten, oder Gartenarbeiten und Einfriedungsarbeiten,
2. Immobilienarbeiten und andere Immobilienleistungen, die alle oder 2. Immobilienarbeiten und andere Immobilienleistungen, die alle oder
einen Teil der Bestandteile von Schwimmbädern, Saunen, einen Teil der Bestandteile von Schwimmbädern, Saunen,
Minigolfanlagen, Tennisplätzen und ähnlichen Einrichtungen zum Minigolfanlagen, Tennisplätzen und ähnlichen Einrichtungen zum
Gegenstand haben, Gegenstand haben,
3. die Reinigung einer ganzen beziehungsweise eines Teils einer 3. die Reinigung einer ganzen beziehungsweise eines Teils einer
Wohnung, Wohnung,
4. Leistungen, die sowohl die Lieferung als auch die Befestigung an 4. Leistungen, die sowohl die Lieferung als auch die Befestigung an
einem Gebäude aller oder eines Teils der Bestandteile des spezifischen einem Gebäude aller oder eines Teils der Bestandteile des spezifischen
Teils einer mit fossilen Brennstoffen betriebenen Teils einer mit fossilen Brennstoffen betriebenen
Zentralheizungsanlage umfassen, einschließlich der Brenner und der Zentralheizungsanlage umfassen, einschließlich der Brenner und der
Regelungs- und Kontrollgeräte, die mit dem Heizkessel verbunden sind. Regelungs- und Kontrollgeräte, die mit dem Heizkessel verbunden sind.
§ 2 - Der ermäßigte Steuersatz ist anwendbar auf Immobilienarbeiten § 2 - Der ermäßigte Steuersatz ist anwendbar auf Immobilienarbeiten
und andere in Rubrik XXXI § 3 Nr. 3 bis 6 aufgezählte Leistungen, die und andere in Rubrik XXXI § 3 Nr. 3 bis 6 aufgezählte Leistungen, die
den Abbruch eines Gebäudes und den damit einhergehenden Wiederaufbau den Abbruch eines Gebäudes und den damit einhergehenden Wiederaufbau
einer Wohnung zum Gegenstand haben, die zur Langzeitvermietung an oder einer Wohnung zum Gegenstand haben, die zur Langzeitvermietung an oder
über eine in Absatz 2 Nr. 1 erwähnte Einrichtung bestimmt ist und auf über eine in Absatz 2 Nr. 1 erwähnte Einrichtung bestimmt ist und auf
derselben Katasterparzelle wie dieses Gebäude gelegen ist. derselben Katasterparzelle wie dieses Gebäude gelegen ist.
Für den Vorteil des ermäßigten Steuersatzes müssen folgende Für den Vorteil des ermäßigten Steuersatzes müssen folgende
Bedingungen erfüllt sein: Bedingungen erfüllt sein:
1. Die Leistungen betreffen ein Gebäude, das nach Ausführung der 1. Die Leistungen betreffen ein Gebäude, das nach Ausführung der
Arbeiten vom Bauherrn als Wohnung vermietet wird: Arbeiten vom Bauherrn als Wohnung vermietet wird:
a) an eine Agentur für Sozialwohnungen oder an eine von der Behörde, a) an eine Agentur für Sozialwohnungen oder an eine von der Behörde,
die für die Politik im Bereich des sozialen Wohnungsbaus zuständig die für die Politik im Bereich des sozialen Wohnungsbaus zuständig
ist, zugelassene Gesellschaft für sozialen Wohnungsbau oder andere ist, zugelassene Gesellschaft für sozialen Wohnungsbau oder andere
juristische Person des öffentlichen Rechts oder des privaten Rechts juristische Person des öffentlichen Rechts oder des privaten Rechts
mit sozialer Zielsetzung, mit sozialer Zielsetzung,
b) im Rahmen eines Verwaltungsmandats, das vom Bauherrn an eine b) im Rahmen eines Verwaltungsmandats, das vom Bauherrn an eine
Agentur für Sozialwohnungen oder an eine von der Behörde, die für die Agentur für Sozialwohnungen oder an eine von der Behörde, die für die
Politik im Bereich des sozialen Wohnungsbaus zuständig ist, Politik im Bereich des sozialen Wohnungsbaus zuständig ist,
zugelassene Gesellschaft für sozialen Wohnungsbau oder andere zugelassene Gesellschaft für sozialen Wohnungsbau oder andere
juristische Person des öffentlichen Rechts oder des privaten Rechts juristische Person des öffentlichen Rechts oder des privaten Rechts
mit sozialer Zielsetzung erteilt worden ist. mit sozialer Zielsetzung erteilt worden ist.
2. Der Bauherr: 2. Der Bauherr:
a) sendet vor dem Zeitpunkt, zu dem gemäß den Artikeln 22 und 22bis § a) sendet vor dem Zeitpunkt, zu dem gemäß den Artikeln 22 und 22bis §
1 des Gesetzbuches der Steueranspruch entsteht, eine Erklärung an die 1 des Gesetzbuches der Steueranspruch entsteht, eine Erklärung an die
vom Minister der Finanzen oder von seinem Beauftragten angegebene vom Minister der Finanzen oder von seinem Beauftragten angegebene
elektronische Adresse. In dieser Erklärung wird neben der elektronische Adresse. In dieser Erklärung wird neben der
Nationalregisternummer und der Telefonnummer des Einreichers dieser Nationalregisternummer und der Telefonnummer des Einreichers dieser
Erklärung, der Kontaktdaten aller Eigentümer des Gebäudes, das er Erklärung, der Kontaktdaten aller Eigentümer des Gebäudes, das er
abreißen und wieder aufbauen lässt, der jeweiligen Anteile der abreißen und wieder aufbauen lässt, der jeweiligen Anteile der
Eigentümer an diesem Gebäude und der Adresse und der Katasterdaten Eigentümer an diesem Gebäude und der Adresse und der Katasterdaten
dieses Gebäudes angegeben, dass dieses Gebäude dazu bestimmt ist, dieses Gebäudes angegeben, dass dieses Gebäude dazu bestimmt ist,
während eines Zeitraums von mindestens fünfzehn Jahren als Wohnung an während eines Zeitraums von mindestens fünfzehn Jahren als Wohnung an
oder über eine Agentur für Sozialwohnungen oder eine von der Behörde, oder über eine Agentur für Sozialwohnungen oder eine von der Behörde,
die für die Politik im Bereich des sozialen Wohnungsbaus zuständig die für die Politik im Bereich des sozialen Wohnungsbaus zuständig
ist, zugelassene Gesellschaft für sozialen Wohnungsbau oder andere ist, zugelassene Gesellschaft für sozialen Wohnungsbau oder andere
juristische Person des öffentlichen Rechts oder des privaten Rechts juristische Person des öffentlichen Rechts oder des privaten Rechts
mit sozialer Zielsetzung vermietet zu werden; beigefügt wird dieser mit sozialer Zielsetzung vermietet zu werden; beigefügt wird dieser
Erklärung eine Abschrift: Erklärung eine Abschrift:
- der Städtebaugenehmigung, - der Städtebaugenehmigung,
- des Werkvertrags beziehungsweise der Werkverträge, - des Werkvertrags beziehungsweise der Werkverträge,
b) händigt dem beziehungsweise den Dienstleistenden eine Abschrift der b) händigt dem beziehungsweise den Dienstleistenden eine Abschrift der
in Buchstabe a) erwähnten Erklärung aus. in Buchstabe a) erwähnten Erklärung aus.
3. Der Zeitpunkt, zu dem gemäß den Artikeln 22 und 22bis § 1 des 3. Der Zeitpunkt, zu dem gemäß den Artikeln 22 und 22bis § 1 des
Gesetzbuches der Steueranspruch entsteht, tritt spätestens am 31. Gesetzbuches der Steueranspruch entsteht, tritt spätestens am 31.
Dezember des Jahres der ersten Ingebrauchnahme oder der ersten Dezember des Jahres der ersten Ingebrauchnahme oder der ersten
Inbesitznahme der Wohnung ein. Inbesitznahme der Wohnung ein.
4. Auf den vom Dienstleistenden ausgestellten Rechnungen und den 4. Auf den vom Dienstleistenden ausgestellten Rechnungen und den
Duplikaten, die er aufbewahrt, ist auf der Grundlage der in Nr. 2 Duplikaten, die er aufbewahrt, ist auf der Grundlage der in Nr. 2
Buchstabe b) erwähnten Abschrift der Erklärung das Bestehen der Buchstabe b) erwähnten Abschrift der Erklärung das Bestehen der
Voraussetzungen, die die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes Voraussetzungen, die die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes
rechtfertigen, angegeben; außer bei Kollusion zwischen den Parteien rechtfertigen, angegeben; außer bei Kollusion zwischen den Parteien
oder offensichtlicher Nichteinhaltung der vorliegenden Bestimmung oder offensichtlicher Nichteinhaltung der vorliegenden Bestimmung
befreit die in Nr. 2 Buchstabe a) erwähnte Erklärung des Kunden den befreit die in Nr. 2 Buchstabe a) erwähnte Erklärung des Kunden den
Dienstleistenden von seiner Verantwortlichkeit in Bezug auf die Dienstleistenden von seiner Verantwortlichkeit in Bezug auf die
Festlegung des Steuersatzes. Festlegung des Steuersatzes.
Der ermäßigte Steuersatz ist nicht anwendbar auf: Der ermäßigte Steuersatz ist nicht anwendbar auf:
1. Immobilienarbeiten und andere Immobilienleistungen, die sich nicht 1. Immobilienarbeiten und andere Immobilienleistungen, die sich nicht
auf die Wohnung im eigentlichen Sinne beziehen, wie Pflanzenanbau- auf die Wohnung im eigentlichen Sinne beziehen, wie Pflanzenanbau-
oder Gartenarbeiten und Einfriedungsarbeiten, oder Gartenarbeiten und Einfriedungsarbeiten,
2. Immobilienarbeiten und andere Immobilienleistungen, die alle oder 2. Immobilienarbeiten und andere Immobilienleistungen, die alle oder
einen Teil der Bestandteile von Schwimmbädern, Saunen, einen Teil der Bestandteile von Schwimmbädern, Saunen,
Minigolfanlagen, Tennisplätzen und ähnlichen Einrichtungen zum Minigolfanlagen, Tennisplätzen und ähnlichen Einrichtungen zum
Gegenstand haben, Gegenstand haben,
3. die Reinigung einer ganzen beziehungsweise eines Teils einer 3. die Reinigung einer ganzen beziehungsweise eines Teils einer
Wohnung, Wohnung,
4. Leistungen, die sowohl die Lieferung als auch die Befestigung an 4. Leistungen, die sowohl die Lieferung als auch die Befestigung an
einem Gebäude aller oder eines Teils der Bestandteile des spezifischen einem Gebäude aller oder eines Teils der Bestandteile des spezifischen
Teils einer mit fossilen Brennstoffen betriebenen Teils einer mit fossilen Brennstoffen betriebenen
Zentralheizungsanlage umfassen, einschließlich der Brenner und der Zentralheizungsanlage umfassen, einschließlich der Brenner und der
Regelungs- und Kontrollgeräte, die mit dem Heizkessel verbunden sind. Regelungs- und Kontrollgeräte, die mit dem Heizkessel verbunden sind.
§ 3 - Der ermäßigte Steuersatz ist anwendbar auf Lieferungen von § 3 - Der ermäßigte Steuersatz ist anwendbar auf Lieferungen von
Wohnungen und dem dazugehörigen Grund und Boden und auf Begründungen, Wohnungen und dem dazugehörigen Grund und Boden und auf Begründungen,
Abtretungen oder Rückabtretungen dinglicher Rechte im Sinne von Abtretungen oder Rückabtretungen dinglicher Rechte im Sinne von
Artikel 9 Absatz 2 Nr. 2 des Gesetzbuches an einer Wohnung und dem Artikel 9 Absatz 2 Nr. 2 des Gesetzbuches an einer Wohnung und dem
dazugehörigen Grund und Boden, die nicht gemäß Artikel 44 § 3 Nr. 1 dazugehörigen Grund und Boden, die nicht gemäß Artikel 44 § 3 Nr. 1
des Gesetzbuches steuerfrei sind, durch den Steuerpflichtigen, der den des Gesetzbuches steuerfrei sind, durch den Steuerpflichtigen, der den
Abbruch eines Gebäudes und den damit einhergehenden Wiederaufbau einer Abbruch eines Gebäudes und den damit einhergehenden Wiederaufbau einer
Wohnung vorgenommen hat, die auf derselben Katasterparzelle wie dieses Wohnung vorgenommen hat, die auf derselben Katasterparzelle wie dieses
Gebäude gelegen ist, wenn der Steueranspruch in Bezug auf diese Gebäude gelegen ist, wenn der Steueranspruch in Bezug auf diese
Leistungen gemäß Artikel 17 § 1 des Gesetzbuches ab dem 1. Juli 2025 Leistungen gemäß Artikel 17 § 1 des Gesetzbuches ab dem 1. Juli 2025
entstanden ist. entstanden ist.
Für den Vorteil des ermäßigten Steuersatzes müssen folgende Für den Vorteil des ermäßigten Steuersatzes müssen folgende
Bedingungen erfüllt sein: Bedingungen erfüllt sein:
1. Die in Absatz 1 erwähnte Leistung betrifft eine Wohnung, die nach 1. Die in Absatz 1 erwähnte Leistung betrifft eine Wohnung, die nach
der Lieferung: der Lieferung:
a) entweder zum Zeitpunkt der ersten Ingebrauchnahme oder der ersten a) entweder zum Zeitpunkt der ersten Ingebrauchnahme oder der ersten
Inbesitznahme als einzige Wohnung und hauptsächlich als eigene Wohnung Inbesitznahme als einzige Wohnung und hauptsächlich als eigene Wohnung
im Sinne von Artikel 5/5 § 4 Absatz 2 bis 8 des Sondergesetzes vom 16. im Sinne von Artikel 5/5 § 4 Absatz 2 bis 8 des Sondergesetzes vom 16.
Januar 1989 bezüglich der Finanzierung der Gemeinschaften und Regionen Januar 1989 bezüglich der Finanzierung der Gemeinschaften und Regionen
vom Erwerber genutzt wird, der eine natürliche Person ist und dort vom Erwerber genutzt wird, der eine natürliche Person ist und dort
unverzüglich seinen Wohnsitz nimmt, und eine Gesamtwohnfläche von unverzüglich seinen Wohnsitz nimmt, und eine Gesamtwohnfläche von
höchstens 175 m2 hat, höchstens 175 m2 hat,
b) oder vom Erwerber gemäß § 2 Absatz 2 Nr. 1 vermietet wird, b) oder vom Erwerber gemäß § 2 Absatz 2 Nr. 1 vermietet wird,
c) oder vom Erwerber gemäß § 4 Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe a) vermietet c) oder vom Erwerber gemäß § 4 Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe a) vermietet
wird und eine Gesamtwohnfläche von höchstens 175 m2 hat. wird und eine Gesamtwohnfläche von höchstens 175 m2 hat.
2. Der Lieferer: 2. Der Lieferer:
a) sendet vor dem Zeitpunkt, zu dem gemäß Artikel 17 § 1 des a) sendet vor dem Zeitpunkt, zu dem gemäß Artikel 17 § 1 des
Gesetzbuches der Steueranspruch entsteht, oder im Falle eines Kaufs ab Gesetzbuches der Steueranspruch entsteht, oder im Falle eines Kaufs ab
Plan vor dem Zeitpunkt, zu dem gemäß Artikel 16 § 1 Absatz 1 des Plan vor dem Zeitpunkt, zu dem gemäß Artikel 16 § 1 Absatz 1 des
Gesetzbuches der Steuertatbestand eintritt, eine Erklärung an die vom Gesetzbuches der Steuertatbestand eintritt, eine Erklärung an die vom
Minister der Finanzen oder von seinem Beauftragten angegebene Minister der Finanzen oder von seinem Beauftragten angegebene
elektronische Adresse. In dieser vom Erwerber des Gebäudes elektronische Adresse. In dieser vom Erwerber des Gebäudes
gegengezeichneten Erklärung wird neben der Nationalregisternummer und gegengezeichneten Erklärung wird neben der Nationalregisternummer und
der Telefonnummer des Einreichers dieser Erklärung, der Kontaktdaten der Telefonnummer des Einreichers dieser Erklärung, der Kontaktdaten
aller Käufer und Verkäufer des wieder aufgebauten und verkauften aller Käufer und Verkäufer des wieder aufgebauten und verkauften
Gebäudes, der jeweiligen Anteile der Käufer an diesem Gebäude und der Gebäudes, der jeweiligen Anteile der Käufer an diesem Gebäude und der
Adresse und der Katasterdaten dieses Gebäudes angegeben, dass dieses Adresse und der Katasterdaten dieses Gebäudes angegeben, dass dieses
Gebäude, das Gegenstand einer in Absatz 1 erwähnten Leistung ist, Gebäude, das Gegenstand einer in Absatz 1 erwähnten Leistung ist,
entweder dazu bestimmt ist, als einzige Wohnung und hauptsächlich als entweder dazu bestimmt ist, als einzige Wohnung und hauptsächlich als
eigene Wohnung im Sinne von Artikel 5/5 § 4 Absatz 2 bis 8 des eigene Wohnung im Sinne von Artikel 5/5 § 4 Absatz 2 bis 8 des
Sondergesetzes vom 16. Januar 1989 bezüglich der Finanzierung der Sondergesetzes vom 16. Januar 1989 bezüglich der Finanzierung der
Gemeinschaften und Regionen vom Erwerber genutzt zu werden, der eine Gemeinschaften und Regionen vom Erwerber genutzt zu werden, der eine
natürliche Person ist und dort unverzüglich seinen Wohnsitz nimmt, natürliche Person ist und dort unverzüglich seinen Wohnsitz nimmt,
wobei diese Wohnung eine Gesamtwohnfläche von höchstens 175 m2 haben wobei diese Wohnung eine Gesamtwohnfläche von höchstens 175 m2 haben
wird, oder dazu bestimmt ist, entweder vom Erwerber an eine Agentur wird, oder dazu bestimmt ist, entweder vom Erwerber an eine Agentur
für Sozialwohnungen oder an eine von der Behörde, die für die Politik für Sozialwohnungen oder an eine von der Behörde, die für die Politik
im Bereich des sozialen Wohnungsbaus zuständig ist, zugelassene im Bereich des sozialen Wohnungsbaus zuständig ist, zugelassene
Gesellschaft für sozialen Wohnungsbau oder andere juristische Person Gesellschaft für sozialen Wohnungsbau oder andere juristische Person
des öffentlichen Rechts oder des privaten Rechts mit sozialer des öffentlichen Rechts oder des privaten Rechts mit sozialer
Zielsetzung vermietet zu werden oder im Rahmen eines Zielsetzung vermietet zu werden oder im Rahmen eines
Verwaltungsmandats vermietet zu werden, das einer solchen Agentur, Verwaltungsmandats vermietet zu werden, das einer solchen Agentur,
Gesellschaft oder Person erteilt worden ist, oder an eine natürliche Gesellschaft oder Person erteilt worden ist, oder an eine natürliche
Person als Wohnung vermietet zu werden, die dort unverzüglich ihren Person als Wohnung vermietet zu werden, die dort unverzüglich ihren
Wohnsitz nimmt, wobei diese Wohnung eine Gesamtwohnfläche von Wohnsitz nimmt, wobei diese Wohnung eine Gesamtwohnfläche von
höchstens 175 m2 haben wird; beigefügt wird dieser Erklärung eine höchstens 175 m2 haben wird; beigefügt wird dieser Erklärung eine
Abschrift: Abschrift:
- der Städtebaugenehmigung, - der Städtebaugenehmigung,
- des Werkvertrags beziehungsweise der Werkverträge in Bezug auf den - des Werkvertrags beziehungsweise der Werkverträge in Bezug auf den
Abbruch des Gebäudes und den Wiederaufbau der Wohnung, Abbruch des Gebäudes und den Wiederaufbau der Wohnung,
- des Vertrags oder der authentischen Urkunde in Bezug auf die in - des Vertrags oder der authentischen Urkunde in Bezug auf die in
Absatz 1 erwähnte Leistung, Absatz 1 erwähnte Leistung,
b) händigt seinem Vertragspartner beziehungsweise seinen b) händigt seinem Vertragspartner beziehungsweise seinen
Vertragspartnern eine Abschrift der in Buchstabe a) erwähnten Vertragspartnern eine Abschrift der in Buchstabe a) erwähnten
Erklärung aus. Erklärung aus.
3. Auf den vom Lieferer der Güter ausgestellten Rechnungen und den 3. Auf den vom Lieferer der Güter ausgestellten Rechnungen und den
Duplikaten, die er aufbewahrt, sowie auf den Vereinbarungen oder Duplikaten, die er aufbewahrt, sowie auf den Vereinbarungen oder
authentischen Urkunden in Bezug auf die in Absatz 1 erwähnten authentischen Urkunden in Bezug auf die in Absatz 1 erwähnten
Leistungen ist auf der Grundlage der in Nr. 2 Buchstabe b) erwähnten Leistungen ist auf der Grundlage der in Nr. 2 Buchstabe b) erwähnten
Abschrift der Erklärung das Bestehen der Voraussetzungen, die die Abschrift der Erklärung das Bestehen der Voraussetzungen, die die
Anwendung des ermäßigten Steuersatzes rechtfertigen, angegeben; außer Anwendung des ermäßigten Steuersatzes rechtfertigen, angegeben; außer
bei Kollusion zwischen den Parteien oder offensichtlicher bei Kollusion zwischen den Parteien oder offensichtlicher
Nichteinhaltung der vorliegenden Bestimmung befreit die in Nr. 2 Nichteinhaltung der vorliegenden Bestimmung befreit die in Nr. 2
Buchstabe a) erwähnte Gegenzeichnung des Erwerbers auf der Erklärung Buchstabe a) erwähnte Gegenzeichnung des Erwerbers auf der Erklärung
den Lieferer der Güter von seiner Verantwortlichkeit in Bezug auf die den Lieferer der Güter von seiner Verantwortlichkeit in Bezug auf die
Festlegung des Steuersatzes. Festlegung des Steuersatzes.
Für die Anwendung von Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe a) werden bei der Für die Anwendung von Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe a) werden bei der
Bestimmung, ob die Wohnung die einzige Wohnung des Erwerbers ist, der Bestimmung, ob die Wohnung die einzige Wohnung des Erwerbers ist, der
eine natürliche Person ist, folgende Wohnungen nicht berücksichtigt: eine natürliche Person ist, folgende Wohnungen nicht berücksichtigt:
- andere Wohnungen, deren Miteigentümer, Nackteigentümer oder - andere Wohnungen, deren Miteigentümer, Nackteigentümer oder
Nießbraucher er aufgrund einer Erbschaft ist, Nießbraucher er aufgrund einer Erbschaft ist,
- eine andere Wohnung, die er als eigene Wohnung nutzt, wo er seinen - eine andere Wohnung, die er als eigene Wohnung nutzt, wo er seinen
Wohnsitz begründet hat und die spätestens am 31. Dezember des Jahres Wohnsitz begründet hat und die spätestens am 31. Dezember des Jahres
nach dem Jahr der ersten Ingebrauchnahme oder der ersten Inbesitznahme nach dem Jahr der ersten Ingebrauchnahme oder der ersten Inbesitznahme
der in Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe a) erwähnten Wohnung verkauft worden der in Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe a) erwähnten Wohnung verkauft worden
ist. ist.
Der ermäßigte Steuersatz ist nicht anwendbar auf den Teil des Der ermäßigte Steuersatz ist nicht anwendbar auf den Teil des
Lieferpreises in Bezug auf: Lieferpreises in Bezug auf:
1. Schwimmbäder, Saunen, Minigolfanlagen, Tennisplätze und ähnliche 1. Schwimmbäder, Saunen, Minigolfanlagen, Tennisplätze und ähnliche
Einrichtungen, Einrichtungen,
2. spezifische Bestandteile einer mit fossilen Brennstoffen 2. spezifische Bestandteile einer mit fossilen Brennstoffen
betriebenen Zentralheizungsanlage, einschließlich der Brenner und betriebenen Zentralheizungsanlage, einschließlich der Brenner und
Regelungs- und Kontrollgeräte, die mit dem Heizkessel verbunden sind. Regelungs- und Kontrollgeräte, die mit dem Heizkessel verbunden sind.
§ 4 - Der ermäßigte Steuersatz ist anwendbar auf Immobilienarbeiten § 4 - Der ermäßigte Steuersatz ist anwendbar auf Immobilienarbeiten
und andere in Rubrik XXXI § 3 Nr. 3 bis 6 aufgezählte Leistungen, die und andere in Rubrik XXXI § 3 Nr. 3 bis 6 aufgezählte Leistungen, die
den Abbruch eines Gebäudes und den damit einhergehenden Wiederaufbau den Abbruch eines Gebäudes und den damit einhergehenden Wiederaufbau
einer Wohnung zum Gegenstand haben, die zur Langzeitvermietung einer Wohnung zum Gegenstand haben, die zur Langzeitvermietung
bestimmt ist und auf derselben Katasterparzelle wie dieses Gebäude bestimmt ist und auf derselben Katasterparzelle wie dieses Gebäude
gelegen ist. gelegen ist.
Für den Vorteil des ermäßigten Steuersatzes müssen folgende Für den Vorteil des ermäßigten Steuersatzes müssen folgende
Bedingungen erfüllt sein: Bedingungen erfüllt sein:
1. Die Leistungen betreffen ein Gebäude, das nach Ausführung der 1. Die Leistungen betreffen ein Gebäude, das nach Ausführung der
Arbeiten: Arbeiten:
a) vom Bauherrn als Wohnung an eine natürliche Person vermietet wird, a) vom Bauherrn als Wohnung an eine natürliche Person vermietet wird,
die dort unverzüglich ihren Wohnsitz nimmt, die dort unverzüglich ihren Wohnsitz nimmt,
b) eine Gesamtwohnfläche von höchstens 200 m2 hat. b) eine Gesamtwohnfläche von höchstens 200 m2 hat.
2. Der Bauherr: 2. Der Bauherr:
a) sendet vor dem Zeitpunkt, zu dem gemäß den Artikeln 22 und 22bis § a) sendet vor dem Zeitpunkt, zu dem gemäß den Artikeln 22 und 22bis §
1 des Gesetzbuches der Steueranspruch entsteht, eine Erklärung an die 1 des Gesetzbuches der Steueranspruch entsteht, eine Erklärung an die
vom Minister der Finanzen oder von seinem Beauftragten angegebene vom Minister der Finanzen oder von seinem Beauftragten angegebene
elektronische Adresse. In dieser Erklärung wird neben der elektronische Adresse. In dieser Erklärung wird neben der
Nationalregisternummer und der Telefonnummer des Einreichers dieser Nationalregisternummer und der Telefonnummer des Einreichers dieser
Erklärung, der Kontaktdaten aller Eigentümer des Gebäudes, das er Erklärung, der Kontaktdaten aller Eigentümer des Gebäudes, das er
abreißen und wieder aufbauen lässt, der jeweiligen Anteile der abreißen und wieder aufbauen lässt, der jeweiligen Anteile der
Eigentümer an diesem Gebäude und der Adresse und der Katasterdaten Eigentümer an diesem Gebäude und der Adresse und der Katasterdaten
dieses Gebäudes angegeben, dass dieses Gebäude dazu bestimmt ist, als dieses Gebäudes angegeben, dass dieses Gebäude dazu bestimmt ist, als
Wohnung an eine natürliche Person vermietet zu werden, die dort Wohnung an eine natürliche Person vermietet zu werden, die dort
unverzüglich ihren Wohnsitz nimmt, wobei diese Wohnung eine unverzüglich ihren Wohnsitz nimmt, wobei diese Wohnung eine
Gesamtwohnfläche von höchstens 200 m2 haben wird; beigefügt wird Gesamtwohnfläche von höchstens 200 m2 haben wird; beigefügt wird
dieser Erklärung eine Abschrift: dieser Erklärung eine Abschrift:
- der Städtebaugenehmigung, - der Städtebaugenehmigung,
- des Werkvertrags beziehungsweise der Werkverträge, - des Werkvertrags beziehungsweise der Werkverträge,
b) händigt dem beziehungsweise den Dienstleistenden eine Abschrift der b) händigt dem beziehungsweise den Dienstleistenden eine Abschrift der
in Buchstabe a) erwähnten Erklärung aus. in Buchstabe a) erwähnten Erklärung aus.
3. Der Zeitpunkt, zu dem gemäß den Artikeln 22 und 22bis § 1 des 3. Der Zeitpunkt, zu dem gemäß den Artikeln 22 und 22bis § 1 des
Gesetzbuches der Steueranspruch entsteht, tritt spätestens am 31. Gesetzbuches der Steueranspruch entsteht, tritt spätestens am 31.
Dezember des Jahres der ersten Ingebrauchnahme oder der ersten Dezember des Jahres der ersten Ingebrauchnahme oder der ersten
Inbesitznahme der Wohnung ein. Inbesitznahme der Wohnung ein.
4. Auf den vom Dienstleistenden ausgestellten Rechnungen und den 4. Auf den vom Dienstleistenden ausgestellten Rechnungen und den
Duplikaten, die er aufbewahrt, ist auf der Grundlage der in Nr. 2 Duplikaten, die er aufbewahrt, ist auf der Grundlage der in Nr. 2
Buchstabe b) erwähnten Abschrift der Erklärung das Bestehen der Buchstabe b) erwähnten Abschrift der Erklärung das Bestehen der
Voraussetzungen, die die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes Voraussetzungen, die die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes
rechtfertigen, angegeben; außer bei Kollusion zwischen den Parteien rechtfertigen, angegeben; außer bei Kollusion zwischen den Parteien
oder offensichtlicher Nichteinhaltung der vorliegenden Bestimmung oder offensichtlicher Nichteinhaltung der vorliegenden Bestimmung
befreit die in Nr. 2 Buchstabe a) erwähnte Erklärung des Kunden den befreit die in Nr. 2 Buchstabe a) erwähnte Erklärung des Kunden den
Dienstleistenden von seiner Verantwortlichkeit in Bezug auf die Dienstleistenden von seiner Verantwortlichkeit in Bezug auf die
Festlegung des Steuersatzes. Festlegung des Steuersatzes.
Der ermäßigte Steuersatz ist nicht anwendbar auf: Der ermäßigte Steuersatz ist nicht anwendbar auf:
1. Immobilienarbeiten und andere Immobilienleistungen, die sich nicht 1. Immobilienarbeiten und andere Immobilienleistungen, die sich nicht
auf die Wohnung im eigentlichen Sinne beziehen, wie Pflanzenanbau- auf die Wohnung im eigentlichen Sinne beziehen, wie Pflanzenanbau-
oder Gartenarbeiten und Einfriedungsarbeiten, oder Gartenarbeiten und Einfriedungsarbeiten,
2. Immobilienarbeiten und andere Immobilienleistungen, die alle oder 2. Immobilienarbeiten und andere Immobilienleistungen, die alle oder
einen Teil der Bestandteile von Schwimmbädern, Saunen, einen Teil der Bestandteile von Schwimmbädern, Saunen,
Minigolfanlagen, Tennisplätzen und ähnlichen Einrichtungen zum Minigolfanlagen, Tennisplätzen und ähnlichen Einrichtungen zum
Gegenstand haben, Gegenstand haben,
3. die Reinigung einer ganzen beziehungsweise eines Teils einer 3. die Reinigung einer ganzen beziehungsweise eines Teils einer
Wohnung, Wohnung,
4. Leistungen, die sowohl die Lieferung als auch die Befestigung an 4. Leistungen, die sowohl die Lieferung als auch die Befestigung an
einem Gebäude aller oder eines Teils der Bestandteile des spezifischen einem Gebäude aller oder eines Teils der Bestandteile des spezifischen
Teils einer mit fossilen Brennstoffen betriebenen Teils einer mit fossilen Brennstoffen betriebenen
Zentralheizungsanlage umfassen, einschließlich der Brenner und der Zentralheizungsanlage umfassen, einschließlich der Brenner und der
Regelungs- und Kontrollgeräte, die mit dem Heizkessel verbunden sind. Regelungs- und Kontrollgeräte, die mit dem Heizkessel verbunden sind.
§ 5 - Die in § 1 Absatz 2 Nr. 1 und § 3 Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe a) § 5 - Die in § 1 Absatz 2 Nr. 1 und § 3 Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe a)
erwähnten Bedingungen müssen erfüllt bleiben während eines Zeitraums, erwähnten Bedingungen müssen erfüllt bleiben während eines Zeitraums,
der frühestens wie folgt endet: der frühestens wie folgt endet:
1. in Bezug auf den Abbruch eines Gebäudes und den Wiederaufbau einer 1. in Bezug auf den Abbruch eines Gebäudes und den Wiederaufbau einer
Wohnung am 31. Dezember des fünften Jahres nach dem Jahr der ersten Wohnung am 31. Dezember des fünften Jahres nach dem Jahr der ersten
Ingebrauchnahme oder der ersten Inbesitznahme der Wohnung durch den Ingebrauchnahme oder der ersten Inbesitznahme der Wohnung durch den
Bauherrn, der eine natürliche Person ist, Bauherrn, der eine natürliche Person ist,
2. in Bezug auf die Lieferung einer Wohnung mit dem dazugehörigen 2. in Bezug auf die Lieferung einer Wohnung mit dem dazugehörigen
Grund und Boden und die Begründung, Abtretung und Rückabtretung Grund und Boden und die Begründung, Abtretung und Rückabtretung
dinglicher Rechte an einer Wohnung und dem dazugehörigen Grund und dinglicher Rechte an einer Wohnung und dem dazugehörigen Grund und
Boden, die nicht gemäß Artikel 44 § 3 Nr. 1 des Gesetzbuches Boden, die nicht gemäß Artikel 44 § 3 Nr. 1 des Gesetzbuches
steuerfrei sind, am 31. Dezember des fünften Jahres nach dem Jahr der steuerfrei sind, am 31. Dezember des fünften Jahres nach dem Jahr der
ersten Ingebrauchnahme oder der ersten Inbesitznahme der Wohnung durch ersten Ingebrauchnahme oder der ersten Inbesitznahme der Wohnung durch
den Erwerber, der eine natürliche Person ist. den Erwerber, der eine natürliche Person ist.
Sollten sich innerhalb des weiter oben erwähnten Zeitraums Änderungen Sollten sich innerhalb des weiter oben erwähnten Zeitraums Änderungen
ergeben, wodurch die in § 1 Absatz 2 Nr. 1 beziehungsweise § 3 Absatz ergeben, wodurch die in § 1 Absatz 2 Nr. 1 beziehungsweise § 3 Absatz
2 Nr. 1 Buchstabe a) erwähnten Bedingungen nicht mehr erfüllt sind, 2 Nr. 1 Buchstabe a) erwähnten Bedingungen nicht mehr erfüllt sind,
muss der Bauherr, der eine natürliche Person ist, oder der Erwerber, muss der Bauherr, der eine natürliche Person ist, oder der Erwerber,
der eine natürliche Person ist: der eine natürliche Person ist:
1. dies in einer Erklärung vermerken, die er innerhalb einer Frist von 1. dies in einer Erklärung vermerken, die er innerhalb einer Frist von
drei Monaten ab dem Datum des Eintretens der Änderungen an die vom drei Monaten ab dem Datum des Eintretens der Änderungen an die vom
Minister der Finanzen oder von seinem Beauftragten angegebene Minister der Finanzen oder von seinem Beauftragten angegebene
elektronische Adresse sendet, elektronische Adresse sendet,
2. dem Staat innerhalb der in Nr. 1 erwähnten Frist den erhaltenen 2. dem Staat innerhalb der in Nr. 1 erwähnten Frist den erhaltenen
Steuervorteil für das Jahr, in dem diese Änderung vorgenommen wird, Steuervorteil für das Jahr, in dem diese Änderung vorgenommen wird,
und die verbleibenden Jahre in Höhe eines Fünftels pro Jahr und die verbleibenden Jahre in Höhe eines Fünftels pro Jahr
rückführen. rückführen.
Die in Absatz 2 Nr. 2 erwähnte Rückführung wird nicht durchgeführt, Die in Absatz 2 Nr. 2 erwähnte Rückführung wird nicht durchgeführt,
wenn der Bauherr, der eine natürliche Person ist, oder der Erwerber, wenn der Bauherr, der eine natürliche Person ist, oder der Erwerber,
der eine natürliche Person ist, stirbt oder bei ordnungsgemäß der eine natürliche Person ist, stirbt oder bei ordnungsgemäß
nachgewiesener höherer Gewalt, die ihn endgültig daran hindert, die in nachgewiesener höherer Gewalt, die ihn endgültig daran hindert, die in
§ 1 Absatz 2 Nr. 1 beziehungsweise § 3 Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe a) § 1 Absatz 2 Nr. 1 beziehungsweise § 3 Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe a)
erwähnten Bedingungen zu erfüllen. erwähnten Bedingungen zu erfüllen.
§ 6 - Die in § 2 Absatz 2 Nr. 1, § 3 Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe b) und § 6 - Die in § 2 Absatz 2 Nr. 1, § 3 Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe b) und
c) und § 4 Absatz 2 Nr. 1 erwähnten Bedingungen müssen erfüllt bleiben c) und § 4 Absatz 2 Nr. 1 erwähnten Bedingungen müssen erfüllt bleiben
während eines Zeitraums, der frühestens am 31. Dezember des während eines Zeitraums, der frühestens am 31. Dezember des
fünfzehnten Jahres nach dem Jahr der ersten Inbesitznahme oder der fünfzehnten Jahres nach dem Jahr der ersten Inbesitznahme oder der
ersten Ingebrauchnahme der Wohnung endet. Dieser ersten Ingebrauchnahme der Wohnung endet. Dieser
Mindestvermietungszeitraum wird je nach Fall im Mietvertrag oder im Mindestvermietungszeitraum wird je nach Fall im Mietvertrag oder im
Vertrag über das Verwaltungsmandat festgelegt, der mit der Agentur für Vertrag über das Verwaltungsmandat festgelegt, der mit der Agentur für
Sozialwohnungen oder mit der von der Behörde, die für die Politik im Sozialwohnungen oder mit der von der Behörde, die für die Politik im
Bereich des sozialen Wohnungsbaus zuständig ist, zugelassenen Bereich des sozialen Wohnungsbaus zuständig ist, zugelassenen
Gesellschaft für sozialen Wohnungsbau oder anderen juristischen Person Gesellschaft für sozialen Wohnungsbau oder anderen juristischen Person
des öffentlichen Rechts oder des privaten Rechts mit sozialer des öffentlichen Rechts oder des privaten Rechts mit sozialer
Zielsetzung geschlossen wird, oder geht aus dem registrierten Zielsetzung geschlossen wird, oder geht aus dem registrierten
Mietvertrag oder den aufeinanderfolgenden registrierten Mietverträgen Mietvertrag oder den aufeinanderfolgenden registrierten Mietverträgen
hervor, die mit dem beziehungsweise den Mietern geschlossen werden. hervor, die mit dem beziehungsweise den Mietern geschlossen werden.
Sollten sich innerhalb des weiter oben erwähnten Zeitraums Änderungen Sollten sich innerhalb des weiter oben erwähnten Zeitraums Änderungen
ergeben, wodurch die in § 2 Absatz 2 Nr. 1, § 3 Absatz 2 Nr. 1 ergeben, wodurch die in § 2 Absatz 2 Nr. 1, § 3 Absatz 2 Nr. 1
Buchstabe b) und c) beziehungsweise § 4 Absatz 2 Nr. 1 erwähnten Buchstabe b) und c) beziehungsweise § 4 Absatz 2 Nr. 1 erwähnten
Bedingungen nicht mehr erfüllt sind, muss der Bauherr oder der Bedingungen nicht mehr erfüllt sind, muss der Bauherr oder der
Erwerber: Erwerber:
1. dies in einer Erklärung vermerken, die er innerhalb einer Frist von 1. dies in einer Erklärung vermerken, die er innerhalb einer Frist von
drei Monaten ab dem Datum des Eintretens der Änderungen an die vom drei Monaten ab dem Datum des Eintretens der Änderungen an die vom
Minister der Finanzen oder von seinem Beauftragten angegebene Minister der Finanzen oder von seinem Beauftragten angegebene
elektronische Adresse sendet, elektronische Adresse sendet,
2. dem Staat innerhalb der in Nr. 1 erwähnten Frist den erhaltenen 2. dem Staat innerhalb der in Nr. 1 erwähnten Frist den erhaltenen
Steuervorteil für das Jahr, in dem diese Änderung vorgenommen wird, Steuervorteil für das Jahr, in dem diese Änderung vorgenommen wird,
und die verbleibenden Jahre in Höhe eines Fünfzehntels pro Jahr und die verbleibenden Jahre in Höhe eines Fünfzehntels pro Jahr
rückführen. rückführen.
Die in Absatz 2 Nr. 2 erwähnte Rückführung wird nicht durchgeführt bei Die in Absatz 2 Nr. 2 erwähnte Rückführung wird nicht durchgeführt bei
ordnungsgemäß nachgewiesener höherer Gewalt, die den Bauherrn oder den ordnungsgemäß nachgewiesener höherer Gewalt, die den Bauherrn oder den
Erwerber endgültig daran hindert, die in § 2 Absatz 2 Nr. 1, § 3 Erwerber endgültig daran hindert, die in § 2 Absatz 2 Nr. 1, § 3
Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe b) und c) beziehungsweise § 4 Absatz 2 Nr. 1 Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe b) und c) beziehungsweise § 4 Absatz 2 Nr. 1
erwähnten Bedingungen zu erfüllen. erwähnten Bedingungen zu erfüllen.
§ 7 - Für die Anwendung der vorliegenden Rubrik wird die § 7 - Für die Anwendung der vorliegenden Rubrik wird die
Gesamtwohnfläche eines Einfamilienhauses durch Addition der Flächen Gesamtwohnfläche eines Einfamilienhauses durch Addition der Flächen
aller Wohnräume, gemessen von und bis zu den Innenseiten der aller Wohnräume, gemessen von und bis zu den Innenseiten der
aufgehenden Mauern, ermittelt. aufgehenden Mauern, ermittelt.
Für die Anwendung der vorliegenden Rubrik wird die Gesamtwohnfläche Für die Anwendung der vorliegenden Rubrik wird die Gesamtwohnfläche
eines Appartements durch Addition der Flächen aller privaten Wohnräume eines Appartements durch Addition der Flächen aller privaten Wohnräume
des Appartements, gemessen von und bis zu den Innenseiten der des Appartements, gemessen von und bis zu den Innenseiten der
gemeinschaftlichen Grenzmauern, ermittelt. Die Fläche von gemeinschaftlichen Grenzmauern, ermittelt. Die Fläche von
gemeinschaftlichen Teilen oder Räumen, einschließlich des Flachdachs, gemeinschaftlichen Teilen oder Räumen, einschließlich des Flachdachs,
des zentralen Vorraums, der Treppenhäuser und der Außenmauer, wird des zentralen Vorraums, der Treppenhäuser und der Außenmauer, wird
nicht berücksichtigt. nicht berücksichtigt.
Für die Anwendung der vorliegenden Rubrik wird die Gesamtwohnfläche Für die Anwendung der vorliegenden Rubrik wird die Gesamtwohnfläche
einer Wohneinheit, die Teil eines integrierten Immobilienprojekts für einer Wohneinheit, die Teil eines integrierten Immobilienprojekts für
gemeinschaftliches Wohnen ist, durch Addition der Flächen aller gemeinschaftliches Wohnen ist, durch Addition der Flächen aller
Wohnräume dieser Wohneinheit, gemessen von und bis zu den Innenseiten Wohnräume dieser Wohneinheit, gemessen von und bis zu den Innenseiten
der gemeinschaftlichen Grenzmauern, ermittelt. Die Fläche der der gemeinschaftlichen Grenzmauern, ermittelt. Die Fläche der
Wohnräume, die von den Bewohnern der verschiedenen Wohneinheiten des Wohnräume, die von den Bewohnern der verschiedenen Wohneinheiten des
Projekts gemeinschaftlich genutzt werden, wird für jede individuelle Projekts gemeinschaftlich genutzt werden, wird für jede individuelle
Wohneinheit des Projekts im Verhältnis zur Anzahl der Wohneinheiten Wohneinheit des Projekts im Verhältnis zur Anzahl der Wohneinheiten
des Projekts berücksichtigt. des Projekts berücksichtigt.
Für die Anwendung des vorliegenden Paragraphen gelten Küchen, Für die Anwendung des vorliegenden Paragraphen gelten Küchen,
Wohnzimmer, Esszimmer, Schlafzimmer, bewohnbare Dach- und Kellerräume, Wohnzimmer, Esszimmer, Schlafzimmer, bewohnbare Dach- und Kellerräume,
Büros und andere zu Wohnzwecken bestimmte Räume als Wohnräume. Büros und andere zu Wohnzwecken bestimmte Räume als Wohnräume.
Wohnräumen gleichgesetzt werden alle Räume, die für die Ausübung einer Wohnräumen gleichgesetzt werden alle Räume, die für die Ausübung einer
wirtschaftlichen Tätigkeit genutzt werden. wirtschaftlichen Tätigkeit genutzt werden.
Für die Anwendung des vorliegenden Paragraphen wird die Fläche der in Für die Anwendung des vorliegenden Paragraphen wird die Fläche der in
Absatz 4 erwähnten Wohnräume nur dann berücksichtigt, wenn diese Räume Absatz 4 erwähnten Wohnräume nur dann berücksichtigt, wenn diese Räume
eine Mindestfläche von 4 m2 und eine Mindesthöhe von 2 m über dem eine Mindestfläche von 4 m2 und eine Mindesthöhe von 2 m über dem
Fußboden haben. Fußboden haben.
Der König kann vorliegenden Paragraphen abändern, ergänzen, ersetzen Der König kann vorliegenden Paragraphen abändern, ergänzen, ersetzen
oder aufheben. oder aufheben.
§ 8 - Die Erfüllung der in § 1 Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe a) oder § 3 § 8 - Die Erfüllung der in § 1 Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe a) oder § 3
Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe a) erwähnten Bedingung in Bezug auf die Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe a) erwähnten Bedingung in Bezug auf die
einzige Wohnung wird für jede in diesen Bestimmungen erwähnte Leistung einzige Wohnung wird für jede in diesen Bestimmungen erwähnte Leistung
für jeden Bauherrn oder Erwerber individuell bewertet, ungeachtet der für jeden Bauherrn oder Erwerber individuell bewertet, ungeachtet der
bestehenden rechtlichen Verbindungen zwischen den verschiedenen von bestehenden rechtlichen Verbindungen zwischen den verschiedenen von
dieser Leistung betroffenen Erwerbern oder Bauherren. dieser Leistung betroffenen Erwerbern oder Bauherren.
Führt die in Absatz 1 erwähnte individuelle Bewertung dazu, dass die Führt die in Absatz 1 erwähnte individuelle Bewertung dazu, dass die
Besteuerungsgrundlage für die § 1 Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe a) oder § 3 Besteuerungsgrundlage für die § 1 Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe a) oder § 3
Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe a) erwähnten Leistungen für die Anwendung des Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe a) erwähnten Leistungen für die Anwendung des
Steuersatzes aufgegliedert werden muss, erfolgt diese Aufgliederung im Steuersatzes aufgegliedert werden muss, erfolgt diese Aufgliederung im
Verhältnis zu den Eigentumsrechten der Bauherren oder Erwerber an der Verhältnis zu den Eigentumsrechten der Bauherren oder Erwerber an der
wieder aufgebauten Wohnung. wieder aufgebauten Wohnung.
Für die in § 1 Absatz 2 Nr. 1 erwähnten Leistungen erfolgt die in Für die in § 1 Absatz 2 Nr. 1 erwähnten Leistungen erfolgt die in
Absatz 2 erwähnte Aufgliederung auf der Grundlage einer gemeinsamen Absatz 2 erwähnte Aufgliederung auf der Grundlage einer gemeinsamen
schriftlichen Erklärung der Bauherren über ihren Eigentumsanteil an schriftlichen Erklärung der Bauherren über ihren Eigentumsanteil an
der wieder aufgebauten Wohnung, die dem Unternehmer übergeben wird. der wieder aufgebauten Wohnung, die dem Unternehmer übergeben wird.
Vorbehaltlich der Kollusion zwischen den Parteien befreit diese Vorbehaltlich der Kollusion zwischen den Parteien befreit diese
Erklärung den Unternehmer von seiner Verantwortlichkeit in Bezug auf Erklärung den Unternehmer von seiner Verantwortlichkeit in Bezug auf
die Aufgliederung der Besteuerungsgrundlage." die Aufgliederung der Besteuerungsgrundlage."
Art. 54 - Tabelle B Rubrik VIII der Anlage zu demselben Erlass, Art. 54 - Tabelle B Rubrik VIII der Anlage zu demselben Erlass,
eingefügt durch den Königlichen Erlass vom 28. März 1992, bestätigt eingefügt durch den Königlichen Erlass vom 28. März 1992, bestätigt
durch das Gesetz vom 28. Juli 1992, wird aufgehoben. durch das Gesetz vom 28. Juli 1992, wird aufgehoben.
Abschnitt 2 - Inkrafttreten Abschnitt 2 - Inkrafttreten
Art. 55 - Vorliegendes Kapitel tritt am Tag der Veröffentlichung des Art. 55 - Vorliegendes Kapitel tritt am Tag der Veröffentlichung des
vorliegenden Gesetzes im Belgischen Staatsblatt in Kraft. vorliegenden Gesetzes im Belgischen Staatsblatt in Kraft.
(...) (...)
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem
Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt
veröffentlicht wird. veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 18. Juli 2025 Gegeben zu Brüssel, den 18. Juli 2025
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Premierminister Der Premierminister
B. DE WEVER B. DE WEVER
Der Minister der Beschäftigung Der Minister der Beschäftigung
D. CLARINVAL D. CLARINVAL
Der Minister der Sozialen Angelegenheiten und der Volksgesundheit Der Minister der Sozialen Angelegenheiten und der Volksgesundheit
F. VANDENBROUCKE F. VANDENBROUCKE
Der Minister der Finanzen und der Pensionen Der Minister der Finanzen und der Pensionen
J. JAMBON J. JAMBON
Die Ministerin der Selbständigen Die Ministerin der Selbständigen
E. SIMONET E. SIMONET
Mit dem Staatssiegel versehen: Mit dem Staatssiegel versehen:
Der Minister der Justiz, Der Minister der Justiz,
A. VERLINDEN A. VERLINDEN
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