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| Loi-programme Traduction allemande d'extraits | Loi-programme Traduction allemande d'extraits |
|---|---|
| 18 JUILLET 2025. - Loi-programme Traduction allemande d'extraits | 18 JUILLET 2025. - Loi-programme Traduction allemande d'extraits |
| Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande des | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande des |
| articles 52 à 55 de la loi-programme du 18 juillet 2025 (Moniteur | articles 52 à 55 de la loi-programme du 18 juillet 2025 (Moniteur |
| belge du 29 juillet 2025, err. du 29 août 2025). | belge du 29 juillet 2025, err. du 29 août 2025). |
| Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | Cette traduction a été établie par le Service central de traduction |
| allemande à Malmedy. | allemande à Malmedy. |
| FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS |
| 18. JULI 2025 - Programmgesetz | 18. JULI 2025 - Programmgesetz |
| PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, | PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, |
| Unser Gruß! | Unser Gruß! |
| Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir | Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir |
| sanktionieren es: | sanktionieren es: |
| (...) | (...) |
| TITEL 2 - Finanzen | TITEL 2 - Finanzen |
| (...) | (...) |
| KAPITEL 6 - Abänderungen in Bezug auf die Mehrwertsteuer | KAPITEL 6 - Abänderungen in Bezug auf die Mehrwertsteuer |
| Abschnitt 1 - Ermäßigter Mehrwertsteuersatz in Bezug auf die | Abschnitt 1 - Ermäßigter Mehrwertsteuersatz in Bezug auf die |
| Renovierung von Privatwohnungen, den Abbruch von Gebäuden und den | Renovierung von Privatwohnungen, den Abbruch von Gebäuden und den |
| Wiederaufbau von Wohnungen und die Lieferung bestimmter Brennstoffe | Wiederaufbau von Wohnungen und die Lieferung bestimmter Brennstoffe |
| Art. 52 - In Tabelle A Rubrik XXXI der Anlage zum Königlichen Erlass | Art. 52 - In Tabelle A Rubrik XXXI der Anlage zum Königlichen Erlass |
| Nr. 20 vom 20. Juli 1970 zur Festlegung der Mehrwertsteuersätze und | Nr. 20 vom 20. Juli 1970 zur Festlegung der Mehrwertsteuersätze und |
| zur Einteilung der Güter und Dienstleistungen nach diesen Sätzen, | zur Einteilung der Güter und Dienstleistungen nach diesen Sätzen, |
| eingefügt durch den Königlichen Erlass vom 18. Juli 1986 und | eingefügt durch den Königlichen Erlass vom 18. Juli 1986 und |
| umnummeriert durch den Königlichen Erlass vom 17. März 1992, wird § 4 | umnummeriert durch den Königlichen Erlass vom 17. März 1992, wird § 4 |
| durch eine Nr. 3 mit folgendem Wortlaut ergänzt: | durch eine Nr. 3 mit folgendem Wortlaut ergänzt: |
| "3. Leistungen, die sowohl die Lieferung als auch die Befestigung an | "3. Leistungen, die sowohl die Lieferung als auch die Befestigung an |
| einem Gebäude aller oder eines Teils der Bestandteile des spezifischen | einem Gebäude aller oder eines Teils der Bestandteile des spezifischen |
| Teils einer mit fossilen Brennstoffen betriebenen | Teils einer mit fossilen Brennstoffen betriebenen |
| Zentralheizungsanlage umfassen, einschließlich der Brenner und der | Zentralheizungsanlage umfassen, einschließlich der Brenner und der |
| Regelungs- und Kontrollgeräte, die mit dem Heizkessel verbunden sind." | Regelungs- und Kontrollgeräte, die mit dem Heizkessel verbunden sind." |
| Art. 53 - Tabelle A Rubrik XXXVII der Anlage zu demselben Erlass, | Art. 53 - Tabelle A Rubrik XXXVII der Anlage zu demselben Erlass, |
| eingefügt durch das Gesetz vom 27. Dezember 2006, ersetzt durch das | eingefügt durch das Gesetz vom 27. Dezember 2006, ersetzt durch das |
| Gesetz vom 12. Mai 2024 und abgeändert durch das Gesetz vom 10. | Gesetz vom 12. Mai 2024 und abgeändert durch das Gesetz vom 10. |
| Dezember 2024, wird wie folgt ersetzt: | Dezember 2024, wird wie folgt ersetzt: |
| "XXXVII. Abbruch und Wiederaufbau von Wohnungen | "XXXVII. Abbruch und Wiederaufbau von Wohnungen |
| § 1 - Der ermäßigte Steuersatz ist anwendbar auf Immobilienarbeiten | § 1 - Der ermäßigte Steuersatz ist anwendbar auf Immobilienarbeiten |
| und andere in Rubrik XXXI § 3 Nr. 3 bis 6 aufgezählte Leistungen, die | und andere in Rubrik XXXI § 3 Nr. 3 bis 6 aufgezählte Leistungen, die |
| den Abbruch eines Gebäudes und den damit einhergehenden Wiederaufbau | den Abbruch eines Gebäudes und den damit einhergehenden Wiederaufbau |
| einer Wohnung zum Gegenstand haben, die zur Bewohnung durch den | einer Wohnung zum Gegenstand haben, die zur Bewohnung durch den |
| Bauherrn, der eine natürliche Person ist, bestimmt ist und auf | Bauherrn, der eine natürliche Person ist, bestimmt ist und auf |
| derselben Katasterparzelle wie dieses Gebäude gelegen ist. | derselben Katasterparzelle wie dieses Gebäude gelegen ist. |
| Für den Vorteil des ermäßigten Steuersatzes müssen folgende | Für den Vorteil des ermäßigten Steuersatzes müssen folgende |
| Bedingungen erfüllt sein: | Bedingungen erfüllt sein: |
| 1. Die Leistungen betreffen ein Gebäude, das nach Ausführung der | 1. Die Leistungen betreffen ein Gebäude, das nach Ausführung der |
| Arbeiten: | Arbeiten: |
| a) zum Zeitpunkt der ersten Ingebrauchnahme oder der ersten | a) zum Zeitpunkt der ersten Ingebrauchnahme oder der ersten |
| Inbesitznahme als einzige Wohnung und hauptsächlich als eigene Wohnung | Inbesitznahme als einzige Wohnung und hauptsächlich als eigene Wohnung |
| im Sinne von Artikel 5/5 § 4 Absatz 2 bis 8 des Sondergesetzes vom 16. | im Sinne von Artikel 5/5 § 4 Absatz 2 bis 8 des Sondergesetzes vom 16. |
| Januar 1989 bezüglich der Finanzierung der Gemeinschaften und Regionen | Januar 1989 bezüglich der Finanzierung der Gemeinschaften und Regionen |
| vom Bauherrn genutzt wird, der eine natürliche Person ist und dort | vom Bauherrn genutzt wird, der eine natürliche Person ist und dort |
| unverzüglich seinen Wohnsitz nimmt, | unverzüglich seinen Wohnsitz nimmt, |
| b) eine Gesamtwohnfläche von höchstens 200 m2 hat. | b) eine Gesamtwohnfläche von höchstens 200 m2 hat. |
| 2. Der Bauherr, der eine natürliche Person ist: | 2. Der Bauherr, der eine natürliche Person ist: |
| a) sendet vor dem Zeitpunkt, zu dem gemäß den Artikeln 22 und 22bis § | a) sendet vor dem Zeitpunkt, zu dem gemäß den Artikeln 22 und 22bis § |
| 1 des Gesetzbuches der Steueranspruch entsteht, eine Erklärung an die | 1 des Gesetzbuches der Steueranspruch entsteht, eine Erklärung an die |
| vom Minister der Finanzen oder von seinem Beauftragten angegebene | vom Minister der Finanzen oder von seinem Beauftragten angegebene |
| elektronische Adresse. In dieser Erklärung wird neben der | elektronische Adresse. In dieser Erklärung wird neben der |
| Nationalregisternummer und der Telefonnummer des Einreichers dieser | Nationalregisternummer und der Telefonnummer des Einreichers dieser |
| Erklärung, der Kontaktdaten aller Eigentümer des Gebäudes, das er | Erklärung, der Kontaktdaten aller Eigentümer des Gebäudes, das er |
| abreißen und wieder aufbauen lässt, der jeweiligen Anteile der | abreißen und wieder aufbauen lässt, der jeweiligen Anteile der |
| Eigentümer an diesem Gebäude und der Adresse und der Katasterdaten | Eigentümer an diesem Gebäude und der Adresse und der Katasterdaten |
| dieses Gebäudes angegeben, dass dieses Gebäude dazu bestimmt ist, als | dieses Gebäudes angegeben, dass dieses Gebäude dazu bestimmt ist, als |
| einzige Wohnung und hauptsächlich als eigene Wohnung im Sinne von | einzige Wohnung und hauptsächlich als eigene Wohnung im Sinne von |
| Artikel 5/5 § 4 Absatz 2 bis 8 des Sondergesetzes vom 16. Januar 1989 | Artikel 5/5 § 4 Absatz 2 bis 8 des Sondergesetzes vom 16. Januar 1989 |
| bezüglich der Finanzierung der Gemeinschaften und Regionen vom | bezüglich der Finanzierung der Gemeinschaften und Regionen vom |
| Bauherrn genutzt zu werden, der eine natürliche Person ist und dort | Bauherrn genutzt zu werden, der eine natürliche Person ist und dort |
| unverzüglich seinen Wohnsitz nimmt, und dass dieses Gebäude eine | unverzüglich seinen Wohnsitz nimmt, und dass dieses Gebäude eine |
| Gesamtwohnfläche von höchstens 200 m2 haben wird; beigefügt wird | Gesamtwohnfläche von höchstens 200 m2 haben wird; beigefügt wird |
| dieser Erklärung eine Abschrift: | dieser Erklärung eine Abschrift: |
| - der Städtebaugenehmigung, | - der Städtebaugenehmigung, |
| - des Werkvertrags beziehungsweise der Werkverträge, | - des Werkvertrags beziehungsweise der Werkverträge, |
| b) händigt dem beziehungsweise den Dienstleistenden eine Abschrift der | b) händigt dem beziehungsweise den Dienstleistenden eine Abschrift der |
| in Buchstabe a) erwähnten Erklärung aus. | in Buchstabe a) erwähnten Erklärung aus. |
| 3. Der Zeitpunkt, zu dem gemäß den Artikeln 22 und 22bis § 1 des | 3. Der Zeitpunkt, zu dem gemäß den Artikeln 22 und 22bis § 1 des |
| Gesetzbuches der Steueranspruch entsteht, tritt spätestens am 31. | Gesetzbuches der Steueranspruch entsteht, tritt spätestens am 31. |
| Dezember des Jahres der ersten Ingebrauchnahme oder der ersten | Dezember des Jahres der ersten Ingebrauchnahme oder der ersten |
| Inbesitznahme der Wohnung ein. | Inbesitznahme der Wohnung ein. |
| 4. Auf den vom Dienstleistenden ausgestellten Rechnungen und den | 4. Auf den vom Dienstleistenden ausgestellten Rechnungen und den |
| Duplikaten, die er aufbewahrt, ist auf der Grundlage der in Nr. 2 | Duplikaten, die er aufbewahrt, ist auf der Grundlage der in Nr. 2 |
| Buchstabe b) erwähnten Abschrift der Erklärung das Bestehen der | Buchstabe b) erwähnten Abschrift der Erklärung das Bestehen der |
| Voraussetzungen, die die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes | Voraussetzungen, die die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes |
| rechtfertigen, angegeben; außer bei Kollusion zwischen den Parteien | rechtfertigen, angegeben; außer bei Kollusion zwischen den Parteien |
| oder offensichtlicher Nichteinhaltung der vorliegenden Bestimmung | oder offensichtlicher Nichteinhaltung der vorliegenden Bestimmung |
| befreit die in Nr. 2 Buchstabe a) erwähnte Erklärung des Kunden den | befreit die in Nr. 2 Buchstabe a) erwähnte Erklärung des Kunden den |
| Dienstleistenden von seiner Verantwortlichkeit in Bezug auf die | Dienstleistenden von seiner Verantwortlichkeit in Bezug auf die |
| Festlegung des Steuersatzes. | Festlegung des Steuersatzes. |
| Für die Anwendung von Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe a) werden bei der | Für die Anwendung von Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe a) werden bei der |
| Bestimmung, ob die Wohnung die einzige Wohnung des Bauherrn ist, der | Bestimmung, ob die Wohnung die einzige Wohnung des Bauherrn ist, der |
| eine natürliche Person ist, folgende Wohnungen nicht berücksichtigt: | eine natürliche Person ist, folgende Wohnungen nicht berücksichtigt: |
| - andere Wohnungen, deren Miteigentümer, Nackteigentümer oder | - andere Wohnungen, deren Miteigentümer, Nackteigentümer oder |
| Nießbraucher er aufgrund einer Erbschaft ist, | Nießbraucher er aufgrund einer Erbschaft ist, |
| - eine andere Wohnung, die er als eigene Wohnung nutzt, wo er seinen | - eine andere Wohnung, die er als eigene Wohnung nutzt, wo er seinen |
| Wohnsitz begründet hat und die spätestens am 31. Dezember des Jahres | Wohnsitz begründet hat und die spätestens am 31. Dezember des Jahres |
| nach dem Jahr der ersten Ingebrauchnahme oder der ersten Inbesitznahme | nach dem Jahr der ersten Ingebrauchnahme oder der ersten Inbesitznahme |
| der in Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe a) erwähnten Wohnung verkauft worden | der in Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe a) erwähnten Wohnung verkauft worden |
| ist. | ist. |
| Der ermäßigte Steuersatz ist nicht anwendbar auf: | Der ermäßigte Steuersatz ist nicht anwendbar auf: |
| 1. Immobilienarbeiten und andere Immobilienleistungen, die sich nicht | 1. Immobilienarbeiten und andere Immobilienleistungen, die sich nicht |
| auf die Wohnung im eigentlichen Sinne beziehen, wie Pflanzenanbau- | auf die Wohnung im eigentlichen Sinne beziehen, wie Pflanzenanbau- |
| oder Gartenarbeiten und Einfriedungsarbeiten, | oder Gartenarbeiten und Einfriedungsarbeiten, |
| 2. Immobilienarbeiten und andere Immobilienleistungen, die alle oder | 2. Immobilienarbeiten und andere Immobilienleistungen, die alle oder |
| einen Teil der Bestandteile von Schwimmbädern, Saunen, | einen Teil der Bestandteile von Schwimmbädern, Saunen, |
| Minigolfanlagen, Tennisplätzen und ähnlichen Einrichtungen zum | Minigolfanlagen, Tennisplätzen und ähnlichen Einrichtungen zum |
| Gegenstand haben, | Gegenstand haben, |
| 3. die Reinigung einer ganzen beziehungsweise eines Teils einer | 3. die Reinigung einer ganzen beziehungsweise eines Teils einer |
| Wohnung, | Wohnung, |
| 4. Leistungen, die sowohl die Lieferung als auch die Befestigung an | 4. Leistungen, die sowohl die Lieferung als auch die Befestigung an |
| einem Gebäude aller oder eines Teils der Bestandteile des spezifischen | einem Gebäude aller oder eines Teils der Bestandteile des spezifischen |
| Teils einer mit fossilen Brennstoffen betriebenen | Teils einer mit fossilen Brennstoffen betriebenen |
| Zentralheizungsanlage umfassen, einschließlich der Brenner und der | Zentralheizungsanlage umfassen, einschließlich der Brenner und der |
| Regelungs- und Kontrollgeräte, die mit dem Heizkessel verbunden sind. | Regelungs- und Kontrollgeräte, die mit dem Heizkessel verbunden sind. |
| § 2 - Der ermäßigte Steuersatz ist anwendbar auf Immobilienarbeiten | § 2 - Der ermäßigte Steuersatz ist anwendbar auf Immobilienarbeiten |
| und andere in Rubrik XXXI § 3 Nr. 3 bis 6 aufgezählte Leistungen, die | und andere in Rubrik XXXI § 3 Nr. 3 bis 6 aufgezählte Leistungen, die |
| den Abbruch eines Gebäudes und den damit einhergehenden Wiederaufbau | den Abbruch eines Gebäudes und den damit einhergehenden Wiederaufbau |
| einer Wohnung zum Gegenstand haben, die zur Langzeitvermietung an oder | einer Wohnung zum Gegenstand haben, die zur Langzeitvermietung an oder |
| über eine in Absatz 2 Nr. 1 erwähnte Einrichtung bestimmt ist und auf | über eine in Absatz 2 Nr. 1 erwähnte Einrichtung bestimmt ist und auf |
| derselben Katasterparzelle wie dieses Gebäude gelegen ist. | derselben Katasterparzelle wie dieses Gebäude gelegen ist. |
| Für den Vorteil des ermäßigten Steuersatzes müssen folgende | Für den Vorteil des ermäßigten Steuersatzes müssen folgende |
| Bedingungen erfüllt sein: | Bedingungen erfüllt sein: |
| 1. Die Leistungen betreffen ein Gebäude, das nach Ausführung der | 1. Die Leistungen betreffen ein Gebäude, das nach Ausführung der |
| Arbeiten vom Bauherrn als Wohnung vermietet wird: | Arbeiten vom Bauherrn als Wohnung vermietet wird: |
| a) an eine Agentur für Sozialwohnungen oder an eine von der Behörde, | a) an eine Agentur für Sozialwohnungen oder an eine von der Behörde, |
| die für die Politik im Bereich des sozialen Wohnungsbaus zuständig | die für die Politik im Bereich des sozialen Wohnungsbaus zuständig |
| ist, zugelassene Gesellschaft für sozialen Wohnungsbau oder andere | ist, zugelassene Gesellschaft für sozialen Wohnungsbau oder andere |
| juristische Person des öffentlichen Rechts oder des privaten Rechts | juristische Person des öffentlichen Rechts oder des privaten Rechts |
| mit sozialer Zielsetzung, | mit sozialer Zielsetzung, |
| b) im Rahmen eines Verwaltungsmandats, das vom Bauherrn an eine | b) im Rahmen eines Verwaltungsmandats, das vom Bauherrn an eine |
| Agentur für Sozialwohnungen oder an eine von der Behörde, die für die | Agentur für Sozialwohnungen oder an eine von der Behörde, die für die |
| Politik im Bereich des sozialen Wohnungsbaus zuständig ist, | Politik im Bereich des sozialen Wohnungsbaus zuständig ist, |
| zugelassene Gesellschaft für sozialen Wohnungsbau oder andere | zugelassene Gesellschaft für sozialen Wohnungsbau oder andere |
| juristische Person des öffentlichen Rechts oder des privaten Rechts | juristische Person des öffentlichen Rechts oder des privaten Rechts |
| mit sozialer Zielsetzung erteilt worden ist. | mit sozialer Zielsetzung erteilt worden ist. |
| 2. Der Bauherr: | 2. Der Bauherr: |
| a) sendet vor dem Zeitpunkt, zu dem gemäß den Artikeln 22 und 22bis § | a) sendet vor dem Zeitpunkt, zu dem gemäß den Artikeln 22 und 22bis § |
| 1 des Gesetzbuches der Steueranspruch entsteht, eine Erklärung an die | 1 des Gesetzbuches der Steueranspruch entsteht, eine Erklärung an die |
| vom Minister der Finanzen oder von seinem Beauftragten angegebene | vom Minister der Finanzen oder von seinem Beauftragten angegebene |
| elektronische Adresse. In dieser Erklärung wird neben der | elektronische Adresse. In dieser Erklärung wird neben der |
| Nationalregisternummer und der Telefonnummer des Einreichers dieser | Nationalregisternummer und der Telefonnummer des Einreichers dieser |
| Erklärung, der Kontaktdaten aller Eigentümer des Gebäudes, das er | Erklärung, der Kontaktdaten aller Eigentümer des Gebäudes, das er |
| abreißen und wieder aufbauen lässt, der jeweiligen Anteile der | abreißen und wieder aufbauen lässt, der jeweiligen Anteile der |
| Eigentümer an diesem Gebäude und der Adresse und der Katasterdaten | Eigentümer an diesem Gebäude und der Adresse und der Katasterdaten |
| dieses Gebäudes angegeben, dass dieses Gebäude dazu bestimmt ist, | dieses Gebäudes angegeben, dass dieses Gebäude dazu bestimmt ist, |
| während eines Zeitraums von mindestens fünfzehn Jahren als Wohnung an | während eines Zeitraums von mindestens fünfzehn Jahren als Wohnung an |
| oder über eine Agentur für Sozialwohnungen oder eine von der Behörde, | oder über eine Agentur für Sozialwohnungen oder eine von der Behörde, |
| die für die Politik im Bereich des sozialen Wohnungsbaus zuständig | die für die Politik im Bereich des sozialen Wohnungsbaus zuständig |
| ist, zugelassene Gesellschaft für sozialen Wohnungsbau oder andere | ist, zugelassene Gesellschaft für sozialen Wohnungsbau oder andere |
| juristische Person des öffentlichen Rechts oder des privaten Rechts | juristische Person des öffentlichen Rechts oder des privaten Rechts |
| mit sozialer Zielsetzung vermietet zu werden; beigefügt wird dieser | mit sozialer Zielsetzung vermietet zu werden; beigefügt wird dieser |
| Erklärung eine Abschrift: | Erklärung eine Abschrift: |
| - der Städtebaugenehmigung, | - der Städtebaugenehmigung, |
| - des Werkvertrags beziehungsweise der Werkverträge, | - des Werkvertrags beziehungsweise der Werkverträge, |
| b) händigt dem beziehungsweise den Dienstleistenden eine Abschrift der | b) händigt dem beziehungsweise den Dienstleistenden eine Abschrift der |
| in Buchstabe a) erwähnten Erklärung aus. | in Buchstabe a) erwähnten Erklärung aus. |
| 3. Der Zeitpunkt, zu dem gemäß den Artikeln 22 und 22bis § 1 des | 3. Der Zeitpunkt, zu dem gemäß den Artikeln 22 und 22bis § 1 des |
| Gesetzbuches der Steueranspruch entsteht, tritt spätestens am 31. | Gesetzbuches der Steueranspruch entsteht, tritt spätestens am 31. |
| Dezember des Jahres der ersten Ingebrauchnahme oder der ersten | Dezember des Jahres der ersten Ingebrauchnahme oder der ersten |
| Inbesitznahme der Wohnung ein. | Inbesitznahme der Wohnung ein. |
| 4. Auf den vom Dienstleistenden ausgestellten Rechnungen und den | 4. Auf den vom Dienstleistenden ausgestellten Rechnungen und den |
| Duplikaten, die er aufbewahrt, ist auf der Grundlage der in Nr. 2 | Duplikaten, die er aufbewahrt, ist auf der Grundlage der in Nr. 2 |
| Buchstabe b) erwähnten Abschrift der Erklärung das Bestehen der | Buchstabe b) erwähnten Abschrift der Erklärung das Bestehen der |
| Voraussetzungen, die die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes | Voraussetzungen, die die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes |
| rechtfertigen, angegeben; außer bei Kollusion zwischen den Parteien | rechtfertigen, angegeben; außer bei Kollusion zwischen den Parteien |
| oder offensichtlicher Nichteinhaltung der vorliegenden Bestimmung | oder offensichtlicher Nichteinhaltung der vorliegenden Bestimmung |
| befreit die in Nr. 2 Buchstabe a) erwähnte Erklärung des Kunden den | befreit die in Nr. 2 Buchstabe a) erwähnte Erklärung des Kunden den |
| Dienstleistenden von seiner Verantwortlichkeit in Bezug auf die | Dienstleistenden von seiner Verantwortlichkeit in Bezug auf die |
| Festlegung des Steuersatzes. | Festlegung des Steuersatzes. |
| Der ermäßigte Steuersatz ist nicht anwendbar auf: | Der ermäßigte Steuersatz ist nicht anwendbar auf: |
| 1. Immobilienarbeiten und andere Immobilienleistungen, die sich nicht | 1. Immobilienarbeiten und andere Immobilienleistungen, die sich nicht |
| auf die Wohnung im eigentlichen Sinne beziehen, wie Pflanzenanbau- | auf die Wohnung im eigentlichen Sinne beziehen, wie Pflanzenanbau- |
| oder Gartenarbeiten und Einfriedungsarbeiten, | oder Gartenarbeiten und Einfriedungsarbeiten, |
| 2. Immobilienarbeiten und andere Immobilienleistungen, die alle oder | 2. Immobilienarbeiten und andere Immobilienleistungen, die alle oder |
| einen Teil der Bestandteile von Schwimmbädern, Saunen, | einen Teil der Bestandteile von Schwimmbädern, Saunen, |
| Minigolfanlagen, Tennisplätzen und ähnlichen Einrichtungen zum | Minigolfanlagen, Tennisplätzen und ähnlichen Einrichtungen zum |
| Gegenstand haben, | Gegenstand haben, |
| 3. die Reinigung einer ganzen beziehungsweise eines Teils einer | 3. die Reinigung einer ganzen beziehungsweise eines Teils einer |
| Wohnung, | Wohnung, |
| 4. Leistungen, die sowohl die Lieferung als auch die Befestigung an | 4. Leistungen, die sowohl die Lieferung als auch die Befestigung an |
| einem Gebäude aller oder eines Teils der Bestandteile des spezifischen | einem Gebäude aller oder eines Teils der Bestandteile des spezifischen |
| Teils einer mit fossilen Brennstoffen betriebenen | Teils einer mit fossilen Brennstoffen betriebenen |
| Zentralheizungsanlage umfassen, einschließlich der Brenner und der | Zentralheizungsanlage umfassen, einschließlich der Brenner und der |
| Regelungs- und Kontrollgeräte, die mit dem Heizkessel verbunden sind. | Regelungs- und Kontrollgeräte, die mit dem Heizkessel verbunden sind. |
| § 3 - Der ermäßigte Steuersatz ist anwendbar auf Lieferungen von | § 3 - Der ermäßigte Steuersatz ist anwendbar auf Lieferungen von |
| Wohnungen und dem dazugehörigen Grund und Boden und auf Begründungen, | Wohnungen und dem dazugehörigen Grund und Boden und auf Begründungen, |
| Abtretungen oder Rückabtretungen dinglicher Rechte im Sinne von | Abtretungen oder Rückabtretungen dinglicher Rechte im Sinne von |
| Artikel 9 Absatz 2 Nr. 2 des Gesetzbuches an einer Wohnung und dem | Artikel 9 Absatz 2 Nr. 2 des Gesetzbuches an einer Wohnung und dem |
| dazugehörigen Grund und Boden, die nicht gemäß Artikel 44 § 3 Nr. 1 | dazugehörigen Grund und Boden, die nicht gemäß Artikel 44 § 3 Nr. 1 |
| des Gesetzbuches steuerfrei sind, durch den Steuerpflichtigen, der den | des Gesetzbuches steuerfrei sind, durch den Steuerpflichtigen, der den |
| Abbruch eines Gebäudes und den damit einhergehenden Wiederaufbau einer | Abbruch eines Gebäudes und den damit einhergehenden Wiederaufbau einer |
| Wohnung vorgenommen hat, die auf derselben Katasterparzelle wie dieses | Wohnung vorgenommen hat, die auf derselben Katasterparzelle wie dieses |
| Gebäude gelegen ist, wenn der Steueranspruch in Bezug auf diese | Gebäude gelegen ist, wenn der Steueranspruch in Bezug auf diese |
| Leistungen gemäß Artikel 17 § 1 des Gesetzbuches ab dem 1. Juli 2025 | Leistungen gemäß Artikel 17 § 1 des Gesetzbuches ab dem 1. Juli 2025 |
| entstanden ist. | entstanden ist. |
| Für den Vorteil des ermäßigten Steuersatzes müssen folgende | Für den Vorteil des ermäßigten Steuersatzes müssen folgende |
| Bedingungen erfüllt sein: | Bedingungen erfüllt sein: |
| 1. Die in Absatz 1 erwähnte Leistung betrifft eine Wohnung, die nach | 1. Die in Absatz 1 erwähnte Leistung betrifft eine Wohnung, die nach |
| der Lieferung: | der Lieferung: |
| a) entweder zum Zeitpunkt der ersten Ingebrauchnahme oder der ersten | a) entweder zum Zeitpunkt der ersten Ingebrauchnahme oder der ersten |
| Inbesitznahme als einzige Wohnung und hauptsächlich als eigene Wohnung | Inbesitznahme als einzige Wohnung und hauptsächlich als eigene Wohnung |
| im Sinne von Artikel 5/5 § 4 Absatz 2 bis 8 des Sondergesetzes vom 16. | im Sinne von Artikel 5/5 § 4 Absatz 2 bis 8 des Sondergesetzes vom 16. |
| Januar 1989 bezüglich der Finanzierung der Gemeinschaften und Regionen | Januar 1989 bezüglich der Finanzierung der Gemeinschaften und Regionen |
| vom Erwerber genutzt wird, der eine natürliche Person ist und dort | vom Erwerber genutzt wird, der eine natürliche Person ist und dort |
| unverzüglich seinen Wohnsitz nimmt, und eine Gesamtwohnfläche von | unverzüglich seinen Wohnsitz nimmt, und eine Gesamtwohnfläche von |
| höchstens 175 m2 hat, | höchstens 175 m2 hat, |
| b) oder vom Erwerber gemäß § 2 Absatz 2 Nr. 1 vermietet wird, | b) oder vom Erwerber gemäß § 2 Absatz 2 Nr. 1 vermietet wird, |
| c) oder vom Erwerber gemäß § 4 Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe a) vermietet | c) oder vom Erwerber gemäß § 4 Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe a) vermietet |
| wird und eine Gesamtwohnfläche von höchstens 175 m2 hat. | wird und eine Gesamtwohnfläche von höchstens 175 m2 hat. |
| 2. Der Lieferer: | 2. Der Lieferer: |
| a) sendet vor dem Zeitpunkt, zu dem gemäß Artikel 17 § 1 des | a) sendet vor dem Zeitpunkt, zu dem gemäß Artikel 17 § 1 des |
| Gesetzbuches der Steueranspruch entsteht, oder im Falle eines Kaufs ab | Gesetzbuches der Steueranspruch entsteht, oder im Falle eines Kaufs ab |
| Plan vor dem Zeitpunkt, zu dem gemäß Artikel 16 § 1 Absatz 1 des | Plan vor dem Zeitpunkt, zu dem gemäß Artikel 16 § 1 Absatz 1 des |
| Gesetzbuches der Steuertatbestand eintritt, eine Erklärung an die vom | Gesetzbuches der Steuertatbestand eintritt, eine Erklärung an die vom |
| Minister der Finanzen oder von seinem Beauftragten angegebene | Minister der Finanzen oder von seinem Beauftragten angegebene |
| elektronische Adresse. In dieser vom Erwerber des Gebäudes | elektronische Adresse. In dieser vom Erwerber des Gebäudes |
| gegengezeichneten Erklärung wird neben der Nationalregisternummer und | gegengezeichneten Erklärung wird neben der Nationalregisternummer und |
| der Telefonnummer des Einreichers dieser Erklärung, der Kontaktdaten | der Telefonnummer des Einreichers dieser Erklärung, der Kontaktdaten |
| aller Käufer und Verkäufer des wieder aufgebauten und verkauften | aller Käufer und Verkäufer des wieder aufgebauten und verkauften |
| Gebäudes, der jeweiligen Anteile der Käufer an diesem Gebäude und der | Gebäudes, der jeweiligen Anteile der Käufer an diesem Gebäude und der |
| Adresse und der Katasterdaten dieses Gebäudes angegeben, dass dieses | Adresse und der Katasterdaten dieses Gebäudes angegeben, dass dieses |
| Gebäude, das Gegenstand einer in Absatz 1 erwähnten Leistung ist, | Gebäude, das Gegenstand einer in Absatz 1 erwähnten Leistung ist, |
| entweder dazu bestimmt ist, als einzige Wohnung und hauptsächlich als | entweder dazu bestimmt ist, als einzige Wohnung und hauptsächlich als |
| eigene Wohnung im Sinne von Artikel 5/5 § 4 Absatz 2 bis 8 des | eigene Wohnung im Sinne von Artikel 5/5 § 4 Absatz 2 bis 8 des |
| Sondergesetzes vom 16. Januar 1989 bezüglich der Finanzierung der | Sondergesetzes vom 16. Januar 1989 bezüglich der Finanzierung der |
| Gemeinschaften und Regionen vom Erwerber genutzt zu werden, der eine | Gemeinschaften und Regionen vom Erwerber genutzt zu werden, der eine |
| natürliche Person ist und dort unverzüglich seinen Wohnsitz nimmt, | natürliche Person ist und dort unverzüglich seinen Wohnsitz nimmt, |
| wobei diese Wohnung eine Gesamtwohnfläche von höchstens 175 m2 haben | wobei diese Wohnung eine Gesamtwohnfläche von höchstens 175 m2 haben |
| wird, oder dazu bestimmt ist, entweder vom Erwerber an eine Agentur | wird, oder dazu bestimmt ist, entweder vom Erwerber an eine Agentur |
| für Sozialwohnungen oder an eine von der Behörde, die für die Politik | für Sozialwohnungen oder an eine von der Behörde, die für die Politik |
| im Bereich des sozialen Wohnungsbaus zuständig ist, zugelassene | im Bereich des sozialen Wohnungsbaus zuständig ist, zugelassene |
| Gesellschaft für sozialen Wohnungsbau oder andere juristische Person | Gesellschaft für sozialen Wohnungsbau oder andere juristische Person |
| des öffentlichen Rechts oder des privaten Rechts mit sozialer | des öffentlichen Rechts oder des privaten Rechts mit sozialer |
| Zielsetzung vermietet zu werden oder im Rahmen eines | Zielsetzung vermietet zu werden oder im Rahmen eines |
| Verwaltungsmandats vermietet zu werden, das einer solchen Agentur, | Verwaltungsmandats vermietet zu werden, das einer solchen Agentur, |
| Gesellschaft oder Person erteilt worden ist, oder an eine natürliche | Gesellschaft oder Person erteilt worden ist, oder an eine natürliche |
| Person als Wohnung vermietet zu werden, die dort unverzüglich ihren | Person als Wohnung vermietet zu werden, die dort unverzüglich ihren |
| Wohnsitz nimmt, wobei diese Wohnung eine Gesamtwohnfläche von | Wohnsitz nimmt, wobei diese Wohnung eine Gesamtwohnfläche von |
| höchstens 175 m2 haben wird; beigefügt wird dieser Erklärung eine | höchstens 175 m2 haben wird; beigefügt wird dieser Erklärung eine |
| Abschrift: | Abschrift: |
| - der Städtebaugenehmigung, | - der Städtebaugenehmigung, |
| - des Werkvertrags beziehungsweise der Werkverträge in Bezug auf den | - des Werkvertrags beziehungsweise der Werkverträge in Bezug auf den |
| Abbruch des Gebäudes und den Wiederaufbau der Wohnung, | Abbruch des Gebäudes und den Wiederaufbau der Wohnung, |
| - des Vertrags oder der authentischen Urkunde in Bezug auf die in | - des Vertrags oder der authentischen Urkunde in Bezug auf die in |
| Absatz 1 erwähnte Leistung, | Absatz 1 erwähnte Leistung, |
| b) händigt seinem Vertragspartner beziehungsweise seinen | b) händigt seinem Vertragspartner beziehungsweise seinen |
| Vertragspartnern eine Abschrift der in Buchstabe a) erwähnten | Vertragspartnern eine Abschrift der in Buchstabe a) erwähnten |
| Erklärung aus. | Erklärung aus. |
| 3. Auf den vom Lieferer der Güter ausgestellten Rechnungen und den | 3. Auf den vom Lieferer der Güter ausgestellten Rechnungen und den |
| Duplikaten, die er aufbewahrt, sowie auf den Vereinbarungen oder | Duplikaten, die er aufbewahrt, sowie auf den Vereinbarungen oder |
| authentischen Urkunden in Bezug auf die in Absatz 1 erwähnten | authentischen Urkunden in Bezug auf die in Absatz 1 erwähnten |
| Leistungen ist auf der Grundlage der in Nr. 2 Buchstabe b) erwähnten | Leistungen ist auf der Grundlage der in Nr. 2 Buchstabe b) erwähnten |
| Abschrift der Erklärung das Bestehen der Voraussetzungen, die die | Abschrift der Erklärung das Bestehen der Voraussetzungen, die die |
| Anwendung des ermäßigten Steuersatzes rechtfertigen, angegeben; außer | Anwendung des ermäßigten Steuersatzes rechtfertigen, angegeben; außer |
| bei Kollusion zwischen den Parteien oder offensichtlicher | bei Kollusion zwischen den Parteien oder offensichtlicher |
| Nichteinhaltung der vorliegenden Bestimmung befreit die in Nr. 2 | Nichteinhaltung der vorliegenden Bestimmung befreit die in Nr. 2 |
| Buchstabe a) erwähnte Gegenzeichnung des Erwerbers auf der Erklärung | Buchstabe a) erwähnte Gegenzeichnung des Erwerbers auf der Erklärung |
| den Lieferer der Güter von seiner Verantwortlichkeit in Bezug auf die | den Lieferer der Güter von seiner Verantwortlichkeit in Bezug auf die |
| Festlegung des Steuersatzes. | Festlegung des Steuersatzes. |
| Für die Anwendung von Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe a) werden bei der | Für die Anwendung von Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe a) werden bei der |
| Bestimmung, ob die Wohnung die einzige Wohnung des Erwerbers ist, der | Bestimmung, ob die Wohnung die einzige Wohnung des Erwerbers ist, der |
| eine natürliche Person ist, folgende Wohnungen nicht berücksichtigt: | eine natürliche Person ist, folgende Wohnungen nicht berücksichtigt: |
| - andere Wohnungen, deren Miteigentümer, Nackteigentümer oder | - andere Wohnungen, deren Miteigentümer, Nackteigentümer oder |
| Nießbraucher er aufgrund einer Erbschaft ist, | Nießbraucher er aufgrund einer Erbschaft ist, |
| - eine andere Wohnung, die er als eigene Wohnung nutzt, wo er seinen | - eine andere Wohnung, die er als eigene Wohnung nutzt, wo er seinen |
| Wohnsitz begründet hat und die spätestens am 31. Dezember des Jahres | Wohnsitz begründet hat und die spätestens am 31. Dezember des Jahres |
| nach dem Jahr der ersten Ingebrauchnahme oder der ersten Inbesitznahme | nach dem Jahr der ersten Ingebrauchnahme oder der ersten Inbesitznahme |
| der in Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe a) erwähnten Wohnung verkauft worden | der in Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe a) erwähnten Wohnung verkauft worden |
| ist. | ist. |
| Der ermäßigte Steuersatz ist nicht anwendbar auf den Teil des | Der ermäßigte Steuersatz ist nicht anwendbar auf den Teil des |
| Lieferpreises in Bezug auf: | Lieferpreises in Bezug auf: |
| 1. Schwimmbäder, Saunen, Minigolfanlagen, Tennisplätze und ähnliche | 1. Schwimmbäder, Saunen, Minigolfanlagen, Tennisplätze und ähnliche |
| Einrichtungen, | Einrichtungen, |
| 2. spezifische Bestandteile einer mit fossilen Brennstoffen | 2. spezifische Bestandteile einer mit fossilen Brennstoffen |
| betriebenen Zentralheizungsanlage, einschließlich der Brenner und | betriebenen Zentralheizungsanlage, einschließlich der Brenner und |
| Regelungs- und Kontrollgeräte, die mit dem Heizkessel verbunden sind. | Regelungs- und Kontrollgeräte, die mit dem Heizkessel verbunden sind. |
| § 4 - Der ermäßigte Steuersatz ist anwendbar auf Immobilienarbeiten | § 4 - Der ermäßigte Steuersatz ist anwendbar auf Immobilienarbeiten |
| und andere in Rubrik XXXI § 3 Nr. 3 bis 6 aufgezählte Leistungen, die | und andere in Rubrik XXXI § 3 Nr. 3 bis 6 aufgezählte Leistungen, die |
| den Abbruch eines Gebäudes und den damit einhergehenden Wiederaufbau | den Abbruch eines Gebäudes und den damit einhergehenden Wiederaufbau |
| einer Wohnung zum Gegenstand haben, die zur Langzeitvermietung | einer Wohnung zum Gegenstand haben, die zur Langzeitvermietung |
| bestimmt ist und auf derselben Katasterparzelle wie dieses Gebäude | bestimmt ist und auf derselben Katasterparzelle wie dieses Gebäude |
| gelegen ist. | gelegen ist. |
| Für den Vorteil des ermäßigten Steuersatzes müssen folgende | Für den Vorteil des ermäßigten Steuersatzes müssen folgende |
| Bedingungen erfüllt sein: | Bedingungen erfüllt sein: |
| 1. Die Leistungen betreffen ein Gebäude, das nach Ausführung der | 1. Die Leistungen betreffen ein Gebäude, das nach Ausführung der |
| Arbeiten: | Arbeiten: |
| a) vom Bauherrn als Wohnung an eine natürliche Person vermietet wird, | a) vom Bauherrn als Wohnung an eine natürliche Person vermietet wird, |
| die dort unverzüglich ihren Wohnsitz nimmt, | die dort unverzüglich ihren Wohnsitz nimmt, |
| b) eine Gesamtwohnfläche von höchstens 200 m2 hat. | b) eine Gesamtwohnfläche von höchstens 200 m2 hat. |
| 2. Der Bauherr: | 2. Der Bauherr: |
| a) sendet vor dem Zeitpunkt, zu dem gemäß den Artikeln 22 und 22bis § | a) sendet vor dem Zeitpunkt, zu dem gemäß den Artikeln 22 und 22bis § |
| 1 des Gesetzbuches der Steueranspruch entsteht, eine Erklärung an die | 1 des Gesetzbuches der Steueranspruch entsteht, eine Erklärung an die |
| vom Minister der Finanzen oder von seinem Beauftragten angegebene | vom Minister der Finanzen oder von seinem Beauftragten angegebene |
| elektronische Adresse. In dieser Erklärung wird neben der | elektronische Adresse. In dieser Erklärung wird neben der |
| Nationalregisternummer und der Telefonnummer des Einreichers dieser | Nationalregisternummer und der Telefonnummer des Einreichers dieser |
| Erklärung, der Kontaktdaten aller Eigentümer des Gebäudes, das er | Erklärung, der Kontaktdaten aller Eigentümer des Gebäudes, das er |
| abreißen und wieder aufbauen lässt, der jeweiligen Anteile der | abreißen und wieder aufbauen lässt, der jeweiligen Anteile der |
| Eigentümer an diesem Gebäude und der Adresse und der Katasterdaten | Eigentümer an diesem Gebäude und der Adresse und der Katasterdaten |
| dieses Gebäudes angegeben, dass dieses Gebäude dazu bestimmt ist, als | dieses Gebäudes angegeben, dass dieses Gebäude dazu bestimmt ist, als |
| Wohnung an eine natürliche Person vermietet zu werden, die dort | Wohnung an eine natürliche Person vermietet zu werden, die dort |
| unverzüglich ihren Wohnsitz nimmt, wobei diese Wohnung eine | unverzüglich ihren Wohnsitz nimmt, wobei diese Wohnung eine |
| Gesamtwohnfläche von höchstens 200 m2 haben wird; beigefügt wird | Gesamtwohnfläche von höchstens 200 m2 haben wird; beigefügt wird |
| dieser Erklärung eine Abschrift: | dieser Erklärung eine Abschrift: |
| - der Städtebaugenehmigung, | - der Städtebaugenehmigung, |
| - des Werkvertrags beziehungsweise der Werkverträge, | - des Werkvertrags beziehungsweise der Werkverträge, |
| b) händigt dem beziehungsweise den Dienstleistenden eine Abschrift der | b) händigt dem beziehungsweise den Dienstleistenden eine Abschrift der |
| in Buchstabe a) erwähnten Erklärung aus. | in Buchstabe a) erwähnten Erklärung aus. |
| 3. Der Zeitpunkt, zu dem gemäß den Artikeln 22 und 22bis § 1 des | 3. Der Zeitpunkt, zu dem gemäß den Artikeln 22 und 22bis § 1 des |
| Gesetzbuches der Steueranspruch entsteht, tritt spätestens am 31. | Gesetzbuches der Steueranspruch entsteht, tritt spätestens am 31. |
| Dezember des Jahres der ersten Ingebrauchnahme oder der ersten | Dezember des Jahres der ersten Ingebrauchnahme oder der ersten |
| Inbesitznahme der Wohnung ein. | Inbesitznahme der Wohnung ein. |
| 4. Auf den vom Dienstleistenden ausgestellten Rechnungen und den | 4. Auf den vom Dienstleistenden ausgestellten Rechnungen und den |
| Duplikaten, die er aufbewahrt, ist auf der Grundlage der in Nr. 2 | Duplikaten, die er aufbewahrt, ist auf der Grundlage der in Nr. 2 |
| Buchstabe b) erwähnten Abschrift der Erklärung das Bestehen der | Buchstabe b) erwähnten Abschrift der Erklärung das Bestehen der |
| Voraussetzungen, die die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes | Voraussetzungen, die die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes |
| rechtfertigen, angegeben; außer bei Kollusion zwischen den Parteien | rechtfertigen, angegeben; außer bei Kollusion zwischen den Parteien |
| oder offensichtlicher Nichteinhaltung der vorliegenden Bestimmung | oder offensichtlicher Nichteinhaltung der vorliegenden Bestimmung |
| befreit die in Nr. 2 Buchstabe a) erwähnte Erklärung des Kunden den | befreit die in Nr. 2 Buchstabe a) erwähnte Erklärung des Kunden den |
| Dienstleistenden von seiner Verantwortlichkeit in Bezug auf die | Dienstleistenden von seiner Verantwortlichkeit in Bezug auf die |
| Festlegung des Steuersatzes. | Festlegung des Steuersatzes. |
| Der ermäßigte Steuersatz ist nicht anwendbar auf: | Der ermäßigte Steuersatz ist nicht anwendbar auf: |
| 1. Immobilienarbeiten und andere Immobilienleistungen, die sich nicht | 1. Immobilienarbeiten und andere Immobilienleistungen, die sich nicht |
| auf die Wohnung im eigentlichen Sinne beziehen, wie Pflanzenanbau- | auf die Wohnung im eigentlichen Sinne beziehen, wie Pflanzenanbau- |
| oder Gartenarbeiten und Einfriedungsarbeiten, | oder Gartenarbeiten und Einfriedungsarbeiten, |
| 2. Immobilienarbeiten und andere Immobilienleistungen, die alle oder | 2. Immobilienarbeiten und andere Immobilienleistungen, die alle oder |
| einen Teil der Bestandteile von Schwimmbädern, Saunen, | einen Teil der Bestandteile von Schwimmbädern, Saunen, |
| Minigolfanlagen, Tennisplätzen und ähnlichen Einrichtungen zum | Minigolfanlagen, Tennisplätzen und ähnlichen Einrichtungen zum |
| Gegenstand haben, | Gegenstand haben, |
| 3. die Reinigung einer ganzen beziehungsweise eines Teils einer | 3. die Reinigung einer ganzen beziehungsweise eines Teils einer |
| Wohnung, | Wohnung, |
| 4. Leistungen, die sowohl die Lieferung als auch die Befestigung an | 4. Leistungen, die sowohl die Lieferung als auch die Befestigung an |
| einem Gebäude aller oder eines Teils der Bestandteile des spezifischen | einem Gebäude aller oder eines Teils der Bestandteile des spezifischen |
| Teils einer mit fossilen Brennstoffen betriebenen | Teils einer mit fossilen Brennstoffen betriebenen |
| Zentralheizungsanlage umfassen, einschließlich der Brenner und der | Zentralheizungsanlage umfassen, einschließlich der Brenner und der |
| Regelungs- und Kontrollgeräte, die mit dem Heizkessel verbunden sind. | Regelungs- und Kontrollgeräte, die mit dem Heizkessel verbunden sind. |
| § 5 - Die in § 1 Absatz 2 Nr. 1 und § 3 Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe a) | § 5 - Die in § 1 Absatz 2 Nr. 1 und § 3 Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe a) |
| erwähnten Bedingungen müssen erfüllt bleiben während eines Zeitraums, | erwähnten Bedingungen müssen erfüllt bleiben während eines Zeitraums, |
| der frühestens wie folgt endet: | der frühestens wie folgt endet: |
| 1. in Bezug auf den Abbruch eines Gebäudes und den Wiederaufbau einer | 1. in Bezug auf den Abbruch eines Gebäudes und den Wiederaufbau einer |
| Wohnung am 31. Dezember des fünften Jahres nach dem Jahr der ersten | Wohnung am 31. Dezember des fünften Jahres nach dem Jahr der ersten |
| Ingebrauchnahme oder der ersten Inbesitznahme der Wohnung durch den | Ingebrauchnahme oder der ersten Inbesitznahme der Wohnung durch den |
| Bauherrn, der eine natürliche Person ist, | Bauherrn, der eine natürliche Person ist, |
| 2. in Bezug auf die Lieferung einer Wohnung mit dem dazugehörigen | 2. in Bezug auf die Lieferung einer Wohnung mit dem dazugehörigen |
| Grund und Boden und die Begründung, Abtretung und Rückabtretung | Grund und Boden und die Begründung, Abtretung und Rückabtretung |
| dinglicher Rechte an einer Wohnung und dem dazugehörigen Grund und | dinglicher Rechte an einer Wohnung und dem dazugehörigen Grund und |
| Boden, die nicht gemäß Artikel 44 § 3 Nr. 1 des Gesetzbuches | Boden, die nicht gemäß Artikel 44 § 3 Nr. 1 des Gesetzbuches |
| steuerfrei sind, am 31. Dezember des fünften Jahres nach dem Jahr der | steuerfrei sind, am 31. Dezember des fünften Jahres nach dem Jahr der |
| ersten Ingebrauchnahme oder der ersten Inbesitznahme der Wohnung durch | ersten Ingebrauchnahme oder der ersten Inbesitznahme der Wohnung durch |
| den Erwerber, der eine natürliche Person ist. | den Erwerber, der eine natürliche Person ist. |
| Sollten sich innerhalb des weiter oben erwähnten Zeitraums Änderungen | Sollten sich innerhalb des weiter oben erwähnten Zeitraums Änderungen |
| ergeben, wodurch die in § 1 Absatz 2 Nr. 1 beziehungsweise § 3 Absatz | ergeben, wodurch die in § 1 Absatz 2 Nr. 1 beziehungsweise § 3 Absatz |
| 2 Nr. 1 Buchstabe a) erwähnten Bedingungen nicht mehr erfüllt sind, | 2 Nr. 1 Buchstabe a) erwähnten Bedingungen nicht mehr erfüllt sind, |
| muss der Bauherr, der eine natürliche Person ist, oder der Erwerber, | muss der Bauherr, der eine natürliche Person ist, oder der Erwerber, |
| der eine natürliche Person ist: | der eine natürliche Person ist: |
| 1. dies in einer Erklärung vermerken, die er innerhalb einer Frist von | 1. dies in einer Erklärung vermerken, die er innerhalb einer Frist von |
| drei Monaten ab dem Datum des Eintretens der Änderungen an die vom | drei Monaten ab dem Datum des Eintretens der Änderungen an die vom |
| Minister der Finanzen oder von seinem Beauftragten angegebene | Minister der Finanzen oder von seinem Beauftragten angegebene |
| elektronische Adresse sendet, | elektronische Adresse sendet, |
| 2. dem Staat innerhalb der in Nr. 1 erwähnten Frist den erhaltenen | 2. dem Staat innerhalb der in Nr. 1 erwähnten Frist den erhaltenen |
| Steuervorteil für das Jahr, in dem diese Änderung vorgenommen wird, | Steuervorteil für das Jahr, in dem diese Änderung vorgenommen wird, |
| und die verbleibenden Jahre in Höhe eines Fünftels pro Jahr | und die verbleibenden Jahre in Höhe eines Fünftels pro Jahr |
| rückführen. | rückführen. |
| Die in Absatz 2 Nr. 2 erwähnte Rückführung wird nicht durchgeführt, | Die in Absatz 2 Nr. 2 erwähnte Rückführung wird nicht durchgeführt, |
| wenn der Bauherr, der eine natürliche Person ist, oder der Erwerber, | wenn der Bauherr, der eine natürliche Person ist, oder der Erwerber, |
| der eine natürliche Person ist, stirbt oder bei ordnungsgemäß | der eine natürliche Person ist, stirbt oder bei ordnungsgemäß |
| nachgewiesener höherer Gewalt, die ihn endgültig daran hindert, die in | nachgewiesener höherer Gewalt, die ihn endgültig daran hindert, die in |
| § 1 Absatz 2 Nr. 1 beziehungsweise § 3 Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe a) | § 1 Absatz 2 Nr. 1 beziehungsweise § 3 Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe a) |
| erwähnten Bedingungen zu erfüllen. | erwähnten Bedingungen zu erfüllen. |
| § 6 - Die in § 2 Absatz 2 Nr. 1, § 3 Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe b) und | § 6 - Die in § 2 Absatz 2 Nr. 1, § 3 Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe b) und |
| c) und § 4 Absatz 2 Nr. 1 erwähnten Bedingungen müssen erfüllt bleiben | c) und § 4 Absatz 2 Nr. 1 erwähnten Bedingungen müssen erfüllt bleiben |
| während eines Zeitraums, der frühestens am 31. Dezember des | während eines Zeitraums, der frühestens am 31. Dezember des |
| fünfzehnten Jahres nach dem Jahr der ersten Inbesitznahme oder der | fünfzehnten Jahres nach dem Jahr der ersten Inbesitznahme oder der |
| ersten Ingebrauchnahme der Wohnung endet. Dieser | ersten Ingebrauchnahme der Wohnung endet. Dieser |
| Mindestvermietungszeitraum wird je nach Fall im Mietvertrag oder im | Mindestvermietungszeitraum wird je nach Fall im Mietvertrag oder im |
| Vertrag über das Verwaltungsmandat festgelegt, der mit der Agentur für | Vertrag über das Verwaltungsmandat festgelegt, der mit der Agentur für |
| Sozialwohnungen oder mit der von der Behörde, die für die Politik im | Sozialwohnungen oder mit der von der Behörde, die für die Politik im |
| Bereich des sozialen Wohnungsbaus zuständig ist, zugelassenen | Bereich des sozialen Wohnungsbaus zuständig ist, zugelassenen |
| Gesellschaft für sozialen Wohnungsbau oder anderen juristischen Person | Gesellschaft für sozialen Wohnungsbau oder anderen juristischen Person |
| des öffentlichen Rechts oder des privaten Rechts mit sozialer | des öffentlichen Rechts oder des privaten Rechts mit sozialer |
| Zielsetzung geschlossen wird, oder geht aus dem registrierten | Zielsetzung geschlossen wird, oder geht aus dem registrierten |
| Mietvertrag oder den aufeinanderfolgenden registrierten Mietverträgen | Mietvertrag oder den aufeinanderfolgenden registrierten Mietverträgen |
| hervor, die mit dem beziehungsweise den Mietern geschlossen werden. | hervor, die mit dem beziehungsweise den Mietern geschlossen werden. |
| Sollten sich innerhalb des weiter oben erwähnten Zeitraums Änderungen | Sollten sich innerhalb des weiter oben erwähnten Zeitraums Änderungen |
| ergeben, wodurch die in § 2 Absatz 2 Nr. 1, § 3 Absatz 2 Nr. 1 | ergeben, wodurch die in § 2 Absatz 2 Nr. 1, § 3 Absatz 2 Nr. 1 |
| Buchstabe b) und c) beziehungsweise § 4 Absatz 2 Nr. 1 erwähnten | Buchstabe b) und c) beziehungsweise § 4 Absatz 2 Nr. 1 erwähnten |
| Bedingungen nicht mehr erfüllt sind, muss der Bauherr oder der | Bedingungen nicht mehr erfüllt sind, muss der Bauherr oder der |
| Erwerber: | Erwerber: |
| 1. dies in einer Erklärung vermerken, die er innerhalb einer Frist von | 1. dies in einer Erklärung vermerken, die er innerhalb einer Frist von |
| drei Monaten ab dem Datum des Eintretens der Änderungen an die vom | drei Monaten ab dem Datum des Eintretens der Änderungen an die vom |
| Minister der Finanzen oder von seinem Beauftragten angegebene | Minister der Finanzen oder von seinem Beauftragten angegebene |
| elektronische Adresse sendet, | elektronische Adresse sendet, |
| 2. dem Staat innerhalb der in Nr. 1 erwähnten Frist den erhaltenen | 2. dem Staat innerhalb der in Nr. 1 erwähnten Frist den erhaltenen |
| Steuervorteil für das Jahr, in dem diese Änderung vorgenommen wird, | Steuervorteil für das Jahr, in dem diese Änderung vorgenommen wird, |
| und die verbleibenden Jahre in Höhe eines Fünfzehntels pro Jahr | und die verbleibenden Jahre in Höhe eines Fünfzehntels pro Jahr |
| rückführen. | rückführen. |
| Die in Absatz 2 Nr. 2 erwähnte Rückführung wird nicht durchgeführt bei | Die in Absatz 2 Nr. 2 erwähnte Rückführung wird nicht durchgeführt bei |
| ordnungsgemäß nachgewiesener höherer Gewalt, die den Bauherrn oder den | ordnungsgemäß nachgewiesener höherer Gewalt, die den Bauherrn oder den |
| Erwerber endgültig daran hindert, die in § 2 Absatz 2 Nr. 1, § 3 | Erwerber endgültig daran hindert, die in § 2 Absatz 2 Nr. 1, § 3 |
| Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe b) und c) beziehungsweise § 4 Absatz 2 Nr. 1 | Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe b) und c) beziehungsweise § 4 Absatz 2 Nr. 1 |
| erwähnten Bedingungen zu erfüllen. | erwähnten Bedingungen zu erfüllen. |
| § 7 - Für die Anwendung der vorliegenden Rubrik wird die | § 7 - Für die Anwendung der vorliegenden Rubrik wird die |
| Gesamtwohnfläche eines Einfamilienhauses durch Addition der Flächen | Gesamtwohnfläche eines Einfamilienhauses durch Addition der Flächen |
| aller Wohnräume, gemessen von und bis zu den Innenseiten der | aller Wohnräume, gemessen von und bis zu den Innenseiten der |
| aufgehenden Mauern, ermittelt. | aufgehenden Mauern, ermittelt. |
| Für die Anwendung der vorliegenden Rubrik wird die Gesamtwohnfläche | Für die Anwendung der vorliegenden Rubrik wird die Gesamtwohnfläche |
| eines Appartements durch Addition der Flächen aller privaten Wohnräume | eines Appartements durch Addition der Flächen aller privaten Wohnräume |
| des Appartements, gemessen von und bis zu den Innenseiten der | des Appartements, gemessen von und bis zu den Innenseiten der |
| gemeinschaftlichen Grenzmauern, ermittelt. Die Fläche von | gemeinschaftlichen Grenzmauern, ermittelt. Die Fläche von |
| gemeinschaftlichen Teilen oder Räumen, einschließlich des Flachdachs, | gemeinschaftlichen Teilen oder Räumen, einschließlich des Flachdachs, |
| des zentralen Vorraums, der Treppenhäuser und der Außenmauer, wird | des zentralen Vorraums, der Treppenhäuser und der Außenmauer, wird |
| nicht berücksichtigt. | nicht berücksichtigt. |
| Für die Anwendung der vorliegenden Rubrik wird die Gesamtwohnfläche | Für die Anwendung der vorliegenden Rubrik wird die Gesamtwohnfläche |
| einer Wohneinheit, die Teil eines integrierten Immobilienprojekts für | einer Wohneinheit, die Teil eines integrierten Immobilienprojekts für |
| gemeinschaftliches Wohnen ist, durch Addition der Flächen aller | gemeinschaftliches Wohnen ist, durch Addition der Flächen aller |
| Wohnräume dieser Wohneinheit, gemessen von und bis zu den Innenseiten | Wohnräume dieser Wohneinheit, gemessen von und bis zu den Innenseiten |
| der gemeinschaftlichen Grenzmauern, ermittelt. Die Fläche der | der gemeinschaftlichen Grenzmauern, ermittelt. Die Fläche der |
| Wohnräume, die von den Bewohnern der verschiedenen Wohneinheiten des | Wohnräume, die von den Bewohnern der verschiedenen Wohneinheiten des |
| Projekts gemeinschaftlich genutzt werden, wird für jede individuelle | Projekts gemeinschaftlich genutzt werden, wird für jede individuelle |
| Wohneinheit des Projekts im Verhältnis zur Anzahl der Wohneinheiten | Wohneinheit des Projekts im Verhältnis zur Anzahl der Wohneinheiten |
| des Projekts berücksichtigt. | des Projekts berücksichtigt. |
| Für die Anwendung des vorliegenden Paragraphen gelten Küchen, | Für die Anwendung des vorliegenden Paragraphen gelten Küchen, |
| Wohnzimmer, Esszimmer, Schlafzimmer, bewohnbare Dach- und Kellerräume, | Wohnzimmer, Esszimmer, Schlafzimmer, bewohnbare Dach- und Kellerräume, |
| Büros und andere zu Wohnzwecken bestimmte Räume als Wohnräume. | Büros und andere zu Wohnzwecken bestimmte Räume als Wohnräume. |
| Wohnräumen gleichgesetzt werden alle Räume, die für die Ausübung einer | Wohnräumen gleichgesetzt werden alle Räume, die für die Ausübung einer |
| wirtschaftlichen Tätigkeit genutzt werden. | wirtschaftlichen Tätigkeit genutzt werden. |
| Für die Anwendung des vorliegenden Paragraphen wird die Fläche der in | Für die Anwendung des vorliegenden Paragraphen wird die Fläche der in |
| Absatz 4 erwähnten Wohnräume nur dann berücksichtigt, wenn diese Räume | Absatz 4 erwähnten Wohnräume nur dann berücksichtigt, wenn diese Räume |
| eine Mindestfläche von 4 m2 und eine Mindesthöhe von 2 m über dem | eine Mindestfläche von 4 m2 und eine Mindesthöhe von 2 m über dem |
| Fußboden haben. | Fußboden haben. |
| Der König kann vorliegenden Paragraphen abändern, ergänzen, ersetzen | Der König kann vorliegenden Paragraphen abändern, ergänzen, ersetzen |
| oder aufheben. | oder aufheben. |
| § 8 - Die Erfüllung der in § 1 Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe a) oder § 3 | § 8 - Die Erfüllung der in § 1 Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe a) oder § 3 |
| Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe a) erwähnten Bedingung in Bezug auf die | Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe a) erwähnten Bedingung in Bezug auf die |
| einzige Wohnung wird für jede in diesen Bestimmungen erwähnte Leistung | einzige Wohnung wird für jede in diesen Bestimmungen erwähnte Leistung |
| für jeden Bauherrn oder Erwerber individuell bewertet, ungeachtet der | für jeden Bauherrn oder Erwerber individuell bewertet, ungeachtet der |
| bestehenden rechtlichen Verbindungen zwischen den verschiedenen von | bestehenden rechtlichen Verbindungen zwischen den verschiedenen von |
| dieser Leistung betroffenen Erwerbern oder Bauherren. | dieser Leistung betroffenen Erwerbern oder Bauherren. |
| Führt die in Absatz 1 erwähnte individuelle Bewertung dazu, dass die | Führt die in Absatz 1 erwähnte individuelle Bewertung dazu, dass die |
| Besteuerungsgrundlage für die § 1 Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe a) oder § 3 | Besteuerungsgrundlage für die § 1 Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe a) oder § 3 |
| Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe a) erwähnten Leistungen für die Anwendung des | Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe a) erwähnten Leistungen für die Anwendung des |
| Steuersatzes aufgegliedert werden muss, erfolgt diese Aufgliederung im | Steuersatzes aufgegliedert werden muss, erfolgt diese Aufgliederung im |
| Verhältnis zu den Eigentumsrechten der Bauherren oder Erwerber an der | Verhältnis zu den Eigentumsrechten der Bauherren oder Erwerber an der |
| wieder aufgebauten Wohnung. | wieder aufgebauten Wohnung. |
| Für die in § 1 Absatz 2 Nr. 1 erwähnten Leistungen erfolgt die in | Für die in § 1 Absatz 2 Nr. 1 erwähnten Leistungen erfolgt die in |
| Absatz 2 erwähnte Aufgliederung auf der Grundlage einer gemeinsamen | Absatz 2 erwähnte Aufgliederung auf der Grundlage einer gemeinsamen |
| schriftlichen Erklärung der Bauherren über ihren Eigentumsanteil an | schriftlichen Erklärung der Bauherren über ihren Eigentumsanteil an |
| der wieder aufgebauten Wohnung, die dem Unternehmer übergeben wird. | der wieder aufgebauten Wohnung, die dem Unternehmer übergeben wird. |
| Vorbehaltlich der Kollusion zwischen den Parteien befreit diese | Vorbehaltlich der Kollusion zwischen den Parteien befreit diese |
| Erklärung den Unternehmer von seiner Verantwortlichkeit in Bezug auf | Erklärung den Unternehmer von seiner Verantwortlichkeit in Bezug auf |
| die Aufgliederung der Besteuerungsgrundlage." | die Aufgliederung der Besteuerungsgrundlage." |
| Art. 54 - Tabelle B Rubrik VIII der Anlage zu demselben Erlass, | Art. 54 - Tabelle B Rubrik VIII der Anlage zu demselben Erlass, |
| eingefügt durch den Königlichen Erlass vom 28. März 1992, bestätigt | eingefügt durch den Königlichen Erlass vom 28. März 1992, bestätigt |
| durch das Gesetz vom 28. Juli 1992, wird aufgehoben. | durch das Gesetz vom 28. Juli 1992, wird aufgehoben. |
| Abschnitt 2 - Inkrafttreten | Abschnitt 2 - Inkrafttreten |
| Art. 55 - Vorliegendes Kapitel tritt am Tag der Veröffentlichung des | Art. 55 - Vorliegendes Kapitel tritt am Tag der Veröffentlichung des |
| vorliegenden Gesetzes im Belgischen Staatsblatt in Kraft. | vorliegenden Gesetzes im Belgischen Staatsblatt in Kraft. |
| (...) | (...) |
| Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem | Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem |
| Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt | Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt |
| veröffentlicht wird. | veröffentlicht wird. |
| Gegeben zu Brüssel, den 18. Juli 2025 | Gegeben zu Brüssel, den 18. Juli 2025 |
| PHILIPPE | PHILIPPE |
| Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
| Der Premierminister | Der Premierminister |
| B. DE WEVER | B. DE WEVER |
| Der Minister der Beschäftigung | Der Minister der Beschäftigung |
| D. CLARINVAL | D. CLARINVAL |
| Der Minister der Sozialen Angelegenheiten und der Volksgesundheit | Der Minister der Sozialen Angelegenheiten und der Volksgesundheit |
| F. VANDENBROUCKE | F. VANDENBROUCKE |
| Der Minister der Finanzen und der Pensionen | Der Minister der Finanzen und der Pensionen |
| J. JAMBON | J. JAMBON |
| Die Ministerin der Selbständigen | Die Ministerin der Selbständigen |
| E. SIMONET | E. SIMONET |
| Mit dem Staatssiegel versehen: | Mit dem Staatssiegel versehen: |
| Der Minister der Justiz, | Der Minister der Justiz, |
| A. VERLINDEN | A. VERLINDEN |