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Vue multilingue de Circulaire du 30/12/2004
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Circulaire GPI 12bis. - Equipement de base des services de la police intégrée, structurée à deux niveaux. - Traduction allemande Circulaire GPI 12bis. - Equipement de base des services de la police intégrée, structurée à deux niveaux. - Traduction allemande
SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR
30 DECEMBRE 2004. - Circulaire GPI 12bis. - Equipement de base des 30 DECEMBRE 2004. - Circulaire GPI 12bis. - Equipement de base des
services de la police intégrée, structurée à deux niveaux. - services de la police intégrée, structurée à deux niveaux. -
Traduction allemande Traduction allemande
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la
circulaire GPI 12bis du Ministre de l'Intérieur du 30 décembre 2004 circulaire GPI 12bis du Ministre de l'Intérieur du 30 décembre 2004
relative à l'équipement de base des services de la police intégrée, relative à l'équipement de base des services de la police intégrée,
structurée à deux niveaux (Moniteur belge du 7 janvier 2005), établie structurée à deux niveaux (Moniteur belge du 7 janvier 2005), établie
par le Service central de traduction allemande auprès du Commissariat par le Service central de traduction allemande auprès du Commissariat
d'arrondissement adjoint à Malmedy. d'arrondissement adjoint à Malmedy.
30. DEZEMBER 2004 - Rundschreiben GPI 12bis 30. DEZEMBER 2004 - Rundschreiben GPI 12bis
Grundausrüstung der auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Grundausrüstung der auf zwei Ebenen strukturierten integrierten
Polizei Polizei
An die Frau Provinzgouverneurin An die Frau Provinzgouverneurin
An die Herren Provinzgouverneure An die Herren Provinzgouverneure
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt
An die Frauen und Herren Bürgermeister An die Frauen und Herren Bürgermeister
An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien
An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei
An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei
An den Herrn Generalinspektor der Generalinspektion der föderalen An den Herrn Generalinspektor der Generalinspektion der föderalen
Polizei und der lokalen Polizei Polizei und der lokalen Polizei
Zur Information: Zur Information:
An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheits- und An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheits- und
Vorbeugungspolitik Vorbeugungspolitik
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale
Polizei Polizei
An die Frauen und Herren Bezirkskommissare An die Frauen und Herren Bezirkskommissare
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur,
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef,
Sehr geehrter Herr Generalkommissar, Sehr geehrter Herr Generalkommissar,
Sehr geehrter Herr Generalinspektor, Sehr geehrter Herr Generalinspektor,
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Damen und Herren,
1. Ziel 1. Ziel
Mit vorliegendem Rundschreiben wird das Rundschreiben GPI 12 vom 7. Mit vorliegendem Rundschreiben wird das Rundschreiben GPI 12 vom 7.
November 2001 ergänzt und in Bezug auf den Zeitplan der Einführung November 2001 ergänzt und in Bezug auf den Zeitplan der Einführung
einer neuen Grundausrüstung ersetzt. einer neuen Grundausrüstung ersetzt.
2. Verfügbarkeit der neuen Grundausrüstung 2. Verfügbarkeit der neuen Grundausrüstung
Das in Punkt 6.3 des Rundschreibens GPI 12 vom 7. November 2001 Das in Punkt 6.3 des Rundschreibens GPI 12 vom 7. November 2001
vorgesehene Datum vom 1. Januar 2005 wird durch das Datum vom 1. vorgesehene Datum vom 1. Januar 2005 wird durch das Datum vom 1.
Januar 2008 ersetzt. Diese Übergangsperiode wird demnächst durch Januar 2008 ersetzt. Diese Übergangsperiode wird demnächst durch
Erlasse mit Verordnungscharakter bestätigt werden. Erlasse mit Verordnungscharakter bestätigt werden.
Ich bitte die Frauen und Herren Provinzgouverneure, das Datum, an dem Ich bitte die Frauen und Herren Provinzgouverneure, das Datum, an dem
das vorliegende Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht das vorliegende Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht
worden ist, im Verwaltungsblatt zu vermerken. worden ist, im Verwaltungsblatt zu vermerken.
Der Minister des Innern Der Minister des Innern
P. DEWAEL P. DEWAEL
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