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| Arrêté royal établissant la traduction officielle en langue allemande de l'arrêté royal du 20 juillet 2005 modifiant l'arrêté royal du 23 mars 1998 relatif au permis de conduire | Arrêté royal établissant la traduction officielle en langue allemande de l'arrêté royal du 20 juillet 2005 modifiant l'arrêté royal du 23 mars 1998 relatif au permis de conduire |
|---|---|
| SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR |
| 19 JANVIER 2006. - Arrêté royal établissant la traduction officielle | 19 JANVIER 2006. - Arrêté royal établissant la traduction officielle |
| en langue allemande de l'arrêté royal du 20 juillet 2005 modifiant | en langue allemande de l'arrêté royal du 20 juillet 2005 modifiant |
| l'arrêté royal du 23 mars 1998 relatif au permis de conduire | l'arrêté royal du 23 mars 1998 relatif au permis de conduire |
| ALBERT II, Roi des Belges, | ALBERT II, Roi des Belges, |
| A tous, présents et à venir, Salut. | A tous, présents et à venir, Salut. |
| Vu la loi du 31 décembre 1983 de réformes institutionnelles pour la | Vu la loi du 31 décembre 1983 de réformes institutionnelles pour la |
| Communauté germanophone, notamment l'article 76, § 1er, 1°, et § 3, | Communauté germanophone, notamment l'article 76, § 1er, 1°, et § 3, |
| remplacé par la loi du 18 juillet 1990; | remplacé par la loi du 18 juillet 1990; |
| Vu le projet de traduction officielle en langue allemande de l'arrêté | Vu le projet de traduction officielle en langue allemande de l'arrêté |
| royal du 20 juillet 2005 modifiant l'arrêté royal du 23 mars 1998 | royal du 20 juillet 2005 modifiant l'arrêté royal du 23 mars 1998 |
| relatif au permis de conduire, établi par le Service central de | relatif au permis de conduire, établi par le Service central de |
| traduction allemande auprès du Commissariat d'arrondissement adjoint à | traduction allemande auprès du Commissariat d'arrondissement adjoint à |
| Malmedy; | Malmedy; |
| Sur la proposition de Notre Ministre de l'Intérieur, | Sur la proposition de Notre Ministre de l'Intérieur, |
| Nous avons arrêté et arrêtons : | Nous avons arrêté et arrêtons : |
Article 1er.Le texte annexé au présent arrêté constitue la traduction |
Article 1er.Le texte annexé au présent arrêté constitue la traduction |
| officielle en langue allemande de l'arrêté royal du 20 juillet 2005 | officielle en langue allemande de l'arrêté royal du 20 juillet 2005 |
| modifiant l'arrêté royal du 23 mars 1998 relatif au permis de | modifiant l'arrêté royal du 23 mars 1998 relatif au permis de |
| conduire. | conduire. |
Art. 2.Notre Ministre de l'Intérieur est chargé de l'exécution du |
Art. 2.Notre Ministre de l'Intérieur est chargé de l'exécution du |
| présent arrêté. | présent arrêté. |
| Donné à Bruxelles, le 19 janvier 2006. | Donné à Bruxelles, le 19 janvier 2006. |
| ALBERT | ALBERT |
| Par le Roi : | Par le Roi : |
| Le Ministre de l'Intérieur, | Le Ministre de l'Intérieur, |
| P. DEWAEL | P. DEWAEL |
| Annexe | Annexe |
| FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST MOBILITÄT UND TRANSPORTWESEN | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST MOBILITÄT UND TRANSPORTWESEN |
| 20. JULI 2005 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen | 20. JULI 2005 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen |
| Erlasses vom 23. März 1998 über den Führerschein | Erlasses vom 23. März 1998 über den Führerschein |
| BERICHT AN DEN KÖNIG | BERICHT AN DEN KÖNIG |
| Sire, | Sire, |
| mit dem Erlassentwurf, den ich die Ehre habe, Eurer Majestät zur | mit dem Erlassentwurf, den ich die Ehre habe, Eurer Majestät zur |
| Unterschrift vorzulegen, werden die Artikel 61 Absatz 2, 62 §§ 1 und 2 | Unterschrift vorzulegen, werden die Artikel 61 Absatz 2, 62 §§ 1 und 2 |
| und 71 Absatz 2 des Königlichen Erlasses vom 23. März 1998 über den | und 71 Absatz 2 des Königlichen Erlasses vom 23. März 1998 über den |
| Führerschein abgeändert. | Führerschein abgeändert. |
| Der Erlass sieht die Abschaffung der Verwendung von Steuermarken für | Der Erlass sieht die Abschaffung der Verwendung von Steuermarken für |
| die Zahlung der Gebühren vor, die einerseits für die Beantragung eines | die Zahlung der Gebühren vor, die einerseits für die Beantragung eines |
| Führerscheins, eines provisorischen Führerscheins, einer | Führerscheins, eines provisorischen Führerscheins, einer |
| Schulungslizenz und eines internationalen Führerscheins und | Schulungslizenz und eines internationalen Führerscheins und |
| andererseits für den an den Beschwerdeausschuss gerichteten Antrag und | andererseits für den an den Beschwerdeausschuss gerichteten Antrag und |
| die Anmeldung zur Prüfung zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis zu | die Anmeldung zur Prüfung zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis zu |
| entrichten sind. | entrichten sind. |
| Diese neuen Vorschriften sind auf der Grundlage einer Konzertierung | Diese neuen Vorschriften sind auf der Grundlage einer Konzertierung |
| zwischen dem Minister der Mobilität, dem Minister des Haushalts und | zwischen dem Minister der Mobilität, dem Minister des Haushalts und |
| der Öffentlichen Unternehmen, dem Minister der Auswärtigen | der Öffentlichen Unternehmen, dem Minister der Auswärtigen |
| Angelegenheiten und dem Staatssekretär für Administrative | Angelegenheiten und dem Staatssekretär für Administrative |
| Vereinfachung ausgearbeitet worden. | Vereinfachung ausgearbeitet worden. |
| Auch die Vertreter der flämischen, wallonischen und Brüsseler Städte | Auch die Vertreter der flämischen, wallonischen und Brüsseler Städte |
| und Gemeinden sind an dieser Konzertierung beteiligt worden. | und Gemeinden sind an dieser Konzertierung beteiligt worden. |
| Dem Gutachten des Staatsrates vom 5. Juli 2005 - das sich im Rahmen | Dem Gutachten des Staatsrates vom 5. Juli 2005 - das sich im Rahmen |
| des Dringlichkeitsantrags darauf beschränkte, die Rechtsgrundlage des | des Dringlichkeitsantrags darauf beschränkte, die Rechtsgrundlage des |
| Entwurfs, die Befugnis des erlassenden Organs und die Einhaltung der | Entwurfs, die Befugnis des erlassenden Organs und die Einhaltung der |
| Formvorschriften zu prüfen - ist Folge geleistet worden. | Formvorschriften zu prüfen - ist Folge geleistet worden. |
| Die geltend gemachte Dringlichkeit ist begründet durch die Tatsache, | Die geltend gemachte Dringlichkeit ist begründet durch die Tatsache, |
| dass es für die Städte und Gemeinden - die mit der Ausstellung und | dass es für die Städte und Gemeinden - die mit der Ausstellung und |
| Verwaltung der Führerscheine beauftragt sind - von grösster Bedeutung | Verwaltung der Führerscheine beauftragt sind - von grösster Bedeutung |
| ist, dass sie so schnell wie möglich die Massnahmen, die für die | ist, dass sie so schnell wie möglich die Massnahmen, die für die |
| Anwendung der neuen Zahlungsmodalitäten zum 1. Januar 2006 | Anwendung der neuen Zahlungsmodalitäten zum 1. Januar 2006 |
| erforderlich sind, treffen können. | erforderlich sind, treffen können. |
| Diese Vorbereitungen können erst getroffen werden, nachdem die Städte | Diese Vorbereitungen können erst getroffen werden, nachdem die Städte |
| und Gemeinden von den Vorschriften zur Festlegung der neuen Zahlungs- | und Gemeinden von den Vorschriften zur Festlegung der neuen Zahlungs- |
| und Verfahrensmodalitäten Kenntnis genommen haben. | und Verfahrensmodalitäten Kenntnis genommen haben. |
| Kommentar zu den Artikeln | Kommentar zu den Artikeln |
| Artikel 1 | Artikel 1 |
| Mit diesem Artikel wird die Verwendung von Klebemarken - wie sie für | Mit diesem Artikel wird die Verwendung von Klebemarken - wie sie für |
| die Erhebung der Stempelgebühren vorgesehen sind - als Zahlungsweise | die Erhebung der Stempelgebühren vorgesehen sind - als Zahlungsweise |
| der Gebühr, die für die Beantragung eines Führerscheins, eines | der Gebühr, die für die Beantragung eines Führerscheins, eines |
| provisorischen Führerscheins, einer Schulungslizenz und eines | provisorischen Führerscheins, einer Schulungslizenz und eines |
| internationalen Führerscheins sowie für den an den Beschwerdeausschuss | internationalen Führerscheins sowie für den an den Beschwerdeausschuss |
| zu richtenden Antrag zu entrichten ist, abgeschafft und wird dem für | zu richtenden Antrag zu entrichten ist, abgeschafft und wird dem für |
| die Verkehrssicherheit zuständigen Minister die Befugnis erteilt, die | die Verkehrssicherheit zuständigen Minister die Befugnis erteilt, die |
| neue Zahlungsweise festzulegen. | neue Zahlungsweise festzulegen. |
| In einem Entwurf eines Ministeriellen Ausführungserlasses wird | In einem Entwurf eines Ministeriellen Ausführungserlasses wird |
| bestimmt, dass die Gebühr für die Beantragung eines Führerscheins, | bestimmt, dass die Gebühr für die Beantragung eines Führerscheins, |
| eines provisorischen Führerscheins, einer Schulungslizenz und eines | eines provisorischen Führerscheins, einer Schulungslizenz und eines |
| internationalen Führerscheins ab dem 1. Januar 2006 in bar, per | internationalen Führerscheins ab dem 1. Januar 2006 in bar, per |
| Überweisung oder per elektronische Zahlung zu zahlen ist und dass die | Überweisung oder per elektronische Zahlung zu zahlen ist und dass die |
| Gebühr für den an den Beschwerdeausschuss zu richtenden Antrag und die | Gebühr für den an den Beschwerdeausschuss zu richtenden Antrag und die |
| Einschreibegebühr zur Teilnahme an der Prüfung zur Wiedererlangung der | Einschreibegebühr zur Teilnahme an der Prüfung zur Wiedererlangung der |
| Fahrerlaubnis per Überweisung auf ein Konto des Föderalen Öffentlichen | Fahrerlaubnis per Überweisung auf ein Konto des Föderalen Öffentlichen |
| Dienstes Mobilität und Transportwesen zu zahlen sind. | Dienstes Mobilität und Transportwesen zu zahlen sind. |
| Artikel 2 | Artikel 2 |
| Artikel 62 sieht vor, dass die Gemeinden für die Ausstellung und | Artikel 62 sieht vor, dass die Gemeinden für die Ausstellung und |
| Verwaltung der Führerscheine von der Zentralbehörde eine Entschädigung | Verwaltung der Führerscheine von der Zentralbehörde eine Entschädigung |
| von 3,75 EUR pro ausgestelltes Dokument erhalten. | von 3,75 EUR pro ausgestelltes Dokument erhalten. |
| Ein Entwurf eines Ministeriellen Ausführungserlasses sieht vor, dass | Ein Entwurf eines Ministeriellen Ausführungserlasses sieht vor, dass |
| diese Entschädigung sofort einbehalten werden kann, während die | diese Entschädigung sofort einbehalten werden kann, während die |
| Gemeinden diese Entschädigungen bisher jährlich auf der Grundlage | Gemeinden diese Entschädigungen bisher jährlich auf der Grundlage |
| einer Schuldforderungsaufstellung « zurückfordern » konnten. Die von | einer Schuldforderungsaufstellung « zurückfordern » konnten. Die von |
| den Gemeinden einbehaltenen Beträge werden hinterher anhand der Daten | den Gemeinden einbehaltenen Beträge werden hinterher anhand der Daten |
| der zentralen Führerscheindatei, des Gemeinderegisters und einer | der zentralen Führerscheindatei, des Gemeinderegisters und einer |
| rechtfertigenden Aufstellung kontrolliert. Auf diese Weise verfügen | rechtfertigenden Aufstellung kontrolliert. Auf diese Weise verfügen |
| die Gemeinden künftig sofort über die ihnen zugeteilten | die Gemeinden künftig sofort über die ihnen zugeteilten |
| Entschädigungen. | Entschädigungen. |
| Artikel 3 | Artikel 3 |
| Dieser Artikel sieht vor, die Steuermarken als Zahlungsweise der bei | Dieser Artikel sieht vor, die Steuermarken als Zahlungsweise der bei |
| der Anmeldung zur Prüfung zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis zu | der Anmeldung zur Prüfung zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis zu |
| entrichtenden Gebühr ebenfalls abzuschaffen. | entrichtenden Gebühr ebenfalls abzuschaffen. |
| Ein Entwurf eines Ministeriellen Ausführungserlasses legt die neue | Ein Entwurf eines Ministeriellen Ausführungserlasses legt die neue |
| Zahlungsweise dieser Gebühr fest. Die Einschreibegebühr ist, wie für | Zahlungsweise dieser Gebühr fest. Die Einschreibegebühr ist, wie für |
| den an den Beschwerdeausschuss zu richtenden Antrag vorgesehen, per | den an den Beschwerdeausschuss zu richtenden Antrag vorgesehen, per |
| Überweisung auf ein Konto des Föderalen Öffentlichen Dienstes | Überweisung auf ein Konto des Föderalen Öffentlichen Dienstes |
| Mobilität und Transportwesen zu zahlen. | Mobilität und Transportwesen zu zahlen. |
| Artikel 4 | Artikel 4 |
| Dieser Artikel sieht vor, dass der Erlass am 1. Januar 2006 in Kraft | Dieser Artikel sieht vor, dass der Erlass am 1. Januar 2006 in Kraft |
| tritt. | tritt. |
| Damit wird der Vorbereitungszeit Rechnung getragen, die die Städte und | Damit wird der Vorbereitungszeit Rechnung getragen, die die Städte und |
| Gemeinden - die mit der Ausstellung und Verwaltung der Führerscheine | Gemeinden - die mit der Ausstellung und Verwaltung der Führerscheine |
| beauftragt sind - benötigen, um die neue(n) Zahlungsweise(n) zu | beauftragt sind - benötigen, um die neue(n) Zahlungsweise(n) zu |
| organisieren. | organisieren. |
| Artikel 5 | Artikel 5 |
| Dieser Artikel bestimmt, dass der für die Verkehrssicherheit | Dieser Artikel bestimmt, dass der für die Verkehrssicherheit |
| zuständige Minister mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses | zuständige Minister mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses |
| beauftragt ist. | beauftragt ist. |
| Dieser Artikel wird durch den Entwurf eines Ministeriellen Erlasses | Dieser Artikel wird durch den Entwurf eines Ministeriellen Erlasses |
| zur Festlegung der Modalitäten für die Zahlung der im Königlichen | zur Festlegung der Modalitäten für die Zahlung der im Königlichen |
| Erlass vom 23. März 1998 über den Führerschein vorgesehenen Gebühren | Erlass vom 23. März 1998 über den Führerschein vorgesehenen Gebühren |
| konkretisiert. | konkretisiert. |
| Dies ist der Gegenstand des Erlassentwurfs, der Eurer Majestät zur | Dies ist der Gegenstand des Erlassentwurfs, der Eurer Majestät zur |
| Unterschrift vorgelegt wird. | Unterschrift vorgelegt wird. |
| Ich habe die Ehre, | Ich habe die Ehre, |
| Sire, | Sire, |
| der ehrerbietige und getreue Diener | der ehrerbietige und getreue Diener |
| Eurer Majestät | Eurer Majestät |
| zu sein. | zu sein. |
| Der Minister der Mobilität | Der Minister der Mobilität |
| R. LANDUYT | R. LANDUYT |
| 20. JULI 2005 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen | 20. JULI 2005 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen |
| Erlasses vom 23. März 1998 über den Führerschein | Erlasses vom 23. März 1998 über den Führerschein |
| ALBERT II., König der Belgier, | ALBERT II., König der Belgier, |
| Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! | Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! |
| Aufgrund des am 16. März 1968 koordinierten Gesetzes über die | Aufgrund des am 16. März 1968 koordinierten Gesetzes über die |
| Strassenverkehrspolizei, insbesondere des Artikels 1, abgeändert durch | Strassenverkehrspolizei, insbesondere des Artikels 1, abgeändert durch |
| die Gesetze vom 21. Juni 1985 und 5. August 2003, des Artikels 26, | die Gesetze vom 21. Juni 1985 und 5. August 2003, des Artikels 26, |
| ersetzt durch das Gesetz vom 9. Juli 1976, des Artikels 27, ersetzt | ersetzt durch das Gesetz vom 9. Juli 1976, des Artikels 27, ersetzt |
| durch das Gesetz vom 9. Juli 1976 und abgeändert durch das Gesetz vom | durch das Gesetz vom 9. Juli 1976 und abgeändert durch das Gesetz vom |
| 18. Juli 1990, und des Artikels 47, ersetzt durch das Gesetz vom 9. | 18. Juli 1990, und des Artikels 47, ersetzt durch das Gesetz vom 9. |
| Juli 1976; | Juli 1976; |
| Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 23. März 1998 über den | Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 23. März 1998 über den |
| Führerschein, insbesondere des Artikels 61 Absatz 2, des Artikels 62, | Führerschein, insbesondere des Artikels 61 Absatz 2, des Artikels 62, |
| abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 20. Juli 2000, und des | abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 20. Juli 2000, und des |
| Artikels 71 Absatz 2, abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 14. | Artikels 71 Absatz 2, abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 14. |
| Dezember 2001; | Dezember 2001; |
| Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 14. Februar 2005; | Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 14. Februar 2005; |
| Aufgrund des Einverständnisses Unseres Ministers des Haushalts vom 15. | Aufgrund des Einverständnisses Unseres Ministers des Haushalts vom 15. |
| Juni 2005; | Juni 2005; |
| Aufgrund der Beteiligung der Regionalregierungen an der Ausarbeitung | Aufgrund der Beteiligung der Regionalregierungen an der Ausarbeitung |
| des vorliegenden Erlasses; | des vorliegenden Erlasses; |
| Aufgrund der Dringlichkeit, begründet durch die Tatsache, dass der | Aufgrund der Dringlichkeit, begründet durch die Tatsache, dass der |
| Ministerrat vom 13. Mai 2005 beschlossen hat, dass die Abschaffung der | Ministerrat vom 13. Mai 2005 beschlossen hat, dass die Abschaffung der |
| Steuermarken für Führerscheine am 1. Januar 2006 in Kraft tritt. | Steuermarken für Führerscheine am 1. Januar 2006 in Kraft tritt. |
| Für die Städte und Gemeinden - die mit der Ausstellung und Verwaltung | Für die Städte und Gemeinden - die mit der Ausstellung und Verwaltung |
| der Führerscheine beauftragt sind - ist es von grösster Bedeutung, | der Führerscheine beauftragt sind - ist es von grösster Bedeutung, |
| dass sie so schnell wie möglich die Massnahmen treffen können, die für | dass sie so schnell wie möglich die Massnahmen treffen können, die für |
| die Anwendung der neuen Zahlungsmodalitäten in ihren Diensten | die Anwendung der neuen Zahlungsmodalitäten in ihren Diensten |
| erforderlich sind. | erforderlich sind. |
| Diese Vorbereitungen können erst getroffen werden, nachdem die Städte | Diese Vorbereitungen können erst getroffen werden, nachdem die Städte |
| und Gemeinden von den Vorschriften zur Festlegung der neuen Zahlungs- | und Gemeinden von den Vorschriften zur Festlegung der neuen Zahlungs- |
| und Verfahrensmodalitäten Kenntnis genommen haben; | und Verfahrensmodalitäten Kenntnis genommen haben; |
| Aufgrund des Gutachtens Nr. 38.664/4 des Staatsrates vom 5. Juli 2005, | Aufgrund des Gutachtens Nr. 38.664/4 des Staatsrates vom 5. Juli 2005, |
| abgegeben in Anwendung von Artikel 84 Absatz 1 Nr. 2 der koordinierten | abgegeben in Anwendung von Artikel 84 Absatz 1 Nr. 2 der koordinierten |
| Gesetze über den Staatsrat; | Gesetze über den Staatsrat; |
| Auf Vorschlag Unseres Ministers der Mobilität | Auf Vorschlag Unseres Ministers der Mobilität |
| Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: | Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: |
| Artikel 1 - Artikel 61 Absatz 2 des Königlichen Erlasses vom 23. März | Artikel 1 - Artikel 61 Absatz 2 des Königlichen Erlasses vom 23. März |
| 1998 über den Führerschein wird wie folgt ersetzt: | 1998 über den Führerschein wird wie folgt ersetzt: |
| « Der Minister legt die Modalitäten für die Zahlung dieser Gebühren | « Der Minister legt die Modalitäten für die Zahlung dieser Gebühren |
| fest. » | fest. » |
| Art. 2 - Artikel 62 desselben Erlasses, abgeändert durch den | Art. 2 - Artikel 62 desselben Erlasses, abgeändert durch den |
| Königlichen Erlass vom 20. Juli 2000, wird wie folgt abgeändert: | Königlichen Erlass vom 20. Juli 2000, wird wie folgt abgeändert: |
| 1. Paragraph 1 Absatz 1 wird durch folgende Bestimmung ersetzt: | 1. Paragraph 1 Absatz 1 wird durch folgende Bestimmung ersetzt: |
| « Den Gemeinden wird gemäss den vom Minister festgelegten Modalitäten | « Den Gemeinden wird gemäss den vom Minister festgelegten Modalitäten |
| ein Betrag von 3,75 EUR pro ausgestelltes Dokument gezahlt. » | ein Betrag von 3,75 EUR pro ausgestelltes Dokument gezahlt. » |
| 2. Paragraph 2 wird durch folgende Bestimmung ersetzt: | 2. Paragraph 2 wird durch folgende Bestimmung ersetzt: |
| « § 2 - Die in Artikel 7 erwähnte Behörde teilt dem Minister oder | « § 2 - Die in Artikel 7 erwähnte Behörde teilt dem Minister oder |
| seinem Beauftragten die Anzahl der provisorischen Führerscheine, | seinem Beauftragten die Anzahl der provisorischen Führerscheine, |
| Schulungslizenzen, Führerscheine und Duplikate dieser Dokumente sowie | Schulungslizenzen, Führerscheine und Duplikate dieser Dokumente sowie |
| die Anzahl der internationalen Führerscheine, die sie ausgestellt hat, | die Anzahl der internationalen Führerscheine, die sie ausgestellt hat, |
| unter Angabe der Nummer besagter Dokumente mit. | unter Angabe der Nummer besagter Dokumente mit. |
| Dieser Aufstellung fügt sie die unbrauchbar gewordenen Führerscheine, | Dieser Aufstellung fügt sie die unbrauchbar gewordenen Führerscheine, |
| internationalen Führerscheine, provisorischen Führerscheine und | internationalen Führerscheine, provisorischen Führerscheine und |
| Schulungslizenzen bei. » | Schulungslizenzen bei. » |
| Art. 3 - In Artikel 71 Absatz 2 desselben Erlasses, abgeändert durch | Art. 3 - In Artikel 71 Absatz 2 desselben Erlasses, abgeändert durch |
| den Königlichen Erlass vom 14. Dezember 2001, werden die Wörter «, die | den Königlichen Erlass vom 14. Dezember 2001, werden die Wörter «, die |
| die Bewerber mit Klebemarken zahlen, wie sie für die Erhebung der | die Bewerber mit Klebemarken zahlen, wie sie für die Erhebung der |
| Stempelsteuern vorgesehen sind » gestrichen und werden zwischen dem | Stempelsteuern vorgesehen sind » gestrichen und werden zwischen dem |
| Wort « ist » und den Wörtern « eine Einschreibegebühr » die Wörter « | Wort « ist » und den Wörtern « eine Einschreibegebühr » die Wörter « |
| gemäss den vom Minister festgelegten Zahlungsmodalitäten » eingefügt. | gemäss den vom Minister festgelegten Zahlungsmodalitäten » eingefügt. |
| Art. 4 - Vorliegender Erlass tritt am 1. Januar 2006 in Kraft. | Art. 4 - Vorliegender Erlass tritt am 1. Januar 2006 in Kraft. |
| Art. 5 - Unser Minister, zu dessen Zuständigkeitsbereich die | Art. 5 - Unser Minister, zu dessen Zuständigkeitsbereich die |
| Verkehrssicherheit gehört, ist mit der Ausführung des vorliegenden | Verkehrssicherheit gehört, ist mit der Ausführung des vorliegenden |
| Erlasses beauftragt. | Erlasses beauftragt. |
| Gegeben zu Brüssel, den 20. Juli 2005 | Gegeben zu Brüssel, den 20. Juli 2005 |
| ALBERT | ALBERT |
| Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
| Der Minister der Mobilität | Der Minister der Mobilität |
| R. LANDUYT | R. LANDUYT |
| Vu pour être annexé à Notre arrêté du 19 janvier 2006. | Vu pour être annexé à Notre arrêté du 19 janvier 2006. |
| ALBERT | ALBERT |
| Par le Roi : | Par le Roi : |
| Le Ministre de l'Intérieur, | Le Ministre de l'Intérieur, |
| P. DEWAEL | P. DEWAEL |